Richtlinien - Street Food Festivals

Richtlinien Streetfood Festival Saison 2016
DatumundÖffnungszeiten
DieÖffnungszeitenfürEssensständesindwiefolgt:Freitag,17.00Uhrbis24.00Uhr,Samstag,11.00Uhrbis
24.00UhrundSonntag,11.00Uhrbis19.00Uhr.
DasFestivalfindetbeijederWitterungstatt.Erwartetwerdenca.8000PersonenproTag
AndenZwischentagenöffnetfürdieStandbetreiberdasGelände2StundenvorTüröffnung.
Aufbau&Abbau
DerAufbaubeginntamFreitagab11.00Uhr
WirwerdendenAufbauZonenweiseeinteilenundsoaufbieten!DieseZeitfenstermüsseneingehaltenwerden!
DerAbbaubeginntamSonntagdirektnachdemFestivalab19.00Uhrundmussbis22.00Uhrkomplett
erledigtsein.
EindetaillierterZeitplanwirdnochverschickt.Generellgilt,dasseinAbbauvordemoffiziellenSchlussnicht
gestattetist.
Wichtig:DasEssenmussbiszumSchlussdesFestivalsamSonntagabend19.00Uhrverkauftwerden.
Infrastruktur&Technik
FolgendeGrundinfrastrukturstellenwirzurVerfügung:
• GrundbeleuchtungdesFestgeländes(bittefürdenStandeigeneBeleuchtungmitbringen)
• Toiletten
• MehrereAbfalltonnenfürBesucherAbfälle.(regelmässigeLeerung)
• ZentraleAbfallSammelstelle(Pressconatiner/Mulden)Abfall,GlasundKartonfürStandbetreiber.
• ZentraleAbwaschstellemitfliessendemWasser.(JederStandmussgemässKantonalenLebensmittelVorschriften,einWasserkanisterhaben.)
• MusikimHintergrund
• DiverseStrom-VerteilerkästenaufdemGelände.(Mind.15mKabelselbermitbringen)
• Abfall,GlasundKartonmulden.
BeieinemtemporärenStromausfallübernimmtderVeranstalterkeinerleiHaftungfüreinenUmsatzverlust
oderGeräte-undMaterialschaden.
Zelte/temporäreBauten/Fahrzeuge
AlleZelte,Anhänger,Foodtrucks,temporärenBautenundsonstigeFahrzeugemüssendengesetzlichen
BestimmungenentsprechenundsindSachedesAusstellers.Esistinsbesonderedaraufzuachten,dassauchdie
StatikundSicherheitbeiRegen,SturmundGewittergewährleistetist.
AlleKategoriensindsorgfältiggegenwegrollenund/oderwegfliegenundUmkippenzusichern.Aufden
GeländendarfnurmitbeschwerendurchBallastgearbeitetwerden.EinEinschlagenvonGegenständen,
anschraubenoderBohrenamBodensindausdrücklichverboten!EinallfälligerBlitzschutzmusskorrekt
angebrachtwerden.DieBrandschutzVerordnungenderentsprechendenKantonemüssenstrikteeingehalten
werden.
SauberkeitundHygiene
• DerVerkaufsstandistjederzeitsauberundgepflegtzuhalten!
• EsgeltendieKantonalenHygieneVorschriften!SieheBeiblattimAnhang!
• DieArbeitsflächenimStandmüssenabwaschbarsein!(Plastik-Tischtuch,Chromstahl,Plastiktisch)
• DerBodenunterdemStandmussvollflächigabgedecktwerden.
Essen
JederStandmusszwingendvonseinenHauptmenüseineProbierportionfürca.5.00CHFbis7.00CHF
anbieten,diesesindgutersichtlichaufeinerseparatenTafelzukommunizieren.DieStandardMenüsmüssenin
derGrösseangepasstsein,damitdieBesuchermehrereMenüsessenkönnen!DieHauptmenüssolltenmit
Verkaufspreisenzwischen7.00CHFund15.00CHFangebotenwerden.
Richtlinien Streetfood Festival Saison 2016
Abfälle
DieAbfällekönnengratisindieentsprechendenMuldenentsorgtwerden!BittehelftmitdenAbfallzutrennen.
OelundFettmussjederStandbetreiberselberentsorgen.BeiVergehenoderillegalerEntsorgungwerdendie
BussgelderandenVerursacherweiterverrechnetundmiteinerAnzeigebelegt.
Kaution
ProStandplatzundStandbetreiberwirdbeiderStandplatzrechnung/BestätigungeineKautionvonCHF200.00
verrechnet.DieKautionwirdamSchlussdesFestivalsvorOrtzurückbezahlt,wennfolgendePunkte
Eingehaltenwurden:
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EinhaltenderRichtlinien
BefolgenderAnweisungenvomVeranstalter,Verkehrspersonal,CheckInnPosten,etc
Auf-AbbauZeiten
Sauberkeit,Reinigung
EinhaltenderKantonalenLebensmittelVorschriften
WennLöschEinrichtungenvorhandensind
WennderStromkorrektbestelltwurde.
WerdenallePunkteeingehalten,werdendie200.00CHFKautionnachdemFestivalbeimCheckOut/Büro
direktinBarausbezahlt!
KeinVerkaufvonGetränken
EsdürfenkeineGetränkeverkauftwerden.
BeispeziellenGetränken,dieexplizitzueinemMenügetrunkenwerden,kannbeimVeranstalterangefragt
werden.
GesetzlicheBestimmungen
DieStandbetreibermüssenjederzeitfolgendePunkteSicherstellen:
• Hygiene
• Betriebssicher
• EinhaltenderLebensmittelVorschriften(FliessendWasser,SpuckschutzundKühlung)
• Löscheinrichtung(Löschdecke,Feuerlöscher)
VerkaufundAbgabevonAlkohol:
EsgeltendieKantonalenJugendschutzGesätze.
• Wein,Bier+16
• Schnaps,Spirituosen+18
Parkplätze
UmeinVerkehrschaoszuverhindern,müssenFahrzeugenachdemEntladenunmittelbarvomGelände
gebrachtwerden.EsgibtkostenpflichtigeParkplätze,direktinderNähedesFestivals,imParkhaus.
ZusätzlichePlätzefürKühlanhängeroderFahrzeugebeimFestivalgeländekönnenbeimVeranstalterangefragt
werden,diesesindebenfallskostenpflichtig.
Sicherheit/Sorgfalt
DasFestivalGeländeistzwarAutofreiundvonderHauptstrassegetrennt,dennochmussvonallenSorge
getragenwerden,dasswederderVerkehrimUmkreisgestörtwird,nochjemandsichinGefahrbegibt.Eswird
keineHaftungübernommen.
Richtlinien Streetfood Festival Saison 2016
DieSicherheits-undSorgfaltsbestimmungendesVeranstaltersmüssenstrikteeingehaltenwerden.
DerBetriebvonGasisterlaubtundzurReduktiondesStromverbrauchesauchgewünscht.DieGeräteund
AnschlüssemüssennachweislichgewartetseinundbeiAufforderungmussdieserNachweisvorgezeigtwerden.
FürdieStromanschlüssemusseinSINASicherheitsnachweisaufVerlangenvorgezeigtwerden.
Bewilligungen
EineBewilligungfürdasFestivalistvomKanton()bestätigt.SämtlicheVorlagenmüsseneingehaltenwerden.
NichteinhaltenderRichtlinien
BeinichteinhaltenderfolgendenPunktenkannderVeranstalterdenVerkaufsstandschliessen:
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PolitischeundreligiösesVorhaben.
WennderStandbetreibertrotzMahnungdieBeanstandungendesVeranstaltersnichterfülltoderumsetzt.
WenndieAbmachungengemässVereinbarungnichteingehaltenwerden.
Richtlinienmissachtet.
Ansprechpersonen
EswirdAusschliesslichviadieVeranstalterRolfArnet,KoniBegertundAndréBrönnimannkommuniziert.
Vermarktungs-undNutzungsrecht
DerStandbetreiberwirdindiePflichtgenommen,dasStreetfoodFestivalzupromoten.
Mails,Facebook,Homepage,Blogs,Zeitungen,FlyerundPlakateananderenMärkten(zumindestamStand)
etc.
Verrechnung/Vergütung
DieStandmietevon9Quadratmeter(Mindestgrösse).z.B.(2mx4.5m=9m2)oder(3mx3m)amFestival
beträgt900.00CHFexkl.Mwst.füralle3Tage.AbeinemUmsatzvon9720.00CHFinkl.MWST.werden10%auf
jedeweitereEinnahmefällig.Plus200.00CHFKaution,welchedirektnachsaubererAbgabedesStandplatzes
vorOrtabgerechnetwird.Zahlbar7TagenachRechnungseingang.
DieUmsatzangabenbasierenaufVertrauen,sonstmüsstemiteinemKassensystemgearbeitetwerden.Daher
bittenwiraufFairnessunddiekorrektenUmsatzangaben.
EinzusätzlicherQuadratmeter(m2)kostet20.00CHF
Strom
Stecker:EinnormalerStromzugang(T13)sowieT15,T23,CEE16,CEE32sindmöglich.
Strombedarf:
Richtlinien Streetfood Festival Saison 2016
Typ13/Typ23
Max.2000Watt
25.00CHF/Anschluss
Typ15
Max.6000Watt
65.00CHF/Anschluss
CEE16
Max.9‘000Watt
85.00CHF/Anschluss
CEE32
Max.16‘000Watt
125.00CHF/Anschluss
WerseinenStromanschlussundseineStromleistungnichtkorrektangibt,wirdautomatischaufdiehöchste
Stufe(20‘000Watt170.00CHF)gesetzt.
WiedieWattzahlenkorrektablesen:
AbfallundAbwasch
FürdieStandbetreiberstehengratisAbfall,GlasundKartonMuldenzurVerfügung.
AufdemGeländewerdendieunzähligenAbfalltonnenregelmässiggeleertunddieReinigungs-Crewsorgtfür
einsauberesGelände.
BittenachEndedesFestivalsdenAbfallindieMuldenwerfen!
Mietmaterial
UnterSorgfaltspflichtkönnendieStandbetreiberbeimVeranstalterfolgendesMaterialviaAnmeldungmieten:
Kühlschränke(50.00CHF)
Tische(25.00CHF)
BezahlungundverbindlicheBestätigung
NachErhaltderoffiziellenAnmeldungfolgteineRechnung,welcheinnerhalbvon7Tagenzubegleichenist.
ErstnachZahlungseingangistderStandplatzverbindlichgebucht.
Sollteesinnerhalbder7TagenichtzueinemZahlungseingangkommen,wirdderStandplatzweitergegeben.
Versicherungen/Haftung
Richtlinien Streetfood Festival Saison 2016
JederStandbetreiberstelltsicher,dasserübereinederNaturdesGeschäftesentsprechende,genügende
BetriebshaftpflichtversicherungfürDrittschädenverfügt.DieStandbetreiberkönnenkeinerleiHaftung
gegenüberdemVeranstaltererheben.WirddasFestivalaufgrundhöhererGewalt(Naturkatastrophe,
politischeUnruhenetc.)nichtstattfinden,entstehenkeinegegenseitigenHaftungsansprüche.
Veranstalter
TrendFabrikGmbHundHannibalEventsGmbH
DieStreetfoodFestivalsOlten,Luzern,Bern,Basel,Lausanne,Thun,Nidau/Biel,St.GallenundBadenhaben
nichtsmitdemStreetfoodFestivalinZürichzutun.