Wettbewerbsbedingungen Staatspreis für das Kunsthandwerk Rheinland-Pfalz 2016 Zielsetzung Der Wandlungsprozess in Wirtschaft und Technik erfordert Anpassung und zeitgemäße Ausdrucksformen. Mit dem Wettbewerb soll die kulturelle Entwicklung des Handwerks in Rheinland-Pfalz angeregt und gefördert werden. Gemäß der Tradition und der geschichtlichen Bedeutung des Handwerks sollen Leistungen ausgezeichnet werden, die zukunftsweisende neue Ideen erkennen lassen und nach aktuell gültigen Gesichtspunkten – hinsichtlich Material und Funktion – ausgeführt sind. Stilnachahmungen können daher nicht bewertet werden. Es werden ausschließlich Arbeiten ausgezeichnet, die bezüglich der Formgestaltung sowie der Qualität der handwerklichen Ausführung weit über dem Durchschnitt liegen. Teilnahmebedingungen Die Teilnehmer/innen müssen die zum Wettbewerb gestellten Arbeiten selbst entworfen und ausgeführt haben. Arbeiten, die üblicherweise nur unter fremder Mithilfe angefertigt werden können, muss der/die Teilnehmer/in maßgeblich beeinflusst haben. In diesem Falle hat er/sie die Personen zu benennen, die die Mithilfe geleistet haben. Die Teilnehmer/innen müssen sich mit mindestens drei bis höchstens sieben Stücken an dem Wettbewerb beteiligen, damit die Jury in der Lage ist, die Leistung einzuordnen und zu würdigen. Die Arbeiten dürfen nicht älter als 5 Jahre sein. Teilnehmer Zur Teilnahme am Wettbewerb ist jeder/jede Kunsthandwerker/in berechtigt, der/die das 30. Lebensjahr vollendet hat (Stichtag - 1. September 2016) und in Rheinland-Pfalz einen bei der Handwerkskammer eingetragenen Betrieb führt oder in einem solchen angestellt ist oder in Rheinland-Pfalz im Kunsthandwerk selbstständig tätig ist und dabei mindestens eine handwerkliche Gesellenqualifikation oder einen mindestens als gleichwertig anerkannten Abschluss hat oder einen entsprechenden Abschluss einer Fachschule, Fachhochschule oder Hochschule nachweisen kann. Die Preisträger der Wettbewerbe 2010 und 2013 können zur Preisbewertung nicht zugelassen werden. Ihre Beteiligung an der Ausstellung ist aber ausdrücklich erwünscht. Jurymitglieder können ebenfalls nicht zur Preisbewertung zugelassen werden. Der Staatspreis wird finanziert vom Wettbewerbsbedingungen Staatspreis – Seite 1 Preise Der Staatspreis wird in Form einer Urkunde des Ministerpräsidenten/der Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz verliehen. Mit dem Staatspreis ist eine Geldzuwendung von insgesamt 15.000 Euro verbunden. Der Preis soll geteilt werden. Jury Die Jury wird vom Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung berufen. Die Jury besteht aus zwei Vertretern des Berufsverbandes Kunsthandwerk Rheinland-Pfalz e.V. einem Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern Rheinland-Pfalz einem Vertreter des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz einem Vertreter des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung RheinlandPfalz Die Zusammensetzung der Jury wird den Teilnehmern rechtzeitig nach Anmeldung mitgeteilt. Die Beratungen der Jury sind nicht öffentlich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Preisträger werden nach der Bewertung unverzüglich benachrichtigt. Anmeldeschluss zum Wettbewerb – 29. April 2016 Schriftliche Anmeldung auf beigefügtem Formular bis 29. April 2016 an die Beratungsstelle Formgebung der Handwerkskammern Rheinland-Pfalz Dagobertstraße 2, 55116 Mainz E-Mail: [email protected] Nach Eingang dieses Meldebogens erfolgt eine schriftliche Bestätigung durch die Beratungsstelle über die Erfüllung der Voraussetzungen zur Teilnahme. Erst nach der erfolgten Zulassung zum Wettbewerb sind die Exponate zu melden. Einsendeschluss für die Foto-Jury – 3. Juni 2016 Meldung der beabsichtigten Exponate, Abbildungen und Texte an die Beratungsstelle Formgebung der Handwerkskammern Rheinland-Pfalz Dagobertstraße 2, 55116 Mainz E-Mail: [email protected] Bilder Alle gemeldeten Wettbewerbsarbeiten müssen in Form von bis zu drei fotografischen Abbildungen (maximal Din A4 Format) eingereicht werden. Die Qualität der Abbildungen muss eine umfassende Beurteilung der dargestellten Arbeiten ermöglichen. Der Staatspreis wird finanziert vom Wettbewerbsbedingungen Staatspreis – Seite 2 Texte Die Abbildungen werden durch begleitende Texte ergänzt. Es müssen Material, Herstellungstechnik und technische Eigenschafften, wie z.B. Größe und Gewicht, nachvollziehbar erläutert sein. Es werden nur maschinenschriftliche Ausführungen akzeptiert, die den Gesamtumfang einer Din A4 Seite für alle Abbildungen zusammen nicht überschreiten. Zulassung der eingereichten Arbeiten zur Objekt-Jury Die Foto-Jury entscheidet anhand der eingereichten Fotos, welche Arbeiten tatsächlich zur Objekt-Jury angeliefert werden sollen. Nach Anlieferung der von der Jury ausgewählten Originale entscheidet die Jury, welche Arbeiten tatsächlich in der Ausstellung gezeigt werden und vergibt die Preise. Von nicht oder nur schwer transportierbaren Arbeiten können in der Ausstellung auch Fotografien gezeigt werden. Abgabeschluss und Anlieferung für die Objekt-Jury - 4. Juli 2016 von 10.00 bis 17.00 Uhr, in der Galerie Handwerk, Rizzastraße 24, 56068 Koblenz Preisverleihung - 1. September 2016 in der Galerie Handwerk der Handwerkskammer Koblenz, Rizzastraße 24, 56068 Koblenz Ausstellung 2. September bis 23. Oktober 2016 in der Galerie Handwerk, Rizzastraße 24, 56068 Koblenz 5. November 2016 bis 29. Januar 2017 im Wadgasserhof, 67657 Kaiserslautern Transport, Risiko und Versicherung Versicherung, Transport und Verpackung der Originalarbeiten für Hin- und Rückweg gehen zu Lasten des Einsenders. Die Wettbewerbsarbeiten werden vom Zeitpunkt der Entgegennahme am 4. Juli 2016 in der Galerie Handwerk, bis zur Rückgabe vor Ort am 11. Juli 2016 bei nicht zugelassenen Objekten, versichert. Bei den zugelassenen Arbeiten verlängert sich der Versicherungsschutz bis zur Auslieferung am letzten Ausstellungsort im Wadgasserhof in Kaiserslautern am 30. Januar 2017. Rückgabe und Abholung Die Exponate der ausgewählten Bewerber müssen bis zum Ende der letzten Ausstellung im Wadgasserhof in Kaiserslautern verbleiben. Ab dem 1. Februar 2017 erlischt jeglicher Versicherungsschutz. Information und Beratung Beratungsstelle Formgebung Dagobertstraße 2 55116 Mainz 06131 9992-328 / 06131 9992-327 [email protected] www.formdesign.de Der Staatspreis wird finanziert vom Wettbewerbsbedingungen Staatspreis – Seite 3
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