HOMEBASE – Theater für die kommende Gesellschaft

NEUES PROGRAMM
HOMEBASE –
Theater für die kommende Gesellschaft
Jenseits von tagespolitischen Herausforderungen wird die anhaltende Einwanderung unsere Gesellschaft nachhaltig prägen. Die Ausgestaltung des künftigen Miteinanders ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, zu
der Kulturschaffende und Künstler*innen mit ihren spezifischen Kompetenzen wertvolle Beiträge leisten können.
Um dieses Engagement gezielt zu unterstützen, stellt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
zusätzliche Mittel für die Kulturförderfonds des Bundes zur Verfügung.
Das Programm HOMEBASE – Theater für die kommende Gesellschaft des Fonds Darstellende Künste ist für die
Jahre 2016 und 2017 mit bis zu 300.000 Euro ausgestattet. Ziel des Programms ist es, die Kreation neuer, identitätsstiftender Narrative für die kommende Gesellschaft mit den Mitteln des Theaters zu unterstützen. Der Begriff
HOMEBASE steht dabei zum einen im Wortsinn für den Ausgangspunkt einer Suchbewegung, zum anderen als Platzhalter für zeitgemäße, im Wandel begriffene Formen und Praktiken von Heimat. Gefördert werden sollen Projekte,
die Selbstreflexion und neue Perspektiven ermöglichen, indem sie Fragen von Herkunft und Zugehörigkeit, von
Eigenem und Fremdem, neu verhandeln. Der Fokus der Förderung liegt explizit auf dialogorientierten und
interkulturellen Ansätzen: Ob mit Geflüchteten und Asylsuchenden, mit Bürgern mit Migrationshintergrund oder
mit Künstler*innen aus den Fluchtländern - im Zentrum der Vorhaben soll der Austausch stehen.
Die Strukturen und Arbeitsweisen der Freien Szene sind in besonderer Weise für diese Formen künstlerischer Auseinandersetzung geeignet. Mit partizipatorischen, dokumentarischen und kollektiven Ansätzen hat sie in den letzten
Jahrzehnten erfolgreich theatrale Instrumente entwickelt und etabliert, mit denen sie direkt an die soziale Wirklichkeit vor Ort anknüpft. In Arbeiten im Stadtraum, mit Communities und Laien, in neuen Allianzen und zu lokalen
Themen kommentieren Theater- und Performancegruppen gesellschaftliche Verhältnisse und begleiten gesellschaftlichen Wandel. Die inhaltliche Auseinandersetzung mit Fragen von Herkunft und Migration spielt hier seit langem
eine ebenso wichtige Rolle wie die Zusammenarbeit mit Künstler*innen aus anderen Kulturräumen sowie die
Einbindung und Ansprache von Menschen mit Migrationshintergrund und/oder ohne deutschen Pass.
In der Gesamtschau der beim Fonds Darstellende Künste beantragten Projekte findet diese Affinität seit Jahren
Niederschlag. Die aktuelle Allgegenwärtigkeit der Fluchtthematik hat diese Entwicklung noch verstärkt und lässt
für die Zukunft einen weiteren Anstieg vermuten. Mit dem Programm HOMEBASE – Theater für die kommende
Gesellschaft möchte der Fonds Darstellende Künste den Künstler*innen bundesweit gezielt Freiräume eröffnen,
um ihr Engagement in diesem Feld zu erproben, zu realisieren und zu verstetigen. Um den sehr unterschiedlichen
künstlerischen Erfahrungswerten und der projektbezogenen Arbeitsweisen der freien Darstellenden Künste
gerecht zu werden und gleichzeitig nachhaltig wirken zu können, werden sowohl projektvorbereitende Rechercheund Konzeptionsphasen als auch die Realisierung von Projekten unterschiedlicher Größenordnung gefördert.
U DIE REGULARIEN
gefördert von
DIE REGULARIEN
HOMEBASE –
Theater für die kommende Gesellschaft
01. Der Fonds Darstellende Künste fördert im Programm HOMEBASE – Theater für die kommende Gesellschaft
gezielt Projekte im Bereich der Darstellenden Künste, die einen dialogorientierten und interkulturellen Ansatz
verfolgen. Die Kooperation mit Geflüchteten und Asylsuchenden, mit Bürgern mit Migrationshintergrund oder
mit Künstler*innen aus den Fluchtländern muss im Zentrum des Vorhabens stehen.
02. Antragsteller müssen im Bereich des professionellen Freien Theaters oder Tanzes tätig sein bzw. sich für das
beantragte Projekt mit professionellen Akteur*innen des Freien Theaters oder Tanzes verbinden und ihren
Arbeitsschwerpunkt in Deutschland haben. Das Projekt soll ganz oder hauptsächlich in Deutschland realisiert
werden.
03. Die Zusammenarbeit aller am Projekt Beteiligten soll auf Augenhöhe erfolgen. Dieses Prinzip soll sich sowohl
in der Konzeption als auch im Budget des Projekts widerspiegeln.
04. Die Förderung wird in zwei Kategorien vergeben. In der Kategorie „Anbahnung und Recherche“ werden
projektvorbereitende Recherche- und Konzeptionsphasen sowie ggf. Versuchsanordnungen und Interventionen, die der Anbahnung eines interkulturellen Kooperationsprojekts dienen, mit bis zu 5.000 Euro gefördert.
Die Förderung wird als Festfinanzierung erteilt und kann in Form einer Vollfinanzierung erfolgen.
In der Kategorie „Produktion“ wird die Realisierung ausgearbeiteter Kooperationsvorhaben mit bis zu
15.000 Euro gefördert. In begründeten Ausnahmefällen können bis zu 25.000 Euro für ein Projekt bewilligt
werden. Die Förderung wird als Festfinanzierung erteilt. Voraussetzung für die Antragstellung ist hier eine
gesicherte Kofinanzierung von mindestens 20% des Gesamtbudgets.
05. Im Jahr 2016 sind zwei Förderrunden vorgesehen. Einsendeschluss für die erste Förderrunde ist der
16. Juni 2016. Einsendeschluss für die zweite Förderrunde ist im September 2016. Über die Auswahl
der geförderten Projekte entscheidet eine unabhängige Fachjury. Die Jury berät in nichtöffentlicher Sitzung
im Juli 2016 über Anträge der ersten Förderrunde und voraussichtlich im Oktober 2016 über Anträge der
zweiten Förderrunde. Nicht fristgerecht eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden.
06. Ein Antrag gilt als fristgerecht eingereicht, wenn dem Fonds Darstellende Künste zum Einsendeschluss
ein vollständig ausgefülltes Antragsformular sowie ein sachlich zutreffender und vollständiger Kosten- und
Finanzierungsplan für das Projekt vorliegen. Für beide Dokumente sind ausschließlich die vom Fonds unter
www.fonds-daku.de bereitgestellten Muster zu verwenden. Optional können zusätzlich ergänzende Materialien
wie z. B. Selbstdarstellungen der beteiligten Künstler*innen oder Ansichtsmaterial – vorzugsweise in Form von
Internet-Links – eingereicht werden. Einsendungen werden per E-Mail unter [email protected] an den
Fonds übermittelt.
07. Im Falle einer Förderung muss das beantragte Projekt bis spätestens 31.9.2017 abgeschlossen sein.
gefördert von
DIE REGULARIEN
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Theater für die kommende Gesellschaft
08. Eine Antragstellung beim Fonds Darstellende Künste schließt eine Kofinanzierung des beantragten Vorhabens
durch eine weitere Förderinstitution, die Gelder des Bundes vergibt, aus. Das betrifft unter anderem die Kulturstiftung des Bundes, den Hauptstadtkulturfonds, den Fonds Soziokultur und Koproduktionsförderungen durch
das Nationale Performancenetz (NPN).
09. Im Programm HOMEBASE – Theater für die kommende Gesellschaft werden keine Wiederaufnahmen und
Überarbeitungen von bereits aufgeführten Produktionen oder vorangegangen Produktionen ähnlichen Inhalts
oder Gastspiele innerhalb und außerhalb Deutschlands gefördert.
10. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn das Projekt vor der Förderentscheidung durch die Fachjury des
Fonds Darstellende Künste bereits begonnen hat, d.h. bereits Ausgaben dafür getätigt oder Verträge geschlossen wurden.
11. Ein Anspruch auf die Förderung besteht nicht. Auszahlungen können erst nach Abschluss eines Fördervertrages
erfolgen.
12. Diese Regularien gelten ab 10. Mai 2016. Änderungen sind vorbehalten.
Berlin, den 10. Mai 2016
Fonds Darstellende Künste e.V.
Vorstand und Geschäftsführung
Kontakt:
Anne Maase
Projektleitung
Fonds Darstellende Künste
Lützowplatz 9
10785 Berlin
[email protected]
Tel. 030 - 400 57978
www.fonds-daku.de
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