Leistungsumfang gemäß HOAI 2013 - §56 Darstellung des Leistungsumfanges für die technische Gebäudeausrüstung in den verschiedenen Leistungsphasen gemäß der HOAI 2013 – Anlage 15 zu §56 Absatz 3: Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung • • • Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben des Auftraggebers. Festlegen der Planungsrandbedingungen und Beratung zum Leistungsbedarf und zur technischen Erschließung. Dokumentieren der Ergebnisse. Leistungsphase 2: Vorplanung • • • • • • Mitwirkung bei der Abstimmung der Leistungen mit den Planungsbeteiligten. Erstellen eines Planungskonzeptes, inkl. Vordimensionierung der System und Anlagenteile, Untersuchung zu Alternativen, Angaben zum Raumbedarf. Erstellen von Funktionsschemen für die technischen Anlagen. Vorverhandlung mit Behörden und Versorgern zur Erschließung. Kostenschätzung gemäß DIN 276 bis in die 2te Ebene. Dokumentieren der Ergebnisse. Leistungsphase 3: Entwurfsplanung • • • • • • • • • Erarbeiten eines Planungskonzeptes unter Berücksichtigung der fachspezifischen Anforderungen der Projektbeteiligten bis zum fertigen Entwurf. Festlegung aller Systeme und Anlagenteile. Berechnung und Bemessung der technischen Anlagen. Zeichnerische Darstellung des Entwurfes mit Grundrissen und Schemen. Abstimmung mit der Tragwerksplanung hinsichtlich der Gewichte der technischen Anlagen. Verhandlung mit den Behörden und Versorgern zur Genehmigungsfähigkeit. Kostenschätzung gemäß DIN 276 bis in die 3te Ebene. Erstellen eines technischen Entwurfsberichtes mit Erläuterung der Planung zur Dokumentierung der Leistungen. Übergabe aller Unterlagen, inkl. Zeichnungen, Berechnungen. Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung • Erarbeitung und Erstellung der Vorlagen und Nachweise für die öffentlich rechtliche Genehmigung. Leistungsphase 5: Ausführungsplanung • • • • • • • Fortführung der Planung auf Ausführungsniveau und erstellen der Details in Abstimmung mit den Planungsbeteiligten. Anpassung der Berechnungen und Auslegungen. Anpassung der zeichnerischen Darstellung der Grundrisse und Schemen. Erstellen einer Schlitz- und Durchbruchsplanung. Erstellen eines technischen Ausführungsberichtes mit Erläuterung der Planung zur Dokumentierung der Leistungen. Übergabe aller Unterlagen, inkl. Zeichnungen, Berechnungen. Prüfen der Werks- und Montageplanung der ausführenden Firmen. Leistungsumfang gemäß HOAI 2013 - §56 Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe • • • • Ermittlung von Mengen und Massen der technischen Anlagen als Grundlage für die Erstellung der Leistungsverzeichnisse. Mitwirkung bei der Abstimmung zu den Schnittstellen anderer Gewerke. Erstellen der verpreisten Leistungsverzeichnisse zur Kostenkontrolle. Erstellen und Übergabe der Leistungsverzeichnisse. Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe • • • • • • Einholen von Angeboten. Prüfung und Wertung der eingegangen Angebote. Erstellen von Preisspiegel. Führen von Bietergesprächen. Erstellen von Vergabevorschlägen. Zusammenstellen der Vergabeunterlagen. Leistungsphase 8: Bauüberwachung • • • • • • • • • • • • • Überwachen der Ausführung vor Ort in Hinsicht auf die Einhaltung öffentlich rechtlichen Genehmigungen, der vertraglichen Leistungen, der Ausführungsplanung bzw. den Werk- und Montageplänen, den einschlägigen Vorschriften und der Regeln der Technik. Mitwirkung bei der Koordinierung der Beteiligten. Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen des Terminplanes. Dokumentation des Bauablaufes. Prüfung und Bewertung der notwendigen Änderungen oder zusätzlichen Leistungen hinsichtlich technischen Ausführung und der preislichen Gestaltung. Gemeinsames Aufmaß mit den Fachfirmen. Rechnerische und fachliche Prüfung der Rechnungen. Mitwirkung bei der Leistungs- und Funktionsprüfungen. Mitwirkung bei der technischen Abnahme und Erteilung einer Abnahmeempfehlung. Antrag und Teilnahme an behördlichen Abnahmen. Antrag und Teilnahme an Sachverständigenabnahmen. Prüfen und Bewerten von Revisionsunterlagen. Dokumentation der Bauüberwachung und Übergabe der Unterlagen. Leistungsphase 9: Objektbetreuung • • • Technische und fachliche Bewertung von Mängeln innerhalb der Gewährleistungsfrist. Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfrist. Mitwirkung bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen.
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