Erklärung zu den freien Schornsteinfegeraufgaben

Zurück zur Homepage gelangen Sie durch klicken auf:
www.schornsteinfeger-rutke.de
Freie Schornsteinfegerarbeiten
Arbeiten, für die der Kunde einen geeigneten Schornsteinfeger seiner Wahl beauftragen kann, habe ich
hier folgend als „freie Schornsteinfegerarbeiten“ bezeichnet.
Welche Tätigkeiten dies in Ihrem Gebäude sind, legt der Feuerstättenbescheid fest, den der zuständige
bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger ausstellt. Die dort hinsichtlich ihrer Art und des
Ausführungszeitraumes benannten Arbeiten sind nicht an den Bezirksschornsteinfeger
gebunden.
Sie haben also die Möglichkeit einen qualifizierten Schornsteinfegerbetrieb mit diesen Tätigkeiten zu
beauftragen. Die fristgerechte Ausführung der Arbeiten ist dann durch eine Formblatt, gegebenenfalls
nebst Bescheinigungen, an den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger mitzuteilen.
Wichtig: Klären Sie mit dem ausführenden Schornsteinfegerbetrieb, wie die Übermittlung der Unterlagen
erfolgt, denn verantwortlich hierfür ist der Grundstücks- bzw. Wohnungseigentümer.
Die Übermittlung von Formblättern ist entbehrlich, wenn die Arbeiten vom Betrieb des zuständigen
bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers ausgeführt werden.
Zurück zur Homepage gelangen Sie durch klicken auf:
www.schornsteinfeger-rutke.de