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Fristablauf zum 31. Juli 2016
Zentrum für Angewandte Hypnose
In der Weiterbildungsordnung für die Ärzte
Bayerns vom 24. April 2004 – in der Fassung
der Beschlüsse vom 25. Oktober 2015 – ist in
§ 20 Übergangsbestimmungen Absatz 3 geregelt, dass Anträge nach der Weiterbildungsordnung 1993 nur noch bis zum 31. Juli 2016
gestellt werden können.
Voraussetzungen für die Antragsstellung sind:
1. Ärztinnen und Ärzte müssen sich bei Inkrafttreten der Weiterbildungsordnung für
die Ärzte Bayerns vom 24. April 2004 am
1. August 2004 in einer Weiterbildung zum
Erwerb einer Gebiets-/Facharztbezeichnung, Schwerpunktbezeichnung, Zusatzbezeichnung, fakultativen Weiterbildung oder
Fachkunde befunden haben und
2. bei Gebiets-/Facharztbezeichnung bis
31. Juli 2011, bei Schwerpunktbezeichnung,
fakultativen Weiterbildung und Fachkunde
bis 31. Juli 2014 und bei Zusatzbezeichnung bis 31. Juli 2008 nach Maßgabe der
vorher geltenden Bestimmungen die zeitlichen und inhaltlichen Voraussetzungen
erfüllt haben.
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Wichtiger Hinweis – Achtung: Fristablauf
für die Antragsmöglichkeit zum Erwerb der
Facharztbezeichnung, Schwerpunktbezeichnung, Zusatzbezeichnung, fakultativen Weiterbildung, Fachkunde oder einer zusätzlichen Qualifikation (= Qualifikationsnachweis
„Qualitätsmanagement“ oder „Suchtmedizinische Grundversorgung“) nach den Bestimmungen der Weiterbildungsordnung für die
Ärzte Bayerns vom 18. Oktober 1992 – in
der zuletzt am 13. Oktober 2002 geänderten
Fassung (WBO 1993) – zum 31. Juli 2016.
3. Ärztinnen und Ärzte müssen sich am 1. Juli
2005 in der Weiterbildung zum Erwerb einer
zusätzlichen Qualifikation (= Qualifikationsnachweis „Qualitätsmanagement“ oder
„Suchtmedizinische Grundversorgung“) befunden haben.
Sie finden die Anforderungen an den Erwerb
einer Facharztbezeichnung, Schwerpunktbezeichnung, Zusatzbezeichnung, fakultativen
Weiterbildung, Fachkunde oder einer zusätzlichen Qualifikation (= Qualifikationsnachweis
„Qualitätsmanagement“ oder „Suchtmedizinische
Grundversorgung“) gemäß der Weiterbildungsordnung (Weiterbildungsordnung für die Ärzte
Bayerns vom 18. Oktober 1992 – in der zuletzt
am 13. Oktober 2002 geänderten Fassung – WBO
1993) unter www.blaek.de „Weiterbildung“ 
„Weiterbildungsordnung 1993“  „Abschnitt I“
und in „Abschnitt II“ Nr. 1 bis 23 (Übersicht über
die Zusatzbezeichnungen) sowie § 3 a.
Die Anrechnung von Weiterbildungszeiten erfolgt
nach Maßgabe der vorher geltenden Bestimmungen und der entsprechenden Weiterbildungsbefugnis.
Dr. Judith Niedermaier (BLÄK)
Interdisziplinäres Symposium „Antibiotikaresistenz –
Verantwortung übernehmen“
Das interdisziplinäre Symposium „Antibiotikaresistenz – Verantwortung
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Institut für klinische Mikrobiologie, Immunologie und Hygiene des Universitätsklinikums Erlangen der Friedrich-Alexander-Universität (FAU)
Erlangen-Nürnberg veranstaltet.
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Sie bitte aus unserer
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www.hypnosesueddeutschland.de
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91058 Erlangen, Telefon 09131 6808-2163, E-Mail: [email protected],
Internet: www.lgl.bayern.de/bakt, Anmeldeschluss: 9. September 2016
Bayerisches Ärzteblatt 7- 8/2016
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