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Info & News: Betriebsgenehmigung des Köln/Bonn Airport rechtmäßig
Geschrieben 06. Jul 2016 - 22:14 Uhr
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat die Rechtmäßigkeit der Betriebsgenehmigung des Flughafens Köln/Bonn
abschließend bestätigt. Der 4. Senat des BVerwG hat eine Nichtzulassungsbeschwerde von Anwohnern zurückgewiesen, die
zuvor mit einer Klage gegen die Betriebsgenehmigung des Flughafens vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster
gescheitert waren. Damit ist das Urteil des OVG rechtskräftig. Die Kläger wollten vor dem OVG gerichtlich feststellen lassen,
dass der Flughafen nicht als planfestgestellt gilt. Das OVG hatte in seinem Urteil im Juli 2015 jedoch untermauert, dass die
Genehmigungslage des Flughafens rechtmäßig ist.
In der Begründung hatten die Richter ausführlich dargelegt, dass es nicht allein auf die sogenannte "fiktive Planfeststellung"
ankommt, da der Flughafen über eine weit davor liegende bestandskräftige Betriebsgenehmigung verfügt. Eine Revision
gegen das Urteil wurde vom OVG nicht zugelassen. Die von den Klägern dagegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde
wurde nunmehr vom Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen.
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