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Flughafen Bern AG
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Bern Airport
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Beginn der Pistensanierung am Flughafen Bern
Belp, den 6. Juli 2016 – Ein Grossteil der Piste am Flughafen Bern wird
ab Sommer 2016 einer Totalsanierung unterzogen. In einer ersten Etappe
wird zwischen Mitte August und Anfangs November 2016 die Pistenrandbefeuerung erneuert. Ab Sommer 2017 folgt die Belagssanierung.
Dazu sind Nachtarbeiten ausserhalb des Flugbetriebs nötig.
In der Nacht von Montag, 15. August auf Dienstag, 16. August 2016 beginnt
die Sanierung der Pistenrandbefeuerung. Die Erneuerung beinhaltet die Erstellung neuer Pistenrandfeuer inkl. neuem Kabeltrassee und Schächten, die
Umrüstung auf LED-Technologie und das Einziehen von rund 5 km neuer Kabel. Diese Arbeiten werden nachts jeweils zwischen 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr
durchgeführt. In den Nächten von Samstag auf Sonntag und von Sonntag auf
Montag finden in der Regel keine Arbeiten statt. Zum Schutz vor Lärm setzt
die Flughafen Bern AG die Lärmschutzmassnahmen der Baulärm-Richtlinie
des Bundesamts für Umwelt konsequent um. Trotzdem können einzelne
Lärmbeeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden. Die Einrichtung des
Installationsplatzes auf dem Flughafengelände erfolgt tagsüber ab Mitte Juli
2016. Die Bauarbeiten für die Pistenbefeuerung werden aller Voraussicht bis
Anfangs November 2016 abgeschlossen sein.
Die Gesamtkosten für die Pistensanierung belaufen sind auf rund 5 Millionen
Schweizer Franken.
Für weitere Medienauskünfte kontaktieren Sie bitte:
Flughafen Bern AG, Mathias Gantenbein CEO, Telefon 031 960 22 07
Medienmitteilung
Der älteste – über 50-jährige – Pistenabschnitt von 1‘310 Meter Länge wird in
Etappen saniert. Neben der Belagssanierung erfolgt die Erneuerung der gesamten Befeuerungsanlage. Dank dem Einsatz modernster LED-Technologie
reduziert sich der Stromverbrauch erheblich. Um den regulären Flugbetrieb
sicherzustellen, finden die Bauarbeiten in der Nacht statt. In einer ersten
Etappe wird im Sommer 2016 die Erneuerung der Pistenrandbefeuerung realisiert. Die Belagssanierung erfolgt ab dem Sommer 2017.