Versegelungsplan 2016 mit dem Segelschulschiff "GREIF" auf der

Versegelungsplan 2016 mit dem Segelschulschiff "GREIF" auf der Ostsee
Änderungen vorbehalten.
freie Törns ab Datum 11.07.2016
Monat
Törn
vom
bis
Abfahrtshafen
Zielhafen
Ankunftshafen
Bemerkung
August
O-11
05.08.
10.08.
Greifswald
Kopenhagen
Rostock
Bustransfer nach
Greifswald
zubuchbar
O-13
25.08.
28.08.
Greifswald
Bornholm
Greifswald
September O-15
13.09.
16.09.
Greifswald
Bornholm
Swinemünde
O-16
21.09.
25.09.
Greifswald
Malmö
Greifswald
Oktober
O-18
06.10.
09.10.
Greifswald
Ystad
Greifswald
Monat
Törn
am
Abfahrtshafen
Fahrgebiet
Ankunftshafen
Juli
T-23
11.07.
Sassnitz
Greifswald
T-24
14.07.
Greifswald
Küste vor Rügen /
Greifswalder Bodden
Greifswalder Bodden
T-25
15.07.
Greifswald
Greifswalder Bodden
Greifswald
T-27
17.07.
Greifswald
Greifswalder Bodden
Greifswald
T-28
21.07.
Greifswald
Küste vor Usedom
Swinemünde
T-29
22.07.
Swinemünde
Küste vor Usedom
Swinemünde
T-29.1 22.07.
Swinemünde
Küste vor Usedom
Swinemünde
T-30
23.07.
Heringsdorf
Küste vor Usedom
Heringsdorf
T-30.1 23.07.
Heringsdorf
Küste vor Usedom
Heringsdorf
T-31
24.07.
Heringsdorf
Küste vor Usedom
Greifswald
T-33
03.08.
Greifswald
Greifswalder Bodden
Greifswald
T-34.1 11.08.
Rostock
Küste vor Warnemünde
Rostock
T-35.1 12.08.
Rostock
Küste vor Warnemünde
Rostock
T-38
19.08.
Greifswald
Küste vor Usedom
Swinemünde
T-39
20.08.
Swinemünde
Küste vor Usedom
Swinemünde
T-39
20.08.
Swinemünde
Küste vor Usedom
Swinemünde
T-40
21.08.
Swinemünde
Küste vor Usedom
Swinemünde
T-40.1 21.08.
Swinemünde
Küste vor Usedom
Swinemünde
T-41
22.08.
Swinemünde
Küste vor Usedom
Greifswald
September T-44
08.09.
Greifswald
Greifswalder Bodden
Greifswald
T-48
17.09.
Swinemünde
Küste vor Usedom
Swinemünde
T-48.1 17.09.
Swinemünde
Küste vor Usedom
Swinemünde
T-49
Swinemünde
Küste vor Usedom
Greifswald
August
18.09.
Seite 1 von 3
mit Bustransfer
Bemerkung
Greifswald
Bitte nach
Liegeplatz vor
Törnbeginn
erkundigen
FischerfestGaffelrig
g
buchbar unter
http://www.adler-sc
hiffe.de/greif
in Kooperation mit
der UBB
buchbar unter
http://www.adler-sc
hiffe.de/greif
buchbar unter
http://www.adler-sc
hiffe.de/greif
buchbar unter
http://www.adler-sc
hiffe.de/greif
buchbar unter
http://www.adler-sc
hiffe.de/greif
Liegeplatz ist noch
nicht bekannt (Preis
80,00€ )
Liegeplatz ist noch
nicht bekannt (Preis
80,00€ )
buchbar unter
http://www.adler-sc
hiffe.de/greif
in Kooperation mit
der UBB
buchbar unter
http://www.adler-sc
hiffe.de/greif
buchbar unter
http://www.adler-sc
hiffe.de/greif
in Kooperation mit
der UBB
buchbar unter
http://www.adler-sc
hiffe.de/greif
buchbar unter
http://www.adler-sc
hiffe.de/greif
Information, Terminabstimmung, Anmeldung:
Anreise und Liegeplatz:
See- und Tauchsportzentrum Greifswald
Büro: Am Hafen 3, 17493 Greifswald
Tel:(03834) 841424; Fax:(03834) 841423
Internet: www.sssgreif.de
e-mail:[email protected]
Die genaue Anzahl der freien Plätze, Preise und Auslastung im Internet.
SSS "GREIF"
Liegeplatz: Yachtweg / Südmole
Telefon an Bord der "GREIF": 0171 6393149
Preise:pro Tag u.Person**
Sonderpreise vorbehalten
*ermäßigt: Arbeitslose, Auszubildende, Studenten bis 26 Jahre
**zuzügl. 35,00 € Buchungspauschale
Törn Hängematte:
Törn Pullmannkoje: (= PK)
Törn Zwei-Mann-Kammer:
Tagesfahrt inkl. Verpflegung:
ermäßigt *
Erwachsene
57,00 €
63,00 €
100,00 €
60,00 €
85,00 €
90,00 €
100,00 €
75,00 €
Es gelten unsere Mitsegelbedingungen und die Preisliste für
2016; Mindestalter : 16 Jahre
Seite 2 von 3
Teilnahmebedingungen für den Segeltörn mit dem Segelschulschiff „GREIF“
1. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt mit dem unterzeichneten und vollständig ausgefüllten Anmeldebogen.
Mit der Bestätigung der Anmeldung wird die Teilnahme am Segeltörn verbindlich.
2. Törnbeitrag
Die Beiträge für den jeweiligen Törn sind der aktuell geltenden Preisliste zu entnehmen.
Im Preis sind Hafen- und Lotsengebühren nicht enthalten. Sollten diese anfallen, sind diese Gebühren zusätzlich zu zahlen.
3. Zahlungsmodalitäten
Eine Anzahlung von 50,00 Euro erfolgt nach Erhalt der Bestätigung. Erfolgt diese Anzahlung nicht innerhalb von 14 Tagen, verfällt der Anspruch auf die Teilnahme am Törn. Der restliche
Törnbeitrag muss spätestens 10 Wochen vor Törnbeginn eingegangen sein. Bei kurzfristigen Anmeldungen sind Abweichungen möglich.
Leistet der Anmelder die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfristen, so ist das See- und Tauchsportzentrum berechtigt, nach Mahnung vom
Vertrag zurückzutreten und den Anmelder mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4 zu belasten.
4. Rücktritt durch den Anmeldenden
Von einem bestätigten Segeltörn kann der Teilnehmer jederzeit vor Beginn des Segeltörns zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim See- und
Tauchsportzentrum Greifswald. Es wird eine schriftliche Rücktrittserklärung empfohlen.
Bei Rücktritt oder Nichtantritt kann das See- und Tauchsportzentrum Greifswald eine angemessene Entschädigung verlangen, die unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten
Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der Reiseleistung je nach Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Beginn des Segeltörns
in einem prozentualen Verhältnis des Törnbeitrages pauschaliert festgesetzt wird wie folgt:
- bis 70 Tage vor Beginn:
- bis 45 Tage vor Beginn:
- bis 21 Tage vor Beginn:
- bis 7 Tage vor Beginn:
- bei späterem Rücktritt oder Nichterscheinen:
- bei Rücktritt nach Anreise und Einschiffen: (nachfolgende Bestimmungen bleiben
unberührt)
die Anzahlung
25 % des Törnbeitrages
50 % des Törnbeitrages
75 % des Törnbeitrages
90 % des Törnbeitrages
100 % des Törnbeitrages
Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt des Segeltörns keine oder wesentlich niedrigere Kosten
entstanden sind, als die vom See- und Tauchsportzentrum Greifswald in der Pauschale ausgewiesenen Kosten.
Die angemessene Entschädigung wird einbehalten bzw. in Rechnung gestellt.
Wir empfehlen die von uns angebotene Reiserücktrittskostenversicherung zu nutzen.
5. Höhere Gewalt
Wird der Segeltörn infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl das See- und Tauchsportzentrum
Greifswald als auch der Teilnehmer den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann das See- und Tauchsportzentrum Greifswald für die bereits erbrachten oder zur Beendigung
der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Weiterhin ist das See- und Tauchsportzentrum Greifswald verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen.
6. Änderung des Törnplanes
Änderungen des Törnplanes sind aus sachlich berechtigten, erheblichen und vor Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Gründen möglich. Daraus resultierende Mehrkosten für die Rückreise
werden vom Teilnehmer und dem See- und Tauchsportzentrum Greifswald je zur Hälfte getragen; weitergehende Mehrkosten können nicht geltend gemacht werden.
7. Leistungen
Im Törnbeitrag sind die Verpflegung an Bord und die Unterkunft eingeschlossen. Die An- und Abreise zum Liegeplatz des Schiffes erfolgt in eigener Verantwortung.
Anreise:
Abreise:
am Vortag von 18.00 Uhr bis möglichst 22.00 Uhr und am ersten Törntag bis 8.00 Uhr
am letzten Törntag ab ca. 12.00 Uhr
8. Gesundheit des Mitseglers
Es wird versichert, dass der angemeldete Teilnehmer organisch gesund und nicht an einer ansteckenden oder Anfallskrankheit leidet.
Eine ärztliche Untersuchung wird prinzipiell empfohlen und bei Mitseglern, die älter als 50 Jahre sind, sowie bei Teilnehmern mit chronischen Erkrankungen oder dauerhafter
Medikamenteneinnahme gefordert. Sie ist durch eine schriftliche Bestätigung auf dem Anmeldeformular (inkl. Blutdruck und Blutzuckerkontrolle) nachzuweisen.
Jeder Mitsegler muss einen aktualisierten Tetanusimpfschutz haben.
Er muss mindestens 15 Minuten ohne Unterbrechung schwimmen können.
Sehfehler müssen durch Sehhilfen ausgeglichen werden.
9. Mindestalter
Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
10. Versicherung
Es wird der Abschluss einer Freizeitunfallversicherung und Auslandsreisekrankenversicherung sowie einer Reisegepäck- und Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen. Es wird
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine normale Krankenversicherung Rückführungskosten zum Heimatort nicht übernimmt und dass für die Törnteilnahme kein Versicherungsschutz bei
der Seeberufsgenossenschaft besteht.
11. Aufenthalt an Bord
Mit der Einschiffung an Bord wird der Angemeldete Mitglied der Besatzung als Mitsegler. Er verpflichtet sich, im Rahmen seiner Möglichkeiten, an den Arbeiten an Bord, wie Segelmanöver,
See- und Hafenwache, Ruder, Ausguck, Backschaft und Reinschiff teilzunehmen und die Sicherheitsvorschriften an Bord, sowie Zoll- und Polizeivorschriften in den Aufenthaltshäfen
einzuhalten. Bei groben und beharrlichen Verstößen gegen Sicherheit und Ordnung, sowie bei Nichtbefolgen der Anordnung der Schiffsleitung in Bezug auf die Sicherheit des Schiffes kann
der Teilnehmer im nächsten Hafen von der Weiterreise ausgeschlossen werden und auf eigene Kosten ohne Anspruch auf Rückzahlung des Törnbeitrages heimgeschickt werden; das Seeund Tauchsportzentrum muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die es aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in
Anspruch genommenen Leistung erhält.
12. Haftung
Die vertragliche Haftung des See- und Tauchsportzentrums für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden
weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.
Die Haftungsbeschränkung beträgt für Verlust oder Beschädigung von Kabinengepäck (Gepäck, das der Teilnehmer in seiner Kabine oder sonst in seinem Besitz oder seiner Obhut oder
unter seiner Aufsicht hat) jedoch unbenommen von Satz 1 mindestens 2.046,00 Euro.
13. Gerichtsstand
Der Teilnehmer kann das See- und Tauchsportzentrum Greifswald nur an dessen Sitz in Greifswald verklagen. Für Klagen des See- und Tauchsportzentrums Greifswald gegen den
Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz
des See- und Tauchsportzentrums Greifswald maßgeblich.
14. Zusammenarbeit
Die Organisation der Segeltörns und die Besetzung der Schonerbrigg "Greif" mit der Stammbesetzung untersteht der Hansestadt Greifswald/See- und Tauchsportzentrum. Hierbei wird sie
unterstützt durch den "Förderverein Rahsegler Greif e.V.".
15. Persönliche Ausrüstung
Ein gültiger Reisepass oder Personalausweis, der mindestens noch drei Monate gültig ist, da das Schiff die Seegrenze überschreitet. Notwendig sind auch ein Krankenschein für das
Reiseland, Wetterbekleidung, festes Schuhwerk, Handtücher und Sachen für den persönlichen Bedarf. Folgende Dinge sind bitte nicht mitzubringen: Bettwäsche, Koffer, elektrische
Musikinstrumente, Haustiere, Alkohol sowie andere Getränke.
©
Hansestadt Greifswald
Eigenbetrieb See- und Tauchsportzentrum Greifswald
Am Hafen 3, 17493 Greifswald
Stand: 20.10.2011
Seite 3 von 3