Versegelungsplan 2016 mit dem Segelschulschiff "GREIF" auf der Ostsee Änderungen vorbehalten. freie Törns ab Datum 11.07.2016 Monat Törn vom bis Abfahrtshafen Zielhafen Ankunftshafen Bemerkung August O-11 05.08. 10.08. Greifswald Kopenhagen Rostock Bustransfer nach Greifswald zubuchbar O-13 25.08. 28.08. Greifswald Bornholm Greifswald September O-15 13.09. 16.09. Greifswald Bornholm Swinemünde O-16 21.09. 25.09. Greifswald Malmö Greifswald Oktober O-18 06.10. 09.10. Greifswald Ystad Greifswald Monat Törn am Abfahrtshafen Fahrgebiet Ankunftshafen Juli T-23 11.07. Sassnitz Greifswald T-24 14.07. Greifswald Küste vor Rügen / Greifswalder Bodden Greifswalder Bodden T-25 15.07. Greifswald Greifswalder Bodden Greifswald T-27 17.07. Greifswald Greifswalder Bodden Greifswald T-28 21.07. Greifswald Küste vor Usedom Swinemünde T-29 22.07. Swinemünde Küste vor Usedom Swinemünde T-29.1 22.07. Swinemünde Küste vor Usedom Swinemünde T-30 23.07. Heringsdorf Küste vor Usedom Heringsdorf T-30.1 23.07. Heringsdorf Küste vor Usedom Heringsdorf T-31 24.07. Heringsdorf Küste vor Usedom Greifswald T-33 03.08. Greifswald Greifswalder Bodden Greifswald T-34.1 11.08. Rostock Küste vor Warnemünde Rostock T-35.1 12.08. Rostock Küste vor Warnemünde Rostock T-38 19.08. Greifswald Küste vor Usedom Swinemünde T-39 20.08. Swinemünde Küste vor Usedom Swinemünde T-39 20.08. Swinemünde Küste vor Usedom Swinemünde T-40 21.08. Swinemünde Küste vor Usedom Swinemünde T-40.1 21.08. Swinemünde Küste vor Usedom Swinemünde T-41 22.08. Swinemünde Küste vor Usedom Greifswald September T-44 08.09. Greifswald Greifswalder Bodden Greifswald T-48 17.09. Swinemünde Küste vor Usedom Swinemünde T-48.1 17.09. Swinemünde Küste vor Usedom Swinemünde T-49 Swinemünde Küste vor Usedom Greifswald August 18.09. Seite 1 von 3 mit Bustransfer Bemerkung Greifswald Bitte nach Liegeplatz vor Törnbeginn erkundigen FischerfestGaffelrig g buchbar unter http://www.adler-sc hiffe.de/greif in Kooperation mit der UBB buchbar unter http://www.adler-sc hiffe.de/greif buchbar unter http://www.adler-sc hiffe.de/greif buchbar unter http://www.adler-sc hiffe.de/greif buchbar unter http://www.adler-sc hiffe.de/greif Liegeplatz ist noch nicht bekannt (Preis 80,00€ ) Liegeplatz ist noch nicht bekannt (Preis 80,00€ ) buchbar unter http://www.adler-sc hiffe.de/greif in Kooperation mit der UBB buchbar unter http://www.adler-sc hiffe.de/greif buchbar unter http://www.adler-sc hiffe.de/greif in Kooperation mit der UBB buchbar unter http://www.adler-sc hiffe.de/greif buchbar unter http://www.adler-sc hiffe.de/greif Information, Terminabstimmung, Anmeldung: Anreise und Liegeplatz: See- und Tauchsportzentrum Greifswald Büro: Am Hafen 3, 17493 Greifswald Tel:(03834) 841424; Fax:(03834) 841423 Internet: www.sssgreif.de e-mail:[email protected] Die genaue Anzahl der freien Plätze, Preise und Auslastung im Internet. SSS "GREIF" Liegeplatz: Yachtweg / Südmole Telefon an Bord der "GREIF": 0171 6393149 Preise:pro Tag u.Person** Sonderpreise vorbehalten *ermäßigt: Arbeitslose, Auszubildende, Studenten bis 26 Jahre **zuzügl. 35,00 € Buchungspauschale Törn Hängematte: Törn Pullmannkoje: (= PK) Törn Zwei-Mann-Kammer: Tagesfahrt inkl. Verpflegung: ermäßigt * Erwachsene 57,00 € 63,00 € 100,00 € 60,00 € 85,00 € 90,00 € 100,00 € 75,00 € Es gelten unsere Mitsegelbedingungen und die Preisliste für 2016; Mindestalter : 16 Jahre Seite 2 von 3 Teilnahmebedingungen für den Segeltörn mit dem Segelschulschiff „GREIF“ 1. Anmeldung Die Anmeldung erfolgt mit dem unterzeichneten und vollständig ausgefüllten Anmeldebogen. Mit der Bestätigung der Anmeldung wird die Teilnahme am Segeltörn verbindlich. 2. Törnbeitrag Die Beiträge für den jeweiligen Törn sind der aktuell geltenden Preisliste zu entnehmen. Im Preis sind Hafen- und Lotsengebühren nicht enthalten. Sollten diese anfallen, sind diese Gebühren zusätzlich zu zahlen. 3. Zahlungsmodalitäten Eine Anzahlung von 50,00 Euro erfolgt nach Erhalt der Bestätigung. Erfolgt diese Anzahlung nicht innerhalb von 14 Tagen, verfällt der Anspruch auf die Teilnahme am Törn. Der restliche Törnbeitrag muss spätestens 10 Wochen vor Törnbeginn eingegangen sein. Bei kurzfristigen Anmeldungen sind Abweichungen möglich. Leistet der Anmelder die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfristen, so ist das See- und Tauchsportzentrum berechtigt, nach Mahnung vom Vertrag zurückzutreten und den Anmelder mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4 zu belasten. 4. Rücktritt durch den Anmeldenden Von einem bestätigten Segeltörn kann der Teilnehmer jederzeit vor Beginn des Segeltörns zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim See- und Tauchsportzentrum Greifswald. Es wird eine schriftliche Rücktrittserklärung empfohlen. Bei Rücktritt oder Nichtantritt kann das See- und Tauchsportzentrum Greifswald eine angemessene Entschädigung verlangen, die unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der Reiseleistung je nach Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Beginn des Segeltörns in einem prozentualen Verhältnis des Törnbeitrages pauschaliert festgesetzt wird wie folgt: - bis 70 Tage vor Beginn: - bis 45 Tage vor Beginn: - bis 21 Tage vor Beginn: - bis 7 Tage vor Beginn: - bei späterem Rücktritt oder Nichterscheinen: - bei Rücktritt nach Anreise und Einschiffen: (nachfolgende Bestimmungen bleiben unberührt) die Anzahlung 25 % des Törnbeitrages 50 % des Törnbeitrages 75 % des Törnbeitrages 90 % des Törnbeitrages 100 % des Törnbeitrages Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt des Segeltörns keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die vom See- und Tauchsportzentrum Greifswald in der Pauschale ausgewiesenen Kosten. Die angemessene Entschädigung wird einbehalten bzw. in Rechnung gestellt. Wir empfehlen die von uns angebotene Reiserücktrittskostenversicherung zu nutzen. 5. Höhere Gewalt Wird der Segeltörn infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl das See- und Tauchsportzentrum Greifswald als auch der Teilnehmer den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann das See- und Tauchsportzentrum Greifswald für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist das See- und Tauchsportzentrum Greifswald verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen. 6. Änderung des Törnplanes Änderungen des Törnplanes sind aus sachlich berechtigten, erheblichen und vor Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Gründen möglich. Daraus resultierende Mehrkosten für die Rückreise werden vom Teilnehmer und dem See- und Tauchsportzentrum Greifswald je zur Hälfte getragen; weitergehende Mehrkosten können nicht geltend gemacht werden. 7. Leistungen Im Törnbeitrag sind die Verpflegung an Bord und die Unterkunft eingeschlossen. Die An- und Abreise zum Liegeplatz des Schiffes erfolgt in eigener Verantwortung. Anreise: Abreise: am Vortag von 18.00 Uhr bis möglichst 22.00 Uhr und am ersten Törntag bis 8.00 Uhr am letzten Törntag ab ca. 12.00 Uhr 8. Gesundheit des Mitseglers Es wird versichert, dass der angemeldete Teilnehmer organisch gesund und nicht an einer ansteckenden oder Anfallskrankheit leidet. Eine ärztliche Untersuchung wird prinzipiell empfohlen und bei Mitseglern, die älter als 50 Jahre sind, sowie bei Teilnehmern mit chronischen Erkrankungen oder dauerhafter Medikamenteneinnahme gefordert. Sie ist durch eine schriftliche Bestätigung auf dem Anmeldeformular (inkl. Blutdruck und Blutzuckerkontrolle) nachzuweisen. Jeder Mitsegler muss einen aktualisierten Tetanusimpfschutz haben. Er muss mindestens 15 Minuten ohne Unterbrechung schwimmen können. Sehfehler müssen durch Sehhilfen ausgeglichen werden. 9. Mindestalter Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. 10. Versicherung Es wird der Abschluss einer Freizeitunfallversicherung und Auslandsreisekrankenversicherung sowie einer Reisegepäck- und Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine normale Krankenversicherung Rückführungskosten zum Heimatort nicht übernimmt und dass für die Törnteilnahme kein Versicherungsschutz bei der Seeberufsgenossenschaft besteht. 11. Aufenthalt an Bord Mit der Einschiffung an Bord wird der Angemeldete Mitglied der Besatzung als Mitsegler. Er verpflichtet sich, im Rahmen seiner Möglichkeiten, an den Arbeiten an Bord, wie Segelmanöver, See- und Hafenwache, Ruder, Ausguck, Backschaft und Reinschiff teilzunehmen und die Sicherheitsvorschriften an Bord, sowie Zoll- und Polizeivorschriften in den Aufenthaltshäfen einzuhalten. Bei groben und beharrlichen Verstößen gegen Sicherheit und Ordnung, sowie bei Nichtbefolgen der Anordnung der Schiffsleitung in Bezug auf die Sicherheit des Schiffes kann der Teilnehmer im nächsten Hafen von der Weiterreise ausgeschlossen werden und auf eigene Kosten ohne Anspruch auf Rückzahlung des Törnbeitrages heimgeschickt werden; das Seeund Tauchsportzentrum muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die es aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erhält. 12. Haftung Die vertragliche Haftung des See- und Tauchsportzentrums für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird. Die Haftungsbeschränkung beträgt für Verlust oder Beschädigung von Kabinengepäck (Gepäck, das der Teilnehmer in seiner Kabine oder sonst in seinem Besitz oder seiner Obhut oder unter seiner Aufsicht hat) jedoch unbenommen von Satz 1 mindestens 2.046,00 Euro. 13. Gerichtsstand Der Teilnehmer kann das See- und Tauchsportzentrum Greifswald nur an dessen Sitz in Greifswald verklagen. Für Klagen des See- und Tauchsportzentrums Greifswald gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des See- und Tauchsportzentrums Greifswald maßgeblich. 14. Zusammenarbeit Die Organisation der Segeltörns und die Besetzung der Schonerbrigg "Greif" mit der Stammbesetzung untersteht der Hansestadt Greifswald/See- und Tauchsportzentrum. Hierbei wird sie unterstützt durch den "Förderverein Rahsegler Greif e.V.". 15. Persönliche Ausrüstung Ein gültiger Reisepass oder Personalausweis, der mindestens noch drei Monate gültig ist, da das Schiff die Seegrenze überschreitet. Notwendig sind auch ein Krankenschein für das Reiseland, Wetterbekleidung, festes Schuhwerk, Handtücher und Sachen für den persönlichen Bedarf. Folgende Dinge sind bitte nicht mitzubringen: Bettwäsche, Koffer, elektrische Musikinstrumente, Haustiere, Alkohol sowie andere Getränke. © Hansestadt Greifswald Eigenbetrieb See- und Tauchsportzentrum Greifswald Am Hafen 3, 17493 Greifswald Stand: 20.10.2011 Seite 3 von 3
© Copyright 2024 ExpyDoc