Einladung zum Bezirksparteitag der FDP Oberbayern Sehr geehrte

FDP Oberbayern – Goethestraße 17 – 80336 München
Verteiler:
- Delegierte zum Bezirksparteitag
- Mitglieder des Bezirksvorstands
- Mitglieder des Oberbayerischen Bezirkstages
- oberbayerische. Mitglieder des Landesvorstands
- Ehrenvorsitzender des Bezirksverbands Oberbayern, Wolf-Dietrich Großer
- Kreisvorsitzende von Oberbayern
- Vorsitzender des Stadtverbands München
- Bezirksvorsitzender der Jungen Liberalen
- Vorsitzender des Landesverbands Bayern, Albert Duin
- Mitglieder Oberbayern
Einladung zum Bezirksparteitag der FDP Oberbayern
München, 18.05.2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
FDP Oberbayern
[email protected]
www.fdp-oberbayern.de
hiermit lade ich Sie gem. § 22 Abs. 4a der Landessatzung zum ordentlichen
Bezirksparteitag sehr herzlich ein.
FDP Oberbayern
Goethestraße 17
80336 München
Termin:
Ort:
Sonntag, den 03. Juli 2016, 10:00 Uhr
Hotel zur Post, Kapellplatz 2, 84503 Altötting
T: 089/126009-40
F: 089/126009-30
Kreissparkasse
München Starnberg Ebersberg
IBAN: DE06702501500120686662
BIC: BYLADEM1KMS
Tagesordnung:
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Begrüßung und Eröffnung des ordentlichen Bezirksparteitags
Wahl des Parteitagspräsidiums
Grußwort Kreisvorsitzender Konrad Kammergruber
Grußwort 1. Bürgermeister Altötting Herbert Hofauer
Bericht der Wahlprüfungskommission
Benennung der Zählkommission
Feststellung der anwesenden Stimmberechtigten
Rede Bezirksvorsitzender Jimmy Schulz
Aussprache
Bericht aus dem Bezirkstag
Antragsberatung
„Leitgedanken aus der Klausur“
Schlusswort des Bezirksvorsitzenden Jimmy Schulz
Die Stimmausgabe erfolgt ab: 9:00 Uhr
Ich hoffe, Sie vollzählig begrüßen zu können und wünsche Ihnen eine gute Anfahrt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Jimmy Schulz
Bezirksvorsitzender der FDP Oberbayern
Antragsfrist:
Die Antragsfrist zum Bezirksparteitag endet gem. § 14 Abs. 5 der Wahl- und
Antragsordnung unserer Satzung am 04. Juni 2016.
Anträge
können ausschließlich
über
die Plattform Meine-Freiheit
(https://network.meine-freiheit.de/programmdebatte/), konkret unter „Bezirksparteitag der FDP Oberbayern“ eingereicht werden. Hierzu ist das einmalige
Anlegen eines verifizierten Accounts notwendig.
Stimmberechtigt:
Stimmberechtigt sind gem. § 34 der Satzung:
a) die gewählten Delegierten der Kreisverbände
b) die gewählten Mitglieder des geschäftsführenden Bezirksvorstands
Laut § 9 (2) der Finanzordnung sind Delegierte aus Kreisverbänden, die mit der
Abführung ihrer Beitragsanteile an den Bezirksverband länger als 9 Monate im
Rückstand sind, zum Bezirksparteitag nicht stimmberechtigt.
Stimmübertragungen bitte auf dem beigefügten Formblatt vornehmen. Die
Stimmübertragung kann nur innerhalb eines Kreisverbandes erfolgen. Dabei ist zu
beachten, dass jeder Delegierte oder Ersatzdelegierte maximal zwei Stimmrechte
ausüben darf.