FDP Oberbayern – Goethestraße 17 – 80336 München Verteiler: - Delegierte zum Bezirksparteitag - Mitglieder des Bezirksvorstands - Mitglieder des Oberbayerischen Bezirkstages - oberbayerische. Mitglieder des Landesvorstands - Ehrenvorsitzender des Bezirksverbands Oberbayern, Wolf-Dietrich Großer - Kreisvorsitzende von Oberbayern - Vorsitzender des Stadtverbands München - Bezirksvorsitzender der Jungen Liberalen - Vorsitzender des Landesverbands Bayern, Albert Duin - Mitglieder Oberbayern Einladung zum Bezirksparteitag der FDP Oberbayern München, 18.05.2016 Sehr geehrte Damen und Herren, FDP Oberbayern [email protected] www.fdp-oberbayern.de hiermit lade ich Sie gem. § 22 Abs. 4a der Landessatzung zum ordentlichen Bezirksparteitag sehr herzlich ein. FDP Oberbayern Goethestraße 17 80336 München Termin: Ort: Sonntag, den 03. Juli 2016, 10:00 Uhr Hotel zur Post, Kapellplatz 2, 84503 Altötting T: 089/126009-40 F: 089/126009-30 Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg IBAN: DE06702501500120686662 BIC: BYLADEM1KMS Tagesordnung: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. Begrüßung und Eröffnung des ordentlichen Bezirksparteitags Wahl des Parteitagspräsidiums Grußwort Kreisvorsitzender Konrad Kammergruber Grußwort 1. Bürgermeister Altötting Herbert Hofauer Bericht der Wahlprüfungskommission Benennung der Zählkommission Feststellung der anwesenden Stimmberechtigten Rede Bezirksvorsitzender Jimmy Schulz Aussprache Bericht aus dem Bezirkstag Antragsberatung „Leitgedanken aus der Klausur“ Schlusswort des Bezirksvorsitzenden Jimmy Schulz Die Stimmausgabe erfolgt ab: 9:00 Uhr Ich hoffe, Sie vollzählig begrüßen zu können und wünsche Ihnen eine gute Anfahrt. Mit freundlichen Grüßen Ihr Jimmy Schulz Bezirksvorsitzender der FDP Oberbayern Antragsfrist: Die Antragsfrist zum Bezirksparteitag endet gem. § 14 Abs. 5 der Wahl- und Antragsordnung unserer Satzung am 04. Juni 2016. Anträge können ausschließlich über die Plattform Meine-Freiheit (https://network.meine-freiheit.de/programmdebatte/), konkret unter „Bezirksparteitag der FDP Oberbayern“ eingereicht werden. Hierzu ist das einmalige Anlegen eines verifizierten Accounts notwendig. Stimmberechtigt: Stimmberechtigt sind gem. § 34 der Satzung: a) die gewählten Delegierten der Kreisverbände b) die gewählten Mitglieder des geschäftsführenden Bezirksvorstands Laut § 9 (2) der Finanzordnung sind Delegierte aus Kreisverbänden, die mit der Abführung ihrer Beitragsanteile an den Bezirksverband länger als 9 Monate im Rückstand sind, zum Bezirksparteitag nicht stimmberechtigt. Stimmübertragungen bitte auf dem beigefügten Formblatt vornehmen. Die Stimmübertragung kann nur innerhalb eines Kreisverbandes erfolgen. Dabei ist zu beachten, dass jeder Delegierte oder Ersatzdelegierte maximal zwei Stimmrechte ausüben darf.
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