Beschluss C(2016) - Europäische Kommission

EUROPÄISCHE
KOMMISSION
Brüssel, den 5.7.2016
C(2016) 4098 final
BESCHLUSS DER KOMMISSION
vom 5.7.2016
zur Änderung des Beschlusses 2012/C 188/02 der Kommission zur Einsetzung einer
Expertengruppe für Mehrwertsteuer in Bezug auf die Amtszeit der Mitglieder der
Gruppe
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BESCHLUSS DER KOMMISSION
vom 5.7.2016
zur Änderung des Beschlusses 2012/C 188/02 der Kommission zur Einsetzung einer
Expertengruppe für Mehrwertsteuer in Bezug auf die Amtszeit der Mitglieder der
Gruppe
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1)
Mit dem Beschluss 2012/C 188/02 der Kommission1 wurde eine Expertengruppe für
Mehrwertsteuer eingesetzt, die die Kommission hinsichtlich der Ausarbeitung von
Rechtsakten und anderen politischen Initiativen im MwSt-Bereich beraten und
Informationen über die praktische Umsetzung von Rechtsakten und anderen
politischen Initiativen in diesem Bereich liefern soll.
(2)
Gemäß Artikel 4 Absatz 6 des Beschlusses 2012/C 188/02 der Kommission werden
die Mitglieder für zwei Jahre ernannt. Ihr Mandat kann verlängert werden, wenn sie
erneut auf eine Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen antworten. Das
Mandat der bestehenden Mitglieder der Gruppe, die per Beschluss vom 25. September
2014 vom Generaldirektor für Steuern und Zollunion ernannt wurden, läuft am
30. September 2016 aus.
(3)
Die Gruppe hat sich als sehr nützliches Forum zur Ermittlung der Standpunkte und
Nutzung der Fachkenntnisse der Mitglieder bei der Ausgestaltung der neuen MwStPolitik und der Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften über die MwSt erwiesen.
(4)
Aufgrund der Arbeitserfahrungen, die seit 2012 in der Gruppe gesammelt wurden, und
im Hinblick auf das Ziel, eine bessere Kontinuität zu gewährleisten, erscheint es
angebracht, die Amtszeit der künftigen Mitglieder der Gruppe von zwei auf drei Jahre
zu verlängern.
(5)
Der Beschluss 2012/C 188/02 der Kommission sollte daher entsprechend geändert
werden.
BESCHLIESST:
Artikel 1
Artikel 4 Absatz 6 des Beschlusses 2012/C 188/02 der Kommission erhält folgende Fassung:
„Artikel 4
6. Die Mitglieder werden für drei Jahre ernannt. Sie bleiben bis zum Ablauf ihres Mandats im
Amt. Ihr Mandat kann verlängert werden, wenn sie erneut auf eine Aufforderung zur
Einreichung von Bewerbungen antworten.“
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Beschluss 2012/C 188/02 der Kommission vom 26. Juni 2012 zur Einsetzung einer Expertengruppe für
Mehrwertsteuer (ABl. C 188 vom 28.6.2012, S. 2).
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Geschehen zu Brüssel am 5.7.2016
Für die Kommission
Pierre Moscovici
Mitglied der Kommission
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