Regelungen zur Ausgabe von Altklausuren

Regelungen zur Ausgabe von Altklausuren
Klausuren
Nicht älter als 1 Jahr
Klausuren werden im
Lehrbeauftrage Fakultätsservicebüro innerhalb der
Professoren
Älter als 1 Jahr
Befinden sich im Archiv und
werden nur in der vorlesungsfreien
Sprechzeiten ausgegeben
Zeit ausgegeben
Klausuren werden durch die
Befinden sich im Archiv und
Professoren ausgegeben
werden nur in der vorlesungsfreien
Zeit ausgegeben
 Der Bedarf einer Ausgabe von Klausuren, die sich im Archiv befinden, muss vorher per Email angekündigt
werden. Bitte nennen Sie uns:
• Name
• Matrikelnummer
• Name des/der Lehrenden
• Name der Klausur
•
Datum/ Semester der abgelegten Prüfung