gesetzgebung für e-bikes in der schweiz und im direkt

GESETZGEBUNG FÜR E-BIKES IN DER SCHWEIZ UND IM DIREKT ANGRENZENDEN AUSLAND
LAND
Kategorie
Max. V mit
Tretunterstützung
Max.
Motorenleistung
Kontrollschild
Haftpflichtversicherung
Typengenehmigung
Führerausweis
Helmpflicht
Rückspiegel
aussen links
Kinder-/
Veloanhänger
Kindersitz und
Anhänger
Akustische
Warnvorrichtung
Benützung
Radweg
CH
KAT 1 "Langsame"
LeichtMotorfahrräder
25 km/h
500 Watt
nicht
erforderlich
nicht
erforderlich
nicht
erforderlich
14-16 Jahre Kat. M
ab 16 J. keinen
nein (jedoch
empfohlen)
nicht
erforderlich
zulässig
zulässig
erforderlich
obligatorisch
D
KAT 2 "Schnelle"
Motorfahrräder
45 km/h
1'000 Watt
gelbe
Kontrollnummer
erforderlich
KAT 1 "Fahrrad"
25 km/h
250 Watt
nicht
erforderlich
500 Watt
gelbes
Kontrollschild
mit
Versicherungsvignette
KAT 2 "Motorrad"
AT
F
I
KAT 1
45 km/h
25 km/h
45 km/h
> 600 Watt
KAT 1 "Fahrrad"
25 km/h
< 250 Watt
KAT 2 "Motorrad"
45 km/h
< 4000 Watt
KAT 1 "Fahrrad"
25 km/h
< 250 Watt
KAT 2 "Motorrad"
45 km/h
< 4000 Watt
ab 14 Jahre Kat. M
Ja
nicht
erforderlich
kein Mindestalter
nein
obligatorisch
Auto- oder
Motorrad-Ausweis
(mind. EUFahrausweiskateg
orie AM ab 15
Jahren)
homologierter
Motorradhelm
nicht
erforderlich
< 600 Watt
KAT 2
"Kleinkraftrad"
erforderlich
gelbes
Kontrollschild
mit
Versicherungsvignette
erforderlich
erforderlich
erforderlich
nein (jedoch
empfohlen)
Auto- oder
Motorrad-Ausweis
(mind. EUFahrausweiskateg
orie AM ab 16
Jahren)
homologierter
Motorradhelm
Auto- oder
Motorrad-Ausweis
(mind. EUFahrausweiskateg
orie AM ab 16
Jahren)
homologierter
Motorradhelm
Auto- oder
Motorrad-Ausweis
(mind. EUFahrausweiskateg
orie AM ab 16
Jahren)
homologierter
Motorradhelm
obligatorisch
zulässig
wie Velo
zulässig
obligatorisch
zulässig mit
abgeschaltetem
Motor
wie Velo
zulässig
zulässig
zulässig
obligatorisch
zulässig
wie Velo
verboten
zulässig (nur
hinten)
verboten
nicht zulässig
wie Velo
erforderlich
erforderlich
nein
gelbes
Kontrollschild
mit
Versicherungsvignette
Transport Auto
zulässig
nein
gelbes
Kontrollschild
mit
Versicherungsvignette
Transport ÖV
zulässig
Keine Regelung
für E-Bikes
erforderlich
erforderlich
Durchfahrt bei
Verbot
Motorfahrrad
erlaubt
keine
Einschränkungen
bekannt
zulässig, wenn
auf Gewicht
und Grösse
geachtet wird
(z.T. spezielle
Heckträger
erforderlich)
verboten
verboten
keine
Einschränkungen
bekannt
zulässig, wenn
auf Gewicht
und Grösse
geachtet wird
(z.T. spezielle
Heckträger
erforderlich)
zulässig
erlaubt
verboten
verboten
zulässig
erlaubt
verboten
verboten
zulässig
Beim vorliegenden Merkblatt handelt es sich nicht um einen rechtsverbindlichen Text. Es wird keine Gewähr für dessen Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen.
In allen EU-Ländern gilt für E-Bikes ab 25 km/h: Benutzung Velowege verboten, Motorradhelmpflicht, Verbot von Kindersitz und Anhänger, kein Transport im Flugzeug möglich.
Bei Nichteinhalten der Vorschriften verfügen die Behörden über die Möglichkeit, das E-Bike aus dem Verkehr zu ziehen und wegzusperren.
Falls Sie mit Ihrem E-Bike in weiteren Europäischen Ländern unterwegs waren bzw. weitere Ergänzungen zu den vorhandenen Ländern haben, können Sie uns gerne unter der Nummer 031 328 58 58 oder per E-Mail [email protected] kontaktieren. Vielen Dank.