GESETZGEBUNG FÜR E-BIKES IN DER SCHWEIZ UND IM DIREKT ANGRENZENDEN AUSLAND LAND Kategorie Max. V mit Tretunterstützung Max. Motorenleistung Kontrollschild Haftpflichtversicherung Typengenehmigung Führerausweis Helmpflicht Rückspiegel aussen links Kinder-/ Veloanhänger Kindersitz und Anhänger Akustische Warnvorrichtung Benützung Radweg CH KAT 1 "Langsame" LeichtMotorfahrräder 25 km/h 500 Watt nicht erforderlich nicht erforderlich nicht erforderlich 14-16 Jahre Kat. M ab 16 J. keinen nein (jedoch empfohlen) nicht erforderlich zulässig zulässig erforderlich obligatorisch D KAT 2 "Schnelle" Motorfahrräder 45 km/h 1'000 Watt gelbe Kontrollnummer erforderlich KAT 1 "Fahrrad" 25 km/h 250 Watt nicht erforderlich 500 Watt gelbes Kontrollschild mit Versicherungsvignette KAT 2 "Motorrad" AT F I KAT 1 45 km/h 25 km/h 45 km/h > 600 Watt KAT 1 "Fahrrad" 25 km/h < 250 Watt KAT 2 "Motorrad" 45 km/h < 4000 Watt KAT 1 "Fahrrad" 25 km/h < 250 Watt KAT 2 "Motorrad" 45 km/h < 4000 Watt ab 14 Jahre Kat. M Ja nicht erforderlich kein Mindestalter nein obligatorisch Auto- oder Motorrad-Ausweis (mind. EUFahrausweiskateg orie AM ab 15 Jahren) homologierter Motorradhelm nicht erforderlich < 600 Watt KAT 2 "Kleinkraftrad" erforderlich gelbes Kontrollschild mit Versicherungsvignette erforderlich erforderlich erforderlich nein (jedoch empfohlen) Auto- oder Motorrad-Ausweis (mind. EUFahrausweiskateg orie AM ab 16 Jahren) homologierter Motorradhelm Auto- oder Motorrad-Ausweis (mind. EUFahrausweiskateg orie AM ab 16 Jahren) homologierter Motorradhelm Auto- oder Motorrad-Ausweis (mind. EUFahrausweiskateg orie AM ab 16 Jahren) homologierter Motorradhelm obligatorisch zulässig wie Velo zulässig obligatorisch zulässig mit abgeschaltetem Motor wie Velo zulässig zulässig zulässig obligatorisch zulässig wie Velo verboten zulässig (nur hinten) verboten nicht zulässig wie Velo erforderlich erforderlich nein gelbes Kontrollschild mit Versicherungsvignette Transport Auto zulässig nein gelbes Kontrollschild mit Versicherungsvignette Transport ÖV zulässig Keine Regelung für E-Bikes erforderlich erforderlich Durchfahrt bei Verbot Motorfahrrad erlaubt keine Einschränkungen bekannt zulässig, wenn auf Gewicht und Grösse geachtet wird (z.T. spezielle Heckträger erforderlich) verboten verboten keine Einschränkungen bekannt zulässig, wenn auf Gewicht und Grösse geachtet wird (z.T. spezielle Heckträger erforderlich) zulässig erlaubt verboten verboten zulässig erlaubt verboten verboten zulässig Beim vorliegenden Merkblatt handelt es sich nicht um einen rechtsverbindlichen Text. Es wird keine Gewähr für dessen Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen. In allen EU-Ländern gilt für E-Bikes ab 25 km/h: Benutzung Velowege verboten, Motorradhelmpflicht, Verbot von Kindersitz und Anhänger, kein Transport im Flugzeug möglich. Bei Nichteinhalten der Vorschriften verfügen die Behörden über die Möglichkeit, das E-Bike aus dem Verkehr zu ziehen und wegzusperren. Falls Sie mit Ihrem E-Bike in weiteren Europäischen Ländern unterwegs waren bzw. weitere Ergänzungen zu den vorhandenen Ländern haben, können Sie uns gerne unter der Nummer 031 328 58 58 oder per E-Mail [email protected] kontaktieren. Vielen Dank.
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