Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (VOB)

Datum: 01.07.2016
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (VOB)
Baumaßnahme Komplettsanierung Nipkowstr. 54ff
Angebot für
Fachlos: Heizung, Lüftung, Sanitär
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie werden gebeten, ein Angebot abzugeben.
Die in den anliegenden Vergabeunterlagen beschriebene Bauleistung soll nach folgendem Verfahren
vergeben werden:
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
wettbewerblicher Dialog
1. Auftraggebende
Stelle:
2. Vergabeunterlagen:
3. Auskünfte zum
Technischen Inhalt:
STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH
Werbellinstraße 12
12053 Berlin
Die Vergabeunterlagen sind im Vordruck „Angebot“ angegeben;
soweit sie nicht beigefügt sind, können sie bei der ausschreibenden
Stelle eingesehen werden.
STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH
Ansprechpartner:
Telefon:
+49 3068926467
Fax:
[email protected]
Email:
STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH
Auskunft über
VergabeunterAnsprechpartner: Herr Schleicher
lagen und dergleichen: Telefon:
+49 3068926467
Fax:
[email protected]
Email:
STADT UND LAND
Wohnbauten-Gesellschaft mbH
Geschäftsbesorgerin der WoGeHe
Wohnungsbaugesellschaft Hellersdorf mbH
Werbellinstraße 12 • 12053 Berlin
Telefon: (030) 68 92-0
Telefax: (030) 68 92-60 09
Vorsitzender des Aufsichtsrates
Dr. Christoph Landerer
Handelsregister Amtsgericht
Charlottenburg HRB 1190
[email protected]
www.stadtundland.de
Geschäftsführer:
Anne Keilholz, Ingo Malter
Sitz: Berlin
USt.-IdNr. DE136630118
4. Frist für die
Angebotsabgabe:
Das Angebot ist
bei freihändiger Vergabe / beim Verhandlungsverfahren
bis zum Einreichungstermin
bei Ausschreibung bis zum Eröffnungstermin
am 04.08.2016
um 14:00 Uhr
an die Einreichungsstelle:
STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH
GF-SE
Werbellinstraße 12
12053 Berlin
in fest verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift:
„Angebot für…(Bezeichnung der Baumaßnahme und der Leistungen wie im Betreff) …“
einzusenden oder dort abzugeben.
Bei Übersendung durch die Post müssen vorstehende Angaben deutlich und vollständig
auf dem äußeren und einem besonderen inneren Umschlag vermerkt sein.
POSTANSCHRIFT:
STADT UND LAND
Wohnbauten-Gesellschaft mbH
Postfach 160
12001 Berlin
5. Nachunternehmer:
Die Namen der Nachunternehmer sind bereits bei
Angebotsabgabe anzugeben.
Die Gewerke für die Nachunternehmer vorgesehen sind, sind
bereits bei Angebotsabgabe anzugeben (siehe Anlage zu den BVB).
6. Vorlage von
Nachweisen:
Der Bieter hat für sich und für Nachunternehmer zum Nachweis der
Zuverlässigkeit gem. § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der
Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung eine Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister
mit dem Angebot vorzulegen.
auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Die Auszüge (Original oder Kopie) dürfen nicht älter als drei Monate sein.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
7. Die Erteilung des Auftrages
kann von folgenden
Nachweisen abhängig gemacht
werden:
gemäß Bekanntmachung
2 von 3
8. Die Vergabe nach Losen wird
vorbehalten:
ja
nein
Näheres siehe Vergabeunterlagen
9. Nebenangebote:
nicht zugelassen
zugelassen
Abweichend von Nr. 4.2 der
Bewerbungsbedingungen gilt
bei Nebenangeboten
Folgendes:
10. Zuschlags- und Bindefrist,
Umfang der Leistung, Ausführungsort (Baustelle), Ausführungszeit, Sicherheitsleistung,
Zahlungsbedingungen:
11. Sonstige Informationen:
gemäß Bekanntmachung
Die Angebote sollen elektronisch eingereicht werden.
Die elektronischen Angebotsabgabe kann in Schriftform nach BGB, mit
Signatur oder im Mantelbogenverfahren erfolgen.
Angebote in Papierform werden nicht gewertet.
gemäß Bekanntmachung
gemäß Bekanntmachung
12. Zuschlagskriterien der Hauptund Nebenangebote/ÄnderungsVorschläge:
%
Kriterium
%
Kriterium
100
%
Kriterium
Preis
Ausführungsfrist
Vergütungsbedingungen
Qualität
Funktionalität
technischer Wert
Gestaltung
Konstruktion
technische Beratung
Folgekosten
Betriebskosten
Wartung
Rentabilität
Es gelten die beigefügten „Richtlinien zur Angebotsabgabe/Bewerbungsbedingungen“.
Falls Sie wegen Auslastung Ihres Betriebes oder aus sonstigen Gründen kein Angebot abgeben wollen,
wird um eine kurze Mitteilung gebeten.
Hieraus werden Ihnen hinsichtlich künftiger Vergabeverfahren keine Nachteile entstehen.
Mit freundlichen Grüßen
STADT UND LAND
Wohnbauten-Gesellschaft mbH
Dieses Formular wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
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STADT UND LAND
Wohnbauten-Gesellschaft mbH
Angebot für Bauleistungen
(Name und Anschrift des Bieters)
(Ort und Datum)
An
STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH
Zuschlagsfrist: 03.10.2016
(Datum)
Werbellinstraße 12
12053
(Sofern kein Datum angegeben ist, gilt die VOB)
Berlin
(Anschrift der ausschreibenden Stelle)
Betreff:
Komplettsanierung Nipkowstr. 54ff
Vorgang:
Fachlos: Heizung, Lüftung, Sanitär
Ich/Wir biete(n) die Ausführung der in den Vergabeunterlagen beschriebenen Leistung zu den von mir/uns
in das Leistungsverzeichnis eingesetzten Preise an.
An dieses Angebot halte(n) ich mich/wir uns bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist gebunden.
Das Angebot besteht aus folgenden Vergabeunterlagen, die bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil
werden:
der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm, zeichnerischen Unterlagen
und Erläuterungen
den nachstehenden "Besonderen Vertragsbedingungen" in der jeweils gültigen Fassung
den mir/uns bekannten "Zusätzlichen Vertragsbedingungen“ des Auftraggeber für die Ausführung von
Bauleistungen in der jeweils gültigen Fassung
den folgenden „Zusätzlichen Technischen Vorschriften“:
den "Allgemeinen Technischen Vorschriften" VOB Teil C und den „Ergänzenden Bestimmungen zu
DIN-Normen im Bauwesen und im Wasserwesen, die noch nicht auf gesetzliche Einheiten umgestellt sind"
den "Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen"
VOB Teil B - DIN 1961 - neueste Fassung
Formulare Bürgschaftsurkunden
Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitnehmer/ Verzeichnis
der Nachunternehmer
Verwendungsverbote und Verwendungsbeschränkungen von Baustoffen
Angaben zur Firma
Formblätter entsprechend Berliner Vergabegesetz
weitere Anlagen / Formulare:
Eigenerklärung zur Eignung
Die „Richtlinien zur Angebotsabgabe/Bewerbungsbedingungen“ sind zu beachten.
STADT UND LAND
Wohnbauten-Gesellschaft mbH
Geschäftsbesorgerin der WoGeHe
Wohnungsbaugesellschaft Hellersdorf mbH
Werbellinstraße 12 • 12053 Berlin
Telefon: (030) 68 92-0
Telefax: (030) 68 92-60 09
Vorsitzender des Aufsichtsrates
Dr. Christoph Landerer
Handelsregister Amtsgericht
Charlottenburg HRB 1190
[email protected]
www.stadtundland.de
Geschäftsführer:
Anne Keilholz, Ingo Malter
Sitz: Berlin
USt.-IdNr. DE136630118
Die „Richtlinien zur Angebotsabgabe/Bewerbungsbedingungen“ sind zu beachten.
Ich erkläre/Wir erklären, dass
– ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind,
– ich/wir in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmer-Entsendegesetz mit keiner
Freiheitsstrafe oder Geldstrafe/Geldbuße belegt worden sind.
– mir/uns kein aktueller Verstoß und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen
bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) im Hinblick auf § 21 SchwarzArbG und § 6
AEntG bekannt ist,
– mir/uns nicht bekannt ist, dass im Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt, die das
Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen,
– über mein/unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren eröffnet oder Antrag auf Eröffnung
eines
Insolvenzverfahrens gestellt ist.
Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns,
–
im potenziellen Auftragsfall personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnanschrift) aller verantwortlich handelnden Personen (Geschäftführer,
gesetzliche Vertreter) bekannt zu geben
–
die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung
erfülle(n).
Angebot
Endbetrag einschl.
Umsatzsteuer
(ohne Nachlass)
Gesamtsumme Angebot
Preisnachlass ohne
Bedingungen auf die
Abrechnungssumme
%
€
Anzahl der Nebenangebote :
Hinweis:
Um einen reibungslosen Ablauf des Eröffnungstermins zu ermöglichen, wurden im Angebotsschreiben
Eintragungsfelder für die im Eröffnungstermin zu verlesenden Endbeträge und andere den Preis betreffende
Angaben sowie für weitere Angaben zum Angebot zusammengefasst.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebotsschreiben meinen/unseren
Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann.
Die nachstehende Unterschrift gilt für alle Teile des Angebotes, dazu gehören auch die auf Seite 1 aufgeführten
Anlagen und Vergabeunterlagen.
Wird eine selbstgefertigte Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses abgegeben, wird mit der Unterschrift auch
die vom Auftraggeber verfasste Urschrift des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkannt.
___________________________________________________
Ort, Stempel und Unterschrift
Ist das Angebotsschreiben an dieser Stelle nicht unterschrieben, gilt das Angebot als nicht abgegeben.
Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische
Unterschrift. Im Mantelbogen-Verfahren ersetzt die Unterschrift auf dem Mantelbogen die Unterschrift auf
den Vertragsbestandteilen.
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Teilnahmebedingungen und geforderte Nachweise:
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder
Handelsregister
1. Nachweis zur Berufsausübung gemäß VOB/A (2016) §6a EU 1.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Unternehmens gemäß VOB/A (2016)§6a
EU 2. a) bis c)
2. Eignungsnachweise bei Nachunternehmereinsatz:
Sofern die Bieter sich hinsichtlich des Nachweises ihrer Eignung der Fähigkeiten von Nachunternehmern bedienen
möchten, haben sie die o.g. Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer mit dem Angebot vorzulegen.
In der Verpflichtungserklärung muss der Nachunternehmer verbindlich erklären, dass er im Auftragsfall dem Bieter
mit seinen Kapazitäten zur Verfügung steht. Der Nachunternehmer hat die Eignungsforderungen, die an die Bieter
gestellt werden, zu erfüllen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1. Der Jahresumsatz sollte das doppelt des Auftragswerts betragen.
2. Der AN hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und eine ausreichende Umwelthaftpflichtversicherung
nachzuweisen.
Der Versicherungsschutz muss bis zur Abnahme bestehen.
Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen für Personen, Sach- und sonstige Vermögensschäden pro
Schadensfall mindestens EUR 5,0 Mio. 2-fach
maximiert pro Kalenderjahr, betragen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
1. Nachweise gemäß VOB/A (2016) §6a EU 3. in Form von Referenzen.
2. Eigenerklärung:
Bestätigung, dass ein deutschsprachiger Bauleiter vor Ort ist, der während der üblichen Arbeitszeiten stets
telefonisch erreichbar ist.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1. Nachweis von mind. 1 Referenzobjekt vergleichbaren Umfangs aus den vergangenen 5 Jahren.
Das Auftragsvolumen muss mind. netto 900.000 EUR betragen.
Erforderliche Angaben:
Bezeichnung und Adresse des Bauherrn sowie Ansprechpartner, Telefonnummer, Art und Umfang der erbrachten
Leistung, Eigenleistungsanteil und Ausführungszeitraum.
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Darlegung der besonderen Bedingungen:
a) Besondere Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen
b) Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung
c) Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
d) bevorzugte Zuschlagserteilung an Unternehmen, die Ausbildungsplätze bereitstellen,
sich an tarifliche Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder Ausbildungsverbündenbeteiligen,
§10BerlAVG
e) Eigenerklärung gemäß § 123 GWB
f) Vorlage der Freistellungsbescheinigung gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG)die noch
mindestens 3 Monate gültig ist.
Angebotsabgabe:
Die Angebote sollen elektronisch eingereicht werden.
Die elektronischen Angebotsabgabe kann in Schriftform nach BGB, mit Signatur oder im Mantelbogenverfahren erfolgen.
Empfohlen wird die Angebotsabgabe im Mantelbogenverfahren mit Hilfe der kostenfrei zur Verfügung stehenden Software
ava-sign.
Angebote in Papierform werden nicht gewertet.
STADT UND LAND
Wohnbauten-Gesellschaft mbH
Baumaßnahme Komplettsanierung Nipkowstr. 54ff
Angebot für
Fachlos: Heizung, Lüftung, Sanitär
Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
für die Ausführung der vorstehend bezeichneten Baumaßnahme
Hinweis
Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von
Bauleistungen (VOB/B).
1. Objekt- / Bauüberwachung (§ 4 Abs. 1)
Die Objekt-/Bauüberwachung obliegt dem Auftraggeber.
Dieser hat den Architekten /Ingenieur
Kba Architekten und Ingenieure GmbH , Rudower Chaussee 12 b in 12489 Berlin
mit der Wahrnehmung beauftragt.
Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. vom beauftragten Architekten/Ingenieur
getroffen werden. Der beauftragte Architekt/ Ingenieur ist jedoch nicht befugt,
Leistungsänderungen oder Terminvereinbarungen anzuordnen oder sonstige
Vertragsveränderungen zu vereinbaren.
2. Dem Auftragnehmer werden unentgeltlich zur Benutzung überlassen (§ 4 Abs. 4):
(1) Lager- und Arbeitsplätze:
Etwa darüber hinaus erforderliche Lager- und Arbeitsplätze hat der Auftragnehmer zu
beschaffen; die Kosten sind durch die Vertragspreise abgegolten.
-6006b- / 08-2015 - Anlage b, BVB (VOB) Baubuch
(2) Verkehrswege innerhalb des Baugeländes:
(3) Wasseranschlüsse: *
(4) Stromanschlüsse: *
(5) Sonstige Anschlüsse: *
* Kosten des Verbrauchs (zu den Nummern 3 – 5): Die vom Auftragnehmer zu erstattenden Kosten
des Verbrauchs (§ 4 Abs. 4 Nr. 3 Satz 2) werden durch Messungen ermittelt, soweit nicht in
Nr. 13 etwas anderes vereinbart ist.
1 von 5
3. Ausführungsfristen (§ 5)
(1) Baubeginn
30.09.2016
(2) Fertigstellung
06.10.2017
(3) Folgende Einzelfristen sowie gemäß Vereinbarung im Feinterminplan
sind Vertragsfristen:
4. Vertragsstrafen (§ 11)
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzuges zu zahlen:
0,2 % der Netto(1) bei Verzug mit der Einhaltung des Fertigstellungstermins:
Auftragssumme für jeden Werktag des Verzuges. (Wenn hier nichts vereinbart wird, gelten
die Regelungen der ZVB).
(2) bei Verzug mit der Einhaltung der oben genannten Einzelfristen für jeden Werktag des
0,2 % der Netto-Auftragssumme der zur jeweils überschrittenen Einzelfrist
Verzuges:
fertigzustellenden Teilleistung. Für die Überschreibung von Einzelfristen angefallene
Vertragsstrafen werden auf Vertragsstrafen für nachfolgende Einzelfristen bzw. den
Gesamtfertigstellungstermin angerechnet.
(3) Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 % der Netto-Auftragssumme begrenzt.
5. Rechnungen (§ 14)
(1) Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber
bei kba Architekten und Ingenieure GmbH,
1 -fach einzureichen.
1 -fach und zugleich
(2) Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind
zweifach einzureichen.
einfach /
-6006b- / 08-2015 - Anlage b, BVB (VOB) Baubuch
6. Sicherheitsleistungen (§ 17)
(1) Für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung hat der Auftragnehmer eine Sicherheit
10 v. H. der Brutto-Auftragssumme zu leisten. Leistet der
in Höhe von
Auftragnehmer die Sicherheit nicht binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss, so ist
der Auftraggeber (siehe § 17 Abs. 7) berechtigt, Abschlagszahlungen bis zur Höhe der
vereinbarten Sicherheitssumme einzubehalten (wenn hier nichts vereinbart wurde, gilt
Nr. 26 ZVB)
(2) Für die Erfüllung der Mängelansprüche hat der Auftragnehmer bei der Abnahme eine
3 v. H. der Brutto-Schlussrechnungssumme zu leisten
Sicherheit in Höhe von
(wenn hier nichts vereinbart wurde gelten die Regelungen der ZVB).
Leistet der Auftragnehmer diese Sicherheit nicht vor Anweisung der Schlusszahlung, so
ist der Auftraggeber berechtigt, einen Betrag in Höhe der Sicherheit unter Anrechnung
der nach Nr. 6 (1) geleisteten Sicherheit bei der Schlusszahlung einzubehalten.
(3) Als Sicherheit für sämtliche Rückzahlungsansprüche des Auftraggebers aus
Abschlagszahlungen für die auf der Baustelle ausgelieferten, aber noch nicht
eingebauten Stoffe oder Bauteile bzw. für Bauteile, die für die Leistung eigens
2 von 5
angefertigt und bereitgestellt worden sind und für Vorauszahlungen ist in Höhe der zu
erbringenden Zahlungen eine Bürgschaft beizubringen.
(4) Eine Sicherheit gem. Punkt 6 (1), 6 (2) und 6 (3) durch selbstschuldnerische Bürgschaft
ist nach den vom Auftraggeber dem Vertrag beigefügten Mustern (aktuelle Fassung
beachten) für Bürgschaftsurkunden zu leisten.
7. Freistellungsbescheinigung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber unverzüglich nach
Vertragsschluss eine Freistellungsbescheinigung seines zuständigen Finanzamtes
gemäß § 48 b EStG vorzulegen, soweit dies nicht schon mit der Angebotsabgabe
geschehen ist. Bei Ablauf der zeitlichen Geltung hat der Auftragnehmer unaufgefordert
eine neue Freistellungsbescheinigung nachzureichen. Der Auftragnehmer hat ferner
dem Auftraggeber jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung der
Freistellungsbescheinigung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
8. frei
9. frei
10. Preise (§ 2)
(1) Die Einheits- und Pauschalpreise des Angebotes sind Festpreise. Gleitklauseln sind
nicht vereinbart, wenn nachfolgend nichts angekreuzt wurde.
Die
Lohngleitklausel
Stoffpreisgleitklausel
ist/sind als Ergänzung des Leistungsverzeichnisses vereinbart.
(2) Mit den angebotenen Preisen sind alle Aufwendungen für Lieferungen, für Bau-,
Bauhilfs-, Betriebsstoffe und alle sonstigen für eine sachgemäße Durchführung der
Leistung erforderlichen Aufwendungen abgegolten, soweit nachstehend oder im
Leistungsverzeichnis nicht anderes bestimmt ist.
-6006b- / 08-2015 - Anlage b, BVB (VOB) Baubuch
11. Ausführung (§ 4)
(1) Dem Auftragnehmer werden auf der Baustelle vom Auftraggeber ohne Berechnung zur
Verfügung gestellt:
Baustoffe und
Bauteile:
Bauhilfsstoffe,
Gerüste:
(2) Dem Auftragnehmer stehen zur Mitbenutzung folgende Gerüste zur Verfügung, die von
anderen Auftragnehmern gemäß VOB Teil C unentgeltlich vorgehalten werden:
3 von 5
12. Mängelansprüche (§ 13)
Für die Mängelansprüche gelten nachstehende Verjährungsfristen:
Für Bauwerke:
für andere Werke, deren Erfolg in der Herstellung, Wartung
oder Veränderung einer Sache besteht:
für
5 Jahre;
5 Jahre;
Jahre.
Sind hier keine Verjährungsfristen angegeben, so gelten die Verjährungsfristen des § 13
Abs. 4 VOB/B.
13. Weitere
besondere
Vertragsbedingungen
(z.B.
Bauwesen-,
Haftpflichtversicherung, Vorauszahlungen, Feststellen des Zustandes baulicher
Anlagen, besondere Angaben über Umweltschutz, Luftsicherheit usw.)
(1)
siehe Anlage 2: Verwendungsverbote und Verwendungsbeschränkungen von
Baustoffen
(2)
siehe Anlage 11: Datenschutzverpflichtungserklärung
(3)
Für die Erstattung der dem AG entstehenden Kosten werden pauschale Umlagen
für Baustrom, Bauwasser und sanitäre Anlagen von 1,0 % sowie für die
Bauwesenversicherung von 0,2 % der Brutto-Schlussrechnungssumme,
abzuziehen von der Schlussrechnung, vereinbart.
(4)
Zur Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufes des Vertragsverhältnisses ist der
Auftragnehmer verpflichtet sich gegen alle Risiken angemessen versichert zu
halten. Dazu ist eine
Haftpflichtversicherung mit folgenden Konditionen
nachzuweisen: mind. 2 Mio. € Personenschäden, mind. 1 Mio. € Sachschäden,
mind. 50 T€ sonstige Schäden, die Radiusklausel ist ausgeschlossen.
(3a) Abweichend von den Angaben in 13. (3) werden die pauschalen Umlagen von jeder
Rechnung zum Abzug gebracht.
-6006b- / 08-2015 - Anlage b, BVB (VOB) Baubuch
(4a) abweichend von (4) gelten folgende Versicherungsbedingungen:
Haftpflichtversicherung mit folgenden Konditionen: für Personen, Sach- und sonstige
Vermögensschäden pro Schadensfall mindestens EUR 5,0 Mio. 2-fach maximiert pro
Kalenderjahr, die Radiusklausel ist ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer hat mit Angebotsabgabe eine gültige Berufshaftpflichtversicherung durch
Vorlage einer entsprechenden Bestätigung seiner Versicherungsgesellschaft nachzuweisen, die
der Überprüfung durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen unterliegt.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Haftpflichtversicherung für die Dauer des Vertrages zu
unterhalten.
(5) Für die Abnahme der vereinbarten Leistung-auch Teilleistungen- ist eine förmliche Abnahme
vereinbart (sh. Auch Punkt 21 ZVB). Die Fertigstellung der Leistungen ist VOB gerecht
anzuzeigen.
Sind auf Grund von Mängeln oder nicht vorliegenden Nachweisen mehr als eine Nachabnahme
erforderlich, ist der AG berechtigt, pro weitere Abnahme eine Aufwandsentschädigung von
200,00 € Brutto an den AN zu berechnen, Weitere Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der
Betrag wird von der Schlussrechnung abgesetzt.
4 von 5
(6) Weitere Vertragsbedingungen bei Bau- und Entsorgungsleistungen – mit
Entsorgungskonzept-:
Die STADT UND LAND beauftragt für das Abfallmanagement ein externes Fachbüro, das Büro
Nova Biotec. Dies entbindet den AN in keinster Weise von der Verpflichtung, die für sein Gewerk
benannten Schad- und Gefahrstoffe entsprechend den gesetzlichen Regelungen insbesondere
der Regelungen im Land Berlin bei den Arbeitsvorgängen sowie bei der Entsorgung zu beachten.
Es gilt das INFO - BLATT zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin mit den ergänzenden
Merkblättern (aktueller Stand). Sh. Auch Anlage „Formblatt 1 – Abfall – und
Entsorgungskonzept“.
-6006b- / 08-2015 - Anlage b, BVB (VOB) Baubuch
Der AN hat 14 Tage nach Beauftragung das Formblatt 1 mit seinen Nachauftragnehmern zu
ergänzen und die Unterlagen der Vorabkontrolle an den AG und seinen Bevollmächtigten zu
übergeben.
Anerkannt:
Firmenstempel / Unterschrift
Hinweis: Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die
händische Unterschrift. Im Mantelbogen-Verfahren ersetzt die Unterschrift auf dem Mantelbogen die
Unterschrift auf den Vertragsbestandteilen
5 von 5
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
Fassung: 5-2015 Bezug: VOB 2012, Teil B
1. Art und Umfang der Leistung (zu § 1 Abs. 2)
Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander:
a) das Auftragsschreiben mit seinen Anlagen
b) die Leistungsbeschreibung / das Leistungsverzeichnis mit den dazugehörigen zeichnerischen Unterlagen und Erklärungen
c) die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (VOB) mit Richtlinien zur Angebotsabgabe
d) die "Besonderen Vertragsbedingungen" des Auftraggebers (Fassung ...)
e) die "Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen" des Auftraggebers (Fassung 05-2015)
f) die "Zusätzlichen technischen Vorschriften des Auftraggebers"
g) die "Allgemeinen Vertragsbedingungen für Bauleistungen" (VOB Teil C, neueste Fassung)
h) die "Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen" (VOB Teil B, neueste Fassung)
2. Vergütung (zu § 2)
(1) Der Auftragnehmer schuldet zu den vertraglich vereinbarten Preisen ein funktionstaugliches, komplett fertig gestelltes
Werk.
(2) Ist für den Auftragnehmer erkennbar, dass durch eine über 10 v. H. hinausgehende Überschreitung des Mengenansatzes
Mehrkosten entstehen, die ausnahmsweise zu einem höheren Einheitspreis führen können, hat er dies dem Auftraggeber
unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er schuldhaft diese Mitteilung, hat er dem Auftraggeber den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
(3) Ein Vergütungsanspruch für geänderte oder zusätzliche Leistungen steht dem Auftragnehmer nur nach Maßgabe der
VOB/B zu.
(4) Stellt der Auftraggeber Baustoffe und/oder Bauteile frei Baustelle zur Verfügung, so hat der Auftragnehmer sie abzuladen, ordnungsgemäß zu lagern und zu beaufsichtigen sowie deren Empfang dem Auftraggeber schriftlich zu bescheinigen.
Hierdurch entstehende Kosten sind in die Angebotspreise einzukalkulieren.
(5) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Preisermittlung für die vertragliche Leistung dem Auftraggeber unverzüglich
verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben.
3. Gegebenheiten auf der Baustelle (zu § 2)
Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe von den Gegebenheiten der Baustelle wie z. B. Bodenbeschaffenheit, Zufahrtsmöglichkeiten, Baustrom- und Bauwasseranschlüsse - durch örtliche Besichtigung zu unterrichten. Nachforderungen
wegen Unkenntnis dieser offensichtlich erkennbaren Baustellengegebenheiten sind ausgeschlossen.
4. Lohn- und Stoffpreisänderungen (zu § 2 Abs. 3)
Alle Preise sind Festpreise für die Dauer der Bauzeit.
Die Vertragsparteien haben nur dann gegeneinander Anspruch auf Erstattung von Mehr- oder Minderaufwendungen die
nach Angebotsabgabe durch Lohn- oder Stoffpreisänderungen entstehen, wenn in den "Besonderen Vertragsbedingungen"
oder in anderen Vertragsunterlagen eine Gleitklausel im Sinne von VOB Teil A § 9 Abs. 9 ausdrücklich vereinbart worden ist.
6008_Anlage c_ZVB_Bauleistungen_05-2015
5. Stundenlohnarbeiten (zu § 2 Abs. 10)
(1) Sind in einem Leistungsvertrag Stundenlohnarbeiten vorgesehen, so begründet die dafür angegebene Zahl von Stunden
keinen Anspruch auf Durchführung und Vergütung entsprechend § 2 Abs. 3. Vergütet werden nur die geleisteten Stundenlohnarbeiten, für die eine ausdrückliche Vereinbarung vorliegt und die entsprechend dieser Vereinbarung tatsächlich ausgeführt worden sind.
(2) Bei Stundenlohnarbeiten gelten die vereinbarten Verrechnungssätze unabhängig von der Anzahl der geleisteten Stunden.
6. Vom Auftragnehmer zu beschaffende Unterlagen (zu § 3 Abs. 5)
(1) Der Auftraggeber stellt die von ihm dem Auftragnehmer zu liefernden Ausführungsunterlagen in 1-facher Ausfertigung zur
Verfügung. Der Auftragnehmer hat die von ihm geschuldeten Unterlagen dem Auftraggeber in 3-facher Ausfertigung zu liefern. Die Unterlagen gehen jeweils in das Eigentum des Empfängers über. Etwaige Urheberrechte bleiben hiervon unberührt.
(2) Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber zur Ausführung freigegeben und
entsprechend gekennzeichnet sind.
(3) Der Auftragnehmer hat alle zur Ausführung der Arbeiten erforderlichen Maße an Ort und Stelle zu ermitteln, Er hat sie mit
den ggf. in den Plänen vermerkten Maßen zu vergleichen. Über Abweichungen von vor Ort festgestellten und in Plänen
vermerkten Maßen hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu unterrichten.
Seite 1 von 7
(4) Der Auftragnehmer hat – entsprechend dem Baufortschritt – dem Auftraggeber den Zeitpunkt, zu dem er die nach dem
Vertrag vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen benötigt, so frühzeitig anzugeben, dass die Übergabe durch den Auftraggeber rechtzeitig erfolgen kann.
(5) Die vom Auftragnehmer, über Nr. 7(1) hinausgehenden, vorgelegten Unterlagen sind dem Auftraggeber auf Verlangen zu
überlassen. Etwa bestehende Urheberrechte bleiben hierdurch unberührt.
7. Veröffentlichungen (zu § 3 Abs. 6)
(1) Veröffentlichungen über das Bauwerk durch den Auftragnehmer selbst oder durch Dritte auf Veranlassung oder mit Wissen des Auftragnehmers sind nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Als Veröffentlichungen in diesem Sinne gilt
die Bekanntgabe folgender zusätzlicher, zu den in § 3 Abs. 5 genannten Unterlagen: Lichtbild-, Film-, Rundfunk- und Fernsehaufnahmen und Vervielfältigungen, die nur einem beschränkten Kreis von Personen zugänglich gemacht werden sollen.
(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Zustimmung gemäß Abs. 1. bis zum Ablauf von 5 Jahren nach Fertigstellung des
Werkes bzw. Vertragsbeendigung für beabsichtigte Veröffentlichungen einzuholen.
(3) Für den Fall des Verstoßes gegen die Abs. 1 oder 2 wird eine Vertragsstrafe i. H. v. 1,5 % der Netto-Auftragssumme, im
Höchstfalle € 2.500,00, fällig.
8. Sicherungspflicht / Schutzmaßnahmen (zu § 3 Abs. 4, § 4 Abs. 2)
(1) Der Auftragnehmer hat, wenn nichts anderes vereinbart ist (ohne besondere Vergütung für die Dauer seiner Bauausführung), alle Schutzmaßnahmen zu treffen, die zur Sicherung von Personen, sowie die für die Ausführung seiner Leistung im
Bereich der Baustelle und ihrer Umgebung zur Sicherung von baulichen Anlagen und Einrichtungen aller Art, Bäumen und
gärtnerischen Anlagen erforderlich sind. Die Schutzvorrichtungen sind solange bestehen zu lassen, bis jede Gefährdung von
Personen oder Sachen ausgeschlossen ist. Das gleiche gilt für die verkehrspolizeilich vorgeschriebenen Maßnahmen zur
Sicherung der Baustelle.
(2) Die vorhandene Bausubstanz ist pfleglich zu behandeln und zu schützen und darf nur in Absprache mit der Bauleitung in
Teilbereichen verändert oder entfernt werden.
(3) Der Zustand der Straßenbefestigung ist rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten gemeinsam mit dem zuständigen Tiefbauamt
festzustellen und in einer Niederschrift festzuhalten.
(4) Der Zustand der Bäume im Bereich der Baustelle ist rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten gemeinsam mit dem zuständigen
Gartenbauamt festzustellen und in einer Niederschrift festzuhalten.
9. Werbung, Besichtigungen, Firmenschilder (zu § 4 Abs. 1)
(1) Firmenschilder und andere Werbemittel dürfen nur mit Einwilligung des Auftraggebers auf der Baustelle angebracht werden.
(2) Der Auftraggeber kann verlangen, dass Firmenschilder der auf der Baustelle tätigen Auftragnehmer nur an von ihm bestimmten Stellen in einheitlicher Form und Größe angebracht werden.
(3) Besichtigung der Baustelle durch Dritte sind nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers gestattet.
10. Bauleistungsberichte (zu § 4 Abs. 1)
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(1) Der Auftragnehmer ist auf Verlangen des Auftraggebers verpflichtet, Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber
täglich eine Durchschrift zu übergeben, es sei denn, dass dieser mit längeren Zeitabschnitten einverstanden ist.
(2) Die Tagesberichte müssen Angaben enthalten über Wetter, Temperaturen, Zahl und Qualifikation der auf der Baustelle
beschäftigten Arbeitskräfte, Stundenaufwand, Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, den wesentlichen Baufortschritt,
Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfangs, Unterbrechungen, Betonierungszeiten, Unfälle und andere Vorkommnisse, die für die Ausführung oder Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können.
(3) Hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer Stoffe oder Bauteile zur Verwendung für die Bauleistung übergeben, so ist der
Verbrauch dieser Stoffe wöchentlich in einem Bericht nachzuweisen.
11. Ablöserecht (zu § 4)
Verstößt ein vom Auftragnehmer mit der Leitung, der Ausführung oder der verantwortlichen Überwachung der Leistungen
Beauftragter nachhaltig gegen die geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften, so kann der Auftragnehmer in
begründeten Fällen auf Verlangen des Auftraggebers zum Personalaustausch angehalten werden.
12. Ausführung (zu §§ 3 + 4)
(1) Die Arbeitsdurchführung hat in Abstimmung mit allen anderen Gewerken zu erfolgen. Kosten für Mehr- und Sonderleistungen, die sich durch mangelhaftes Zusammenarbeiten ergeben, kann der Auftraggeber im Rahmen vertraglicher oder gesetzlicher Schadensersatzansprüche von dem Auftragnehmer, auf dessen schuldhaftes Verhalten die Mehrkosten zurückzuführen sind, ersetzt verlangen.
(2) Der Auftragnehmer hat für alle ihm obliegenden Verpflichtungen einen Verantwortlichen und dessen Stellvertreter zu bestellen und diese dem Auftraggeber zu benennen. Einer der Verantwortlichen muss ständig erreichbar sein.
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(3) Grundstücksflächen und Räumlichkeiten innerhalb der/des Gebäude(s) darf der Auftragnehmer zu Aufenthalts-, Übernachtungs-, Lagerungs- und Arbeitszwecken nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers nutzen.
(4) Für eine etwaige Mitbenutzung von Straßenland oder sonstigem Gelände, über das nicht der Auftraggeber zu verfügen
hat, muss der Auftragnehmer die erforderlichen Genehmigungen auf eigene Kosten selbst einholen.
(5) Der Auftragnehmer hat insbesondere dafür zu sorgen, dass Hydranten, Absperrschieber, Entwässerungs- und sonstige
Abdeckungen frei und zugänglich gehalten werden. Die von den zuständigen Betrieben und Verwaltungen zum Schutze ihrer eigenen und sonstigen Einrichtungen getroffenen Bestimmungen sind zu beachten.
(6) Der Auftragnehmer hat alle Maßnahmen zur Sicherung und Regelung des Verkehrs innerhalb der Baustelle, die wegen
der von ihm ausgeführten Arbeiten erforderlich sind, auch außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen. Er hat ggf. rechtzeitig
vor Beginn der Arbeiten auch dem Auftraggeber einen Verkehrszeichenplan (§ 45 Abs. 6 StVO) vorzulegen (4-fach), sofern
nichts anderes vereinbart ist. Verkehrsrechtliche Maßnahmen hat er nach Anordnung der zuständigen Behörden auszuführen. Die Sauberhaltung einschl. Schnee-, Eis- und Tagwasserbeseitigung des benutzten Straßenlandes und des Baugrundstückes einschl. Bauwerk bzw. der vorhandenen Außenanlagen und der Gebäude ist Sache des Auftragnehmers. Kommt
der Auftragnehmer der Bauleitungsaufforderung zur Abfallbeseitigung bzw. Reinigung nicht nach, erfolgt die Ausführung zu
seinen Lasten ohne weitere Mitteilung durch Dritte.
(7) Der Auftraggeber kann verlangen, dass Baustoffe innerhalb bestimmter Zeiten nicht angefahren werden dürfen. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer rechtzeitig mit, welche Zeiten hiervon betroffen sind.
(8) Werden vor Beginn oder während der Durchführung der Arbeiten auf einer Baustelle Gegenstände gefunden, die nicht
einwandfrei als ungefährlich bestimmt werden können, so ist zur Beurteilung, ob es sich um Munition, Sprengkörper oder
dergleichen handelt, unverzüglich über das nächste Polizeirevier ein Feuerwerker hinzuzuziehen. Bis zur Entscheidung des
Feuerwerkers sind die Arbeiten an der Fundstelle einzustellen. Werden bei der Arbeit auf der Baustelle Blindgänger, Munition und ähnliches (auch Waffen) festgestellt, so hat der Auftragnehmer die Arbeiten an dieser Stelle und in der näheren Umgebung ebenfalls sofort einzustellen und die im Gefahrenbereich befindlichen Arbeitskräfte abzuziehen. Die Fundstelle ist
abzusperren und als Gefahrenstelle zu kennzeichnen. Die Feststellung ist sofort dem nächsten Polizeirevier zu melden. Der
Auftraggeber ist unverzüglich zu benachrichtigen und über die getroffenen Maßnahmen zu unterrichten. Der Auftragnehmer
verpflichtet sich, vor Aufnahme der Arbeiten sämtliche Arbeitskräfte der Baustelle auf die Einhaltung vorstehender Vertragsbedingungen hinzuweisen und entsprechend zu belehren.
(9) Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschaden entstanden ist, sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Mündliche oder fernmündliche Mitteilungen sind innerhalb von zwei Werktagen schriftlich zu wiederholen.
(10) Der Auftragnehmer und dessen Nachunternehmer sind verpflichtet, Listen über die auf den Baustellen täglich beschäftigten Arbeitnehmer zu führen und sicherzustellen, dass diese Listen auf Verlangen der Verfolgungsbehörde zur Einsichtnahme vorgelegt werden können.
(11) Bestehen keine Anschlussmöglichkeiten an vorhandene Versorgungsleitungen, muss der Auftragnehmer, im Regelfall
ist dies das Bauhauptgewerbe, selbst für Wasser und Strom für alle am Bau Beteiligten sorgen. Er ist gegenüber dem Auftraggeber bzw. den Versorgungsunternehmen der haftende Partner und rechnet mit den Mitbenutzern in eigener Verantwortung ab.
(12) Bewachung und Verwahrung der Bauunterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung usw. des Auftragnehmers oder seiner
Erfüllungsgehilfen – auch während der Arbeitsruhe – ist Sache des Auftragnehmers; der Auftraggeber ist dafür nicht verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf seinen Grundstücken befinden.
13. Haftung für Winterschäden und bauseitige Materiallieferung (zu § 4 Abs. 5)
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(1) Bis zur Abnahme seiner Leistungen trägt der Auftragnehmer auch ohne ausdrückliche Vereinbarung im Vertrag die Gefahr der Beschädigung, Zerstörung durch Frost und deren Folgen.
(2) Die Übernahme und die einwandfreie Aufbewahrung aller bauseits zu liefernden und vom Auftragnehmer einzubauenden
Stoffe und Bauteile sowie deren Transport zur Verwendungsstelle sind Sache des Auftragnehmers. Von der Übernahme bis
zur Abnahme trägt der Auftragnehmer mit Ausnahme von Vorgängen gemäß § 7 die Gefahr für diese Teile.
14. Baustoffe, Bauteile, Bauverfahren (zu §§ 4 Abs. 1 + 4 Abs. 6)
(1) Der Auftragnehmer darf, soweit Normen bestehen und sich aus den Vertragsunterlagen nichts anderes ergibt, nur normengerechte und bauaufsichtlich zugelassene Baustoffe und Bauteile verwenden. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der
Auftragnehmer die Erfüllung dieser Verpflichtungen nachzuweisen. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn die Lieferungen und
Leistungen von Herstellern stammen oder von Unternehmern erbracht werden, die berechtigt sind, ein entsprechendes Gütezeichen einer amtlich anerkannten Güteschutzgemeinschaft zu führen.
(2) Für die nach den Allgemeinen technischen Vorschriften - VOB Teil C - und den übrigen Vertragsunterlagen vorgeschriebenen Güte- und Gebrauchsprüfungen von Stoffen und Bauteilen des Auftragnehmers, hat der Auftragnehmer, wenn nichts
anderes vereinbart ist, ohne
besondere Vergütung die Proben herzustellen oder zu entnehmen und prüfen zu lassen. Prüfgebühren gehen zu Lasten des
Auftragnehmers. Dieser bleibt auch für seine Lieferung und Leistung eigenverantwortlich.
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15. Nachunternehmer (zu § 4 Abs. 8)
Ergänzend zu § 4 Abs. 8 VOB/B gilt Folgendes:
(1) Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig
sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerblichen Voraussetzungen erfüllen.
(2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber Auskünfte über eingesetzte Nachunternehmer und die mit ihnen
abgeschlossenen Verträge zu erteilen, soweit dies zur Wahrnehmung der Rechte des Auftraggebers erforderlich ist und berechtigten Interessen des Auftragnehmers oder des Nachunternehmers nicht widerspricht oder der Geheimhaltung unterliegt.
(3) Die Zustimmung des Auftraggebers zur Übertragung einer Leistung an einen Nachunternehmer kann davon abhängig
gemacht werden, dass der mit dem Nachunternehmer abzuschließende Vertrag dem Auftraggeber zur Einsichtnahme vorgelegt wird.
(4) Soweit der Nachunternehmer nicht im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis des Senats geführt wird, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber unaufgefordert Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, des Finanzamtes und der Berufsgenossenschaft zusätzlich eines Auszuges aus dem Landeszentralregister zugunsten des Nachunternehmers vorzulegen.
(5) Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass der Nachunternehmer die ihm übertragenen Leistungen nicht weiter vergibt,
es sei denn, der Auftraggeber hat zuvor schriftlich zugestimmt.
16.
Baustellenräumung (zu § 4)
(1) Beschädigungen und Verunreinigungen von Straßen- und Platzland sind, soweit sie die Sicherheit des öffentlichen Verkehrs oder den Verkehr auf der Baustelle selbst beeinträchtigen, vom Auftragnehmer während der Durchführung der Vertragsleistung ohne besondere Vergütung laufend zu beseitigen.
(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Wiederherstellung des Zustandes der übergebenen Einrichtungen, Räume, Plätze, Außenanlagen, Wege, Vegetationsflächen, Bäume sowie der Straßenbefestigung zum Zeitpunkt der Übergabe. Der bestehende Zustand ist gemeinsam mit der Bauleitung vor Beginn der Arbeiten bzw. vor Baustelleneinrichtung protokollarisch
festzuhalten und durch gegenseitige Unterschrift zu fixieren.
(3) Die Baustelle ist sobald wie möglich zu räumen, spätestens innerhalb angemessener Frist nach Abnahme der Arbeiten.
Befolgt der Auftragnehmer eine dahingehende Aufforderung nicht unverzüglich, so kann der Auftraggeber die Baustelle auf
Kosten des Auftragnehmers räumen lassen.
17.
Ausführungsfristen (zu § 5)
Die vertraglich vereinbarten Ausführungstermine und –fristen einschließlich der Zwischenfristen sind verbindlich (Vertragsfristen).
18.
Verteilung der Gefahr (zu § 7)
(1) Zu den ausgeführten Teilen der Leistung gehören die vom Auftraggeber zu liefernden Stoffe und Bauteile erst nach ihrem
Einbau. Nicht dazu gehören die Baustelleneinrichtung und Hilfsbauteile wie z.B. aufgestellte Schalungen, Gerüste usw.
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(2) Unter den Begriff „unabwendbare Umstände“ fallen nicht gewöhnliche Diebstähle, Einbruchsdiebstähle und Sachbeschädigungen. Ein Anspruch auf Ersatz besteht bei diesen Umständen nicht.
(3) Für das Bauherrenrisiko wird vom Auftraggeber die nach den Wohnungsbauförderungsbestimmungen für Berlin erforderliche Bauwesen-Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Für alle Ansprüche hieraus gelten die Allgemeinen Bedingungen zur
Bauwesenversicherung für Bauherren des öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbaues Berlin. Versicherungsschäden
werden nur in der Höhe erstattet, die von der Bauwesenversicherung anerkannt werden.
19.
Kündigung durch den Auftraggeber (zu § 8)
(1) Wenn bei Erfüllung des Bauauftrages gegen gesetzliche Bestimmungen (z.B. gegen das Gesetz zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung) nachweislich verstoßen wird, ist der Auftraggeber berechtigt, diesen Auftrag und andere zwischen
Auftraggeber und Auftragnehmer bestehenden Verträge unter entsprechender Anwendung von § 8 VOB/B zu kündigen.
Sonstige gesetzliche oder vertragliche Ansprüche der Vertragsparteien bleiben unberührt.
(2) Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere
vor, wenn der Auftragnehmer
-
gegen seine Verpflichtung aus § 4 Abs. 8 verstößt,
-
Personen, die auf Seiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind oder ihnen nahestehende Personen Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt. Solche Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig
sind. Dabei ist es gleichgültig, ob die Vorteile den vorgenannten Personen oder im Interesse einem Dritten angeboten, versprochen oder gewährt werden. In diesen Fällen gilt § 8 Abs. 3, 5 und 7 entsprechend.
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20.
Haftung der Vertragsparteien (zu § 10)
(1) Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, die aus der Unterlassung ihm obliegender Schutz- und Sicherungsmaßnahmen auf der Baustelle und deren Umgebung entstehen, es sei denn, die Unterlassung ist nicht vom Auftragnehmer zu vertreten.
(2) In allen Schadensfällen ist der Tatbestand einwandfrei zu ermitteln und das Ergebnis in einem besonderen Protokoll festzuhalten. Dieses Protokoll ist nach Möglichkeit zusammen mit dem Auftraggeber anzufertigen und dem Auftraggeber in einem Exemplar auszuhändigen.
(3) Der Auftragnehmer hat seine gesetzliche sowie die ihm nach dem Vertrag obliegende Betriebshaftpflicht ausreichend zu
versichern und dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen, dass er seiner Versicherungspflicht nachgekommen ist. Die
Kosten dieser Versicherung werden dem Auftragnehmer nur besonders erstattet, wenn dies im Leistungsverzeichnis oder in
anderen Vertragsunterlagen vorgesehen ist.
(4.1) Zu den Sorgfalts- und Offenbarungspflichten des Auftragnehmers gehört auch die Überprüfung angebotener Leistungen hinsichtlich der Beachtung von gewerblichen und sonstigen Schutzrechten.
(4.2) Bei Verletzung der vorgenannten Pflichten haftet der Auftragnehmer dem Auftraggeber und stellt diesen von etwaigen
Ansprüchen Dritter frei, es sei denn, die Pflichtverletzung ist nicht vom Auftragnehmer zu vertreten.
21.
Vertragsstrafe (zu § 11), Abnahme (zu § 12)
(1) Im Falle des Verzuges mit der Einhaltung des vereinbarten Fertigstellungstermins schuldet der Auftragnehmer dem Auftraggeber je Werktag des Verzuges eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,15 % der Netto-Auftragssumme, insgesamt maximal 5
% der Netto-Auftragssumme.
(2) Alle vereinbarten Vertragsstrafen werden in ihrer Summe auf insgesamt 5 % der Netto-Auftragssumme begrenzt.
(3) Die Vertragsstrafe kann bis zur Schlusszahlung vorbehalten werden.
(4) Die Abnahmefrist beträgt 12 Werktage.
(5) Die Leistung wird förmlich abgenommen; der Auftragnehmer hat die Abnahme, ggf. auch die Teilabnahme (§ 12 Abs. 2),
rechtzeitig schriftlich zu beantragen; § 12 Abs. 5 gilt nicht.
(6) Der Auftragnehmer hat bei der Abnahme mitzuwirken und die erforderlichen Arbeitskräfte und Messgeräte zu stellen. Die
Kosten hierfür sind in die zugehörigen EP´s einzukalkulieren, wenn im LV keine anderweitige Regelung getroffen ist.
(7) Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 3 v. H. der Auftragssumme an den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist. Die Darlegungs- und Beweislast obliegt demjenigen Vertragspartner, der eine von Satz 1 abweichende Höhe des Schadens geltend
macht. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere solche aus § 8 Abs. 4, bleiben
unberührt.
22.
Mängelansprüche (zu § 13)
(1) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit dem Tage der Abnahme.
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(2) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer bestimmt sich nach § 13
Abs. 4 VOB/B, soweit in den vorrangig geltenden schriftlichen Vertragsunterlagen keine anderweitigen Regelungen getroffen
sind.
(3) Werden Mängel festgestellt, so hat der Auftragnehmer auch die sich durch die Mängelbeseitigung ergebenden Folgeschäden auf seine Kosten zu beseitigen.
(4) Nach einer Mängelrüge hat der Auftragnehmer die Mängelbeseitigung und deren Zeitpunkt rechtzeitig mit dem Auftraggeber abzustimmen.
23. Abrechnung (zu § 14)
I. Allgemeines
(1) Für jeden Auftrag hat der Auftragnehmer getrennte Rechnungen zu legen. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer seine Rechnungen gemäß den Vorgaben des Auftraggebers zu untergliedern (z.B. nach Gebäuden, Wohneinheiten).
(2) Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftragnehmer die Vorlage von Rechnungen zu bestimmten Zeitpunkten zu verlangen.
(3) Der Auftragnehmer hat die Rechnungen nebst den dazugehörenden Anlagen (Lieferscheine, Tagelohnzettel, Massenberechnungen, Zeichnungen und sonstige Belege) in 2-facher Ausfertigung bei der Bauleitung des Auftraggebers einzureichen.
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(4) Im Rechnungskopf sind anzugeben:
a) Nummer und Datum des Auftrages bzw. Änderungs-, Ergänzungs- und Zusatzauftrages;
b) Kennziffer des Bauvorhabens;
c) die vom Auftraggeber angegebene Kennzeichnungsnummer bzw. Wohnungsnummer, Straße und Hausnummer;
d) stichwortartige Bezeichnung der Arbeiten (z.B. Maurerarbeiten, Tischlerarbeiten):
(5) Die Rechnungen sind fortlaufend zu nummerieren und ihrer Art nach zu kennzeichnen als Vorauszahlungs-, Abschlags-,
Teilschluss- bzw. Schlussrechnung. Bereits geleistete Zahlungen sind der Reihenfolge nach am Schluss jeder Rechnung
anzugeben, jedoch nicht vom Rechnungsbetrag abzuziehen. In jeder Rechnung sind die bis dahin insgesamt ausgeführten
Massen anzugeben. In jeder Rechnung sind die Teilleistungen in der Reihenfolge, mit der Positionsnummer und der Bezeichnung – ggf. abgekürzt – wie im Leistungsverzeichnis aufzuführen. Aus den Massenberechnungen, Aufmaßunterlagen
etc. muss sich ergeben, ob und bezüglich welcher Bereiche gegenüber der vorangegangenen Rechnung weitere Massen
hinzugekommen sind.
II. Rechnungslegung zur Abschlagszahlung
(1) Die Rechnungen sind fortlaufend zu nummerieren.
(2) Bereits erstellte Zwischenrechnungen sind der Reihenfolge nach am Ende der jeweiligen Zwischenrechnung zu vermerken und von der Rechnungssumme abzusetzen.
(3) Grundsätzlich sind jeder prüfungsfähigen Rechnung die dazugehörigen Belege, mindestens die Massenberechnungen,
beizufügen.
(4) Abschlagszahlungen werden in Höhe des Wertes der jeweils nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen einschließlich des ausgewiesenen, darauf entfallenen Umsatzsteuerbetrages gezahlt. Die Leistungen sind durch eine prüfbare Aufstellung nachzuweisen und dem Auftraggeber zu übergeben, so dass die Voraussetzung für eine zügige Abrechnung des gesamten Bauvorhabens gewährleistet sind.
III. Schlussrechnungen
(1) Schlussrechnungen sind erst nach Fertigstellung einzureichen.
(2) Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Leistungen (Nachaufträge bzw. Ergänzungsaufträge) sind im Rahmen
der Schlussabrechnung besonders abzurechnen.
(3) Bereits erstellte Zwischenrechnungen sind der Reihenfolge nach am Ende der Schlussrechnung zu vermerken und von
der Rechnungssumme abzusetzen.
24.
Stundenlohnarbeiten (zu § 15 Abs. 1 - 3)
(1) Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Auf den Stundenlohnzetteln hat der Auftragnehmer u.a. den Namen und die berufliche Qualifikation des Personals,
das die Stundenlohnarbeiten ausgeführt hat, eingesetztes Gerät, verbrauchtes Material und die geleisteten Arbeiten mit dem
dafür jeweils benötigten Zeitaufwand anzugeben.
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(2) Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Stundenlohnarbeiten durch einen Polier oder eine andere Aufsichtsperson beaufsichtigen zu lassen. Hierdurch ggf. entstehende Kosten sind in den Verrechnungssätzen enthalten.
25. Zahlungen (zu § 16)
(1) Grundsätzlich erfolgen alle Zahlungen bargeldlos.
(2) Forderungen des Auftragnehmers an den Auftraggeber können mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers an Dritte übertragen werden. Die Abtretung darf sich nur auf einen genau zu bezeichnenden Auftrag erstrecken. Eine
Weiterabtretung durch den Zessionar wird ausgeschlossen.
(3) Werden Überzahlungen festgestellt, ist der Auftragnehmer zur Rückzahlung der überzahlten Beträge verpflichtet. Bei
Rückforderungen aus Überzahlungen (§ 812 ff BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf einen Wegfall der Bereicherung
(§ 818 Abs. III BGB) berufen. Die Überzahlung kann mit anderen Forderungen des Auftragnehmers an den Auftraggeber auf
anderen Baustellen aufgerechnet werden.
(4) Bei Abschlagzahlungen verbleibende Forderungsüberhänge werden nicht verzinst.
26.
Sicherheitsleistung (zu § 17)
(1) Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss dieses Vertrages zur SicheSeite 6 von 7
rung aller Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer aus diesem Vertrag einschließlich Rückzahlungsansprüche bei Überzahlungen (Erfüllungsansprüche) eine unbefristete und selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft einer
deutschen Großbank, eines deutschen Kreditversicherers oder eines deutschen öffentlich-rechtlichen Kreditinstituts über einen Betrag in Höhe von 5 % der Brutto-Auftragssumme. Solange die Bürgschaft nicht gestellt ist, ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen bis zur Höhe der Bürgschaftssumme einzubehalten.
(2) Die Bürgschaft ist nach Abnahme sämtlicher Leistungen zurückzugeben. Sollten bei der Abnahme noch Erfüllungsansprüche des Auftraggebers bestehen, erfolgt die Freigabe der Bürgschaft zur Abnahme nur bis auf den entsprechenden Teil
der hierfür bestehenden Vertragserfüllungssicherheit, soweit dieser nicht von der Mängelsicherheit nach Absatz 3 abgedeckt
ist. Unabhängig von der Höhe der bestehenden Erfüllungsansprüche ist die Vertragserfüllungsbürgschaft zur Abnahme freizugeben, soweit die Bürgschaftssumme 3 % der Brutto-Schlussrechnungssumme übersteigt. Die vollständige Freigabe erfolgt nach vollständiger Erfüllung durch den Auftragnehmer.
(3) Als Sicherheit für die Mängelhaftung werden 3 % der Brutto-Schlussrechnungssumme einschließlich der Nachträge einbehalten. Der Sicherheitseinbehalt ist auf Verlangen des Auftragnehmers mit der Fälligkeit der Schlusszahlung Zug um Zug
gegen Stellung einer Sicherheit für etwaige Mängelansprüche (einschließlich Ansprüche wegen Selbstvornahme, Minderung, Rückzahlung und Schadensersatz) auszuzahlen. Für die Sicherheitsleistung gilt § 17 VOB/B. Für die Sicherheitsleistung gilt § 17 VOB/B, allerdings mit der Maßgabe, dass statt des in § 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B Satz 1 genannten Zeitraums
von zwei Jahren die Mängelhaftungsfrist maßgeblich ist.
(4) Für die Ausfertigung der Bürgschaftsurkunde ist ausschließlich das auftraggebereigene Formular zu verwenden.
(5) Avalzinsen gehen grundsätzlich zu Lasten des Auftragnehmers.
(6) Je Bauvorhaben ist nur eine Bürgschaft zu hinterlegen, unabhängig von der Zahl der erteilten Aufträge und der
Teilschlussrechnungen. Bei mehreren Aufträgen eines Bauvorhabens werden auf der Bürgschaftsurkunde a l l e Auftragssummen vermerkt.
(7) Die Sicherheit ist nach Ablauf der Mängelhaftungsfrist vom Auftragnehmer schriftlich zurückzufordern. Ein Anspruch auf
eine automatische Rückgabe besteht nicht. Die Rückgabe erfolgt, wenn alle Verpflichtungen aus der VOB Teil B § 13 erfüllt
sind.
(8) Soweit die Sicherheit durch Einbehalte nicht gedeckt ist, ist sie zu ergänzen, oder es ist anderweitige Sicherheit zu leisten. Wird die Sicherheit nicht ergänzt, so ist der Auftraggeber berechtigt, mit den Ansprüchen des Auftragnehmers auf Rückzahlung anderer Sicherheitsbeträge aufzurechnen.
(9) Die Möglichkeit des Auftragnehmers, Sicherheit durch Einbehalt oder Hinterlegung von Geld gemäß § 17 Abs. 2 VOB/B
zu leisten, bleibt unberührt.
27. Streitigkeiten (zu § 18)
Der Gerichtsstand ist das für den Sitz des Auftraggebers zuständige Gericht in Berlin.
28.
Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers
Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, insbesondere Zahlungs- und Lieferbedingungen, Angaben über Erfüllungsort
und Gerichtsstand gelten nicht.
29. Schriftform
(1) Alle mit dem Vertrag in Zusammenhang stehenden Erklärungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
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(2) Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in Deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, für ein evtl. Gerichtliches Verfahren das Prozessrecht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Die Bedingungen des Hauptauftrages gelten auch für alle etwaigen Änderungs-, Nach- und Zusatzaufträge des Auftraggebers an den Auftragnehmer.
Anerkannt:
Firmenstempel / Unterschrift
Hinweis:
Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die
händische Unterschrift. Im Mantelbogen-Verfahren ersetzt die Unterschrift auf dem Mantelbogen die Unterschrift auf den Vertragsbestandteilen.
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V 124.H F
(Eigenerklärung
Vergabenummer
OV16-NIP-01
zur Eignung)
Maßnahmenummer
2016-NIPKOW
Baumaßnahme
Komplettsanierung Nipkowstr. 54ff
Nipkowstr. 54-56; Otto-Franke-Str. 56-66
12489
Berlin
Leistung/CPV
Fachlos: Heizung, Lüftung, Sanitär
Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändige Vergabe
Offenes Verfahren
Nichtoffenes Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
Wettbewerblicher Dialog
Innovationspartnerschaft
Bewerber ∗)
Bieter∗)
Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft∗)
Nachunternehmer∗)
anderes Unternehmen∗)
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen
betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter
Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Leistungen
Jahr
€
Jahr
€
Jahr
€
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Bestätigung
eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder
entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen.
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren bzw. bei Verfahren
oberhalb der EU-Schwellenwerte in bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren vergleichbare Leistungen
ausgeführt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei Referenznachweise aus den
letzten drei bzw. fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren mit mindestens folgenden Angaben vorlegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige
Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der
ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige
Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung)
Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur
Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer,
ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert
wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die Referenznachweise bereits mit dem Teilnahmeantrag
vorzulegen.
∗)
zutreffendes ankreuzen
1 ABau 2013, Stand: April 2016
Seite 1 von 3
V 124.H F
(Eigenerklärung
zur Eignung)
Angaben zu Arbeitskräften
Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur
Verfügung stehen.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach
Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o.g. Angaben bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Ich bin/Wir sind im Handelsregister eingetragen.
Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung
meiner/unserer Erklärung vorlegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und
Handelskammer
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren
weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und
sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.
Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 6e EU-VOB/A bzw. schwere Verfehlung gemäß § 6a Abs. 2 Nr. 7
VOB/A
Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen bei Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte keine
Ausschlussgründe gemäß § 6e EU-VOB/A vorliegen bzw. bei nationalen Vergabeverfahren keine schwere
Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellt.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder
einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden bin/sind.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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V 124.H F
(Eigenerklärung
zur Eignung)
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragzahlung unterfallen,
ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine
1
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse , eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des
2
Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
vorlegen.
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist, eine
gleichwertige Bescheinigung des für mich/uns zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der
Lohnsummen vorlegen.
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden müssen und
mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht fristgemäß vorgelegt
werden.
(Ort, Datum, Unterschrift)
3
1
soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist
soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt
3
nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist
2
1 ABau 2013, Stand: April 2016
Seite 3 von 3
V 235EU F
(Vergabeunterlagen - Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen EU)
Bieter
Datum
Vergabenummer
OV16-NIP-01
Baumaßnahme
Maßnahmenummer
2016-NIPKOW
Komplettsanierung Nipkowstr. 54ff
Nipkowstr. 54-56; Otto-Franke-Str. 56-66
12489
Berlin
Leistung/CPV
Fachlos: Heizung, Lüftung, Sanitär
Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen
(Unteraufträge / Eignungsleihe)
Ergänzung des Angebotsschreibens
Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der
Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benennen ich/wir Art und Umfang der
Teilleistungen, für die ich mich/wir uns der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen werde(n).
OZ /
Leistungsbereich
Beschreibung der Teilleistung
1 ABau 2013, Stand: April 2016
Namen der anderen Unternehmer
(einschl. vorh. ULV- oder PQ-Nummern)
(nur nach gesonderter Aufforderung der
Vergabestelle)
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V 235EU F
(Vergabeunterlagen - Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen EU)
Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei der Ausführung des Auftrags beabsichtige ich/beabsichtigen wir mich/uns im Rahmen der
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen.
Hierzu benenne ich/benennen wir nachfolgend die Namen der hierzu vorgesehenen Unternehmen.
Name des Unternehmens
1 ABau 2013, Stand: April 2016
Angabe zu der von diesem Unternehmen
überlassenen Eignung
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Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte
sowie Verzeichnis der Nachunternehmer
Maßnahme: Komplettsanierung Nipkowstr. 54ff
Vergabe:
Fachlos: Heizung, Lüftung, Sanitär
Die Leistungen auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist, werden gemäß § 4 Nr. 8 VOB/B (für VOL/B gilt § 4 Nr.
1) und 4 ) im eigenen Betrieb ausgeführt.
Dafür stehen meinem/unserem Betrieb insgesamt
gewerbliche Arbeitskräfte zur Verfügung. Der Kalkulation
zugrunde gelegt und für die Leistungserbringung vorgesehen sind davon
Arbeitnehmer, die sich nach
Anzahl und Berufsgruppen wie folgt gliedern:
1)
4)
2)
5)
3)
6)
Eine Verbindlichkeitserklärung ist dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss auf Wunsch vorzulegen.
Mir/Uns ist bekannt, dass nach Erteilung des Zuschlages mit einer schriftlichen Einwilligung zur Übertragung von
Leistungen an Nachunternehmer nur zu rechnen ist, wenn unvorhersehbare und unabwendbare Umstände von
mir/uns nachgewiesen werden.
Nur ausfüllen, falls in den Vorbemerkungen Nachunternehmer nicht ausgeschlossen sind:
Leistungen, auf die mein/unser Betrieb nicht eingerichtet ist, werde(n) ich /wir nur an Nachunternehmer
übertragen, die die Voraussetzungen der Nr. 15 der ZVB (bei VOB/B-Vertrag) erfüllen. Diese Nachunternehmer
sind im Verzeichnis der Nachunternehmer aufgeführt. Nachunternehmer dürfen nur im schriftlichen
Einvernehmen mit dem Auftraggeber weitere Nachunternehmer beauftragen.
Verzeichnis der Nachunternehmer
Auf Verlangen des Auftraggebers werde(n) ich/wir vor Vertragsabschluss für diese Leistungen Erklärungen der
benannten Nachunternehmer vorlegen, dass diese im Auftragsfall bereit sind, die Leistungen auszuführen. Ein
Angebot kann von der Wertung ausgeschlossen werden, wenn eine solche Erklärung nicht vorliegt.
Leistung:
an Firma (Name, Adresse, Anzahl der verfügbaren
Arbeitskräfte):
a)
b)
c)
d)
e)
Die Zustimmung des Auftraggebers hierfür gilt mit Vertragsabschluss als erteilt. Ein Austausch der bestätigten
Nachunternehmer ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers zulässig. Unerlaubter
Nachunternehmereinsatz kann zur Vertragskündigung und zum befristeten Ausschluss meines/unseres Betriebes
von Vergabeverfahren des Auftraggebers, sowie ggf. zur Vertragsstrafe gemäß Nr. 15, Absatz 6 der ZVB (bei
VOB/B-Vertrag) führen.
Planungsleistungen (nur im Bedarfsfall ausfüllen): Es ist vorgesehen, die technische Bearbeitung an:
zu vergeben. Die Weitergabe erfolgt nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
__________________________________________
Stempel und Unterschrift
Hinweis: Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die
händische Unterschrift. Im Mantelbogen-Verfahren ersetzt die Unterschrift auf dem Mantelbogen die
Unterschrift auf den Vertragsbestandteilen.
Verwendungsverbote und Verwendungsbeschränkungen von Baustoffen
Bei der Planung und Bauausführung sollen nur Materialien vorgesehen bzw. verwendet
werden, die hinsichtlich Gewinnung, Transport, Verarbeitung, Funktion und Beseitigung
eine hohe Gesundheits- und Umweltverträglichkeit aufweisen. Baustoffe sollten
recyclefähig oder verrottbar sein.
Die nachfolgenden Baustoffe dürfen weder für Bauteile und Baunebenprodukte, z.B.
Schaltafeln aus Tropenholz, noch als Bauhilfsstoffe verwendet werden. Der
Anwendungsbereich erstreckt sich sowohl auf Hochbau- als auch Tiefbaumaßnahmen.
Dies gilt für:
 asbesthaltige Baustoffe

Baustoffe, die vollhalogenierte oder teilhalogenierte Flurchlorkohlenwasserstoffe
(FCKW, HFCKW, CFCI) enthalten oder unter Verwendung dieser Stoffe hergestellt
wurden,

Bauteile aus Tropenholz, es sei denn, das Tropenholz ist gemäß Forest
Stewardship Council (FSC) oder gleichwertig zertifiziert. Die Beurteilung der
Gleichwertigkeit von Zertifizierungssystemen ist bei der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung VI A (federführend), zu erfragen.
 folgende Bauteile aus Polyvinylchlorid (PVC):
-
Zu- und Abwasserleitungen,
Dach- und Dichtungsbahnen,
Fußbodenbeläge,
Tapeten und sonstige Bauteile im Haus- und Wohnungsinnenbereich
einschließlich der Installation für die Elektroversorgung (Kabel, Leitungen,
Rohre etc.),
- Fenster- und Türprofile im Haus- und Wohnungsinnenbereich.
Der Einsatz von Fenster- und Türprofilen aus PVC im Haus- und
Wohnungsaußenbereich wird auf solche Bereiche beschränkt, bei denen sie auf Grund
der Beurteilung durch den Bauherrn nach ökologischer, technischer und
wirtschaftlicher Bewertung gegenüber chlorfreien Produkten überlegen oder aus
Qualitätsgründen unabweisbar notwendig sind.
Der Einsatz von Bauteilen aus PVC im Fassadenbereich ist außerdem nur zulässig,
wenn:
- die blei- und cadmiumfreie Stabilisierung des Neumaterials durch
Herstellererklärung belegt ist,
- die Bauteile zur Kontrolle der geforderten Produkteigenschaften mit einer
dauerhaft sichtbaren Kennzeichnung versehen sind,
- eine Verpflichtungserklärung des Herstellers zur Rücknahme und zum
produktbezogenen Recycling der Bauteile vorliegt.
Bei der Ausschreibung von Bauteilen im Fassadenbereich aus PVC sollen grundsätzlich Produkte mit Recyclatanteil nachgefragt werden.

Produkte aus künstlichen Mineralfasern (Glas- und Steinwolle-Dämmstoffe) dort,
wo diese im direkten Verbund mit der Innenraumluft stehen.
1/3

Ausgenommen davon sind Produkte, deren Kanzerogenitätsindex KI > 40 beträgt
oder die eine geringe Biobeständigkeit belegen. Für diese Produkte muß der
Hersteller im Sicherheitsdatenblatt gemäß TRGS 220 unter Punkt 5 Absatz 1 Nr. 2
„Zusammensetzung / Angabe zu Bestandteilen“ und Nr. 11 „Angaben zur
Toxikologie“ bescheinigen, dass die Produkte nicht als krebserzeugend nach den
Kriterien der GefStoffV einzustufen sind.
Die Produkte müssen auf dem Kennzeichnungsetikett eindeutig einen entsprechenden
Hinweis enthalten.
Die Verwendung von Akustik-Decken- und Wandplatten mit einem Anteil an
künstlichen Mineralfasern von 30 - 70 % und einer Rohdichte über 200 kg/m³ ist bis
zum 31. Dezember 1997 zulässig, wenn die Platten allseitig, einschließlich der Kanten
und der Einschnitte, z. B. Leuchteneinschnitte, mit einem Faserbindemittel
(Farbauftrag) behandelt sind.
Ab 1. Januar 1998 dürfen diese Produkte nur noch verwendet werden, wenn die
verwendeten künstlichen Mineralfasern einen Kl von > 40 aufweisen oder eine geringe
Biobeständigkeit belegen. Für diese Produkte muß die o.g. Bescheinigung im
Sicherheitsdatenblatt durch den Hersteller vorliegen.
Die Produkte müssen auf dem Kennzeichnungsetikett eindeutig einen entsprechenden
Hinweis enthalten.
Nachstehende Materialien dürfen nur unter Beachtung folgender Voraussetzungen
verwendet werden:

Der Einsatz von Bauteilen aus Aluminium ist nur zulässig, wenn:

eine Verpflichtungserklärung des Herstellers zum produktbezogenen Recycling
und

eine Erkärung des Auftragnehmers über die chromfreie Grundierung bei farbigen
Aluminiumbauteilen vorliegt.

Es dürfen nur Span- und Verbundplatten verwendet werden, die formaldehydfrei
sind oder deren Ausgleichskonzentration für Formaldehyd 0,05 ppm im Prüfraum
nicht überschreitet.

Beim vorbeugenden Holzschutz sind alle konstruktiven Maßnahmen zum
Holzschutz auszu-schöpfen. Der Einsatz chemischer Mittel ist auf das notwendige
Maß zu beschränken und nach Möglichkeit zu vermeiden. Werden fixierende
Holzschutzmittel verwendet, müssen diese arsen- und chromfrei sein. Wenn
sichergestellt ist, dass das Holz vor Regen- und Spritzwasser ständig geschützt
ist, sind Borsalzpräparate einzusetzen.

Es sind umweltverträgliche, lösemittelarme Oberflächenbehandlungs-, Anstrichund Klebestoffe sowie Lacke vorzugsweise mit dem Umweltzeichen für
schadstoffarme Lacke „Blauer Engel“ zu verwenden.

Unter Berücksichtigung der Aspekte der Umweltverträglichkeit sind nur biologisch
schnell abbaubare Schalöle, Schmierstoffe und Hydraulikflüssigkeiten zu
verwenden. Der Nachweis der biologisch schnellen Abbaubarkeit ist vom
Hersteller zu erbringen. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn die genannten Stoffe
bzw. Flüssigkeiten mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ gemäß RAL-UZ 64
bzw. RAL-UZ 79 gekennzeichnet sind.
2/3
Bei Nichtbeachtung sind die widerrechtlich eingebauten Baustoffe und Materialien auf
Kosten des Auftragnehmers zu beseitigen, umweltgerecht zu entsorgen oder einem
umweltgerechten Recyc -lingverfahren zuzuführen und durch Baustoffe und Materialien
zu ersetzen, die nicht unter diese Verwendungsverbote und -beschränkungen fallen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Ansprüche auf Ersatz des etwa entstehenden
weiteren Schadens geltend zu machen.
Bei wiederholtem Verstoß gegen diese Verwendungsverbote und -beschränkungen
behält sich der Auftraggeber vor, Unternehmen, die im Unternehmer- und
Lieferantenverzeichnis für Bauaufträge (ULV) bei der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung eingetragen sind, für zwei Jahre aus dem ULV zu streichen.
Bereits bei einem erstmaligen Verstoß gegen das Verwendungsverbot für Tropenholz
und Tropenholzprodukte behält sich der Auftraggeber vor, eine Streichnung aus dem
ULV für zwei Jahre vorzunehmen. Es wird jedoch auf den Ausbau der Bauteile
verzichtet.
3/3
Auftragnehmer /
Name /
Firma
Straße, Haus-Nr.
Land
Postfach
PLZ
Ort
Funk
Telefon
Fax
Internet
E-Mail
HandelsregisterNummer
Amtsgericht
Kreditinstitut
Freistellung nach § 48 EstG
IBAN
(Bitte Freistellungsbescheinigung beifügen!)
Ust ID-Nr.
Steuer-Nr.
Handlungsbevollmächtigter
Datum / Unterschrift
Unterschrift / Firmenstempel
Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift.
1. Beauftragender Bereich

Datum / Unterschrift
Digitales
Geschäftspartner
Angebot
Bereichsleiter/-in, Stabsstellenleiter/-in
Bearbeiter/-in
Name in DRUCKBUCHSTABEN
Name in DRUCKBUCHSTABEN
2. Rechnungswesen-Nebenbuch & Beteiligung
 Kenntnisnahme / Verbleib
UND
Datum / beauftragender Bereich
Kreditorischer

GESCHÄFTSPARTNERNUMMER 
AUFNAHME
- 4001-/ 07.15
Bemerkungen
RW-N
Bereich
Bereichsleiter/-in
Bearbeiter/-in
Bearbeiter/-in
---------STADT
Ort, Datum
LAND -----------
Hauptgewerke
---------------------------- VOM
Name, Vorname
ULV / Präqualifikation
Datum / Unterschrift
AUFTRAGNEHMER
AUSZUFÜLLEN ! --------------------------
ANGABEN ZUR FIRMA FÜR DIE AUFNAHME IN DEN GESCHÄFTSPARTNERSTAMM
Eigenerklärung zu § 123 GWB
Ich/Wir erkläre(n), dass keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen
ist, rechtskräftig verurteilt worden ist:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB
(Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland),
b) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen
Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
d) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder
gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
e) § 333 StGB (Vorteilsgewährung),
f) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes,
Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2
Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das
Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des
Internationen Strafgerichtshofes,
g) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
h) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der
gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat
gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem
Auftrag verwaltet werden;
i) § 89 c StGB (Terrorismusfinanzierung), § 232 StGB (Menschenhandel zum Zweck der
sexuellen Ausbeutung), § 233 (Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft),
§ 233a StGB (Förderung des Menschenhandels).
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende
Strafnormen anderer Staaten.
Ich/Wir erkläre(n), dass
a) sich mein/unser Unternehmen nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet oder
seine Tätigkeit eingestellt hat oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen
Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage
befindet,
b) mein/unser Unternehmen nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft
worden ist, welche die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,
c) mein/unser Unternehmen im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung
begangen hat,
d) mein/unser Unternehmen die Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben erfüllt hat,
e) sich mein/unser Unternehmen bei der Erteilung von Auskünften, die nach den § 123 GWB
eingeholt werden können, nicht in erheblichem Maß falscher Erklärungen schuldig gemacht
hat oder diese Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilt hat.
,
Ort, Datum
______________________________________________
Unterschrift, Firmenstempel
STADT UND LAND Wohnbauten-Ges. mbH
Ausschreibung -
Seite 1 von 1
Anlage 4
Besondere Vertragsbedingungen
zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens
diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der
nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 20.04.2009 (BGBl. I S.
799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen
über Mindestentgelte einzuhalten,
seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der
Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 € zu bezahlen,
die von ihm beauftragten Nachunternehmer oder einen von ihm oder einem
Nachunternehmer beauftragten Verleiher schriftlich zu verpflichten, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die der Auftragnehmer selbst einzuhalten verspricht,
sicherzustellen, dass die Verpflichtung auf einen von ihm beauftragten Nachunternehmer oder auf einen von ihm oder von einem Nachauftragnehmer beauftragten Verleiher jeweils schriftlich übertragen wird und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen,
sicherzustellen, dass die beauftragten Nachauftragnehmer ihrerseits die von
ihnen beauftragten Nachunternehmer oder von ihnen beauftragten Verleiher die
o.a. Verpflichtungen jeweils schriftlich übertragen und zu verpflichten, dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen.
Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen
die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für
jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei
mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder
einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird.
Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer
oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
Der Auftraggeber oder ein von im beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen
über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden
Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen
haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen
zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen
Auftraggeber vorzulegen.
1/2
Anlage 4
Ich erkläre/Wir erklären, dass
meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der
Leistung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG)
vom 20.04.2009 (BGBl. I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte einzuhalten,
meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende)
bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 € zu
bezahlen,
ich/wir meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zahlen (Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon unberührt).
ich/wir von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmer oder von einem
von mir/uns oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher verlange, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen
zu gewähren, die ich selbst einzuhalten versprochen habe und mit diesen die
„Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungs-beiträgen“ (Wirt 323) vereinbaren werde.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zu Folge haben und
mein/unser Unternehmen bis zur Dauer von drei Jahren von der Vergabe öffentlicher
Aufträge ausgeschlossen werden kann.
(Datum, Unterschrift, Stempel)
2/2
Anlage 6
Besondere Vertragsbedingungen
zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren
auszuführen, die nachweislich unter bestmöglicher Beachtung der in den ILOKernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt
worden sind. Die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen ergeben sich aus
dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28. Juni 1930
(BGBl. 1956 II S. 641),
dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des
Vereinigungsrechtes vom9. Juli 1948 (BGBl. 1956 II S. 2073),
dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des
Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1. Juli
1949 (BGBl. 1955 II S. 1123),
dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und
weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29. Juni 1951 (BGBl. 1956
II S. 24),
dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25.
Juni 1957 (BGBl. 1959 II S. 442),
dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und
Beruf vom 25. Juni 1958 (BGBl. 1961 II S. 98),
dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur
Beschäftigung vom 26. Juni 1973(BGBl. 1976 II S. 202) und
dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen
zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17. Juni 1999
(BGBl. 2001 II S. 1291).
Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen
die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für
jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei
mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme
vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall
verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer
oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird.
Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer
oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
Der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken
Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die
Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische
Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an inund ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den
ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden
Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen
schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und
prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf
Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen.
(Datum, Unterschrift, Stempel)
Anlage 5
Besondere Vertragsbedingungen
zur Frauenförderung
Der Auftragnehmende verpflichtet sich,
das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten.
je nach Anzahl der Beschäftigten gemäß § 3 Frauenförderverordnung (FFV)
eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der
Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und
Familie durchzuführen
sicher zu stellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete
Nachunternehmende sich nach Maßgabe des § 3 Frauenförderverordnung
(FFV) zur Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und zur Einhaltung
der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklären. Eine Verletzung dieser
Verpflichtung durch den Nachunternehmenden wird dem Auftragnehmenden
zugerechnet.
Verstößt der Auftragnehmende oder einer seiner Nachunternehmenden schuldhaft
gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem
Auftragnehmenden für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in
Höhe von 1 v.H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der
Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmende ist zur Zahlung einer
Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm
eingesetzten Nachunternehmenden oder einen von diesem eingesetzten
Nachunternehmenden begangen wird.
Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmenden
oder seine Nachunternehmenden berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen
Kündigung.
Der Auftraggeber oder ein von im beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken
Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die
Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische
Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an inund ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den
ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden
Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen
schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und
prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf
Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen.
(Datum, Unterschrift, Stempel)
Seite 1
Anlage 7
Ausbildungsbetriebe
Besondere Vertragsbedingungen
zu den Zuschlagskriterien bei gleichwertigen Angeboten
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden
vergaberechtlichen Bestimmungen bei den, den Regelungen des § 1, 7 und 8
Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst
gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die
Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung
der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.
-6030-/ 09-2010 – Anlage 7 - Ausbildungsbetriebe BVB
Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine
Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Info-Blatt
zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin
Alle bei Bautätigkeit anfallenden Abfälle sind vorrangig einer möglichst hochwertigen Verwertung bzw. bei
Nichtverwertbarkeit einer ordnungsgemäßen Beseitigung zuzuführen. Gefährliche Abfälle zur Beseitigung sind
der SBB mbH anzudienen.
Bei der Bauabfallentsorgung sind insbesondere die nachfolgenden gesetzlichen Regelungen in der jeweils
aktuellen Fassung zu beachten:
I. Rechtlicher Rahmen:

Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.11.2008 über Abfälle und zur
Aufhebung bestimmter Richtlinien (ABl. EU Nr. L 312, S. 3)

Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von
Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) vom 24.02.2012 (BGBl. I S. 212)

Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung NachwV) vom 20. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2298)

Verordnung zur Beförderungserlaubnis (Beförderungserlaubnisverordnung - BefErlV) vom 10.09.1996
(BGBl. I S. 1411, (1997, 2861))

Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe
10.09.1996 (BGBl. I S. 1421)

Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV) vom
10.12.2001 (BGBl. I S. 3379)
(Entsorgungsfachbetriebeverordnung
-
EfbV)
vom
Im Land Berlin gelten darüber hinaus:

Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von
Abfällen in Berlin (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin - KrW-/AbfG Bln) vom 21.07.1999
(GVBl. für Berlin S. 413)
Für die Entsorgung nicht gefährlicher Bauabfälle gilt:

Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Ausschluss von Abfällen von der Entsorgung durch
den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Land Berlin vom 19.03.2008 (GVBl. für Berlin S. 86)
Für die Entsorgung von gefährlichen Bauabfällen gilt:

Verordnung über die Andienung besonders überwachungsbedürftiger Abfälle und die Sonderabfallgesellschaft (Sonderabfallentsorgungsverordnung - SoAbfEV) vom 11.01.1999 (GVBl. S. 6)
II. Merkblätter zur Bauabfallentsorgung:
Von der für die Bauabfälle zuständigen Abfallbehörde, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt,
werden Merkblätter, u.a. mit Hinweisen zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen und nicht gefährlichen
Bauabfällen, von mineralischen Abfällen sowie asbesthaltigen Bauabfällen im Land Berlin herausgegeben.
Die Merkblätter und ggf. weitere Informationen können über Fax: 9025 2523 oder 9025 2979 bestellt werden.
Dieses Info-Blatt sowie die Merkblätter sind
im Internet unter: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/abfallwirtschaft/de/bauabfall/ veröffentlicht.
Eine Aktualisierung erfolgt, wenn sich Vorschriften grundlegend ändern.
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, IX B 1
Brückenstraße 6, 10173 Berlin-Mitte, Fax: (030) 9025 2523
(Stand: Mai 2013)
Anlage 1 zu: „Weitere Vertragsbedingungen bei Bau- Entsorgungsleistungen“
Stand: 08/2012
Baumaßnahme / Angebot: wie vor
Weitere Vertragsbedingungen bei Bau- Entsorgungsleistungen
- mit Entsorgungskonzept Abfallwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Die Regelungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) einschließlich seiner
Durchführungsverordnungen sowie die weiteren geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen
Beseitigung von Abfällen in Berlin (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin - KrW-/AbfG Bln) sind
einzuhalten.
Verstöße gegen die rechtlichen Vorschriften, die die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle betreffen, können die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens, das mit einer Geldbuße bis zu
50.000 € geahndet werden kann, bzw. eine Strafanzeige nach sich ziehen.
Entsorgung von Bauabfällen
Gemäß Formblatt 1 „Aufstellung der Verwertungs- und Beseitigungsziele“ sind vom Bieter vollständige Angaben zur Entsorgung der anfallenden Bauabfälle zu machen. Der Auftraggeber gibt im
Formblatt 1 vor, mit welchen Abfällen zu rechnen ist (markiert durch Kreuz). Für diese Positionen hat
der Bieter die erforderlichen Angaben zum Entsorgungsweg zu machen. Die geforderten Zertifikate
gem. Entsorgungsfachbetriebeverordnung sind beizufügen, es sei denn, die Vergabestelle fordert
diese ausdrücklich erst zu einem späteren Zeitpunkt ab. Die Änderung der Verwertungs- und Beseitigungsziele während der Baudurchführung ist nur nach vorheriger Information und Zustimmung des
Auftraggebers möglich.
Um ein höheres Qualitäts- und Sicherheitsniveau im Bereich der Abfallentsorgung bei
Baumaßnahmen, die durch öffentliche Bauherrn abgewickelt werden, zu erreichen, sind
für Abfallentsorgungsleistungen gem. „Ausführungsvorschriften zur Vergabe von Bauabfallentsorgungsleistungen an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe durch die öffentliche
Hand“ vom 8. August 2001 (ABl. S. 3750) ausschließlich zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe zu beauftragen.
Da das Zertifikat auch für Teilbereiche abfallwirtschaftlicher Tätigkeit bei der Entsorgung
(z. B. Einsammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten oder Beseitigen) oder auch
nur für bestimmte Abfallarten ausgestellt werden kann, ist darauf zu achten, dass die angebotenen Leistungen auch tatsächlich vom Zertifizierungsumfang erfasst sind.
Nicht gefährliche Abfälle:
Bei der Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle ist die „Überlassungspflicht– Drittbeauftragung“, an die
vom Land Berlin freigegebenen Bauabfallentsorger einzuhalten.
1
Anlage 1 zu: „Weitere Vertragsbedingungen bei Bau- Entsorgungsleistungen“
Stand: 08/2012
Gefährliche Abfälle bedürfen auf Grund ihres gesundheits- oder umweltschädigenden Schadstoffgehaltes einer besonderen Entsorgung. Dabei ist ein hohes Maß an Fachkenntnis und Sorgfalt beim
Umgang mit diesen Abfällen geboten. Gefährliche Abfälle sind getrennt voneinander und getrennt von
unbelasteten Bauabfällen zu sammeln.
Gefährliche Abfälle zur Beseitigung sind der
SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH
Großbeerenstraße 231
14480 Potsdam
Tel. (0331) 2793-0, Fax: (0331) 2793-20
kostenpflichtig anzudienen (Andienungspflicht).
Die Möglichkeit der Beratung über Notwendigkeit, Art und Umfang der Verwertung bzw. Beseitigung
besteht bei der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt,
Ref. VIII C 3,
Brückenstraße 6,
10173 Berlin,
Tel. (030) 9025 - 2192, -2371, Fax: (030) 9025 2979.
Umgang mit asbesthaltigen Produkten und Bauabfällen
Beim Umgang mit asbesthaltigen Produkten und Bauabfällen sind die Vorschriften der Gefahrstoffverordnung, der Technischen Regeln für Gefahrstoffe – TRGS 519 Asbest, Abbruch-, Sanierungs- und
Instandhaltungsmaßnahmen – sowie die Ausführungsvorschriften über die Einführung technischer
Baubestimmungen – Asbestrichtlinie – einzuhalten und mit dem
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi),
Turmstraße 21,
10559 Berlin,
Tel. (030) 902545-0, Fax: (030) 902545 - 301,
abzustimmen.
Weitere Regelungen zur Entsorgung von Asbest sind im LAGA-Merkblatt „Entsorgung asbesthaltiger
Abfälle“ sowie im Merkblatt 3 „Entsorgung von asbesthaltigen Bauabfällen im Land Berlin“ enthalten.
Das nachfolgende „Info-Blatt zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin“ enthält weitergehende
Hinweise auf Rechtsgrundlagen sowie auf diverse Merkblätter zur Entsorgung von Bauabfällen in Berlin sowie deren Bezugsquellen.
Preiskalkulation
Die Entgelte für die Entsorgung von nicht gefährlichen Bauabfällen sind in die Einheitspreise der
Leistungspositionen einzukalkulieren. Die Entgelte für die Entsorgung von gefährlichen Bauabfällen
werden direkt vom Auftraggeber übernommen (Entsorgungskosten, SBB-Gebühren). Der Auftragnehmer kalkuliert nur die Transportkosten und das Verladen.
2
Anlage 1 zu: „Weitere Vertragsbedingungen bei Bau- Entsorgungsleistungen“
Stand: 08/2012
Einzelnachweise zur Abfallentsorgung
Zur Schlussrechnung ist dem Auftraggeber neben den Einzelbelegen zur Abfallentsorgung auch die
Zusammenstellung aller verwerteten und beseitigten Bauabfälle im Formblatt 2 „Bilanz über die
durchgeführte Verwertung und Beseitigung“ vollständig ausgefüllt vorzulegen.
Verhalten beim Auffinden von Kampfmitteln und Kontaminationen
Vor der Durchführung von Maßnahmen, welche mit Eingriffen in den Boden eines Grundstücks
verbunden sind, haben bei begründetem Verdacht auf nicht erkannte Kampfmittel die Eigentümer,
Besitzer, Bauherren u. a. im Rahmen des Zumutbaren dafür Sorge zu tragen, dass diese erkannt und
beseitigt werden.
Unter dem Link:
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/formulare/de/bauen/download/bauen/kampfmittel/Merkblatt_zur_K
ampfmittelbergung.pdf
werden das zutreffende "Merkblatt zur Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln im Land Berlin"
sowie das dazugehörige Formular zur Verfügung gestellt.
Beim Auffinden von Kampfmitteln sowie Auffinden oder Entstehen von Schadstoffkontaminationen in
Böden, Grundwasser, Fundamenten bzw. in Bauwerkskörpern sind alle weiteren Arbeiten sofort zu
unterbrechen.
Durch geeignete Sicherungsmaßnahmen sind der Fundort bzw. der Schadensbereich umgehend gegen Zutritt von Unbefugten abzusichern und sofort die zuständigen Behörden zu informieren:
Stößt der Auftragnehmer bei der Durchführung des Bauvorhabens auf Kampfmittel, was
nicht auszuschließen ist, ist wie folgt vorzugehen:
a) Die Erd- und Tiefbauarbeiten sind sofort zu unterbrechen.
b) Über die Notrufnummer 110 ist die Polizei zu rufen – sollte die Telefonnummer des zuständigen Abschnittes bekannt sein, ist zweckmäßig dort anzurufen. Die Bergung und Beseitigung der aufgefundenen Kampfmittel erfolgt durch die zuständige Abteilung der Polizei.
c) Bis zum Eintreffen der Polizei ist die Fundstelle zu sichern und jegliches Betreten zu untersagen. Der Auftragnehmer ist gehalten, mit der angemessenen Sorgfalt vorzugehen.
Bei Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers bzw. Altlasten ist unverzüglich
das für den Schadensort zuständige Bezirksamt (Fachbereich Umwelt), zu informieren:
Bezirksamt
Charlottenburg-Wilmersdorf
Friedrichshain-Kreuzberg
Lichtenberg
Marzahn-Hellersdorf
Mitte
Neukölln
Pankow
Reinickendorf
Spandau
Steglitz-Zehlendorf
Tempelhof-Schöneberg
Treptow-Köpenick
Telefon
9029 - 14530 / 14531 / 14532 / 14533
90298 - 4411 / 4475./ 4476
90296 - 4251 / 4263 / 4364 / 4265 / 4266
90293 - 6810 / 6811 / 6812
9018 - 45270 / 45492
90239 - 3288
90295 - 6873 / 6262 / 6534 / 6536
90294 - 5147 / 5148 / 510
90279 - 3650 / 3259 /
90299 -7952 / 5955 / 7603 / 6210 / 6415 / 5956
90277 - 7262 / 7426
90297 - 4175 / 4177 / 4246 / 4283
Fax
- 14505
- 2727
- 4259
- 6805
- 43057
- 3200
- 6216
- 3423
- 3388
- 6395
- 7386
- 4373
3
Anlage 1 zu: „Weitere Vertragsbedingungen bei Bau- Entsorgungsleistungen“
Stand: 08/2012
Die weitere Maßnahmen werden vom Umweltamt des Bezirkes, ggf. unter Einbeziehung von entsprechenden Senatsdienststellen, festgelegt.
Darüber hinaus ist die für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zuständige Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Umwelt, VIII C 3, Tel.: 9025 - 2192, -2371, Fax: (030) 9025 2979 zu unterrichten. Die Abfallentsorgung erfolgt dann nach deren Vorgaben.
Das Auffinden von Kampfmitteln und/oder Schadstoffkontaminationen ist gleichzeitig auch dem Auftraggeber mitzuteilen (Meldepflicht). Seine Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten.
Einsatz mobiler Anlagentechnik
Bei Einsatz von Brecher-/Sortieranlagen auf der Baustelle müssen die erforderlichen arbeitsschutztechnischen und ordnungsbehördlichen Voraussetzungen (i.d.R. Genehmigungen des zuständigen
Bezirksamtes) erfüllt sein und vor Erstellung der Anlagentechnik der ausschreibenden Stelle vorgelegt
werden. Angebote zum mobilen Einsatz von Aufbereitungstechnik auf der Baustelle sind als Nebenangebote einzureichen.
Insbesondere beim Betrieb von Brecheranlagen ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen,
dass keine Fundmunition in die Anlage gelangt. Ist dies aus verfahrenstechnischen Gründen nicht
möglich, so sind die zum Schutz der Arbeitnehmer und des Umfeldes erforderlichen Maßnahmen mit
dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi),
Tel. (030) 902545 - 0 abzustimmen.
Weiteres siehe „Info – Blatt“ zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin
4
kba Architekten und Ingenieure GmbH
12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
Tel: 030/ 658030
Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Langtextfassung
Projekt-Nr. :
15011.9
Bauvorhaben :
Nipkowstr. / Otto-Franke-Str.
Auftraggeber :
STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft
Leistungsumfang :
Heizung, Sanitär
Ausschreibung vom :
-
Ausführungsfrist :
Angebotsabgabe bis :
Angebotsabgabe an:
Zuschlagsfrist:
Bieter:
.....................................................
.....................................................
.....................................................
.....................................................
Angebotssumme netto :
EUR
.........................................
...............% MWSt :
EUR
.........................................
Angebotssumme brutto :
EUR
( Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift )
Stand: 30.06.2016
(Datum )
1 von 53
kba Architekten und Ingenieure GmbH
12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
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Fax: 030/6580325
INHALTSVERZEICHNIS zum LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
WE 6468 - Nipkowstraße
Umfang:
Heizung, Sanitär
Ausgabeumfang:
OZ
Ebene
3
Heizung, Sanitär
3
1. Vorhabenbeschreibung
3
2. Allgemeine Vorbemerkungen
6
Seite
3. Funktionale Leistungsbeschreibung (FLB)
10
Heizung
16
Leistungsbeschreibung
16
3.2.1
Heizungsanlage
24
3.3
Sanitär
27
Leistungsbeschreibung
27
3.3.1
Sanitär
47
3.4
Preisabfragepositionen
49
3.4.1
Preisanfragepositionen
49
3.2
Stand: 30.06.2016
2 von 53
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Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
3
WE 6468 - Nipkowstraße
Heizung, Sanitär
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
3
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
Heizung, Sanitär
1. Vorhabenbeschreibung
1. Vorhabenbeschreibung
1. Vorhabenbeschreibung
Die STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH beabsichtigt, in der Nipkowstraße 54-56
/ Ecke Otto Franke Straße 56-66 in 12489 Berlin das Bestandsgebäude komplett zu sanieren
und aufzustocken.
Das Gebäude mit derzeit 77 Wohnungen wurde 1939 errichtet. Es besteht aus einem Keller-,
Erd- und 2 Obergeschossen, sowie einem nicht ausgebauten Dachgeschoss mit insgesamt 10
Aufgängen.
Die tragende Konstruktion besteht aus Mauerwerkswänden und Holzbalkendecken. Über dem
Kellergeschoss und in den Nassbereichen (Küchen und Bäder) sind Massivdecken vorhanden.
Die Bestandsdächer sind in Holzkonstruktion als Pfettendächer in Satteldachform mit
Ziegeleindeckung ausgeführt.
Es ist eine Komplettsanierung mit Erneuerung aller Stränge geplant. Die Hülle wird thermisch
ertüchtigt. Die Fassaden werden gedämmt und es werden neue Kunststofffenster eingebaut.
Gleichzeitig werden Vorstellbalkone errichtet und das Dach aufgestockt. Es entstehen 16 neue
Wohnungen im Dachgeschoss. Dabei werden die Dächer einschließlich der Decken über dem
2. OG abgerissen.
Konstruktion neu im DG:
Die Konstruktion des Dachgeschosses ist als leichte Holzkonstruktion geplant. Die Wände
werden als Holzständerwände mit einem aufgedoppelten WDVS erstellt. Die Wände der
Treppenräume werden massiv ausgeführt. Das Dach wird als leicht geneigtes Dach mit
Zwischensparren- und Aufdachdämmung sowie harter Bedachung ausgeführt. Die neue Decke
über dem 2. OG ist als Stahlbetondecke geplant. Darauf wird das neue Dachgeschoss mit
Dachterrassen errichtet. Die vorhandenen Treppenräume führen bis in das Dachgeschoss. Die
Fenster werden als Kunststofffenster mit Sonnenschutzverglasung ausgeführt. Der komplette
Innenausbau ist Teil des Leistungsumfanges.
Heizung:
Die Beheizung des Gebäudes erfolgt indirekt über einen Fernwärmeanschluss der BTB. Die
Heizstation mit der Übergabe und der Warmwasserbereitung befindet sich im Untergeschoss in
der Otto-Franke-Straße 60 A. Die Wärmeverteilung erfolgt mittels Zweirohrsystem. Als
Heizkörper werden in den Sanierungswohnungen Plattenheizkörper mit profilierter Oberfläche
und in der Dachaufstockung Plattenheizkörper mit planer Oberfläche eingesetzt. Alle Bäder mit
Wanne oder Dusche erhalten einen Handtuchheizkörper.
Lüftung:
Der notwendige Luftaustausch erfolgt in allen Bestandswohnungen und in allen Wohnungen der
Aufstockung als freie Lüftung.
Sanitär:
Warmwasserbereitung,
sowie
die
Wärmeerzeugung
erfolgt
zentral
über
eine
Wärmeübergabestation im Untergeschoss des Hauses Otto-Franke-Straße 60 A. Für die
Warmwasserbereitung sind 3 Edelstahl-Speicher-Wassererwärmer je 500 Liter Speicherinhalt
vorgesehen. Die bisherigen 5 Trinkwasserhausanschlüsse werden mit dem neuen Leitungsnetz
auf 3 Anschlüsse reduziert. Die komplette Sanitärinstallation inkl. neuer Objekte ist Teil des
Leistungsumfanges. Der Ausstattungsstandard der sanitären Objekte und Armaturen in den
Sanierungswohnungen und der Dachaufstockung ist in einfacher Qualität vorgesehen.
Elektro:
Stand: 30.06.2016
3 von 53
kba Architekten und Ingenieure GmbH
12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
Tel: 030/ 658030
Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
3
WE 6468 - Nipkowstraße
Heizung, Sanitär
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
Ausgehend von einer neuen Zählerzentralisation aller Elektrozähler im Kellergeschoss werden
neue Steigleitungen für Starkstrom bis in jede Wohnung verlegt. Für die Allgemeinbereiche
werden jeweils 2 Treppenhäuser zu einem Allgemeinzähler zusammengefasst. Die
Installationen in den Wohnungen und Allgemeinbereichen werden inklusive der erforderlichen
Schutzmaßnahmen (RCD) gemäß DIN VDE 100-400 erneuert. In den Wohnungen werden neue
Unterverteilungen installiert. Neue Leitungen für die Elektroversorgung werden nach dem TN-CS-Netz aufgebaut. Die Bäder erhalten einen Wandauslass. Die Treppenhaus- und
Kellerlichtinstallation sowie die Hauseingangsbeleuchtung werden erneuert. Für die TV / Internetversorgung werden die vorhandenen Wohnungszuleitungen weiterhin genutzt.
Für die Dachgeschossaufstockung wird die Ausstattung entsprechend den
Minimmalanforderungen nach RAL-RG 678/ DIN 18015-5 hergestellt. Neue
Kommunikationsleitungen (Telefon, Internet, TV) werden von den vorhandenen Verteilerpunkten
im Kellergeschoss in jede DG-Wohnung verlegt.
Für alle Gebäudeteile sind neue Gegensprechanlagen vorgesehen. Dazu werden neue
Schwachstromleitungen bis in jede Wohnung verlegt. Die Hauseingangsklingeltableaus werden
mit einem STADT UND LAND-Logo versehen und erhalten eine Hinterleuchtung.
Bestandswohnungen:
Die Sanierung der Wohnräume beinhaltet folgende Leistungen im Überblick:
Maurer- und Verputzarbeiten
Malerleistungen an Wänden und Decken
Fußbodenarbeiten
Tischlerarbeiten
Die Dielen in den Wohnräumen und im Flur des Bestandsgebäudes werden soweit
erforderlich überarbeitet. In den Küchen werden die Dielen soweit erforderlich überarbeitet
und erhalten einen neuen trittschalldämmenden PVC-Belag. Die Zimmertüren werden gangund schließbar gemacht bzw. bei Bedarf ausgetauscht.
Das Wohnhaus ist während der Sanierung nicht bewohnt.
Zusammenfassung der Objektdaten mit Massenansätzen der Schlüsselgewerke:
Bestand
Nach Sanierung
Aufgänge
10
10
Anzahl WE
77
93
Anzahl GE
keine
keine
m² Wfl
3.224 m²
4.357 m², davon Neubau 1.133 m²
m² BGF
4.271 m²
Wohngeschosse
7.265 m²
inkl. Dach und Keller
4.703 m²
Wohngeschosse
7.697 m²
inkl. Dach und Keller und Balkone
Geschosse
3 + Keller
4 + Keller
Balkone/Terrassen
keine
75 Vorstellbalkone/ 16
Dachterrassen
Grundstücksgröße
4.868 m²
(lt.
Vermessungsunterlage
Stand: 30.06.2016
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12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
Tel: 030/ 658030
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LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
3
WE 6468 - Nipkowstraße
Heizung, Sanitär
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
von 1938)
m² Fassadenfläche
WDVS
ca. 4.335 m²
m² Fenster einzubauen
ca. 902 m²
m² Maler Wände
ca. 17.200 m²
m² Maler Decken
ca. 4.700 m²
m² Fliesenarbeiten
(Wand und Boden)
ca. 3.350 m²
m²
Bodenbelagsarbeiten
ca. 4.300 m²
Sanitärstränge neu zu
installieren
29 Sanitärstränge
Stand: 30.06.2016
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Rudower Chaussee 12B
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LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
3
WE 6468 - Nipkowstraße
Heizung, Sanitär
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
2. Allgemeine Vorbemerkungen
2. Allgemeine Vorbemerkungen
2.1. Ausführung, Standards, ATV
Für die Ausführung gelten neben der ATV "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art",
DIN 18299 auch die im Folgenden aufgeführten Hinweise. Leistungen, die sich hieraus ergeben
und in der Leistungsbeschreibung nicht gesondert vermerkt sind, sind in die Pauschalpreise
einzurechnen.
2.2. Baustelleneinrichtung
Grundsätzlich sind die vorhandenen Verkehrsflächen für den Verkehr frei zu halten. Die
Inanspruchnahme von Flächen für Gerätestellung, Lagerflächen usw. ist mit dem AG, resp.
dessen örtlicher Bauüberwachung mit Plänen einzureichen, abzustimmen und durch diese
freigeben zu lassen. Ein Anspruch des AN auf Lagerflächen udgl. dem Grunde nach besteht
nicht und können nur zur Verfügung gestellt werden soweit freie Flächen vorhanden sind und
keine anderen Gründe gegen eine Nutzung sprechen. Lagerflächen innerhalb des Gebäudes
können nur in Teilbereichen in Abstimmung mit dem AG zur Verfügung gestellt werden.
Sollten dem Auftragnehmer Flächen zur Nutzung bereitgestellt werden, obliegt dem AN in
Folge die Sorgfaltspflicht für die zur Nutzung freigegebenen Flächen und Räumlichkeiten. In
diesem Zusammenhang verpflichtet sich der AN, vor Ausführugsbeginn eine Beweissicherung
in Form einer Fotodokumentation durchzuführen. Vom AG bereitgestellte Räume sind
verschlossen zu halten.
Die Baustelle ist innen wie außen täglich zu beräumen und zu reinigen. Bei winterlichen
Bedingungen ist für Schnee- und Eisfreiheit innerhalb der Grundstücksgrenzen zu sorgen. Das
Haus steht komplett leer.
2.3. Verkehrsverhältnisse auf bzw. zum Grundstück des AG
Grundsätzlich gilt die StVO. Befestigte Strassen und Wege soweit vorhanden, sind vom AN
eigenverantwortlich unter Einbeziehung des AG, resp. dessen örtlicher Bauüberwachung bei
gewünschter Nutzung zu prüfen und den Zustand im Bestand zu dokumentieren. Die
Zustimmung für die Nutzung ist auf dieser Grundlage vorher einzuholen. Kommt der AN diesen
Pflichten nicht nach gehen auch solche Beschädigungen, die dem AN nicht unmittelbar
nachzuweisen sind, zu seinen Lasten. Die öffentlichen Straßen sind als Lagerflächen nicht und
zum Be- und Entladen nur sehr eingeschränkt nutzbar.
2.4. Medien, Ver- und Entsorgung
Anschlüsse für Wasser, Abwasser und Elektroenergie sind im Gebäude noch vorhanden. Bei
der Abwasserentsorgung bezieht sich dies auf Abwässer, die in die Schmutz- und
Regenwasserkanäle eingeleitet werden dürfen. Sonstige Abwässer, z. B. Kühlwasser bei
Schneidarbeiten, Abwasser von der Reinigung von Werkzeugen usw. hat der AN in eigenen
Behältern zu sammeln und auch auf eigene Kosten zu entsorgen. Die anfallenden Abfälle des
AN sind nach Abfallarten zu trennen und bis zur Entsorgung in geschlossenen Behältern zu
lagern. Die Standorte für die Aufstellung sind mit Lageskizzen einzureichen und mit der örtlichen
Bauleitung abzustimmen. Die Entsorgung im Auftrag des AG gem. Leistungspositionen
beinhaltet grundsätzlich die Übergabe der entsprechenden Entsorgungsnachweise an den AG.
2.5. Gebühren
Alle Gebühren wie z.B. Stellgenehmigungen, Bauwasser, Baustrom, Nutzungsentgelte u. dgl.,
die im Zusammenhang mit der zu erbringenden Leistung stehen sind in die Pauschalpreise
einzukalkulieren, werden nicht gesondert vergütet und sind Sache des AN.
Stand: 30.06.2016
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kba Architekten und Ingenieure GmbH
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Tel: 030/ 658030
Fax: 030/6580325
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Projekt:
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Heizung, Sanitär
Ausgabeumfang:
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Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
2.6. Bauablauf
Das Gebäude ist während der Sanierungsarbeiten komplett unbewohnt. Dem AN obliegt die
Koordinierung aller Leistungen im Interesse eines reibungslosen Bauablaufes. Alle sich aus den
Leistungsbeschreibungen ergebenden technischen und technologischen Konsequenzen sind
vom Auftragnehmer selbst zu ermitteln und im Angebot zu berücksichtigen. Der Transport der
Arbeitsmittel und Materialien erfolgt über Treppenhäuser.
2.7. Stundenlohnarbeiten
Der herangezogene Verrechnungsatz für Stundenlohnarbeiten für die jeweilige Arbeitskraft
umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn-und Gehaltskosten, Lohn und Gehaltsnebenkosten,
lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und
Gewinn. Die Stundensätze sind im Anschreiben zum Angebot durch den AN zu benennen.
2.8. Schutz fremder Leistungen
Der vorgefundene Zustand einzelner gefährdeter Bauteile ist vor der Nutzung durch den AN zu
dokumentieren. Der Bauüberwachung des Bauherrn ist eine Kopie zu übergeben. Schäden, die
am Objekt nachweislich durch die Baumaßnahmen entstanden sind, sind noch während der
Baumaßnahme zu beheben.
2.9. Produktwahl
Wird bezüglich der Planung, Berechnung und Ausführung von Bauteilen im LV ein Verweis auf
nationale technische Zulassungen oder nationale technische Spezifikationen gesetzt, oder der
Einsatz von bestimmten Produkten präferiert, so ist für ausländische Bieter oder Produkte die
Bezugnahme auf gleichwertige Normen zulässig. Zum Nachweis der Gleichwertigkeit kann eine
technische Beschreibung des Herstellers dienen, die die Gleichwertigkeit erklärt oder ein
Prüfbericht einer öffentlich anerkannten Stelle vorgelegt werden.
2.10. Ortsbesichtigung
Der AN hat die Möglichkeit eine Ortsbesichtigung vorzunehmen. Der AN erklärt mit der
Unterschrift auf dem Angebot, dass er sich vor Angebotserstellung mit den örtlichen
Gegebenheiten, insbesondere Zuwegung, Gelände, gebäudespezifische und räumliche
Verhältnisse in Augenschein genommen hat. Der AN erklärt, dass die sich ergebenen
Besonderheiten aus den örtlichen Bedingungen in die Einheitspreise einkalkuliert wurden.
2.11 Abfall- und Entsorgungskonzept
Das Entsorgungskonzept wurde extern durch die NovaBiotech Dr. Fechter GmbH erstellt. Aus
der "bauteilbezogenen Übersicht der Probenahmen Schadstoffe / ungefährliche und gefährliche
Abfälle" sowie aus dem "Formblatt 1 Entsorgungskonzept Mengenberechnung" sind die
Volumina und die Gewichtsangaben der einzelnen Bauteile mit Angabe des Abfallstatus zu
entnehmen. Die NovaBiotech Dr. Fechter GmbH wurde seitens des AG mit dem
Abfallmanagement beauftragt.
Abbrucharbeiten Arbeiten mit und Entsorgung von gefährlichen Bauabfällen
Die Beseitigungs- und Verwertungswege der gefährlichen Abfälle sind mit Begleit-, Übernahmeund/oder Wiegescheinen zu belegen. Als Erzeuger gilt der AG. Die Abfallerzeugernummer des
AG für dieses Bauvorhaben ist bereits beantragt.
Der AN übernimmt sämtliche Aufgaben für eine ordentliche Abfallentsorgung. Die Entsorgung
von gefährlichen Abfällen (Schüttung Decke > Z2, Ziegelmauerwerk Schornsteine > Z2,
Stand: 30.06.2016
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Projekt:
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Ausgabeumfang:
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Heizung, Sanitär
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
Teerhaltige Sperrschicht Badezimmer, Terrazzoboden Bad > Z2, etc.) erfolgt für Mengen über
20 t im Einzelentsorgungsnachweisverfahren. Die Entsorgungsnachweise für diese Abfälle
werden durch ein vom AG bevollmächtigtes Ingenieurbüro (Novabiotec Dr. Fechter GmbH)
erstellt. Der Transport für die Entsorgung hat durch den AN oder ein von ihm beauftragtes und
zertifiziertes Transportunternehmen bzw. über einen Entsorgungsfachbetrieb zu erfolgen.
Die Signatur von Begleit-/Übernahmescheinen als Beförderer hat mit einem zertifizierten
elektronischen Nachweisverfahren (z. B. ZEDAL) zu erfolgen.
Sämtliche Dokumente der Entsorgung (u.a. Wiegescheine aller abgefahrenen gefährlichen
Abfälle) sind entsprechend den Vorgaben des AG nach Abschluss der Arbeiten (spätestens
nach 4 Wochen) der Fachbauleitung zu übergeben. Die Abfallbilanz hat mit Stellung der
Schlussrechnung zu erfolgen.
Die anfallenden Kosten der Entsorgung der gefährlichen Abfälle im Einzelentsorgungsverfahren,
wie Gebühren für das Andienungsverfahren, die SBB Gebühren, Entsorgungskosten (ohne
Transport) trägt der AG. Die Kosten für Sicherungs- und Schutzmaßnahmen, fach- und
sachgerechte sowie transportgerechte Lagerung/Aufnahme des Abbruchmaterials und
Transport der gA zum Entsorger sind in den Grundpositionen des AN einzukalkulieren. Der AN
erhält mit Ausschreibung ein Entsorgungskonzept für die Abfallverwertung/-beseitigung durch
den AG.
Der AN verpflichtet sich, alle Dokumente der Vorabkontrolle für die Entsorgungen im
Sammelentsorgungsverfahren entsprechend den Anforderungen des externen Ingenieurbüros
beizubringen. Grundsätzlich sind Transport und Entsorgung über Entsorgungsfachbetriebe
sicher zu stellen. Bei Transporten ist mindestens die Transportgenehmigung für die anstehende
Abfallart vorhanden sein.
2.12 Bauüberwachung, Qualitätssicherung, Berichtswesen
Die Baustelle ist ganztägig mit einem kompeteneten deutschsprachigen Bauleiter zu besetzen.
Es sind wöchentliche Bauberatungen durchzuführen. Diese Bauberatungen sind nach
spätestens 3 Arbeitstagen mittels Protokoll zu dokumentieren. Der Bauherr stezt einen
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator ein. Alle Vorschriften des SIGE- Planes sind
konsequent einzuhalten.
Gewerkeweise Qualitätssicherung: Der AN ist verpflichtet, ein gewerkeweises QS-Konzept vor
Ausführung vorzulegen. Die fachgerechte Ausführung seiner - insbesondere verdeckter - (Teil)Leistungen, die nach Fertigstellung nicht mehr überprüfbar sind, hat der AN im Sinne einer
Qualitätssicherung schriftlich zu dokumentieren. Die Dokumentationen sind der
Bauüberwachung gegliedert nach Gewerken baubegleitend in Papierform und nach Abschluss
der Baumaßnahme in digitaler Form zu übergeben, inkl. einer Fotodokumentation.
Sämtliche technischen Abnahmen sind rechtzeitig anzukündigen und zu dokumentieren. Zum
Abschluss des Bauvorhabens ist eine Dokumentation nach Vorgabe des AG zu übergeben inkl.
aller technischen Revisionspläne.
2.13 Hinweise zur Baustellen- und Arbeitssicherheit
Der Auftragnehmer trifft alle seinerseits erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der
technischen Sicherheit und des Unfallschutzes bei der Baudurchführung auf der Baustelle. Dies
beinhaltet auch die Pflichten des Unternehmers gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 8
sowie BGV A 1 § 6 Abs. 2 (Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber).
Bei der Ausführung der Leistungen sind in Bezug auf die technische Sicherheit und den
Gesundheitsschutz der Beschäftigten sowie Anwesenden auf der Baustelle die einschlägigen
Gesetze, Vorschriften und Regeln einzuhalten.
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Das betrifft sowohl staatliche Gesetze und Verordnungen wie u.a.: Arbeitsschutzgesetz,
Arbeitssicherheitsgesez,
Betriebssicherheitsverordnung,
Arbeitsstättenverordnung,
Gerätesicherheitsgesetz, Technische Regeln für Gefahrstoffe, als auch die geltenden
Berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften - BGV, Regeln - BGR, Informationen BGI, Grundsätze - BGG sowie sonstigen ZH1-Schriften, Merkblättern und Richtlinien der Bau
BG bzw. der BG, bei denen der Auftragnehmer versichert ist.
Der Auftragnehmer hat die nach ArbSchG und BGV A 6§ 2 zu bestellende und für ihn tätige
Fachkraft für Arbeitssicherheit mit den entsprechenden Kontaktdaten schriftlich an die
Bauleitung / den Sicherheitskoordinator zu benennen.
Vor Beginn der Baustellentätigkeit muss der Auftragnehmer eine Gefährdungsbeurteilung
gemäß Arbeitsschutzgesetz ArbSchG §§ 5 und 6 bezogen auf seine Leistungen auf der
Baustelle vornehmen und im Ergebnis dieser bei Erfordernis entsprechende schriftliche
Regelungen (z.B. Betriebsanweisungen für Abbruch und Montagen, Umgang mit Gefahrstoffen
u.a.) erlassen. Diese Anweisungen sind auf der Baustelle vorzuhalten und das
Baustellenpersonal ist darüber aktenkundig zu belehren.
Den Weisungen der seitens des Bauherrn eingesetzten Bauüberwachungspersonales und
Sicherheitskoordinators ist unbedingt Folge zu Leisten. Das gilt auch für die seitens des
Auftragnehmers auf der Baustelle eingesetzten SUB - Unternehmen.
Der AN stattet seinen Verantwortungsbereich der Baustelle auf der Grundlage der BGV A1"Grundsätze der Prävention", der Arbeitsstättenverordnung sowie dem BG-Baustein A 2 "Erste
Hilfe" mit entsprechenden Einrichtungen/Ausrüstungen aus und benennt mindestens einen auf
der Baustelle anwesenden ausgebildeten Ersthelfer mit Name und Tel.-Nummer.
Der AN legt vor Beginn der Arbeiten der örtlichen Bauleitung folgende Unterlagen vor:
·
·
·
·
·
·
Verzeichnis der auf der Baustelle eingesetzten SUB-Unternehmen (soweit zu diesem
Zeitpunkt bekannt). Diese sind dem AG vor Baubeginn anzuzeigen.
Unterweisungs-/Belehrungsnachweise der Mitarbeiter über das allgemeine Verhalten auf
Baustellen - geregelt im Arbeitsschutzgesetz § 12 (1) und BGV A1 § 7
schriftliche
Arbeitsanweisungen und
Belehrungsnachweise für Montage-und
Demontagearbeiten nach BGV C 22 § 17 und Arbeitsschutzgesetz §§ 9 und 12
Nachweise der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen der Mitarbeiter bei
gesundheitsgefährdenden Arbeiten gemäß BGV A4 bzw. Baustein A 178 der Bau
Berufsgenossenschaft (gelbe Mappe)
Kopien der fachleistungsspezifischen Anzeigen an das Landesamt für Gesundheitsschutz
und technische Sicherheit (Berlin) bzw. das zuständige Gewerbeaufsichtsamt (andere
Bundesländer) sowie die zuständige Berufsgenossenschaft des Auftragnehmers über
den Umgang mit Gefahrstoffen, sofern diese Anzeigen entsprechend der dafür geltenden
Technischen Regeln erforderlich sind (z. B. Umgang mit künstlichen Mineralfasern TRGS
521)
Schweiß,- Schneid,- Löt,- und Trennschleifarbeiten sind genehmigungspflichtig und vor
Ausführung der Arbeiten mit dem entsprechenden Formular der BauBG beim AG
anzumelden.
2.14 Kampfmittelfreiheit
Eine Kampfmittelberäumung durch ein Fachunternehmen wurde im November 2015
durchgeführt. Es wurden keine relevanten Funde gemacht.
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3. Funktionale Leistungsbeschreibung (FLB)
3. Funktionale Leistungsbeschreibung (FLB)
3.1 Präambel
Alle Anforderungen, die sich auf die Ausführung beziehen, hat der Bieter in seiner Kalkulation
vollumfänglich berücksichtigt.
Die angebotenen Leistungen müssen funktions-, betriebs- und schlüsselfertig erstellt werden
und vollständig sein.
Der Bieter erklärt durch seine Unterschrift unter der Angebotssumme, dass er diese
Leistungsbeschreibung und die Anlagen auf ihre Vollständigkeit hin überprüft hat. Er erklärt
ferner, dass er keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat er im Falle seiner
Beauftragung zusichert, bei Verwendung von patentierter oder in irgendeiner anderen Form
geschützter Ausführung keine in- oder ausländischen Schutzrechte zu verletzen und keine
zusätzlichen Kosten zu berechnen. Der Bieter stellt den Auftraggeber von allen Ansprüchen und
Schäden frei, welche von Dritten wegen Patent- und/oder Urheberrechtsverletzungen geltend
gemacht werden.
Die vom Auftragnehmer geschuldete Leistung versteht sich als fertige Leistung einschließlich
sämtlicher Neben-, Zusatz- und notwendigen besonderen Leistungen sowie Materialien und
Hilfsmittel, ohne dass der Auftraggeber zusätzliche Leistungen zur kompletten Fertigstellung
erbringen muss.
3.2 Fertigstellungsfristen
Zwischentermine und Fertigstellungsfristen werden im Werkvertrag vereinbart.
Der AN wird innerhalb von 4 KW nach Beauftragung einen nach Häusern gegliederten
Detailterminplan für die Ausführung von Dach, Fenster/Fassade, Ausbaugewerken und
Gebäudetechnik erstellen.
Des weiteren ist der AN verprflichtet, spätestens 2 Monate vor der bezugsfertigen Fertigstellung
der Häuse einen Abnahmeterminplan vorzulegen. Dieser soll auch die öffentlich-rechtlichen
Abnahmen, die VOB-Abnahmen mit dem AN sowie den Beginn der Bezugsfertigkeit darstellen.
3.3 Geltungsbereich und Leistungsumfang
Die nachstehenden Angaben und Hinweise gelten für alle Gewerke dieser
Ausschreibungsunterlagen Baustelleneinrichtung, Abbruch, Rohbau, Ausbau, Fassade und
TGA. Die Leistungen des AN haben auf Grundlage der vom AG übergebenen Planungen und
Angaben unter Beachtung der aktuellen und einschlägigen
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·
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Gesetze und behördlichen Vorschriften
Bestimmungen der Landesbauordnung des Landes Berlin
Musterverordnungen
Vorgaben der Ver- und Entsorgungsunternehmen
Normen und technischen Regeln (z.B. DIN) und anerkannten Regeln der Technik
Unfallverhütungsvorschriften und Vorgaben des Arbeitsschutzes
Festlegungen und Anweisungen des SiGeKo
Vorgaben/Anordnungen der Berufsgenossenschaften und Baubehörden
bauaufsichtlichen Zulassungen und Genehmigungen
Herstellervorschriften, technische Regeln und Empfehlungen der Fachverbände, soweit
diese von den mit den jeweiligen Techniken befassten Fachleuten als aktuell und
technisch richtig angesehen werden.
Vorschriften und Auflagen des Straßen- und Tiefbauamtes und anderer Behörden
Auflagen der Baugenehmigungen
sämtliche sonst für die Errichtung, Einrichtung, Zulassung, Abnahme und Inbetriebnahme
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von Bauten, Anlagen und Einrichtungen geltenden Vorschriften sowie
alle weiteren Unterlagen gemäß Unterlagenverzeichnis zu erfolgen.
In der VOB/A, B und speziell in der VOB/C direkt oder durch Verweis auf anderen Normen
beschriebene Ausführungen gelten als Mindeststandards, wenn in der FLB oder den
zugehörigen Unterlagen keine weitergehenden Anforderungen beschrieben sind.
Alle Materialien, Konstruktionen, Bauteile und Leistungen sind so auszulegen, dass sie ihre
Funktion dauerhaft ausüben und die geforderten Eigenschaften dauerhaft behalten.
Es dürfen nur Produkte/ Ausführungen/ Systeme verwendet werden, deren langfristige
Haltbarkeit/Bewährung in der Baupraxis nachweislich gegeben ist.
Alle verwendeten Baustoffe müssen für die Nutzung gesundheitlich unbedenklich sein.
Der AN muss die Arbeiten so umfassend ausführen, dass alle Anforderungen an Bauteile und
Leistungen lückenlos erfüllt sind, dies beinhaltet z.B. auch die Anforderungen an Brandschutz,
Schallschutz, Wärme/ Feuchteschutz und Korrosionsschutz.
Bauteile und Bauweisen, die einer bauaufsichtlichen Zulassung bedürfen sind nachzuweisen.
Die in den Architektenplänen ausgewiesenen z.B. lichten Höhen sind einzuhalten.
Die Ausführung sämtlicher Bauteile und Konstruktionen erfolgt auf der Grundlage der
Ausführungsunterlagen mit Freigabevermerk des Auftraggebers bzw. des Planers des
Auftraggebers.
Sofern in der nachstehenden Leistungsbeschreibung Einbauorte/-bereiche genannt bzw.
Leistungen aufgezählt sind, verstehen sich diese beispielhaft als Teil einer nicht abschließenden
Aufzählung.
Angegebene Materialstärken werden gemäß FLB und Ausführungsplanung des Architekten
bzw. gemäß freigegebener Werk- u. Montageplanung des AN ausgeführt.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung seiner eigenen Arbeiten alles zu tun
und nichts zu unterlassen, um Beschädigungen z.B. an den Nachbarbebauungen oder am
öffentlichen Straßenland zu verhindern.
Der AN ist verpflichtet, innerhalb von 2 KW nach Beauftragung einen Baustelleneinrichtungsplan
vorzulegen.
3.4 Material, Stoffe und Bauteile
Alle einzubauenden Materialien, Baustoffe, Geräte usw. sind stets vor Witterungseinflüssen zu
schützen. Bei Nichteinhaltung kann der Auftraggeber verlangen, dass die bereits eingebauten
Materialien, Baustoffe, Geräte usw. gegen neue Produkte unverzüglich ausgetauscht werden.
Gütenachweis bzw. Qualitätssicherung Zur Qualitätssicherung dürfen nur Materialien und Teile
in Originalverpackungen und/oder Originalbehältern auf die Baustelle geliefert werden. Die
Lieferscheine sind im Bedarfsfall nach Aufforderung der Bauleitung des Auftraggebers
unverzüglich vorzulegen.
Der AN ist verpflichtet, sämtliche Maßnahmen zur Qualitätssicherung in seiner Preisfindung zu
berücksichtigen.
Grundsätzlich
sind
Aufbauten,
zum
Beispiel
Gipskartonkonstruktionen,
Wärmedämmverbundsysteme, Abdichtungssysteme, brandschutztechnische Anstriche usw.
systemgerecht aus Materialien eines Herstellers zu verwenden und nach Herstellervorgaben
einzubauen. Einbauteile sind nach den Vorschriften der Hersteller zu behandeln, einzubauen
und anzuarbeiten.
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Ein Bautagebuch muss seitens des Auftragnehmers geführt werden und in Abstimmungen
turnusmäßig (wöchentlich) an die vom Auftraggeber beauftragte Bauüberwachung übermittelt
werden.
Bei der Ausführung von Beschichtungen, Abdichtungen u.ä. sind die vom Auftraggeber
geforderten Schichtstärken durch zerstörungsfreie Messungen vom Auftragnehmer auf Anfrage
nachzuweisen. Die Messprotokolle sind an die Bauleitung des Auftraggebers auf Nachfrage
vorzulegen. Bei Unterschreitung der geforderten Schichtstärken ist der Auftragnehmer
verpflichtet, die Leistungen entsprechend den Vorschriften bzw. Richtlinien auszuführen bzw. zu
wiederholen.
Materialauswahl: Die Fabrikats- und Typenangaben in der FLB und den beigefügten Anlagen
dienen zur Bestimmung der Mindestqualität und gelten als produktneutral oder in gleichwertiger
Qualität im Sinne der VOB, Teil A. Bei Abweichungen von den als Richtqualität vorgegebenen
Fabrikaten ist die Gleichwertigkeit anhand von technischen Datenblättern und Prüfzeugnissen
vom AN nachzuweisen. Die im Angebot ausgewiesenen und im Vergabeverfahren geprüften
Materialien sind zu verwenden.
Grundsätzlich gilt bei Qualitätsvorgaben, dass gleichwertige Fabrikate darüber hinaus
vorgestellt werden können. Der Auftragnehmer muss vergleichbare Muster für die Ausführung in
ausreichender Qualität vorstellen, d.h. z.B. mit Materialmustervorlagen, Datenblätter etc., damit
eine Entscheidungsgrundlage für den Auftraggeber gegeben ist. Über die angebotenen
Systeme oder weiteren Muster und deren Gleichwertigkeiten entscheidet der AG.
Abweichungen zu Fabrikatsvorgaben, speziell zu Oberflächen und Objekten, sind nur in
Ausnahmefällen zulässig und bedürfen der Genehmigung des AG.
3.5 Verwendungsverbote und Verwendungsbeschränkungenvon Baustoffen
Die nachfolgenden Baustoffe dürfen weder für Bauteile noch für Baunebenprodukte verwendet
werden:
·
·
·
·
·
·
·
asbesthaltige Baustoffe
Bauteile aus Blei
Baustoffe, die vollhalogenierte oder teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe
(FCKW, HFCKW, CFCI) enthalten oder unter Verwendung dieser Stoffe hergestellt
wurden
Dach- und Dichtungsbahnen aus Polyvinylchlorid (PVC)
Tapeten und sonstige Bauteile im Innenbereich
einschließlich der Installation für die Elektroversorgung (Kabel, Leitungen, Rohre etc.) aus
Polyvinylchlorid (PVC)
Dämmstoffe, die Hexabromcyclododecan (HBCD) enthalten
Nachstehende Materialien dürfen nur unter Beachtung folgender Voraussetzungen verwendet
werden:
·
·
·
·
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Es dürfen nur Span- und Verbundplatten verwendet werden, die formaldehydfrei sind
oder deren Ausgleichskonzentration für Formaldehyd 0,05 ppm im Prüfraum nicht
überschreitet. Gesundheitsschädigende Verleimungen, zum Beispiel mit Isocyanaten,
sind nicht gestattet.
Beim vorbeugenden Holzschutz sind alle konstruktiven Maßnahmen zum Holzschutz
auszuschöpfen. Der Einsatz chemischer Mittel ist auf das notwendige Maß zu
beschränken und nach Möglichkeit zu vermeiden.
Es sind umweltverträgliche, lösemittelarme Oberflächenbehandlungs-, Anstrich- und
Klebstoffe sowie Lacke vorzugsweise mit dem Umweltzeichen für schadstoffarme Lacke
mit "Blauer Engel" zu verwenden.
Unter Berücksichtigung der Aspekte der Umweltverträglichkeit sind nur biologisch schnell
abbaubare Schalöle, Schmierstoffe und Hydraulikflüssigkeiten zu verwenden,
gekennzeichnet mit dem Umweltzeichen Blauer Engel gem. RAL-UZ 64 bzw. RAL-UZ 79
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Für die eingesetzten Materialien sind Prüfzeugnisse vorzulegen. Sie sind umfassend zu
kennzeichnen und in einem Baustoffkataster zu dokumentieren. Bei Nichtbeachtung sind die
widerrechtlich eingebauten Baustoffe und Materialien auf Kosten des Auftragnehmers
unverzüglich zu beseitigen, umweltgerecht zu entsorgen oder einem umweltgerechten
Recyclingverfahren zuzuführen und durch Baustoffe und Materialien zu ersetzen, die nicht unter
diese Verwendungsverbote und Beschränkungen fallen.
3.6 Ausführungsunterlagen
3.6.1 Ausführungsplanung
Die Ausführungsplanung wird durch den Architekten erstellt. Dem AN ist bekannt, dass die
Planungen des Architekten noch weiter präzisiert werden. Den Ausschreibungsunterlagen
liegen Leitdetails sowie Grundrisse und Ansichten bei.
Alle weiteren Ausführungsunterlagen, zum Beispiel statische Nachweise für Baubehelfe (z.B.
Traggerüste), Werkplanungen jeglicher Art einschließlich Werk- und Montagepläne, Nachweise
für Befestigungskonstruktionen, Schlosserkonstruktionen etc. sowie Revisionsunterlagen sind
vom Auftragnehmer zu erstellen, in die Gesamtangebotskosten einzukalkulieren und an den
Auftraggeber zu übergeben.
Erforderliche Kosten für zusätzliche Prüfläufe der Planer sowie Prüfingenieure auf Grund von
Änderungen der Werkplanung gegenüber der Ausführungsplanung durch den AN sind durch
den AN zu tragen.
Vor Erstellung der Montageplanung durch den AN sind erforderliche Bereiche, z.B. für
Geländerkonstruktionen der Dachterrassen, aufzumessen und die Maße vor Ort zu prüfen.
Abweichungen zur Ausführungsplanung sind mit dem Architekten des AG abzustimmen.
Die Ausführung sämtlicher Bauteile und Konstruktionen erfolgt stets auf der Grundlage der
Ausführungsplanung des Architekten und der Werkplanung des AN mit Freigabevermerk des
Architekten und der vom Auftraggeber bzw. dessen Vertreter freigegebenen Referenzmuster.
Die vom Auftraggeber freigegebenen Referenzmuster sind vom Auftragnehmer auf der
Baustelle sicher aufzubewahren. Sie sind im Rahmen der Bemusterungen zu dokumentieren,
Nicht mit Freigabevermerk versehene Ausführungsunterlagen dürfen nicht verwendet werden,
ebenso Produkte, Materialien usw., die nicht vom Auftraggeber freigegeben bzw. bemustert
wurden. Wenn nicht anders angegeben, sind die Ausführungsunterlagen des AN mindestens
vier Wochen vor dem geplanten Zeitpunkt der Materialbestellungen beziehungsweise der
Produktion zur Prüfung und Freigabe beim Auftraggeber vorzulegen.
Vor Freigabe der endgültigen Ausführungspläne durch den Auftraggeber bzw. des zuständigen
Planers des AG und der Muster durch den Auftraggeber bzw. dessen Vertreter dürfen
Materialien nicht bestellt werden bzw. mit der Produktion nicht begonnen werden. Erforderliche
Zeiträume für die Material-/Produktbemusterungen sind zu berücksichtigen. Die Bestimmungen
gelten auch für Muster und Unterlagen aller einzusetzenden Produkte, Materialien, Stoffe usw.,
wie technische Produktbeschreibungen, Ausführungsbeschreibungen, Prüfbescheide,
Zulassungen, Nachweise, Produktkataloge /-prospekte, Pflegeanleitungen, Messprotokolle usw.
einschließlich Lieferscheine und Transportunterlagen.
3.6.2 Bemusterungsliste
Die Bemusterungsliste enthält auf das jeweilige Gewerk und / oder Bauteil bezogen die
geforderten Qualitätsmerkmale, die Gestaltungs- Oberflächen- u. Farbvorgaben sowie
Produkt- oder Fabrikatsangaben auf Basis der Anforderungen des AG und des
Architekten. Zur Angebotsabgabe hat der Bieter die von ihm angebotenen Fabrikate und
Produkte in die übergebene Bemusterungsliste einzutragen und zusammen mit den
übrigen Angebotsunterlagen zur Submission vorzulegen. Die Angaben des Bieters sind
zwingend erforderlich für die Prüfung und Wertung des Angebotes.
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Zur Festlegung der zur Ausführung kommenden Fabrikate und Qualitäten und zur Bestätigung
derselben durch den AG und den Architekten dient die Bemusterung, die dem AN obliegt.
Grundlage der Bemusterung ist die Bemusterungsliste des Architekten.
Der detaillierte Ablaufprozess für die Bemusterungen ist durch den AN aufzustellen und in Form
eines Bemusterungsterminplans an den AG und Architekten zu übergeben und zwischen den
Parteien abzustimmen und einvernehmlich festzulegen. Dieser Bemusterungsterminplan ist
durch den AN spätestens 4 Wochen nach Vertragsabschluss vorzustellen und mit dem AG
abzustimmen. In diesem Zusammenhang ist ebenso eine Bemusterungsliste zu übergeben, auf
dessen Basis mit dem AG und dem Architekten abzustimmen und festzulegen ist, welche
Bemusterungsart (Kataloge, Handmuster, 1:1-Muster, sofern erforderlich) anzuwenden ist.
Nachstehend ist der Grobablauf für die Bemusterungen formuliert. Für die Bemusterung und
deren Ablauf gilt Folgendes:
Spätestens 10 Werktage (14 Kalendertage) vor dem im Detailterminplan (Leistungsumfang des
AN) ausgewiesenen Termin "Beginn der Bemusterung" wird der AN den AG schriftlich zur
Mitwirkung bei der Bemusterung auffordern. Gegenstand der Bemusterung sind folgende
Leistungen:
·
·
Fassadenmaterialien und deren Gestaltung als Gesamtfassade entsprechend
Farbkonzept des Architekten
sämtliche Oberflächen und sichtbare Einbauten des Gebäudeinneren in den Wohnungen
und Treppenhäusern entsprechend Farbkonzept des Architekten (insbesondere Wände,
Decken, Böden, Türen, Schalter, Steckdosen, sonstige Bedientableaus, Fenster,
Fensterrahmen, Armaturen, Sanitärobjekte, Türklinken und Türknaufe, Beschläge im
weitesten Sinne, Klingel- und Sprechanlagen, Türöffnungsschließanlagen sowie
Briefkastenanlagen hinsichtlich der verwendeten Materialien, Farben bzw. Qualitäten und
der Art und Weise der Oberflächenbehandlung)
Bei der Bemusterung hat der AN je Leistung mind. 3 verschiedene Gestaltungsvorschläge zu
unterbreiten. Diese müssen in ihrem Qualitätsniveau mindestens dem Qualitätsniveau
entsprechen, das sich aus der Baubeschreibung und den nachfolgenden funktionalen
Leistungsbeschreibungen ergibt. Alle Vergleichsmuster haben sich im Qualitätsniveau an dieser
Qualität zu orientieren. Die Bemusterung erfolgt in einer Stufe, wobei die Entscheidungsgremien
des AG einbezogen werden. Die Bemusterung hat auf der Baustelle zu erfolgen. Der AN hat bis
zur Abnahme, d.h. bis nach erfolgter erfolgreicher Abnahme, die Muster gesammelt und im
Original vorzulegen und in einem Musterraum auf der Baustelle vorzuhalten. Der AG ist
berechtigt, im Rahmen von Bemusterungsterminen hinsichtlich von den zur Bemusterung
vorgelegten Leistungen zusätzliche Muster zu verlangen, jedoch nicht mehr als insgesamt je 6
Muster je zu bemusterndem Gegenstand. Der AG wird innerhalb der Bemusterungstermine und
bis spätestens 14 Kalendertage nach erfolgter Bemusterung die verbindliche
Bemusterungsentscheidung treffen, es sei denn, es sind ergänzende Bemusterungsmuster, wie
zuvor beschrieben, vorzulegen. Zur Dokumentation der Bemusterungen wird der AN ohne
Mehrkosten ein Bemusterungsprotokoll erstellen, aus welchem zweifelsfrei hervorgeht, wie die
Entscheidung des AG ausgefallen ist.
Der AN ist verpflichtet, innerhalb von 4 Wochen nach Auftragserteilung einen Bemusterminplan
vorzulegen.
3.6.3 Dokumentation
Anforderungsprofil Dokumentation:
·
Zu den Dokumentationsunterlagen zählen ein Inhaltsverzeichnis, bauteilbezogene
Baustoffkataster, Aufmaße, Baupläne, Werk- und Montagepläne, Bemusterungslisten,
sonstige Technische Datenblätter, Prüfzeugnisse, Allgemeine bauaufsichtliche
Zulassungen, Lieferscheine für Dämmstoffe, Bautagebücher etc.
·
Die Dokumentationsunterlagen werden auf CD/DVD an den AG in 4-facher übergeben.
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Heizung, Sanitär
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OZ / Pos.-Nr.
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
Die CD/DVD muss alle Dokumentationsunterlagen zum Bauvorhaben beinhalten, einschl.
eines Unterlagenverzeichnisses als xlsx-Datei.
·
Zusätzlich hat die Übergabe 2-fach in Papier zu erfolgen.
Die Erstellung vorgenannter Dokumentation gehört zum Liefer- und Leistungsumfang des AN.
3.7 Versicherungen
Der AN trägt die Kosten für eine baustellenbezogene Bauherrenhaftpflicht.
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3.2
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
Heizung
Leistungsbeschreibung
Allgemeines
Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber die erforderlichen Ausführungspläne M 1:50 oder
teilweise M 1:100 und Berechnungsunterlagen. Die Unterlagen sind vom Auftragnehmer zu
gegebener Zeit selbst anzufordern.
Mit anderen Gewerken ist eine Zusammenarbeit erforderlich. Dies gilt auch für die Benutzung
von gemeinsamen Aussparungen oder Belegen von Schlitzen und Kanälen, ebenso die
Trassenführung, die vom Auftraggeber zu koordinieren ist.
Schlitze, Aussparungen und Durchbrüche dürfen nach den Plänen bzw. den vorgenommenen
Anzeichnungen belegt werden. Im Zweifel ist die Bauleitung zu konsultieren.
Der Auftragnehmer übernimmt im Rahmen der Rechtsvorschriften die Gewähr für das
einwandfreie Funktionieren der Anlage und hat das gesamte Projekt zu überprüfen. Änderungen
müssen grundsätzlich vom Auftraggeber und dem Projektanten genehmigt werden, und zwar
vor Montagebeginn.
Bei der Montage der Armaturen, Apparate, Schalter und Geräte ist grundsätzlich auf eine
einwandfreie Zugänglichkeit zur Wartung, bei der Bedienung und bei etwaigen
Auswechslungsarbeiten zu achten.
Die Unterstützungskonstruktionen sind nach Maßgabe der erforderlichen Festigkeit bzw. der
zulässigen Durchbiegung vom Unternehmer auszuwählen. Ebenso sind die Maßnahmen zur
Dehnungsaufnahme vom Unternehmer festzulegen. Der Festigkeitsnachweis ist auf Verlangen
zu führen.
Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen
keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind
Injektionsanker zu verwenden.
Jede Art von Rohren und Kanälen ist vor dem Einbau gründlich zu reinigen.
Späne von Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten
Teilen zu entfernen.
Örtlich erforderliche Installateurausweise können vom Auftraggeber oder seiner Bauleitung
kontrolliert werden.
Die Verbindung von Bauteilen als lösbare oder nicht lösbare Verbindung ist dem Auftragnehmer
freigestellt, sofern sich nicht aus Plänen, Beschreibungen,
Werkzeichnungen oder Normen etwas anderes ergibt.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen, geputzten Wänden
und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Maßnahmen zum Schutz vor Bränden
Schweiß- und Brennschneidarbeiten dürfen nur von zuverlässigen, über 18 Jahre alten
Personen ausgeführt werden. Sie müssen mit den Einrichtungen und Verfahren vertraut sein.
Ungelernte und unter 18 Jahre alte Personen dürfen mit solchen Arbeiten nur unter Aufsicht
beschäftigt werden.
Während und mindestens 3 Stunden nach Beendigung der Arbeiten muss eine Brandwache mit
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Gesamtbetrag
geeignetem Löschmittel gestellt werden. Die Aufsicht darf dabei nur geeigneten Personen
übertragen werden, denen die mit den Schweiß- und Schneidarbeiten verbundenen Brand- und
Explosionsgefahren bekannt sind. Schweiß- und Schneidarbeiten sind vor Begin gegenüber
Stadt und Land anzuzeigen. Ebenso muss die Fertigmeldung der Arbeiten und damit der Beginn
der nachträglichen Überwachung Stadt und Land zu melden. Über sämtliche Schweiß- und
Schneidarbeiten und die Brandwache ist täglich Protokoll zu führen.
Körperschall- und Schwingungsschutzmaßnahmen
Der Schwingungsschutz ist Sache des Auftragnehmers. Die zum Schwingungsschutz
erforderlichen baulichen Fundamente werden nach seinen Angaben hergestellt.
Alle Körperschall führenden Versorgungsleitungen müssen Körperschall dämmend durch das
Bauwerk geführt werden, bzw. mittels Körperschall dämmender Einlagen und Umwicklungen
aus geeigneten Materialien an ihm befestigt werden. Schellen müssen eine Gummieinlage
enthalten.
Demontagearbeiten
Die Demontage von Rohrleitungen und Einrichtungsgegenständen beinhaltet sämtliche
Formstücke, Befestigungsmittel u. dgl. wieder verwendbare Teile sind dem Auftraggeber zu
übergeben. Vorhandene nicht mehr benötigte Wand- u. Deckendurchbrüchen sind in F90Qualität zu schließen. Die Demontage und Entsorgung vorhandener Badeöfen,
Außenwandheizern etc. erfolgt bauseits.
Rohrleitungen
Rohrleitungen sind so zu verlegen bzw. zu isolieren, dass Kondenswasserbildung an
Kaltwasserleitungen ausgeschlossen ist. Das Verlegen in Außenwänden ist
möglichst zu vermeiden.
Bei im Fußbodenaufbau verlegten Rohrleitungen sind die Forderungen des Estrichlegers
bezüglich der Lage und Dämmung der Rohre zu berücksichtigen. So sind Rohre grundsätzlich
geradlinig, rechtwinkelig und parallel zur Wand unter Berücksichtigung kürzester
Verbindungswege zu verlegen. Hohlräume und Zwickelbildungen sind zu vermeiden. Bei
kreuzenden Rohren sind die Dämmungen der Rohre auszuklinken.
Stoß- und Schnittstellen der Rohrdämmung sind zu verkleben; das soll erst nach der
Druckprobe erfolgen.
Rohrbefestigungen im Fußbodenaufbau dürfen keinen Körperschall auf die Rohdecke
übertragen.
Rohrdämmungen haben auf allen Geschoss- und Kellerdecken zu erfolgen; das gilt für alle
Wärme abgebenden oder Wärme aufnehmenden Leitungen einschließlich der
Heizkörperanschlussleitungen und Einzelzuleitungen in Fußbodenaufbauten.
Bei Verbindungen mit Schraub-Fittings ist das überstehende Dichtungsmaterial zu entfernen.
Rohrenden sind nach der Trennung zu entgraten. Aus dem Nichtbefolgen dieser Weisung
können sich bei eintretender späterer Verstopfung oder Lochfraß Ansprüche wegen verdeckter
Mängel ergeben.
Beim Anbringen von Ventilen und Einrichtungsgegenständen ist grundsätzlich auf
Fliesenschnitt zu arbeiten und eine Lehre nach Absprache mit der Bauleitung zu verwenden.
Zur Druckprobe auf Dichtigkeit ist die Bauleitung des Auftraggebers einzuladen. Dazu ist ein
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Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
3
2
WE 6468 - Nipkowstraße
Heizung, Sanitär
Heizung
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
Protokoll anzufertigen. Die Druckprobe ist vor dem Schließen von Schlitzen, Kanälen u. dgl.
vorzunehmen. Die Art der Druckprobe ist zuvor abzusprechen.
Bei Arbeitsunterbrechung sind Rohrenden mit Stopfen oder Deckeln zu schließen, andere
Verschlüsse (Papier, Holz u. dgl.) sind nicht zulässig.
Wasserleitungen dürfen nicht an anderen Leitungen befestigt werden oder als Träger für diese
dienen.
Wasserführende Leitungen sind bei Frostgefahr zu entleeren.
Ringleitungen sind so zu verlegen, dass sie bei Erfordernis entleert werden können.
Alle Rohre sind spannungsfrei zu verlegen, insbesondere ist die Wärmedehnung zwischen zwei
Festpunkten zu beachten.
Tragende Konstruktionen dürfen nur mit Zustimmung der Bauleitung durchbrochen oder
geschlitzt werden. Leitungen unter Putz und Estrich sind zu umhüllen.
Insbesondere dürfen Dehnungsstellen nicht fest eingeputzt werden.
Die Anzahl der Rohrbögen ist wegen der Druckverluste auf das technisch erforderliche Maß zu
beschränken. Im Zweifel ist über die Leitungsführung und bauseitigen Leistungen eine
Abstimmung erforderlich.
Einrichtungsgegenstände
Die Lieferung und der Einbau der Thermostate und Badheizkörper sollen nach Unterbrechung
bzw. Abschluss der gesamten Rohrmontage erfolgen. Gegen Verschmutzung
sämtlicher Anlagenteile, insbesondere der Heizkörper, vor der Übergabe ist Vorsorge zu treffen.
Die Art und Weise der Befestigung von Einrichtungsgegenständen ist mit der Bauleitung
abzustimmen. Bolzenschussgeräte sind nicht zugelassen. Werden Dübel zur Befestigung von
Sanitärgegenständen an gefliesten Wänden erforderlich, sind die Dübellöcher mit Reaktionsharz
oder anderen geeigneten Werkstoffen abzudichten.
Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen; eine ausdrückliche Bestätigung des
Musters durch den Bauherren sollte eingeholt werden.
Veränderungen des Standortes von Einrichtungsgegenständen -auch auf Wunsch des
Bauherren- sind nur nach Rücksprache mit dem Architekten zulässig, damit die Forderung der
DIN VDE 0100-701 -Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V; Räume
mit Badewanne oder Dusche- eingehalten werden.
Alle einzubauenden elektrischen Verbraucher - auch im Austausch - sind für die
Nennspannungen 24V bzw. 230V auszulegen.
Kalkulationshinweis
Alle angegebenen Mengenansätze sind Richtwerte. Tatsächliche Massen sind vor Ort
aufzumessen oder den beiliegenden Planunterlagen zu entnehmen!
Leistungsbeschreibung Heizungstechnik
Vorbemerkung Bestand
Die Beheizung der Wohnungen erfolgt dezentral über Gasaußenwandheizer und Kohleöfen. Die
Stand: 30.06.2016
18 von 53
kba Architekten und Ingenieure GmbH
12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
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LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
3
2
WE 6468 - Nipkowstraße
Heizung, Sanitär
Heizung
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
Warmwasserbereitung erfolgt ebenfalls dezentral mittels Elektro-Speicher und Gasbadeöfen.
Demontagearbeiten
Die in den Wohnungen befindlichen alten Gasaußenwandheizer und Gasbadeöfen wie, oben
beschrieben sind inkl. der Anschlussleitungen, Steigleitungen und Verteilleitungen (insgesamt
ca. 700m) bis Hausanschluss zu demontieren und fachgerecht zu entsorgen (mit
Entsorgungsnachweis). Dazu sind die noch im Betrieb befindlichen Leitungsabschnitte zu
entleeren und mit Stickstoff zu spülen. Die vorhandenen Zähler sind mit Zählernummer und
Zählerstand zu erfassen, einzulagern und dem Versorger zu übergeben. Die Übergabe ist zu
protokollieren und gegebenenfalls mittels Fotos zu dokumentieren. Weiterhin sind alle
notwendigen Bauleistungen und Nebenleistungen, wie z. B. Rückbau ELT- Anschluss,
Rauch- und Abgasrohr, Gasanschluss, Zubehörteile, fachgerechtes verschließen der
Schornstein- und Außenwandanschlüsse, Herstellen der Wand und Bodenflächen, Schließen
von Wand- u. Deckendurchbrüchen in F90-Qualität u. dgl. zu erbringen.
Montagearbeiten
Errichtung Heizstation
Heizkreisregelung bestehend aus:
·
·
·
·
·
·
·
·
·
·
zweier parrallel geschalteter geregelter Heizkreispumpen Grundfos Magna3 32-120F für
den Heizkreis
Einer geregelten Pumpe Grundfos Magna3 25-100für die Warmwasserbereitung
Zusatzmodulen für die Steuerung der Pumpen und Vorbereitung einer Leittechnik für die
Heizungsanlage
einem Dreiwegeventil Siemens VXF 22.40-25 mit elektromotorischem Stellantrieb
Siemens SAX 61.03
4 Absperrventilen ARI Euro Wedi DN 65
4 Absperrventilen ARI Euro Wedi DN 100
Zählerpassstück Nenndurchfluss QN 6m³/h
manuelle Nachspeiseeinrichtung mit Neutralisationseinrichtung Reflex Fillsoft II
Membran- Ausdehnungsgefäß Reflex N 400
Anschluss an Warmwasserbereitung und BTB Fernwärmestation
inkl. aller notwendigen Verbindungen Formstücke und Befestigungen komplett liefern und
montieren.
Die Regelung inkl. aller elektrischen Anschlüsse und Leittechnik (Siemens Leittechnik) wird
durch den AG errichtet und in Betrieb genommen. Temperaturfühler, Thermometer und
Manometer sind mit dem Planer und dem Regeltechniker abzustimmen und durch den AN zu
liefern und zu montieren. Die Lage und Farbgebung des Außenfühlers (vor WDVS) ist mit Stadt
und Land, sowie dem Fachplaner abzustimmen.
Ein koordinierten Aufstellplan der Haustechnikstation wird zu Baubeginn von den Fachplanern
erstellt. Dazu ist die Mitarbeit durch den AN erforderlich. Zu diesem Zeitpunkt ist die HAST von
BTB bereits aufgestellt und die Positionierung der übrigen Komponenten möglich.
Rohrleitungen, Armaturen und Zubehör
Die Dimensionierung der Rohrleitungen für Keller-Verteilungsleitungen, Stränge,
Anbindeleitungen, Heizflächen und Armaturen sind den Ausführungsplänen zu entnehmen.
Als Rohrleitungsmaterial ist C-Stahl Systemrohr, aus unlegiertem Stahl, Werkstoff-Nr. 1.0308
(E235), nach DIN EN 10305-3, außen galvanisch verzinkt, für alle Rohrleitungen (Verteilungs-,
Steige-, Anbindeleitungen) vorzusehen. Verbindung mit Prestabo-Verbinder aus unlegiertem
Stahl, mit SC-Contur und DVGW zertifizierter Prüfsicherheit bei unverpresstem Verbinder,
Stand: 30.06.2016
19 von 53
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12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
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Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
3
2
WE 6468 - Nipkowstraße
Heizung, Sanitär
Heizung
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
EPDM-Dichtelement, unlösbar, Rohr und Verbinder im Systemverbund
Mengenansatz für C-Stahlrohre:
DN 15 - ca. 3050 m
DN 20 - ca. 310 m
DN 25 - ca. 80 m
DN 32 - ca. 50 m
DN 40 - ca. 40 m
DN 50 - ca. 100 m
DN 65 - ca. 180 m
DN 80 - ca. 20 m
DN 100 - ca. 25 m
Sämtliche Form- und Verbindungsstücke, Befestigungsmaterial, Überschieberohre für
Deckendurchführungen
in
brandund
schallschutzgerechte
Ausführung
durch
brandschutztechnisch qualifizierte Bauteile sowie die Anbindung der Heizflächen ist mit
einzukalkulieren. Durchbrüche sind herzustellen und nach Montage wieder zu schließen.
Einzukalkulieren ist das Herstellen sämtlicher Pressverbindungen sowie das Herstellen
sämtlicher Schraub- und Flanschverbindungen, Rohraufhängungen und Rohrschellen, incl.
Dübel und Schrauben, Festpunktkonstruktionen und geringfügige Stemmarbeiten
Strangabsperr- und Regulierventile (Honeywell Kombi 3 plus) für Vor- und Rücklauf, mit
Dämmkappen. Alle Absperrventile sind außerhalb der Mieterkeller (frei zugäglich) zu montieren.
Die Verlegung erfolgt auf Putz. Partiell müssen die Heizkörperanschlussleitungen fachgerecht
durch Wände und Decken geführt werden. Steigleitungen sind durch Holzdecken und zum
Neubau durch Betondecken zu verlegen. Hierbei ist zu beachten, dass Verzüge, bedingt durch
Holzbalken und Deckenversprünge, so zu gestalten sind das möglichst wenig Wohnraum
verloren geht. Auch hier sind sämtliche notwendige Leistungen, wie Durchbrüche fachgerecht
herstellen und nach erfolgter Montage fachgerecht schließen, mit in der Kalkulation zu
berücksichtigen. Einzel-Rosetten sowohl für Heizkörperanbindeleitungen im Bad als auch bei
Wanddurchführungen liefern und montieren,
Farbe: weiß.
Einschließlich Durchführen des hydraulischen Abgleichs. Dieser ist zu dokumentieren und
protokollieren.
Wärmedämmung und Zubehör
Die Dämmung der Kellerverteilungsleitungen ist folgender Maßen auszuführen;
Wärmeschutzdämmung für frei verlegte Heizungs- Vor- und Rücklaufleitungen, bestehend aus
Mineral- oder Glasfasern, auf Alufolie kaschiert / Kunststoffummantelung, Stöße mit Klebeband
verklebt, incl. Rohrbögen und Formstücke als Formteile ausgebildet. Dämmung nach den
Vorschriften der VOB Teil C, DIN 18421 und der ENEV in der jeweils gültigen Fassung.
Wärmeleitfähigkeit des Materials mind. 0,035 W/mK bei 50°C Mitteltemperatur. Die
Wanddurchbrüche sind in der entsprechenden Stärke (mind. 50%) durchzuisolieren!
Die Heizungssteigeleitungen sind mit 50% Dämmstärke in der selben Qualität zu dämmen. Eine
Kunsstoffummantelung ist hier nicht notwendig da diese abgekoffert werden.
Sämtliche Leitungen innerhalb der Heizzentrale sind mit verzinktem Stahlblech zu ummanteln.
Heizflächen und Zubehör
In den Wohnungen sind profilierte Plattenheizkörper (Buderus VC-Profil, plane
Plattenheizkörper (Buderus VC-Plan) und Handtuchheizkörper (Buderus Dibad Contract) in den
Bädern vorzusehen.
Stand: 30.06.2016
20 von 53
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12489 Berlin
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LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
3
2
WE 6468 - Nipkowstraße
Heizung, Sanitär
Heizung
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
Systemparameter für die Heizkörper:
Heizungsvorlauftemperatur : 70°C
Heizungsrücklauftemperatur : 55°C
Raumtemperatur:
Zimmer : 20°C
Küche : 20°C
Bad: 24°C
Treppenhäuser: nicht beheizt
Mengenansatz für neue Heizkörper
65 Stück plane Platte (Länge x Höhe) für die Wohnungen im Dachneubau:
3 Stück 400 x 900 Typ 33
4 Stück 600 x 900 Typ 22
5 Stück 500 x 900 Typ 22
3 Stück 400 x 900 Typ 22
3 Stück 700 x 900 Typ 21
1 Stück 900 x 900 Typ 11
4 Stück 700 x 900 Typ 11
1 Stück 1200 x 600 Typ 33
2 Stück 900 x 600 Typ 33
1 Stück 600 x 600 Typ 33
2 Stück 1000 x 600 Typ 22
3 Stück 900 x 600 Typ 22
6 Stück 800 x 600 Typ 22
1 Stück 700 x 600 Typ 22
8 Stück 600 x 600 Typ 22
2 Stück 1200 x 600 Typ 21
1 Stück 1000 x 600 Typ 21
2 Stück 800 x 600 Typ 21
1 Stück 600 x 600 Typ 21
3 Stück 1200 x 600 Typ 11
4 Stück 1000 x 600 Typ 11
1 Stück 900 x 600 Typ 11
2 Stück 800 x 600 Typ 11
2 Stück 700 x 600 Typ 11
181 Stück profilierte Platte (Länge x Höhe) für die Wohnungen EG bis 2.OG:
12 Stück 600 x 900 Typ 33
10 Stück 500 x 900 Typ 33
3 Stück 400 x 900 Typ 33
1 Stück 900 x 900 Typ 22
1 Stück 800 x 900 Typ 22
3 Stück 700 x 900 Typ 22
6 Stück 600 x 900 Typ 22
10 Stück 500 x 900 Typ 22
9 Stück 400 x 900 Typ 22
1 Stück 900 x 900 Typ 11
2 Stück 600 x 900 Typ 11
1 Stück 800 x 600 Typ 33
9 Stück 600 x 600 Typ 33
2 Stück 500 x 600 Typ 33
9 Stück 1200 x 600 Typ 22
Stand: 30.06.2016
21 von 53
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Rudower Chaussee 12B
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Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
3
2
WE 6468 - Nipkowstraße
Heizung, Sanitär
Heizung
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
9 Stück 1000 x 600 Typ 22
10 Stück 900 x 600 Typ 22
9 Stück 800 x 600 Typ 22
5 Stück 700 x 600 Typ 22
4 Stück 600 x 600 Typ 22
2 Stück 500 x 600 Typ 22
2 Stück 1200 x 600 Typ 21
11 Stück 1000 x 600 Typ 21
8 Stück 900 x 600 Typ 21
2 Stück 800 x 600 Typ 21
13 Stück 700 x 600 Typ 21
2 Stück 600 x 600 Typ 21
1 Stück 500 x 600 Typ 21
2 Stück 400 x 600 Typ 21
6 Stück 1000 x 600 Typ 11
4 Stück 700 x 600 Typ 11
3 Stück 600 x 600 Typ 11
2 Stück 500 x 600 Typ 11
7 Stück 400 x 600 Typ 11
93 Handtuchheizkörper für alle Bäder:
32 Stück 735 x 1757
19 Stück 585x1757
42 Stück 535x1757
Die Heizkörper sind abzuladen, in das Gebäude zuschaffen, an den erforderlichen Plätzen
aufzustellen und mit den Rohrleitungen zu verbinden, einschließlich Anpassung der
Rohranschlüsse (Etagenbögen). Auf eine waagerechte und lotrechte Rohrführung ist zu achten.
Die Heizkörper sind komplett mit Zubehör, Bind- und Entlüftungsstopfen zu liefern und zu
montieren.
Heizkörper für Maler- und Fliesenlegerarbeiten einmalig abnehmen und wieder montieren. Die
zu montierenden Heizkörper erhalten Thermostatische Ventilunterteile der Fa. Honeywell
einschließlich
des
Fühlerelements,
mit
flüssigkeitsgefülltem
Wellrohrelement,
Frostschutzsicherung, begrenz- und blockierbar, Temperaturbereich 7 - 28 °C, 1K
Regeldifferenz. Rücklaufseitig werden Heizkörperverschraubungen, mit Gewindeanschluss,
entleerbar, absperrbar, montiert.
Sonstige Leistungen
In der Kalkulation sind folgende Leistungen zu berücksichtigen:
Einrichtung, Unterhalt, Wartung und Abbau einer Winterbauheizung, Ölbrenner als
Gebläseheizer, für jeweils 2 Aufgänge über den Bauzeitraum, Verbrauchskosten trägt der AG,
Umlage nach Vereinbarung mit allen Firmen
Alle vertikalen Leitungen sind in F90-Qualität innerhalb der Holzbalkendecken und der
Stahlsteindecke zu schotten. Das verwendete Deckenschott / Kombischott ist vom
Prüfingenieur Brandschutz freigeben zu lassen. Die Freigabe erwirkt der AN.
Abstimmungen mit zuständigem Meßdienstunternehmen bzw. Bauherr / Planer, bezüglich
Installation der Heizkostenverteiler
Anstrich der sichtbaren Teilstücke der Heizkörperanbindungsleitungen in RAL 9010 (reinweiß)
glänzend inkl. aller sichtbarer Schellen
Bezeichnungsschilder, 100 x 50 mm, aus Edelstahl mit Klarsichtabdeckung für zweizeilige
Stand: 30.06.2016
22 von 53
kba Architekten und Ingenieure GmbH
12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
Tel: 030/ 658030
Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
3
2
WE 6468 - Nipkowstraße
Heizung, Sanitär
Heizung
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
Beschriftung. Die Anbringung erfolgt durch Schraubbefestigung auf der Fertigisolierung.
Strangweises Füllen und Entlüften der Gebäudeheizungsanlage
Spülen und Druckprobe der fertig gestellten Stränge nach DIN 18380
Druck-, Spülprotokolle, die Protokolle sind im Rahmen der Dokumentation dem Bauherrn in
entsprechender Stückzahl zu übergeben
Befüllung, Nachspeisung der Gebäudeheizungsanlage darf nur mit aufbereitetem (enthärtetem
Füll- und Ergänzungswasser) erfolgen. Befüllzeiten und Füllmengen sind zu dokumentieren.
Füllen und Entlüften eines Stranges der Heizungsanlage,
Füllen und Entlüften der Kellerverteilung der gesamten Heizungsanlage
hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage, Einregulierung der Strangventile, Voreinstellung
der Thermostatventile, einschließlich anfertigen von Arbeitsprotokolle
Betriebseinweisung des Bedienpersonal
Wiederholtes Entlüften der gesamten Gebäudeheizungsanlage bis ca. 6 Wochen nach Beginn
der folgenden Heizperiode
Stemmen bzw. Bohren von Wand- und Deckendurchbrüchen in den Wohnungen für ein
Stahlrohr einschließlich Brandschutzdurchführung (Trockenverfahren). In der darunter
liegenden Wohnung ist der anfallende Schutt etc. ist während des Bohrens mit geeigneten
Behältnissen direkt unter der Decke aufzufangen.
Montage- und Revisionspläne gemäß aktuellem Bau- und Ausführungsstand herstellen.
Bestehend aus Grundrissen und Schemata in dem für die Montagepläne gewählten Maßstab.
Lieferung als Pläne DIN- gerecht gefaltet und in Ordnern gesammelt, in der Ausführung Farbe 3
Sätze Die komplette Dokumentation nebst Plänen sind digital als pdf- Datei, die Pläne zusätzlich
als im DWG, DXF Format dem AG zu übergeben.
Der Auftragnehmer hat ein Angebot über einen Wartungsvertrag über die ausgeführten
Leistungen des Gewerkes Heizungstechnik, gemäß dem VDMA-Einheitsblatt 24186 Teil 5 vom
Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA).zu erstellen.
Es ist zu beachten, dass nur geringe Lagerflächen vorhanden sind. Der Bieter hat sich deshalb
vor Angebotsabgabe zu diesen Umständen sachkundig zu machen. Eventuelle
Beeinträchtigungen sind einzukalkulieren. Spätere Nachforderungen werden nicht anerkannt!
Stand: 30.06.2016
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kba Architekten und Ingenieure GmbH
12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
Tel: 030/ 658030
Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
3
2
1
WE 6468 - Nipkowstraße
Heizung, Sanitär
Heizung
Heizungsanlage
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
3.2.1
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
Heizungsanlage
Demontagearbeiten wie in der Leistungsbeschreibung
beschrieben
3.2.1.10
Demontage und Entsorgung wie in der
Leistungsbeschreibung beschrieben.
1
psch
3.2.1.20
Errichten einer funktionstüchtigen Heizstation mit
allen notwendigen Komponenten wie in der
Leistungsbeschreibung beschrieben
1
psch
3.2.1.30
Rohrleitungen, Armaturen und Zubehör inkl. aller
notwendigen Form-und Übergansstücke sowie
Befestigungen
wie in der Leistungsbeschreibung beschrieben
1
psch
3.2.1.40
Wärmedämmung und Zubehör inkl. aller notwendigen
Hilfsstoffe wie in der Leistungsbeschreibung
beschrieben
1
psch
3.2.1.50
Heizflächen inkl. aller notwendigen Hilfsmittel wie in
der Leistungsbeschreibung beschrieben
1
3.2.1.60
psch
Sonstige Leistungen wie in der Leistungsbeschreibung
beschrieben.
1
Stand: 30.06.2016
psch
24 von 53
kba Architekten und Ingenieure GmbH
12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
Tel: 030/ 658030
Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
3
2
1
WE 6468 - Nipkowstraße
Heizung, Sanitär
Heizung
Heizungsanlage
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
3.2.1
Heizungsanlage
Stand: 30.06.2016
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
Summe:
25 von 53
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12489 Berlin
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Tel: 030/ 658030
Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
3
2
Ausgabeumfang:
OZ
WE 6468 - Nipkowstraße
Heizung, Sanitär
Heizung
Gesamtbetrag
in EUR
Zusammenstellung
3.2.1
Heizungsanlage
3.2
Summe
Stand: 30.06.2016
26 von 53
kba Architekten und Ingenieure GmbH
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Tel: 030/ 658030
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LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
3
3
WE 6468 - Nipkowstraße
Heizung, Sanitär
Sanitär
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
3.3
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
Sanitär
Leistungsbeschreibung
Allgemeines
Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber die erforderlichen Ausführungspläne M 1:50 oder
teilweise M 1:100 und Berechnungsunterlagen. Die Unterlagen sind vom Auftragnehmer zu
gegebener Zeit selbst anzufordern.
Mit anderen Gewerken ist eine Zusammenarbeit erforderlich. Dies gilt auch für die Benutzung
von gemeinsamen Aussparungen oder Belegen von Schlitzen und Kanälen, ebenso die
Trassenführung, die vom Auftraggeber zu koordinieren ist.
Schlitze, Aussparungen und Durchbrüche dürfen nach den Plänen bzw. den vorgenommenen
Anzeichnungen belegt werden. Im Zweifel ist die Bauleitung zu konsultieren.
Der Auftragnehmer übernimmt im Rahmen der Rechtsvorschriften die Gewähr für das
einwandfreie Funktionieren der Anlage und hat das gesamte Projekt zu überprüfen. Änderungen
müssen grundsätzlich vom Auftraggeber und dem Projektanten genehmigt werden, und zwar
vor Montagebeginn.
Bei der Montage der Armaturen, Apparate, Schalter und Geräte ist grundsätzlich auf eine
einwandfreie Zugänglichkeit zur Wartung, bei der Bedienung und bei etwaigen
Auswechslungsarbeiten zu achten.
Die Unterstützungskonstruktionen sind nach Maßgabe der erforderlichen Festigkeit bzw. der
zulässigen Durchbiegung vom Unternehmer auszuwählen. Ebenso sind die Maßnahmen zur
Dehnungsaufnahme vom Unternehmer festzulegen. Der Festigkeitsnachweis ist auf Verlangen
zu führen.
Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen
keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind
Injektionsanker zu verwenden.
Jede Art von Rohren und Kanälen ist vor dem Einbau gründlich zu reinigen.
Späne von Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten
Teilen zu entfernen.
Örtlich erforderliche Installateurausweise können vom Auftraggeber oder seiner Bauleitung
kontrolliert werden.
Die Verbindung von Bauteilen als lösbare oder nicht lösbare Verbindung ist dem Auftragnehmer
freigestellt, sofern sich nicht aus Plänen, Beschreibungen, Werkzeichnungen oder Normen
etwas anderes ergibt.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen, geputzten Wänden
und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Maßnahmen zum Schutz vor Bränden
Schweiß- und Brennschneidarbeiten dürfen nur von zuverlässigen, über 18 Jahre alten
Personen ausgeführt werden. Sie müssen mit den Einrichtungen und Verfahren vertraut sein.
Ungelernte und unter 18 Jahre alte Personen dürfen mit solchen Arbeiten nur unter Aufsicht
beschäftigt werden.
Während und mindestens 3 Stunden nach Beendigung der Arbeiten muss eine Brandwache mit
Stand: 30.06.2016
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Projekt:
15011.9
3
3
WE 6468 - Nipkowstraße
Heizung, Sanitär
Sanitär
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
geeignetem Löschmittel gestellt werden. Die Aufsicht darf dabei nur geeigneten Personen
übertragen werden, denen die mit den Schweiß- und Schneidarbeiten verbundenen Brand- und
Explosionsgefahren bekannt sind.
Körperschall- und Schwingungsschutzmaßnahmen
Der Schwingungsschutz ist Sache des Auftragnehmers. Die zum Schwingungsschutz
erforderlichen baulichen Fundamente werden nach seinen Angaben hergestellt.
Alle Körperschall führenden Versorgungsleitungen müssen Körperschall dämmend durch das
Bauwerk geführt werden, bzw. mittels Körperschall dämmender Einlagen und Umwicklungen
aus geeigneten Materialien an ihm befestigt werden. Schellen müssen eine Gummieinlage
enthalten.
Demontagearbeiten
Die Demontage von Rohrleitungen und Einrichtungsgegenständen beinhaltet sämtliche
Formstücke, Befestigungsmittel u. dgl. wieder verwendbare Teile sind dem Auftraggeber zu
übergeben. Vorhandene Sanitärobjekte werden durhc Dritte demontiert und entsorgt.
Rohrleitungen
Rohrleitungen sind so zu verlegen bzw. zu isolieren, dass Kondenswasserbildung an
Kaltwasserleitungen ausgeschlossen ist. Das Verlegen in Außenwänden ist möglichst zu
vermeiden.
Bei im Fußbodenaufbau verlegten Rohrleitungen sind die Forderungen des Estrichlegers
bezüglich der Lage und Dämmung der Rohre zu berücksichtigen. So sind Rohre grundsätzlich
geradlinig, rechtwinkelig und parallel zur Wand unter Berücksichtigung kürzester
Verbindungswege zu verlegen. Hohlräume und Zwickelbildungen sind zu vermeiden. Bei
kreuzenden Rohren sind die Dämmungen der Rohre auszuklinken. Stoß- und Schnittstellen der
Rohrdämmung sind zu verkleben; das soll erst nach der Druckprobe erfolgen.
Rohrbefestigungen im Fußbodenaufbau dürfen keinen Körperschall auf die Rohdecke
übertragen.
Bei Verbindungen mit Schraub-Fittings ist das überstehende Dichtungsmaterial zu entfernen.
Rohrenden sind nach der Trennung zu entgraten. Aus dem Nichtbefolgen dieser Weisung
können sich bei eintretender späterer Verstopfung oder Lochfraß Ansprüche wegen verdeckter
Mängel ergeben.
Beim Anbringen von Ventilen und Einrichtungsgegenständen ist grundsätzlich auf Fliesenschnitt
zu arbeiten und eine Lehre nach Absprache mit der Bauleitung zu verwenden.
Zur Druckprobe auf Dichtigkeit ist die Bauleitung des Auftraggebers einzuladen. Dazu ist ein
Protokoll anzufertigen. Die Druckprobe ist vor dem Schließen von Schlitzen, Kanälen u. dgl.
vorzunehmen. Die Art der Druckprobe ist zuvor abzusprechen.
Für das Spülen von Trinkwasserleitungen sind an die Ausläufe Hähne oder Spülstopfen
anzubringen; Ventile sind nicht gestattet.
Bei Arbeitsunterbrechung sind Rohrenden mit Stopfen oder Deckeln zu schließen, andere
Verschlüsse (Papier, Holz u. dgl.) sind nicht zulässig.
Wasserleitungen dürfen nicht an anderen Leitungen befestigt werden oder als Träger für diese
dienen.
Stand: 30.06.2016
28 von 53
kba Architekten und Ingenieure GmbH
12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
Tel: 030/ 658030
Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
3
3
WE 6468 - Nipkowstraße
Heizung, Sanitär
Sanitär
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
Wasserführende Leitungen sind bei Frostgefahr zu entleeren.
Ringleitungen sind so zu verlegen, dass sie bei Erfordernis entleert werden können.
Alle Rohre sind spannungsfrei zu verlegen, insbesondere ist die Wärmedehnung zwischen zwei
Festpunkten zu beachten.
Tragende Konstruktionen dürfen nur mit Zustimmung der Bauleitung durchbrochen oder
geschlitzt werden. Leitungen unter Putz und Estrich sind zu umhüllen.
Insbesondere dürfen Dehnungsstellen nicht fest eingeputzt werden.
Die Anzahl der Rohrbögen ist wegen der Druckverluste auf das technisch erforderliche Maß zu
beschränken. Im Zweifel ist über die Leitungsführung und bauseitigen Leistungen eine
Abstimmung erforderlich.
Einrichtungsgegenstände
Die Lieferung und der Einbau der Einrichtungsgegenstände sollen nach Unterbrechung bzw.
Abschluss der gesamten Rohrmontage erfolgen. Gegen Verschmutzung sämtlicher Anlagenteile
vor der Übergabe ist Vorsorge zu treffen.
Die Art und Weise der Befestigung von Einrichtungsgegenständen ist mit der Bauleitung
abzustimmen. Bolzenschussgeräte sind nicht zugelassen. Werden Dübel zur Befestigung von
Sanitärgegenständen an gefliesten Wänden erforderlich, sind die Dübellöcher mit Reaktionsharz
oder anderen geeigneten Werkstoffen abzudichten.
Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen; eine ausdrückliche Bestätigung des
Musters durch den Bauherren sollte eingeholt werden.
Veränderungen des Standortes von Einrichtungsgegenständen -auch auf Wunsch des
Bauherren- sind nur nach Rücksprache mit dem Architekten zulässig, damit die Forderung der
DIN VDE 0100-701 -Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V; Räume
mit Badewanne oder Dusche- eingehalten werden.
Alle einzubauenden elektrischen Verbraucher - auch im Austausch - sind für die
Nennspannungen 24V, 230V bzw. 400V auszulegen.
Kalkulationshinweis
Alle angegebenen Mengenansätze sind Richtwerte. Tatsächliche Massen sind vor Ort
aufzumessen oder den beiliegenden Planunterlagen zu entnehmen!
Leistungsbeschreibung Sanitärtechnik
Demontage Rohrleitungen und Zubehör sowie Sanitärobjekte und Einbauten
Zur Demontage gehört das vollständige Demontieren der Anlagenteile, Transport zur bis zu
100m entfernten Sammelstelle/Schuttcontainer und fachgerechte, sortenreine Entsorgung. Die
Schuttcontainer sind vom Bieter zu stellen.
Rohre sind aus den Decken vollständig zu entfernen. Die für die Neuverlegung nicht
notwendigen Bohr- und Durchbruchsöffnungen von den demontierten Leitungen in den Decken
und Wänden sind zu verschließen.
Aus Wänden herausragende Rohrleitungen/ Halterungen u.ä. sind mind. 3 cm frei zu stemmen
und dann abzutrennen. Das Trennen von Rohrleitungen hat durch Sägen zu erfolgen.
Thermische Verfahren und Trennschleifen sind in den Gebäuden untersagt. Rohre und
Stand: 30.06.2016
29 von 53
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Projekt:
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3
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Heizung, Sanitär
Sanitär
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
Dämmung sind getrennt zu entsorgen. Das Material wird Eigentum des Auftragnehmers. Die
Entsorgungsscheine sind unaufgefordert bei der Rechnungslegung dem AG vorzulegen.
Vor der Demontage der Kaltwasserleitungen sind die vorhandenen Trinkwasseranlagen
komplett mit allen Anlagenteilen zu entleeren.
Mengenansatz Entleerung:
·
·
·
5 Trinkwasserhausanschlüsse mit Kellerverteilungen Trinkwasser kalt
29 Steigeleitungen Trinkwasser kalt
Anschlussleitungen Trinkwasser kalt für 77 Küchen und Bäder
Demontage
der
Kaltwasserleitungen
im
Kellergeschoss
(Leistungsgrenze:
ab
Hauswasserzähler der BWB) und in den Geschossen, als Verteil- und Steigeleitungen, als
Sammel- und Einzelanschlussleitungen einschließlich der Befestigungen, Form- und
Verbindungsstücke, eingebauter Gewindearmaturen, Absperrventile sowie sämtlicher sonstiger
Trinkwasser-Armaturen. Zu demontieren sind Anlagenteile wie Filter, Absperrarmaturen nach
Hauswasserzähler. Zwei der fünf Hauswassereinspeisungen werden stillgelegt. Der Verschluss
der Hauswassereinspeisungen an der Hauswand nach der Abholung der Zähler durch die BWB
ist einzukalkulieren.
Die Demontagehöhe über Kellerfußboden beträgt überwiegend ca. 2 m. Die Rohre sind aus
Stahl, Stahl verzinkt, Kupfer, Edelstahl, Blei- und sonstige Rohrwerkstoffe und ungedämmt
verlegt. Eventuelle Dämmungen, die partiell nach Kleinreparaturen angebracht worden sind,
sind nach der Demontage getrennt von den Rohrleitungen zu entsorgen.
Mengenansatz Demontage Kaltwasserleitungen:
·
·
·
Demontage Kellerverteilungen DN15 - DN50 Trinkwasser kalt: ca. 400 lfdm
Demontage 29 Steigestränge DN15 - DN32 Trinkwasser kalt: ca. 240 lfdm
Demontage Wohnungsanbindungen DN15-DN25 Trinkwasser kalt und warm ab
Warmwasserbereiter: für 71 Wohnungen Bad- und Küchenzeile mit 1
Sammelanschlussleitung an Trennwand und für 6 separate Bäder und 6 separate Küchen
Demontage der Schmutzwasserleitungen im Kellergeschoss und in den Geschossen, als
Sammel- und Fallleitungen, als Sammel- und Einzelanschlussleitungen einschließlich der
Befestigungen, Form- und Verbindungsstücke, Reinigungsrohre und Fallrohrbelüfter über Dach.
Die Demontagehöhe über Kellerfußboden beträgt überwiegend ca. 2 m. Sämtliche Rohre sind
überwiegend aus Guss. Die Fallrohre an der Hofseite sind im Kellergeschoss an ebenfalls
hofseitige Grundleitungsanschlüsse geführt worden. Unter der Sohle wurden die Grundleitungen
Richtung Straße entwässert.
Der Hausanschluss Schmutzwasser in der Otto-Franke-Straße 62 liegt als einziger
Hausanschluss außerhalb des Gebäudes. Die Grundleitung vom Gebäudeaustritt bis zum
Übergabeschacht muss überprüft und ggf. saniert werden.
Demontage der Schmutzwassersammelleitungen bis zum Hausanschluss der BWB im Gebäude
einschließlich Verschließen der alten, nicht mehr genutzten Grundleitungsanschlüsse. Die
Neuverlegung erfolgt bis auf zwei neu zu verlegende Grundleitungen als Kellerquerung unter
der Kellerdecke.
Die zu demontierenden Anschlussleitungen von den Wannen und WC's sind jeweils im
darunterliegenden Geschoss unter der Decke zum Fallrohr geführt worden. Die
Demontagehöhe kann entsprechend der Geschosshöhe bis 2,6 m sein. Demontage der LoroRegenstandrohre und ggf. provisorisches Verschließen der Grundleitungsanschlüsse.
4 Regenfrontrohr-Anschlusskanäle sind infolge des maroden Zustandes nicht für die weitere
Nutzung vorgesehen und zu verschließen.
Mengenansatz Demontage Abwasserleitungen:
·
Stand: 30.06.2016
Demontage Schmutzwasserleitungen im Keller DN70 - DN150: ca. 350 lfdm
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Heizung, Sanitär
Sanitär
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
·
·
·
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
Demontage 29 Fallstränge und Rohrbelüfter DN70 - DN100: ca. 300 lfdm
Demontage Anschlussleitungen in den Geschossen DN40-DN100: für 77 Wohnungen mit
Bad und Küche
Demontage Regenwasser-Fallrohrstützen und ggf. provisorischer Verschluss der
Grundleitungsanschlüsse: ca. 20 Stck
Demontage der sanitären Einrichtungen in den 77 Wohnungen bestehend pro Wohnung aus:
·
Stand-WC aus Sanitärporzellan mit Spülkasten
·
Waschtisch oder Waschbecken aus Sanitärporzellan, teilweise Wohnungen ohne
Waschtisch
·
Wanne 1600 x 700 mm aus Acryl oder Stahlblech überwiegend auf Füßen, einschließlich
der teilweise vorhandenen Wannenschürzen oder Wannenträger
·
Küchenspüle, aus Emaille oder Edelstahl, mit Unterschrank
·
Mini-Durchlauferhitzer für die Versorgung einzelner Entnahmestellen, vorrangig in der
Küche
·
Speicher für die Warmwasserversorgung mehrerer Entnahmestellen im Bad
Demontage von 2 Ausgussbecken aus Stahlblech im Kellergeschoss
Sämtliche sanitären Einrichtungen sind einschließlich der Konsolen, Halter, Armaturen,
Verschraubungen und Anschlußleitungen zu demontieren.
Rohrleitungen und Zubehör sowie Dämmungen
Schmutzwasserleitungen
Grundlagen der Installation sind die DIN 1986-100, Entwässerungsanlagen für Gebäude und
Grundstücke - Teil 100: Bestimmungen in Verbindung mit DIN EN 752 und DIN EN 12056 , die
DIN EN 1610 - Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen, die DIN 4102/B1
Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen, VDI 4100 Schallschutz von Wohnungen Kriterien für Planung und Beurteilung. Das Entwässerungssystem ist gemäß DIN 4109 gegen
Körperschallübertragung vom Baukörper zu trennen. Die Verarbeitung und Verlegung ist nach
den herstellerspezifischen Vorschriften sowie unter der Einhaltung einschlägiger Normen
durchzuführen.
Die Abwassernetze werden ab den Hausanschlüssen vollständig erneuert. Vor Baubeginn
werden Grundleitungen der BWB instandgesetzt. Es sind 5 straßenseitige Hausanschlüsse der
BWB vorhanden, an denen die neu zu verlegenden Leitungen anbinden:
·
·
·
·
·
Hausanschluss Otto-Franke-Straße 66: Anschluss Sammelleitung von 6 Fallleitungen
Hausanschluss Otto-Franke-Straße 62: Anschluss Sammelleitung von 6 Fallleitungen
Besonderheit: Verlegung einer neuen Grundleitung unter der Kellersohle zum Queren des
Kellers aufgrund der geringen Kellerdeckenhöhe und der Übergabeschacht ist auf dem
Grundstück, Prüfung der Grundleitung auf dem Grundstück bis zum Übergabeschacht
Hausanschluss Otto-Franke-Straße 60: Anschluss Sammelleitung von 6 Fallleitungen
Hausanschluss Otto-Franke-Straße 58: Anschluss Sammelleitung von 6 Fallleitungen
Besonderheit: Verlegung einer neuen Grundleitung unter der Kellersohle zum Queren des
Kellers aufgrund der geringen Kellerdeckenhöhe
Hausanschluss Nipkowstraße 54: Anschluss Sammelleitung von 5 Fallleitungen
Sammelleitungen im Kellergeschoss
Die Sammelleitungen sind unter der Kellerdecke und an den Wänden mit einem Gefälle von
1:100 zu verlegen. Vor jedem Übergang Fallrohr zur Sammelleitung, nach mindestens 20 m
Sammelleitung, vor jedem Hausanschluss und vor Richtungsänderungen sind
Reinigungsöffnungen vorzusehen. Aufgrund der geringen Deckenhöhe mit ca. 2 m sind
Querungen mit anderen Leitungen und vor Türöffnungen zu vermeiden. Die Sammelleitungen
müssen daher teilweise unter Treppenpodeste an der Außenwand verlegt werden. Ob der
Bereich unter den Podesten hohl oder mit Schutt gefüllt ist, wird sich erst bei der Ausführung
herausstellen. Ein Mehraufwand für die Verlegung, Schutz für die Rohre in diesen Bereichen ist
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Heizung, Sanitär
Sanitär
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
einzukalkulieren.
Sammelleitungen im KG: Fabrikat: Geberit Silent-PP
Zu den Rohrmassen sind als Zulage Form- und Verbindungsstücken jeglicher Art, Abzweige,
Reduktionen, Muffen, Befestigungsmaterial (schallgedämmt) und Verbinder, Verschnitt
ausreichend einzukalkulieren.
Einschließlich Übergangsformstücke zu den Grundleitungsstutzen, KG 2000 neu / Guss alt, zu
den Falleitungen, Silent-db20, und für den Anschluss von Duschen aus dem EG.
Einzukalkulieren sind ausreichende Befestigungen aus Profilstahl.
Mengenansatz Sammelleitungen im Kellergeschoss und der o.g. Zulage:
Anzahl Fallleitungen: 29
Geschosshöhe KG: ca. 2 m
Hausanschlüsse: 5
Silent-PP Rohr DN50: ca. 20 lfdm
Silent-PP Rohr DN70: ca. 20 lfdm
Silent-PP Rohr DN90: ca. 25 lfdm
Silent-PP Rohr DN100: ca. 270 lfdm (davon ca. 40 lfdm für Regenwassersammelleitung)
Silent-PP Rohr DN125: ca. 130 lfdm
Silent-PP Rohr DN150: ca. 25 lfdm
Reinigungsöffnungen DN90/100: ca. 40 ST
Reinigungsöffnungen DN125: ca. 15 ST
Reinigungsöffnungen DN150: ca. 5 ST
Anzahl Querungen unter Treppenpodest: 5 x ca. je 2,5 lfdm Rohrlänge
Fallleitungen
Die in Installationsschächten verlegten Fallleitungen sind in jeder Etage zur
Dehnungskompensation mit Stütz- und Dehnmuffen zu sichern. Da der Dachgeschossneubau
andere Wohnungsgrundrisse als die sanierten Bestandsgeschosse aufweist, ist im
2.Obergeschoss mit Verzügen im Schachtumkreis unter der Decke zu rechnen.
Fallleitungen sind durch Holzdecken und zum Neubau durch Betondecken zu verlegen. Hierbei
ist zu beachten, dass Verzüge, bedingt durch Holzbalken und Deckenversprünge, so zu
gestalten sind, dass möglichst wenig Wohnraum verloren geht. Auch hier sind sämtliche
notwendige Leistungen, wie Durchbrüche fachgerecht herstellen und nach erfolgter Montage
fachgerecht schließen, mit in der Kalkulation zu berücksichtigen.
Fallleitungen: Fabrikat: Geberit Silent-db20
Verbindung durch Spannverbinder
Auf die Rohrdimension abgestimmte Rohrschellen mit Schalldämmeinlage für die
Gleitbefestigung von Rohren oder zur Fixpunktbefestigung von Rohren in Verbindung mit Stützund Dehnmuffe oder Langmuffe.
Zu den Rohrmassen sind als Zulage Form- und Verbindungsstücken jeglicher Art, Abzweige,
Reduktionen, Muffen, Befestigungsmaterial (schallgedämmt) und Verbinder, Verschnitt
ausreichend einzukalkulieren
Einzukalkulieren sind ausreichende Befestigungen aus Profilstahl.
Mengenansatz Sammel- und Fallleitungen und der o.g. Zulage:
Anzahl Fallleitungen: 29
Geschosshöhen: ca. 3 m
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Sanitär
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
Silent-db20 Rohr DN50: ca. 10 lfdm
Silent-db20 Rohr DN70: ca. 10 lfdm
Silent-db20 Rohr DN90: ca. 460 lfdm (alle 29 Stränge und Verzüge)
Stütz- und Dehnmuffen: ca. 150 St
Für 4 Fallleitungen sind je 2 Rohrbe- und Entlüfter über Dach vorgesehen, da im Dachgeschoss
teilweise je 2 Wohnungen schmutzwasserseitig angeschlossen werden. Einzukalkulieren ist
die Lieferung und Montage von ca. 33 Rohrbe- und Entlüfter DN 90/100,
dachneigungsunabhängig, einschließlich: Grundplatte und Anschluss-Schlauch und
Anschlussadapter an Fallrohr sowie Bitumenbahn-Eindichtungen.
Schwitzwasserdämmung
Rohrbelüfter
der
Schmutzwasserfallleitungen,
da=
90-110
mm,
vor
dem
Mengenansatz Schwitzwasserdämmung: ca. 100 lfdm
Brandschutz für Fall- und Sammelleitungen
Für die Geschossquerungen und Durchdringungen von Brandabschnitten im Kellergeschoss
sind folgende Rohrschott90 für Abwasserleitungen zu verwenden:
Fabrikat: Geberit, Typ: Rohrschott 90 Plus
Mengenansatz Rohrschott 90 Plus:
Rohrschott 90 Plus DN 50 / 70: ca. 5 St
Rohrschott 90 Plus DN 90 / 100: ca. 150 St
Rohrschott 90 Plus DN 125: ca. 25 St
Einzel- und Sammelanschlussleitungen in den Wohnungen
Die Sammel- und Einzelanschlussleitungen werden oberhalb des FFB in den
Installtionsvorwänden verlegt. Die Duschen und tlw. Badewannen im EG werden vom KG
angeschlossen. Im Dachgeschoss sind in zwei Wohnungen jeweils ca. 3 m
Einzelanschlussleitungen von Duschen im Fußbodenaufbau zu verlegen.
Die Wohnungsinstallation Schmutzwasser ist zu kalkulieren für:
Fabrikat: Ostendorf HT-Abflussrohr (PPs)
Zu den Rohrmassen sind als Zulage Form- und Verbindungsstücken jeglicher Art, Abzweige,
Reduktionen, Muffen, Gummidichtungen, Befestigungsmaterial (schallgedämmt) und Verbinder,
Verschnitt ausreichend einzukalkulieren
Mengenansatz Ostendorf HT-Abflussrohre und der o.g. Zulage:
Anzahl Wohnungen: 93
Anzahl Bäder/Küchen zusammen (Spüle+GSP an Badwand):75
Anzahl Bäder/Küchen getrennt: 18
Anzahl Duschen/ Wannen EG, die vom Keller angebunden werden: ca. 10
HTEM DN40/50: ca. 550 lfdm
HTEM DN70: ca. 110 lfdm
HTEM DN90: ca. 370 lfdm
Grundleitungen unter der Kellersohle und Überprüfung der Grundleitung zum Übergabeschacht
der Wasserbetriebe in der Otto-Franke-Straße 62
In zwei Bereichen werden zur Querung von der Hof- zur Straßenseite die Sammelleitung unter
Stand: 30.06.2016
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Heizung, Sanitär
Sanitär
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
der Sohle verlegt: in der Otto-Franke-Straße 62 und in der Otto-Franke-Straße 58.
In der Otto-Franke-Straße 62 muss die auf dem Grundstück vorhandene Grundleitung zum
Übergabeschacht durch Spülungen gereinigt und mittels Videoinspektion überprüft werden.
Gegebenfalls ist mehrfaches hydrodynamisches Reinigungen nötig - vom Grundleitungsstutzen
im Haus bis zum Übergabeschacht der BWB zur vollständigen Säuberung für die optische
Inspektion. Bei der Reinigung sind gleichzeitig die Verunreinigungen abzusaugen. Verwendung
geeigneter Düsen. Die gelösten Stoffe sind herauszuschaffen und vorschriftsmäßig zu
entsorgen.
In der Otto-Franke-Straße 58 ist der der Anschluss der neu verlegten Grundleitung an den
Hausanschluss der BWB mit Übergangsformstücken und notwendigen Stemmarbeiten
vorzusehen.
Einzukalkulieren sind die Stemmarbeiten zur Verlegung unter der Sohle und das Verschließen
nach Verlegung der Grundleitung. Einschließlich: Herstellen des Anschlusses an den
Übergabeschacht
Grundleitungen: RohrSystem: KG 2000
Zu den Rohrmassen sind als Zulage Form- und Verbindungsstücken jeglicher Art, Abzweige,
Reduktionen, Muffen und Verschnitt ausreichend einzukalkulieren.
Mengenansatz Grundleitung und der o.g. Zulage:
Grundleitung DN 125 auf dem Grundstück zum Übergabeschacht: ca. 15 m Länge
Grundleitung DN 125 unter der Sohle: ca. 25 lfdm
Grundleitung DN 100 für Regenwasser-Fallrohr-Anschluss: ca. 40 lfdm
Regenwasserleitungen
Zum Leistungsumfang der Sanitärinstallation gehört die Erneuerung der Regenstandrohre für
die außen liegende Dachentwässerung, Herstellung der Anschlüsse an die bauseits gestellten
Fallleitungen und ggf. vorhandenen Grundleitungsstutzen
Herstellen von ca. 5 Kernbohrungen DN 150 durch Außenwand KG bis 65 cm Mauerwerk
einschließlich ca. 5 Doyma-Abdichtungen für Rohrleitungen DN 100
Tlw. werden Fallrohr-Anschlussleitungen ins Gebäude geführt und vor dem Hauskasten an die
Grundleitung angeschlossen. Die Leitungslängen im KG sind in den Mengen für das Silent-PPRohr unter Schmutzwasser enthalten.
Leitungslängen für die Grundleitungen außenhalb des Gebäudes sind in den Mengen für das
KG 2000-Rohr für Schmutzwasser enthalten.
Vorgesehen sind Regenstandrohre, aus Stahl, feuerverzinkt, rund, mit Reinigungsöffnung nach
DIN EN 1123 mit erhöhtem Qualitätsstandard gemäß RAL-Gütezeichen GZ-694, mit 2Kammern-Steckmuffenverbindung, Brandschutzklasse A1, formstabil, bruchfest, rückstausicher,
langlebige Innenbeschichtung gemäß DIN EN ISO 2178 auf Basis einer 2K-Epoxid-Kombination
1500 mm, einschließlich:
·
·
·
Anschlussstück und Bögen zum Übergang von Standrohr zur Grundleitung
Standrohrkappe aus VMZINC, nach EN 988 und PREMIUMZINC Qualitätskriterien,
passend zum Standrohr
Dichtelemente
Fabrikat: Loro-X Standrohr mit Reinigungsöffnung
Mengenansatz Regenstandrohre DN100: ca. 18 St
Trinkwasserleitungen, Armaturen und Dämmungen
Die Trinkwassernetze kalt werden ab den Hausanschlüssen (Leistungsgrenze: ab Wasserzähler
der BWB) vollständig erneuert. Von den 5 Trinkwasser-Hausanschlüssen werden 3
Stand: 30.06.2016
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Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
weitergenutzt. Nach den 3 Trinkwassereinspeisungen mit Wasserzähler der BWB ist jeweils ein
automatischer Rückspülfilter, Fabrikat: Judo, Typ: Profimat - Zeit gesteuert) einzubauen. Dieser
ist unmittelbar unter der Kellerdecke zu platzieren, so dass möglichst das Rückspülwasser
natürlich entwässert werden kann (Anschluss an SW über Geruchsverschluss).
Hausanschlüsse der BWB:
·
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·
·
·
Hausanschluss Otto-Franke-Straße 66: Stilllegung
Hausanschluss Otto-Franke-Straße 62: Anschluss Verteilungsleitung zu 14 Strängen
Hausanschluss Otto-Franke-Straße 60: Anschluss Verteilungsleitung zu 6 Strängen und
Kaltwasser zur Warmwasserbereitung in der Fernwärmestation Otto-Franke-Straße 60a
Hausanschluss Otto-Franke-Straße 58: Anschluss Verteilungsleitung zu 11 Stränge
Hausanschluss Nipkowstraße 54: Stilllegung
Für die Bewässerung der hofseitigen Gartenanlagen - Nipkowstr. und Otto-Franke-Str. - sind je
eine frostsichere Außenarmatur mit Absperrventil und Wasserzähler vorgesehen.
Die Warmwasserbereitung erfolgt in der Fernwärmeübergabestation im Kellergeschoss hofseitig
in der Otto-Franke-Straße 60a.
Folgende Edelstahl-Speicher-Wassererwärmer sind zu installieren:
senkrecht stehender, hygienischer Speicher-Wassererwärmer mit einer Heizwendel zur
Trinkwassererwärmung in Verbindung mit Fernheizungen. Nach DIN 4753 gebaut und
registriert, refüllt die Anforderungen des DVGW Arbeitsblattes W 551. Für Heizungsanlagen
nach DIN 4751. Speicherzelle und Heizwendel korrosionssicher aus hochlegiertem Edelstahl,
mit Reinigungs- und Besichtigungsöffnung oben sowie vorderer Flanschöffnung. Der SpeicherWassererwärmer ist allseitig mit Mineralfaser wärmegedämmt. Ummantelung aus Stahlblech,
epoxidharzbeschichtet, Farbe vitosilber
Typ: EVI
Speicherinhalt: 500 Liter
Lieferumfang:
separat verpackte Wärmedämmung, Stellfüße, Thermometer und Tauchhülse für
Speichertemperatursensor bzw. Temperaturregler
Aufgrund der geringen Türbreiten von ca. 85 cm ist die Wärmedämmung erst in der
Heizzentrale anzubringen.
Fabrikat: Viessmann
Typ: Vitocell-V 300
einschließlich
sämtlichen
Zubehör
zur
Aufstellung,
Anschlussverschraubungen für Presssystem mapress
Inbetriebnahme
und
Mengenansatz nach Auslegung Warmwasserspeicher: 3 x Vitocell-V 300
Als Zirkulationspumpe ist vorgesehen:
Umwälzpumpe mit 1-phasigen Naßläufermotor
Mediumtemperaturbereich: -25 - 110 °C
max. Betriebsdruck: 10 bar
Fabrikat: Grundfos
Typ: UP 20-45 N 150 / 230 V
Einzukalkulieren sind:
Sicherheitsventil DN 32, 10 bar
Durchgangs-Rückflussverhinderer DN 32, Fabrikat: Kemper, Rotguss, Außengewinde,
Anschlussverschraubungen für Presssystem mapress
Von der Fernwärmeübergabestation wird das gesamte Warmwasser- und Zirkulationsnetz
verteilt für insgesamt 29 Steigeleitungen warm und 33 Zirkulationsleitungen in den Schächten.
Da
der
Dachgeschossneubau
andere
Wohnungsgrundrisse
als
die
sanierten
Bestandsgeschosse aufweist, ist im 2.Obergeschoss mit Verzügen im Schachtumkreis unter der
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Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
Decke zu rechnen. In 4 Schächten werden 2 Zirkulationen geführt, da im Dachgeschoss je zwei
Wohnungen versorgt werden. Die Mindestnennweite für Zirkulationsstrangleitungen ist lt. AGVorgabe DN 15 und werden im letzten Geschoss kurz vor den Wasserzählern angebunden.
Die Absperr- und Zirkulationsventile sind in allgemein zugänglichen Bereichen, außerhalb der
Mieterkeller anzubringen.
Die Warmwasserleitungen sind nach gültiger EnEV zu dämmen. Die Kaltwasserleitungen sind
gegen Schwitzwasser zu dämmen, nach den Richtwerten für Schichtdicken zur Dämmung von
Rohrleitungen für Trinkwasser kalt - DIN 1988-200:2012-05 - Tabelle 8.
In sichtbaren Bereichen: mit Kunststoffummantelung
In der Heizzentrale: mit Blechummantelung
Verteilungsleitungen und Dämmungen im Keller und Steigeleitungen und Dämmungen
Die Steigeleitungen sind durch Holzdecken und zum Neubau durch Betondecken zu verlegen.
Hierbei ist zu beachten, dass Verzüge, bedingt durch Holzbalken und Deckenversprünge, so zu
gestalten sind das möglichst wenig Wohnraum verloren geht. Auch hier sind sämtliche
notwendige Leistungen, wie Durchbrüche fachgerecht herstellen und nach erfolgter Montage
fachgerecht schließen, mit in der Kalkulation zu berücksichtigen.
Die Verteilungs- und Steigeleitungen im Kellergeschoss aus:
Fabrikat: Geberit Mapress Edelstahl 1.4401 Trinkwasser
Zu den Rohrmassen sind als Zulage Form- und Verbindungsstücken jeglicher Art, T-Stücke,
Reduktionen, Übergänge und Verschnitt ausreichend einzukalkulieren.
Einzukalkulieren sind ausreichende Befestigungen aus Profilstahl.
Mengenansatz Verteil- und Steigeleitungen und der o.g. Zulage:
Anzahl Stränge Kaltwasser: 29
Anzahl Stränge Warmwasser: 29
Anzahl Stränge Zirkulation: 33
Geschosshöhen: ca. 3 m
Hausanschlüsse: 3
Mapress Edelstahl Systemrohr d 15 x1 : ca. 5 lfdm
Mapress Edelstahl Systemrohr d 18 x1 : ca. 600 lfdm
Mapress Edelstahl Systemrohr d 22 x1,2 : ca. 640 lfdm
Mapress Edelstahl Systemrohr d 28 x1,2 : ca. 780 lfdm
Mapress Edelstahl Systemrohr d 35 x1,5 : ca. 210 lfdm
Mapress Edelstahl Systemrohr d 42 x1,5 : ca. 110 lfdm
Für die Geschossquerungen und Durchdringungen von Brandabschnitten im Kellergeschoss
sind folgende Rohrabschottungen zu verwenden:
R90 Rohrabschottung für nichtbrennbare Versorgungsleitungen in Massivbauteilen und leichten
Trennwänden.
Feuerwiderstandsfähige Rohrabschottungen mit nichtbrennbarer hochverdichteter Conlit Schale
150 U mit einem Schmelzpunkt von > 1000 °C und notwendiger weiterführender Dämmung mit
der Dämmschale Rockwool 800
Ausführung:
Die Erstellung einer Rohrabschottung der Feuerwiderstandsklasse R90. Hierzu ist die
Brandschutzschale entweder formschlüssig in eine Kernbohrung einzupressen oder bei
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verbleibenden Restfugen bzw. im Durchbruch vollständig ein zu mörteln (Mörtel MG II, IIa, III).
Fugen bis zu einer Breite von ca. 2 mm werden mit vollflächig auf die Brandschutzschale
aufgebrachtem Brandkleber abgedichtet. Alternativ können in Massivbauteilen Restspalte bis 30
mm Breite mit Brandschutzkitt verfüllt werden. Eine weiterführende Dämmung mit der
dazugehörigen Brandschaler ist beidseitig der Durchführung anzubringen. Alle Rohrschalen
sind mit verzinktem Bindedraht, 6 Windungen pro lfd. Meter, auf dem Rohr zu befestigen. Der
Einbau mit "Null-Abstand" zwischen den Brandschale im Durchführungsbereich ist lt.
Prüfzeugnis zulässig.
Die Ausführung muss gemäß ABP Nr. P-3725/4130-MPA BS erfolgen. Die ordnungsgemäße
Ausführung ist vom Ersteller der Abschottung nach Abschluss der Arbeiten durch eine
Übereinstimmungserklärung zu bescheinigen.
Baustoffklasse: A2 nach DIN 4102-1
Schmelzpunkt: > 1000 ° C nach DIN 4102-17
Rohdichte: > 150 kg/m³
Wärmeleitfähigkeit:0,040 W/(mK) nach EnEV
oder technisch gleichwertig
Notwendige weiterführende Dämmung:
Baustoffklasse: A2 nach DIN 4102-1
Schmelzpunkt: > 1000 ° C nach DIN 4102-17
Wärmeleitfähigkeit: 0,035 W/(mK) nach EnEV
oder technisch gleichwertig
Fabrikat: Rockwool
Typ: Conlit
Mengenansatz Rohrabschottungen R90 je 0,5 m für Trinkwasser DN 15 - 25: ca. 390 St
Mengenansatz Rohrabschottungen R90 je 0,5 m für Trinkwasser DN 32 - 40: ca. 15 St
Einzukalkulieren ist das Öffnen und Verschließen mit Mörtel der Holzbalkendecken und
Betondecken für ca. 35 Stränge (Schmutzwasser und Trinkwasser) - Öffnungsgröße: ca. 1200
mm2 - sowie ca. 100 Einzeldurchdringungen - Öffnungsgröße: ca. 20 x 20 cm.
Dämmungen der Strang- und Verteilungsleitungen
Dämmung von Trinkwasserrohrleitungen, Bögen und Abzweigen mit nichtbrennbaren
aluminiumkaschierten Steinwolle- Rohrschalen
Ausführung:
Rohrschalen fugendicht auf die Rohrleitungen aufbringen. Schutzstreifen der selbstklebenden
Längsüberlappung entfernen und mit dem Längsschlitz dicht verkleben. Rundstöße mit
selbstklebenden Aluminiumklebeband verkleben. Zusätzlich Rohrschalen mit verzinktem
Bindedraht, 6 Windungen pro lfd. Meter, auf der Rohrleitung befestigen.
Ausführung:
- diffusionsdicht
- im Sichtbereich mit Kunststoffaußenmantel
- in der Heizzentrale mit Blechmantel
Baustoffklasse: A2 nach DIN 4102
Wärmeleitfähigkeit: 0,035 W/(mK)
Schmelzpunkt: > 1000 °C nach DIN 4102
Fabrikat: Rockwool
Typ: RS 800
Dämmschichtdicke: Warmwasser nach EnEV und Kaltwasser Schwitzwasserdämmung
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Die Dämmung von Rohrbögen und Abzweigen ist mit einzukalkulieren.
Mengenansatz für die Dämmung von Verteil- und Steigeleitungen:
Dämmung Mapress Edelstahl Systemrohr kalt d 15 x1 : ca. 5 lfdm
Dämmung Mapress Edelstahl Systemrohr kalt d 18 x1 : ca. 20 lfdm
Dämmung Mapress Edelstahl Systemrohr kalt d 22 x1,2 : ca. 255 lfdm
Dämmung Mapress Edelstahl Systemrohr kalt d 28 x1,2 : ca. 375 lfdm
Dämmung Mapress Edelstahl Systemrohr kalt d 35 x1,5 : ca. 75 lfdm
Dämmung Mapress Edelstahl Systemrohr kalt d 42 x1,5 : ca. 90 lfdm
Dämmung Mapress Edelstahl Systemrohr warm d 18 x1 : ca. 580 lfdm
Dämmung Mapress Edelstahl Systemrohr warm d 22 x1,2 : ca. 385 lfdm
Dämmung Mapress Edelstahl Systemrohr warm d 28 x1,2 : ca. 405 lfdm
Dämmung Mapress Edelstahl Systemrohr warm d 35 x1,5 : ca. 135 lfdm
Dämmung Mapress Edelstahl Systemrohr warm d 42 x1,5 : ca. 20 lfdm
Ventile, Armaturen, Technische Ausrüstung
In der Fernwärmeübergabestation ist ein Ausgussbecken mit Zapfventil mit Rohrbelüfter und
Rückflussverhinderer vorzusehen (incl. separater Wasserzähler). Die Entwässerung soll über
eine Abwasserhebeanlage (Fabrikat: Kessel, Typ: Aqualift S aus Kunststoff zur
Unterflurinstallation) erfolgen. Der Gitterrost für den bauseit gestellten Pumpensumpf 700 x 700
mm ist einzukalkulieren. Zusätzlich ist ein Bodenablauf vorzusehen sowie Stemmarbeiten für
die Verlegung der Grundleitung zum Pumpensumpf.
Absperrarmaturen im Kellergeschoss:
Weser Freistrom-Absperrventil,aus Rotguss, Edelstahl-Sitzring bis DN 50, totraumfrei, mit unter
Druck austauschbarer EPDM-Lippendichtung, nach DIN EN 1213, mit DVGW- und
Schallschutzzulassung, PN 16, mit Entleerventil, mit 10 Jahren Gewährleistung, beidseitig mit
Außengewinde einschließlich Dämmkappe und Anschlussverschraubungen für Presssystem
mapress
Fabrikat: Kemper, Typ: Figur 173
Mengenansatz für Absperrventile mit Dämmkappe:
Kemper Absperrventil mit Dämmkappe DN 20: ca. 8 St
Kemper Absperrventil mit Dämmkappe DN 25: ca. 53 St
Kemper Absperrventil mit Dämmkappe DN 32: ca. 3 St
Kemper Absperrventil mit Dämmkappe DN 40: ca. 7 St
Für die Strangentleerungen sind KFE-Ventile DN 15 aus Rotguß mit Schlauchverbindung,
Kappe und Kette und mit Anschluss an Pressfittingssystem vorzusehen einschließlich des
Anschlussformteils.
An den 3 Hauseinspeisungen sind jeweils
Entleerungsventil, Fabrikat: Kemper, einzubauen.
Rotguss-Kombi-Rückflussverhinderer
mit
An den für Trinkwasserprobenahme nach der TrinkwVO vorgeschriebenen Leitungsabschnitten
im Kellergeschoss sind Probenahmeventile vorzusehen:
Probenahmeventil DN 8 und DN 15 aus Rotguss, zur Probenahme von Trinkwasser zur
Bestimmung mikrobiologischer und chemischer Parameter nach TrinkwVO in Kalt - und
Warmwasserinstallationssystemen, bestehend aus Rotguss im mediumberührten Bereich,
absperrbar mittels beiliegendem Inbusschlüssel SW 5, Rotguss-Ventilkörper 360° drehbar, mit
abflammbarem und drehbarem Edelstahl-Auslaufbogen, für Ventile und Verschraubungen von
DN 15 bis DN 50 (bei Flanscharmaturen von DN 15 bis DN 25)
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Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
Fabrikat: Kemper, Typ: Figur 187
Regulierventile im Kellergeschoss:
automatisches Zirkulations-Regulierventil, absperrbar, zum thermisch selbstregelnden,
hydraulischen Strangabgleich, mit automatischer Regelbereichsumstellung für die thermische
Desinfektion ≥ 70 °C, für Anlagen nach DVGW-Arbeitsblatt W 551 / W 553, mit einstellbarem
Regelbereich 50°C bis 65 °C, komplett aus Rotguss im mediumberührten Bereich, beständig
gegen aggressives Wasser, totraumfrei, mit PTFE-Sitzdichtung, mit DVGW-Zulassung nach W
554, PN 16, mit Entleerstopfen 1/4" zur Aufnahme des Entleerventils, Absperreinheit mit
Thermometer- und Fühleraufnahme, beidseitig mit Außengewinde nach DIN 3546, Teil 1, zum
universellen Anschluss von Verschraubungen für Kupfer-, Stahl-, Edelstahl- und
Mehrschichtverbundrohr
einschließlich
Dämmkappe,
Anschlussverschraubungen
für
Presssystem mapress und Entleerventil
Fabrikat: Kemper Multi-Therm, Typ: Figur 141
Mengenansatz für automatische Regulierventile mit Dämmkappe DN 15: 31 St
An den ungünstigsten Strängen sind zur Einregulierung manuelle Zirkulationsventile
vorgesehen:
manuelles Zirkulations-Regulierventil, Komplettset inkl. Tauchhülse und Thermometer, AG,
mediumberührte Metallteile aus entzinkungsfreiem und korrosionsbeständigem Rotguss,
beständig gegen aggressives Wasser, zum hydraulischen, fixen Strangabgleich, PTFESitzdichtung, wartungsfreie Spindelabdichtung mit selbstfettender EPDM-Lippendichtung,
Außengewinde für flachdichtende Verschraubungen, Aufnahme für Temperaturfühler Pt 1000,
totraumfrei, absperrbar ohne Veränderung der Voreinstellung, mit Stellungsanzeige, DVGWZulassung, Kunststoffteile mit KTW- und W270-Zulassung, für Anlagen nach DVGW-Arbeitsblatt
W 551 / W 553 / DIN 1988-300, bis DN 32 Schallschutzzulassung nach DIN EN ISO 3822
Klasse 2, DIN EN 1213, Druckstufe PN 16, max. Betriebstemperatur 110 °C einschließlich:
Dämmkappe und Anschlussverschraubungen für Presssystem mapress
Fabrikat: Kemper Multi-Fix-Plus, Typ: Figur 150
Mengenansatz für manuelle Regulierventile mit Dämmkappe DN 15: 2 St
Für die Gartenbewässerung sind auf der Hofseite zwei frostsichere Außenarmaturen
vorgesehen.
Frostsichere Außenarmatur, als Bausatz mit automatischer Entleerfunktion, geeignet für
Rohbauinstallation und für die nachträgliche Installation bei bereits fertiggestellter Außenwand,
universelle Baulänge für alle gängigen Einbautiefen, zusätzlich verlängerbar durch Einsatz von
Verlängerungsset, mit Steckschlüsseloberteil und mehrfachverzahntem Steckschlüssel zur
Sicherung der Zapfstelle, alle im geschlossenen Zustand mediumberührten Metallteile aus
Rotguss, Innenoberteil für schnellen Öffnungsvorgang mit wartungsfreier Spindelabdichtung,
Kegel mit innenliegender RV-Feder und EPDM-Sitzdichtung, inkl. integriertem verliersicheren
Auslaufrohrbelüfter, Funktionsbelüfter und Rückflussverhinderer (DIN EN 1717, Typ HD), mit
DIN-/DVGWund
Schallschutzzulassung,
Durchgangsgehäuse
mit
universellem
Außengewindeanschluss und Verdrehschutzmanschette einschließlich aller Dichtelemente.
Mengenansatz für frostsichere Außenarmaturen DN 20 (3/4"): 2 St
2 Absperrarmaturen DN 20 mit Entleerung, Fabrikat: Kemper/Weser
2 Montagevorrichtung zur Aufnahme AP-Wasserzähler QN 2,5
Einzel- und Sammelanbindungsleitungen
Bei der Kalkulierung ist zu berücksichtigen, dass die Sammelanbindungsleitungen nach
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Einheitspreis
Gesamtbetrag
Strangabgang zu den Wohnungswasserzählern unter den Waschtischen zu führen sind. Alle
Wohnungswasserzähler sind nach Vorgabe des AG in DN 20 auszuführen, demnach sind alle
Sammelanschlussleitungen zu den Wasserzählern in DN 20. Die Sammelanschlussleitungen
werden kalt und warm durchgeschliffen verlegt.
Rohrleitungen für die Sammelanschluss- und Einzelanbindungsleitungen: aus mehrschichtigem
Metallverbundrohr
Fabrikat: Geberit, Typ: Mepla Versorgungssystem
Zu den Rohrmassen sind als Zulage Form- und Verbindungsstücken jeglicher Art, T-Stücke,
Winkel PVDF, Reduktionen, Übergänge und Verschnitt ausreichend einzukalkulieren.
Mengenansatz für Einzel- und Sammelanschlussleitungen und der o.g. Zulage:
Mepla Metallverbundrohr d 16: ca. 460 lfdm
Mepla Metallverbundrohr d 20: ca. 1.200 lfdm
Mepla Metallverbundrohr d 26: ca. 870 lfdm
Mengenansatz für die Schwitzwasserdämmung 4mm der Kaltwasserleitungen in den
Vorwänden, nach den Richtwerten für Schichtdicken zur Dämmung von Rohrleitungen für
Trinkwasser kalt - DIN 1988-200:2012-05 - Tabelle 8.
SW-Dämmung Mepla Metallverbundrohr d 16: ca. 300 lfdm
SW-Dämmung Mepla Metallverbundrohr d 20: ca. 580 lfdm
SW-Dämmung Mepla Metallverbundrohr d 26: ca. 480 lfdm
Vorwandinstallationen und sanitäre Objekte und Armaturen
Installationselemente
WC-Element für Wand-WC, Bauhöhe 112 cm, mit UP-Spülkasten, Betätigung vorne/oben für
Trockenbau, für Wand-WCs mit Anschlussmaßen nach DIN EN 33:2011-11, 2-MengenSpülung, Montage- und Servicearbeiten am UP-Spülkasten werkzeuglos, ausgerüstet mit
Leerrohr für Wasserzuleitung zum Anschluss von AquaClean Geräten.
OK WC-Becken über FFB: 43 cm
Lieferumfang:
·
Wasseranschluss R 1/2, mit integriertem Eckventil und Handrad
Bauschutz für Serviceöffnung
2 Schutzstopfen
Anschlussset für WC, D 90 mm
Anschlussbogen 90G aus PE-HD, D 90 mm
Übergangsmuffe aus PE-HD, D 90/110 mm
2 Gewindestangen M12
Befestigungsmaterial
einschließlich Lieferung
Befestigungelemente etc
und
Montage
der
Zubehörs
wie
z.B.
Verlängerungen,
Fabrikat: Geberit, Typ: Duofix, Artikel-Nr.: 111.300.00.5
einschließlich zugehöriger Betätigungsplatte aus Kunststoff, weiß, für Betätigung von vorn, mit 2Mengen-Auslösung
Fabrikat: Geberit, Typ: Bolero
Mengenansatz für WC-Elemente für Wand-WC mit Betätigungsplatte: 93 St
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Sanitär
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Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
Waschtischelement, Bauhöhe 112 cm für Trockenbau, Befestigungsabstand Waschtisch 5-38
cm, Befestigung für Anschlussbogen höhenverstellbar und schallgedämmt, Traverse Armatur
höhen- und tiefenverstellbar.
Lieferumfang:
·
2 Anschlusswinkel R 1/2, MeplaFix-fähig
2 Schalldämmunterlagen
2 Dämmhülsen
Anschlussbogen aus PE-HD, D 50 mm
Dichtung D 44/32 mm
2 Gewindestangen M10
Befestigungsmaterial
einschließlich Bausatz für Vorwandmontage, Kleinmaterial und Zubehör
Fabrikat: Geberit, Typ: Duofix, Artikel-Nr.: 111.430.00.1
Mengenansatz für Waschtisch-Elemente: 93 St
Traverse für Aufputz-Armaturen für Bade-/ Duschwanne für Trockenbau, Rahmen mit
Bohrlöchern D 9 mm für Befestigung im Holzständerbau, Traverse Armatur höhen- und
tiefenverstellbar.
Lieferumfang:
·
2 Anschlusswinkel R 1/2, MeplaFix-fähig
2 Schalldämmunterlagen
2 Dämmhülsen
Befestigungsmaterial
Fabrikat: Geberit, Typ: Duofix, Artikel-Nr.: 111.770.00.1
Mengenansatz für Traversen für Aufputz-Armaturen: 97 St
Die Installationswände im Erdgeschoss sollen vorgerüstet sein für einen späteren Einbau von
Stütz- und Haltegriffen. Element für Stütz- und Haltegriffe, für Trockenbau, für barrierefreies
Bauen geeignet. Montageplatte aus Furnierholz, wasserfest verleimt, höhenverstellbar.
Lieferumfang: Befestigungsmaterial
Fabrikatt: Geberit, Typ: Duofix
Mengenansatz für Element für Stütz- und Haltegriffe neben Waschtisch und WC: ca. 80 St
Die Wände der Duschen im Erdgeschoss sollen für den späteren Anbau von Brausestangen als
Haltegriff in Relingform hergerichtet werden - mit Montageplatten und Halteelemente.
Mengenansatz für Halteelemente Brausestangen mit Haltegriffen: ca. 3 St
Traverse für Standarmatur der Küchenspüle.
Lieferumfang:
·
2 Anschlusswinkel R 1/2, MeplaFix-fähig
2 Abdichtscheiben
2 Schalldämmunterlagen
·
2 Dämmhülsen
Anschlussbogen aus PE-HD, D 50 mm
Stand: 30.06.2016
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Sanitär
Ausgabeumfang:
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Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
Dichtung D 44/40 mm
2 Schutzstopfen
Befestigungsmaterial
Fabrikat: Geberit, Typ: Duofix, Artikel-Nr.: 111.774.00.1
Mengenansatz für Traversen für Standarmaturen: 77 St
Für den Anschluss der Waschmaschinen sind Wandeinbau-Waschgeräte-Siphons einzubauen:
Wandeinbau-Waschgeräte-Siphonn DN 40/DN 50, nach DIN 19541 für den direkten
Wandeinbau, mit kleinem strömungsgünstigen Gehäuse, montiert auf schalldämmender
Montageplatte, Leifeld-Montageschiene, MS-Wandscheibe, Armaturenkombination mit
Rückflussverhinderer u. Rohrbelüfter, Winkelschlauchtülle verchromt, Abdeckplatte aus
Edelstahl, je noch Einbausituation senkrecht oder waagerecht, Prüfzeichen: DVGW (Armatur),
Material Siphon:Polyethylen, schweißbar
Fabrikat: Dallmer 406
Mengenansatz für Waschmaschinen-Siphons: 93 St
Für das bauseitige Liefern und Anbringen der Wohnungswasserzähler sind UnterputzMontageblöcke für das Anbringen der Absperrungen und Zähler unter dem Waschtisch und tlw.
unter den Küchenspülen einzubauen - DUO Absperr-Wasserzähler-Montageblock. Teilweise
sind Bäder und Küchen getrennt und daher für eine Wohnung zwei Montageblöcke vorgesehen.
Mengenansatz für DUO-Absperr-Wasserzähler-Montageblöcke: 110 St
Sanitäre Objekte und Armaturen
In den Bädern sind neue Sanitärobjekte in der Sanitärfarbe weiß einzubauen. Die
Sanitärarmaturen sind in Messing verchromt mit keramischen Dichtelementen,
Geräuschverhalten nach DIN 4109 Gruppe I, mit Prüfzeichen, auszuführen. Armaturen müssen
eigensicher sein. Die Silikonierung an den sanitären Objekten ist einzukalkulieren - Farbe:
silbergrau
Für die Waschtischanlage ist ein Waschtisch aus Sanitärporzellan, Größe 60 x 47 cm mit
Hahnloch und Überlauf vorgesehen. Einloch-Eingriffarmatur mit Zugstangenablaufgarnitur und
Röhrengeruchsverschluss. Anschluss der Armatur über Eckventile. Die Befestigung des
Waschtisches hat schallentkoppelt zu erfolgen. Waschtischanlage ist ohne Randverfugung
vorgesehen
Waschtisch 60 x 47 cm
Fabrikat: Keramag
Typ: Allia Paris
Waschtisch-Armatur DN 15
Fabrikat: Grohe
Typ: Eurosmart
Eckventile DN 15
Fabrikat: Eggemann
Typ: Egaplus
Mengenansatz für Waschtischanlagen: 93 St
Die WC-Anlage besteht aus einem Tiefspül-Wand-WC aus Sanitärporzellan mit glasiertem
Spülrand mit WC-Sitz (aus Kunststoff mit Metallscharnieren).
WC mit WC-Sitz
Fabrikat: Keramag
Stand: 30.06.2016
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Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
Typ: Allia Paris
Mengenansatz für WC-Anlagen: 93 St
Die Badewannenanlage besteht aus einer Badewanne 1,70 x 0,75 m aus Stahl-Email, am
Fußende positionierter Ablauf, Excenterablaufgarnitur, mit Wannenträger aus Polystyrol (FCKWfrei)
einschließlich
Befestigungsmaterial,
Konstruktionskleber,
Montageschaum.
Einzukalkulieren sind Nischenfüllstücke zum stirnseitigen Ausfüllen von Nischen zwischen
Wanne und Wand, inklusive aller benötigten Komponenten zur Montage. Für die Bewässerung
ist eine Einhand-Wannenbatterie mit Brauseschlauch und Handbrause sowie Brausehalter und
Brausestange vorgesehen.
Badewanne 1,70 x 0,75 m
Fabrikat: Kaldewei
Typ: Saniform plus 373-1
Wannenträger: passend zur Wanne
Fabrikat: Poresta, Illbruck
Ablaufgarnitur
Fabrikat: Viega Multiplex
Badewannen-Einhebelmischer DN 15 mit Brausegarnitur: Handbrause Tempesta
Handbrausehalter, Brausestange 600 mm, Relexaflex-Brauseschlauch 1.750 mm
Fabrikat: Grohe
Typ: Eurosmart
I,
Mengenansatz für Badewannenanlagen: 70 St
In den Erdgeschoßbädern mit Dusche werden bodengleiche Duschen eingebaut. Für den
Ablauf sind Linienabläufe 800 - 900 mm für Verbundabdichtungen einzubauen. Das
Ablaufsystem besteht aus einem tiefgezogenen Edelstahl-Rinnenkörper mit Rinnenträger aus
Polystyrol sowie eine Rost/Rahmenkonstruktion. Das vertikale Ablaufgehäuse hat einen
integrierten Geruchsverschluss. Einzukalkulieren sind die Stemmarbeiten für die
Rinnenverlegung, der sichere Anschluss des Rinnenkörpers an die Verbundabdichtung sowohl
im Bodenbereich als auch an aufgehenden Wänden.
Vom 1. bis zum DG sind Duschtassen vorzusehen Wannenträger aus Polystyrol (FCKW-frei)
mit Duschabläufen, für seitlichen Ablauf in der Installationsvorwand.
Für die Bewässerung ist eine Einhand-Wannenbatterie mit Brauseschlauch und Handbrause
sowie Brausestange vorgesehen.
Duschtasse: 1000 x 800 mm, weiß
Fabrikat: Kaldewei
Typ: Superplan
Duschtasse: 900 x 900 mm, weiß
Fabrikat: Kaldewei
Typ: Superplan
Duschtasse: 800 x 800 mm, weiß
Fabrikat: Kaldewei
Typ: Superplan
Wannenträger: passend zur Duschwanne
Fabrikat: Poresta, Illbruck
Duscharmatur DN 15 mit Brausegarnitur: Handbrause Tempesta I, Brausestange 900 mm,
Relexaflex-Brauseschlauch 1.750 mm
Fabrikat: Grohe
Typ: Eurosmart
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Gesamtbetrag
Mengenansatz für Duschwannenanlagen:
bodengleiche Duschen mit Rinnen im Erdgeschoss: 5 St
Duschwannen 1000 x 800 mm: 11 St
Duschwannen 900 x 900 mm: 3 St
Duschwannen 800 x 800 mm: 4 St
Vom EG bis zum 2.OG sind als Duschabtrennung Duschvorhangstange, Farbe weiß, mit
Ringen für die Befestigung des Duschvorhanges vorgesehen.
Mengenansatz für Duschvorhangstangen:
über Eck für Duschen 800 x 800 mm: 6
Front 800 - 1000 mm: 13
Als Duschabtrennungen im Dachgeschoss sind Doppelpendeltüren aus Ganzglas und für 1
Wohnung zusätzlich mit 1 Seitenteil aus Ganzglas vorzusehen, einschließlich Wandausgleich.
Mengenansatz für Duschabtrennungen im DG:
Doppelpendeltür und Seitenteil aus Ganzglas
Fabrikat: GEOplatin
2-Flügel-Tür für Duschwanne 900 x 900 mm: 2 St
2-Flügel-Tür und Seitenteil für Duschwanne 900 x 900 mm: 1 St
2-Flügel-Tür für 1000 mm für Duschwanne 1000 x 800 mm: 1 St
Vom EG bis zum 2.OG: Spültischanlage bestehend aus einer Edelstahl- Auflagespüle mit 1
Becken und Abtropfteil links oder rechts, 800 x 500 mm, mit passenden Unterbau mit
Schiebetüren, ohne Schublade, mit Boden. Ablaufgarnitur für Spüle mit Einzel-/Doppelbecken
einschließlich Geruchsverschluss und für Geräteanschluss bzw doppelten Geräteanschluss, mit
Einhand-Spültischbatterie, Eckventil mit Kombinations-Eckventil bzw. Doppel-KonbinationsEckventil mit Rückflußverhinderer und Schlauchverschraubung, Verlängerung und
Schubrosette, verchromt,
Anschlußgewinde 1/2"
Einhand-Spültischbatterie DN 15
Fabrikat: Grohe
Typ: Eurostyle
Mengenansatz für Spültischanlagen:
Küchen mit 2 Geräteanschlüsse: ca. 23 St
Küchen mit 1 Geräteanschluss: ca. 54 St
Für die Küchen im DG sind trink- und schmutzwasserseitige Anschlussmöglichkeiten für die
bauseitige Küchenspüle und Spültischarmatur vorzubereiten, einschließlich Absperrungen und
Stopfen
Schmutzwasser: DN 50
Trinkwasser: Kalt/Warm 16x2,25 mm
bis zu 2,50 m von der Trennwand Küche/WC-Du oder Küchen-Schacht entfernt, über FFB
Mengenansatz für Spültischanlagen: 16 St
Sonstige Leistungen
In der Kalkulation sind folgende Leistungen zu berücksichtigen.
Abwasserseitige Anschlüsse, frostsicher, eines bauseits gestellten Sanitärcontainers und von 4
Stand: 30.06.2016
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Einheitspreis
Gesamtbetrag
Bürocontainern mit jeweils 1 WC, Wartung und Abbau.
Alle vertikalen Leitungen sind in F90-Qualität innerhalb der Holzbalkendecken und der
Stahlsteindecke zu schotten. Das verwendete Deckenschott / Kombischott ist vom
Prüfingenieur Brandschutz freigeben zu lassen. Die Freigabe erwirkt der AN.
Abstimmungen mit zuständigem Meßdienstunternehmen bzw. Bauherr / Planer, bezüglich
Installation der Wasserzähler.
Bezeichnungsschilder, 100 x 50 mm, aus Edelstahl mit Klarsichtabdeckung für zweizeilige
Beschriftung. Die Anbringung erfolgt durch Schraubbefestigung auf der Fertigisolierung.
Dichtheitsprüfung mit Wasser nach aktuellem ZVSHK Merkblatt Dichtheitsprüfungen von
Trinkwasser-Installationen
Dichtheitsprüfung an Grundleitungen entsprechend DIN EN1610 in Verbindung mit DIN 1986
Reinigung von Schmutzwassergrundleitungen, Nennweite bis DN 125, Reinigung der Leitungen
vom Schacht/Grundleitungsstutzen aus mehrfach hydrodynamisch reinigen bis zur
vollständigen Säuberung für die optische Inspektion. Bei der Reinigung sind gleichzeitig die
Verunreinigungen abzusaugen. Verwendung geeigneter Düsen. Die gelösten Stoffe sind
herauszuschaffen und vorschriftsmäßig zu entsorgen.
Kamerabefahrung der Grundleitungen, Dokumentation aller Untersuchungsergebnisse als
Protokolle und Übergabe digitaler Zustandsfilme als DVD
Druckprüfung in Prüfabschnitten nach Bauabschnitt und Strang gekennzeichnet. Bei
vorhandenen Geberit Pressverbindungen unverpresst undicht mittels Versorgungsdruck mit
max. 0,5 MPa (5 bar) prüfen. Prüfprotokoll je Prüfabschnitt erstellen
Druck-, Spülprotokolle, die Protokolle sind im Rahmen der Dokumentation dem Bauherrn in
entsprechender Stückzahl zu übergeben
Bescheinigung von einwandfreiem Trinkwasser durch akkreditiertes Trinkwasserlabor vor
Befüllung der Anlage, durch Wasserprobe an der Übergabestelle
Wasseranalyse: Probeentnahme und Wasseranalyse entsprechend der aktuellen
Trinkwasserverordnung,
Freigabe
zur
Befüllung
auf
Basis
der
einwandfreien
Trinkwasseranalyse bei der Fachbauleitung einholen
Hydraulischer Abgleich der Warmwasseranlage, Einregulierung der Zirkulationsventile,
einschließlich anfertigen von Arbeitsprotokolle
Protokollierte Nutzungsübergabe an den Betreiber mit Einweisung und Hinweis auf seine
Pflichten zum bestimmungsgemäßen Betrieb/Wartung der Trinkwasseranlage
Stemmen bzw. Bohren von Wand- und Deckendurchbrüchen im Keller und in den Wohnungen.
In der darunter liegenden Wohnung ist der anfallende Schutt etc. ist während des Bohrens mit
geeigneten Behältnissen direkt unter der Decke aufzufangen. Nach Einbau sind die
Durchbrüche fachgerecht zu verschließen und zu verputzen.
Montage- und Revisionspläne gemäß aktuellem Bau- und Ausführungsstand herstellen.
Bestehend aus Grundrissen und Schemata in dem für die Montagepläne gewählten Maßstab.
Lieferung als Pläne DIN- gerecht gefaltet und in Ordnern gesammelt, in der Ausführung
Farbe 3 Sätze Die komplette Dokumentation nebst Plänen sind digital als pdf- Datei, die Pläne
zusätzlich als im DWG, DXF Format dem AG zu übergeben.
Der Auftragnehmer hat ein Angebot über einen Wartungsvertrag der im LV beschriebenen
Leistungen des Gewerkes Sanitärtechnik (gemäß dem VDMA- Einheitsblatt 24186 unter
Anwendung der DIN-EN 806-5 und DIN-EN 1717) anzubieten. Wartungsintervalle:
Stand: 30.06.2016
45 von 53
kba Architekten und Ingenieure GmbH
12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
Tel: 030/ 658030
Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
3
3
WE 6468 - Nipkowstraße
Heizung, Sanitär
Sanitär
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
entsprechend DIN-EN 806-5 Anhang A
Es ist zu beachten, dass nur geringe Lagerflächen vorhanden sind. Der Bieter hat sich deshalb
vor Angebotsabgabe zu diesen Umständen sachkundig zu machen. Eventuelle
Beeinträchtigungen sind einzukalkulieren. Spätere Nachforderungen werden nicht anerkannt!
Stand: 30.06.2016
46 von 53
kba Architekten und Ingenieure GmbH
12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
Tel: 030/ 658030
Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
3
3
1
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
3.3.1
WE 6468 - Nipkowstraße
Heizung, Sanitär
Sanitär
Sanitär
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
Sanitär
3.3.1.10
Demontage wie in der Leistungsbeschreibung beschrieben
1
psch
1
psch
1
psch
3.3.1.20
Rohrleitungen, Armaturen und Dämmungen
wie in der Leistungsbeschreibung beschrieben
3.3.1.30
Sanitärobjekte und Armaturen sowie
Installationselemente
wie in der Leistungsbeschreibung beschrieben
3.3.1.40
Sonstige Leistungen wie in der Leistungsbeschreibung
beschrieben
1
3.3.1
Sanitär
Stand: 30.06.2016
psch
Summe:
47 von 53
kba Architekten und Ingenieure GmbH
12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
Tel: 030/ 658030
Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
3
3
Ausgabeumfang:
OZ
WE 6468 - Nipkowstraße
Heizung, Sanitär
Sanitär
Gesamtbetrag
in EUR
Zusammenstellung
3.3.1
Sanitär
3.3
Summe
Stand: 30.06.2016
48 von 53
kba Architekten und Ingenieure GmbH
12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
Tel: 030/ 658030
Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
3
4
WE 6468 - Nipkowstraße
Heizung, Sanitär
Preisabfragepositionen
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
Menge Einheit
3.4
Preisabfragepositionen
3.4.1
Preisanfragepositionen
3.4.1.10
Element für Wand-WC Spülkasten GD 2 mit kleiner
Revisionsöffnung 1,13 m Bauhöhe für Vorwand- oder
Ständerwandmontage Stahlrahmen, pulverbeschichtet,
selbsttragend für Trockenverkleidung, komplett
vormontiert fixierte Objektanschlüsse für Einzel- oder
Schienenmontage mit Schnellverstellung und
Höhensicherung Befestigungsmaterial TÜV-geprüft 2
WC-Haltebolzen Keramikbefestigung Schraubenabstand
180/230 mm PP-Ablaufbogen DN 80 tiefenverstellbar
Reduzierstück DN 80/100 Zu- und Ablaufgarnitur
Spülkasten GD 2, 6 - 9 l werkseitige Einstellung 6l und
3l pneumatisches Ablaufventil mit zwei Funktionen: 2
Mengen oder Start&Stopp Wasseranschluss von
links/rechts/hinten Armaturengruppe I DIN geprüft
schwitzwasserisoliert Wasseranschluss DN 15 mit
integriertem Eckventil und werkzeugloser
Schlauchverschraubung werkzeuglos montierbarer
Revisionsschacht mit Rohbauschutz, vertikal oder
horizontal einsetzbar
Einheitspreis
Gesamtbetrag
einschließlich Lieferung und Montage der Zubehörs wie z.B.
Verlängerungen, Befestigungelemente etc
Fabrikat: Grohe, Typ: Rapid SL
einschließlich zugehöriger Betätigungsplatte aus Kunststoff,
weiß, für Betätigung von vorn, mit 2-Mengen-Auslösung
Fabrikat: Grohe, Typ: Skate Cosmopolitan
1,000 lfdm
3.4.1.20
WC-Element für Wand-WC, Bauhöhe 82 cm, mit UPSpülkasten, Betätigung vorne/oben für Trockenbau, für
Wand-WCs mit Anschlussmaßen nach DIN EN 33:2011-11,
2-Mengen- Spülung, Montage- und Servicearbeiten am UPSpülkasten werkzeuglos, ausgerüstet mit Leerrohr für
Wasserzuleitung zum Anschluss von AquaClean Geräten.
OK WC-Becken über FFB: 43 cm
Lieferumfang:
- Wasseranschluss R 1/2,
MeplaFix-fähig, mit integriertem
Eckventil und Handrad
- Bauschutz für Serviceöffnung
- Anschlussset für WC, D 90 mm
- Anschlussbogen 90G aus PE-HD, D 90 mm
- Übergangsmuffe aus PE-HD, D 90 / 110
mm
- 2 Schutzstopfen
- 2 Gewindestangen M12
Stand: 30.06.2016
49 von 53
kba Architekten und Ingenieure GmbH
12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
Tel: 030/ 658030
Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
3
4
1
WE 6468 - Nipkowstraße
Heizung, Sanitär
Preisabfragepositionen
Preisanfragepositionen
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
- Befestigungsmaterial
einschließlich Lieferung und Montage der Zubehörs wie z.B.
Verlängerungen, Befestigungelemente etc
Fabrikat: Geberit, Typ: Duofix, Artikel-Nr.: 111.003.00.1
einschließlich zugehöriger Betätigungsplatte aus Kunststoff,
weiß, für Betätigung von vorn, mit 2-Mengen-Auslösung
Fabrikat: Geberit, Typ: Bolero
1,00
m²
3.4.1.30
Erneuerung Schmutzwasser-Grundleitung DN 125
Sollte die Überprüfung der Grundleitung zum
Übergabeschacht der Otto-Franke-Straße 62 eine Sanierung
ausschließen sind folgende Leistungen einzukalkulieren:
Grundleitungen System: KG 2000
Zu den Rohrmassen sind als Zulage Form- und
Verbindungsstücken jeglicher Art, Abzweige, Reduktionen,
Muffen und Verschnitt ausreichend einzukalkulieren.
Mengenansatz Grundleitung DN 125 und der o.g. Zulage:
Grundleitung DN 125 auf dem Grundstück bis zum
Übergabeschacht der BWB: ca. 15 m Länge
Einschließlich Herstellung des Rohrgrabens bis 1,25 m
Grabentiefe für vorgenannte Rohrleitung vom Hausaustritt
zum Übergabeschacht, Herstellung des Anschlusses an die
Grundleitung im Übergabeschacht der BWB einschl.
Übergangsformteile, mit erforderlichen Erdarbeiten für den
Absturz der Grundleitung vor dem Übergabeschacht, DoymaDurchführung beim Gebäudeaustritt, Spülen,
Videoinspektion und Dokumentation der neu verlegten
Leitung und Verschließen und Verdichten des Rohrgrabens
nach Grundleitungsprüfung
1,00
m
3.4.1.40
Stand: 30.06.2016
50 von 53
kba Architekten und Ingenieure GmbH
12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
Tel: 030/ 658030
Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
3
4
1
WE 6468 - Nipkowstraße
Heizung, Sanitär
Preisabfragepositionen
Preisanfragepositionen
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
Stundensatz Obermonteur für Stundenlohnarbeiten auf
Anweisung der Bauüberwachung
1
h
3.4.1.50
Stundensatz Monteur für Stundenlohnarbeiten auf
Anweisung der Bauüberwachung
1
3.4.1.60
Stundensatz Helfer für Stundenlohnarbeiten auf Anweisung
der Bauüberwachung
1
3.4.1
h
Preisanfragepositionen
Stand: 30.06.2016
h
Summe:
51 von 53
kba Architekten und Ingenieure GmbH
12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
Tel: 030/ 658030
Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
3
4
WE 6468 - Nipkowstraße
Heizung, Sanitär
Preisabfragepositionen
Ausgabeumfang:
OZ
Gesamtbetrag
in EUR
Zusammenstellung
3.4.1
Preisanfragepositionen
3.4
Summe
Stand: 30.06.2016
52 von 53
kba Architekten und Ingenieure GmbH
12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
Tel: 030/ 658030
Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
3
WE 6468 - Nipkowstraße
Heizung, Sanitär
Ausgabeumfang:
OZ
Gesamtbetrag
in EUR
Zusammenstellung
3.2
Heizung
3.3
Sanitär
3.4
Preisabfragepositionen
3
Summe
+ 19 % MwSt.
Bruttosumme
Stand: 30.06.2016
Heizung, Sanitär
53 von 53
LV: Heizung, Sanitär
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
1
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
1. Vorhabenbeschreibung
1. Vorhabenbeschreibung
1. Vorhabenbeschreibung
Die STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH
beabsichtigt, in der Nipkowstraße 54-56 / Ecke Otto
Franke Straße 56-66 in 12489 Berlin das Bestandsgebäude
komplett zu sanieren und aufzustocken.
Das Gebäude mit derzeit 77 Wohnungen wurde 1939
errichtet. Es besteht aus einem Keller-, Erd- und 2
Obergeschossen, sowie einem nicht ausgebauten
Dachgeschoss mit insgesamt 10 Aufgängen.
Die tragende Konstruktion besteht aus Mauerwerkswänden
und Holzbalkendecken. Über dem Kellergeschoss und in
den Nassbereichen (Küchen und Bäder) sind Massivdecken
vorhanden. Die Bestandsdächer sind in Holzkonstruktion
als Pfettendächer in Satteldachform mit
Ziegeleindeckung ausgeführt.
Es ist eine Komplettsanierung mit Erneuerung aller
Stränge geplant. Die Hülle wird thermisch ertüchtigt.
Die Fassaden werden gedämmt und es werden neue
Kunststofffenster eingebaut. Gleichzeitig werden
Vorstellbalkone errichtet und das Dach aufgestockt. Es
entstehen 16 neue Wohnungen im Dachgeschoss. Dabei
werden die Dächer einschließlich der Decken über dem 2.
OG abgerissen.
Konstruktion neu im DG:
Die Konstruktion des Dachgeschosses ist als leichte
Holzkonstruktion geplant. Die Wände werden als
Holzständerwände mit einem aufgedoppelten WDVS
erstellt. Die Wände der Treppenräume werden massiv
ausgeführt. Das Dach wird als leicht geneigtes Dach mit
Zwischensparren- und Aufdachdämmung sowie harter
Bedachung ausgeführt. Die neue Decke über dem 2. OG ist
als Stahlbetondecke geplant. Darauf wird das neue
Dachgeschoss mit Dachterrassen errichtet. Die
vorhandenen Treppenräume führen bis in das
Dachgeschoss. Die Fenster werden als Kunststofffenster
mit Sonnenschutzverglasung ausgeführt. Der komplette
Innenausbau ist Teil des Leistungsumfanges.
Heizung:
Die Beheizung des Gebäudes erfolgt indirekt über einen
Fernwärmeanschluss der BTB. Die Heizstation mit der
Übergabe und der Warmwasserbereitung befindet sich im
Untergeschoss in der Otto-Franke-Straße 60 A. Die
Wärmeverteilung erfolgt mittels Zweirohrsystem. Als
Heizkörper werden in den Sanierungswohnungen
Plattenheizkörper mit profilierter Oberfläche und in
der Dachaufstockung Plattenheizkörper mit planer
Oberfläche eingesetzt. Alle Bäder mit Wanne oder Dusche
erhalten einen Handtuchheizkörper.
Lüftung:
Der notwendige Luftaustausch erfolgt in allen
Bestandswohnungen und in allen Wohnungen der
Aufstockung als freie Lüftung.
Sanitär:
LV: Heizung, Sanitär
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
2
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Warmwasserbereitung, sowie die Wärmeerzeugung erfolgt
zentral über eine Wärmeübergabestation im Untergeschoss
des Hauses Otto-Franke-Straße 60 A. Für die
Warmwasserbereitung sind 3
Edelstahl-Speicher-Wassererwärmer je 500 Liter
Speicherinhalt vorgesehen. Die bisherigen 5
Trinkwasserhausanschlüsse werden mit dem neuen
Leitungsnetz auf 3 Anschlüsse reduziert. Die komplette
Sanitärinstallation inkl. neuer Objekte ist Teil des
Leistungsumfanges. Der Ausstattungsstandard der
sanitären Objekte und Armaturen in den
Sanierungswohnungen und der Dachaufstockung ist in
einfacher Qualität vorgesehen.
Elektro:
Ausgehend von einer neuen Zählerzentralisation aller
Elektrozähler im Kellergeschoss werden neue
Steigleitungen für Starkstrom bis in jede Wohnung
verlegt. Für die Allgemeinbereiche werden jeweils 2
Treppenhäuser zu einem Allgemeinzähler
zusammengefasst. Die Installationen in den Wohnungen
und Allgemeinbereichen werden inklusive der
erforderlichen Schutzmaßnahmen (RCD) gemäß DIN VDE
100-400 erneuert. In den Wohnungen werden neue
Unterverteilungen installiert. Neue Leitungen für die
Elektroversorgung werden nach dem TN-C-S-Netz
aufgebaut. Die Bäder erhalten einen Wandauslass. Die
Treppenhaus- und Kellerlichtinstallation sowie die
Hauseingangsbeleuchtung werden erneuert. Für die TV /
Internet-versorgung werden die vorhandenen
Wohnungszuleitungen weiterhin genutzt.
Für die Dachgeschossaufstockung wird die Ausstattung
entsprechend den Minimmalanforderungen nach RAL-RG 678/
DIN 18015-5 hergestellt. Neue Kommunikationsleitungen
(Telefon, Internet, TV) werden von den vorhandenen
Verteilerpunkten im Kellergeschoss in jede DG-Wohnung
verlegt.
Für alle Gebäudeteile sind neue Gegensprechanlagen
vorgesehen. Dazu werden neue Schwachstromleitungen bis
in jede Wohnung verlegt. Die
Hauseingangsklingeltableaus werden mit einem STADT UND
LAND-Logo versehen und erhalten eine Hinterleuchtung.
Bestandswohnungen:
Die Sanierung der Wohnräume beinhaltet folgende
Leistungen im Überblick:
Maurer- und Verputzarbeiten
Malerleistungen an Wänden und Decken
Fußbodenarbeiten
Tischlerarbeiten
Die Dielen in den Wohnräumen und im Flur des
Bestandsgebäudes werden soweit erforderlich
überarbeitet. In den Küchen werden die Dielen soweit
erforderlich überarbeitet und erhalten einen neuen
trittschalldämmenden PVC-Belag. Die Zimmertüren werden
gang- und schließbar gemacht bzw. bei Bedarf
ausgetauscht.
Das Wohnhaus ist während der Sanierung nicht bewohnt.
LV: Heizung, Sanitär
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
3
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Zusammenfassung der Objektdaten mit Massenansätzen der
Schlüsselgewerke:
BestandNach SanierungAufgänge1010Anzahl WE7793Anzahl
GEkeinekeinem² Wfl3.224 m² 4.357 m², davon Neubau 1.133
m²m² BGF
4.271 m²
Wohngeschosse
7.265 m²
inkl. Dach und Keller
4.703 m²
Wohngeschosse
7.697 m²
inkl. Dach und Keller und BalkoneGeschosse3 + Keller 4
+ KellerBalkone/Terrassenkeine75 Vorstellbalkone/ 16
Dachterrassen Grundstücksgröße4.868 m²
(lt. Vermessungsunterlage von 1938)m² Fassadenfläche
WDVSca. 4.335 m²m² Fenster einzubauenca. 902 m²m² Maler
Wände ca. 17.200 m²m² Maler Deckenca. 4.700 m²m²
Fliesenarbeiten (Wand und Boden)ca. 3.350 m²m²
Bodenbelagsarbeitenca. 4.300 m²Sanitärstränge neu zu
installieren29 Sanitärstränge
2. Allgemeine Vorbemerkungen
2. Allgemeine Vorbemerkungen
2.1. Ausführung, Standards, ATV
Für die Ausführung gelten neben der ATV "Allgemeine
Regelungen für Bauarbeiten jeder Art", DIN 18299 auch
die im Folgenden aufgeführten Hinweise. Leistungen, die
sich hieraus ergeben und in der Leistungsbeschreibung
nicht gesondert vermerkt sind, sind in die
Pauschalpreise einzurechnen.
2.2. Baustelleneinrichtung
Grundsätzlich sind die vorhandenen Verkehrsflächen für
den Verkehr frei zu halten. Die Inanspruchnahme von
Flächen für Gerätestellung, Lagerflächen usw. ist mit
dem AG, resp. dessen örtlicher Bauüberwachung mit
Plänen einzureichen, abzustimmen und durch diese
freigeben zu lassen. Ein Anspruch des AN auf
Lagerflächen udgl. dem Grunde nach besteht nicht und
können nur zur Verfügung gestellt werden soweit freie
Flächen vorhanden sind und keine anderen Gründe gegen
eine Nutzung sprechen. Lagerflächen innerhalb des
Gebäudes können nur in Teilbereichen in Abstimmung mit
dem AG zur Verfügung gestellt werden.
Sollten dem Auftragnehmer Flächen zur Nutzung
bereitgestellt werden, obliegt dem AN in Folge die
Sorgfaltspflicht für die zur Nutzung freigegebenen
Flächen und Räumlichkeiten. In diesem Zusammenhang
verpflichtet sich der AN, vor Ausführugsbeginn eine
Beweissicherung in Form einer Fotodokumentation
durchzuführen. Vom AG bereitgestellte Räume sind
verschlossen zu halten.
Die Baustelle ist innen wie außen täglich zu beräumen
und zu reinigen. Bei winterlichen Bedingungen ist für
Schnee- und Eisfreiheit innerhalb der
LV: Heizung, Sanitär
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
4
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Grundstücksgrenzen zu sorgen. Das Haus steht komplett
leer.
2.3. Verkehrsverhältnisse auf bzw. zum Grundstück des
AG
Grundsätzlich gilt die StVO. Befestigte Strassen und
Wege soweit vorhanden, sind vom AN eigenverantwortlich
unter Einbeziehung des AG, resp. dessen örtlicher
Bauüberwachung bei gewünschter Nutzung zu prüfen und
den Zustand im Bestand zu dokumentieren. Die Zustimmung
für die Nutzung ist auf dieser Grundlage vorher
einzuholen. Kommt der AN diesen Pflichten nicht nach
gehen auch solche Beschädigungen, die dem AN nicht
unmittelbar nachzuweisen sind, zu seinen Lasten. Die
öffentlichen Straßen sind als Lagerflächen nicht und
zum Be- und Entladen nur sehr eingeschränkt nutzbar.
2.4. Medien, Ver- und Entsorgung
Anschlüsse für Wasser, Abwasser und Elektroenergie sind
im Gebäude noch vorhanden. Bei der Abwasserentsorgung
bezieht sich dies auf Abwässer, die in die Schmutz- und
Regenwasserkanäle eingeleitet werden dürfen. Sonstige
Abwässer, z. B. Kühlwasser bei Schneidarbeiten,
Abwasser von der Reinigung von Werkzeugen usw. hat der
AN in eigenen Behältern zu sammeln und auch auf eigene
Kosten zu entsorgen. Die anfallenden Abfälle des AN
sind nach Abfallarten zu trennen und bis zur Entsorgung
in geschlossenen Behältern zu lagern. Die Standorte für
die Aufstellung sind mit Lageskizzen einzureichen und
mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Die
Entsorgung im Auftrag des AG gem. Leistungspositionen
beinhaltet grundsätzlich die Übergabe der
entsprechenden Entsorgungsnachweise an den AG.
2.5. Gebühren
Alle Gebühren wie z.B. Stellgenehmigungen, Bauwasser,
Baustrom, Nutzungsentgelte u. dgl., die im Zusammenhang
mit der zu erbringenden Leistung stehen sind in die
Pauschalpreise einzukalkulieren, werden nicht gesondert
vergütet und sind Sache des AN.
2.6. Bauablauf
Das Gebäude ist während der Sanierungsarbeiten komplett
unbewohnt. Dem AN obliegt die Koordinierung aller
Leistungen im Interesse eines reibungslosen
Bauablaufes. Alle sich aus den Leistungsbeschreibungen
ergebenden technischen und technologischen Konsequenzen
sind vom Auftragnehmer selbst zu ermitteln und im
Angebot zu berücksichtigen. Der Transport der
Arbeitsmittel und Materialien erfolgt über
Treppenhäuser.
2.7. Stundenlohnarbeiten
Der herangezogene Verrechnungsatz für
Stundenlohnarbeiten für die jeweilige Arbeitskraft
LV: Heizung, Sanitär
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
5
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn-und
Gehaltskosten, Lohn und Gehaltsnebenkosten,
lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige
Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und
Gewinn. Die Stundensätze sind im Anschreiben zum
Angebot durch den AN zu benennen.
2.8. Schutz fremder Leistungen
Der vorgefundene Zustand einzelner gefährdeter Bauteile
ist vor der Nutzung durch den AN zu dokumentieren. Der
Bauüberwachung des Bauherrn ist eine Kopie zu
übergeben. Schäden, die am Objekt nachweislich durch
die Baumaßnahmen entstanden sind, sind noch während der
Baumaßnahme zu beheben.
2.9. Produktwahl
Wird bezüglich der Planung, Berechnung und Ausführung
von Bauteilen im LV ein Verweis auf nationale
technische Zulassungen oder nationale technische
Spezifikationen gesetzt, oder der Einsatz von
bestimmten Produkten präferiert, so ist für
ausländische Bieter oder Produkte die Bezugnahme auf
gleichwertige Normen zulässig. Zum Nachweis der
Gleichwertigkeit kann eine technische Beschreibung des
Herstellers dienen, die die Gleichwertigkeit erklärt
oder ein Prüfbericht einer öffentlich anerkannten
Stelle vorgelegt werden.
2.10. Ortsbesichtigung
Der AN hat die Möglichkeit eine Ortsbesichtigung
vorzunehmen. Der AN erklärt mit der Unterschrift auf
dem Angebot, dass er sich vor Angebotserstellung mit
den örtlichen Gegebenheiten, insbesondere Zuwegung,
Gelände, gebäudespezifische und räumliche Verhältnisse
in Augenschein genommen hat. Der AN erklärt, dass die
sich ergebenen Besonderheiten aus den örtlichen
Bedingungen in die Einheitspreise einkalkuliert wurden.
2.11 Abfall- und Entsorgungskonzept
Das Entsorgungskonzept wurde extern durch die
NovaBiotech Dr. Fechter GmbH erstellt. Aus der
"bauteilbezogenen Übersicht der Probenahmen Schadstoffe
/ ungefährliche und gefährliche Abfälle" sowie aus dem
"Formblatt 1 Entsorgungskonzept Mengenberechnung" sind
die Volumina und die Gewichtsangaben der einzelnen
Bauteile mit Angabe des Abfallstatus zu entnehmen. Die
NovaBiotech Dr. Fechter GmbH wurde seitens des AG mit
dem Abfallmanagement beauftragt.
Abbrucharbeiten Arbeiten mit und Entsorgung von
gefährlichen Bauabfällen
Die Beseitigungs- und Verwertungswege der gefährlichen
Abfälle sind mit Begleit-, Übernahme- und/oder
Wiegescheinen zu belegen. Als Erzeuger gilt der AG. Die
Abfallerzeugernummer des AG für dieses Bauvorhaben ist
bereits beantragt.
LV: Heizung, Sanitär
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
6
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Der AN übernimmt sämtliche Aufgaben für eine
ordentliche Abfallentsorgung. Die Entsorgung von
gefährlichen Abfällen (Schüttung Decke > Z2,
Ziegelmauerwerk Schornsteine > Z2, Teerhaltige
Sperrschicht Badezimmer, Terrazzoboden Bad > Z2, etc.)
erfolgt für Mengen über 20 t im
Einzelentsorgungsnachweisverfahren. Die
Entsorgungsnachweise für diese Abfälle werden durch ein
vom AG bevollmächtigtes Ingenieurbüro (Novabiotec Dr.
Fechter GmbH) erstellt. Der Transport für die
Entsorgung hat durch den AN oder ein von ihm
beauftragtes und zertifiziertes Transportunternehmen
bzw. über einen Entsorgungsfachbetrieb zu erfolgen.
Die Signatur von Begleit-/Übernahmescheinen als
Beförderer hat mit einem zertifizierten elektronischen
Nachweisverfahren (z. B. ZEDAL) zu erfolgen.
Sämtliche Dokumente der Entsorgung (u.a. Wiegescheine
aller abgefahrenen gefährlichen Abfälle) sind
entsprechend den Vorgaben des AG nach Abschluss der
Arbeiten (spätestens nach 4 Wochen) der Fachbauleitung
zu übergeben. Die Abfallbilanz hat mit Stellung der
Schlussrechnung zu erfolgen.
Die anfallenden Kosten der Entsorgung der gefährlichen
Abfälle im Einzelentsorgungsverfahren, wie Gebühren für
das Andienungsverfahren, die SBB Gebühren,
Entsorgungskosten (ohne Transport) trägt der AG. Die
Kosten für Sicherungs- und Schutzmaßnahmen, fach- und
sachgerechte sowie transportgerechte Lagerung/Aufnahme
des Abbruchmaterials und Transport der gA zum Entsorger
sind in den Grundpositionen des AN einzukalkulieren.
Der AN erhält mit Ausschreibung ein Entsorgungskonzept
für die Abfallverwertung/-beseitigung durch den AG.
Der AN verpflichtet sich, alle Dokumente der
Vorabkontrolle für die Entsorgungen im
Sammelentsorgungsverfahren entsprechend den
Anforderungen des externen Ingenieurbüros beizubringen.
Grundsätzlich sind Transport und Entsorgung über
Entsorgungsfachbetriebe sicher zu stellen. Bei
Transporten ist mindestens die Transportgenehmigung für
die anstehende Abfallart vorhanden sein.
2.12 Bauüberwachung, Qualitätssicherung, Berichtswesen
Die Baustelle ist ganztägig mit einem kompeteneten
deutschsprachigen Bauleiter zu besetzen. Es sind
wöchentliche Bauberatungen durchzuführen. Diese
Bauberatungen sind nach spätestens 3 Arbeitstagen
mittels Protokoll zu dokumentieren. Der Bauherr stezt
einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
ein. Alle Vorschriften des SIGE- Planes sind konsequent
einzuhalten.
Gewerkeweise Qualitätssicherung: Der AN ist
verpflichtet, ein gewerkeweises QS-Konzept vor
Ausführung vorzulegen. Die fachgerechte Ausführung
seiner - insbesondere verdeckter - (Teil-)Leistungen,
die nach Fertigstellung nicht mehr überprüfbar sind,
hat der AN im Sinne einer Qualitätssicherung
LV: Heizung, Sanitär
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
7
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
schriftlich zu dokumentieren. Die Dokumentationen sind
der Bauüberwachung gegliedert nach Gewerken
baubegleitend in Papierform und nach Abschluss der
Baumaßnahme in digitaler Form zu übergeben, inkl. einer
Fotodokumentation.
Sämtliche technischen Abnahmen sind rechtzeitig
anzukündigen und zu dokumentieren. Zum Abschluss des
Bauvorhabens ist eine Dokumentation nach Vorgabe des AG
zu übergeben inkl. aller technischen Revisionspläne.
2.13 Hinweise zur Baustellen- und Arbeitssicherheit
Der Auftragnehmer trifft alle seinerseits
erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der
technischen Sicherheit und des Unfallschutzes bei der
Baudurchführung auf der Baustelle. Dies beinhaltet auch
die Pflichten des Unternehmers gemäß
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 8 sowie BGV A 1 § 6
Abs. 2 (Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber).
Bei der Ausführung der Leistungen sind in Bezug auf die
technische Sicherheit und den Gesundheitsschutz der
Beschäftigten sowie Anwesenden auf der Baustelle die
einschlägigen Gesetze, Vorschriften und Regeln
einzuhalten.
Das betrifft sowohl staatliche Gesetze und Verordnungen
wie u.a.: Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesez,
Betriebssicherheitsverordnung,
Arbeitsstättenverordnung, Gerätesicherheitsgesetz,
Technische Regeln für Gefahrstoffe, als auch die
geltenden Berufsgenossenschaftlichen
Unfallverhütungsvorschriften - BGV, Regeln - BGR,
Informationen - BGI, Grundsätze - BGG sowie sonstigen
ZH1-Schriften, Merkblättern und Richtlinien der Bau BG
bzw. der BG, bei denen der Auftragnehmer versichert
ist.
Der Auftragnehmer hat die nach ArbSchG und BGV A 6§ 2
zu bestellende und für ihn tätige Fachkraft für
Arbeitssicherheit mit den entsprechenden Kontaktdaten
schriftlich an die Bauleitung / den
Sicherheitskoordinator zu benennen.
Vor Beginn der Baustellentätigkeit muss der
Auftragnehmer eine Gefährdungsbeurteilung gemäß
Arbeitsschutzgesetz ArbSchG §§ 5 und 6 bezogen auf
seine Leistungen auf der Baustelle vornehmen und im
Ergebnis dieser bei Erfordernis entsprechende
schriftliche Regelungen (z.B. Betriebsanweisungen für
Abbruch und Montagen, Umgang mit Gefahrstoffen u.a.)
erlassen. Diese Anweisungen sind auf der Baustelle
vorzuhalten und das Baustellenpersonal ist darüber
aktenkundig zu belehren.
Den Weisungen der seitens des Bauherrn eingesetzten
Bauüberwachungspersonales und Sicherheitskoordinators
ist unbedingt Folge zu Leisten. Das gilt auch für die
seitens des Auftragnehmers auf der Baustelle
eingesetzten SUB - Unternehmen.
LV: Heizung, Sanitär
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
8
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Der AN stattet seinen Verantwortungsbereich der
Baustelle auf der Grundlage der BGV A1-"Grundsätze der
Prävention", der Arbeitsstättenverordnung sowie dem
BG-Baustein A 2 "Erste Hilfe" mit entsprechenden
Einrichtungen/Ausrüstungen aus und benennt mindestens
einen auf der Baustelle anwesenden ausgebildeten
Ersthelfer mit Name und Tel.-Nummer.
Der AN legt vor Beginn der Arbeiten der örtlichen
Bauleitung folgende Unterlagen vor:
Verzeichnis der auf der Baustelle eingesetzten
SUB-Unternehmen (soweit zu diesem Zeitpunkt bekannt).
Diese sind dem AG vor Baubeginn anzuzeigen.
Unterweisungs-/Belehrungsnachweise der Mitarbeiter über
das allgemeine Verhalten auf Baustellen - geregelt im
Arbeitsschutzgesetz § 12 (1) und BGV A1 § 7
schriftliche Arbeitsanweisungen und Belehrungsnachweise
für Montage-und Demontagearbeiten nach BGV C 22 § 17
und Arbeitsschutzgesetz §§ 9 und 12
Nachweise der arbeitsmedizinischen
Vorsorgeuntersuchungen der Mitarbeiter bei
gesundheitsgefährdenden Arbeiten gemäß BGV A4 bzw.
Baustein A 178 der Bau Berufsgenossenschaft (gelbe
Mappe)
Kopien der fachleistungsspezifischen Anzeigen an das
Landesamt für Gesundheitsschutz und technische
Sicherheit (Berlin) bzw. das zuständige
Gewerbeaufsichtsamt (andere Bundesländer) sowie die
zuständige Berufsgenossenschaft des Auftragnehmers über
den Umgang mit Gefahrstoffen, sofern diese Anzeigen
entsprechend der dafür geltenden Technischen Regeln
erforderlich sind (z. B. Umgang mit künstlichen
Mineralfasern TRGS 521)
Schweiß,- Schneid,- Löt,- und Trennschleifarbeiten sind
genehmigungspflichtig und vor Ausführung der Arbeiten
mit dem entsprechenden Formular der BauBG beim AG
anzumelden.
2.14 Kampfmittelfreiheit
Eine Kampfmittelberäumung durch ein Fachunternehmen
wurde im November 2015 durchgeführt. Es wurden keine
relevanten Funde gemacht.
3. Funktionale Leistungsbeschreibung (FLB)
3. Funktionale Leistungsbeschreibung (FLB)
3.1 Präambel
Alle Anforderungen, die sich auf die Ausführung
beziehen, hat der Bieter in seiner Kalkulation
vollumfänglich berücksichtigt.
Die angebotenen Leistungen müssen funktions-, betriebsund schlüsselfertig erstellt werden und vollständig
sein.
Der Bieter erklärt durch seine Unterschrift unter der
LV: Heizung, Sanitär
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
9
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Angebotssumme, dass er diese Leistungsbeschreibung und
die Anlagen auf ihre Vollständigkeit hin überprüft hat.
Er erklärt ferner, dass er keine
wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat er
im Falle seiner Beauftragung zusichert, bei Verwendung
von patentierter oder in irgendeiner anderen Form
geschützter Ausführung keine in- oder ausländischen
Schutzrechte zu verletzen und keine zusätzlichen Kosten
zu berechnen. Der Bieter stellt den Auftraggeber von
allen Ansprüchen und Schäden frei, welche von Dritten
wegen Patent- und/oder Urheberrechtsverletzungen
geltend gemacht werden.
Die vom Auftragnehmer geschuldete Leistung versteht
sich als fertige Leistung einschließlich sämtlicher
Neben-, Zusatz- und notwendigen besonderen Leistungen
sowie Materialien und Hilfsmittel, ohne dass der
Auftraggeber zusätzliche Leistungen zur kompletten
Fertigstellung erbringen muss.
3.2 Fertigstellungsfristen
Zwischentermine und Fertigstellungsfristen werden im
Werkvertrag vereinbart.
Der AN wird innerhalb von 4 KW nach Beauftragung einen
nach Häusern gegliederten Detailterminplan für die
Ausführung von Dach, Fenster/Fassade, Ausbaugewerken
und Gebäudetechnik erstellen.
Des weiteren ist der AN verprflichtet, spätestens 2
Monate vor der bezugsfertigen Fertigstellung der Häuse
einen Abnahmeterminplan vorzulegen. Dieser soll auch
die öffentlich-rechtlichen Abnahmen, die VOB-Abnahmen
mit dem AN sowie den Beginn der Bezugsfertigkeit
darstellen.
3.3 Geltungsbereich und Leistungsumfang
Die nachstehenden Angaben und Hinweise gelten für alle
Gewerke dieser Ausschreibungsunterlagen
Baustelleneinrichtung, Abbruch, Rohbau, Ausbau, Fassade
und TGA. Die Leistungen des AN haben auf Grundlage der
vom AG übergebenen Planungen und Angaben unter
Beachtung der aktuellen und einschlägigen
Gesetze und behördlichen Vorschriften
Bestimmungen der Landesbauordnung des Landes Berlin
Musterverordnungen
Vorgaben der Ver- und Entsorgungsunternehmen
Normen und technischen Regeln (z.B. DIN) und
anerkannten Regeln der Technik
Unfallverhütungsvorschriften und Vorgaben des
Arbeitsschutzes
Festlegungen und Anweisungen des SiGeKo
Vorgaben/Anordnungen der Berufsgenossenschaften und
Baubehörden
bauaufsichtlichen Zulassungen und Genehmigungen
Herstellervorschriften, technische Regeln und
Empfehlungen der Fachverbände, soweit diese von den mit
den jeweiligen Techniken befassten Fachleuten als
aktuell und technisch richtig angesehen werden.
Vorschriften und Auflagen des Straßen- und Tiefbauamtes
und anderer Behörden
LV: Heizung, Sanitär
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
10
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Auflagen der Baugenehmigungen
sämtliche sonst für die Errichtung, Einrichtung,
Zulassung, Abnahme und Inbetriebnahme von Bauten,
Anlagen und Einrichtungen geltenden Vorschriften sowie
alle weiteren Unterlagen gemäß Unterlagenverzeichnis zu
erfolgen.
In der VOB/A, B und speziell in der VOB/C direkt oder
durch Verweis auf anderen Normen beschriebene
Ausführungen gelten als Mindeststandards, wenn in der
FLB oder den zugehörigen Unterlagen keine
weitergehenden Anforderungen beschrieben sind.
Alle Materialien, Konstruktionen, Bauteile und
Leistungen sind so auszulegen, dass sie ihre Funktion
dauerhaft ausüben und die geforderten Eigenschaften
dauerhaft behalten.
Es dürfen nur Produkte/ Ausführungen/ Systeme verwendet
werden, deren langfristige Haltbarkeit/Bewährung in der
Baupraxis nachweislich gegeben ist.
Alle verwendeten Baustoffe müssen für die Nutzung
gesundheitlich unbedenklich sein.
Der AN muss die Arbeiten so umfassend ausführen, dass
alle Anforderungen an Bauteile und Leistungen
lückenlos erfüllt sind, dies beinhaltet z.B. auch die
Anforderungen an Brandschutz, Schallschutz, Wärme/
Feuchteschutz und Korrosionsschutz.
Bauteile und Bauweisen, die einer bauaufsichtlichen
Zulassung bedürfen sind nachzuweisen.
Die in den Architektenplänen ausgewiesenen z.B. lichten
Höhen sind einzuhalten.
Die Ausführung sämtlicher Bauteile und Konstruktionen
erfolgt auf der Grundlage der Ausführungsunterlagen mit
Freigabevermerk des Auftraggebers bzw. des Planers des
Auftraggebers.
Sofern in der nachstehenden Leistungsbeschreibung
Einbauorte/-bereiche genannt bzw. Leistungen
aufgezählt sind, verstehen sich diese beispielhaft als
Teil einer nicht abschließenden Aufzählung.
Angegebene Materialstärken werden gemäß FLB und
Ausführungsplanung des Architekten bzw. gemäß
freigegebener Werk- u. Montageplanung des AN
ausgeführt.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der
Durchführung seiner eigenen Arbeiten alles zu tun und
nichts zu unterlassen, um Beschädigungen z.B. an den
Nachbarbebauungen oder am öffentlichen Straßenland zu
verhindern.
Der AN ist verpflichtet, innerhalb von 2 KW nach
Beauftragung einen Baustelleneinrichtungsplan
vorzulegen.
3.4 Material, Stoffe und Bauteile
LV: Heizung, Sanitär
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
11
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Alle einzubauenden Materialien, Baustoffe, Geräte usw.
sind stets vor Witterungseinflüssen zu schützen. Bei
Nichteinhaltung kann der Auftraggeber verlangen, dass
die bereits eingebauten Materialien, Baustoffe, Geräte
usw. gegen neue Produkte unverzüglich ausgetauscht
werden.
Gütenachweis bzw. Qualitätssicherung Zur
Qualitätssicherung dürfen nur Materialien und Teile in
Originalverpackungen und/oder Originalbehältern auf die
Baustelle geliefert werden. Die Lieferscheine sind im
Bedarfsfall nach Aufforderung der Bauleitung des
Auftraggebers unverzüglich vorzulegen.
Der AN ist verpflichtet, sämtliche Maßnahmen zur
Qualitätssicherung in seiner Preisfindung zu
berücksichtigen.
Grundsätzlich sind Aufbauten, zum Beispiel
Gipskartonkonstruktionen, Wärmedämmverbundsysteme,
Abdichtungssysteme, brandschutztechnische Anstriche
usw. systemgerecht aus Materialien eines Herstellers zu
verwenden und nach Herstellervorgaben einzubauen.
Einbauteile sind nach den Vorschriften der Hersteller
zu behandeln, einzubauen und anzuarbeiten.
Ein Bautagebuch muss seitens des Auftragnehmers geführt
werden und in Abstimmungen turnusmäßig (wöchentlich) an
die vom Auftraggeber beauftragte Bauüberwachung
übermittelt werden.
Bei der Ausführung von Beschichtungen, Abdichtungen
u.ä. sind die vom Auftraggeber geforderten
Schichtstärken durch zerstörungsfreie Messungen vom
Auftragnehmer auf Anfrage nachzuweisen. Die
Messprotokolle sind an die Bauleitung des Auftraggebers
auf Nachfrage vorzulegen. Bei Unterschreitung der
geforderten Schichtstärken ist der Auftragnehmer
verpflichtet, die Leistungen entsprechend den
Vorschriften bzw. Richtlinien auszuführen bzw. zu
wiederholen.
Materialauswahl: Die Fabrikats- und Typenangaben in der
FLB und den beigefügten Anlagen dienen zur Bestimmung
der Mindestqualität und gelten als produktneutral oder
in gleichwertiger Qualität im Sinne der VOB, Teil A.
Bei Abweichungen von den als Richtqualität vorgegebenen
Fabrikaten ist die Gleichwertigkeit anhand von
technischen Datenblättern und Prüfzeugnissen vom AN
nachzuweisen. Die im Angebot ausgewiesenen und im
Vergabeverfahren geprüften Materialien sind zu
verwenden.
Grundsätzlich gilt bei Qualitätsvorgaben, dass
gleichwertige Fabrikate darüber hinaus vorgestellt
werden können. Der Auftragnehmer muss vergleichbare
Muster für die Ausführung in ausreichender Qualität
vorstellen, d.h. z.B. mit Materialmustervorlagen,
Datenblätter etc., damit eine Entscheidungsgrundlage
für den Auftraggeber gegeben ist. Über die angebotenen
Systeme oder weiteren Muster und deren
Gleichwertigkeiten entscheidet der AG. Abweichungen zu
Fabrikatsvorgaben, speziell zu Oberflächen und
LV: Heizung, Sanitär
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
12
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Objekten, sind nur in Ausnahmefällen zulässig und
bedürfen der Genehmigung des AG.
3.5 Verwendungsverbote und Verwendungsbeschränkungenvon
Baustoffen
Die nachfolgenden Baustoffe dürfen weder für Bauteile
noch für Baunebenprodukte verwendet werden:
asbesthaltige Baustoffe
Bauteile aus Blei
Baustoffe, die vollhalogenierte oder teilhalogenierte
Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW, HFCKW, CFCI)
enthalten oder unter Verwendung dieser Stoffe
hergestellt wurden
Dach- und Dichtungsbahnen aus Polyvinylchlorid (PVC)
Tapeten und sonstige Bauteile im Innenbereich
einschließlich der Installation für die
Elektroversorgung (Kabel, Leitungen, Rohre etc.) aus
Polyvinylchlorid (PVC)
Dämmstoffe, die Hexabromcyclododecan (HBCD) enthalten
Nachstehende Materialien dürfen nur unter Beachtung
folgender Voraussetzungen verwendet werden:
Es dürfen nur Span- und Verbundplatten verwendet
werden, die formaldehydfrei sind oder deren
Ausgleichskonzentration für Formaldehyd 0,05 ppm im
Prüfraum nicht überschreitet. Gesundheitsschädigende
Verleimungen, zum Beispiel mit Isocyanaten, sind nicht
gestattet.
Beim vorbeugenden Holzschutz sind alle konstruktiven
Maßnahmen zum Holzschutz auszuschöpfen. Der Einsatz
chemischer Mittel ist auf das notwendige Maß zu
beschränken und nach Möglichkeit zu vermeiden.
Es sind umweltverträgliche, lösemittelarme
Oberflächenbehandlungs-, Anstrich- und Klebstoffe sowie
Lacke vorzugsweise mit dem Umweltzeichen für
schadstoffarme Lacke mit "Blauer Engel" zu verwenden.
Unter Berücksichtigung der Aspekte der
Umweltverträglichkeit sind nur biologisch schnell
abbaubare Schalöle, Schmierstoffe und
Hydraulikflüssigkeiten zu verwenden, gekennzeichnet mit
dem Umweltzeichen Blauer Engel gem. RAL-UZ 64 bzw.
RAL-UZ 79
Für die eingesetzten Materialien sind Prüfzeugnisse
vorzulegen. Sie sind umfassend zu kennzeichnen und in
einem Baustoffkataster zu dokumentieren. Bei
Nichtbeachtung sind die widerrechtlich eingebauten
Baustoffe und Materialien auf Kosten des Auftragnehmers
unverzüglich zu beseitigen, umweltgerecht zu entsorgen
oder einem umweltgerechten Recyclingverfahren
zuzuführen und durch Baustoffe und Materialien zu
ersetzen, die nicht unter diese Verwendungsverbote und
Beschränkungen fallen.
3.6 Ausführungsunterlagen
3.6.1 Ausführungsplanung
Die Ausführungsplanung wird durch den Architekten
LV: Heizung, Sanitär
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
13
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
erstellt. Dem AN ist bekannt, dass die Planungen des
Architekten noch weiter präzisiert werden. Den
Ausschreibungsunterlagen liegen Leitdetails sowie
Grundrisse und Ansichten bei.
Alle weiteren Ausführungsunterlagen, zum Beispiel
statische Nachweise für Baubehelfe (z.B. Traggerüste),
Werkplanungen jeglicher Art einschließlich Werk- und
Montagepläne, Nachweise für Befestigungskonstruktionen,
Schlosserkonstruktionen etc. sowie Revisionsunterlagen
sind vom Auftragnehmer zu erstellen, in die
Gesamtangebotskosten einzukalkulieren und an den
Auftraggeber zu übergeben.
Erforderliche Kosten für zusätzliche Prüfläufe der
Planer sowie Prüfingenieure auf Grund von Änderungen
der Werkplanung gegenüber der Ausführungsplanung durch
den AN sind durch den AN zu tragen.
Vor Erstellung der Montageplanung durch den AN sind
erforderliche Bereiche, z.B. für Geländerkonstruktionen
der Dachterrassen, aufzumessen und die Maße vor Ort zu
prüfen. Abweichungen zur Ausführungsplanung sind mit
dem Architekten des AG abzustimmen.
Die Ausführung sämtlicher Bauteile und Konstruktionen
erfolgt stets auf der Grundlage der Ausführungsplanung
des Architekten und der Werkplanung des AN mit
Freigabevermerk des Architekten und der vom
Auftraggeber bzw. dessen Vertreter freigegebenen
Referenzmuster. Die vom Auftraggeber freigegebenen
Referenzmuster sind vom Auftragnehmer auf der Baustelle
sicher aufzubewahren. Sie sind im Rahmen der
Bemusterungen zu dokumentieren,
Nicht mit Freigabevermerk versehene
Ausführungsunterlagen dürfen nicht verwendet werden,
ebenso Produkte, Materialien usw., die nicht vom
Auftraggeber freigegeben bzw. bemustert wurden. Wenn
nicht anders angegeben, sind die Ausführungsunterlagen
des AN mindestens vier Wochen vor dem geplanten
Zeitpunkt der Materialbestellungen beziehungsweise der
Produktion zur Prüfung und Freigabe beim Auftraggeber
vorzulegen.
Vor Freigabe der endgültigen Ausführungspläne durch den
Auftraggeber bzw. des zuständigen Planers des AG und
der Muster durch den Auftraggeber bzw. dessen Vertreter
dürfen Materialien nicht bestellt werden bzw. mit der
Produktion nicht begonnen werden. Erforderliche
Zeiträume für die Material-/Produktbemusterungen sind
zu berücksichtigen. Die Bestimmungen gelten auch für
Muster und Unterlagen aller einzusetzenden Produkte,
Materialien, Stoffe usw., wie technische
Produktbeschreibungen, Ausführungsbeschreibungen,
Prüfbescheide, Zulassungen, Nachweise, Produktkataloge
/-prospekte, Pflegeanleitungen, Messprotokolle usw.
einschließlich Lieferscheine und Transportunterlagen.
3.6.2 Bemusterungsliste
Die Bemusterungsliste enthält auf das jeweilige Gewerk
und / oder Bauteil bezogen die geforderten
LV: Heizung, Sanitär
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
14
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Qualitätsmerkmale, die Gestaltungs- Oberflächen- u.
Farbvorgaben sowie Produkt- oder Fabrikatsangaben auf
Basis der Anforderungen des AG und des Architekten. Zur
Angebotsabgabe hat der Bieter die von ihm angebotenen
Fabrikate und Produkte in die übergebene
Bemusterungsliste einzutragen und zusammen mit den
übrigen Angebotsunterlagen zur Submission vorzulegen.
Die Angaben des Bieters sind zwingend erforderlich für
die Prüfung und Wertung des Angebotes.
Zur Festlegung der zur Ausführung kommenden Fabrikate
und Qualitäten und zur Bestätigung derselben durch den
AG und den Architekten dient die Bemusterung, die dem
AN obliegt. Grundlage der Bemusterung ist die
Bemusterungsliste des Architekten.
Der detaillierte Ablaufprozess für die Bemusterungen
ist durch den AN aufzustellen und in Form eines
Bemusterungsterminplans an den AG und Architekten zu
übergeben und zwischen den Parteien abzustimmen und
einvernehmlich festzulegen. Dieser
Bemusterungsterminplan ist durch den AN spätestens 4
Wochen nach Vertragsabschluss vorzustellen und mit dem
AG abzustimmen. In diesem Zusammenhang ist ebenso eine
Bemusterungsliste zu übergeben, auf dessen Basis mit
dem AG und dem Architekten abzustimmen und festzulegen
ist, welche Bemusterungsart (Kataloge, Handmuster,
1:1-Muster, sofern erforderlich) anzuwenden ist.
Nachstehend ist der Grobablauf für die Bemusterungen
formuliert. Für die Bemusterung und deren Ablauf gilt
Folgendes:
Spätestens 10 Werktage (14 Kalendertage) vor dem im
Detailterminplan (Leistungsumfang des AN) ausgewiesenen
Termin "Beginn der Bemusterung" wird der AN den AG
schriftlich zur Mitwirkung bei der Bemusterung
auffordern. Gegenstand der Bemusterung sind folgende
Leistungen:
Fassadenmaterialien und deren Gestaltung als
Gesamtfassade entsprechend Farbkonzept des Architekten
sämtliche Oberflächen und sichtbare Einbauten des
Gebäudeinneren in den Wohnungen und Treppenhäusern
entsprechend Farbkonzept des Architekten (insbesondere
Wände, Decken, Böden, Türen, Schalter, Steckdosen,
sonstige Bedientableaus, Fenster, Fensterrahmen,
Armaturen, Sanitärobjekte, Türklinken und Türknaufe,
Beschläge im weitesten Sinne, Klingel- und
Sprechanlagen, Türöffnungsschließanlagen sowie
Briefkastenanlagen hinsichtlich der verwendeten
Materialien, Farben bzw. Qualitäten und der Art und
Weise der Oberflächenbehandlung)
Bei der Bemusterung hat der AN je Leistung mind. 3
verschiedene Gestaltungsvorschläge zu unterbreiten.
Diese müssen in ihrem Qualitätsniveau mindestens dem
Qualitätsniveau entsprechen, das sich aus der
Baubeschreibung und den nachfolgenden funktionalen
Leistungsbeschreibungen ergibt. Alle Vergleichsmuster
haben sich im Qualitätsniveau an dieser Qualität zu
orientieren. Die Bemusterung erfolgt in einer Stufe,
wobei die Entscheidungsgremien des AG einbezogen
werden. Die Bemusterung hat auf der Baustelle zu
LV: Heizung, Sanitär
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
15
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
erfolgen. Der AN hat bis zur Abnahme, d.h. bis nach
erfolgter erfolgreicher Abnahme, die Muster gesammelt
und im Original vorzulegen und in einem Musterraum auf
der Baustelle vorzuhalten. Der AG ist berechtigt, im
Rahmen von Bemusterungsterminen hinsichtlich von den
zur Bemusterung vorgelegten Leistungen zusätzliche
Muster zu verlangen, jedoch nicht mehr als insgesamt je
6 Muster je zu bemusterndem Gegenstand. Der AG wird
innerhalb der Bemusterungstermine und bis spätestens 14
Kalendertage nach erfolgter Bemusterung die
verbindliche Bemusterungsentscheidung treffen, es sei
denn, es sind ergänzende Bemusterungsmuster, wie zuvor
beschrieben, vorzulegen. Zur Dokumentation der
Bemusterungen wird der AN ohne Mehrkosten ein
Bemusterungsprotokoll erstellen, aus welchem
zweifelsfrei hervorgeht, wie die Entscheidung des AG
ausgefallen ist.
Der AN ist verpflichtet, innerhalb von 4 Wochen nach
Auftragserteilung einen Bemusterminplan vorzulegen.
3.6.3 Dokumentation
Anforderungsprofil Dokumentation:
Zu den Dokumentationsunterlagen zählen ein
Inhaltsverzeichnis, bauteilbezogene Baustoffkataster,
Aufmaße, Baupläne, Werk- und Montagepläne,
Bemusterungslisten, sonstige Technische Datenblätter,
Prüfzeugnisse, Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen,
Lieferscheine für Dämmstoffe, Bautagebücher etc.
Die Dokumentationsunterlagen werden auf CD/DVD an den
AG in 4-facher übergeben. Die CD/DVD muss alle
Dokumentationsunterlagen zum Bauvorhaben beinhalten,
einschl. eines Unterlagenverzeichnisses als xlsx-Datei.
Zusätzlich hat die Übergabe 2-fach in Papier zu
erfolgen.
Die Erstellung vorgenannter Dokumentation gehört zum
Liefer- und Leistungsumfang des AN.
3.7 Versicherungen
Der AN trägt die Kosten für eine baustellenbezogene
Bauherrenhaftpflicht.
02
Heizung
Allgemeines
Allgemeines
Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber die
erforderlichen Ausführungspläne M 1:50 oder teilweise M
1:100 und Berechnungsunterlagen. Die Unterlagen sind
vom Auftragnehmer zu gegebener Zeit selbst anzufordern.
Mit anderen Gewerken ist eine Zusammenarbeit
erforderlich. Dies gilt auch für die Benutzung von
LV: Heizung, Sanitär
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
16
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
gemeinsamen Aussparungen oder Belegen von Schlitzen und
Kanälen, ebenso die Trassenführung, die vom
Auftraggeber zu koordinieren ist.
Schlitze, Aussparungen und Durchbrüche dürfen nach den
Plänen bzw. den vorgenommenen Anzeichnungen belegt
werden. Im Zweifel ist die Bauleitung zu konsultieren.
Der Auftragnehmer übernimmt im Rahmen der
Rechtsvorschriften die Gewähr für das einwandfreie
Funktionieren der Anlage und hat das gesamte Projekt zu
überprüfen. Änderungen müssen grundsätzlich vom
Auftraggeber und dem Projektanten genehmigt werden, und
zwar vor Montagebeginn.
Bei der Montage der Armaturen, Apparate, Schalter und
Geräte ist grundsätzlich auf eine einwandfreie
Zugänglichkeit zur Wartung, bei der Bedienung und bei
etwaigen Auswechslungsarbeiten zu achten.
Die Unterstützungskonstruktionen sind nach Maßgabe der
erforderlichen Festigkeit bzw. der zulässigen
Durchbiegung vom Unternehmer auszuwählen. Ebenso sind
die Maßnahmen zur Dehnungsaufnahme vom Unternehmer
festzulegen. Der Festigkeitsnachweis ist auf Verlangen
zu führen.
Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund
abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu
großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht
ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu
verwenden.
Jede Art von Rohren und Kanälen ist vor dem Einbau
gründlich zu reinigen.
Späne von Bohren und Fräsen sowie Reste von
Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu
entfernen.
Örtlich erforderliche Installateurausweise können vom
Auftraggeber oder seiner Bauleitung kontrolliert
werden.
Die Verbindung von Bauteilen als lösbare oder nicht
lösbare Verbindung ist dem Auftragnehmer freigestellt,
sofern sich nicht aus Plänen, Beschreibungen,
Werkzeichnungen oder Normen etwas anderes ergibt.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und
Einsetzarbeiten an Estrichen, geputzten Wänden und
Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Maßnahmen zum Schutz vor Bränden
Schweiß- und Brennschneidarbeiten dürfen nur von
zuverlässigen, über 18 Jahre alten Personen ausgeführt
werden. Sie müssen mit den Einrichtungen und Verfahren
vertraut sein. Ungelernte und unter 18 Jahre alte
Personen dürfen mit solchen Arbeiten nur unter Aufsicht
beschäftigt werden.
Während und mindestens 3 Stunden nach Beendigung der
LV: Heizung, Sanitär
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
17
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Arbeiten muss eine Brandwache mit geeignetem
Löschmittel gestellt werden. Die Aufsicht darf dabei
nur geeigneten Personen übertragen werden, denen die
mit den Schweiß- und Schneidarbeiten verbundenen Brandund Explosionsgefahren bekannt sind. Schweiß- und
Schneidarbeiten sind vor Begin gegenüber Stadt und Land
anzuzeigen. Ebenso muss die Fertigmeldung der Arbeiten
und damit der Beginn der nachträglichen Überwachung
Stadt und Land zu melden. Über sämtliche Schweiß- und
Schneidarbeiten und die Brandwache ist täglich
Protokoll zu führen.
Körperschall- und Schwingungsschutzmaßnahmen
Der Schwingungsschutz ist Sache des Auftragnehmers. Die
zum Schwingungsschutz erforderlichen baulichen
Fundamente werden nach seinen Angaben hergestellt.
Alle Körperschall führenden Versorgungsleitungen müssen
Körperschall dämmend durch das Bauwerk geführt werden,
bzw. mittels Körperschall dämmender Einlagen und
Umwicklungen aus geeigneten Materialien an ihm
befestigt werden. Schellen müssen eine Gummieinlage
enthalten.
Demontagearbeiten
Die Demontage von Rohrleitungen und
Einrichtungsgegenständen beinhaltet sämtliche
Formstücke, Befestigungsmittel u. dgl. wieder
verwendbare Teile sind dem Auftraggeber zu übergeben.
Vorhandene nicht mehr benötigte Wand- u.
Deckendurchbrüchen sind in F90-Qualität zu schließen.
Die Demontage und Entsorgung vorhandener Badeöfen,
Außenwandheizern etc. erfolgt bauseits.
Rohrleitungen
Rohrleitungen sind so zu verlegen bzw. zu isolieren,
dass Kondenswasserbildung an Kaltwasserleitungen
ausgeschlossen ist. Das Verlegen in Außenwänden ist
möglichst zu vermeiden.
Bei im Fußbodenaufbau verlegten Rohrleitungen sind die
Forderungen des Estrichlegers bezüglich der Lage und
Dämmung der Rohre zu berücksichtigen. So sind Rohre
grundsätzlich geradlinig, rechtwinkelig und parallel
zur Wand unter Berücksichtigung kürzester
Verbindungswege zu verlegen. Hohlräume und
Zwickelbildungen sind zu vermeiden. Bei kreuzenden
Rohren sind die Dämmungen der Rohre auszuklinken.
Stoß- und Schnittstellen der Rohrdämmung sind zu
verkleben; das soll erst nach der Druckprobe erfolgen.
Rohrbefestigungen im Fußbodenaufbau dürfen keinen
Körperschall auf die Rohdecke übertragen.
Rohrdämmungen haben auf allen Geschoss- und
Kellerdecken zu erfolgen; das gilt für alle Wärme
abgebenden oder Wärme aufnehmenden Leitungen
LV: Heizung, Sanitär
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
18
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
einschließlich der Heizkörperanschlussleitungen und
Einzelzuleitungen in Fußbodenaufbauten.
Bei Verbindungen mit Schraub-Fittings ist das
überstehende Dichtungsmaterial zu entfernen.
Rohrenden sind nach der Trennung zu entgraten. Aus dem
Nichtbefolgen dieser Weisung können sich bei
eintretender späterer Verstopfung oder Lochfraß
Ansprüche wegen verdeckter Mängel ergeben.
Beim Anbringen von Ventilen und
Einrichtungsgegenständen ist grundsätzlich auf
Fliesenschnitt zu arbeiten und eine Lehre nach
Absprache mit der Bauleitung zu verwenden.
Zur Druckprobe auf Dichtigkeit ist die Bauleitung des
Auftraggebers einzuladen. Dazu ist ein Protokoll
anzufertigen. Die Druckprobe ist vor dem Schließen von
Schlitzen, Kanälen u. dgl. vorzunehmen. Die Art der
Druckprobe ist zuvor abzusprechen.
Bei Arbeitsunterbrechung sind Rohrenden mit Stopfen
oder Deckeln zu schließen, andere Verschlüsse (Papier,
Holz u. dgl.) sind nicht zulässig.
Wasserleitungen dürfen nicht an anderen Leitungen
befestigt werden oder als Träger für diese dienen.
Wasserführende Leitungen sind bei Frostgefahr zu
entleeren.
Ringleitungen sind so zu verlegen, dass sie bei
Erfordernis entleert werden können.
Alle Rohre sind spannungsfrei zu verlegen,
insbesondere ist die Wärmedehnung zwischen zwei
Festpunkten zu beachten.
Tragende Konstruktionen dürfen nur mit Zustimmung der
Bauleitung durchbrochen oder geschlitzt werden.
Leitungen unter Putz und Estrich sind zu umhüllen.
Insbesondere dürfen Dehnungsstellen nicht fest
eingeputzt werden.
Die Anzahl der Rohrbögen ist wegen der Druckverluste
auf das technisch erforderliche Maß zu beschränken. Im
Zweifel ist über die Leitungsführung und bauseitigen
Leistungen eine Abstimmung erforderlich.
Einrichtungsgegenstände
Die Lieferung und der Einbau der Thermostate und
Badheizkörper sollen nach Unterbrechung bzw. Abschluss
der gesamten Rohrmontage erfolgen. Gegen Verschmutzung
sämtlicher Anlagenteile, insbesondere der Heizkörper,
vor der Übergabe ist Vorsorge zu treffen.
Die Art und Weise der Befestigung von
Einrichtungsgegenständen ist mit der Bauleitung
abzustimmen. Bolzenschussgeräte sind nicht zugelassen.
Werden Dübel zur Befestigung von Sanitärgegenständen an
gefliesten Wänden erforderlich, sind die Dübellöcher
LV: Heizung, Sanitär
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
19
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
mit Reaktionsharz oder anderen geeigneten Werkstoffen
abzudichten.
Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen;
eine ausdrückliche Bestätigung des Musters durch den
Bauherren sollte eingeholt werden.
Veränderungen des Standortes von
Einrichtungsgegenständen -auch auf Wunsch des
Bauherren- sind nur nach Rücksprache mit dem
Architekten zulässig, damit die Forderung der DIN VDE
0100-701 -Errichten von Starkstromanlagen mit
Nennspannungen bis 1000 V; Räume mit Badewanne oder
Dusche- eingehalten werden.
Alle einzubauenden elektrischen Verbraucher - auch im
Austausch - sind für die Nennspannungen 24V bzw. 230V
auszulegen.
Kalkulationshinweis
Alle angegebenen Mengenansätze sind Richtwerte.
Tatsächliche Massen sind vor Ort aufzumessen oder den
beiliegenden Planunterlagen zu entnehmen!
Leistungsbeschreibung Heizungstechnik
Vorbemerkung Bestand
Die Beheizung der Wohnungen erfolgt dezentral über
Gasaußenwandheizer und Kohleöfen. Die
Warmwasserbereitung erfolgt ebenfalls dezentral mittels
Elektro-Speicher und Gasbadeöfen.
Demontagearbeiten
Die in den Wohnungen befindlichen alten
Gasaußenwandheizer und Gasbadeöfen wie, oben
beschrieben sind inkl. der Anschlussleitungen,
Steigleitungen und Verteilleitungen (insgesamt ca.
700m) bis Hausanschluss zu demontieren und fachgerecht
zu entsorgen (mit Entsorgungsnachweis). Dazu sind die
noch im Betrieb befindlichen Leitungsabschnitte zu
entleeren und mit Stickstoff zu spülen. Die vorhandenen
Zähler sind mit Zählernummer und Zählerstand zu
erfassen, einzulagern und dem Versorger zu übergeben.
Die Übergabe ist zu protokollieren und gegebenenfalls
mittels Fotos zu dokumentieren. Weiterhin sind alle
notwendigen Bauleistungen und Nebenleistungen, wie z.
B. Rückbau ELT- Anschluss,
Rauch- und Abgasrohr, Gasanschluss, Zubehörteile,
fachgerechtes verschließen der Schornstein- und
Außenwandanschlüsse, Herstellen der Wand und
Bodenflächen, Schließen von Wand- u. Deckendurchbrüchen
in F90-Qualität u. dgl. zu erbringen.
Montagearbeiten
Errichtung Heizstation
LV: Heizung, Sanitär
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
20
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Heizkreisregelung bestehend aus:
zweier parrallel geschalteter geregelter
Heizkreispumpen Grundfos Magna3 32-120F für den
Heizkreis
Einer geregelten Pumpe Grundfos Magna3 25-100für die
Warmwasserbereitung
Zusatzmodulen für die Steuerung der Pumpen und
Vorbereitung einer Leittechnik für die Heizungsanlage
einem Dreiwegeventil Siemens VXF 22.40-25 mit
elektromotorischem Stellantrieb Siemens SAX 61.03
4 Absperrventilen ARI Euro Wedi DN 65
4 Absperrventilen ARI Euro Wedi DN 100
Zählerpassstück Nenndurchfluss QN 6m³/h
manuelle Nachspeiseeinrichtung mit
Neutralisationseinrichtung Reflex Fillsoft II
Membran- Ausdehnungsgefäß Reflex N 400
Anschluss an Warmwasserbereitung und BTB
Fernwärmestation
inkl. aller notwendigen Verbindungen Formstücke und
Befestigungen komplett liefern und montieren.
Die Regelung inkl. aller elektrischen Anschlüsse und
Leittechnik (Siemens Leittechnik) wird durch den AG
errichtet und in Betrieb genommen. Temperaturfühler,
Thermometer und Manometer sind mit dem Planer und dem
Regeltechniker abzustimmen und durch den AN zu liefern
und zu montieren. Die Lage und Farbgebung des
Außenfühlers (vor WDVS) ist mit Stadt und Land, sowie
dem Fachplaner abzustimmen.
Ein koordinierten Aufstellplan der Haustechnikstation
wird zu Baubeginn von den Fachplanern erstellt. Dazu
ist die Mitarbeit durch den AN erforderlich. Zu diesem
Zeitpunkt ist die HAST von BTB bereits aufgestellt und
die Positionierung der übrigen Komponenten möglich.
Rohrleitungen, Armaturen und Zubehör
Die Dimensionierung der Rohrleitungen für
Keller-Verteilungsleitungen, Stränge, Anbindeleitungen,
Heizflächen und Armaturen sind den Ausführungsplänen
zu entnehmen.
Als Rohrleitungsmaterial ist C-Stahl Systemrohr, aus
unlegiertem Stahl, Werkstoff-Nr. 1.0308 (E235), nach
DIN EN 10305-3, außen galvanisch verzinkt, für alle
Rohrleitungen (Verteilungs-,
Steige-, Anbindeleitungen) vorzusehen. Verbindung mit
Prestabo-Verbinder aus unlegiertem Stahl, mit SC-Contur
und DVGW zertifizierter Prüfsicherheit bei
unverpresstem Verbinder, EPDM-Dichtelement, unlösbar,
Rohr und Verbinder im Systemverbund
Mengenansatz für C-Stahlrohre:
DN
DN
DN
DN
DN
DN
15
20
25
32
40
50
-
ca.
ca.
ca.
ca.
ca.
ca.
3050 m
310 m
80 m
50 m
40 m
100 m
LV: Heizung, Sanitär
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
21
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
DN 65 - ca. 180 m
DN 80 - ca. 20 m
DN 100 - ca. 25 m
Sämtliche Form- und Verbindungsstücke,
Befestigungsmaterial, Überschieberohre für
Deckendurchführungen in brand- und schallschutzgerechte
Ausführung durch brandschutztechnisch qualifizierte
Bauteile sowie die Anbindung der Heizflächen ist mit
einzukalkulieren. Durchbrüche sind herzustellen und
nach Montage wieder zu schließen. Einzukalkulieren ist
das Herstellen sämtlicher Pressverbindungen sowie das
Herstellen sämtlicher Schraub- und Flanschverbindungen,
Rohraufhängungen und Rohrschellen, incl. Dübel und
Schrauben, Festpunktkonstruktionen und geringfügige
Stemmarbeiten
Strangabsperr- und Regulierventile (Honeywell Kombi 3
plus) für Vor- und Rücklauf, mit Dämmkappen. Alle
Absperrventile sind außerhalb der Mieterkeller (frei
zugäglich) zu montieren.
Die Verlegung erfolgt auf Putz. Partiell müssen die
Heizkörperanschlussleitungen fachgerecht durch Wände
und Decken geführt werden. Steigleitungen sind durch
Holzdecken und zum Neubau durch Betondecken zu
verlegen. Hierbei ist zu beachten, dass Verzüge,
bedingt durch Holzbalken und Deckenversprünge, so zu
gestalten sind das möglichst wenig Wohnraum verloren
geht. Auch hier sind sämtliche notwendige Leistungen,
wie Durchbrüche fachgerecht herstellen und nach
erfolgter Montage fachgerecht schließen, mit in der
Kalkulation zu berücksichtigen. Einzel-Rosetten sowohl
für Heizkörperanbindeleitungen im Bad als auch bei
Wanddurchführungen liefern und montieren,
Farbe: weiß.
Einschließlich Durchführen des hydraulischen Abgleichs.
Dieser ist zu dokumentieren und protokollieren.
Wärmedämmung und Zubehör
Die Dämmung der Kellerverteilungsleitungen ist
folgender Maßen auszuführen; Wärmeschutzdämmung für
frei verlegte Heizungs- Vor- und Rücklaufleitungen,
bestehend aus Mineral- oder Glasfasern, auf Alufolie
kaschiert / Kunststoffummantelung, Stöße mit Klebeband
verklebt, incl. Rohrbögen und Formstücke als Formteile
ausgebildet. Dämmung nach den Vorschriften der VOB Teil
C, DIN 18421 und der ENEV in der jeweils gültigen
Fassung. Wärmeleitfähigkeit des Materials mind. 0,035
W/mK bei 50°C Mitteltemperatur. Die Wanddurchbrüche
sind in der entsprechenden Stärke (mind. 50%)
durchzuisolieren!
Die Heizungssteigeleitungen sind mit 50% Dämmstärke in
der selben Qualität zu dämmen. Eine
Kunsstoffummantelung ist hier nicht notwendig da diese
abgekoffert werden.
Sämtliche Leitungen innerhalb der Heizzentrale sind mit
verzinktem Stahlblech zu ummanteln.
LV: Heizung, Sanitär
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
22
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Heizflächen und Zubehör
In den Wohnungen sind profilierte Plattenheizkörper
(Buderus VC-Profil, plane Plattenheizkörper (Buderus
VC-Plan) und Handtuchheizkörper (Buderus Dibad
Contract) in den Bädern vorzusehen.
Systemparameter für die Heizkörper:
Heizungsvorlauftemperatur : 70°C
Heizungsrücklauftemperatur : 55°C
Raumtemperatur:
Zimmer : 20°C
Küche : 20°C
Bad: 24°C
Treppenhäuser: nicht beheizt
Mengenansatz für neue Heizkörper
65 Stück plane Platte (Länge x Höhe) für die Wohnungen
im Dachneubau:
3
4
5
3
3
1
4
Stück
Stück
Stück
Stück
Stück
Stück
Stück
400
600
500
400
700
900
700
x
x
x
x
x
x
x
900
900
900
900
900
900
900
Typ
Typ
Typ
Typ
Typ
Typ
Typ
33
22
22
22
21
11
11
1
2
1
2
3
6
1
8
2
1
2
1
3
4
1
2
2
Stück
Stück
Stück
Stück
Stück
Stück
Stück
Stück
Stück
Stück
Stück
Stück
Stück
Stück
Stück
Stück
Stück
1200 x 600 Typ 33
900 x 600 Typ 33
600 x 600 Typ 33
1000 x 600 Typ 22
900 x 600 Typ 22
800 x 600 Typ 22
700 x 600 Typ 22
600 x 600 Typ 22
1200 x 600 Typ 21
1000 x 600 Typ 21
800 x 600 Typ 21
600 x 600 Typ 21
1200 x 600 Typ 11
1000 x 600 Typ 11
900 x 600 Typ 11
800 x 600 Typ 11
700 x 600 Typ 11
181 Stück profilierte Platte (Länge x Höhe) für die
Wohnungen EG bis 2.OG:
12 Stück 600 x 900 Typ 33
10 Stück 500 x 900 Typ 33
3 Stück 400 x 900 Typ 33
1 Stück 900 x 900 Typ 22
1 Stück 800 x 900 Typ 22
3 Stück 700 x 900 Typ 22
6 Stück 600 x 900 Typ 22
10 Stück 500 x 900 Typ 22
9 Stück 400 x 900 Typ 22
1 Stück 900 x 900 Typ 11
2 Stück 600 x 900 Typ 11
LV: Heizung, Sanitär
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
23
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
1 Stück 800 x 600 Typ 33
9 Stück 600 x 600 Typ 33
2 Stück 500 x 600 Typ 33
9 Stück 1200 x 600 Typ 22
9 Stück 1000 x 600 Typ 22
10 Stück 900 x 600 Typ 22
9 Stück 800 x 600 Typ 22
5 Stück 700 x 600 Typ 22
4 Stück 600 x 600 Typ 22
2 Stück 500 x 600 Typ 22
2 Stück 1200 x 600 Typ 21
11 Stück 1000 x 600 Typ 21
8 Stück 900 x 600 Typ 21
2 Stück 800 x 600 Typ 21
13 Stück 700 x 600 Typ 21
2 Stück 600 x 600 Typ 21
1 Stück 500 x 600 Typ 21
2 Stück 400 x 600 Typ 21
6 Stück 1000 x 600 Typ 11
4 Stück 700 x 600 Typ 11
3 Stück 600 x 600 Typ 11
2 Stück 500 x 600 Typ 11
7 Stück 400 x 600 Typ 11
93
32
19
42
Handtuchheizkörper für alle Bäder:
Stück 735 x 1757
Stück 585x1757
Stück 535x1757
Die Heizkörper sind abzuladen, in das Gebäude
zuschaffen, an den erforderlichen Plätzen aufzustellen
und mit den Rohrleitungen zu verbinden, einschließlich
Anpassung der Rohranschlüsse (Etagenbögen). Auf eine
waagerechte und lotrechte Rohrführung ist zu achten.
Die Heizkörper sind komplett mit Zubehör, Bind- und
Entlüftungsstopfen zu liefern und zu montieren.
Heizkörper für Maler- und Fliesenlegerarbeiten einmalig
abnehmen und wieder montieren. Die zu montierenden
Heizkörper erhalten Thermostatische Ventilunterteile
der Fa. Honeywell einschließlich des Fühlerelements,
mit flüssigkeitsgefülltem Wellrohrelement,
Frostschutzsicherung, begrenz- und blockierbar,
Temperaturbereich 7 - 28 °C, 1K Regeldifferenz.
Rücklaufseitig werden Heizkörperverschraubungen, mit
Gewindeanschluss, entleerbar, absperrbar, montiert.
Sonstige Leistungen
In der Kalkulation sind folgende Leistungen zu
berücksichtigen:
Einrichtung, Unterhalt, Wartung und Abbau einer
Winterbauheizung, Ölbrenner als Gebläseheizer, für
jeweils 2 Aufgänge über den Bauzeitraum,
Verbrauchskosten trägt der AG, Umlage nach Vereinbarung
mit allen Firmen
Alle vertikalen Leitungen sind in F90-Qualität
innerhalb der Holzbalkendecken und der Stahlsteindecke
LV: Heizung, Sanitär
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
24
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
zu schotten. Das verwendete Deckenschott / Kombischott
ist vom Prüfingenieur Brandschutz freigeben zu lassen.
Die Freigabe erwirkt der AN.
Abstimmungen mit zuständigem Meßdienstunternehmen bzw.
Bauherr / Planer, bezüglich Installation der
Heizkostenverteiler
Anstrich der sichtbaren Teilstücke der
Heizkörperanbindungsleitungen in RAL 9010 (reinweiß)
glänzend inkl. aller sichtbarer Schellen
Bezeichnungsschilder, 100 x 50 mm, aus Edelstahl mit
Klarsichtabdeckung für zweizeilige Beschriftung. Die
Anbringung erfolgt durch Schraubbefestigung auf der
Fertigisolierung.
Strangweises Füllen und Entlüften der
Gebäudeheizungsanlage
Spülen und Druckprobe der fertig gestellten Stränge
nach DIN 18380
Druck-, Spülprotokolle, die Protokolle sind im Rahmen
der Dokumentation dem Bauherrn in entsprechender
Stückzahl zu übergeben
Befüllung, Nachspeisung der Gebäudeheizungsanlage darf
nur mit aufbereitetem (enthärtetem Füll- und
Ergänzungswasser) erfolgen. Befüllzeiten und Füllmengen
sind zu dokumentieren.
Füllen und Entlüften eines Stranges der Heizungsanlage,
Füllen und Entlüften der Kellerverteilung der gesamten
Heizungsanlage
hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage,
Einregulierung der Strangventile, Voreinstellung der
Thermostatventile, einschließlich anfertigen von
Arbeitsprotokolle
Betriebseinweisung des Bedienpersonal
Wiederholtes Entlüften der gesamten
Gebäudeheizungsanlage bis ca. 6 Wochen nach Beginn der
folgenden Heizperiode
Stemmen bzw. Bohren von Wand- und Deckendurchbrüchen in
den Wohnungen für ein Stahlrohr einschließlich
Brandschutzdurchführung (Trockenverfahren). In der
darunter liegenden Wohnung ist der anfallende Schutt
etc. ist während des Bohrens mit geeigneten
Behältnissen direkt unter der Decke aufzufangen.
Montage- und Revisionspläne gemäß aktuellem Bau- und
Ausführungsstand herstellen. Bestehend aus Grundrissen
und Schemata in dem für die Montagepläne gewählten
Maßstab. Lieferung als Pläne DIN- gerecht gefaltet und
in Ordnern gesammelt, in der Ausführung Farbe 3 Sätze
Die komplette Dokumentation nebst Plänen sind digital
als pdf- Datei, die Pläne zusätzlich als im DWG, DXF
Format dem AG zu übergeben.
LV: Heizung, Sanitär
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
25
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Der Auftragnehmer hat ein Angebot über einen
Wartungsvertrag über die ausgeführten Leistungen des
Gewerkes Heizungstechnik, gemäß dem VDMA-Einheitsblatt
24186 Teil 5 vom Verband Deutscher Maschinen- und
Anlagenbau e.V. (VDMA).zu erstellen.
Es ist zu beachten, dass nur geringe Lagerflächen
vorhanden sind. Der Bieter hat sich deshalb vor
Angebotsabgabe zu diesen Umständen sachkundig zu
machen. Eventuelle Beeinträchtigungen sind
einzukalkulieren. Spätere Nachforderungen werden nicht
anerkannt!
02.01
Heizungsanlage
Demontagearbeiten wie in der Leistungsbeschreibung
Demontagearbeiten wie in der Leistungsbeschreibung
beschrieben
02.01.0010
Demontage
Demontage und Entsorgung wie in der
Leistungsbeschreibung beschrieben.
1,00
02.01.0020
Errichten Heizstation
Errichten einer funktionstüchtigen Heizstation mit
allen notwendigen Komponenten wie in der
Leistungsbeschreibung beschrieben
1,00
02.01.0030
psch
Wärmedämmung und Zubehör
Wärmedämmung und Zubehör inkl. aller notwendigen
Hilfsstoffe wie in der Leistungsbeschreibung
beschrieben
1,00
02.01.0050
psch
Rohrleitungen, Armaturen und Zubehör
Rohrleitungen, Armaturen und Zubehör inkl. aller
notwendigen Form-und Übergansstücke sowie Befestigungen
wie in der Leistungsbeschreibung beschrieben
1,00
02.01.0040
psch
psch
Heizflächen und Zubehör
Heizflächen inkl. aller notwendigen Hilfsmittel wie in
der Leistungsbeschreibung beschrieben
1,00
psch
LV: Heizung, Sanitär
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
02.01.0060
Sonstige Leistungen
Sonstige Leistungen wie in der Leistungsbeschreibung
beschrieben.
1,00
Einheit
Einheitspreis
in EUR
psch
Gesamtsumme:
26
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Heizung, Sanitär
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
03
Sanitär
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
27
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Allgemeines
Allgemeines
Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber die
erforderlichen Ausführungspläne M 1:50 oder teilweise M
1:100 und Berechnungsunterlagen. Die Unterlagen sind
vom Auftragnehmer zu gegebener Zeit selbst anzufordern.
Mit anderen Gewerken ist eine Zusammenarbeit
erforderlich. Dies gilt auch für die Benutzung von
gemeinsamen Aussparungen oder Belegen von Schlitzen und
Kanälen, ebenso die Trassenführung, die vom
Auftraggeber zu koordinieren ist.
Schlitze, Aussparungen und Durchbrüche dürfen nach den
Plänen bzw. den vorgenommenen Anzeichnungen belegt
werden. Im Zweifel ist die Bauleitung zu konsultieren.
Der Auftragnehmer übernimmt im Rahmen der
Rechtsvorschriften die Gewähr für das einwandfreie
Funktionieren der Anlage und hat das gesamte Projekt zu
überprüfen. Änderungen müssen grundsätzlich vom
Auftraggeber und dem Projektanten genehmigt werden, und
zwar vor Montagebeginn.
Bei der Montage der Armaturen, Apparate, Schalter und
Geräte ist grundsätzlich auf eine einwandfreie
Zugänglichkeit zur Wartung, bei der Bedienung und bei
etwaigen Auswechslungsarbeiten zu achten.
Die Unterstützungskonstruktionen sind nach Maßgabe der
erforderlichen Festigkeit bzw. der zulässigen
Durchbiegung vom Unternehmer auszuwählen. Ebenso sind
die Maßnahmen zur Dehnungsaufnahme vom Unternehmer
festzulegen. Der Festigkeitsnachweis ist auf Verlangen
zu führen.
Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund
abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu
großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht
ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu
verwenden.
Jede Art von Rohren und Kanälen ist vor dem Einbau
gründlich zu reinigen.
Späne von Bohren und Fräsen sowie Reste von
Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu
entfernen.
Örtlich erforderliche Installateurausweise können vom
Auftraggeber oder seiner Bauleitung kontrolliert
werden.
Die Verbindung von Bauteilen als lösbare oder nicht
lösbare Verbindung ist dem Auftragnehmer freigestellt,
sofern sich nicht aus Plänen, Beschreibungen,
Werkzeichnungen oder Normen etwas anderes ergibt.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und
Einsetzarbeiten an Estrichen, geputzten Wänden und
Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
LV: Heizung, Sanitär
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
28
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Maßnahmen zum Schutz vor Bränden
Schweiß- und Brennschneidarbeiten dürfen nur von
zuverlässigen, über 18 Jahre alten Personen ausgeführt
werden. Sie müssen mit den Einrichtungen und Verfahren
vertraut sein. Ungelernte und unter 18 Jahre alte
Personen dürfen mit solchen Arbeiten nur unter Aufsicht
beschäftigt werden.
Während und mindestens 3 Stunden nach Beendigung der
Arbeiten muss eine Brandwache mit geeignetem
Löschmittel gestellt werden. Die Aufsicht darf dabei
nur geeigneten Personen übertragen werden, denen die
mit den Schweiß- und Schneidarbeiten verbundenen Brandund Explosionsgefahren bekannt sind.
Körperschall- und Schwingungsschutzmaßnahmen
Der Schwingungsschutz ist Sache des Auftragnehmers. Die
zum Schwingungsschutz erforderlichen baulichen
Fundamente werden nach seinen Angaben hergestellt.
Alle Körperschall führenden Versorgungsleitungen müssen
Körperschall dämmend durch das Bauwerk geführt werden,
bzw. mittels Körperschall dämmender Einlagen und
Umwicklungen aus geeigneten Materialien an ihm
befestigt werden. Schellen müssen eine Gummieinlage
enthalten.
Demontagearbeiten
Die Demontage von Rohrleitungen und
Einrichtungsgegenständen beinhaltet sämtliche
Formstücke, Befestigungsmittel u. dgl. wieder
verwendbare Teile sind dem Auftraggeber zu übergeben.
Vorhandene Sanitärobjekte werden durhc Dritte
demontiert und entsorgt.
Rohrleitungen
Rohrleitungen sind so zu verlegen bzw. zu isolieren,
dass Kondenswasserbildung an Kaltwasserleitungen
ausgeschlossen ist. Das Verlegen in Außenwänden ist
möglichst zu vermeiden.
Bei im Fußbodenaufbau verlegten Rohrleitungen sind die
Forderungen des Estrichlegers bezüglich der Lage und
Dämmung der Rohre zu berücksichtigen. So sind Rohre
grundsätzlich geradlinig, rechtwinkelig und parallel
zur Wand unter Berücksichtigung kürzester
Verbindungswege zu verlegen. Hohlräume und
Zwickelbildungen sind zu vermeiden. Bei kreuzenden
Rohren sind die Dämmungen der Rohre auszuklinken. Stoßund Schnittstellen der Rohrdämmung sind zu verkleben;
das soll erst nach der Druckprobe erfolgen.
Rohrbefestigungen im Fußbodenaufbau dürfen keinen
Körperschall auf die Rohdecke übertragen.
Bei Verbindungen mit Schraub-Fittings ist das
LV: Heizung, Sanitär
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
29
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
überstehende Dichtungsmaterial zu entfernen.
Rohrenden sind nach der Trennung zu entgraten. Aus dem
Nichtbefolgen dieser Weisung können sich bei
eintretender späterer Verstopfung oder Lochfraß
Ansprüche wegen verdeckter Mängel ergeben.
Beim Anbringen von Ventilen und
Einrichtungsgegenständen ist grundsätzlich auf
Fliesenschnitt zu arbeiten und eine Lehre nach
Absprache mit der Bauleitung zu verwenden.
Zur Druckprobe auf Dichtigkeit ist die Bauleitung des
Auftraggebers einzuladen. Dazu ist ein Protokoll
anzufertigen. Die Druckprobe ist vor dem Schließen von
Schlitzen, Kanälen u. dgl. vorzunehmen. Die Art der
Druckprobe ist zuvor abzusprechen.
Für das Spülen von Trinkwasserleitungen sind an die
Ausläufe Hähne oder Spülstopfen anzubringen; Ventile
sind nicht gestattet.
Bei Arbeitsunterbrechung sind Rohrenden mit Stopfen
oder Deckeln zu schließen, andere Verschlüsse (Papier,
Holz u. dgl.) sind nicht zulässig.
Wasserleitungen dürfen nicht an anderen Leitungen
befestigt werden oder als Träger für diese dienen.
Wasserführende Leitungen sind bei Frostgefahr zu
entleeren.
Ringleitungen sind so zu verlegen, dass sie bei
Erfordernis entleert werden können.
Alle Rohre sind spannungsfrei zu verlegen, insbesondere
ist die Wärmedehnung zwischen zwei Festpunkten zu
beachten.
Tragende Konstruktionen dürfen nur mit Zustimmung der
Bauleitung durchbrochen oder geschlitzt werden.
Leitungen unter Putz und Estrich sind zu umhüllen.
Insbesondere dürfen Dehnungsstellen nicht fest
eingeputzt werden.
Die Anzahl der Rohrbögen ist wegen der Druckverluste
auf das technisch erforderliche Maß zu beschränken. Im
Zweifel ist über die Leitungsführung und bauseitigen
Leistungen eine Abstimmung erforderlich.
Einrichtungsgegenstände
Die Lieferung und der Einbau der
Einrichtungsgegenstände sollen nach Unterbrechung bzw.
Abschluss der gesamten Rohrmontage erfolgen. Gegen
Verschmutzung sämtlicher Anlagenteile vor der Übergabe
ist Vorsorge zu treffen.
Die Art und Weise der Befestigung von
Einrichtungsgegenständen ist mit der Bauleitung
abzustimmen. Bolzenschussgeräte sind nicht zugelassen.
Werden Dübel zur Befestigung von Sanitärgegenständen an
gefliesten Wänden erforderlich, sind die Dübellöcher
LV: Heizung, Sanitär
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
30
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
mit Reaktionsharz oder anderen geeigneten Werkstoffen
abzudichten.
Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen;
eine ausdrückliche Bestätigung des Musters durch den
Bauherren sollte eingeholt werden.
Veränderungen des Standortes von
Einrichtungsgegenständen -auch auf Wunsch des
Bauherren- sind nur nach Rücksprache mit dem
Architekten zulässig, damit die Forderung der DIN VDE
0100-701 -Errichten von Starkstromanlagen mit
Nennspannungen bis 1000 V; Räume mit Badewanne oder
Dusche- eingehalten werden.
Alle einzubauenden elektrischen Verbraucher - auch im
Austausch - sind für die Nennspannungen 24V, 230V bzw.
400V auszulegen.
Kalkulationshinweis
Alle angegebenen Mengenansätze sind Richtwerte.
Tatsächliche Massen sind vor Ort aufzumessen oder den
beiliegenden Planunterlagen zu entnehmen!
Leistungsbeschreibung Sanitärtechnik
Demontage Rohrleitungen und Zubehör sowie
Sanitärobjekte und Einbauten
Zur Demontage gehört das vollständige Demontieren der
Anlagenteile, Transport zur bis zu 100m entfernten
Sammelstelle/Schuttcontainer und fachgerechte,
sortenreine Entsorgung. Die Schuttcontainer sind vom
Bieter zu stellen.
Rohre sind aus den Decken vollständig zu entfernen. Die
für die Neuverlegung nicht notwendigen Bohr- und
Durchbruchsöffnungen von den demontierten Leitungen in
den Decken und Wänden sind zu verschließen.
Aus Wänden herausragende Rohrleitungen/ Halterungen
u.ä. sind mind. 3 cm frei zu stemmen und dann
abzutrennen. Das Trennen von Rohrleitungen hat durch
Sägen zu erfolgen. Thermische Verfahren und
Trennschleifen sind in den Gebäuden untersagt. Rohre
und Dämmung sind getrennt zu entsorgen. Das Material
wird Eigentum des Auftragnehmers. Die
Entsorgungsscheine sind unaufgefordert bei der
Rechnungslegung dem AG vorzulegen.
Vor der Demontage der Kaltwasserleitungen sind die
vorhandenen Trinkwasseranlagen komplett mit allen
Anlagenteilen zu entleeren.
Mengenansatz Entleerung:
5 Trinkwasserhausanschlüsse mit Kellerverteilungen
Trinkwasser kalt
29 Steigeleitungen Trinkwasser kalt
Anschlussleitungen Trinkwasser kalt für 77 Küchen und
Bäder
LV: Heizung, Sanitär
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
31
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Demontage der Kaltwasserleitungen im Kellergeschoss
(Leistungsgrenze: ab Hauswasserzähler der BWB) und in
den Geschossen, als Verteil- und Steigeleitungen, als
Sammel- und Einzelanschlussleitungen einschließlich der
Befestigungen, Form- und Verbindungsstücke, eingebauter
Gewindearmaturen, Absperrventile sowie sämtlicher
sonstiger Trinkwasser-Armaturen. Zu demontieren sind
Anlagenteile wie Filter, Absperrarmaturen nach
Hauswasserzähler. Zwei der fünf Hauswassereinspeisungen
werden stillgelegt. Der Verschluss der
Hauswassereinspeisungen an der Hauswand nach der
Abholung der Zähler durch die BWB ist einzukalkulieren.
Die Demontagehöhe über Kellerfußboden beträgt
überwiegend ca. 2 m. Die Rohre sind aus Stahl, Stahl
verzinkt, Kupfer, Edelstahl, Blei- und sonstige
Rohrwerkstoffe und ungedämmt verlegt. Eventuelle
Dämmungen, die partiell nach Kleinreparaturen
angebracht worden sind, sind nach der Demontage
getrennt von den Rohrleitungen zu entsorgen.
Mengenansatz Demontage Kaltwasserleitungen:
Demontage Kellerverteilungen DN15 - DN50 Trinkwasser
kalt: ca. 400 lfdm
Demontage 29 Steigestränge DN15 - DN32 Trinkwasser
kalt: ca. 240 lfdm
Demontage Wohnungsanbindungen DN15-DN25 Trinkwasser
kalt und warm ab Warmwasserbereiter: für 71 Wohnungen
Bad- und Küchenzeile mit 1 Sammelanschlussleitung an
Trennwand und für 6 separate Bäder und 6 separate
Küchen
Demontage der Schmutzwasserleitungen im Kellergeschoss
und in den Geschossen, als Sammel- und Fallleitungen,
als Sammel- und Einzelanschlussleitungen einschließlich
der Befestigungen, Form- und Verbindungsstücke,
Reinigungsrohre und Fallrohrbelüfter über Dach. Die
Demontagehöhe über Kellerfußboden beträgt überwiegend
ca. 2 m. Sämtliche Rohre sind überwiegend aus Guss. Die
Fallrohre an der Hofseite sind im Kellergeschoss an
ebenfalls hofseitige Grundleitungsanschlüsse geführt
worden. Unter der Sohle wurden die Grundleitungen
Richtung Straße entwässert.
Der Hausanschluss Schmutzwasser in der
Otto-Franke-Straße 62 liegt als einziger Hausanschluss
außerhalb des Gebäudes. Die Grundleitung vom
Gebäudeaustritt bis zum Übergabeschacht muss überprüft
und ggf. saniert werden.
Demontage der Schmutzwassersammelleitungen bis zum
Hausanschluss der BWB im Gebäude einschließlich
Verschließen der alten, nicht mehr genutzten
Grundleitungsanschlüsse. Die Neuverlegung erfolgt bis
auf zwei neu zu verlegende Grundleitungen als
Kellerquerung unter der Kellerdecke.
Die zu demontierenden Anschlussleitungen von den Wannen
und WC's sind jeweils im darunterliegenden Geschoss
unter der Decke zum Fallrohr geführt worden. Die
Demontagehöhe kann entsprechend der Geschosshöhe bis
2,6 m sein. Demontage der Loro-Regenstandrohre und
ggf. provisorisches Verschließen der
LV: Heizung, Sanitär
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
32
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Grundleitungsanschlüsse.
4 Regenfrontrohr-Anschlusskanäle sind infolge des
maroden Zustandes nicht für die weitere Nutzung
vorgesehen und zu verschließen.
Mengenansatz Demontage Abwasserleitungen:
Demontage Schmutzwasserleitungen im Keller DN70 DN150: ca. 350 lfdm
Demontage 29 Fallstränge und Rohrbelüfter DN70 - DN100:
ca. 300 lfdm
Demontage Anschlussleitungen in den Geschossen
DN40-DN100: für 77 Wohnungen mit Bad und Küche
Demontage Regenwasser-Fallrohrstützen und ggf.
provisorischer Verschluss der Grundleitungsanschlüsse:
ca. 20 Stck
Demontage der sanitären Einrichtungen in den 77
Wohnungen bestehend pro Wohnung aus:
Stand-WC aus Sanitärporzellan mit Spülkasten
Waschtisch oder Waschbecken aus Sanitärporzellan,
teilweise Wohnungen ohne Waschtisch
Wanne 1600 x 700 mm aus Acryl oder Stahlblech
überwiegend auf Füßen, einschließlich der teilweise
vorhandenen Wannenschürzen oder Wannenträger
Küchenspüle, aus Emaille oder Edelstahl, mit
Unterschrank
Mini-Durchlauferhitzer für die Versorgung einzelner
Entnahmestellen, vorrangig in der Küche
Speicher für die Warmwasserversorgung mehrerer
Entnahmestellen im Bad
Demontage von 2 Ausgussbecken aus Stahlblech im
Kellergeschoss
Sämtliche sanitären Einrichtungen sind einschließlich
der Konsolen, Halter, Armaturen, Verschraubungen und
Anschlußleitungen zu demontieren.
Rohrleitungen und Zubehör sowie Dämmungen
Schmutzwasserleitungen
Grundlagen der Installation sind die DIN 1986-100,
Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke - Teil
100: Bestimmungen in Verbindung mit DIN EN 752 und DIN
EN 12056 , die DIN EN 1610 - Verlegung und Prüfung von
Abwasserleitungen und -kanälen, die DIN 4102/B1
Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen, VDI 4100
Schallschutz von Wohnungen - Kriterien für Planung und
Beurteilung. Das Entwässerungssystem ist gemäß DIN 4109
gegen Körperschallübertragung vom Baukörper zu trennen.
Die Verarbeitung und Verlegung ist nach den
herstellerspezifischen Vorschriften sowie unter der
Einhaltung einschlägiger Normen durchzuführen.
Die Abwassernetze werden ab den Hausanschlüssen
vollständig erneuert. Vor Baubeginn werden
Grundleitungen der BWB instandgesetzt. Es sind 5
straßenseitige Hausanschlüsse der BWB vorhanden, an
denen die neu zu verlegenden Leitungen anbinden:
Hausanschluss Otto-Franke-Straße 66: Anschluss
Sammelleitung von 6 Fallleitungen
LV: Heizung, Sanitär
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
33
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Hausanschluss Otto-Franke-Straße 62: Anschluss
Sammelleitung von 6 Fallleitungen Besonderheit:
Verlegung einer neuen Grundleitung unter der
Kellersohle zum Queren des Kellers aufgrund der
geringen Kellerdeckenhöhe und der Übergabeschacht ist
auf dem Grundstück, Prüfung der Grundleitung auf dem
Grundstück bis zum Übergabeschacht
Hausanschluss Otto-Franke-Straße 60: Anschluss
Sammelleitung von 6 Fallleitungen
Hausanschluss Otto-Franke-Straße 58: Anschluss
Sammelleitung von 6 Fallleitungen Besonderheit:
Verlegung einer neuen Grundleitung unter der
Kellersohle zum Queren des Kellers aufgrund der
geringen Kellerdeckenhöhe
Hausanschluss Nipkowstraße 54: Anschluss Sammelleitung
von 5 Fallleitungen
Sammelleitungen im Kellergeschoss
Die Sammelleitungen sind unter der Kellerdecke und an
den Wänden mit einem Gefälle von 1:100 zu verlegen.
Vor jedem Übergang Fallrohr zur Sammelleitung, nach
mindestens 20 m Sammelleitung, vor jedem Hausanschluss
und vor Richtungsänderungen sind Reinigungsöffnungen
vorzusehen. Aufgrund der geringen Deckenhöhe mit ca. 2
m sind Querungen mit anderen Leitungen und vor
Türöffnungen zu vermeiden. Die Sammelleitungen müssen
daher teilweise unter Treppenpodeste an der Außenwand
verlegt werden. Ob der Bereich unter den Podesten hohl
oder mit Schutt gefüllt ist, wird sich erst bei der
Ausführung herausstellen. Ein Mehraufwand für die
Verlegung, Schutz für die Rohre in diesen Bereichen ist
einzukalkulieren.
Sammelleitungen im KG: Fabrikat: Geberit Silent-PP
Zu den Rohrmassen sind als Zulage Form- und
Verbindungsstücken jeglicher Art, Abzweige,
Reduktionen, Muffen, Befestigungsmaterial
(schallgedämmt) und Verbinder, Verschnitt ausreichend
einzukalkulieren.
Einschließlich Übergangsformstücke zu den
Grundleitungsstutzen, KG 2000 neu / Guss alt, zu den
Falleitungen, Silent-db20, und für den Anschluss von
Duschen aus dem EG.
Einzukalkulieren sind ausreichende Befestigungen aus
Profilstahl.
Mengenansatz Sammelleitungen im Kellergeschoss und der
o.g. Zulage:
Anzahl Fallleitungen: 29
Geschosshöhe KG: ca. 2 m
Hausanschlüsse: 5
Silent-PP Rohr DN50: ca. 20 lfdm
Silent-PP Rohr DN70: ca. 20 lfdm
Silent-PP Rohr DN90: ca. 25 lfdm
Silent-PP Rohr DN100: ca. 270 lfdm (davon ca. 40 lfdm
für Regenwassersammelleitung)
Silent-PP Rohr DN125: ca. 130 lfdm
Silent-PP Rohr DN150: ca. 25 lfdm
Reinigungsöffnungen DN90/100: ca. 40 ST
LV: Heizung, Sanitär
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
34
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Reinigungsöffnungen DN125: ca. 15 ST
Reinigungsöffnungen DN150: ca. 5 ST
Anzahl Querungen unter Treppenpodest: 5 x ca. je 2,5
lfdm Rohrlänge
Fallleitungen
Die in Installationsschächten verlegten Fallleitungen
sind in jeder Etage zur Dehnungskompensation mit Stützund Dehnmuffen zu sichern. Da der Dachgeschossneubau
andere Wohnungsgrundrisse als die sanierten
Bestandsgeschosse aufweist, ist im 2.Obergeschoss mit
Verzügen im Schachtumkreis unter der Decke zu rechnen.
Fallleitungen sind durch Holzdecken und zum Neubau
durch Betondecken zu verlegen. Hierbei ist zu beachten,
dass Verzüge, bedingt durch Holzbalken und
Deckenversprünge, so zu gestalten sind, dass möglichst
wenig Wohnraum verloren geht. Auch hier sind sämtliche
notwendige Leistungen, wie Durchbrüche fachgerecht
herstellen und nach erfolgter Montage fachgerecht
schließen, mit in der Kalkulation zu berücksichtigen.
Fallleitungen: Fabrikat: Geberit Silent-db20
Verbindung durch Spannverbinder
Auf die Rohrdimension abgestimmte Rohrschellen mit
Schalldämmeinlage für die Gleitbefestigung von Rohren
oder zur Fixpunktbefestigung von Rohren in Verbindung
mit Stütz- und Dehnmuffe oder Langmuffe.
Zu den Rohrmassen sind als Zulage Form- und
Verbindungsstücken jeglicher Art, Abzweige,
Reduktionen, Muffen, Befestigungsmaterial
(schallgedämmt) und Verbinder, Verschnitt ausreichend
einzukalkulieren
Einzukalkulieren sind ausreichende Befestigungen aus
Profilstahl.
Mengenansatz Sammel- und Fallleitungen und der o.g.
Zulage:
Anzahl Fallleitungen: 29
Geschosshöhen: ca. 3 m
Silent-db20 Rohr DN50:
Silent-db20 Rohr DN70:
Silent-db20 Rohr DN90:
und Verzüge)
Stütz- und Dehnmuffen:
ca. 10 lfdm
ca. 10 lfdm
ca. 460 lfdm (alle 29 Stränge
ca. 150 St
Für 4 Fallleitungen sind je 2 Rohrbe- und Entlüfter
über Dach vorgesehen, da im Dachgeschoss teilweise je
2 Wohnungen schmutzwasserseitig angeschlossen werden.
Einzukalkulieren ist die Lieferung und Montage von ca.
33 Rohrbe- und Entlüfter DN 90/100,
dachneigungsunabhängig, einschließlich: Grundplatte und
Anschluss-Schlauch und Anschlussadapter an Fallrohr
sowie Bitumenbahn-Eindichtungen.
Schwitzwasserdämmung der Schmutzwasserfallleitungen,
da= 90-110 mm, vor dem Rohrbelüfter
LV: Heizung, Sanitär
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
35
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Mengenansatz Schwitzwasserdämmung: ca. 100 lfdm
Brandschutz für Fall- und Sammelleitungen
Für die Geschossquerungen und Durchdringungen von
Brandabschnitten im Kellergeschoss sind folgende
Rohrschott90 für Abwasserleitungen zu verwenden:
Fabrikat: Geberit, Typ: Rohrschott 90 Plus
Mengenansatz Rohrschott 90 Plus:
Rohrschott 90 Plus DN 50 / 70: ca. 5 St
Rohrschott 90 Plus DN 90 / 100: ca. 150 St
Rohrschott 90 Plus DN 125: ca. 25 St
Einzel- und Sammelanschlussleitungen in den Wohnungen
Die Sammel- und Einzelanschlussleitungen werden
oberhalb des FFB in den Installtionsvorwänden verlegt.
Die Duschen und tlw. Badewannen im EG werden vom KG
angeschlossen. Im Dachgeschoss sind in zwei Wohnungen
jeweils ca. 3 m Einzelanschlussleitungen von Duschen im
Fußbodenaufbau zu verlegen.
Die Wohnungsinstallation Schmutzwasser ist zu
kalkulieren für:
Fabrikat: Ostendorf HT-Abflussrohr (PPs)
Zu den Rohrmassen sind als Zulage Form- und
Verbindungsstücken jeglicher Art, Abzweige,
Reduktionen, Muffen, Gummidichtungen,
Befestigungsmaterial (schallgedämmt) und Verbinder,
Verschnitt ausreichend einzukalkulieren
Mengenansatz Ostendorf HT-Abflussrohre und der o.g.
Zulage:
Anzahl Wohnungen: 93
Anzahl Bäder/Küchen zusammen (Spüle+GSP an Badwand):75
Anzahl Bäder/Küchen getrennt: 18
Anzahl Duschen/ Wannen EG, die vom Keller angebunden
werden: ca. 10
HTEM DN40/50: ca. 550 lfdm
HTEM DN70: ca. 110 lfdm
HTEM DN90: ca. 370 lfdm
Grundleitungen unter der Kellersohle und Überprüfung
der Grundleitung zum Übergabeschacht der Wasserbetriebe
in der Otto-Franke-Straße 62
In zwei Bereichen werden zur Querung von der Hof- zur
Straßenseite die Sammelleitung unter der Sohle verlegt:
in der Otto-Franke-Straße 62 und in der
Otto-Franke-Straße 58.
In der Otto-Franke-Straße 62 muss die auf dem
Grundstück vorhandene Grundleitung zum Übergabeschacht
durch Spülungen gereinigt und mittels Videoinspektion
überprüft werden. Gegebenfalls ist mehrfaches
hydrodynamisches Reinigungen nötig - vom
Grundleitungsstutzen im Haus bis zum Übergabeschacht
LV: Heizung, Sanitär
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
36
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
der BWB zur vollständigen Säuberung für die optische
Inspektion. Bei der Reinigung sind gleichzeitig die
Verunreinigungen abzusaugen. Verwendung geeigneter
Düsen. Die gelösten Stoffe sind herauszuschaffen und
vorschriftsmäßig zu entsorgen.
In der Otto-Franke-Straße 58 ist der der Anschluss der
neu verlegten Grundleitung an den Hausanschluss der BWB
mit Übergangsformstücken und notwendigen Stemmarbeiten
vorzusehen.
Einzukalkulieren sind die Stemmarbeiten zur Verlegung
unter der Sohle und das Verschließen nach Verlegung der
Grundleitung. Einschließlich: Herstellen des
Anschlusses an den Übergabeschacht
Grundleitungen: RohrSystem: KG 2000
Zu den Rohrmassen sind als Zulage Form- und
Verbindungsstücken jeglicher Art, Abzweige,
Reduktionen, Muffen und Verschnitt ausreichend
einzukalkulieren.
Mengenansatz Grundleitung und der o.g. Zulage:
Grundleitung DN 125 auf dem Grundstück zum
Übergabeschacht: ca. 15 m Länge
Grundleitung DN 125 unter der Sohle: ca. 25 lfdm
Grundleitung DN 100 für Regenwasser-Fallrohr-Anschluss:
ca. 40 lfdm
Regenwasserleitungen
Zum Leistungsumfang der Sanitärinstallation gehört die
Erneuerung der Regenstandrohre für die außen liegende
Dachentwässerung, Herstellung der Anschlüsse an die
bauseits gestellten Fallleitungen und ggf. vorhandenen
Grundleitungsstutzen
Herstellen von ca. 5 Kernbohrungen DN 150 durch
Außenwand KG bis 65 cm Mauerwerk
einschließlich ca. 5 Doyma-Abdichtungen für
Rohrleitungen DN 100
Tlw. werden Fallrohr-Anschlussleitungen ins Gebäude
geführt und vor dem Hauskasten an die Grundleitung
angeschlossen. Die Leitungslängen im KG sind in den
Mengen für das Silent-PP-Rohr unter Schmutzwasser
enthalten.
Leitungslängen für die Grundleitungen außenhalb des
Gebäudes sind in den Mengen für das KG 2000-Rohr für
Schmutzwasser enthalten.
Vorgesehen sind Regenstandrohre, aus Stahl,
feuerverzinkt, rund, mit Reinigungsöffnung nach DIN EN
1123 mit erhöhtem Qualitätsstandard gemäß
RAL-Gütezeichen GZ-694, mit
2-Kammern-Steckmuffenverbindung, Brandschutzklasse A1,
formstabil, bruchfest, rückstausicher, langlebige
Innenbeschichtung gemäß DIN EN ISO 2178 auf Basis einer
2K-Epoxid-Kombination
1500 mm, einschließlich:
Anschlussstück und Bögen zum Übergang von Standrohr zur
Grundleitung
Standrohrkappe aus VMZINC, nach EN 988 und PREMIUMZINC
Qualitätskriterien, passend zum Standrohr
LV: Heizung, Sanitär
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
37
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Dichtelemente
Fabrikat: Loro-X Standrohr mit Reinigungsöffnung
Mengenansatz Regenstandrohre DN100: ca. 18 St
Trinkwasserleitungen, Armaturen und Dämmungen
Die Trinkwassernetze kalt werden ab den Hausanschlüssen
(Leistungsgrenze: ab Wasserzähler der BWB) vollständig
erneuert. Von den 5 Trinkwasser-Hausanschlüssen werden
3 weitergenutzt. Nach den 3 Trinkwassereinspeisungen
mit Wasserzähler der BWB ist jeweils ein automatischer
Rückspülfilter, Fabrikat: Judo, Typ: Profimat - Zeit
gesteuert) einzubauen. Dieser ist unmittelbar unter der
Kellerdecke zu platzieren, so dass möglichst das
Rückspülwasser natürlich entwässert werden kann
(Anschluss an SW über Geruchsverschluss).
Hausanschlüsse der BWB:
Hausanschluss Otto-Franke-Straße 66: Stilllegung
Hausanschluss Otto-Franke-Straße 62: Anschluss
Verteilungsleitung zu 14 Strängen
Hausanschluss Otto-Franke-Straße 60: Anschluss
Verteilungsleitung zu 6 Strängen und Kaltwasser zur
Warmwasserbereitung in der Fernwärmestation
Otto-Franke-Straße 60a
Hausanschluss Otto-Franke-Straße 58: Anschluss
Verteilungsleitung zu 11 Stränge
Hausanschluss Nipkowstraße 54: Stilllegung
Für die Bewässerung der hofseitigen Gartenanlagen Nipkowstr. und Otto-Franke-Str. - sind je eine
frostsichere Außenarmatur mit Absperrventil und
Wasserzähler vorgesehen.
Die Warmwasserbereitung erfolgt in der
Fernwärmeübergabestation im Kellergeschoss hofseitig in
der Otto-Franke-Straße 60a.
Folgende Edelstahl-Speicher-Wassererwärmer sind zu
installieren:
senkrecht stehender, hygienischer
Speicher-Wassererwärmer mit einer Heizwendel zur
Trinkwassererwärmung in Verbindung mit Fernheizungen.
Nach DIN 4753 gebaut und registriert, refüllt die
Anforderungen des DVGW Arbeitsblattes W 551. Für
Heizungsanlagen nach DIN 4751. Speicherzelle und
Heizwendel korrosionssicher aus hochlegiertem
Edelstahl, mit Reinigungs- und Besichtigungsöffnung
oben sowie vorderer Flanschöffnung. Der
Speicher-Wassererwärmer ist allseitig mit Mineralfaser
wärmegedämmt. Ummantelung aus Stahlblech,
epoxidharzbeschichtet, Farbe vitosilber
Typ: EVI
Speicherinhalt: 500 Liter
Lieferumfang:
separat verpackte Wärmedämmung, Stellfüße, Thermometer
und Tauchhülse für Speichertemperatursensor bzw.
Temperaturregler
Aufgrund der geringen Türbreiten von ca. 85 cm ist die
LV: Heizung, Sanitär
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
38
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Wärmedämmung erst in der Heizzentrale anzubringen.
Fabrikat: Viessmann
Typ: Vitocell-V 300
einschließlich sämtlichen Zubehör zur Aufstellung,
Inbetriebnahme und Anschlussverschraubungen für
Presssystem mapress
Mengenansatz nach Auslegung Warmwasserspeicher: 3 x
Vitocell-V 300
Als Zirkulationspumpe ist vorgesehen:
Umwälzpumpe mit 1-phasigen Naßläufermotor
Mediumtemperaturbereich: -25 - 110 °C
max. Betriebsdruck: 10 bar
Fabrikat: Grundfos
Typ: UP 20-45 N 150 / 230 V
Einzukalkulieren sind:
Sicherheitsventil DN 32, 10 bar
Durchgangs-Rückflussverhinderer DN 32, Fabrikat:
Kemper, Rotguss, Außengewinde,
Anschlussverschraubungen für Presssystem mapress
Von der Fernwärmeübergabestation wird das gesamte
Warmwasser- und Zirkulationsnetz verteilt für insgesamt
29 Steigeleitungen warm und 33 Zirkulationsleitungen in
den Schächten. Da der Dachgeschossneubau andere
Wohnungsgrundrisse als die sanierten Bestandsgeschosse
aufweist, ist im 2.Obergeschoss mit Verzügen im
Schachtumkreis unter der Decke zu rechnen. In 4
Schächten werden 2 Zirkulationen geführt, da im
Dachgeschoss je zwei Wohnungen versorgt werden. Die
Mindestnennweite für Zirkulationsstrangleitungen ist
lt. AG-Vorgabe DN 15 und werden im letzten Geschoss
kurz vor den Wasserzählern angebunden.
Die Absperr- und Zirkulationsventile sind in allgemein
zugänglichen Bereichen, außerhalb der Mieterkeller
anzubringen.
Die Warmwasserleitungen sind nach gültiger EnEV zu
dämmen. Die Kaltwasserleitungen sind gegen
Schwitzwasser zu dämmen, nach den Richtwerten für
Schichtdicken zur Dämmung von Rohrleitungen für
Trinkwasser kalt - DIN 1988-200:2012-05 - Tabelle 8.
In sichtbaren Bereichen: mit Kunststoffummantelung
In der Heizzentrale: mit Blechummantelung
Verteilungsleitungen und Dämmungen im Keller und
Steigeleitungen und Dämmungen
Die Steigeleitungen sind durch Holzdecken und zum
Neubau durch Betondecken zu verlegen. Hierbei ist zu
beachten, dass Verzüge, bedingt durch Holzbalken und
Deckenversprünge, so zu gestalten sind das möglichst
wenig Wohnraum verloren geht. Auch hier sind sämtliche
notwendige Leistungen, wie Durchbrüche fachgerecht
herstellen und nach erfolgter Montage fachgerecht
schließen, mit in der Kalkulation zu berücksichtigen.
Die Verteilungs- und Steigeleitungen im Kellergeschoss
aus:
LV: Heizung, Sanitär
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
39
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Fabrikat: Geberit Mapress Edelstahl 1.4401 Trinkwasser
Zu den Rohrmassen sind als Zulage Form- und
Verbindungsstücken jeglicher Art, T-Stücke,
Reduktionen, Übergänge und Verschnitt ausreichend
einzukalkulieren.
Einzukalkulieren sind ausreichende Befestigungen aus
Profilstahl.
Mengenansatz Verteil- und Steigeleitungen und der o.g.
Zulage:
Anzahl Stränge Kaltwasser: 29
Anzahl Stränge Warmwasser: 29
Anzahl Stränge Zirkulation: 33
Geschosshöhen: ca. 3 m
Hausanschlüsse: 3
Mapress
Mapress
Mapress
Mapress
Mapress
Mapress
Edelstahl
Edelstahl
Edelstahl
Edelstahl
Edelstahl
Edelstahl
Systemrohr
Systemrohr
Systemrohr
Systemrohr
Systemrohr
Systemrohr
d
d
d
d
d
d
15
18
22
28
35
42
x1 :
x1 :
x1,2
x1,2
x1,5
x1,5
ca. 5 lfdm
ca. 600 lfdm
: ca. 640 lfdm
: ca. 780 lfdm
: ca. 210 lfdm
: ca. 110 lfdm
Für die Geschossquerungen und Durchdringungen von
Brandabschnitten im Kellergeschoss sind folgende
Rohrabschottungen zu verwenden:
R90 Rohrabschottung für nichtbrennbare
Versorgungsleitungen in Massivbauteilen und leichten
Trennwänden.
Feuerwiderstandsfähige Rohrabschottungen mit
nichtbrennbarer hochverdichteter Conlit Schale 150 U
mit einem Schmelzpunkt von > 1000 °C und notwendiger
weiterführender Dämmung mit der Dämmschale Rockwool 800
Ausführung:
Die Erstellung einer Rohrabschottung der
Feuerwiderstandsklasse R90. Hierzu ist die
Brandschutzschale entweder formschlüssig in eine
Kernbohrung einzupressen oder bei verbleibenden
Restfugen bzw. im Durchbruch vollständig ein zu mörteln
(Mörtel MG II, IIa, III). Fugen bis zu einer Breite von
ca. 2 mm werden mit vollflächig auf die
Brandschutzschale aufgebrachtem Brandkleber
abgedichtet. Alternativ können in Massivbauteilen
Restspalte bis 30
mm Breite mit Brandschutzkitt verfüllt werden. Eine
weiterführende Dämmung mit der dazugehörigen
Brandschaler ist beidseitig der Durchführung
anzubringen. Alle Rohrschalen sind mit verzinktem
Bindedraht, 6 Windungen pro lfd. Meter, auf dem Rohr zu
befestigen. Der Einbau mit "Null-Abstand" zwischen den
Brandschale im Durchführungsbereich ist lt. Prüfzeugnis
zulässig.
Die Ausführung muss gemäß ABP Nr. P-3725/4130-MPA BS
erfolgen. Die ordnungsgemäße Ausführung ist vom
Ersteller der Abschottung nach Abschluss der Arbeiten
LV: Heizung, Sanitär
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
40
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
durch eine Übereinstimmungserklärung zu bescheinigen.
Baustoffklasse: A2 nach DIN 4102-1
Schmelzpunkt: > 1000 ° C nach DIN 4102-17
Rohdichte: > 150 kg/m³
Wärmeleitfähigkeit:0,040 W/(mK) nach EnEV
oder technisch gleichwertig
Notwendige weiterführende Dämmung:
Baustoffklasse: A2 nach DIN 4102-1
Schmelzpunkt: > 1000 ° C nach DIN 4102-17
Wärmeleitfähigkeit: 0,035 W/(mK) nach EnEV
oder technisch gleichwertig
Fabrikat: Rockwool
Typ: Conlit
Mengenansatz Rohrabschottungen R90 je 0,5 m für
Trinkwasser DN 15 - 25: ca. 390 St
Mengenansatz Rohrabschottungen R90 je 0,5 m für
Trinkwasser DN 32 - 40: ca. 15 St
Einzukalkulieren ist das Öffnen und Verschließen mit
Mörtel der Holzbalkendecken und Betondecken für ca. 35
Stränge (Schmutzwasser und Trinkwasser) Öffnungsgröße: ca. 1200 mm2 - sowie ca. 100
Einzeldurchdringungen - Öffnungsgröße: ca. 20 x 20 cm.
Dämmungen der Strang- und Verteilungsleitungen
Dämmung von Trinkwasserrohrleitungen, Bögen und
Abzweigen mit nichtbrennbaren aluminiumkaschierten
Steinwolle- Rohrschalen
Ausführung:
Rohrschalen fugendicht auf die Rohrleitungen
aufbringen. Schutzstreifen der selbstklebenden
Längsüberlappung entfernen und mit dem Längsschlitz
dicht verkleben. Rundstöße mit selbstklebenden
Aluminiumklebeband verkleben. Zusätzlich Rohrschalen
mit verzinktem Bindedraht, 6 Windungen pro lfd. Meter,
auf der Rohrleitung befestigen.
Ausführung:
- diffusionsdicht
- im Sichtbereich mit Kunststoffaußenmantel
- in der Heizzentrale mit Blechmantel
Baustoffklasse: A2 nach DIN 4102
Wärmeleitfähigkeit: 0,035 W/(mK)
Schmelzpunkt: > 1000 °C nach DIN 4102
Fabrikat: Rockwool
Typ: RS 800
Dämmschichtdicke: Warmwasser nach EnEV und Kaltwasser
Schwitzwasserdämmung
Die Dämmung von Rohrbögen und Abzweigen ist mit
einzukalkulieren.
Mengenansatz für die Dämmung von Verteil- und
Steigeleitungen:
LV: Heizung, Sanitär
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
41
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Dämmung Mapress
5 lfdm
Dämmung Mapress
20 lfdm
Dämmung Mapress
ca. 255 lfdm
Dämmung Mapress
ca. 375 lfdm
Dämmung Mapress
ca. 75 lfdm
Dämmung Mapress
ca. 90 lfdm
Edelstahl Systemrohr kalt d 15 x1 : ca.
Dämmung Mapress
580 lfdm
Dämmung Mapress
ca. 385 lfdm
Dämmung Mapress
ca. 405 lfdm
Dämmung Mapress
ca. 135 lfdm
Dämmung Mapress
ca. 20 lfdm
Edelstahl Systemrohr warm d 18 x1 : ca.
Edelstahl Systemrohr kalt d 18 x1 : ca.
Edelstahl Systemrohr kalt d 22 x1,2 :
Edelstahl Systemrohr kalt d 28 x1,2 :
Edelstahl Systemrohr kalt d 35 x1,5 :
Edelstahl Systemrohr kalt d 42 x1,5 :
Edelstahl Systemrohr warm d 22 x1,2 :
Edelstahl Systemrohr warm d 28 x1,2 :
Edelstahl Systemrohr warm d 35 x1,5 :
Edelstahl Systemrohr warm d 42 x1,5 :
Ventile, Armaturen, Technische Ausrüstung
In der Fernwärmeübergabestation ist ein Ausgussbecken
mit Zapfventil mit Rohrbelüfter und
Rückflussverhinderer vorzusehen (incl. separater
Wasserzähler). Die Entwässerung soll über eine
Abwasserhebeanlage (Fabrikat: Kessel, Typ: Aqualift S
aus Kunststoff zur Unterflurinstallation) erfolgen. Der
Gitterrost für den bauseit gestellten Pumpensumpf 700 x
700 mm ist einzukalkulieren. Zusätzlich ist ein
Bodenablauf vorzusehen sowie Stemmarbeiten für die
Verlegung der Grundleitung zum Pumpensumpf.
Absperrarmaturen im Kellergeschoss:
Weser Freistrom-Absperrventil,aus Rotguss,
Edelstahl-Sitzring bis DN 50, totraumfrei, mit unter
Druck austauschbarer EPDM-Lippendichtung, nach DIN EN
1213, mit DVGW- und Schallschutzzulassung, PN 16, mit
Entleerventil, mit 10 Jahren Gewährleistung, beidseitig
mit Außengewinde einschließlich Dämmkappe und
Anschlussverschraubungen für Presssystem mapress
Fabrikat: Kemper, Typ: Figur 173
Mengenansatz für Absperrventile mit Dämmkappe:
Kemper
Kemper
Kemper
Kemper
Absperrventil
Absperrventil
Absperrventil
Absperrventil
mit
mit
mit
mit
Dämmkappe
Dämmkappe
Dämmkappe
Dämmkappe
DN
DN
DN
DN
20:
25:
32:
40:
ca.
ca.
ca.
ca.
8 St
53 St
3 St
7 St
Für die Strangentleerungen sind KFE-Ventile DN 15 aus
Rotguß mit Schlauchverbindung, Kappe und Kette und mit
Anschluss an Pressfittingssystem vorzusehen
einschließlich des Anschlussformteils.
An den 3 Hauseinspeisungen sind jeweils
Rotguss-Kombi-Rückflussverhinderer mit
LV: Heizung, Sanitär
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
42
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Entleerungsventil, Fabrikat: Kemper, einzubauen.
An den für Trinkwasserprobenahme nach der TrinkwVO
vorgeschriebenen Leitungsabschnitten im Kellergeschoss
sind Probenahmeventile vorzusehen:
Probenahmeventil DN 8 und DN 15 aus Rotguss, zur
Probenahme von Trinkwasser zur Bestimmung
mikrobiologischer und chemischer Parameter nach
TrinkwVO in Kalt - und Warmwasserinstallationssystemen,
bestehend aus Rotguss im mediumberührten Bereich,
absperrbar mittels beiliegendem Inbusschlüssel SW 5,
Rotguss-Ventilkörper 360° drehbar, mit abflammbarem und
drehbarem Edelstahl-Auslaufbogen, für Ventile und
Verschraubungen von DN 15 bis DN 50 (bei
Flanscharmaturen von DN 15 bis DN 25)
Fabrikat: Kemper, Typ: Figur 187
Regulierventile im Kellergeschoss:
automatisches Zirkulations-Regulierventil, absperrbar,
zum thermisch selbstregelnden, hydraulischen
Strangabgleich, mit automatischer
Regelbereichsumstellung für die thermische Desinfektion
= 70 °C, für Anlagen nach DVGW-Arbeitsblatt W 551 / W
553, mit einstellbarem Regelbereich 50°C bis 65 °C,
komplett aus Rotguss im mediumberührten Bereich,
beständig gegen aggressives Wasser, totraumfrei, mit
PTFE-Sitzdichtung, mit DVGW-Zulassung nach W 554, PN
16, mit Entleerstopfen 1/4" zur Aufnahme des
Entleerventils, Absperreinheit mit Thermometer- und
Fühleraufnahme, beidseitig mit Außengewinde nach DIN
3546, Teil 1, zum universellen Anschluss von
Verschraubungen für Kupfer-, Stahl-, Edelstahl- und
Mehrschichtverbundrohr einschließlich Dämmkappe,
Anschlussverschraubungen für Presssystem mapress und
Entleerventil
Fabrikat: Kemper Multi-Therm, Typ: Figur 141
Mengenansatz für automatische Regulierventile mit
Dämmkappe DN 15: 31 St
An den ungünstigsten Strängen sind zur Einregulierung
manuelle Zirkulationsventile vorgesehen:
manuelles Zirkulations-Regulierventil, Komplettset
inkl. Tauchhülse und Thermometer, AG, mediumberührte
Metallteile aus entzinkungsfreiem und
korrosionsbeständigem Rotguss, beständig gegen
aggressives Wasser, zum hydraulischen, fixen
Strangabgleich, PTFE-Sitzdichtung, wartungsfreie
Spindelabdichtung mit selbstfettender
EPDM-Lippendichtung, Außengewinde für flachdichtende
Verschraubungen, Aufnahme für Temperaturfühler Pt 1000,
totraumfrei, absperrbar ohne Veränderung der
Voreinstellung, mit Stellungsanzeige, DVGW-Zulassung,
Kunststoffteile mit KTW- und W270-Zulassung, für
Anlagen nach DVGW-Arbeitsblatt W 551 / W 553 / DIN
1988-300, bis DN 32 Schallschutzzulassung nach DIN EN
ISO 3822 Klasse 2, DIN EN 1213, Druckstufe PN 16, max.
Betriebstemperatur 110 °C einschließlich: Dämmkappe und
Anschlussverschraubungen für Presssystem mapress
LV: Heizung, Sanitär
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
43
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Fabrikat: Kemper Multi-Fix-Plus, Typ: Figur 150
Mengenansatz für manuelle Regulierventile mit Dämmkappe
DN 15: 2 St
Für die Gartenbewässerung sind auf der Hofseite zwei
frostsichere Außenarmaturen vorgesehen.
Frostsichere Außenarmatur, als Bausatz mit
automatischer Entleerfunktion, geeignet für
Rohbauinstallation und für die nachträgliche
Installation bei bereits fertiggestellter Außenwand,
universelle Baulänge für alle gängigen Einbautiefen,
zusätzlich verlängerbar durch Einsatz von
Verlängerungsset, mit Steckschlüsseloberteil und
mehrfachverzahntem Steckschlüssel zur Sicherung der
Zapfstelle, alle im geschlossenen Zustand
mediumberührten Metallteile aus Rotguss, Innenoberteil
für schnellen Öffnungsvorgang mit wartungsfreier
Spindelabdichtung, Kegel mit innenliegender RV-Feder
und EPDM-Sitzdichtung, inkl. integriertem
verliersicheren Auslaufrohrbelüfter, Funktionsbelüfter
und Rückflussverhinderer (DIN EN 1717, Typ HD), mit
DIN-/DVGW- und Schallschutzzulassung, Durchgangsgehäuse
mit universellem Außengewindeanschluss und
Verdrehschutzmanschette einschließlich aller
Dichtelemente.
Mengenansatz für frostsichere Außenarmaturen DN 20
(3/4"): 2 St
2 Absperrarmaturen DN 20 mit Entleerung, Fabrikat:
Kemper/Weser
2 Montagevorrichtung zur Aufnahme AP-Wasserzähler QN
2,5
Einzel- und Sammelanbindungsleitungen
Bei der Kalkulierung ist zu berücksichtigen, dass die
Sammelanbindungsleitungen nach Strangabgang zu den
Wohnungswasserzählern unter den Waschtischen zu führen
sind. Alle Wohnungswasserzähler sind nach Vorgabe des
AG in DN 20 auszuführen, demnach sind alle
Sammelanschlussleitungen zu den Wasserzählern in DN 20.
Die Sammelanschlussleitungen werden kalt und warm
durchgeschliffen verlegt.
Rohrleitungen für die Sammelanschluss- und
Einzelanbindungsleitungen: aus mehrschichtigem
Metallverbundrohr
Fabrikat: Geberit, Typ: Mepla Versorgungssystem
Zu den Rohrmassen sind als Zulage Form- und
Verbindungsstücken jeglicher Art, T-Stücke, Winkel
PVDF, Reduktionen, Übergänge und Verschnitt ausreichend
einzukalkulieren.
Mengenansatz für Einzel- und Sammelanschlussleitungen
und der o.g. Zulage:
Mepla Metallverbundrohr d 16: ca. 460 lfdm
Mepla Metallverbundrohr d 20: ca. 1.200 lfdm
LV: Heizung, Sanitär
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
44
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Mepla Metallverbundrohr d 26: ca. 870 lfdm
Mengenansatz für die Schwitzwasserdämmung 4mm der
Kaltwasserleitungen in den Vorwänden, nach den
Richtwerten für Schichtdicken zur Dämmung von
Rohrleitungen für Trinkwasser kalt - DIN
1988-200:2012-05 - Tabelle 8.
SW-Dämmung Mepla Metallverbundrohr d 16: ca. 300 lfdm
SW-Dämmung Mepla Metallverbundrohr d 20: ca. 580 lfdm
SW-Dämmung Mepla Metallverbundrohr d 26: ca. 480 lfdm
Vorwandinstallationen und sanitäre Objekte und
Armaturen
Installationselemente
WC-Element für Wand-WC, Bauhöhe 112 cm, mit
UP-Spülkasten, Betätigung vorne/oben für Trockenbau,
für Wand-WCs mit Anschlussmaßen nach DIN EN 33:2011-11,
2-Mengen- Spülung, Montage- und Servicearbeiten am
UP-Spülkasten werkzeuglos, ausgerüstet mit Leerrohr für
Wasserzuleitung zum Anschluss von AquaClean Geräten.
OK WC-Becken über FFB: 43 cm
Lieferumfang:
Wasseranschluss R 1/2, mit integriertem Eckventil und
Handrad
Bauschutz für Serviceöffnung
2 Schutzstopfen
Anschlussset für WC, D 90 mm
Anschlussbogen 90G aus PE-HD, D 90 mm
Übergangsmuffe aus PE-HD, D 90/110 mm
2 Gewindestangen M12
Befestigungsmaterial
einschließlich Lieferung und Montage der Zubehörs wie
z.B. Verlängerungen, Befestigungelemente etc
Fabrikat: Geberit, Typ: Duofix, Artikel-Nr.:
111.300.00.5
einschließlich zugehöriger Betätigungsplatte aus
Kunststoff, weiß, für Betätigung von vorn, mit
2-Mengen-Auslösung
Fabrikat: Geberit, Typ: Bolero
Mengenansatz für WC-Elemente für Wand-WC mit
Betätigungsplatte: 93 St
Waschtischelement, Bauhöhe 112 cm für Trockenbau,
Befestigungsabstand Waschtisch 5-38 cm, Befestigung für
Anschlussbogen höhenverstellbar und schallgedämmt,
Traverse Armatur höhen- und tiefenverstellbar.
Lieferumfang:
2 Anschlusswinkel R 1/2, MeplaFix-fähig
2 Schalldämmunterlagen
2 Dämmhülsen
Anschlussbogen aus PE-HD, D 50 mm
LV: Heizung, Sanitär
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
45
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Dichtung D 44/32 mm
2 Gewindestangen M10
Befestigungsmaterial
einschließlich Bausatz für Vorwandmontage,
Kleinmaterial und Zubehör
Fabrikat: Geberit, Typ: Duofix, Artikel-Nr.:
111.430.00.1
Mengenansatz für Waschtisch-Elemente: 93 St
Traverse für Aufputz-Armaturen für Bade-/ Duschwanne
für Trockenbau, Rahmen mit Bohrlöchern D 9 mm für
Befestigung im Holzständerbau, Traverse Armatur höhenund tiefenverstellbar.
Lieferumfang:
2 Anschlusswinkel R 1/2, MeplaFix-fähig
2 Schalldämmunterlagen
2 Dämmhülsen
Befestigungsmaterial
Fabrikat: Geberit, Typ: Duofix, Artikel-Nr.:
111.770.00.1
Mengenansatz für Traversen für Aufputz-Armaturen: 97 St
Die Installationswände im Erdgeschoss sollen
vorgerüstet sein für einen späteren Einbau von Stützund Haltegriffen. Element für Stütz- und Haltegriffe,
für Trockenbau, für barrierefreies Bauen geeignet.
Montageplatte aus Furnierholz, wasserfest verleimt,
höhenverstellbar.
Lieferumfang: Befestigungsmaterial
Fabrikatt: Geberit, Typ: Duofix
Mengenansatz für Element für Stütz- und Haltegriffe
neben Waschtisch und WC: ca. 80 St
Die Wände der Duschen im Erdgeschoss sollen für den
späteren Anbau von Brausestangen als Haltegriff in
Relingform hergerichtet werden - mit Montageplatten und
Halteelemente.
Mengenansatz für Halteelemente Brausestangen mit
Haltegriffen: ca. 3 St
Traverse für Standarmatur der Küchenspüle.
Lieferumfang:
2 Anschlusswinkel R 1/2, MeplaFix-fähig
2 Abdichtscheiben
2 Schalldämmunterlagen
2 Dämmhülsen
Anschlussbogen aus PE-HD, D 50 mm
Dichtung D 44/40 mm
2 Schutzstopfen
Befestigungsmaterial
LV: Heizung, Sanitär
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
46
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Fabrikat: Geberit, Typ: Duofix, Artikel-Nr.:
111.774.00.1
Mengenansatz für Traversen für Standarmaturen: 77 St
Für den Anschluss der Waschmaschinen sind
Wandeinbau-Waschgeräte-Siphons einzubauen:
Wandeinbau-Waschgeräte-Siphonn DN 40/DN 50, nach DIN
19541 für den direkten Wandeinbau, mit kleinem
strömungsgünstigen Gehäuse, montiert auf
schalldämmender Montageplatte, Leifeld-Montageschiene,
MS-Wandscheibe, Armaturenkombination mit
Rückflussverhinderer u. Rohrbelüfter,
Winkelschlauchtülle verchromt, Abdeckplatte aus
Edelstahl, je noch Einbausituation senkrecht oder
waagerecht, Prüfzeichen: DVGW (Armatur), Material
Siphon:Polyethylen, schweißbar
Fabrikat: Dallmer 406
Mengenansatz für Waschmaschinen-Siphons: 93 St
Für das bauseitige Liefern und Anbringen der
Wohnungswasserzähler sind Unterputz-Montageblöcke für
das Anbringen der Absperrungen und Zähler unter dem
Waschtisch und tlw. unter den Küchenspülen einzubauen DUO Absperr-Wasserzähler-Montageblock. Teilweise sind
Bäder und Küchen getrennt und daher für eine Wohnung
zwei Montageblöcke vorgesehen.
Mengenansatz für
DUO-Absperr-Wasserzähler-Montageblöcke: 110 St
Sanitäre Objekte und Armaturen
In den Bädern sind neue Sanitärobjekte in der
Sanitärfarbe weiß einzubauen. Die Sanitärarmaturen sind
in Messing verchromt mit keramischen Dichtelementen,
Geräuschverhalten nach DIN 4109 Gruppe I, mit
Prüfzeichen, auszuführen. Armaturen müssen eigensicher
sein. Die Silikonierung an den sanitären Objekten ist
einzukalkulieren - Farbe: silbergrau
Für die Waschtischanlage ist ein Waschtisch aus
Sanitärporzellan, Größe 60 x 47 cm mit Hahnloch und
Überlauf vorgesehen. Einloch-Eingriffarmatur mit
Zugstangenablaufgarnitur und Röhrengeruchsverschluss.
Anschluss der Armatur über Eckventile. Die Befestigung
des Waschtisches hat schallentkoppelt zu erfolgen.
Waschtischanlage ist ohne Randverfugung vorgesehen
Waschtisch 60 x 47 cm
Fabrikat: Keramag
Typ: Allia Paris
Waschtisch-Armatur DN 15
Fabrikat: Grohe
Typ: Eurosmart
Eckventile DN 15
Fabrikat: Eggemann
Typ: Egaplus
Mengenansatz für Waschtischanlagen: 93 St
LV: Heizung, Sanitär
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
47
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Die WC-Anlage besteht aus einem Tiefspül-Wand-WC aus
Sanitärporzellan mit glasiertem Spülrand mit WC-Sitz
(aus Kunststoff mit Metallscharnieren).
WC mit WC-Sitz
Fabrikat: Keramag
Typ: Allia Paris
Mengenansatz für WC-Anlagen: 93 St
Die Badewannenanlage besteht aus einer Badewanne 1,70 x
0,75 m aus Stahl-Email, am Fußende positionierter
Ablauf, Excenterablaufgarnitur, mit Wannenträger aus
Polystyrol (FCKW-frei) einschließlich
Befestigungsmaterial, Konstruktionskleber,
Montageschaum. Einzukalkulieren sind Nischenfüllstücke
zum stirnseitigen Ausfüllen von Nischen zwischen Wanne
und Wand, inklusive aller benötigten Komponenten zur
Montage. Für die Bewässerung ist eine
Einhand-Wannenbatterie mit Brauseschlauch und
Handbrause sowie Brausehalter und Brausestange
vorgesehen.
Badewanne 1,70 x 0,75 m
Fabrikat: Kaldewei
Typ: Saniform plus 373-1
Wannenträger: passend zur Wanne
Fabrikat: Poresta, Illbruck
Ablaufgarnitur
Fabrikat: Viega Multiplex
Badewannen-Einhebelmischer DN 15 mit Brausegarnitur:
Handbrause Tempesta I, Handbrausehalter, Brausestange
600 mm, Relexaflex-Brauseschlauch 1.750 mm
Fabrikat: Grohe
Typ: Eurosmart
Mengenansatz für Badewannenanlagen: 70 St
In den Erdgeschoßbädern mit Dusche werden bodengleiche
Duschen eingebaut. Für den Ablauf sind Linienabläufe
800 - 900 mm für Verbundabdichtungen einzubauen. Das
Ablaufsystem besteht aus einem tiefgezogenen
Edelstahl-Rinnenkörper mit Rinnenträger aus Polystyrol
sowie eine Rost/Rahmenkonstruktion. Das vertikale
Ablaufgehäuse hat einen integrierten Geruchsverschluss.
Einzukalkulieren sind die Stemmarbeiten für die
Rinnenverlegung, der sichere Anschluss des
Rinnenkörpers an die Verbundabdichtung sowohl im
Bodenbereich als auch an aufgehenden Wänden.
Vom 1. bis zum DG sind Duschtassen vorzusehen
Wannenträger aus Polystyrol (FCKW-frei) mit
Duschabläufen, für seitlichen Ablauf in der
Installationsvorwand.
Für die Bewässerung ist eine Einhand-Wannenbatterie mit
Brauseschlauch und Handbrause sowie Brausestange
vorgesehen.
Duschtasse: 1000 x 800 mm, weiß
Fabrikat: Kaldewei
Typ: Superplan
LV: Heizung, Sanitär
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
48
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Duschtasse: 900 x 900 mm, weiß
Fabrikat: Kaldewei
Typ: Superplan
Duschtasse: 800 x 800 mm, weiß
Fabrikat: Kaldewei
Typ: Superplan
Wannenträger: passend zur Duschwanne
Fabrikat: Poresta, Illbruck
Duscharmatur DN 15 mit Brausegarnitur: Handbrause
Tempesta I, Brausestange 900 mm,
Relexaflex-Brauseschlauch 1.750 mm
Fabrikat: Grohe
Typ: Eurosmart
Mengenansatz für Duschwannenanlagen:
bodengleiche Duschen mit Rinnen im Erdgeschoss: 5 St
Duschwannen 1000 x 800 mm: 11 St
Duschwannen 900 x 900 mm: 3 St
Duschwannen 800 x 800 mm: 4 St
Vom EG bis zum 2.OG sind als Duschabtrennung
Duschvorhangstange, Farbe weiß, mit Ringen für die
Befestigung des Duschvorhanges vorgesehen.
Mengenansatz für Duschvorhangstangen:
über Eck für Duschen 800 x 800 mm: 6
Front 800 - 1000 mm: 13
Als Duschabtrennungen im Dachgeschoss sind
Doppelpendeltüren aus Ganzglas und für 1 Wohnung
zusätzlich mit 1 Seitenteil aus Ganzglas vorzusehen,
einschließlich Wandausgleich.
Mengenansatz für Duschabtrennungen im DG:
Doppelpendeltür und Seitenteil aus Ganzglas
Fabrikat: GEOplatin
2-Flügel-Tür für Duschwanne 900 x 900 mm: 2 St
2-Flügel-Tür und Seitenteil für Duschwanne 900 x 900
mm: 1 St
2-Flügel-Tür für 1000 mm für Duschwanne 1000 x 800 mm:
1 St
Vom EG bis zum 2.OG: Spültischanlage bestehend aus
einer Edelstahl- Auflagespüle mit 1 Becken und
Abtropfteil links oder rechts, 800 x 500 mm, mit
passenden Unterbau mit Schiebetüren, ohne Schublade,
mit Boden. Ablaufgarnitur für Spüle mit
Einzel-/Doppelbecken einschließlich Geruchsverschluss
und für Geräteanschluss bzw doppelten Geräteanschluss,
mit Einhand-Spültischbatterie, Eckventil mit
Kombinations-Eckventil bzw.
Doppel-Konbinations-Eckventil mit Rückflußverhinderer
und Schlauchverschraubung, Verlängerung und
Schubrosette, verchromt,
Anschlußgewinde 1/2"
LV: Heizung, Sanitär
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
49
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Einhand-Spültischbatterie DN 15
Fabrikat: Grohe
Typ: Eurostyle
Mengenansatz für Spültischanlagen:
Küchen mit 2 Geräteanschlüsse: ca. 23 St
Küchen mit 1 Geräteanschluss: ca. 54 St
Für die Küchen im DG sind trink- und
schmutzwasserseitige Anschlussmöglichkeiten für die
bauseitige Küchenspüle und Spültischarmatur
vorzubereiten, einschließlich Absperrungen und Stopfen
Schmutzwasser: DN 50
Trinkwasser: Kalt/Warm 16x2,25 mm
bis zu 2,50 m von der Trennwand Küche/WC-Du oder
Küchen-Schacht entfernt, über FFB
Mengenansatz für Spültischanlagen: 16 St
Sonstige Leistungen
In der Kalkulation sind folgende Leistungen zu
berücksichtigen.
Abwasserseitige Anschlüsse, frostsicher, eines bauseits
gestellten Sanitärcontainers und von 4 Bürocontainern
mit jeweils 1 WC, Wartung und Abbau.
Alle vertikalen Leitungen sind in F90-Qualität
innerhalb der Holzbalkendecken und der Stahlsteindecke
zu schotten. Das verwendete Deckenschott / Kombischott
ist vom Prüfingenieur Brandschutz freigeben zu lassen.
Die Freigabe erwirkt der AN.
Abstimmungen mit zuständigem Meßdienstunternehmen bzw.
Bauherr / Planer, bezüglich Installation der
Wasserzähler.
Bezeichnungsschilder, 100 x 50 mm, aus Edelstahl mit
Klarsichtabdeckung für zweizeilige Beschriftung. Die
Anbringung erfolgt durch Schraubbefestigung auf der
Fertigisolierung.
Dichtheitsprüfung mit Wasser nach aktuellem ZVSHK
Merkblatt Dichtheitsprüfungen von
Trinkwasser-Installationen
Dichtheitsprüfung an Grundleitungen entsprechend DIN
EN1610 in Verbindung mit DIN 1986
Reinigung von Schmutzwassergrundleitungen, Nennweite
bis DN 125, Reinigung der Leitungen vom
Schacht/Grundleitungsstutzen aus mehrfach
hydrodynamisch reinigen bis zur vollständigen Säuberung
für die optische Inspektion. Bei der Reinigung sind
gleichzeitig die Verunreinigungen abzusaugen.
Verwendung geeigneter Düsen. Die gelösten Stoffe sind
herauszuschaffen und vorschriftsmäßig zu entsorgen.
Kamerabefahrung der Grundleitungen, Dokumentation aller
Untersuchungsergebnisse als Protokolle und Übergabe
digitaler Zustandsfilme als DVD
LV: Heizung, Sanitär
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
50
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Druckprüfung in Prüfabschnitten nach Bauabschnitt und
Strang gekennzeichnet. Bei vorhandenen Geberit
Pressverbindungen unverpresst undicht mittels
Versorgungsdruck mit max. 0,5 MPa (5 bar) prüfen.
Prüfprotokoll je Prüfabschnitt erstellen
Druck-, Spülprotokolle, die Protokolle sind im Rahmen
der Dokumentation dem Bauherrn in entsprechender
Stückzahl zu übergeben
Bescheinigung von einwandfreiem Trinkwasser durch
akkreditiertes Trinkwasserlabor vor Befüllung der
Anlage, durch Wasserprobe an der Übergabestelle
Wasseranalyse: Probeentnahme und Wasseranalyse
entsprechend der aktuellen Trinkwasserverordnung,
Freigabe zur Befüllung auf Basis der einwandfreien
Trinkwasseranalyse bei der Fachbauleitung einholen
Hydraulischer Abgleich der Warmwasseranlage,
Einregulierung der Zirkulationsventile, einschließlich
anfertigen von Arbeitsprotokolle
Protokollierte Nutzungsübergabe an den Betreiber mit
Einweisung und Hinweis auf seine Pflichten zum
bestimmungsgemäßen Betrieb/Wartung der
Trinkwasseranlage
Stemmen bzw. Bohren von Wand- und Deckendurchbrüchen im
Keller und in den Wohnungen. In der darunter liegenden
Wohnung ist der anfallende Schutt etc. ist während des
Bohrens mit geeigneten Behältnissen direkt unter der
Decke aufzufangen. Nach Einbau sind die Durchbrüche
fachgerecht zu verschließen und zu verputzen.
Montage- und Revisionspläne gemäß aktuellem Bau- und
Ausführungsstand herstellen. Bestehend aus Grundrissen
und Schemata in dem für die Montagepläne gewählten
Maßstab. Lieferung als Pläne DIN- gerecht gefaltet und
in Ordnern gesammelt, in der Ausführung
Farbe 3 Sätze Die komplette Dokumentation nebst Plänen
sind digital als pdf- Datei, die Pläne zusätzlich als
im DWG, DXF Format dem AG zu übergeben.
Der Auftragnehmer hat ein Angebot über einen
Wartungsvertrag der im LV beschriebenen Leistungen des
Gewerkes Sanitärtechnik (gemäß dem VDMA- Einheitsblatt
24186 unter Anwendung der DIN-EN 806-5 und DIN-EN 1717)
anzubieten. Wartungsintervalle: entsprechend DIN-EN
806-5 Anhang A
Es ist zu beachten, dass nur geringe Lagerflächen
vorhanden sind. Der Bieter hat sich deshalb vor
Angebotsabgabe zu diesen Umständen sachkundig zu
machen. Eventuelle Beeinträchtigungen sind
einzukalkulieren. Spätere Nachforderungen werden nicht
anerkannt!
03.01
Sanitär
LV: Heizung, Sanitär
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
03.01.0010
Demontage Sanitärinstallation
Demontage wie in der Leistungsbeschreibung beschrieben
1,00
03.01.0020
psch
psch
Sanitärobjekte, Halteelemente und Armaturen
Sanitärobjekte und Armaturen sowie
Installationselemente
wie in der Leistungsbeschreibung beschrieben
1,00
03.01.0040
Einheitspreis
in EUR
Rohrleitungen, Armaturen und Dämmungen
Rohrleitungen, Armaturen und Dämmungen
wie in der Leistungsbeschreibung beschrieben
1,00
03.01.0030
Einheit
51
04.07.2016
04.07.2016
psch
Sonstiges
Sonstige Leistungen wie in der Leistungsbeschreibung
beschrieben
1,00
psch
Gesamtsumme:
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Heizung, Sanitär
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
52
04.07.2016
04.07.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Gesamtbetrag
in EUR
04
Preisabfragepositionen
04.01
Preisanfragepositionen
04.01.0010
Element für Wand-WC Rapid SL
Element für Wand-WC Spülkasten GD 2 mit kleiner
Revisionsöffnung 1,13 m Bauhöhe für Vorwand- oder
Ständerwandmontage Stahlrahmen, pulverbeschichtet,
selbsttragend für Trockenverkleidung, komplett
vormontiert fixierte Objektanschlüsse für Einzel- oder
Schienenmontage mit Schnellverstellung und
Höhensicherung Befestigungsmaterial TÜV-geprüft 2
WC-Haltebolzen Keramikbefestigung Schraubenabstand
180/230 mm PP-Ablaufbogen DN 80 tiefenverstellbar
Reduzierstück DN 80/100 Zu- und Ablaufgarnitur
Spülkasten GD 2, 6 - 9 l werkseitige Einstellung 6l und
3l pneumatisches Ablaufventil mit zwei Funktionen: 2
Mengen oder Start&Stopp Wasseranschluss von
links/rechts/hinten Armaturengruppe I DIN geprüft
schwitzwasserisoliert Wasseranschluss DN 15 mit
integriertem Eckventil und werkzeugloser
Schlauchverschraubung werkzeuglos montierbarer
Revisionsschacht mit Rohbauschutz, vertikal oder
horizontal einsetzbar
einschließlich Lieferung und Montage der Zubehörs wie
z.B. Verlängerungen, Befestigungelemente etc
Fabrikat: Grohe, Typ: Rapid SL
einschließlich zugehöriger Betätigungsplatte aus
Kunststoff, weiß, für Betätigung von vorn, mit
2-Mengen-Auslösung
Fabrikat: Grohe, Typ: Skate Cosmopolitan
1,00
04.01.0020
lfdm
Element für Wand-WC BH: 82 cm
WC-Element für Wand-WC, Bauhöhe 82 cm, mit
UP-Spülkasten, Betätigung vorne/oben für Trockenbau,
für Wand-WCs mit Anschlussmaßen nach DIN EN 33:2011-11,
2-Mengen- Spülung, Montage- und Servicearbeiten am
UP-Spülkasten werkzeuglos, ausgerüstet mit Leerrohr für
Wasserzuleitung zum Anschluss von AquaClean Geräten.
OK WC-Becken über FFB: 43 cm
Lieferumfang:
- Wasseranschluss R 1/2,
MeplaFix-fähig, mit integriertem
Eckventil und Handrad
- Bauschutz für Serviceöffnung
- Anschlussset für WC, D 90 mm
- Anschlussbogen 90G aus PE-HD, D 90 mm
- Übergangsmuffe aus PE-HD, D 90 / 110
mm
- 2 Schutzstopfen
- 2 Gewindestangen M12
- Befestigungsmaterial
einschließlich Lieferung und Montage der Zubehörs wie
LV: Heizung, Sanitär
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
53
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
z.B. Verlängerungen, Befestigungelemente etc
Fabrikat: Geberit, Typ: Duofix, Artikel-Nr.:
111.003.00.1
einschließlich zugehöriger Betätigungsplatte aus
Kunststoff, weiß, für Betätigung von vorn, mit
2-Mengen-Auslösung
Fabrikat: Geberit, Typ: Bolero
1,00
04.01.0030
m2
Erneuerung Schmutzwasser-Grundleitung DN 125
Erneuerung Schmutzwasser-Grundleitung DN 125
Sollte die Überprüfung der Grundleitung zum
Übergabeschacht der Otto-Franke-Straße 62 eine
Sanierung ausschließen sind folgende Leistungen
einzukalkulieren:
Grundleitungen System: KG 2000
Zu den Rohrmassen sind als Zulage Form- und
Verbindungsstücken jeglicher Art, Abzweige,
Reduktionen, Muffen und Verschnitt ausreichend
einzukalkulieren.
Mengenansatz Grundleitung DN 125 und der o.g. Zulage:
Grundleitung DN 125 auf dem Grundstück bis zum
Übergabeschacht der BWB: ca. 15 m Länge
Einschließlich Herstellung des Rohrgrabens bis 1,25 m
Grabentiefe für vorgenannte Rohrleitung vom
Hausaustritt zum Übergabeschacht, Herstellung des
Anschlusses an die Grundleitung im Übergabeschacht der
BWB einschl. Übergangsformteile, mit erforderlichen
Erdarbeiten für den Absturz der Grundleitung vor dem
Übergabeschacht, Doyma-Durchführung beim
Gebäudeaustritt, Spülen, Videoinspektion und
Dokumentation der neu verlegten Leitung und
Verschließen und Verdichten des Rohrgrabens nach
Grundleitungsprüfung
1,00
04.01.0040
Stundensatz Obermonteur
Stundensatz Obermonteur für Stundenlohnarbeiten auf
Anweisung der Bauüberwachung
1,00
04.01.0050
h
Stundensatz Monteur
Stundensatz Monteur für Stundenlohnarbeiten auf
Anweisung der Bauüberwachung
1,00
04.01.0060
m
h
Stundensatz Helfer
Stundensatz Helfer für Stundenlohnarbeiten auf
Anweisung der Bauüberwachung
1,00
h
LV: Heizung, Sanitär
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
Gesamtsumme:
54
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Heizung, Sanitär
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
ZUSAMMENSTELLUNG
02
Heizung
02.01
Heizungsanlage
03
Sanitär
03.01
Sanitär
04
Preisabfragepositionen
04.01
Preisanfragepositionen
Gesamtbetrag:
UST 19,00 %:
Gesamtbetrag Brutto:
Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten
Stelle aufzuführen.
55
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR