Datum: 01.07.2016 Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (VOB) Baumaßnahme Komplettsanierung Nipkowstr. 54ff Angebot für Fachlos: Heizung, Lüftung, Sanitär Sehr geehrte Damen und Herren, Sie werden gebeten, ein Angebot abzugeben. Die in den anliegenden Vergabeunterlagen beschriebene Bauleistung soll nach folgendem Verfahren vergeben werden: öffentliche Ausschreibung beschränkte Ausschreibung freihändige Vergabe offenes Verfahren nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren wettbewerblicher Dialog 1. Auftraggebende Stelle: 2. Vergabeunterlagen: 3. Auskünfte zum Technischen Inhalt: STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH Werbellinstraße 12 12053 Berlin Die Vergabeunterlagen sind im Vordruck „Angebot“ angegeben; soweit sie nicht beigefügt sind, können sie bei der ausschreibenden Stelle eingesehen werden. STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH Ansprechpartner: Telefon: +49 3068926467 Fax: [email protected] Email: STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH Auskunft über VergabeunterAnsprechpartner: Herr Schleicher lagen und dergleichen: Telefon: +49 3068926467 Fax: [email protected] Email: STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH Geschäftsbesorgerin der WoGeHe Wohnungsbaugesellschaft Hellersdorf mbH Werbellinstraße 12 • 12053 Berlin Telefon: (030) 68 92-0 Telefax: (030) 68 92-60 09 Vorsitzender des Aufsichtsrates Dr. Christoph Landerer Handelsregister Amtsgericht Charlottenburg HRB 1190 [email protected] www.stadtundland.de Geschäftsführer: Anne Keilholz, Ingo Malter Sitz: Berlin USt.-IdNr. DE136630118 4. Frist für die Angebotsabgabe: Das Angebot ist bei freihändiger Vergabe / beim Verhandlungsverfahren bis zum Einreichungstermin bei Ausschreibung bis zum Eröffnungstermin am 04.08.2016 um 14:00 Uhr an die Einreichungsstelle: STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH GF-SE Werbellinstraße 12 12053 Berlin in fest verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift: „Angebot für…(Bezeichnung der Baumaßnahme und der Leistungen wie im Betreff) …“ einzusenden oder dort abzugeben. Bei Übersendung durch die Post müssen vorstehende Angaben deutlich und vollständig auf dem äußeren und einem besonderen inneren Umschlag vermerkt sein. POSTANSCHRIFT: STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH Postfach 160 12001 Berlin 5. Nachunternehmer: Die Namen der Nachunternehmer sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben. Die Gewerke für die Nachunternehmer vorgesehen sind, sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben (siehe Anlage zu den BVB). 6. Vorlage von Nachweisen: Der Bieter hat für sich und für Nachunternehmer zum Nachweis der Zuverlässigkeit gem. § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister mit dem Angebot vorzulegen. auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Die Auszüge (Original oder Kopie) dürfen nicht älter als drei Monate sein. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. 7. Die Erteilung des Auftrages kann von folgenden Nachweisen abhängig gemacht werden: gemäß Bekanntmachung 2 von 3 8. Die Vergabe nach Losen wird vorbehalten: ja nein Näheres siehe Vergabeunterlagen 9. Nebenangebote: nicht zugelassen zugelassen Abweichend von Nr. 4.2 der Bewerbungsbedingungen gilt bei Nebenangeboten Folgendes: 10. Zuschlags- und Bindefrist, Umfang der Leistung, Ausführungsort (Baustelle), Ausführungszeit, Sicherheitsleistung, Zahlungsbedingungen: 11. Sonstige Informationen: gemäß Bekanntmachung Die Angebote sollen elektronisch eingereicht werden. Die elektronischen Angebotsabgabe kann in Schriftform nach BGB, mit Signatur oder im Mantelbogenverfahren erfolgen. Angebote in Papierform werden nicht gewertet. gemäß Bekanntmachung gemäß Bekanntmachung 12. Zuschlagskriterien der Hauptund Nebenangebote/ÄnderungsVorschläge: % Kriterium % Kriterium 100 % Kriterium Preis Ausführungsfrist Vergütungsbedingungen Qualität Funktionalität technischer Wert Gestaltung Konstruktion technische Beratung Folgekosten Betriebskosten Wartung Rentabilität Es gelten die beigefügten „Richtlinien zur Angebotsabgabe/Bewerbungsbedingungen“. Falls Sie wegen Auslastung Ihres Betriebes oder aus sonstigen Gründen kein Angebot abgeben wollen, wird um eine kurze Mitteilung gebeten. Hieraus werden Ihnen hinsichtlich künftiger Vergabeverfahren keine Nachteile entstehen. Mit freundlichen Grüßen STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH Dieses Formular wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. 3 von 3 STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH Angebot für Bauleistungen (Name und Anschrift des Bieters) (Ort und Datum) An STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH Zuschlagsfrist: 03.10.2016 (Datum) Werbellinstraße 12 12053 (Sofern kein Datum angegeben ist, gilt die VOB) Berlin (Anschrift der ausschreibenden Stelle) Betreff: Komplettsanierung Nipkowstr. 54ff Vorgang: Fachlos: Heizung, Lüftung, Sanitär Ich/Wir biete(n) die Ausführung der in den Vergabeunterlagen beschriebenen Leistung zu den von mir/uns in das Leistungsverzeichnis eingesetzten Preise an. An dieses Angebot halte(n) ich mich/wir uns bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist gebunden. Das Angebot besteht aus folgenden Vergabeunterlagen, die bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil werden: der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm, zeichnerischen Unterlagen und Erläuterungen den nachstehenden "Besonderen Vertragsbedingungen" in der jeweils gültigen Fassung den mir/uns bekannten "Zusätzlichen Vertragsbedingungen“ des Auftraggeber für die Ausführung von Bauleistungen in der jeweils gültigen Fassung den folgenden „Zusätzlichen Technischen Vorschriften“: den "Allgemeinen Technischen Vorschriften" VOB Teil C und den „Ergänzenden Bestimmungen zu DIN-Normen im Bauwesen und im Wasserwesen, die noch nicht auf gesetzliche Einheiten umgestellt sind" den "Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen" VOB Teil B - DIN 1961 - neueste Fassung Formulare Bürgschaftsurkunden Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitnehmer/ Verzeichnis der Nachunternehmer Verwendungsverbote und Verwendungsbeschränkungen von Baustoffen Angaben zur Firma Formblätter entsprechend Berliner Vergabegesetz weitere Anlagen / Formulare: Eigenerklärung zur Eignung Die „Richtlinien zur Angebotsabgabe/Bewerbungsbedingungen“ sind zu beachten. STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH Geschäftsbesorgerin der WoGeHe Wohnungsbaugesellschaft Hellersdorf mbH Werbellinstraße 12 • 12053 Berlin Telefon: (030) 68 92-0 Telefax: (030) 68 92-60 09 Vorsitzender des Aufsichtsrates Dr. Christoph Landerer Handelsregister Amtsgericht Charlottenburg HRB 1190 [email protected] www.stadtundland.de Geschäftsführer: Anne Keilholz, Ingo Malter Sitz: Berlin USt.-IdNr. DE136630118 Die „Richtlinien zur Angebotsabgabe/Bewerbungsbedingungen“ sind zu beachten. Ich erkläre/Wir erklären, dass – ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind, – ich/wir in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmer-Entsendegesetz mit keiner Freiheitsstrafe oder Geldstrafe/Geldbuße belegt worden sind. – mir/uns kein aktueller Verstoß und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) im Hinblick auf § 21 SchwarzArbG und § 6 AEntG bekannt ist, – mir/uns nicht bekannt ist, dass im Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen, – über mein/unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren eröffnet oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, – im potenziellen Auftragsfall personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnanschrift) aller verantwortlich handelnden Personen (Geschäftführer, gesetzliche Vertreter) bekannt zu geben – die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n). Angebot Endbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass) Gesamtsumme Angebot Preisnachlass ohne Bedingungen auf die Abrechnungssumme % € Anzahl der Nebenangebote : Hinweis: Um einen reibungslosen Ablauf des Eröffnungstermins zu ermöglichen, wurden im Angebotsschreiben Eintragungsfelder für die im Eröffnungstermin zu verlesenden Endbeträge und andere den Preis betreffende Angaben sowie für weitere Angaben zum Angebot zusammengefasst. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebotsschreiben meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann. Die nachstehende Unterschrift gilt für alle Teile des Angebotes, dazu gehören auch die auf Seite 1 aufgeführten Anlagen und Vergabeunterlagen. Wird eine selbstgefertigte Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses abgegeben, wird mit der Unterschrift auch die vom Auftraggeber verfasste Urschrift des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkannt. ___________________________________________________ Ort, Stempel und Unterschrift Ist das Angebotsschreiben an dieser Stelle nicht unterschrieben, gilt das Angebot als nicht abgegeben. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift. Im Mantelbogen-Verfahren ersetzt die Unterschrift auf dem Mantelbogen die Unterschrift auf den Vertragsbestandteilen. 2 von 2 Teilnahmebedingungen und geforderte Nachweise: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister 1. Nachweis zur Berufsausübung gemäß VOB/A (2016) §6a EU 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 1. Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Unternehmens gemäß VOB/A (2016)§6a EU 2. a) bis c) 2. Eignungsnachweise bei Nachunternehmereinsatz: Sofern die Bieter sich hinsichtlich des Nachweises ihrer Eignung der Fähigkeiten von Nachunternehmern bedienen möchten, haben sie die o.g. Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer mit dem Angebot vorzulegen. In der Verpflichtungserklärung muss der Nachunternehmer verbindlich erklären, dass er im Auftragsfall dem Bieter mit seinen Kapazitäten zur Verfügung steht. Der Nachunternehmer hat die Eignungsforderungen, die an die Bieter gestellt werden, zu erfüllen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: 1. Der Jahresumsatz sollte das doppelt des Auftragswerts betragen. 2. Der AN hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und eine ausreichende Umwelthaftpflichtversicherung nachzuweisen. Der Versicherungsschutz muss bis zur Abnahme bestehen. Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen für Personen, Sach- und sonstige Vermögensschäden pro Schadensfall mindestens EUR 5,0 Mio. 2-fach maximiert pro Kalenderjahr, betragen. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 1. Nachweise gemäß VOB/A (2016) §6a EU 3. in Form von Referenzen. 2. Eigenerklärung: Bestätigung, dass ein deutschsprachiger Bauleiter vor Ort ist, der während der üblichen Arbeitszeiten stets telefonisch erreichbar ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: 1. Nachweis von mind. 1 Referenzobjekt vergleichbaren Umfangs aus den vergangenen 5 Jahren. Das Auftragsvolumen muss mind. netto 900.000 EUR betragen. Erforderliche Angaben: Bezeichnung und Adresse des Bauherrn sowie Ansprechpartner, Telefonnummer, Art und Umfang der erbrachten Leistung, Eigenleistungsanteil und Ausführungszeitraum. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Darlegung der besonderen Bedingungen: a) Besondere Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen b) Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung c) Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen d) bevorzugte Zuschlagserteilung an Unternehmen, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tarifliche Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder Ausbildungsverbündenbeteiligen, §10BerlAVG e) Eigenerklärung gemäß § 123 GWB f) Vorlage der Freistellungsbescheinigung gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG)die noch mindestens 3 Monate gültig ist. Angebotsabgabe: Die Angebote sollen elektronisch eingereicht werden. Die elektronischen Angebotsabgabe kann in Schriftform nach BGB, mit Signatur oder im Mantelbogenverfahren erfolgen. Empfohlen wird die Angebotsabgabe im Mantelbogenverfahren mit Hilfe der kostenfrei zur Verfügung stehenden Software ava-sign. Angebote in Papierform werden nicht gewertet. STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH Baumaßnahme Komplettsanierung Nipkowstr. 54ff Angebot für Fachlos: Heizung, Lüftung, Sanitär Besondere Vertragsbedingungen (BVB) für die Ausführung der vorstehend bezeichneten Baumaßnahme Hinweis Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B). 1. Objekt- / Bauüberwachung (§ 4 Abs. 1) Die Objekt-/Bauüberwachung obliegt dem Auftraggeber. Dieser hat den Architekten /Ingenieur Kba Architekten und Ingenieure GmbH , Rudower Chaussee 12 b in 12489 Berlin mit der Wahrnehmung beauftragt. Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. vom beauftragten Architekten/Ingenieur getroffen werden. Der beauftragte Architekt/ Ingenieur ist jedoch nicht befugt, Leistungsänderungen oder Terminvereinbarungen anzuordnen oder sonstige Vertragsveränderungen zu vereinbaren. 2. Dem Auftragnehmer werden unentgeltlich zur Benutzung überlassen (§ 4 Abs. 4): (1) Lager- und Arbeitsplätze: Etwa darüber hinaus erforderliche Lager- und Arbeitsplätze hat der Auftragnehmer zu beschaffen; die Kosten sind durch die Vertragspreise abgegolten. -6006b- / 08-2015 - Anlage b, BVB (VOB) Baubuch (2) Verkehrswege innerhalb des Baugeländes: (3) Wasseranschlüsse: * (4) Stromanschlüsse: * (5) Sonstige Anschlüsse: * * Kosten des Verbrauchs (zu den Nummern 3 – 5): Die vom Auftragnehmer zu erstattenden Kosten des Verbrauchs (§ 4 Abs. 4 Nr. 3 Satz 2) werden durch Messungen ermittelt, soweit nicht in Nr. 13 etwas anderes vereinbart ist. 1 von 5 3. Ausführungsfristen (§ 5) (1) Baubeginn 30.09.2016 (2) Fertigstellung 06.10.2017 (3) Folgende Einzelfristen sowie gemäß Vereinbarung im Feinterminplan sind Vertragsfristen: 4. Vertragsstrafen (§ 11) Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzuges zu zahlen: 0,2 % der Netto(1) bei Verzug mit der Einhaltung des Fertigstellungstermins: Auftragssumme für jeden Werktag des Verzuges. (Wenn hier nichts vereinbart wird, gelten die Regelungen der ZVB). (2) bei Verzug mit der Einhaltung der oben genannten Einzelfristen für jeden Werktag des 0,2 % der Netto-Auftragssumme der zur jeweils überschrittenen Einzelfrist Verzuges: fertigzustellenden Teilleistung. Für die Überschreibung von Einzelfristen angefallene Vertragsstrafen werden auf Vertragsstrafen für nachfolgende Einzelfristen bzw. den Gesamtfertigstellungstermin angerechnet. (3) Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 % der Netto-Auftragssumme begrenzt. 5. Rechnungen (§ 14) (1) Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber bei kba Architekten und Ingenieure GmbH, 1 -fach einzureichen. 1 -fach und zugleich (2) Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind zweifach einzureichen. einfach / -6006b- / 08-2015 - Anlage b, BVB (VOB) Baubuch 6. Sicherheitsleistungen (§ 17) (1) Für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung hat der Auftragnehmer eine Sicherheit 10 v. H. der Brutto-Auftragssumme zu leisten. Leistet der in Höhe von Auftragnehmer die Sicherheit nicht binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss, so ist der Auftraggeber (siehe § 17 Abs. 7) berechtigt, Abschlagszahlungen bis zur Höhe der vereinbarten Sicherheitssumme einzubehalten (wenn hier nichts vereinbart wurde, gilt Nr. 26 ZVB) (2) Für die Erfüllung der Mängelansprüche hat der Auftragnehmer bei der Abnahme eine 3 v. H. der Brutto-Schlussrechnungssumme zu leisten Sicherheit in Höhe von (wenn hier nichts vereinbart wurde gelten die Regelungen der ZVB). Leistet der Auftragnehmer diese Sicherheit nicht vor Anweisung der Schlusszahlung, so ist der Auftraggeber berechtigt, einen Betrag in Höhe der Sicherheit unter Anrechnung der nach Nr. 6 (1) geleisteten Sicherheit bei der Schlusszahlung einzubehalten. (3) Als Sicherheit für sämtliche Rückzahlungsansprüche des Auftraggebers aus Abschlagszahlungen für die auf der Baustelle ausgelieferten, aber noch nicht eingebauten Stoffe oder Bauteile bzw. für Bauteile, die für die Leistung eigens 2 von 5 angefertigt und bereitgestellt worden sind und für Vorauszahlungen ist in Höhe der zu erbringenden Zahlungen eine Bürgschaft beizubringen. (4) Eine Sicherheit gem. Punkt 6 (1), 6 (2) und 6 (3) durch selbstschuldnerische Bürgschaft ist nach den vom Auftraggeber dem Vertrag beigefügten Mustern (aktuelle Fassung beachten) für Bürgschaftsurkunden zu leisten. 7. Freistellungsbescheinigung Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber unverzüglich nach Vertragsschluss eine Freistellungsbescheinigung seines zuständigen Finanzamtes gemäß § 48 b EStG vorzulegen, soweit dies nicht schon mit der Angebotsabgabe geschehen ist. Bei Ablauf der zeitlichen Geltung hat der Auftragnehmer unaufgefordert eine neue Freistellungsbescheinigung nachzureichen. Der Auftragnehmer hat ferner dem Auftraggeber jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung der Freistellungsbescheinigung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 8. frei 9. frei 10. Preise (§ 2) (1) Die Einheits- und Pauschalpreise des Angebotes sind Festpreise. Gleitklauseln sind nicht vereinbart, wenn nachfolgend nichts angekreuzt wurde. Die Lohngleitklausel Stoffpreisgleitklausel ist/sind als Ergänzung des Leistungsverzeichnisses vereinbart. (2) Mit den angebotenen Preisen sind alle Aufwendungen für Lieferungen, für Bau-, Bauhilfs-, Betriebsstoffe und alle sonstigen für eine sachgemäße Durchführung der Leistung erforderlichen Aufwendungen abgegolten, soweit nachstehend oder im Leistungsverzeichnis nicht anderes bestimmt ist. -6006b- / 08-2015 - Anlage b, BVB (VOB) Baubuch 11. Ausführung (§ 4) (1) Dem Auftragnehmer werden auf der Baustelle vom Auftraggeber ohne Berechnung zur Verfügung gestellt: Baustoffe und Bauteile: Bauhilfsstoffe, Gerüste: (2) Dem Auftragnehmer stehen zur Mitbenutzung folgende Gerüste zur Verfügung, die von anderen Auftragnehmern gemäß VOB Teil C unentgeltlich vorgehalten werden: 3 von 5 12. Mängelansprüche (§ 13) Für die Mängelansprüche gelten nachstehende Verjährungsfristen: Für Bauwerke: für andere Werke, deren Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache besteht: für 5 Jahre; 5 Jahre; Jahre. Sind hier keine Verjährungsfristen angegeben, so gelten die Verjährungsfristen des § 13 Abs. 4 VOB/B. 13. Weitere besondere Vertragsbedingungen (z.B. Bauwesen-, Haftpflichtversicherung, Vorauszahlungen, Feststellen des Zustandes baulicher Anlagen, besondere Angaben über Umweltschutz, Luftsicherheit usw.) (1) siehe Anlage 2: Verwendungsverbote und Verwendungsbeschränkungen von Baustoffen (2) siehe Anlage 11: Datenschutzverpflichtungserklärung (3) Für die Erstattung der dem AG entstehenden Kosten werden pauschale Umlagen für Baustrom, Bauwasser und sanitäre Anlagen von 1,0 % sowie für die Bauwesenversicherung von 0,2 % der Brutto-Schlussrechnungssumme, abzuziehen von der Schlussrechnung, vereinbart. (4) Zur Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufes des Vertragsverhältnisses ist der Auftragnehmer verpflichtet sich gegen alle Risiken angemessen versichert zu halten. Dazu ist eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Konditionen nachzuweisen: mind. 2 Mio. € Personenschäden, mind. 1 Mio. € Sachschäden, mind. 50 T€ sonstige Schäden, die Radiusklausel ist ausgeschlossen. (3a) Abweichend von den Angaben in 13. (3) werden die pauschalen Umlagen von jeder Rechnung zum Abzug gebracht. -6006b- / 08-2015 - Anlage b, BVB (VOB) Baubuch (4a) abweichend von (4) gelten folgende Versicherungsbedingungen: Haftpflichtversicherung mit folgenden Konditionen: für Personen, Sach- und sonstige Vermögensschäden pro Schadensfall mindestens EUR 5,0 Mio. 2-fach maximiert pro Kalenderjahr, die Radiusklausel ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer hat mit Angebotsabgabe eine gültige Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer entsprechenden Bestätigung seiner Versicherungsgesellschaft nachzuweisen, die der Überprüfung durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen unterliegt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Haftpflichtversicherung für die Dauer des Vertrages zu unterhalten. (5) Für die Abnahme der vereinbarten Leistung-auch Teilleistungen- ist eine förmliche Abnahme vereinbart (sh. Auch Punkt 21 ZVB). Die Fertigstellung der Leistungen ist VOB gerecht anzuzeigen. Sind auf Grund von Mängeln oder nicht vorliegenden Nachweisen mehr als eine Nachabnahme erforderlich, ist der AG berechtigt, pro weitere Abnahme eine Aufwandsentschädigung von 200,00 € Brutto an den AN zu berechnen, Weitere Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Betrag wird von der Schlussrechnung abgesetzt. 4 von 5 (6) Weitere Vertragsbedingungen bei Bau- und Entsorgungsleistungen – mit Entsorgungskonzept-: Die STADT UND LAND beauftragt für das Abfallmanagement ein externes Fachbüro, das Büro Nova Biotec. Dies entbindet den AN in keinster Weise von der Verpflichtung, die für sein Gewerk benannten Schad- und Gefahrstoffe entsprechend den gesetzlichen Regelungen insbesondere der Regelungen im Land Berlin bei den Arbeitsvorgängen sowie bei der Entsorgung zu beachten. Es gilt das INFO - BLATT zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin mit den ergänzenden Merkblättern (aktueller Stand). Sh. Auch Anlage „Formblatt 1 – Abfall – und Entsorgungskonzept“. -6006b- / 08-2015 - Anlage b, BVB (VOB) Baubuch Der AN hat 14 Tage nach Beauftragung das Formblatt 1 mit seinen Nachauftragnehmern zu ergänzen und die Unterlagen der Vorabkontrolle an den AG und seinen Bevollmächtigten zu übergeben. Anerkannt: Firmenstempel / Unterschrift Hinweis: Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift. Im Mantelbogen-Verfahren ersetzt die Unterschrift auf dem Mantelbogen die Unterschrift auf den Vertragsbestandteilen 5 von 5 Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Fassung: 5-2015 Bezug: VOB 2012, Teil B 1. Art und Umfang der Leistung (zu § 1 Abs. 2) Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander: a) das Auftragsschreiben mit seinen Anlagen b) die Leistungsbeschreibung / das Leistungsverzeichnis mit den dazugehörigen zeichnerischen Unterlagen und Erklärungen c) die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (VOB) mit Richtlinien zur Angebotsabgabe d) die "Besonderen Vertragsbedingungen" des Auftraggebers (Fassung ...) e) die "Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen" des Auftraggebers (Fassung 05-2015) f) die "Zusätzlichen technischen Vorschriften des Auftraggebers" g) die "Allgemeinen Vertragsbedingungen für Bauleistungen" (VOB Teil C, neueste Fassung) h) die "Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen" (VOB Teil B, neueste Fassung) 2. Vergütung (zu § 2) (1) Der Auftragnehmer schuldet zu den vertraglich vereinbarten Preisen ein funktionstaugliches, komplett fertig gestelltes Werk. (2) Ist für den Auftragnehmer erkennbar, dass durch eine über 10 v. H. hinausgehende Überschreitung des Mengenansatzes Mehrkosten entstehen, die ausnahmsweise zu einem höheren Einheitspreis führen können, hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er schuldhaft diese Mitteilung, hat er dem Auftraggeber den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. (3) Ein Vergütungsanspruch für geänderte oder zusätzliche Leistungen steht dem Auftragnehmer nur nach Maßgabe der VOB/B zu. (4) Stellt der Auftraggeber Baustoffe und/oder Bauteile frei Baustelle zur Verfügung, so hat der Auftragnehmer sie abzuladen, ordnungsgemäß zu lagern und zu beaufsichtigen sowie deren Empfang dem Auftraggeber schriftlich zu bescheinigen. Hierdurch entstehende Kosten sind in die Angebotspreise einzukalkulieren. (5) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Preisermittlung für die vertragliche Leistung dem Auftraggeber unverzüglich verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben. 3. Gegebenheiten auf der Baustelle (zu § 2) Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe von den Gegebenheiten der Baustelle wie z. B. Bodenbeschaffenheit, Zufahrtsmöglichkeiten, Baustrom- und Bauwasseranschlüsse - durch örtliche Besichtigung zu unterrichten. Nachforderungen wegen Unkenntnis dieser offensichtlich erkennbaren Baustellengegebenheiten sind ausgeschlossen. 4. Lohn- und Stoffpreisänderungen (zu § 2 Abs. 3) Alle Preise sind Festpreise für die Dauer der Bauzeit. Die Vertragsparteien haben nur dann gegeneinander Anspruch auf Erstattung von Mehr- oder Minderaufwendungen die nach Angebotsabgabe durch Lohn- oder Stoffpreisänderungen entstehen, wenn in den "Besonderen Vertragsbedingungen" oder in anderen Vertragsunterlagen eine Gleitklausel im Sinne von VOB Teil A § 9 Abs. 9 ausdrücklich vereinbart worden ist. 6008_Anlage c_ZVB_Bauleistungen_05-2015 5. Stundenlohnarbeiten (zu § 2 Abs. 10) (1) Sind in einem Leistungsvertrag Stundenlohnarbeiten vorgesehen, so begründet die dafür angegebene Zahl von Stunden keinen Anspruch auf Durchführung und Vergütung entsprechend § 2 Abs. 3. Vergütet werden nur die geleisteten Stundenlohnarbeiten, für die eine ausdrückliche Vereinbarung vorliegt und die entsprechend dieser Vereinbarung tatsächlich ausgeführt worden sind. (2) Bei Stundenlohnarbeiten gelten die vereinbarten Verrechnungssätze unabhängig von der Anzahl der geleisteten Stunden. 6. Vom Auftragnehmer zu beschaffende Unterlagen (zu § 3 Abs. 5) (1) Der Auftraggeber stellt die von ihm dem Auftragnehmer zu liefernden Ausführungsunterlagen in 1-facher Ausfertigung zur Verfügung. Der Auftragnehmer hat die von ihm geschuldeten Unterlagen dem Auftraggeber in 3-facher Ausfertigung zu liefern. Die Unterlagen gehen jeweils in das Eigentum des Empfängers über. Etwaige Urheberrechte bleiben hiervon unberührt. (2) Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber zur Ausführung freigegeben und entsprechend gekennzeichnet sind. (3) Der Auftragnehmer hat alle zur Ausführung der Arbeiten erforderlichen Maße an Ort und Stelle zu ermitteln, Er hat sie mit den ggf. in den Plänen vermerkten Maßen zu vergleichen. Über Abweichungen von vor Ort festgestellten und in Plänen vermerkten Maßen hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Seite 1 von 7 (4) Der Auftragnehmer hat – entsprechend dem Baufortschritt – dem Auftraggeber den Zeitpunkt, zu dem er die nach dem Vertrag vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen benötigt, so frühzeitig anzugeben, dass die Übergabe durch den Auftraggeber rechtzeitig erfolgen kann. (5) Die vom Auftragnehmer, über Nr. 7(1) hinausgehenden, vorgelegten Unterlagen sind dem Auftraggeber auf Verlangen zu überlassen. Etwa bestehende Urheberrechte bleiben hierdurch unberührt. 7. Veröffentlichungen (zu § 3 Abs. 6) (1) Veröffentlichungen über das Bauwerk durch den Auftragnehmer selbst oder durch Dritte auf Veranlassung oder mit Wissen des Auftragnehmers sind nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Als Veröffentlichungen in diesem Sinne gilt die Bekanntgabe folgender zusätzlicher, zu den in § 3 Abs. 5 genannten Unterlagen: Lichtbild-, Film-, Rundfunk- und Fernsehaufnahmen und Vervielfältigungen, die nur einem beschränkten Kreis von Personen zugänglich gemacht werden sollen. (2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Zustimmung gemäß Abs. 1. bis zum Ablauf von 5 Jahren nach Fertigstellung des Werkes bzw. Vertragsbeendigung für beabsichtigte Veröffentlichungen einzuholen. (3) Für den Fall des Verstoßes gegen die Abs. 1 oder 2 wird eine Vertragsstrafe i. H. v. 1,5 % der Netto-Auftragssumme, im Höchstfalle € 2.500,00, fällig. 8. Sicherungspflicht / Schutzmaßnahmen (zu § 3 Abs. 4, § 4 Abs. 2) (1) Der Auftragnehmer hat, wenn nichts anderes vereinbart ist (ohne besondere Vergütung für die Dauer seiner Bauausführung), alle Schutzmaßnahmen zu treffen, die zur Sicherung von Personen, sowie die für die Ausführung seiner Leistung im Bereich der Baustelle und ihrer Umgebung zur Sicherung von baulichen Anlagen und Einrichtungen aller Art, Bäumen und gärtnerischen Anlagen erforderlich sind. Die Schutzvorrichtungen sind solange bestehen zu lassen, bis jede Gefährdung von Personen oder Sachen ausgeschlossen ist. Das gleiche gilt für die verkehrspolizeilich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Sicherung der Baustelle. (2) Die vorhandene Bausubstanz ist pfleglich zu behandeln und zu schützen und darf nur in Absprache mit der Bauleitung in Teilbereichen verändert oder entfernt werden. (3) Der Zustand der Straßenbefestigung ist rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten gemeinsam mit dem zuständigen Tiefbauamt festzustellen und in einer Niederschrift festzuhalten. (4) Der Zustand der Bäume im Bereich der Baustelle ist rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten gemeinsam mit dem zuständigen Gartenbauamt festzustellen und in einer Niederschrift festzuhalten. 9. Werbung, Besichtigungen, Firmenschilder (zu § 4 Abs. 1) (1) Firmenschilder und andere Werbemittel dürfen nur mit Einwilligung des Auftraggebers auf der Baustelle angebracht werden. (2) Der Auftraggeber kann verlangen, dass Firmenschilder der auf der Baustelle tätigen Auftragnehmer nur an von ihm bestimmten Stellen in einheitlicher Form und Größe angebracht werden. (3) Besichtigung der Baustelle durch Dritte sind nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers gestattet. 10. Bauleistungsberichte (zu § 4 Abs. 1) 6008_Anlage c_ZVB_Bauleistungen_05-2015 (1) Der Auftragnehmer ist auf Verlangen des Auftraggebers verpflichtet, Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber täglich eine Durchschrift zu übergeben, es sei denn, dass dieser mit längeren Zeitabschnitten einverstanden ist. (2) Die Tagesberichte müssen Angaben enthalten über Wetter, Temperaturen, Zahl und Qualifikation der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte, Stundenaufwand, Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, den wesentlichen Baufortschritt, Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfangs, Unterbrechungen, Betonierungszeiten, Unfälle und andere Vorkommnisse, die für die Ausführung oder Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können. (3) Hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer Stoffe oder Bauteile zur Verwendung für die Bauleistung übergeben, so ist der Verbrauch dieser Stoffe wöchentlich in einem Bericht nachzuweisen. 11. Ablöserecht (zu § 4) Verstößt ein vom Auftragnehmer mit der Leitung, der Ausführung oder der verantwortlichen Überwachung der Leistungen Beauftragter nachhaltig gegen die geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften, so kann der Auftragnehmer in begründeten Fällen auf Verlangen des Auftraggebers zum Personalaustausch angehalten werden. 12. Ausführung (zu §§ 3 + 4) (1) Die Arbeitsdurchführung hat in Abstimmung mit allen anderen Gewerken zu erfolgen. Kosten für Mehr- und Sonderleistungen, die sich durch mangelhaftes Zusammenarbeiten ergeben, kann der Auftraggeber im Rahmen vertraglicher oder gesetzlicher Schadensersatzansprüche von dem Auftragnehmer, auf dessen schuldhaftes Verhalten die Mehrkosten zurückzuführen sind, ersetzt verlangen. (2) Der Auftragnehmer hat für alle ihm obliegenden Verpflichtungen einen Verantwortlichen und dessen Stellvertreter zu bestellen und diese dem Auftraggeber zu benennen. Einer der Verantwortlichen muss ständig erreichbar sein. Seite 2 von 7 (3) Grundstücksflächen und Räumlichkeiten innerhalb der/des Gebäude(s) darf der Auftragnehmer zu Aufenthalts-, Übernachtungs-, Lagerungs- und Arbeitszwecken nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers nutzen. (4) Für eine etwaige Mitbenutzung von Straßenland oder sonstigem Gelände, über das nicht der Auftraggeber zu verfügen hat, muss der Auftragnehmer die erforderlichen Genehmigungen auf eigene Kosten selbst einholen. (5) Der Auftragnehmer hat insbesondere dafür zu sorgen, dass Hydranten, Absperrschieber, Entwässerungs- und sonstige Abdeckungen frei und zugänglich gehalten werden. Die von den zuständigen Betrieben und Verwaltungen zum Schutze ihrer eigenen und sonstigen Einrichtungen getroffenen Bestimmungen sind zu beachten. (6) Der Auftragnehmer hat alle Maßnahmen zur Sicherung und Regelung des Verkehrs innerhalb der Baustelle, die wegen der von ihm ausgeführten Arbeiten erforderlich sind, auch außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen. Er hat ggf. rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten auch dem Auftraggeber einen Verkehrszeichenplan (§ 45 Abs. 6 StVO) vorzulegen (4-fach), sofern nichts anderes vereinbart ist. Verkehrsrechtliche Maßnahmen hat er nach Anordnung der zuständigen Behörden auszuführen. Die Sauberhaltung einschl. Schnee-, Eis- und Tagwasserbeseitigung des benutzten Straßenlandes und des Baugrundstückes einschl. Bauwerk bzw. der vorhandenen Außenanlagen und der Gebäude ist Sache des Auftragnehmers. Kommt der Auftragnehmer der Bauleitungsaufforderung zur Abfallbeseitigung bzw. Reinigung nicht nach, erfolgt die Ausführung zu seinen Lasten ohne weitere Mitteilung durch Dritte. (7) Der Auftraggeber kann verlangen, dass Baustoffe innerhalb bestimmter Zeiten nicht angefahren werden dürfen. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer rechtzeitig mit, welche Zeiten hiervon betroffen sind. (8) Werden vor Beginn oder während der Durchführung der Arbeiten auf einer Baustelle Gegenstände gefunden, die nicht einwandfrei als ungefährlich bestimmt werden können, so ist zur Beurteilung, ob es sich um Munition, Sprengkörper oder dergleichen handelt, unverzüglich über das nächste Polizeirevier ein Feuerwerker hinzuzuziehen. Bis zur Entscheidung des Feuerwerkers sind die Arbeiten an der Fundstelle einzustellen. Werden bei der Arbeit auf der Baustelle Blindgänger, Munition und ähnliches (auch Waffen) festgestellt, so hat der Auftragnehmer die Arbeiten an dieser Stelle und in der näheren Umgebung ebenfalls sofort einzustellen und die im Gefahrenbereich befindlichen Arbeitskräfte abzuziehen. Die Fundstelle ist abzusperren und als Gefahrenstelle zu kennzeichnen. Die Feststellung ist sofort dem nächsten Polizeirevier zu melden. Der Auftraggeber ist unverzüglich zu benachrichtigen und über die getroffenen Maßnahmen zu unterrichten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, vor Aufnahme der Arbeiten sämtliche Arbeitskräfte der Baustelle auf die Einhaltung vorstehender Vertragsbedingungen hinzuweisen und entsprechend zu belehren. (9) Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschaden entstanden ist, sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Mündliche oder fernmündliche Mitteilungen sind innerhalb von zwei Werktagen schriftlich zu wiederholen. (10) Der Auftragnehmer und dessen Nachunternehmer sind verpflichtet, Listen über die auf den Baustellen täglich beschäftigten Arbeitnehmer zu führen und sicherzustellen, dass diese Listen auf Verlangen der Verfolgungsbehörde zur Einsichtnahme vorgelegt werden können. (11) Bestehen keine Anschlussmöglichkeiten an vorhandene Versorgungsleitungen, muss der Auftragnehmer, im Regelfall ist dies das Bauhauptgewerbe, selbst für Wasser und Strom für alle am Bau Beteiligten sorgen. Er ist gegenüber dem Auftraggeber bzw. den Versorgungsunternehmen der haftende Partner und rechnet mit den Mitbenutzern in eigener Verantwortung ab. (12) Bewachung und Verwahrung der Bauunterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung usw. des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen – auch während der Arbeitsruhe – ist Sache des Auftragnehmers; der Auftraggeber ist dafür nicht verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf seinen Grundstücken befinden. 13. Haftung für Winterschäden und bauseitige Materiallieferung (zu § 4 Abs. 5) 6008_Anlage c_ZVB_Bauleistungen_05-2015 (1) Bis zur Abnahme seiner Leistungen trägt der Auftragnehmer auch ohne ausdrückliche Vereinbarung im Vertrag die Gefahr der Beschädigung, Zerstörung durch Frost und deren Folgen. (2) Die Übernahme und die einwandfreie Aufbewahrung aller bauseits zu liefernden und vom Auftragnehmer einzubauenden Stoffe und Bauteile sowie deren Transport zur Verwendungsstelle sind Sache des Auftragnehmers. Von der Übernahme bis zur Abnahme trägt der Auftragnehmer mit Ausnahme von Vorgängen gemäß § 7 die Gefahr für diese Teile. 14. Baustoffe, Bauteile, Bauverfahren (zu §§ 4 Abs. 1 + 4 Abs. 6) (1) Der Auftragnehmer darf, soweit Normen bestehen und sich aus den Vertragsunterlagen nichts anderes ergibt, nur normengerechte und bauaufsichtlich zugelassene Baustoffe und Bauteile verwenden. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer die Erfüllung dieser Verpflichtungen nachzuweisen. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn die Lieferungen und Leistungen von Herstellern stammen oder von Unternehmern erbracht werden, die berechtigt sind, ein entsprechendes Gütezeichen einer amtlich anerkannten Güteschutzgemeinschaft zu führen. (2) Für die nach den Allgemeinen technischen Vorschriften - VOB Teil C - und den übrigen Vertragsunterlagen vorgeschriebenen Güte- und Gebrauchsprüfungen von Stoffen und Bauteilen des Auftragnehmers, hat der Auftragnehmer, wenn nichts anderes vereinbart ist, ohne besondere Vergütung die Proben herzustellen oder zu entnehmen und prüfen zu lassen. Prüfgebühren gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Dieser bleibt auch für seine Lieferung und Leistung eigenverantwortlich. Seite 3 von 7 15. Nachunternehmer (zu § 4 Abs. 8) Ergänzend zu § 4 Abs. 8 VOB/B gilt Folgendes: (1) Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerblichen Voraussetzungen erfüllen. (2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber Auskünfte über eingesetzte Nachunternehmer und die mit ihnen abgeschlossenen Verträge zu erteilen, soweit dies zur Wahrnehmung der Rechte des Auftraggebers erforderlich ist und berechtigten Interessen des Auftragnehmers oder des Nachunternehmers nicht widerspricht oder der Geheimhaltung unterliegt. (3) Die Zustimmung des Auftraggebers zur Übertragung einer Leistung an einen Nachunternehmer kann davon abhängig gemacht werden, dass der mit dem Nachunternehmer abzuschließende Vertrag dem Auftraggeber zur Einsichtnahme vorgelegt wird. (4) Soweit der Nachunternehmer nicht im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis des Senats geführt wird, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber unaufgefordert Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, des Finanzamtes und der Berufsgenossenschaft zusätzlich eines Auszuges aus dem Landeszentralregister zugunsten des Nachunternehmers vorzulegen. (5) Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass der Nachunternehmer die ihm übertragenen Leistungen nicht weiter vergibt, es sei denn, der Auftraggeber hat zuvor schriftlich zugestimmt. 16. Baustellenräumung (zu § 4) (1) Beschädigungen und Verunreinigungen von Straßen- und Platzland sind, soweit sie die Sicherheit des öffentlichen Verkehrs oder den Verkehr auf der Baustelle selbst beeinträchtigen, vom Auftragnehmer während der Durchführung der Vertragsleistung ohne besondere Vergütung laufend zu beseitigen. (2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Wiederherstellung des Zustandes der übergebenen Einrichtungen, Räume, Plätze, Außenanlagen, Wege, Vegetationsflächen, Bäume sowie der Straßenbefestigung zum Zeitpunkt der Übergabe. Der bestehende Zustand ist gemeinsam mit der Bauleitung vor Beginn der Arbeiten bzw. vor Baustelleneinrichtung protokollarisch festzuhalten und durch gegenseitige Unterschrift zu fixieren. (3) Die Baustelle ist sobald wie möglich zu räumen, spätestens innerhalb angemessener Frist nach Abnahme der Arbeiten. Befolgt der Auftragnehmer eine dahingehende Aufforderung nicht unverzüglich, so kann der Auftraggeber die Baustelle auf Kosten des Auftragnehmers räumen lassen. 17. Ausführungsfristen (zu § 5) Die vertraglich vereinbarten Ausführungstermine und –fristen einschließlich der Zwischenfristen sind verbindlich (Vertragsfristen). 18. Verteilung der Gefahr (zu § 7) (1) Zu den ausgeführten Teilen der Leistung gehören die vom Auftraggeber zu liefernden Stoffe und Bauteile erst nach ihrem Einbau. Nicht dazu gehören die Baustelleneinrichtung und Hilfsbauteile wie z.B. aufgestellte Schalungen, Gerüste usw. 6008_Anlage c_ZVB_Bauleistungen_05-2015 (2) Unter den Begriff „unabwendbare Umstände“ fallen nicht gewöhnliche Diebstähle, Einbruchsdiebstähle und Sachbeschädigungen. Ein Anspruch auf Ersatz besteht bei diesen Umständen nicht. (3) Für das Bauherrenrisiko wird vom Auftraggeber die nach den Wohnungsbauförderungsbestimmungen für Berlin erforderliche Bauwesen-Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Für alle Ansprüche hieraus gelten die Allgemeinen Bedingungen zur Bauwesenversicherung für Bauherren des öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbaues Berlin. Versicherungsschäden werden nur in der Höhe erstattet, die von der Bauwesenversicherung anerkannt werden. 19. Kündigung durch den Auftraggeber (zu § 8) (1) Wenn bei Erfüllung des Bauauftrages gegen gesetzliche Bestimmungen (z.B. gegen das Gesetz zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung) nachweislich verstoßen wird, ist der Auftraggeber berechtigt, diesen Auftrag und andere zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bestehenden Verträge unter entsprechender Anwendung von § 8 VOB/B zu kündigen. Sonstige gesetzliche oder vertragliche Ansprüche der Vertragsparteien bleiben unberührt. (2) Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftragnehmer - gegen seine Verpflichtung aus § 4 Abs. 8 verstößt, - Personen, die auf Seiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind oder ihnen nahestehende Personen Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt. Solche Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind. Dabei ist es gleichgültig, ob die Vorteile den vorgenannten Personen oder im Interesse einem Dritten angeboten, versprochen oder gewährt werden. In diesen Fällen gilt § 8 Abs. 3, 5 und 7 entsprechend. Seite 4 von 7 20. Haftung der Vertragsparteien (zu § 10) (1) Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, die aus der Unterlassung ihm obliegender Schutz- und Sicherungsmaßnahmen auf der Baustelle und deren Umgebung entstehen, es sei denn, die Unterlassung ist nicht vom Auftragnehmer zu vertreten. (2) In allen Schadensfällen ist der Tatbestand einwandfrei zu ermitteln und das Ergebnis in einem besonderen Protokoll festzuhalten. Dieses Protokoll ist nach Möglichkeit zusammen mit dem Auftraggeber anzufertigen und dem Auftraggeber in einem Exemplar auszuhändigen. (3) Der Auftragnehmer hat seine gesetzliche sowie die ihm nach dem Vertrag obliegende Betriebshaftpflicht ausreichend zu versichern und dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen, dass er seiner Versicherungspflicht nachgekommen ist. Die Kosten dieser Versicherung werden dem Auftragnehmer nur besonders erstattet, wenn dies im Leistungsverzeichnis oder in anderen Vertragsunterlagen vorgesehen ist. (4.1) Zu den Sorgfalts- und Offenbarungspflichten des Auftragnehmers gehört auch die Überprüfung angebotener Leistungen hinsichtlich der Beachtung von gewerblichen und sonstigen Schutzrechten. (4.2) Bei Verletzung der vorgenannten Pflichten haftet der Auftragnehmer dem Auftraggeber und stellt diesen von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, es sei denn, die Pflichtverletzung ist nicht vom Auftragnehmer zu vertreten. 21. Vertragsstrafe (zu § 11), Abnahme (zu § 12) (1) Im Falle des Verzuges mit der Einhaltung des vereinbarten Fertigstellungstermins schuldet der Auftragnehmer dem Auftraggeber je Werktag des Verzuges eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,15 % der Netto-Auftragssumme, insgesamt maximal 5 % der Netto-Auftragssumme. (2) Alle vereinbarten Vertragsstrafen werden in ihrer Summe auf insgesamt 5 % der Netto-Auftragssumme begrenzt. (3) Die Vertragsstrafe kann bis zur Schlusszahlung vorbehalten werden. (4) Die Abnahmefrist beträgt 12 Werktage. (5) Die Leistung wird förmlich abgenommen; der Auftragnehmer hat die Abnahme, ggf. auch die Teilabnahme (§ 12 Abs. 2), rechtzeitig schriftlich zu beantragen; § 12 Abs. 5 gilt nicht. (6) Der Auftragnehmer hat bei der Abnahme mitzuwirken und die erforderlichen Arbeitskräfte und Messgeräte zu stellen. Die Kosten hierfür sind in die zugehörigen EP´s einzukalkulieren, wenn im LV keine anderweitige Regelung getroffen ist. (7) Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 3 v. H. der Auftragssumme an den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist. Die Darlegungs- und Beweislast obliegt demjenigen Vertragspartner, der eine von Satz 1 abweichende Höhe des Schadens geltend macht. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere solche aus § 8 Abs. 4, bleiben unberührt. 22. Mängelansprüche (zu § 13) (1) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit dem Tage der Abnahme. 6008_Anlage c_ZVB_Bauleistungen_05-2015 (2) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer bestimmt sich nach § 13 Abs. 4 VOB/B, soweit in den vorrangig geltenden schriftlichen Vertragsunterlagen keine anderweitigen Regelungen getroffen sind. (3) Werden Mängel festgestellt, so hat der Auftragnehmer auch die sich durch die Mängelbeseitigung ergebenden Folgeschäden auf seine Kosten zu beseitigen. (4) Nach einer Mängelrüge hat der Auftragnehmer die Mängelbeseitigung und deren Zeitpunkt rechtzeitig mit dem Auftraggeber abzustimmen. 23. Abrechnung (zu § 14) I. Allgemeines (1) Für jeden Auftrag hat der Auftragnehmer getrennte Rechnungen zu legen. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer seine Rechnungen gemäß den Vorgaben des Auftraggebers zu untergliedern (z.B. nach Gebäuden, Wohneinheiten). (2) Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftragnehmer die Vorlage von Rechnungen zu bestimmten Zeitpunkten zu verlangen. (3) Der Auftragnehmer hat die Rechnungen nebst den dazugehörenden Anlagen (Lieferscheine, Tagelohnzettel, Massenberechnungen, Zeichnungen und sonstige Belege) in 2-facher Ausfertigung bei der Bauleitung des Auftraggebers einzureichen. Seite 5 von 7 (4) Im Rechnungskopf sind anzugeben: a) Nummer und Datum des Auftrages bzw. Änderungs-, Ergänzungs- und Zusatzauftrages; b) Kennziffer des Bauvorhabens; c) die vom Auftraggeber angegebene Kennzeichnungsnummer bzw. Wohnungsnummer, Straße und Hausnummer; d) stichwortartige Bezeichnung der Arbeiten (z.B. Maurerarbeiten, Tischlerarbeiten): (5) Die Rechnungen sind fortlaufend zu nummerieren und ihrer Art nach zu kennzeichnen als Vorauszahlungs-, Abschlags-, Teilschluss- bzw. Schlussrechnung. Bereits geleistete Zahlungen sind der Reihenfolge nach am Schluss jeder Rechnung anzugeben, jedoch nicht vom Rechnungsbetrag abzuziehen. In jeder Rechnung sind die bis dahin insgesamt ausgeführten Massen anzugeben. In jeder Rechnung sind die Teilleistungen in der Reihenfolge, mit der Positionsnummer und der Bezeichnung – ggf. abgekürzt – wie im Leistungsverzeichnis aufzuführen. Aus den Massenberechnungen, Aufmaßunterlagen etc. muss sich ergeben, ob und bezüglich welcher Bereiche gegenüber der vorangegangenen Rechnung weitere Massen hinzugekommen sind. II. Rechnungslegung zur Abschlagszahlung (1) Die Rechnungen sind fortlaufend zu nummerieren. (2) Bereits erstellte Zwischenrechnungen sind der Reihenfolge nach am Ende der jeweiligen Zwischenrechnung zu vermerken und von der Rechnungssumme abzusetzen. (3) Grundsätzlich sind jeder prüfungsfähigen Rechnung die dazugehörigen Belege, mindestens die Massenberechnungen, beizufügen. (4) Abschlagszahlungen werden in Höhe des Wertes der jeweils nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen einschließlich des ausgewiesenen, darauf entfallenen Umsatzsteuerbetrages gezahlt. Die Leistungen sind durch eine prüfbare Aufstellung nachzuweisen und dem Auftraggeber zu übergeben, so dass die Voraussetzung für eine zügige Abrechnung des gesamten Bauvorhabens gewährleistet sind. III. Schlussrechnungen (1) Schlussrechnungen sind erst nach Fertigstellung einzureichen. (2) Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Leistungen (Nachaufträge bzw. Ergänzungsaufträge) sind im Rahmen der Schlussabrechnung besonders abzurechnen. (3) Bereits erstellte Zwischenrechnungen sind der Reihenfolge nach am Ende der Schlussrechnung zu vermerken und von der Rechnungssumme abzusetzen. 24. Stundenlohnarbeiten (zu § 15 Abs. 1 - 3) (1) Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Auf den Stundenlohnzetteln hat der Auftragnehmer u.a. den Namen und die berufliche Qualifikation des Personals, das die Stundenlohnarbeiten ausgeführt hat, eingesetztes Gerät, verbrauchtes Material und die geleisteten Arbeiten mit dem dafür jeweils benötigten Zeitaufwand anzugeben. 6008_Anlage c_ZVB_Bauleistungen_05-2015 (2) Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer. (3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Stundenlohnarbeiten durch einen Polier oder eine andere Aufsichtsperson beaufsichtigen zu lassen. Hierdurch ggf. entstehende Kosten sind in den Verrechnungssätzen enthalten. 25. Zahlungen (zu § 16) (1) Grundsätzlich erfolgen alle Zahlungen bargeldlos. (2) Forderungen des Auftragnehmers an den Auftraggeber können mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers an Dritte übertragen werden. Die Abtretung darf sich nur auf einen genau zu bezeichnenden Auftrag erstrecken. Eine Weiterabtretung durch den Zessionar wird ausgeschlossen. (3) Werden Überzahlungen festgestellt, ist der Auftragnehmer zur Rückzahlung der überzahlten Beträge verpflichtet. Bei Rückforderungen aus Überzahlungen (§ 812 ff BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf einen Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. III BGB) berufen. Die Überzahlung kann mit anderen Forderungen des Auftragnehmers an den Auftraggeber auf anderen Baustellen aufgerechnet werden. (4) Bei Abschlagzahlungen verbleibende Forderungsüberhänge werden nicht verzinst. 26. Sicherheitsleistung (zu § 17) (1) Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss dieses Vertrages zur SicheSeite 6 von 7 rung aller Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer aus diesem Vertrag einschließlich Rückzahlungsansprüche bei Überzahlungen (Erfüllungsansprüche) eine unbefristete und selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft einer deutschen Großbank, eines deutschen Kreditversicherers oder eines deutschen öffentlich-rechtlichen Kreditinstituts über einen Betrag in Höhe von 5 % der Brutto-Auftragssumme. Solange die Bürgschaft nicht gestellt ist, ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen bis zur Höhe der Bürgschaftssumme einzubehalten. (2) Die Bürgschaft ist nach Abnahme sämtlicher Leistungen zurückzugeben. Sollten bei der Abnahme noch Erfüllungsansprüche des Auftraggebers bestehen, erfolgt die Freigabe der Bürgschaft zur Abnahme nur bis auf den entsprechenden Teil der hierfür bestehenden Vertragserfüllungssicherheit, soweit dieser nicht von der Mängelsicherheit nach Absatz 3 abgedeckt ist. Unabhängig von der Höhe der bestehenden Erfüllungsansprüche ist die Vertragserfüllungsbürgschaft zur Abnahme freizugeben, soweit die Bürgschaftssumme 3 % der Brutto-Schlussrechnungssumme übersteigt. Die vollständige Freigabe erfolgt nach vollständiger Erfüllung durch den Auftragnehmer. (3) Als Sicherheit für die Mängelhaftung werden 3 % der Brutto-Schlussrechnungssumme einschließlich der Nachträge einbehalten. Der Sicherheitseinbehalt ist auf Verlangen des Auftragnehmers mit der Fälligkeit der Schlusszahlung Zug um Zug gegen Stellung einer Sicherheit für etwaige Mängelansprüche (einschließlich Ansprüche wegen Selbstvornahme, Minderung, Rückzahlung und Schadensersatz) auszuzahlen. Für die Sicherheitsleistung gilt § 17 VOB/B. Für die Sicherheitsleistung gilt § 17 VOB/B, allerdings mit der Maßgabe, dass statt des in § 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B Satz 1 genannten Zeitraums von zwei Jahren die Mängelhaftungsfrist maßgeblich ist. (4) Für die Ausfertigung der Bürgschaftsurkunde ist ausschließlich das auftraggebereigene Formular zu verwenden. (5) Avalzinsen gehen grundsätzlich zu Lasten des Auftragnehmers. (6) Je Bauvorhaben ist nur eine Bürgschaft zu hinterlegen, unabhängig von der Zahl der erteilten Aufträge und der Teilschlussrechnungen. Bei mehreren Aufträgen eines Bauvorhabens werden auf der Bürgschaftsurkunde a l l e Auftragssummen vermerkt. (7) Die Sicherheit ist nach Ablauf der Mängelhaftungsfrist vom Auftragnehmer schriftlich zurückzufordern. Ein Anspruch auf eine automatische Rückgabe besteht nicht. Die Rückgabe erfolgt, wenn alle Verpflichtungen aus der VOB Teil B § 13 erfüllt sind. (8) Soweit die Sicherheit durch Einbehalte nicht gedeckt ist, ist sie zu ergänzen, oder es ist anderweitige Sicherheit zu leisten. Wird die Sicherheit nicht ergänzt, so ist der Auftraggeber berechtigt, mit den Ansprüchen des Auftragnehmers auf Rückzahlung anderer Sicherheitsbeträge aufzurechnen. (9) Die Möglichkeit des Auftragnehmers, Sicherheit durch Einbehalt oder Hinterlegung von Geld gemäß § 17 Abs. 2 VOB/B zu leisten, bleibt unberührt. 27. Streitigkeiten (zu § 18) Der Gerichtsstand ist das für den Sitz des Auftraggebers zuständige Gericht in Berlin. 28. Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, insbesondere Zahlungs- und Lieferbedingungen, Angaben über Erfüllungsort und Gerichtsstand gelten nicht. 29. Schriftform (1) Alle mit dem Vertrag in Zusammenhang stehenden Erklärungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. 6008_Anlage c_ZVB_Bauleistungen_05-2015 (2) Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in Deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, für ein evtl. Gerichtliches Verfahren das Prozessrecht der Bundesrepublik Deutschland. (3) Die Bedingungen des Hauptauftrages gelten auch für alle etwaigen Änderungs-, Nach- und Zusatzaufträge des Auftraggebers an den Auftragnehmer. Anerkannt: Firmenstempel / Unterschrift Hinweis: Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift. Im Mantelbogen-Verfahren ersetzt die Unterschrift auf dem Mantelbogen die Unterschrift auf den Vertragsbestandteilen. Seite 7 von 7 V 124.H F (Eigenerklärung Vergabenummer OV16-NIP-01 zur Eignung) Maßnahmenummer 2016-NIPKOW Baumaßnahme Komplettsanierung Nipkowstr. 54ff Nipkowstr. 54-56; Otto-Franke-Str. 56-66 12489 Berlin Leistung/CPV Fachlos: Heizung, Lüftung, Sanitär Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen Vergabeart Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändige Vergabe Offenes Verfahren Nichtoffenes Verfahren Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb Wettbewerblicher Dialog Innovationspartnerschaft Bewerber ∗) Bieter∗) Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft∗) Nachunternehmer∗) anderes Unternehmen∗) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen Jahr € Jahr € Jahr € Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen. Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren bzw. bei Verfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte in bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei Referenznachweise aus den letzten drei bzw. fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die Referenznachweise bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. ∗) zutreffendes ankreuzen 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 3 V 124.H F (Eigenerklärung zur Eignung) Angaben zu Arbeitskräften Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben. Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o.g. Angaben bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes Ich bin/Wir sind im Handelsregister eingetragen. Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen. Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 6e EU-VOB/A bzw. schwere Verfehlung gemäß § 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen bei Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU-VOB/A vorliegen bzw. bei nationalen Vergabeverfahren keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellt. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden bin/sind. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 3 V 124.H F (Eigenerklärung zur Eignung) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragzahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine 1 Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse , eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des 2 Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist, eine gleichwertige Bescheinigung des für mich/uns zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der Lohnsummen vorlegen. Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht fristgemäß vorgelegt werden. (Ort, Datum, Unterschrift) 3 1 soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt 3 nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist 2 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 3 von 3 V 235EU F (Vergabeunterlagen - Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen EU) Bieter Datum Vergabenummer OV16-NIP-01 Baumaßnahme Maßnahmenummer 2016-NIPKOW Komplettsanierung Nipkowstr. 54ff Nipkowstr. 54-56; Otto-Franke-Str. 56-66 12489 Berlin Leistung/CPV Fachlos: Heizung, Lüftung, Sanitär Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen (Unteraufträge / Eignungsleihe) Ergänzung des Angebotsschreibens Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benennen ich/wir Art und Umfang der Teilleistungen, für die ich mich/wir uns der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen werde(n). OZ / Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistung 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Namen der anderen Unternehmer (einschl. vorh. ULV- oder PQ-Nummern) (nur nach gesonderter Aufforderung der Vergabestelle) Seite 1 von 2 V 235EU F (Vergabeunterlagen - Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen EU) Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bei der Ausführung des Auftrags beabsichtige ich/beabsichtigen wir mich/uns im Rahmen der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen. Hierzu benenne ich/benennen wir nachfolgend die Namen der hierzu vorgesehenen Unternehmen. Name des Unternehmens 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Angabe zu der von diesem Unternehmen überlassenen Eignung Seite 2 von 2 Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte sowie Verzeichnis der Nachunternehmer Maßnahme: Komplettsanierung Nipkowstr. 54ff Vergabe: Fachlos: Heizung, Lüftung, Sanitär Die Leistungen auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist, werden gemäß § 4 Nr. 8 VOB/B (für VOL/B gilt § 4 Nr. 1) und 4 ) im eigenen Betrieb ausgeführt. Dafür stehen meinem/unserem Betrieb insgesamt gewerbliche Arbeitskräfte zur Verfügung. Der Kalkulation zugrunde gelegt und für die Leistungserbringung vorgesehen sind davon Arbeitnehmer, die sich nach Anzahl und Berufsgruppen wie folgt gliedern: 1) 4) 2) 5) 3) 6) Eine Verbindlichkeitserklärung ist dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss auf Wunsch vorzulegen. Mir/Uns ist bekannt, dass nach Erteilung des Zuschlages mit einer schriftlichen Einwilligung zur Übertragung von Leistungen an Nachunternehmer nur zu rechnen ist, wenn unvorhersehbare und unabwendbare Umstände von mir/uns nachgewiesen werden. Nur ausfüllen, falls in den Vorbemerkungen Nachunternehmer nicht ausgeschlossen sind: Leistungen, auf die mein/unser Betrieb nicht eingerichtet ist, werde(n) ich /wir nur an Nachunternehmer übertragen, die die Voraussetzungen der Nr. 15 der ZVB (bei VOB/B-Vertrag) erfüllen. Diese Nachunternehmer sind im Verzeichnis der Nachunternehmer aufgeführt. Nachunternehmer dürfen nur im schriftlichen Einvernehmen mit dem Auftraggeber weitere Nachunternehmer beauftragen. Verzeichnis der Nachunternehmer Auf Verlangen des Auftraggebers werde(n) ich/wir vor Vertragsabschluss für diese Leistungen Erklärungen der benannten Nachunternehmer vorlegen, dass diese im Auftragsfall bereit sind, die Leistungen auszuführen. Ein Angebot kann von der Wertung ausgeschlossen werden, wenn eine solche Erklärung nicht vorliegt. Leistung: an Firma (Name, Adresse, Anzahl der verfügbaren Arbeitskräfte): a) b) c) d) e) Die Zustimmung des Auftraggebers hierfür gilt mit Vertragsabschluss als erteilt. Ein Austausch der bestätigten Nachunternehmer ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers zulässig. Unerlaubter Nachunternehmereinsatz kann zur Vertragskündigung und zum befristeten Ausschluss meines/unseres Betriebes von Vergabeverfahren des Auftraggebers, sowie ggf. zur Vertragsstrafe gemäß Nr. 15, Absatz 6 der ZVB (bei VOB/B-Vertrag) führen. Planungsleistungen (nur im Bedarfsfall ausfüllen): Es ist vorgesehen, die technische Bearbeitung an: zu vergeben. Die Weitergabe erfolgt nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). __________________________________________ Stempel und Unterschrift Hinweis: Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift. Im Mantelbogen-Verfahren ersetzt die Unterschrift auf dem Mantelbogen die Unterschrift auf den Vertragsbestandteilen. Verwendungsverbote und Verwendungsbeschränkungen von Baustoffen Bei der Planung und Bauausführung sollen nur Materialien vorgesehen bzw. verwendet werden, die hinsichtlich Gewinnung, Transport, Verarbeitung, Funktion und Beseitigung eine hohe Gesundheits- und Umweltverträglichkeit aufweisen. Baustoffe sollten recyclefähig oder verrottbar sein. Die nachfolgenden Baustoffe dürfen weder für Bauteile und Baunebenprodukte, z.B. Schaltafeln aus Tropenholz, noch als Bauhilfsstoffe verwendet werden. Der Anwendungsbereich erstreckt sich sowohl auf Hochbau- als auch Tiefbaumaßnahmen. Dies gilt für: asbesthaltige Baustoffe Baustoffe, die vollhalogenierte oder teilhalogenierte Flurchlorkohlenwasserstoffe (FCKW, HFCKW, CFCI) enthalten oder unter Verwendung dieser Stoffe hergestellt wurden, Bauteile aus Tropenholz, es sei denn, das Tropenholz ist gemäß Forest Stewardship Council (FSC) oder gleichwertig zertifiziert. Die Beurteilung der Gleichwertigkeit von Zertifizierungssystemen ist bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung VI A (federführend), zu erfragen. folgende Bauteile aus Polyvinylchlorid (PVC): - Zu- und Abwasserleitungen, Dach- und Dichtungsbahnen, Fußbodenbeläge, Tapeten und sonstige Bauteile im Haus- und Wohnungsinnenbereich einschließlich der Installation für die Elektroversorgung (Kabel, Leitungen, Rohre etc.), - Fenster- und Türprofile im Haus- und Wohnungsinnenbereich. Der Einsatz von Fenster- und Türprofilen aus PVC im Haus- und Wohnungsaußenbereich wird auf solche Bereiche beschränkt, bei denen sie auf Grund der Beurteilung durch den Bauherrn nach ökologischer, technischer und wirtschaftlicher Bewertung gegenüber chlorfreien Produkten überlegen oder aus Qualitätsgründen unabweisbar notwendig sind. Der Einsatz von Bauteilen aus PVC im Fassadenbereich ist außerdem nur zulässig, wenn: - die blei- und cadmiumfreie Stabilisierung des Neumaterials durch Herstellererklärung belegt ist, - die Bauteile zur Kontrolle der geforderten Produkteigenschaften mit einer dauerhaft sichtbaren Kennzeichnung versehen sind, - eine Verpflichtungserklärung des Herstellers zur Rücknahme und zum produktbezogenen Recycling der Bauteile vorliegt. Bei der Ausschreibung von Bauteilen im Fassadenbereich aus PVC sollen grundsätzlich Produkte mit Recyclatanteil nachgefragt werden. Produkte aus künstlichen Mineralfasern (Glas- und Steinwolle-Dämmstoffe) dort, wo diese im direkten Verbund mit der Innenraumluft stehen. 1/3 Ausgenommen davon sind Produkte, deren Kanzerogenitätsindex KI > 40 beträgt oder die eine geringe Biobeständigkeit belegen. Für diese Produkte muß der Hersteller im Sicherheitsdatenblatt gemäß TRGS 220 unter Punkt 5 Absatz 1 Nr. 2 „Zusammensetzung / Angabe zu Bestandteilen“ und Nr. 11 „Angaben zur Toxikologie“ bescheinigen, dass die Produkte nicht als krebserzeugend nach den Kriterien der GefStoffV einzustufen sind. Die Produkte müssen auf dem Kennzeichnungsetikett eindeutig einen entsprechenden Hinweis enthalten. Die Verwendung von Akustik-Decken- und Wandplatten mit einem Anteil an künstlichen Mineralfasern von 30 - 70 % und einer Rohdichte über 200 kg/m³ ist bis zum 31. Dezember 1997 zulässig, wenn die Platten allseitig, einschließlich der Kanten und der Einschnitte, z. B. Leuchteneinschnitte, mit einem Faserbindemittel (Farbauftrag) behandelt sind. Ab 1. Januar 1998 dürfen diese Produkte nur noch verwendet werden, wenn die verwendeten künstlichen Mineralfasern einen Kl von > 40 aufweisen oder eine geringe Biobeständigkeit belegen. Für diese Produkte muß die o.g. Bescheinigung im Sicherheitsdatenblatt durch den Hersteller vorliegen. Die Produkte müssen auf dem Kennzeichnungsetikett eindeutig einen entsprechenden Hinweis enthalten. Nachstehende Materialien dürfen nur unter Beachtung folgender Voraussetzungen verwendet werden: Der Einsatz von Bauteilen aus Aluminium ist nur zulässig, wenn: eine Verpflichtungserklärung des Herstellers zum produktbezogenen Recycling und eine Erkärung des Auftragnehmers über die chromfreie Grundierung bei farbigen Aluminiumbauteilen vorliegt. Es dürfen nur Span- und Verbundplatten verwendet werden, die formaldehydfrei sind oder deren Ausgleichskonzentration für Formaldehyd 0,05 ppm im Prüfraum nicht überschreitet. Beim vorbeugenden Holzschutz sind alle konstruktiven Maßnahmen zum Holzschutz auszu-schöpfen. Der Einsatz chemischer Mittel ist auf das notwendige Maß zu beschränken und nach Möglichkeit zu vermeiden. Werden fixierende Holzschutzmittel verwendet, müssen diese arsen- und chromfrei sein. Wenn sichergestellt ist, dass das Holz vor Regen- und Spritzwasser ständig geschützt ist, sind Borsalzpräparate einzusetzen. Es sind umweltverträgliche, lösemittelarme Oberflächenbehandlungs-, Anstrichund Klebestoffe sowie Lacke vorzugsweise mit dem Umweltzeichen für schadstoffarme Lacke „Blauer Engel“ zu verwenden. Unter Berücksichtigung der Aspekte der Umweltverträglichkeit sind nur biologisch schnell abbaubare Schalöle, Schmierstoffe und Hydraulikflüssigkeiten zu verwenden. Der Nachweis der biologisch schnellen Abbaubarkeit ist vom Hersteller zu erbringen. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn die genannten Stoffe bzw. Flüssigkeiten mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ gemäß RAL-UZ 64 bzw. RAL-UZ 79 gekennzeichnet sind. 2/3 Bei Nichtbeachtung sind die widerrechtlich eingebauten Baustoffe und Materialien auf Kosten des Auftragnehmers zu beseitigen, umweltgerecht zu entsorgen oder einem umweltgerechten Recyc -lingverfahren zuzuführen und durch Baustoffe und Materialien zu ersetzen, die nicht unter diese Verwendungsverbote und -beschränkungen fallen. Der Auftraggeber behält sich vor, Ansprüche auf Ersatz des etwa entstehenden weiteren Schadens geltend zu machen. Bei wiederholtem Verstoß gegen diese Verwendungsverbote und -beschränkungen behält sich der Auftraggeber vor, Unternehmen, die im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauaufträge (ULV) bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eingetragen sind, für zwei Jahre aus dem ULV zu streichen. Bereits bei einem erstmaligen Verstoß gegen das Verwendungsverbot für Tropenholz und Tropenholzprodukte behält sich der Auftraggeber vor, eine Streichnung aus dem ULV für zwei Jahre vorzunehmen. Es wird jedoch auf den Ausbau der Bauteile verzichtet. 3/3 Auftragnehmer / Name / Firma Straße, Haus-Nr. Land Postfach PLZ Ort Funk Telefon Fax Internet E-Mail HandelsregisterNummer Amtsgericht Kreditinstitut Freistellung nach § 48 EstG IBAN (Bitte Freistellungsbescheinigung beifügen!) Ust ID-Nr. Steuer-Nr. Handlungsbevollmächtigter Datum / Unterschrift Unterschrift / Firmenstempel Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift. 1. Beauftragender Bereich Datum / Unterschrift Digitales Geschäftspartner Angebot Bereichsleiter/-in, Stabsstellenleiter/-in Bearbeiter/-in Name in DRUCKBUCHSTABEN Name in DRUCKBUCHSTABEN 2. Rechnungswesen-Nebenbuch & Beteiligung Kenntnisnahme / Verbleib UND Datum / beauftragender Bereich Kreditorischer GESCHÄFTSPARTNERNUMMER AUFNAHME - 4001-/ 07.15 Bemerkungen RW-N Bereich Bereichsleiter/-in Bearbeiter/-in Bearbeiter/-in ---------STADT Ort, Datum LAND ----------- Hauptgewerke ---------------------------- VOM Name, Vorname ULV / Präqualifikation Datum / Unterschrift AUFTRAGNEHMER AUSZUFÜLLEN ! -------------------------- ANGABEN ZUR FIRMA FÜR DIE AUFNAHME IN DEN GESCHÄFTSPARTNERSTAMM Eigenerklärung zu § 123 GWB Ich/Wir erkläre(n), dass keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist: a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), b) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), c) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, d) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, e) § 333 StGB (Vorteilsgewährung), f) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationen Strafgerichtshofes, g) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), h) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden; i) § 89 c StGB (Terrorismusfinanzierung), § 232 StGB (Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung), § 233 (Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft), § 233a StGB (Förderung des Menschenhandels). Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ich/Wir erkläre(n), dass a) sich mein/unser Unternehmen nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befindet, b) mein/unser Unternehmen nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, welche die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen, c) mein/unser Unternehmen im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, d) mein/unser Unternehmen die Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben erfüllt hat, e) sich mein/unser Unternehmen bei der Erteilung von Auskünften, die nach den § 123 GWB eingeholt werden können, nicht in erheblichem Maß falscher Erklärungen schuldig gemacht hat oder diese Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilt hat. , Ort, Datum ______________________________________________ Unterschrift, Firmenstempel STADT UND LAND Wohnbauten-Ges. mbH Ausschreibung - Seite 1 von 1 Anlage 4 Besondere Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 20.04.2009 (BGBl. I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte einzuhalten, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 € zu bezahlen, die von ihm beauftragten Nachunternehmer oder einen von ihm oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher schriftlich zu verpflichten, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die der Auftragnehmer selbst einzuhalten verspricht, sicherzustellen, dass die Verpflichtung auf einen von ihm beauftragten Nachunternehmer oder auf einen von ihm oder von einem Nachauftragnehmer beauftragten Verleiher jeweils schriftlich übertragen wird und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen, sicherzustellen, dass die beauftragten Nachauftragnehmer ihrerseits die von ihnen beauftragten Nachunternehmer oder von ihnen beauftragten Verleiher die o.a. Verpflichtungen jeweils schriftlich übertragen und zu verpflichten, dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen. Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung. Der Auftraggeber oder ein von im beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. 1/2 Anlage 4 Ich erkläre/Wir erklären, dass meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 20.04.2009 (BGBl. I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte einzuhalten, meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 € zu bezahlen, ich/wir meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zahlen (Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon unberührt). ich/wir von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmer oder von einem von mir/uns oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher verlange, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die ich selbst einzuhalten versprochen habe und mit diesen die „Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungs-beiträgen“ (Wirt 323) vereinbaren werde. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zu Folge haben und mein/unser Unternehmen bis zur Dauer von drei Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden kann. (Datum, Unterschrift, Stempel) 2/2 Anlage 6 Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich unter bestmöglicher Beachtung der in den ILOKernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. Die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen ergeben sich aus dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28. Juni 1930 (BGBl. 1956 II S. 641), dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom9. Juli 1948 (BGBl. 1956 II S. 2073), dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1. Juli 1949 (BGBl. 1955 II S. 1123), dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29. Juni 1951 (BGBl. 1956 II S. 24), dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25. Juni 1957 (BGBl. 1959 II S. 442), dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25. Juni 1958 (BGBl. 1961 II S. 98), dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26. Juni 1973(BGBl. 1976 II S. 202) und dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17. Juni 1999 (BGBl. 2001 II S. 1291). Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung. Der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an inund ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. (Datum, Unterschrift, Stempel) Anlage 5 Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung Der Auftragnehmende verpflichtet sich, das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten. je nach Anzahl der Beschäftigten gemäß § 3 Frauenförderverordnung (FFV) eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen sicher zu stellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Nachunternehmende sich nach Maßgabe des § 3 Frauenförderverordnung (FFV) zur Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklären. Eine Verletzung dieser Verpflichtung durch den Nachunternehmenden wird dem Auftragnehmenden zugerechnet. Verstößt der Auftragnehmende oder einer seiner Nachunternehmenden schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmenden für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmende ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmenden oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmenden begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmenden oder seine Nachunternehmenden berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung. Der Auftraggeber oder ein von im beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an inund ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. (Datum, Unterschrift, Stempel) Seite 1 Anlage 7 Ausbildungsbetriebe Besondere Vertragsbedingungen zu den Zuschlagskriterien bei gleichwertigen Angeboten Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den, den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. -6030-/ 09-2010 – Anlage 7 - Ausbildungsbetriebe BVB Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Info-Blatt zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin Alle bei Bautätigkeit anfallenden Abfälle sind vorrangig einer möglichst hochwertigen Verwertung bzw. bei Nichtverwertbarkeit einer ordnungsgemäßen Beseitigung zuzuführen. Gefährliche Abfälle zur Beseitigung sind der SBB mbH anzudienen. Bei der Bauabfallentsorgung sind insbesondere die nachfolgenden gesetzlichen Regelungen in der jeweils aktuellen Fassung zu beachten: I. Rechtlicher Rahmen: Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.11.2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (ABl. EU Nr. L 312, S. 3) Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) vom 24.02.2012 (BGBl. I S. 212) Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung NachwV) vom 20. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2298) Verordnung zur Beförderungserlaubnis (Beförderungserlaubnisverordnung - BefErlV) vom 10.09.1996 (BGBl. I S. 1411, (1997, 2861)) Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe 10.09.1996 (BGBl. I S. 1421) Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV) vom 10.12.2001 (BGBl. I S. 3379) (Entsorgungsfachbetriebeverordnung - EfbV) vom Im Land Berlin gelten darüber hinaus: Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin - KrW-/AbfG Bln) vom 21.07.1999 (GVBl. für Berlin S. 413) Für die Entsorgung nicht gefährlicher Bauabfälle gilt: Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Ausschluss von Abfällen von der Entsorgung durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Land Berlin vom 19.03.2008 (GVBl. für Berlin S. 86) Für die Entsorgung von gefährlichen Bauabfällen gilt: Verordnung über die Andienung besonders überwachungsbedürftiger Abfälle und die Sonderabfallgesellschaft (Sonderabfallentsorgungsverordnung - SoAbfEV) vom 11.01.1999 (GVBl. S. 6) II. Merkblätter zur Bauabfallentsorgung: Von der für die Bauabfälle zuständigen Abfallbehörde, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, werden Merkblätter, u.a. mit Hinweisen zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen und nicht gefährlichen Bauabfällen, von mineralischen Abfällen sowie asbesthaltigen Bauabfällen im Land Berlin herausgegeben. Die Merkblätter und ggf. weitere Informationen können über Fax: 9025 2523 oder 9025 2979 bestellt werden. Dieses Info-Blatt sowie die Merkblätter sind im Internet unter: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/abfallwirtschaft/de/bauabfall/ veröffentlicht. Eine Aktualisierung erfolgt, wenn sich Vorschriften grundlegend ändern. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, IX B 1 Brückenstraße 6, 10173 Berlin-Mitte, Fax: (030) 9025 2523 (Stand: Mai 2013) Anlage 1 zu: „Weitere Vertragsbedingungen bei Bau- Entsorgungsleistungen“ Stand: 08/2012 Baumaßnahme / Angebot: wie vor Weitere Vertragsbedingungen bei Bau- Entsorgungsleistungen - mit Entsorgungskonzept Abfallwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die Regelungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) einschließlich seiner Durchführungsverordnungen sowie die weiteren geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin - KrW-/AbfG Bln) sind einzuhalten. Verstöße gegen die rechtlichen Vorschriften, die die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle betreffen, können die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens, das mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € geahndet werden kann, bzw. eine Strafanzeige nach sich ziehen. Entsorgung von Bauabfällen Gemäß Formblatt 1 „Aufstellung der Verwertungs- und Beseitigungsziele“ sind vom Bieter vollständige Angaben zur Entsorgung der anfallenden Bauabfälle zu machen. Der Auftraggeber gibt im Formblatt 1 vor, mit welchen Abfällen zu rechnen ist (markiert durch Kreuz). Für diese Positionen hat der Bieter die erforderlichen Angaben zum Entsorgungsweg zu machen. Die geforderten Zertifikate gem. Entsorgungsfachbetriebeverordnung sind beizufügen, es sei denn, die Vergabestelle fordert diese ausdrücklich erst zu einem späteren Zeitpunkt ab. Die Änderung der Verwertungs- und Beseitigungsziele während der Baudurchführung ist nur nach vorheriger Information und Zustimmung des Auftraggebers möglich. Um ein höheres Qualitäts- und Sicherheitsniveau im Bereich der Abfallentsorgung bei Baumaßnahmen, die durch öffentliche Bauherrn abgewickelt werden, zu erreichen, sind für Abfallentsorgungsleistungen gem. „Ausführungsvorschriften zur Vergabe von Bauabfallentsorgungsleistungen an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe durch die öffentliche Hand“ vom 8. August 2001 (ABl. S. 3750) ausschließlich zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe zu beauftragen. Da das Zertifikat auch für Teilbereiche abfallwirtschaftlicher Tätigkeit bei der Entsorgung (z. B. Einsammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten oder Beseitigen) oder auch nur für bestimmte Abfallarten ausgestellt werden kann, ist darauf zu achten, dass die angebotenen Leistungen auch tatsächlich vom Zertifizierungsumfang erfasst sind. Nicht gefährliche Abfälle: Bei der Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle ist die „Überlassungspflicht– Drittbeauftragung“, an die vom Land Berlin freigegebenen Bauabfallentsorger einzuhalten. 1 Anlage 1 zu: „Weitere Vertragsbedingungen bei Bau- Entsorgungsleistungen“ Stand: 08/2012 Gefährliche Abfälle bedürfen auf Grund ihres gesundheits- oder umweltschädigenden Schadstoffgehaltes einer besonderen Entsorgung. Dabei ist ein hohes Maß an Fachkenntnis und Sorgfalt beim Umgang mit diesen Abfällen geboten. Gefährliche Abfälle sind getrennt voneinander und getrennt von unbelasteten Bauabfällen zu sammeln. Gefährliche Abfälle zur Beseitigung sind der SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH Großbeerenstraße 231 14480 Potsdam Tel. (0331) 2793-0, Fax: (0331) 2793-20 kostenpflichtig anzudienen (Andienungspflicht). Die Möglichkeit der Beratung über Notwendigkeit, Art und Umfang der Verwertung bzw. Beseitigung besteht bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Ref. VIII C 3, Brückenstraße 6, 10173 Berlin, Tel. (030) 9025 - 2192, -2371, Fax: (030) 9025 2979. Umgang mit asbesthaltigen Produkten und Bauabfällen Beim Umgang mit asbesthaltigen Produkten und Bauabfällen sind die Vorschriften der Gefahrstoffverordnung, der Technischen Regeln für Gefahrstoffe – TRGS 519 Asbest, Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen – sowie die Ausführungsvorschriften über die Einführung technischer Baubestimmungen – Asbestrichtlinie – einzuhalten und mit dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi), Turmstraße 21, 10559 Berlin, Tel. (030) 902545-0, Fax: (030) 902545 - 301, abzustimmen. Weitere Regelungen zur Entsorgung von Asbest sind im LAGA-Merkblatt „Entsorgung asbesthaltiger Abfälle“ sowie im Merkblatt 3 „Entsorgung von asbesthaltigen Bauabfällen im Land Berlin“ enthalten. Das nachfolgende „Info-Blatt zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin“ enthält weitergehende Hinweise auf Rechtsgrundlagen sowie auf diverse Merkblätter zur Entsorgung von Bauabfällen in Berlin sowie deren Bezugsquellen. Preiskalkulation Die Entgelte für die Entsorgung von nicht gefährlichen Bauabfällen sind in die Einheitspreise der Leistungspositionen einzukalkulieren. Die Entgelte für die Entsorgung von gefährlichen Bauabfällen werden direkt vom Auftraggeber übernommen (Entsorgungskosten, SBB-Gebühren). Der Auftragnehmer kalkuliert nur die Transportkosten und das Verladen. 2 Anlage 1 zu: „Weitere Vertragsbedingungen bei Bau- Entsorgungsleistungen“ Stand: 08/2012 Einzelnachweise zur Abfallentsorgung Zur Schlussrechnung ist dem Auftraggeber neben den Einzelbelegen zur Abfallentsorgung auch die Zusammenstellung aller verwerteten und beseitigten Bauabfälle im Formblatt 2 „Bilanz über die durchgeführte Verwertung und Beseitigung“ vollständig ausgefüllt vorzulegen. Verhalten beim Auffinden von Kampfmitteln und Kontaminationen Vor der Durchführung von Maßnahmen, welche mit Eingriffen in den Boden eines Grundstücks verbunden sind, haben bei begründetem Verdacht auf nicht erkannte Kampfmittel die Eigentümer, Besitzer, Bauherren u. a. im Rahmen des Zumutbaren dafür Sorge zu tragen, dass diese erkannt und beseitigt werden. Unter dem Link: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/formulare/de/bauen/download/bauen/kampfmittel/Merkblatt_zur_K ampfmittelbergung.pdf werden das zutreffende "Merkblatt zur Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln im Land Berlin" sowie das dazugehörige Formular zur Verfügung gestellt. Beim Auffinden von Kampfmitteln sowie Auffinden oder Entstehen von Schadstoffkontaminationen in Böden, Grundwasser, Fundamenten bzw. in Bauwerkskörpern sind alle weiteren Arbeiten sofort zu unterbrechen. Durch geeignete Sicherungsmaßnahmen sind der Fundort bzw. der Schadensbereich umgehend gegen Zutritt von Unbefugten abzusichern und sofort die zuständigen Behörden zu informieren: Stößt der Auftragnehmer bei der Durchführung des Bauvorhabens auf Kampfmittel, was nicht auszuschließen ist, ist wie folgt vorzugehen: a) Die Erd- und Tiefbauarbeiten sind sofort zu unterbrechen. b) Über die Notrufnummer 110 ist die Polizei zu rufen – sollte die Telefonnummer des zuständigen Abschnittes bekannt sein, ist zweckmäßig dort anzurufen. Die Bergung und Beseitigung der aufgefundenen Kampfmittel erfolgt durch die zuständige Abteilung der Polizei. c) Bis zum Eintreffen der Polizei ist die Fundstelle zu sichern und jegliches Betreten zu untersagen. Der Auftragnehmer ist gehalten, mit der angemessenen Sorgfalt vorzugehen. Bei Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers bzw. Altlasten ist unverzüglich das für den Schadensort zuständige Bezirksamt (Fachbereich Umwelt), zu informieren: Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf Friedrichshain-Kreuzberg Lichtenberg Marzahn-Hellersdorf Mitte Neukölln Pankow Reinickendorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Treptow-Köpenick Telefon 9029 - 14530 / 14531 / 14532 / 14533 90298 - 4411 / 4475./ 4476 90296 - 4251 / 4263 / 4364 / 4265 / 4266 90293 - 6810 / 6811 / 6812 9018 - 45270 / 45492 90239 - 3288 90295 - 6873 / 6262 / 6534 / 6536 90294 - 5147 / 5148 / 510 90279 - 3650 / 3259 / 90299 -7952 / 5955 / 7603 / 6210 / 6415 / 5956 90277 - 7262 / 7426 90297 - 4175 / 4177 / 4246 / 4283 Fax - 14505 - 2727 - 4259 - 6805 - 43057 - 3200 - 6216 - 3423 - 3388 - 6395 - 7386 - 4373 3 Anlage 1 zu: „Weitere Vertragsbedingungen bei Bau- Entsorgungsleistungen“ Stand: 08/2012 Die weitere Maßnahmen werden vom Umweltamt des Bezirkes, ggf. unter Einbeziehung von entsprechenden Senatsdienststellen, festgelegt. Darüber hinaus ist die für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, VIII C 3, Tel.: 9025 - 2192, -2371, Fax: (030) 9025 2979 zu unterrichten. Die Abfallentsorgung erfolgt dann nach deren Vorgaben. Das Auffinden von Kampfmitteln und/oder Schadstoffkontaminationen ist gleichzeitig auch dem Auftraggeber mitzuteilen (Meldepflicht). Seine Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten. Einsatz mobiler Anlagentechnik Bei Einsatz von Brecher-/Sortieranlagen auf der Baustelle müssen die erforderlichen arbeitsschutztechnischen und ordnungsbehördlichen Voraussetzungen (i.d.R. Genehmigungen des zuständigen Bezirksamtes) erfüllt sein und vor Erstellung der Anlagentechnik der ausschreibenden Stelle vorgelegt werden. Angebote zum mobilen Einsatz von Aufbereitungstechnik auf der Baustelle sind als Nebenangebote einzureichen. Insbesondere beim Betrieb von Brecheranlagen ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass keine Fundmunition in die Anlage gelangt. Ist dies aus verfahrenstechnischen Gründen nicht möglich, so sind die zum Schutz der Arbeitnehmer und des Umfeldes erforderlichen Maßnahmen mit dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi), Tel. (030) 902545 - 0 abzustimmen. Weiteres siehe „Info – Blatt“ zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin 4 kba Architekten und Ingenieure GmbH 12489 Berlin Rudower Chaussee 12B Tel: 030/ 658030 Fax: 030/6580325 LEISTUNGSVERZEICHNIS Langtextfassung Projekt-Nr. : 15011.9 Bauvorhaben : Nipkowstr. / Otto-Franke-Str. Auftraggeber : STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft Leistungsumfang : Heizung, Sanitär Ausschreibung vom : - Ausführungsfrist : Angebotsabgabe bis : Angebotsabgabe an: Zuschlagsfrist: Bieter: ..................................................... ..................................................... ..................................................... ..................................................... Angebotssumme netto : EUR ......................................... ...............% MWSt : EUR ......................................... Angebotssumme brutto : EUR ( Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift ) Stand: 30.06.2016 (Datum ) 1 von 53 kba Architekten und Ingenieure GmbH 12489 Berlin Rudower Chaussee 12B Tel: 030/ 658030 Fax: 030/6580325 INHALTSVERZEICHNIS zum LEISTUNGSVERZEICHNIS Projekt: 15011.9 WE 6468 - Nipkowstraße Umfang: Heizung, Sanitär Ausgabeumfang: OZ Ebene 3 Heizung, Sanitär 3 1. Vorhabenbeschreibung 3 2. Allgemeine Vorbemerkungen 6 Seite 3. Funktionale Leistungsbeschreibung (FLB) 10 Heizung 16 Leistungsbeschreibung 16 3.2.1 Heizungsanlage 24 3.3 Sanitär 27 Leistungsbeschreibung 27 3.3.1 Sanitär 47 3.4 Preisabfragepositionen 49 3.4.1 Preisanfragepositionen 49 3.2 Stand: 30.06.2016 2 von 53 kba Architekten und Ingenieure GmbH 12489 Berlin Rudower Chaussee 12B Tel: 030/ 658030 Fax: 030/6580325 LEISTUNGSVERZEICHNIS Projekt: 15011.9 3 WE 6468 - Nipkowstraße Heizung, Sanitär Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. 3 Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag Heizung, Sanitär 1. Vorhabenbeschreibung 1. Vorhabenbeschreibung 1. Vorhabenbeschreibung Die STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH beabsichtigt, in der Nipkowstraße 54-56 / Ecke Otto Franke Straße 56-66 in 12489 Berlin das Bestandsgebäude komplett zu sanieren und aufzustocken. Das Gebäude mit derzeit 77 Wohnungen wurde 1939 errichtet. Es besteht aus einem Keller-, Erd- und 2 Obergeschossen, sowie einem nicht ausgebauten Dachgeschoss mit insgesamt 10 Aufgängen. Die tragende Konstruktion besteht aus Mauerwerkswänden und Holzbalkendecken. Über dem Kellergeschoss und in den Nassbereichen (Küchen und Bäder) sind Massivdecken vorhanden. Die Bestandsdächer sind in Holzkonstruktion als Pfettendächer in Satteldachform mit Ziegeleindeckung ausgeführt. Es ist eine Komplettsanierung mit Erneuerung aller Stränge geplant. Die Hülle wird thermisch ertüchtigt. Die Fassaden werden gedämmt und es werden neue Kunststofffenster eingebaut. Gleichzeitig werden Vorstellbalkone errichtet und das Dach aufgestockt. Es entstehen 16 neue Wohnungen im Dachgeschoss. Dabei werden die Dächer einschließlich der Decken über dem 2. OG abgerissen. Konstruktion neu im DG: Die Konstruktion des Dachgeschosses ist als leichte Holzkonstruktion geplant. Die Wände werden als Holzständerwände mit einem aufgedoppelten WDVS erstellt. Die Wände der Treppenräume werden massiv ausgeführt. Das Dach wird als leicht geneigtes Dach mit Zwischensparren- und Aufdachdämmung sowie harter Bedachung ausgeführt. Die neue Decke über dem 2. OG ist als Stahlbetondecke geplant. Darauf wird das neue Dachgeschoss mit Dachterrassen errichtet. Die vorhandenen Treppenräume führen bis in das Dachgeschoss. Die Fenster werden als Kunststofffenster mit Sonnenschutzverglasung ausgeführt. Der komplette Innenausbau ist Teil des Leistungsumfanges. Heizung: Die Beheizung des Gebäudes erfolgt indirekt über einen Fernwärmeanschluss der BTB. Die Heizstation mit der Übergabe und der Warmwasserbereitung befindet sich im Untergeschoss in der Otto-Franke-Straße 60 A. Die Wärmeverteilung erfolgt mittels Zweirohrsystem. Als Heizkörper werden in den Sanierungswohnungen Plattenheizkörper mit profilierter Oberfläche und in der Dachaufstockung Plattenheizkörper mit planer Oberfläche eingesetzt. Alle Bäder mit Wanne oder Dusche erhalten einen Handtuchheizkörper. Lüftung: Der notwendige Luftaustausch erfolgt in allen Bestandswohnungen und in allen Wohnungen der Aufstockung als freie Lüftung. Sanitär: Warmwasserbereitung, sowie die Wärmeerzeugung erfolgt zentral über eine Wärmeübergabestation im Untergeschoss des Hauses Otto-Franke-Straße 60 A. Für die Warmwasserbereitung sind 3 Edelstahl-Speicher-Wassererwärmer je 500 Liter Speicherinhalt vorgesehen. Die bisherigen 5 Trinkwasserhausanschlüsse werden mit dem neuen Leitungsnetz auf 3 Anschlüsse reduziert. Die komplette Sanitärinstallation inkl. neuer Objekte ist Teil des Leistungsumfanges. Der Ausstattungsstandard der sanitären Objekte und Armaturen in den Sanierungswohnungen und der Dachaufstockung ist in einfacher Qualität vorgesehen. Elektro: Stand: 30.06.2016 3 von 53 kba Architekten und Ingenieure GmbH 12489 Berlin Rudower Chaussee 12B Tel: 030/ 658030 Fax: 030/6580325 LEISTUNGSVERZEICHNIS Projekt: 15011.9 3 WE 6468 - Nipkowstraße Heizung, Sanitär Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag Ausgehend von einer neuen Zählerzentralisation aller Elektrozähler im Kellergeschoss werden neue Steigleitungen für Starkstrom bis in jede Wohnung verlegt. Für die Allgemeinbereiche werden jeweils 2 Treppenhäuser zu einem Allgemeinzähler zusammengefasst. Die Installationen in den Wohnungen und Allgemeinbereichen werden inklusive der erforderlichen Schutzmaßnahmen (RCD) gemäß DIN VDE 100-400 erneuert. In den Wohnungen werden neue Unterverteilungen installiert. Neue Leitungen für die Elektroversorgung werden nach dem TN-CS-Netz aufgebaut. Die Bäder erhalten einen Wandauslass. Die Treppenhaus- und Kellerlichtinstallation sowie die Hauseingangsbeleuchtung werden erneuert. Für die TV / Internetversorgung werden die vorhandenen Wohnungszuleitungen weiterhin genutzt. Für die Dachgeschossaufstockung wird die Ausstattung entsprechend den Minimmalanforderungen nach RAL-RG 678/ DIN 18015-5 hergestellt. Neue Kommunikationsleitungen (Telefon, Internet, TV) werden von den vorhandenen Verteilerpunkten im Kellergeschoss in jede DG-Wohnung verlegt. Für alle Gebäudeteile sind neue Gegensprechanlagen vorgesehen. Dazu werden neue Schwachstromleitungen bis in jede Wohnung verlegt. Die Hauseingangsklingeltableaus werden mit einem STADT UND LAND-Logo versehen und erhalten eine Hinterleuchtung. Bestandswohnungen: Die Sanierung der Wohnräume beinhaltet folgende Leistungen im Überblick: Maurer- und Verputzarbeiten Malerleistungen an Wänden und Decken Fußbodenarbeiten Tischlerarbeiten Die Dielen in den Wohnräumen und im Flur des Bestandsgebäudes werden soweit erforderlich überarbeitet. In den Küchen werden die Dielen soweit erforderlich überarbeitet und erhalten einen neuen trittschalldämmenden PVC-Belag. Die Zimmertüren werden gangund schließbar gemacht bzw. bei Bedarf ausgetauscht. Das Wohnhaus ist während der Sanierung nicht bewohnt. Zusammenfassung der Objektdaten mit Massenansätzen der Schlüsselgewerke: Bestand Nach Sanierung Aufgänge 10 10 Anzahl WE 77 93 Anzahl GE keine keine m² Wfl 3.224 m² 4.357 m², davon Neubau 1.133 m² m² BGF 4.271 m² Wohngeschosse 7.265 m² inkl. Dach und Keller 4.703 m² Wohngeschosse 7.697 m² inkl. Dach und Keller und Balkone Geschosse 3 + Keller 4 + Keller Balkone/Terrassen keine 75 Vorstellbalkone/ 16 Dachterrassen Grundstücksgröße 4.868 m² (lt. Vermessungsunterlage Stand: 30.06.2016 4 von 53 kba Architekten und Ingenieure GmbH 12489 Berlin Rudower Chaussee 12B Tel: 030/ 658030 Fax: 030/6580325 LEISTUNGSVERZEICHNIS Projekt: 15011.9 3 WE 6468 - Nipkowstraße Heizung, Sanitär Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag von 1938) m² Fassadenfläche WDVS ca. 4.335 m² m² Fenster einzubauen ca. 902 m² m² Maler Wände ca. 17.200 m² m² Maler Decken ca. 4.700 m² m² Fliesenarbeiten (Wand und Boden) ca. 3.350 m² m² Bodenbelagsarbeiten ca. 4.300 m² Sanitärstränge neu zu installieren 29 Sanitärstränge Stand: 30.06.2016 5 von 53 kba Architekten und Ingenieure GmbH 12489 Berlin Rudower Chaussee 12B Tel: 030/ 658030 Fax: 030/6580325 LEISTUNGSVERZEICHNIS Projekt: 15011.9 3 WE 6468 - Nipkowstraße Heizung, Sanitär Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag 2. Allgemeine Vorbemerkungen 2. Allgemeine Vorbemerkungen 2.1. Ausführung, Standards, ATV Für die Ausführung gelten neben der ATV "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art", DIN 18299 auch die im Folgenden aufgeführten Hinweise. Leistungen, die sich hieraus ergeben und in der Leistungsbeschreibung nicht gesondert vermerkt sind, sind in die Pauschalpreise einzurechnen. 2.2. Baustelleneinrichtung Grundsätzlich sind die vorhandenen Verkehrsflächen für den Verkehr frei zu halten. Die Inanspruchnahme von Flächen für Gerätestellung, Lagerflächen usw. ist mit dem AG, resp. dessen örtlicher Bauüberwachung mit Plänen einzureichen, abzustimmen und durch diese freigeben zu lassen. Ein Anspruch des AN auf Lagerflächen udgl. dem Grunde nach besteht nicht und können nur zur Verfügung gestellt werden soweit freie Flächen vorhanden sind und keine anderen Gründe gegen eine Nutzung sprechen. Lagerflächen innerhalb des Gebäudes können nur in Teilbereichen in Abstimmung mit dem AG zur Verfügung gestellt werden. Sollten dem Auftragnehmer Flächen zur Nutzung bereitgestellt werden, obliegt dem AN in Folge die Sorgfaltspflicht für die zur Nutzung freigegebenen Flächen und Räumlichkeiten. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der AN, vor Ausführugsbeginn eine Beweissicherung in Form einer Fotodokumentation durchzuführen. Vom AG bereitgestellte Räume sind verschlossen zu halten. Die Baustelle ist innen wie außen täglich zu beräumen und zu reinigen. Bei winterlichen Bedingungen ist für Schnee- und Eisfreiheit innerhalb der Grundstücksgrenzen zu sorgen. Das Haus steht komplett leer. 2.3. Verkehrsverhältnisse auf bzw. zum Grundstück des AG Grundsätzlich gilt die StVO. Befestigte Strassen und Wege soweit vorhanden, sind vom AN eigenverantwortlich unter Einbeziehung des AG, resp. dessen örtlicher Bauüberwachung bei gewünschter Nutzung zu prüfen und den Zustand im Bestand zu dokumentieren. Die Zustimmung für die Nutzung ist auf dieser Grundlage vorher einzuholen. Kommt der AN diesen Pflichten nicht nach gehen auch solche Beschädigungen, die dem AN nicht unmittelbar nachzuweisen sind, zu seinen Lasten. Die öffentlichen Straßen sind als Lagerflächen nicht und zum Be- und Entladen nur sehr eingeschränkt nutzbar. 2.4. Medien, Ver- und Entsorgung Anschlüsse für Wasser, Abwasser und Elektroenergie sind im Gebäude noch vorhanden. Bei der Abwasserentsorgung bezieht sich dies auf Abwässer, die in die Schmutz- und Regenwasserkanäle eingeleitet werden dürfen. Sonstige Abwässer, z. B. Kühlwasser bei Schneidarbeiten, Abwasser von der Reinigung von Werkzeugen usw. hat der AN in eigenen Behältern zu sammeln und auch auf eigene Kosten zu entsorgen. Die anfallenden Abfälle des AN sind nach Abfallarten zu trennen und bis zur Entsorgung in geschlossenen Behältern zu lagern. Die Standorte für die Aufstellung sind mit Lageskizzen einzureichen und mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Die Entsorgung im Auftrag des AG gem. Leistungspositionen beinhaltet grundsätzlich die Übergabe der entsprechenden Entsorgungsnachweise an den AG. 2.5. Gebühren Alle Gebühren wie z.B. Stellgenehmigungen, Bauwasser, Baustrom, Nutzungsentgelte u. dgl., die im Zusammenhang mit der zu erbringenden Leistung stehen sind in die Pauschalpreise einzukalkulieren, werden nicht gesondert vergütet und sind Sache des AN. Stand: 30.06.2016 6 von 53 kba Architekten und Ingenieure GmbH 12489 Berlin Rudower Chaussee 12B Tel: 030/ 658030 Fax: 030/6580325 LEISTUNGSVERZEICHNIS Projekt: 15011.9 3 WE 6468 - Nipkowstraße Heizung, Sanitär Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag 2.6. Bauablauf Das Gebäude ist während der Sanierungsarbeiten komplett unbewohnt. Dem AN obliegt die Koordinierung aller Leistungen im Interesse eines reibungslosen Bauablaufes. Alle sich aus den Leistungsbeschreibungen ergebenden technischen und technologischen Konsequenzen sind vom Auftragnehmer selbst zu ermitteln und im Angebot zu berücksichtigen. Der Transport der Arbeitsmittel und Materialien erfolgt über Treppenhäuser. 2.7. Stundenlohnarbeiten Der herangezogene Verrechnungsatz für Stundenlohnarbeiten für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn-und Gehaltskosten, Lohn und Gehaltsnebenkosten, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Die Stundensätze sind im Anschreiben zum Angebot durch den AN zu benennen. 2.8. Schutz fremder Leistungen Der vorgefundene Zustand einzelner gefährdeter Bauteile ist vor der Nutzung durch den AN zu dokumentieren. Der Bauüberwachung des Bauherrn ist eine Kopie zu übergeben. Schäden, die am Objekt nachweislich durch die Baumaßnahmen entstanden sind, sind noch während der Baumaßnahme zu beheben. 2.9. Produktwahl Wird bezüglich der Planung, Berechnung und Ausführung von Bauteilen im LV ein Verweis auf nationale technische Zulassungen oder nationale technische Spezifikationen gesetzt, oder der Einsatz von bestimmten Produkten präferiert, so ist für ausländische Bieter oder Produkte die Bezugnahme auf gleichwertige Normen zulässig. Zum Nachweis der Gleichwertigkeit kann eine technische Beschreibung des Herstellers dienen, die die Gleichwertigkeit erklärt oder ein Prüfbericht einer öffentlich anerkannten Stelle vorgelegt werden. 2.10. Ortsbesichtigung Der AN hat die Möglichkeit eine Ortsbesichtigung vorzunehmen. Der AN erklärt mit der Unterschrift auf dem Angebot, dass er sich vor Angebotserstellung mit den örtlichen Gegebenheiten, insbesondere Zuwegung, Gelände, gebäudespezifische und räumliche Verhältnisse in Augenschein genommen hat. Der AN erklärt, dass die sich ergebenen Besonderheiten aus den örtlichen Bedingungen in die Einheitspreise einkalkuliert wurden. 2.11 Abfall- und Entsorgungskonzept Das Entsorgungskonzept wurde extern durch die NovaBiotech Dr. Fechter GmbH erstellt. Aus der "bauteilbezogenen Übersicht der Probenahmen Schadstoffe / ungefährliche und gefährliche Abfälle" sowie aus dem "Formblatt 1 Entsorgungskonzept Mengenberechnung" sind die Volumina und die Gewichtsangaben der einzelnen Bauteile mit Angabe des Abfallstatus zu entnehmen. Die NovaBiotech Dr. Fechter GmbH wurde seitens des AG mit dem Abfallmanagement beauftragt. Abbrucharbeiten Arbeiten mit und Entsorgung von gefährlichen Bauabfällen Die Beseitigungs- und Verwertungswege der gefährlichen Abfälle sind mit Begleit-, Übernahmeund/oder Wiegescheinen zu belegen. Als Erzeuger gilt der AG. Die Abfallerzeugernummer des AG für dieses Bauvorhaben ist bereits beantragt. Der AN übernimmt sämtliche Aufgaben für eine ordentliche Abfallentsorgung. Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen (Schüttung Decke > Z2, Ziegelmauerwerk Schornsteine > Z2, Stand: 30.06.2016 7 von 53 kba Architekten und Ingenieure GmbH 12489 Berlin Rudower Chaussee 12B Tel: 030/ 658030 Fax: 030/6580325 LEISTUNGSVERZEICHNIS Projekt: 15011.9 3 Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. WE 6468 - Nipkowstraße Heizung, Sanitär Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag Teerhaltige Sperrschicht Badezimmer, Terrazzoboden Bad > Z2, etc.) erfolgt für Mengen über 20 t im Einzelentsorgungsnachweisverfahren. Die Entsorgungsnachweise für diese Abfälle werden durch ein vom AG bevollmächtigtes Ingenieurbüro (Novabiotec Dr. Fechter GmbH) erstellt. Der Transport für die Entsorgung hat durch den AN oder ein von ihm beauftragtes und zertifiziertes Transportunternehmen bzw. über einen Entsorgungsfachbetrieb zu erfolgen. Die Signatur von Begleit-/Übernahmescheinen als Beförderer hat mit einem zertifizierten elektronischen Nachweisverfahren (z. B. ZEDAL) zu erfolgen. Sämtliche Dokumente der Entsorgung (u.a. Wiegescheine aller abgefahrenen gefährlichen Abfälle) sind entsprechend den Vorgaben des AG nach Abschluss der Arbeiten (spätestens nach 4 Wochen) der Fachbauleitung zu übergeben. Die Abfallbilanz hat mit Stellung der Schlussrechnung zu erfolgen. Die anfallenden Kosten der Entsorgung der gefährlichen Abfälle im Einzelentsorgungsverfahren, wie Gebühren für das Andienungsverfahren, die SBB Gebühren, Entsorgungskosten (ohne Transport) trägt der AG. Die Kosten für Sicherungs- und Schutzmaßnahmen, fach- und sachgerechte sowie transportgerechte Lagerung/Aufnahme des Abbruchmaterials und Transport der gA zum Entsorger sind in den Grundpositionen des AN einzukalkulieren. Der AN erhält mit Ausschreibung ein Entsorgungskonzept für die Abfallverwertung/-beseitigung durch den AG. Der AN verpflichtet sich, alle Dokumente der Vorabkontrolle für die Entsorgungen im Sammelentsorgungsverfahren entsprechend den Anforderungen des externen Ingenieurbüros beizubringen. Grundsätzlich sind Transport und Entsorgung über Entsorgungsfachbetriebe sicher zu stellen. Bei Transporten ist mindestens die Transportgenehmigung für die anstehende Abfallart vorhanden sein. 2.12 Bauüberwachung, Qualitätssicherung, Berichtswesen Die Baustelle ist ganztägig mit einem kompeteneten deutschsprachigen Bauleiter zu besetzen. Es sind wöchentliche Bauberatungen durchzuführen. Diese Bauberatungen sind nach spätestens 3 Arbeitstagen mittels Protokoll zu dokumentieren. Der Bauherr stezt einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator ein. Alle Vorschriften des SIGE- Planes sind konsequent einzuhalten. Gewerkeweise Qualitätssicherung: Der AN ist verpflichtet, ein gewerkeweises QS-Konzept vor Ausführung vorzulegen. Die fachgerechte Ausführung seiner - insbesondere verdeckter - (Teil)Leistungen, die nach Fertigstellung nicht mehr überprüfbar sind, hat der AN im Sinne einer Qualitätssicherung schriftlich zu dokumentieren. Die Dokumentationen sind der Bauüberwachung gegliedert nach Gewerken baubegleitend in Papierform und nach Abschluss der Baumaßnahme in digitaler Form zu übergeben, inkl. einer Fotodokumentation. Sämtliche technischen Abnahmen sind rechtzeitig anzukündigen und zu dokumentieren. Zum Abschluss des Bauvorhabens ist eine Dokumentation nach Vorgabe des AG zu übergeben inkl. aller technischen Revisionspläne. 2.13 Hinweise zur Baustellen- und Arbeitssicherheit Der Auftragnehmer trifft alle seinerseits erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der technischen Sicherheit und des Unfallschutzes bei der Baudurchführung auf der Baustelle. Dies beinhaltet auch die Pflichten des Unternehmers gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 8 sowie BGV A 1 § 6 Abs. 2 (Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber). Bei der Ausführung der Leistungen sind in Bezug auf die technische Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten sowie Anwesenden auf der Baustelle die einschlägigen Gesetze, Vorschriften und Regeln einzuhalten. Stand: 30.06.2016 8 von 53 kba Architekten und Ingenieure GmbH 12489 Berlin Rudower Chaussee 12B Tel: 030/ 658030 Fax: 030/6580325 LEISTUNGSVERZEICHNIS Projekt: 15011.9 3 WE 6468 - Nipkowstraße Heizung, Sanitär Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag Das betrifft sowohl staatliche Gesetze und Verordnungen wie u.a.: Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesez, Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsstättenverordnung, Gerätesicherheitsgesetz, Technische Regeln für Gefahrstoffe, als auch die geltenden Berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften - BGV, Regeln - BGR, Informationen BGI, Grundsätze - BGG sowie sonstigen ZH1-Schriften, Merkblättern und Richtlinien der Bau BG bzw. der BG, bei denen der Auftragnehmer versichert ist. Der Auftragnehmer hat die nach ArbSchG und BGV A 6§ 2 zu bestellende und für ihn tätige Fachkraft für Arbeitssicherheit mit den entsprechenden Kontaktdaten schriftlich an die Bauleitung / den Sicherheitskoordinator zu benennen. Vor Beginn der Baustellentätigkeit muss der Auftragnehmer eine Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz ArbSchG §§ 5 und 6 bezogen auf seine Leistungen auf der Baustelle vornehmen und im Ergebnis dieser bei Erfordernis entsprechende schriftliche Regelungen (z.B. Betriebsanweisungen für Abbruch und Montagen, Umgang mit Gefahrstoffen u.a.) erlassen. Diese Anweisungen sind auf der Baustelle vorzuhalten und das Baustellenpersonal ist darüber aktenkundig zu belehren. Den Weisungen der seitens des Bauherrn eingesetzten Bauüberwachungspersonales und Sicherheitskoordinators ist unbedingt Folge zu Leisten. Das gilt auch für die seitens des Auftragnehmers auf der Baustelle eingesetzten SUB - Unternehmen. Der AN stattet seinen Verantwortungsbereich der Baustelle auf der Grundlage der BGV A1"Grundsätze der Prävention", der Arbeitsstättenverordnung sowie dem BG-Baustein A 2 "Erste Hilfe" mit entsprechenden Einrichtungen/Ausrüstungen aus und benennt mindestens einen auf der Baustelle anwesenden ausgebildeten Ersthelfer mit Name und Tel.-Nummer. Der AN legt vor Beginn der Arbeiten der örtlichen Bauleitung folgende Unterlagen vor: · · · · · · Verzeichnis der auf der Baustelle eingesetzten SUB-Unternehmen (soweit zu diesem Zeitpunkt bekannt). Diese sind dem AG vor Baubeginn anzuzeigen. Unterweisungs-/Belehrungsnachweise der Mitarbeiter über das allgemeine Verhalten auf Baustellen - geregelt im Arbeitsschutzgesetz § 12 (1) und BGV A1 § 7 schriftliche Arbeitsanweisungen und Belehrungsnachweise für Montage-und Demontagearbeiten nach BGV C 22 § 17 und Arbeitsschutzgesetz §§ 9 und 12 Nachweise der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen der Mitarbeiter bei gesundheitsgefährdenden Arbeiten gemäß BGV A4 bzw. Baustein A 178 der Bau Berufsgenossenschaft (gelbe Mappe) Kopien der fachleistungsspezifischen Anzeigen an das Landesamt für Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (Berlin) bzw. das zuständige Gewerbeaufsichtsamt (andere Bundesländer) sowie die zuständige Berufsgenossenschaft des Auftragnehmers über den Umgang mit Gefahrstoffen, sofern diese Anzeigen entsprechend der dafür geltenden Technischen Regeln erforderlich sind (z. B. Umgang mit künstlichen Mineralfasern TRGS 521) Schweiß,- Schneid,- Löt,- und Trennschleifarbeiten sind genehmigungspflichtig und vor Ausführung der Arbeiten mit dem entsprechenden Formular der BauBG beim AG anzumelden. 2.14 Kampfmittelfreiheit Eine Kampfmittelberäumung durch ein Fachunternehmen wurde im November 2015 durchgeführt. Es wurden keine relevanten Funde gemacht. Stand: 30.06.2016 9 von 53 kba Architekten und Ingenieure GmbH 12489 Berlin Rudower Chaussee 12B Tel: 030/ 658030 Fax: 030/6580325 LEISTUNGSVERZEICHNIS Projekt: 15011.9 3 WE 6468 - Nipkowstraße Heizung, Sanitär Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag 3. Funktionale Leistungsbeschreibung (FLB) 3. Funktionale Leistungsbeschreibung (FLB) 3.1 Präambel Alle Anforderungen, die sich auf die Ausführung beziehen, hat der Bieter in seiner Kalkulation vollumfänglich berücksichtigt. Die angebotenen Leistungen müssen funktions-, betriebs- und schlüsselfertig erstellt werden und vollständig sein. Der Bieter erklärt durch seine Unterschrift unter der Angebotssumme, dass er diese Leistungsbeschreibung und die Anlagen auf ihre Vollständigkeit hin überprüft hat. Er erklärt ferner, dass er keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat er im Falle seiner Beauftragung zusichert, bei Verwendung von patentierter oder in irgendeiner anderen Form geschützter Ausführung keine in- oder ausländischen Schutzrechte zu verletzen und keine zusätzlichen Kosten zu berechnen. Der Bieter stellt den Auftraggeber von allen Ansprüchen und Schäden frei, welche von Dritten wegen Patent- und/oder Urheberrechtsverletzungen geltend gemacht werden. Die vom Auftragnehmer geschuldete Leistung versteht sich als fertige Leistung einschließlich sämtlicher Neben-, Zusatz- und notwendigen besonderen Leistungen sowie Materialien und Hilfsmittel, ohne dass der Auftraggeber zusätzliche Leistungen zur kompletten Fertigstellung erbringen muss. 3.2 Fertigstellungsfristen Zwischentermine und Fertigstellungsfristen werden im Werkvertrag vereinbart. Der AN wird innerhalb von 4 KW nach Beauftragung einen nach Häusern gegliederten Detailterminplan für die Ausführung von Dach, Fenster/Fassade, Ausbaugewerken und Gebäudetechnik erstellen. Des weiteren ist der AN verprflichtet, spätestens 2 Monate vor der bezugsfertigen Fertigstellung der Häuse einen Abnahmeterminplan vorzulegen. Dieser soll auch die öffentlich-rechtlichen Abnahmen, die VOB-Abnahmen mit dem AN sowie den Beginn der Bezugsfertigkeit darstellen. 3.3 Geltungsbereich und Leistungsumfang Die nachstehenden Angaben und Hinweise gelten für alle Gewerke dieser Ausschreibungsunterlagen Baustelleneinrichtung, Abbruch, Rohbau, Ausbau, Fassade und TGA. Die Leistungen des AN haben auf Grundlage der vom AG übergebenen Planungen und Angaben unter Beachtung der aktuellen und einschlägigen · · · · · · · · · · · · · Stand: 30.06.2016 Gesetze und behördlichen Vorschriften Bestimmungen der Landesbauordnung des Landes Berlin Musterverordnungen Vorgaben der Ver- und Entsorgungsunternehmen Normen und technischen Regeln (z.B. DIN) und anerkannten Regeln der Technik Unfallverhütungsvorschriften und Vorgaben des Arbeitsschutzes Festlegungen und Anweisungen des SiGeKo Vorgaben/Anordnungen der Berufsgenossenschaften und Baubehörden bauaufsichtlichen Zulassungen und Genehmigungen Herstellervorschriften, technische Regeln und Empfehlungen der Fachverbände, soweit diese von den mit den jeweiligen Techniken befassten Fachleuten als aktuell und technisch richtig angesehen werden. Vorschriften und Auflagen des Straßen- und Tiefbauamtes und anderer Behörden Auflagen der Baugenehmigungen sämtliche sonst für die Errichtung, Einrichtung, Zulassung, Abnahme und Inbetriebnahme 10 von 53 kba Architekten und Ingenieure GmbH 12489 Berlin Rudower Chaussee 12B Tel: 030/ 658030 Fax: 030/6580325 LEISTUNGSVERZEICHNIS Projekt: 15011.9 3 WE 6468 - Nipkowstraße Heizung, Sanitär Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. · Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag von Bauten, Anlagen und Einrichtungen geltenden Vorschriften sowie alle weiteren Unterlagen gemäß Unterlagenverzeichnis zu erfolgen. In der VOB/A, B und speziell in der VOB/C direkt oder durch Verweis auf anderen Normen beschriebene Ausführungen gelten als Mindeststandards, wenn in der FLB oder den zugehörigen Unterlagen keine weitergehenden Anforderungen beschrieben sind. Alle Materialien, Konstruktionen, Bauteile und Leistungen sind so auszulegen, dass sie ihre Funktion dauerhaft ausüben und die geforderten Eigenschaften dauerhaft behalten. Es dürfen nur Produkte/ Ausführungen/ Systeme verwendet werden, deren langfristige Haltbarkeit/Bewährung in der Baupraxis nachweislich gegeben ist. Alle verwendeten Baustoffe müssen für die Nutzung gesundheitlich unbedenklich sein. Der AN muss die Arbeiten so umfassend ausführen, dass alle Anforderungen an Bauteile und Leistungen lückenlos erfüllt sind, dies beinhaltet z.B. auch die Anforderungen an Brandschutz, Schallschutz, Wärme/ Feuchteschutz und Korrosionsschutz. Bauteile und Bauweisen, die einer bauaufsichtlichen Zulassung bedürfen sind nachzuweisen. Die in den Architektenplänen ausgewiesenen z.B. lichten Höhen sind einzuhalten. Die Ausführung sämtlicher Bauteile und Konstruktionen erfolgt auf der Grundlage der Ausführungsunterlagen mit Freigabevermerk des Auftraggebers bzw. des Planers des Auftraggebers. Sofern in der nachstehenden Leistungsbeschreibung Einbauorte/-bereiche genannt bzw. Leistungen aufgezählt sind, verstehen sich diese beispielhaft als Teil einer nicht abschließenden Aufzählung. Angegebene Materialstärken werden gemäß FLB und Ausführungsplanung des Architekten bzw. gemäß freigegebener Werk- u. Montageplanung des AN ausgeführt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung seiner eigenen Arbeiten alles zu tun und nichts zu unterlassen, um Beschädigungen z.B. an den Nachbarbebauungen oder am öffentlichen Straßenland zu verhindern. Der AN ist verpflichtet, innerhalb von 2 KW nach Beauftragung einen Baustelleneinrichtungsplan vorzulegen. 3.4 Material, Stoffe und Bauteile Alle einzubauenden Materialien, Baustoffe, Geräte usw. sind stets vor Witterungseinflüssen zu schützen. Bei Nichteinhaltung kann der Auftraggeber verlangen, dass die bereits eingebauten Materialien, Baustoffe, Geräte usw. gegen neue Produkte unverzüglich ausgetauscht werden. Gütenachweis bzw. Qualitätssicherung Zur Qualitätssicherung dürfen nur Materialien und Teile in Originalverpackungen und/oder Originalbehältern auf die Baustelle geliefert werden. Die Lieferscheine sind im Bedarfsfall nach Aufforderung der Bauleitung des Auftraggebers unverzüglich vorzulegen. Der AN ist verpflichtet, sämtliche Maßnahmen zur Qualitätssicherung in seiner Preisfindung zu berücksichtigen. Grundsätzlich sind Aufbauten, zum Beispiel Gipskartonkonstruktionen, Wärmedämmverbundsysteme, Abdichtungssysteme, brandschutztechnische Anstriche usw. systemgerecht aus Materialien eines Herstellers zu verwenden und nach Herstellervorgaben einzubauen. Einbauteile sind nach den Vorschriften der Hersteller zu behandeln, einzubauen und anzuarbeiten. Stand: 30.06.2016 11 von 53 kba Architekten und Ingenieure GmbH 12489 Berlin Rudower Chaussee 12B Tel: 030/ 658030 Fax: 030/6580325 LEISTUNGSVERZEICHNIS Projekt: 15011.9 3 Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. WE 6468 - Nipkowstraße Heizung, Sanitär Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag Ein Bautagebuch muss seitens des Auftragnehmers geführt werden und in Abstimmungen turnusmäßig (wöchentlich) an die vom Auftraggeber beauftragte Bauüberwachung übermittelt werden. Bei der Ausführung von Beschichtungen, Abdichtungen u.ä. sind die vom Auftraggeber geforderten Schichtstärken durch zerstörungsfreie Messungen vom Auftragnehmer auf Anfrage nachzuweisen. Die Messprotokolle sind an die Bauleitung des Auftraggebers auf Nachfrage vorzulegen. Bei Unterschreitung der geforderten Schichtstärken ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend den Vorschriften bzw. Richtlinien auszuführen bzw. zu wiederholen. Materialauswahl: Die Fabrikats- und Typenangaben in der FLB und den beigefügten Anlagen dienen zur Bestimmung der Mindestqualität und gelten als produktneutral oder in gleichwertiger Qualität im Sinne der VOB, Teil A. Bei Abweichungen von den als Richtqualität vorgegebenen Fabrikaten ist die Gleichwertigkeit anhand von technischen Datenblättern und Prüfzeugnissen vom AN nachzuweisen. Die im Angebot ausgewiesenen und im Vergabeverfahren geprüften Materialien sind zu verwenden. Grundsätzlich gilt bei Qualitätsvorgaben, dass gleichwertige Fabrikate darüber hinaus vorgestellt werden können. Der Auftragnehmer muss vergleichbare Muster für die Ausführung in ausreichender Qualität vorstellen, d.h. z.B. mit Materialmustervorlagen, Datenblätter etc., damit eine Entscheidungsgrundlage für den Auftraggeber gegeben ist. Über die angebotenen Systeme oder weiteren Muster und deren Gleichwertigkeiten entscheidet der AG. Abweichungen zu Fabrikatsvorgaben, speziell zu Oberflächen und Objekten, sind nur in Ausnahmefällen zulässig und bedürfen der Genehmigung des AG. 3.5 Verwendungsverbote und Verwendungsbeschränkungenvon Baustoffen Die nachfolgenden Baustoffe dürfen weder für Bauteile noch für Baunebenprodukte verwendet werden: · · · · · · · asbesthaltige Baustoffe Bauteile aus Blei Baustoffe, die vollhalogenierte oder teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW, HFCKW, CFCI) enthalten oder unter Verwendung dieser Stoffe hergestellt wurden Dach- und Dichtungsbahnen aus Polyvinylchlorid (PVC) Tapeten und sonstige Bauteile im Innenbereich einschließlich der Installation für die Elektroversorgung (Kabel, Leitungen, Rohre etc.) aus Polyvinylchlorid (PVC) Dämmstoffe, die Hexabromcyclododecan (HBCD) enthalten Nachstehende Materialien dürfen nur unter Beachtung folgender Voraussetzungen verwendet werden: · · · · Stand: 30.06.2016 Es dürfen nur Span- und Verbundplatten verwendet werden, die formaldehydfrei sind oder deren Ausgleichskonzentration für Formaldehyd 0,05 ppm im Prüfraum nicht überschreitet. Gesundheitsschädigende Verleimungen, zum Beispiel mit Isocyanaten, sind nicht gestattet. Beim vorbeugenden Holzschutz sind alle konstruktiven Maßnahmen zum Holzschutz auszuschöpfen. Der Einsatz chemischer Mittel ist auf das notwendige Maß zu beschränken und nach Möglichkeit zu vermeiden. Es sind umweltverträgliche, lösemittelarme Oberflächenbehandlungs-, Anstrich- und Klebstoffe sowie Lacke vorzugsweise mit dem Umweltzeichen für schadstoffarme Lacke mit "Blauer Engel" zu verwenden. Unter Berücksichtigung der Aspekte der Umweltverträglichkeit sind nur biologisch schnell abbaubare Schalöle, Schmierstoffe und Hydraulikflüssigkeiten zu verwenden, gekennzeichnet mit dem Umweltzeichen Blauer Engel gem. RAL-UZ 64 bzw. RAL-UZ 79 12 von 53 kba Architekten und Ingenieure GmbH 12489 Berlin Rudower Chaussee 12B Tel: 030/ 658030 Fax: 030/6580325 LEISTUNGSVERZEICHNIS Projekt: 15011.9 3 WE 6468 - Nipkowstraße Heizung, Sanitär Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag Für die eingesetzten Materialien sind Prüfzeugnisse vorzulegen. Sie sind umfassend zu kennzeichnen und in einem Baustoffkataster zu dokumentieren. Bei Nichtbeachtung sind die widerrechtlich eingebauten Baustoffe und Materialien auf Kosten des Auftragnehmers unverzüglich zu beseitigen, umweltgerecht zu entsorgen oder einem umweltgerechten Recyclingverfahren zuzuführen und durch Baustoffe und Materialien zu ersetzen, die nicht unter diese Verwendungsverbote und Beschränkungen fallen. 3.6 Ausführungsunterlagen 3.6.1 Ausführungsplanung Die Ausführungsplanung wird durch den Architekten erstellt. Dem AN ist bekannt, dass die Planungen des Architekten noch weiter präzisiert werden. Den Ausschreibungsunterlagen liegen Leitdetails sowie Grundrisse und Ansichten bei. Alle weiteren Ausführungsunterlagen, zum Beispiel statische Nachweise für Baubehelfe (z.B. Traggerüste), Werkplanungen jeglicher Art einschließlich Werk- und Montagepläne, Nachweise für Befestigungskonstruktionen, Schlosserkonstruktionen etc. sowie Revisionsunterlagen sind vom Auftragnehmer zu erstellen, in die Gesamtangebotskosten einzukalkulieren und an den Auftraggeber zu übergeben. Erforderliche Kosten für zusätzliche Prüfläufe der Planer sowie Prüfingenieure auf Grund von Änderungen der Werkplanung gegenüber der Ausführungsplanung durch den AN sind durch den AN zu tragen. Vor Erstellung der Montageplanung durch den AN sind erforderliche Bereiche, z.B. für Geländerkonstruktionen der Dachterrassen, aufzumessen und die Maße vor Ort zu prüfen. Abweichungen zur Ausführungsplanung sind mit dem Architekten des AG abzustimmen. Die Ausführung sämtlicher Bauteile und Konstruktionen erfolgt stets auf der Grundlage der Ausführungsplanung des Architekten und der Werkplanung des AN mit Freigabevermerk des Architekten und der vom Auftraggeber bzw. dessen Vertreter freigegebenen Referenzmuster. Die vom Auftraggeber freigegebenen Referenzmuster sind vom Auftragnehmer auf der Baustelle sicher aufzubewahren. Sie sind im Rahmen der Bemusterungen zu dokumentieren, Nicht mit Freigabevermerk versehene Ausführungsunterlagen dürfen nicht verwendet werden, ebenso Produkte, Materialien usw., die nicht vom Auftraggeber freigegeben bzw. bemustert wurden. Wenn nicht anders angegeben, sind die Ausführungsunterlagen des AN mindestens vier Wochen vor dem geplanten Zeitpunkt der Materialbestellungen beziehungsweise der Produktion zur Prüfung und Freigabe beim Auftraggeber vorzulegen. Vor Freigabe der endgültigen Ausführungspläne durch den Auftraggeber bzw. des zuständigen Planers des AG und der Muster durch den Auftraggeber bzw. dessen Vertreter dürfen Materialien nicht bestellt werden bzw. mit der Produktion nicht begonnen werden. Erforderliche Zeiträume für die Material-/Produktbemusterungen sind zu berücksichtigen. Die Bestimmungen gelten auch für Muster und Unterlagen aller einzusetzenden Produkte, Materialien, Stoffe usw., wie technische Produktbeschreibungen, Ausführungsbeschreibungen, Prüfbescheide, Zulassungen, Nachweise, Produktkataloge /-prospekte, Pflegeanleitungen, Messprotokolle usw. einschließlich Lieferscheine und Transportunterlagen. 3.6.2 Bemusterungsliste Die Bemusterungsliste enthält auf das jeweilige Gewerk und / oder Bauteil bezogen die geforderten Qualitätsmerkmale, die Gestaltungs- Oberflächen- u. Farbvorgaben sowie Produkt- oder Fabrikatsangaben auf Basis der Anforderungen des AG und des Architekten. Zur Angebotsabgabe hat der Bieter die von ihm angebotenen Fabrikate und Produkte in die übergebene Bemusterungsliste einzutragen und zusammen mit den übrigen Angebotsunterlagen zur Submission vorzulegen. Die Angaben des Bieters sind zwingend erforderlich für die Prüfung und Wertung des Angebotes. Stand: 30.06.2016 13 von 53 kba Architekten und Ingenieure GmbH 12489 Berlin Rudower Chaussee 12B Tel: 030/ 658030 Fax: 030/6580325 LEISTUNGSVERZEICHNIS Projekt: 15011.9 3 WE 6468 - Nipkowstraße Heizung, Sanitär Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag Zur Festlegung der zur Ausführung kommenden Fabrikate und Qualitäten und zur Bestätigung derselben durch den AG und den Architekten dient die Bemusterung, die dem AN obliegt. Grundlage der Bemusterung ist die Bemusterungsliste des Architekten. Der detaillierte Ablaufprozess für die Bemusterungen ist durch den AN aufzustellen und in Form eines Bemusterungsterminplans an den AG und Architekten zu übergeben und zwischen den Parteien abzustimmen und einvernehmlich festzulegen. Dieser Bemusterungsterminplan ist durch den AN spätestens 4 Wochen nach Vertragsabschluss vorzustellen und mit dem AG abzustimmen. In diesem Zusammenhang ist ebenso eine Bemusterungsliste zu übergeben, auf dessen Basis mit dem AG und dem Architekten abzustimmen und festzulegen ist, welche Bemusterungsart (Kataloge, Handmuster, 1:1-Muster, sofern erforderlich) anzuwenden ist. Nachstehend ist der Grobablauf für die Bemusterungen formuliert. Für die Bemusterung und deren Ablauf gilt Folgendes: Spätestens 10 Werktage (14 Kalendertage) vor dem im Detailterminplan (Leistungsumfang des AN) ausgewiesenen Termin "Beginn der Bemusterung" wird der AN den AG schriftlich zur Mitwirkung bei der Bemusterung auffordern. Gegenstand der Bemusterung sind folgende Leistungen: · · Fassadenmaterialien und deren Gestaltung als Gesamtfassade entsprechend Farbkonzept des Architekten sämtliche Oberflächen und sichtbare Einbauten des Gebäudeinneren in den Wohnungen und Treppenhäusern entsprechend Farbkonzept des Architekten (insbesondere Wände, Decken, Böden, Türen, Schalter, Steckdosen, sonstige Bedientableaus, Fenster, Fensterrahmen, Armaturen, Sanitärobjekte, Türklinken und Türknaufe, Beschläge im weitesten Sinne, Klingel- und Sprechanlagen, Türöffnungsschließanlagen sowie Briefkastenanlagen hinsichtlich der verwendeten Materialien, Farben bzw. Qualitäten und der Art und Weise der Oberflächenbehandlung) Bei der Bemusterung hat der AN je Leistung mind. 3 verschiedene Gestaltungsvorschläge zu unterbreiten. Diese müssen in ihrem Qualitätsniveau mindestens dem Qualitätsniveau entsprechen, das sich aus der Baubeschreibung und den nachfolgenden funktionalen Leistungsbeschreibungen ergibt. Alle Vergleichsmuster haben sich im Qualitätsniveau an dieser Qualität zu orientieren. Die Bemusterung erfolgt in einer Stufe, wobei die Entscheidungsgremien des AG einbezogen werden. Die Bemusterung hat auf der Baustelle zu erfolgen. Der AN hat bis zur Abnahme, d.h. bis nach erfolgter erfolgreicher Abnahme, die Muster gesammelt und im Original vorzulegen und in einem Musterraum auf der Baustelle vorzuhalten. Der AG ist berechtigt, im Rahmen von Bemusterungsterminen hinsichtlich von den zur Bemusterung vorgelegten Leistungen zusätzliche Muster zu verlangen, jedoch nicht mehr als insgesamt je 6 Muster je zu bemusterndem Gegenstand. Der AG wird innerhalb der Bemusterungstermine und bis spätestens 14 Kalendertage nach erfolgter Bemusterung die verbindliche Bemusterungsentscheidung treffen, es sei denn, es sind ergänzende Bemusterungsmuster, wie zuvor beschrieben, vorzulegen. Zur Dokumentation der Bemusterungen wird der AN ohne Mehrkosten ein Bemusterungsprotokoll erstellen, aus welchem zweifelsfrei hervorgeht, wie die Entscheidung des AG ausgefallen ist. Der AN ist verpflichtet, innerhalb von 4 Wochen nach Auftragserteilung einen Bemusterminplan vorzulegen. 3.6.3 Dokumentation Anforderungsprofil Dokumentation: · Zu den Dokumentationsunterlagen zählen ein Inhaltsverzeichnis, bauteilbezogene Baustoffkataster, Aufmaße, Baupläne, Werk- und Montagepläne, Bemusterungslisten, sonstige Technische Datenblätter, Prüfzeugnisse, Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen, Lieferscheine für Dämmstoffe, Bautagebücher etc. · Die Dokumentationsunterlagen werden auf CD/DVD an den AG in 4-facher übergeben. Stand: 30.06.2016 14 von 53 kba Architekten und Ingenieure GmbH 12489 Berlin Rudower Chaussee 12B Tel: 030/ 658030 Fax: 030/6580325 LEISTUNGSVERZEICHNIS Projekt: 15011.9 3 WE 6468 - Nipkowstraße Heizung, Sanitär Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag Die CD/DVD muss alle Dokumentationsunterlagen zum Bauvorhaben beinhalten, einschl. eines Unterlagenverzeichnisses als xlsx-Datei. · Zusätzlich hat die Übergabe 2-fach in Papier zu erfolgen. Die Erstellung vorgenannter Dokumentation gehört zum Liefer- und Leistungsumfang des AN. 3.7 Versicherungen Der AN trägt die Kosten für eine baustellenbezogene Bauherrenhaftpflicht. Stand: 30.06.2016 15 von 53 kba Architekten und Ingenieure GmbH 12489 Berlin Rudower Chaussee 12B Tel: 030/ 658030 Fax: 030/6580325 LEISTUNGSVERZEICHNIS Projekt: 15011.9 3 2 WE 6468 - Nipkowstraße Heizung, Sanitär Heizung Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. 3.2 Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag Heizung Leistungsbeschreibung Allgemeines Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber die erforderlichen Ausführungspläne M 1:50 oder teilweise M 1:100 und Berechnungsunterlagen. Die Unterlagen sind vom Auftragnehmer zu gegebener Zeit selbst anzufordern. Mit anderen Gewerken ist eine Zusammenarbeit erforderlich. Dies gilt auch für die Benutzung von gemeinsamen Aussparungen oder Belegen von Schlitzen und Kanälen, ebenso die Trassenführung, die vom Auftraggeber zu koordinieren ist. Schlitze, Aussparungen und Durchbrüche dürfen nach den Plänen bzw. den vorgenommenen Anzeichnungen belegt werden. Im Zweifel ist die Bauleitung zu konsultieren. Der Auftragnehmer übernimmt im Rahmen der Rechtsvorschriften die Gewähr für das einwandfreie Funktionieren der Anlage und hat das gesamte Projekt zu überprüfen. Änderungen müssen grundsätzlich vom Auftraggeber und dem Projektanten genehmigt werden, und zwar vor Montagebeginn. Bei der Montage der Armaturen, Apparate, Schalter und Geräte ist grundsätzlich auf eine einwandfreie Zugänglichkeit zur Wartung, bei der Bedienung und bei etwaigen Auswechslungsarbeiten zu achten. Die Unterstützungskonstruktionen sind nach Maßgabe der erforderlichen Festigkeit bzw. der zulässigen Durchbiegung vom Unternehmer auszuwählen. Ebenso sind die Maßnahmen zur Dehnungsaufnahme vom Unternehmer festzulegen. Der Festigkeitsnachweis ist auf Verlangen zu führen. Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. Jede Art von Rohren und Kanälen ist vor dem Einbau gründlich zu reinigen. Späne von Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Örtlich erforderliche Installateurausweise können vom Auftraggeber oder seiner Bauleitung kontrolliert werden. Die Verbindung von Bauteilen als lösbare oder nicht lösbare Verbindung ist dem Auftragnehmer freigestellt, sofern sich nicht aus Plänen, Beschreibungen, Werkzeichnungen oder Normen etwas anderes ergibt. Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen, geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Maßnahmen zum Schutz vor Bränden Schweiß- und Brennschneidarbeiten dürfen nur von zuverlässigen, über 18 Jahre alten Personen ausgeführt werden. Sie müssen mit den Einrichtungen und Verfahren vertraut sein. Ungelernte und unter 18 Jahre alte Personen dürfen mit solchen Arbeiten nur unter Aufsicht beschäftigt werden. Während und mindestens 3 Stunden nach Beendigung der Arbeiten muss eine Brandwache mit Stand: 30.06.2016 16 von 53 kba Architekten und Ingenieure GmbH 12489 Berlin Rudower Chaussee 12B Tel: 030/ 658030 Fax: 030/6580325 LEISTUNGSVERZEICHNIS Projekt: 15011.9 3 2 WE 6468 - Nipkowstraße Heizung, Sanitär Heizung Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag geeignetem Löschmittel gestellt werden. Die Aufsicht darf dabei nur geeigneten Personen übertragen werden, denen die mit den Schweiß- und Schneidarbeiten verbundenen Brand- und Explosionsgefahren bekannt sind. Schweiß- und Schneidarbeiten sind vor Begin gegenüber Stadt und Land anzuzeigen. Ebenso muss die Fertigmeldung der Arbeiten und damit der Beginn der nachträglichen Überwachung Stadt und Land zu melden. Über sämtliche Schweiß- und Schneidarbeiten und die Brandwache ist täglich Protokoll zu führen. Körperschall- und Schwingungsschutzmaßnahmen Der Schwingungsschutz ist Sache des Auftragnehmers. Die zum Schwingungsschutz erforderlichen baulichen Fundamente werden nach seinen Angaben hergestellt. Alle Körperschall führenden Versorgungsleitungen müssen Körperschall dämmend durch das Bauwerk geführt werden, bzw. mittels Körperschall dämmender Einlagen und Umwicklungen aus geeigneten Materialien an ihm befestigt werden. Schellen müssen eine Gummieinlage enthalten. Demontagearbeiten Die Demontage von Rohrleitungen und Einrichtungsgegenständen beinhaltet sämtliche Formstücke, Befestigungsmittel u. dgl. wieder verwendbare Teile sind dem Auftraggeber zu übergeben. Vorhandene nicht mehr benötigte Wand- u. Deckendurchbrüchen sind in F90Qualität zu schließen. Die Demontage und Entsorgung vorhandener Badeöfen, Außenwandheizern etc. erfolgt bauseits. Rohrleitungen Rohrleitungen sind so zu verlegen bzw. zu isolieren, dass Kondenswasserbildung an Kaltwasserleitungen ausgeschlossen ist. Das Verlegen in Außenwänden ist möglichst zu vermeiden. Bei im Fußbodenaufbau verlegten Rohrleitungen sind die Forderungen des Estrichlegers bezüglich der Lage und Dämmung der Rohre zu berücksichtigen. So sind Rohre grundsätzlich geradlinig, rechtwinkelig und parallel zur Wand unter Berücksichtigung kürzester Verbindungswege zu verlegen. Hohlräume und Zwickelbildungen sind zu vermeiden. Bei kreuzenden Rohren sind die Dämmungen der Rohre auszuklinken. Stoß- und Schnittstellen der Rohrdämmung sind zu verkleben; das soll erst nach der Druckprobe erfolgen. Rohrbefestigungen im Fußbodenaufbau dürfen keinen Körperschall auf die Rohdecke übertragen. Rohrdämmungen haben auf allen Geschoss- und Kellerdecken zu erfolgen; das gilt für alle Wärme abgebenden oder Wärme aufnehmenden Leitungen einschließlich der Heizkörperanschlussleitungen und Einzelzuleitungen in Fußbodenaufbauten. Bei Verbindungen mit Schraub-Fittings ist das überstehende Dichtungsmaterial zu entfernen. Rohrenden sind nach der Trennung zu entgraten. Aus dem Nichtbefolgen dieser Weisung können sich bei eintretender späterer Verstopfung oder Lochfraß Ansprüche wegen verdeckter Mängel ergeben. Beim Anbringen von Ventilen und Einrichtungsgegenständen ist grundsätzlich auf Fliesenschnitt zu arbeiten und eine Lehre nach Absprache mit der Bauleitung zu verwenden. Zur Druckprobe auf Dichtigkeit ist die Bauleitung des Auftraggebers einzuladen. Dazu ist ein Stand: 30.06.2016 17 von 53 kba Architekten und Ingenieure GmbH 12489 Berlin Rudower Chaussee 12B Tel: 030/ 658030 Fax: 030/6580325 LEISTUNGSVERZEICHNIS Projekt: 15011.9 3 2 WE 6468 - Nipkowstraße Heizung, Sanitär Heizung Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag Protokoll anzufertigen. Die Druckprobe ist vor dem Schließen von Schlitzen, Kanälen u. dgl. vorzunehmen. Die Art der Druckprobe ist zuvor abzusprechen. Bei Arbeitsunterbrechung sind Rohrenden mit Stopfen oder Deckeln zu schließen, andere Verschlüsse (Papier, Holz u. dgl.) sind nicht zulässig. Wasserleitungen dürfen nicht an anderen Leitungen befestigt werden oder als Träger für diese dienen. Wasserführende Leitungen sind bei Frostgefahr zu entleeren. Ringleitungen sind so zu verlegen, dass sie bei Erfordernis entleert werden können. Alle Rohre sind spannungsfrei zu verlegen, insbesondere ist die Wärmedehnung zwischen zwei Festpunkten zu beachten. Tragende Konstruktionen dürfen nur mit Zustimmung der Bauleitung durchbrochen oder geschlitzt werden. Leitungen unter Putz und Estrich sind zu umhüllen. Insbesondere dürfen Dehnungsstellen nicht fest eingeputzt werden. Die Anzahl der Rohrbögen ist wegen der Druckverluste auf das technisch erforderliche Maß zu beschränken. Im Zweifel ist über die Leitungsführung und bauseitigen Leistungen eine Abstimmung erforderlich. Einrichtungsgegenstände Die Lieferung und der Einbau der Thermostate und Badheizkörper sollen nach Unterbrechung bzw. Abschluss der gesamten Rohrmontage erfolgen. Gegen Verschmutzung sämtlicher Anlagenteile, insbesondere der Heizkörper, vor der Übergabe ist Vorsorge zu treffen. Die Art und Weise der Befestigung von Einrichtungsgegenständen ist mit der Bauleitung abzustimmen. Bolzenschussgeräte sind nicht zugelassen. Werden Dübel zur Befestigung von Sanitärgegenständen an gefliesten Wänden erforderlich, sind die Dübellöcher mit Reaktionsharz oder anderen geeigneten Werkstoffen abzudichten. Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen; eine ausdrückliche Bestätigung des Musters durch den Bauherren sollte eingeholt werden. Veränderungen des Standortes von Einrichtungsgegenständen -auch auf Wunsch des Bauherren- sind nur nach Rücksprache mit dem Architekten zulässig, damit die Forderung der DIN VDE 0100-701 -Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V; Räume mit Badewanne oder Dusche- eingehalten werden. Alle einzubauenden elektrischen Verbraucher - auch im Austausch - sind für die Nennspannungen 24V bzw. 230V auszulegen. Kalkulationshinweis Alle angegebenen Mengenansätze sind Richtwerte. Tatsächliche Massen sind vor Ort aufzumessen oder den beiliegenden Planunterlagen zu entnehmen! Leistungsbeschreibung Heizungstechnik Vorbemerkung Bestand Die Beheizung der Wohnungen erfolgt dezentral über Gasaußenwandheizer und Kohleöfen. Die Stand: 30.06.2016 18 von 53 kba Architekten und Ingenieure GmbH 12489 Berlin Rudower Chaussee 12B Tel: 030/ 658030 Fax: 030/6580325 LEISTUNGSVERZEICHNIS Projekt: 15011.9 3 2 WE 6468 - Nipkowstraße Heizung, Sanitär Heizung Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag Warmwasserbereitung erfolgt ebenfalls dezentral mittels Elektro-Speicher und Gasbadeöfen. Demontagearbeiten Die in den Wohnungen befindlichen alten Gasaußenwandheizer und Gasbadeöfen wie, oben beschrieben sind inkl. der Anschlussleitungen, Steigleitungen und Verteilleitungen (insgesamt ca. 700m) bis Hausanschluss zu demontieren und fachgerecht zu entsorgen (mit Entsorgungsnachweis). Dazu sind die noch im Betrieb befindlichen Leitungsabschnitte zu entleeren und mit Stickstoff zu spülen. Die vorhandenen Zähler sind mit Zählernummer und Zählerstand zu erfassen, einzulagern und dem Versorger zu übergeben. Die Übergabe ist zu protokollieren und gegebenenfalls mittels Fotos zu dokumentieren. Weiterhin sind alle notwendigen Bauleistungen und Nebenleistungen, wie z. B. Rückbau ELT- Anschluss, Rauch- und Abgasrohr, Gasanschluss, Zubehörteile, fachgerechtes verschließen der Schornstein- und Außenwandanschlüsse, Herstellen der Wand und Bodenflächen, Schließen von Wand- u. Deckendurchbrüchen in F90-Qualität u. dgl. zu erbringen. Montagearbeiten Errichtung Heizstation Heizkreisregelung bestehend aus: · · · · · · · · · · zweier parrallel geschalteter geregelter Heizkreispumpen Grundfos Magna3 32-120F für den Heizkreis Einer geregelten Pumpe Grundfos Magna3 25-100für die Warmwasserbereitung Zusatzmodulen für die Steuerung der Pumpen und Vorbereitung einer Leittechnik für die Heizungsanlage einem Dreiwegeventil Siemens VXF 22.40-25 mit elektromotorischem Stellantrieb Siemens SAX 61.03 4 Absperrventilen ARI Euro Wedi DN 65 4 Absperrventilen ARI Euro Wedi DN 100 Zählerpassstück Nenndurchfluss QN 6m³/h manuelle Nachspeiseeinrichtung mit Neutralisationseinrichtung Reflex Fillsoft II Membran- Ausdehnungsgefäß Reflex N 400 Anschluss an Warmwasserbereitung und BTB Fernwärmestation inkl. aller notwendigen Verbindungen Formstücke und Befestigungen komplett liefern und montieren. Die Regelung inkl. aller elektrischen Anschlüsse und Leittechnik (Siemens Leittechnik) wird durch den AG errichtet und in Betrieb genommen. Temperaturfühler, Thermometer und Manometer sind mit dem Planer und dem Regeltechniker abzustimmen und durch den AN zu liefern und zu montieren. Die Lage und Farbgebung des Außenfühlers (vor WDVS) ist mit Stadt und Land, sowie dem Fachplaner abzustimmen. Ein koordinierten Aufstellplan der Haustechnikstation wird zu Baubeginn von den Fachplanern erstellt. Dazu ist die Mitarbeit durch den AN erforderlich. Zu diesem Zeitpunkt ist die HAST von BTB bereits aufgestellt und die Positionierung der übrigen Komponenten möglich. Rohrleitungen, Armaturen und Zubehör Die Dimensionierung der Rohrleitungen für Keller-Verteilungsleitungen, Stränge, Anbindeleitungen, Heizflächen und Armaturen sind den Ausführungsplänen zu entnehmen. Als Rohrleitungsmaterial ist C-Stahl Systemrohr, aus unlegiertem Stahl, Werkstoff-Nr. 1.0308 (E235), nach DIN EN 10305-3, außen galvanisch verzinkt, für alle Rohrleitungen (Verteilungs-, Steige-, Anbindeleitungen) vorzusehen. Verbindung mit Prestabo-Verbinder aus unlegiertem Stahl, mit SC-Contur und DVGW zertifizierter Prüfsicherheit bei unverpresstem Verbinder, Stand: 30.06.2016 19 von 53 kba Architekten und Ingenieure GmbH 12489 Berlin Rudower Chaussee 12B Tel: 030/ 658030 Fax: 030/6580325 LEISTUNGSVERZEICHNIS Projekt: 15011.9 3 2 WE 6468 - Nipkowstraße Heizung, Sanitär Heizung Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag EPDM-Dichtelement, unlösbar, Rohr und Verbinder im Systemverbund Mengenansatz für C-Stahlrohre: DN 15 - ca. 3050 m DN 20 - ca. 310 m DN 25 - ca. 80 m DN 32 - ca. 50 m DN 40 - ca. 40 m DN 50 - ca. 100 m DN 65 - ca. 180 m DN 80 - ca. 20 m DN 100 - ca. 25 m Sämtliche Form- und Verbindungsstücke, Befestigungsmaterial, Überschieberohre für Deckendurchführungen in brandund schallschutzgerechte Ausführung durch brandschutztechnisch qualifizierte Bauteile sowie die Anbindung der Heizflächen ist mit einzukalkulieren. Durchbrüche sind herzustellen und nach Montage wieder zu schließen. Einzukalkulieren ist das Herstellen sämtlicher Pressverbindungen sowie das Herstellen sämtlicher Schraub- und Flanschverbindungen, Rohraufhängungen und Rohrschellen, incl. Dübel und Schrauben, Festpunktkonstruktionen und geringfügige Stemmarbeiten Strangabsperr- und Regulierventile (Honeywell Kombi 3 plus) für Vor- und Rücklauf, mit Dämmkappen. Alle Absperrventile sind außerhalb der Mieterkeller (frei zugäglich) zu montieren. Die Verlegung erfolgt auf Putz. Partiell müssen die Heizkörperanschlussleitungen fachgerecht durch Wände und Decken geführt werden. Steigleitungen sind durch Holzdecken und zum Neubau durch Betondecken zu verlegen. Hierbei ist zu beachten, dass Verzüge, bedingt durch Holzbalken und Deckenversprünge, so zu gestalten sind das möglichst wenig Wohnraum verloren geht. Auch hier sind sämtliche notwendige Leistungen, wie Durchbrüche fachgerecht herstellen und nach erfolgter Montage fachgerecht schließen, mit in der Kalkulation zu berücksichtigen. Einzel-Rosetten sowohl für Heizkörperanbindeleitungen im Bad als auch bei Wanddurchführungen liefern und montieren, Farbe: weiß. Einschließlich Durchführen des hydraulischen Abgleichs. Dieser ist zu dokumentieren und protokollieren. Wärmedämmung und Zubehör Die Dämmung der Kellerverteilungsleitungen ist folgender Maßen auszuführen; Wärmeschutzdämmung für frei verlegte Heizungs- Vor- und Rücklaufleitungen, bestehend aus Mineral- oder Glasfasern, auf Alufolie kaschiert / Kunststoffummantelung, Stöße mit Klebeband verklebt, incl. Rohrbögen und Formstücke als Formteile ausgebildet. Dämmung nach den Vorschriften der VOB Teil C, DIN 18421 und der ENEV in der jeweils gültigen Fassung. Wärmeleitfähigkeit des Materials mind. 0,035 W/mK bei 50°C Mitteltemperatur. Die Wanddurchbrüche sind in der entsprechenden Stärke (mind. 50%) durchzuisolieren! Die Heizungssteigeleitungen sind mit 50% Dämmstärke in der selben Qualität zu dämmen. Eine Kunsstoffummantelung ist hier nicht notwendig da diese abgekoffert werden. Sämtliche Leitungen innerhalb der Heizzentrale sind mit verzinktem Stahlblech zu ummanteln. Heizflächen und Zubehör In den Wohnungen sind profilierte Plattenheizkörper (Buderus VC-Profil, plane Plattenheizkörper (Buderus VC-Plan) und Handtuchheizkörper (Buderus Dibad Contract) in den Bädern vorzusehen. Stand: 30.06.2016 20 von 53 kba Architekten und Ingenieure GmbH 12489 Berlin Rudower Chaussee 12B Tel: 030/ 658030 Fax: 030/6580325 LEISTUNGSVERZEICHNIS Projekt: 15011.9 3 2 WE 6468 - Nipkowstraße Heizung, Sanitär Heizung Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag Systemparameter für die Heizkörper: Heizungsvorlauftemperatur : 70°C Heizungsrücklauftemperatur : 55°C Raumtemperatur: Zimmer : 20°C Küche : 20°C Bad: 24°C Treppenhäuser: nicht beheizt Mengenansatz für neue Heizkörper 65 Stück plane Platte (Länge x Höhe) für die Wohnungen im Dachneubau: 3 Stück 400 x 900 Typ 33 4 Stück 600 x 900 Typ 22 5 Stück 500 x 900 Typ 22 3 Stück 400 x 900 Typ 22 3 Stück 700 x 900 Typ 21 1 Stück 900 x 900 Typ 11 4 Stück 700 x 900 Typ 11 1 Stück 1200 x 600 Typ 33 2 Stück 900 x 600 Typ 33 1 Stück 600 x 600 Typ 33 2 Stück 1000 x 600 Typ 22 3 Stück 900 x 600 Typ 22 6 Stück 800 x 600 Typ 22 1 Stück 700 x 600 Typ 22 8 Stück 600 x 600 Typ 22 2 Stück 1200 x 600 Typ 21 1 Stück 1000 x 600 Typ 21 2 Stück 800 x 600 Typ 21 1 Stück 600 x 600 Typ 21 3 Stück 1200 x 600 Typ 11 4 Stück 1000 x 600 Typ 11 1 Stück 900 x 600 Typ 11 2 Stück 800 x 600 Typ 11 2 Stück 700 x 600 Typ 11 181 Stück profilierte Platte (Länge x Höhe) für die Wohnungen EG bis 2.OG: 12 Stück 600 x 900 Typ 33 10 Stück 500 x 900 Typ 33 3 Stück 400 x 900 Typ 33 1 Stück 900 x 900 Typ 22 1 Stück 800 x 900 Typ 22 3 Stück 700 x 900 Typ 22 6 Stück 600 x 900 Typ 22 10 Stück 500 x 900 Typ 22 9 Stück 400 x 900 Typ 22 1 Stück 900 x 900 Typ 11 2 Stück 600 x 900 Typ 11 1 Stück 800 x 600 Typ 33 9 Stück 600 x 600 Typ 33 2 Stück 500 x 600 Typ 33 9 Stück 1200 x 600 Typ 22 Stand: 30.06.2016 21 von 53 kba Architekten und Ingenieure GmbH 12489 Berlin Rudower Chaussee 12B Tel: 030/ 658030 Fax: 030/6580325 LEISTUNGSVERZEICHNIS Projekt: 15011.9 3 2 WE 6468 - Nipkowstraße Heizung, Sanitär Heizung Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag 9 Stück 1000 x 600 Typ 22 10 Stück 900 x 600 Typ 22 9 Stück 800 x 600 Typ 22 5 Stück 700 x 600 Typ 22 4 Stück 600 x 600 Typ 22 2 Stück 500 x 600 Typ 22 2 Stück 1200 x 600 Typ 21 11 Stück 1000 x 600 Typ 21 8 Stück 900 x 600 Typ 21 2 Stück 800 x 600 Typ 21 13 Stück 700 x 600 Typ 21 2 Stück 600 x 600 Typ 21 1 Stück 500 x 600 Typ 21 2 Stück 400 x 600 Typ 21 6 Stück 1000 x 600 Typ 11 4 Stück 700 x 600 Typ 11 3 Stück 600 x 600 Typ 11 2 Stück 500 x 600 Typ 11 7 Stück 400 x 600 Typ 11 93 Handtuchheizkörper für alle Bäder: 32 Stück 735 x 1757 19 Stück 585x1757 42 Stück 535x1757 Die Heizkörper sind abzuladen, in das Gebäude zuschaffen, an den erforderlichen Plätzen aufzustellen und mit den Rohrleitungen zu verbinden, einschließlich Anpassung der Rohranschlüsse (Etagenbögen). Auf eine waagerechte und lotrechte Rohrführung ist zu achten. Die Heizkörper sind komplett mit Zubehör, Bind- und Entlüftungsstopfen zu liefern und zu montieren. Heizkörper für Maler- und Fliesenlegerarbeiten einmalig abnehmen und wieder montieren. Die zu montierenden Heizkörper erhalten Thermostatische Ventilunterteile der Fa. Honeywell einschließlich des Fühlerelements, mit flüssigkeitsgefülltem Wellrohrelement, Frostschutzsicherung, begrenz- und blockierbar, Temperaturbereich 7 - 28 °C, 1K Regeldifferenz. Rücklaufseitig werden Heizkörperverschraubungen, mit Gewindeanschluss, entleerbar, absperrbar, montiert. Sonstige Leistungen In der Kalkulation sind folgende Leistungen zu berücksichtigen: Einrichtung, Unterhalt, Wartung und Abbau einer Winterbauheizung, Ölbrenner als Gebläseheizer, für jeweils 2 Aufgänge über den Bauzeitraum, Verbrauchskosten trägt der AG, Umlage nach Vereinbarung mit allen Firmen Alle vertikalen Leitungen sind in F90-Qualität innerhalb der Holzbalkendecken und der Stahlsteindecke zu schotten. Das verwendete Deckenschott / Kombischott ist vom Prüfingenieur Brandschutz freigeben zu lassen. Die Freigabe erwirkt der AN. Abstimmungen mit zuständigem Meßdienstunternehmen bzw. Bauherr / Planer, bezüglich Installation der Heizkostenverteiler Anstrich der sichtbaren Teilstücke der Heizkörperanbindungsleitungen in RAL 9010 (reinweiß) glänzend inkl. aller sichtbarer Schellen Bezeichnungsschilder, 100 x 50 mm, aus Edelstahl mit Klarsichtabdeckung für zweizeilige Stand: 30.06.2016 22 von 53 kba Architekten und Ingenieure GmbH 12489 Berlin Rudower Chaussee 12B Tel: 030/ 658030 Fax: 030/6580325 LEISTUNGSVERZEICHNIS Projekt: 15011.9 3 2 WE 6468 - Nipkowstraße Heizung, Sanitär Heizung Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag Beschriftung. Die Anbringung erfolgt durch Schraubbefestigung auf der Fertigisolierung. Strangweises Füllen und Entlüften der Gebäudeheizungsanlage Spülen und Druckprobe der fertig gestellten Stränge nach DIN 18380 Druck-, Spülprotokolle, die Protokolle sind im Rahmen der Dokumentation dem Bauherrn in entsprechender Stückzahl zu übergeben Befüllung, Nachspeisung der Gebäudeheizungsanlage darf nur mit aufbereitetem (enthärtetem Füll- und Ergänzungswasser) erfolgen. Befüllzeiten und Füllmengen sind zu dokumentieren. Füllen und Entlüften eines Stranges der Heizungsanlage, Füllen und Entlüften der Kellerverteilung der gesamten Heizungsanlage hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage, Einregulierung der Strangventile, Voreinstellung der Thermostatventile, einschließlich anfertigen von Arbeitsprotokolle Betriebseinweisung des Bedienpersonal Wiederholtes Entlüften der gesamten Gebäudeheizungsanlage bis ca. 6 Wochen nach Beginn der folgenden Heizperiode Stemmen bzw. Bohren von Wand- und Deckendurchbrüchen in den Wohnungen für ein Stahlrohr einschließlich Brandschutzdurchführung (Trockenverfahren). In der darunter liegenden Wohnung ist der anfallende Schutt etc. ist während des Bohrens mit geeigneten Behältnissen direkt unter der Decke aufzufangen. Montage- und Revisionspläne gemäß aktuellem Bau- und Ausführungsstand herstellen. Bestehend aus Grundrissen und Schemata in dem für die Montagepläne gewählten Maßstab. Lieferung als Pläne DIN- gerecht gefaltet und in Ordnern gesammelt, in der Ausführung Farbe 3 Sätze Die komplette Dokumentation nebst Plänen sind digital als pdf- Datei, die Pläne zusätzlich als im DWG, DXF Format dem AG zu übergeben. Der Auftragnehmer hat ein Angebot über einen Wartungsvertrag über die ausgeführten Leistungen des Gewerkes Heizungstechnik, gemäß dem VDMA-Einheitsblatt 24186 Teil 5 vom Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA).zu erstellen. Es ist zu beachten, dass nur geringe Lagerflächen vorhanden sind. Der Bieter hat sich deshalb vor Angebotsabgabe zu diesen Umständen sachkundig zu machen. Eventuelle Beeinträchtigungen sind einzukalkulieren. Spätere Nachforderungen werden nicht anerkannt! Stand: 30.06.2016 23 von 53 kba Architekten und Ingenieure GmbH 12489 Berlin Rudower Chaussee 12B Tel: 030/ 658030 Fax: 030/6580325 LEISTUNGSVERZEICHNIS Projekt: 15011.9 3 2 1 WE 6468 - Nipkowstraße Heizung, Sanitär Heizung Heizungsanlage Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. 3.2.1 Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag Heizungsanlage Demontagearbeiten wie in der Leistungsbeschreibung beschrieben 3.2.1.10 Demontage und Entsorgung wie in der Leistungsbeschreibung beschrieben. 1 psch 3.2.1.20 Errichten einer funktionstüchtigen Heizstation mit allen notwendigen Komponenten wie in der Leistungsbeschreibung beschrieben 1 psch 3.2.1.30 Rohrleitungen, Armaturen und Zubehör inkl. aller notwendigen Form-und Übergansstücke sowie Befestigungen wie in der Leistungsbeschreibung beschrieben 1 psch 3.2.1.40 Wärmedämmung und Zubehör inkl. aller notwendigen Hilfsstoffe wie in der Leistungsbeschreibung beschrieben 1 psch 3.2.1.50 Heizflächen inkl. aller notwendigen Hilfsmittel wie in der Leistungsbeschreibung beschrieben 1 3.2.1.60 psch Sonstige Leistungen wie in der Leistungsbeschreibung beschrieben. 1 Stand: 30.06.2016 psch 24 von 53 kba Architekten und Ingenieure GmbH 12489 Berlin Rudower Chaussee 12B Tel: 030/ 658030 Fax: 030/6580325 LEISTUNGSVERZEICHNIS Projekt: 15011.9 3 2 1 WE 6468 - Nipkowstraße Heizung, Sanitär Heizung Heizungsanlage Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. 3.2.1 Heizungsanlage Stand: 30.06.2016 Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag Summe: 25 von 53 kba Architekten und Ingenieure GmbH 12489 Berlin Rudower Chaussee 12B Tel: 030/ 658030 Fax: 030/6580325 LEISTUNGSVERZEICHNIS Projekt: 15011.9 3 2 Ausgabeumfang: OZ WE 6468 - Nipkowstraße Heizung, Sanitär Heizung Gesamtbetrag in EUR Zusammenstellung 3.2.1 Heizungsanlage 3.2 Summe Stand: 30.06.2016 26 von 53 kba Architekten und Ingenieure GmbH 12489 Berlin Rudower Chaussee 12B Tel: 030/ 658030 Fax: 030/6580325 LEISTUNGSVERZEICHNIS Projekt: 15011.9 3 3 WE 6468 - Nipkowstraße Heizung, Sanitär Sanitär Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. 3.3 Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag Sanitär Leistungsbeschreibung Allgemeines Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber die erforderlichen Ausführungspläne M 1:50 oder teilweise M 1:100 und Berechnungsunterlagen. Die Unterlagen sind vom Auftragnehmer zu gegebener Zeit selbst anzufordern. Mit anderen Gewerken ist eine Zusammenarbeit erforderlich. Dies gilt auch für die Benutzung von gemeinsamen Aussparungen oder Belegen von Schlitzen und Kanälen, ebenso die Trassenführung, die vom Auftraggeber zu koordinieren ist. Schlitze, Aussparungen und Durchbrüche dürfen nach den Plänen bzw. den vorgenommenen Anzeichnungen belegt werden. Im Zweifel ist die Bauleitung zu konsultieren. Der Auftragnehmer übernimmt im Rahmen der Rechtsvorschriften die Gewähr für das einwandfreie Funktionieren der Anlage und hat das gesamte Projekt zu überprüfen. Änderungen müssen grundsätzlich vom Auftraggeber und dem Projektanten genehmigt werden, und zwar vor Montagebeginn. Bei der Montage der Armaturen, Apparate, Schalter und Geräte ist grundsätzlich auf eine einwandfreie Zugänglichkeit zur Wartung, bei der Bedienung und bei etwaigen Auswechslungsarbeiten zu achten. Die Unterstützungskonstruktionen sind nach Maßgabe der erforderlichen Festigkeit bzw. der zulässigen Durchbiegung vom Unternehmer auszuwählen. Ebenso sind die Maßnahmen zur Dehnungsaufnahme vom Unternehmer festzulegen. Der Festigkeitsnachweis ist auf Verlangen zu führen. Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. Jede Art von Rohren und Kanälen ist vor dem Einbau gründlich zu reinigen. Späne von Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Örtlich erforderliche Installateurausweise können vom Auftraggeber oder seiner Bauleitung kontrolliert werden. Die Verbindung von Bauteilen als lösbare oder nicht lösbare Verbindung ist dem Auftragnehmer freigestellt, sofern sich nicht aus Plänen, Beschreibungen, Werkzeichnungen oder Normen etwas anderes ergibt. Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen, geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Maßnahmen zum Schutz vor Bränden Schweiß- und Brennschneidarbeiten dürfen nur von zuverlässigen, über 18 Jahre alten Personen ausgeführt werden. Sie müssen mit den Einrichtungen und Verfahren vertraut sein. Ungelernte und unter 18 Jahre alte Personen dürfen mit solchen Arbeiten nur unter Aufsicht beschäftigt werden. Während und mindestens 3 Stunden nach Beendigung der Arbeiten muss eine Brandwache mit Stand: 30.06.2016 27 von 53 kba Architekten und Ingenieure GmbH 12489 Berlin Rudower Chaussee 12B Tel: 030/ 658030 Fax: 030/6580325 LEISTUNGSVERZEICHNIS Projekt: 15011.9 3 3 WE 6468 - Nipkowstraße Heizung, Sanitär Sanitär Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag geeignetem Löschmittel gestellt werden. Die Aufsicht darf dabei nur geeigneten Personen übertragen werden, denen die mit den Schweiß- und Schneidarbeiten verbundenen Brand- und Explosionsgefahren bekannt sind. Körperschall- und Schwingungsschutzmaßnahmen Der Schwingungsschutz ist Sache des Auftragnehmers. Die zum Schwingungsschutz erforderlichen baulichen Fundamente werden nach seinen Angaben hergestellt. Alle Körperschall führenden Versorgungsleitungen müssen Körperschall dämmend durch das Bauwerk geführt werden, bzw. mittels Körperschall dämmender Einlagen und Umwicklungen aus geeigneten Materialien an ihm befestigt werden. Schellen müssen eine Gummieinlage enthalten. Demontagearbeiten Die Demontage von Rohrleitungen und Einrichtungsgegenständen beinhaltet sämtliche Formstücke, Befestigungsmittel u. dgl. wieder verwendbare Teile sind dem Auftraggeber zu übergeben. Vorhandene Sanitärobjekte werden durhc Dritte demontiert und entsorgt. Rohrleitungen Rohrleitungen sind so zu verlegen bzw. zu isolieren, dass Kondenswasserbildung an Kaltwasserleitungen ausgeschlossen ist. Das Verlegen in Außenwänden ist möglichst zu vermeiden. Bei im Fußbodenaufbau verlegten Rohrleitungen sind die Forderungen des Estrichlegers bezüglich der Lage und Dämmung der Rohre zu berücksichtigen. So sind Rohre grundsätzlich geradlinig, rechtwinkelig und parallel zur Wand unter Berücksichtigung kürzester Verbindungswege zu verlegen. Hohlräume und Zwickelbildungen sind zu vermeiden. Bei kreuzenden Rohren sind die Dämmungen der Rohre auszuklinken. Stoß- und Schnittstellen der Rohrdämmung sind zu verkleben; das soll erst nach der Druckprobe erfolgen. Rohrbefestigungen im Fußbodenaufbau dürfen keinen Körperschall auf die Rohdecke übertragen. Bei Verbindungen mit Schraub-Fittings ist das überstehende Dichtungsmaterial zu entfernen. Rohrenden sind nach der Trennung zu entgraten. Aus dem Nichtbefolgen dieser Weisung können sich bei eintretender späterer Verstopfung oder Lochfraß Ansprüche wegen verdeckter Mängel ergeben. Beim Anbringen von Ventilen und Einrichtungsgegenständen ist grundsätzlich auf Fliesenschnitt zu arbeiten und eine Lehre nach Absprache mit der Bauleitung zu verwenden. Zur Druckprobe auf Dichtigkeit ist die Bauleitung des Auftraggebers einzuladen. Dazu ist ein Protokoll anzufertigen. Die Druckprobe ist vor dem Schließen von Schlitzen, Kanälen u. dgl. vorzunehmen. Die Art der Druckprobe ist zuvor abzusprechen. Für das Spülen von Trinkwasserleitungen sind an die Ausläufe Hähne oder Spülstopfen anzubringen; Ventile sind nicht gestattet. Bei Arbeitsunterbrechung sind Rohrenden mit Stopfen oder Deckeln zu schließen, andere Verschlüsse (Papier, Holz u. dgl.) sind nicht zulässig. Wasserleitungen dürfen nicht an anderen Leitungen befestigt werden oder als Träger für diese dienen. Stand: 30.06.2016 28 von 53 kba Architekten und Ingenieure GmbH 12489 Berlin Rudower Chaussee 12B Tel: 030/ 658030 Fax: 030/6580325 LEISTUNGSVERZEICHNIS Projekt: 15011.9 3 3 WE 6468 - Nipkowstraße Heizung, Sanitär Sanitär Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag Wasserführende Leitungen sind bei Frostgefahr zu entleeren. Ringleitungen sind so zu verlegen, dass sie bei Erfordernis entleert werden können. Alle Rohre sind spannungsfrei zu verlegen, insbesondere ist die Wärmedehnung zwischen zwei Festpunkten zu beachten. Tragende Konstruktionen dürfen nur mit Zustimmung der Bauleitung durchbrochen oder geschlitzt werden. Leitungen unter Putz und Estrich sind zu umhüllen. Insbesondere dürfen Dehnungsstellen nicht fest eingeputzt werden. Die Anzahl der Rohrbögen ist wegen der Druckverluste auf das technisch erforderliche Maß zu beschränken. Im Zweifel ist über die Leitungsführung und bauseitigen Leistungen eine Abstimmung erforderlich. Einrichtungsgegenstände Die Lieferung und der Einbau der Einrichtungsgegenstände sollen nach Unterbrechung bzw. Abschluss der gesamten Rohrmontage erfolgen. Gegen Verschmutzung sämtlicher Anlagenteile vor der Übergabe ist Vorsorge zu treffen. Die Art und Weise der Befestigung von Einrichtungsgegenständen ist mit der Bauleitung abzustimmen. Bolzenschussgeräte sind nicht zugelassen. Werden Dübel zur Befestigung von Sanitärgegenständen an gefliesten Wänden erforderlich, sind die Dübellöcher mit Reaktionsharz oder anderen geeigneten Werkstoffen abzudichten. Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen; eine ausdrückliche Bestätigung des Musters durch den Bauherren sollte eingeholt werden. Veränderungen des Standortes von Einrichtungsgegenständen -auch auf Wunsch des Bauherren- sind nur nach Rücksprache mit dem Architekten zulässig, damit die Forderung der DIN VDE 0100-701 -Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V; Räume mit Badewanne oder Dusche- eingehalten werden. Alle einzubauenden elektrischen Verbraucher - auch im Austausch - sind für die Nennspannungen 24V, 230V bzw. 400V auszulegen. Kalkulationshinweis Alle angegebenen Mengenansätze sind Richtwerte. Tatsächliche Massen sind vor Ort aufzumessen oder den beiliegenden Planunterlagen zu entnehmen! Leistungsbeschreibung Sanitärtechnik Demontage Rohrleitungen und Zubehör sowie Sanitärobjekte und Einbauten Zur Demontage gehört das vollständige Demontieren der Anlagenteile, Transport zur bis zu 100m entfernten Sammelstelle/Schuttcontainer und fachgerechte, sortenreine Entsorgung. Die Schuttcontainer sind vom Bieter zu stellen. Rohre sind aus den Decken vollständig zu entfernen. Die für die Neuverlegung nicht notwendigen Bohr- und Durchbruchsöffnungen von den demontierten Leitungen in den Decken und Wänden sind zu verschließen. Aus Wänden herausragende Rohrleitungen/ Halterungen u.ä. sind mind. 3 cm frei zu stemmen und dann abzutrennen. Das Trennen von Rohrleitungen hat durch Sägen zu erfolgen. Thermische Verfahren und Trennschleifen sind in den Gebäuden untersagt. Rohre und Stand: 30.06.2016 29 von 53 kba Architekten und Ingenieure GmbH 12489 Berlin Rudower Chaussee 12B Tel: 030/ 658030 Fax: 030/6580325 LEISTUNGSVERZEICHNIS Projekt: 15011.9 3 3 WE 6468 - Nipkowstraße Heizung, Sanitär Sanitär Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag Dämmung sind getrennt zu entsorgen. Das Material wird Eigentum des Auftragnehmers. Die Entsorgungsscheine sind unaufgefordert bei der Rechnungslegung dem AG vorzulegen. Vor der Demontage der Kaltwasserleitungen sind die vorhandenen Trinkwasseranlagen komplett mit allen Anlagenteilen zu entleeren. Mengenansatz Entleerung: · · · 5 Trinkwasserhausanschlüsse mit Kellerverteilungen Trinkwasser kalt 29 Steigeleitungen Trinkwasser kalt Anschlussleitungen Trinkwasser kalt für 77 Küchen und Bäder Demontage der Kaltwasserleitungen im Kellergeschoss (Leistungsgrenze: ab Hauswasserzähler der BWB) und in den Geschossen, als Verteil- und Steigeleitungen, als Sammel- und Einzelanschlussleitungen einschließlich der Befestigungen, Form- und Verbindungsstücke, eingebauter Gewindearmaturen, Absperrventile sowie sämtlicher sonstiger Trinkwasser-Armaturen. Zu demontieren sind Anlagenteile wie Filter, Absperrarmaturen nach Hauswasserzähler. Zwei der fünf Hauswassereinspeisungen werden stillgelegt. Der Verschluss der Hauswassereinspeisungen an der Hauswand nach der Abholung der Zähler durch die BWB ist einzukalkulieren. Die Demontagehöhe über Kellerfußboden beträgt überwiegend ca. 2 m. Die Rohre sind aus Stahl, Stahl verzinkt, Kupfer, Edelstahl, Blei- und sonstige Rohrwerkstoffe und ungedämmt verlegt. Eventuelle Dämmungen, die partiell nach Kleinreparaturen angebracht worden sind, sind nach der Demontage getrennt von den Rohrleitungen zu entsorgen. Mengenansatz Demontage Kaltwasserleitungen: · · · Demontage Kellerverteilungen DN15 - DN50 Trinkwasser kalt: ca. 400 lfdm Demontage 29 Steigestränge DN15 - DN32 Trinkwasser kalt: ca. 240 lfdm Demontage Wohnungsanbindungen DN15-DN25 Trinkwasser kalt und warm ab Warmwasserbereiter: für 71 Wohnungen Bad- und Küchenzeile mit 1 Sammelanschlussleitung an Trennwand und für 6 separate Bäder und 6 separate Küchen Demontage der Schmutzwasserleitungen im Kellergeschoss und in den Geschossen, als Sammel- und Fallleitungen, als Sammel- und Einzelanschlussleitungen einschließlich der Befestigungen, Form- und Verbindungsstücke, Reinigungsrohre und Fallrohrbelüfter über Dach. Die Demontagehöhe über Kellerfußboden beträgt überwiegend ca. 2 m. Sämtliche Rohre sind überwiegend aus Guss. Die Fallrohre an der Hofseite sind im Kellergeschoss an ebenfalls hofseitige Grundleitungsanschlüsse geführt worden. Unter der Sohle wurden die Grundleitungen Richtung Straße entwässert. Der Hausanschluss Schmutzwasser in der Otto-Franke-Straße 62 liegt als einziger Hausanschluss außerhalb des Gebäudes. Die Grundleitung vom Gebäudeaustritt bis zum Übergabeschacht muss überprüft und ggf. saniert werden. Demontage der Schmutzwassersammelleitungen bis zum Hausanschluss der BWB im Gebäude einschließlich Verschließen der alten, nicht mehr genutzten Grundleitungsanschlüsse. Die Neuverlegung erfolgt bis auf zwei neu zu verlegende Grundleitungen als Kellerquerung unter der Kellerdecke. Die zu demontierenden Anschlussleitungen von den Wannen und WC's sind jeweils im darunterliegenden Geschoss unter der Decke zum Fallrohr geführt worden. Die Demontagehöhe kann entsprechend der Geschosshöhe bis 2,6 m sein. Demontage der LoroRegenstandrohre und ggf. provisorisches Verschließen der Grundleitungsanschlüsse. 4 Regenfrontrohr-Anschlusskanäle sind infolge des maroden Zustandes nicht für die weitere Nutzung vorgesehen und zu verschließen. Mengenansatz Demontage Abwasserleitungen: · Stand: 30.06.2016 Demontage Schmutzwasserleitungen im Keller DN70 - DN150: ca. 350 lfdm 30 von 53 kba Architekten und Ingenieure GmbH 12489 Berlin Rudower Chaussee 12B Tel: 030/ 658030 Fax: 030/6580325 LEISTUNGSVERZEICHNIS Projekt: 15011.9 3 3 WE 6468 - Nipkowstraße Heizung, Sanitär Sanitär Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. · · · Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag Demontage 29 Fallstränge und Rohrbelüfter DN70 - DN100: ca. 300 lfdm Demontage Anschlussleitungen in den Geschossen DN40-DN100: für 77 Wohnungen mit Bad und Küche Demontage Regenwasser-Fallrohrstützen und ggf. provisorischer Verschluss der Grundleitungsanschlüsse: ca. 20 Stck Demontage der sanitären Einrichtungen in den 77 Wohnungen bestehend pro Wohnung aus: · Stand-WC aus Sanitärporzellan mit Spülkasten · Waschtisch oder Waschbecken aus Sanitärporzellan, teilweise Wohnungen ohne Waschtisch · Wanne 1600 x 700 mm aus Acryl oder Stahlblech überwiegend auf Füßen, einschließlich der teilweise vorhandenen Wannenschürzen oder Wannenträger · Küchenspüle, aus Emaille oder Edelstahl, mit Unterschrank · Mini-Durchlauferhitzer für die Versorgung einzelner Entnahmestellen, vorrangig in der Küche · Speicher für die Warmwasserversorgung mehrerer Entnahmestellen im Bad Demontage von 2 Ausgussbecken aus Stahlblech im Kellergeschoss Sämtliche sanitären Einrichtungen sind einschließlich der Konsolen, Halter, Armaturen, Verschraubungen und Anschlußleitungen zu demontieren. Rohrleitungen und Zubehör sowie Dämmungen Schmutzwasserleitungen Grundlagen der Installation sind die DIN 1986-100, Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke - Teil 100: Bestimmungen in Verbindung mit DIN EN 752 und DIN EN 12056 , die DIN EN 1610 - Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen, die DIN 4102/B1 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen, VDI 4100 Schallschutz von Wohnungen Kriterien für Planung und Beurteilung. Das Entwässerungssystem ist gemäß DIN 4109 gegen Körperschallübertragung vom Baukörper zu trennen. Die Verarbeitung und Verlegung ist nach den herstellerspezifischen Vorschriften sowie unter der Einhaltung einschlägiger Normen durchzuführen. Die Abwassernetze werden ab den Hausanschlüssen vollständig erneuert. Vor Baubeginn werden Grundleitungen der BWB instandgesetzt. Es sind 5 straßenseitige Hausanschlüsse der BWB vorhanden, an denen die neu zu verlegenden Leitungen anbinden: · · · · · Hausanschluss Otto-Franke-Straße 66: Anschluss Sammelleitung von 6 Fallleitungen Hausanschluss Otto-Franke-Straße 62: Anschluss Sammelleitung von 6 Fallleitungen Besonderheit: Verlegung einer neuen Grundleitung unter der Kellersohle zum Queren des Kellers aufgrund der geringen Kellerdeckenhöhe und der Übergabeschacht ist auf dem Grundstück, Prüfung der Grundleitung auf dem Grundstück bis zum Übergabeschacht Hausanschluss Otto-Franke-Straße 60: Anschluss Sammelleitung von 6 Fallleitungen Hausanschluss Otto-Franke-Straße 58: Anschluss Sammelleitung von 6 Fallleitungen Besonderheit: Verlegung einer neuen Grundleitung unter der Kellersohle zum Queren des Kellers aufgrund der geringen Kellerdeckenhöhe Hausanschluss Nipkowstraße 54: Anschluss Sammelleitung von 5 Fallleitungen Sammelleitungen im Kellergeschoss Die Sammelleitungen sind unter der Kellerdecke und an den Wänden mit einem Gefälle von 1:100 zu verlegen. Vor jedem Übergang Fallrohr zur Sammelleitung, nach mindestens 20 m Sammelleitung, vor jedem Hausanschluss und vor Richtungsänderungen sind Reinigungsöffnungen vorzusehen. Aufgrund der geringen Deckenhöhe mit ca. 2 m sind Querungen mit anderen Leitungen und vor Türöffnungen zu vermeiden. Die Sammelleitungen müssen daher teilweise unter Treppenpodeste an der Außenwand verlegt werden. Ob der Bereich unter den Podesten hohl oder mit Schutt gefüllt ist, wird sich erst bei der Ausführung herausstellen. Ein Mehraufwand für die Verlegung, Schutz für die Rohre in diesen Bereichen ist Stand: 30.06.2016 31 von 53 kba Architekten und Ingenieure GmbH 12489 Berlin Rudower Chaussee 12B Tel: 030/ 658030 Fax: 030/6580325 LEISTUNGSVERZEICHNIS Projekt: 15011.9 3 3 WE 6468 - Nipkowstraße Heizung, Sanitär Sanitär Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag einzukalkulieren. Sammelleitungen im KG: Fabrikat: Geberit Silent-PP Zu den Rohrmassen sind als Zulage Form- und Verbindungsstücken jeglicher Art, Abzweige, Reduktionen, Muffen, Befestigungsmaterial (schallgedämmt) und Verbinder, Verschnitt ausreichend einzukalkulieren. Einschließlich Übergangsformstücke zu den Grundleitungsstutzen, KG 2000 neu / Guss alt, zu den Falleitungen, Silent-db20, und für den Anschluss von Duschen aus dem EG. Einzukalkulieren sind ausreichende Befestigungen aus Profilstahl. Mengenansatz Sammelleitungen im Kellergeschoss und der o.g. Zulage: Anzahl Fallleitungen: 29 Geschosshöhe KG: ca. 2 m Hausanschlüsse: 5 Silent-PP Rohr DN50: ca. 20 lfdm Silent-PP Rohr DN70: ca. 20 lfdm Silent-PP Rohr DN90: ca. 25 lfdm Silent-PP Rohr DN100: ca. 270 lfdm (davon ca. 40 lfdm für Regenwassersammelleitung) Silent-PP Rohr DN125: ca. 130 lfdm Silent-PP Rohr DN150: ca. 25 lfdm Reinigungsöffnungen DN90/100: ca. 40 ST Reinigungsöffnungen DN125: ca. 15 ST Reinigungsöffnungen DN150: ca. 5 ST Anzahl Querungen unter Treppenpodest: 5 x ca. je 2,5 lfdm Rohrlänge Fallleitungen Die in Installationsschächten verlegten Fallleitungen sind in jeder Etage zur Dehnungskompensation mit Stütz- und Dehnmuffen zu sichern. Da der Dachgeschossneubau andere Wohnungsgrundrisse als die sanierten Bestandsgeschosse aufweist, ist im 2.Obergeschoss mit Verzügen im Schachtumkreis unter der Decke zu rechnen. Fallleitungen sind durch Holzdecken und zum Neubau durch Betondecken zu verlegen. Hierbei ist zu beachten, dass Verzüge, bedingt durch Holzbalken und Deckenversprünge, so zu gestalten sind, dass möglichst wenig Wohnraum verloren geht. Auch hier sind sämtliche notwendige Leistungen, wie Durchbrüche fachgerecht herstellen und nach erfolgter Montage fachgerecht schließen, mit in der Kalkulation zu berücksichtigen. Fallleitungen: Fabrikat: Geberit Silent-db20 Verbindung durch Spannverbinder Auf die Rohrdimension abgestimmte Rohrschellen mit Schalldämmeinlage für die Gleitbefestigung von Rohren oder zur Fixpunktbefestigung von Rohren in Verbindung mit Stützund Dehnmuffe oder Langmuffe. Zu den Rohrmassen sind als Zulage Form- und Verbindungsstücken jeglicher Art, Abzweige, Reduktionen, Muffen, Befestigungsmaterial (schallgedämmt) und Verbinder, Verschnitt ausreichend einzukalkulieren Einzukalkulieren sind ausreichende Befestigungen aus Profilstahl. Mengenansatz Sammel- und Fallleitungen und der o.g. Zulage: Anzahl Fallleitungen: 29 Geschosshöhen: ca. 3 m Stand: 30.06.2016 32 von 53 kba Architekten und Ingenieure GmbH 12489 Berlin Rudower Chaussee 12B Tel: 030/ 658030 Fax: 030/6580325 LEISTUNGSVERZEICHNIS Projekt: 15011.9 3 3 WE 6468 - Nipkowstraße Heizung, Sanitär Sanitär Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag Silent-db20 Rohr DN50: ca. 10 lfdm Silent-db20 Rohr DN70: ca. 10 lfdm Silent-db20 Rohr DN90: ca. 460 lfdm (alle 29 Stränge und Verzüge) Stütz- und Dehnmuffen: ca. 150 St Für 4 Fallleitungen sind je 2 Rohrbe- und Entlüfter über Dach vorgesehen, da im Dachgeschoss teilweise je 2 Wohnungen schmutzwasserseitig angeschlossen werden. Einzukalkulieren ist die Lieferung und Montage von ca. 33 Rohrbe- und Entlüfter DN 90/100, dachneigungsunabhängig, einschließlich: Grundplatte und Anschluss-Schlauch und Anschlussadapter an Fallrohr sowie Bitumenbahn-Eindichtungen. Schwitzwasserdämmung Rohrbelüfter der Schmutzwasserfallleitungen, da= 90-110 mm, vor dem Mengenansatz Schwitzwasserdämmung: ca. 100 lfdm Brandschutz für Fall- und Sammelleitungen Für die Geschossquerungen und Durchdringungen von Brandabschnitten im Kellergeschoss sind folgende Rohrschott90 für Abwasserleitungen zu verwenden: Fabrikat: Geberit, Typ: Rohrschott 90 Plus Mengenansatz Rohrschott 90 Plus: Rohrschott 90 Plus DN 50 / 70: ca. 5 St Rohrschott 90 Plus DN 90 / 100: ca. 150 St Rohrschott 90 Plus DN 125: ca. 25 St Einzel- und Sammelanschlussleitungen in den Wohnungen Die Sammel- und Einzelanschlussleitungen werden oberhalb des FFB in den Installtionsvorwänden verlegt. Die Duschen und tlw. Badewannen im EG werden vom KG angeschlossen. Im Dachgeschoss sind in zwei Wohnungen jeweils ca. 3 m Einzelanschlussleitungen von Duschen im Fußbodenaufbau zu verlegen. Die Wohnungsinstallation Schmutzwasser ist zu kalkulieren für: Fabrikat: Ostendorf HT-Abflussrohr (PPs) Zu den Rohrmassen sind als Zulage Form- und Verbindungsstücken jeglicher Art, Abzweige, Reduktionen, Muffen, Gummidichtungen, Befestigungsmaterial (schallgedämmt) und Verbinder, Verschnitt ausreichend einzukalkulieren Mengenansatz Ostendorf HT-Abflussrohre und der o.g. Zulage: Anzahl Wohnungen: 93 Anzahl Bäder/Küchen zusammen (Spüle+GSP an Badwand):75 Anzahl Bäder/Küchen getrennt: 18 Anzahl Duschen/ Wannen EG, die vom Keller angebunden werden: ca. 10 HTEM DN40/50: ca. 550 lfdm HTEM DN70: ca. 110 lfdm HTEM DN90: ca. 370 lfdm Grundleitungen unter der Kellersohle und Überprüfung der Grundleitung zum Übergabeschacht der Wasserbetriebe in der Otto-Franke-Straße 62 In zwei Bereichen werden zur Querung von der Hof- zur Straßenseite die Sammelleitung unter Stand: 30.06.2016 33 von 53 kba Architekten und Ingenieure GmbH 12489 Berlin Rudower Chaussee 12B Tel: 030/ 658030 Fax: 030/6580325 LEISTUNGSVERZEICHNIS Projekt: 15011.9 3 3 WE 6468 - Nipkowstraße Heizung, Sanitär Sanitär Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag der Sohle verlegt: in der Otto-Franke-Straße 62 und in der Otto-Franke-Straße 58. In der Otto-Franke-Straße 62 muss die auf dem Grundstück vorhandene Grundleitung zum Übergabeschacht durch Spülungen gereinigt und mittels Videoinspektion überprüft werden. Gegebenfalls ist mehrfaches hydrodynamisches Reinigungen nötig - vom Grundleitungsstutzen im Haus bis zum Übergabeschacht der BWB zur vollständigen Säuberung für die optische Inspektion. Bei der Reinigung sind gleichzeitig die Verunreinigungen abzusaugen. Verwendung geeigneter Düsen. Die gelösten Stoffe sind herauszuschaffen und vorschriftsmäßig zu entsorgen. In der Otto-Franke-Straße 58 ist der der Anschluss der neu verlegten Grundleitung an den Hausanschluss der BWB mit Übergangsformstücken und notwendigen Stemmarbeiten vorzusehen. Einzukalkulieren sind die Stemmarbeiten zur Verlegung unter der Sohle und das Verschließen nach Verlegung der Grundleitung. Einschließlich: Herstellen des Anschlusses an den Übergabeschacht Grundleitungen: RohrSystem: KG 2000 Zu den Rohrmassen sind als Zulage Form- und Verbindungsstücken jeglicher Art, Abzweige, Reduktionen, Muffen und Verschnitt ausreichend einzukalkulieren. Mengenansatz Grundleitung und der o.g. Zulage: Grundleitung DN 125 auf dem Grundstück zum Übergabeschacht: ca. 15 m Länge Grundleitung DN 125 unter der Sohle: ca. 25 lfdm Grundleitung DN 100 für Regenwasser-Fallrohr-Anschluss: ca. 40 lfdm Regenwasserleitungen Zum Leistungsumfang der Sanitärinstallation gehört die Erneuerung der Regenstandrohre für die außen liegende Dachentwässerung, Herstellung der Anschlüsse an die bauseits gestellten Fallleitungen und ggf. vorhandenen Grundleitungsstutzen Herstellen von ca. 5 Kernbohrungen DN 150 durch Außenwand KG bis 65 cm Mauerwerk einschließlich ca. 5 Doyma-Abdichtungen für Rohrleitungen DN 100 Tlw. werden Fallrohr-Anschlussleitungen ins Gebäude geführt und vor dem Hauskasten an die Grundleitung angeschlossen. Die Leitungslängen im KG sind in den Mengen für das Silent-PPRohr unter Schmutzwasser enthalten. Leitungslängen für die Grundleitungen außenhalb des Gebäudes sind in den Mengen für das KG 2000-Rohr für Schmutzwasser enthalten. Vorgesehen sind Regenstandrohre, aus Stahl, feuerverzinkt, rund, mit Reinigungsöffnung nach DIN EN 1123 mit erhöhtem Qualitätsstandard gemäß RAL-Gütezeichen GZ-694, mit 2Kammern-Steckmuffenverbindung, Brandschutzklasse A1, formstabil, bruchfest, rückstausicher, langlebige Innenbeschichtung gemäß DIN EN ISO 2178 auf Basis einer 2K-Epoxid-Kombination 1500 mm, einschließlich: · · · Anschlussstück und Bögen zum Übergang von Standrohr zur Grundleitung Standrohrkappe aus VMZINC, nach EN 988 und PREMIUMZINC Qualitätskriterien, passend zum Standrohr Dichtelemente Fabrikat: Loro-X Standrohr mit Reinigungsöffnung Mengenansatz Regenstandrohre DN100: ca. 18 St Trinkwasserleitungen, Armaturen und Dämmungen Die Trinkwassernetze kalt werden ab den Hausanschlüssen (Leistungsgrenze: ab Wasserzähler der BWB) vollständig erneuert. Von den 5 Trinkwasser-Hausanschlüssen werden 3 Stand: 30.06.2016 34 von 53 kba Architekten und Ingenieure GmbH 12489 Berlin Rudower Chaussee 12B Tel: 030/ 658030 Fax: 030/6580325 LEISTUNGSVERZEICHNIS Projekt: 15011.9 3 3 WE 6468 - Nipkowstraße Heizung, Sanitär Sanitär Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag weitergenutzt. Nach den 3 Trinkwassereinspeisungen mit Wasserzähler der BWB ist jeweils ein automatischer Rückspülfilter, Fabrikat: Judo, Typ: Profimat - Zeit gesteuert) einzubauen. Dieser ist unmittelbar unter der Kellerdecke zu platzieren, so dass möglichst das Rückspülwasser natürlich entwässert werden kann (Anschluss an SW über Geruchsverschluss). Hausanschlüsse der BWB: · · · · · Hausanschluss Otto-Franke-Straße 66: Stilllegung Hausanschluss Otto-Franke-Straße 62: Anschluss Verteilungsleitung zu 14 Strängen Hausanschluss Otto-Franke-Straße 60: Anschluss Verteilungsleitung zu 6 Strängen und Kaltwasser zur Warmwasserbereitung in der Fernwärmestation Otto-Franke-Straße 60a Hausanschluss Otto-Franke-Straße 58: Anschluss Verteilungsleitung zu 11 Stränge Hausanschluss Nipkowstraße 54: Stilllegung Für die Bewässerung der hofseitigen Gartenanlagen - Nipkowstr. und Otto-Franke-Str. - sind je eine frostsichere Außenarmatur mit Absperrventil und Wasserzähler vorgesehen. Die Warmwasserbereitung erfolgt in der Fernwärmeübergabestation im Kellergeschoss hofseitig in der Otto-Franke-Straße 60a. Folgende Edelstahl-Speicher-Wassererwärmer sind zu installieren: senkrecht stehender, hygienischer Speicher-Wassererwärmer mit einer Heizwendel zur Trinkwassererwärmung in Verbindung mit Fernheizungen. Nach DIN 4753 gebaut und registriert, refüllt die Anforderungen des DVGW Arbeitsblattes W 551. Für Heizungsanlagen nach DIN 4751. Speicherzelle und Heizwendel korrosionssicher aus hochlegiertem Edelstahl, mit Reinigungs- und Besichtigungsöffnung oben sowie vorderer Flanschöffnung. Der SpeicherWassererwärmer ist allseitig mit Mineralfaser wärmegedämmt. Ummantelung aus Stahlblech, epoxidharzbeschichtet, Farbe vitosilber Typ: EVI Speicherinhalt: 500 Liter Lieferumfang: separat verpackte Wärmedämmung, Stellfüße, Thermometer und Tauchhülse für Speichertemperatursensor bzw. Temperaturregler Aufgrund der geringen Türbreiten von ca. 85 cm ist die Wärmedämmung erst in der Heizzentrale anzubringen. Fabrikat: Viessmann Typ: Vitocell-V 300 einschließlich sämtlichen Zubehör zur Aufstellung, Anschlussverschraubungen für Presssystem mapress Inbetriebnahme und Mengenansatz nach Auslegung Warmwasserspeicher: 3 x Vitocell-V 300 Als Zirkulationspumpe ist vorgesehen: Umwälzpumpe mit 1-phasigen Naßläufermotor Mediumtemperaturbereich: -25 - 110 °C max. Betriebsdruck: 10 bar Fabrikat: Grundfos Typ: UP 20-45 N 150 / 230 V Einzukalkulieren sind: Sicherheitsventil DN 32, 10 bar Durchgangs-Rückflussverhinderer DN 32, Fabrikat: Kemper, Rotguss, Außengewinde, Anschlussverschraubungen für Presssystem mapress Von der Fernwärmeübergabestation wird das gesamte Warmwasser- und Zirkulationsnetz verteilt für insgesamt 29 Steigeleitungen warm und 33 Zirkulationsleitungen in den Schächten. Da der Dachgeschossneubau andere Wohnungsgrundrisse als die sanierten Bestandsgeschosse aufweist, ist im 2.Obergeschoss mit Verzügen im Schachtumkreis unter der Stand: 30.06.2016 35 von 53 kba Architekten und Ingenieure GmbH 12489 Berlin Rudower Chaussee 12B Tel: 030/ 658030 Fax: 030/6580325 LEISTUNGSVERZEICHNIS Projekt: 15011.9 3 3 WE 6468 - Nipkowstraße Heizung, Sanitär Sanitär Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag Decke zu rechnen. In 4 Schächten werden 2 Zirkulationen geführt, da im Dachgeschoss je zwei Wohnungen versorgt werden. Die Mindestnennweite für Zirkulationsstrangleitungen ist lt. AGVorgabe DN 15 und werden im letzten Geschoss kurz vor den Wasserzählern angebunden. Die Absperr- und Zirkulationsventile sind in allgemein zugänglichen Bereichen, außerhalb der Mieterkeller anzubringen. Die Warmwasserleitungen sind nach gültiger EnEV zu dämmen. Die Kaltwasserleitungen sind gegen Schwitzwasser zu dämmen, nach den Richtwerten für Schichtdicken zur Dämmung von Rohrleitungen für Trinkwasser kalt - DIN 1988-200:2012-05 - Tabelle 8. In sichtbaren Bereichen: mit Kunststoffummantelung In der Heizzentrale: mit Blechummantelung Verteilungsleitungen und Dämmungen im Keller und Steigeleitungen und Dämmungen Die Steigeleitungen sind durch Holzdecken und zum Neubau durch Betondecken zu verlegen. Hierbei ist zu beachten, dass Verzüge, bedingt durch Holzbalken und Deckenversprünge, so zu gestalten sind das möglichst wenig Wohnraum verloren geht. Auch hier sind sämtliche notwendige Leistungen, wie Durchbrüche fachgerecht herstellen und nach erfolgter Montage fachgerecht schließen, mit in der Kalkulation zu berücksichtigen. Die Verteilungs- und Steigeleitungen im Kellergeschoss aus: Fabrikat: Geberit Mapress Edelstahl 1.4401 Trinkwasser Zu den Rohrmassen sind als Zulage Form- und Verbindungsstücken jeglicher Art, T-Stücke, Reduktionen, Übergänge und Verschnitt ausreichend einzukalkulieren. Einzukalkulieren sind ausreichende Befestigungen aus Profilstahl. Mengenansatz Verteil- und Steigeleitungen und der o.g. Zulage: Anzahl Stränge Kaltwasser: 29 Anzahl Stränge Warmwasser: 29 Anzahl Stränge Zirkulation: 33 Geschosshöhen: ca. 3 m Hausanschlüsse: 3 Mapress Edelstahl Systemrohr d 15 x1 : ca. 5 lfdm Mapress Edelstahl Systemrohr d 18 x1 : ca. 600 lfdm Mapress Edelstahl Systemrohr d 22 x1,2 : ca. 640 lfdm Mapress Edelstahl Systemrohr d 28 x1,2 : ca. 780 lfdm Mapress Edelstahl Systemrohr d 35 x1,5 : ca. 210 lfdm Mapress Edelstahl Systemrohr d 42 x1,5 : ca. 110 lfdm Für die Geschossquerungen und Durchdringungen von Brandabschnitten im Kellergeschoss sind folgende Rohrabschottungen zu verwenden: R90 Rohrabschottung für nichtbrennbare Versorgungsleitungen in Massivbauteilen und leichten Trennwänden. Feuerwiderstandsfähige Rohrabschottungen mit nichtbrennbarer hochverdichteter Conlit Schale 150 U mit einem Schmelzpunkt von > 1000 °C und notwendiger weiterführender Dämmung mit der Dämmschale Rockwool 800 Ausführung: Die Erstellung einer Rohrabschottung der Feuerwiderstandsklasse R90. Hierzu ist die Brandschutzschale entweder formschlüssig in eine Kernbohrung einzupressen oder bei Stand: 30.06.2016 36 von 53 kba Architekten und Ingenieure GmbH 12489 Berlin Rudower Chaussee 12B Tel: 030/ 658030 Fax: 030/6580325 LEISTUNGSVERZEICHNIS Projekt: 15011.9 3 3 WE 6468 - Nipkowstraße Heizung, Sanitär Sanitär Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag verbleibenden Restfugen bzw. im Durchbruch vollständig ein zu mörteln (Mörtel MG II, IIa, III). Fugen bis zu einer Breite von ca. 2 mm werden mit vollflächig auf die Brandschutzschale aufgebrachtem Brandkleber abgedichtet. Alternativ können in Massivbauteilen Restspalte bis 30 mm Breite mit Brandschutzkitt verfüllt werden. Eine weiterführende Dämmung mit der dazugehörigen Brandschaler ist beidseitig der Durchführung anzubringen. Alle Rohrschalen sind mit verzinktem Bindedraht, 6 Windungen pro lfd. Meter, auf dem Rohr zu befestigen. Der Einbau mit "Null-Abstand" zwischen den Brandschale im Durchführungsbereich ist lt. Prüfzeugnis zulässig. Die Ausführung muss gemäß ABP Nr. P-3725/4130-MPA BS erfolgen. Die ordnungsgemäße Ausführung ist vom Ersteller der Abschottung nach Abschluss der Arbeiten durch eine Übereinstimmungserklärung zu bescheinigen. Baustoffklasse: A2 nach DIN 4102-1 Schmelzpunkt: > 1000 ° C nach DIN 4102-17 Rohdichte: > 150 kg/m³ Wärmeleitfähigkeit:0,040 W/(mK) nach EnEV oder technisch gleichwertig Notwendige weiterführende Dämmung: Baustoffklasse: A2 nach DIN 4102-1 Schmelzpunkt: > 1000 ° C nach DIN 4102-17 Wärmeleitfähigkeit: 0,035 W/(mK) nach EnEV oder technisch gleichwertig Fabrikat: Rockwool Typ: Conlit Mengenansatz Rohrabschottungen R90 je 0,5 m für Trinkwasser DN 15 - 25: ca. 390 St Mengenansatz Rohrabschottungen R90 je 0,5 m für Trinkwasser DN 32 - 40: ca. 15 St Einzukalkulieren ist das Öffnen und Verschließen mit Mörtel der Holzbalkendecken und Betondecken für ca. 35 Stränge (Schmutzwasser und Trinkwasser) - Öffnungsgröße: ca. 1200 mm2 - sowie ca. 100 Einzeldurchdringungen - Öffnungsgröße: ca. 20 x 20 cm. Dämmungen der Strang- und Verteilungsleitungen Dämmung von Trinkwasserrohrleitungen, Bögen und Abzweigen mit nichtbrennbaren aluminiumkaschierten Steinwolle- Rohrschalen Ausführung: Rohrschalen fugendicht auf die Rohrleitungen aufbringen. Schutzstreifen der selbstklebenden Längsüberlappung entfernen und mit dem Längsschlitz dicht verkleben. Rundstöße mit selbstklebenden Aluminiumklebeband verkleben. Zusätzlich Rohrschalen mit verzinktem Bindedraht, 6 Windungen pro lfd. Meter, auf der Rohrleitung befestigen. Ausführung: - diffusionsdicht - im Sichtbereich mit Kunststoffaußenmantel - in der Heizzentrale mit Blechmantel Baustoffklasse: A2 nach DIN 4102 Wärmeleitfähigkeit: 0,035 W/(mK) Schmelzpunkt: > 1000 °C nach DIN 4102 Fabrikat: Rockwool Typ: RS 800 Dämmschichtdicke: Warmwasser nach EnEV und Kaltwasser Schwitzwasserdämmung Stand: 30.06.2016 37 von 53 kba Architekten und Ingenieure GmbH 12489 Berlin Rudower Chaussee 12B Tel: 030/ 658030 Fax: 030/6580325 LEISTUNGSVERZEICHNIS Projekt: 15011.9 3 3 WE 6468 - Nipkowstraße Heizung, Sanitär Sanitär Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag Die Dämmung von Rohrbögen und Abzweigen ist mit einzukalkulieren. Mengenansatz für die Dämmung von Verteil- und Steigeleitungen: Dämmung Mapress Edelstahl Systemrohr kalt d 15 x1 : ca. 5 lfdm Dämmung Mapress Edelstahl Systemrohr kalt d 18 x1 : ca. 20 lfdm Dämmung Mapress Edelstahl Systemrohr kalt d 22 x1,2 : ca. 255 lfdm Dämmung Mapress Edelstahl Systemrohr kalt d 28 x1,2 : ca. 375 lfdm Dämmung Mapress Edelstahl Systemrohr kalt d 35 x1,5 : ca. 75 lfdm Dämmung Mapress Edelstahl Systemrohr kalt d 42 x1,5 : ca. 90 lfdm Dämmung Mapress Edelstahl Systemrohr warm d 18 x1 : ca. 580 lfdm Dämmung Mapress Edelstahl Systemrohr warm d 22 x1,2 : ca. 385 lfdm Dämmung Mapress Edelstahl Systemrohr warm d 28 x1,2 : ca. 405 lfdm Dämmung Mapress Edelstahl Systemrohr warm d 35 x1,5 : ca. 135 lfdm Dämmung Mapress Edelstahl Systemrohr warm d 42 x1,5 : ca. 20 lfdm Ventile, Armaturen, Technische Ausrüstung In der Fernwärmeübergabestation ist ein Ausgussbecken mit Zapfventil mit Rohrbelüfter und Rückflussverhinderer vorzusehen (incl. separater Wasserzähler). Die Entwässerung soll über eine Abwasserhebeanlage (Fabrikat: Kessel, Typ: Aqualift S aus Kunststoff zur Unterflurinstallation) erfolgen. Der Gitterrost für den bauseit gestellten Pumpensumpf 700 x 700 mm ist einzukalkulieren. Zusätzlich ist ein Bodenablauf vorzusehen sowie Stemmarbeiten für die Verlegung der Grundleitung zum Pumpensumpf. Absperrarmaturen im Kellergeschoss: Weser Freistrom-Absperrventil,aus Rotguss, Edelstahl-Sitzring bis DN 50, totraumfrei, mit unter Druck austauschbarer EPDM-Lippendichtung, nach DIN EN 1213, mit DVGW- und Schallschutzzulassung, PN 16, mit Entleerventil, mit 10 Jahren Gewährleistung, beidseitig mit Außengewinde einschließlich Dämmkappe und Anschlussverschraubungen für Presssystem mapress Fabrikat: Kemper, Typ: Figur 173 Mengenansatz für Absperrventile mit Dämmkappe: Kemper Absperrventil mit Dämmkappe DN 20: ca. 8 St Kemper Absperrventil mit Dämmkappe DN 25: ca. 53 St Kemper Absperrventil mit Dämmkappe DN 32: ca. 3 St Kemper Absperrventil mit Dämmkappe DN 40: ca. 7 St Für die Strangentleerungen sind KFE-Ventile DN 15 aus Rotguß mit Schlauchverbindung, Kappe und Kette und mit Anschluss an Pressfittingssystem vorzusehen einschließlich des Anschlussformteils. An den 3 Hauseinspeisungen sind jeweils Entleerungsventil, Fabrikat: Kemper, einzubauen. Rotguss-Kombi-Rückflussverhinderer mit An den für Trinkwasserprobenahme nach der TrinkwVO vorgeschriebenen Leitungsabschnitten im Kellergeschoss sind Probenahmeventile vorzusehen: Probenahmeventil DN 8 und DN 15 aus Rotguss, zur Probenahme von Trinkwasser zur Bestimmung mikrobiologischer und chemischer Parameter nach TrinkwVO in Kalt - und Warmwasserinstallationssystemen, bestehend aus Rotguss im mediumberührten Bereich, absperrbar mittels beiliegendem Inbusschlüssel SW 5, Rotguss-Ventilkörper 360° drehbar, mit abflammbarem und drehbarem Edelstahl-Auslaufbogen, für Ventile und Verschraubungen von DN 15 bis DN 50 (bei Flanscharmaturen von DN 15 bis DN 25) Stand: 30.06.2016 38 von 53 kba Architekten und Ingenieure GmbH 12489 Berlin Rudower Chaussee 12B Tel: 030/ 658030 Fax: 030/6580325 LEISTUNGSVERZEICHNIS Projekt: 15011.9 3 3 WE 6468 - Nipkowstraße Heizung, Sanitär Sanitär Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag Fabrikat: Kemper, Typ: Figur 187 Regulierventile im Kellergeschoss: automatisches Zirkulations-Regulierventil, absperrbar, zum thermisch selbstregelnden, hydraulischen Strangabgleich, mit automatischer Regelbereichsumstellung für die thermische Desinfektion ≥ 70 °C, für Anlagen nach DVGW-Arbeitsblatt W 551 / W 553, mit einstellbarem Regelbereich 50°C bis 65 °C, komplett aus Rotguss im mediumberührten Bereich, beständig gegen aggressives Wasser, totraumfrei, mit PTFE-Sitzdichtung, mit DVGW-Zulassung nach W 554, PN 16, mit Entleerstopfen 1/4" zur Aufnahme des Entleerventils, Absperreinheit mit Thermometer- und Fühleraufnahme, beidseitig mit Außengewinde nach DIN 3546, Teil 1, zum universellen Anschluss von Verschraubungen für Kupfer-, Stahl-, Edelstahl- und Mehrschichtverbundrohr einschließlich Dämmkappe, Anschlussverschraubungen für Presssystem mapress und Entleerventil Fabrikat: Kemper Multi-Therm, Typ: Figur 141 Mengenansatz für automatische Regulierventile mit Dämmkappe DN 15: 31 St An den ungünstigsten Strängen sind zur Einregulierung manuelle Zirkulationsventile vorgesehen: manuelles Zirkulations-Regulierventil, Komplettset inkl. Tauchhülse und Thermometer, AG, mediumberührte Metallteile aus entzinkungsfreiem und korrosionsbeständigem Rotguss, beständig gegen aggressives Wasser, zum hydraulischen, fixen Strangabgleich, PTFESitzdichtung, wartungsfreie Spindelabdichtung mit selbstfettender EPDM-Lippendichtung, Außengewinde für flachdichtende Verschraubungen, Aufnahme für Temperaturfühler Pt 1000, totraumfrei, absperrbar ohne Veränderung der Voreinstellung, mit Stellungsanzeige, DVGWZulassung, Kunststoffteile mit KTW- und W270-Zulassung, für Anlagen nach DVGW-Arbeitsblatt W 551 / W 553 / DIN 1988-300, bis DN 32 Schallschutzzulassung nach DIN EN ISO 3822 Klasse 2, DIN EN 1213, Druckstufe PN 16, max. Betriebstemperatur 110 °C einschließlich: Dämmkappe und Anschlussverschraubungen für Presssystem mapress Fabrikat: Kemper Multi-Fix-Plus, Typ: Figur 150 Mengenansatz für manuelle Regulierventile mit Dämmkappe DN 15: 2 St Für die Gartenbewässerung sind auf der Hofseite zwei frostsichere Außenarmaturen vorgesehen. Frostsichere Außenarmatur, als Bausatz mit automatischer Entleerfunktion, geeignet für Rohbauinstallation und für die nachträgliche Installation bei bereits fertiggestellter Außenwand, universelle Baulänge für alle gängigen Einbautiefen, zusätzlich verlängerbar durch Einsatz von Verlängerungsset, mit Steckschlüsseloberteil und mehrfachverzahntem Steckschlüssel zur Sicherung der Zapfstelle, alle im geschlossenen Zustand mediumberührten Metallteile aus Rotguss, Innenoberteil für schnellen Öffnungsvorgang mit wartungsfreier Spindelabdichtung, Kegel mit innenliegender RV-Feder und EPDM-Sitzdichtung, inkl. integriertem verliersicheren Auslaufrohrbelüfter, Funktionsbelüfter und Rückflussverhinderer (DIN EN 1717, Typ HD), mit DIN-/DVGWund Schallschutzzulassung, Durchgangsgehäuse mit universellem Außengewindeanschluss und Verdrehschutzmanschette einschließlich aller Dichtelemente. Mengenansatz für frostsichere Außenarmaturen DN 20 (3/4"): 2 St 2 Absperrarmaturen DN 20 mit Entleerung, Fabrikat: Kemper/Weser 2 Montagevorrichtung zur Aufnahme AP-Wasserzähler QN 2,5 Einzel- und Sammelanbindungsleitungen Bei der Kalkulierung ist zu berücksichtigen, dass die Sammelanbindungsleitungen nach Stand: 30.06.2016 39 von 53 kba Architekten und Ingenieure GmbH 12489 Berlin Rudower Chaussee 12B Tel: 030/ 658030 Fax: 030/6580325 LEISTUNGSVERZEICHNIS Projekt: 15011.9 3 3 WE 6468 - Nipkowstraße Heizung, Sanitär Sanitär Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag Strangabgang zu den Wohnungswasserzählern unter den Waschtischen zu führen sind. Alle Wohnungswasserzähler sind nach Vorgabe des AG in DN 20 auszuführen, demnach sind alle Sammelanschlussleitungen zu den Wasserzählern in DN 20. Die Sammelanschlussleitungen werden kalt und warm durchgeschliffen verlegt. Rohrleitungen für die Sammelanschluss- und Einzelanbindungsleitungen: aus mehrschichtigem Metallverbundrohr Fabrikat: Geberit, Typ: Mepla Versorgungssystem Zu den Rohrmassen sind als Zulage Form- und Verbindungsstücken jeglicher Art, T-Stücke, Winkel PVDF, Reduktionen, Übergänge und Verschnitt ausreichend einzukalkulieren. Mengenansatz für Einzel- und Sammelanschlussleitungen und der o.g. Zulage: Mepla Metallverbundrohr d 16: ca. 460 lfdm Mepla Metallverbundrohr d 20: ca. 1.200 lfdm Mepla Metallverbundrohr d 26: ca. 870 lfdm Mengenansatz für die Schwitzwasserdämmung 4mm der Kaltwasserleitungen in den Vorwänden, nach den Richtwerten für Schichtdicken zur Dämmung von Rohrleitungen für Trinkwasser kalt - DIN 1988-200:2012-05 - Tabelle 8. SW-Dämmung Mepla Metallverbundrohr d 16: ca. 300 lfdm SW-Dämmung Mepla Metallverbundrohr d 20: ca. 580 lfdm SW-Dämmung Mepla Metallverbundrohr d 26: ca. 480 lfdm Vorwandinstallationen und sanitäre Objekte und Armaturen Installationselemente WC-Element für Wand-WC, Bauhöhe 112 cm, mit UP-Spülkasten, Betätigung vorne/oben für Trockenbau, für Wand-WCs mit Anschlussmaßen nach DIN EN 33:2011-11, 2-MengenSpülung, Montage- und Servicearbeiten am UP-Spülkasten werkzeuglos, ausgerüstet mit Leerrohr für Wasserzuleitung zum Anschluss von AquaClean Geräten. OK WC-Becken über FFB: 43 cm Lieferumfang: · Wasseranschluss R 1/2, mit integriertem Eckventil und Handrad Bauschutz für Serviceöffnung 2 Schutzstopfen Anschlussset für WC, D 90 mm Anschlussbogen 90G aus PE-HD, D 90 mm Übergangsmuffe aus PE-HD, D 90/110 mm 2 Gewindestangen M12 Befestigungsmaterial einschließlich Lieferung Befestigungelemente etc und Montage der Zubehörs wie z.B. Verlängerungen, Fabrikat: Geberit, Typ: Duofix, Artikel-Nr.: 111.300.00.5 einschließlich zugehöriger Betätigungsplatte aus Kunststoff, weiß, für Betätigung von vorn, mit 2Mengen-Auslösung Fabrikat: Geberit, Typ: Bolero Mengenansatz für WC-Elemente für Wand-WC mit Betätigungsplatte: 93 St Stand: 30.06.2016 40 von 53 kba Architekten und Ingenieure GmbH 12489 Berlin Rudower Chaussee 12B Tel: 030/ 658030 Fax: 030/6580325 LEISTUNGSVERZEICHNIS Projekt: 15011.9 3 3 WE 6468 - Nipkowstraße Heizung, Sanitär Sanitär Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag Waschtischelement, Bauhöhe 112 cm für Trockenbau, Befestigungsabstand Waschtisch 5-38 cm, Befestigung für Anschlussbogen höhenverstellbar und schallgedämmt, Traverse Armatur höhen- und tiefenverstellbar. Lieferumfang: · 2 Anschlusswinkel R 1/2, MeplaFix-fähig 2 Schalldämmunterlagen 2 Dämmhülsen Anschlussbogen aus PE-HD, D 50 mm Dichtung D 44/32 mm 2 Gewindestangen M10 Befestigungsmaterial einschließlich Bausatz für Vorwandmontage, Kleinmaterial und Zubehör Fabrikat: Geberit, Typ: Duofix, Artikel-Nr.: 111.430.00.1 Mengenansatz für Waschtisch-Elemente: 93 St Traverse für Aufputz-Armaturen für Bade-/ Duschwanne für Trockenbau, Rahmen mit Bohrlöchern D 9 mm für Befestigung im Holzständerbau, Traverse Armatur höhen- und tiefenverstellbar. Lieferumfang: · 2 Anschlusswinkel R 1/2, MeplaFix-fähig 2 Schalldämmunterlagen 2 Dämmhülsen Befestigungsmaterial Fabrikat: Geberit, Typ: Duofix, Artikel-Nr.: 111.770.00.1 Mengenansatz für Traversen für Aufputz-Armaturen: 97 St Die Installationswände im Erdgeschoss sollen vorgerüstet sein für einen späteren Einbau von Stütz- und Haltegriffen. Element für Stütz- und Haltegriffe, für Trockenbau, für barrierefreies Bauen geeignet. Montageplatte aus Furnierholz, wasserfest verleimt, höhenverstellbar. Lieferumfang: Befestigungsmaterial Fabrikatt: Geberit, Typ: Duofix Mengenansatz für Element für Stütz- und Haltegriffe neben Waschtisch und WC: ca. 80 St Die Wände der Duschen im Erdgeschoss sollen für den späteren Anbau von Brausestangen als Haltegriff in Relingform hergerichtet werden - mit Montageplatten und Halteelemente. Mengenansatz für Halteelemente Brausestangen mit Haltegriffen: ca. 3 St Traverse für Standarmatur der Küchenspüle. Lieferumfang: · 2 Anschlusswinkel R 1/2, MeplaFix-fähig 2 Abdichtscheiben 2 Schalldämmunterlagen · 2 Dämmhülsen Anschlussbogen aus PE-HD, D 50 mm Stand: 30.06.2016 41 von 53 kba Architekten und Ingenieure GmbH 12489 Berlin Rudower Chaussee 12B Tel: 030/ 658030 Fax: 030/6580325 LEISTUNGSVERZEICHNIS Projekt: 15011.9 3 3 WE 6468 - Nipkowstraße Heizung, Sanitär Sanitär Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag Dichtung D 44/40 mm 2 Schutzstopfen Befestigungsmaterial Fabrikat: Geberit, Typ: Duofix, Artikel-Nr.: 111.774.00.1 Mengenansatz für Traversen für Standarmaturen: 77 St Für den Anschluss der Waschmaschinen sind Wandeinbau-Waschgeräte-Siphons einzubauen: Wandeinbau-Waschgeräte-Siphonn DN 40/DN 50, nach DIN 19541 für den direkten Wandeinbau, mit kleinem strömungsgünstigen Gehäuse, montiert auf schalldämmender Montageplatte, Leifeld-Montageschiene, MS-Wandscheibe, Armaturenkombination mit Rückflussverhinderer u. Rohrbelüfter, Winkelschlauchtülle verchromt, Abdeckplatte aus Edelstahl, je noch Einbausituation senkrecht oder waagerecht, Prüfzeichen: DVGW (Armatur), Material Siphon:Polyethylen, schweißbar Fabrikat: Dallmer 406 Mengenansatz für Waschmaschinen-Siphons: 93 St Für das bauseitige Liefern und Anbringen der Wohnungswasserzähler sind UnterputzMontageblöcke für das Anbringen der Absperrungen und Zähler unter dem Waschtisch und tlw. unter den Küchenspülen einzubauen - DUO Absperr-Wasserzähler-Montageblock. Teilweise sind Bäder und Küchen getrennt und daher für eine Wohnung zwei Montageblöcke vorgesehen. Mengenansatz für DUO-Absperr-Wasserzähler-Montageblöcke: 110 St Sanitäre Objekte und Armaturen In den Bädern sind neue Sanitärobjekte in der Sanitärfarbe weiß einzubauen. Die Sanitärarmaturen sind in Messing verchromt mit keramischen Dichtelementen, Geräuschverhalten nach DIN 4109 Gruppe I, mit Prüfzeichen, auszuführen. Armaturen müssen eigensicher sein. Die Silikonierung an den sanitären Objekten ist einzukalkulieren - Farbe: silbergrau Für die Waschtischanlage ist ein Waschtisch aus Sanitärporzellan, Größe 60 x 47 cm mit Hahnloch und Überlauf vorgesehen. Einloch-Eingriffarmatur mit Zugstangenablaufgarnitur und Röhrengeruchsverschluss. Anschluss der Armatur über Eckventile. Die Befestigung des Waschtisches hat schallentkoppelt zu erfolgen. Waschtischanlage ist ohne Randverfugung vorgesehen Waschtisch 60 x 47 cm Fabrikat: Keramag Typ: Allia Paris Waschtisch-Armatur DN 15 Fabrikat: Grohe Typ: Eurosmart Eckventile DN 15 Fabrikat: Eggemann Typ: Egaplus Mengenansatz für Waschtischanlagen: 93 St Die WC-Anlage besteht aus einem Tiefspül-Wand-WC aus Sanitärporzellan mit glasiertem Spülrand mit WC-Sitz (aus Kunststoff mit Metallscharnieren). WC mit WC-Sitz Fabrikat: Keramag Stand: 30.06.2016 42 von 53 kba Architekten und Ingenieure GmbH 12489 Berlin Rudower Chaussee 12B Tel: 030/ 658030 Fax: 030/6580325 LEISTUNGSVERZEICHNIS Projekt: 15011.9 3 3 WE 6468 - Nipkowstraße Heizung, Sanitär Sanitär Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag Typ: Allia Paris Mengenansatz für WC-Anlagen: 93 St Die Badewannenanlage besteht aus einer Badewanne 1,70 x 0,75 m aus Stahl-Email, am Fußende positionierter Ablauf, Excenterablaufgarnitur, mit Wannenträger aus Polystyrol (FCKWfrei) einschließlich Befestigungsmaterial, Konstruktionskleber, Montageschaum. Einzukalkulieren sind Nischenfüllstücke zum stirnseitigen Ausfüllen von Nischen zwischen Wanne und Wand, inklusive aller benötigten Komponenten zur Montage. Für die Bewässerung ist eine Einhand-Wannenbatterie mit Brauseschlauch und Handbrause sowie Brausehalter und Brausestange vorgesehen. Badewanne 1,70 x 0,75 m Fabrikat: Kaldewei Typ: Saniform plus 373-1 Wannenträger: passend zur Wanne Fabrikat: Poresta, Illbruck Ablaufgarnitur Fabrikat: Viega Multiplex Badewannen-Einhebelmischer DN 15 mit Brausegarnitur: Handbrause Tempesta Handbrausehalter, Brausestange 600 mm, Relexaflex-Brauseschlauch 1.750 mm Fabrikat: Grohe Typ: Eurosmart I, Mengenansatz für Badewannenanlagen: 70 St In den Erdgeschoßbädern mit Dusche werden bodengleiche Duschen eingebaut. Für den Ablauf sind Linienabläufe 800 - 900 mm für Verbundabdichtungen einzubauen. Das Ablaufsystem besteht aus einem tiefgezogenen Edelstahl-Rinnenkörper mit Rinnenträger aus Polystyrol sowie eine Rost/Rahmenkonstruktion. Das vertikale Ablaufgehäuse hat einen integrierten Geruchsverschluss. Einzukalkulieren sind die Stemmarbeiten für die Rinnenverlegung, der sichere Anschluss des Rinnenkörpers an die Verbundabdichtung sowohl im Bodenbereich als auch an aufgehenden Wänden. Vom 1. bis zum DG sind Duschtassen vorzusehen Wannenträger aus Polystyrol (FCKW-frei) mit Duschabläufen, für seitlichen Ablauf in der Installationsvorwand. Für die Bewässerung ist eine Einhand-Wannenbatterie mit Brauseschlauch und Handbrause sowie Brausestange vorgesehen. Duschtasse: 1000 x 800 mm, weiß Fabrikat: Kaldewei Typ: Superplan Duschtasse: 900 x 900 mm, weiß Fabrikat: Kaldewei Typ: Superplan Duschtasse: 800 x 800 mm, weiß Fabrikat: Kaldewei Typ: Superplan Wannenträger: passend zur Duschwanne Fabrikat: Poresta, Illbruck Duscharmatur DN 15 mit Brausegarnitur: Handbrause Tempesta I, Brausestange 900 mm, Relexaflex-Brauseschlauch 1.750 mm Fabrikat: Grohe Typ: Eurosmart Stand: 30.06.2016 43 von 53 kba Architekten und Ingenieure GmbH 12489 Berlin Rudower Chaussee 12B Tel: 030/ 658030 Fax: 030/6580325 LEISTUNGSVERZEICHNIS Projekt: 15011.9 3 3 WE 6468 - Nipkowstraße Heizung, Sanitär Sanitär Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag Mengenansatz für Duschwannenanlagen: bodengleiche Duschen mit Rinnen im Erdgeschoss: 5 St Duschwannen 1000 x 800 mm: 11 St Duschwannen 900 x 900 mm: 3 St Duschwannen 800 x 800 mm: 4 St Vom EG bis zum 2.OG sind als Duschabtrennung Duschvorhangstange, Farbe weiß, mit Ringen für die Befestigung des Duschvorhanges vorgesehen. Mengenansatz für Duschvorhangstangen: über Eck für Duschen 800 x 800 mm: 6 Front 800 - 1000 mm: 13 Als Duschabtrennungen im Dachgeschoss sind Doppelpendeltüren aus Ganzglas und für 1 Wohnung zusätzlich mit 1 Seitenteil aus Ganzglas vorzusehen, einschließlich Wandausgleich. Mengenansatz für Duschabtrennungen im DG: Doppelpendeltür und Seitenteil aus Ganzglas Fabrikat: GEOplatin 2-Flügel-Tür für Duschwanne 900 x 900 mm: 2 St 2-Flügel-Tür und Seitenteil für Duschwanne 900 x 900 mm: 1 St 2-Flügel-Tür für 1000 mm für Duschwanne 1000 x 800 mm: 1 St Vom EG bis zum 2.OG: Spültischanlage bestehend aus einer Edelstahl- Auflagespüle mit 1 Becken und Abtropfteil links oder rechts, 800 x 500 mm, mit passenden Unterbau mit Schiebetüren, ohne Schublade, mit Boden. Ablaufgarnitur für Spüle mit Einzel-/Doppelbecken einschließlich Geruchsverschluss und für Geräteanschluss bzw doppelten Geräteanschluss, mit Einhand-Spültischbatterie, Eckventil mit Kombinations-Eckventil bzw. Doppel-KonbinationsEckventil mit Rückflußverhinderer und Schlauchverschraubung, Verlängerung und Schubrosette, verchromt, Anschlußgewinde 1/2" Einhand-Spültischbatterie DN 15 Fabrikat: Grohe Typ: Eurostyle Mengenansatz für Spültischanlagen: Küchen mit 2 Geräteanschlüsse: ca. 23 St Küchen mit 1 Geräteanschluss: ca. 54 St Für die Küchen im DG sind trink- und schmutzwasserseitige Anschlussmöglichkeiten für die bauseitige Küchenspüle und Spültischarmatur vorzubereiten, einschließlich Absperrungen und Stopfen Schmutzwasser: DN 50 Trinkwasser: Kalt/Warm 16x2,25 mm bis zu 2,50 m von der Trennwand Küche/WC-Du oder Küchen-Schacht entfernt, über FFB Mengenansatz für Spültischanlagen: 16 St Sonstige Leistungen In der Kalkulation sind folgende Leistungen zu berücksichtigen. Abwasserseitige Anschlüsse, frostsicher, eines bauseits gestellten Sanitärcontainers und von 4 Stand: 30.06.2016 44 von 53 kba Architekten und Ingenieure GmbH 12489 Berlin Rudower Chaussee 12B Tel: 030/ 658030 Fax: 030/6580325 LEISTUNGSVERZEICHNIS Projekt: 15011.9 3 3 Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. WE 6468 - Nipkowstraße Heizung, Sanitär Sanitär Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag Bürocontainern mit jeweils 1 WC, Wartung und Abbau. Alle vertikalen Leitungen sind in F90-Qualität innerhalb der Holzbalkendecken und der Stahlsteindecke zu schotten. Das verwendete Deckenschott / Kombischott ist vom Prüfingenieur Brandschutz freigeben zu lassen. Die Freigabe erwirkt der AN. Abstimmungen mit zuständigem Meßdienstunternehmen bzw. Bauherr / Planer, bezüglich Installation der Wasserzähler. Bezeichnungsschilder, 100 x 50 mm, aus Edelstahl mit Klarsichtabdeckung für zweizeilige Beschriftung. Die Anbringung erfolgt durch Schraubbefestigung auf der Fertigisolierung. Dichtheitsprüfung mit Wasser nach aktuellem ZVSHK Merkblatt Dichtheitsprüfungen von Trinkwasser-Installationen Dichtheitsprüfung an Grundleitungen entsprechend DIN EN1610 in Verbindung mit DIN 1986 Reinigung von Schmutzwassergrundleitungen, Nennweite bis DN 125, Reinigung der Leitungen vom Schacht/Grundleitungsstutzen aus mehrfach hydrodynamisch reinigen bis zur vollständigen Säuberung für die optische Inspektion. Bei der Reinigung sind gleichzeitig die Verunreinigungen abzusaugen. Verwendung geeigneter Düsen. Die gelösten Stoffe sind herauszuschaffen und vorschriftsmäßig zu entsorgen. Kamerabefahrung der Grundleitungen, Dokumentation aller Untersuchungsergebnisse als Protokolle und Übergabe digitaler Zustandsfilme als DVD Druckprüfung in Prüfabschnitten nach Bauabschnitt und Strang gekennzeichnet. Bei vorhandenen Geberit Pressverbindungen unverpresst undicht mittels Versorgungsdruck mit max. 0,5 MPa (5 bar) prüfen. Prüfprotokoll je Prüfabschnitt erstellen Druck-, Spülprotokolle, die Protokolle sind im Rahmen der Dokumentation dem Bauherrn in entsprechender Stückzahl zu übergeben Bescheinigung von einwandfreiem Trinkwasser durch akkreditiertes Trinkwasserlabor vor Befüllung der Anlage, durch Wasserprobe an der Übergabestelle Wasseranalyse: Probeentnahme und Wasseranalyse entsprechend der aktuellen Trinkwasserverordnung, Freigabe zur Befüllung auf Basis der einwandfreien Trinkwasseranalyse bei der Fachbauleitung einholen Hydraulischer Abgleich der Warmwasseranlage, Einregulierung der Zirkulationsventile, einschließlich anfertigen von Arbeitsprotokolle Protokollierte Nutzungsübergabe an den Betreiber mit Einweisung und Hinweis auf seine Pflichten zum bestimmungsgemäßen Betrieb/Wartung der Trinkwasseranlage Stemmen bzw. Bohren von Wand- und Deckendurchbrüchen im Keller und in den Wohnungen. In der darunter liegenden Wohnung ist der anfallende Schutt etc. ist während des Bohrens mit geeigneten Behältnissen direkt unter der Decke aufzufangen. Nach Einbau sind die Durchbrüche fachgerecht zu verschließen und zu verputzen. Montage- und Revisionspläne gemäß aktuellem Bau- und Ausführungsstand herstellen. Bestehend aus Grundrissen und Schemata in dem für die Montagepläne gewählten Maßstab. Lieferung als Pläne DIN- gerecht gefaltet und in Ordnern gesammelt, in der Ausführung Farbe 3 Sätze Die komplette Dokumentation nebst Plänen sind digital als pdf- Datei, die Pläne zusätzlich als im DWG, DXF Format dem AG zu übergeben. Der Auftragnehmer hat ein Angebot über einen Wartungsvertrag der im LV beschriebenen Leistungen des Gewerkes Sanitärtechnik (gemäß dem VDMA- Einheitsblatt 24186 unter Anwendung der DIN-EN 806-5 und DIN-EN 1717) anzubieten. Wartungsintervalle: Stand: 30.06.2016 45 von 53 kba Architekten und Ingenieure GmbH 12489 Berlin Rudower Chaussee 12B Tel: 030/ 658030 Fax: 030/6580325 LEISTUNGSVERZEICHNIS Projekt: 15011.9 3 3 WE 6468 - Nipkowstraße Heizung, Sanitär Sanitär Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag entsprechend DIN-EN 806-5 Anhang A Es ist zu beachten, dass nur geringe Lagerflächen vorhanden sind. Der Bieter hat sich deshalb vor Angebotsabgabe zu diesen Umständen sachkundig zu machen. Eventuelle Beeinträchtigungen sind einzukalkulieren. Spätere Nachforderungen werden nicht anerkannt! Stand: 30.06.2016 46 von 53 kba Architekten und Ingenieure GmbH 12489 Berlin Rudower Chaussee 12B Tel: 030/ 658030 Fax: 030/6580325 LEISTUNGSVERZEICHNIS Projekt: 15011.9 3 3 1 Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. 3.3.1 WE 6468 - Nipkowstraße Heizung, Sanitär Sanitär Sanitär Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag Sanitär 3.3.1.10 Demontage wie in der Leistungsbeschreibung beschrieben 1 psch 1 psch 1 psch 3.3.1.20 Rohrleitungen, Armaturen und Dämmungen wie in der Leistungsbeschreibung beschrieben 3.3.1.30 Sanitärobjekte und Armaturen sowie Installationselemente wie in der Leistungsbeschreibung beschrieben 3.3.1.40 Sonstige Leistungen wie in der Leistungsbeschreibung beschrieben 1 3.3.1 Sanitär Stand: 30.06.2016 psch Summe: 47 von 53 kba Architekten und Ingenieure GmbH 12489 Berlin Rudower Chaussee 12B Tel: 030/ 658030 Fax: 030/6580325 LEISTUNGSVERZEICHNIS Projekt: 15011.9 3 3 Ausgabeumfang: OZ WE 6468 - Nipkowstraße Heizung, Sanitär Sanitär Gesamtbetrag in EUR Zusammenstellung 3.3.1 Sanitär 3.3 Summe Stand: 30.06.2016 48 von 53 kba Architekten und Ingenieure GmbH 12489 Berlin Rudower Chaussee 12B Tel: 030/ 658030 Fax: 030/6580325 LEISTUNGSVERZEICHNIS Projekt: 15011.9 3 4 WE 6468 - Nipkowstraße Heizung, Sanitär Preisabfragepositionen Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit 3.4 Preisabfragepositionen 3.4.1 Preisanfragepositionen 3.4.1.10 Element für Wand-WC Spülkasten GD 2 mit kleiner Revisionsöffnung 1,13 m Bauhöhe für Vorwand- oder Ständerwandmontage Stahlrahmen, pulverbeschichtet, selbsttragend für Trockenverkleidung, komplett vormontiert fixierte Objektanschlüsse für Einzel- oder Schienenmontage mit Schnellverstellung und Höhensicherung Befestigungsmaterial TÜV-geprüft 2 WC-Haltebolzen Keramikbefestigung Schraubenabstand 180/230 mm PP-Ablaufbogen DN 80 tiefenverstellbar Reduzierstück DN 80/100 Zu- und Ablaufgarnitur Spülkasten GD 2, 6 - 9 l werkseitige Einstellung 6l und 3l pneumatisches Ablaufventil mit zwei Funktionen: 2 Mengen oder Start&Stopp Wasseranschluss von links/rechts/hinten Armaturengruppe I DIN geprüft schwitzwasserisoliert Wasseranschluss DN 15 mit integriertem Eckventil und werkzeugloser Schlauchverschraubung werkzeuglos montierbarer Revisionsschacht mit Rohbauschutz, vertikal oder horizontal einsetzbar Einheitspreis Gesamtbetrag einschließlich Lieferung und Montage der Zubehörs wie z.B. Verlängerungen, Befestigungelemente etc Fabrikat: Grohe, Typ: Rapid SL einschließlich zugehöriger Betätigungsplatte aus Kunststoff, weiß, für Betätigung von vorn, mit 2-Mengen-Auslösung Fabrikat: Grohe, Typ: Skate Cosmopolitan 1,000 lfdm 3.4.1.20 WC-Element für Wand-WC, Bauhöhe 82 cm, mit UPSpülkasten, Betätigung vorne/oben für Trockenbau, für Wand-WCs mit Anschlussmaßen nach DIN EN 33:2011-11, 2-Mengen- Spülung, Montage- und Servicearbeiten am UPSpülkasten werkzeuglos, ausgerüstet mit Leerrohr für Wasserzuleitung zum Anschluss von AquaClean Geräten. OK WC-Becken über FFB: 43 cm Lieferumfang: - Wasseranschluss R 1/2, MeplaFix-fähig, mit integriertem Eckventil und Handrad - Bauschutz für Serviceöffnung - Anschlussset für WC, D 90 mm - Anschlussbogen 90G aus PE-HD, D 90 mm - Übergangsmuffe aus PE-HD, D 90 / 110 mm - 2 Schutzstopfen - 2 Gewindestangen M12 Stand: 30.06.2016 49 von 53 kba Architekten und Ingenieure GmbH 12489 Berlin Rudower Chaussee 12B Tel: 030/ 658030 Fax: 030/6580325 LEISTUNGSVERZEICHNIS Projekt: 15011.9 3 4 1 WE 6468 - Nipkowstraße Heizung, Sanitär Preisabfragepositionen Preisanfragepositionen Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag - Befestigungsmaterial einschließlich Lieferung und Montage der Zubehörs wie z.B. Verlängerungen, Befestigungelemente etc Fabrikat: Geberit, Typ: Duofix, Artikel-Nr.: 111.003.00.1 einschließlich zugehöriger Betätigungsplatte aus Kunststoff, weiß, für Betätigung von vorn, mit 2-Mengen-Auslösung Fabrikat: Geberit, Typ: Bolero 1,00 m² 3.4.1.30 Erneuerung Schmutzwasser-Grundleitung DN 125 Sollte die Überprüfung der Grundleitung zum Übergabeschacht der Otto-Franke-Straße 62 eine Sanierung ausschließen sind folgende Leistungen einzukalkulieren: Grundleitungen System: KG 2000 Zu den Rohrmassen sind als Zulage Form- und Verbindungsstücken jeglicher Art, Abzweige, Reduktionen, Muffen und Verschnitt ausreichend einzukalkulieren. Mengenansatz Grundleitung DN 125 und der o.g. Zulage: Grundleitung DN 125 auf dem Grundstück bis zum Übergabeschacht der BWB: ca. 15 m Länge Einschließlich Herstellung des Rohrgrabens bis 1,25 m Grabentiefe für vorgenannte Rohrleitung vom Hausaustritt zum Übergabeschacht, Herstellung des Anschlusses an die Grundleitung im Übergabeschacht der BWB einschl. Übergangsformteile, mit erforderlichen Erdarbeiten für den Absturz der Grundleitung vor dem Übergabeschacht, DoymaDurchführung beim Gebäudeaustritt, Spülen, Videoinspektion und Dokumentation der neu verlegten Leitung und Verschließen und Verdichten des Rohrgrabens nach Grundleitungsprüfung 1,00 m 3.4.1.40 Stand: 30.06.2016 50 von 53 kba Architekten und Ingenieure GmbH 12489 Berlin Rudower Chaussee 12B Tel: 030/ 658030 Fax: 030/6580325 LEISTUNGSVERZEICHNIS Projekt: 15011.9 3 4 1 WE 6468 - Nipkowstraße Heizung, Sanitär Preisabfragepositionen Preisanfragepositionen Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag Stundensatz Obermonteur für Stundenlohnarbeiten auf Anweisung der Bauüberwachung 1 h 3.4.1.50 Stundensatz Monteur für Stundenlohnarbeiten auf Anweisung der Bauüberwachung 1 3.4.1.60 Stundensatz Helfer für Stundenlohnarbeiten auf Anweisung der Bauüberwachung 1 3.4.1 h Preisanfragepositionen Stand: 30.06.2016 h Summe: 51 von 53 kba Architekten und Ingenieure GmbH 12489 Berlin Rudower Chaussee 12B Tel: 030/ 658030 Fax: 030/6580325 LEISTUNGSVERZEICHNIS Projekt: 15011.9 3 4 WE 6468 - Nipkowstraße Heizung, Sanitär Preisabfragepositionen Ausgabeumfang: OZ Gesamtbetrag in EUR Zusammenstellung 3.4.1 Preisanfragepositionen 3.4 Summe Stand: 30.06.2016 52 von 53 kba Architekten und Ingenieure GmbH 12489 Berlin Rudower Chaussee 12B Tel: 030/ 658030 Fax: 030/6580325 LEISTUNGSVERZEICHNIS Projekt: 15011.9 3 WE 6468 - Nipkowstraße Heizung, Sanitär Ausgabeumfang: OZ Gesamtbetrag in EUR Zusammenstellung 3.2 Heizung 3.3 Sanitär 3.4 Preisabfragepositionen 3 Summe + 19 % MwSt. Bruttosumme Stand: 30.06.2016 Heizung, Sanitär 53 von 53 LV: Heizung, Sanitär Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 1 04.07.2016 04.07.2016 Gesamtbetrag in EUR 1. Vorhabenbeschreibung 1. Vorhabenbeschreibung 1. Vorhabenbeschreibung Die STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH beabsichtigt, in der Nipkowstraße 54-56 / Ecke Otto Franke Straße 56-66 in 12489 Berlin das Bestandsgebäude komplett zu sanieren und aufzustocken. Das Gebäude mit derzeit 77 Wohnungen wurde 1939 errichtet. Es besteht aus einem Keller-, Erd- und 2 Obergeschossen, sowie einem nicht ausgebauten Dachgeschoss mit insgesamt 10 Aufgängen. Die tragende Konstruktion besteht aus Mauerwerkswänden und Holzbalkendecken. Über dem Kellergeschoss und in den Nassbereichen (Küchen und Bäder) sind Massivdecken vorhanden. Die Bestandsdächer sind in Holzkonstruktion als Pfettendächer in Satteldachform mit Ziegeleindeckung ausgeführt. Es ist eine Komplettsanierung mit Erneuerung aller Stränge geplant. Die Hülle wird thermisch ertüchtigt. Die Fassaden werden gedämmt und es werden neue Kunststofffenster eingebaut. Gleichzeitig werden Vorstellbalkone errichtet und das Dach aufgestockt. Es entstehen 16 neue Wohnungen im Dachgeschoss. Dabei werden die Dächer einschließlich der Decken über dem 2. OG abgerissen. Konstruktion neu im DG: Die Konstruktion des Dachgeschosses ist als leichte Holzkonstruktion geplant. Die Wände werden als Holzständerwände mit einem aufgedoppelten WDVS erstellt. Die Wände der Treppenräume werden massiv ausgeführt. Das Dach wird als leicht geneigtes Dach mit Zwischensparren- und Aufdachdämmung sowie harter Bedachung ausgeführt. Die neue Decke über dem 2. OG ist als Stahlbetondecke geplant. Darauf wird das neue Dachgeschoss mit Dachterrassen errichtet. Die vorhandenen Treppenräume führen bis in das Dachgeschoss. Die Fenster werden als Kunststofffenster mit Sonnenschutzverglasung ausgeführt. Der komplette Innenausbau ist Teil des Leistungsumfanges. Heizung: Die Beheizung des Gebäudes erfolgt indirekt über einen Fernwärmeanschluss der BTB. Die Heizstation mit der Übergabe und der Warmwasserbereitung befindet sich im Untergeschoss in der Otto-Franke-Straße 60 A. Die Wärmeverteilung erfolgt mittels Zweirohrsystem. Als Heizkörper werden in den Sanierungswohnungen Plattenheizkörper mit profilierter Oberfläche und in der Dachaufstockung Plattenheizkörper mit planer Oberfläche eingesetzt. Alle Bäder mit Wanne oder Dusche erhalten einen Handtuchheizkörper. Lüftung: Der notwendige Luftaustausch erfolgt in allen Bestandswohnungen und in allen Wohnungen der Aufstockung als freie Lüftung. Sanitär: LV: Heizung, Sanitär Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 2 04.07.2016 04.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Warmwasserbereitung, sowie die Wärmeerzeugung erfolgt zentral über eine Wärmeübergabestation im Untergeschoss des Hauses Otto-Franke-Straße 60 A. Für die Warmwasserbereitung sind 3 Edelstahl-Speicher-Wassererwärmer je 500 Liter Speicherinhalt vorgesehen. Die bisherigen 5 Trinkwasserhausanschlüsse werden mit dem neuen Leitungsnetz auf 3 Anschlüsse reduziert. Die komplette Sanitärinstallation inkl. neuer Objekte ist Teil des Leistungsumfanges. Der Ausstattungsstandard der sanitären Objekte und Armaturen in den Sanierungswohnungen und der Dachaufstockung ist in einfacher Qualität vorgesehen. Elektro: Ausgehend von einer neuen Zählerzentralisation aller Elektrozähler im Kellergeschoss werden neue Steigleitungen für Starkstrom bis in jede Wohnung verlegt. Für die Allgemeinbereiche werden jeweils 2 Treppenhäuser zu einem Allgemeinzähler zusammengefasst. Die Installationen in den Wohnungen und Allgemeinbereichen werden inklusive der erforderlichen Schutzmaßnahmen (RCD) gemäß DIN VDE 100-400 erneuert. In den Wohnungen werden neue Unterverteilungen installiert. Neue Leitungen für die Elektroversorgung werden nach dem TN-C-S-Netz aufgebaut. Die Bäder erhalten einen Wandauslass. Die Treppenhaus- und Kellerlichtinstallation sowie die Hauseingangsbeleuchtung werden erneuert. Für die TV / Internet-versorgung werden die vorhandenen Wohnungszuleitungen weiterhin genutzt. Für die Dachgeschossaufstockung wird die Ausstattung entsprechend den Minimmalanforderungen nach RAL-RG 678/ DIN 18015-5 hergestellt. Neue Kommunikationsleitungen (Telefon, Internet, TV) werden von den vorhandenen Verteilerpunkten im Kellergeschoss in jede DG-Wohnung verlegt. Für alle Gebäudeteile sind neue Gegensprechanlagen vorgesehen. Dazu werden neue Schwachstromleitungen bis in jede Wohnung verlegt. Die Hauseingangsklingeltableaus werden mit einem STADT UND LAND-Logo versehen und erhalten eine Hinterleuchtung. Bestandswohnungen: Die Sanierung der Wohnräume beinhaltet folgende Leistungen im Überblick: Maurer- und Verputzarbeiten Malerleistungen an Wänden und Decken Fußbodenarbeiten Tischlerarbeiten Die Dielen in den Wohnräumen und im Flur des Bestandsgebäudes werden soweit erforderlich überarbeitet. In den Küchen werden die Dielen soweit erforderlich überarbeitet und erhalten einen neuen trittschalldämmenden PVC-Belag. Die Zimmertüren werden gang- und schließbar gemacht bzw. bei Bedarf ausgetauscht. Das Wohnhaus ist während der Sanierung nicht bewohnt. LV: Heizung, Sanitär Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 3 04.07.2016 04.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Zusammenfassung der Objektdaten mit Massenansätzen der Schlüsselgewerke: BestandNach SanierungAufgänge1010Anzahl WE7793Anzahl GEkeinekeinem² Wfl3.224 m² 4.357 m², davon Neubau 1.133 m²m² BGF 4.271 m² Wohngeschosse 7.265 m² inkl. Dach und Keller 4.703 m² Wohngeschosse 7.697 m² inkl. Dach und Keller und BalkoneGeschosse3 + Keller 4 + KellerBalkone/Terrassenkeine75 Vorstellbalkone/ 16 Dachterrassen Grundstücksgröße4.868 m² (lt. Vermessungsunterlage von 1938)m² Fassadenfläche WDVSca. 4.335 m²m² Fenster einzubauenca. 902 m²m² Maler Wände ca. 17.200 m²m² Maler Deckenca. 4.700 m²m² Fliesenarbeiten (Wand und Boden)ca. 3.350 m²m² Bodenbelagsarbeitenca. 4.300 m²Sanitärstränge neu zu installieren29 Sanitärstränge 2. Allgemeine Vorbemerkungen 2. Allgemeine Vorbemerkungen 2.1. Ausführung, Standards, ATV Für die Ausführung gelten neben der ATV "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art", DIN 18299 auch die im Folgenden aufgeführten Hinweise. Leistungen, die sich hieraus ergeben und in der Leistungsbeschreibung nicht gesondert vermerkt sind, sind in die Pauschalpreise einzurechnen. 2.2. Baustelleneinrichtung Grundsätzlich sind die vorhandenen Verkehrsflächen für den Verkehr frei zu halten. Die Inanspruchnahme von Flächen für Gerätestellung, Lagerflächen usw. ist mit dem AG, resp. dessen örtlicher Bauüberwachung mit Plänen einzureichen, abzustimmen und durch diese freigeben zu lassen. Ein Anspruch des AN auf Lagerflächen udgl. dem Grunde nach besteht nicht und können nur zur Verfügung gestellt werden soweit freie Flächen vorhanden sind und keine anderen Gründe gegen eine Nutzung sprechen. Lagerflächen innerhalb des Gebäudes können nur in Teilbereichen in Abstimmung mit dem AG zur Verfügung gestellt werden. Sollten dem Auftragnehmer Flächen zur Nutzung bereitgestellt werden, obliegt dem AN in Folge die Sorgfaltspflicht für die zur Nutzung freigegebenen Flächen und Räumlichkeiten. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der AN, vor Ausführugsbeginn eine Beweissicherung in Form einer Fotodokumentation durchzuführen. Vom AG bereitgestellte Räume sind verschlossen zu halten. Die Baustelle ist innen wie außen täglich zu beräumen und zu reinigen. Bei winterlichen Bedingungen ist für Schnee- und Eisfreiheit innerhalb der LV: Heizung, Sanitär Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 4 04.07.2016 04.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Grundstücksgrenzen zu sorgen. Das Haus steht komplett leer. 2.3. Verkehrsverhältnisse auf bzw. zum Grundstück des AG Grundsätzlich gilt die StVO. Befestigte Strassen und Wege soweit vorhanden, sind vom AN eigenverantwortlich unter Einbeziehung des AG, resp. dessen örtlicher Bauüberwachung bei gewünschter Nutzung zu prüfen und den Zustand im Bestand zu dokumentieren. Die Zustimmung für die Nutzung ist auf dieser Grundlage vorher einzuholen. Kommt der AN diesen Pflichten nicht nach gehen auch solche Beschädigungen, die dem AN nicht unmittelbar nachzuweisen sind, zu seinen Lasten. Die öffentlichen Straßen sind als Lagerflächen nicht und zum Be- und Entladen nur sehr eingeschränkt nutzbar. 2.4. Medien, Ver- und Entsorgung Anschlüsse für Wasser, Abwasser und Elektroenergie sind im Gebäude noch vorhanden. Bei der Abwasserentsorgung bezieht sich dies auf Abwässer, die in die Schmutz- und Regenwasserkanäle eingeleitet werden dürfen. Sonstige Abwässer, z. B. Kühlwasser bei Schneidarbeiten, Abwasser von der Reinigung von Werkzeugen usw. hat der AN in eigenen Behältern zu sammeln und auch auf eigene Kosten zu entsorgen. Die anfallenden Abfälle des AN sind nach Abfallarten zu trennen und bis zur Entsorgung in geschlossenen Behältern zu lagern. Die Standorte für die Aufstellung sind mit Lageskizzen einzureichen und mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Die Entsorgung im Auftrag des AG gem. Leistungspositionen beinhaltet grundsätzlich die Übergabe der entsprechenden Entsorgungsnachweise an den AG. 2.5. Gebühren Alle Gebühren wie z.B. Stellgenehmigungen, Bauwasser, Baustrom, Nutzungsentgelte u. dgl., die im Zusammenhang mit der zu erbringenden Leistung stehen sind in die Pauschalpreise einzukalkulieren, werden nicht gesondert vergütet und sind Sache des AN. 2.6. Bauablauf Das Gebäude ist während der Sanierungsarbeiten komplett unbewohnt. Dem AN obliegt die Koordinierung aller Leistungen im Interesse eines reibungslosen Bauablaufes. Alle sich aus den Leistungsbeschreibungen ergebenden technischen und technologischen Konsequenzen sind vom Auftragnehmer selbst zu ermitteln und im Angebot zu berücksichtigen. Der Transport der Arbeitsmittel und Materialien erfolgt über Treppenhäuser. 2.7. Stundenlohnarbeiten Der herangezogene Verrechnungsatz für Stundenlohnarbeiten für die jeweilige Arbeitskraft LV: Heizung, Sanitär Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 5 04.07.2016 04.07.2016 Gesamtbetrag in EUR umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn-und Gehaltskosten, Lohn und Gehaltsnebenkosten, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Die Stundensätze sind im Anschreiben zum Angebot durch den AN zu benennen. 2.8. Schutz fremder Leistungen Der vorgefundene Zustand einzelner gefährdeter Bauteile ist vor der Nutzung durch den AN zu dokumentieren. Der Bauüberwachung des Bauherrn ist eine Kopie zu übergeben. Schäden, die am Objekt nachweislich durch die Baumaßnahmen entstanden sind, sind noch während der Baumaßnahme zu beheben. 2.9. Produktwahl Wird bezüglich der Planung, Berechnung und Ausführung von Bauteilen im LV ein Verweis auf nationale technische Zulassungen oder nationale technische Spezifikationen gesetzt, oder der Einsatz von bestimmten Produkten präferiert, so ist für ausländische Bieter oder Produkte die Bezugnahme auf gleichwertige Normen zulässig. Zum Nachweis der Gleichwertigkeit kann eine technische Beschreibung des Herstellers dienen, die die Gleichwertigkeit erklärt oder ein Prüfbericht einer öffentlich anerkannten Stelle vorgelegt werden. 2.10. Ortsbesichtigung Der AN hat die Möglichkeit eine Ortsbesichtigung vorzunehmen. Der AN erklärt mit der Unterschrift auf dem Angebot, dass er sich vor Angebotserstellung mit den örtlichen Gegebenheiten, insbesondere Zuwegung, Gelände, gebäudespezifische und räumliche Verhältnisse in Augenschein genommen hat. Der AN erklärt, dass die sich ergebenen Besonderheiten aus den örtlichen Bedingungen in die Einheitspreise einkalkuliert wurden. 2.11 Abfall- und Entsorgungskonzept Das Entsorgungskonzept wurde extern durch die NovaBiotech Dr. Fechter GmbH erstellt. Aus der "bauteilbezogenen Übersicht der Probenahmen Schadstoffe / ungefährliche und gefährliche Abfälle" sowie aus dem "Formblatt 1 Entsorgungskonzept Mengenberechnung" sind die Volumina und die Gewichtsangaben der einzelnen Bauteile mit Angabe des Abfallstatus zu entnehmen. Die NovaBiotech Dr. Fechter GmbH wurde seitens des AG mit dem Abfallmanagement beauftragt. Abbrucharbeiten Arbeiten mit und Entsorgung von gefährlichen Bauabfällen Die Beseitigungs- und Verwertungswege der gefährlichen Abfälle sind mit Begleit-, Übernahme- und/oder Wiegescheinen zu belegen. Als Erzeuger gilt der AG. Die Abfallerzeugernummer des AG für dieses Bauvorhaben ist bereits beantragt. LV: Heizung, Sanitär Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 6 04.07.2016 04.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Der AN übernimmt sämtliche Aufgaben für eine ordentliche Abfallentsorgung. Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen (Schüttung Decke > Z2, Ziegelmauerwerk Schornsteine > Z2, Teerhaltige Sperrschicht Badezimmer, Terrazzoboden Bad > Z2, etc.) erfolgt für Mengen über 20 t im Einzelentsorgungsnachweisverfahren. Die Entsorgungsnachweise für diese Abfälle werden durch ein vom AG bevollmächtigtes Ingenieurbüro (Novabiotec Dr. Fechter GmbH) erstellt. Der Transport für die Entsorgung hat durch den AN oder ein von ihm beauftragtes und zertifiziertes Transportunternehmen bzw. über einen Entsorgungsfachbetrieb zu erfolgen. Die Signatur von Begleit-/Übernahmescheinen als Beförderer hat mit einem zertifizierten elektronischen Nachweisverfahren (z. B. ZEDAL) zu erfolgen. Sämtliche Dokumente der Entsorgung (u.a. Wiegescheine aller abgefahrenen gefährlichen Abfälle) sind entsprechend den Vorgaben des AG nach Abschluss der Arbeiten (spätestens nach 4 Wochen) der Fachbauleitung zu übergeben. Die Abfallbilanz hat mit Stellung der Schlussrechnung zu erfolgen. Die anfallenden Kosten der Entsorgung der gefährlichen Abfälle im Einzelentsorgungsverfahren, wie Gebühren für das Andienungsverfahren, die SBB Gebühren, Entsorgungskosten (ohne Transport) trägt der AG. Die Kosten für Sicherungs- und Schutzmaßnahmen, fach- und sachgerechte sowie transportgerechte Lagerung/Aufnahme des Abbruchmaterials und Transport der gA zum Entsorger sind in den Grundpositionen des AN einzukalkulieren. Der AN erhält mit Ausschreibung ein Entsorgungskonzept für die Abfallverwertung/-beseitigung durch den AG. Der AN verpflichtet sich, alle Dokumente der Vorabkontrolle für die Entsorgungen im Sammelentsorgungsverfahren entsprechend den Anforderungen des externen Ingenieurbüros beizubringen. Grundsätzlich sind Transport und Entsorgung über Entsorgungsfachbetriebe sicher zu stellen. Bei Transporten ist mindestens die Transportgenehmigung für die anstehende Abfallart vorhanden sein. 2.12 Bauüberwachung, Qualitätssicherung, Berichtswesen Die Baustelle ist ganztägig mit einem kompeteneten deutschsprachigen Bauleiter zu besetzen. Es sind wöchentliche Bauberatungen durchzuführen. Diese Bauberatungen sind nach spätestens 3 Arbeitstagen mittels Protokoll zu dokumentieren. Der Bauherr stezt einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator ein. Alle Vorschriften des SIGE- Planes sind konsequent einzuhalten. Gewerkeweise Qualitätssicherung: Der AN ist verpflichtet, ein gewerkeweises QS-Konzept vor Ausführung vorzulegen. Die fachgerechte Ausführung seiner - insbesondere verdeckter - (Teil-)Leistungen, die nach Fertigstellung nicht mehr überprüfbar sind, hat der AN im Sinne einer Qualitätssicherung LV: Heizung, Sanitär Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 7 04.07.2016 04.07.2016 Gesamtbetrag in EUR schriftlich zu dokumentieren. Die Dokumentationen sind der Bauüberwachung gegliedert nach Gewerken baubegleitend in Papierform und nach Abschluss der Baumaßnahme in digitaler Form zu übergeben, inkl. einer Fotodokumentation. Sämtliche technischen Abnahmen sind rechtzeitig anzukündigen und zu dokumentieren. Zum Abschluss des Bauvorhabens ist eine Dokumentation nach Vorgabe des AG zu übergeben inkl. aller technischen Revisionspläne. 2.13 Hinweise zur Baustellen- und Arbeitssicherheit Der Auftragnehmer trifft alle seinerseits erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der technischen Sicherheit und des Unfallschutzes bei der Baudurchführung auf der Baustelle. Dies beinhaltet auch die Pflichten des Unternehmers gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 8 sowie BGV A 1 § 6 Abs. 2 (Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber). Bei der Ausführung der Leistungen sind in Bezug auf die technische Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten sowie Anwesenden auf der Baustelle die einschlägigen Gesetze, Vorschriften und Regeln einzuhalten. Das betrifft sowohl staatliche Gesetze und Verordnungen wie u.a.: Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesez, Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsstättenverordnung, Gerätesicherheitsgesetz, Technische Regeln für Gefahrstoffe, als auch die geltenden Berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften - BGV, Regeln - BGR, Informationen - BGI, Grundsätze - BGG sowie sonstigen ZH1-Schriften, Merkblättern und Richtlinien der Bau BG bzw. der BG, bei denen der Auftragnehmer versichert ist. Der Auftragnehmer hat die nach ArbSchG und BGV A 6§ 2 zu bestellende und für ihn tätige Fachkraft für Arbeitssicherheit mit den entsprechenden Kontaktdaten schriftlich an die Bauleitung / den Sicherheitskoordinator zu benennen. Vor Beginn der Baustellentätigkeit muss der Auftragnehmer eine Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz ArbSchG §§ 5 und 6 bezogen auf seine Leistungen auf der Baustelle vornehmen und im Ergebnis dieser bei Erfordernis entsprechende schriftliche Regelungen (z.B. Betriebsanweisungen für Abbruch und Montagen, Umgang mit Gefahrstoffen u.a.) erlassen. Diese Anweisungen sind auf der Baustelle vorzuhalten und das Baustellenpersonal ist darüber aktenkundig zu belehren. Den Weisungen der seitens des Bauherrn eingesetzten Bauüberwachungspersonales und Sicherheitskoordinators ist unbedingt Folge zu Leisten. Das gilt auch für die seitens des Auftragnehmers auf der Baustelle eingesetzten SUB - Unternehmen. LV: Heizung, Sanitär Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 8 04.07.2016 04.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Der AN stattet seinen Verantwortungsbereich der Baustelle auf der Grundlage der BGV A1-"Grundsätze der Prävention", der Arbeitsstättenverordnung sowie dem BG-Baustein A 2 "Erste Hilfe" mit entsprechenden Einrichtungen/Ausrüstungen aus und benennt mindestens einen auf der Baustelle anwesenden ausgebildeten Ersthelfer mit Name und Tel.-Nummer. Der AN legt vor Beginn der Arbeiten der örtlichen Bauleitung folgende Unterlagen vor: Verzeichnis der auf der Baustelle eingesetzten SUB-Unternehmen (soweit zu diesem Zeitpunkt bekannt). Diese sind dem AG vor Baubeginn anzuzeigen. Unterweisungs-/Belehrungsnachweise der Mitarbeiter über das allgemeine Verhalten auf Baustellen - geregelt im Arbeitsschutzgesetz § 12 (1) und BGV A1 § 7 schriftliche Arbeitsanweisungen und Belehrungsnachweise für Montage-und Demontagearbeiten nach BGV C 22 § 17 und Arbeitsschutzgesetz §§ 9 und 12 Nachweise der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen der Mitarbeiter bei gesundheitsgefährdenden Arbeiten gemäß BGV A4 bzw. Baustein A 178 der Bau Berufsgenossenschaft (gelbe Mappe) Kopien der fachleistungsspezifischen Anzeigen an das Landesamt für Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (Berlin) bzw. das zuständige Gewerbeaufsichtsamt (andere Bundesländer) sowie die zuständige Berufsgenossenschaft des Auftragnehmers über den Umgang mit Gefahrstoffen, sofern diese Anzeigen entsprechend der dafür geltenden Technischen Regeln erforderlich sind (z. B. Umgang mit künstlichen Mineralfasern TRGS 521) Schweiß,- Schneid,- Löt,- und Trennschleifarbeiten sind genehmigungspflichtig und vor Ausführung der Arbeiten mit dem entsprechenden Formular der BauBG beim AG anzumelden. 2.14 Kampfmittelfreiheit Eine Kampfmittelberäumung durch ein Fachunternehmen wurde im November 2015 durchgeführt. Es wurden keine relevanten Funde gemacht. 3. Funktionale Leistungsbeschreibung (FLB) 3. Funktionale Leistungsbeschreibung (FLB) 3.1 Präambel Alle Anforderungen, die sich auf die Ausführung beziehen, hat der Bieter in seiner Kalkulation vollumfänglich berücksichtigt. Die angebotenen Leistungen müssen funktions-, betriebsund schlüsselfertig erstellt werden und vollständig sein. Der Bieter erklärt durch seine Unterschrift unter der LV: Heizung, Sanitär Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 9 04.07.2016 04.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Angebotssumme, dass er diese Leistungsbeschreibung und die Anlagen auf ihre Vollständigkeit hin überprüft hat. Er erklärt ferner, dass er keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat er im Falle seiner Beauftragung zusichert, bei Verwendung von patentierter oder in irgendeiner anderen Form geschützter Ausführung keine in- oder ausländischen Schutzrechte zu verletzen und keine zusätzlichen Kosten zu berechnen. Der Bieter stellt den Auftraggeber von allen Ansprüchen und Schäden frei, welche von Dritten wegen Patent- und/oder Urheberrechtsverletzungen geltend gemacht werden. Die vom Auftragnehmer geschuldete Leistung versteht sich als fertige Leistung einschließlich sämtlicher Neben-, Zusatz- und notwendigen besonderen Leistungen sowie Materialien und Hilfsmittel, ohne dass der Auftraggeber zusätzliche Leistungen zur kompletten Fertigstellung erbringen muss. 3.2 Fertigstellungsfristen Zwischentermine und Fertigstellungsfristen werden im Werkvertrag vereinbart. Der AN wird innerhalb von 4 KW nach Beauftragung einen nach Häusern gegliederten Detailterminplan für die Ausführung von Dach, Fenster/Fassade, Ausbaugewerken und Gebäudetechnik erstellen. Des weiteren ist der AN verprflichtet, spätestens 2 Monate vor der bezugsfertigen Fertigstellung der Häuse einen Abnahmeterminplan vorzulegen. Dieser soll auch die öffentlich-rechtlichen Abnahmen, die VOB-Abnahmen mit dem AN sowie den Beginn der Bezugsfertigkeit darstellen. 3.3 Geltungsbereich und Leistungsumfang Die nachstehenden Angaben und Hinweise gelten für alle Gewerke dieser Ausschreibungsunterlagen Baustelleneinrichtung, Abbruch, Rohbau, Ausbau, Fassade und TGA. Die Leistungen des AN haben auf Grundlage der vom AG übergebenen Planungen und Angaben unter Beachtung der aktuellen und einschlägigen Gesetze und behördlichen Vorschriften Bestimmungen der Landesbauordnung des Landes Berlin Musterverordnungen Vorgaben der Ver- und Entsorgungsunternehmen Normen und technischen Regeln (z.B. DIN) und anerkannten Regeln der Technik Unfallverhütungsvorschriften und Vorgaben des Arbeitsschutzes Festlegungen und Anweisungen des SiGeKo Vorgaben/Anordnungen der Berufsgenossenschaften und Baubehörden bauaufsichtlichen Zulassungen und Genehmigungen Herstellervorschriften, technische Regeln und Empfehlungen der Fachverbände, soweit diese von den mit den jeweiligen Techniken befassten Fachleuten als aktuell und technisch richtig angesehen werden. Vorschriften und Auflagen des Straßen- und Tiefbauamtes und anderer Behörden LV: Heizung, Sanitär Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 10 04.07.2016 04.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Auflagen der Baugenehmigungen sämtliche sonst für die Errichtung, Einrichtung, Zulassung, Abnahme und Inbetriebnahme von Bauten, Anlagen und Einrichtungen geltenden Vorschriften sowie alle weiteren Unterlagen gemäß Unterlagenverzeichnis zu erfolgen. In der VOB/A, B und speziell in der VOB/C direkt oder durch Verweis auf anderen Normen beschriebene Ausführungen gelten als Mindeststandards, wenn in der FLB oder den zugehörigen Unterlagen keine weitergehenden Anforderungen beschrieben sind. Alle Materialien, Konstruktionen, Bauteile und Leistungen sind so auszulegen, dass sie ihre Funktion dauerhaft ausüben und die geforderten Eigenschaften dauerhaft behalten. Es dürfen nur Produkte/ Ausführungen/ Systeme verwendet werden, deren langfristige Haltbarkeit/Bewährung in der Baupraxis nachweislich gegeben ist. Alle verwendeten Baustoffe müssen für die Nutzung gesundheitlich unbedenklich sein. Der AN muss die Arbeiten so umfassend ausführen, dass alle Anforderungen an Bauteile und Leistungen lückenlos erfüllt sind, dies beinhaltet z.B. auch die Anforderungen an Brandschutz, Schallschutz, Wärme/ Feuchteschutz und Korrosionsschutz. Bauteile und Bauweisen, die einer bauaufsichtlichen Zulassung bedürfen sind nachzuweisen. Die in den Architektenplänen ausgewiesenen z.B. lichten Höhen sind einzuhalten. Die Ausführung sämtlicher Bauteile und Konstruktionen erfolgt auf der Grundlage der Ausführungsunterlagen mit Freigabevermerk des Auftraggebers bzw. des Planers des Auftraggebers. Sofern in der nachstehenden Leistungsbeschreibung Einbauorte/-bereiche genannt bzw. Leistungen aufgezählt sind, verstehen sich diese beispielhaft als Teil einer nicht abschließenden Aufzählung. Angegebene Materialstärken werden gemäß FLB und Ausführungsplanung des Architekten bzw. gemäß freigegebener Werk- u. Montageplanung des AN ausgeführt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung seiner eigenen Arbeiten alles zu tun und nichts zu unterlassen, um Beschädigungen z.B. an den Nachbarbebauungen oder am öffentlichen Straßenland zu verhindern. Der AN ist verpflichtet, innerhalb von 2 KW nach Beauftragung einen Baustelleneinrichtungsplan vorzulegen. 3.4 Material, Stoffe und Bauteile LV: Heizung, Sanitär Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 11 04.07.2016 04.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Alle einzubauenden Materialien, Baustoffe, Geräte usw. sind stets vor Witterungseinflüssen zu schützen. Bei Nichteinhaltung kann der Auftraggeber verlangen, dass die bereits eingebauten Materialien, Baustoffe, Geräte usw. gegen neue Produkte unverzüglich ausgetauscht werden. Gütenachweis bzw. Qualitätssicherung Zur Qualitätssicherung dürfen nur Materialien und Teile in Originalverpackungen und/oder Originalbehältern auf die Baustelle geliefert werden. Die Lieferscheine sind im Bedarfsfall nach Aufforderung der Bauleitung des Auftraggebers unverzüglich vorzulegen. Der AN ist verpflichtet, sämtliche Maßnahmen zur Qualitätssicherung in seiner Preisfindung zu berücksichtigen. Grundsätzlich sind Aufbauten, zum Beispiel Gipskartonkonstruktionen, Wärmedämmverbundsysteme, Abdichtungssysteme, brandschutztechnische Anstriche usw. systemgerecht aus Materialien eines Herstellers zu verwenden und nach Herstellervorgaben einzubauen. Einbauteile sind nach den Vorschriften der Hersteller zu behandeln, einzubauen und anzuarbeiten. Ein Bautagebuch muss seitens des Auftragnehmers geführt werden und in Abstimmungen turnusmäßig (wöchentlich) an die vom Auftraggeber beauftragte Bauüberwachung übermittelt werden. Bei der Ausführung von Beschichtungen, Abdichtungen u.ä. sind die vom Auftraggeber geforderten Schichtstärken durch zerstörungsfreie Messungen vom Auftragnehmer auf Anfrage nachzuweisen. Die Messprotokolle sind an die Bauleitung des Auftraggebers auf Nachfrage vorzulegen. Bei Unterschreitung der geforderten Schichtstärken ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend den Vorschriften bzw. Richtlinien auszuführen bzw. zu wiederholen. Materialauswahl: Die Fabrikats- und Typenangaben in der FLB und den beigefügten Anlagen dienen zur Bestimmung der Mindestqualität und gelten als produktneutral oder in gleichwertiger Qualität im Sinne der VOB, Teil A. Bei Abweichungen von den als Richtqualität vorgegebenen Fabrikaten ist die Gleichwertigkeit anhand von technischen Datenblättern und Prüfzeugnissen vom AN nachzuweisen. Die im Angebot ausgewiesenen und im Vergabeverfahren geprüften Materialien sind zu verwenden. Grundsätzlich gilt bei Qualitätsvorgaben, dass gleichwertige Fabrikate darüber hinaus vorgestellt werden können. Der Auftragnehmer muss vergleichbare Muster für die Ausführung in ausreichender Qualität vorstellen, d.h. z.B. mit Materialmustervorlagen, Datenblätter etc., damit eine Entscheidungsgrundlage für den Auftraggeber gegeben ist. Über die angebotenen Systeme oder weiteren Muster und deren Gleichwertigkeiten entscheidet der AG. Abweichungen zu Fabrikatsvorgaben, speziell zu Oberflächen und LV: Heizung, Sanitär Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 12 04.07.2016 04.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Objekten, sind nur in Ausnahmefällen zulässig und bedürfen der Genehmigung des AG. 3.5 Verwendungsverbote und Verwendungsbeschränkungenvon Baustoffen Die nachfolgenden Baustoffe dürfen weder für Bauteile noch für Baunebenprodukte verwendet werden: asbesthaltige Baustoffe Bauteile aus Blei Baustoffe, die vollhalogenierte oder teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW, HFCKW, CFCI) enthalten oder unter Verwendung dieser Stoffe hergestellt wurden Dach- und Dichtungsbahnen aus Polyvinylchlorid (PVC) Tapeten und sonstige Bauteile im Innenbereich einschließlich der Installation für die Elektroversorgung (Kabel, Leitungen, Rohre etc.) aus Polyvinylchlorid (PVC) Dämmstoffe, die Hexabromcyclododecan (HBCD) enthalten Nachstehende Materialien dürfen nur unter Beachtung folgender Voraussetzungen verwendet werden: Es dürfen nur Span- und Verbundplatten verwendet werden, die formaldehydfrei sind oder deren Ausgleichskonzentration für Formaldehyd 0,05 ppm im Prüfraum nicht überschreitet. Gesundheitsschädigende Verleimungen, zum Beispiel mit Isocyanaten, sind nicht gestattet. Beim vorbeugenden Holzschutz sind alle konstruktiven Maßnahmen zum Holzschutz auszuschöpfen. Der Einsatz chemischer Mittel ist auf das notwendige Maß zu beschränken und nach Möglichkeit zu vermeiden. Es sind umweltverträgliche, lösemittelarme Oberflächenbehandlungs-, Anstrich- und Klebstoffe sowie Lacke vorzugsweise mit dem Umweltzeichen für schadstoffarme Lacke mit "Blauer Engel" zu verwenden. Unter Berücksichtigung der Aspekte der Umweltverträglichkeit sind nur biologisch schnell abbaubare Schalöle, Schmierstoffe und Hydraulikflüssigkeiten zu verwenden, gekennzeichnet mit dem Umweltzeichen Blauer Engel gem. RAL-UZ 64 bzw. RAL-UZ 79 Für die eingesetzten Materialien sind Prüfzeugnisse vorzulegen. Sie sind umfassend zu kennzeichnen und in einem Baustoffkataster zu dokumentieren. Bei Nichtbeachtung sind die widerrechtlich eingebauten Baustoffe und Materialien auf Kosten des Auftragnehmers unverzüglich zu beseitigen, umweltgerecht zu entsorgen oder einem umweltgerechten Recyclingverfahren zuzuführen und durch Baustoffe und Materialien zu ersetzen, die nicht unter diese Verwendungsverbote und Beschränkungen fallen. 3.6 Ausführungsunterlagen 3.6.1 Ausführungsplanung Die Ausführungsplanung wird durch den Architekten LV: Heizung, Sanitär Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 13 04.07.2016 04.07.2016 Gesamtbetrag in EUR erstellt. Dem AN ist bekannt, dass die Planungen des Architekten noch weiter präzisiert werden. Den Ausschreibungsunterlagen liegen Leitdetails sowie Grundrisse und Ansichten bei. Alle weiteren Ausführungsunterlagen, zum Beispiel statische Nachweise für Baubehelfe (z.B. Traggerüste), Werkplanungen jeglicher Art einschließlich Werk- und Montagepläne, Nachweise für Befestigungskonstruktionen, Schlosserkonstruktionen etc. sowie Revisionsunterlagen sind vom Auftragnehmer zu erstellen, in die Gesamtangebotskosten einzukalkulieren und an den Auftraggeber zu übergeben. Erforderliche Kosten für zusätzliche Prüfläufe der Planer sowie Prüfingenieure auf Grund von Änderungen der Werkplanung gegenüber der Ausführungsplanung durch den AN sind durch den AN zu tragen. Vor Erstellung der Montageplanung durch den AN sind erforderliche Bereiche, z.B. für Geländerkonstruktionen der Dachterrassen, aufzumessen und die Maße vor Ort zu prüfen. Abweichungen zur Ausführungsplanung sind mit dem Architekten des AG abzustimmen. Die Ausführung sämtlicher Bauteile und Konstruktionen erfolgt stets auf der Grundlage der Ausführungsplanung des Architekten und der Werkplanung des AN mit Freigabevermerk des Architekten und der vom Auftraggeber bzw. dessen Vertreter freigegebenen Referenzmuster. Die vom Auftraggeber freigegebenen Referenzmuster sind vom Auftragnehmer auf der Baustelle sicher aufzubewahren. Sie sind im Rahmen der Bemusterungen zu dokumentieren, Nicht mit Freigabevermerk versehene Ausführungsunterlagen dürfen nicht verwendet werden, ebenso Produkte, Materialien usw., die nicht vom Auftraggeber freigegeben bzw. bemustert wurden. Wenn nicht anders angegeben, sind die Ausführungsunterlagen des AN mindestens vier Wochen vor dem geplanten Zeitpunkt der Materialbestellungen beziehungsweise der Produktion zur Prüfung und Freigabe beim Auftraggeber vorzulegen. Vor Freigabe der endgültigen Ausführungspläne durch den Auftraggeber bzw. des zuständigen Planers des AG und der Muster durch den Auftraggeber bzw. dessen Vertreter dürfen Materialien nicht bestellt werden bzw. mit der Produktion nicht begonnen werden. Erforderliche Zeiträume für die Material-/Produktbemusterungen sind zu berücksichtigen. Die Bestimmungen gelten auch für Muster und Unterlagen aller einzusetzenden Produkte, Materialien, Stoffe usw., wie technische Produktbeschreibungen, Ausführungsbeschreibungen, Prüfbescheide, Zulassungen, Nachweise, Produktkataloge /-prospekte, Pflegeanleitungen, Messprotokolle usw. einschließlich Lieferscheine und Transportunterlagen. 3.6.2 Bemusterungsliste Die Bemusterungsliste enthält auf das jeweilige Gewerk und / oder Bauteil bezogen die geforderten LV: Heizung, Sanitär Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 14 04.07.2016 04.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Qualitätsmerkmale, die Gestaltungs- Oberflächen- u. Farbvorgaben sowie Produkt- oder Fabrikatsangaben auf Basis der Anforderungen des AG und des Architekten. Zur Angebotsabgabe hat der Bieter die von ihm angebotenen Fabrikate und Produkte in die übergebene Bemusterungsliste einzutragen und zusammen mit den übrigen Angebotsunterlagen zur Submission vorzulegen. Die Angaben des Bieters sind zwingend erforderlich für die Prüfung und Wertung des Angebotes. Zur Festlegung der zur Ausführung kommenden Fabrikate und Qualitäten und zur Bestätigung derselben durch den AG und den Architekten dient die Bemusterung, die dem AN obliegt. Grundlage der Bemusterung ist die Bemusterungsliste des Architekten. Der detaillierte Ablaufprozess für die Bemusterungen ist durch den AN aufzustellen und in Form eines Bemusterungsterminplans an den AG und Architekten zu übergeben und zwischen den Parteien abzustimmen und einvernehmlich festzulegen. Dieser Bemusterungsterminplan ist durch den AN spätestens 4 Wochen nach Vertragsabschluss vorzustellen und mit dem AG abzustimmen. In diesem Zusammenhang ist ebenso eine Bemusterungsliste zu übergeben, auf dessen Basis mit dem AG und dem Architekten abzustimmen und festzulegen ist, welche Bemusterungsart (Kataloge, Handmuster, 1:1-Muster, sofern erforderlich) anzuwenden ist. Nachstehend ist der Grobablauf für die Bemusterungen formuliert. Für die Bemusterung und deren Ablauf gilt Folgendes: Spätestens 10 Werktage (14 Kalendertage) vor dem im Detailterminplan (Leistungsumfang des AN) ausgewiesenen Termin "Beginn der Bemusterung" wird der AN den AG schriftlich zur Mitwirkung bei der Bemusterung auffordern. Gegenstand der Bemusterung sind folgende Leistungen: Fassadenmaterialien und deren Gestaltung als Gesamtfassade entsprechend Farbkonzept des Architekten sämtliche Oberflächen und sichtbare Einbauten des Gebäudeinneren in den Wohnungen und Treppenhäusern entsprechend Farbkonzept des Architekten (insbesondere Wände, Decken, Böden, Türen, Schalter, Steckdosen, sonstige Bedientableaus, Fenster, Fensterrahmen, Armaturen, Sanitärobjekte, Türklinken und Türknaufe, Beschläge im weitesten Sinne, Klingel- und Sprechanlagen, Türöffnungsschließanlagen sowie Briefkastenanlagen hinsichtlich der verwendeten Materialien, Farben bzw. Qualitäten und der Art und Weise der Oberflächenbehandlung) Bei der Bemusterung hat der AN je Leistung mind. 3 verschiedene Gestaltungsvorschläge zu unterbreiten. Diese müssen in ihrem Qualitätsniveau mindestens dem Qualitätsniveau entsprechen, das sich aus der Baubeschreibung und den nachfolgenden funktionalen Leistungsbeschreibungen ergibt. Alle Vergleichsmuster haben sich im Qualitätsniveau an dieser Qualität zu orientieren. Die Bemusterung erfolgt in einer Stufe, wobei die Entscheidungsgremien des AG einbezogen werden. Die Bemusterung hat auf der Baustelle zu LV: Heizung, Sanitär Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 15 04.07.2016 04.07.2016 Gesamtbetrag in EUR erfolgen. Der AN hat bis zur Abnahme, d.h. bis nach erfolgter erfolgreicher Abnahme, die Muster gesammelt und im Original vorzulegen und in einem Musterraum auf der Baustelle vorzuhalten. Der AG ist berechtigt, im Rahmen von Bemusterungsterminen hinsichtlich von den zur Bemusterung vorgelegten Leistungen zusätzliche Muster zu verlangen, jedoch nicht mehr als insgesamt je 6 Muster je zu bemusterndem Gegenstand. Der AG wird innerhalb der Bemusterungstermine und bis spätestens 14 Kalendertage nach erfolgter Bemusterung die verbindliche Bemusterungsentscheidung treffen, es sei denn, es sind ergänzende Bemusterungsmuster, wie zuvor beschrieben, vorzulegen. Zur Dokumentation der Bemusterungen wird der AN ohne Mehrkosten ein Bemusterungsprotokoll erstellen, aus welchem zweifelsfrei hervorgeht, wie die Entscheidung des AG ausgefallen ist. Der AN ist verpflichtet, innerhalb von 4 Wochen nach Auftragserteilung einen Bemusterminplan vorzulegen. 3.6.3 Dokumentation Anforderungsprofil Dokumentation: Zu den Dokumentationsunterlagen zählen ein Inhaltsverzeichnis, bauteilbezogene Baustoffkataster, Aufmaße, Baupläne, Werk- und Montagepläne, Bemusterungslisten, sonstige Technische Datenblätter, Prüfzeugnisse, Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen, Lieferscheine für Dämmstoffe, Bautagebücher etc. Die Dokumentationsunterlagen werden auf CD/DVD an den AG in 4-facher übergeben. Die CD/DVD muss alle Dokumentationsunterlagen zum Bauvorhaben beinhalten, einschl. eines Unterlagenverzeichnisses als xlsx-Datei. Zusätzlich hat die Übergabe 2-fach in Papier zu erfolgen. Die Erstellung vorgenannter Dokumentation gehört zum Liefer- und Leistungsumfang des AN. 3.7 Versicherungen Der AN trägt die Kosten für eine baustellenbezogene Bauherrenhaftpflicht. 02 Heizung Allgemeines Allgemeines Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber die erforderlichen Ausführungspläne M 1:50 oder teilweise M 1:100 und Berechnungsunterlagen. Die Unterlagen sind vom Auftragnehmer zu gegebener Zeit selbst anzufordern. Mit anderen Gewerken ist eine Zusammenarbeit erforderlich. Dies gilt auch für die Benutzung von LV: Heizung, Sanitär Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 16 04.07.2016 04.07.2016 Gesamtbetrag in EUR gemeinsamen Aussparungen oder Belegen von Schlitzen und Kanälen, ebenso die Trassenführung, die vom Auftraggeber zu koordinieren ist. Schlitze, Aussparungen und Durchbrüche dürfen nach den Plänen bzw. den vorgenommenen Anzeichnungen belegt werden. Im Zweifel ist die Bauleitung zu konsultieren. Der Auftragnehmer übernimmt im Rahmen der Rechtsvorschriften die Gewähr für das einwandfreie Funktionieren der Anlage und hat das gesamte Projekt zu überprüfen. Änderungen müssen grundsätzlich vom Auftraggeber und dem Projektanten genehmigt werden, und zwar vor Montagebeginn. Bei der Montage der Armaturen, Apparate, Schalter und Geräte ist grundsätzlich auf eine einwandfreie Zugänglichkeit zur Wartung, bei der Bedienung und bei etwaigen Auswechslungsarbeiten zu achten. Die Unterstützungskonstruktionen sind nach Maßgabe der erforderlichen Festigkeit bzw. der zulässigen Durchbiegung vom Unternehmer auszuwählen. Ebenso sind die Maßnahmen zur Dehnungsaufnahme vom Unternehmer festzulegen. Der Festigkeitsnachweis ist auf Verlangen zu führen. Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. Jede Art von Rohren und Kanälen ist vor dem Einbau gründlich zu reinigen. Späne von Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Örtlich erforderliche Installateurausweise können vom Auftraggeber oder seiner Bauleitung kontrolliert werden. Die Verbindung von Bauteilen als lösbare oder nicht lösbare Verbindung ist dem Auftragnehmer freigestellt, sofern sich nicht aus Plänen, Beschreibungen, Werkzeichnungen oder Normen etwas anderes ergibt. Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen, geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Maßnahmen zum Schutz vor Bränden Schweiß- und Brennschneidarbeiten dürfen nur von zuverlässigen, über 18 Jahre alten Personen ausgeführt werden. Sie müssen mit den Einrichtungen und Verfahren vertraut sein. Ungelernte und unter 18 Jahre alte Personen dürfen mit solchen Arbeiten nur unter Aufsicht beschäftigt werden. Während und mindestens 3 Stunden nach Beendigung der LV: Heizung, Sanitär Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 17 04.07.2016 04.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Arbeiten muss eine Brandwache mit geeignetem Löschmittel gestellt werden. Die Aufsicht darf dabei nur geeigneten Personen übertragen werden, denen die mit den Schweiß- und Schneidarbeiten verbundenen Brandund Explosionsgefahren bekannt sind. Schweiß- und Schneidarbeiten sind vor Begin gegenüber Stadt und Land anzuzeigen. Ebenso muss die Fertigmeldung der Arbeiten und damit der Beginn der nachträglichen Überwachung Stadt und Land zu melden. Über sämtliche Schweiß- und Schneidarbeiten und die Brandwache ist täglich Protokoll zu führen. Körperschall- und Schwingungsschutzmaßnahmen Der Schwingungsschutz ist Sache des Auftragnehmers. Die zum Schwingungsschutz erforderlichen baulichen Fundamente werden nach seinen Angaben hergestellt. Alle Körperschall führenden Versorgungsleitungen müssen Körperschall dämmend durch das Bauwerk geführt werden, bzw. mittels Körperschall dämmender Einlagen und Umwicklungen aus geeigneten Materialien an ihm befestigt werden. Schellen müssen eine Gummieinlage enthalten. Demontagearbeiten Die Demontage von Rohrleitungen und Einrichtungsgegenständen beinhaltet sämtliche Formstücke, Befestigungsmittel u. dgl. wieder verwendbare Teile sind dem Auftraggeber zu übergeben. Vorhandene nicht mehr benötigte Wand- u. Deckendurchbrüchen sind in F90-Qualität zu schließen. Die Demontage und Entsorgung vorhandener Badeöfen, Außenwandheizern etc. erfolgt bauseits. Rohrleitungen Rohrleitungen sind so zu verlegen bzw. zu isolieren, dass Kondenswasserbildung an Kaltwasserleitungen ausgeschlossen ist. Das Verlegen in Außenwänden ist möglichst zu vermeiden. Bei im Fußbodenaufbau verlegten Rohrleitungen sind die Forderungen des Estrichlegers bezüglich der Lage und Dämmung der Rohre zu berücksichtigen. So sind Rohre grundsätzlich geradlinig, rechtwinkelig und parallel zur Wand unter Berücksichtigung kürzester Verbindungswege zu verlegen. Hohlräume und Zwickelbildungen sind zu vermeiden. Bei kreuzenden Rohren sind die Dämmungen der Rohre auszuklinken. Stoß- und Schnittstellen der Rohrdämmung sind zu verkleben; das soll erst nach der Druckprobe erfolgen. Rohrbefestigungen im Fußbodenaufbau dürfen keinen Körperschall auf die Rohdecke übertragen. Rohrdämmungen haben auf allen Geschoss- und Kellerdecken zu erfolgen; das gilt für alle Wärme abgebenden oder Wärme aufnehmenden Leitungen LV: Heizung, Sanitär Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 18 04.07.2016 04.07.2016 Gesamtbetrag in EUR einschließlich der Heizkörperanschlussleitungen und Einzelzuleitungen in Fußbodenaufbauten. Bei Verbindungen mit Schraub-Fittings ist das überstehende Dichtungsmaterial zu entfernen. Rohrenden sind nach der Trennung zu entgraten. Aus dem Nichtbefolgen dieser Weisung können sich bei eintretender späterer Verstopfung oder Lochfraß Ansprüche wegen verdeckter Mängel ergeben. Beim Anbringen von Ventilen und Einrichtungsgegenständen ist grundsätzlich auf Fliesenschnitt zu arbeiten und eine Lehre nach Absprache mit der Bauleitung zu verwenden. Zur Druckprobe auf Dichtigkeit ist die Bauleitung des Auftraggebers einzuladen. Dazu ist ein Protokoll anzufertigen. Die Druckprobe ist vor dem Schließen von Schlitzen, Kanälen u. dgl. vorzunehmen. Die Art der Druckprobe ist zuvor abzusprechen. Bei Arbeitsunterbrechung sind Rohrenden mit Stopfen oder Deckeln zu schließen, andere Verschlüsse (Papier, Holz u. dgl.) sind nicht zulässig. Wasserleitungen dürfen nicht an anderen Leitungen befestigt werden oder als Träger für diese dienen. Wasserführende Leitungen sind bei Frostgefahr zu entleeren. Ringleitungen sind so zu verlegen, dass sie bei Erfordernis entleert werden können. Alle Rohre sind spannungsfrei zu verlegen, insbesondere ist die Wärmedehnung zwischen zwei Festpunkten zu beachten. Tragende Konstruktionen dürfen nur mit Zustimmung der Bauleitung durchbrochen oder geschlitzt werden. Leitungen unter Putz und Estrich sind zu umhüllen. Insbesondere dürfen Dehnungsstellen nicht fest eingeputzt werden. Die Anzahl der Rohrbögen ist wegen der Druckverluste auf das technisch erforderliche Maß zu beschränken. Im Zweifel ist über die Leitungsführung und bauseitigen Leistungen eine Abstimmung erforderlich. Einrichtungsgegenstände Die Lieferung und der Einbau der Thermostate und Badheizkörper sollen nach Unterbrechung bzw. Abschluss der gesamten Rohrmontage erfolgen. Gegen Verschmutzung sämtlicher Anlagenteile, insbesondere der Heizkörper, vor der Übergabe ist Vorsorge zu treffen. Die Art und Weise der Befestigung von Einrichtungsgegenständen ist mit der Bauleitung abzustimmen. Bolzenschussgeräte sind nicht zugelassen. Werden Dübel zur Befestigung von Sanitärgegenständen an gefliesten Wänden erforderlich, sind die Dübellöcher LV: Heizung, Sanitär Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 19 04.07.2016 04.07.2016 Gesamtbetrag in EUR mit Reaktionsharz oder anderen geeigneten Werkstoffen abzudichten. Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen; eine ausdrückliche Bestätigung des Musters durch den Bauherren sollte eingeholt werden. Veränderungen des Standortes von Einrichtungsgegenständen -auch auf Wunsch des Bauherren- sind nur nach Rücksprache mit dem Architekten zulässig, damit die Forderung der DIN VDE 0100-701 -Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V; Räume mit Badewanne oder Dusche- eingehalten werden. Alle einzubauenden elektrischen Verbraucher - auch im Austausch - sind für die Nennspannungen 24V bzw. 230V auszulegen. Kalkulationshinweis Alle angegebenen Mengenansätze sind Richtwerte. Tatsächliche Massen sind vor Ort aufzumessen oder den beiliegenden Planunterlagen zu entnehmen! Leistungsbeschreibung Heizungstechnik Vorbemerkung Bestand Die Beheizung der Wohnungen erfolgt dezentral über Gasaußenwandheizer und Kohleöfen. Die Warmwasserbereitung erfolgt ebenfalls dezentral mittels Elektro-Speicher und Gasbadeöfen. Demontagearbeiten Die in den Wohnungen befindlichen alten Gasaußenwandheizer und Gasbadeöfen wie, oben beschrieben sind inkl. der Anschlussleitungen, Steigleitungen und Verteilleitungen (insgesamt ca. 700m) bis Hausanschluss zu demontieren und fachgerecht zu entsorgen (mit Entsorgungsnachweis). Dazu sind die noch im Betrieb befindlichen Leitungsabschnitte zu entleeren und mit Stickstoff zu spülen. Die vorhandenen Zähler sind mit Zählernummer und Zählerstand zu erfassen, einzulagern und dem Versorger zu übergeben. Die Übergabe ist zu protokollieren und gegebenenfalls mittels Fotos zu dokumentieren. Weiterhin sind alle notwendigen Bauleistungen und Nebenleistungen, wie z. B. Rückbau ELT- Anschluss, Rauch- und Abgasrohr, Gasanschluss, Zubehörteile, fachgerechtes verschließen der Schornstein- und Außenwandanschlüsse, Herstellen der Wand und Bodenflächen, Schließen von Wand- u. Deckendurchbrüchen in F90-Qualität u. dgl. zu erbringen. Montagearbeiten Errichtung Heizstation LV: Heizung, Sanitär Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 20 04.07.2016 04.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Heizkreisregelung bestehend aus: zweier parrallel geschalteter geregelter Heizkreispumpen Grundfos Magna3 32-120F für den Heizkreis Einer geregelten Pumpe Grundfos Magna3 25-100für die Warmwasserbereitung Zusatzmodulen für die Steuerung der Pumpen und Vorbereitung einer Leittechnik für die Heizungsanlage einem Dreiwegeventil Siemens VXF 22.40-25 mit elektromotorischem Stellantrieb Siemens SAX 61.03 4 Absperrventilen ARI Euro Wedi DN 65 4 Absperrventilen ARI Euro Wedi DN 100 Zählerpassstück Nenndurchfluss QN 6m³/h manuelle Nachspeiseeinrichtung mit Neutralisationseinrichtung Reflex Fillsoft II Membran- Ausdehnungsgefäß Reflex N 400 Anschluss an Warmwasserbereitung und BTB Fernwärmestation inkl. aller notwendigen Verbindungen Formstücke und Befestigungen komplett liefern und montieren. Die Regelung inkl. aller elektrischen Anschlüsse und Leittechnik (Siemens Leittechnik) wird durch den AG errichtet und in Betrieb genommen. Temperaturfühler, Thermometer und Manometer sind mit dem Planer und dem Regeltechniker abzustimmen und durch den AN zu liefern und zu montieren. Die Lage und Farbgebung des Außenfühlers (vor WDVS) ist mit Stadt und Land, sowie dem Fachplaner abzustimmen. Ein koordinierten Aufstellplan der Haustechnikstation wird zu Baubeginn von den Fachplanern erstellt. Dazu ist die Mitarbeit durch den AN erforderlich. Zu diesem Zeitpunkt ist die HAST von BTB bereits aufgestellt und die Positionierung der übrigen Komponenten möglich. Rohrleitungen, Armaturen und Zubehör Die Dimensionierung der Rohrleitungen für Keller-Verteilungsleitungen, Stränge, Anbindeleitungen, Heizflächen und Armaturen sind den Ausführungsplänen zu entnehmen. Als Rohrleitungsmaterial ist C-Stahl Systemrohr, aus unlegiertem Stahl, Werkstoff-Nr. 1.0308 (E235), nach DIN EN 10305-3, außen galvanisch verzinkt, für alle Rohrleitungen (Verteilungs-, Steige-, Anbindeleitungen) vorzusehen. Verbindung mit Prestabo-Verbinder aus unlegiertem Stahl, mit SC-Contur und DVGW zertifizierter Prüfsicherheit bei unverpresstem Verbinder, EPDM-Dichtelement, unlösbar, Rohr und Verbinder im Systemverbund Mengenansatz für C-Stahlrohre: DN DN DN DN DN DN 15 20 25 32 40 50 - ca. ca. ca. ca. ca. ca. 3050 m 310 m 80 m 50 m 40 m 100 m LV: Heizung, Sanitär Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 21 04.07.2016 04.07.2016 Gesamtbetrag in EUR DN 65 - ca. 180 m DN 80 - ca. 20 m DN 100 - ca. 25 m Sämtliche Form- und Verbindungsstücke, Befestigungsmaterial, Überschieberohre für Deckendurchführungen in brand- und schallschutzgerechte Ausführung durch brandschutztechnisch qualifizierte Bauteile sowie die Anbindung der Heizflächen ist mit einzukalkulieren. Durchbrüche sind herzustellen und nach Montage wieder zu schließen. Einzukalkulieren ist das Herstellen sämtlicher Pressverbindungen sowie das Herstellen sämtlicher Schraub- und Flanschverbindungen, Rohraufhängungen und Rohrschellen, incl. Dübel und Schrauben, Festpunktkonstruktionen und geringfügige Stemmarbeiten Strangabsperr- und Regulierventile (Honeywell Kombi 3 plus) für Vor- und Rücklauf, mit Dämmkappen. Alle Absperrventile sind außerhalb der Mieterkeller (frei zugäglich) zu montieren. Die Verlegung erfolgt auf Putz. Partiell müssen die Heizkörperanschlussleitungen fachgerecht durch Wände und Decken geführt werden. Steigleitungen sind durch Holzdecken und zum Neubau durch Betondecken zu verlegen. Hierbei ist zu beachten, dass Verzüge, bedingt durch Holzbalken und Deckenversprünge, so zu gestalten sind das möglichst wenig Wohnraum verloren geht. Auch hier sind sämtliche notwendige Leistungen, wie Durchbrüche fachgerecht herstellen und nach erfolgter Montage fachgerecht schließen, mit in der Kalkulation zu berücksichtigen. Einzel-Rosetten sowohl für Heizkörperanbindeleitungen im Bad als auch bei Wanddurchführungen liefern und montieren, Farbe: weiß. Einschließlich Durchführen des hydraulischen Abgleichs. Dieser ist zu dokumentieren und protokollieren. Wärmedämmung und Zubehör Die Dämmung der Kellerverteilungsleitungen ist folgender Maßen auszuführen; Wärmeschutzdämmung für frei verlegte Heizungs- Vor- und Rücklaufleitungen, bestehend aus Mineral- oder Glasfasern, auf Alufolie kaschiert / Kunststoffummantelung, Stöße mit Klebeband verklebt, incl. Rohrbögen und Formstücke als Formteile ausgebildet. Dämmung nach den Vorschriften der VOB Teil C, DIN 18421 und der ENEV in der jeweils gültigen Fassung. Wärmeleitfähigkeit des Materials mind. 0,035 W/mK bei 50°C Mitteltemperatur. Die Wanddurchbrüche sind in der entsprechenden Stärke (mind. 50%) durchzuisolieren! Die Heizungssteigeleitungen sind mit 50% Dämmstärke in der selben Qualität zu dämmen. Eine Kunsstoffummantelung ist hier nicht notwendig da diese abgekoffert werden. Sämtliche Leitungen innerhalb der Heizzentrale sind mit verzinktem Stahlblech zu ummanteln. LV: Heizung, Sanitär Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 22 04.07.2016 04.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Heizflächen und Zubehör In den Wohnungen sind profilierte Plattenheizkörper (Buderus VC-Profil, plane Plattenheizkörper (Buderus VC-Plan) und Handtuchheizkörper (Buderus Dibad Contract) in den Bädern vorzusehen. Systemparameter für die Heizkörper: Heizungsvorlauftemperatur : 70°C Heizungsrücklauftemperatur : 55°C Raumtemperatur: Zimmer : 20°C Küche : 20°C Bad: 24°C Treppenhäuser: nicht beheizt Mengenansatz für neue Heizkörper 65 Stück plane Platte (Länge x Höhe) für die Wohnungen im Dachneubau: 3 4 5 3 3 1 4 Stück Stück Stück Stück Stück Stück Stück 400 600 500 400 700 900 700 x x x x x x x 900 900 900 900 900 900 900 Typ Typ Typ Typ Typ Typ Typ 33 22 22 22 21 11 11 1 2 1 2 3 6 1 8 2 1 2 1 3 4 1 2 2 Stück Stück Stück Stück Stück Stück Stück Stück Stück Stück Stück Stück Stück Stück Stück Stück Stück 1200 x 600 Typ 33 900 x 600 Typ 33 600 x 600 Typ 33 1000 x 600 Typ 22 900 x 600 Typ 22 800 x 600 Typ 22 700 x 600 Typ 22 600 x 600 Typ 22 1200 x 600 Typ 21 1000 x 600 Typ 21 800 x 600 Typ 21 600 x 600 Typ 21 1200 x 600 Typ 11 1000 x 600 Typ 11 900 x 600 Typ 11 800 x 600 Typ 11 700 x 600 Typ 11 181 Stück profilierte Platte (Länge x Höhe) für die Wohnungen EG bis 2.OG: 12 Stück 600 x 900 Typ 33 10 Stück 500 x 900 Typ 33 3 Stück 400 x 900 Typ 33 1 Stück 900 x 900 Typ 22 1 Stück 800 x 900 Typ 22 3 Stück 700 x 900 Typ 22 6 Stück 600 x 900 Typ 22 10 Stück 500 x 900 Typ 22 9 Stück 400 x 900 Typ 22 1 Stück 900 x 900 Typ 11 2 Stück 600 x 900 Typ 11 LV: Heizung, Sanitär Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 23 04.07.2016 04.07.2016 Gesamtbetrag in EUR 1 Stück 800 x 600 Typ 33 9 Stück 600 x 600 Typ 33 2 Stück 500 x 600 Typ 33 9 Stück 1200 x 600 Typ 22 9 Stück 1000 x 600 Typ 22 10 Stück 900 x 600 Typ 22 9 Stück 800 x 600 Typ 22 5 Stück 700 x 600 Typ 22 4 Stück 600 x 600 Typ 22 2 Stück 500 x 600 Typ 22 2 Stück 1200 x 600 Typ 21 11 Stück 1000 x 600 Typ 21 8 Stück 900 x 600 Typ 21 2 Stück 800 x 600 Typ 21 13 Stück 700 x 600 Typ 21 2 Stück 600 x 600 Typ 21 1 Stück 500 x 600 Typ 21 2 Stück 400 x 600 Typ 21 6 Stück 1000 x 600 Typ 11 4 Stück 700 x 600 Typ 11 3 Stück 600 x 600 Typ 11 2 Stück 500 x 600 Typ 11 7 Stück 400 x 600 Typ 11 93 32 19 42 Handtuchheizkörper für alle Bäder: Stück 735 x 1757 Stück 585x1757 Stück 535x1757 Die Heizkörper sind abzuladen, in das Gebäude zuschaffen, an den erforderlichen Plätzen aufzustellen und mit den Rohrleitungen zu verbinden, einschließlich Anpassung der Rohranschlüsse (Etagenbögen). Auf eine waagerechte und lotrechte Rohrführung ist zu achten. Die Heizkörper sind komplett mit Zubehör, Bind- und Entlüftungsstopfen zu liefern und zu montieren. Heizkörper für Maler- und Fliesenlegerarbeiten einmalig abnehmen und wieder montieren. Die zu montierenden Heizkörper erhalten Thermostatische Ventilunterteile der Fa. Honeywell einschließlich des Fühlerelements, mit flüssigkeitsgefülltem Wellrohrelement, Frostschutzsicherung, begrenz- und blockierbar, Temperaturbereich 7 - 28 °C, 1K Regeldifferenz. Rücklaufseitig werden Heizkörperverschraubungen, mit Gewindeanschluss, entleerbar, absperrbar, montiert. Sonstige Leistungen In der Kalkulation sind folgende Leistungen zu berücksichtigen: Einrichtung, Unterhalt, Wartung und Abbau einer Winterbauheizung, Ölbrenner als Gebläseheizer, für jeweils 2 Aufgänge über den Bauzeitraum, Verbrauchskosten trägt der AG, Umlage nach Vereinbarung mit allen Firmen Alle vertikalen Leitungen sind in F90-Qualität innerhalb der Holzbalkendecken und der Stahlsteindecke LV: Heizung, Sanitär Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 24 04.07.2016 04.07.2016 Gesamtbetrag in EUR zu schotten. Das verwendete Deckenschott / Kombischott ist vom Prüfingenieur Brandschutz freigeben zu lassen. Die Freigabe erwirkt der AN. Abstimmungen mit zuständigem Meßdienstunternehmen bzw. Bauherr / Planer, bezüglich Installation der Heizkostenverteiler Anstrich der sichtbaren Teilstücke der Heizkörperanbindungsleitungen in RAL 9010 (reinweiß) glänzend inkl. aller sichtbarer Schellen Bezeichnungsschilder, 100 x 50 mm, aus Edelstahl mit Klarsichtabdeckung für zweizeilige Beschriftung. Die Anbringung erfolgt durch Schraubbefestigung auf der Fertigisolierung. Strangweises Füllen und Entlüften der Gebäudeheizungsanlage Spülen und Druckprobe der fertig gestellten Stränge nach DIN 18380 Druck-, Spülprotokolle, die Protokolle sind im Rahmen der Dokumentation dem Bauherrn in entsprechender Stückzahl zu übergeben Befüllung, Nachspeisung der Gebäudeheizungsanlage darf nur mit aufbereitetem (enthärtetem Füll- und Ergänzungswasser) erfolgen. Befüllzeiten und Füllmengen sind zu dokumentieren. Füllen und Entlüften eines Stranges der Heizungsanlage, Füllen und Entlüften der Kellerverteilung der gesamten Heizungsanlage hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage, Einregulierung der Strangventile, Voreinstellung der Thermostatventile, einschließlich anfertigen von Arbeitsprotokolle Betriebseinweisung des Bedienpersonal Wiederholtes Entlüften der gesamten Gebäudeheizungsanlage bis ca. 6 Wochen nach Beginn der folgenden Heizperiode Stemmen bzw. Bohren von Wand- und Deckendurchbrüchen in den Wohnungen für ein Stahlrohr einschließlich Brandschutzdurchführung (Trockenverfahren). In der darunter liegenden Wohnung ist der anfallende Schutt etc. ist während des Bohrens mit geeigneten Behältnissen direkt unter der Decke aufzufangen. Montage- und Revisionspläne gemäß aktuellem Bau- und Ausführungsstand herstellen. Bestehend aus Grundrissen und Schemata in dem für die Montagepläne gewählten Maßstab. Lieferung als Pläne DIN- gerecht gefaltet und in Ordnern gesammelt, in der Ausführung Farbe 3 Sätze Die komplette Dokumentation nebst Plänen sind digital als pdf- Datei, die Pläne zusätzlich als im DWG, DXF Format dem AG zu übergeben. LV: Heizung, Sanitär Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 25 04.07.2016 04.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Der Auftragnehmer hat ein Angebot über einen Wartungsvertrag über die ausgeführten Leistungen des Gewerkes Heizungstechnik, gemäß dem VDMA-Einheitsblatt 24186 Teil 5 vom Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA).zu erstellen. Es ist zu beachten, dass nur geringe Lagerflächen vorhanden sind. Der Bieter hat sich deshalb vor Angebotsabgabe zu diesen Umständen sachkundig zu machen. Eventuelle Beeinträchtigungen sind einzukalkulieren. Spätere Nachforderungen werden nicht anerkannt! 02.01 Heizungsanlage Demontagearbeiten wie in der Leistungsbeschreibung Demontagearbeiten wie in der Leistungsbeschreibung beschrieben 02.01.0010 Demontage Demontage und Entsorgung wie in der Leistungsbeschreibung beschrieben. 1,00 02.01.0020 Errichten Heizstation Errichten einer funktionstüchtigen Heizstation mit allen notwendigen Komponenten wie in der Leistungsbeschreibung beschrieben 1,00 02.01.0030 psch Wärmedämmung und Zubehör Wärmedämmung und Zubehör inkl. aller notwendigen Hilfsstoffe wie in der Leistungsbeschreibung beschrieben 1,00 02.01.0050 psch Rohrleitungen, Armaturen und Zubehör Rohrleitungen, Armaturen und Zubehör inkl. aller notwendigen Form-und Übergansstücke sowie Befestigungen wie in der Leistungsbeschreibung beschrieben 1,00 02.01.0040 psch psch Heizflächen und Zubehör Heizflächen inkl. aller notwendigen Hilfsmittel wie in der Leistungsbeschreibung beschrieben 1,00 psch LV: Heizung, Sanitär Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 02.01.0060 Sonstige Leistungen Sonstige Leistungen wie in der Leistungsbeschreibung beschrieben. 1,00 Einheit Einheitspreis in EUR psch Gesamtsumme: 26 04.07.2016 04.07.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Heizung, Sanitär Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 03 Sanitär Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 27 04.07.2016 04.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Allgemeines Allgemeines Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber die erforderlichen Ausführungspläne M 1:50 oder teilweise M 1:100 und Berechnungsunterlagen. Die Unterlagen sind vom Auftragnehmer zu gegebener Zeit selbst anzufordern. Mit anderen Gewerken ist eine Zusammenarbeit erforderlich. Dies gilt auch für die Benutzung von gemeinsamen Aussparungen oder Belegen von Schlitzen und Kanälen, ebenso die Trassenführung, die vom Auftraggeber zu koordinieren ist. Schlitze, Aussparungen und Durchbrüche dürfen nach den Plänen bzw. den vorgenommenen Anzeichnungen belegt werden. Im Zweifel ist die Bauleitung zu konsultieren. Der Auftragnehmer übernimmt im Rahmen der Rechtsvorschriften die Gewähr für das einwandfreie Funktionieren der Anlage und hat das gesamte Projekt zu überprüfen. Änderungen müssen grundsätzlich vom Auftraggeber und dem Projektanten genehmigt werden, und zwar vor Montagebeginn. Bei der Montage der Armaturen, Apparate, Schalter und Geräte ist grundsätzlich auf eine einwandfreie Zugänglichkeit zur Wartung, bei der Bedienung und bei etwaigen Auswechslungsarbeiten zu achten. Die Unterstützungskonstruktionen sind nach Maßgabe der erforderlichen Festigkeit bzw. der zulässigen Durchbiegung vom Unternehmer auszuwählen. Ebenso sind die Maßnahmen zur Dehnungsaufnahme vom Unternehmer festzulegen. Der Festigkeitsnachweis ist auf Verlangen zu führen. Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. Jede Art von Rohren und Kanälen ist vor dem Einbau gründlich zu reinigen. Späne von Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Örtlich erforderliche Installateurausweise können vom Auftraggeber oder seiner Bauleitung kontrolliert werden. Die Verbindung von Bauteilen als lösbare oder nicht lösbare Verbindung ist dem Auftragnehmer freigestellt, sofern sich nicht aus Plänen, Beschreibungen, Werkzeichnungen oder Normen etwas anderes ergibt. Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen, geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. LV: Heizung, Sanitär Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 28 04.07.2016 04.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Maßnahmen zum Schutz vor Bränden Schweiß- und Brennschneidarbeiten dürfen nur von zuverlässigen, über 18 Jahre alten Personen ausgeführt werden. Sie müssen mit den Einrichtungen und Verfahren vertraut sein. Ungelernte und unter 18 Jahre alte Personen dürfen mit solchen Arbeiten nur unter Aufsicht beschäftigt werden. Während und mindestens 3 Stunden nach Beendigung der Arbeiten muss eine Brandwache mit geeignetem Löschmittel gestellt werden. Die Aufsicht darf dabei nur geeigneten Personen übertragen werden, denen die mit den Schweiß- und Schneidarbeiten verbundenen Brandund Explosionsgefahren bekannt sind. Körperschall- und Schwingungsschutzmaßnahmen Der Schwingungsschutz ist Sache des Auftragnehmers. Die zum Schwingungsschutz erforderlichen baulichen Fundamente werden nach seinen Angaben hergestellt. Alle Körperschall führenden Versorgungsleitungen müssen Körperschall dämmend durch das Bauwerk geführt werden, bzw. mittels Körperschall dämmender Einlagen und Umwicklungen aus geeigneten Materialien an ihm befestigt werden. Schellen müssen eine Gummieinlage enthalten. Demontagearbeiten Die Demontage von Rohrleitungen und Einrichtungsgegenständen beinhaltet sämtliche Formstücke, Befestigungsmittel u. dgl. wieder verwendbare Teile sind dem Auftraggeber zu übergeben. Vorhandene Sanitärobjekte werden durhc Dritte demontiert und entsorgt. Rohrleitungen Rohrleitungen sind so zu verlegen bzw. zu isolieren, dass Kondenswasserbildung an Kaltwasserleitungen ausgeschlossen ist. Das Verlegen in Außenwänden ist möglichst zu vermeiden. Bei im Fußbodenaufbau verlegten Rohrleitungen sind die Forderungen des Estrichlegers bezüglich der Lage und Dämmung der Rohre zu berücksichtigen. So sind Rohre grundsätzlich geradlinig, rechtwinkelig und parallel zur Wand unter Berücksichtigung kürzester Verbindungswege zu verlegen. Hohlräume und Zwickelbildungen sind zu vermeiden. Bei kreuzenden Rohren sind die Dämmungen der Rohre auszuklinken. Stoßund Schnittstellen der Rohrdämmung sind zu verkleben; das soll erst nach der Druckprobe erfolgen. Rohrbefestigungen im Fußbodenaufbau dürfen keinen Körperschall auf die Rohdecke übertragen. Bei Verbindungen mit Schraub-Fittings ist das LV: Heizung, Sanitär Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 29 04.07.2016 04.07.2016 Gesamtbetrag in EUR überstehende Dichtungsmaterial zu entfernen. Rohrenden sind nach der Trennung zu entgraten. Aus dem Nichtbefolgen dieser Weisung können sich bei eintretender späterer Verstopfung oder Lochfraß Ansprüche wegen verdeckter Mängel ergeben. Beim Anbringen von Ventilen und Einrichtungsgegenständen ist grundsätzlich auf Fliesenschnitt zu arbeiten und eine Lehre nach Absprache mit der Bauleitung zu verwenden. Zur Druckprobe auf Dichtigkeit ist die Bauleitung des Auftraggebers einzuladen. Dazu ist ein Protokoll anzufertigen. Die Druckprobe ist vor dem Schließen von Schlitzen, Kanälen u. dgl. vorzunehmen. Die Art der Druckprobe ist zuvor abzusprechen. Für das Spülen von Trinkwasserleitungen sind an die Ausläufe Hähne oder Spülstopfen anzubringen; Ventile sind nicht gestattet. Bei Arbeitsunterbrechung sind Rohrenden mit Stopfen oder Deckeln zu schließen, andere Verschlüsse (Papier, Holz u. dgl.) sind nicht zulässig. Wasserleitungen dürfen nicht an anderen Leitungen befestigt werden oder als Träger für diese dienen. Wasserführende Leitungen sind bei Frostgefahr zu entleeren. Ringleitungen sind so zu verlegen, dass sie bei Erfordernis entleert werden können. Alle Rohre sind spannungsfrei zu verlegen, insbesondere ist die Wärmedehnung zwischen zwei Festpunkten zu beachten. Tragende Konstruktionen dürfen nur mit Zustimmung der Bauleitung durchbrochen oder geschlitzt werden. Leitungen unter Putz und Estrich sind zu umhüllen. Insbesondere dürfen Dehnungsstellen nicht fest eingeputzt werden. Die Anzahl der Rohrbögen ist wegen der Druckverluste auf das technisch erforderliche Maß zu beschränken. Im Zweifel ist über die Leitungsführung und bauseitigen Leistungen eine Abstimmung erforderlich. Einrichtungsgegenstände Die Lieferung und der Einbau der Einrichtungsgegenstände sollen nach Unterbrechung bzw. Abschluss der gesamten Rohrmontage erfolgen. Gegen Verschmutzung sämtlicher Anlagenteile vor der Übergabe ist Vorsorge zu treffen. Die Art und Weise der Befestigung von Einrichtungsgegenständen ist mit der Bauleitung abzustimmen. Bolzenschussgeräte sind nicht zugelassen. Werden Dübel zur Befestigung von Sanitärgegenständen an gefliesten Wänden erforderlich, sind die Dübellöcher LV: Heizung, Sanitär Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 30 04.07.2016 04.07.2016 Gesamtbetrag in EUR mit Reaktionsharz oder anderen geeigneten Werkstoffen abzudichten. Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen; eine ausdrückliche Bestätigung des Musters durch den Bauherren sollte eingeholt werden. Veränderungen des Standortes von Einrichtungsgegenständen -auch auf Wunsch des Bauherren- sind nur nach Rücksprache mit dem Architekten zulässig, damit die Forderung der DIN VDE 0100-701 -Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V; Räume mit Badewanne oder Dusche- eingehalten werden. Alle einzubauenden elektrischen Verbraucher - auch im Austausch - sind für die Nennspannungen 24V, 230V bzw. 400V auszulegen. Kalkulationshinweis Alle angegebenen Mengenansätze sind Richtwerte. Tatsächliche Massen sind vor Ort aufzumessen oder den beiliegenden Planunterlagen zu entnehmen! Leistungsbeschreibung Sanitärtechnik Demontage Rohrleitungen und Zubehör sowie Sanitärobjekte und Einbauten Zur Demontage gehört das vollständige Demontieren der Anlagenteile, Transport zur bis zu 100m entfernten Sammelstelle/Schuttcontainer und fachgerechte, sortenreine Entsorgung. Die Schuttcontainer sind vom Bieter zu stellen. Rohre sind aus den Decken vollständig zu entfernen. Die für die Neuverlegung nicht notwendigen Bohr- und Durchbruchsöffnungen von den demontierten Leitungen in den Decken und Wänden sind zu verschließen. Aus Wänden herausragende Rohrleitungen/ Halterungen u.ä. sind mind. 3 cm frei zu stemmen und dann abzutrennen. Das Trennen von Rohrleitungen hat durch Sägen zu erfolgen. Thermische Verfahren und Trennschleifen sind in den Gebäuden untersagt. Rohre und Dämmung sind getrennt zu entsorgen. Das Material wird Eigentum des Auftragnehmers. Die Entsorgungsscheine sind unaufgefordert bei der Rechnungslegung dem AG vorzulegen. Vor der Demontage der Kaltwasserleitungen sind die vorhandenen Trinkwasseranlagen komplett mit allen Anlagenteilen zu entleeren. Mengenansatz Entleerung: 5 Trinkwasserhausanschlüsse mit Kellerverteilungen Trinkwasser kalt 29 Steigeleitungen Trinkwasser kalt Anschlussleitungen Trinkwasser kalt für 77 Küchen und Bäder LV: Heizung, Sanitär Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 31 04.07.2016 04.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Demontage der Kaltwasserleitungen im Kellergeschoss (Leistungsgrenze: ab Hauswasserzähler der BWB) und in den Geschossen, als Verteil- und Steigeleitungen, als Sammel- und Einzelanschlussleitungen einschließlich der Befestigungen, Form- und Verbindungsstücke, eingebauter Gewindearmaturen, Absperrventile sowie sämtlicher sonstiger Trinkwasser-Armaturen. Zu demontieren sind Anlagenteile wie Filter, Absperrarmaturen nach Hauswasserzähler. Zwei der fünf Hauswassereinspeisungen werden stillgelegt. Der Verschluss der Hauswassereinspeisungen an der Hauswand nach der Abholung der Zähler durch die BWB ist einzukalkulieren. Die Demontagehöhe über Kellerfußboden beträgt überwiegend ca. 2 m. Die Rohre sind aus Stahl, Stahl verzinkt, Kupfer, Edelstahl, Blei- und sonstige Rohrwerkstoffe und ungedämmt verlegt. Eventuelle Dämmungen, die partiell nach Kleinreparaturen angebracht worden sind, sind nach der Demontage getrennt von den Rohrleitungen zu entsorgen. Mengenansatz Demontage Kaltwasserleitungen: Demontage Kellerverteilungen DN15 - DN50 Trinkwasser kalt: ca. 400 lfdm Demontage 29 Steigestränge DN15 - DN32 Trinkwasser kalt: ca. 240 lfdm Demontage Wohnungsanbindungen DN15-DN25 Trinkwasser kalt und warm ab Warmwasserbereiter: für 71 Wohnungen Bad- und Küchenzeile mit 1 Sammelanschlussleitung an Trennwand und für 6 separate Bäder und 6 separate Küchen Demontage der Schmutzwasserleitungen im Kellergeschoss und in den Geschossen, als Sammel- und Fallleitungen, als Sammel- und Einzelanschlussleitungen einschließlich der Befestigungen, Form- und Verbindungsstücke, Reinigungsrohre und Fallrohrbelüfter über Dach. Die Demontagehöhe über Kellerfußboden beträgt überwiegend ca. 2 m. Sämtliche Rohre sind überwiegend aus Guss. Die Fallrohre an der Hofseite sind im Kellergeschoss an ebenfalls hofseitige Grundleitungsanschlüsse geführt worden. Unter der Sohle wurden die Grundleitungen Richtung Straße entwässert. Der Hausanschluss Schmutzwasser in der Otto-Franke-Straße 62 liegt als einziger Hausanschluss außerhalb des Gebäudes. Die Grundleitung vom Gebäudeaustritt bis zum Übergabeschacht muss überprüft und ggf. saniert werden. Demontage der Schmutzwassersammelleitungen bis zum Hausanschluss der BWB im Gebäude einschließlich Verschließen der alten, nicht mehr genutzten Grundleitungsanschlüsse. Die Neuverlegung erfolgt bis auf zwei neu zu verlegende Grundleitungen als Kellerquerung unter der Kellerdecke. Die zu demontierenden Anschlussleitungen von den Wannen und WC's sind jeweils im darunterliegenden Geschoss unter der Decke zum Fallrohr geführt worden. Die Demontagehöhe kann entsprechend der Geschosshöhe bis 2,6 m sein. Demontage der Loro-Regenstandrohre und ggf. provisorisches Verschließen der LV: Heizung, Sanitär Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 32 04.07.2016 04.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Grundleitungsanschlüsse. 4 Regenfrontrohr-Anschlusskanäle sind infolge des maroden Zustandes nicht für die weitere Nutzung vorgesehen und zu verschließen. Mengenansatz Demontage Abwasserleitungen: Demontage Schmutzwasserleitungen im Keller DN70 DN150: ca. 350 lfdm Demontage 29 Fallstränge und Rohrbelüfter DN70 - DN100: ca. 300 lfdm Demontage Anschlussleitungen in den Geschossen DN40-DN100: für 77 Wohnungen mit Bad und Küche Demontage Regenwasser-Fallrohrstützen und ggf. provisorischer Verschluss der Grundleitungsanschlüsse: ca. 20 Stck Demontage der sanitären Einrichtungen in den 77 Wohnungen bestehend pro Wohnung aus: Stand-WC aus Sanitärporzellan mit Spülkasten Waschtisch oder Waschbecken aus Sanitärporzellan, teilweise Wohnungen ohne Waschtisch Wanne 1600 x 700 mm aus Acryl oder Stahlblech überwiegend auf Füßen, einschließlich der teilweise vorhandenen Wannenschürzen oder Wannenträger Küchenspüle, aus Emaille oder Edelstahl, mit Unterschrank Mini-Durchlauferhitzer für die Versorgung einzelner Entnahmestellen, vorrangig in der Küche Speicher für die Warmwasserversorgung mehrerer Entnahmestellen im Bad Demontage von 2 Ausgussbecken aus Stahlblech im Kellergeschoss Sämtliche sanitären Einrichtungen sind einschließlich der Konsolen, Halter, Armaturen, Verschraubungen und Anschlußleitungen zu demontieren. Rohrleitungen und Zubehör sowie Dämmungen Schmutzwasserleitungen Grundlagen der Installation sind die DIN 1986-100, Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke - Teil 100: Bestimmungen in Verbindung mit DIN EN 752 und DIN EN 12056 , die DIN EN 1610 - Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen, die DIN 4102/B1 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen, VDI 4100 Schallschutz von Wohnungen - Kriterien für Planung und Beurteilung. Das Entwässerungssystem ist gemäß DIN 4109 gegen Körperschallübertragung vom Baukörper zu trennen. Die Verarbeitung und Verlegung ist nach den herstellerspezifischen Vorschriften sowie unter der Einhaltung einschlägiger Normen durchzuführen. Die Abwassernetze werden ab den Hausanschlüssen vollständig erneuert. Vor Baubeginn werden Grundleitungen der BWB instandgesetzt. Es sind 5 straßenseitige Hausanschlüsse der BWB vorhanden, an denen die neu zu verlegenden Leitungen anbinden: Hausanschluss Otto-Franke-Straße 66: Anschluss Sammelleitung von 6 Fallleitungen LV: Heizung, Sanitär Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 33 04.07.2016 04.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Hausanschluss Otto-Franke-Straße 62: Anschluss Sammelleitung von 6 Fallleitungen Besonderheit: Verlegung einer neuen Grundleitung unter der Kellersohle zum Queren des Kellers aufgrund der geringen Kellerdeckenhöhe und der Übergabeschacht ist auf dem Grundstück, Prüfung der Grundleitung auf dem Grundstück bis zum Übergabeschacht Hausanschluss Otto-Franke-Straße 60: Anschluss Sammelleitung von 6 Fallleitungen Hausanschluss Otto-Franke-Straße 58: Anschluss Sammelleitung von 6 Fallleitungen Besonderheit: Verlegung einer neuen Grundleitung unter der Kellersohle zum Queren des Kellers aufgrund der geringen Kellerdeckenhöhe Hausanschluss Nipkowstraße 54: Anschluss Sammelleitung von 5 Fallleitungen Sammelleitungen im Kellergeschoss Die Sammelleitungen sind unter der Kellerdecke und an den Wänden mit einem Gefälle von 1:100 zu verlegen. Vor jedem Übergang Fallrohr zur Sammelleitung, nach mindestens 20 m Sammelleitung, vor jedem Hausanschluss und vor Richtungsänderungen sind Reinigungsöffnungen vorzusehen. Aufgrund der geringen Deckenhöhe mit ca. 2 m sind Querungen mit anderen Leitungen und vor Türöffnungen zu vermeiden. Die Sammelleitungen müssen daher teilweise unter Treppenpodeste an der Außenwand verlegt werden. Ob der Bereich unter den Podesten hohl oder mit Schutt gefüllt ist, wird sich erst bei der Ausführung herausstellen. Ein Mehraufwand für die Verlegung, Schutz für die Rohre in diesen Bereichen ist einzukalkulieren. Sammelleitungen im KG: Fabrikat: Geberit Silent-PP Zu den Rohrmassen sind als Zulage Form- und Verbindungsstücken jeglicher Art, Abzweige, Reduktionen, Muffen, Befestigungsmaterial (schallgedämmt) und Verbinder, Verschnitt ausreichend einzukalkulieren. Einschließlich Übergangsformstücke zu den Grundleitungsstutzen, KG 2000 neu / Guss alt, zu den Falleitungen, Silent-db20, und für den Anschluss von Duschen aus dem EG. Einzukalkulieren sind ausreichende Befestigungen aus Profilstahl. Mengenansatz Sammelleitungen im Kellergeschoss und der o.g. Zulage: Anzahl Fallleitungen: 29 Geschosshöhe KG: ca. 2 m Hausanschlüsse: 5 Silent-PP Rohr DN50: ca. 20 lfdm Silent-PP Rohr DN70: ca. 20 lfdm Silent-PP Rohr DN90: ca. 25 lfdm Silent-PP Rohr DN100: ca. 270 lfdm (davon ca. 40 lfdm für Regenwassersammelleitung) Silent-PP Rohr DN125: ca. 130 lfdm Silent-PP Rohr DN150: ca. 25 lfdm Reinigungsöffnungen DN90/100: ca. 40 ST LV: Heizung, Sanitär Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 34 04.07.2016 04.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Reinigungsöffnungen DN125: ca. 15 ST Reinigungsöffnungen DN150: ca. 5 ST Anzahl Querungen unter Treppenpodest: 5 x ca. je 2,5 lfdm Rohrlänge Fallleitungen Die in Installationsschächten verlegten Fallleitungen sind in jeder Etage zur Dehnungskompensation mit Stützund Dehnmuffen zu sichern. Da der Dachgeschossneubau andere Wohnungsgrundrisse als die sanierten Bestandsgeschosse aufweist, ist im 2.Obergeschoss mit Verzügen im Schachtumkreis unter der Decke zu rechnen. Fallleitungen sind durch Holzdecken und zum Neubau durch Betondecken zu verlegen. Hierbei ist zu beachten, dass Verzüge, bedingt durch Holzbalken und Deckenversprünge, so zu gestalten sind, dass möglichst wenig Wohnraum verloren geht. Auch hier sind sämtliche notwendige Leistungen, wie Durchbrüche fachgerecht herstellen und nach erfolgter Montage fachgerecht schließen, mit in der Kalkulation zu berücksichtigen. Fallleitungen: Fabrikat: Geberit Silent-db20 Verbindung durch Spannverbinder Auf die Rohrdimension abgestimmte Rohrschellen mit Schalldämmeinlage für die Gleitbefestigung von Rohren oder zur Fixpunktbefestigung von Rohren in Verbindung mit Stütz- und Dehnmuffe oder Langmuffe. Zu den Rohrmassen sind als Zulage Form- und Verbindungsstücken jeglicher Art, Abzweige, Reduktionen, Muffen, Befestigungsmaterial (schallgedämmt) und Verbinder, Verschnitt ausreichend einzukalkulieren Einzukalkulieren sind ausreichende Befestigungen aus Profilstahl. Mengenansatz Sammel- und Fallleitungen und der o.g. Zulage: Anzahl Fallleitungen: 29 Geschosshöhen: ca. 3 m Silent-db20 Rohr DN50: Silent-db20 Rohr DN70: Silent-db20 Rohr DN90: und Verzüge) Stütz- und Dehnmuffen: ca. 10 lfdm ca. 10 lfdm ca. 460 lfdm (alle 29 Stränge ca. 150 St Für 4 Fallleitungen sind je 2 Rohrbe- und Entlüfter über Dach vorgesehen, da im Dachgeschoss teilweise je 2 Wohnungen schmutzwasserseitig angeschlossen werden. Einzukalkulieren ist die Lieferung und Montage von ca. 33 Rohrbe- und Entlüfter DN 90/100, dachneigungsunabhängig, einschließlich: Grundplatte und Anschluss-Schlauch und Anschlussadapter an Fallrohr sowie Bitumenbahn-Eindichtungen. Schwitzwasserdämmung der Schmutzwasserfallleitungen, da= 90-110 mm, vor dem Rohrbelüfter LV: Heizung, Sanitär Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 35 04.07.2016 04.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Mengenansatz Schwitzwasserdämmung: ca. 100 lfdm Brandschutz für Fall- und Sammelleitungen Für die Geschossquerungen und Durchdringungen von Brandabschnitten im Kellergeschoss sind folgende Rohrschott90 für Abwasserleitungen zu verwenden: Fabrikat: Geberit, Typ: Rohrschott 90 Plus Mengenansatz Rohrschott 90 Plus: Rohrschott 90 Plus DN 50 / 70: ca. 5 St Rohrschott 90 Plus DN 90 / 100: ca. 150 St Rohrschott 90 Plus DN 125: ca. 25 St Einzel- und Sammelanschlussleitungen in den Wohnungen Die Sammel- und Einzelanschlussleitungen werden oberhalb des FFB in den Installtionsvorwänden verlegt. Die Duschen und tlw. Badewannen im EG werden vom KG angeschlossen. Im Dachgeschoss sind in zwei Wohnungen jeweils ca. 3 m Einzelanschlussleitungen von Duschen im Fußbodenaufbau zu verlegen. Die Wohnungsinstallation Schmutzwasser ist zu kalkulieren für: Fabrikat: Ostendorf HT-Abflussrohr (PPs) Zu den Rohrmassen sind als Zulage Form- und Verbindungsstücken jeglicher Art, Abzweige, Reduktionen, Muffen, Gummidichtungen, Befestigungsmaterial (schallgedämmt) und Verbinder, Verschnitt ausreichend einzukalkulieren Mengenansatz Ostendorf HT-Abflussrohre und der o.g. Zulage: Anzahl Wohnungen: 93 Anzahl Bäder/Küchen zusammen (Spüle+GSP an Badwand):75 Anzahl Bäder/Küchen getrennt: 18 Anzahl Duschen/ Wannen EG, die vom Keller angebunden werden: ca. 10 HTEM DN40/50: ca. 550 lfdm HTEM DN70: ca. 110 lfdm HTEM DN90: ca. 370 lfdm Grundleitungen unter der Kellersohle und Überprüfung der Grundleitung zum Übergabeschacht der Wasserbetriebe in der Otto-Franke-Straße 62 In zwei Bereichen werden zur Querung von der Hof- zur Straßenseite die Sammelleitung unter der Sohle verlegt: in der Otto-Franke-Straße 62 und in der Otto-Franke-Straße 58. In der Otto-Franke-Straße 62 muss die auf dem Grundstück vorhandene Grundleitung zum Übergabeschacht durch Spülungen gereinigt und mittels Videoinspektion überprüft werden. Gegebenfalls ist mehrfaches hydrodynamisches Reinigungen nötig - vom Grundleitungsstutzen im Haus bis zum Übergabeschacht LV: Heizung, Sanitär Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 36 04.07.2016 04.07.2016 Gesamtbetrag in EUR der BWB zur vollständigen Säuberung für die optische Inspektion. Bei der Reinigung sind gleichzeitig die Verunreinigungen abzusaugen. Verwendung geeigneter Düsen. Die gelösten Stoffe sind herauszuschaffen und vorschriftsmäßig zu entsorgen. In der Otto-Franke-Straße 58 ist der der Anschluss der neu verlegten Grundleitung an den Hausanschluss der BWB mit Übergangsformstücken und notwendigen Stemmarbeiten vorzusehen. Einzukalkulieren sind die Stemmarbeiten zur Verlegung unter der Sohle und das Verschließen nach Verlegung der Grundleitung. Einschließlich: Herstellen des Anschlusses an den Übergabeschacht Grundleitungen: RohrSystem: KG 2000 Zu den Rohrmassen sind als Zulage Form- und Verbindungsstücken jeglicher Art, Abzweige, Reduktionen, Muffen und Verschnitt ausreichend einzukalkulieren. Mengenansatz Grundleitung und der o.g. Zulage: Grundleitung DN 125 auf dem Grundstück zum Übergabeschacht: ca. 15 m Länge Grundleitung DN 125 unter der Sohle: ca. 25 lfdm Grundleitung DN 100 für Regenwasser-Fallrohr-Anschluss: ca. 40 lfdm Regenwasserleitungen Zum Leistungsumfang der Sanitärinstallation gehört die Erneuerung der Regenstandrohre für die außen liegende Dachentwässerung, Herstellung der Anschlüsse an die bauseits gestellten Fallleitungen und ggf. vorhandenen Grundleitungsstutzen Herstellen von ca. 5 Kernbohrungen DN 150 durch Außenwand KG bis 65 cm Mauerwerk einschließlich ca. 5 Doyma-Abdichtungen für Rohrleitungen DN 100 Tlw. werden Fallrohr-Anschlussleitungen ins Gebäude geführt und vor dem Hauskasten an die Grundleitung angeschlossen. Die Leitungslängen im KG sind in den Mengen für das Silent-PP-Rohr unter Schmutzwasser enthalten. Leitungslängen für die Grundleitungen außenhalb des Gebäudes sind in den Mengen für das KG 2000-Rohr für Schmutzwasser enthalten. Vorgesehen sind Regenstandrohre, aus Stahl, feuerverzinkt, rund, mit Reinigungsöffnung nach DIN EN 1123 mit erhöhtem Qualitätsstandard gemäß RAL-Gütezeichen GZ-694, mit 2-Kammern-Steckmuffenverbindung, Brandschutzklasse A1, formstabil, bruchfest, rückstausicher, langlebige Innenbeschichtung gemäß DIN EN ISO 2178 auf Basis einer 2K-Epoxid-Kombination 1500 mm, einschließlich: Anschlussstück und Bögen zum Übergang von Standrohr zur Grundleitung Standrohrkappe aus VMZINC, nach EN 988 und PREMIUMZINC Qualitätskriterien, passend zum Standrohr LV: Heizung, Sanitär Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 37 04.07.2016 04.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Dichtelemente Fabrikat: Loro-X Standrohr mit Reinigungsöffnung Mengenansatz Regenstandrohre DN100: ca. 18 St Trinkwasserleitungen, Armaturen und Dämmungen Die Trinkwassernetze kalt werden ab den Hausanschlüssen (Leistungsgrenze: ab Wasserzähler der BWB) vollständig erneuert. Von den 5 Trinkwasser-Hausanschlüssen werden 3 weitergenutzt. Nach den 3 Trinkwassereinspeisungen mit Wasserzähler der BWB ist jeweils ein automatischer Rückspülfilter, Fabrikat: Judo, Typ: Profimat - Zeit gesteuert) einzubauen. Dieser ist unmittelbar unter der Kellerdecke zu platzieren, so dass möglichst das Rückspülwasser natürlich entwässert werden kann (Anschluss an SW über Geruchsverschluss). Hausanschlüsse der BWB: Hausanschluss Otto-Franke-Straße 66: Stilllegung Hausanschluss Otto-Franke-Straße 62: Anschluss Verteilungsleitung zu 14 Strängen Hausanschluss Otto-Franke-Straße 60: Anschluss Verteilungsleitung zu 6 Strängen und Kaltwasser zur Warmwasserbereitung in der Fernwärmestation Otto-Franke-Straße 60a Hausanschluss Otto-Franke-Straße 58: Anschluss Verteilungsleitung zu 11 Stränge Hausanschluss Nipkowstraße 54: Stilllegung Für die Bewässerung der hofseitigen Gartenanlagen Nipkowstr. und Otto-Franke-Str. - sind je eine frostsichere Außenarmatur mit Absperrventil und Wasserzähler vorgesehen. Die Warmwasserbereitung erfolgt in der Fernwärmeübergabestation im Kellergeschoss hofseitig in der Otto-Franke-Straße 60a. Folgende Edelstahl-Speicher-Wassererwärmer sind zu installieren: senkrecht stehender, hygienischer Speicher-Wassererwärmer mit einer Heizwendel zur Trinkwassererwärmung in Verbindung mit Fernheizungen. Nach DIN 4753 gebaut und registriert, refüllt die Anforderungen des DVGW Arbeitsblattes W 551. Für Heizungsanlagen nach DIN 4751. Speicherzelle und Heizwendel korrosionssicher aus hochlegiertem Edelstahl, mit Reinigungs- und Besichtigungsöffnung oben sowie vorderer Flanschöffnung. Der Speicher-Wassererwärmer ist allseitig mit Mineralfaser wärmegedämmt. Ummantelung aus Stahlblech, epoxidharzbeschichtet, Farbe vitosilber Typ: EVI Speicherinhalt: 500 Liter Lieferumfang: separat verpackte Wärmedämmung, Stellfüße, Thermometer und Tauchhülse für Speichertemperatursensor bzw. Temperaturregler Aufgrund der geringen Türbreiten von ca. 85 cm ist die LV: Heizung, Sanitär Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 38 04.07.2016 04.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Wärmedämmung erst in der Heizzentrale anzubringen. Fabrikat: Viessmann Typ: Vitocell-V 300 einschließlich sämtlichen Zubehör zur Aufstellung, Inbetriebnahme und Anschlussverschraubungen für Presssystem mapress Mengenansatz nach Auslegung Warmwasserspeicher: 3 x Vitocell-V 300 Als Zirkulationspumpe ist vorgesehen: Umwälzpumpe mit 1-phasigen Naßläufermotor Mediumtemperaturbereich: -25 - 110 °C max. Betriebsdruck: 10 bar Fabrikat: Grundfos Typ: UP 20-45 N 150 / 230 V Einzukalkulieren sind: Sicherheitsventil DN 32, 10 bar Durchgangs-Rückflussverhinderer DN 32, Fabrikat: Kemper, Rotguss, Außengewinde, Anschlussverschraubungen für Presssystem mapress Von der Fernwärmeübergabestation wird das gesamte Warmwasser- und Zirkulationsnetz verteilt für insgesamt 29 Steigeleitungen warm und 33 Zirkulationsleitungen in den Schächten. Da der Dachgeschossneubau andere Wohnungsgrundrisse als die sanierten Bestandsgeschosse aufweist, ist im 2.Obergeschoss mit Verzügen im Schachtumkreis unter der Decke zu rechnen. In 4 Schächten werden 2 Zirkulationen geführt, da im Dachgeschoss je zwei Wohnungen versorgt werden. Die Mindestnennweite für Zirkulationsstrangleitungen ist lt. AG-Vorgabe DN 15 und werden im letzten Geschoss kurz vor den Wasserzählern angebunden. Die Absperr- und Zirkulationsventile sind in allgemein zugänglichen Bereichen, außerhalb der Mieterkeller anzubringen. Die Warmwasserleitungen sind nach gültiger EnEV zu dämmen. Die Kaltwasserleitungen sind gegen Schwitzwasser zu dämmen, nach den Richtwerten für Schichtdicken zur Dämmung von Rohrleitungen für Trinkwasser kalt - DIN 1988-200:2012-05 - Tabelle 8. In sichtbaren Bereichen: mit Kunststoffummantelung In der Heizzentrale: mit Blechummantelung Verteilungsleitungen und Dämmungen im Keller und Steigeleitungen und Dämmungen Die Steigeleitungen sind durch Holzdecken und zum Neubau durch Betondecken zu verlegen. Hierbei ist zu beachten, dass Verzüge, bedingt durch Holzbalken und Deckenversprünge, so zu gestalten sind das möglichst wenig Wohnraum verloren geht. Auch hier sind sämtliche notwendige Leistungen, wie Durchbrüche fachgerecht herstellen und nach erfolgter Montage fachgerecht schließen, mit in der Kalkulation zu berücksichtigen. Die Verteilungs- und Steigeleitungen im Kellergeschoss aus: LV: Heizung, Sanitär Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 39 04.07.2016 04.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Fabrikat: Geberit Mapress Edelstahl 1.4401 Trinkwasser Zu den Rohrmassen sind als Zulage Form- und Verbindungsstücken jeglicher Art, T-Stücke, Reduktionen, Übergänge und Verschnitt ausreichend einzukalkulieren. Einzukalkulieren sind ausreichende Befestigungen aus Profilstahl. Mengenansatz Verteil- und Steigeleitungen und der o.g. Zulage: Anzahl Stränge Kaltwasser: 29 Anzahl Stränge Warmwasser: 29 Anzahl Stränge Zirkulation: 33 Geschosshöhen: ca. 3 m Hausanschlüsse: 3 Mapress Mapress Mapress Mapress Mapress Mapress Edelstahl Edelstahl Edelstahl Edelstahl Edelstahl Edelstahl Systemrohr Systemrohr Systemrohr Systemrohr Systemrohr Systemrohr d d d d d d 15 18 22 28 35 42 x1 : x1 : x1,2 x1,2 x1,5 x1,5 ca. 5 lfdm ca. 600 lfdm : ca. 640 lfdm : ca. 780 lfdm : ca. 210 lfdm : ca. 110 lfdm Für die Geschossquerungen und Durchdringungen von Brandabschnitten im Kellergeschoss sind folgende Rohrabschottungen zu verwenden: R90 Rohrabschottung für nichtbrennbare Versorgungsleitungen in Massivbauteilen und leichten Trennwänden. Feuerwiderstandsfähige Rohrabschottungen mit nichtbrennbarer hochverdichteter Conlit Schale 150 U mit einem Schmelzpunkt von > 1000 °C und notwendiger weiterführender Dämmung mit der Dämmschale Rockwool 800 Ausführung: Die Erstellung einer Rohrabschottung der Feuerwiderstandsklasse R90. Hierzu ist die Brandschutzschale entweder formschlüssig in eine Kernbohrung einzupressen oder bei verbleibenden Restfugen bzw. im Durchbruch vollständig ein zu mörteln (Mörtel MG II, IIa, III). Fugen bis zu einer Breite von ca. 2 mm werden mit vollflächig auf die Brandschutzschale aufgebrachtem Brandkleber abgedichtet. Alternativ können in Massivbauteilen Restspalte bis 30 mm Breite mit Brandschutzkitt verfüllt werden. Eine weiterführende Dämmung mit der dazugehörigen Brandschaler ist beidseitig der Durchführung anzubringen. Alle Rohrschalen sind mit verzinktem Bindedraht, 6 Windungen pro lfd. Meter, auf dem Rohr zu befestigen. Der Einbau mit "Null-Abstand" zwischen den Brandschale im Durchführungsbereich ist lt. Prüfzeugnis zulässig. Die Ausführung muss gemäß ABP Nr. P-3725/4130-MPA BS erfolgen. Die ordnungsgemäße Ausführung ist vom Ersteller der Abschottung nach Abschluss der Arbeiten LV: Heizung, Sanitär Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 40 04.07.2016 04.07.2016 Gesamtbetrag in EUR durch eine Übereinstimmungserklärung zu bescheinigen. Baustoffklasse: A2 nach DIN 4102-1 Schmelzpunkt: > 1000 ° C nach DIN 4102-17 Rohdichte: > 150 kg/m³ Wärmeleitfähigkeit:0,040 W/(mK) nach EnEV oder technisch gleichwertig Notwendige weiterführende Dämmung: Baustoffklasse: A2 nach DIN 4102-1 Schmelzpunkt: > 1000 ° C nach DIN 4102-17 Wärmeleitfähigkeit: 0,035 W/(mK) nach EnEV oder technisch gleichwertig Fabrikat: Rockwool Typ: Conlit Mengenansatz Rohrabschottungen R90 je 0,5 m für Trinkwasser DN 15 - 25: ca. 390 St Mengenansatz Rohrabschottungen R90 je 0,5 m für Trinkwasser DN 32 - 40: ca. 15 St Einzukalkulieren ist das Öffnen und Verschließen mit Mörtel der Holzbalkendecken und Betondecken für ca. 35 Stränge (Schmutzwasser und Trinkwasser) Öffnungsgröße: ca. 1200 mm2 - sowie ca. 100 Einzeldurchdringungen - Öffnungsgröße: ca. 20 x 20 cm. Dämmungen der Strang- und Verteilungsleitungen Dämmung von Trinkwasserrohrleitungen, Bögen und Abzweigen mit nichtbrennbaren aluminiumkaschierten Steinwolle- Rohrschalen Ausführung: Rohrschalen fugendicht auf die Rohrleitungen aufbringen. Schutzstreifen der selbstklebenden Längsüberlappung entfernen und mit dem Längsschlitz dicht verkleben. Rundstöße mit selbstklebenden Aluminiumklebeband verkleben. Zusätzlich Rohrschalen mit verzinktem Bindedraht, 6 Windungen pro lfd. Meter, auf der Rohrleitung befestigen. Ausführung: - diffusionsdicht - im Sichtbereich mit Kunststoffaußenmantel - in der Heizzentrale mit Blechmantel Baustoffklasse: A2 nach DIN 4102 Wärmeleitfähigkeit: 0,035 W/(mK) Schmelzpunkt: > 1000 °C nach DIN 4102 Fabrikat: Rockwool Typ: RS 800 Dämmschichtdicke: Warmwasser nach EnEV und Kaltwasser Schwitzwasserdämmung Die Dämmung von Rohrbögen und Abzweigen ist mit einzukalkulieren. Mengenansatz für die Dämmung von Verteil- und Steigeleitungen: LV: Heizung, Sanitär Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 41 04.07.2016 04.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Dämmung Mapress 5 lfdm Dämmung Mapress 20 lfdm Dämmung Mapress ca. 255 lfdm Dämmung Mapress ca. 375 lfdm Dämmung Mapress ca. 75 lfdm Dämmung Mapress ca. 90 lfdm Edelstahl Systemrohr kalt d 15 x1 : ca. Dämmung Mapress 580 lfdm Dämmung Mapress ca. 385 lfdm Dämmung Mapress ca. 405 lfdm Dämmung Mapress ca. 135 lfdm Dämmung Mapress ca. 20 lfdm Edelstahl Systemrohr warm d 18 x1 : ca. Edelstahl Systemrohr kalt d 18 x1 : ca. Edelstahl Systemrohr kalt d 22 x1,2 : Edelstahl Systemrohr kalt d 28 x1,2 : Edelstahl Systemrohr kalt d 35 x1,5 : Edelstahl Systemrohr kalt d 42 x1,5 : Edelstahl Systemrohr warm d 22 x1,2 : Edelstahl Systemrohr warm d 28 x1,2 : Edelstahl Systemrohr warm d 35 x1,5 : Edelstahl Systemrohr warm d 42 x1,5 : Ventile, Armaturen, Technische Ausrüstung In der Fernwärmeübergabestation ist ein Ausgussbecken mit Zapfventil mit Rohrbelüfter und Rückflussverhinderer vorzusehen (incl. separater Wasserzähler). Die Entwässerung soll über eine Abwasserhebeanlage (Fabrikat: Kessel, Typ: Aqualift S aus Kunststoff zur Unterflurinstallation) erfolgen. Der Gitterrost für den bauseit gestellten Pumpensumpf 700 x 700 mm ist einzukalkulieren. Zusätzlich ist ein Bodenablauf vorzusehen sowie Stemmarbeiten für die Verlegung der Grundleitung zum Pumpensumpf. Absperrarmaturen im Kellergeschoss: Weser Freistrom-Absperrventil,aus Rotguss, Edelstahl-Sitzring bis DN 50, totraumfrei, mit unter Druck austauschbarer EPDM-Lippendichtung, nach DIN EN 1213, mit DVGW- und Schallschutzzulassung, PN 16, mit Entleerventil, mit 10 Jahren Gewährleistung, beidseitig mit Außengewinde einschließlich Dämmkappe und Anschlussverschraubungen für Presssystem mapress Fabrikat: Kemper, Typ: Figur 173 Mengenansatz für Absperrventile mit Dämmkappe: Kemper Kemper Kemper Kemper Absperrventil Absperrventil Absperrventil Absperrventil mit mit mit mit Dämmkappe Dämmkappe Dämmkappe Dämmkappe DN DN DN DN 20: 25: 32: 40: ca. ca. ca. ca. 8 St 53 St 3 St 7 St Für die Strangentleerungen sind KFE-Ventile DN 15 aus Rotguß mit Schlauchverbindung, Kappe und Kette und mit Anschluss an Pressfittingssystem vorzusehen einschließlich des Anschlussformteils. An den 3 Hauseinspeisungen sind jeweils Rotguss-Kombi-Rückflussverhinderer mit LV: Heizung, Sanitär Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 42 04.07.2016 04.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Entleerungsventil, Fabrikat: Kemper, einzubauen. An den für Trinkwasserprobenahme nach der TrinkwVO vorgeschriebenen Leitungsabschnitten im Kellergeschoss sind Probenahmeventile vorzusehen: Probenahmeventil DN 8 und DN 15 aus Rotguss, zur Probenahme von Trinkwasser zur Bestimmung mikrobiologischer und chemischer Parameter nach TrinkwVO in Kalt - und Warmwasserinstallationssystemen, bestehend aus Rotguss im mediumberührten Bereich, absperrbar mittels beiliegendem Inbusschlüssel SW 5, Rotguss-Ventilkörper 360° drehbar, mit abflammbarem und drehbarem Edelstahl-Auslaufbogen, für Ventile und Verschraubungen von DN 15 bis DN 50 (bei Flanscharmaturen von DN 15 bis DN 25) Fabrikat: Kemper, Typ: Figur 187 Regulierventile im Kellergeschoss: automatisches Zirkulations-Regulierventil, absperrbar, zum thermisch selbstregelnden, hydraulischen Strangabgleich, mit automatischer Regelbereichsumstellung für die thermische Desinfektion = 70 °C, für Anlagen nach DVGW-Arbeitsblatt W 551 / W 553, mit einstellbarem Regelbereich 50°C bis 65 °C, komplett aus Rotguss im mediumberührten Bereich, beständig gegen aggressives Wasser, totraumfrei, mit PTFE-Sitzdichtung, mit DVGW-Zulassung nach W 554, PN 16, mit Entleerstopfen 1/4" zur Aufnahme des Entleerventils, Absperreinheit mit Thermometer- und Fühleraufnahme, beidseitig mit Außengewinde nach DIN 3546, Teil 1, zum universellen Anschluss von Verschraubungen für Kupfer-, Stahl-, Edelstahl- und Mehrschichtverbundrohr einschließlich Dämmkappe, Anschlussverschraubungen für Presssystem mapress und Entleerventil Fabrikat: Kemper Multi-Therm, Typ: Figur 141 Mengenansatz für automatische Regulierventile mit Dämmkappe DN 15: 31 St An den ungünstigsten Strängen sind zur Einregulierung manuelle Zirkulationsventile vorgesehen: manuelles Zirkulations-Regulierventil, Komplettset inkl. Tauchhülse und Thermometer, AG, mediumberührte Metallteile aus entzinkungsfreiem und korrosionsbeständigem Rotguss, beständig gegen aggressives Wasser, zum hydraulischen, fixen Strangabgleich, PTFE-Sitzdichtung, wartungsfreie Spindelabdichtung mit selbstfettender EPDM-Lippendichtung, Außengewinde für flachdichtende Verschraubungen, Aufnahme für Temperaturfühler Pt 1000, totraumfrei, absperrbar ohne Veränderung der Voreinstellung, mit Stellungsanzeige, DVGW-Zulassung, Kunststoffteile mit KTW- und W270-Zulassung, für Anlagen nach DVGW-Arbeitsblatt W 551 / W 553 / DIN 1988-300, bis DN 32 Schallschutzzulassung nach DIN EN ISO 3822 Klasse 2, DIN EN 1213, Druckstufe PN 16, max. Betriebstemperatur 110 °C einschließlich: Dämmkappe und Anschlussverschraubungen für Presssystem mapress LV: Heizung, Sanitär Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 43 04.07.2016 04.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Fabrikat: Kemper Multi-Fix-Plus, Typ: Figur 150 Mengenansatz für manuelle Regulierventile mit Dämmkappe DN 15: 2 St Für die Gartenbewässerung sind auf der Hofseite zwei frostsichere Außenarmaturen vorgesehen. Frostsichere Außenarmatur, als Bausatz mit automatischer Entleerfunktion, geeignet für Rohbauinstallation und für die nachträgliche Installation bei bereits fertiggestellter Außenwand, universelle Baulänge für alle gängigen Einbautiefen, zusätzlich verlängerbar durch Einsatz von Verlängerungsset, mit Steckschlüsseloberteil und mehrfachverzahntem Steckschlüssel zur Sicherung der Zapfstelle, alle im geschlossenen Zustand mediumberührten Metallteile aus Rotguss, Innenoberteil für schnellen Öffnungsvorgang mit wartungsfreier Spindelabdichtung, Kegel mit innenliegender RV-Feder und EPDM-Sitzdichtung, inkl. integriertem verliersicheren Auslaufrohrbelüfter, Funktionsbelüfter und Rückflussverhinderer (DIN EN 1717, Typ HD), mit DIN-/DVGW- und Schallschutzzulassung, Durchgangsgehäuse mit universellem Außengewindeanschluss und Verdrehschutzmanschette einschließlich aller Dichtelemente. Mengenansatz für frostsichere Außenarmaturen DN 20 (3/4"): 2 St 2 Absperrarmaturen DN 20 mit Entleerung, Fabrikat: Kemper/Weser 2 Montagevorrichtung zur Aufnahme AP-Wasserzähler QN 2,5 Einzel- und Sammelanbindungsleitungen Bei der Kalkulierung ist zu berücksichtigen, dass die Sammelanbindungsleitungen nach Strangabgang zu den Wohnungswasserzählern unter den Waschtischen zu führen sind. Alle Wohnungswasserzähler sind nach Vorgabe des AG in DN 20 auszuführen, demnach sind alle Sammelanschlussleitungen zu den Wasserzählern in DN 20. Die Sammelanschlussleitungen werden kalt und warm durchgeschliffen verlegt. Rohrleitungen für die Sammelanschluss- und Einzelanbindungsleitungen: aus mehrschichtigem Metallverbundrohr Fabrikat: Geberit, Typ: Mepla Versorgungssystem Zu den Rohrmassen sind als Zulage Form- und Verbindungsstücken jeglicher Art, T-Stücke, Winkel PVDF, Reduktionen, Übergänge und Verschnitt ausreichend einzukalkulieren. Mengenansatz für Einzel- und Sammelanschlussleitungen und der o.g. Zulage: Mepla Metallverbundrohr d 16: ca. 460 lfdm Mepla Metallverbundrohr d 20: ca. 1.200 lfdm LV: Heizung, Sanitär Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 44 04.07.2016 04.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Mepla Metallverbundrohr d 26: ca. 870 lfdm Mengenansatz für die Schwitzwasserdämmung 4mm der Kaltwasserleitungen in den Vorwänden, nach den Richtwerten für Schichtdicken zur Dämmung von Rohrleitungen für Trinkwasser kalt - DIN 1988-200:2012-05 - Tabelle 8. SW-Dämmung Mepla Metallverbundrohr d 16: ca. 300 lfdm SW-Dämmung Mepla Metallverbundrohr d 20: ca. 580 lfdm SW-Dämmung Mepla Metallverbundrohr d 26: ca. 480 lfdm Vorwandinstallationen und sanitäre Objekte und Armaturen Installationselemente WC-Element für Wand-WC, Bauhöhe 112 cm, mit UP-Spülkasten, Betätigung vorne/oben für Trockenbau, für Wand-WCs mit Anschlussmaßen nach DIN EN 33:2011-11, 2-Mengen- Spülung, Montage- und Servicearbeiten am UP-Spülkasten werkzeuglos, ausgerüstet mit Leerrohr für Wasserzuleitung zum Anschluss von AquaClean Geräten. OK WC-Becken über FFB: 43 cm Lieferumfang: Wasseranschluss R 1/2, mit integriertem Eckventil und Handrad Bauschutz für Serviceöffnung 2 Schutzstopfen Anschlussset für WC, D 90 mm Anschlussbogen 90G aus PE-HD, D 90 mm Übergangsmuffe aus PE-HD, D 90/110 mm 2 Gewindestangen M12 Befestigungsmaterial einschließlich Lieferung und Montage der Zubehörs wie z.B. Verlängerungen, Befestigungelemente etc Fabrikat: Geberit, Typ: Duofix, Artikel-Nr.: 111.300.00.5 einschließlich zugehöriger Betätigungsplatte aus Kunststoff, weiß, für Betätigung von vorn, mit 2-Mengen-Auslösung Fabrikat: Geberit, Typ: Bolero Mengenansatz für WC-Elemente für Wand-WC mit Betätigungsplatte: 93 St Waschtischelement, Bauhöhe 112 cm für Trockenbau, Befestigungsabstand Waschtisch 5-38 cm, Befestigung für Anschlussbogen höhenverstellbar und schallgedämmt, Traverse Armatur höhen- und tiefenverstellbar. Lieferumfang: 2 Anschlusswinkel R 1/2, MeplaFix-fähig 2 Schalldämmunterlagen 2 Dämmhülsen Anschlussbogen aus PE-HD, D 50 mm LV: Heizung, Sanitär Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 45 04.07.2016 04.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Dichtung D 44/32 mm 2 Gewindestangen M10 Befestigungsmaterial einschließlich Bausatz für Vorwandmontage, Kleinmaterial und Zubehör Fabrikat: Geberit, Typ: Duofix, Artikel-Nr.: 111.430.00.1 Mengenansatz für Waschtisch-Elemente: 93 St Traverse für Aufputz-Armaturen für Bade-/ Duschwanne für Trockenbau, Rahmen mit Bohrlöchern D 9 mm für Befestigung im Holzständerbau, Traverse Armatur höhenund tiefenverstellbar. Lieferumfang: 2 Anschlusswinkel R 1/2, MeplaFix-fähig 2 Schalldämmunterlagen 2 Dämmhülsen Befestigungsmaterial Fabrikat: Geberit, Typ: Duofix, Artikel-Nr.: 111.770.00.1 Mengenansatz für Traversen für Aufputz-Armaturen: 97 St Die Installationswände im Erdgeschoss sollen vorgerüstet sein für einen späteren Einbau von Stützund Haltegriffen. Element für Stütz- und Haltegriffe, für Trockenbau, für barrierefreies Bauen geeignet. Montageplatte aus Furnierholz, wasserfest verleimt, höhenverstellbar. Lieferumfang: Befestigungsmaterial Fabrikatt: Geberit, Typ: Duofix Mengenansatz für Element für Stütz- und Haltegriffe neben Waschtisch und WC: ca. 80 St Die Wände der Duschen im Erdgeschoss sollen für den späteren Anbau von Brausestangen als Haltegriff in Relingform hergerichtet werden - mit Montageplatten und Halteelemente. Mengenansatz für Halteelemente Brausestangen mit Haltegriffen: ca. 3 St Traverse für Standarmatur der Küchenspüle. Lieferumfang: 2 Anschlusswinkel R 1/2, MeplaFix-fähig 2 Abdichtscheiben 2 Schalldämmunterlagen 2 Dämmhülsen Anschlussbogen aus PE-HD, D 50 mm Dichtung D 44/40 mm 2 Schutzstopfen Befestigungsmaterial LV: Heizung, Sanitär Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 46 04.07.2016 04.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Fabrikat: Geberit, Typ: Duofix, Artikel-Nr.: 111.774.00.1 Mengenansatz für Traversen für Standarmaturen: 77 St Für den Anschluss der Waschmaschinen sind Wandeinbau-Waschgeräte-Siphons einzubauen: Wandeinbau-Waschgeräte-Siphonn DN 40/DN 50, nach DIN 19541 für den direkten Wandeinbau, mit kleinem strömungsgünstigen Gehäuse, montiert auf schalldämmender Montageplatte, Leifeld-Montageschiene, MS-Wandscheibe, Armaturenkombination mit Rückflussverhinderer u. Rohrbelüfter, Winkelschlauchtülle verchromt, Abdeckplatte aus Edelstahl, je noch Einbausituation senkrecht oder waagerecht, Prüfzeichen: DVGW (Armatur), Material Siphon:Polyethylen, schweißbar Fabrikat: Dallmer 406 Mengenansatz für Waschmaschinen-Siphons: 93 St Für das bauseitige Liefern und Anbringen der Wohnungswasserzähler sind Unterputz-Montageblöcke für das Anbringen der Absperrungen und Zähler unter dem Waschtisch und tlw. unter den Küchenspülen einzubauen DUO Absperr-Wasserzähler-Montageblock. Teilweise sind Bäder und Küchen getrennt und daher für eine Wohnung zwei Montageblöcke vorgesehen. Mengenansatz für DUO-Absperr-Wasserzähler-Montageblöcke: 110 St Sanitäre Objekte und Armaturen In den Bädern sind neue Sanitärobjekte in der Sanitärfarbe weiß einzubauen. Die Sanitärarmaturen sind in Messing verchromt mit keramischen Dichtelementen, Geräuschverhalten nach DIN 4109 Gruppe I, mit Prüfzeichen, auszuführen. Armaturen müssen eigensicher sein. Die Silikonierung an den sanitären Objekten ist einzukalkulieren - Farbe: silbergrau Für die Waschtischanlage ist ein Waschtisch aus Sanitärporzellan, Größe 60 x 47 cm mit Hahnloch und Überlauf vorgesehen. Einloch-Eingriffarmatur mit Zugstangenablaufgarnitur und Röhrengeruchsverschluss. Anschluss der Armatur über Eckventile. Die Befestigung des Waschtisches hat schallentkoppelt zu erfolgen. Waschtischanlage ist ohne Randverfugung vorgesehen Waschtisch 60 x 47 cm Fabrikat: Keramag Typ: Allia Paris Waschtisch-Armatur DN 15 Fabrikat: Grohe Typ: Eurosmart Eckventile DN 15 Fabrikat: Eggemann Typ: Egaplus Mengenansatz für Waschtischanlagen: 93 St LV: Heizung, Sanitär Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 47 04.07.2016 04.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Die WC-Anlage besteht aus einem Tiefspül-Wand-WC aus Sanitärporzellan mit glasiertem Spülrand mit WC-Sitz (aus Kunststoff mit Metallscharnieren). WC mit WC-Sitz Fabrikat: Keramag Typ: Allia Paris Mengenansatz für WC-Anlagen: 93 St Die Badewannenanlage besteht aus einer Badewanne 1,70 x 0,75 m aus Stahl-Email, am Fußende positionierter Ablauf, Excenterablaufgarnitur, mit Wannenträger aus Polystyrol (FCKW-frei) einschließlich Befestigungsmaterial, Konstruktionskleber, Montageschaum. Einzukalkulieren sind Nischenfüllstücke zum stirnseitigen Ausfüllen von Nischen zwischen Wanne und Wand, inklusive aller benötigten Komponenten zur Montage. Für die Bewässerung ist eine Einhand-Wannenbatterie mit Brauseschlauch und Handbrause sowie Brausehalter und Brausestange vorgesehen. Badewanne 1,70 x 0,75 m Fabrikat: Kaldewei Typ: Saniform plus 373-1 Wannenträger: passend zur Wanne Fabrikat: Poresta, Illbruck Ablaufgarnitur Fabrikat: Viega Multiplex Badewannen-Einhebelmischer DN 15 mit Brausegarnitur: Handbrause Tempesta I, Handbrausehalter, Brausestange 600 mm, Relexaflex-Brauseschlauch 1.750 mm Fabrikat: Grohe Typ: Eurosmart Mengenansatz für Badewannenanlagen: 70 St In den Erdgeschoßbädern mit Dusche werden bodengleiche Duschen eingebaut. Für den Ablauf sind Linienabläufe 800 - 900 mm für Verbundabdichtungen einzubauen. Das Ablaufsystem besteht aus einem tiefgezogenen Edelstahl-Rinnenkörper mit Rinnenträger aus Polystyrol sowie eine Rost/Rahmenkonstruktion. Das vertikale Ablaufgehäuse hat einen integrierten Geruchsverschluss. Einzukalkulieren sind die Stemmarbeiten für die Rinnenverlegung, der sichere Anschluss des Rinnenkörpers an die Verbundabdichtung sowohl im Bodenbereich als auch an aufgehenden Wänden. Vom 1. bis zum DG sind Duschtassen vorzusehen Wannenträger aus Polystyrol (FCKW-frei) mit Duschabläufen, für seitlichen Ablauf in der Installationsvorwand. Für die Bewässerung ist eine Einhand-Wannenbatterie mit Brauseschlauch und Handbrause sowie Brausestange vorgesehen. Duschtasse: 1000 x 800 mm, weiß Fabrikat: Kaldewei Typ: Superplan LV: Heizung, Sanitär Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 48 04.07.2016 04.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Duschtasse: 900 x 900 mm, weiß Fabrikat: Kaldewei Typ: Superplan Duschtasse: 800 x 800 mm, weiß Fabrikat: Kaldewei Typ: Superplan Wannenträger: passend zur Duschwanne Fabrikat: Poresta, Illbruck Duscharmatur DN 15 mit Brausegarnitur: Handbrause Tempesta I, Brausestange 900 mm, Relexaflex-Brauseschlauch 1.750 mm Fabrikat: Grohe Typ: Eurosmart Mengenansatz für Duschwannenanlagen: bodengleiche Duschen mit Rinnen im Erdgeschoss: 5 St Duschwannen 1000 x 800 mm: 11 St Duschwannen 900 x 900 mm: 3 St Duschwannen 800 x 800 mm: 4 St Vom EG bis zum 2.OG sind als Duschabtrennung Duschvorhangstange, Farbe weiß, mit Ringen für die Befestigung des Duschvorhanges vorgesehen. Mengenansatz für Duschvorhangstangen: über Eck für Duschen 800 x 800 mm: 6 Front 800 - 1000 mm: 13 Als Duschabtrennungen im Dachgeschoss sind Doppelpendeltüren aus Ganzglas und für 1 Wohnung zusätzlich mit 1 Seitenteil aus Ganzglas vorzusehen, einschließlich Wandausgleich. Mengenansatz für Duschabtrennungen im DG: Doppelpendeltür und Seitenteil aus Ganzglas Fabrikat: GEOplatin 2-Flügel-Tür für Duschwanne 900 x 900 mm: 2 St 2-Flügel-Tür und Seitenteil für Duschwanne 900 x 900 mm: 1 St 2-Flügel-Tür für 1000 mm für Duschwanne 1000 x 800 mm: 1 St Vom EG bis zum 2.OG: Spültischanlage bestehend aus einer Edelstahl- Auflagespüle mit 1 Becken und Abtropfteil links oder rechts, 800 x 500 mm, mit passenden Unterbau mit Schiebetüren, ohne Schublade, mit Boden. Ablaufgarnitur für Spüle mit Einzel-/Doppelbecken einschließlich Geruchsverschluss und für Geräteanschluss bzw doppelten Geräteanschluss, mit Einhand-Spültischbatterie, Eckventil mit Kombinations-Eckventil bzw. Doppel-Konbinations-Eckventil mit Rückflußverhinderer und Schlauchverschraubung, Verlängerung und Schubrosette, verchromt, Anschlußgewinde 1/2" LV: Heizung, Sanitär Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 49 04.07.2016 04.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Einhand-Spültischbatterie DN 15 Fabrikat: Grohe Typ: Eurostyle Mengenansatz für Spültischanlagen: Küchen mit 2 Geräteanschlüsse: ca. 23 St Küchen mit 1 Geräteanschluss: ca. 54 St Für die Küchen im DG sind trink- und schmutzwasserseitige Anschlussmöglichkeiten für die bauseitige Küchenspüle und Spültischarmatur vorzubereiten, einschließlich Absperrungen und Stopfen Schmutzwasser: DN 50 Trinkwasser: Kalt/Warm 16x2,25 mm bis zu 2,50 m von der Trennwand Küche/WC-Du oder Küchen-Schacht entfernt, über FFB Mengenansatz für Spültischanlagen: 16 St Sonstige Leistungen In der Kalkulation sind folgende Leistungen zu berücksichtigen. Abwasserseitige Anschlüsse, frostsicher, eines bauseits gestellten Sanitärcontainers und von 4 Bürocontainern mit jeweils 1 WC, Wartung und Abbau. Alle vertikalen Leitungen sind in F90-Qualität innerhalb der Holzbalkendecken und der Stahlsteindecke zu schotten. Das verwendete Deckenschott / Kombischott ist vom Prüfingenieur Brandschutz freigeben zu lassen. Die Freigabe erwirkt der AN. Abstimmungen mit zuständigem Meßdienstunternehmen bzw. Bauherr / Planer, bezüglich Installation der Wasserzähler. Bezeichnungsschilder, 100 x 50 mm, aus Edelstahl mit Klarsichtabdeckung für zweizeilige Beschriftung. Die Anbringung erfolgt durch Schraubbefestigung auf der Fertigisolierung. Dichtheitsprüfung mit Wasser nach aktuellem ZVSHK Merkblatt Dichtheitsprüfungen von Trinkwasser-Installationen Dichtheitsprüfung an Grundleitungen entsprechend DIN EN1610 in Verbindung mit DIN 1986 Reinigung von Schmutzwassergrundleitungen, Nennweite bis DN 125, Reinigung der Leitungen vom Schacht/Grundleitungsstutzen aus mehrfach hydrodynamisch reinigen bis zur vollständigen Säuberung für die optische Inspektion. Bei der Reinigung sind gleichzeitig die Verunreinigungen abzusaugen. Verwendung geeigneter Düsen. Die gelösten Stoffe sind herauszuschaffen und vorschriftsmäßig zu entsorgen. Kamerabefahrung der Grundleitungen, Dokumentation aller Untersuchungsergebnisse als Protokolle und Übergabe digitaler Zustandsfilme als DVD LV: Heizung, Sanitär Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 50 04.07.2016 04.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Druckprüfung in Prüfabschnitten nach Bauabschnitt und Strang gekennzeichnet. Bei vorhandenen Geberit Pressverbindungen unverpresst undicht mittels Versorgungsdruck mit max. 0,5 MPa (5 bar) prüfen. Prüfprotokoll je Prüfabschnitt erstellen Druck-, Spülprotokolle, die Protokolle sind im Rahmen der Dokumentation dem Bauherrn in entsprechender Stückzahl zu übergeben Bescheinigung von einwandfreiem Trinkwasser durch akkreditiertes Trinkwasserlabor vor Befüllung der Anlage, durch Wasserprobe an der Übergabestelle Wasseranalyse: Probeentnahme und Wasseranalyse entsprechend der aktuellen Trinkwasserverordnung, Freigabe zur Befüllung auf Basis der einwandfreien Trinkwasseranalyse bei der Fachbauleitung einholen Hydraulischer Abgleich der Warmwasseranlage, Einregulierung der Zirkulationsventile, einschließlich anfertigen von Arbeitsprotokolle Protokollierte Nutzungsübergabe an den Betreiber mit Einweisung und Hinweis auf seine Pflichten zum bestimmungsgemäßen Betrieb/Wartung der Trinkwasseranlage Stemmen bzw. Bohren von Wand- und Deckendurchbrüchen im Keller und in den Wohnungen. In der darunter liegenden Wohnung ist der anfallende Schutt etc. ist während des Bohrens mit geeigneten Behältnissen direkt unter der Decke aufzufangen. Nach Einbau sind die Durchbrüche fachgerecht zu verschließen und zu verputzen. Montage- und Revisionspläne gemäß aktuellem Bau- und Ausführungsstand herstellen. Bestehend aus Grundrissen und Schemata in dem für die Montagepläne gewählten Maßstab. Lieferung als Pläne DIN- gerecht gefaltet und in Ordnern gesammelt, in der Ausführung Farbe 3 Sätze Die komplette Dokumentation nebst Plänen sind digital als pdf- Datei, die Pläne zusätzlich als im DWG, DXF Format dem AG zu übergeben. Der Auftragnehmer hat ein Angebot über einen Wartungsvertrag der im LV beschriebenen Leistungen des Gewerkes Sanitärtechnik (gemäß dem VDMA- Einheitsblatt 24186 unter Anwendung der DIN-EN 806-5 und DIN-EN 1717) anzubieten. Wartungsintervalle: entsprechend DIN-EN 806-5 Anhang A Es ist zu beachten, dass nur geringe Lagerflächen vorhanden sind. Der Bieter hat sich deshalb vor Angebotsabgabe zu diesen Umständen sachkundig zu machen. Eventuelle Beeinträchtigungen sind einzukalkulieren. Spätere Nachforderungen werden nicht anerkannt! 03.01 Sanitär LV: Heizung, Sanitär Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 03.01.0010 Demontage Sanitärinstallation Demontage wie in der Leistungsbeschreibung beschrieben 1,00 03.01.0020 psch psch Sanitärobjekte, Halteelemente und Armaturen Sanitärobjekte und Armaturen sowie Installationselemente wie in der Leistungsbeschreibung beschrieben 1,00 03.01.0040 Einheitspreis in EUR Rohrleitungen, Armaturen und Dämmungen Rohrleitungen, Armaturen und Dämmungen wie in der Leistungsbeschreibung beschrieben 1,00 03.01.0030 Einheit 51 04.07.2016 04.07.2016 psch Sonstiges Sonstige Leistungen wie in der Leistungsbeschreibung beschrieben 1,00 psch Gesamtsumme: Gesamtbetrag in EUR LV: Heizung, Sanitär Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 52 04.07.2016 04.07.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Gesamtbetrag in EUR 04 Preisabfragepositionen 04.01 Preisanfragepositionen 04.01.0010 Element für Wand-WC Rapid SL Element für Wand-WC Spülkasten GD 2 mit kleiner Revisionsöffnung 1,13 m Bauhöhe für Vorwand- oder Ständerwandmontage Stahlrahmen, pulverbeschichtet, selbsttragend für Trockenverkleidung, komplett vormontiert fixierte Objektanschlüsse für Einzel- oder Schienenmontage mit Schnellverstellung und Höhensicherung Befestigungsmaterial TÜV-geprüft 2 WC-Haltebolzen Keramikbefestigung Schraubenabstand 180/230 mm PP-Ablaufbogen DN 80 tiefenverstellbar Reduzierstück DN 80/100 Zu- und Ablaufgarnitur Spülkasten GD 2, 6 - 9 l werkseitige Einstellung 6l und 3l pneumatisches Ablaufventil mit zwei Funktionen: 2 Mengen oder Start&Stopp Wasseranschluss von links/rechts/hinten Armaturengruppe I DIN geprüft schwitzwasserisoliert Wasseranschluss DN 15 mit integriertem Eckventil und werkzeugloser Schlauchverschraubung werkzeuglos montierbarer Revisionsschacht mit Rohbauschutz, vertikal oder horizontal einsetzbar einschließlich Lieferung und Montage der Zubehörs wie z.B. Verlängerungen, Befestigungelemente etc Fabrikat: Grohe, Typ: Rapid SL einschließlich zugehöriger Betätigungsplatte aus Kunststoff, weiß, für Betätigung von vorn, mit 2-Mengen-Auslösung Fabrikat: Grohe, Typ: Skate Cosmopolitan 1,00 04.01.0020 lfdm Element für Wand-WC BH: 82 cm WC-Element für Wand-WC, Bauhöhe 82 cm, mit UP-Spülkasten, Betätigung vorne/oben für Trockenbau, für Wand-WCs mit Anschlussmaßen nach DIN EN 33:2011-11, 2-Mengen- Spülung, Montage- und Servicearbeiten am UP-Spülkasten werkzeuglos, ausgerüstet mit Leerrohr für Wasserzuleitung zum Anschluss von AquaClean Geräten. OK WC-Becken über FFB: 43 cm Lieferumfang: - Wasseranschluss R 1/2, MeplaFix-fähig, mit integriertem Eckventil und Handrad - Bauschutz für Serviceöffnung - Anschlussset für WC, D 90 mm - Anschlussbogen 90G aus PE-HD, D 90 mm - Übergangsmuffe aus PE-HD, D 90 / 110 mm - 2 Schutzstopfen - 2 Gewindestangen M12 - Befestigungsmaterial einschließlich Lieferung und Montage der Zubehörs wie LV: Heizung, Sanitär Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 53 04.07.2016 04.07.2016 Gesamtbetrag in EUR z.B. Verlängerungen, Befestigungelemente etc Fabrikat: Geberit, Typ: Duofix, Artikel-Nr.: 111.003.00.1 einschließlich zugehöriger Betätigungsplatte aus Kunststoff, weiß, für Betätigung von vorn, mit 2-Mengen-Auslösung Fabrikat: Geberit, Typ: Bolero 1,00 04.01.0030 m2 Erneuerung Schmutzwasser-Grundleitung DN 125 Erneuerung Schmutzwasser-Grundleitung DN 125 Sollte die Überprüfung der Grundleitung zum Übergabeschacht der Otto-Franke-Straße 62 eine Sanierung ausschließen sind folgende Leistungen einzukalkulieren: Grundleitungen System: KG 2000 Zu den Rohrmassen sind als Zulage Form- und Verbindungsstücken jeglicher Art, Abzweige, Reduktionen, Muffen und Verschnitt ausreichend einzukalkulieren. Mengenansatz Grundleitung DN 125 und der o.g. Zulage: Grundleitung DN 125 auf dem Grundstück bis zum Übergabeschacht der BWB: ca. 15 m Länge Einschließlich Herstellung des Rohrgrabens bis 1,25 m Grabentiefe für vorgenannte Rohrleitung vom Hausaustritt zum Übergabeschacht, Herstellung des Anschlusses an die Grundleitung im Übergabeschacht der BWB einschl. Übergangsformteile, mit erforderlichen Erdarbeiten für den Absturz der Grundleitung vor dem Übergabeschacht, Doyma-Durchführung beim Gebäudeaustritt, Spülen, Videoinspektion und Dokumentation der neu verlegten Leitung und Verschließen und Verdichten des Rohrgrabens nach Grundleitungsprüfung 1,00 04.01.0040 Stundensatz Obermonteur Stundensatz Obermonteur für Stundenlohnarbeiten auf Anweisung der Bauüberwachung 1,00 04.01.0050 h Stundensatz Monteur Stundensatz Monteur für Stundenlohnarbeiten auf Anweisung der Bauüberwachung 1,00 04.01.0060 m h Stundensatz Helfer Stundensatz Helfer für Stundenlohnarbeiten auf Anweisung der Bauüberwachung 1,00 h LV: Heizung, Sanitär Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR Gesamtsumme: 54 04.07.2016 04.07.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Heizung, Sanitär Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR ZUSAMMENSTELLUNG 02 Heizung 02.01 Heizungsanlage 03 Sanitär 03.01 Sanitär 04 Preisabfragepositionen 04.01 Preisanfragepositionen Gesamtbetrag: UST 19,00 %: Gesamtbetrag Brutto: Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufzuführen. 55 04.07.2016 04.07.2016 Gesamtbetrag in EUR
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