Die Arbeitspläne zur Kategorisierung der Strassen dienen dem Gemeinderat und der Verwaltung als Praxishilfe („Anhang“ zum Erschliessungsreglement). Der Gemeinderat kann anhand der Strassenkategorien die Interessenz der Gemeinde im Rahmen der gesetzlichen Rahmenbedingungen nach einheitlichen Überlegungen festsetzen. Insbesondere im Falle der Erschliessungsstrassen ist die Interessenz der Gemeinde fallweise zu ermitteln. Als Leitlinie könnten in Bezug auf die Strassenerschliessung diejenigen Anteile (Gemeindeanteil, Privatanteil) angewandt werden, welche in der Ergänzung von Art. 28 Erschliessungsreglement festgelegt werden (Abbildung 24). Abbildung 24: Vorgeschlagene Ergänzung in Art. 28 des Erschliessungsreglements 14.2.3 Langsamverkehr / Reitwege Es ist gemäss Langsamverkehrskonzept vorgesehen, zwischen Ziegelbrücke und Näfels und zwischen Ziegelbrücke und Bilten sogenannte Hauptverbindungen für den Veloverkehr zu schaffen (vgl. Anhang A 16). So soll der Langsamverkehr gegenüber dem MIV konkurrenzfähiger werden. Weiter werden Massnahmen in den Ortschaften zur Stärkung des Fuss- und Veloverkehrs empfohlen. Ein spezielles Augenmerk soll Glarus Nord: Revision Ortsplanung Planungs- und Mitwirkungsbericht 91 auf die Nahtstellen zum öffentlichen Verkehr gelegt werden (z.B. Schaffung von Veloabstellplätzen an den Bahnhöfen, etc.). Weiter sollen die Verbindungen zwischen den Ortschaften und den Erholungsgebieten am Walenseeufer/Gäsi verbessert werden. Ziel ist es, die Position des Langsamverkehrs in der Gemeinde Glarus Nord zu stärken. Das Konzept wurde durch Festlegungen im Gemeinderichtplan abgebildet und in der Nutzungsplanung konkretisiert. Insbesondere wurde in den Zonenplänen Weitere Festlegungen zwischen bestehenden und geplanten Verbindungen differenziert. Künftig zu schaffende Verbindungen für den Langsamverkehr resp. Wegrechte auf Privatparzellen können damit öffentlich-rechtlich gesichert werden. An einigen Stellen können die Verbindungen für den Langsamverkehr noch nicht genau bezeichnet werden, da die Gebiete z.B. im Rahmen eines Überbauungsplans gesamthaft beplant werden. In diesen Fällen wurden sogenannte „Anschlusspunkte Langsamverkehr“ bezeichnet. Diese weisen darauf hin, dass durch die fraglichen Areale Langsamverkehrsverbindungen vorzusehen sind, welche an diesen Anschlusspunkten an das Rad-, resp. Fusswegnetz anknüpfen. Die Reitwege werden auf Grundlage von Daten des Vereins Pferd und Umwelt Linthgebiet – Glarnerland (VPULG) ebenfalls erfasst (historische und lokale Reitrouten). Es wird davon ausgegangen, dass der Langsamverkehr (Fussverkehr, Veloverkehr) im Grundsatz dieselben Routen wie die Reiter benutzen kann. Eine Entflechtung der Hauptverbindungen Velo und der Reitwege wird soweit als möglich vorgenommen. 14.2.4 Bootsverkehr Die Bootwasserungsstellen im Gäsi und in Mühlehorn werden im Zonenplan mit einem Signet bezeichnet. 14.3 Umsetzung in der totalrevidierten Nutzungsplanung In der totalrevidierten Nutzungsplanung der Gemeinde Glarus Nord werden folgende Festlegungen gemacht: − Bezeichnung der Strassenprojekte Umfahrung Näfels, Stichstrasse und Querspange Netstal Glarus Nord: Revision Ortsplanung Planungs- und Mitwirkungsbericht 92
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