Die Arbeitspläne zur Kategorisierung der Strassen dienen dem Ge

Die Arbeitspläne zur Kategorisierung der Strassen dienen dem Gemeinderat und der Verwaltung als Praxishilfe („Anhang“ zum Erschliessungsreglement). Der Gemeinderat kann anhand der Strassenkategorien die Interessenz der Gemeinde im Rahmen der gesetzlichen
Rahmenbedingungen nach einheitlichen Überlegungen festsetzen.
Insbesondere im Falle der Erschliessungsstrassen ist die Interessenz
der Gemeinde fallweise zu ermitteln. Als Leitlinie könnten in Bezug auf
die Strassenerschliessung diejenigen Anteile (Gemeindeanteil, Privatanteil) angewandt werden, welche in der Ergänzung von Art. 28 Erschliessungsreglement festgelegt werden (Abbildung 24).
Abbildung 24: Vorgeschlagene Ergänzung in Art. 28 des Erschliessungsreglements
14.2.3 Langsamverkehr / Reitwege
Es ist gemäss Langsamverkehrskonzept vorgesehen, zwischen Ziegelbrücke und Näfels und zwischen Ziegelbrücke und Bilten sogenannte
Hauptverbindungen für den Veloverkehr zu schaffen (vgl. Anhang A 16).
So soll der Langsamverkehr gegenüber dem MIV konkurrenzfähiger
werden. Weiter werden Massnahmen in den Ortschaften zur Stärkung
des Fuss- und Veloverkehrs empfohlen. Ein spezielles Augenmerk soll
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auf die Nahtstellen zum öffentlichen Verkehr gelegt werden (z.B.
Schaffung von Veloabstellplätzen an den Bahnhöfen, etc.). Weiter sollen die Verbindungen zwischen den Ortschaften und den Erholungsgebieten am Walenseeufer/Gäsi verbessert werden. Ziel ist es, die
Position des Langsamverkehrs in der Gemeinde Glarus Nord zu stärken. Das Konzept wurde durch Festlegungen im Gemeinderichtplan
abgebildet und in der Nutzungsplanung konkretisiert. Insbesondere
wurde in den Zonenplänen Weitere Festlegungen zwischen bestehenden und geplanten Verbindungen differenziert. Künftig zu schaffende
Verbindungen für den Langsamverkehr resp. Wegrechte auf Privatparzellen können damit öffentlich-rechtlich gesichert werden. An einigen
Stellen können die Verbindungen für den Langsamverkehr noch nicht
genau bezeichnet werden, da die Gebiete z.B. im Rahmen eines Überbauungsplans gesamthaft beplant werden. In diesen Fällen wurden
sogenannte „Anschlusspunkte Langsamverkehr“ bezeichnet. Diese
weisen darauf hin, dass durch die fraglichen Areale Langsamverkehrsverbindungen vorzusehen sind, welche an diesen Anschlusspunkten an das Rad-, resp. Fusswegnetz anknüpfen.
Die Reitwege werden auf Grundlage von Daten des Vereins Pferd und
Umwelt Linthgebiet – Glarnerland (VPULG) ebenfalls erfasst (historische und lokale Reitrouten). Es wird davon ausgegangen, dass der
Langsamverkehr (Fussverkehr, Veloverkehr) im Grundsatz dieselben
Routen wie die Reiter benutzen kann. Eine Entflechtung der Hauptverbindungen Velo und der Reitwege wird soweit als möglich vorgenommen.
14.2.4 Bootsverkehr
Die Bootwasserungsstellen im Gäsi und in Mühlehorn werden im Zonenplan mit einem Signet bezeichnet.
14.3 Umsetzung in der totalrevidierten Nutzungsplanung
In der totalrevidierten Nutzungsplanung der Gemeinde Glarus Nord
werden folgende Festlegungen gemacht:
−
Bezeichnung der Strassenprojekte Umfahrung Näfels, Stichstrasse und Querspange Netstal
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