Richtlinie für die finanzielle Unterstützung

Richtlinie für die finanzielle Unterstützung
(Wohltätigkeitsbetreuung/Kinderbetreuung/Medicaid) – Zusammenfassung im Klartext
Die HackensackUMC-Richtlinie für finanzielle Unterstützung (Wohltätigkeitsbetreuung/
Kinderbetreuung/Medicaid [Gesundheitsdienst für Bedürftige]), (im Folgenden zusammen als
„FAP‟ - Financial Assistance Policy - Richtlinie für die finanzielle Unterstützung
bezeichnet), wurde festgesetzt, um berechtigten Patienten teilweise oder vollständig ermäßigte
Notfall- oder medizinisch notwendige Gesundheitsdienstleistungen durch HackensackUMC
anzubieten. Patienten, die eine finanzielle Unterstützung suchen, müssen sich für das
Programm bewerben, welches hier als Übersicht zusammengefasst wird.
Zulässige Dienstleistungen - Notfall- oder andere medizinisch notwendige
Gesundheitsfürsorgeleistungen, angeboten von HackensackUMC und in Rechnung gestellt
durch HackensackUMC. Die FAP bezieht sich nur auf Dienste, die von HackensackUMC in
Rechnung gestellt werden. Andere Dienstleistungen, die separat von anderen Anbietern
abgerechnet werden, wie Ärzte oder Labors, sind in der FAP nicht eingeschlossen.
Berechtigte Patienten - Patienten, die zulässige Dienstleistungen erhalten, einen vollständigen
Antrag für die finanzielle Unterstützung eingereicht haben (einschließlich dazugehörige
Dokumentation/Informationen) und die für die Inanspruchnahme einer finanziellen
Unterstützung durch HackensackUMC berechtigt sind.
So bewerben Sie sich: FAP-Unterlagen und das zugehörige Antragsformular können wie folgt
erhalten/fertiggestellt/eingereicht werden:
Sehen Sie sich die Informationen auf der Website des medizinischen Zentrums an.
Sie können auf die Informationen zur finanziellen Unterstützung online auf der folgenden
Website zugreifen: http://www.hackensackumc.org/financialassistancepolicy
Antrag
Sie können sich für die finanzielle Unterstützung bewerben, indem Sie eine Papierkopie des
Antrags ausfüllen. Dieses Formular können Sie kostenlos wie folgt erhalten:
Per Post: Schreiben Sie an die folgende Adresse und beantragen Sie eine
Papierkopie des Antrags für finanzielle Unterstützung:
Financial Assistance Department
100 First Street, Suite 300
Hackensack, NJ 07601
Persönlich: Besuchen Sie die Abteilung für finanzielle Unterstützung persönlich
(Montag bis Freitag 8:00 bis 16:00 Uhr) an der folgenden Adresse:
100 First Street, Suite 300
Hackensack, NJ 07601
Telefonisch: Sie können die Abteilung für finanzielle Unterstützung auch
telefonisch unter (551)-996-4343 erreichen.
Verfügbare Sprachen
Die Richtlinie, das Antragsformular und die Zusammenfassung im Klartext für finanzielle
Unterstützung sind in den Hauptsprachen der Bevölkerung für Individuen mit begrenzten
Englischkenntnissen („LEP - Limited Proficiency in English‟) erhältlich, die weniger als fünf
Prozent (5 %) oder 1000 Individuen innerhalb des primären Versorgungsbereichs des Medical
Centers ausmachen.
Bitte senden Sie Ihren ausgefüllten Antrag an die folgende Adresse:
Financial Assistance Department
100 First Street, Suite 300
Hackensack, NJ 07601
Bestimmung der Beihilfefähigkeit
Im Allgemeinen sind Personen zu einer finanziellen Unterstützung berechtigt, wenn das
Einkommen ihrer Familie bei Verwendung einer Gleitskala weniger als 500 % der FPG
(„Federal Government’s Federal Poverty Guidelines‟) beträgt. Die Berechtigung für eine
finanzielle Unterstützung bedeutet, dass Kosten für die Betreuung einer berechtigten Person
vollständig oder teilweise übernommen werden und ihr nicht mehr als die AGB („Amounts
Generally Billed‟ - allgemeine Rechnungsbeträge) für versicherte Personen, definiert in der
Abgabenordnung in Absatz 501(r) durch die Steuerbehörde) berechnet werden. Die Höhe der
finanziellen Unterstützung richtet sich nach dem Einkommen der Familie und den FPG, und
wird bestimmt, wenn das Einkommen bis zu 500 % der FPG beträgt.
Hinweis: Neben den FPG werden auch andere Kriterien betrachtet (z. B. Verfügbarkeit von
Bargeld oder anderen Vermögenswerten die liquidierbar sind, sowie ein überschüssiges
monatliches Nettoeinkommen im Verhältnis zu den monatlichen Haushaltsausgaben), die zu
Ausnahmen des Vorgenannten führen können. Wenn kein Familieneinkommen gemeldet
wurde, werden zusätzliche Informationen notwendig sein, die beschreiben, wie tägliche
Bedürfnisse erfüllt werden. HackensackUMCs Abteilung für finanzielle Unterstützung überprüft
nur vollständig ausgefüllte eingereichte Anträge und bestimmt die Berechtigung für eine
finanzielle Unterstützung gemäß HackensackUMCs Richtlinie für finanzielle Unterstützung.
Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet; der Antragsteller wird jedoch benachrichtigt
und erhält die Gelegenheit, fehlende Dokumente und Informationen nachzureichen.
Falls Sie weitere Hilfe benötigen oder Fragen haben, wenden Sie sich bitte telefonisch oder
persönlich an die Abteilung für finanzielle Unterstützung (Montag bis Freitag, 8:00-16:00 Uhr),
100 First Street, Suite 300, Hackensack, NJ 07601, Tel. (551)-996-4343.