novotegra: Produktgarantie

Produktgarantie für das Montagesystem novotegra der Firma
BayWa r.e. Solar Energy Systems GmbH
Garantieleistung
BayWa r.e. Solar Energy Systems garantiert für die Bauteile des Montagesystems novotegra unter
den nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen für eine Frist von 10 Jahren ab Lieferung an den
Erstkäufer, dass diese unter normalen Installations-, Anwendungs-, Betriebs- und
Wartungsbedingungen frei von Konstruktions-, Verarbeitungs- und Materialfehlern sind.
Die Anerkennung eines Garantiefalles obliegt der BayWa r.e. Solar Energy Systems GmbH. Eine
Anerkennung kann ggf. erst durch eigenständige Prüfung vor Ort erfolgen. Im Falle eines anerkannten
Garantiefalles erfolgt die Garantieverpflichtung ausschließlich durch die Ersatzlieferung des
schadhaften Bauteils. Eine Verlängerung oder ein Neubeginn der Garantiefrist ergibt sich durch
erbrachte Garantieleistungen nicht. Aufgrund einer zugesagten Garantie bestehen keine
weitergehenden Verpflichtungen und keine Haftung für Zusatz- und Folgeschäden für die BayWa r.e.
Solar Energy Systems GmbH. Eine Einschränkung der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche und
der gesetzlichen Produkthaftung ist hiermit nicht gegeben.
Garantieleistungsausschluss
Ansprüche auf die vorliegende Garantie bestehen nicht bei
- fehlerhafter oder unsachgemäßer Installation entgegen den Vorgaben der Montageanleitung
- unerlaubt modifizierter oder unautorisiert reparierter Bauteile
- ungeeigneter Installation oder Anwendung des Montagsystems
- unsachgemäßem Transport, Lagerung oder Handhabung der Bauteile
- optischem Mangel, soweit das Aussehen keinen Einfluss auf die Funktion des Bauteils hat
- Nichtbeachtung der Regeln nach dem Stand der Technik oder der statischer Berechnung zum
Montagesystem
- Verstoß gegen einzuhaltende Normen, die bei der Montage allgemeingültig einzuhalten sind
- Schäden durch z. B. Rauch, außergewöhnlicher thermischer Belastung, Salzbelastung oder
anderer Chemikalien
- Naturgewalten (Elementarschäden), höherer Gewalt, Vandalismus, Zerstörung durch externe
Einfüsse und / oder Personen / Tiere.
Kosten für den Ausbau und den Rücktransport des schadhaften Bauteils an die BayWa r.e. Solar
Energy Systems GmbH sowie für den Wiedereinbau des gelieferten Bauteils sind von dieser Garantie
ausgeschlossen.
Geltendmachung von Garantieleistungsansprüchen
Die Garantieleistungsforderung hat im Rahmen des 10 jährigen Garantiezeitraums schriftlich innerhalb
von zwei Wochen nach Erkennen des Mangeleintritts zu erfolgen. Zur Geltendmachung von
Ansprüchen ist der Original-Kaufbeleg zum Nachweis des Erwerbs und des Zeitpunkts des Erwerbs
vom Hersteller BayWa r.e. Solar Energy Systems GmbH beizufügen. Garantiegeber ist die BayWa r.e.
Solar Energy Systems GmbH, Eisenbahnstraße 150, 72072 Tübingen. Die auf der Grundlage dieser
Produktgarantie gewährten Leistungen unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht. Des
Weiteren gelten unsere AGB in der jeweils gültigen Fassung.
Tübingen, 04. Juli 2016
BayWa r.e. Solar Energy Systems GmbH | Eisenbahnstraße 150 | 72072 Tübingen | Telefon +49 7071 98987-0 | Telefax +49 7071 98987-10
[email protected] | www.baywa-re.com | Geschäftsführer: Alexander Schütt | Firmensitz: Tübingen
Handelsregister: Stuttgart HRB 381351 | USt-IdNr. DE 146 895 456 | Commerzbank Tübingen | IBAN DE49 6414 0036 0893 6023 00
SWIFT/BIC COBADEFF641 | Kreissparkasse Tübingen | IBAN DE51 6415 0020 0001 3935 03 | SWIFT/BIC SOLADES1TUB