Anmeldung zum Zeltlager Hafnersee 2016 vom 03. bis 15. August 2016 Bitte bis 4. Juli 2016 zurücksenden an die Geschäftsstelle Kreisjugendring Berchtesgadener Land Sebastianigasse 4 Fax 08651/718844 Mail: [email protected] Tel: 08651/61361 83435 Bad Reichenhall Hiermit melde ich, _________________________________________ , meine Tochter / meinen Sohn verbindlich zum Zeltlager am Hafnersee vom 03. - 15.08.2016 an: Name Vorname Straße, Hausnummer Geburtsdatum PLZ, Wohnort Telefon Anmerkungen (z.B. Vegetarier, Veganer, Infos über Medikamente, Ernährung, Krankheiten) Bitte Zusteigeort ankreuzen: 0 Freilassing 0 Piding 0 Bad Reichenhall 0 Berchtesgaden Während des Lagers bin ich / sind wir unter folgender Telefonnummer zu erreichen: _________________________ Den Teilnahmebeitrag in Höhe von Euro 285.- werde/n ich/wir bis spätestens 12.07.16 auf das Konto des KJR BGL überweisen. Bei fehlendem Zahlungseingang behält sich der Kreisjugendring vor, den reservierten Platz anderweitig zu vergeben. Als Personensorgeberechtige/r erkläre ich mich/wir uns hiermit einverstanden, dass mein minderjähriges Kind an der o.g. Veranstaltung des KJR BGL teilnimmt. Die Teilnahmebedingungen insbesondere zu Foto- und Filmaufnahmen habe ich zur Kenntnis genommen und erkenne sie an. Ort, Datum Unterschrift der/s Erziehungsberechtigten Kreisjugendring Berchtesgadener Land des Bayerischen Jugendrings | Körperschaft des öffentlichen Rechts Sebastianigasse 4 | 83435 Bad Reichenhall Tel. 08651 / 61361 | Fax 08651 / 718844 [email protected] | www.kjr-bgl.de Teilnahmebedingungen Anmeldung Anmeldungen können nur schriftlich entgegengenommen werden. Die Teilnahme während der ganzen Maßnahme ist bindend. Rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme erhält jeder Teilnehmer von uns ein Schreiben, in dem die notwendigen Einzelheiten mitgeteilt werden. Haftung Alle Teilnehmer sind durch uns unfall- und haftpflichtversichert. Der Veranstalter übernimmt für Unfall und Verlust von Gegenständen, die durch Eigenwillen des Teilnehmers oder durch höhere Gewalt verursacht werden, keinerlei Haftung. Kranken- und Diebstahlversicherung besteht nicht. Bitte besorgen Sie sich – falls notwendig – einen Auslandskrankenschein. Wir bitten Sie, sich rechtzeitig um einen gültigen Ausweis zu kümmern. Fotos Ich bin damit einverstanden, dass ich/mein Kind während der Freizeit/Veranstaltung auf Fotos und Filmen abgebildet werde/wird und dass derartigen Fotographien und Filme zu verbandlichen Zwecken verbreitet oder öffentlich vorgeführt werden. Das Recht des Widerspruchs bei der Aufnahme behalte ich mir im Einzelfall jedoch ausdrücklich vor. Stornierung/Rücktritt Wird die Anmeldung nach Anmeldeschluss zurückgezogen (dies muss schriftlich erfolgen), werden die entsprechenden Stornierungskosten bis maximal dem Teilnehmerbeitrag in Rechnung gestellt (diese richten sich unter anderen nach den Stornierungskosten der mit uns kooperierenden Partner und Organisationen) Kosten entstehen nicht, wenn uns Ersatzteilnehmer genannt werden. Bei Rücktritt während der Maßnahme erfolgt keine Rückerstattung. Der KJR behält sich das Recht vor, eine Maßnahme bis 7 Tage vor deren Beginn, z.B. wegen zu geringer Beteiligung, abzusagen. Der eingezahlte Betrag wird in diesem Fall voll zurückerstattet. Konsequenzen bei dauerhaftem Fehlverhalten Wer sich anmeldet ist bereit, sich im Rahmen der Freizeit in der Gruppe einzuordnen. Im Falle eines Verhaltens, das andere oder das Ansehen der Gruppe, unseres Jugendverbandes oder der Mitarbeiter schädigt, ermächtigt der gesetzliche Vertreter durch seine Unterschrift auf dem Anmeldeformular den Verantwortlichen einer Maßnahme, diesen Teilnehmer ohne Erstattung des Beitrags vom Verbleib der Maßnahme auszuschließen und auf eigene Kosten des Teilnehmers für dessen Heimfahrt zu sorgen. Veranstalter Der Kreisjugendring Berchtesgadener Land des Bayerischen Jugendrings, KdöR, jeweils vertreten durch die/den Vorsitzende/n ist ein gemeinnütziger, öffentlich anerkannter freier Träger der Jugendarbeit und kein kommerzieller Reiseanbieter. Er erfüllt mit seinen Angeboten eine Aufgabe im Rahmen des Kinder- und Jugendhilferechts (§§11, 12 KJHG/SGB VIII) und der Satzung des Bayerischen Jugendrings. Die Angebote werden mit öffentlichen Mitteln gefördert, sie dienen zur Förderung der Entwicklung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Der KJR Berchtesgadener Land verfolgt keine Gewinnabsichten. Kreisjugendring Berchtesgadener Land des Bayerischen Jugendrings | Körperschaft des öffentlichen Rechts Sebastianigasse 4 | 83435 Bad Reichenhall Tel. 08651 / 61361 | Fax 08651 / 718844 [email protected] | www.kjr-bgl.de
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