Medienmitteilung Klein Matterhorn SAC heisst Baubewilligung nicht

www.sac-cas.ch
Bern, 8. Juli 2016
Medienmitteilung
Illegal erstellter Liftaufbau auf dem Klein Matterhorn
Der SAC heisst nachträgliche Baubewilligung explizit nicht gut
Die kantonale Baukommission Wallis hat entschieden: Der 2011 illegal auf dem Klein Matterhorn erstellte Liftaufbau der Zermatt Bergbahnen wird nachträglich bewilligt. Der Schweizer
Alpen-Club SAC verzichtet auf eine Beschwerde an den Staatsrat. Er kritisiert aber den Ablauf des Verfahrens und die Nichteinhaltung der Vorschriften.
Nach knapp fünf Jahren hat die kantonale Baukommission Wallis (KBK) den illegal erstellen Liftaufbau der Zermatt Bergbahnen auf dem Klein Matterhorn nachträglich bewilligt. Der Liftaufbau wurde
zusammen mit dem Technikraum für die auf dem Gipfel installierte militärische Antenne gebaut. Im
Entscheid der KBK wird der Rückbau des Liftaufbaus verfügt, sobald die Armee den Technikraum
nicht mehr benötigt. Das Bauprojekt erweist sich damit eigentlich als nicht bewilligungsfähig. Dies
ist als Teilerfolg für die Einsprache zu werten, welche der SAC im Herbst 2011 zusammen mit der
Stiftung Landschaftsschutz, dem WWF und Mountain Wilderness eingereicht hatte.
Da die Baute zivilen und militärischen Zwecken dient, musste sowohl den Zermatt Bergbahnen als
erfahrener Bauherrin als auch dem VBS klar gewesen sein, dass für die Erhöhung des Personenlifts ein vorgängiges Baubewilligungsgesuch notwendig gewesen wäre. Mit dem gewählten Vorgehen wurden die Prinzipien der Raumplanung ausgehebelt. Die problematische Vermischung von
zivilen und militärischen Interessen versetzte die Baukommission offenbar in ein Dilemma und verhindert vorderhand den Rückbau.
Der SAC verzichtet auf eine Beschwerde, kritisiert aber den schleppenden Verfahrensverlauf. Und
er fordert, dass Bauten, gerade in den sensiblen alpinen Landschaften, umsichtig und unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und in ordentlichen Verfahren geplant und umgesetzt werden. Es
darf nicht sein, dass illegal erstellte und nicht gesetzeskonforme Bauten nachträglich bewilligt werden. Als Bundesbehörde muss das VBS eine rechtskonforme Umsetzung der Gesetze gewährleisten.
Das Klein Matterhorn ist die höchstgelegene Bahnstation in der Schweiz und immer wieder im Mittelpunkt utopischer Projekte wie der künstlichen Erhöhung des Gipfels durch einen Turm auf
4000 m ü. M. Der SAC steht solchen gipfelüberragenden Projekten kritisch gegenüber. In einem
Umzonungsverfahren hat er sich zusammen mit Umweltverbänden erfolgreich gegen eine Skisportzone im Gipfelbereich gewehrt und 2014 vom Staatsrat Recht bekommen. In dieser Zeit wurde der
Liftaufbau illegal erstellt (2011), obwohl das Verfahren zur Umzonung noch hängig war.
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