www.sac-cas.ch Bern, 8. Juli 2016 Medienmitteilung Illegal erstellter Liftaufbau auf dem Klein Matterhorn Der SAC heisst nachträgliche Baubewilligung explizit nicht gut Die kantonale Baukommission Wallis hat entschieden: Der 2011 illegal auf dem Klein Matterhorn erstellte Liftaufbau der Zermatt Bergbahnen wird nachträglich bewilligt. Der Schweizer Alpen-Club SAC verzichtet auf eine Beschwerde an den Staatsrat. Er kritisiert aber den Ablauf des Verfahrens und die Nichteinhaltung der Vorschriften. Nach knapp fünf Jahren hat die kantonale Baukommission Wallis (KBK) den illegal erstellen Liftaufbau der Zermatt Bergbahnen auf dem Klein Matterhorn nachträglich bewilligt. Der Liftaufbau wurde zusammen mit dem Technikraum für die auf dem Gipfel installierte militärische Antenne gebaut. Im Entscheid der KBK wird der Rückbau des Liftaufbaus verfügt, sobald die Armee den Technikraum nicht mehr benötigt. Das Bauprojekt erweist sich damit eigentlich als nicht bewilligungsfähig. Dies ist als Teilerfolg für die Einsprache zu werten, welche der SAC im Herbst 2011 zusammen mit der Stiftung Landschaftsschutz, dem WWF und Mountain Wilderness eingereicht hatte. Da die Baute zivilen und militärischen Zwecken dient, musste sowohl den Zermatt Bergbahnen als erfahrener Bauherrin als auch dem VBS klar gewesen sein, dass für die Erhöhung des Personenlifts ein vorgängiges Baubewilligungsgesuch notwendig gewesen wäre. Mit dem gewählten Vorgehen wurden die Prinzipien der Raumplanung ausgehebelt. Die problematische Vermischung von zivilen und militärischen Interessen versetzte die Baukommission offenbar in ein Dilemma und verhindert vorderhand den Rückbau. Der SAC verzichtet auf eine Beschwerde, kritisiert aber den schleppenden Verfahrensverlauf. Und er fordert, dass Bauten, gerade in den sensiblen alpinen Landschaften, umsichtig und unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und in ordentlichen Verfahren geplant und umgesetzt werden. Es darf nicht sein, dass illegal erstellte und nicht gesetzeskonforme Bauten nachträglich bewilligt werden. Als Bundesbehörde muss das VBS eine rechtskonforme Umsetzung der Gesetze gewährleisten. Das Klein Matterhorn ist die höchstgelegene Bahnstation in der Schweiz und immer wieder im Mittelpunkt utopischer Projekte wie der künstlichen Erhöhung des Gipfels durch einen Turm auf 4000 m ü. M. Der SAC steht solchen gipfelüberragenden Projekten kritisch gegenüber. In einem Umzonungsverfahren hat er sich zusammen mit Umweltverbänden erfolgreich gegen eine Skisportzone im Gipfelbereich gewehrt und 2014 vom Staatsrat Recht bekommen. In dieser Zeit wurde der Liftaufbau illegal erstellt (2011), obwohl das Verfahren zur Umzonung noch hängig war. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an: Philippe Wäger, Bereichsleiter Umwelt Tel. 031 370 18 62, [email protected] Monbijoustrasse 61 | Postfach | CH-3000 Bern 23 +41 31 370 18 18 | [email protected]
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