Gesang (Musical) - Folkwang Universität der Künste

An der Folkwang Universität der Künste ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
W2-Professur für das Fach „Gesang (Musical)“ im Studiengang Musical im Fachbereich 3
Darstellende Künste zu besetzen.
Gesucht wird eine herausragende künstlerische und pädagogisch qualifizierte
Persönlichkeit, die mit dem Berufsfeld Musical und der Ausbildung zur
Musicaldarstellerin bzw. zum Musicaldarsteller in ihrer Komplexität und Vielfalt in
hohem Maße vertraut ist und die in besonderer Weise befähigt ist, die Studierenden
für den Berufseinstieg und eine Karriere in diesem Beruf in allen erforderlichen
Techniken und Stilrichtungen ausbilden zu können.
Die Anforderungen sind:
_ein abgeschlossenes Gesangsstudium oder vergleichbares künstlerisches Profil
_umfangreiche künstlerische Erfahrung in den Bereichen Musical und
Musiktheater
_mehrjährige pädagogische Erfahrung, insbesondere im Hochschulbereich oder
Vergleichbares
_umfangreiche Kenntnisse traditioneller und gegenwärtiger Ausrichtungen der
Gesangs-Methodik
_umfangreiche Kenntnisse in Repertoire und Stilistik in den Bereichen Musical
und Musiktheater
_Beherrschung der deutschen und englischen Sprache
_Fertigkeiten in Klavierbegleitung
Darüber hinaus sind zusätzliche fachrelevante Kenntnisse in Theorie und Praxis
erwünscht, z. B. in den Bereichen:
_Stimmphysiologie
_Liedinterpretation
_Vocalensembleleitung
_Auditiontraining
Im Übrigen sind die Einstellungsvoraussetzungen im § 29 KunstHG geregelt.
Neben der Lehrtätigkeit wird eine engagierte interdisziplinäre Zusammenarbeit mit
allen Studiengängen erwartet; in diesem Kontext ist ein Exposé zum interdisziplinären
Unterrichtskonzept der Folkwang Universität der Künste mit der Bewerbung
vorzulegen.
Die Mitarbeit an der hochschuldidaktischen Weiterentwicklung und in Gremien der
akademischen Selbstverwaltung der Folkwang Universität der Künste sowie der
Weiterentwicklung der Studienprogramme der Folkwang Universität der Künste ist
obligatorisch.
Die Stellenbesetzung erfolgt in der Regel unbefristet – je nach Vorliegen der
Voraussetzungen im Rahmen eines Beamtinnen- oder Beamtenverhältnisses oder mit
Privatdienstvertrag. Soweit die pädagogische Eignung noch festzustellen ist, erfolgt
die Beschäftigung zunächst befristet.
Die Besoldung/Vergütung richtet sich nach der Bes.-Gr. W2 der
Bundesbesoldungsordnung i.V. mit dem übergeleiteten Besoldungsgesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen. Die Lehrverpflichtung beträgt z. Zt. 21 Semesterwochenstunden.
Die Folkwang Universität der Künste strebt eine Erhöhung des Anteils der Frauen am
künstlerischen Personal an und fordert deshalb einschlägig qualifizierte Frauen
nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung
und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines
Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen bzw. diesen gleichgestellten
behinderten Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind erwünscht. Diese werden
bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt.
Die Folkwang Universität der Künste versteht sich als familienfreundliche Hochschule
und fördert Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Bewerbungen (ohne Foto) mit aussagekräftigen Unterlagen (bitte keine OnlineBewerbungen) richten Sie bitte bis zum 10.10.2016 an den
Rektor der Folkwang Universität der Künste
KIemensborn 39 (Abtei Werden)
45239 Essen