An der Folkwang Universität der Künste ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine W2-Professur für das Fach „Gesang (Musical)“ im Studiengang Musical im Fachbereich 3 Darstellende Künste zu besetzen. Gesucht wird eine herausragende künstlerische und pädagogisch qualifizierte Persönlichkeit, die mit dem Berufsfeld Musical und der Ausbildung zur Musicaldarstellerin bzw. zum Musicaldarsteller in ihrer Komplexität und Vielfalt in hohem Maße vertraut ist und die in besonderer Weise befähigt ist, die Studierenden für den Berufseinstieg und eine Karriere in diesem Beruf in allen erforderlichen Techniken und Stilrichtungen ausbilden zu können. Die Anforderungen sind: _ein abgeschlossenes Gesangsstudium oder vergleichbares künstlerisches Profil _umfangreiche künstlerische Erfahrung in den Bereichen Musical und Musiktheater _mehrjährige pädagogische Erfahrung, insbesondere im Hochschulbereich oder Vergleichbares _umfangreiche Kenntnisse traditioneller und gegenwärtiger Ausrichtungen der Gesangs-Methodik _umfangreiche Kenntnisse in Repertoire und Stilistik in den Bereichen Musical und Musiktheater _Beherrschung der deutschen und englischen Sprache _Fertigkeiten in Klavierbegleitung Darüber hinaus sind zusätzliche fachrelevante Kenntnisse in Theorie und Praxis erwünscht, z. B. in den Bereichen: _Stimmphysiologie _Liedinterpretation _Vocalensembleleitung _Auditiontraining Im Übrigen sind die Einstellungsvoraussetzungen im § 29 KunstHG geregelt. Neben der Lehrtätigkeit wird eine engagierte interdisziplinäre Zusammenarbeit mit allen Studiengängen erwartet; in diesem Kontext ist ein Exposé zum interdisziplinären Unterrichtskonzept der Folkwang Universität der Künste mit der Bewerbung vorzulegen. Die Mitarbeit an der hochschuldidaktischen Weiterentwicklung und in Gremien der akademischen Selbstverwaltung der Folkwang Universität der Künste sowie der Weiterentwicklung der Studienprogramme der Folkwang Universität der Künste ist obligatorisch. Die Stellenbesetzung erfolgt in der Regel unbefristet – je nach Vorliegen der Voraussetzungen im Rahmen eines Beamtinnen- oder Beamtenverhältnisses oder mit Privatdienstvertrag. Soweit die pädagogische Eignung noch festzustellen ist, erfolgt die Beschäftigung zunächst befristet. Die Besoldung/Vergütung richtet sich nach der Bes.-Gr. W2 der Bundesbesoldungsordnung i.V. mit dem übergeleiteten Besoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen. Die Lehrverpflichtung beträgt z. Zt. 21 Semesterwochenstunden. Die Folkwang Universität der Künste strebt eine Erhöhung des Anteils der Frauen am künstlerischen Personal an und fordert deshalb einschlägig qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen bzw. diesen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind erwünscht. Diese werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt. Die Folkwang Universität der Künste versteht sich als familienfreundliche Hochschule und fördert Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Bewerbungen (ohne Foto) mit aussagekräftigen Unterlagen (bitte keine OnlineBewerbungen) richten Sie bitte bis zum 10.10.2016 an den Rektor der Folkwang Universität der Künste KIemensborn 39 (Abtei Werden) 45239 Essen
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