- Kärntner Tourismusschule

www.kts-villach.at
facebook.com/KTS.Villach
Kumpfallee 88, 90
A-9504 Warmbad Villach
Tel.: +43(0)4242/3007
E-Mail: offi[email protected]
Willkommen an der
Kärntner Tourismusschule!
Ich freue mich, dass Sie und Ihr Kind sich für
die Ausbildung an der Kärntner Tourismusschule (KTS) interessieren. Die KTS ermöglicht den jungen Menschen eine kompakte
und chancenreiche Ausbildung, die die Tore
zur weltweit größten Branche öffnet.
Seit 45 Jahren steht die KTS für herausragende Ausbildung und genießt international
den besten Ruf. Wir legen Wert auf
Persönlichkeitsbildung, Business-Etikette und
das gesamte Erscheinungsbild.
Um die Begabungen und Interessen unserer
Schüler zu fördern, kann man an der KTS
zwischen verschiedenen
schulautonomen
Vertiefungen wählen. Durch das umfangreiche
Sprachenangebot
(Englisch,
Italienisch,
Französisch, Spanisch, Russisch, Slowenisch,
Chinesisch) erzielen wir eine hohe fremdsprachliche Kompetenz. Fachpraktiker aus der
Tourismuswirtschaft unterrichten die touristisch-wirtschaftlichen Gegenstände. Die
praktische Erfahrung, die sich wie ein roter
Faden durch die gesamte Ausbildung zieht,
kommt auch hier nicht zu kurz. Sie wird in
vielen Projekten mit der Wirtschaft umgesetzt.
Diese Praxiseinsätze erleichtern unseren
Schülern den späteren Berufseinstieg und
machen
sie
zusätzlich
zu
begehrten
Arbeitskräften am Arbeitsmarkt.
Im Bereich der Informationstechnologie gehören wir zu den führenden Kärntner Schulen.
Wir bieten für alle Schüler zeitgemäßes
Training in Informatik und Hotelreservierung
an.
In unserem bestens ausgestatteten Praxisbereich können unsere Schüler das in der
Schule erlernte Wissen direkt in die Praxis
umsetzen oder in unserem Abendrestaurant
authentische Erfahrungen sammeln. Als
weitere wichtige Teile der Ausbildung gelten
das Pflichtpraktikum, das überwiegend nach
jeder Schulstufe im Sommer absolviert wird,
und der Erwerb von Praxiszertifikaten wie
Jungsommelier, Käsekenner und Jungbarkeeper. Dass die begleitenden Fachlehrer alle
selbst erfolgreich in der Praxis tätig waren,
versteht sich von selbst.
Sollten Sie sich von unserem Ausbildungsangebot angesprochen fühlen und weitere
Informationen wünschen, zögern Sie nicht,
nehmen Sie mit uns Kontakt auf und kommen
Sie mit Ihrem Kind zu einem persönlichen
Gespräch. Zur Erleichterung ihrer Entscheidung kann ihr Kind gerne nach
telefonischer Vereinbarung einen „Schnuppertag“ in unserer Schule verbringen.
Ich freue mich, Sie und Ihr Kind bald in
unserem Haus begrüßen zu dürfen.
Mag. Dr. Gerfried Pirker
Direktor
Aufnahme - Schuljahr 2016/2017
Termin Anmeldung:
bis 26. Februar 2016
Öffnungszeiten Büro:
Montag bis Freitag:
Nachmittagstermine:
Anschrift:
Kärntner Tourismusschule
Kumpfallee 88
9504 Warmbad Villach
8:30 - 12:00 Uhr
nach tel. Vereinbarung
(Tel.: 04242 3007-507)
Unterlagen bei Anmeldung:
-
Anmeldung Schule
(unvollständig eingereichte Anmeldeunterlagen gelten nicht als
Bewerbungsgrundlage)
-
Anmeldung Internat
-
Schulnachricht (im Original plus eine Kopie)
-
handgeschriebener Lebenslauf
-
1 Passfoto
-
Bestätigung - Kenntnisnahme des Gesamtprospektes
-
Bestätigung - Kenntnisnahme der
Vertragsbedingungen
-
Ausbildungsvertrag
-
Sepa-Mandat
Vorläufige Aufnahme:
erfolgt bis spätestens 28. März 2016
Schul- und Berufsbekleidung:
Bestellscheine werde bei Aufnahme zugesandt.
Aufnahmeprüfung:
Mittwoch, 6. Juli 2016, 8:00 Uhr
Abgabe Jahreszeugnis:
bis spätestens 12. Juli 2016 (im Original plus eine Kopie)
Endgültige Aufnahme:
nach Abgabe des Jahreszeugnisses
Schulbeginn:
Montag, 19. September 2016, 8:30 Uhr
Zu Schulbeginn sind vorzulegen
bzw. mitzubringen:
-
Staatsbürgerschaftsnachweis (im Original plus eine
Kopie) oder gültiger Reisepass
-
Geburtsurkunde (im Original plus eine Kopie)
-
volljährige Schüler: Strafregisterauszug (nicht älter als
3 Monate)
-
1 Passfoto
Aufnahmevoraussetzungen:
Erfolgreicher Abschluss der 8. Schulstufe, ausgenommen sind die Pflichtgegenstände Latein und Geometrisches
Zeichnen sowie schulautonome Pflicht- und Schwerpunktgegenstände.
Ausgangsschule
Aufnahmsprüfung
HFS
HLT
(3-jährig)
(5-jährig)
AHS
Nein
Nein
NMS
siehe Information
zu NMS
siehe Information
zu NMS
1. Leistungsgruppe
Nein
Nein
2. Leistungsgruppe (Sehr gut und Gut)
Nein
Nein
2. Leistungsgruppe (Befriedigend und Genügend)
Nein
Ja*
Ja
Ja
Hauptschule
3. Leistungsgruppe
* Bei positivem Bescheid der Klassenkonferenz bei einem „Befriedigend“ ist keine Aufnahmeprüfung erforderlich.
Information zu NMS:
Positives Jahreszeugnis der 4. Klasse der NMS mit folgenden Voraussetzungen in den Pflichtgegenständen
„Deutsch“, „Mathematik“ und „Lebende Fremdsprache“:
Aufnahme in die HFS:
Vertiefte Allgemeinbildung in allen 3 Pflichtgegenständen oder grundlegende
Allgemeinbildung bis „Befriedigend“
Grundlegende Allgemeinbildung in 1 Pflichtgegenstand mit Genügend
Grundlegende Allgemeinbildung in 1 – 3 Pflichtgegenständen mit Genügend
keine Aufnahmsprüfung
Aufnahmsprüfung oder
Vorlage Beschluss
Klassenkonferenz
Aufnahmsprüfung
Aufnahme in die HLT:
Vertiefte Allgemeinbildung in allen 3 Pflichtgegenständen
Grundlegende Allgemeinbildung in 1 Pflichtgegenstand
keine Aufnahmsprüfung
Aufnahmsprüfung oder
Vorlage Beschluss
Klassenkonferenz
Grundlegende Allgemeinbildung in 2 – 3 Pflichtgegenständen
Aufnahmsprüfung
Die Reihungskriterien wurden auf Grund der Aufnahmsverfahrensverordnung festgelegt. Die Bewertung der
Eignung erfolgt auf Grund der Leistungsbeurteilungen der Schulnachricht in den Pflichtgegenständen „Deutsch“,
„Mathematik“ und „Englisch“. Bei Abgängern der Neuen Mittelschule und Hauptschule, welche nach Erhalt des
Jahreszeugnisses Aufnahmeprüfungen ablegen müssen, werden diese Beurteilungen im Reihungsverfahren
berücksichtigt.
Ausländische Bewerber müssen ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen
Allgemeine schulische
Bestimmungen
Alle personenbezogenen Bezeichnungen gelten jeweils auch in ihrer weiblichen Form.
Die Schule erwartet, dass sich jeder Schüler in
Schule, Lehrhotel (Internat) und Öffentlichkeit
so verhält, wie es einem gesitteten und
kultivierten jungen Menschen entspricht. Das
Verhalten hat stets auf den Ruf und das
Ansehen der Schule Bedacht zu nehmen.
Schlechtes oder sittenwidriges Benehmen
(auch in Privatquartieren) kann wegen Schädigung des Ansehens der Schule den
Ausschluss zur Folge haben. Für einen Verbleib an der Schule ist darüber hinaus der
regelmäßige Besuch des Unterrichts erforderlich.
Alle Schüler arbeiten auch während des
Schuljahres im schulinternen Lehrhotel. Aus
diesem Grunde wird auf gepflegtes Aussehen
(Haarschnitt, kein Piercing) sowie eine elegante, einer Tourismusschule entsprechende
Kleidung größter Wert gelegt, ebenso auf
Sauberkeit und Ruhe auf dem Schulareal und
dessen Umgebung.
Die Schuluniform ist verpflichtend zu tragen.
Im Rahmen der Ausbildung können auch
Praxiseinsätze außerhalb der Unterrichtszeit
anfallen. Diese dienen dazu den Kontakt mit
der Wirtschaft zu intensivieren und die
Fertigkeiten und Kompetenzen der Schüler zu
festigen.
Die Schule nimmt an, dass sich der
angemeldete Schüler in einem Gesundheitszustand befindet, der einerseits für den Schulbesuch, andererseits für die Pflichtpraxis und
für die gesamte Berufslaufbahn erforderlich ist.
Die Anmeldung gilt für die gesamte Ausbildungsdauer. Änderungen den Schüler, Erziehungsberechtigten oder Zahler betreffend
sind umgehend mittels Änderungsformular der
Schule zu melden. Abmeldungen haben
schriftlich zu erfolgen.
Internat und Lehrhotel „ Atrium“
In den ersten zwei Schuljahren wird dringend
empfohlen den Schüler im Internat unterzubringen.
Schüler mit Lebensmittelunverträglichkeiten
werden gebeten sich mit der Direktion in
Verbindung zu setzen.
Die Lehrpläne unserer Schulen schreiben die
enge Verbindung von Theorie und Praxis im
Ausbildungsbereich zwingend vor. Das Internat ist daher auch Ausbildungsstätte und wird
als Lehrhotel geführt. Das Lehrhotel wurde als
Hotel gehobener Kategorie errichtet. Jedes
Zimmer ist mit Fernseher, Radio, Minibar und
Safe ausgestattet. Grundsätzlich sind die Zimmer als Zwei- bzw. Dreibettzimmer konzipiert.
Das Lehrhotel verfügt neben den üblichen
gastronomischen Einrichtungen eines Hotels
gehobener Kategorie auch über Aufenthaltsräume, Teeküchen, Werkräume, ein Musikzimmer sowie über ein Fitnesscenter.
Für externe Schüler wird die Möglichkeit der
Teilnahme an der Mittagsverpflegung angeboten.
Eines der Ziele ist es, den Schülern eine
angenehme Atmosphäre im Internat für deren
Wohlbefinden zu schaffen. Auf Grund
differenzierter Gruppeneinteilungen besteht die
Möglichkeit, Schüler durch pädagogisch ausgebildetes Fachpersonal zu betreuen. Das
Zusammenleben im Internat bietet unter
anderem den Vorteil, soziale Kontakte und
gruppendynamische Prozesse zu erleben. Um
für die Schüler eine optimale Heimstätte zu
sein, wird großer Wert auf einen guten Kontakt
mit den Erziehungsberechtigten gelegt.
Während der Schulzeit überzeugen sich die
Sozialpädagogen laufend vom Lernerfolg der
Schüler und organisieren auf Wunsch Lernhilfen. Auf Grund der unterschiedlichen Altersstruktur der Internatsschüler kann auch gegenseitige Hilfestellung gewährt werden. Für
das Studium stehen sowohl die eigenen Zimmer als auch Studierräume zur Verfügung.
Dank der vorhandenen Voraussetzungen ist es
uns möglich, den Freizeitbereich der Schüler
optimal und umfangreich zu gestalten. So steht
für Schüler, die bereits ein Instrument spielen
bzw. die an einer musischen Freizeitgestaltung
interessiert sind, ein Musikzimmer zur Verfügung. Jene, die gerne manuell-kreativ sind,
können ihre Talente im Werkraum unter fachkundiger Anleitung fördern.
Sportbegeisterten Schülern wird die Möglichkeit geboten, die Turnhalle sowie die Sportaußenanlagen in Anspruch zu nehmen.
Zur Erhöhung der körperlichen Fitness können
Sauna, Fitnessraum und Solarium (für erwachsene Schüler) benützt werden. Zur
körperlichen und geistigen Ausgeglichenheit
bieten wir den Schülern autogenes Training
sowie Mentaltraining an.
Trotz dieser Gegebenheiten und der großartigen Hotel- und Schulanlage mit all ihren
Möglichkeiten ist die Bereitschaft für ein Miteinander aller Beteiligten eine Grundvoraussetzung für ein schönes, harmonisches und
erfolgreiches Schuljahr.
Es wird darauf hingewiesen, dass jeder
Suchtmittelmissbrauch Konsequenzen nach
sich zieht.
Hotelfachschule (HFS)
Neu - Praktikum im Hilton
Die HFS ist eine dreijährige berufsbildende
mittlere Lehranstalt im Sinne des Schulorganisationsgesetzes und besitzt das Öffentlichkeitsrecht verliehen vom Bundesministerium für Unterricht und Kunst.
Das Schuljahr beginnt Mitte September und
dauert bis Mitte Mai.
Die Ausbildung wird mit einer Abschlussprüfung nach Beendigung der dritten Klasse abgeschlossen.
Absolventen und Absolventinnen der HFS
führen die Berufsbezeichnung „HOTELKAUFMANN“ bzw. „HOTELKAUFFRAU“.
Die HFS hat die Aufgabe, den Schülern jenes
Grundwissen und Können zu vermitteln, das
unmittelbar zur Ausübung der Berufe in der
Tourismuswirtschaft, insbesondere im Beherbergungs-, Gast- und Schankgewerbe, befähigt. Die wesentlichen Ziele der Ausbildung
sind Persönlichkeitsbildung, Fähigkeit zu beruflicher Mobilität und Flexibilität, Kreativität,
Kritikfähigkeit und soziales Engagement, Kommunikationsfähigkeit in der Muttersprache
(Deutsch) und im beruflichen Bereich in den
Fremdsprachen.
Der Schüler soll befähigt werden, verantwortungsbewusst und ganzheitlich zu denken
und zu handeln. Ausgestattet mit theoretischem Wissen und praktischem Können, soll
er zu einer verantwortungsvollen Haltung im
Umgang mit Menschen herangeführt werden.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Organisationsprobleme unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz moderner technischer
Hilfsmittel zu lösen sowie die Förderung der
Teamarbeit.
Der Lehrplan umfasst die Ausbildung in
allgemein bildenden, fachpraktischen, tourismuswirtschaftlichen und kaufmännischen Unterrichtsgegenständen sowie Pflichtpraktika als
Vorbereitung für den Eintritt in das Berufsleben.
Für Schüler der Hotelfachschule wird heuer
erstmals beim Praktikum eine Kooperation mit
einem Hilton Hotel erprobt. Gute und
engagierte Schüler erhalten die Möglichkeit ihr
Praktikum in diesem hochklassigen Hotelkonzern abzuleisten. Dadurch haben sie die
Möglichkeit nach der positiven Abschlussprüfung eine Fixanstellung zu bekommen.
Lehrfächer Hotelfachschule
Stundentafel
Schuljahr
A. Pflichtgegenstände
1
2
3
1. Religion
2
2
2
2. Allgemeinbildung, Sprache und Medien:
Deutsch
3
3
3
Englisch
3
3
3
Geschichte und Politische Bildung
1
2
Biologie und Ökologie
2
Officemanagement und angewandte 2
2
2
Informatik
3. Tourismus und Wirtschaft:
Tourismusgeografie
2
Tourismusmarketing
3
2
Kultur- und Tourismusland
2
Österreich
Betriebs- und Volkswirtschaft
2
1
2
Rechnungswesen
3
2
3
Recht
2
4. Gastronomie und Hotellerie:
Ernährung
2
Küchenorganisation und Kochen
4
3
3
Serviceorganisation, Servieren
4
3
3
und Getränke
Wahlpflichtbereich: Spezialisierung
2
1
5. Betriebspraktikum
3
3
2
6. Bewegung und Sport (inkl.
Sportliche Animation)
2
2
2
Schulautonome Vertiefung
Angewandte Unternehmensführung
2
2
B. Verbindliche Übung
Persönlichkeitsentwicklung
2
1
C. Pflichtpraktikum
Insgesamt 24 Wochen vor Eintritt in die 3. Klasse
D. Freigegenstände und unverb. Übungen
E. Förderunterricht
Höhere Lehranstalt für Tourismus
Die HLT ist eine fünfjährige berufsbildende
höhere Lehranstalt im Sinne des Schulorganisationsgesetzes und besitzt das Öffentlichkeitsrecht verliehen vom Bundesministerium für Unterricht und Kunst.
Das Schuljahr beginnt Mitte September und
dauert bis Mitte Juni.
Die Ausbildung wird mit einer zentralen Reifeund Diplomprüfung nach Beendigung des
fünften Jahrganges abgeschlossen. Absolventen und Absolventinnen der HLT führen
die Berufsbezeichnung „TOURISTIKKAUFMANN“ bzw. TOURISTIKKAUFFRAU“.
Die HLT dient dem Erwerb höherer Bildung
unter besonderer Berücksichtigung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.
Die wesentlichen Ziele der Ausbildung sind
Persönlichkeitsbildung, Fähigkeit zu beruflicher Mobilität und Flexibilität, Kreativität,
Kritikfähigkeit und soziales Engagement, Kommunikationsfähigkeit in der Muttersprache
(Deutsch) und in den Fremdsprachen.
Der Schüler soll befähigt werden, verantwortungsbewusst und ganzheitlich zu denken
und zu handeln. Ausgestattet mit theoretischem Wissen und praktischem Können, soll
er zu einer verantwortungsvollen Haltung im
Umgang mit Menschen herangeführt werden.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Organisationsprobleme unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz moderner technischer
Hilfsmittel zu lösen, im Team zu arbeiten und
Mitarbeiter zu führen.
Der Lehrplan umfasst die Ausbildung in
allgemein bildenden, fachpraktischen, tourismuswirtschaftlichen und kaufmännischen Unterrichtsgegenständen sowie Pflichtpraktika als
Vorbereitung für den Eintritt in das Berufsleben.
Bitte beachten:
Schüler, die am Anmeldeformular keine
Vertiefung gewählt haben, werden jener
schulautonomen Vertiefung zugeteilt, in
welcher noch freie Plätze zur Verfügung
stehen. Ein Wechsel zu Schulbeginn ist nur bei
freien Plätzen in der gewünschten Klasse
möglich.
Lehrfächer
Höhere Lehranstalt für Tourismus
Stundentafel
Schuljahr
A. Pflichtgegenstände
1 2 3 4
1. Religion
2 2 2 2
2. Allgemeinbildung, Sprache und Medien:
Deutsch
3 3 2 2
Englisch
3 3 3 3
Italienisch
3 3 3 2
Angewandtes
2 2 2 Informationsmanagement
Geschichte und politische Bildung
- 2 2 2
Naturwissenschaften und
- 2 - Lebensmitteltechnologie
Angewandte Mathematik
2 2 2 3
3. Tourismus und Wirtschaft
Tourismusgeografie
- - - 3
und Reisebüro
Tourismusmarketing und
- 2 2 2
Kundenmanagement
Kunst und Kultur
- - 2 Betriebs- und Volkswirtschaft
2 2 2 2
Rechnungswesen und Controlling
2 2 2 2
Recht
- - - 1
4. Gastronomie und Hotellerie:
Ernährung
2 - - Küchenorganisation und Kochen
3 3 3 3
Serviceorganisation, Servieren
3 3 2 2
und Getränke
Wahlpflichtbereich: Spezialisierung - - 1 1
5. Betriebspraktikum und angew. 3 3 2 3
Projektmanagement
6. Bewegung und Sport
2 2 2 2
Schulautonome Vertiefung
Hotelmanagement
- - 3 3
5
2
3
3
3
2
2
3
2
2
3
2
1
3
oder
Dritte lebende Fremdsprache
B. Verbindliche Übung:
Persönlichkeitsentwicklung
C. Pflichtpraktikum
Insgesamt 32 Wochen vor Eintritt
in den V. Jahrgang
D. Freigegenstände und
unverbindliche Übungen
E. Förderunterricht
- - 3 3 3
1 - - - -
Pflichtpraktikum
dem Schüler mit entsprechenden Unterlagen
glaubhaft zu machen.
Gemäß den Lehrplänen des Bundesministeriums für Bildung und Frauen ist an der
Tourismusschule das Pflichtpraktikum ein
fester
Bestandteil
des
Ausbildungsprogrammes und daher für jeden Schüler
bindend.
An der Schule wird auch das Programm
Erasmus+ angeboten, über das Auslandspraktika gefördert werden.
Die vorgegebenen Praktikumszeiten stellen
Mindestanforderungen dar, sie sind spätestens
zu Beginn der letzten Schulstufe nachzuweisen. Zur Ableistung stehen grundsätzlich
die Hauptferien zur Verfügung. In begründeten
Fällen können auch - mindestens einwöchige Praktika in den Ferien während des
Unterrichtsjahres genehmigt werden.
Das Pflichtpraktikum soll auf Grund einer
möglichst präzise gefassten Vereinbarung
zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart
entsprechenden facheinschlägigen Betrieb und
dem Schüler bzw. seinen Erziehungsberechtigten abgeleistet werden.
Es wird empfohlen, sich frühzeitig um einen
Praktikumsplatz zu kümmern. Seitens der
Schule wird Hilfestellung für das Auffinden von
Praxisstellen geboten. Stellenangebote von
Betrieben werden interessierten Schülern bekannt gegeben.
Die Schule weist darauf hin, dass beim
Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden müssen. In der
Regel sind Praktikumsverhältnisse mit Arbeitsverträgen, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind, abzusichern.
Praktika können sowohl im Inland als auch im
Ausland abgeleistet werden; bei Auslandspraktika wird auf die damit verbundenen Besonderheiten hingewiesen. Die Schüler
müssen selbst für einen ausreichenden
Versicherungsschutz im Ausland sorgen (mit
Pflichtversicherung Kontakt aufnehmen). Die
Eignung von Praxisstellen im Ausland ist von
Das Pflichtpraktikum bildet einen Teil der schulischen Ausbildung und obliegt somit der
Schulaufsicht.
Der Schüler hat den Klassenvorstand über
seine
Einsatzwünsche
zeitgerecht
zu
unterrichten. Die Schule ist berechtigt, Einsatzabsichten abzulehnen, die mit den Ausbildungszielen der jeweiligen Schulart nicht vereinbar sind.
Sollte ein Schüler die Praxisstelle ändern
müssen, so ist die Schule davon sofort zu verständigen.
Schüler, die ihr Pflichtpraktikum zu Beginn der
letzten Schulstufe nicht vollständig nachweisen
können, sind nicht berechtigt zu den abschließenden Prüfungen anzutreten.
HÖHERE LEHRANSTALT FÜR TOURISMUS
(HLT)
Gesamtpraxisdauer: 32 Wochen = 224 Tage
Grundsätzlich zwischen dem I. und II., dem II.
und III., dem III. und IV. und dem IV. und V.
Jahrgang im Ausmaß von jeweils 8 Wochen in
Tourismusbetrieben (Hotel, gastgewerblicher
Betrieb, Heilbad- und Kurbetrieb, Reisebüro,
Tourismusverwaltung) in Akkordanz zu den vor
dem jeweiligen Praktikum unterrichteten Sachgebieten.
HOTELFACHSCHULE (HFS)
Gesamtpraxisdauer: 24 Wochen = 168 Tage
Grundsätzlich zwischen der 1. und 2. Klasse
sowie zwischen der 2. und 3. Klasse im
Ausmaß von jeweils 12 Wochen in Tourismusbetrieben (Hotel, gastgewerblicher Betrieb,
Heilbad- und Kurbetrieb) in Akkordanz zu den
vor dem jeweiligen Praktikum unterrichteten
Sachgebieten.
Gesamtausbildungskosten
ab Schuljahr 2016/2017
(Stand September 2015 - Änderungen vorbehalten)
Hotelfachschule
Höhere Lehranstalt
für Tourismus
EU-Bürger:
€ 1.271,--
€ 1.368,--
Sonstige Staatsbürgerschaft:
€ 2.162,--
€ 2.400,--
Internatskosten
Verpflegung, Unterkunft, Bettwäsche
(inkl. 10 % Mwst.)
€ 3.583,--
€ 4.030,--
EU-Bürger:
€ 1.271,--
€ 1.368,--
Sonstige Staatsbürgerschaft:
€ 2.162,--
€ 2.400,--
Internatsschüler
Ausbildungskosten
(Mwst. befreit)
Externe Schüler
Ausbildungskosten
(Mwst. befreit)
Die Kostenermittlung erfolgte für die Gesamtausbildungsdauer der jeweiligen Schulart (drei
bzw. fünf Jahre) und ergibt die oben angeführten anteilsmäßigen Jahrespauschalbeträge.
Die Teilnahme an der Mittagsverpflegung für das Unterrichtsjahr ist für externe Schüler zu Beginn des
Unterrichtsjahres frei wählbar. Der Jahrespauschalbetrag ist abhängig von den Verpflegungswochen
und von der durch das Amt der Kärntner Landesregierung bekannt gegebenen jährlichen
Preisanpassung.
Bei Ausschluss oder bei freiwilligem Austritt im Laufe des Schuljahres werden die gesamten
Jahresschul- und Internatskosten zur Zahlung fällig. Von diesem Betrag können nur die
anteilsmäßigen Verpflegungskosten abgezogen werden.
Die Zahlung erfolgt mittels „SEPA-Lastschrift-Mandat“. Die zu entrichtenden Zahlungen werde vom
angegebenen Konto mittels Lastschrift eingezogen. Die Abbuchung der Zahlungen zu Lasten des
angegebenen Kontos erfolgt acht Mal pro Unterrichtsjahr (jeweils am 15. der Monate Oktober bis
Mai).
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Teilzahlungsvariante mittels „SEPA-LastschriftMandat“ ist ein Konto bei einem österreichischen bzw. deutschen Kreditinstitut.
Zahlungspflichtigen, die kein Konto in Österreich oder Deutschland haben, wird der
Gesamtbetrag der Ausbildungs-, Internats- bzw. Mittagsverpflegungskosten in zwei Teilzahlungsraten per 15.10. und 15.01. in Rechnung gestellt.
ANMELDEFORMULAR SCHULE
(Blatt 1)
Passfoto
Ich melde hiermit meine Tochter/meinen Sohn
Familienname
Vorname
zum Schulbesuch ab dem Schuljahr 2016/2017 an.
Angestrebte Schulform und ev. Erweiterungsbereich ankreuzen:
Schulform:
Schulautonome Vertiefung:
☐ Hotelfachschule (HFS)
Angewandte Unternehmensführung
☐ Höhere Lehranstalt für Tourismus (HLT)
☐ Internationales Tourismusmanagement
☐ Hotelmanagement
☐ Internat
☐ ja
☐ nein
Folgende Unterlagen wurden beigelegt:
Anmeldung zur Schule
Anmeldung Internat
Schulnachricht (im Original plus eine Kopie)
Handgeschriebener Lebenslauf
Passfoto
Bestätigung – Kenntnisnahme des Gesamtprospektes
Bestätigung – Kenntnisnahme der Vertragsbedingungen
Ausbildungsvertrag
SEPA-Mandat
Vorbildung des Aufnahmewerbers/der Aufnahmewerberin:
Beginn der Schulpflicht
In der 8. Schulstufe besuchte
Schulform
Derzeit oder zuletzt besuchte
Schulform
Anzahl der besuchten Jahre
eintragen
VS
HS
NMS
PS
AHS
BMHS
(VS: Volksschule, HS: Hauptschule, , NMS: Neue Mittelschule, PS: Polytechnische Schule, AHS: allgemein bildende höhere Schule,
BMHS: berufsbildende mittlere und höhere Schule, SO: sonstige Schulform)
9-jährige Schulpflicht vor Eintritt erfüllt
☐ ja
☐ nein
SO
Anmeldeformular Schule
(Blatt 2)
Daten des Aufnahmewerbers bzw. der Aufnahmewerberin
Familienname
1. Vorname
Weitere Vornamen
Geburtsdatum
Geburtsort
Geburtsstaat
1. Staatsbürgerschaft
Weitere Staatsbürgerschaft
Religionsbekenntnis
Erstsprache
Zweitsprache
Drittsprache
Versicherungsanstalt
Versicherungsnummer
Ständige Wohnadresse:
Staat
Postleitzahl
Ort
Straße
Hausnummer
Gemeinde
Telefonnummer 1
Telefonnummer 2
Telefonnummer 3
Mailadresse
Homepage
Bestätigung
der Kenntnisnahme des Gesamtprospektes
Aufnahmewerber bzw. Aufnahmewerberin
Familienname
Vorname(n)
Daten der Eltern:
Vater
Erziehungsberechtigt:
☐ ja
☐ nein
☐ ja
☐ nein
Akad. Grad.
Familienname
Vorname
Beruf
Ständige Wohnadresse:
Staat
Postleitzahl
Ort
Straße
Hausnummer
Gemeinde
Telefonnummer 1
Telefonnummer 2
Telefonnummer 3
Mailadresse
Homepage
Mutter
Erziehungsberechtigt:
Akad. Grad.
Familienname
Vorname
Beruf
Ständige Wohnadresse:
Staat
Postleitzahl
Ort
Straße
Hausnummer
Gemeinde
Telefonnummer 1
Telefonnummer 2
Telefonnummer 3
Mailadresse
Homepage
Ich habe die allgemeinen schulischen Bestimmungen sowie die Pflichtpraktikumsregelung zur
Kenntnis genommen.
Datum
Unterschrift des Erziehungsberechtigten
Unterschrift des Erziehungsberechtigten
Bestätigung
der Kenntnisnahme des Gesamtprospektes
Daten des/der Erziehungsberechtigten wenn Eltern nicht die Erziehungsberechtigten sind:
Des Aufnahmewerbers bzw. der Aufnahmewerberin
Familienname
Vorname(n)
1. Erziehungsberechtigter:
Akad. Grad.
Familienname
Vorname
Beruf
Ständige Wohnadresse:
Staat
Postleitzahl
Ort
Straße
Hausnummer
Gemeinde
Telefonnummer 1
Telefonnummer 2
Telefonnummer 3
Mailadresse
Homepage
2. Erziehungsberechtigter:
Akad. Grad.
Familienname
Vorname
Beruf
Ständige Wohnadresse:
Staat
Postleitzahl
Ort
Straße
Hausnummer
Gemeinde
Telefonnummer 1
Telefonnummer 2
Telefonnummer 3
Mailadresse
Homepage
Ich habe die allgemeinen schulischen Bestimmungen sowie die Pflichtpraktikumsregelung zur
Kenntnis genommen.
Datum
Unterschrift des Erziehungsberechtigten
Unterschrift des Erziehungsberechtigten
ANMELDUNG INTERNAT
Familienname
Vorname(n)
In den ersten zwei Jahren wird dringend empfohlen den Schüler im Internat unterzubringen.
(Schüler mit Lebensmittelunverträglichkeiten werden gebeten sich mit der Direktion in Verbindung zu
setzen.)
Gründe, die für eine Unterbringung sprechen, sind unter anderem:
-
Wegfall von Fahrzeiten
Frühpraktikum – Unterrichtsbeginn um 7:00 Uhr
vorwiegend 1. und 2. Klasse
Abendpraktikum – Unterrichtsende um 18:35 Uhr
Betreute Studierstunden
Sinnvolle Freizeitgestaltung (wie z.B. Sport, Wellness, Tanzkurse etc. )
}
Ich melde meinen Sohn/meine Tochter für das Schuljahr 2016/2017 im Internat „Das Atrium“ an.
Ich nehme zur Kenntnis, dass im Internat striktes Alkohol- und Nikotinverbot besteht.
Datum
Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten
Bestätigung
der Kenntnisnahme der Vertragsbedingungen
Als Träger der Ausbildungskosten (Internatskosten)
des Schülers bzw. der Schülerin
Familienname
Vorname
ermächtige ich das Amt der Kärntner Landesregierung als Schulerhalter mittels von mir unterfertigtem „SEPALastschrift-Mandat“ die zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit von meinem Konto mittels Lastschrift
einzuziehen. Die Abbuchung der Zahlungen zu Lasten des angegebenen Kontos erfolgt acht Mal pro
Unterrichtsjahr (jeweils am 15. der Monate Oktober bis Mai).
Ich bin ich damit einverstanden, dass bei Ausschluss oder bei freiwilligem Austritt im Laufe des Schuljahres
die gesamten Jahresausbildungs- und Internatskosten zur Zahlung fällig sind und nur die anteilsmäßigen
Verpflegungskosten davon abgezogen werden.
Weiters nehme ich als Vertragsinhalt zur Kenntnis, dass der Kärntner Tourismusschule im Auftrag des
Schulerhalters im Falle des Rückstandes mit mindestens zwei monatlichen Teilbeträgen der Ausbildungs-, Internats- bzw. Mittagsverpflegungskosten - nach vorheriger Mahnung durch das Land Kärnten das Recht zusteht, den Vertrag einseitig und mit unmittelbarer Wirkung zu beenden.
Eine Zulassung zu den abschließenden Prüfungen setzt voraus, dass alle Beiträge vollständig entrichtet sind.
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in
9020 Klagenfurt gemäß § 104 JN vereinbart.
Die Schulanmeldung für die Höhere Lehranstalt für Tourismus bzw. für die Hotelfachschule gilt für die gesamte
Ausbildungsdauer. Die Internatsanmeldung hat jährlich zu erfolgen.
Änderungen den Schüler, Erziehungsberechtigten oder Zahler betreffend, sind umgehend mittels
Änderungsformular der Schule bekannt zu geben. Das Änderungsformular liegt im Schülersekretariat auf bzw.
kann von der Homepage der KTS heruntergeladen werden.
Abmeldungen während der Gesamtausbildungsdauer von fünf bzw. drei Jahren haben schriftlich zu erfolgen.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Teilzahlungsvariante ist ein Konto bei einem
österreichischen Kreditinstitut. Zahlungspflichtigen, die kein Konto in Österreich haben, wird
der Gesamtbetrag der Ausbildungs-, Internats- bzw. Verpflegskosten in zwei Teilzahlungsraten
in Rechnung gestellt.
Daten des Trägers der Ausbildungskosten
(lt. Melderegister)
Akad. Grad, Vor- und Familienname
PLZ
Geb.-Datum
Wohnort, Straße/Gasse, Nr.
Telefonnummer/Festnetz
Datum
Handynummer
E-Mail
Unterschrift des
Trägers der Ausbildungskosten
AUSBILDUNGSVERTRAG
ab dem SJ
/
abgeschlossen zwischen:
Kärntner Tourismusschule
9504 Warmbad Villach
(im Folgenden kurz KTS genannt)
und der Schülerin bzw. dem Schüler:
Familienname, Vorname
Geburtsdatum
vertreten durch die/den
Erziehungsberechtigte(n):
1. Die KTS nimmt den Schüler in die 1. Klasse bzw. den 1. Jahrgang als ordentlichen/
außerordentlichen Schüler auf.
2. Die KTS erklärt sich zum wertorientierten Erziehungsprinzip, wie es § 2 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. 1962/242, zum Ausdruck bringt: „Die österreichische Schule hat die
Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen, religiösen und sozialen
Werten sowie nach Werten des Wahren, Guten und Schönen durch einen ihrer Entwicklungsstufe und
ihrem Bildungsweg entsprechenden Unterricht mitzuwirken.“ Darüber hinaus versteht die KTS die
Ausbildung im Rahmen der touristischen Richtlinien der Wirtschaft als selbstverständlich.
3. Der Schüler und dessen Erziehungsberechtigte verpflichten sich, den Charakter der Schule als eine
Ausbildungsstätte für den Tourismus zu respektieren und alles zu unterstützen, was die Einordnung
des Schülers in die Schulgemeinschaft und die Erreichung der Erziehungs- und Ausbildungsziele der
Schule fördert sowie die Einhaltung der Haus- und Schulordnung garantiert.
4. Das Vertragsverhältnis endet längstens mit Absolvierung der diesem Vertrag zugrunde liegenden
Schulform. Der Vertrag kann von jeder der beiden Seiten mit sofortiger Wirkung fristlos aufgelöst
werden. Bei Auflösung des Vertrages werden die Schulkosten bzw. Internatskosten generell für die
entsprechende Schulstufe nicht rückerstattet (siehe Anmeldeformulare „Kenntnisnahme der
Vertragsbedingungen).
5. Als wichtige Gründe für die Auflösung des Vertrages gelten insbesondere:
a) Wenn der Schüler seine Pflichten gemäß § 43 des Schulunterrichtsgesetzes grob verletzt.
b) Wenn das Verhalten des Schülers die pädagogischen Erziehungsziele, wie in Punkt zwei genannt,
verletzt.
c) Wenn das Fernbleiben des Schülers 20 % der Gesamtstundenanzahl eines Jahres übersteigt.
d) Wenn der Schüler die Gesundheit seiner Mitschüler/Mitstudenten vorsätzlich gefährdet.
e) Wenn der Schüler Schuleinrichtungsgegenstände mutwillig und vorsätzlich zerstört.
f) Wenn der Schüler sich während des Pflichtpraktikums nicht den Richtlinien der KTS
entsprechend verhält.
g) Wenn der Schüler die Hygienevorschriften der KTS grob fahrlässig missachtet.
h) Wenn der Schüler ein sichtbares Piercing trägt.
i) Wenn der Schüler die Kleider- bzw. Schulordnung der KTS nicht einhält bzw. dagegen
wiederholt verstößt.
j) Wenn der Schüler alkoholisiert oder unter Einfluss von Drogen den Unterricht besucht.
6. Für die angeführten Punkte gilt als Ausschließungsgrund generell eine schriftliche Verwarnung, es sei
denn, es besteht Gefahr in Verzug.
7. Als gesunde Schule wollen wir, mit Ihrem Einverständnis, im Rahmen der schulärztlichen
Untersuchungen Ihr Kind auf Diabetes untersuchen und Harntests durchführen.
8. Sie als Vertragspartner nehmen mit Ihrer Unterschrift zur Kenntnis, dass Sie mit den in diesem
Ausbildungsvertrag enthaltenen Vereinbarungen einverstanden sind.
9. Eigenberechtigte Schüler erklären sich hiermit einverstanden, dass die Schule die Eltern über
schulische Belange informieren kann.
……………....…………….
…………..…..………….
………………….……….
für die Direktion der KTS
Schüler
Erziehungsberechtigte(r)
…………………….., ……………..………
Ort
Datum
Der Vertrag ist spätestens zu Schulbeginn unterfertigt in der Kärntner Tourismusschule abzugeben.
Alle personenbezogenen Bezeichnungen gelten jeweils auch in ihrer weiblichen Form.
Gesetzesauszug:
Schulunterrichtsgesetz § 43
Pflichten der Schüler
§ 43. (1) Die Schüler sind verpflichtet, durch ihre Mitarbeit und ihre Einordnung in die Gemeinschaft der Klasse
und der Schule an der Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule (§ 2 des Schulorganisationsgesetzes)
mitzuwirken und die Unterrichtsarbeit (§ 17) zu fördern. Sie haben den Unterricht (und den Betreuungsteil an
ganztägigen Schulformen, zu dem sie angemeldet sind) regelmäßig und pünktlich zu besuchen, die erforderlichen
Unterrichtsmittel mitzubringen und die Schulordnung bzw. die Hausordnung einzuhalten.
Schulorganisationsgesetz § 2
§ 2. Aufgabe der österreichischen Schule
(1) Die österreichische Schule hat die Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen,
religiösen und sozialen Werten sowie nach den Werten des Wahren, Guten und Schönen durch einen ihrer
Entwicklungsstufe und ihrem Bildungsweg entsprechenden Unterricht mitzuwirken. Sie hat die Jugend mit dem für
das Leben und den künftigen Beruf erforderlichen Wissen und Können auszustatten und zum selbsttätigen
Bildungserwerb zu erziehen. Die jungen Menschen sollen zu gesunden, arbeitstüchtigen, pflichttreuen und
verantwortungsbewussten Gliedern der Gesellschaft und Bürgern der demokratischen und bundesstaatlichen
Republik Österreich herangebildet werden. Sie sollen zu selbständigem Urteil und sozialem Verständnis geführt,
dem politischen und weltanschaulichen Denken anderer aufgeschlossen sowie befähigt werden, am Wirtschafts- und
Kulturleben Österreichs, Europas und der Welt Anteil zu nehmen und in Freiheits- und Friedensliebe an den
gemeinsamen Aufgaben der Menschheit mitzuwirken.
SEPA-Lastschrift-Mandat
________________________________________
Ich ermächtige/ Wir ermächtigen das Amt der Kärntner Landesregierung, Zahlungen von meinem/ unserem Konto mittels
Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/ weisen wir unser Kreditinstitut an, die vom Amt der Kärntner Landesregierung
auf mein/ unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann/ Wir können innerhalb von 8 Wochen, beginnend
mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/ unserem
Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.
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Postleitzahl und Ort / Postal code and city
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Österreich
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Zur Information: Angaben zum Vertragsverhältnis zwischen dem Zahlungsempfänger und dem Zahlungspflichtigen. Details regarding the underlying
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Name des Vertragspartners des Zahlungspflichtigen: Der Zahlungsempfänger ergänzt diese Angabe, falls
der Einzug für einen Dritten erfolgt. /Name of the Creditor Reference Party: Creditor must complete this
section if collecting on behalf of another party.
Vertragspartner des Zahlungspflichtigen /Person on whose behalf
the Creditor collects the payment
Vertragsnummer / Identification number of the underlying contract
Vertragsdaten
In respect of the contract
Vertragsgegenstand / Description of the contract
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Kumpfallee 88
9504 Warmbad Villach
Geschäftsbereich (vom Kreditor auszufüllen):
1800/ABT 6 BILDUNG, WISSENSCHAFT,
KULTUR und SPORT