www.kts-villach.at facebook.com/KTS.Villach Kumpfallee 88, 90 A-9504 Warmbad Villach Tel.: +43(0)4242/3007 E-Mail: offi[email protected] Willkommen an der Kärntner Tourismusschule! Ich freue mich, dass Sie und Ihr Kind sich für die Ausbildung an der Kärntner Tourismusschule (KTS) interessieren. Die KTS ermöglicht den jungen Menschen eine kompakte und chancenreiche Ausbildung, die die Tore zur weltweit größten Branche öffnet. Seit 45 Jahren steht die KTS für herausragende Ausbildung und genießt international den besten Ruf. Wir legen Wert auf Persönlichkeitsbildung, Business-Etikette und das gesamte Erscheinungsbild. Um die Begabungen und Interessen unserer Schüler zu fördern, kann man an der KTS zwischen verschiedenen schulautonomen Vertiefungen wählen. Durch das umfangreiche Sprachenangebot (Englisch, Italienisch, Französisch, Spanisch, Russisch, Slowenisch, Chinesisch) erzielen wir eine hohe fremdsprachliche Kompetenz. Fachpraktiker aus der Tourismuswirtschaft unterrichten die touristisch-wirtschaftlichen Gegenstände. Die praktische Erfahrung, die sich wie ein roter Faden durch die gesamte Ausbildung zieht, kommt auch hier nicht zu kurz. Sie wird in vielen Projekten mit der Wirtschaft umgesetzt. Diese Praxiseinsätze erleichtern unseren Schülern den späteren Berufseinstieg und machen sie zusätzlich zu begehrten Arbeitskräften am Arbeitsmarkt. Im Bereich der Informationstechnologie gehören wir zu den führenden Kärntner Schulen. Wir bieten für alle Schüler zeitgemäßes Training in Informatik und Hotelreservierung an. In unserem bestens ausgestatteten Praxisbereich können unsere Schüler das in der Schule erlernte Wissen direkt in die Praxis umsetzen oder in unserem Abendrestaurant authentische Erfahrungen sammeln. Als weitere wichtige Teile der Ausbildung gelten das Pflichtpraktikum, das überwiegend nach jeder Schulstufe im Sommer absolviert wird, und der Erwerb von Praxiszertifikaten wie Jungsommelier, Käsekenner und Jungbarkeeper. Dass die begleitenden Fachlehrer alle selbst erfolgreich in der Praxis tätig waren, versteht sich von selbst. Sollten Sie sich von unserem Ausbildungsangebot angesprochen fühlen und weitere Informationen wünschen, zögern Sie nicht, nehmen Sie mit uns Kontakt auf und kommen Sie mit Ihrem Kind zu einem persönlichen Gespräch. Zur Erleichterung ihrer Entscheidung kann ihr Kind gerne nach telefonischer Vereinbarung einen „Schnuppertag“ in unserer Schule verbringen. Ich freue mich, Sie und Ihr Kind bald in unserem Haus begrüßen zu dürfen. Mag. Dr. Gerfried Pirker Direktor Aufnahme - Schuljahr 2016/2017 Termin Anmeldung: bis 26. Februar 2016 Öffnungszeiten Büro: Montag bis Freitag: Nachmittagstermine: Anschrift: Kärntner Tourismusschule Kumpfallee 88 9504 Warmbad Villach 8:30 - 12:00 Uhr nach tel. Vereinbarung (Tel.: 04242 3007-507) Unterlagen bei Anmeldung: - Anmeldung Schule (unvollständig eingereichte Anmeldeunterlagen gelten nicht als Bewerbungsgrundlage) - Anmeldung Internat - Schulnachricht (im Original plus eine Kopie) - handgeschriebener Lebenslauf - 1 Passfoto - Bestätigung - Kenntnisnahme des Gesamtprospektes - Bestätigung - Kenntnisnahme der Vertragsbedingungen - Ausbildungsvertrag - Sepa-Mandat Vorläufige Aufnahme: erfolgt bis spätestens 28. März 2016 Schul- und Berufsbekleidung: Bestellscheine werde bei Aufnahme zugesandt. Aufnahmeprüfung: Mittwoch, 6. Juli 2016, 8:00 Uhr Abgabe Jahreszeugnis: bis spätestens 12. Juli 2016 (im Original plus eine Kopie) Endgültige Aufnahme: nach Abgabe des Jahreszeugnisses Schulbeginn: Montag, 19. September 2016, 8:30 Uhr Zu Schulbeginn sind vorzulegen bzw. mitzubringen: - Staatsbürgerschaftsnachweis (im Original plus eine Kopie) oder gültiger Reisepass - Geburtsurkunde (im Original plus eine Kopie) - volljährige Schüler: Strafregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) - 1 Passfoto Aufnahmevoraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss der 8. Schulstufe, ausgenommen sind die Pflichtgegenstände Latein und Geometrisches Zeichnen sowie schulautonome Pflicht- und Schwerpunktgegenstände. Ausgangsschule Aufnahmsprüfung HFS HLT (3-jährig) (5-jährig) AHS Nein Nein NMS siehe Information zu NMS siehe Information zu NMS 1. Leistungsgruppe Nein Nein 2. Leistungsgruppe (Sehr gut und Gut) Nein Nein 2. Leistungsgruppe (Befriedigend und Genügend) Nein Ja* Ja Ja Hauptschule 3. Leistungsgruppe * Bei positivem Bescheid der Klassenkonferenz bei einem „Befriedigend“ ist keine Aufnahmeprüfung erforderlich. Information zu NMS: Positives Jahreszeugnis der 4. Klasse der NMS mit folgenden Voraussetzungen in den Pflichtgegenständen „Deutsch“, „Mathematik“ und „Lebende Fremdsprache“: Aufnahme in die HFS: Vertiefte Allgemeinbildung in allen 3 Pflichtgegenständen oder grundlegende Allgemeinbildung bis „Befriedigend“ Grundlegende Allgemeinbildung in 1 Pflichtgegenstand mit Genügend Grundlegende Allgemeinbildung in 1 – 3 Pflichtgegenständen mit Genügend keine Aufnahmsprüfung Aufnahmsprüfung oder Vorlage Beschluss Klassenkonferenz Aufnahmsprüfung Aufnahme in die HLT: Vertiefte Allgemeinbildung in allen 3 Pflichtgegenständen Grundlegende Allgemeinbildung in 1 Pflichtgegenstand keine Aufnahmsprüfung Aufnahmsprüfung oder Vorlage Beschluss Klassenkonferenz Grundlegende Allgemeinbildung in 2 – 3 Pflichtgegenständen Aufnahmsprüfung Die Reihungskriterien wurden auf Grund der Aufnahmsverfahrensverordnung festgelegt. Die Bewertung der Eignung erfolgt auf Grund der Leistungsbeurteilungen der Schulnachricht in den Pflichtgegenständen „Deutsch“, „Mathematik“ und „Englisch“. Bei Abgängern der Neuen Mittelschule und Hauptschule, welche nach Erhalt des Jahreszeugnisses Aufnahmeprüfungen ablegen müssen, werden diese Beurteilungen im Reihungsverfahren berücksichtigt. Ausländische Bewerber müssen ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen Allgemeine schulische Bestimmungen Alle personenbezogenen Bezeichnungen gelten jeweils auch in ihrer weiblichen Form. Die Schule erwartet, dass sich jeder Schüler in Schule, Lehrhotel (Internat) und Öffentlichkeit so verhält, wie es einem gesitteten und kultivierten jungen Menschen entspricht. Das Verhalten hat stets auf den Ruf und das Ansehen der Schule Bedacht zu nehmen. Schlechtes oder sittenwidriges Benehmen (auch in Privatquartieren) kann wegen Schädigung des Ansehens der Schule den Ausschluss zur Folge haben. Für einen Verbleib an der Schule ist darüber hinaus der regelmäßige Besuch des Unterrichts erforderlich. Alle Schüler arbeiten auch während des Schuljahres im schulinternen Lehrhotel. Aus diesem Grunde wird auf gepflegtes Aussehen (Haarschnitt, kein Piercing) sowie eine elegante, einer Tourismusschule entsprechende Kleidung größter Wert gelegt, ebenso auf Sauberkeit und Ruhe auf dem Schulareal und dessen Umgebung. Die Schuluniform ist verpflichtend zu tragen. Im Rahmen der Ausbildung können auch Praxiseinsätze außerhalb der Unterrichtszeit anfallen. Diese dienen dazu den Kontakt mit der Wirtschaft zu intensivieren und die Fertigkeiten und Kompetenzen der Schüler zu festigen. Die Schule nimmt an, dass sich der angemeldete Schüler in einem Gesundheitszustand befindet, der einerseits für den Schulbesuch, andererseits für die Pflichtpraxis und für die gesamte Berufslaufbahn erforderlich ist. Die Anmeldung gilt für die gesamte Ausbildungsdauer. Änderungen den Schüler, Erziehungsberechtigten oder Zahler betreffend sind umgehend mittels Änderungsformular der Schule zu melden. Abmeldungen haben schriftlich zu erfolgen. Internat und Lehrhotel „ Atrium“ In den ersten zwei Schuljahren wird dringend empfohlen den Schüler im Internat unterzubringen. Schüler mit Lebensmittelunverträglichkeiten werden gebeten sich mit der Direktion in Verbindung zu setzen. Die Lehrpläne unserer Schulen schreiben die enge Verbindung von Theorie und Praxis im Ausbildungsbereich zwingend vor. Das Internat ist daher auch Ausbildungsstätte und wird als Lehrhotel geführt. Das Lehrhotel wurde als Hotel gehobener Kategorie errichtet. Jedes Zimmer ist mit Fernseher, Radio, Minibar und Safe ausgestattet. Grundsätzlich sind die Zimmer als Zwei- bzw. Dreibettzimmer konzipiert. Das Lehrhotel verfügt neben den üblichen gastronomischen Einrichtungen eines Hotels gehobener Kategorie auch über Aufenthaltsräume, Teeküchen, Werkräume, ein Musikzimmer sowie über ein Fitnesscenter. Für externe Schüler wird die Möglichkeit der Teilnahme an der Mittagsverpflegung angeboten. Eines der Ziele ist es, den Schülern eine angenehme Atmosphäre im Internat für deren Wohlbefinden zu schaffen. Auf Grund differenzierter Gruppeneinteilungen besteht die Möglichkeit, Schüler durch pädagogisch ausgebildetes Fachpersonal zu betreuen. Das Zusammenleben im Internat bietet unter anderem den Vorteil, soziale Kontakte und gruppendynamische Prozesse zu erleben. Um für die Schüler eine optimale Heimstätte zu sein, wird großer Wert auf einen guten Kontakt mit den Erziehungsberechtigten gelegt. Während der Schulzeit überzeugen sich die Sozialpädagogen laufend vom Lernerfolg der Schüler und organisieren auf Wunsch Lernhilfen. Auf Grund der unterschiedlichen Altersstruktur der Internatsschüler kann auch gegenseitige Hilfestellung gewährt werden. Für das Studium stehen sowohl die eigenen Zimmer als auch Studierräume zur Verfügung. Dank der vorhandenen Voraussetzungen ist es uns möglich, den Freizeitbereich der Schüler optimal und umfangreich zu gestalten. So steht für Schüler, die bereits ein Instrument spielen bzw. die an einer musischen Freizeitgestaltung interessiert sind, ein Musikzimmer zur Verfügung. Jene, die gerne manuell-kreativ sind, können ihre Talente im Werkraum unter fachkundiger Anleitung fördern. Sportbegeisterten Schülern wird die Möglichkeit geboten, die Turnhalle sowie die Sportaußenanlagen in Anspruch zu nehmen. Zur Erhöhung der körperlichen Fitness können Sauna, Fitnessraum und Solarium (für erwachsene Schüler) benützt werden. Zur körperlichen und geistigen Ausgeglichenheit bieten wir den Schülern autogenes Training sowie Mentaltraining an. Trotz dieser Gegebenheiten und der großartigen Hotel- und Schulanlage mit all ihren Möglichkeiten ist die Bereitschaft für ein Miteinander aller Beteiligten eine Grundvoraussetzung für ein schönes, harmonisches und erfolgreiches Schuljahr. Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Suchtmittelmissbrauch Konsequenzen nach sich zieht. Hotelfachschule (HFS) Neu - Praktikum im Hilton Die HFS ist eine dreijährige berufsbildende mittlere Lehranstalt im Sinne des Schulorganisationsgesetzes und besitzt das Öffentlichkeitsrecht verliehen vom Bundesministerium für Unterricht und Kunst. Das Schuljahr beginnt Mitte September und dauert bis Mitte Mai. Die Ausbildung wird mit einer Abschlussprüfung nach Beendigung der dritten Klasse abgeschlossen. Absolventen und Absolventinnen der HFS führen die Berufsbezeichnung „HOTELKAUFMANN“ bzw. „HOTELKAUFFRAU“. Die HFS hat die Aufgabe, den Schülern jenes Grundwissen und Können zu vermitteln, das unmittelbar zur Ausübung der Berufe in der Tourismuswirtschaft, insbesondere im Beherbergungs-, Gast- und Schankgewerbe, befähigt. Die wesentlichen Ziele der Ausbildung sind Persönlichkeitsbildung, Fähigkeit zu beruflicher Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit und soziales Engagement, Kommunikationsfähigkeit in der Muttersprache (Deutsch) und im beruflichen Bereich in den Fremdsprachen. Der Schüler soll befähigt werden, verantwortungsbewusst und ganzheitlich zu denken und zu handeln. Ausgestattet mit theoretischem Wissen und praktischem Können, soll er zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen herangeführt werden. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Organisationsprobleme unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen sowie die Förderung der Teamarbeit. Der Lehrplan umfasst die Ausbildung in allgemein bildenden, fachpraktischen, tourismuswirtschaftlichen und kaufmännischen Unterrichtsgegenständen sowie Pflichtpraktika als Vorbereitung für den Eintritt in das Berufsleben. Für Schüler der Hotelfachschule wird heuer erstmals beim Praktikum eine Kooperation mit einem Hilton Hotel erprobt. Gute und engagierte Schüler erhalten die Möglichkeit ihr Praktikum in diesem hochklassigen Hotelkonzern abzuleisten. Dadurch haben sie die Möglichkeit nach der positiven Abschlussprüfung eine Fixanstellung zu bekommen. Lehrfächer Hotelfachschule Stundentafel Schuljahr A. Pflichtgegenstände 1 2 3 1. Religion 2 2 2 2. Allgemeinbildung, Sprache und Medien: Deutsch 3 3 3 Englisch 3 3 3 Geschichte und Politische Bildung 1 2 Biologie und Ökologie 2 Officemanagement und angewandte 2 2 2 Informatik 3. Tourismus und Wirtschaft: Tourismusgeografie 2 Tourismusmarketing 3 2 Kultur- und Tourismusland 2 Österreich Betriebs- und Volkswirtschaft 2 1 2 Rechnungswesen 3 2 3 Recht 2 4. Gastronomie und Hotellerie: Ernährung 2 Küchenorganisation und Kochen 4 3 3 Serviceorganisation, Servieren 4 3 3 und Getränke Wahlpflichtbereich: Spezialisierung 2 1 5. Betriebspraktikum 3 3 2 6. Bewegung und Sport (inkl. Sportliche Animation) 2 2 2 Schulautonome Vertiefung Angewandte Unternehmensführung 2 2 B. Verbindliche Übung Persönlichkeitsentwicklung 2 1 C. Pflichtpraktikum Insgesamt 24 Wochen vor Eintritt in die 3. Klasse D. Freigegenstände und unverb. Übungen E. Förderunterricht Höhere Lehranstalt für Tourismus Die HLT ist eine fünfjährige berufsbildende höhere Lehranstalt im Sinne des Schulorganisationsgesetzes und besitzt das Öffentlichkeitsrecht verliehen vom Bundesministerium für Unterricht und Kunst. Das Schuljahr beginnt Mitte September und dauert bis Mitte Juni. Die Ausbildung wird mit einer zentralen Reifeund Diplomprüfung nach Beendigung des fünften Jahrganges abgeschlossen. Absolventen und Absolventinnen der HLT führen die Berufsbezeichnung „TOURISTIKKAUFMANN“ bzw. TOURISTIKKAUFFRAU“. Die HLT dient dem Erwerb höherer Bildung unter besonderer Berücksichtigung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Die wesentlichen Ziele der Ausbildung sind Persönlichkeitsbildung, Fähigkeit zu beruflicher Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit und soziales Engagement, Kommunikationsfähigkeit in der Muttersprache (Deutsch) und in den Fremdsprachen. Der Schüler soll befähigt werden, verantwortungsbewusst und ganzheitlich zu denken und zu handeln. Ausgestattet mit theoretischem Wissen und praktischem Können, soll er zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen herangeführt werden. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Organisationsprobleme unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen, im Team zu arbeiten und Mitarbeiter zu führen. Der Lehrplan umfasst die Ausbildung in allgemein bildenden, fachpraktischen, tourismuswirtschaftlichen und kaufmännischen Unterrichtsgegenständen sowie Pflichtpraktika als Vorbereitung für den Eintritt in das Berufsleben. Bitte beachten: Schüler, die am Anmeldeformular keine Vertiefung gewählt haben, werden jener schulautonomen Vertiefung zugeteilt, in welcher noch freie Plätze zur Verfügung stehen. Ein Wechsel zu Schulbeginn ist nur bei freien Plätzen in der gewünschten Klasse möglich. Lehrfächer Höhere Lehranstalt für Tourismus Stundentafel Schuljahr A. Pflichtgegenstände 1 2 3 4 1. Religion 2 2 2 2 2. Allgemeinbildung, Sprache und Medien: Deutsch 3 3 2 2 Englisch 3 3 3 3 Italienisch 3 3 3 2 Angewandtes 2 2 2 Informationsmanagement Geschichte und politische Bildung - 2 2 2 Naturwissenschaften und - 2 - Lebensmitteltechnologie Angewandte Mathematik 2 2 2 3 3. Tourismus und Wirtschaft Tourismusgeografie - - - 3 und Reisebüro Tourismusmarketing und - 2 2 2 Kundenmanagement Kunst und Kultur - - 2 Betriebs- und Volkswirtschaft 2 2 2 2 Rechnungswesen und Controlling 2 2 2 2 Recht - - - 1 4. Gastronomie und Hotellerie: Ernährung 2 - - Küchenorganisation und Kochen 3 3 3 3 Serviceorganisation, Servieren 3 3 2 2 und Getränke Wahlpflichtbereich: Spezialisierung - - 1 1 5. Betriebspraktikum und angew. 3 3 2 3 Projektmanagement 6. Bewegung und Sport 2 2 2 2 Schulautonome Vertiefung Hotelmanagement - - 3 3 5 2 3 3 3 2 2 3 2 2 3 2 1 3 oder Dritte lebende Fremdsprache B. Verbindliche Übung: Persönlichkeitsentwicklung C. Pflichtpraktikum Insgesamt 32 Wochen vor Eintritt in den V. Jahrgang D. Freigegenstände und unverbindliche Übungen E. Förderunterricht - - 3 3 3 1 - - - - Pflichtpraktikum dem Schüler mit entsprechenden Unterlagen glaubhaft zu machen. Gemäß den Lehrplänen des Bundesministeriums für Bildung und Frauen ist an der Tourismusschule das Pflichtpraktikum ein fester Bestandteil des Ausbildungsprogrammes und daher für jeden Schüler bindend. An der Schule wird auch das Programm Erasmus+ angeboten, über das Auslandspraktika gefördert werden. Die vorgegebenen Praktikumszeiten stellen Mindestanforderungen dar, sie sind spätestens zu Beginn der letzten Schulstufe nachzuweisen. Zur Ableistung stehen grundsätzlich die Hauptferien zur Verfügung. In begründeten Fällen können auch - mindestens einwöchige Praktika in den Ferien während des Unterrichtsjahres genehmigt werden. Das Pflichtpraktikum soll auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden facheinschlägigen Betrieb und dem Schüler bzw. seinen Erziehungsberechtigten abgeleistet werden. Es wird empfohlen, sich frühzeitig um einen Praktikumsplatz zu kümmern. Seitens der Schule wird Hilfestellung für das Auffinden von Praxisstellen geboten. Stellenangebote von Betrieben werden interessierten Schülern bekannt gegeben. Die Schule weist darauf hin, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden müssen. In der Regel sind Praktikumsverhältnisse mit Arbeitsverträgen, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind, abzusichern. Praktika können sowohl im Inland als auch im Ausland abgeleistet werden; bei Auslandspraktika wird auf die damit verbundenen Besonderheiten hingewiesen. Die Schüler müssen selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz im Ausland sorgen (mit Pflichtversicherung Kontakt aufnehmen). Die Eignung von Praxisstellen im Ausland ist von Das Pflichtpraktikum bildet einen Teil der schulischen Ausbildung und obliegt somit der Schulaufsicht. Der Schüler hat den Klassenvorstand über seine Einsatzwünsche zeitgerecht zu unterrichten. Die Schule ist berechtigt, Einsatzabsichten abzulehnen, die mit den Ausbildungszielen der jeweiligen Schulart nicht vereinbar sind. Sollte ein Schüler die Praxisstelle ändern müssen, so ist die Schule davon sofort zu verständigen. Schüler, die ihr Pflichtpraktikum zu Beginn der letzten Schulstufe nicht vollständig nachweisen können, sind nicht berechtigt zu den abschließenden Prüfungen anzutreten. HÖHERE LEHRANSTALT FÜR TOURISMUS (HLT) Gesamtpraxisdauer: 32 Wochen = 224 Tage Grundsätzlich zwischen dem I. und II., dem II. und III., dem III. und IV. und dem IV. und V. Jahrgang im Ausmaß von jeweils 8 Wochen in Tourismusbetrieben (Hotel, gastgewerblicher Betrieb, Heilbad- und Kurbetrieb, Reisebüro, Tourismusverwaltung) in Akkordanz zu den vor dem jeweiligen Praktikum unterrichteten Sachgebieten. HOTELFACHSCHULE (HFS) Gesamtpraxisdauer: 24 Wochen = 168 Tage Grundsätzlich zwischen der 1. und 2. Klasse sowie zwischen der 2. und 3. Klasse im Ausmaß von jeweils 12 Wochen in Tourismusbetrieben (Hotel, gastgewerblicher Betrieb, Heilbad- und Kurbetrieb) in Akkordanz zu den vor dem jeweiligen Praktikum unterrichteten Sachgebieten. Gesamtausbildungskosten ab Schuljahr 2016/2017 (Stand September 2015 - Änderungen vorbehalten) Hotelfachschule Höhere Lehranstalt für Tourismus EU-Bürger: € 1.271,-- € 1.368,-- Sonstige Staatsbürgerschaft: € 2.162,-- € 2.400,-- Internatskosten Verpflegung, Unterkunft, Bettwäsche (inkl. 10 % Mwst.) € 3.583,-- € 4.030,-- EU-Bürger: € 1.271,-- € 1.368,-- Sonstige Staatsbürgerschaft: € 2.162,-- € 2.400,-- Internatsschüler Ausbildungskosten (Mwst. befreit) Externe Schüler Ausbildungskosten (Mwst. befreit) Die Kostenermittlung erfolgte für die Gesamtausbildungsdauer der jeweiligen Schulart (drei bzw. fünf Jahre) und ergibt die oben angeführten anteilsmäßigen Jahrespauschalbeträge. Die Teilnahme an der Mittagsverpflegung für das Unterrichtsjahr ist für externe Schüler zu Beginn des Unterrichtsjahres frei wählbar. Der Jahrespauschalbetrag ist abhängig von den Verpflegungswochen und von der durch das Amt der Kärntner Landesregierung bekannt gegebenen jährlichen Preisanpassung. Bei Ausschluss oder bei freiwilligem Austritt im Laufe des Schuljahres werden die gesamten Jahresschul- und Internatskosten zur Zahlung fällig. Von diesem Betrag können nur die anteilsmäßigen Verpflegungskosten abgezogen werden. Die Zahlung erfolgt mittels „SEPA-Lastschrift-Mandat“. Die zu entrichtenden Zahlungen werde vom angegebenen Konto mittels Lastschrift eingezogen. Die Abbuchung der Zahlungen zu Lasten des angegebenen Kontos erfolgt acht Mal pro Unterrichtsjahr (jeweils am 15. der Monate Oktober bis Mai). Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Teilzahlungsvariante mittels „SEPA-LastschriftMandat“ ist ein Konto bei einem österreichischen bzw. deutschen Kreditinstitut. Zahlungspflichtigen, die kein Konto in Österreich oder Deutschland haben, wird der Gesamtbetrag der Ausbildungs-, Internats- bzw. Mittagsverpflegungskosten in zwei Teilzahlungsraten per 15.10. und 15.01. in Rechnung gestellt. ANMELDEFORMULAR SCHULE (Blatt 1) Passfoto Ich melde hiermit meine Tochter/meinen Sohn Familienname Vorname zum Schulbesuch ab dem Schuljahr 2016/2017 an. Angestrebte Schulform und ev. Erweiterungsbereich ankreuzen: Schulform: Schulautonome Vertiefung: ☐ Hotelfachschule (HFS) Angewandte Unternehmensführung ☐ Höhere Lehranstalt für Tourismus (HLT) ☐ Internationales Tourismusmanagement ☐ Hotelmanagement ☐ Internat ☐ ja ☐ nein Folgende Unterlagen wurden beigelegt: Anmeldung zur Schule Anmeldung Internat Schulnachricht (im Original plus eine Kopie) Handgeschriebener Lebenslauf Passfoto Bestätigung – Kenntnisnahme des Gesamtprospektes Bestätigung – Kenntnisnahme der Vertragsbedingungen Ausbildungsvertrag SEPA-Mandat Vorbildung des Aufnahmewerbers/der Aufnahmewerberin: Beginn der Schulpflicht In der 8. Schulstufe besuchte Schulform Derzeit oder zuletzt besuchte Schulform Anzahl der besuchten Jahre eintragen VS HS NMS PS AHS BMHS (VS: Volksschule, HS: Hauptschule, , NMS: Neue Mittelschule, PS: Polytechnische Schule, AHS: allgemein bildende höhere Schule, BMHS: berufsbildende mittlere und höhere Schule, SO: sonstige Schulform) 9-jährige Schulpflicht vor Eintritt erfüllt ☐ ja ☐ nein SO Anmeldeformular Schule (Blatt 2) Daten des Aufnahmewerbers bzw. der Aufnahmewerberin Familienname 1. Vorname Weitere Vornamen Geburtsdatum Geburtsort Geburtsstaat 1. Staatsbürgerschaft Weitere Staatsbürgerschaft Religionsbekenntnis Erstsprache Zweitsprache Drittsprache Versicherungsanstalt Versicherungsnummer Ständige Wohnadresse: Staat Postleitzahl Ort Straße Hausnummer Gemeinde Telefonnummer 1 Telefonnummer 2 Telefonnummer 3 Mailadresse Homepage Bestätigung der Kenntnisnahme des Gesamtprospektes Aufnahmewerber bzw. Aufnahmewerberin Familienname Vorname(n) Daten der Eltern: Vater Erziehungsberechtigt: ☐ ja ☐ nein ☐ ja ☐ nein Akad. Grad. Familienname Vorname Beruf Ständige Wohnadresse: Staat Postleitzahl Ort Straße Hausnummer Gemeinde Telefonnummer 1 Telefonnummer 2 Telefonnummer 3 Mailadresse Homepage Mutter Erziehungsberechtigt: Akad. Grad. Familienname Vorname Beruf Ständige Wohnadresse: Staat Postleitzahl Ort Straße Hausnummer Gemeinde Telefonnummer 1 Telefonnummer 2 Telefonnummer 3 Mailadresse Homepage Ich habe die allgemeinen schulischen Bestimmungen sowie die Pflichtpraktikumsregelung zur Kenntnis genommen. Datum Unterschrift des Erziehungsberechtigten Unterschrift des Erziehungsberechtigten Bestätigung der Kenntnisnahme des Gesamtprospektes Daten des/der Erziehungsberechtigten wenn Eltern nicht die Erziehungsberechtigten sind: Des Aufnahmewerbers bzw. der Aufnahmewerberin Familienname Vorname(n) 1. Erziehungsberechtigter: Akad. Grad. Familienname Vorname Beruf Ständige Wohnadresse: Staat Postleitzahl Ort Straße Hausnummer Gemeinde Telefonnummer 1 Telefonnummer 2 Telefonnummer 3 Mailadresse Homepage 2. Erziehungsberechtigter: Akad. Grad. Familienname Vorname Beruf Ständige Wohnadresse: Staat Postleitzahl Ort Straße Hausnummer Gemeinde Telefonnummer 1 Telefonnummer 2 Telefonnummer 3 Mailadresse Homepage Ich habe die allgemeinen schulischen Bestimmungen sowie die Pflichtpraktikumsregelung zur Kenntnis genommen. Datum Unterschrift des Erziehungsberechtigten Unterschrift des Erziehungsberechtigten ANMELDUNG INTERNAT Familienname Vorname(n) In den ersten zwei Jahren wird dringend empfohlen den Schüler im Internat unterzubringen. (Schüler mit Lebensmittelunverträglichkeiten werden gebeten sich mit der Direktion in Verbindung zu setzen.) Gründe, die für eine Unterbringung sprechen, sind unter anderem: - Wegfall von Fahrzeiten Frühpraktikum – Unterrichtsbeginn um 7:00 Uhr vorwiegend 1. und 2. Klasse Abendpraktikum – Unterrichtsende um 18:35 Uhr Betreute Studierstunden Sinnvolle Freizeitgestaltung (wie z.B. Sport, Wellness, Tanzkurse etc. ) } Ich melde meinen Sohn/meine Tochter für das Schuljahr 2016/2017 im Internat „Das Atrium“ an. Ich nehme zur Kenntnis, dass im Internat striktes Alkohol- und Nikotinverbot besteht. Datum Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten Bestätigung der Kenntnisnahme der Vertragsbedingungen Als Träger der Ausbildungskosten (Internatskosten) des Schülers bzw. der Schülerin Familienname Vorname ermächtige ich das Amt der Kärntner Landesregierung als Schulerhalter mittels von mir unterfertigtem „SEPALastschrift-Mandat“ die zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Die Abbuchung der Zahlungen zu Lasten des angegebenen Kontos erfolgt acht Mal pro Unterrichtsjahr (jeweils am 15. der Monate Oktober bis Mai). Ich bin ich damit einverstanden, dass bei Ausschluss oder bei freiwilligem Austritt im Laufe des Schuljahres die gesamten Jahresausbildungs- und Internatskosten zur Zahlung fällig sind und nur die anteilsmäßigen Verpflegungskosten davon abgezogen werden. Weiters nehme ich als Vertragsinhalt zur Kenntnis, dass der Kärntner Tourismusschule im Auftrag des Schulerhalters im Falle des Rückstandes mit mindestens zwei monatlichen Teilbeträgen der Ausbildungs-, Internats- bzw. Mittagsverpflegungskosten - nach vorheriger Mahnung durch das Land Kärnten das Recht zusteht, den Vertrag einseitig und mit unmittelbarer Wirkung zu beenden. Eine Zulassung zu den abschließenden Prüfungen setzt voraus, dass alle Beiträge vollständig entrichtet sind. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in 9020 Klagenfurt gemäß § 104 JN vereinbart. Die Schulanmeldung für die Höhere Lehranstalt für Tourismus bzw. für die Hotelfachschule gilt für die gesamte Ausbildungsdauer. Die Internatsanmeldung hat jährlich zu erfolgen. Änderungen den Schüler, Erziehungsberechtigten oder Zahler betreffend, sind umgehend mittels Änderungsformular der Schule bekannt zu geben. Das Änderungsformular liegt im Schülersekretariat auf bzw. kann von der Homepage der KTS heruntergeladen werden. Abmeldungen während der Gesamtausbildungsdauer von fünf bzw. drei Jahren haben schriftlich zu erfolgen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Teilzahlungsvariante ist ein Konto bei einem österreichischen Kreditinstitut. Zahlungspflichtigen, die kein Konto in Österreich haben, wird der Gesamtbetrag der Ausbildungs-, Internats- bzw. Verpflegskosten in zwei Teilzahlungsraten in Rechnung gestellt. Daten des Trägers der Ausbildungskosten (lt. Melderegister) Akad. Grad, Vor- und Familienname PLZ Geb.-Datum Wohnort, Straße/Gasse, Nr. Telefonnummer/Festnetz Datum Handynummer E-Mail Unterschrift des Trägers der Ausbildungskosten AUSBILDUNGSVERTRAG ab dem SJ / abgeschlossen zwischen: Kärntner Tourismusschule 9504 Warmbad Villach (im Folgenden kurz KTS genannt) und der Schülerin bzw. dem Schüler: Familienname, Vorname Geburtsdatum vertreten durch die/den Erziehungsberechtigte(n): 1. Die KTS nimmt den Schüler in die 1. Klasse bzw. den 1. Jahrgang als ordentlichen/ außerordentlichen Schüler auf. 2. Die KTS erklärt sich zum wertorientierten Erziehungsprinzip, wie es § 2 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. 1962/242, zum Ausdruck bringt: „Die österreichische Schule hat die Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten sowie nach Werten des Wahren, Guten und Schönen durch einen ihrer Entwicklungsstufe und ihrem Bildungsweg entsprechenden Unterricht mitzuwirken.“ Darüber hinaus versteht die KTS die Ausbildung im Rahmen der touristischen Richtlinien der Wirtschaft als selbstverständlich. 3. Der Schüler und dessen Erziehungsberechtigte verpflichten sich, den Charakter der Schule als eine Ausbildungsstätte für den Tourismus zu respektieren und alles zu unterstützen, was die Einordnung des Schülers in die Schulgemeinschaft und die Erreichung der Erziehungs- und Ausbildungsziele der Schule fördert sowie die Einhaltung der Haus- und Schulordnung garantiert. 4. Das Vertragsverhältnis endet längstens mit Absolvierung der diesem Vertrag zugrunde liegenden Schulform. Der Vertrag kann von jeder der beiden Seiten mit sofortiger Wirkung fristlos aufgelöst werden. Bei Auflösung des Vertrages werden die Schulkosten bzw. Internatskosten generell für die entsprechende Schulstufe nicht rückerstattet (siehe Anmeldeformulare „Kenntnisnahme der Vertragsbedingungen). 5. Als wichtige Gründe für die Auflösung des Vertrages gelten insbesondere: a) Wenn der Schüler seine Pflichten gemäß § 43 des Schulunterrichtsgesetzes grob verletzt. b) Wenn das Verhalten des Schülers die pädagogischen Erziehungsziele, wie in Punkt zwei genannt, verletzt. c) Wenn das Fernbleiben des Schülers 20 % der Gesamtstundenanzahl eines Jahres übersteigt. d) Wenn der Schüler die Gesundheit seiner Mitschüler/Mitstudenten vorsätzlich gefährdet. e) Wenn der Schüler Schuleinrichtungsgegenstände mutwillig und vorsätzlich zerstört. f) Wenn der Schüler sich während des Pflichtpraktikums nicht den Richtlinien der KTS entsprechend verhält. g) Wenn der Schüler die Hygienevorschriften der KTS grob fahrlässig missachtet. h) Wenn der Schüler ein sichtbares Piercing trägt. i) Wenn der Schüler die Kleider- bzw. Schulordnung der KTS nicht einhält bzw. dagegen wiederholt verstößt. j) Wenn der Schüler alkoholisiert oder unter Einfluss von Drogen den Unterricht besucht. 6. Für die angeführten Punkte gilt als Ausschließungsgrund generell eine schriftliche Verwarnung, es sei denn, es besteht Gefahr in Verzug. 7. Als gesunde Schule wollen wir, mit Ihrem Einverständnis, im Rahmen der schulärztlichen Untersuchungen Ihr Kind auf Diabetes untersuchen und Harntests durchführen. 8. Sie als Vertragspartner nehmen mit Ihrer Unterschrift zur Kenntnis, dass Sie mit den in diesem Ausbildungsvertrag enthaltenen Vereinbarungen einverstanden sind. 9. Eigenberechtigte Schüler erklären sich hiermit einverstanden, dass die Schule die Eltern über schulische Belange informieren kann. ……………....……………. …………..…..…………. ………………….………. für die Direktion der KTS Schüler Erziehungsberechtigte(r) …………………….., ……………..……… Ort Datum Der Vertrag ist spätestens zu Schulbeginn unterfertigt in der Kärntner Tourismusschule abzugeben. Alle personenbezogenen Bezeichnungen gelten jeweils auch in ihrer weiblichen Form. Gesetzesauszug: Schulunterrichtsgesetz § 43 Pflichten der Schüler § 43. (1) Die Schüler sind verpflichtet, durch ihre Mitarbeit und ihre Einordnung in die Gemeinschaft der Klasse und der Schule an der Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule (§ 2 des Schulorganisationsgesetzes) mitzuwirken und die Unterrichtsarbeit (§ 17) zu fördern. Sie haben den Unterricht (und den Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen, zu dem sie angemeldet sind) regelmäßig und pünktlich zu besuchen, die erforderlichen Unterrichtsmittel mitzubringen und die Schulordnung bzw. die Hausordnung einzuhalten. Schulorganisationsgesetz § 2 § 2. Aufgabe der österreichischen Schule (1) Die österreichische Schule hat die Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten sowie nach den Werten des Wahren, Guten und Schönen durch einen ihrer Entwicklungsstufe und ihrem Bildungsweg entsprechenden Unterricht mitzuwirken. Sie hat die Jugend mit dem für das Leben und den künftigen Beruf erforderlichen Wissen und Können auszustatten und zum selbsttätigen Bildungserwerb zu erziehen. Die jungen Menschen sollen zu gesunden, arbeitstüchtigen, pflichttreuen und verantwortungsbewussten Gliedern der Gesellschaft und Bürgern der demokratischen und bundesstaatlichen Republik Österreich herangebildet werden. Sie sollen zu selbständigem Urteil und sozialem Verständnis geführt, dem politischen und weltanschaulichen Denken anderer aufgeschlossen sowie befähigt werden, am Wirtschafts- und Kulturleben Österreichs, Europas und der Welt Anteil zu nehmen und in Freiheits- und Friedensliebe an den gemeinsamen Aufgaben der Menschheit mitzuwirken. SEPA-Lastschrift-Mandat ________________________________________ Ich ermächtige/ Wir ermächtigen das Amt der Kärntner Landesregierung, Zahlungen von meinem/ unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/ weisen wir unser Kreditinstitut an, die vom Amt der Kärntner Landesregierung auf mein/ unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann/ Wir können innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/ unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen. Name Zahlungspflichtiger / Name of the debitor(s) Name des Zahlungspflichtigen Your Name * Straße und Hausnummer / Street name and number Adresse des Zahlungspflichtigen Your adress * Postleitzahl und Ort / Postal code and city Land / Country * IBAN des Zahlungspflichtigen / Your Account Number International Bankkontonummer Your account number * SWIFT BIC Name Zahlungsempfänger / Creditor Name Name des Zahlungsempfängers Creditor’s name * Amt der Kärntner Landesregierung Kennzahl Zahlungsempfänger / Creditor identifer * AT43ZZZ00000004206 Straße und Hausnummer / Street name and number * * Zahlungsart Signature(s) Postleitzahl und Ort / Postal code and city Land / Country 9021 Klagenfurt Österreich ☒ Type of payment Unterschrift(en) Arnulfplatz 1 Wiederkehrende Zahlung Recurrent Payment ☐ Einmalige Zahlung One off payment * Ort und Datum der Unterschrift/ City or town and date of signature ___________________________________________ Hier unterschreiben/ Please sign here Zur Information: Angaben zum Vertragsverhältnis zwischen dem Zahlungsempfänger und dem Zahlungspflichtigen. Details regarding the underlying relationship between the Creditor and the Debtor - For information purposes only Name des Vertragspartners des Zahlungspflichtigen: Der Zahlungsempfänger ergänzt diese Angabe, falls der Einzug für einen Dritten erfolgt. /Name of the Creditor Reference Party: Creditor must complete this section if collecting on behalf of another party. Vertragspartner des Zahlungspflichtigen /Person on whose behalf the Creditor collects the payment Vertragsnummer / Identification number of the underlying contract Vertragsdaten In respect of the contract Vertragsgegenstand / Description of the contract Ausbildungskosten/Internatskosten/Mittagsverpflegung Zurücksenden an: Kärntner Tourismusschule Kumpfallee 88 9504 Warmbad Villach Geschäftsbereich (vom Kreditor auszufüllen): 1800/ABT 6 BILDUNG, WISSENSCHAFT, KULTUR und SPORT
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