Beantragung von Fördermitteln im Programm „Soziale Stadt – Investitionen im Quartier“ im Quartiersmanagementgebiet Hegermühle (Strausberg) Antragsnummer _ (wird vom QM ausgefüllt) Projektname Handlungsfeld Antragssumme Antragsteller Träger / Einrichtung Ansprechpartner / Projektverantwortlicher Adresse Telefon, Mailadresse, ggf. Homepage Vorsteuerabzugsberechtigung ja / nein Gemeinnützigkeit ja / nein (wenn zutreffend Nachweis beifügen) Angaben zum Projekt Besondere Eignung und Interesse des Projektträgers an der Durchführung des Projektes. Ausgangssituation / Handlungsbedarf im Quartier Projektziele und Zielgruppen o o o o HF 1 – Bürgermitwirkung, Stadtteilleben und soziale Integration HF 2 – Lokale Wirtschaft, Arbeit und Beschäftigung HF 3 – Quartierszentren Stadtteilbüros HF 4 – Soziale, kulturelle, bildungsbezogene Infrastruktur, Schule im Stadtteil, Gesundheit o HF 5 – Wohnen o HF 6 - Öffentlicher Raum, Wohnumfeld und Ökologie (Entsprechendes HF fett markieren) € 2 Beschreibung der Maßnahmen (eine detaillierte Beschreibung kann als ein gesondertes Dokument eingereicht werden) Art und Umfang der Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligung Projektlaufzeit, Zeitplan / wesentliche Projektschritte Worin besteht der Nutzen dieses Projektes für das Wohngebiet Hegermühle? Gewährleistung der nachhaltigen Wirkung (längerfristige Wirkung, Weiterführung von Teilmaßnahmen) Vernetzung mit anderen Akteuren, Beschreibung der Kooperation QM Hegermühle Programm Soziale Stadt – Investitionen im Quartier 3 Projektkalkulation Posten Kosten Sach- und Verbrauchskosten € € € € € € € Zwischensumme Sach- und Verbrauchskosten Personalkosten und Honorar Tätigkeit und Leistungsumfang (Dauer) € Honorarsatz / Stundenlohn / Gehaltsgruppe € € € € € € € Zwischensumme Personalkosten und Honorare Antragssumme (insgesamt) € Darstellung der Eigenbeteiligung Datum, Unterschrift, ggf. Stempel QM Hegermühle € Programm Soziale Stadt – Investitionen im Quartier Quartiersmanagement Hegermühle Projektwettbewerb zum Projekt „Nachbarschaftsgarten Hegermühle“ Vorbemerkung Seit Oktober 2015 existiert in Strausberg Hegermühle das Quartiersmanagement im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Soziale Stadt - Investitionen im Quartier“, welches unter Einbeziehung der Bewohner und aller ansässigen Einrichtungen und Träger zu einer nachhaltig stabilen Gebietsentwicklung beitragen soll. Zu den Handlungsaufgaben des Quartiersverfahrens in Hegermühle gehören neben der Förderung einer guten und lebendigen Nachbarschaft auch die weitere Schaffung von naturnahen Flächen zur Erholung und Begegnung, wie in den Handlungsfeldern „Bürgermitwirkung, Stadtteilleben und soziale Integration“ und „Öffentlicher Raum, Wohnumfeld und Ökologie“ im dem Quartiersverfahren zu Grunde liegenden Integrierten Entwicklungskonzept (IEK) herausgearbeitet. Seit dem Frühjahr 2016 entsteht im Wohngebiet als wichtiger Baustein der Gebietsentwicklung ein Nachbarschaftsgarten auf einer ehemaligen Schulgartenfläche (ca. 2.000 m²). Mit dem Start des Projektes wurde die ehemals Brach liegenden Fläche revitalisiert und die Entwicklung des Gartens hin zu einem „grünen Ort der Nachbarschaft“ angestoßen. Das QM Hegermühle sucht in Abstimmung mit der Stadtverwaltung Strausberg, Fachgruppe Stadtplanung, einen sogenannten „Kümmerer“ für die weitere Begleitung des Projektes. Ausgangssituation Das Wohngebiet Hegermühle entstand vor gut 30 Jahren. Trotz naturnaher Lage des Gebietes haben viele Bewohner*innen, z. T. aus finanziellen Gründen, nicht die Möglichkeit in einem eigenen Garten selbst Hand anzulegen. Dennoch ist ein großes Interesse an Privat- und Stadtgrün zu bemerken. Dies äußert sich u. a. in begrünten Balkonen und gepflegten Vorgärten im Wohngebiet als auch in der regen Teilnahme am jährlich von der Strausberger Wohnungsbaugesellschaft veranstalteten Balkonwettbewerb. Gleichzeitig werden das Fehlen von Begegnungsräumen im Quartier sowie eine zunehmende Isolation, besonders älterer Bewohner*innen, beklagt. Auch führt ein vermehrter Zuzug von Familien mit heterogener Migrationsgeschichte und oftmals fehlenden Deutschkenntnissen teilweise zu Unsicherheiten im Umgang miteinander und verstärkt die Notwendigkeit des gegenseitigen Kennenlernens und eines nachbarschaftlichen Austausches. Im Rahmen des Beteiligungsprozesses zum Nachbarschaftsgarten fand sich eine feste Gruppe engagierter Gärtner*innen aus unterschiedlichen Kulturen zusammen. Privat- und Gemeinschaftsbeete wurden angelegt, Obstbäume gepflanzt und am 21.05.2016 konnte der Nachbarschaftsgarten feierlich eröffnet 2 werden. Mittlerweile haben sich regelmäßige Treffen der Gartengruppe alle zwei Wochen sowie die Durchführung gemeinsamer Arbeitseinsätze etabliert. Der Nachbarschaftsgarten wurde umzäunt und besitzt einen Wasseranschluss. Zielsetzung des Nachbarschaftsgartens Ziele des Nachbarschaftsgartens sind die Aktivierung unterschiedlicher Bewohnergruppen und die Förderung einer guten Nachbarschaft beim gemeinsamen Gärtnern und des nachbarschaftlichen Austausches. Der Garten soll sich zu einem Ort der Kommunikation und Ausgangspunkt weiterer gemeinschaftlicher Aktivitäten im Quartier entwickeln. Weitere Zielsetzungen sind die Förderung der psychischen und physischen Gesundheit der Bewohner*innen und die Entwicklung einer positiven Außenwirkung für das Quartier. Aufgabenstellung Die Arbeit des „Kümmerers“ setzt sich aus verschiedenen Einzelaufgaben zusammen: Moderation und fachliche als auch organisatorische Unterstützung der Hobbygärtner über das gesamte Jahr mit Schwerpunkt in der Gartensaison Unterstützung der Selbstorganisation der Gärtner perspektivisch hin zu einer selbstragenden Struktur Gewinnung neuer Hobby-Gärtner Fachliche Begleitung der weiteren Gartengestaltung und Organisation der Gartenpflege mit dem Ziel den Nachbarschaftsgarten als „grünes Schmuckstück“ fest im Quartier zu verankern Weitere Anbindung des Nachbarschaftsgartens an das Wohngebiet durch - Organisation von Veranstaltungen und Angeboten für unterschiedliche Zielgruppen (z. B. Erntefeste, Gartenworkshops, Angebote für Kinder- und Jugendliche) - Vernetzung und Zusammenarbeit mit anderen Projekten im Quartier (z. B. Kulturküche, Quartiersrat) und lokalen Einrichtungen Vermittlung aktueller Themen wie beispielsweise Umweltschutz, Recycling, gesunde Ernährung, Verarbeitung von Ernteprodukten Vor- und Darstellung des Nachbarschaftsgartens im Quartier und in der Stadt Strausberg inkl. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Förderung der Kommunikation zwischen unterschiedlichen Kulturen im Quartier und Aktivierung einer gesunden Nachbarschaft über den Garten 3 Kooperationspartner Eine Zusammenarbeit mit folgenden Akteuren ist gewünscht: Quartiersmanagement Hegermühle Vereine und Einrichtungen vor Ort NABU Strausberg Gemeinschaftsgärten und Gartennetzwerke in Berlin und Brandenburg Anforderungen Gesucht wird eine Gruppe, Organisation oder Einzelperson, welche die oben beschriebenen Ziele und Aufgaben mit Kreativität und Engagement verantwortungsvoll umsetzt. Der/die Bewerber*innen sollten über fachliche Kompetenz und Erfahrung im Bereich Gemeinschafts- und Nachbarschaftsgärten sowie interkulturelle Kompetenz und Kommunikationsgeschick verfügen. Gartenpädagogische Qualifikationen und Erfahrungen im Bereich ökologischer Landbau sind wünschenswert. Kenntnisse der Stadt Strausberg und speziell des Gebietes Hegermühle und der Trägerlandschaft als auch Erfahrungen in der Fördermittelabrechnung und Bewirtschaftung sind wünschenswert. Die Durchführung des Projektes erfolgt in Abstimmung mit dem Quartiersmanagement Hegermühle. Kooperationsbereitschaft und regelmäßige Berichterstattung wird vorausgesetzt. Projektzeitraum und Finanzierung Die vorgesehene Projektlaufzeit ist September 2016 bis Ende Dezember 2018. Für die Umsetzung des Projektes stehen aus dem Programm „Soziale Stadt Investitionen im Quartier“: insgesamt 23.000 Euro wie folgt zur Verfügung: für das Jahr 2016: 3.000 Euro für das Jahr 2017: 10.000 Euro für das Jahr 2018: 10.000 Euro Die angeführten Fördermittel aus dem Programm „Soziale Stadt - Investitionen im Quartier“ dienen zur Deckung der Kosten für Personal, Honorare, Sachmittel, Overhead (u. a. Begleitung, Netzwerkarbeit, Öffentlichkeitsarbeit) und Gemeinbedarf. Für weitere bauliche Investitionen in den Nachbarschaftsgarten sowie ggf. Pflanzen und Erde steht ein gesondertes Budget im Rahmen des Programms „Soziale Stadt - Investitionen im Quartier“ zur Verfügung. 4 Für Honorare und Personalkosten ist der Stundensatz unter Beachtung des Besserstellungsverbotes der LHO anzugeben. Die Honorarkosten müssen mindestens den Mindestlohnbestimmungen des Landes Brandenburg entsprechen. Es soll eine Beteiligung mit Eigenleistungen von mindestens 10% der Gesamtkosten erfolgen. Der Eigenanteil kann in Form von Eigenleistungen (z. B. ehrenamtlicher Tätigkeit, Bereitstellung von Räumlichkeiten, Bereitstellung von Material) erbracht werden. Eine Weiterführung des Projektes nach Ablauf der Förderphase ist im Sinne der Nachhaltigkeit wünschenswert. Dazu sind durch den Projektträger weitere mögliche Finanzierungen auch außerhalb des Programms „Soziale Stadt Investitionen im Quartier“ zu prüfen. Zur Abwicklung des Projektes gehört die eigenständige Bewirtschaftung und Umsetzung von Fördermitteln im Programm „Soziale Stadt - Investitionen im Quartier“ als Fördernehmer des Projektes über die Fachgruppe Stadtplanung der Stadt Strausberg sowie der selbstständige Abruf der benötigten Fördermittel über die Fachgruppe Stadtplanung der Stadt Strausberg, die Finanzabrechnung und die Auswertung des Projektes (inkl. Sachbericht). Einzureichende Unterlagen detailliertes Durchführungs- und Maßnahmenkonzept detaillierter Finanz- und Zeitplan anhand des beigefügten Formulars Alle Kostenpositionen sind in originäre Projektkosten (Honorarkosten, Sachkosten, Nebenkosten) aufzuschlüsseln. Bei Personalkosten und Honoraren sind die Anzahl der Arbeitsstunden und, je nach Art und Tätigkeit, die entsprechenden Stundensätze anzugeben. Die Vergütung erfolgt nach Art der Tätigkeit, nicht nach Qualifikation der Mitarbeiter. Benennung der Projektmitarbeiter*innen und Nachweis der fachlichen Qualifikation Referenzen Bewerbungsfrist Die Bewerbungsunterlagen sind bis Mittwoch, den 03.08.2016 (12 Uhr) sowohl per Post als auch digital beim Quartiersmanagement Hegermühle, Am Herrensee 10, 15344 Strausberg bzw. unter [email protected] einzureichen. Verspätet eingegangene Bewerbungen können nicht mehr berücksichtigt werden. 5 Für die Vergabeentscheidung findet voraussichtlich am 17. oder 18.08.2016 ein Auswahlgespräch statt. Bitte merken Sie sich diesen Termin vor. Gesonderte Einladungen dazu erfolgen rechtzeitig im Vorfeld. Für Nachfragen steht Ihnen das Quartiersmanagement Hegermühle, Tel. 033413804520, gern zur Verfügung. Weitere Informationen zum QM Hegermühle entnehmen Sie bitte der Internetpräsentation unter www.stadt-strausberg.de. Hinweise Bei dem Verfahren handelt es sich um die beabsichtige Vergabe einer Zuwendung und nicht um ein Interessenbekundungsverfahren gem. § 7 LHO oder eine Ausschreibung im Sinne des § 55 LHO. Rechtliche Forderungen oder Ansprüche auf Ausführung der Maßnahme oder finanzielle Mittel seitens der Bewerber bestehen mit der Teilnahme am Auswahlverfahren nicht. Die Teilnahme ist unverbindlich, Kosten werden den Bewerbern im Rahmen des Verfahrens nicht erstattet. Die eingereichten Projektanträge werden einem Auswahlgremium vorgestellt, in dem die Steuerungsrunde des Quartiersmanagements, ggf. auch relevante Fachämter der Stadtverwaltung Strausberg und auch Mitglieder des Quartiersrats vertreten sind. Dieses Gremium trifft im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fördermittel die Vergabeentscheidung. Der Antragsteller erklärt sich damit einverstanden, dass das Angebot und die darin enthaltenen - auch personenbezogenen - Daten an das für das Projekt zuständige Auswahlgremium zu oben beschriebenem Zweck weiter ge-geben werden. Strausberg, den 06.07.2016 QM Hegermühle
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