Dokument öffnen - Strausberg-Live

Beantragung von Fördermitteln im Programm
„Soziale Stadt – Investitionen im Quartier“
im Quartiersmanagementgebiet Hegermühle (Strausberg)
Antragsnummer
_
(wird vom QM ausgefüllt)
Projektname
Handlungsfeld
Antragssumme
Antragsteller
Träger / Einrichtung
Ansprechpartner /
Projektverantwortlicher
Adresse
Telefon, Mailadresse,
ggf. Homepage
Vorsteuerabzugsberechtigung ja / nein
Gemeinnützigkeit ja / nein
(wenn zutreffend
Nachweis beifügen)
Angaben zum Projekt
Besondere Eignung und
Interesse des
Projektträgers an der
Durchführung des
Projektes.
Ausgangssituation /
Handlungsbedarf im
Quartier
Projektziele und
Zielgruppen
o
o
o
o
HF 1 – Bürgermitwirkung, Stadtteilleben und soziale Integration
HF 2 – Lokale Wirtschaft, Arbeit und Beschäftigung
HF 3 – Quartierszentren Stadtteilbüros
HF 4 – Soziale, kulturelle, bildungsbezogene Infrastruktur,
Schule im Stadtteil, Gesundheit
o
HF 5 – Wohnen
o
HF 6 - Öffentlicher Raum, Wohnumfeld und Ökologie
(Entsprechendes HF fett markieren)
€
2
Beschreibung der
Maßnahmen (eine
detaillierte Beschreibung
kann als ein gesondertes
Dokument eingereicht
werden)
Art und Umfang der
Öffentlichkeitsarbeit und
Beteiligung
Projektlaufzeit,
Zeitplan / wesentliche
Projektschritte
Worin besteht der Nutzen
dieses Projektes für das
Wohngebiet Hegermühle?
Gewährleistung der
nachhaltigen Wirkung
(längerfristige Wirkung,
Weiterführung von
Teilmaßnahmen)
Vernetzung mit anderen
Akteuren, Beschreibung
der Kooperation
QM Hegermühle
Programm Soziale Stadt – Investitionen im Quartier
3
Projektkalkulation
Posten
Kosten
Sach- und
Verbrauchskosten
€
€
€
€
€
€
€
Zwischensumme Sach- und Verbrauchskosten
Personalkosten und
Honorar
Tätigkeit und Leistungsumfang (Dauer)
€
Honorarsatz / Stundenlohn /
Gehaltsgruppe
€
€
€
€
€
€
€
Zwischensumme Personalkosten und Honorare
Antragssumme (insgesamt)
€
Darstellung der
Eigenbeteiligung
Datum, Unterschrift,
ggf. Stempel
QM Hegermühle
€
Programm Soziale Stadt – Investitionen im Quartier
Quartiersmanagement Hegermühle
Projektwettbewerb zum Projekt „Nachbarschaftsgarten Hegermühle“
Vorbemerkung
Seit Oktober 2015 existiert in Strausberg Hegermühle das Quartiersmanagement
im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Soziale Stadt - Investitionen im
Quartier“, welches unter Einbeziehung der Bewohner und aller ansässigen
Einrichtungen und Träger zu einer nachhaltig stabilen Gebietsentwicklung
beitragen soll. Zu den Handlungsaufgaben des Quartiersverfahrens in
Hegermühle gehören neben der Förderung einer guten und lebendigen
Nachbarschaft auch die weitere Schaffung von naturnahen Flächen zur Erholung
und Begegnung, wie in den Handlungsfeldern „Bürgermitwirkung, Stadtteilleben
und soziale Integration“ und „Öffentlicher Raum, Wohnumfeld und Ökologie“ im
dem Quartiersverfahren zu Grunde liegenden Integrierten Entwicklungskonzept
(IEK) herausgearbeitet.
Seit dem Frühjahr 2016 entsteht im Wohngebiet als wichtiger Baustein der
Gebietsentwicklung ein Nachbarschaftsgarten auf einer ehemaligen
Schulgartenfläche (ca. 2.000 m²). Mit dem Start des Projektes wurde die ehemals
Brach liegenden Fläche revitalisiert und die Entwicklung des Gartens hin zu
einem „grünen Ort der Nachbarschaft“ angestoßen. Das QM Hegermühle sucht
in Abstimmung mit der Stadtverwaltung Strausberg, Fachgruppe Stadtplanung,
einen sogenannten „Kümmerer“ für die weitere Begleitung des Projektes.
Ausgangssituation
Das Wohngebiet Hegermühle entstand vor gut 30 Jahren. Trotz naturnaher Lage
des Gebietes haben viele Bewohner*innen, z. T. aus finanziellen Gründen, nicht
die Möglichkeit in einem eigenen Garten selbst Hand anzulegen. Dennoch ist ein
großes Interesse an Privat- und Stadtgrün zu bemerken. Dies äußert sich u. a. in
begrünten Balkonen und gepflegten Vorgärten im Wohngebiet als auch in der
regen Teilnahme am jährlich von der Strausberger Wohnungsbaugesellschaft
veranstalteten Balkonwettbewerb. Gleichzeitig werden das Fehlen von
Begegnungsräumen im Quartier sowie eine zunehmende Isolation, besonders
älterer Bewohner*innen, beklagt. Auch führt ein vermehrter Zuzug von Familien
mit
heterogener
Migrationsgeschichte
und
oftmals
fehlenden
Deutschkenntnissen teilweise zu Unsicherheiten im Umgang miteinander und
verstärkt die Notwendigkeit des gegenseitigen Kennenlernens und eines
nachbarschaftlichen Austausches.
Im Rahmen des Beteiligungsprozesses zum Nachbarschaftsgarten fand sich eine
feste Gruppe engagierter Gärtner*innen aus unterschiedlichen Kulturen
zusammen. Privat- und Gemeinschaftsbeete wurden angelegt, Obstbäume
gepflanzt und am 21.05.2016 konnte der Nachbarschaftsgarten feierlich eröffnet
2
werden. Mittlerweile haben sich regelmäßige Treffen der Gartengruppe alle zwei
Wochen sowie die Durchführung gemeinsamer Arbeitseinsätze etabliert. Der
Nachbarschaftsgarten wurde umzäunt und besitzt einen Wasseranschluss.
Zielsetzung des Nachbarschaftsgartens
Ziele des Nachbarschaftsgartens sind die Aktivierung unterschiedlicher
Bewohnergruppen und die Förderung einer guten Nachbarschaft beim
gemeinsamen Gärtnern und des nachbarschaftlichen Austausches. Der Garten
soll sich zu einem Ort der Kommunikation und Ausgangspunkt weiterer
gemeinschaftlicher Aktivitäten im Quartier entwickeln. Weitere Zielsetzungen sind
die Förderung der psychischen und physischen Gesundheit der Bewohner*innen
und die Entwicklung einer positiven Außenwirkung für das Quartier.
Aufgabenstellung
Die Arbeit des „Kümmerers“ setzt sich aus verschiedenen Einzelaufgaben
zusammen:
 Moderation und fachliche als auch organisatorische Unterstützung der
Hobbygärtner über das gesamte Jahr mit Schwerpunkt in der Gartensaison
 Unterstützung der Selbstorganisation der Gärtner perspektivisch hin zu einer
selbstragenden Struktur
 Gewinnung neuer Hobby-Gärtner
 Fachliche Begleitung der weiteren Gartengestaltung und Organisation der
Gartenpflege mit dem Ziel den Nachbarschaftsgarten als „grünes
Schmuckstück“ fest im Quartier zu verankern
 Weitere Anbindung des Nachbarschaftsgartens an das Wohngebiet durch
- Organisation von Veranstaltungen und Angeboten für unterschiedliche
Zielgruppen (z. B. Erntefeste, Gartenworkshops, Angebote für Kinder- und
Jugendliche)
- Vernetzung und Zusammenarbeit mit anderen Projekten im Quartier (z. B.
Kulturküche, Quartiersrat) und lokalen Einrichtungen
 Vermittlung aktueller Themen wie beispielsweise Umweltschutz, Recycling,
gesunde Ernährung, Verarbeitung von Ernteprodukten
 Vor- und Darstellung des Nachbarschaftsgartens im Quartier und in der Stadt
Strausberg inkl. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
 Förderung der Kommunikation zwischen unterschiedlichen Kulturen im
Quartier und Aktivierung einer gesunden Nachbarschaft über den Garten
3
Kooperationspartner
Eine Zusammenarbeit mit folgenden Akteuren ist gewünscht:
 Quartiersmanagement Hegermühle
 Vereine und Einrichtungen vor Ort
 NABU Strausberg
 Gemeinschaftsgärten und Gartennetzwerke in Berlin und Brandenburg
Anforderungen
Gesucht wird eine Gruppe, Organisation oder Einzelperson, welche die oben
beschriebenen Ziele und Aufgaben mit Kreativität und Engagement
verantwortungsvoll umsetzt. Der/die Bewerber*innen sollten über fachliche
Kompetenz und Erfahrung im Bereich Gemeinschafts- und Nachbarschaftsgärten
sowie interkulturelle Kompetenz und Kommunikationsgeschick verfügen.
Gartenpädagogische Qualifikationen und Erfahrungen im Bereich ökologischer
Landbau sind wünschenswert.
Kenntnisse der Stadt Strausberg und speziell des Gebietes Hegermühle und der
Trägerlandschaft als auch Erfahrungen in der Fördermittelabrechnung und Bewirtschaftung sind wünschenswert.
Die Durchführung des Projektes erfolgt in Abstimmung mit dem
Quartiersmanagement Hegermühle. Kooperationsbereitschaft und regelmäßige
Berichterstattung wird vorausgesetzt.
Projektzeitraum und Finanzierung
Die vorgesehene Projektlaufzeit ist September 2016 bis Ende Dezember 2018.
Für die Umsetzung des Projektes stehen aus dem Programm „Soziale Stadt Investitionen im Quartier“: insgesamt 23.000 Euro wie folgt zur Verfügung:



für das Jahr 2016: 3.000 Euro
für das Jahr 2017: 10.000 Euro
für das Jahr 2018: 10.000 Euro
Die angeführten Fördermittel aus dem Programm „Soziale Stadt - Investitionen
im Quartier“ dienen zur Deckung der Kosten für Personal, Honorare, Sachmittel,
Overhead (u. a. Begleitung, Netzwerkarbeit, Öffentlichkeitsarbeit) und
Gemeinbedarf.
Für weitere bauliche Investitionen in den Nachbarschaftsgarten sowie ggf.
Pflanzen und Erde steht ein gesondertes Budget im Rahmen des Programms
„Soziale Stadt - Investitionen im Quartier“ zur Verfügung.
4
Für Honorare und Personalkosten ist der Stundensatz unter Beachtung des
Besserstellungsverbotes der LHO anzugeben. Die Honorarkosten müssen
mindestens den Mindestlohnbestimmungen des Landes Brandenburg
entsprechen.
Es soll eine Beteiligung mit Eigenleistungen von mindestens 10% der
Gesamtkosten erfolgen. Der Eigenanteil kann in Form von Eigenleistungen (z. B.
ehrenamtlicher Tätigkeit, Bereitstellung von Räumlichkeiten, Bereitstellung von
Material) erbracht werden.
Eine Weiterführung des Projektes nach Ablauf der Förderphase ist im Sinne der
Nachhaltigkeit wünschenswert. Dazu sind durch den Projektträger weitere
mögliche Finanzierungen auch außerhalb des Programms „Soziale Stadt Investitionen im Quartier“ zu prüfen.
Zur Abwicklung des Projektes gehört die eigenständige Bewirtschaftung und
Umsetzung von Fördermitteln im Programm „Soziale Stadt - Investitionen im
Quartier“ als Fördernehmer des Projektes über die Fachgruppe Stadtplanung der
Stadt Strausberg sowie der selbstständige Abruf der benötigten Fördermittel über
die Fachgruppe Stadtplanung der Stadt Strausberg, die Finanzabrechnung und
die Auswertung des Projektes (inkl. Sachbericht).
Einzureichende Unterlagen


detailliertes Durchführungs- und Maßnahmenkonzept
detaillierter Finanz- und Zeitplan anhand des beigefügten Formulars
Alle Kostenpositionen sind in originäre Projektkosten (Honorarkosten,
Sachkosten, Nebenkosten) aufzuschlüsseln. Bei Personalkosten und Honoraren
sind die Anzahl der Arbeitsstunden und, je nach Art und Tätigkeit, die
entsprechenden Stundensätze anzugeben. Die Vergütung erfolgt nach Art der
Tätigkeit, nicht nach Qualifikation der Mitarbeiter.


Benennung der Projektmitarbeiter*innen und Nachweis der fachlichen
Qualifikation
Referenzen
Bewerbungsfrist
Die Bewerbungsunterlagen sind bis Mittwoch, den 03.08.2016 (12 Uhr) sowohl
per Post als auch digital beim Quartiersmanagement Hegermühle, Am
Herrensee 10, 15344 Strausberg bzw. unter [email protected]
einzureichen. Verspätet eingegangene Bewerbungen können nicht mehr
berücksichtigt werden.
5
Für die Vergabeentscheidung findet voraussichtlich am 17. oder 18.08.2016 ein
Auswahlgespräch statt. Bitte merken Sie sich diesen Termin vor. Gesonderte
Einladungen dazu erfolgen rechtzeitig im Vorfeld.
Für Nachfragen steht Ihnen das Quartiersmanagement Hegermühle, Tel. 033413804520, gern zur Verfügung. Weitere Informationen zum QM Hegermühle
entnehmen Sie bitte der Internetpräsentation unter www.stadt-strausberg.de.
Hinweise
Bei dem Verfahren handelt es sich um die beabsichtige Vergabe einer
Zuwendung und nicht um ein Interessenbekundungsverfahren gem. § 7 LHO
oder eine Ausschreibung im Sinne des § 55 LHO. Rechtliche Forderungen oder
Ansprüche auf Ausführung der Maßnahme oder finanzielle Mittel seitens der
Bewerber bestehen mit der Teilnahme am Auswahlverfahren nicht. Die
Teilnahme ist unverbindlich, Kosten werden den Bewerbern im Rahmen des
Verfahrens nicht erstattet.
Die eingereichten Projektanträge werden einem Auswahlgremium vorgestellt, in
dem die Steuerungsrunde des Quartiersmanagements, ggf. auch relevante
Fachämter der Stadtverwaltung Strausberg und auch Mitglieder des
Quartiersrats vertreten sind. Dieses Gremium trifft im Rahmen der zur Verfügung
stehenden Fördermittel die Vergabeentscheidung. Der Antragsteller erklärt sich
damit einverstanden, dass das Angebot und die darin enthaltenen - auch
personenbezogenen - Daten an das für das Projekt zuständige Auswahlgremium
zu oben beschriebenem Zweck weiter ge-geben werden.
Strausberg, den 06.07.2016
QM Hegermühle