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Hat‘s Geklickt?
Gurtanlegepflicht
Polizeipräsidium Schwaben Nord
Unsere gemeinsamen Ziele
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Zahl der Verkehrstoten senken
Gesamtzahl der Verkehrsunfälle und die
Zahl der Verletzten vermindern
Unfallgefahren reduzieren
Lebensretter Nr. 1 – Der Sicherheitsgurt!
Obwohl in Deutschland die Gurtpflicht bereits vor über 30
Jahren eingeführt wurde, sterben immer noch Menschen
bei schweren Verkehrsunfällen, weil sie den Sicherheitsgurt
nicht angelegt hatten.
Eine Untersuchung des Deutschen Verkehrssicherheitsrates
e.V. (DVR) ergab, dass knapp 20 % der bei Verkehrsunfällen
Getöteten nicht angegurtet waren.
Der Sicherheitsgurt schützt Sie und Ihre Mitfahrer vor
schweren und schwersten Verletzungen. Darum gilt:
„Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt
angelegt sein.“
Übrigens:
Verstöße werden mit Verwarnungs-/Bußgeld geahndet:
• Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes – 30 Euro
• Als Kfz-Führer/Verantwortlicher ein Kind ohne
Sicherung befördert bzw. nicht für Sicherung
gesorgt – 60 Euro / 1 Punkt
Verkehrssicherheit – geht uns alle an!
» Herausgeber:
Polizeipräsidium Schwaben Nord
Abteilung Einsatz - E2 / VK,
Erstellung: VPI Augsburg / Verkehrsaufklärung
Gögginger Straße 43
86159 Augsburg
Telefon 0821 / 323 - 0
» Druck: Eigendruck im Selbstverlag