Hat‘s Geklickt? Gurtanlegepflicht Polizeipräsidium Schwaben Nord Unsere gemeinsamen Ziele » » » » Zahl der Verkehrstoten senken Gesamtzahl der Verkehrsunfälle und die Zahl der Verletzten vermindern Unfallgefahren reduzieren Lebensretter Nr. 1 – Der Sicherheitsgurt! Obwohl in Deutschland die Gurtpflicht bereits vor über 30 Jahren eingeführt wurde, sterben immer noch Menschen bei schweren Verkehrsunfällen, weil sie den Sicherheitsgurt nicht angelegt hatten. Eine Untersuchung des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V. (DVR) ergab, dass knapp 20 % der bei Verkehrsunfällen Getöteten nicht angegurtet waren. Der Sicherheitsgurt schützt Sie und Ihre Mitfahrer vor schweren und schwersten Verletzungen. Darum gilt: „Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein.“ Übrigens: Verstöße werden mit Verwarnungs-/Bußgeld geahndet: • Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes – 30 Euro • Als Kfz-Führer/Verantwortlicher ein Kind ohne Sicherung befördert bzw. nicht für Sicherung gesorgt – 60 Euro / 1 Punkt Verkehrssicherheit – geht uns alle an! » Herausgeber: Polizeipräsidium Schwaben Nord Abteilung Einsatz - E2 / VK, Erstellung: VPI Augsburg / Verkehrsaufklärung Gögginger Straße 43 86159 Augsburg Telefon 0821 / 323 - 0 » Druck: Eigendruck im Selbstverlag
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