Neues Auszahlungsmodell Antworten auf häufige Fragen FAQ

Eidgenössisches Departement für Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport VBS
Bundesamt für Sport BASPO
Jugend- und Erwachsenensport
Neues Auszahlungsmodell
Antworten auf häufige Fragen FAQ
1 Fakten
1.1 Neues Auszahlungsmodell
Per 1. Januar 2017 führt das BASPO ein neues Auszahlungsmodell ein. Alle Angebote (Kurse und Lager), die nach dem 1.1.2017 vom Coach abgeschlossen (Schritt «Angebot abschliessen + zur Auszahlung weiterleiten») werden, werden nach dem neuen Auszahlungsmodell ausbezahlt.
Nach Abschluss der Kontrolle erhält der Kursorganisator 80% der Subventionen ausbezahlt (Teilzahlung). Die Restzahlung von maximal 20% erfolgt zu Beginn des Folgejahres.
Das neue Auszahlungsmodell dient in erster Linie der Kreditsteuerung. Es erlaubt mit der Akontozahlung, Teilzahlung (80% nach Angebotsschluss) und Restzahlung (max. 20% nach Ende des Jahres)
eine bestmögliche Ausschöpfung des J+S-Kredits zu Gunsten des Sports.
Vorsorgliche, möglicherweise zu starke Beitragskürzungen können vermieden werden.
Die Organisatoren erhalten die Beiträge gestaffelt. Die verbesserte Kreditsteuerung gibt ihnen jedoch
auch Planungssicherheit: 80% sind garantiert.
Akontozahlungen werden bei Kursen weiterhin möglich sein. Es gelten die aktuellen Bedingungen:
Kursdauer min. 30 Wochen.
1.2 Zusätzliche Mittel für J+S
Nachdem der Bundesrat der Gesamtschau Sport zugestimmt hat, werden ab 2017 zusätzliche Mittel
für J+S im Bundesbudget eingestellt.
Die zusätzlichen Mittel wurden unter der Bedingung gesprochen, dass
- das aktuelle J+S-Programm mit bestehenden Beitragssätzen weitergeführt wird: keine Beitragskürzung, keine -erhöhung,
- keine zusätzlichen Subventionstatbestände geschaffen werden ( keine neuen Sportarten)
-
das BASPO die Kreditsteuerung verbessert: Überwachung der Nachfrage, Abschätzung der
Entwicklung, Controlling des J+S-Kredits, etc.
Bei gleichem Nachfragewachstum (7%) von J+S und unter der Annahme, dass das Parlament jeweils
dem beantragten Budget zustimmen wird, gehen wir davon aus, dass die aktuellen Beitragssätze vorläufig beibehalten werden können.
2 Antworten auf häufige Fragen
2.1 Warum führt das BASPO das neue Auszahlungsmodell
ein?
Das neue Auszahlungsmodell erlaubt mit der Akontozahlung, der Teil- und der Restzahlung, den J+SKredit zu steuern und die Organisatoren von J+S-Kursen und Lagern (Angeboten) bestmöglich zu unterstützen.
Dadurch kann das BASPO vorsorgliche Beitragssenkungen vermeiden und den Organisatoren von
J+S-Kursen und -Lagern (Vereine, Verbände, Schulen, Gemeinden …) Planungssicherheit gewährleisten.
Ist das Wachstum bei den J+S-Kursen und Lagern so hoch, dass der J+S-Kredit nicht ausreichen
sollte, werden Ende Jahr die restlichen Mittel auf die abgeschlossenen Angebote (Kurse und Lager)
verteilt. Dies wäre eine nachträgliche Beitragskürzung um «so viel wie nötig» und «so wenig wie möglich».
2.2 Ab wann gilt das neue Auszahlungsmodell?
Ab 1. Januar 2017.
2.3 Welche Angebote (Kurse und Lager) sind davon betroffen?
Alle Angebote (Kurse und Lager), die am 1.1.2017 oder später vom J+S-Coach abgeschlossen und
zur Kontrolle an den Kanton weitergeleitet werden (Schritt: «Angebot abschliessen + zur Auszahlung
weiterleiten») laufen nach dem neuen Auszahlungsmodell.
Alle Angebote (Kurse und Lager), die am 31.12.2016 oder vorher abgeschlossen werden (Schritt:
«Angebot abschliessen + zur Auszahlung weiterleiten»), laufen noch nach dem aktuellen Auszahlungsmodell.
2.4 Ist das neue Auszahlungsmodell eine verkappte Beitragskürzung?
Nein. J+S erhält ab 2017 zusätzliche Mittel. Unter der Annahme, dass
- das Parlament jeweils dem beantragten Budget zustimmen wird
und
- das Nachfragewachstum nicht über 7% steigt
wird das BASPO die aktuellen Beitragssätze vorläufig beibehalten können.
2/3
Falls das Wachstum weiterhin steigt und Ende des Jahres nicht mehr 20% ausbezahlt werden können, sondern beispielsweise nur noch 17%, wäre dies eine nachträgliche minimale Beitragskürzung.
2.5 Könnte nach Abschluss des Jahres auch mehr als 20%
ausbezahlt werden?
Nein. Parlament und Bundesrat haben die zusätzlichen Mittel gewährt unter den Bedingungen, dass:
- das aktuelle J+S-Programm mit bestehenden Beitragssätzen weitergeführt wird: keine Beitragskürzung, keine -erhöhung,
- keine zusätzlichen Subventionstatbestände geschaffen werden ( keine neuen Sportarten)
- das BASPO die Kreditsteuerung verbessert: Überwachung der Nachfrage, Abschätzung der
Entwicklung, Controlling des J+S-Kredits, etc.
2.6 Es wird gesagt, dass Ende Jahr max. 20% ausbezahlt
werden. Könnten es auch 0% sein?
Theoretisch ja, aber das ist unwahrscheinlich.
Begründung: siehe 1.2 Zusätzliche Mittel für J+S
2.7 Was bedeutet das neue Auszahlungsmodell für die
Akontozahlungen?
Es kann weiterhin Akontozahlungen geben.
Die Bedingungen wann Akontozahlungen ausgelöst werden (können), sind die gleichen wie heute:
Kursdauer von mind. 30 Wochen.
2.8 Wird die Akontozahlung auf 100% oder auf 80% berechnet?
Basis für die Berechnung der Akontozahlung sind 100% der geschätzten Subventionen.
3/3