Schulsozialarbeit im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Bildung ist ein wichtiges Potential für Teilhabe an der Gesellschaft. Der Kreistag hat Bildung als höchste politische Priorität des Landkreises definiert. Unter dem Motto „Niemand soll verloren gehen“ stärkt der Landkreis in Kooperation mit dem Bündnis „Familienfreundlich im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald“ Bildungslandschaften und legt Wert auf Prävention. Schulsozialarbeit im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Schulsozialarbeit trägt zu gelingenden Bildungsbiographien bei Kindern und Jugendlichen bei und daher fördert der Landkreis Schulsozialarbeit an allen allgemeinbildenden Schulformen. Die Qualitätsstandards für Schulsozialarbeit im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald bieten einen verlässlichen Rahmen für die Akteure und Kooperationspartner von Schulsozialarbeit. Folgende Materialien zur Schulsozialarbeit finden Sie auf der Homepage des Landkreises: – Förderrichtlinien des Landkreises – Qualitätsstandards für Schulsozialarbeit – Muster für eine Kooperationsvereinbarung Landratsamt Breisgau- Hochschwarzwald Fachbereich 250 Jugendamt Fachstelle Schulsozialarbeit Bianka Kölbl Stadtstraße 2 79104 Freiburg im Breisgau Telefon: 0761 2187-2515 Telefax: 0761 2187-72515 E-Mail: [email protected] www.breisgau-hochschwarzwald.de Titelbild: fotolia.com, Foto-ID: #56711527, Urheber: Christian Schwier Schulsozialarbeit… Grundsätze von Schulsozialarbeit Förderung von Schulsozialarbeit ●● b ietet Projekte für Gruppen und Klassen zur Lösung von Konflikten und zur Förderung von Klassen-Gemeinschaft ●● Die Fachkräfte der Schulsozialarbeit behandeln die ihnen anvertrauten Themen vertraulich und unterliegen der Schweigepflicht ●● S chulsozialarbeit kann an allen öffentlichen Schulformen gefördert werden ●● fördert Schülerinnen und Schüler in ihrer persönlichen Entwicklung ●● D ie Angebote der Schulsozialarbeit sind freiwillig ●● unterstützt Eltern in Erziehungsfragen ●● Schulsozialarbeit ist präventiv ●● b erät Lehrerinnen und Lehrer im schulischen Alltag ●● S chulsozialarbeit fördert Partizipation und Mitbestimmung ●● ist Jugendhilfe an der Schule ●● A ntragsberechtigt sind die öffentlichen Schulträger ●● D urchführung der Schulsozialarbeit kann durch die Schulträger oder durch freie Träger der Jugendhilfe erfolgen Anteilige Förderung durch: – den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald www.breisgau-hochschwarzwald.de ●● u nterstützt die Schule bei der Umsetzung des Erziehungs- und Bildungsauftrages mit sozialpädagogischer Fachlichkeit – das Land Baden-Württemberg www.kvjs.de ●● b eteiligt sich an der Schulentwicklung und gestaltet den Lern- und Lebensort Schule mit – den Schulträger ●● ist vernetzt im Gemeinwesen Fachstelle Schulsozialarbeit beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Schulsozialarbeit richtet sich an… ●● Schülerinnen und Schüler ●● B eratung und Begleitung der Fachkräfte ●● Eltern und Erziehungsberechtigte ●● Lehrerinnen und Lehrer ●● B eratung der Schulen, Schulträger und Träger der Schulsozialarbeit ●● Schulleitung und Schulgemeinschaft ●● Abwicklung des Förderverfahrens Abbildung: fotolia.com, Foto-ID: #56715682, Urheber: Christian Schwier
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