Informationen Schulsozialarbeit 06.2016

Schulsozialarbeit im Landkreis
Breisgau-Hochschwarzwald
Bildung ist ein wichtiges Potential für Teilhabe
an der Gesellschaft.
Der Kreistag hat Bildung als höchste politische
Priorität des Landkreises definiert.
Unter dem Motto „Niemand soll verloren gehen“
stärkt der Landkreis in Kooperation mit dem
Bündnis „Familienfreundlich im Landkreis
Breisgau-Hochschwarzwald“ Bildungslandschaften und legt Wert auf Prävention.
Schulsozialarbeit
im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Schulsozialarbeit trägt zu gelingenden
Bildungsbiographien bei Kindern und Jugendlichen bei und daher fördert der Landkreis
Schulsozialarbeit an allen allgemeinbildenden
Schulformen.
Die Qualitätsstandards für Schulsozialarbeit im
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald bieten
einen verlässlichen Rahmen für die Akteure und
Kooperationspartner von Schulsozialarbeit.
Folgende Materialien zur Schulsozialarbeit
finden Sie auf der Homepage des Landkreises:
– Förderrichtlinien des Landkreises
– Qualitätsstandards für Schulsozialarbeit
– Muster für eine Kooperationsvereinbarung
Landratsamt
Breisgau- Hochschwarzwald
Fachbereich 250
Jugendamt
Fachstelle Schulsozialarbeit
Bianka Kölbl
Stadtstraße 2
79104 Freiburg im Breisgau
Telefon: 0761 2187-2515
Telefax: 0761 2187-72515
E-Mail: [email protected]
www.breisgau-hochschwarzwald.de
Titelbild: fotolia.com, Foto-ID: #56711527, Urheber: Christian Schwier
Schulsozialarbeit…
Grundsätze von
Schulsozialarbeit
Förderung von
Schulsozialarbeit
●● b
ietet Projekte für Gruppen und Klassen zur
Lösung von Konflikten und zur Förderung von
Klassen-Gemeinschaft
●● Die Fachkräfte der Schulsozialarbeit
behandeln die ihnen anvertrauten Themen
vertraulich und unterliegen der Schweigepflicht
●● S
chulsozialarbeit kann an allen öffentlichen
Schulformen gefördert werden
●● fördert Schülerinnen und Schüler in ihrer
persönlichen Entwicklung
●● D
ie Angebote der Schulsozialarbeit sind
freiwillig
●● unterstützt Eltern in Erziehungsfragen
●● Schulsozialarbeit ist präventiv
●● b
erät Lehrerinnen und Lehrer im schulischen
Alltag
●● S
chulsozialarbeit fördert Partizipation und
Mitbestimmung
●● ist Jugendhilfe an der Schule
●● A
ntragsberechtigt sind die öffentlichen
Schulträger
●● D
urchführung der Schulsozialarbeit kann
durch die Schulträger oder durch freie
Träger der Jugendhilfe erfolgen
Anteilige Förderung durch:
– den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
www.breisgau-hochschwarzwald.de
●● u
nterstützt die Schule bei der Umsetzung des
Erziehungs- und Bildungsauftrages mit
sozialpädagogischer Fachlichkeit
– das Land Baden-Württemberg
www.kvjs.de
●● b
eteiligt sich an der Schulentwicklung und
gestaltet den Lern- und Lebensort Schule mit
– den Schulträger
●● ist vernetzt im Gemeinwesen
Fachstelle Schulsozialarbeit
beim Landratsamt
Breisgau-Hochschwarzwald
Schulsozialarbeit richtet
sich an…
●● Schülerinnen und Schüler
●● B
eratung und Begleitung der
Fachkräfte
●● Eltern und Erziehungsberechtigte
●● Lehrerinnen und Lehrer
●● B
eratung der Schulen, Schulträger und
Träger der Schulsozialarbeit
●● Schulleitung und Schulgemeinschaft
●● Abwicklung des Förderverfahrens
Abbildung: fotolia.com, Foto-ID: #56715682, Urheber: Christian Schwier