Arbeit und Leben DGB/VHS NW Arbeit und Leben DGB/VHS NW Arbeit und Leben DGB/VHS NW Landesarbeitsgemeinschaft Mintropstraße 20 40215 Düsseldorf Tel.: 0211 - 93800 -17 / -18 Fax: 0211 - 93800 -27 E-Mail: [email protected] Internet: www.aulnrw.de Das Angebot 2016 für Schwerbehindertenvertretungen und Betriebs- und Personalräte, die sich für die Interessen behinderter Menschen einsetzen Vorwort „Unser umfangreiches Seminarprogramm für Schwerbehindertenvertretungen bietet sowohl fundiertes Basiswissen für neu gewählte, als auch umfassendes Vertiefungs- und Spezialwissen für erfahrene Kolleginnen und Kollegen.“ Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit unserem umfangreichen Seminarprogramm unterstützen wir Schwerbehindertenvertretungen und Betriebs- und Personalräte, die sich für die Interessen schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen im Betrieb einsetzen. Für die neu gewählten Schwerbehindertenvertretungen geht es auch im Jahr zwei nach der Wahl darum, sich fundiertes Basiswissen anzueignen. Unsere Grundlagenund Aufbauseminare bieten ein solides Fundament. Neu sind unsere Vertiefungsseminare. Alle Handlungsfelder, die grundlegend und regelmäßig für die Arbeit als Schwerbehindertenvertretung erforderlich sind, werden hier handlungs- und praxisorientiert vertieft. Für eine erfolgreiche Schwerbehindertenvertretungsarbeit ist Grundwissen im Betriebsverfassungs- und im Arbeits- und Tarifvertragsrecht erforderlich. Angebote hierzu können unserem Programm entnommen werden. Die Arbeit hat sich in Verwaltungen und Betrieben in den letzten Jahren verändert. Diese Entwicklung wird in den nächsten Jahren weitergehen. Hierfür ist das Stichwort Arbeit 4.0 zu nennen. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz gewinnt deshalb an Bedeutung. Unsere Angebote bieten umfangreiches Wissen zu allen relevanten Praxisfeldern. Dazu gehören Grundlagenseminare, die Auseinandersetzung mit psychischen Belastungen und Erkrankungen und natürlich die Umsetzung von Gefährdungsbeurteilungen. Für das Betriebliche Eingliederungsmanagement bieten wir neben den Seminarangeboten auch eine eigene Qualifizierungsreihe an. Und weil die Interessen wirkungsvoll durchgesetzt werden müssen, bieten wir Seminare zur überzeugenden Rede und zu professionellem Verhandeln an. Wir unterstützen je nach Anliegen auch durch Coaching, Beratung und Moderation. Gesetzliche Grundlage für die Teilnahme an unseren Seminaren sind § 96 Abs. 4 SGB IX für Schwerbehindertenvertretungen, § 37 Abs. 6 BetrVG für Betriebsräte und § 42 Abs. 5 LPVG NRW bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG für Personalräte. Für Fragen oder Anregungen zu unserem Programm stehen wir gerne zur Verfügung. Ein Anruf genügt! Wir hoffen, Neugier geweckt zu haben und laden herzlich zur Teilnahme ein! Günter Schneider Landesgeschäftsführer und Pädagogischer Leiter Gerda Krug Bildungsreferentin 3 4 Inhalt Grundlagenseminare ❚ Grundlagen der Schwerbehindertenvertretungsarbeit I – Rechte und Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung ................................................................................... ❚ Grundlagen der Schwerbehindertenvertretungsarbeit II – Prävention und Sicherung von Beschäftigungsverhältnissen schwerbehinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer .. ❚ Schwarz auf Weiß – Schreiben in der Schwerbehindertenvertretungsarbeit rechtssicher gestalten und professionell verwalten ...................................................... ❚ Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) – Aller Anfang ist … gar nicht so schwer ...... ❚ Arbeits- und Tarifvertragsrecht I ................................................................................ ❚ Einführung in den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz – Gesund arbeiten? Aber sicher! ............................................................................................................ Vertiefungsseminare ❚ Leistungsbeurteilung, -vergütung und Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung NEU ................................................................................................. ❚ Die Gleichstellung – Eine Aufgabe für die Schwerbehindertenvertretung NEU .............. ❚ Arbeitsorganisation in der Schwerbehindertenvertretung NEU ...................................... ❚ Öffentlichkeitsarbeit in der Schwerbehindertenvertretung NEU .................................... ❚ Aktuelle Rechtsprechung im Schwerbehindertenrecht NEU .......................................... ❚ Der Widerspruch im Anerkennungsverfahren zur Schwerbehinderteneigenschaft NEU ..... ❚ Die Zusammenarbeit der Schwerbehindertenvertretung mit internen und externen Partnern NEU ....................................................................................... ❚ Die Schwerbehindertenversammlung attraktiv und überzeugend gestalten NEU ............. Inhalt 6 8 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 Arbeits- und Sozialrecht ❚ Meine (persönlichen) Rechte als Schwerbehindertenvertretung – Vom Kündigungsschutz bis zur Arbeitsbefreiung NEU .................................................................................... 22 ❚ Rentenrecht aktuell – Teil I ...................................................................................... 23 ❚ Rentenrecht aktuell – Teil II ..................................................................................... 24 Seminare in Erfurt mit Teilnahme an einer öffentlichen Sitzung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ❚ Rechtsprechung und Entwicklung im Kündigungsschutz – auch für schwerbehinderte Menschen ............................................................................................................... 26 ❚ Betriebsübergang, Haftung im Arbeitsverhältnis und Aktuelles zum AGG – auch für schwerbehinderte Menschen ..................................................................................... 27 Arbeits- und Gesundheitsschutz – Ein zentrales Interesse der Beschäftigten im Betrieb – Das Angebot von Arbeit und Leben NW ........................................................................ 28 Grundwissen Arbeits- und Gesundheitsschutz ............................................................... ❚ Einführung in den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz – Gesund arbeiten? Aber sicher! ............................................................................................................ 29 ❚ Aufbauseminar Arbeits- und Gesundheitsschutz – Prävention geht vor! ......................... 30 ❚ Der Arbeitsschutzausschuss – Ziele und Gestaltungsmöglichkeiten NEU ........................ 31 ❚ Die Gefährdungsbeurteilung – Ein Überblick ............................................................. 32 Praxisfelder im Arbeits- und Gesundheitsschutz ❚ Methoden zur Messung psychischer Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung ........... 33 ❚ Lebensphasenorientierte Arbeitszeitgestaltung im Betrieb NEU .................................... 34 ❚ Die Auswirkungen von Führungsverhalten auf die Gesundheit der Beschäftigten .... ❚ Alternde Belegschaften und Anforderungen an zukünftige Arbeitsgestaltung NEU ... ❚ Indirekte Steuerung und die Konsequenzen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz .. ❚ Mobbing, Bossing und Co. – Psychosoziale Belastungen am Arbeitsplatz ............... ❚ Indirekte Steuerung und Arbeitszeit – Handlungsstrategien für Interessenvertretungen NEU ............................................................................................ Psychische Belastungen und Erkrankungen ❚ „Burnout“, Depressionen & Co. - Psychisch erkrankte Menschen in der Arbeitswelt ...................................................................................................... ❚ Psychische Belastungen, Stress und Burnout – (K)ein Thema im Betrieb? .............. ❚ Die eigene Arbeitsfähigkeit bewahren NEU.......................................................... ❚ Wieder zur Arbeit – Aber wann und wie? ............................................................. ❚ Kommunikation mit psychisch kranken Menschen ............................................... ❚ Umgang mit Sucht am Arbeitsplatz .................................................................... 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 Betriebliches Eingliederungsmanagement ❚ Betriebliches Eingliederungsmanagement und krankheitsbedingte Kündigung ........ ❚ Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements in der Praxis ............... ❚ Externe Hilfen im Betrieblichen Eingliederungsmanagement ............................... ❚ Das Betriebliche Eingliederungsmanagement von A-Z – Ein Überblick ................... ❚ Ausbildung zum Eingliederungsberater/zur Eingliederungsberaterin – Professionelles Betriebliches Eingliederungsmanagement ..................................... 51 Tagungen ❚ Interessen vertreten – Teilhabe ermöglichen – 5. Fachtagung für Schwerbehindertenvertretungen sowie Betriebs- und Personalräte, die sich für die Interessen von schwerbehinderten Menschen einsetzen ................. ❚ Arbeitsrechtstage Rhein-Ruhr ............................................................................ ❚ 5. Tag für betriebliche Interessenvertreterinnen ................................................... ❚ 8. Gesundheitstag ............................................................................................ 53 54 57 59 Messen ❚ Reha-Care 2016 – Begleitseminar zur Messe und zum Kongress .......................... ❚ Arbeitsschutz aktuell 2016 – Begleitseminar zur Messe und zum Kongress ........... ❚ Orgatec 2016 – Begleitseminar zur Messe NEU .................................................. 60 61 62 47 48 49 50 Kommunikation und Konfliktbewältigung ❚ Rhetorik I – Erfolgreich Argumentieren und Verhandeln ........................................ 63 ❚ Rhetorik II – Die wirkungsvolle Rede .................................................................. 64 ❚ Das Beratungsgespräch in der Schwerbehindertenvertretung ................................ 65 Organisatorisches ❚ In eigener Sache .............................................................................................. ❚ Terminübersicht 2016 ...................................................................................... ❚ Unsere Tagungsstätten ..................................................................................... ❚ Teilnahmebedingungen ..................................................................................... ❚ Service ........................................................................................................... ❚ Anmeldeformular ............................................................................................. 67 68 70 72 74 77 5 6 Grundlagenseminare 7 Für alle mehrtägigen Seminare werden 14 Stunden, für alle eintägigen Seminare werden 7 Stunden als Fortbildung für CDMPs und CRTWCs anerkannt. Grundlagen der Schwerbehindertenvertretungsarbeit I – Chancen und Möglichkeiten Das Seminar bietet Basiswissen für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung und des Betriebs-/Personalrats, der auch für die Interessenvertretung schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen im Betrieb zuständig ist. Es vermittelt einen handlungsorientierten Überblick über die wichtigsten Bestimmungen des SGB IX und zeigt die praxisnahe Anwendung. Seminarinhalte ❚ Der Aufbau des SGB IX ❚ Der Behindertenbegriff gemäß § 2 SGB IX ❚ Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe ❚ Aufgaben, Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung (§§ 95, 96 SGB IX) ❚ Die Rolle der Schwerbehindertenvertretung ❚ Pflichten des Arbeitgebers ❚ Rechte schwerbehinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ❚ Das Anerkennungsverfahren bei der Versorgungsverwaltung/Widerspruchsvorbehalt ❚ Der Gleichstellungsantrag ❚ Zusatzurlaub/Mehrarbeit ❚ Die Schwerbehindertenversammlung ❚ Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern „Ich bin als Schwerbehindertenvertreterin neu gewählt und habe an dem Grundlagenseminar von Arbeit und Leben teilgenommen. Das Seminar ist durch seine Methodenvielfalt so richtig gut bei mir angekommen. Ich habe viel gelernt, das Seminar war sehr informativ. Ich habe nun eine gute Basis für meine weitere Entwicklung als Schwerbehindertenvertreterin.“ Annette Wolf, Schwerbehindertenvertreterin der KEUKO GmbH und Co. KG „Arbeit und Leben hat mir anhand von griffigen Fallbeispielen gezeigt, dass gute Grundlagen bei den Sozialgesetzen für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung sehr wichtig sind. Ich habe viel für meine Arbeit als Schwerbehindertenvertreter mitgenommen.“ Bernd Rölle, Schwerbehindertenvertreter der regio iT GmbH Seminardaten 15.02. – 19.02.2016 Beginn: 10.00 Uhr Wesel, Welcome Hotel Rheinresidenz 16-SB00002 890,00 EUR zzgl. 475,00 EUR Übernachtung und 361,00 EUR Tagungsstättenpauschale 17.10. – 21.10.2016 Beginn: 10.00 Uhr Wesel, Welcome Hotel Rheinresidenz 16-SB00003 890,00 EUR zzgl. 475,00 EUR Übernachtung und 361,00 EUR Tagungsstättenpauschale 8 Grundlagenseminare Grundlagen der Schwerbehindertenvertretungsarbeit II – Prävention und Sicherung von Beschäftigungsverhältnissen schwerbehinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zeigt den Arbeitgebern und Schwerbehindertenvertretungen verschiedenste Hilfeleistungen zur Vermeidung einer Kündigung auf. Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen die Prävention und der Erhalt von Beschäftigungsverhältnissen für schwerbehinderte Menschen. Die besonderen Hilfen zur Beratung, insbesondere die finanziellen Leistungen der Instanzen, um das Arbeitsverhältnis möglichst dauerhaft fortzusetzen, werden dargestellt und gemeinsam praxisnah vertieft. Seminarinhalte ❚ Prävention und Integration als gemeinsame Aufgabe des Arbeitgebers, des Betriebs-/ Personalrates und der Schwerbehindertenvertretung. ❚ Hilfen externer Instanzen zur Sicherung des Arbeitsverhältnisses ❙ Durch die örtlichen Fachstellen ❙ Durch Leistungen der Integrationsämter und der Sozialleistungsträger ❚ Vernetzung der internen/externen Akteure ❚ Allgemeine Bestimmungen des Kündigungsschutzes/Kündigungsarten ❚ Der besondere Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen ❙ Wann greift der besondere Kündigungsschutz nicht ❙ Erfordernis der Zustimmung durch das Integrationsamt ❙ Das formelle Zustimmungsverfahren ❙ Entscheidung des Integrationsamtes/Widerspruchsmöglichkeit ❙ Eingeschränktes Ermessen Grundlagenseminare Die Referentinnen und Referenten unserer Grundlagenseminare sind: Martin Bsdurek, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen NRW e.V. Felizitas Ißelmann, Frank Peters, Manfred Rüdebusch, Leiterin der Örtlichen Betriebsrat der EWE AG, Schwerbehindertenvertreter Fürsorgestelle Oberhausen, Schwerpunkt SGB IX bei EVOBUS/Daimler Disability Managerin Monika Schneck, Schwerbehindertenvertreterin und Personalrätin bei der Emschergenossenschaft/ Lippeverband Ramona Kusch, Schwerbehindertenvertreterin der Stadt Bochum Ina Wonschik, Schwerbehindertenvertreterin DHL Solutions Retail GmbH, stellvert. Konzernschwerbehindertenvertreterin Deutsche Post DHL Group Seminardaten 01.02. – 05.02.2016 Beginn: 10.00 Uhr Wesel, Welcome Hotel Rheinresidenz 16-SB00001 890,00 EUR zzgl. 475,00 EUR Übernachtung und 361,00 EUR Tagungsstättenpauschale 11.04. – 15.04.2016 Beginn: 10.00 Uhr Geldern, Hotel See Park 16-SB00004 890,00 EUR zzgl. 420,00 EUR Übernachtung und 320,00 EUR Tagungsstättenpauschale 30.05. – 03.06.2016 Beginn: 10.00 Uhr Castrop-Rauxel, Raj Mahal 16-SB00005 890,00 EUR zzgl. 352,00 EUR Übernachtung und 433,00 EUR Tagungsstättenpauschale 10.10.- 14.10.2016 Beginn: 10.00 Uhr Geldern, Hotel See Park 16-SB00006 890,00 EUR zzgl. 420,00 EUR Übernachtung und 320,00 EUR Tagungsstättenpauschale 9 10 Grundlagenseminare Grundlagenseminare 11 Referenten Thomas Hänschen, Martin Bsdurek, Vorsitzender der Arbeits- Rechtsanwalt gemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen NRW e.V. Schwarz auf Weiß – Schreiben in der Schwerbehindertenvertretungsarbeit rechtssicher gestalten und professionell verwalten Schwarz auf Weiß müssen auch Schwerbehindertenvertretungen nicht zuletzt aus Gründen der Rechtssicherheit vieles zu Papier bringen. Sei es eine bloße Notiz, ein Aktenvermerk, ein Gesprächsprotokoll, ein Antrag oder Anschreiben an den Arbeitgeber, den Betriebs-/Personalrat oder an Behörden und Dienstleister unterschiedlichster Art. Für Anträge gibt es oft Vordrucke, aber viele Sachverhalte müssen gesondert formuliert, verständlich dargestellt, aufgearbeitet, festgehalten und verwaltet werden. Wie organisiere ich mich und meine Arbeit? Wie helfe ich mir zunächst mit Notizen, Protokollen und Aktenvermerken und formuliere dann rechtssichere Schreiben an den Arbeitgeber? Seminarinhalte Persönliche Rechte für die Arbeit erkennen, einfordern und durchsetzen ❚ Wem schreibe ich was, wenn z.B. ❙ ich eine Freistellung durchsetzen möchte ❙ ich an einer Schulungsveranstaltung teilnehmen möchte ❙ der Betrieb die erforderlichen Kosten für meine Tätigkeit (Büro, Literatur usw.) nicht tragen will ❙ ich an der Ausübung des Amtes gehindert werde … Beteiligungen und Befugnisse zur Amtsausübung klären ❚ Wem schreibe ich was, wenn z.B. ❙ ich eine Versammlung der schwerbehinderten Menschen durchführen will ❙ etwas auf die Tagesordnung in die Sitzung des BR/PR gesetzt werden soll ❙ ich an Auswahlverfahren bei Stellenbesetzungen teilnehmen möchte … Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) – Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer Das Seminar bietet Basiswissen für die Betriebsratsarbeit. Es vermittelt handlungsorientierte Kenntnisse über die wichtigsten Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes und wendet sie im Seminar praxisnah an. Seminarinhalte ❚ Rolle und Funktion des Betriebsrats ❚ Grundsätze der Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat gemäß §§ 2, 74 BetrVG ❚ Stellung der Gewerkschaften im Betrieb ❚ Aufgaben des Betriebsrats ❚ Umfang, Stärke und Reichweite der Beteiligungsrechte des Betriebsrats ❚ Beschlussfassung und Geschäftsführung des Betriebsrats ❚ Arbeitsbeziehungen des Betriebsrats ❚ Betriebsversammlung ❚ Beschwerderecht ❚ Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats am Beispiel betrieblicher Probleme Jede Teilnehmerin bzw. jeder Teilnehmer erhält zusätzlich bei dem Seminar die aktuelle Ausgabe der „Arbeits- und Sozialordnung“. Ordnung ist das halbe Leben – Erstellung einer Aktenordnung/eines Ablagesystems Seminardaten Seminardaten 09.03. – 11.03.2016 Beginn: 10.00 Uhr Meschede, Welcome Hotel Hennesee Residenz 16-SB00007 600,00 EUR zzgl. 165,00 EUR Übernachtung und 235,00 EUR Tagungsstättenpauschale 25.01. – 29.01.2016 Beginn: 10.00 Uhr Simonskall, Landhotel Kallbach 16-BR00001 890,00 EUR zzgl. 360,00 EUR Übernachtung und 230,00 EUR Tagungsstättenpauschale 15.02. – 19.02.2016 Beginn: 10.00 Uhr Wesel, Welcome Hotel Rheinresidenz 16-BR00002 890,00 EUR zzgl. 475,00 EUR Übernachtung und 361,00 EUR Tagungsstättenpauschale Weitere Termine sind unserem Jahresprogramm für Betriebsräte, Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen zu entnehmen. 12 Grundlagenseminare Grundlagenseminare 13 Referent Wilfried Seeleib, Sicherheitsingenieur Arbeits- und Tarifvertragsrecht I – Grundlagenseminar Die Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung und die Ausübung von Beteiligungsrechten stehen im Spannungsfeld arbeits- und tarifvertraglicher Bestimmungen. Für eine wirksame Interessenvertretung ist die Kenntnis des Tarifvertragsrechts, des Verfahrens bei Abschluss und Beendigung eines Arbeitsvertrags, der Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers und des Arbeitsschutzes von entscheidender Bedeutung. Neben der Vermittlung dieser rechtlichen Bestimmungen stehen der Gütetermin vor dem Arbeitsgericht sowie eine Themendarstellung aus rechtsanwaltlicher Sicht im Mittelpunkt des Seminars. Eine Analyse mit je einem Arbeitsrichter und einem Rechtsanwalt ermöglicht den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Grundsätze des Arbeitsrechts in ihrer Alltagspraxis nachzuvollziehen und bei der Bewertung von Einzelfällen in die Betriebsratsarbeit einzubeziehen. Seminarinhalte ❚ Arbeitsverhältnis ❚ Arbeitsvertrag ❚ Tarifvertragsgesetz ❚ Tarifvertrag ❚ Erholungsurlaub ❚ Ausschlussfristen ❚ Mindestlohn ❚ Teilzeitarbeit und befristete Arbeit ❚ Das Güteverfahren beim Arbeitsgericht Einführung in den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz – Gesund arbeiten? Aber sicher! Die Kenntnis der optimalen Rahmenbedingungen eines Arbeitsplatzes gehört zum Basiswissen der betrieblichen Interessenvertretung. Nur mit diesem Wissen und einem ganzheitlichen Ansatz gelingt die Mitbestimmung im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. In diesem Seminar werden die Aufgaben und Möglichkeiten beleuchtet und die rechtlichen Rahmenbedingungen vorgestellt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten einen umfassenden Einblick, welche Faktoren eine wichtige Rolle spielen und welche betrieblichen Gestaltungsmöglichkeiten sie haben. Seminarinhalte ❚ Das duale Arbeitsschutzsystem in Deutschland ❚ Europäische und nationale Rechtsgrundlagen ❚ Kooperation mit betrieblichen und externen Akteuren ❚ Vorschriften im Arbeits- und Gesundheitsschutz ❚ Die Gefährdungsbeurteilung als zentrales Element ❚ Mitbestimmungsrechte und -möglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretungen (BR, PR, MAV, SBV) ❚ Veränderte Arbeitswelten und Auswirkungen auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz ❚ Exkursion zur DASA nars ist ein Bestandteil des Semi utsche Arbeits(De SA DA r de Besuch Dortmund. schutzausstellung) in hört der Besuch eines Zu diesem Seminar geGütetermin. Die Vor- und Arbeitsgerichts zum zung erfolgt in der Regel Nachbereitung der Sitn Arbeitsrichter/die zudurch den zuständigeterin. ständige Arbeitsrich Seminardaten 07.03. – 11.03.2016 Beginn: 10.00 Uhr Kamen-Kaiserau, SportHotel 16-BR00003 890,00 EUR zzgl. 380,00 EUR Übernachtung und 330,00 EUR Tagungsstättenpauschale Seminardaten 26.09. – 30.09.2016 Beginn: 10.00 Uhr Wuppertal, Arcadia Hotel 16-BR00004 890,00 EUR zzgl. 380,00 EUR Übernachtung und 450,00 EUR Tagungsstättenpauschale 09.05. – 13.05.2016 Beginn: 10.00 Uhr Dortmund, Ringhotel Drees 16-BR00005 890,00 EUR zzgl. 340,00 EUR Übernachtung und 395,00 EUR Tagungsstättenpauschale 14 Vertiefungsseminare Referent und Referentin Thomas Hänschen, Rechtsanwalt Dorothea Wolf, Juristin, Leiterin der Personalentwicklung, Coach Vertiefungsseminare 15 Referent Prof. Franz Josef Düwell, Vorsitzender Richter des 9. Senats am BAG a.D. Leistungsbeurteilung, -vergütung und Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung Die Gleichstellung – Eine Aufgabe für die Schwerbehindertenvertretung Leistungsdruck war lange Zeit vor allem ein Thema für Beschäftigte in Akkord- oder Prämiensystemen. Inzwischen aber bestimmen Leistungsbeurteilungen und Zielvereinbarungen und der damit verbundene Leistungsdruck immer häufiger den Arbeitsalltag in allen Arbeits- und Beschäftigungsbereichen. Immer öfter haben sich betriebliche Interessenvertretungen mit den Folgen von Überlastung, Burnout und „Entgeltanpassungen“ zu beschäftigen. Im Zentrum des Seminars steht die Frage, wie die Interessenvertretung einen „fairen“ Leistungskompromiss und den Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung vereinbaren und mit welchen Hilfestellungen sie die betroffenen Beschäftigten unterstützen kann. Gemäß § 2 Abs. 3 SGB IX sollen behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50 schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie in Folge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des § 73 SGB IX nicht erlangen oder nicht behalten können. Mit einer Gleichstellung erlangt man grundsätzlich den gleichen „Status“ wie schwerbehinderte Menschen. Die Auswirkungen beziehen sich auf den Kündigungsschutz, auf Einstellungs- und Beschäftigungsanreize, auf Hilfe zur Arbeitsplatzausstattung und auf Betreuung durch spezielle Fachdienste. Die Bedeutung der Gleichstellung und die für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung damit verbundenen Aufgaben stehen im Mittelpunkt dieses Seminars. Mit Prof. Franz Josef Düwell, Mitherausgeber des Praxiskommentars zum SGB IX und Vorsitzendem Richters des BAG a.D. steht uns ein herausragender Experte als Referent zur Verfügung. Seminarinhalte ❚ Leistungsbeurteilungs- und Leistungsvergütungssysteme in der betrieblichen Praxis ❚ Definition des Leistungsbegriffs ❚ Bedingungen für Leistungsvorgaben - Gestaltung der Arbeitsbedingungen ❚ Leistungsbeurteilungssysteme: „Nasenprämie“ und Zielvereinbarungen ❚ Typische Beurteilungsfehler und Gegenmaßnahmen ❚ Behinderungs- und altersbedingte Leistungseinschränkungen, Förderpflichten der Arbeitgeber ❚ Ausgewählte tarifliche Regelungen zur Leistungsbeurteilung und Vergütung ❚ Mitbestimmung der Interessenvertretung bei Beurteilung und Leistungsvergütung ❚ Möglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung, Teilnahmerecht bei Beurteilungsund Zielvereinbarungsgesprächen ❚ Aktuelle Rechtsprechung zur Leistungsbeurteilung und -vergütung Seminarinhalte ❚ Die Bedeutung der Gleichstellung ❚ Voraussetzungen für die Gleichstellung ❚ Personenbezug ❚ Arbeitsplatzbezug ❙ Vermittlungserschwernis ❙ Sicherheitserschwernis ❚ Alternative arbeitsplatzbezogene Voraussetzungen ❚ Antrag auf Gleichstellung ❚ Antragsverfahren, Antragsbescheidung ❚ Das Widerspruchsverfahren ❚ Kündigung während des Gleichstellungsverfahrens ❚ Die befristete Gleichstellung Seminardaten Seminardaten 15.02. – 17.02.2016 Beginn: 10.00 Uhr Meschede Welcome Hotel Hennesee Residenz 16-BR00032 600,00 EUR zzgl. 165,00 EUR Übernachtung und 235,00 EUR Tagungsstättenpauschale 07.03.2016 Beginn: 10.00 Uhr Düsseldorf, Hotel Nikko 16-SB00008 250,00 EUR zzgl. 75,00 EUR für Tagungsstättenpauschale und Verpflegung 16 Vertiefungsseminare Referenten Frank Peters, Betriebsrat der EWE AG, Schwerpunkt SGB IX Vertiefungsseminare 17 Referentinnen Manfred Rüdebusch, Schwerbehindertenvertreter bei EVOBUS/Daimler Arbeitsorganisation in der Schwerbehindertenvertretung Die Arbeit von Schwerbehindertenvertretungen hat sich in den letzten Jahren gravierend verändert. Sie sind Fachkräfte für Integration, Rehabilitation und Prävention sowie Rentenfragen. Sie schaffen interne und externe Netzwerke, beraten Führungskräfte und Betriebsräte und sind Verbindungsleute zu den offiziellen Stellen. Um dies alles bewältigen zu können, benötigt die moderne Schwerbehindertenvertretung eine effiziente Arbeitsorganisation. Diese steht im Mittelpunkt des Seminars. Seminarinhalte ❚ Das richtige Zeitmanagement ❚ Wie ist der Schreibtisch richtig organisiert? ❚ Wie optimiere ich meine Arbeitsabläufe? ❚ Was gehört wohin? - Richtig abgelegt ❚ Erstellen eines Zeitplans ❚ Erstellen einer To-do-Liste Susan Paeschke, Diplom-Volkswirtin, Supervisorin, Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben Monika Schneck, Schwerbehindertenvertreterin und Personalrätin bei der Emschergenossenschaft/Lippeverband Öffentlichkeitsarbeit der Schwerbehindertenvertretung – Tue Gutes und rede darüber Als Vertrauensperson setzen Sie sich unermüdlich für das Interesse der schwerbehinderten Menschen im Betrieb ein. Doch wissen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, was Sie alles leisten? Denn zum einen sollte Ihre Arbeit die Anerkennung finden, die sie verdient. Zum anderen ist es wichtig, die Belange der schwerbehinderten Menschen nicht nur zu kennen, sondern auch im Betrieb darauf aufmerksam zu machen. Gewinnen Sie also Unterstützerinnen und Unterstützer für Ihre Arbeit als Schwerbehindertenvertretung! Das Seminar unterstützt Sie, im Betrieb ein positives Bild von Ihrer Arbeit zu schaffen und die Belange der schwerbehinderten Menschen in den Blickpunkt zu rücken. Praxisbeispiele helfen Ihnen, die vielfältigen Möglichkeiten der betrieblichen Öffentlichkeitsarbeit optimal zu nutzen. Seminarinhalte ❚ Ziele einer guten Öffentlichkeitsarbeit der Schwerbehindertenvertretung: ❙ Sich bekannt machen ❙ Kontakte knüpfen ❙ Sich ein positives Bild schaffen ❙ Informieren ❙ Aufklären ❚ Grundlagen der Öffentlichkeitsarbeit in der Schwerbehindertenvertretung: ❙ Rechtliche Grundlagen ❙ Übernahme von Kosten und Sachaufwand ❚ Praktische Umsetzung der Öffentlichkeitsarbeit der Schwerbehindertenvertretung: ❙ Die richtigen Medien auswählen ❙ Ideen für eine ansprechende Gestaltung ❙ Die richtigen Adressaten: intern und extern Seminardaten Seminardaten 14.03. – 16.03.2016 Beginn: 10 Uhr Meschede, Welcome Hotel Hennesee Residenz 16-SB00009 600,00 EUR zzgl. 165,00 EUR Übernachtung und 235,00 EUR Tagungsstättenpauschale 11.04. – 13.04.2016 Beginn: 10.00 Uhr Wesel, Welcome Hotel Rheinresidenz 16-SB00010 600,00 EUR zzgl. 238,00 EUR Übernachtung und 237,00 EUR Tagungsstättenpauschale 18 Vertiefungsseminare Vertiefungsseminare 19 Referent Referent Prof. Dr. Olaf Deinert, Universität Göttingen, Institut für Arbeitsrecht, Mitherausgeber der „Arbeits- und Sozialordnung“ Martin Bsdurek, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen NRW e.V. Aktuelle Rechtsprechung im Schwerbehindertenrecht Der Widerspruch im Anerkennungsverfahren zur Schwerbehinderteneigenschaft In dem Seminar wird die neueste höchstrichterliche Rechtsprechung zum Schwerbehindertenrecht vorgestellt. Die daraus folgenden Konsequenzen für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung werden erörtert. Soweit es um Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) geht, soll auch gemeinsam erarbeitet werden, welche Schlussfolgerungen für den betrieblichen Alltag zu ziehen sind und welche zusätzlichen Argumentationsmöglichkeiten sich für die Interessenvertretung behinderter Menschen daraus ergeben. In diesem Sinne lässt sich beispielsweise aus der neueren EuGH-Rechtsprechung auf weitergehende Fürsorgepflichten des Arbeitgebers gegenüber behinderten Menschen schließen, als sie bislang von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anerkannt wurden. – Kolleginnen und Kollegen erfolgreich und individuell beraten Die Schwerbehindertenvertretung unterstützt Beschäftigte gemäß § 95 Abs.1 SGB IX insbesondere bei der Feststellung einer Behinderung und ihres Grades gegenüber zuständigen Behörden. Nicht jedem Antrag beim Versorgungsamt wird (voll) umfänglich entsprochen. Was kann die Schwerbehindertenvertretung in ihrer Beratungsfunktion tun, um zusammen mit Antragstellerinnen und Antragstellern gegen einen ablehnenden Bescheid vorzugehen? Im Seminar erfahren Schwerbehindertenvertretungen, wie sie ihre Kolleginnen und Kollegen kompetent und erfolgreich beraten und unterstützen können. Seminarinhalte ❚ Formelle Voraussetzungen für einen Widerspruch ❚ Das Widerspruchsverfahren ❚ Prüfung von Anerkennungsbescheiden ❙ Akteneinsicht beim Versorgungsamt ❙ Wertung fachärztlicher Gutachten/Anforderung aktueller Befunde ❙ Wertung der „Gutachtlichen Stellungnahme“ des medizinischen Dienstes des Versorgungsamtes ❙ Bemessung des Einzel GdB und Gesamt GdB ❙ Heranziehung der Versorgungsmedizinischen Verordnung (GdS-Tabelle) ❙ Nachteilsausgleiche durch Merkzeichen ❚ Formelle und inhaltliche Widerspruchsgründe ❙ Mögliche Verfahrensfehler und ihre Wirkung ❙ Mögliche Bewertungsfehler und ihre Wirkung ❙ Musterformulierungen im Schriftverkehr mit dem Versorgungsamt ❚ Kosten im Widerspruchsverfahren ❚ Möglichkeiten und Grenzen der Beratung durch die Schwerbehindertenvertretung Seminardaten Seminardaten 28.04.2016 Beginn: 10.00 Uhr Düsseldorf, Hotel Nikko 16-SB00011 250,00 EUR zzgl. 75,00 EUR für Tagungsstättenpauschale und Verpflegung 04.07. – 05.07.2016 Beginn: 10.00 Uhr Düsseldorf, InterCity Hotel 16-SB00012 440,00 EUR zzgl. 95,00 EUR Übernachtung und 165,00 EUR Tagungsstättenpauschale 20 Vertiefungsseminare Referentinnen Felizitas Ißelmann, Leiterin der Örtlichen Fürsorgestelle Oberhausen, Disability Managerin Vertiefungsseminare 21 Referentinnen Monika Schneck, Schwerbehindertenvertreterin und Personalrätin bei der Emschergenossenschaft/ Lippeverband Gerda Krug, Diplom-Sozialwissenschaftlerin, Supervisorin (DGSv), Coach, Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben Ramona Kusch, Schwerbehindertenvertreterin der Stadt Bochum Die Zusammenarbeit der Schwerbehindertenvertretung mit internen und externen Partnern Die Schwerbehindertenversammlung attraktiv und überzeugend gestalten Nach einer SBV-Wahl ist die Schwerbehindertenvertretung vor die Herausforderung gestellt, ihre Interessengruppe bestmöglich zu vertreten. In diesem Seminar geht es darum, die bestehenden Hilfsangebote kennenzulernen und die vorhandenen Leistungen zu nutzen. Als Schwerbehindertenvertretung sind Sie nicht auf sich allein gestellt. Außerhalb des Betriebs gibt es viele Partner, die Unterstützung für schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bieten. Besonders wichtige Partner sind hier die Agentur für Arbeit, die Deutsche Rentenversicherung und das Integrationsamt. Bringen Sie die Bedürfnisse Ihrer Kolleginnen und Kollegen und die externen Angebote zusammen. Werden Sie die Schnittstelle zwischen schwerbehinderten Menschen, Arbeitgeber und Behörden und sorgen Sie dafür, dass die schwerbehinderte Kollegin bzw. der schwerbehinderte Kollege die bestmögliche Förderung erhält. Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht, mindestens einmal im Kalenderjahr eine Versammlung schwerbehinderter Menschen im Betrieb oder in der Dienststelle durchzuführen (§ 95 Abs. 6 SGB IX). In dieser Versammlung hat sie die Möglichkeit, ihre Arbeit eindrucksvoll vorzustellen und sich inhaltlich und persönlich zu präsentieren. Wir wollen in diesem Seminar Schwerbehindertenvertretungen das für eine attraktive und überzeugende Schwerbehindertenversammlung erforderliche Wissen an die Hand geben. Dazu gehören sowohl praktische Tipps und Anregungen für die Durchführung als auch das Erproben einer wirkungsvollen Rede. Seminarinhalte ❚ Hilfsangebote kennen und Leistungen nutzen ❙ Welche betriebsinternen Kooperationspartner sind wichtig? ❙ Welche externen Partner gibt es? ❙ Wann und wie nehme ich Kontakt zu externen Stellen auf? ❙ Fachliche Beratung durch die öffentlichen Stellen nutzen ❙ Klärung möglicher Leistungen zugunsten schwerbehinderter Menschen ❚ Leistungen an den Arbeitgeber ❙ Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze ❙ Behindertengerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen ❙ Unterstützung bei außergewöhnlicher Belastung von Mitarbeitern ❙ Prävention im Betrieb: So treffen Sie die richtigen Vorkehrungen ❚ Leistungen an schwerbehinderte Menschen ❚ Den richtigen Ansprechpartner finden bei der Anschaffung pers. technischer Hilfsmittel ❚ Inanspruchnahme einer Arbeitsassistenz ❚ Berufliche Fort- und Weiterbildung Seminarinhalte ❚ Strategische Ziele für die Versammlung ❚ Organisatorische Vorbereitung der Versammlung ❚ Themenschwerpunkte und mögliche Referentinnen und Referenten ❚ Rolle des Arbeitgebers ❚ Darstellung der Erfolge ❚ Eckdaten einer wirkungsvollen Rede ❚ Techniken zur spannenden Präsentation des Tätigkeitsbereichs ❚ Tipps für Visualisierungen ❚ Einsatz von Medien ❚ Möglichkeiten der kreativen Beteiligung der Belegschaft ❚ Mobilisierung der schwerbehinderten Beschäftigten zur Wahl ❚ Praktische Übungen Seminardaten Seminardaten 18.07. – 20.07.2016 Beginn: 10.00 Uhr Wesel, Welcome Hotel Rheinresidenz 16-SB00013 600,00 EUR zzgl. 238,00 EUR Übernachtung und 237,00 EUR Tagungsstättenpauschale 22.08. – 24.08.2016 Beginn: 10.00 Uhr Geldern, Hotel See Park 16-SB00014 600,00 EUR zzgl. 138,00 EUR Übernachtung und 287,00 EUR Tagungsstättenpauschale 22 Arbeits- und Sozialrecht Arbeits- und Sozialrecht 23 Referent Referenten Thomas Hänschen, Rechtsanwalt Dieter Brüggemann, Versicherungsältester der Deutschen Rentenversicherung Westfalen Meine (persönlichen) Rechte als Schwerbehindertenvertretung Rentenrecht aktuell – Teil I – Vom Kündigungsschutz bis zur Arbeitsbefreiung Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) als Interessenvertretung der im Betrieb oder in der Dienststelle beschäftigten schwerbehinderten Menschen ist oft in ihrer Rolle als Arbeitnehmerin, Arbeitnehmer oder Bedienstete, Bediensteter gefährdet. Um das Amt im Interesse der schwerbehinderten Menschen ausüben zu können, bedarf sie eines besonderen Schutzes vor Kündigungen, wie ihn auch die Mitglieder der kollektiven Betriebs- und Personalvertretungen besitzen. Aus der Verknüpfung von Arbeitnehmereigenschaft und Vertrauensperson folgt die Notwendigkeit effektiven Rechtsschutzes auf zwei Ebenen: Zum einen bedarf es eines individualrechtlichen Schutzes gegen Kündigungen und Versetzungen, zum anderen eines Schutzes der Amtsausübung nach dem SGB IX. Das Seminar beleuchtet die verschiedenen Rechtsschutzmöglichkeiten anhand aktueller Rechtsprechung und gibt praktische Hinweise, um die umfangreichen Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung sachgerecht zu bearbeiten. Seminarinhalte ❚ Amt und Beruf vereinbaren: Arbeitsbefreiung für SBV-Aufgaben ❚ Der Schulungsanspruch der Schwerbehindertenvertretung ❚ Besonderheiten im Amt als stellvertretende Schwerbehindertenvertretung ❚ Was tun bei Behinderungen oder Benachteiligungen im Amt? ❚ Geheimhaltungspflicht: Worüber darf die SBV reden und mit wem? ❚ Abmahnung: arbeitsvertragliche Pflichtverletzung oder Verstoß gegen Amtspflichten ❚ Der besondere Kündigungs- und Versetzungsschutz als Amtsträger/Amtsträgerin ❚ Streitigkeiten: Beschluss- und Urteilsverfahren Reinhard Lohmann, Rentenexperte der Deutschen Rentenversicherung Westfalen 2014 wurde der Zugang zur Altersrente neu bestimmt. Die ehemalige Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente ist im Sinne der Gleichbehandlung in eine Erwerbsminderungsrente gewandelt worden. Weiterhin gelten alte Bestandsschutzregelungen. Schwerpunkt des Seminars ist die Erläuterung der unterschiedlichen Rentenarten mit ihren Zugangsvoraussetzungen und Stichtagsregelungen. Seminarinhalte ❚ Historie der gesetzlichen Rentenversicherung ❚ Rentenrechtliche Zeiten – jeder Monat zählt – ausführliche Begriffserläuterungen ❚ Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung – ein Überblick ❙ Leistungen zur Rehabilitation ❙ Leistungen der beruflichen Rehabilitation ❚ Leistungen der medizinischen Rehabilitation ❚ Rentenberechnung ❙ Versichertenrenten ❙ Hinterbliebenenrenten ❚ Versichertenrenten ❙ Altersrenten – Arten und Voraussetzungen – Verschiebung der Altersgrenzen – Abschläge ❙ Renten wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit – Voraussetzungen – Abschläge ❚ Hinzuverdienst bei Rentenbezug – ein Überblick Seminardaten Seminardaten 22.02. – 24.02.2016 Beginn: 10.00 Uhr Meschede, Welcome Hotel Hennesee Residenz 16-SB00015 600,00 EUR zzgl. 165,00 EUR Übernachtung und 235,00 EUR Tagungsstättenpauschale 09.03. – 11.03.2016 Beginn: 10.00 Uhr Haltern, Hotel Seehof 16-SB00016 600,00 EUR zzgl. 173,00 EUR Übernachtung und 272,00 EUR Tagungsstättenpauschale 24 Arbeits- und Sozialrecht 25 Referenten Dieter Brüggemann, Versicherungsältester der Deutschen Rentenversicherung Westfalen Reinhard Lohmann, Rentenexperte der Deutschen Rentenversicherung Westfalen Rentenrecht aktuell – Teil II Dieses Seminar richtet sich an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die das Grundlagenseminar „Rentenrecht aktuell – Teil I“ besucht haben und an betriebliche Interessenvertretungen, die ihre Kenntnisse im Rentenrecht erweitern und vertiefen wollen. Es vermittelt umfangreiches Wissen in rentenrechtlichen Fragestellungen. Seminarinhalte ❚ Rentenleistungen ❙ Altersrenten – Arten und Voraussetzungen – Verschiebung der Altersgrenzen – Abschläge (Vertiefung) ❙ Renten wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit – Voraussetzungen – Abschläge (Vertiefung) – Verschiebung der Altersgrenzen ❙ Rentenleistungen an Hinterbliebene ❙ Witwen-/Witwerrenten ❙ Waisenrenten ❙ Erziehungsrenten ❚ Rentenberechnung ❙ Die Rentenformel ❙ Bewertung von Zeiten innerhalb der Rentenberechnung ❙ Beispiele einer Rentenberechnung ❚ RV-Leistungsverbesserungsgesetz ❚ Hinzuverdienst bei Rentenbezug und Einkommensanrechnung ❚ Grundsicherung – wenn die Rente nicht reicht ❚ Rentensplitting (Versorgungsausgleich) – Überblick ❚ Rente und Steuern „Ich habe zum ersten Mal an einem Seminar von Arbeit und Leben teilgenommen. Es war richtig klasse, und es war sehr lehrreich für mich. Es hat mich sowohl beruflich als auch persönlich weitergebracht. Die Woche war inhaltlich und organisatorisch abwechslungsreich und perfekt gestaltet. Ich komme wieder.“ Nadine Schykowski, 1. stellvertretende Schwerbehindertenvertreterin der Parker Hannifin GmbH „Das Seminar war super, ich bin begeistert. Durch die Methodenvielfalt habe ich mir sehr viel erarbeiten können und dadurch besonders viel und gut gelernt. Wir waren eine kleine tolle Gruppe und die Teamerin und der Teamer waren erste Klasse.“ Patrick Sterzenbach, 1. stellvertretender Schwerbehindertenvertreter der Buchen Umweltservice GmbH Seminardaten 26.10. – 28.10.2016 Beginn: 10.00 Uhr Haltern, Hotel Seehof 16-SB00017 600,00 EUR zzgl. 173,00 EUR Übernachtung und 272,00 EUR Tagungsstättenpauschale 26 Seminare in Erfurt mit Teilnahme an einer öffentlichen Sitzung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) Referenten Referentinnen und Referent Anke Berger, Richterin des 2. Senats am BAG Prof. Franz Josef Düwell, Vorsitzender Richter des 9. Senats am BAG a.D. Seminare in Erfurt mit Teilnahme an einer öffentlichen Sitzung des 27 Bundesarbeitsgerichts (BAG) Stephanie Rachor, Richterin des 2. Senats am BAG Rechtsprechung und Entwicklung im Kündigungsschutz – auch für schwerbehinderte Menschen – Ein Seminar mit Besuch einer öffentlichen Sitzung des BAG Für das strategische Vorgehen der betrieblichen Interessenvertretung in Bezug auf Kündigungen ist es unerlässlich, die aktuelle Rechtsprechung des BAG zu kennen. Bei schwerbehinderten Menschen oder Gleichgestellten bedarf die ordentliche wie die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung der Integrationsämter. Im Mittelpunkt des Seminars stehen aktuelle Entwicklungen im Kündigungsschutz, die aktuelle Rechtsprechung zum Kündigungsschutz, der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen, sowie aktuelle Entscheidungen des BAG, die auch für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen relevant sind. Seminarinhalte ❚ Die personenbedingte Kündigung ❚ Die krankheitsbedingte Kündigung ❚ Die verhaltensbedingte Kündigung ❚ Die betriebsbedingte Kündigung ❚ Die gerichtliche Überprüfung der unternehmerischen Entscheidung ❚ Die Auswirkungen des § 84 SGB IX auf den Kündigungsschutz ❚ Die Änderungskündigung ❚ Der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen nach §§ 85 ff SGB IX ❚ Die Kündigungserklärung nach Zustimmung ❙ Das Präventionsverfahren und das BEM ❙ Der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten und zu den Gerichten für Arbeitssachen ❚ Ablauf des Kündigungsschutzverfahrens ❚ Aktuelle Entscheidungen im Schwerbehindertenrecht ❚ Teilnahme an einer öffentlichen Verhandlung des 2. Senats am BAG ❚ Vor- und Nachbereitung der Sitzung Axel Breinlinger, Prof. Franz Josef Düwell, Richter des 8. Senats Vorsitzender Richter des am BAG a.D. 9. Senats am BAG a.D. Friedrich Hauck, Vorsitzender Richter des 8. Senats am BAG a.D. Betriebsübergang, Haftung im Arbeitsverhältnis und Aktuelles zum AGG – auch für schwerbehinderte Menschen – Ein Seminar mit Besuch einer öffentlichen Sitzung des BAG Der 8. Senat des BAG urteilt zu Haftung im Arbeitsverhältnis und Betriebsübergängen nach § 613a BGB. Mit beiden Themen müssen sich betriebliche Interessenvertretungen – auch Schwerbehindertenvertretungen – auseinandersetzen. Inzwischen liegen höchstrichterliche Urteile zum 2006 verabschiedeten Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor. Diese sowie aktuelle Entscheidungen im Schwerbehindertenrecht werden vorgestellt. Seminarinhalte ❚ Der Betriebsübergang gemäß § 613 a BGB – Begriff und Abgrenzung zu anderen Formen des Inhaberwechsels, insbesondere nach dem Umwandlungsgesetz ❚ Aufgaben für die Schwerbehindertenvertretung ❚ Übersicht über das Arbeitsrecht im Umwandlungsgesetz ❚ Arbeitgeberhaftung ❚ Arbeitnehmerhaftung und Schadensersatz ❚ Aktuelle Rechtsprechung zum AGG ❚ Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung ❚ Besuch der öffentlichen Sitzung des 8. Senats beim BAG ❚ Vor- und Nachbereitung der Sitzung beim BAG ❚ Aktuelle Entscheidungen im Schwerbehindertenrecht Seminardaten Seminardaten Bei Drucklegung stand der Sitzungstermin noch nicht fest. Der Seminartermin wird in einer gesonderten Einladung mitgeteilt und kann unter www.aulnrw.de/Aktuelles eingesehen werden. Bei Drucklegung stand der Sitzungstermin noch nicht fest. Der Seminartermin wird in einer gesonderten Einladung mitgeteilt und kann unter www.aulnrw.de/Aktuelles eingesehen werden. 28 Arbeits- und Gesundheitsschutz – Ein zentrales Interesse der Beschäftigten im Betrieb Grundwissen Arbeits- und Gesundheitsschutz 29 Referent Wilfried Seeleib, Sicherheitsingenieur Arbeits- und Gesundheitsschutz – Ein zentrales Interesse der Beschäftigten im Betrieb Das Angebot von Arbeit und Leben NW Der Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz ist ein zentrales Thema für die betriebliche Interessenvertretung und wird, besonders im Zusammenhang mit der demografischen Entwicklung, für die Beschäftigten immer wichtiger. Wir unterstützen die betrieblichen Interessenvertretungen in allen Fragen, die im Zusammenhang mit dem betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz stehen. In unserem Team arbeiten Expertinnen und Experten aus Gesundheits-, Arbeits-, Rechts- und Sozialwissenschaft zusammen mit erfahrenen Menschen aus der Praxis, um Sie zu unterstützen und maßgeschneiderte Angebote zu entwickeln. Zu den Themengebieten psychische Belastungen, demografischer Wandel, Gesundheitsmanagement (wie auch dessen Aufbau), Gefährdungsbeurteilung, psychische Störungen und Betriebliches Eingliederungsmanagement bieten wir an: ❚ Individuelle Beratung und Unterstützung bei der Erstellung von Betriebsvereinbarungen und der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen ❚ Coaching und Supervision ❚ Fachvorträge ❚ Workshops und informelle Treffen ❚ Moderation von Sitzungen und Ausschüssen ❚ Vermittlung von Referentinnen und Referenten ❚ BR-Hotline zur Unterstützung bei aktuellen Fragen und Problemen ❚ Vernetzung und Erfahrungsaustausch Einführung in den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz – Gesund arbeiten? Aber sicher! Die Kenntnis der optimalen Rahmenbedingungen eines Arbeitsplatzes gehört zum Basiswissen der betrieblichen Interessenvertretung. Nur mit diesem Wissen und einem ganzheitlichen Ansatz gelingt die Mitbestimmung im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. In diesem Seminar werden die Aufgaben und Möglichkeiten beleuchtet und die rechtlichen Rahmenbedingungen vorgestellt. Die Teilnehmenden erhalten einen umfassenden Einblick, welche Faktoren eine wichtige Rolle spielen und welche betrieblichen Gestaltungsmöglichkeiten sie haben. Seminarinhalte ❚ Das duale Arbeitsschutzsystem in Deutschland ❚ Europäische und nationale Rechtsgrundlagen ❚ Kooperation mit betrieblichen und externen Akteuren ❚ Vorschriften im Arbeits- und Gesundheitsschutz ❚ Die Gefährdungsbeurteilung als zentrales Element ❚ Mitbestimmungsrechte und -möglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretungen (BR, PR, MAV, SBV) ❚ Veränderte Arbeitswelten und Auswirkungen auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz ❚ Exkursion zur DASA nars ist ein Bestandteil des Semi utsche Arbeits(De SA DA r Besuch de Dortmund. schutzausstellung) in Unsere Kooperationspartner: Prof. Dr. Nico Dragano Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Institut für medizinische Soziologie (Stressforschung) Dr. Frank Lorenz Rechtsanwalt, Kanzlei silberberger.lorenz.towara, Düsseldorf Eva von Buch Technologieberatungstelle NRW Return2work Gesellschaft für Gesundheitsmanagement Seminardaten 09.05. – 13.05.2016 Beginn: 10.00 Uhr Dortmund, Ringhotel Drees 16-BR00005 890,00 EUR zzgl. 340,00 EUR Übernachtung und 395,00 EUR Tagungsstättenpauschale 30 Grundwissen Arbeits- und Gesundheitsschutz Grundwissen Arbeits- und Gesundheitsschutz 31 Referent Referent Wilfried Seeleib, Sicherheitsingenieur Sascha Stockhausen, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Dipl.Soz.Ökonom (HWP) Aufbauseminar Arbeits- und Gesundheitsschutz Der Arbeitsschutzausschuss – Ziele und Gestaltungsmöglichkeiten – Prävention geht vor… Dieses Seminar richtet sich an Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Grundlagenkenntnissen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Das vorhandene Wissen wird vertieft. Das Seminar vermittelt Kenntnisse, die benötigt werden, um Gefährdungen von Kolleginnen und Kollegen durch präventive Maßnahmen zu vermeiden. Im Mittelpunkt stehen gesetzliche Grundlagen und praktische Umsetzungsmöglichkeiten. Mögliche Gesundheitsgefahren im Betrieb sollen präzise erkannt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden. Seminarinhalte ❚ Gesetzliche Grundlagen der Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin ❚ Die wichtigsten Vorschriften zum Thema: ❙ Gesundheitliche Aspekte ❙ Psychische und physische Belastungen ❙ Gefährdungsbeurteilungen ❙ Physisches, psychisches und soziales Wohlbefinden ❙ Menschengerechte Gestaltung der Arbeit ❙ Betriebliche Gesundheitsförderung ❚ Checklisten für die ganzheitliche Ermittlung von Belastungen und Gefährdungen ❚ Aktuelle Gesetzesänderungen ❚ Abschluss von Betriebs-/Dienstvereinbarungen ❚ Vorbereitung der Einigungsstelle ❚ Arbeitsschutzausschuss ❚ Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung an praktischen Beispielen ❚ Besuch der Gläsernen Manufaktur von Volkswagen in Dresden Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist das betriebliche Gremium, in dem sich die zentralen Personen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes treffen, um über alle Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Unternehmen zu beraten. Der Gesetzgeber gibt nur wenige grundlegende Regeln für den ASA vor. Welche Rolle spielen dabei die einzelnen Akteurinnen und Akteure, besonders der Betriebsrat? Wie wird ein ASA erfolgreich gestaltet und durchgeführt? Welche Möglichkeiten der Mitbestimmung hat der Betriebsrat, um dafür zu sorgen, dass alle betrieblichen Arbeitsschutz-Akteurinnen und -Akteure ihre vorgegebenen Aufgaben und Rollen im ASA erfüllen? Wo, wie und wann findet der ASA statt? In diesem Seminar erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Rechts- und Handlungssicherheit, um den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb durch den ASA zu verbessern. Seminarinhalte ❚ Gesetzliche Grundlagen ❚ Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) DGUV V2 ❚ Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses und der teilnehmenden Personen ❚ Mitbestimmungsmöglichkeiten und Überwachungsaufgaben des Betriebsrats ❚ Geschäftsordnung ❚ Betriebsvereinbarung is in diesem Ein besonderes Ereign ch der Gläsernen su Be r de d wir r na in. Semi wagen in Dresden se Manufaktur von Volks Seminardaten Seminardaten 05.09. – 09.09.2016 Beginn: 12.30 Uhr (mit dem Mittagessen) Dresden, Hotel Elbflorenz 16-BR00006 890,00 EUR zzgl. 420,00 EUR Übernachtung und 300,00 EUR Tagungsstättenpauschale 10.02. – 12.02.2016 Beginn: 10.00 Uhr Münster, Mercure Hotel Münster City 16-BR00007 600,00 EUR zzgl. 122,00 EUR Übernachtung und 375,00 EUR Tagungsstättenpauschale 32 Grundwissen Arbeits- und Gesundheitsschutz Praxisfelder im Arbeits- und Gesundheitsschutz 33 Referent Referent Andreas Kramer, Arbeitswissenschaftler Andreas Kramer, Arbeitswissenschaftler Die Gefährdungsbeurteilung Methoden zur Messung psychischer Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung – Ein Überblick Die Gefährdungsbeurteilung ist eine gesetzliche Aufgabe des Arbeitgebers. Eine qualitativ nachhaltige Gefährdungsbeurteilung ist ohne die Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretung und die aktive Beteiligung der Belegschaft nicht sinnvoll. Deshalb ist es wichtig, dass die betriebliche Interessenvertretung eine umfassende Übersicht erhält über ❚ die Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung ❚ die Rechte der Interessenvertretung und der Belegschaft ❚ die z.Zt. verbreiteten Verfahren der Organisation und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bekommen einen Einblick in die Absichten des Gesetzgebers und in häufig vorkommende Problemlagen bei der Umsetzung der Beurteilung, sowie einen Überblick über die Chancen, die den Betrieben aus solchen Maßnahmen erwachsen. Darüber hinaus werden sie befähigt, die Grundzüge eines für den Betrieb passenden Konzeptes und einer dazu gehörenden Betriebsvereinbarung zu entwerfen. Seminarinhalte ❚ Rechtliche Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung ❚ Rechte und Aufgaben der Interessenvertretung und der Belegschaft ❚ Funktion der Gefährdungsbeurteilung mit Blick auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz ❚ Verfahren und Organisation der Gefährdungsbeurteilung ❚ Anforderungen der Berufsgenossenschaften, der Gewerbeaufsicht und der „Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie“ (GDA) Zum Schutz der psychischen Gesundheit steht das zentrale Arbeitsschutz-Instrument, die Gefährdungsbeurteilung, zur Verfügung. Eine ganzheitliche, beteiligungsorientierte Gefährdungsbeurteilung bietet eine gute Möglichkeit, psychische Belastungen zu erfassen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Es stehen viele Verfahren und Instrumente zur Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung. Wie die Gefährdungen im Betrieb zu erfassen sind, wird durch den Gesetzgeber nicht im Detail geregelt. Hier gibt es ein breites Angebotsspektrum an Instrumenten und Verfahren. Die am meisten verbreiteten Verfahren und Instrumente zur Gefährdungsbeurteilung sind expertenorientiert und nutzen Checklisten oder Fragebögen. Sollen sie eingesetzt werden, dann stellen sie ihre Nutzer vor Fragen wie: ❚ Erfasst das Instrument zuverlässig die Gefährdung bzw. das Ausmaß der Gefährdung? ❚ Wie gehe ich mit subjektiven Daten um? ❚ Welche Voraussetzungen müssen geschaffen werden? ❚ Wie werte ich die Ergebnisse aus? ❚ Wie entscheide ich, welche Maßnahmen erforderlich sind? Diese Fragen werden im Seminar erörtert und praktikable Lösungen angeboten. Mit Hilfe von erprobten Instrumenten und Verfahren wird vorgestellt, welche Vorteile mitarbeiterorientierte Verfahren haben und welche Instrumente hierfür besonders geeignet sind. Seminarinhalte ❚ Rechtliche Rahmenbedingungen und Mitbestimmungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung ❚ Organisation, Inhalt und Ablauf der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ❚ Beurteilung der Gefährdung und des Risikos ❚ Geeignete Instrumente zur Erfassung von psychischen Belastungen ❚ Auswertung der Ergebnisse ❚ Geeignete Schutzmaßnahmen Seminardaten Seminardaten 09.05. – 11.05.2016 Beginn: 10.00 Uhr Meschede, Welcome Hotel Hennesee Residenz 16-BR00008 600,00 EUR zzgl. 165,00 EUR Übernachtung und 235,00 EUR Tagungsstättenpauschale 07.03. – 09.03.2016 Beginn: 10.00 Uhr Kamen-Kaiserau, SportHotel 16-BR00009 600,00 EUR zzgl. 206,00 EUR Übernachtung und 205,00 EUR Tagungsstättenpauschale 34 Praxisfelder im Arbeits- und Gesundheitsschutz Praxisfelder im Arbeits- und Gesundheitsschutz 35 Referentin Referent Dr. Manuela Maschke, Leiterin Archiv Betriebliche Vereinbarungen, Hans-Böckler-Stiftung Godehard Baule, Dipl.-Psychologe, Supervisor Lebensphasenorientierte Arbeitszeitgestaltung im Betrieb Die Auswirkungen von Führungsverhalten auf die Gesundheit der Beschäftigten Angesichts des demografischen Wandels und der Beschleunigung von Arbeitsprozessen entsteht die Notwendigkeit einer lebensphasenorientierten, gesundheitsförderlichen Gestaltung der Arbeitszeit. Jüngere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erwarten Antworten auf familiengerechte Arbeitszeiten, ältere wollen gesund bis zur Rente kommen. Flexibilisierung und Entgrenzung der Arbeit sowie ungünstige, lebensunfreundliche Arbeitszeitgestaltung haben negativen Einfluss auf die Motivation und die Gesundheit der Beschäftigten. Arbeitgeber sind gefordert, verbesserte Arbeitszeitlösungen für die Beschäftigten anzubieten und umzusetzen. Um in Zukunft produktiv und zufrieden arbeiten zu können, benötigen Beschäftigte eine Arbeitsorganisation, die eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zulässt und der Arbeit ein gesundes Maß gibt. Betriebliche Interessenvertretungen haben bei der Arbeitszeitgestaltung ein Mitbestimmungsrecht. Um dieses umfassend wahrnehmen zu können und um die betrieblichen Gestaltungsspielräume auszuloten, benötigen sie grundlegende Kenntnisse im Bereich von Arbeitszeitgestaltung im Betrieb. Seminarinhalte ❚ Gesundheitsgerechte Arbeitszeitmodelle für unterschiedliche Lebensphasen ❚ Alterns- und familiengerechte Arbeitszeitgestaltung ❚ Risiken der Flexibilisierung der Arbeitszeit ❚ Übergang von Arbeit in Rente ❚ Strategie und Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung ❚ Erfolgreiche Beispiele aus der Praxis Neben der Arbeitsverdichtung hat gerade auch das Führungsverhalten am Arbeitsplatz einen wesentlichen Einfluss auf die psychische Gesundheit der Beschäftigten. Führungskräfte können durch eine gute Arbeitsorganisation, die gerechte Verteilung der Arbeit, Wertschätzung und konstruktive Kritik das Selbstwertgefühl und die Motivation der Beschäftigten stärken. Destruktive Verhaltensweisen und unklare Zielvorgaben hingegen können zu psychischen Belastungen bei den Beschäftigten führen. In diesem Seminar werden die Zusammenhänge zwischen Führungsverhalten und der psychischen Gesundheit der Beschäftigten dargestellt. Darüber hinaus erfahren betriebliche Interessenvertretungen, wie sie die Auswirkungen von Führungsverhalten in der Praxis ermitteln können und welche Möglichkeiten der Einflussnahme und Mitbestimmung sie haben. Seminarinhalte ❚ Grundsätze von Führung und Führungsstile ❚ Zusammenhang von Führung und psychischer Gesundheit ❚ Umgang mit schwierigen Vorgesetzten ❚ Integration von Führungsverhalten in die Gefährdungsbeurteilung ❚ Aufgaben der betrieblichen Interessenvertretung bei gesundheitsschädigendem Führungsverhalten ❚ Überwachungsaufgaben des Betriebsrats und Mitbestimmungsrechte bei der ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilung Seminardaten Seminardaten 18.04. – 20.04.2016 Beginn: 10.00 Uhr Meschede, Welcome Hotel Hennesee Residenz 16-BR00010 600,00 EUR zzgl. 165,00 EUR Übernachtung und 235,00 EUR Tagungsstättenpauschale 18.05. – 20.05.2016 Beginn: 12.30 Uhr (mit dem Mittagessen) Bremerhaven, Comfort Hotel 16-BR00011 600,00 EUR zzgl. 162,00 EUR Übernachtung und 263,00 EUR Tagungsstättenpauschale 36 Praxisfelder im Arbeits- und Gesundheitsschutz Praxisfelder im Arbeits- und Gesundheitsschutz 37 Referentin und Referent Referent Susan Paeschke, Diplom-Volkswirtin, Supervisorin, Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben Stephan Siemens, Phil. M.A., Gründer der Initiative „Meine Zeit ist mein Leben“ Arne Winkelmann, Diplom-Volkswirt, Supervisor Alternde Belegschaften und Anforderungen an zukünftige Arbeitsgestaltung Indirekte Steuerung und die Konsequenzen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz Alternsgerechtes Arbeiten ist ein Thema, welches sich durch alle Aufgabenfelder der Mitbestimmung zieht: von der Einstellung über die Nachwuchsförderung, die Arbeitsplatzgestaltung, die Arbeitszeit und -belastung, den Wissenstransfer, das Betriebliche Gesundheitsmanagement, die Ausstiegsmodelle... Die neue Organisation der Arbeit hat einen hohen Anteil an der Entstehung von Stress und Burnout bei den Beschäftigten. Arbeitszeit, soziale Kontakte und Führung spielen dabei eine entscheidende Rolle. Besonders durch die Managementmethode Indirekte Steuerung werden unternehmerische Herausforderungen und Ziele auf die Beschäftigten übertragen. In den Unternehmen wird diese Steuerungsmethode zur Leistungsoptimierung mit hoher Eigenverantwortung eingesetzt. Den Beschäftigten werden unternehmerische Ziele oder die Erreichung von Kennziffern auferlegt, die sie häufig überfordern. Gleichzeitig gibt es seitens der Arbeitgeber immer weniger Vorgaben, wann und wie die Ziele zu erreichen und die anfallenden Arbeiten zu erledigen sind. Dadurch werden auch die persönlichen Beziehungen der Beschäftigten untereinander belastet. Darüber hinaus verwischen die Grenzen zwischen Arbeits- und arbeitsfreier Zeit. Ziel des Seminars ist es, Ideen für die zukünftige Arbeitsgestaltung zu entwickeln und die dafür notwendigen Werkzeuge kennenzulernen und auszuprobieren. Seminarinhalte ❚ Altersstrukturanalyse und Maßnahmeplanung ❚ Werkzeuge alterskritischer Gefährdungsbeurteilung ❚ Qualifizierungsbedarfsanalyse ❚ Demografietarifverträge ❚ Leistungsregulierung ❚ Arbeitsprozess und Individuum ❚ Betriebliche Weiterbildung und Personalplanung ❚ Betriebliche Gesundheitsförderung ❚ Altersübergänge und Rente Das Seminar zeigt Wege auf, wie diesen Prozessen entgegengewirkt werden kann und welche geeigneten strategischen Wege für eine gesundheitsförderliche Arbeitsweise gefunden werden können. Seminarinhalte ❚ Die Methode der Indirekten Steuerung und die Auswirkung auf die Beschäftigten ❚ Gruppendynamische Prozesse ❚ Herausforderung für das Betriebliche Gesundheitsmanagement ❚ Rolle der betrieblichen Interessenvertretung ❚ Handlungsmöglichkeiten Seminardaten Seminardaten 13.06. – 15.06.2016 Beginn: 10.00 Uhr Velbert, Best Western Parkhotel 16-BR00012 600,00 EUR zzgl. 215,00 EUR Übernachtung und 180,00 EUR Tagungsstättenpauschale 27.06. – 29.06.2016 Beginn: 10.00 Uhr Wesel, Welcome Hotel Rheinresidenz 16-BR00013 600,00 EUR zzgl. 238,00 EUR Übernachtung und 237,00 EUR Tagungsstättenpauschale 38 Praxisfelder im Arbeits- und Gesundheitsschutz Praxisfelder im Arbeits- und Gesundheitsschutz 39 Referentin Referent Katharina Homann-Kramer, Diplom-Sozialpädagogin, Mediatorin (BMWA), Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben Stephan Siemens, Phil. M.A., Gründer der Initiative „Meine Zeit ist mein Leben“ Mobbing, Bossing und Co. – Psychosoziale Belastung am Arbeitsplatz Indirekte Steuerung und Arbeitszeit – Handlungsstrategien für die Interessenvertretung Wenn Beschäftigte am Arbeitsplatz durch Mobbing schikaniert und systematisch mit Beleidigungen und Diskriminierung konfrontiert werden, ist das nicht nur ein großes persönliches Problem mit gravierenden gesundheitlichen Folgen für die Betroffenen, sondern auch ein ernstzunehmendes Problem für den Betrieb. Mobbing verursacht Schäden auf allen Ebenen: die Betroffenen büßen ihre Gesundheit ein und den Betrieben entstehen hohe Kosten durch Ausfallzeiten. Betriebliche Interessenvertretungen wahren die Interessen der Beschäftigten und wachen darüber, dass diese ihre Persönlichkeit entfalten können und keinen gesundheitlichen Schaden erleiden. Im Fall von Mobbing und Bossing ist das ein Auftrag, der nicht nur Kenntnisse über die Entstehung dieser Konfliktform erfordert, sondern auch Einfühlungsvermögen und Beratungskompetenz. In diesem Seminar werden die Entwicklung von Mobbing, die Ursachen und Verläufe aufgezeigt. Es wird thematisiert, was die betriebliche Interessenvertretung gegen Mobbing unternehmen kann und welche präventiven Maßnahmen erfolgversprechend sind. Darüber hinaus steht die Beratung und Unterstützung von Betroffenen im Fokus des Seminars. In Unternehmen wird oft deutlich länger gearbeitet als tariflich vereinbart oder gar gesetzlich vorgesehen. Die so genannte Vertrauensarbeitszeit ist - neben anderen - ein Mittel der Indirekten Steuerung, um die Arbeitszeit der Beschäftigten der Kontrolle zu entziehen und sie deutlich zu verlängern. Neuerdings gehen Unternehmen auch dazu über, Arbeitszeiten tariflich zu vereinbaren, obwohl tatsächlich nach den Prinzipien der Vertrauensarbeitszeit im Unternehmen gearbeitet wird. Beide Formen erschweren es den Beschäftigten erheblich, die Kontrolle über ihre tatsächliche Arbeitszeit zu gewinnen. Gelegentlich widersetzen sich die Beschäftigten sogar selbst den Versuchen der Interessenvertretungen, überlange Arbeitszeiten zu verhindern. Das Seminar vermittelt Einsichten in die wesentlichen Ursachen von überlangen Arbeitszeiten durch Indirekte Steuerung in der Unternehmensführung. Daraus werden Anforderungen an die Betriebsratsarbeit entwickelt. Seminarinhalte ❚ Definition und Abgrenzung von Mobbing und Bossing ❚ Rechtliche Rahmenbedingungen ❚ Folgen für die Betroffenen ❚ Verlauf und Dynamik von Mobbingprozessen ❚ Beratung von Betroffenen ❚ Betriebliche Präventionsstrategien ❚ Betriebsexterne Hilfen Seminarinhalte ❚ Der Arbeitszeitbegriff ❚ Indirekte Steuerung als Form der Unternehmensführung und die Konsequenzen für die Arbeitszeitpolitik ❚ Umgang der Interessenvertretung mit Anforderungen, die sich aus der Indirekten Steuerung ergeben und Gestaltungsmöglichkeiten bei neuen Formen der Unternehmensführung ❚ Gesetzliche Grundlagen der Behandlung der Arbeitszeit (Arbeitsschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz, Betriebsverfassungsgesetz) ❚ Gruppendynamik in den Teams und deren Auswirkungen für die tatsächliche Arbeitszeit der Gruppenmitglieder ❚ Wirksame Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Seminardaten Seminardaten 26.09. – 28.09.2016 Beginn: 12.30 Uhr (mit dem Mittagessen) Bremerhaven, Comfort Hotel 16-BR00014 600,00 EUR zzgl. 162,00 EUR Übernachtung und 263,00 EUR Tagungsstättenpauschale 26.09. – 28.09.2016 Beginn: 10.00 Uhr Wesel, Welcome Hotel Rheinresidenz 16-BR00015 600,00 EUR zzgl. 238,00 EUR Übernachtung und 237,00 EUR Tagungsstättenpauschale 40 Psychische Erkrankungen Referentin und Referent Referenten Wilhelm Freund, Diplom-Sozialpädagoge Psychische Erkrankungen 41 Frank Mertens, Diplom-Sozialpädagoge, Bildungsreferent bei Arbeit und Leben Katharina Homann-Kramer, Diplom-Sozialpädagogin, Mediatorin (BMWA), Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben Andreas Kramer, Arbeitswissenschaftler „Burnout“, Depressionen & Co. Psychische Belastungen, Stress und Burnout – Psychisch erkrankte Menschen in der Arbeitswelt – (K)ein Thema im Betrieb? Der Anteil psychisch erkrankter Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben ist weiterhin sehr hoch. Ein Drittel der Menschen erkrankt einmal im Leben an einer psychischen Erkrankung. Depressionen, Schizophrenie, Phobien, Persönlichkeitsstörungen jeden kann es treffen. Dennoch ist die Unkenntnis über diese Erkrankungen gewaltig und viele Menschen leiden neben ihrer psychischen Erkrankung auch unter den sich hartnäckig haltenden Vorurteilen. Im betrieblichen Alltag werden die Auswirkungen der psychischen Erkrankungen nicht oder zu spät wahrgenommen und fehl gedeutet. Daraus resultieren oft unangemessene Reaktionen. Betriebliche Interessenvertretungen und Arbeitgebervertreter reagieren dann oft hilflos. Daher benötigen die Betriebsund Personalräte sowie Schwerbehindertenvertretungen Grundkenntnisse über die verschiedenen psychischen Erkrankungen und deren Auswirkungen. Nur so können sie auch die Interessen von psychisch erkrankten Kolleginnen und Kollegen sinnvoll vertreten, selbst wenn diese sich ihrer Krankheit häufig noch nicht einmal selbst bewusst sind. Der Umgang mit entsprechend auffälligen oder kranken Kolleginnen und Kollegen erfordert von Schwerbehindertenvertretungen und Betriebs- sowie Personalräten ein hohes Maß an Sensibilität und Handlungskompetenz, das in diesem Seminar erworben werden kann. Aktuelle Studien belegen immer wieder, dass psychische Belastungen am Arbeitsplatz zunehmen. Einflüsse wie Leistungsverdichtung, Arbeitshetze und Zeitdruck wirken sich negativ auf die Gesundheit der Beschäftigten aus. Dieser Zusammenhang ist heute arbeitswissenschaftlich bewiesen. Und dennoch wird das Problem im Betrieb häufig nicht thematisiert und angegangen. Zum Schutz der psychischen Gesundheit steht das zentrale Arbeitsschutz-Instrument, die Gefährdungsbeurteilung, zur Verfügung. Eine ganzheitliche, beteiligungsorientierte Gefährdungsbeurteilung bietet eine gute Möglichkeit, psychische Belastungen zu erfassen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. In diesem Seminar wird die Handlungskompetenz der betrieblichen Interessenvertretung im Umgang mit psychischen Belastungen gestärkt und es werden Präventionsmaßnahmen für den Betrieb erarbeitet. Seminarinhalte ❚ Definition von psychischen Belastungen, Stress und Burnout ❚ Psychische Fehlbelastungen erkennen ❚ Auswirkungen psychischer Fehlbelastungen ❚ Psychosoziale Belastungsfaktoren ❚ Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Seminarinhalte ❚ Was ist eine psychische Erkrankung? ❚ Unterscheidung der verschiedenen Erkrankungsbilder und begleitende Verhaltensweisen ❚ Auswirkungen auf das Arbeitsumfeld ❚ Umgang mit Suizid und Suiziddrohungen im Betrieb ❚ Handlungsmöglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung und des Betriebs- sowie Personalrats ❚ Interne und externe begleitende Hilfen ❚ Selbstschutz und Selbststärkung im Umgang mit der Problematik Seminardaten Seminardaten 07.03. – 11.03.2016 Beginn: 10.00 Uhr Kamen-Kaiserau, SportHotel 16-BR00016 890,00 EUR zzgl. 380,00 EUR Übernachtung und 330,00 EUR Tagungsstättenpauschale 04.04. – 08.04.2016 Beginn: 12.30 Uhr (mit dem Mittagessen) Bremerhaven, Comfort Hotel 16-BR00017 890,00 EUR zzgl. 324,00 EUR Übernachtung und 440,00 EUR Tagungsstättenpauschale 42 Psychische Erkrankungen Psychische Erkrankungen 43 Referent Referenten Jürgen Heimes, Organisations- und Personalentwickler, Mediator (BAFM), Jurist Andreas Kramer, Diplom-Sozialpädagoge Die eigene Arbeitsfähigkeit bewahren Wieder zur Arbeit – aber wann und wie? – Workshop zum Selbstmanagement und zur Stressbewältigung – Über die besonderen Schwierigkeiten psychisch kranker Menschen mit hohen Fehlzeiten im Betrieb Die hohe Arbeitsbelastung geht auch an Betriebs- und Personalratsmitgliedern sowie Schwerbehindertenvertretungen nicht spurlos vorüber. Interessenvertretungen sind in den letzten Jahren einer deutlichen Zunahme arbeitsbedingter Belastungen ausgesetzt. Nur wer seine Arbeit gut organisiert und dabei auch noch gut für sich selbst sorgt, kann auch anderen effektiv helfen. Im Workshop wird erarbeitet, wie Stress künftig vermieden und die alltägliche Arbeit mit den persönlichen Zielen in Einklang gebracht werden kann. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind dazu eingeladen, zu erkunden, wie sie in Zukunft am besten mit ihren persönlichen Ressourcen umgehen wollen. Ein gutes Zeitmanagement hilft, die persönliche Arbeitssituation zu verbessern und die unterschiedlichen Anforderungen unter einen Hut zu bringen. Seminarinhalte ❚ Persönliche Standortbestimmung ❚ Typische Belastungen durch Beruf- und Privatleben ❚ Ursachen, Merkmale und Erscheinungsformen von Stress ❚ Umgang mit Zeit und persönlichen Ressourcen ❚ Wissenschaftliche Forschungsergebnisse zur Stressbewältigung und Burnout-Prävention ❚ Bewährte und neue Techniken des Selbst- und Zeitmanagements ❚ Vorstellung und Erprobung anerkannter Übungen zur Stressreduzierung ❚ Kollegialer Erfahrungsaustausch Frank Mertens, Diplom-Sozialpädagoge, Bildungsreferent bei Arbeit und Leben Die Behandlung psychischer Erkrankungen braucht in der Regel mehr Zeit als die Therapie körperlicher Beeinträchtigungen. Oftmals fehlt auch die Krankheitseinsicht bei den Betroffenen. Ambulante und stationäre psychiatrische Behandlung und Rehabilitation führen häufig zu langer und auch wiederkehrender Abwesenheit im Betrieb. Die notwendige Zeit zur Stabilisierung und Genesung dauert in der Regel Monate. Immer wieder droht dadurch auch die Aussteuerung (Wegfall des Krankengeldes), was den Druck auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiter erhöht. Die besonderen Belastungen durch die Erkrankung, die zusätzliche Unsicherheit und Scham vor der Rückkehr in den Betrieb, finanzielle Probleme und die Angst, am Arbeitsplatz zu versagen, werden u.a. thematisiert. Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen benötigen möglichst frühzeitig die Unterstützung (Interesse und Empathie) der betrieblichen Interessenvertretungen, damit sie entlastet werden und die notwendige Sicherheit erhalten. Damit ist in der Regel gewährleistet, dass sich die erkrankten Kolleginnen und Kollegen die notwendige Zeit für eine Stabilisierung und Genesung nehmen. Dies wiederum ist unabdingbar für eine erfolgreiche Wiedereingliederung in den Betrieb. Seminarinhalte ❚ Rückkehr an den alten Arbeitsplatz ❚ Umsetzung ❚ Potentialeinbußen ❚ Arbeitsplatzgestaltung ❚ Stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell) ❚ Aussteuerung ❚ Begleitung und Eingliederungsmanagement ❚ Beteiligung interner und externer Instanzen ❚ Handlungsmöglichkeiten betrieblicher Interessenvertretungen Seminardaten Seminardaten 25.04. – 27.04.2016 Beginn: 10.00 Uhr Meschede, Welcome Hotel Hennesee Residenz 16-BR00018 600,00 EUR zzgl. 165,00 EUR Übernachtung und 235,00 EUR Tagungsstättenpauschale 06.06. – 10.06.2016 Beginn: 10.00 Uhr Haltern, Hotel Seehof 16-BR00019 890,00 EUR zzgl. 320,00 EUR Übernachtung und 495,00 EUR Tagungsstättenpauschale 44 Psychische Erkrankungen Referenten Referenten Wilhelm Freund, Diplom-Sozialpädagoge Psychische Erkrankungen 45 Frank Mertens, Diplom-Sozialpädagoge, Bildungsreferent bei Arbeit und Leben Kommunikation mit psychisch kranken Menschen – Workshop: Und manchmal verstehen wir uns überhaupt nicht… Damit Schwerbehindertenvertretungen und Betriebs- sowie Personalräte psychisch erkrankten Menschen in der Arbeitswelt helfen und zur Seite stehen können, müssen sie sich bemühen, das Krankheitsgeschehen um die erkrankten Menschen herum zu begreifen. Häufig gestaltet sich die Kommunikation mit den Betroffenen sehr schwierig. Die Wahrnehmung psychisch erkrankter Menschen ist meist gestört. Nicht selten fehlt ihnen die Einsicht, dass sie krank sind und auch Kolleginnen und Kollegen können irritiert sein und „falsche“ Schlüsse ziehen. All das zeigt, wie wichtig die Kommunikation mit den Erkrankten ist. Das Seminar setzt genau an dieser Stelle an. Ziel ist es, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Empathie für ihre psychisch erkrankten Kolleginnen und Kollegen entwickeln. Beispiele für eine gelungene Kommunikation mit psychisch erkrankten Menschen in der Arbeitswelt werden aufgezeigt. Das Seminar bietet auch die Möglichkeit, sich mit Psychiatrie erfahrenen Patientinnen und Patienten sowie Angehörigen auszutauschen, um für die eigene Praxis zu lernen. Andreas Kramer, Arbeitswissenschaftler Werner Wenzel, Gesundheitshaus Unna Umgang mit Sucht am Arbeitsplatz In diesem Seminar werden Früherkennungsmöglichkeiten der Suchtprobleme von Beschäftigten ermittelt und die individuellen, betrieblichen und arbeitsrechtlichen Konsequenzen aufgezeigt. Dabei geht es nicht nur um Alkohol- und Drogenabhängigkeit sondern auch um Medikamentenmissbrauch. Es wird ein Überblick über Hilfestellungen von professionellen Instanzen gegeben. Die Erforderlichkeit von Suchtbeauftragten im Betrieb und deren Zusammenarbeit mit Arbeitgeber, Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung wird erörtert. Seminarinhalte ❚ Hintergründe und Ursachen von Suchterkrankungen ❚ Suchtprobleme im Betrieb ❚ Zahlen und Fakten ❚ Sucht und Arbeitssicherheit ❚ Ärztliche Untersuchungen im Rahmen des Arbeitsverhältnisses ❚ Medizinische, betriebliche/betriebswirtschaftliche, volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Folgen von Suchterkrankungen ❚ Suchtverhalten und Krankheit ❚ Umgang mit Sucht kranken Kolleginnen und Kollegen ❚ Die Rolle des betrieblichen Umfelds ❚ Hilfestellung im Betrieb ❚ Zusammenarbeit mit Suchtbeauftragten ❚ Möglichkeiten und Grenzen einer Betriebs-/Dienstvereinbarung ❚ Handlungsmöglichkeiten und Grenzen des Betriebs-/Personalrats und der Schwerbehindertenvertretung ❚ Der Umgang mit „Drogen-Screening“ ❚ Besuch einer Suchtklinik Seminardaten Seminardaten 05.09. – 09.09.2016 Beginn: 10.00 Uhr Geldern, Hotel See Park 16-BR00020 890,00 EUR zzgl. 420,00 EUR Übernachtung und 320,00 EUR Tagungsstättenpauschale 14.11. – 16.11.2016 Beginn: 10.00 Uhr Dortmund, Ringhotel Drees 16-BR00021 600,00 EUR zzgl. 170,00 EUR Übernachtung und 235,00 EUR Tagungsstättenpauschale 46 Betriebliches Eingliederungsmanagement 47 Referenten Volker Althoff, Disability Manager, Auditor (CBDMA) Thomas Hänschen, Rechtsanwalt Betriebliches Eingliederungsmanagement und krankheitsbedingte Kündigung Durch die Änderungen des SGB IX zum 01.05.2004 wurde der Schutz für arbeitsunfähige Beschäftigte, die nicht schwerbehindert sind, erhöht und die Beteiligungsrechte des Betriebs-/Personalrats und der Schwerbehindertenvertretung erweitert. Nach § 84 Abs. 2 SGB IX gilt der individuelle Schutz für Beschäftigte, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind. In diesem Fall ist der Arbeitgeber verpflichtet – wenn die betroffene Person zustimmt – ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen. Ziel des Verfahrens ist die Prüfung, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. An dem BEM ist der Betriebs-/Personalrat bzw. bei schwerbehinderten Menschen die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen. Interne und externe Akteurinnen und Akteure können hinzugezogen werden. Im Seminar werden die Voraussetzungen und Grenzen geklärt, wie Beschäftigte mit dem BEM vor krankheitsbedingten Kündigungen geschützt werden können. Seminarinhalte ❚ Krankheitsbedingte Kündigung ❚ Kündigungsschutzverfahren und die Bedeutung des BEM ❚ Krankenrückkehr- und Fehlzeitengespräche versus BEM ❚ BEM nach § 84 Abs. 2 SGB IX und Mitbestimmung beim betrieblichen Gesundheitsschutz ❚ Initiativrecht des Betriebs-/Personalrats nach § 84 Abs. 2 SGB IX und Beteiligungsrechte nach § 87 BetrVG ❚ Betriebs-/Dienstvereinbarung zum BEM ❚ Einigungsstellenverfahren Seminardaten 26.04. – 28.04.2016 Beginn: 10.00 Uhr Oberhausen, TRYP Hotel 16-SB00018 600,00 EUR zzgl. 220,00 EUR Übernachtung und 265,00 EUR Tagungsstättenpauschale Betriebliches Eingliederungsmanagement 49 48 Betriebliches Eingliederungsmanagement Referent und Referentin Referenten Volker Althoff, Disability Manager, Auditor (CBDMA) Martin Bsdurek, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen NRW e.V. Volker Althoff, Disability Manager, Auditor (CBDMA) Sandra Tinnefeld, Diplom-Pädagogin, Reha-Fachkraft, Disability Managerin Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements in der Praxis Externe Hilfen im Betrieblichen Eingliederungsmanagement Das in § 84 Abs. 2 SGB IX geforderte Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) gewinnt immer mehr an Bedeutung, da es nicht nur für schwerbehinderte Menschen, sondern für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt. Das BEM gilt heute als eine tragende Säule des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM). Sowohl die Betriebskrankenkassen als auch die Rehaträger haben ein erhebliches finanzielles Interesse an deren Umsetzung in Unternehmen. Im Mittelpunkt des Seminars steht die praktische Umsetzung bzw. Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements als Teil des Betrieblichen Gesundheitsmanagements. Im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) sind die Hilfen externer Institutionen ein Schlüssel zum Erfolg. Nicht nur durch finanzielle Zuschüsse, sondern auch durch Beratung und Qualifizierung lassen sich oft Alternativen im BEM finden. Daher ist Netzwerkarbeit mit externen Institutionen eine der zentralen Tätigkeiten des BEM-Teams bzw. der Eingliederungsberaterinnen und -berater. Ein Schwerpunkt des Seminars ist der Besuch eines führenden Unternehmens im Bereich Gesundheitsmanagement. Seminarinhalte ❚ Rehabilitationsträger und Ihre Leistungen ❚ Leistungsvoraussetzungen ❚ Koordination beruflicher Eingliederung ❚ Aufgaben von Integrationsämtern und Integrationsfachdiensten im BEM ❚ Hilfen und Leistungen durch die BKK ❚ Kostenlose Bürgerberatungen ❚ Handlungsmöglichkeiten für die Schwerbehindertenvertretung und den Betriebs-/Personalrat ❚ Rolle der Eingliederungsberaterinnen und -berater im BEM ❚ Aufgaben des BEM-Teams und seiner Mitglieder Seminarinhalte ❚ Gesetzliche Grundlagen des BEM ❚ Einführung und Koordination des BEM als Managementsystem ❚ Betriebswirtschaftliche Aspekte ❚ Mitglieder und Aufgaben des BEM-Teams ❚ Persönliche Voraussetzungen der Teammitglieder ❚ Die Rolle der Eingliederungsberaterinnen und -berater (Case-Manager) ❚ Differenzierte Ablaufpläne eines BEM ❚ Aufgaben und Hilfsangebote der externen Akteurinnen und Akteuren ❚ Vertrauensbildende Öffentlichkeitsarbeit im Unternehmen ❚ Qualifizierungsmöglichkeiten der Verantwortlichen ❚ Praktische Umsetzung des BEM am Beispiel eines Umternehmensbesuchs In diesem Seminar lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die zuständigen Institutionen und die damit verbundenen Hilfen kennen. Seminardaten Seminardaten 20.06. – 23.06.2016 Beginn: 10.00 Uhr Oberhausen, TRYP Hotel 16-SB00019 750,00 EUR zzgl. 322,00 EUR Übernachtung und 357,00 EUR Tagungsstättenpauschale 13.09. – 15.09.2016 Beginn: 10.00 Uhr Oberhausen, TRYP Hotel 16-SB00020 600,00 EUR zzgl. 220,00 EUR Übernachtung und 265,00 EUR Tagungsstättenpauschale 50 Betriebliches Eingliederungsmanagement Betriebliches Eingliederungsmanagement 51 Referent und Referentin Volker Althoff, Disability Manager, Auditor (CBDMA) Sandra Tinnefeld, Diplom-Pädagogin, Reha-Fachkraft, Disability Managerin Arbeit und Leben DGB/VHS NW Das Betriebliche Eingliederungsmanagement von A-Z – Ein Überblick Professionelles Betriebliches Eingliederungsmanagement Seit 2004 ist der Arbeitgeber gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX verpflichtet, für alle Beschäftigten – nicht nur für schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen –, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen durchgängig oder in Addition arbeitsunfähig sind, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Durch das BEM sollen der Arbeitsplatz dauerhaft erhalten und gesundheitliche Beeinträchtigungen vermieden werden. Dazu bedarf es in der Regel eines so genannten BEM-Teams, das sich um die Eingliederung verantwortlich kümmert. Rehaträger und Integrationsämter fördern und prämieren modellhaftes Betriebliches Eingliederungsmanagement. Das Seminar gibt einen Überblick über Chancen und Möglichkeiten des BEM. Ein Qualifizierungsangebot in Kooperation mit Return2work – Gesellschaft für Gesundheitsmanagement – und der Technischen Universität Dortmund, Lehrstuhl für Berufspädagogik und Rehabilitation. Seminarinhalte ❚ § 84 Abs. 2 SGB IX: Grundlagen des BEM und Pflicht des Arbeitgebers ❚ Koordination beruflicher Eingliederung ❚ Betriebs-/Dienstvereinbarung zum BEM als kollektivrechtliche Vereinbarung ❚ Auswirkungen auf Kündigungen und Änderungskündigungen ❚ Betriebswirtschaftliche Aspekte ❚ Vertrauensbildende Aktivitäten im BEM ❚ Handlungsmöglichkeiten für die Schwerbehindertenvertretung und den Betriebs-/Personalrat ❚ Datenschutz im BEM ❚ Eingliederungsberaterinnen und -berater im Unternehmen ❚ Aufgaben des BEM-Teams und seiner Mitglieder ❚ Hilfen seitens externer Institutionen – Ausbildung zum Eingliederungsberater/zur Eingliederungsberaterin Zum erfolgreichen Gesundheitsmanagement im Unternehmen gehören die Erfüllung des Präventionsauftrages im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und Aktivitäten im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung. Ein gut ausgebildetes und ineinander verzahntes BEM-Team ist das A und O eines erfolgreichen BEM. Aufgabe des Eingliederungsberaters/der Eingliederungsberaterin ist es, die betroffenen Beschäftigten beratend und unterstützend durch das BEM-Verfahren zu begleiten und allen Beteiligten als Ansprechperson zur Verfügung zu stehen. Vorrangiges Ziel ist es, den Arbeitsplatz trotz gesundheitlicher Beeinträchtigung zu erhalten. Um einen professionellen Umgang mit den anspruchsvollen Aufgaben im BEM-Team zu sichern, empfehlen wir allen Teammitgliedern eines bereits existierenden oder geplanten BEMTeams diese Weiterbildung. Die Qualifizierung besteht aus vier dreitägigen Modulen. Zum Abschluss präsentieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Ausschnitt der BEM-Arbeit aus ihrer Praxis, anschließend erhalten sie ein Zertifikat des beteiligten Lehrstuhls der Technischen Universität Dortmund. Seminardaten ❚ 19.04. – 21.04.2016 ❚ 28.06. – 30.06.2016 ❚ 06.09. – 08.09.2016 ❚ 02.11. – 04.11.2016 TRYP TRYP TRYP TRYP Hotel Dortmund CentrO Oberhausen CentrO Oberhausen CentrO Oberhausen Abschlussworkshop ❚ 22.11.2016 TRYP Hotel Dortmund Seminardaten 08.11. – 10.11.2016 Beginn: 10.00 Uhr Oberhausen, TRYP Hotel 16-SB00021 600,00 EUR zzgl. 220,00 EUR Übernachtung und 265,00 EUR Tagungsstättenpauschale Die Kosten für einen dreitägigen Schulungsblock betragen 650,00 EUR. Hinzu kommen 168,00 EUR für Übernachtung und 267,00 EUR für die Tagungsstättenpauschale im TRYP Hotel Dortmund und 220,00 EUR für Übernachtung und 265,00 EUR für die Tagungsstättenpauschale im TRYP CentrO Oberhausen. Die Kosten für den Abschlussworkshop betragen 250,00 EUR zzgl. 65,00 EUR Tagungsstättenpauschale. 52 Tagungen 53 „Ich finde es wichtig, immer auf dem Laufenden zu sein, denn nur so kann ich die Interessen meiner schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen optimal vertreten. Die Fachtagung für Schwerbehindertenvertretungen von Arbeit und Leben bietet mir genau das. Neben den Vorträgen zu aktuellen Themen finde ich insbesondere die Workshops wichtig und hilfreich. So kann ich zielgerichtet die Inhalte auswählen, die ich in meiner betrieblichen Praxis am dringendsten brauche und Erfahrungen mit anderen Schwerbehindertenvertretungen austauschen. Auch der Standort in Recklinghausen ist im nördlichen Ruhrgebiet hervorragend disponiert.“ Petra Heitkamp, Schwerbehindertenvertreterin bei der EUROPIPE GmbH „Nachdem ich nun schon einige Male bei der Tagung für betriebliche Interessenvertreterinnen war, bin ich in diesem Jahr das erste Mal bei der Fachtagung für Schwerbehindertenvertretungen von Arbeit und Leben gewesen. Ich finde es toll, wie praxisnah die Vorträge und Workshops sind. Eine sehr gute Möglichkeit Wissen aufzufrischen, aber auch viel dazuzulernen und andere engagierte Kolleginnen und Kollegen zu treffen.“ Elke Dümenil, stellvertretende Schwerbehindertenvertreterin der Deutschen Post AG, Niederlassung BRIEF Köln West Interessen vertreten – Teilhabe ermöglichen – 5. Fachtagung für Schwerbehindertenvertretungen, sowie Betriebs- und Personalräte, die sich für die Interessen schwerbehinderter Menschen einsetzen Die Fachtagung bietet ein Forum, in dem sich Schwerbehindertenvertretungen sowie Betriebs- und Personalräte, die sich für die Interessen von behinderten und schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen im Betrieb einsetzen, austauschen und vernetzen. Sie erhalten in Diskussionen mit hochkarätigen Referentinnen und Referenten einen Überblick über aktuelle Themen und Entwicklungen in der Schwerbehindertenvertretungsarbeit. In verschiedenen Foren werden wichtige Fragestellungen vertieft. Stimmen zu der 4. Fachtagung am 12.03.2015: „Diese Tagung war für mich ein Gewinn, weil ich viele für mich wichtige Informationen komprimiert erhalten habe.“ „Für mich war die Mischung aus fachlichem Input und kollegialem Austausch in guter Atmosphäre besonders wichtig.“ „Meine aktuellen Fragen wurden alle beantwortet.“ „Ich habe alle Infos, die ich für meine Arbeit brauche, erhalten. Weiter so!“ Seminardaten 02.03.2016 Recklinghausen, Vestisches Cultur & Congress Zentrum 16-SB00022 250,00 EUR zzgl. 85,00 EUR Tagungsstättenpauschale 54 Tagungen 55 Arbeitsrechtstage Rhein-Ruhr Die Arbeitsrechtstage Rhein-Ruhr finden mehrmals im Jahr statt und sind mittlerweile zu einer echten Institution geworden. Im Mittelpunkt stehen aktuelle Entscheidungen aus der Arbeitsgerichtsbarkeit. Die daraus resultierenden Auswirkungen auf die Praxis von betrieblichen Interessenvertretungen werden diskutiert und bieten die Möglichkeit zu einem weiterführenden Gedankenaustausch. Ein Tagungsbeirat bereitet die fachliche Ausgestaltung vor. Tagungsbeirat: Olaf Klein, Wilfried Löhr-Steinhaus, Direktor des Arbeitsgerichts Krefeld Direktor des Arbeitsgerichts Bonn Dr. Frank Lorenz, Gerhard Stiens, Rechtsanwalt, silberberger.lorenz.towara, Direktor des Arbeitsgerichts Dortmund a.D Kanzlei für Arbeitsrecht Alexandra Rüter, Richterin am Arbeitsgericht Solingen Stimmen aus den letzten Arbeitsrechtstagen: „Gute Auswahl der Themen und Referenten.“ „Mir gefiel die offene und freundliche Atmosphäre.“ „Plastische Darstellung der oft rechtlich schwierigen Sachverhalte.“ „Alle Fragen wurden beantwortet, sogar sehr ausführlich.“ „Abwechslungsreiche Themenauswahl, tolle Darstellung an praktischen Beispielen.“ „Ich komme wieder!“ Seminardaten 16.03.2016 16-BR00022 Essen, Philharmonie/Saalbau 12.04.2016 16-BR00023 Essen, Philharmonie/Saalbau 27.09.2016 16-BR00024 Essen, Philharmonie/Saalbau 16.11.2016 16-BR00025 Essen, Philharmonie/Saalbau 56 Tagungen 57 „Der Tag für betriebliche Interessenvertreterinnen ist aus meiner Sicht eine Bereicherung für jede einzelne Kollegin. Die Teilnehmerinnen lernen voneinander, reflektieren über ihre Arbeit, ihre Erfahrungen und stärken sich wechselseitig. Dabei tanken sie gleichzeitig auf. Weiter so!“ Carmen Tietjen, ehemalige Landesfrauensekretärin des DGB NRW Frauen auf Erfolgskurs – Wissen, Austausch, Vernetzung 5. Tag für betriebliche Interessenvertreterinnen Mit der Fachtagung „Frauen auf Erfolgskurs – Wissen – Austausch – Vernetzung“ hat Arbeit und Leben NRW ein Forum für Frauen geschaffen. Hochkarätige Referentinnen vermitteln ihr Fachwissen, diskutieren mit den Teilnehmerinnen und regen zu Erfahrungsaustausch und Vernetzung an. Dies stärkt die Position im Betrieb und im Gremium. Von den Erfahrungen der Anderen lernen, bringt in der Regel einen großen Mehrwert. Aber auch die Reflexion der eigenen Rolle sorgt für neue Inspirationen in der täglichen Arbeit. In verschiedenen Vorträgen oder Fachforen werden sowohl die Motivation für die Arbeit in der betrieblichen Interessenvertretung als auch die persönlichen Ressourcen gestärkt und eine Atmosphäre geschaffen, die zum Lernen, Diskutieren und Vernetzen einlädt. Die nächste Fachtagung ist für den 07.09.2016 in der Philharmonie Essen geplant. Stimmen aus den bisherigen Fachtagungen für betriebliche Interessenvertreterinnen: „Alle Fachforen waren sehr interessant, da fiel die Entscheidung schwer. Ich freue mich schon auf das nächste Mal!“ „Mit so vielen Kolleginnen in den Austausch zu kommen, hat mir am besten gefallen.“ „Ich habe an dem 3. Tag für Betriebsrätinnen, Personalrätinnen und Interessenvertreterinnen teilgenommen. Er war sehr interessant für mich. Ich habe gemerkt, dass ich mit meinen Fragen nicht allein da stehe. Und ich habe durch den Austausch mit den Frauen und die inhaltlichen Beiträge viel dazu gelernt. Ich bin jetzt total motiviert, die Erkenntnisse und Anregungen in meine Arbeit als neu gewählte Betriebsrätin umzusetzen.“ Sarah Désirée Müller, Betriebsrätin der Firma Nippon Express Deutschland GmbH „Es war eine tolle Idee, nach der Mittagspause eine kurze bewegte Pause durchzuführen!“ „Prima Mischung aus Wissensvermittlung und Vernetzung!“ „Engagierte Referentinnen in einer angenehmen Atmosphäre – TOP!“ Seminardaten 07.09.2016 16-BR00026 Essen, Philharmonie/Saalbau 58 Tagungen 59 „Ich war 2014 das erste Mal auf dem Gesundheitstag. Mein Fazit: Der Gesundheitstag ist eine tolle, praxisnahe und topaktuelle Veranstaltung. Für meine tägliche Arbeit als SBV und BR konnte ich vieles mitnehmen.“ Michele Knöll, erste stellvertretende Schwerbehindertenvertreterin und Betriebsratsmitglied bei der Merck KGaA, Darmstadt 8. Gesundheitstag Eine stark veränderte und beschleunigte Arbeitswelt sorgt dafür, dass die Anforderungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer komplexer werden. Steigende Leistungsverdichtung, unsichere Arbeitsverhältnisse, hoher Erfolgsdruck und Mangel an sozialer Anerkennung führen zu erheblichen gesundheitlichen Belastungen bei den Beschäftigten. Die Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gehört zu den wesentlichen Aufgaben von Betriebsund Personalräten. Dabei sollte die Prävention, also die Schaffung eines gesundheitsförderlichen Arbeitsumfeldes, im Vordergrund stehen. Vor allem die psychischen Belastungen zu vermindern und die psychische Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schützen sind zentrale Aufgaben betrieblicher Gesundheitspolitik in den kommenden Jahren. Auf dem Gesundheitstag werden aktuelle Trends im Arbeitsund Gesundheitsschutz vorgestellt und diskutiert. Betriebliche Interessenvertretungen können ihr Wissen vertiefen und für die betriebliche Praxis und Umsetzung neue Anregungen bekommen. Der nächste Gesundheitstag ist für den 24.11.2016 geplant. „Der Gesundheitstag ist eine hervorragende und in dieser Form einmalige Gelegenheit, sich mit anderen über Arbeits- und Gesundheitsschutz als ganzheitliches und strategisches Thema auszutauschen, um Mitbestimmungsrechte effektiv in die betriebliche Praxis umzusetzen.“ Dr. Frank Lorenz, Rechtsanwalt Stimmen aus den letzten Gesundheitstagen: „Die Komplexität des Themas wurde durch die Referentinnen und Referenten sehr gut verdeutlicht.“ „Ich habe sehr viel Input für meine tägliche Arbeit bekommen.“ „Durch die interessante Themenwahl habe ich einen guten Einblick in das wichtige Feld Arbeits- und Gesundheitsschutz erhalten.“ „Eine gut organisierte, praxisnahe Veranstaltung.“ „Tolle Vorträge und eine interessante Diskussionsrunde am Ende.“ Seminardaten 24.11.2016 16-BR00027 60 Messen Messen 61 Referent Referent Volker Althoff, Disability Manager, Auditor (CBDMA) Andreas Kramer, Arbeitswissenschaftler Reha-Care 2016 – Begleitseminar zur Messe und zum Kongress Arbeitsschutz aktuell 2016 – Begleitseminar zur Messe und zum Kongress Die Reha-Care ist weltweit die größte Messe für Menschen mit Behinderung, die die Integration behinderter und schwerbehinderter Menschen zum Thema hat. Sie ist Treffpunkt von behinderten Menschen, Fachanbietern, Instanzen und Verbänden. Neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen für die Menschen mit Behinderung im Alltag und Berufsleben werden angeboten und präsentiert. Im Mittelpunkt des Seminars steht der Besuch der Reha-Care. Unter dem Gesichtspunkt der neuesten Möglichkeiten für Menschen mit Behinderung wird der Besuch der Messe und der speziellen Foren zu arbeitsbezogenen Schwerbehindertenthemen vor- und nachbereitet. Die Fachmesse „Arbeitsschutz Aktuell – Das Präventionsforum“ findet vom 10. bis zum 13. Oktober 2016 in Hamburg statt. Sie bietet ideale Voraussetzungen, sich über aktuelle Entwicklungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz zu informieren. Die Fachmesse präsentiert Trends, Produkte, Angebote und Lösungen rund um das Thema „Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.“ Unser Seminar bereitet auf die Messe durch eine inhaltliche Einführung vor und vermittelt der betrieblichen Interessenvertretung das benötigte Hintergrundwissen und die damit verbundenen Handlungsmöglichkeiten. Seminarinhalte ❚ Besuch der Reha-Care 2016 ❚ Vorbereitung auf Messe und Kongress ❚ Neueste Entwicklungen für Menschen mit Behinderung ❚ Neue Hilfen für die behinderungsgerechte Ausgestaltung von Arbeitsplätzen ❚ Die gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Situation von schwerbehinderten Menschen ❚ Besuch bei Fachanbietern, Instanzen und Verbänden ❚ Besuch von arbeits- und betriebsbezogenen Foren ❚ Aussprache und Erfahrungsaustausch zu den Foren ❚ Hilfen zum Katalog und zum Internetangebot der Reha-Care Seminarinhalte ❚ Besuch der A+A ❚ Vor- und Nachbereitung von Messe und Kongress ❚ Brandschutz in den Betrieben ❚ Persönliche Schutzausrüstung ❚ Spezifische Gefährdungen und Belastungen ❙ Psychische Belastungen ❙ Gefahrstoffe ❙ Allergien ❚ Prävention ❚ Betriebliches Eingliederungsmanagement ❚ Die Zukunft des Arbeitsschutzes ❚ Neuregelungen der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung ❚ Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung Seminardaten Seminardaten 28.09. – 30.09.2016 Beginn: 10.00 Uhr Düsseldorf, InterCity Hotel 16-SB00023 600,00 EUR zzgl. 310,00 EUR Übernachtung und 225,00 EUR Tagungsstättenpauschale, zzgl. Kombiticket (Fachmesse, Kongress, Seminare, Foren, ÖPNV-Ticket) 10.10. – 13.10.2016 Beginn: 12.30 Uhr (mit dem Mittagessen) Hamburg Altona, InterCity Hotel 16-BR00028 750,00 EUR zzgl. 360,00 EUR Übernachtung und 225,00 EUR Tagungsstättenpauschale , zzgl. Kombiticket (Fachmesse, Kongress, Seminare, Foren, ÖPNV-Ticket) 62 Messen Kommunikation und Konfliktbewältigung 63 Referentin Referentin und Referent Katharina Homann-Kramer, Diplom-Sozialpädagogin, Mediatorin (BMWA), Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben Gerda Krug, Diplom-Sozialwissenschaftlerin, Supervisorin (DGSv), Coach, Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben Orgatec 2016 – Begleitseminar zur Messe Rhetorik I – Schöne neue Arbeitswelt? Chancen und Risiken der Arbeitswelt von morgen – Erfolgreich Argumentieren und Verhandeln Die Messe Orgatec 2016 in Köln zeigt Trends der neuen Arbeitswelt zur Gestaltung von Arbeitsplätzen im Büro. Die technologischen Innovationen der letzten Jahre bieten Risiken und Chancen für die Beschäftigten. Einerseits führen sie zu zunehmender Unabhängigkeit der Beschäftigten von festen Arbeitsorten, -zeiten und -aufgaben, andererseits bergen sie Gefahren für die Gesundheit der Beschäftigten. Für die betrieblichen Interessenvertretungen, die sich mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz beschäftigen, stellt sich die Frage, welche Faktoren gesund erhaltend und welche krank machend wirken und wie sie darauf Einfluss nehmen können. Unser Seminar bereitet inhaltlich auf den Besuch der Messe vor und vermittelt das notwendige Wissen zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Arbeitswelt 4.0. Seminarinhalte ❚ Gestaltungsmöglichkeiten von Guter Arbeit im Büro ❚ Arbeitsschutzgesetz und Bildschirmarbeitsplatzverordnung ❚ Definition Stress und Burn-out ❚ Gesundheitliche Auswirkungen von Flexibilität und Zeitdruck ❚ Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung ❚ Besuch der Messe ❚ Teilnahme an Fachforen und Vorträgen auf der Messe Seminardaten 25.10. – 28.10.2016 Beginn: 10.00 Uhr Wiehl, Waldhotel 16-BR00029 750,00 EUR zzgl. 268,00 EUR Übernachtung und 232,00 EUR Tagungsstättenpauschale, zzgl. Kombiticket (Fachmesse, Kongress, Seminare, Foren, ÖPNV-Ticket) Frank Mertens, Diplom-Sozialpädagoge, Bildungsreferent bei Arbeit und Leben In der täglichen Arbeit von betrieblichen Interessenvertretungen bildet die Kommunikation die Grundlage des Handelns. Ständig sind Sie damit konfrontiert, Gespräche zu führen, bei denen unterschiedliche Ziele, Erwartungen und Vorstellungen existieren. Das geschieht in der Auseinandersetzung mit Arbeitgebervertreterinnen und Arbeitgebervertretern, im Gremium und in Gesprächen mit den Beschäftigten. Betriebs-/Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen sind gefordert, Positionen zu beziehen und durchzusetzen. Forderungen und Erwartungen müssen effektiv und zielorientiert dargestellt werden. Das einzelne Betriebs-/Personalratsmitglied und die einzelne Schwerbehindertenvertretung tragen aber auch die Mitverantwortung dafür, dass sie die Positionen, Forderungen und Erwartungen der Gesprächspartner verstehen und weitergeben. Nur so ist eine ergebnisorientierte Abwägung der verschiedenen Argumente und Interessen möglich. Darüber hinaus müssen sich betriebliche Interessenvertretungen sicher auf der Sach- und Gefühlsebene in Gesprächen bewegen, um eine erfolgreiche Interessenvertretung zu gewährleisten. Seminarinhalte ❚ Unterrichtungs- und Beratungsrechte ❚ Grundlagen der Kommunikation ❚ Aktives Zuhören ❚ Unterschiedliche Wahrnehmung ❚ Zielorientierte Gesprächsführung ❚ Planung und Durchführung von Gesprächen ❚ Geeignete Rahmenbedingungen ❚ Umgang mit Stresssituationen in Gesprächen ❚ Was tun, wenn das Gespräch in eine Sackgasse führt? ❚ Wer darf Verhandlungen führen? ❚ Verhandlungen mit und in Gruppen ❚ Praktische Übungen Seminardaten 11.04. – 15.04.2016 Beginn: 10.00 Uhr Geldern, Hotel See Park 16-BR00030 890,00 EUR zzgl. 420,00 EUR Übernachtung und 320,00 EUR Tagungsstättenpauschale Die Seminare Rhetorik I und II sind in sich abgeschlossene Veranstaltungen. Die Teilnahme ist in beliebiger Reihenfolge möglich. 64 Kommunikation und Konfliktbewältigung Kommunikation und Konfliktbewältigung 65 Referentin und Referent Gerda Krug, Diplom-Sozialwissenschaftlerin, Supervisorin (DGSv), Coach, Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben Referentin Gerda Krug, Diplom-Sozialwissenschaftlerin, Supervisorin (DGSv), Coach, Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben Frank Mertens, Diplom-Sozialpädagoge, Bildungsreferent bei Arbeit und Leben Das Beratungsgespräch in der Schwerbehindertenvertretung Rhetorik II – Die wirkungsvolle Rede Die Rhetorik ist die Lehre der „großen, wirkungsvollen Rede“. Für eine wirkungsvolle Betriebs-/Personalrats- und Schwerbehindertenvertretungsarbeit sind rhetorische Kenntnisse unerlässlich. Die Fähigkeit, andere von sich und den eigenen Ideen zu überzeugen, klare Gedanken zu führen und einen gewinnenden Eindruck bei den Zuhörerinnen und Zuhörern zu hinterlassen, ist allerdings nur durch praktisches Üben erlernbar. Wir werden im Seminar rhetorische Fähigkeiten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer analysieren und diese – auf der Basis der jeweiligen Stärken – im Rahmen der alltäglichen Betriebs-/Personalrats- und Schwerbehindertenvertretungsarbeit verbessern. Seminarinhalte ❚ In der Betriebs-/Personalrats- und Schwerbehindertenvertretungsarbeit wirkungsvoll und überzeugend auftreten ❚ Struktur und Aufbau einer Rede ❚ Zielorientiert Sprechen ❚ Gezielter Einsatz von Gestik und Mimik ❚ Sicherheit im Auftreten ❚ Praktische Übungen Die Schwerbehindertenvertretungen haben die Interessen von schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen wahr zu nehmen. Nach dem SGB IX haben sie eine Beratungspflicht. Diese Beratung bezieht sich z.B. auf: ❚ Die Förderung der Eingliederung schwerbehinderter Kolleginnen und Kollegen in den Betrieb, ❚ die Vertretung von Gruppen- oder Einzelinteressen von schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen gegenüber dem Arbeitgeber, dem Betriebs-/Personalrat, ❚ alle Angelegenheiten, die im Rahmen des Beistandes für schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen in dem Betrieb zusammenhängen. Schwerbehindertenvertretungen müssen sich also mit unterschiedlichen Beratungsformaten auskennen, die ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen und Sensibilität erfordern. Gleichzeitig muss die Schwerbehindertenvertretung ihre Doppelrolle als Beraterin und Helferin kennen und lernen, Grenzen zu ziehen. Ziel des Seminars ist, die Beratungskompetenz von Schwerbehindertenvertretungen – auch mit Hilfe praktischer Übungen – zu verbessern. Dabei stehen aktuelle Beratungssituationen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Mittelpunkt. Seminarinhalte ❚ Regeln für das Beratungsgespräch ❚ Unterschiedliche Beratungsformate mit unterschiedlichen Zielgruppen ❚ Unterschiedliche Fragestellungen ❚ Beraten und Helfen: Grenzen ziehen ❚ Umgang mit schwierigen Gesprächssituationen ❚ Übungen an praktischen Beispielen Seminardaten 30.05. – 03.06.2016 Beginn: 10.00 Uhr Castrop-Rauxel, Raj Mahal 16-BR00031 890,00 EUR zzgl. 352,00 EUR Übernachtung und 433,00 EUR Tagungsstättenpauschale Seminardaten Die Seminare Rhetorik I und II sind in sich abgeschlossene Veranstaltungen. Die Teilnahme ist in beliebiger Reihenfolge möglich. 22.06. – 24.06.2016 Beginn: 10.00 Uhr Castrop-Rauxel, Raj Mahal 16-SB00024 600,00 EUR zzgl. 176,00 EUR Übernachtung und 264,00 EUR Tagungsstättenpauschale 66 In eigener Sache 67 Arbeit und Leben ist die Weiterbildungseinrichtung des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Volkshochschulen in Nordrhein-Westfalen. Wir geben mit unserer politischen Bildung Anstöße bei der Formulierung und Durchsetzung der Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Neben Seminaren für Schwerbehindertenvertretungen bieten wir auch Schulungen für Betriebs-/Personalräte an. Es ist für eine erfolgreiche Schwerbehindertenvertretung erforderlich, auch Schulungen für Betriebs/Personalräte zu besuchen. Über unser Gesamtangebot informieren wir im Internet unter www.aulnrw.de Im Rahmen unserer sozialen und politischen Bildung ist es für uns von großer Bedeutung, Möglichkeiten der Teilhabe zu schaffen und berufliche Fähigkeiten zu fördern. Dazu bietet Arbeit und Leben unter anderem folgende Projekte an: Weiterbildungsberatung Bildungsscheck und Bildungsprämie Mit dem Bildungsscheck oder der Bildungsprämie erhalten Beschäftigte einen Zuschuss von 50 Prozent bis zu 500 Euro zu den Weiterbildungskosten. Beratung zur beruflichen Entwicklung Dieses Beratungsangebot unterstützt Beschäftigte in beruflichen Veränderungsprozessen und richtet sich auch an diejenigen, die in prekären Arbeitsverhältnissen, mit Zeitvertrag, Befristung oder in einem Minijob beschäftigt sind. Weitere Infos unter www.aulnrw.de MENTO – Aufbau, Ausbildung und Begleitung kollegialer Netzwerke zur Förderung der Grundbildung und Alphabetisierung im Betrieb – Gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung unter dem Förderkennzeichen W137800. Infos zum Projekt unter www.aulnrw.de „Wanderarbeit – Gesichter einer neuen Arbeiterklasse“ Die Ausstellung liefert eindrucksvolle Einblicke in die Lebenswelt von Arbeitsmigrantinnen und -migranten. Sie vermittelt anhand von sechs sehr unterschiedlichen Reportage- und Portraitserien ein eindringliches Bild ihrer Schicksale, Motive und Hoffnungen. Die Liefer- und Ausleihbedingungen sind einzusehen unter www.aulnrw.de/wanderarbeit Weil Qualität kein Zufall ist! LQW zertifizierte Weiterbildung Arbeit und Leben DGB/VHS NW hat einen Qualitätsentwicklungsprozess erfolgreich abgeschlossen. Damit sichern wir auch zukünftig Qualität und Kompetenz auf hohem Niveau. 68 Terminübersicht 2016 Januar 25.01. – 29.01.2016 Februar 01.02. – 05.02.2016 10.02. – 12.02.2016 15.02. – 17.02.2016 15.02. – 19.02.2016 15.02. – 19.02.2016 22.02. – 24.02.2016 Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) Simonskall Grundlagen der Schwerbehindertenvertretungsarbeit I Wesel Der Arbeitsschutzausschuss – Ziele und Gestaltungsmöglichkeiten Münster Leistungsbeurteilung, -vergütung und Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung Meschede Grundlagen der Schwerbehindertenvertretungsarbeit I Wesel Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) Wesel Meine (persönlichen) Rechte als Schwerbehindertenvertretung Meschede Terminübersicht 2016 69 Juni 06.06. 13.06. 20.06. 22.06. 27.06. – – – – – 10.06.2016 15.06.2016 23.06.2016 24.06.2016 29.06.2016 Juli 04.07. – 05.07.2016 18.07. – 20.07.2016 März 02.03.2016 07.03.2016 07.03. – 09.03.2016 07.03. – 11.03.2016 07.03. – 11.03.2016 09.03. – 11.03.2016 09.03. – 11.03.2016 14.03. – 16.03.2016 16.03.2016 April 04.04. – 08.04.2016 11.04. – 13.04.2016 11.04. – 15.04.2016 11.04. – 15.04.2016 12.04.2016 18.04. – 20.04.2016 25.04. – 27.04.2016 26.04. – 28.04.2016 28.04.2016 Mai 09.05. 09.05. 18.05. 30.05. 30.05. – – – – – 11.05.2016 13.05.2016 20.05.2016 03.06.2016 03.06.2016 Interessen vertreten – Teilhabe ermöglichen – 5. Fachtagung Recklinghausen Die Gleichstellung Düsseldorf Methoden zur Messung psychischer Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung Kamen-Kaiserau Arbeits- und Tarifvertragsrecht I Kamen-Kaiserau „Burnout“, Depressionen & Co. – Psychisch erkrankte Menschen in der Arbeitswelt Kamen-Kaiserau Schwarz auf Weiß Meschede Rentenrecht aktuell – Teil I Haltern Arbeitsorganisation in der Schwerbehindertenvertretung Meschede Arbeitsrechtstag Rhein-Ruhr Essen Psychische Belastungen, Stress und Burnout – (K)ein Thema im Betrieb? Bremerhaven Öffentlichkeitsarbeit der Schwerbehindertenvertretung Wesel Grundlagen der Schwerbehindertenvertretungsarbeit II Geldern Rhetorik I Geldern Arbeitsrechtstag Rhein-Ruhr Essen Lebensphasenorientierte Arbeitszeitgestaltung im Betrieb Meschede Die eigene Arbeitsfähigkeit bewahren – Workshop zum Selbstmanagement und zur Stressbewältigung Meschede Betriebliches Eingliederungsmanagement und krankheitsbedingte Kündigung Oberhausen Aktuelle Rechtsprechung im Schwerbehindertenrecht Düsseldorf Die Gefährdungsbeurteilung – Ein Überblick Meschede Einführung in den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz Dortmund Die Auswirkungen von Führungsverhalten auf die Gesundheit der Beschäftigten Bremerhaven Grundlagen der Schwerbehindertenvertretungsarbeit II Castrop-Rauxel Rhetorik II – Die wirkungsvolle Rede Castrop-Rauxel August 22.08. – 24.08.2016 September 05.09. – 09.09.2016 05.09. – 09.09.2016 07.09.2016 13.09. – 15.09.2016 26.09. – 28.09.2016 26.09. – 28.09.2016 Wieder zur Arbeit – aber wann und wie? Haltern Alternde Belegschaften und Anforderungen an zukünftige Arbeitsgestaltung Velbert Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements in der Praxis Oberhausen Das Beratungsgespräch in der Schwerbehindertenvertretung Castrop-Rauxel Indirekte Steuerung und die Konsequenzen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz Wesel Der Widerspruch im Anerkennungsverfahren zur Schwerbehinderteneigenschaft Düsseldorf Die Zusammenarbeit der Schwerbehindertenvertretung mit internen und externen Partnern Wesel Die Schwerbehindertenversammlung attraktiv und überzeugend gestalten Geldern 26.09. – 30.09.2016 27.09.2016 28.09. – 30.09.2016 Aufbauseminar Arbeits- und Gesundheitsschutz – Prävention geht vor… Dresden Workshop: Und manchmal verstehen wir uns überhaupt nicht… Geldern Frauen auf Erfolgskurs Essen Externe Hilfen im Betrieblichen Eingliederungsmanagement Oberhausen Mobbing, Bossing und Co. – Psychosoziale Belastung am Arbeitsplatz Bremerhaven Indirekte Steuerung und Arbeitszeit – Handlungsstrategien für die Interessenvertretung Wesel Arbeits- und Tarifvertragsrecht I Wuppertal Arbeitsrechtstag Rhein-Ruhr Essen Reha-Care 2016 – Begleitseminar zur Messe und zum Kongress Düsseldorf Oktober 10.10. – 10.10. – 17.10. – 25.10. – 26.10. – Arbeitsschutz aktuell 2016 – Begleitseminar zur Messe und zum Kongress Hamburg Grundlagen der Schwerbehindertenvertretungsarbeit II Geldern Grundlagen der Schwerbehindertenvertretungsarbeit I Wesel Orgatec 2016 - Begleitseminar zur Messe Wiehl Rentenrecht aktuell – Teil II Haltern 13.10.2016 14.10.2016 21.10.2016 28.10.2016 28.10.2016 November 08.11. – 10.11.2016 14.11. – 16.11.2016 16.11.2016 24.11.2016 Das Betriebliche Eingliederungsmanagement von A-Z – Ein Überblick Oberhausen Umgang mit Sucht am Arbeitsplatz Dortmund Arbeitsrechtstag Rhein-Ruhr Essen 8. Gesundheitstag 70 Unsere Tagungsstätten Unsere Tagungsstätten 71 Bremerhaven Comfort Hotel Am Schaufenster 7 27572 Bremerhaven www.comfort-hotel-bremerhaven.de Essen Philharmonie Essen Huyssenallee 53 45128 Essen www.philharmonie-essen.de Münster Mercure Hotel Münster City Engelstraße 39 48143 Münster www.mercure.com Castrop-Rauxel Raj Mahal Europaplatz 3-11 44575 Castrop-Rauxel www.raj-mahal.de Geldern Hotel See Park Danziger Straße 5 47608 Geldern www.seepark.de Oberhausen TRYP CentrO Oberhausen Centroallee 280 46047 Oberhausen www.tryphotels.com Dortmund Ringhotel Drees Hohe Straße 107 44139 Dortmund www.riepe.com Haltern Hotel Seehof Hullerner Straße 102 45721 Haltern am See www.wellness-hotel-seehof.de Recklinghausen VCC Recklinghausen Otto-Burrmeister-Allee 1 45657 Recklinghausen www.vccre.de TRYP Hotel Dortmund Emil-Figge-Straße 41 44227 Dortmund www.tryphotels.com Hamburg InterCity Hotel Hamburg Altona Paul-Nevermann-Platz 17 22765 Hamburg de.intercityhotel.com Velbert Best Western Parkhotel Günther-Weisenborn-Straße 7 42549 Velbert www.parkhotel-velbert.de Düsseldorf Hotel Nikko Immermannstraße 41 40210 Düsseldorf www.nikko-hotel.de InterCity Hotel Graf-Adolf-Straße 81-87 40210 Düsseldorf de.intercityhotel.com Dresden Hotel Elbflorenz Rosenstraße 36 01067 Dresden www.hotel-elbflorenz.de Kamen-Kaiserau SportHotel Jakob-Koenen-Straße 2 59174 Kamen-Kaiserau www.sportcentrum-kamenkaiserau.de Meschede Welcome Hotel Hennesee Residenz Berghausen 14 59872 Meschede www.welcome-hotels.com Wesel Welcome Hotel Rheinresidenz Wesel Rheinpromenade 10 46487 Wesel www.welcome-hotels.com Wiehl Waldhotel Wiehl Pfaffenberg 1 51674 Wiehl www.waldhotel-wiehl.de Wuppertal Arcadia Hotel Auf dem Johannisberg 1 42103 Wuppertal www.arcadia-hotel.de 72 Teilnahmebedingungen Unsere Leistung Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Schwerbehindertenvertretungen, Betriebsund Personalräte bieten wir als privatrechtlich organisierte Bildungseinrichtung Fortbildungsveranstaltungen an. Anmeldungen sind schriftlich (Fax oder E-Mail sind ausreichend, gerne auch online unter www.aulnrw.de) unter Angabe des Namens und der Anschrift, der Bezeichnung des Titels des gewünschten Seminars und des Termins möglich. Anmeldebestätigung Die Anmeldung gilt als angenommen, wenn wir eine Anmeldebestätigung versandt haben. Seminargebühren Die Seminargebühr ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Soweit der Arbeitgeber dafür aufkommt, erhält dieser von uns nach Abschluss der jeweiligen Veranstaltung eine Gesamtabrechnung. Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die für die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber notwendigen formalen Voraussetzungen erfüllt sind (z.B. Beschluss des Betriebsrats). Stornierung der Anmeldung Für Abmeldungen, die bis 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgen, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von maximal 25,00 Euro (pro Teilnehmerin/Teilnehmer). Danach ist eine Reduzierung der Kosten nicht mehr möglich. Es ist der volle Seminarbeitrag zu entrichten. Die Abmeldung hat in Textform zu erfolgen. Die Berechtigung zur Teilnahme kann jederzeit übertragen werden. Voraussetzung ist, dass die neuen Daten unverzüglich Arbeit und Leben DGB/VHS NW mitgeteilt werden. Programmänderung, Seminarabsage Wir bitten um Verständnis, dass Programmänderungen, räumliche und zeitliche Änderungen der Veranstaltungstermine und äußersten Falls auch die Absage eines Seminars vorbehalten bleiben müssen. Notwendige Änderungen werden wir so frühzeitig wie möglich ankündigen. Im Falle der Absage eines Seminars wird die bereits gezahlte Seminargebühr umgehend erstattet. Haftung Eine Haftung für Personenschäden bei Unfällen ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Arbeit und Leben DGB/VHS NW bzw. dessen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Teilnahmebedingungen 73 Ebenso ist eine Haftung für Sachschäden (beispielsweise aufgrund Diebstahls) ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung. Gleiches gilt für reine Vermögensschäden aus Vertragspflichtverletzungen. Ist allerdings eine für die Durchführung des Vertrags wesentliche Pflicht verletzt worden (sogenannte Kardinalspflicht), so ist die Haftung selbst bei einfacher Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen, sondern lediglich begrenzt auf den Schaden, der in diesem Fall als typischerweise vorhersehbar anzusehen ist. Urheberrecht Eventuell ausgegebene Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne Einwilligung von Arbeit und Leben DGB/VHS vervielfältigt oder verbreitet werden. Arbeit und Leben DGB/VHS NW behält sich alle Rechte vor. Die Arbeitsunterlagen stellen wir exklusiv unseren Teilnehmerinnen und Teilnehmern zur Verfügung. Datenschutz Die übermittelten Daten werden digital zu Verwaltungszwecken gespeichert. Die Namens- und Anschriftendaten werden über die Teilnehmendenliste den anderen Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmern zugänglich gemacht. Falls Sie damit nicht einverstanden sind, bitten wir um Mitteilung. Teilnahmebescheinigungen Über die Teilnahme an dem belegten Seminar stellen wir eine Teilnahmebescheinigung aus. Salvatorische Klausel Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Beschwerdemanagement/Ombudsmann Für Anregungen und Kritik sind wir immer dankbar. Zusätzlich haben wir die Funktion eines Ombudsmannes eingerichtet. Er steht für Beschwerden, die nicht direkt mit uns zufrieden stellend geklärt werden konnten, zur Verfügung. Unser Service: Gerne reservieren wir unverbindlich vorab einen Seminarplatz. Ein Anruf genügt! Die Hotelkosten übernehmen wir und stellen sie nach Seminarende dem Arbeitgeber in Rechnung. Unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer brauchen sich vor Ort um nichts zu kümmern. 74 Service 75 Bildung lohnt sich: Der Weiterbildungspass Bildung bei Arbeit und Leben lohnt sich immer. Wer bei uns ein Seminar besucht, bekommt einen Weiterbildungspass: Ein kleines Kärtchen, auf dem die Seminarbesuche vermerkt werden – wie eine Quittung. Wer viermal bei uns war, erhält von uns ein „Überraschungsgeschenk”. en -Weit erb ild un Me in Ar be it un d Leb gs- Pa ss Seminar: Name, Vorname h Sie. Aber dass sie auc ng lohnt, das wissen in me Dass sich Weiterbildu nah Teil die ach ! Lassen Sie sich einf belohnt wird, ist neu en. der Rückseite quittier einem der Felder auf chu ng von uns ! en Sie eine Übe rras omm bek ne stei Bau Für vier ❶ ➌ Termin: Seminar: Seminar : /VHS NW Arbeit und Leben DGB Term chaftin: Landesarbeitsgemeins -27 -18 · fax 02 11/93800 fon 02 11/93800 -17/ e-mail [email protected] ➋ Unterschrift Arb Termin: eit und Leben ➍ Unterschrift Arb eit und Leben Service-Hotline Unter den Telefonnummern 0211 - 93800 -19/ -35/ -45 bzw. unter der Adresse [email protected] stehen wir für Fragen zur Verfügung. Wir beraten bei der Seminarauswahl, Bildungsplanung und wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit bestreitet oder die Teilnahme am Seminar verweigert. www.mein.aulnrw.de Das individuelle Seminar-Archiv von Arbeit und Leben NW Unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer bekommen einen personalisierten Zugang, mit dem sie Materialien, Fotos und Präsentationen zu den von ihnen besuchten Seminaren und Veranstaltungen abrufen können. Der Zugang ist sowohl über unsere Startseite www.aulnrw.de als auch über www.mein.aulnrw.de möglich. Bei Fragen und Problemen steht Silke Abdellattif (0211 - 938800 -18) gerne zur Verfügung. Anmeldeformular 77 76 Meine Bildungsplanung Fax-Nr.: 0211 - 93800 -27 ........................................................................................................................ ........................................................................................................................ an Arbeit und Leben DGB/VHS NW Mintropstraße 20, 40215 Düsseldorf ........................................................................................................................ Zum Seminar (Titel/Datum/Seminarnummer) ........................................................................................................................ .......................................................................................................................... .......................................................................................................................... ........................................................................................................................ melde ich mich verbindlich an: ........................................................................................................................ ........................................................................................................................ ........................................................................................................................ ........................................................................................................................ Name, Vorname ................................................................................................... Privatanschrift/Telefon ......................................................................................... .......................................................................................................................... Betrieb ............................................................................................................... ........................................................................................................................ Betriebsanschrift ................................................................................................. ........................................................................................................................ Telefon ............................................................................................................... ........................................................................................................................ Funktion im Betrieb ............................................................................................. ........................................................................................................................ Kostenstelle/Bestellnummer ................................................................................. ........................................................................................................................ Rechnungsanschrift (falls nicht identisch mit der Betriebsadresse): ........................................................................................................................ .......................................................................................................................... ........................................................................................................................ E-Mail ............................................................................................................... ........................................................................................................................ Unterschrift ........................................................................................................ ........................................................................................................................ ........................................................................................................................ Ich benötige folgende Programme: .......... für Betriebsräte und .......... für die SBV. Liegt ein spezieller Zimmerwunsch (Rauchen, Funktionsbeeinträchtigungen ...) vor? Wir bemühen uns um entsprechende Berücksichtigung. ........................................................................................................................ ......................................................................................................................... ......................................................................................................................... Jahreskalender 2016 JANUAR 01 Fr Ferien NRW: Weihnachtsferien: 23.12.2015 – 06.01.2016 • Osterferien: 21.03. – 01.04.2016 • Pfingstferien: 17.05.2016 • Sommerferien: 11.07. – 23.08.2016 • Herbstferien: 10.10. – 21.10.2016 • Weihnachtsferien: 23.12.2016 – 06.01.2017 FEBRUAR MÄRZ APRIL 01 Mo 5. Woche 01 Di 01 Fr 02 Sa 02 Di 02 Mi 02 Sa 03 So 03 Mi 03 Do 03 So Neujahr MAI 01 So JUNI JULI AUGUST SEPTEMBER OKTOBER NOVEMBER DEZEMBER 01 Di 01 Do 01 Mi 01 Fr 01 Mo 31. Woche 01 Do 01 Sa 02 Mo 18. Woche 02 Do 02 Sa 02 Di 02 Fr 02 So 02 Mi 02 Fr 03 Di 03 Fr 03 So 03 Mi 03 Sa 03 Mo 40. Woche 03 Do 03 Sa 1. Mai Allerheiligen Tag der deutschen Einheit 04 Mo 1. Woche 04 Do 04 Fr 04 Mo 14. Woche 04 Mi 04 Sa 04 Mo 27. Woche 04 Do 04 So 04 Di 04 Fr 04 So 2. Advent 05 Sa 05 Di 05 Do 05 So 05 Di 05 Fr 05 Mo 36. Woche 05 Mi 05 Sa 05 Mo 49. Woche Weiberfastnacht 05 Di 05 Fr Christi Himmelfahrt 06 Mi 06 Sa 06 So 06 Mi 06 Fr 06 Mo 23. Woche 06 Mi 06 Sa 06 Di 06 Do 06 So 06 Di 07 Do 07 So 07 Mo 10. Woche 07 Do 07 Sa 07 Di 07 Do 07 So 07 Mi 07 Fr 07 Mo 45. Woche 07 Mi 08 Fr 08 Mo 6. Woche 08 Di 08 Fr 08 So 08 Mi 08 Fr 08 Mo 32. Woche 08 Do 08 Sa 08 Di 08 Do 09 Mi 09 Sa 09 Mo 19. Woche 09 Do 09 Sa 09 Di 09 Fr 09 So 09 Mi 09 Fr 10 Do 10 So 10 Di 10 Fr 10 So 10 Mi 10 Sa 10 Mo 41. Woche 10 Do 10 Sa Rosenmontag 09 Sa 09 Di Karnevalsdienstag 10 So 10 Mi Aschermittwoch 11 Mo 2. Woche 11 Do 11 Fr 11 Mo 15. Woche 11 Mi 11 Sa 11 Mo 28. Woche 11 Do 11 So 11 Di 11 Fr 11 So 3. Advent 12 Di 12 Fr 12 Sa 12 Di 12 Do 12 So 12 Di 12 Fr 12 Mo 37. Woche 12 Mi 12 Sa 12 Mo 50. Woche 13 Mi 13 Sa 13 So 13 Mi 13 Fr 13 Mo 24. Woche 13 Mi 13 Sa 13 Di 13 Do 13 So 13 Di 14 Do 14 So 14 Mo 11. Woche 14 Do 14 Sa 14 Di 14 Do 14 So 14 Mi 14 Fr 14 Mo 46. Woche 14 Mi 15 Fr 15 Mo 7. Woche 15 Di 15 Fr 15 So 15 Mi 15 Fr 15 Mo 33. Woche 15 Do 15 Sa 15 Di 15 Do 16 Do 16 Sa 16 Di 16 Fr 16 So 16 Mi 16 Fr Pfingstsonntag 16 Sa 16 Di 16 Mi 16 Sa 16 Mo 20. Woche Pfingstmontag 17 So 17 Mi 17 Do 17 So 17 Di 17 Fr 17 So 17 Mi 17 Sa 17 Mo 42. Woche 17 Do 17 Sa 18 Mo 3. Woche 18 Do 18 Fr 18 Mo 16. Woche 18 Mi 18 Sa 18 Mo 29. Woche 18 Do 18 So 18 Di 18 Fr 18 So 4. Advent 19 Di 19 Fr 19 Sa 19 Di 19 Do 19 So 19 Di 19 Fr 19 Mo 38. Woche 19 Mi 19 Sa 19 Mo 51. Woche 20 Mi 20 Sa 20 So 20 Mi 20 Fr 20 Mo 25. Woche 20 Mi 20 Sa 20 Di 20 Do 20 So 20 Di 21 Do 21 So 21 Mo 12. Woche Frühlingsanfang 21 Do 21 Sa 21 Di 21 Do 21 So 21 Mi 21 Fr 21 Mo 47. Woche 21 Mi Sommeranfang Herbstanfang 22 Fr 22 Mo 8. Woche 22 Di 22 Fr 22 So 22 Mi 22 Fr 22 Mo 34. Woche 22 Do 22 Sa 22 Di 22 Do 23 Sa 23 Di 23 Mi 23 Sa 23 Mo 21. Woche 23 Do 23 Sa 23 Di 23 Fr 23 So 23 Mi 23 Fr 24 So 24 Mi 24 Do 24 So 24 Di 24 Fr 24 So 24 Mi 24 Sa 24 Mo 43. Woche 24 Do 24 Sa 25 Mo 4. Woche 25 Do 25 Fr 25 Mo 17. Woche 25 Mi 25 Sa 25 Mo 30. Woche 25 Do 25 So 25 Di 25 Fr 25 So 26 Di 26 Fr 26 Sa 26 Di 26 Do 26 So 26 Di 26 Fr 26 Mo 39. Woche 26 Mi 26 Sa 26 Mo Heiligabend Karfreitag 1. Weihnachtstag Ostersamstag 27 Mi 27 Sa 27 So Fronleichnam 52. Woche 2. Weihnachtstag 27 Mi 27 Fr 27 Mo 26. Woche 27 Mi 27 Sa 27 Di 27 Do 27 So 1. Advent 27 Di 28 Do 28 Sa 28 Di 28 Do 28 So 28 Mi 28 Fr 28 Mo 48. Woche 28 Mi 29 Di 29 Fr 29 So 29 Mi 29 Fr 29 Mo 35. Woche 29 Do 29 Sa 29 Di 29 Do 30 Mi 30 Sa 30 Mo 22. Woche 30 Do 30 Sa 30 Di 30 Fr 30 So 30 Mi 30 Fr Beginn Sommerzeit 28 Do 28 So 28 Mo 13. Woche Ostermontag 29 Fr 30 Sa 29 Mo 9. Woche Ende Sommerzeit 31 So 31 Do 31 Di 31 So 31 Mi 31 Mo 44. Woche 31 Sa Silvester
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