und Personalräte, die sich für die Interessen behinderter Menschen

Arbeit und Leben
DGB/VHS NW
Arbeit und Leben
DGB/VHS NW
Arbeit und Leben DGB/VHS NW
Landesarbeitsgemeinschaft
Mintropstraße 20
40215 Düsseldorf
Tel.: 0211 - 93800 -17 / -18
Fax: 0211 - 93800 -27
E-Mail: [email protected]
Internet: www.aulnrw.de
Das Angebot 2016
für Schwerbehindertenvertretungen und
Betriebs- und Personalräte, die sich für die
Interessen behinderter Menschen einsetzen
Vorwort
„Unser umfangreiches Seminarprogramm für
Schwerbehindertenvertretungen bietet sowohl
fundiertes Basiswissen für neu gewählte, als
auch umfassendes Vertiefungs- und Spezialwissen für erfahrene Kolleginnen und Kollegen.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit unserem umfangreichen Seminarprogramm unterstützen wir Schwerbehindertenvertretungen und Betriebs- und Personalräte, die sich für die Interessen schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen im Betrieb einsetzen.
Für die neu gewählten Schwerbehindertenvertretungen geht es auch im Jahr zwei
nach der Wahl darum, sich fundiertes Basiswissen anzueignen. Unsere Grundlagenund Aufbauseminare bieten ein solides Fundament. Neu sind unsere Vertiefungsseminare. Alle Handlungsfelder, die grundlegend und regelmäßig für die Arbeit als
Schwerbehindertenvertretung erforderlich sind, werden hier handlungs- und praxisorientiert vertieft.
Für eine erfolgreiche Schwerbehindertenvertretungsarbeit ist Grundwissen im
Betriebsverfassungs- und im Arbeits- und Tarifvertragsrecht erforderlich. Angebote
hierzu können unserem Programm entnommen werden.
Die Arbeit hat sich in Verwaltungen und Betrieben in den letzten Jahren verändert.
Diese Entwicklung wird in den nächsten Jahren weitergehen. Hierfür ist das Stichwort Arbeit 4.0 zu nennen.
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz gewinnt deshalb an Bedeutung. Unsere Angebote bieten umfangreiches Wissen zu allen relevanten Praxisfeldern. Dazu gehören
Grundlagenseminare, die Auseinandersetzung mit psychischen Belastungen und
Erkrankungen und natürlich die Umsetzung von Gefährdungsbeurteilungen.
Für das Betriebliche Eingliederungsmanagement bieten wir neben den Seminarangeboten auch eine eigene Qualifizierungsreihe an.
Und weil die Interessen wirkungsvoll durchgesetzt werden müssen, bieten wir
Seminare zur überzeugenden Rede und zu professionellem Verhandeln an.
Wir unterstützen je nach Anliegen auch durch Coaching, Beratung und Moderation.
Gesetzliche Grundlage für die Teilnahme an unseren Seminaren sind § 96 Abs. 4
SGB IX für Schwerbehindertenvertretungen, § 37 Abs. 6 BetrVG für Betriebsräte
und § 42 Abs. 5 LPVG NRW bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG für Personalräte.
Für Fragen oder Anregungen zu unserem Programm stehen wir gerne zur Verfügung.
Ein Anruf genügt!
Wir hoffen, Neugier geweckt zu haben und laden herzlich zur Teilnahme ein!
Günter Schneider
Landesgeschäftsführer
und Pädagogischer Leiter
Gerda Krug
Bildungsreferentin
3
4
Inhalt
Grundlagenseminare
❚ Grundlagen der Schwerbehindertenvertretungsarbeit I – Rechte und Aufgaben der
Schwerbehindertenvertretung ...................................................................................
❚ Grundlagen der Schwerbehindertenvertretungsarbeit II – Prävention und Sicherung von
Beschäftigungsverhältnissen schwerbehinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ..
❚ Schwarz auf Weiß – Schreiben in der Schwerbehindertenvertretungsarbeit
rechtssicher gestalten und professionell verwalten ......................................................
❚ Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) – Aller Anfang ist … gar nicht so schwer ......
❚ Arbeits- und Tarifvertragsrecht I ................................................................................
❚ Einführung in den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz – Gesund arbeiten?
Aber sicher! ............................................................................................................
Vertiefungsseminare
❚ Leistungsbeurteilung, -vergütung und Anspruch auf behinderungsgerechte
Beschäftigung NEU .................................................................................................
❚ Die Gleichstellung – Eine Aufgabe für die Schwerbehindertenvertretung NEU ..............
❚ Arbeitsorganisation in der Schwerbehindertenvertretung NEU ......................................
❚ Öffentlichkeitsarbeit in der Schwerbehindertenvertretung NEU ....................................
❚ Aktuelle Rechtsprechung im Schwerbehindertenrecht NEU ..........................................
❚ Der Widerspruch im Anerkennungsverfahren zur Schwerbehinderteneigenschaft NEU .....
❚ Die Zusammenarbeit der Schwerbehindertenvertretung mit internen
und externen Partnern NEU .......................................................................................
❚ Die Schwerbehindertenversammlung attraktiv und überzeugend gestalten NEU .............
Inhalt
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Arbeits- und Sozialrecht
❚ Meine (persönlichen) Rechte als Schwerbehindertenvertretung – Vom Kündigungsschutz
bis zur Arbeitsbefreiung NEU .................................................................................... 22
❚ Rentenrecht aktuell – Teil I ...................................................................................... 23
❚ Rentenrecht aktuell – Teil II ..................................................................................... 24
Seminare in Erfurt mit Teilnahme an einer öffentlichen Sitzung des
Bundesarbeitsgerichts (BAG)
❚ Rechtsprechung und Entwicklung im Kündigungsschutz – auch für schwerbehinderte
Menschen ............................................................................................................... 26
❚ Betriebsübergang, Haftung im Arbeitsverhältnis und Aktuelles zum AGG – auch für
schwerbehinderte Menschen ..................................................................................... 27
Arbeits- und Gesundheitsschutz – Ein zentrales Interesse der Beschäftigten im Betrieb –
Das Angebot von Arbeit und Leben NW ........................................................................ 28
Grundwissen Arbeits- und Gesundheitsschutz ...............................................................
❚ Einführung in den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz – Gesund arbeiten?
Aber sicher! ............................................................................................................ 29
❚ Aufbauseminar Arbeits- und Gesundheitsschutz – Prävention geht vor! ......................... 30
❚ Der Arbeitsschutzausschuss – Ziele und Gestaltungsmöglichkeiten NEU ........................ 31
❚ Die Gefährdungsbeurteilung – Ein Überblick ............................................................. 32
Praxisfelder im Arbeits- und Gesundheitsschutz
❚ Methoden zur Messung psychischer Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung ........... 33
❚ Lebensphasenorientierte Arbeitszeitgestaltung im Betrieb NEU .................................... 34
❚ Die Auswirkungen von Führungsverhalten auf die Gesundheit der Beschäftigten ....
❚ Alternde Belegschaften und Anforderungen an zukünftige Arbeitsgestaltung NEU ...
❚ Indirekte Steuerung und die Konsequenzen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz ..
❚ Mobbing, Bossing und Co. – Psychosoziale Belastungen am Arbeitsplatz ...............
❚ Indirekte Steuerung und Arbeitszeit – Handlungsstrategien für Interessenvertretungen NEU ............................................................................................
Psychische Belastungen und Erkrankungen
❚ „Burnout“, Depressionen & Co. - Psychisch erkrankte Menschen in der
Arbeitswelt ......................................................................................................
❚ Psychische Belastungen, Stress und Burnout – (K)ein Thema im Betrieb? ..............
❚ Die eigene Arbeitsfähigkeit bewahren NEU..........................................................
❚ Wieder zur Arbeit – Aber wann und wie? .............................................................
❚ Kommunikation mit psychisch kranken Menschen ...............................................
❚ Umgang mit Sucht am Arbeitsplatz ....................................................................
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Betriebliches Eingliederungsmanagement
❚ Betriebliches Eingliederungsmanagement und krankheitsbedingte Kündigung ........
❚ Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements in der Praxis ...............
❚ Externe Hilfen im Betrieblichen Eingliederungsmanagement ...............................
❚ Das Betriebliche Eingliederungsmanagement von A-Z – Ein Überblick ...................
❚ Ausbildung zum Eingliederungsberater/zur Eingliederungsberaterin –
Professionelles Betriebliches Eingliederungsmanagement .....................................
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Tagungen
❚ Interessen vertreten – Teilhabe ermöglichen – 5. Fachtagung für
Schwerbehindertenvertretungen sowie Betriebs- und Personalräte,
die sich für die Interessen von schwerbehinderten Menschen einsetzen .................
❚ Arbeitsrechtstage Rhein-Ruhr ............................................................................
❚ 5. Tag für betriebliche Interessenvertreterinnen ...................................................
❚ 8. Gesundheitstag ............................................................................................
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Messen
❚ Reha-Care 2016 – Begleitseminar zur Messe und zum Kongress ..........................
❚ Arbeitsschutz aktuell 2016 – Begleitseminar zur Messe und zum Kongress ...........
❚ Orgatec 2016 – Begleitseminar zur Messe NEU ..................................................
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Kommunikation und Konfliktbewältigung
❚ Rhetorik I – Erfolgreich Argumentieren und Verhandeln ........................................ 63
❚ Rhetorik II – Die wirkungsvolle Rede .................................................................. 64
❚ Das Beratungsgespräch in der Schwerbehindertenvertretung ................................ 65
Organisatorisches
❚ In eigener Sache ..............................................................................................
❚ Terminübersicht 2016 ......................................................................................
❚ Unsere Tagungsstätten .....................................................................................
❚ Teilnahmebedingungen .....................................................................................
❚ Service ...........................................................................................................
❚ Anmeldeformular .............................................................................................
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Grundlagenseminare
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Für alle mehrtägigen Seminare
werden 14 Stunden, für alle eintägigen
Seminare werden 7 Stunden als
Fortbildung für CDMPs und CRTWCs
anerkannt.
Grundlagen der Schwerbehindertenvertretungsarbeit I
– Chancen und Möglichkeiten
Das Seminar bietet Basiswissen für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung
und des Betriebs-/Personalrats, der auch für die Interessenvertretung schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen im Betrieb zuständig ist. Es vermittelt einen
handlungsorientierten Überblick über die wichtigsten Bestimmungen des SGB IX
und zeigt die praxisnahe Anwendung.
Seminarinhalte
❚ Der Aufbau des SGB IX
❚ Der Behindertenbegriff gemäß § 2 SGB IX
❚ Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe
❚ Aufgaben, Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung
(§§ 95, 96 SGB IX)
❚ Die Rolle der Schwerbehindertenvertretung
❚ Pflichten des Arbeitgebers
❚ Rechte schwerbehinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
❚ Das Anerkennungsverfahren bei der Versorgungsverwaltung/Widerspruchsvorbehalt
❚ Der Gleichstellungsantrag
❚ Zusatzurlaub/Mehrarbeit
❚ Die Schwerbehindertenversammlung
❚ Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern
„Ich bin als Schwerbehindertenvertreterin neu gewählt und habe
an dem Grundlagenseminar von
Arbeit und Leben teilgenommen.
Das Seminar ist durch seine Methodenvielfalt so richtig gut bei
mir angekommen. Ich habe viel
gelernt, das Seminar war sehr
informativ. Ich habe nun eine
gute Basis für meine weitere
Entwicklung als Schwerbehindertenvertreterin.“
Annette Wolf,
Schwerbehindertenvertreterin
der KEUKO GmbH und Co. KG
„Arbeit und Leben hat mir anhand von griffigen Fallbeispielen
gezeigt, dass gute Grundlagen bei
den Sozialgesetzen für die Arbeit
der Schwerbehindertenvertretung
sehr wichtig sind. Ich habe viel
für meine Arbeit als Schwerbehindertenvertreter mitgenommen.“
Bernd Rölle,
Schwerbehindertenvertreter
der regio iT GmbH
Seminardaten
15.02. – 19.02.2016
Beginn: 10.00 Uhr
Wesel,
Welcome Hotel Rheinresidenz
16-SB00002
890,00 EUR zzgl. 475,00 EUR
Übernachtung und 361,00 EUR
Tagungsstättenpauschale
17.10. – 21.10.2016
Beginn: 10.00 Uhr
Wesel,
Welcome Hotel Rheinresidenz
16-SB00003
890,00 EUR zzgl. 475,00 EUR
Übernachtung und 361,00 EUR
Tagungsstättenpauschale
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Grundlagenseminare
Grundlagen der Schwerbehindertenvertretungsarbeit II
– Prävention und Sicherung von Beschäftigungsverhältnissen
schwerbehinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zeigt den Arbeitgebern und Schwerbehindertenvertretungen verschiedenste Hilfeleistungen zur Vermeidung einer Kündigung auf. Im
Mittelpunkt dieses Seminars stehen die Prävention und der Erhalt von Beschäftigungsverhältnissen für schwerbehinderte Menschen. Die besonderen Hilfen zur Beratung,
insbesondere die finanziellen Leistungen der Instanzen, um das Arbeitsverhältnis
möglichst dauerhaft fortzusetzen, werden dargestellt und gemeinsam praxisnah vertieft.
Seminarinhalte
❚ Prävention und Integration als gemeinsame Aufgabe des Arbeitgebers,
des Betriebs-/ Personalrates und der Schwerbehindertenvertretung.
❚ Hilfen externer Instanzen zur Sicherung des Arbeitsverhältnisses
❙ Durch die örtlichen Fachstellen
❙ Durch Leistungen der Integrationsämter und der Sozialleistungsträger
❚ Vernetzung der internen/externen Akteure
❚ Allgemeine Bestimmungen des Kündigungsschutzes/Kündigungsarten
❚ Der besondere Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen
❙ Wann greift der besondere Kündigungsschutz nicht
❙ Erfordernis der Zustimmung durch das Integrationsamt
❙ Das formelle Zustimmungsverfahren
❙ Entscheidung des Integrationsamtes/Widerspruchsmöglichkeit
❙ Eingeschränktes Ermessen
Grundlagenseminare
Die Referentinnen und Referenten unserer Grundlagenseminare sind:
Martin Bsdurek,
Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen
NRW e.V.
Felizitas Ißelmann,
Frank Peters,
Manfred Rüdebusch,
Leiterin der Örtlichen
Betriebsrat der EWE AG, Schwerbehindertenvertreter
Fürsorgestelle Oberhausen, Schwerpunkt SGB IX
bei EVOBUS/Daimler
Disability Managerin
Monika Schneck,
Schwerbehindertenvertreterin
und Personalrätin bei der
Emschergenossenschaft/
Lippeverband
Ramona Kusch,
Schwerbehindertenvertreterin
der Stadt Bochum
Ina Wonschik,
Schwerbehindertenvertreterin DHL
Solutions Retail GmbH,
stellvert. Konzernschwerbehindertenvertreterin Deutsche Post DHL Group
Seminardaten
01.02. – 05.02.2016
Beginn: 10.00 Uhr
Wesel,
Welcome Hotel Rheinresidenz
16-SB00001
890,00 EUR zzgl. 475,00 EUR
Übernachtung und 361,00 EUR
Tagungsstättenpauschale
11.04. – 15.04.2016
Beginn: 10.00 Uhr
Geldern,
Hotel See Park
16-SB00004
890,00 EUR zzgl. 420,00 EUR
Übernachtung und 320,00 EUR
Tagungsstättenpauschale
30.05. – 03.06.2016
Beginn: 10.00 Uhr
Castrop-Rauxel,
Raj Mahal
16-SB00005
890,00 EUR zzgl. 352,00 EUR
Übernachtung und 433,00 EUR
Tagungsstättenpauschale
10.10.- 14.10.2016
Beginn: 10.00 Uhr
Geldern,
Hotel See Park
16-SB00006
890,00 EUR zzgl. 420,00 EUR
Übernachtung und 320,00 EUR
Tagungsstättenpauschale
9
10 Grundlagenseminare
Grundlagenseminare 11
Referenten
Thomas Hänschen,
Martin Bsdurek,
Vorsitzender der Arbeits- Rechtsanwalt
gemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen
NRW e.V.
Schwarz auf Weiß – Schreiben in der Schwerbehindertenvertretungsarbeit rechtssicher gestalten und
professionell verwalten
Schwarz auf Weiß müssen auch Schwerbehindertenvertretungen nicht zuletzt aus
Gründen der Rechtssicherheit vieles zu Papier bringen. Sei es eine bloße Notiz, ein
Aktenvermerk, ein Gesprächsprotokoll, ein Antrag oder Anschreiben an den Arbeitgeber, den Betriebs-/Personalrat oder an Behörden und Dienstleister unterschiedlichster
Art. Für Anträge gibt es oft Vordrucke, aber viele Sachverhalte müssen gesondert formuliert, verständlich dargestellt, aufgearbeitet, festgehalten und verwaltet werden.
Wie organisiere ich mich und meine Arbeit? Wie helfe ich mir zunächst mit Notizen,
Protokollen und Aktenvermerken und formuliere dann rechtssichere Schreiben an den
Arbeitgeber?
Seminarinhalte
Persönliche Rechte für die Arbeit erkennen, einfordern und durchsetzen
❚ Wem schreibe ich was, wenn z.B.
❙ ich eine Freistellung durchsetzen möchte
❙ ich an einer Schulungsveranstaltung teilnehmen möchte
❙ der Betrieb die erforderlichen Kosten für meine Tätigkeit (Büro, Literatur usw.)
nicht tragen will
❙ ich an der Ausübung des Amtes gehindert werde …
Beteiligungen und Befugnisse zur Amtsausübung klären
❚ Wem schreibe ich was, wenn z.B.
❙ ich eine Versammlung der schwerbehinderten Menschen durchführen will
❙ etwas auf die Tagesordnung in die Sitzung des BR/PR gesetzt werden soll
❙ ich an Auswahlverfahren bei Stellenbesetzungen teilnehmen möchte …
Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)
– Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Das Seminar bietet Basiswissen für die Betriebsratsarbeit. Es vermittelt handlungsorientierte Kenntnisse über die wichtigsten Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes und wendet sie im Seminar praxisnah an.
Seminarinhalte
❚ Rolle und Funktion des Betriebsrats
❚ Grundsätze der Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat
gemäß §§ 2, 74 BetrVG
❚ Stellung der Gewerkschaften im Betrieb
❚ Aufgaben des Betriebsrats
❚ Umfang, Stärke und Reichweite der Beteiligungsrechte des Betriebsrats
❚ Beschlussfassung und Geschäftsführung des Betriebsrats
❚ Arbeitsbeziehungen des Betriebsrats
❚ Betriebsversammlung
❚ Beschwerderecht
❚ Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
am Beispiel betrieblicher Probleme
Jede Teilnehmerin bzw. jeder Teilnehmer erhält
zusätzlich bei dem Seminar die aktuelle Ausgabe
der „Arbeits- und Sozialordnung“.
Ordnung ist das halbe Leben – Erstellung einer Aktenordnung/eines Ablagesystems
Seminardaten
Seminardaten
09.03. – 11.03.2016
Beginn: 10.00 Uhr
Meschede,
Welcome Hotel Hennesee Residenz
16-SB00007
600,00 EUR zzgl. 165,00 EUR
Übernachtung und 235,00 EUR
Tagungsstättenpauschale
25.01. – 29.01.2016
Beginn: 10.00 Uhr
Simonskall,
Landhotel Kallbach
16-BR00001
890,00 EUR zzgl. 360,00 EUR
Übernachtung und 230,00 EUR
Tagungsstättenpauschale
15.02. – 19.02.2016
Beginn: 10.00 Uhr
Wesel,
Welcome Hotel Rheinresidenz
16-BR00002
890,00 EUR zzgl. 475,00 EUR
Übernachtung und 361,00 EUR
Tagungsstättenpauschale
Weitere Termine sind unserem
Jahresprogramm für Betriebsräte,
Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen zu entnehmen.
12 Grundlagenseminare
Grundlagenseminare 13
Referent
Wilfried Seeleib,
Sicherheitsingenieur
Arbeits- und Tarifvertragsrecht I
– Grundlagenseminar
Die Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung und die Ausübung von
Beteiligungsrechten stehen im Spannungsfeld arbeits- und tarifvertraglicher Bestimmungen. Für eine wirksame Interessenvertretung ist die Kenntnis des Tarifvertragsrechts, des
Verfahrens bei Abschluss und Beendigung eines Arbeitsvertrags, der Lohnzahlungspflicht
des Arbeitgebers und des Arbeitsschutzes von entscheidender Bedeutung. Neben der Vermittlung dieser rechtlichen Bestimmungen stehen der Gütetermin vor dem Arbeitsgericht
sowie eine Themendarstellung aus rechtsanwaltlicher Sicht im Mittelpunkt des Seminars.
Eine Analyse mit je einem Arbeitsrichter und einem Rechtsanwalt ermöglicht den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Grundsätze des Arbeitsrechts in ihrer Alltagspraxis nachzuvollziehen und bei der Bewertung von Einzelfällen in die Betriebsratsarbeit einzubeziehen.
Seminarinhalte
❚ Arbeitsverhältnis
❚ Arbeitsvertrag
❚ Tarifvertragsgesetz
❚ Tarifvertrag
❚ Erholungsurlaub
❚ Ausschlussfristen
❚ Mindestlohn
❚ Teilzeitarbeit und befristete Arbeit
❚ Das Güteverfahren beim Arbeitsgericht
Einführung in den betrieblichen Arbeits- und
Gesundheitsschutz
– Gesund arbeiten? Aber sicher!
Die Kenntnis der optimalen Rahmenbedingungen eines Arbeitsplatzes gehört zum Basiswissen der betrieblichen Interessenvertretung. Nur mit diesem Wissen und einem ganzheitlichen Ansatz gelingt die Mitbestimmung im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz.
In diesem Seminar werden die Aufgaben und Möglichkeiten beleuchtet und die rechtlichen
Rahmenbedingungen vorgestellt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten einen umfassenden Einblick, welche Faktoren eine wichtige Rolle spielen und welche betrieblichen
Gestaltungsmöglichkeiten sie haben.
Seminarinhalte
❚ Das duale Arbeitsschutzsystem in Deutschland
❚ Europäische und nationale Rechtsgrundlagen
❚ Kooperation mit betrieblichen und externen Akteuren
❚ Vorschriften im Arbeits- und Gesundheitsschutz
❚ Die Gefährdungsbeurteilung als zentrales Element
❚ Mitbestimmungsrechte und -möglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretungen
(BR, PR, MAV, SBV)
❚ Veränderte Arbeitswelten und Auswirkungen auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz
❚ Exkursion zur DASA
nars ist ein
Bestandteil des Semi utsche Arbeits(De
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Besuch
Dortmund.
schutzausstellung) in
hört der Besuch eines
Zu diesem Seminar geGütetermin. Die Vor- und
Arbeitsgerichts zum zung erfolgt in der Regel
Nachbereitung der Sitn Arbeitsrichter/die zudurch den zuständigeterin.
ständige Arbeitsrich
Seminardaten
07.03. – 11.03.2016
Beginn: 10.00 Uhr
Kamen-Kaiserau,
SportHotel
16-BR00003
890,00 EUR zzgl. 380,00 EUR
Übernachtung und 330,00 EUR
Tagungsstättenpauschale
Seminardaten
26.09. – 30.09.2016
Beginn: 10.00 Uhr
Wuppertal,
Arcadia Hotel
16-BR00004
890,00 EUR zzgl. 380,00 EUR
Übernachtung und 450,00 EUR
Tagungsstättenpauschale
09.05. – 13.05.2016
Beginn: 10.00 Uhr
Dortmund,
Ringhotel Drees
16-BR00005
890,00 EUR zzgl. 340,00 EUR
Übernachtung und 395,00 EUR
Tagungsstättenpauschale
14 Vertiefungsseminare
Referent und Referentin
Thomas Hänschen,
Rechtsanwalt
Dorothea Wolf,
Juristin, Leiterin der Personalentwicklung, Coach
Vertiefungsseminare 15
Referent
Prof. Franz Josef Düwell,
Vorsitzender Richter des
9. Senats am BAG a.D.
Leistungsbeurteilung, -vergütung und Anspruch auf
behinderungsgerechte Beschäftigung
Die Gleichstellung – Eine Aufgabe für die
Schwerbehindertenvertretung
Leistungsdruck war lange Zeit vor allem ein Thema für Beschäftigte in Akkord- oder Prämiensystemen. Inzwischen aber bestimmen Leistungsbeurteilungen und Zielvereinbarungen
und der damit verbundene Leistungsdruck immer häufiger den Arbeitsalltag in allen Arbeits- und Beschäftigungsbereichen. Immer öfter haben sich betriebliche Interessenvertretungen mit den Folgen von Überlastung, Burnout und „Entgeltanpassungen“ zu
beschäftigen. Im Zentrum des Seminars steht die Frage, wie die Interessenvertretung einen
„fairen“ Leistungskompromiss und den Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung
vereinbaren und mit welchen Hilfestellungen sie die betroffenen Beschäftigten unterstützen kann.
Gemäß § 2 Abs. 3 SGB IX sollen behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50 schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn
sie in Folge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz
im Sinne des § 73 SGB IX nicht erlangen oder nicht behalten können. Mit einer
Gleichstellung erlangt man grundsätzlich den gleichen „Status“ wie schwerbehinderte Menschen. Die Auswirkungen beziehen sich auf den Kündigungsschutz, auf
Einstellungs- und Beschäftigungsanreize, auf Hilfe zur Arbeitsplatzausstattung und
auf Betreuung durch spezielle Fachdienste.
Die Bedeutung der Gleichstellung und die für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung damit verbundenen Aufgaben stehen im Mittelpunkt dieses Seminars.
Mit Prof. Franz Josef Düwell, Mitherausgeber des Praxiskommentars zum SGB IX und
Vorsitzendem Richters des BAG a.D. steht uns ein herausragender Experte als Referent zur Verfügung.
Seminarinhalte
❚ Leistungsbeurteilungs- und Leistungsvergütungssysteme in der betrieblichen Praxis
❚ Definition des Leistungsbegriffs
❚ Bedingungen für Leistungsvorgaben - Gestaltung der Arbeitsbedingungen
❚ Leistungsbeurteilungssysteme: „Nasenprämie“ und Zielvereinbarungen
❚ Typische Beurteilungsfehler und Gegenmaßnahmen
❚ Behinderungs- und altersbedingte Leistungseinschränkungen, Förderpflichten
der Arbeitgeber
❚ Ausgewählte tarifliche Regelungen zur Leistungsbeurteilung und Vergütung
❚ Mitbestimmung der Interessenvertretung bei Beurteilung und Leistungsvergütung
❚ Möglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung, Teilnahmerecht bei Beurteilungsund Zielvereinbarungsgesprächen
❚ Aktuelle Rechtsprechung zur Leistungsbeurteilung und -vergütung
Seminarinhalte
❚ Die Bedeutung der Gleichstellung
❚ Voraussetzungen für die Gleichstellung
❚ Personenbezug
❚ Arbeitsplatzbezug
❙ Vermittlungserschwernis
❙ Sicherheitserschwernis
❚ Alternative arbeitsplatzbezogene Voraussetzungen
❚ Antrag auf Gleichstellung
❚ Antragsverfahren, Antragsbescheidung
❚ Das Widerspruchsverfahren
❚ Kündigung während des Gleichstellungsverfahrens
❚ Die befristete Gleichstellung
Seminardaten
Seminardaten
15.02. – 17.02.2016
Beginn: 10.00 Uhr
Meschede
Welcome Hotel
Hennesee Residenz
16-BR00032
600,00 EUR zzgl. 165,00 EUR
Übernachtung und 235,00 EUR
Tagungsstättenpauschale
07.03.2016
Beginn: 10.00 Uhr
Düsseldorf,
Hotel Nikko
16-SB00008
250,00 EUR zzgl. 75,00 EUR
für Tagungsstättenpauschale
und Verpflegung
16 Vertiefungsseminare
Referenten
Frank Peters,
Betriebsrat der EWE
AG, Schwerpunkt
SGB IX
Vertiefungsseminare 17
Referentinnen
Manfred Rüdebusch,
Schwerbehindertenvertreter bei EVOBUS/Daimler
Arbeitsorganisation in der Schwerbehindertenvertretung
Die Arbeit von Schwerbehindertenvertretungen hat sich in den letzten Jahren gravierend
verändert. Sie sind Fachkräfte für Integration, Rehabilitation und Prävention sowie Rentenfragen. Sie schaffen interne und externe Netzwerke, beraten Führungskräfte und Betriebsräte und sind Verbindungsleute zu den offiziellen Stellen.
Um dies alles bewältigen zu können, benötigt die moderne Schwerbehindertenvertretung
eine effiziente Arbeitsorganisation. Diese steht im Mittelpunkt des Seminars.
Seminarinhalte
❚ Das richtige Zeitmanagement
❚ Wie ist der Schreibtisch richtig organisiert?
❚ Wie optimiere ich meine Arbeitsabläufe?
❚ Was gehört wohin? - Richtig abgelegt
❚ Erstellen eines Zeitplans
❚ Erstellen einer To-do-Liste
Susan Paeschke,
Diplom-Volkswirtin,
Supervisorin,
Bildungsreferentin
bei Arbeit und Leben
Monika Schneck,
Schwerbehindertenvertreterin
und Personalrätin bei der
Emschergenossenschaft/Lippeverband
Öffentlichkeitsarbeit der Schwerbehindertenvertretung
– Tue Gutes und rede darüber
Als Vertrauensperson setzen Sie sich unermüdlich für das Interesse der schwerbehinderten Menschen im Betrieb ein. Doch wissen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
was Sie alles leisten? Denn zum einen sollte Ihre Arbeit die Anerkennung finden, die
sie verdient. Zum anderen ist es wichtig, die Belange der schwerbehinderten Menschen nicht nur zu kennen, sondern auch im Betrieb darauf aufmerksam zu machen.
Gewinnen Sie also Unterstützerinnen und Unterstützer für Ihre Arbeit als Schwerbehindertenvertretung! Das Seminar unterstützt Sie, im Betrieb ein positives Bild von
Ihrer Arbeit zu schaffen und die Belange der schwerbehinderten Menschen in den
Blickpunkt zu rücken. Praxisbeispiele helfen Ihnen, die vielfältigen Möglichkeiten der
betrieblichen Öffentlichkeitsarbeit optimal zu nutzen.
Seminarinhalte
❚ Ziele einer guten Öffentlichkeitsarbeit der Schwerbehindertenvertretung:
❙ Sich bekannt machen
❙ Kontakte knüpfen
❙ Sich ein positives Bild schaffen
❙ Informieren
❙ Aufklären
❚ Grundlagen der Öffentlichkeitsarbeit in der Schwerbehindertenvertretung:
❙ Rechtliche Grundlagen
❙ Übernahme von Kosten und Sachaufwand
❚ Praktische Umsetzung der Öffentlichkeitsarbeit der Schwerbehindertenvertretung:
❙ Die richtigen Medien auswählen
❙ Ideen für eine ansprechende Gestaltung
❙ Die richtigen Adressaten: intern und extern
Seminardaten
Seminardaten
14.03. – 16.03.2016
Beginn: 10 Uhr
Meschede,
Welcome Hotel
Hennesee Residenz
16-SB00009
600,00 EUR zzgl. 165,00 EUR
Übernachtung und 235,00 EUR
Tagungsstättenpauschale
11.04. – 13.04.2016
Beginn: 10.00 Uhr
Wesel,
Welcome Hotel Rheinresidenz
16-SB00010
600,00 EUR zzgl. 238,00 EUR
Übernachtung und 237,00 EUR
Tagungsstättenpauschale
18 Vertiefungsseminare
Vertiefungsseminare 19
Referent
Referent
Prof. Dr. Olaf Deinert,
Universität Göttingen,
Institut für Arbeitsrecht,
Mitherausgeber der
„Arbeits- und Sozialordnung“
Martin Bsdurek,
Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft
der Schwerbehindertenvertretungen
NRW e.V.
Aktuelle Rechtsprechung im Schwerbehindertenrecht
Der Widerspruch im Anerkennungsverfahren zur
Schwerbehinderteneigenschaft
In dem Seminar wird die neueste höchstrichterliche Rechtsprechung zum Schwerbehindertenrecht vorgestellt. Die daraus folgenden Konsequenzen für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung werden erörtert. Soweit es um Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofs (EuGH) geht, soll auch gemeinsam erarbeitet werden, welche Schlussfolgerungen für den betrieblichen Alltag zu ziehen sind und welche zusätzlichen Argumentationsmöglichkeiten sich für die Interessenvertretung behinderter Menschen daraus ergeben.
In diesem Sinne lässt sich beispielsweise aus der neueren EuGH-Rechtsprechung auf
weitergehende Fürsorgepflichten des Arbeitgebers gegenüber behinderten Menschen
schließen, als sie bislang von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anerkannt
wurden.
– Kolleginnen und Kollegen erfolgreich und individuell beraten
Die Schwerbehindertenvertretung unterstützt Beschäftigte gemäß § 95 Abs.1 SGB IX
insbesondere bei der Feststellung einer Behinderung und ihres Grades gegenüber zuständigen Behörden. Nicht jedem Antrag beim Versorgungsamt wird (voll) umfänglich
entsprochen. Was kann die Schwerbehindertenvertretung in ihrer Beratungsfunktion
tun, um zusammen mit Antragstellerinnen und Antragstellern gegen einen ablehnenden Bescheid vorzugehen? Im Seminar erfahren Schwerbehindertenvertretungen,
wie sie ihre Kolleginnen und Kollegen kompetent und erfolgreich beraten und unterstützen können.
Seminarinhalte
❚ Formelle Voraussetzungen für einen Widerspruch
❚ Das Widerspruchsverfahren
❚ Prüfung von Anerkennungsbescheiden
❙ Akteneinsicht beim Versorgungsamt
❙ Wertung fachärztlicher Gutachten/Anforderung aktueller Befunde
❙ Wertung der „Gutachtlichen Stellungnahme“ des medizinischen Dienstes
des Versorgungsamtes
❙ Bemessung des Einzel GdB und Gesamt GdB
❙ Heranziehung der Versorgungsmedizinischen Verordnung (GdS-Tabelle)
❙ Nachteilsausgleiche durch Merkzeichen
❚ Formelle und inhaltliche Widerspruchsgründe
❙ Mögliche Verfahrensfehler und ihre Wirkung
❙ Mögliche Bewertungsfehler und ihre Wirkung
❙ Musterformulierungen im Schriftverkehr mit dem Versorgungsamt
❚ Kosten im Widerspruchsverfahren
❚ Möglichkeiten und Grenzen der Beratung durch die Schwerbehindertenvertretung
Seminardaten
Seminardaten
28.04.2016
Beginn: 10.00 Uhr
Düsseldorf,
Hotel Nikko
16-SB00011
250,00 EUR zzgl. 75,00 EUR
für Tagungsstättenpauschale
und Verpflegung
04.07. – 05.07.2016
Beginn: 10.00 Uhr
Düsseldorf,
InterCity Hotel
16-SB00012
440,00 EUR zzgl. 95,00 EUR
Übernachtung und 165,00 EUR
Tagungsstättenpauschale
20 Vertiefungsseminare
Referentinnen
Felizitas Ißelmann,
Leiterin der Örtlichen
Fürsorgestelle Oberhausen,
Disability Managerin
Vertiefungsseminare 21
Referentinnen
Monika Schneck,
Schwerbehindertenvertreterin
und Personalrätin bei der
Emschergenossenschaft/
Lippeverband
Gerda Krug,
Diplom-Sozialwissenschaftlerin,
Supervisorin (DGSv), Coach,
Bildungsreferentin bei
Arbeit und Leben
Ramona Kusch,
Schwerbehindertenvertreterin
der Stadt Bochum
Die Zusammenarbeit der Schwerbehindertenvertretung
mit internen und externen Partnern
Die Schwerbehindertenversammlung attraktiv und
überzeugend gestalten
Nach einer SBV-Wahl ist die Schwerbehindertenvertretung vor die Herausforderung gestellt,
ihre Interessengruppe bestmöglich zu vertreten. In diesem Seminar geht es darum, die bestehenden Hilfsangebote kennenzulernen und die vorhandenen Leistungen zu nutzen. Als
Schwerbehindertenvertretung sind Sie nicht auf sich allein gestellt. Außerhalb des Betriebs
gibt es viele Partner, die Unterstützung für schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
bieten. Besonders wichtige Partner sind hier die Agentur für Arbeit, die Deutsche Rentenversicherung und das Integrationsamt. Bringen Sie die Bedürfnisse Ihrer Kolleginnen und Kollegen
und die externen Angebote zusammen. Werden Sie die Schnittstelle zwischen schwerbehinderten Menschen, Arbeitgeber und Behörden und sorgen Sie dafür, dass die schwerbehinderte
Kollegin bzw. der schwerbehinderte Kollege die bestmögliche Förderung erhält.
Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht, mindestens einmal im Kalenderjahr
eine Versammlung schwerbehinderter Menschen im Betrieb oder in der Dienststelle
durchzuführen (§ 95 Abs. 6 SGB IX). In dieser Versammlung hat sie die Möglichkeit, ihre
Arbeit eindrucksvoll vorzustellen und sich inhaltlich und persönlich zu präsentieren.
Wir wollen in diesem Seminar Schwerbehindertenvertretungen das für eine attraktive
und überzeugende Schwerbehindertenversammlung erforderliche Wissen an die Hand
geben. Dazu gehören sowohl praktische Tipps und Anregungen für die Durchführung
als auch das Erproben einer wirkungsvollen Rede.
Seminarinhalte
❚ Hilfsangebote kennen und Leistungen nutzen
❙ Welche betriebsinternen Kooperationspartner sind wichtig?
❙ Welche externen Partner gibt es?
❙ Wann und wie nehme ich Kontakt zu externen Stellen auf?
❙ Fachliche Beratung durch die öffentlichen Stellen nutzen
❙ Klärung möglicher Leistungen zugunsten schwerbehinderter Menschen
❚ Leistungen an den Arbeitgeber
❙ Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze
❙ Behindertengerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen
❙ Unterstützung bei außergewöhnlicher Belastung von Mitarbeitern
❙ Prävention im Betrieb: So treffen Sie die richtigen Vorkehrungen
❚ Leistungen an schwerbehinderte Menschen
❚ Den richtigen Ansprechpartner finden bei der Anschaffung pers. technischer Hilfsmittel
❚ Inanspruchnahme einer Arbeitsassistenz
❚ Berufliche Fort- und Weiterbildung
Seminarinhalte
❚ Strategische Ziele für die Versammlung
❚ Organisatorische Vorbereitung der Versammlung
❚ Themenschwerpunkte und mögliche Referentinnen und Referenten
❚ Rolle des Arbeitgebers
❚ Darstellung der Erfolge
❚ Eckdaten einer wirkungsvollen Rede
❚ Techniken zur spannenden Präsentation des Tätigkeitsbereichs
❚ Tipps für Visualisierungen
❚ Einsatz von Medien
❚ Möglichkeiten der kreativen Beteiligung der Belegschaft
❚ Mobilisierung der schwerbehinderten Beschäftigten zur Wahl
❚ Praktische Übungen
Seminardaten
Seminardaten
18.07. – 20.07.2016
Beginn: 10.00 Uhr
Wesel,
Welcome Hotel Rheinresidenz
16-SB00013
600,00 EUR zzgl. 238,00 EUR
Übernachtung und 237,00 EUR
Tagungsstättenpauschale
22.08. – 24.08.2016
Beginn: 10.00 Uhr
Geldern,
Hotel See Park
16-SB00014
600,00 EUR zzgl. 138,00 EUR
Übernachtung und 287,00 EUR
Tagungsstättenpauschale
22 Arbeits- und Sozialrecht
Arbeits- und Sozialrecht 23
Referent
Referenten
Thomas Hänschen,
Rechtsanwalt
Dieter Brüggemann,
Versicherungsältester der
Deutschen Rentenversicherung
Westfalen
Meine (persönlichen) Rechte als Schwerbehindertenvertretung
Rentenrecht aktuell – Teil I
– Vom Kündigungsschutz bis zur Arbeitsbefreiung
Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) als Interessenvertretung der im Betrieb oder
in der Dienststelle beschäftigten schwerbehinderten Menschen ist oft in ihrer Rolle
als Arbeitnehmerin, Arbeitnehmer oder Bedienstete, Bediensteter gefährdet. Um das
Amt im Interesse der schwerbehinderten Menschen ausüben zu können, bedarf sie
eines besonderen Schutzes vor Kündigungen, wie ihn auch die Mitglieder der kollektiven Betriebs- und Personalvertretungen besitzen. Aus der Verknüpfung von Arbeitnehmereigenschaft und Vertrauensperson folgt die Notwendigkeit effektiven Rechtsschutzes
auf zwei Ebenen: Zum einen bedarf es eines individualrechtlichen Schutzes gegen
Kündigungen und Versetzungen, zum anderen eines Schutzes der Amtsausübung
nach dem SGB IX.
Das Seminar beleuchtet die verschiedenen Rechtsschutzmöglichkeiten anhand
aktueller Rechtsprechung und gibt praktische Hinweise, um die umfangreichen
Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung sachgerecht zu bearbeiten.
Seminarinhalte
❚ Amt und Beruf vereinbaren: Arbeitsbefreiung für SBV-Aufgaben
❚ Der Schulungsanspruch der Schwerbehindertenvertretung
❚ Besonderheiten im Amt als stellvertretende Schwerbehindertenvertretung
❚ Was tun bei Behinderungen oder Benachteiligungen im Amt?
❚ Geheimhaltungspflicht: Worüber darf die SBV reden und mit wem?
❚ Abmahnung: arbeitsvertragliche Pflichtverletzung oder Verstoß gegen Amtspflichten
❚ Der besondere Kündigungs- und Versetzungsschutz als Amtsträger/Amtsträgerin
❚ Streitigkeiten: Beschluss- und Urteilsverfahren
Reinhard Lohmann,
Rentenexperte der Deutschen
Rentenversicherung Westfalen
2014 wurde der Zugang zur Altersrente neu bestimmt. Die ehemalige Berufs- und
Erwerbsunfähigkeitsrente ist im Sinne der Gleichbehandlung in eine Erwerbsminderungsrente gewandelt worden. Weiterhin gelten alte Bestandsschutzregelungen.
Schwerpunkt des Seminars ist die Erläuterung der unterschiedlichen Rentenarten
mit ihren Zugangsvoraussetzungen und Stichtagsregelungen.
Seminarinhalte
❚ Historie der gesetzlichen Rentenversicherung
❚ Rentenrechtliche Zeiten – jeder Monat zählt – ausführliche Begriffserläuterungen
❚ Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung – ein Überblick
❙ Leistungen zur Rehabilitation
❙ Leistungen der beruflichen Rehabilitation
❚ Leistungen der medizinischen Rehabilitation
❚ Rentenberechnung
❙ Versichertenrenten
❙ Hinterbliebenenrenten
❚ Versichertenrenten
❙ Altersrenten – Arten und Voraussetzungen – Verschiebung der Altersgrenzen –
Abschläge
❙ Renten wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit – Voraussetzungen – Abschläge
❚ Hinzuverdienst bei Rentenbezug – ein Überblick
Seminardaten
Seminardaten
22.02. – 24.02.2016
Beginn: 10.00 Uhr
Meschede,
Welcome Hotel Hennesee Residenz
16-SB00015
600,00 EUR zzgl. 165,00 EUR
Übernachtung und 235,00 EUR
Tagungsstättenpauschale
09.03. – 11.03.2016
Beginn: 10.00 Uhr
Haltern,
Hotel Seehof
16-SB00016
600,00 EUR zzgl. 173,00 EUR
Übernachtung und 272,00 EUR
Tagungsstättenpauschale
24 Arbeits- und Sozialrecht
25
Referenten
Dieter Brüggemann,
Versicherungsältester der
Deutschen Rentenversicherung
Westfalen
Reinhard Lohmann,
Rentenexperte der Deutschen
Rentenversicherung Westfalen
Rentenrecht aktuell – Teil II
Dieses Seminar richtet sich an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die das Grundlagenseminar „Rentenrecht aktuell – Teil I“ besucht haben und an betriebliche Interessenvertretungen, die ihre Kenntnisse im Rentenrecht erweitern und vertiefen wollen.
Es vermittelt umfangreiches Wissen in rentenrechtlichen Fragestellungen.
Seminarinhalte
❚ Rentenleistungen
❙ Altersrenten – Arten und Voraussetzungen – Verschiebung der Altersgrenzen –
Abschläge (Vertiefung)
❙ Renten wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit – Voraussetzungen – Abschläge
(Vertiefung) – Verschiebung der Altersgrenzen
❙ Rentenleistungen an Hinterbliebene
❙ Witwen-/Witwerrenten
❙ Waisenrenten
❙ Erziehungsrenten
❚ Rentenberechnung
❙ Die Rentenformel
❙ Bewertung von Zeiten innerhalb der Rentenberechnung
❙ Beispiele einer Rentenberechnung
❚ RV-Leistungsverbesserungsgesetz
❚ Hinzuverdienst bei Rentenbezug und Einkommensanrechnung
❚ Grundsicherung – wenn die Rente nicht reicht
❚ Rentensplitting (Versorgungsausgleich) – Überblick
❚ Rente und Steuern
„Ich habe zum ersten Mal an
einem Seminar von Arbeit und
Leben teilgenommen. Es war
richtig klasse, und es war sehr
lehrreich für mich. Es hat mich
sowohl beruflich als auch
persönlich weitergebracht.
Die Woche war inhaltlich und
organisatorisch abwechslungsreich und perfekt gestaltet.
Ich komme wieder.“
Nadine Schykowski,
1. stellvertretende Schwerbehindertenvertreterin der Parker
Hannifin GmbH
„Das Seminar war super, ich bin
begeistert. Durch die Methodenvielfalt habe ich mir sehr viel
erarbeiten können und dadurch
besonders viel und gut gelernt.
Wir waren eine kleine tolle
Gruppe und die Teamerin und
der Teamer waren erste Klasse.“
Patrick Sterzenbach,
1. stellvertretender Schwerbehindertenvertreter der Buchen
Umweltservice GmbH
Seminardaten
26.10. – 28.10.2016
Beginn: 10.00 Uhr
Haltern,
Hotel Seehof
16-SB00017
600,00 EUR zzgl. 173,00 EUR
Übernachtung und 272,00 EUR
Tagungsstättenpauschale
26 Seminare in Erfurt mit Teilnahme an einer öffentlichen Sitzung des
Bundesarbeitsgerichts (BAG)
Referenten
Referentinnen und Referent
Anke Berger,
Richterin des 2. Senats
am BAG
Prof. Franz Josef Düwell,
Vorsitzender Richter des
9. Senats am BAG a.D.
Seminare in Erfurt mit Teilnahme an einer öffentlichen Sitzung des 27
Bundesarbeitsgerichts (BAG)
Stephanie Rachor,
Richterin des 2. Senats
am BAG
Rechtsprechung und Entwicklung im Kündigungsschutz – auch für schwerbehinderte Menschen
– Ein Seminar mit Besuch einer öffentlichen Sitzung des BAG
Für das strategische Vorgehen der betrieblichen Interessenvertretung in Bezug auf
Kündigungen ist es unerlässlich, die aktuelle Rechtsprechung des BAG zu kennen.
Bei schwerbehinderten Menschen oder Gleichgestellten bedarf die ordentliche wie
die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber der
vorherigen Zustimmung der Integrationsämter.
Im Mittelpunkt des Seminars stehen aktuelle Entwicklungen im Kündigungsschutz,
die aktuelle Rechtsprechung zum Kündigungsschutz, der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen, sowie aktuelle Entscheidungen des BAG,
die auch für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen relevant sind.
Seminarinhalte
❚ Die personenbedingte Kündigung
❚ Die krankheitsbedingte Kündigung
❚ Die verhaltensbedingte Kündigung
❚ Die betriebsbedingte Kündigung
❚ Die gerichtliche Überprüfung der unternehmerischen Entscheidung
❚ Die Auswirkungen des § 84 SGB IX auf den Kündigungsschutz
❚ Die Änderungskündigung
❚ Der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen nach §§ 85 ff
SGB IX
❚ Die Kündigungserklärung nach Zustimmung
❙ Das Präventionsverfahren und das BEM
❙ Der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten und zu den Gerichten für Arbeitssachen
❚ Ablauf des Kündigungsschutzverfahrens
❚ Aktuelle Entscheidungen im Schwerbehindertenrecht
❚ Teilnahme an einer öffentlichen Verhandlung des 2. Senats am BAG
❚ Vor- und Nachbereitung der Sitzung
Axel Breinlinger,
Prof. Franz Josef Düwell,
Richter des 8. Senats Vorsitzender Richter des
am BAG a.D.
9. Senats am BAG a.D.
Friedrich Hauck,
Vorsitzender Richter
des 8. Senats am BAG a.D.
Betriebsübergang, Haftung im Arbeitsverhältnis und
Aktuelles zum AGG – auch für schwerbehinderte
Menschen
– Ein Seminar mit Besuch einer öffentlichen Sitzung des BAG
Der 8. Senat des BAG urteilt zu Haftung im Arbeitsverhältnis und Betriebsübergängen nach § 613a BGB. Mit beiden Themen müssen sich betriebliche Interessenvertretungen – auch Schwerbehindertenvertretungen – auseinandersetzen.
Inzwischen liegen höchstrichterliche Urteile zum 2006 verabschiedeten Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor. Diese sowie aktuelle Entscheidungen im Schwerbehindertenrecht werden vorgestellt.
Seminarinhalte
❚ Der Betriebsübergang gemäß § 613 a BGB – Begriff und Abgrenzung zu anderen
Formen des Inhaberwechsels, insbesondere nach dem Umwandlungsgesetz
❚ Aufgaben für die Schwerbehindertenvertretung
❚ Übersicht über das Arbeitsrecht im Umwandlungsgesetz
❚ Arbeitgeberhaftung
❚ Arbeitnehmerhaftung und Schadensersatz
❚ Aktuelle Rechtsprechung zum AGG
❚ Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung
❚ Besuch der öffentlichen Sitzung des 8. Senats beim BAG
❚ Vor- und Nachbereitung der Sitzung beim BAG
❚ Aktuelle Entscheidungen im Schwerbehindertenrecht
Seminardaten
Seminardaten
Bei Drucklegung stand der Sitzungstermin noch nicht fest.
Der Seminartermin wird in einer gesonderten Einladung
mitgeteilt und kann unter www.aulnrw.de/Aktuelles
eingesehen werden.
Bei Drucklegung stand der Sitzungstermin noch nicht fest.
Der Seminartermin wird in einer gesonderten Einladung
mitgeteilt und kann unter www.aulnrw.de/Aktuelles
eingesehen werden.
28 Arbeits- und Gesundheitsschutz – Ein zentrales Interesse der
Beschäftigten im Betrieb
Grundwissen Arbeits- und Gesundheitsschutz 29
Referent
Wilfried Seeleib,
Sicherheitsingenieur
Arbeits- und Gesundheitsschutz – Ein zentrales
Interesse der Beschäftigten im Betrieb
Das Angebot von Arbeit und Leben NW
Der Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz ist ein zentrales Thema für die betriebliche Interessenvertretung und wird, besonders im Zusammenhang mit der demografischen Entwicklung, für die Beschäftigten immer wichtiger. Wir unterstützen die
betrieblichen Interessenvertretungen in allen Fragen, die im Zusammenhang mit
dem betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz stehen. In unserem Team arbeiten
Expertinnen und Experten aus Gesundheits-, Arbeits-, Rechts- und Sozialwissenschaft zusammen mit erfahrenen Menschen aus der Praxis, um Sie zu unterstützen
und maßgeschneiderte Angebote zu entwickeln.
Zu den Themengebieten psychische Belastungen, demografischer Wandel, Gesundheitsmanagement (wie auch dessen Aufbau), Gefährdungsbeurteilung, psychische
Störungen und Betriebliches Eingliederungsmanagement bieten wir an:
❚ Individuelle Beratung und Unterstützung bei der Erstellung von
Betriebsvereinbarungen und der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
❚ Coaching und Supervision
❚ Fachvorträge
❚ Workshops und informelle Treffen
❚ Moderation von Sitzungen und Ausschüssen
❚ Vermittlung von Referentinnen und Referenten
❚ BR-Hotline zur Unterstützung bei aktuellen Fragen und Problemen
❚ Vernetzung und Erfahrungsaustausch
Einführung in den betrieblichen Arbeits- und
Gesundheitsschutz
– Gesund arbeiten? Aber sicher!
Die Kenntnis der optimalen Rahmenbedingungen eines Arbeitsplatzes gehört zum Basiswissen der betrieblichen Interessenvertretung. Nur mit diesem Wissen und einem ganzheitlichen Ansatz gelingt die Mitbestimmung im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz.
In diesem Seminar werden die Aufgaben und Möglichkeiten beleuchtet und die rechtlichen
Rahmenbedingungen vorgestellt. Die Teilnehmenden erhalten einen umfassenden Einblick,
welche Faktoren eine wichtige Rolle spielen und welche betrieblichen Gestaltungsmöglichkeiten sie haben.
Seminarinhalte
❚ Das duale Arbeitsschutzsystem in Deutschland
❚ Europäische und nationale Rechtsgrundlagen
❚ Kooperation mit betrieblichen und externen Akteuren
❚ Vorschriften im Arbeits- und Gesundheitsschutz
❚ Die Gefährdungsbeurteilung als zentrales Element
❚ Mitbestimmungsrechte und -möglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretungen
(BR, PR, MAV, SBV)
❚ Veränderte Arbeitswelten und Auswirkungen auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz
❚ Exkursion zur DASA
nars ist ein
Bestandteil des Semi utsche Arbeits(De
SA
DA
r
Besuch de
Dortmund.
schutzausstellung) in
Unsere Kooperationspartner:
Prof. Dr. Nico Dragano
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Institut für medizinische Soziologie (Stressforschung)
Dr. Frank Lorenz
Rechtsanwalt, Kanzlei silberberger.lorenz.towara, Düsseldorf
Eva von Buch
Technologieberatungstelle NRW
Return2work
Gesellschaft für Gesundheitsmanagement
Seminardaten
09.05. – 13.05.2016
Beginn: 10.00 Uhr
Dortmund,
Ringhotel Drees
16-BR00005
890,00 EUR zzgl. 340,00 EUR
Übernachtung und 395,00 EUR
Tagungsstättenpauschale
30 Grundwissen Arbeits- und Gesundheitsschutz
Grundwissen Arbeits- und Gesundheitsschutz 31
Referent
Referent
Wilfried Seeleib,
Sicherheitsingenieur
Sascha Stockhausen,
Fachkraft für Arbeitssicherheit,
Dipl.Soz.Ökonom (HWP)
Aufbauseminar Arbeits- und Gesundheitsschutz
Der Arbeitsschutzausschuss – Ziele und Gestaltungsmöglichkeiten
– Prävention geht vor…
Dieses Seminar richtet sich an Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Grundlagenkenntnissen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Das vorhandene Wissen wird vertieft. Das Seminar vermittelt Kenntnisse, die benötigt werden, um Gefährdungen von Kolleginnen und
Kollegen durch präventive Maßnahmen zu vermeiden. Im Mittelpunkt stehen gesetzliche
Grundlagen und praktische Umsetzungsmöglichkeiten. Mögliche Gesundheitsgefahren im
Betrieb sollen präzise erkannt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden.
Seminarinhalte
❚ Gesetzliche Grundlagen der Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin
❚ Die wichtigsten Vorschriften zum Thema:
❙ Gesundheitliche Aspekte
❙ Psychische und physische Belastungen
❙ Gefährdungsbeurteilungen
❙ Physisches, psychisches und soziales Wohlbefinden
❙ Menschengerechte Gestaltung der Arbeit
❙ Betriebliche Gesundheitsförderung
❚ Checklisten für die ganzheitliche Ermittlung von Belastungen und Gefährdungen
❚ Aktuelle Gesetzesänderungen
❚ Abschluss von Betriebs-/Dienstvereinbarungen
❚ Vorbereitung der Einigungsstelle
❚ Arbeitsschutzausschuss
❚ Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung an praktischen
Beispielen
❚ Besuch der Gläsernen Manufaktur von Volkswagen in Dresden
Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist das betriebliche Gremium, in dem sich die zentralen Personen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes treffen, um über alle
Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Unternehmen zu beraten. Der Gesetzgeber gibt nur wenige grundlegende Regeln für den ASA vor.
Welche Rolle spielen dabei die einzelnen Akteurinnen und Akteure, besonders der
Betriebsrat? Wie wird ein ASA erfolgreich gestaltet und durchgeführt?
Welche Möglichkeiten der Mitbestimmung hat der Betriebsrat, um dafür zu sorgen, dass
alle betrieblichen Arbeitsschutz-Akteurinnen und -Akteure ihre vorgegebenen Aufgaben
und Rollen im ASA erfüllen? Wo, wie und wann findet der ASA statt?
In diesem Seminar erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Rechts- und Handlungssicherheit, um den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb durch den ASA zu
verbessern.
Seminarinhalte
❚ Gesetzliche Grundlagen
❚ Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) DGUV V2
❚ Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses und der teilnehmenden Personen
❚ Mitbestimmungsmöglichkeiten und Überwachungsaufgaben des Betriebsrats
❚ Geschäftsordnung
❚ Betriebsvereinbarung
is in diesem
Ein besonderes Ereign
ch der Gläsernen
su
Be
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de
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na
in.
Semi
wagen in Dresden se
Manufaktur von Volks
Seminardaten
Seminardaten
05.09. – 09.09.2016
Beginn: 12.30 Uhr (mit dem Mittagessen)
Dresden,
Hotel Elbflorenz
16-BR00006
890,00 EUR zzgl. 420,00 EUR
Übernachtung und 300,00 EUR
Tagungsstättenpauschale
10.02. – 12.02.2016
Beginn: 10.00 Uhr
Münster,
Mercure Hotel Münster City
16-BR00007
600,00 EUR zzgl. 122,00 EUR
Übernachtung und 375,00 EUR
Tagungsstättenpauschale
32 Grundwissen Arbeits- und Gesundheitsschutz
Praxisfelder im Arbeits- und Gesundheitsschutz 33
Referent
Referent
Andreas Kramer,
Arbeitswissenschaftler
Andreas Kramer,
Arbeitswissenschaftler
Die Gefährdungsbeurteilung
Methoden zur Messung psychischer
Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung
– Ein Überblick
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine gesetzliche Aufgabe des Arbeitgebers. Eine qualitativ nachhaltige Gefährdungsbeurteilung ist ohne die Mitbestimmung der betrieblichen
Interessenvertretung und die aktive Beteiligung der Belegschaft nicht sinnvoll. Deshalb
ist es wichtig, dass die betriebliche Interessenvertretung eine umfassende Übersicht
erhält über
❚ die Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung
❚ die Rechte der Interessenvertretung und der Belegschaft
❚ die z.Zt. verbreiteten Verfahren der Organisation und Durchführung
der Gefährdungsbeurteilung.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bekommen einen Einblick in die Absichten des
Gesetzgebers und in häufig vorkommende Problemlagen bei der Umsetzung der Beurteilung, sowie einen Überblick über die Chancen, die den Betrieben aus solchen Maßnahmen erwachsen. Darüber hinaus werden sie befähigt, die Grundzüge eines für den
Betrieb passenden Konzeptes und einer dazu gehörenden Betriebsvereinbarung
zu entwerfen.
Seminarinhalte
❚ Rechtliche Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung
❚ Rechte und Aufgaben der Interessenvertretung und der Belegschaft
❚ Funktion der Gefährdungsbeurteilung mit Blick auf den Arbeits- und
Gesundheitsschutz
❚ Verfahren und Organisation der Gefährdungsbeurteilung
❚ Anforderungen der Berufsgenossenschaften, der Gewerbeaufsicht und der
„Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie“ (GDA)
Zum Schutz der psychischen Gesundheit steht das zentrale Arbeitsschutz-Instrument, die
Gefährdungsbeurteilung, zur Verfügung. Eine ganzheitliche, beteiligungsorientierte Gefährdungsbeurteilung bietet eine gute Möglichkeit, psychische Belastungen zu erfassen und
geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Es stehen viele Verfahren und Instrumente zur Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung. Wie die Gefährdungen im Betrieb zu erfassen sind, wird
durch den Gesetzgeber nicht im Detail geregelt. Hier gibt es ein breites Angebotsspektrum
an Instrumenten und Verfahren. Die am meisten verbreiteten Verfahren und Instrumente
zur Gefährdungsbeurteilung sind expertenorientiert und nutzen Checklisten oder Fragebögen. Sollen sie eingesetzt werden, dann stellen sie ihre Nutzer vor Fragen wie:
❚ Erfasst das Instrument zuverlässig die Gefährdung bzw. das Ausmaß der Gefährdung?
❚ Wie gehe ich mit subjektiven Daten um?
❚ Welche Voraussetzungen müssen geschaffen werden?
❚ Wie werte ich die Ergebnisse aus?
❚ Wie entscheide ich, welche Maßnahmen erforderlich sind?
Diese Fragen werden im Seminar erörtert und praktikable Lösungen angeboten. Mit Hilfe
von erprobten Instrumenten und Verfahren wird vorgestellt, welche Vorteile mitarbeiterorientierte Verfahren haben und welche Instrumente hierfür besonders geeignet sind.
Seminarinhalte
❚ Rechtliche Rahmenbedingungen und Mitbestimmungsrechte der betrieblichen
Interessenvertretung
❚ Organisation, Inhalt und Ablauf der Gefährdungsbeurteilung
psychischer Belastungen
❚ Beurteilung der Gefährdung und des Risikos
❚ Geeignete Instrumente zur Erfassung von psychischen Belastungen
❚ Auswertung der Ergebnisse
❚ Geeignete Schutzmaßnahmen
Seminardaten
Seminardaten
09.05. – 11.05.2016
Beginn: 10.00 Uhr
Meschede,
Welcome Hotel Hennesee Residenz
16-BR00008
600,00 EUR zzgl. 165,00 EUR
Übernachtung und 235,00 EUR
Tagungsstättenpauschale
07.03. – 09.03.2016
Beginn: 10.00 Uhr
Kamen-Kaiserau,
SportHotel
16-BR00009
600,00 EUR zzgl. 206,00 EUR
Übernachtung und 205,00 EUR
Tagungsstättenpauschale
34 Praxisfelder im Arbeits- und Gesundheitsschutz
Praxisfelder im Arbeits- und Gesundheitsschutz 35
Referentin
Referent
Dr. Manuela Maschke,
Leiterin Archiv
Betriebliche Vereinbarungen,
Hans-Böckler-Stiftung
Godehard Baule,
Dipl.-Psychologe, Supervisor
Lebensphasenorientierte Arbeitszeitgestaltung im Betrieb
Die Auswirkungen von Führungsverhalten auf die
Gesundheit der Beschäftigten
Angesichts des demografischen Wandels und der Beschleunigung von Arbeitsprozessen
entsteht die Notwendigkeit einer lebensphasenorientierten, gesundheitsförderlichen
Gestaltung der Arbeitszeit. Jüngere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erwarten
Antworten auf familiengerechte Arbeitszeiten, ältere wollen gesund bis zur Rente kommen. Flexibilisierung und Entgrenzung der Arbeit sowie ungünstige, lebensunfreundliche Arbeitszeitgestaltung haben negativen Einfluss auf die Motivation und die
Gesundheit der Beschäftigten. Arbeitgeber sind gefordert, verbesserte Arbeitszeitlösungen für die Beschäftigten anzubieten und umzusetzen. Um in Zukunft produktiv und
zufrieden arbeiten zu können, benötigen Beschäftigte eine Arbeitsorganisation, die
eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zulässt und der Arbeit ein gesundes
Maß gibt.
Betriebliche Interessenvertretungen haben bei der Arbeitszeitgestaltung ein Mitbestimmungsrecht. Um dieses umfassend wahrnehmen zu können und um die betrieblichen
Gestaltungsspielräume auszuloten, benötigen sie grundlegende Kenntnisse im Bereich
von Arbeitszeitgestaltung im Betrieb.
Seminarinhalte
❚ Gesundheitsgerechte Arbeitszeitmodelle für unterschiedliche Lebensphasen
❚ Alterns- und familiengerechte Arbeitszeitgestaltung
❚ Risiken der Flexibilisierung der Arbeitszeit
❚ Übergang von Arbeit in Rente
❚ Strategie und Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung
❚ Erfolgreiche Beispiele aus der Praxis
Neben der Arbeitsverdichtung hat gerade auch das Führungsverhalten am Arbeitsplatz
einen wesentlichen Einfluss auf die psychische Gesundheit der Beschäftigten. Führungskräfte können durch eine gute Arbeitsorganisation, die gerechte Verteilung der
Arbeit, Wertschätzung und konstruktive Kritik das Selbstwertgefühl und die Motivation
der Beschäftigten stärken. Destruktive Verhaltensweisen und unklare Zielvorgaben hingegen können zu psychischen Belastungen bei den Beschäftigten führen.
In diesem Seminar werden die Zusammenhänge zwischen Führungsverhalten und der
psychischen Gesundheit der Beschäftigten dargestellt. Darüber hinaus erfahren betriebliche Interessenvertretungen, wie sie die Auswirkungen von Führungsverhalten in
der Praxis ermitteln können und welche Möglichkeiten der Einflussnahme und Mitbestimmung sie haben.
Seminarinhalte
❚ Grundsätze von Führung und Führungsstile
❚ Zusammenhang von Führung und psychischer Gesundheit
❚ Umgang mit schwierigen Vorgesetzten
❚ Integration von Führungsverhalten in die Gefährdungsbeurteilung
❚ Aufgaben der betrieblichen Interessenvertretung bei gesundheitsschädigendem
Führungsverhalten
❚ Überwachungsaufgaben des Betriebsrats und Mitbestimmungsrechte bei der
ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilung
Seminardaten
Seminardaten
18.04. – 20.04.2016
Beginn: 10.00 Uhr
Meschede,
Welcome Hotel Hennesee Residenz
16-BR00010
600,00 EUR zzgl. 165,00 EUR
Übernachtung und 235,00 EUR
Tagungsstättenpauschale
18.05. – 20.05.2016
Beginn: 12.30 Uhr (mit dem Mittagessen)
Bremerhaven,
Comfort Hotel
16-BR00011
600,00 EUR zzgl. 162,00 EUR
Übernachtung und 263,00 EUR
Tagungsstättenpauschale
36 Praxisfelder im Arbeits- und Gesundheitsschutz
Praxisfelder im Arbeits- und Gesundheitsschutz 37
Referentin und Referent
Referent
Susan Paeschke,
Diplom-Volkswirtin,
Supervisorin,
Bildungsreferentin bei
Arbeit und Leben
Stephan Siemens,
Phil. M.A., Gründer der Initiative
„Meine Zeit ist mein Leben“
Arne Winkelmann,
Diplom-Volkswirt,
Supervisor
Alternde Belegschaften und Anforderungen an
zukünftige Arbeitsgestaltung
Indirekte Steuerung und die Konsequenzen für den
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Alternsgerechtes Arbeiten ist ein Thema, welches sich durch alle Aufgabenfelder der
Mitbestimmung zieht: von der Einstellung über die Nachwuchsförderung, die Arbeitsplatzgestaltung, die Arbeitszeit und -belastung, den Wissenstransfer, das Betriebliche
Gesundheitsmanagement, die Ausstiegsmodelle...
Die neue Organisation der Arbeit hat einen hohen Anteil an der Entstehung von Stress
und Burnout bei den Beschäftigten. Arbeitszeit, soziale Kontakte und Führung spielen
dabei eine entscheidende Rolle. Besonders durch die Managementmethode Indirekte
Steuerung werden unternehmerische Herausforderungen und Ziele auf die Beschäftigten übertragen. In den Unternehmen wird diese Steuerungsmethode zur Leistungsoptimierung mit hoher Eigenverantwortung eingesetzt. Den Beschäftigten werden unternehmerische Ziele oder die Erreichung von Kennziffern auferlegt, die sie häufig überfordern. Gleichzeitig gibt es seitens der Arbeitgeber immer weniger Vorgaben, wann
und wie die Ziele zu erreichen und die anfallenden Arbeiten zu erledigen sind.
Dadurch werden auch die persönlichen Beziehungen der Beschäftigten untereinander
belastet. Darüber hinaus verwischen die Grenzen zwischen Arbeits- und arbeitsfreier
Zeit.
Ziel des Seminars ist es, Ideen für die zukünftige Arbeitsgestaltung zu entwickeln und
die dafür notwendigen Werkzeuge kennenzulernen und auszuprobieren.
Seminarinhalte
❚ Altersstrukturanalyse und Maßnahmeplanung
❚ Werkzeuge alterskritischer Gefährdungsbeurteilung
❚ Qualifizierungsbedarfsanalyse
❚ Demografietarifverträge
❚ Leistungsregulierung
❚ Arbeitsprozess und Individuum
❚ Betriebliche Weiterbildung und Personalplanung
❚ Betriebliche Gesundheitsförderung
❚ Altersübergänge und Rente
Das Seminar zeigt Wege auf, wie diesen Prozessen entgegengewirkt werden kann und
welche geeigneten strategischen Wege für eine gesundheitsförderliche Arbeitsweise
gefunden werden können.
Seminarinhalte
❚ Die Methode der Indirekten Steuerung und die Auswirkung auf die Beschäftigten
❚ Gruppendynamische Prozesse
❚ Herausforderung für das Betriebliche Gesundheitsmanagement
❚ Rolle der betrieblichen Interessenvertretung
❚ Handlungsmöglichkeiten
Seminardaten
Seminardaten
13.06. – 15.06.2016
Beginn: 10.00 Uhr
Velbert,
Best Western Parkhotel
16-BR00012
600,00 EUR zzgl. 215,00 EUR
Übernachtung und 180,00 EUR
Tagungsstättenpauschale
27.06. – 29.06.2016
Beginn: 10.00 Uhr
Wesel,
Welcome Hotel Rheinresidenz
16-BR00013
600,00 EUR zzgl. 238,00 EUR
Übernachtung und 237,00 EUR
Tagungsstättenpauschale
38 Praxisfelder im Arbeits- und Gesundheitsschutz
Praxisfelder im Arbeits- und Gesundheitsschutz 39
Referentin
Referent
Katharina Homann-Kramer,
Diplom-Sozialpädagogin,
Mediatorin (BMWA),
Bildungsreferentin bei
Arbeit und Leben
Stephan Siemens,
Phil. M.A., Gründer der Initiative
„Meine Zeit ist mein Leben“
Mobbing, Bossing und Co. – Psychosoziale Belastung
am Arbeitsplatz
Indirekte Steuerung und Arbeitszeit –
Handlungsstrategien für die Interessenvertretung
Wenn Beschäftigte am Arbeitsplatz durch Mobbing schikaniert und systematisch mit
Beleidigungen und Diskriminierung konfrontiert werden, ist das nicht nur ein großes
persönliches Problem mit gravierenden gesundheitlichen Folgen für die Betroffenen,
sondern auch ein ernstzunehmendes Problem für den Betrieb. Mobbing verursacht
Schäden auf allen Ebenen: die Betroffenen büßen ihre Gesundheit ein und den Betrieben entstehen hohe Kosten durch Ausfallzeiten. Betriebliche Interessenvertretungen
wahren die Interessen der Beschäftigten und wachen darüber, dass diese ihre Persönlichkeit entfalten können und keinen gesundheitlichen Schaden erleiden. Im Fall von
Mobbing und Bossing ist das ein Auftrag, der nicht nur Kenntnisse über die Entstehung dieser Konfliktform erfordert, sondern auch Einfühlungsvermögen und Beratungskompetenz. In diesem Seminar werden die Entwicklung von Mobbing, die Ursachen
und Verläufe aufgezeigt. Es wird thematisiert, was die betriebliche Interessenvertretung gegen Mobbing unternehmen kann und welche präventiven Maßnahmen erfolgversprechend sind. Darüber hinaus steht die Beratung und Unterstützung von Betroffenen
im Fokus des Seminars.
In Unternehmen wird oft deutlich länger gearbeitet als tariflich vereinbart oder gar
gesetzlich vorgesehen. Die so genannte Vertrauensarbeitszeit ist - neben anderen - ein
Mittel der Indirekten Steuerung, um die Arbeitszeit der Beschäftigten der Kontrolle
zu entziehen und sie deutlich zu verlängern. Neuerdings gehen Unternehmen auch
dazu über, Arbeitszeiten tariflich zu vereinbaren, obwohl tatsächlich nach den Prinzipien der Vertrauensarbeitszeit im Unternehmen gearbeitet wird. Beide Formen erschweren es den Beschäftigten erheblich, die Kontrolle über ihre tatsächliche
Arbeitszeit zu gewinnen. Gelegentlich widersetzen sich die Beschäftigten sogar selbst
den Versuchen der Interessenvertretungen, überlange Arbeitszeiten zu verhindern.
Das Seminar vermittelt Einsichten in die wesentlichen Ursachen von überlangen Arbeitszeiten durch Indirekte Steuerung in der Unternehmensführung. Daraus werden
Anforderungen an die Betriebsratsarbeit entwickelt.
Seminarinhalte
❚ Definition und Abgrenzung von Mobbing und Bossing
❚ Rechtliche Rahmenbedingungen
❚ Folgen für die Betroffenen
❚ Verlauf und Dynamik von Mobbingprozessen
❚ Beratung von Betroffenen
❚ Betriebliche Präventionsstrategien
❚ Betriebsexterne Hilfen
Seminarinhalte
❚ Der Arbeitszeitbegriff
❚ Indirekte Steuerung als Form der Unternehmensführung und die Konsequenzen für
die Arbeitszeitpolitik
❚ Umgang der Interessenvertretung mit Anforderungen, die sich aus der
Indirekten Steuerung ergeben und Gestaltungsmöglichkeiten bei neuen Formen
der Unternehmensführung
❚ Gesetzliche Grundlagen der Behandlung der Arbeitszeit (Arbeitsschutzgesetz,
Arbeitszeitgesetz, Betriebsverfassungsgesetz)
❚ Gruppendynamik in den Teams und deren Auswirkungen für die tatsächliche
Arbeitszeit der Gruppenmitglieder
❚ Wirksame Öffentlichkeitsarbeit zum Thema
Seminardaten
Seminardaten
26.09. – 28.09.2016
Beginn: 12.30 Uhr (mit dem Mittagessen)
Bremerhaven,
Comfort Hotel
16-BR00014
600,00 EUR zzgl. 162,00 EUR
Übernachtung und 263,00 EUR
Tagungsstättenpauschale
26.09. – 28.09.2016
Beginn: 10.00 Uhr
Wesel,
Welcome Hotel Rheinresidenz
16-BR00015
600,00 EUR zzgl. 238,00 EUR
Übernachtung und 237,00 EUR
Tagungsstättenpauschale
40 Psychische Erkrankungen
Referentin und Referent
Referenten
Wilhelm Freund,
Diplom-Sozialpädagoge
Psychische Erkrankungen 41
Frank Mertens,
Diplom-Sozialpädagoge,
Bildungsreferent bei
Arbeit und Leben
Katharina Homann-Kramer,
Diplom-Sozialpädagogin,
Mediatorin (BMWA),
Bildungsreferentin bei
Arbeit und Leben
Andreas Kramer,
Arbeitswissenschaftler
„Burnout“, Depressionen & Co.
Psychische Belastungen, Stress und Burnout
– Psychisch erkrankte Menschen in der Arbeitswelt
– (K)ein Thema im Betrieb?
Der Anteil psychisch erkrankter Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben ist weiterhin sehr hoch. Ein Drittel der Menschen erkrankt einmal im Leben an einer psychischen Erkrankung. Depressionen, Schizophrenie, Phobien, Persönlichkeitsstörungen jeden kann es treffen. Dennoch ist die Unkenntnis über diese Erkrankungen gewaltig
und viele Menschen leiden neben ihrer psychischen Erkrankung auch unter den sich
hartnäckig haltenden Vorurteilen. Im betrieblichen Alltag werden die Auswirkungen
der psychischen Erkrankungen nicht oder zu spät wahrgenommen und fehl gedeutet.
Daraus resultieren oft unangemessene Reaktionen. Betriebliche Interessenvertretungen und Arbeitgebervertreter reagieren dann oft hilflos. Daher benötigen die Betriebsund Personalräte sowie Schwerbehindertenvertretungen Grundkenntnisse über die verschiedenen psychischen Erkrankungen und deren Auswirkungen. Nur so können sie
auch die Interessen von psychisch erkrankten Kolleginnen und Kollegen sinnvoll vertreten, selbst wenn diese sich ihrer Krankheit häufig noch nicht einmal selbst bewusst sind. Der Umgang mit entsprechend auffälligen oder kranken Kolleginnen und
Kollegen erfordert von Schwerbehindertenvertretungen und Betriebs- sowie Personalräten ein hohes Maß an Sensibilität und Handlungskompetenz, das in diesem Seminar
erworben werden kann.
Aktuelle Studien belegen immer wieder, dass psychische Belastungen am Arbeitsplatz
zunehmen. Einflüsse wie Leistungsverdichtung, Arbeitshetze und Zeitdruck wirken sich
negativ auf die Gesundheit der Beschäftigten aus. Dieser Zusammenhang ist heute arbeitswissenschaftlich bewiesen. Und dennoch wird das Problem im Betrieb häufig
nicht thematisiert und angegangen. Zum Schutz der psychischen Gesundheit steht das
zentrale Arbeitsschutz-Instrument, die Gefährdungsbeurteilung, zur Verfügung. Eine
ganzheitliche, beteiligungsorientierte Gefährdungsbeurteilung bietet eine gute Möglichkeit, psychische Belastungen zu erfassen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
In diesem Seminar wird die Handlungskompetenz der betrieblichen Interessenvertretung im Umgang mit psychischen Belastungen gestärkt und es werden Präventionsmaßnahmen für den Betrieb erarbeitet.
Seminarinhalte
❚ Definition von psychischen Belastungen, Stress und Burnout
❚ Psychische Fehlbelastungen erkennen
❚ Auswirkungen psychischer Fehlbelastungen
❚ Psychosoziale Belastungsfaktoren
❚ Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
Seminarinhalte
❚ Was ist eine psychische Erkrankung?
❚ Unterscheidung der verschiedenen Erkrankungsbilder und begleitende Verhaltensweisen
❚ Auswirkungen auf das Arbeitsumfeld
❚ Umgang mit Suizid und Suiziddrohungen im Betrieb
❚ Handlungsmöglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung und des Betriebs- sowie
Personalrats
❚ Interne und externe begleitende Hilfen
❚ Selbstschutz und Selbststärkung im Umgang mit der Problematik
Seminardaten
Seminardaten
07.03. – 11.03.2016
Beginn: 10.00 Uhr
Kamen-Kaiserau,
SportHotel
16-BR00016
890,00 EUR zzgl. 380,00 EUR
Übernachtung und 330,00 EUR
Tagungsstättenpauschale
04.04. – 08.04.2016
Beginn: 12.30 Uhr (mit dem Mittagessen)
Bremerhaven,
Comfort Hotel
16-BR00017
890,00 EUR zzgl. 324,00 EUR
Übernachtung und 440,00 EUR
Tagungsstättenpauschale
42 Psychische Erkrankungen
Psychische Erkrankungen 43
Referent
Referenten
Jürgen Heimes,
Organisations- und
Personalentwickler,
Mediator (BAFM), Jurist
Andreas Kramer,
Diplom-Sozialpädagoge
Die eigene Arbeitsfähigkeit bewahren
Wieder zur Arbeit – aber wann und wie?
– Workshop zum Selbstmanagement und zur Stressbewältigung
– Über die besonderen Schwierigkeiten psychisch kranker Menschen
mit hohen Fehlzeiten im Betrieb
Die hohe Arbeitsbelastung geht auch an Betriebs- und Personalratsmitgliedern sowie
Schwerbehindertenvertretungen nicht spurlos vorüber. Interessenvertretungen sind in
den letzten Jahren einer deutlichen Zunahme arbeitsbedingter Belastungen ausgesetzt. Nur wer seine Arbeit gut organisiert und dabei auch noch gut für sich selbst
sorgt, kann auch anderen effektiv helfen.
Im Workshop wird erarbeitet, wie Stress künftig vermieden und die alltägliche Arbeit
mit den persönlichen Zielen in Einklang gebracht werden kann. Die Teilnehmerinnen
und Teilnehmer sind dazu eingeladen, zu erkunden, wie sie in Zukunft am besten mit
ihren persönlichen Ressourcen umgehen wollen. Ein gutes Zeitmanagement hilft, die
persönliche Arbeitssituation zu verbessern und die unterschiedlichen Anforderungen
unter einen Hut zu bringen.
Seminarinhalte
❚ Persönliche Standortbestimmung
❚ Typische Belastungen durch Beruf- und Privatleben
❚ Ursachen, Merkmale und Erscheinungsformen von Stress
❚ Umgang mit Zeit und persönlichen Ressourcen
❚ Wissenschaftliche Forschungsergebnisse zur Stressbewältigung und
Burnout-Prävention
❚ Bewährte und neue Techniken des Selbst- und Zeitmanagements
❚ Vorstellung und Erprobung anerkannter Übungen zur Stressreduzierung
❚ Kollegialer Erfahrungsaustausch
Frank Mertens,
Diplom-Sozialpädagoge,
Bildungsreferent bei
Arbeit und Leben
Die Behandlung psychischer Erkrankungen braucht in der Regel mehr Zeit als die Therapie körperlicher Beeinträchtigungen. Oftmals fehlt auch die Krankheitseinsicht bei
den Betroffenen. Ambulante und stationäre psychiatrische Behandlung und Rehabilitation führen häufig zu langer und auch wiederkehrender Abwesenheit im Betrieb. Die
notwendige Zeit zur Stabilisierung und Genesung dauert in der Regel Monate. Immer
wieder droht dadurch auch die Aussteuerung (Wegfall des Krankengeldes), was den
Druck auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiter erhöht. Die besonderen Belastungen durch die Erkrankung, die zusätzliche Unsicherheit und Scham vor der
Rückkehr in den Betrieb, finanzielle Probleme und die Angst, am Arbeitsplatz zu versagen, werden u.a. thematisiert. Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen benötigen
möglichst frühzeitig die Unterstützung (Interesse und Empathie) der betrieblichen Interessenvertretungen, damit sie entlastet werden und die notwendige Sicherheit erhalten. Damit ist in der Regel gewährleistet, dass sich die erkrankten Kolleginnen und
Kollegen die notwendige Zeit für eine Stabilisierung und Genesung nehmen. Dies wiederum ist unabdingbar für eine erfolgreiche Wiedereingliederung in den Betrieb.
Seminarinhalte
❚ Rückkehr an den alten Arbeitsplatz
❚ Umsetzung
❚ Potentialeinbußen
❚ Arbeitsplatzgestaltung
❚ Stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell)
❚ Aussteuerung
❚ Begleitung und Eingliederungsmanagement
❚ Beteiligung interner und externer Instanzen
❚ Handlungsmöglichkeiten betrieblicher Interessenvertretungen
Seminardaten
Seminardaten
25.04. – 27.04.2016
Beginn: 10.00 Uhr
Meschede,
Welcome Hotel Hennesee Residenz
16-BR00018
600,00 EUR zzgl. 165,00 EUR
Übernachtung und 235,00 EUR
Tagungsstättenpauschale
06.06. – 10.06.2016
Beginn: 10.00 Uhr
Haltern,
Hotel Seehof
16-BR00019
890,00 EUR zzgl. 320,00 EUR
Übernachtung und 495,00 EUR
Tagungsstättenpauschale
44 Psychische Erkrankungen
Referenten
Referenten
Wilhelm Freund,
Diplom-Sozialpädagoge
Psychische Erkrankungen 45
Frank Mertens,
Diplom-Sozialpädagoge,
Bildungsreferent bei
Arbeit und Leben
Kommunikation mit psychisch kranken Menschen
– Workshop: Und manchmal verstehen wir uns überhaupt nicht…
Damit Schwerbehindertenvertretungen und Betriebs- sowie Personalräte psychisch
erkrankten Menschen in der Arbeitswelt helfen und zur Seite stehen können, müssen
sie sich bemühen, das Krankheitsgeschehen um die erkrankten Menschen herum zu
begreifen. Häufig gestaltet sich die Kommunikation mit den Betroffenen sehr schwierig. Die Wahrnehmung psychisch erkrankter Menschen ist meist gestört. Nicht selten
fehlt ihnen die Einsicht, dass sie krank sind und auch Kolleginnen und Kollegen können irritiert sein und „falsche“ Schlüsse ziehen. All das zeigt, wie wichtig die Kommunikation mit den Erkrankten ist. Das Seminar setzt genau an dieser Stelle an.
Ziel ist es, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Empathie für ihre psychisch erkrankten Kolleginnen und Kollegen entwickeln. Beispiele für eine gelungene Kommunikation mit psychisch erkrankten Menschen in der Arbeitswelt werden aufgezeigt.
Das Seminar bietet auch die Möglichkeit, sich mit Psychiatrie erfahrenen Patientinnen und Patienten sowie Angehörigen auszutauschen, um für die eigene Praxis zu
lernen.
Andreas Kramer,
Arbeitswissenschaftler
Werner Wenzel,
Gesundheitshaus Unna
Umgang mit Sucht am Arbeitsplatz
In diesem Seminar werden Früherkennungsmöglichkeiten der Suchtprobleme von Beschäftigten ermittelt und die individuellen, betrieblichen und arbeitsrechtlichen Konsequenzen aufgezeigt. Dabei geht es nicht nur um Alkohol- und Drogenabhängigkeit
sondern auch um Medikamentenmissbrauch. Es wird ein Überblick über Hilfestellungen von professionellen Instanzen gegeben. Die Erforderlichkeit von Suchtbeauftragten
im Betrieb und deren Zusammenarbeit mit Arbeitgeber, Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung wird erörtert.
Seminarinhalte
❚ Hintergründe und Ursachen von Suchterkrankungen
❚ Suchtprobleme im Betrieb
❚ Zahlen und Fakten
❚ Sucht und Arbeitssicherheit
❚ Ärztliche Untersuchungen im Rahmen des Arbeitsverhältnisses
❚ Medizinische, betriebliche/betriebswirtschaftliche, volkswirtschaftliche
und gesellschaftliche Folgen von Suchterkrankungen
❚ Suchtverhalten und Krankheit
❚ Umgang mit Sucht kranken Kolleginnen und Kollegen
❚ Die Rolle des betrieblichen Umfelds
❚ Hilfestellung im Betrieb
❚ Zusammenarbeit mit Suchtbeauftragten
❚ Möglichkeiten und Grenzen einer Betriebs-/Dienstvereinbarung
❚ Handlungsmöglichkeiten und Grenzen des Betriebs-/Personalrats und der
Schwerbehindertenvertretung
❚ Der Umgang mit „Drogen-Screening“
❚ Besuch einer Suchtklinik
Seminardaten
Seminardaten
05.09. – 09.09.2016
Beginn: 10.00 Uhr
Geldern,
Hotel See Park
16-BR00020
890,00 EUR zzgl. 420,00 EUR
Übernachtung und 320,00 EUR
Tagungsstättenpauschale
14.11. – 16.11.2016
Beginn: 10.00 Uhr
Dortmund,
Ringhotel Drees
16-BR00021
600,00 EUR zzgl. 170,00 EUR
Übernachtung und 235,00 EUR
Tagungsstättenpauschale
46
Betriebliches Eingliederungsmanagement 47
Referenten
Volker Althoff,
Disability Manager,
Auditor (CBDMA)
Thomas Hänschen,
Rechtsanwalt
Betriebliches Eingliederungsmanagement und
krankheitsbedingte Kündigung
Durch die Änderungen des SGB IX zum 01.05.2004 wurde der Schutz für arbeitsunfähige Beschäftigte, die nicht schwerbehindert sind, erhöht und die Beteiligungsrechte
des Betriebs-/Personalrats und der Schwerbehindertenvertretung erweitert. Nach § 84
Abs. 2 SGB IX gilt der individuelle Schutz für Beschäftigte, die innerhalb eines Jahres
länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind. In diesem Fall ist der Arbeitgeber verpflichtet – wenn die betroffene Person zustimmt – ein
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen. Ziel des Verfahrens ist
die Prüfung, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit
welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der
Arbeitsplatz erhalten werden kann. An dem BEM ist der Betriebs-/Personalrat bzw. bei
schwerbehinderten Menschen die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen. Interne
und externe Akteurinnen und Akteure können hinzugezogen werden. Im Seminar werden die Voraussetzungen und Grenzen geklärt, wie Beschäftigte mit dem BEM vor
krankheitsbedingten Kündigungen geschützt werden können.
Seminarinhalte
❚ Krankheitsbedingte Kündigung
❚ Kündigungsschutzverfahren und die Bedeutung des BEM
❚ Krankenrückkehr- und Fehlzeitengespräche versus BEM
❚ BEM nach § 84 Abs. 2 SGB IX und Mitbestimmung beim betrieblichen
Gesundheitsschutz
❚ Initiativrecht des Betriebs-/Personalrats nach § 84 Abs. 2 SGB IX und
Beteiligungsrechte nach § 87 BetrVG
❚ Betriebs-/Dienstvereinbarung zum BEM
❚ Einigungsstellenverfahren
Seminardaten
26.04. – 28.04.2016
Beginn: 10.00 Uhr
Oberhausen,
TRYP Hotel
16-SB00018
600,00 EUR zzgl. 220,00 EUR
Übernachtung und 265,00 EUR
Tagungsstättenpauschale
Betriebliches Eingliederungsmanagement 49
48 Betriebliches Eingliederungsmanagement
Referent und Referentin
Referenten
Volker Althoff,
Disability Manager,
Auditor (CBDMA)
Martin Bsdurek,
Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft
der Schwerbehindertenvertretungen
NRW e.V.
Volker Althoff,
Disability Manager,
Auditor (CBDMA)
Sandra Tinnefeld,
Diplom-Pädagogin,
Reha-Fachkraft,
Disability Managerin
Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements in der Praxis
Externe Hilfen im Betrieblichen Eingliederungsmanagement
Das in § 84 Abs. 2 SGB IX geforderte Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)
gewinnt immer mehr an Bedeutung, da es nicht nur für schwerbehinderte Menschen,
sondern für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt. Das BEM gilt heute als eine
tragende Säule des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM). Sowohl die Betriebskrankenkassen als auch die Rehaträger haben ein erhebliches finanzielles Interesse an deren Umsetzung in Unternehmen. Im Mittelpunkt des Seminars steht die
praktische Umsetzung bzw. Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements als Teil des Betrieblichen Gesundheitsmanagements.
Im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) sind die Hilfen externer Institutionen ein Schlüssel zum Erfolg. Nicht nur durch finanzielle Zuschüsse, sondern auch
durch Beratung und Qualifizierung lassen sich oft Alternativen im BEM finden.
Daher ist Netzwerkarbeit mit externen Institutionen eine der zentralen Tätigkeiten des
BEM-Teams bzw. der Eingliederungsberaterinnen und -berater.
Ein Schwerpunkt des Seminars ist der Besuch eines führenden Unternehmens
im Bereich Gesundheitsmanagement.
Seminarinhalte
❚ Rehabilitationsträger und Ihre Leistungen
❚ Leistungsvoraussetzungen
❚ Koordination beruflicher Eingliederung
❚ Aufgaben von Integrationsämtern und Integrationsfachdiensten im BEM
❚ Hilfen und Leistungen durch die BKK
❚ Kostenlose Bürgerberatungen
❚ Handlungsmöglichkeiten für die Schwerbehindertenvertretung und den
Betriebs-/Personalrat
❚ Rolle der Eingliederungsberaterinnen und -berater im BEM
❚ Aufgaben des BEM-Teams und seiner Mitglieder
Seminarinhalte
❚ Gesetzliche Grundlagen des BEM
❚ Einführung und Koordination des BEM als Managementsystem
❚ Betriebswirtschaftliche Aspekte
❚ Mitglieder und Aufgaben des BEM-Teams
❚ Persönliche Voraussetzungen der Teammitglieder
❚ Die Rolle der Eingliederungsberaterinnen und -berater (Case-Manager)
❚ Differenzierte Ablaufpläne eines BEM
❚ Aufgaben und Hilfsangebote der externen Akteurinnen und Akteuren
❚ Vertrauensbildende Öffentlichkeitsarbeit im Unternehmen
❚ Qualifizierungsmöglichkeiten der Verantwortlichen
❚ Praktische Umsetzung des BEM am Beispiel eines Umternehmensbesuchs
In diesem Seminar lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die zuständigen
Institutionen und die damit verbundenen Hilfen kennen.
Seminardaten
Seminardaten
20.06. – 23.06.2016
Beginn: 10.00 Uhr
Oberhausen,
TRYP Hotel
16-SB00019
750,00 EUR zzgl. 322,00 EUR
Übernachtung und 357,00 EUR
Tagungsstättenpauschale
13.09. – 15.09.2016
Beginn: 10.00 Uhr
Oberhausen,
TRYP Hotel
16-SB00020
600,00 EUR zzgl. 220,00 EUR
Übernachtung und 265,00 EUR
Tagungsstättenpauschale
50 Betriebliches Eingliederungsmanagement
Betriebliches Eingliederungsmanagement 51
Referent und Referentin
Volker Althoff,
Disability Manager,
Auditor (CBDMA)
Sandra Tinnefeld,
Diplom-Pädagogin,
Reha-Fachkraft,
Disability Managerin
Arbeit und Leben
DGB/VHS NW
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement
von A-Z – Ein Überblick
Professionelles Betriebliches Eingliederungsmanagement
Seit 2004 ist der Arbeitgeber gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX verpflichtet, für alle Beschäftigten – nicht nur für schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen –, die innerhalb
eines Jahres länger als sechs Wochen durchgängig oder in Addition arbeitsunfähig
sind, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Durch das BEM
sollen der Arbeitsplatz dauerhaft erhalten und gesundheitliche Beeinträchtigungen vermieden werden. Dazu bedarf es in der Regel eines so genannten BEM-Teams, das sich
um die Eingliederung verantwortlich kümmert. Rehaträger und Integrationsämter fördern und prämieren modellhaftes Betriebliches Eingliederungsmanagement.
Das Seminar gibt einen Überblick über Chancen und Möglichkeiten des BEM.
Ein Qualifizierungsangebot in Kooperation mit Return2work – Gesellschaft für
Gesundheitsmanagement – und der Technischen Universität Dortmund, Lehrstuhl
für Berufspädagogik und Rehabilitation.
Seminarinhalte
❚ § 84 Abs. 2 SGB IX: Grundlagen des BEM und Pflicht des Arbeitgebers
❚ Koordination beruflicher Eingliederung
❚ Betriebs-/Dienstvereinbarung zum BEM als kollektivrechtliche Vereinbarung
❚ Auswirkungen auf Kündigungen und Änderungskündigungen
❚ Betriebswirtschaftliche Aspekte
❚ Vertrauensbildende Aktivitäten im BEM
❚ Handlungsmöglichkeiten für die Schwerbehindertenvertretung und den
Betriebs-/Personalrat
❚ Datenschutz im BEM
❚ Eingliederungsberaterinnen und -berater im Unternehmen
❚ Aufgaben des BEM-Teams und seiner Mitglieder
❚ Hilfen seitens externer Institutionen
– Ausbildung zum Eingliederungsberater/zur Eingliederungsberaterin
Zum erfolgreichen Gesundheitsmanagement im Unternehmen gehören die Erfüllung
des Präventionsauftrages im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und
Aktivitäten im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung. Ein gut ausgebildetes
und ineinander verzahntes BEM-Team ist das A und O eines erfolgreichen BEM.
Aufgabe des Eingliederungsberaters/der Eingliederungsberaterin ist es, die betroffenen
Beschäftigten beratend und unterstützend durch das BEM-Verfahren zu begleiten und
allen Beteiligten als Ansprechperson zur Verfügung zu stehen. Vorrangiges Ziel ist es,
den Arbeitsplatz trotz gesundheitlicher Beeinträchtigung zu erhalten. Um einen
professionellen Umgang mit den anspruchsvollen Aufgaben im BEM-Team zu sichern,
empfehlen wir allen Teammitgliedern eines bereits existierenden oder geplanten BEMTeams diese Weiterbildung.
Die Qualifizierung besteht aus vier dreitägigen Modulen. Zum Abschluss präsentieren
die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Ausschnitt der BEM-Arbeit aus ihrer Praxis,
anschließend erhalten sie ein Zertifikat des beteiligten Lehrstuhls der Technischen
Universität Dortmund.
Seminardaten
❚ 19.04. – 21.04.2016
❚ 28.06. – 30.06.2016
❚ 06.09. – 08.09.2016
❚ 02.11. – 04.11.2016
TRYP
TRYP
TRYP
TRYP
Hotel Dortmund
CentrO Oberhausen
CentrO Oberhausen
CentrO Oberhausen
Abschlussworkshop
❚ 22.11.2016
TRYP Hotel Dortmund
Seminardaten
08.11. – 10.11.2016
Beginn: 10.00 Uhr
Oberhausen,
TRYP Hotel
16-SB00021
600,00 EUR zzgl. 220,00 EUR
Übernachtung und 265,00 EUR
Tagungsstättenpauschale
Die Kosten für einen dreitägigen Schulungsblock betragen 650,00 EUR. Hinzu kommen
168,00 EUR für Übernachtung und 267,00 EUR für die Tagungsstättenpauschale im
TRYP Hotel Dortmund und 220,00 EUR für Übernachtung und 265,00 EUR für die
Tagungsstättenpauschale im TRYP CentrO Oberhausen.
Die Kosten für den Abschlussworkshop betragen 250,00 EUR zzgl. 65,00 EUR Tagungsstättenpauschale.
52
Tagungen 53
„Ich finde es wichtig, immer auf
dem Laufenden zu sein, denn nur
so kann ich die Interessen meiner
schwerbehinderten Kolleginnen
und Kollegen optimal vertreten.
Die Fachtagung für Schwerbehindertenvertretungen von Arbeit und
Leben bietet mir genau das. Neben
den Vorträgen zu aktuellen Themen
finde ich insbesondere die Workshops wichtig und hilfreich. So
kann ich zielgerichtet die Inhalte
auswählen, die ich in meiner betrieblichen Praxis am dringendsten
brauche und Erfahrungen mit anderen Schwerbehindertenvertretungen austauschen. Auch der Standort
in Recklinghausen ist im nördlichen Ruhrgebiet hervorragend
disponiert.“
Petra Heitkamp,
Schwerbehindertenvertreterin
bei der EUROPIPE GmbH
„Nachdem ich nun schon einige
Male bei der Tagung für betriebliche
Interessenvertreterinnen war, bin ich
in diesem Jahr das erste Mal bei der
Fachtagung für Schwerbehindertenvertretungen von Arbeit und Leben
gewesen. Ich finde es toll, wie praxisnah die Vorträge und Workshops
sind. Eine sehr gute Möglichkeit
Wissen aufzufrischen, aber auch viel
dazuzulernen und andere engagierte
Kolleginnen und Kollegen zu treffen.“
Elke Dümenil,
stellvertretende Schwerbehindertenvertreterin der Deutschen Post AG,
Niederlassung BRIEF Köln West
Interessen vertreten – Teilhabe ermöglichen –
5. Fachtagung für Schwerbehindertenvertretungen,
sowie Betriebs- und Personalräte, die sich für die
Interessen schwerbehinderter Menschen einsetzen
Die Fachtagung bietet ein Forum, in dem sich Schwerbehindertenvertretungen sowie
Betriebs- und Personalräte, die sich für die Interessen von behinderten und schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen im Betrieb einsetzen, austauschen und vernetzen.
Sie erhalten in Diskussionen mit hochkarätigen Referentinnen und Referenten einen
Überblick über aktuelle Themen und Entwicklungen in der Schwerbehindertenvertretungsarbeit. In verschiedenen Foren werden wichtige Fragestellungen vertieft.
Stimmen zu der 4. Fachtagung am 12.03.2015:
„Diese Tagung war für mich ein Gewinn, weil ich viele für mich wichtige
Informationen komprimiert erhalten habe.“
„Für mich war die Mischung aus fachlichem Input und kollegialem Austausch
in guter Atmosphäre besonders wichtig.“
„Meine aktuellen Fragen wurden alle beantwortet.“
„Ich habe alle Infos, die ich für meine Arbeit brauche, erhalten. Weiter so!“
Seminardaten
02.03.2016
Recklinghausen,
Vestisches Cultur & Congress Zentrum
16-SB00022
250,00 EUR zzgl.
85,00 EUR Tagungsstättenpauschale
54 Tagungen
55
Arbeitsrechtstage Rhein-Ruhr
Die Arbeitsrechtstage Rhein-Ruhr finden mehrmals im Jahr statt und sind mittlerweile zu einer echten Institution geworden. Im Mittelpunkt stehen aktuelle Entscheidungen aus der Arbeitsgerichtsbarkeit. Die daraus resultierenden Auswirkungen auf
die Praxis von betrieblichen Interessenvertretungen werden diskutiert und bieten die
Möglichkeit zu einem weiterführenden Gedankenaustausch.
Ein Tagungsbeirat bereitet die fachliche Ausgestaltung vor.
Tagungsbeirat:
Olaf Klein,
Wilfried Löhr-Steinhaus,
Direktor des Arbeitsgerichts Krefeld
Direktor des Arbeitsgerichts Bonn
Dr. Frank Lorenz,
Gerhard Stiens,
Rechtsanwalt, silberberger.lorenz.towara, Direktor des Arbeitsgerichts Dortmund a.D
Kanzlei für Arbeitsrecht
Alexandra Rüter,
Richterin am Arbeitsgericht Solingen
Stimmen aus den letzten Arbeitsrechtstagen:
„Gute Auswahl der Themen und Referenten.“
„Mir gefiel die offene und freundliche Atmosphäre.“
„Plastische Darstellung der oft rechtlich schwierigen Sachverhalte.“
„Alle Fragen wurden beantwortet, sogar sehr ausführlich.“
„Abwechslungsreiche Themenauswahl, tolle Darstellung an praktischen Beispielen.“
„Ich komme wieder!“
Seminardaten
16.03.2016
16-BR00022
Essen,
Philharmonie/Saalbau
12.04.2016
16-BR00023
Essen,
Philharmonie/Saalbau
27.09.2016
16-BR00024
Essen,
Philharmonie/Saalbau
16.11.2016
16-BR00025
Essen,
Philharmonie/Saalbau
56
Tagungen 57
„Der Tag für betriebliche Interessenvertreterinnen ist aus meiner
Sicht eine Bereicherung für jede
einzelne Kollegin. Die Teilnehmerinnen lernen voneinander, reflektieren über ihre Arbeit, ihre
Erfahrungen und stärken sich
wechselseitig. Dabei tanken sie
gleichzeitig auf. Weiter so!“
Carmen Tietjen,
ehemalige Landesfrauensekretärin
des DGB NRW
Frauen auf Erfolgskurs – Wissen, Austausch, Vernetzung
5. Tag für betriebliche Interessenvertreterinnen
Mit der Fachtagung „Frauen auf Erfolgskurs – Wissen – Austausch – Vernetzung“ hat
Arbeit und Leben NRW ein Forum für Frauen geschaffen. Hochkarätige Referentinnen
vermitteln ihr Fachwissen, diskutieren mit den Teilnehmerinnen und regen zu Erfahrungsaustausch und Vernetzung an.
Dies stärkt die Position im Betrieb und im Gremium. Von den Erfahrungen der Anderen
lernen, bringt in der Regel einen großen Mehrwert. Aber auch die Reflexion der eigenen Rolle sorgt für neue Inspirationen in der täglichen Arbeit. In verschiedenen Vorträgen oder Fachforen werden sowohl die Motivation für die Arbeit in der betrieblichen
Interessenvertretung als auch die persönlichen Ressourcen gestärkt und eine Atmosphäre geschaffen, die zum Lernen, Diskutieren und Vernetzen einlädt.
Die nächste Fachtagung ist für den 07.09.2016 in der Philharmonie Essen geplant.
Stimmen aus den bisherigen Fachtagungen für betriebliche Interessenvertreterinnen:
„Alle Fachforen waren sehr interessant, da fiel die Entscheidung schwer. Ich freue
mich schon auf das nächste Mal!“
„Mit so vielen Kolleginnen in den Austausch zu kommen, hat mir am besten gefallen.“
„Ich habe an dem 3. Tag für Betriebsrätinnen, Personalrätinnen
und Interessenvertreterinnen teilgenommen. Er war sehr interessant
für mich. Ich habe gemerkt, dass
ich mit meinen Fragen nicht allein
da stehe. Und ich habe durch den
Austausch mit den Frauen und die
inhaltlichen Beiträge viel dazu gelernt. Ich bin jetzt total motiviert,
die Erkenntnisse und Anregungen
in meine Arbeit als neu gewählte
Betriebsrätin umzusetzen.“
Sarah Désirée Müller,
Betriebsrätin der Firma Nippon
Express Deutschland GmbH
„Es war eine tolle Idee, nach der Mittagspause eine kurze bewegte Pause durchzuführen!“
„Prima Mischung aus Wissensvermittlung und Vernetzung!“
„Engagierte Referentinnen in einer angenehmen Atmosphäre – TOP!“
Seminardaten
07.09.2016
16-BR00026
Essen,
Philharmonie/Saalbau
58
Tagungen 59
„Ich war 2014 das erste Mal auf
dem Gesundheitstag. Mein Fazit:
Der Gesundheitstag ist eine tolle,
praxisnahe und topaktuelle Veranstaltung. Für meine tägliche Arbeit als SBV und BR konnte ich
vieles mitnehmen.“
Michele Knöll,
erste stellvertretende Schwerbehindertenvertreterin und Betriebsratsmitglied bei der Merck KGaA, Darmstadt
8. Gesundheitstag
Eine stark veränderte und beschleunigte Arbeitswelt sorgt dafür, dass die Anforderungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer komplexer werden. Steigende
Leistungsverdichtung, unsichere Arbeitsverhältnisse, hoher Erfolgsdruck und Mangel
an sozialer Anerkennung führen zu erheblichen gesundheitlichen Belastungen bei den
Beschäftigten. Die Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung des
Arbeits- und Gesundheitsschutzes gehört zu den wesentlichen Aufgaben von Betriebsund Personalräten. Dabei sollte die Prävention, also die Schaffung eines gesundheitsförderlichen Arbeitsumfeldes, im Vordergrund stehen. Vor allem die psychischen Belastungen zu vermindern und die psychische Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer zu schützen sind zentrale Aufgaben betrieblicher Gesundheitspolitik in
den kommenden Jahren. Auf dem Gesundheitstag werden aktuelle Trends im Arbeitsund Gesundheitsschutz vorgestellt und diskutiert. Betriebliche Interessenvertretungen
können ihr Wissen vertiefen und für die betriebliche Praxis und Umsetzung neue Anregungen bekommen.
Der nächste Gesundheitstag ist für den 24.11.2016 geplant.
„Der Gesundheitstag ist eine
hervorragende und in dieser Form
einmalige Gelegenheit, sich mit
anderen über Arbeits- und
Gesundheitsschutz als ganzheitliches und strategisches Thema
auszutauschen, um Mitbestimmungsrechte effektiv in die
betriebliche Praxis umzusetzen.“
Dr. Frank Lorenz,
Rechtsanwalt
Stimmen aus den letzten Gesundheitstagen:
„Die Komplexität des Themas wurde durch die Referentinnen und Referenten sehr
gut verdeutlicht.“
„Ich habe sehr viel Input für meine tägliche Arbeit bekommen.“
„Durch die interessante Themenwahl habe ich einen guten Einblick in das wichtige
Feld Arbeits- und Gesundheitsschutz erhalten.“
„Eine gut organisierte, praxisnahe Veranstaltung.“
„Tolle Vorträge und eine interessante Diskussionsrunde am Ende.“
Seminardaten
24.11.2016
16-BR00027
60 Messen
Messen 61
Referent
Referent
Volker Althoff,
Disability Manager,
Auditor (CBDMA)
Andreas Kramer,
Arbeitswissenschaftler
Reha-Care 2016 – Begleitseminar zur Messe
und zum Kongress
Arbeitsschutz aktuell 2016 – Begleitseminar zur
Messe und zum Kongress
Die Reha-Care ist weltweit die größte Messe für Menschen mit Behinderung, die die
Integration behinderter und schwerbehinderter Menschen zum Thema hat. Sie ist
Treffpunkt von behinderten Menschen, Fachanbietern, Instanzen und Verbänden.
Neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen für die Menschen mit Behinderung
im Alltag und Berufsleben werden angeboten und präsentiert.
Im Mittelpunkt des Seminars steht der Besuch der Reha-Care. Unter dem Gesichtspunkt der neuesten Möglichkeiten für Menschen mit Behinderung wird der Besuch
der Messe und der speziellen Foren zu arbeitsbezogenen Schwerbehindertenthemen
vor- und nachbereitet.
Die Fachmesse „Arbeitsschutz Aktuell – Das Präventionsforum“ findet vom 10. bis zum
13. Oktober 2016 in Hamburg statt. Sie bietet ideale Voraussetzungen, sich über aktuelle Entwicklungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz zu informieren. Die Fachmesse
präsentiert Trends, Produkte, Angebote und Lösungen rund um das Thema „Sicherheit
und Gesundheit am Arbeitsplatz.“
Unser Seminar bereitet auf die Messe durch eine inhaltliche Einführung vor und vermittelt der betrieblichen Interessenvertretung das benötigte Hintergrundwissen und die
damit verbundenen Handlungsmöglichkeiten.
Seminarinhalte
❚ Besuch der Reha-Care 2016
❚ Vorbereitung auf Messe und Kongress
❚ Neueste Entwicklungen für Menschen mit Behinderung
❚ Neue Hilfen für die behinderungsgerechte Ausgestaltung von Arbeitsplätzen
❚ Die gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Situation von
schwerbehinderten Menschen
❚ Besuch bei Fachanbietern, Instanzen und Verbänden
❚ Besuch von arbeits- und betriebsbezogenen Foren
❚ Aussprache und Erfahrungsaustausch zu den Foren
❚ Hilfen zum Katalog und zum Internetangebot der Reha-Care
Seminarinhalte
❚ Besuch der A+A
❚ Vor- und Nachbereitung von Messe und Kongress
❚ Brandschutz in den Betrieben
❚ Persönliche Schutzausrüstung
❚ Spezifische Gefährdungen und Belastungen
❙ Psychische Belastungen
❙ Gefahrstoffe
❙ Allergien
❚ Prävention
❚ Betriebliches Eingliederungsmanagement
❚ Die Zukunft des Arbeitsschutzes
❚ Neuregelungen der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung
❚ Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung
Seminardaten
Seminardaten
28.09. – 30.09.2016
Beginn: 10.00 Uhr
Düsseldorf,
InterCity Hotel
16-SB00023
600,00 EUR zzgl. 310,00 EUR Übernachtung
und 225,00 EUR Tagungsstättenpauschale, zzgl.
Kombiticket (Fachmesse, Kongress, Seminare,
Foren, ÖPNV-Ticket)
10.10. – 13.10.2016
Beginn: 12.30 Uhr (mit dem Mittagessen)
Hamburg Altona,
InterCity Hotel
16-BR00028
750,00 EUR zzgl. 360,00 EUR Übernachtung und 225,00 EUR
Tagungsstättenpauschale , zzgl. Kombiticket (Fachmesse,
Kongress, Seminare, Foren, ÖPNV-Ticket)
62 Messen
Kommunikation und Konfliktbewältigung 63
Referentin
Referentin und Referent
Katharina Homann-Kramer,
Diplom-Sozialpädagogin,
Mediatorin (BMWA),
Bildungsreferentin bei
Arbeit und Leben
Gerda Krug,
Diplom-Sozialwissenschaftlerin,
Supervisorin (DGSv), Coach,
Bildungsreferentin bei
Arbeit und Leben
Orgatec 2016 – Begleitseminar zur Messe
Rhetorik I
– Schöne neue Arbeitswelt? Chancen und Risiken der Arbeitswelt
von morgen
– Erfolgreich Argumentieren und Verhandeln
Die Messe Orgatec 2016 in Köln zeigt Trends der neuen Arbeitswelt zur Gestaltung
von Arbeitsplätzen im Büro. Die technologischen Innovationen der letzten Jahre bieten Risiken und Chancen für die Beschäftigten. Einerseits führen sie zu zunehmender Unabhängigkeit der Beschäftigten von festen Arbeitsorten, -zeiten und
-aufgaben, andererseits bergen sie Gefahren für die Gesundheit der Beschäftigten.
Für die betrieblichen Interessenvertretungen, die sich mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz beschäftigen, stellt sich die Frage, welche Faktoren gesund erhaltend
und welche krank machend wirken und wie sie darauf Einfluss nehmen können.
Unser Seminar bereitet inhaltlich auf den Besuch der Messe vor und vermittelt das
notwendige Wissen zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Arbeitswelt
4.0.
Seminarinhalte
❚ Gestaltungsmöglichkeiten von Guter Arbeit im Büro
❚ Arbeitsschutzgesetz und Bildschirmarbeitsplatzverordnung
❚ Definition Stress und Burn-out
❚ Gesundheitliche Auswirkungen von Flexibilität und Zeitdruck
❚ Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung
❚ Besuch der Messe
❚ Teilnahme an Fachforen und Vorträgen auf der Messe
Seminardaten
25.10. – 28.10.2016
Beginn: 10.00 Uhr
Wiehl,
Waldhotel
16-BR00029
750,00 EUR zzgl. 268,00 EUR Übernachtung und 232,00 EUR
Tagungsstättenpauschale, zzgl. Kombiticket (Fachmesse,
Kongress, Seminare, Foren, ÖPNV-Ticket)
Frank Mertens,
Diplom-Sozialpädagoge,
Bildungsreferent bei
Arbeit und Leben
In der täglichen Arbeit von betrieblichen Interessenvertretungen bildet die Kommunikation die Grundlage des Handelns. Ständig sind Sie damit konfrontiert, Gespräche
zu führen, bei denen unterschiedliche Ziele, Erwartungen und Vorstellungen existieren. Das geschieht in der Auseinandersetzung mit Arbeitgebervertreterinnen und Arbeitgebervertretern, im Gremium und in Gesprächen mit den Beschäftigten.
Betriebs-/Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen sind gefordert, Positionen
zu beziehen und durchzusetzen. Forderungen und Erwartungen müssen effektiv und
zielorientiert dargestellt werden.
Das einzelne Betriebs-/Personalratsmitglied und die einzelne Schwerbehindertenvertretung tragen aber auch die Mitverantwortung dafür, dass sie die Positionen, Forderungen und Erwartungen der Gesprächspartner verstehen und weitergeben. Nur so ist
eine ergebnisorientierte Abwägung der verschiedenen Argumente und Interessen möglich. Darüber hinaus müssen sich betriebliche Interessenvertretungen sicher auf der
Sach- und Gefühlsebene in Gesprächen bewegen, um eine erfolgreiche Interessenvertretung zu gewährleisten.
Seminarinhalte
❚ Unterrichtungs- und Beratungsrechte
❚ Grundlagen der Kommunikation
❚ Aktives Zuhören
❚ Unterschiedliche Wahrnehmung
❚ Zielorientierte Gesprächsführung
❚ Planung und Durchführung von Gesprächen
❚ Geeignete Rahmenbedingungen
❚ Umgang mit Stresssituationen in Gesprächen
❚ Was tun, wenn das Gespräch in eine Sackgasse führt?
❚ Wer darf Verhandlungen führen?
❚ Verhandlungen mit und in Gruppen
❚ Praktische Übungen
Seminardaten
11.04. – 15.04.2016
Beginn: 10.00 Uhr
Geldern,
Hotel See Park
16-BR00030
890,00 EUR zzgl. 420,00 EUR
Übernachtung und 320,00 EUR
Tagungsstättenpauschale
Die Seminare Rhetorik I und II
sind in sich abgeschlossene
Veranstaltungen. Die Teilnahme
ist in beliebiger Reihenfolge
möglich.
64 Kommunikation und Konfliktbewältigung
Kommunikation und Konfliktbewältigung 65
Referentin und Referent
Gerda Krug,
Diplom-Sozialwissenschaftlerin,
Supervisorin (DGSv), Coach,
Bildungsreferentin bei
Arbeit und Leben
Referentin
Gerda Krug,
Diplom-Sozialwissenschaftlerin,
Supervisorin (DGSv), Coach,
Bildungsreferentin bei
Arbeit und Leben
Frank Mertens,
Diplom-Sozialpädagoge,
Bildungsreferent bei
Arbeit und Leben
Das Beratungsgespräch in der Schwerbehindertenvertretung
Rhetorik II
– Die wirkungsvolle Rede
Die Rhetorik ist die Lehre der „großen, wirkungsvollen Rede“. Für eine wirkungsvolle
Betriebs-/Personalrats- und Schwerbehindertenvertretungsarbeit sind rhetorische
Kenntnisse unerlässlich. Die Fähigkeit, andere von sich und den eigenen Ideen zu
überzeugen, klare Gedanken zu führen und einen gewinnenden Eindruck bei den Zuhörerinnen und Zuhörern zu hinterlassen, ist allerdings nur durch praktisches Üben
erlernbar.
Wir werden im Seminar rhetorische Fähigkeiten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
analysieren und diese – auf der Basis der jeweiligen Stärken – im Rahmen der alltäglichen Betriebs-/Personalrats- und Schwerbehindertenvertretungsarbeit verbessern.
Seminarinhalte
❚ In der Betriebs-/Personalrats- und Schwerbehindertenvertretungsarbeit
wirkungsvoll und überzeugend auftreten
❚ Struktur und Aufbau einer Rede
❚ Zielorientiert Sprechen
❚ Gezielter Einsatz von Gestik und Mimik
❚ Sicherheit im Auftreten
❚ Praktische Übungen
Die Schwerbehindertenvertretungen haben die Interessen von schwerbehinderten und
gleichgestellten Menschen wahr zu nehmen. Nach dem SGB IX haben sie eine Beratungspflicht.
Diese Beratung bezieht sich z.B. auf:
❚ Die Förderung der Eingliederung schwerbehinderter Kolleginnen und Kollegen
in den Betrieb,
❚ die Vertretung von Gruppen- oder Einzelinteressen von schwerbehinderten
Kolleginnen und Kollegen gegenüber dem Arbeitgeber, dem Betriebs-/Personalrat,
❚ alle Angelegenheiten, die im Rahmen des Beistandes für schwerbehinderte
Kolleginnen und Kollegen in dem Betrieb zusammenhängen.
Schwerbehindertenvertretungen müssen sich also mit unterschiedlichen Beratungsformaten auskennen, die ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen und Sensibilität
erfordern. Gleichzeitig muss die Schwerbehindertenvertretung ihre Doppelrolle als
Beraterin und Helferin kennen und lernen, Grenzen zu ziehen.
Ziel des Seminars ist, die Beratungskompetenz von Schwerbehindertenvertretungen
– auch mit Hilfe praktischer Übungen – zu verbessern. Dabei stehen aktuelle Beratungssituationen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Mittelpunkt.
Seminarinhalte
❚ Regeln für das Beratungsgespräch
❚ Unterschiedliche Beratungsformate mit unterschiedlichen Zielgruppen
❚ Unterschiedliche Fragestellungen
❚ Beraten und Helfen: Grenzen ziehen
❚ Umgang mit schwierigen Gesprächssituationen
❚ Übungen an praktischen Beispielen
Seminardaten
30.05. – 03.06.2016
Beginn: 10.00 Uhr
Castrop-Rauxel,
Raj Mahal
16-BR00031
890,00 EUR zzgl. 352,00 EUR
Übernachtung und 433,00 EUR
Tagungsstättenpauschale
Seminardaten
Die Seminare Rhetorik I und II
sind in sich abgeschlossene
Veranstaltungen. Die Teilnahme
ist in beliebiger Reihenfolge
möglich.
22.06. – 24.06.2016
Beginn: 10.00 Uhr
Castrop-Rauxel,
Raj Mahal
16-SB00024
600,00 EUR zzgl. 176,00 EUR
Übernachtung und 264,00 EUR
Tagungsstättenpauschale
66
In eigener Sache 67
Arbeit und Leben ist die Weiterbildungseinrichtung des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Volkshochschulen in Nordrhein-Westfalen. Wir geben mit unserer
politischen Bildung Anstöße bei der Formulierung und Durchsetzung der Interessen
von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Neben Seminaren für Schwerbehindertenvertretungen bieten wir auch Schulungen für Betriebs-/Personalräte an. Es ist für eine
erfolgreiche Schwerbehindertenvertretung erforderlich, auch Schulungen für Betriebs/Personalräte zu besuchen. Über unser Gesamtangebot informieren wir im Internet
unter www.aulnrw.de Im Rahmen unserer sozialen und politischen Bildung ist es für
uns von großer Bedeutung, Möglichkeiten der Teilhabe zu schaffen und berufliche Fähigkeiten zu fördern. Dazu bietet Arbeit und Leben unter anderem folgende Projekte an:
Weiterbildungsberatung
Bildungsscheck und Bildungsprämie
Mit dem Bildungsscheck oder der Bildungsprämie erhalten Beschäftigte einen
Zuschuss von 50 Prozent bis zu 500 Euro zu den Weiterbildungskosten.
Beratung zur beruflichen Entwicklung
Dieses Beratungsangebot unterstützt Beschäftigte in beruflichen Veränderungsprozessen und richtet sich auch an diejenigen, die in prekären Arbeitsverhältnissen, mit
Zeitvertrag, Befristung oder in einem Minijob beschäftigt sind. Weitere Infos unter
www.aulnrw.de
MENTO – Aufbau, Ausbildung und Begleitung kollegialer Netzwerke zur Förderung
der Grundbildung und Alphabetisierung im Betrieb – Gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung unter dem Förderkennzeichen W137800.
Infos zum Projekt unter www.aulnrw.de
„Wanderarbeit – Gesichter einer neuen Arbeiterklasse“
Die Ausstellung liefert eindrucksvolle Einblicke in die Lebenswelt von Arbeitsmigrantinnen und -migranten. Sie vermittelt anhand von sechs sehr unterschiedlichen Reportage- und Portraitserien ein eindringliches Bild ihrer Schicksale, Motive und
Hoffnungen. Die Liefer- und Ausleihbedingungen sind einzusehen unter
www.aulnrw.de/wanderarbeit
Weil Qualität kein Zufall ist!
LQW zertifizierte Weiterbildung
Arbeit und Leben DGB/VHS NW hat
einen Qualitätsentwicklungsprozess
erfolgreich abgeschlossen.
Damit sichern wir auch zukünftig
Qualität und Kompetenz auf hohem
Niveau.
68 Terminübersicht 2016
Januar
25.01. – 29.01.2016
Februar
01.02. – 05.02.2016
10.02. – 12.02.2016
15.02. – 17.02.2016
15.02. – 19.02.2016
15.02. – 19.02.2016
22.02. – 24.02.2016
Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) Simonskall
Grundlagen der Schwerbehindertenvertretungsarbeit I Wesel
Der Arbeitsschutzausschuss – Ziele und Gestaltungsmöglichkeiten Münster
Leistungsbeurteilung, -vergütung und Anspruch auf behinderungsgerechte
Beschäftigung Meschede
Grundlagen der Schwerbehindertenvertretungsarbeit I Wesel
Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) Wesel
Meine (persönlichen) Rechte als Schwerbehindertenvertretung Meschede
Terminübersicht 2016 69
Juni
06.06.
13.06.
20.06.
22.06.
27.06.
–
–
–
–
–
10.06.2016
15.06.2016
23.06.2016
24.06.2016
29.06.2016
Juli
04.07. – 05.07.2016
18.07. – 20.07.2016
März
02.03.2016
07.03.2016
07.03. – 09.03.2016
07.03. – 11.03.2016
07.03. – 11.03.2016
09.03. – 11.03.2016
09.03. – 11.03.2016
14.03. – 16.03.2016
16.03.2016
April
04.04. – 08.04.2016
11.04. – 13.04.2016
11.04. – 15.04.2016
11.04. – 15.04.2016
12.04.2016
18.04. – 20.04.2016
25.04. – 27.04.2016
26.04. – 28.04.2016
28.04.2016
Mai
09.05.
09.05.
18.05.
30.05.
30.05.
–
–
–
–
–
11.05.2016
13.05.2016
20.05.2016
03.06.2016
03.06.2016
Interessen vertreten – Teilhabe ermöglichen – 5. Fachtagung Recklinghausen
Die Gleichstellung Düsseldorf
Methoden zur Messung psychischer Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung
Kamen-Kaiserau
Arbeits- und Tarifvertragsrecht I Kamen-Kaiserau
„Burnout“, Depressionen & Co. – Psychisch erkrankte Menschen in der Arbeitswelt
Kamen-Kaiserau
Schwarz auf Weiß Meschede
Rentenrecht aktuell – Teil I Haltern
Arbeitsorganisation in der Schwerbehindertenvertretung Meschede
Arbeitsrechtstag Rhein-Ruhr Essen
Psychische Belastungen, Stress und Burnout – (K)ein Thema im Betrieb? Bremerhaven
Öffentlichkeitsarbeit der Schwerbehindertenvertretung Wesel
Grundlagen der Schwerbehindertenvertretungsarbeit II Geldern
Rhetorik I Geldern
Arbeitsrechtstag Rhein-Ruhr Essen
Lebensphasenorientierte Arbeitszeitgestaltung im Betrieb Meschede
Die eigene Arbeitsfähigkeit bewahren – Workshop zum Selbstmanagement und zur
Stressbewältigung Meschede
Betriebliches Eingliederungsmanagement und krankheitsbedingte Kündigung Oberhausen
Aktuelle Rechtsprechung im Schwerbehindertenrecht Düsseldorf
Die Gefährdungsbeurteilung – Ein Überblick Meschede
Einführung in den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz Dortmund
Die Auswirkungen von Führungsverhalten auf die Gesundheit der Beschäftigten Bremerhaven
Grundlagen der Schwerbehindertenvertretungsarbeit II Castrop-Rauxel
Rhetorik II – Die wirkungsvolle Rede Castrop-Rauxel
August
22.08. – 24.08.2016
September
05.09. – 09.09.2016
05.09. – 09.09.2016
07.09.2016
13.09. – 15.09.2016
26.09. – 28.09.2016
26.09. – 28.09.2016
Wieder zur Arbeit – aber wann und wie? Haltern
Alternde Belegschaften und Anforderungen an zukünftige Arbeitsgestaltung Velbert
Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements in der Praxis Oberhausen
Das Beratungsgespräch in der Schwerbehindertenvertretung Castrop-Rauxel
Indirekte Steuerung und die Konsequenzen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz
Wesel
Der Widerspruch im Anerkennungsverfahren zur Schwerbehinderteneigenschaft
Düsseldorf
Die Zusammenarbeit der Schwerbehindertenvertretung mit internen und
externen Partnern Wesel
Die Schwerbehindertenversammlung attraktiv und überzeugend gestalten Geldern
26.09. – 30.09.2016
27.09.2016
28.09. – 30.09.2016
Aufbauseminar Arbeits- und Gesundheitsschutz – Prävention geht vor… Dresden
Workshop: Und manchmal verstehen wir uns überhaupt nicht… Geldern
Frauen auf Erfolgskurs Essen
Externe Hilfen im Betrieblichen Eingliederungsmanagement Oberhausen
Mobbing, Bossing und Co. – Psychosoziale Belastung am Arbeitsplatz Bremerhaven
Indirekte Steuerung und Arbeitszeit – Handlungsstrategien für die
Interessenvertretung Wesel
Arbeits- und Tarifvertragsrecht I Wuppertal
Arbeitsrechtstag Rhein-Ruhr Essen
Reha-Care 2016 – Begleitseminar zur Messe und zum Kongress Düsseldorf
Oktober
10.10. –
10.10. –
17.10. –
25.10. –
26.10. –
Arbeitsschutz aktuell 2016 – Begleitseminar zur Messe und zum Kongress Hamburg
Grundlagen der Schwerbehindertenvertretungsarbeit II Geldern
Grundlagen der Schwerbehindertenvertretungsarbeit I Wesel
Orgatec 2016 - Begleitseminar zur Messe Wiehl
Rentenrecht aktuell – Teil II Haltern
13.10.2016
14.10.2016
21.10.2016
28.10.2016
28.10.2016
November
08.11. – 10.11.2016
14.11. – 16.11.2016
16.11.2016
24.11.2016
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement von A-Z – Ein Überblick Oberhausen
Umgang mit Sucht am Arbeitsplatz Dortmund
Arbeitsrechtstag Rhein-Ruhr Essen
8. Gesundheitstag
70 Unsere Tagungsstätten
Unsere Tagungsstätten 71
Bremerhaven
Comfort Hotel
Am Schaufenster 7
27572 Bremerhaven
www.comfort-hotel-bremerhaven.de
Essen
Philharmonie Essen
Huyssenallee 53
45128 Essen
www.philharmonie-essen.de
Münster
Mercure Hotel Münster City
Engelstraße 39
48143 Münster
www.mercure.com
Castrop-Rauxel
Raj Mahal
Europaplatz 3-11
44575 Castrop-Rauxel
www.raj-mahal.de
Geldern
Hotel See Park
Danziger Straße 5
47608 Geldern
www.seepark.de
Oberhausen
TRYP CentrO Oberhausen
Centroallee 280
46047 Oberhausen
www.tryphotels.com
Dortmund
Ringhotel Drees
Hohe Straße 107
44139 Dortmund
www.riepe.com
Haltern
Hotel Seehof
Hullerner Straße 102
45721 Haltern am See
www.wellness-hotel-seehof.de
Recklinghausen
VCC Recklinghausen
Otto-Burrmeister-Allee 1
45657 Recklinghausen
www.vccre.de
TRYP Hotel Dortmund
Emil-Figge-Straße 41
44227 Dortmund
www.tryphotels.com
Hamburg
InterCity Hotel Hamburg Altona
Paul-Nevermann-Platz 17
22765 Hamburg
de.intercityhotel.com
Velbert
Best Western Parkhotel
Günther-Weisenborn-Straße 7
42549 Velbert
www.parkhotel-velbert.de
Düsseldorf
Hotel Nikko
Immermannstraße 41
40210 Düsseldorf
www.nikko-hotel.de
InterCity Hotel
Graf-Adolf-Straße 81-87
40210 Düsseldorf
de.intercityhotel.com
Dresden
Hotel Elbflorenz
Rosenstraße 36
01067 Dresden
www.hotel-elbflorenz.de
Kamen-Kaiserau
SportHotel
Jakob-Koenen-Straße 2
59174 Kamen-Kaiserau
www.sportcentrum-kamenkaiserau.de
Meschede
Welcome Hotel
Hennesee Residenz
Berghausen 14
59872 Meschede
www.welcome-hotels.com
Wesel
Welcome Hotel
Rheinresidenz Wesel
Rheinpromenade 10
46487 Wesel
www.welcome-hotels.com
Wiehl
Waldhotel Wiehl
Pfaffenberg 1
51674 Wiehl
www.waldhotel-wiehl.de
Wuppertal
Arcadia Hotel
Auf dem Johannisberg 1
42103 Wuppertal
www.arcadia-hotel.de
72 Teilnahmebedingungen
Unsere Leistung
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Schwerbehindertenvertretungen, Betriebsund Personalräte bieten wir als privatrechtlich organisierte Bildungseinrichtung Fortbildungsveranstaltungen an. Anmeldungen sind schriftlich (Fax oder E-Mail sind ausreichend, gerne auch online unter www.aulnrw.de) unter Angabe des Namens und der
Anschrift, der Bezeichnung des Titels des gewünschten Seminars und des Termins
möglich.
Anmeldebestätigung
Die Anmeldung gilt als angenommen, wenn wir eine Anmeldebestätigung versandt
haben.
Seminargebühren
Die Seminargebühr ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung
fällig. Soweit der Arbeitgeber dafür aufkommt, erhält dieser von uns nach Abschluss
der jeweiligen Veranstaltung eine Gesamtabrechnung. Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die für die Kostenübernahme durch den
Arbeitgeber notwendigen formalen Voraussetzungen erfüllt sind (z.B. Beschluss des
Betriebsrats).
Stornierung der Anmeldung
Für Abmeldungen, die bis 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgen, erheben
wir eine Bearbeitungsgebühr von maximal 25,00 Euro (pro Teilnehmerin/Teilnehmer).
Danach ist eine Reduzierung der Kosten nicht mehr möglich. Es ist der volle Seminarbeitrag zu entrichten. Die Abmeldung hat in Textform zu erfolgen. Die Berechtigung
zur Teilnahme kann jederzeit übertragen werden. Voraussetzung ist, dass die neuen
Daten unverzüglich Arbeit und Leben DGB/VHS NW mitgeteilt werden.
Programmänderung, Seminarabsage
Wir bitten um Verständnis, dass Programmänderungen, räumliche und zeitliche Änderungen der Veranstaltungstermine und äußersten Falls auch die Absage eines Seminars vorbehalten bleiben müssen. Notwendige Änderungen werden wir so frühzeitig
wie möglich ankündigen. Im Falle der Absage eines Seminars wird die bereits gezahlte Seminargebühr umgehend erstattet.
Haftung
Eine Haftung für Personenschäden bei Unfällen ist ausgeschlossen, es sei denn, der
Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Arbeit
und Leben DGB/VHS NW bzw. dessen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Teilnahmebedingungen 73
Ebenso ist eine Haftung für Sachschäden (beispielsweise aufgrund Diebstahls) ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung. Gleiches gilt für reine Vermögensschäden aus Vertragspflichtverletzungen. Ist allerdings eine für die Durchführung des Vertrags wesentliche
Pflicht verletzt worden (sogenannte Kardinalspflicht), so ist die Haftung selbst bei
einfacher Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen, sondern lediglich begrenzt auf den
Schaden, der in diesem Fall als typischerweise vorhersehbar anzusehen ist.
Urheberrecht
Eventuell ausgegebene Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen
nicht – auch nicht auszugsweise – ohne Einwilligung von Arbeit und Leben DGB/VHS
vervielfältigt oder verbreitet werden. Arbeit und Leben DGB/VHS NW behält sich alle
Rechte vor. Die Arbeitsunterlagen stellen wir exklusiv unseren Teilnehmerinnen und
Teilnehmern zur Verfügung.
Datenschutz
Die übermittelten Daten werden digital zu Verwaltungszwecken gespeichert. Die
Namens- und Anschriftendaten werden über die Teilnehmendenliste den anderen
Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmern zugänglich gemacht. Falls Sie damit
nicht einverstanden sind, bitten wir um Mitteilung.
Teilnahmebescheinigungen
Über die Teilnahme an dem belegten Seminar stellen wir eine Teilnahmebescheinigung aus.
Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar
sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
Beschwerdemanagement/Ombudsmann
Für Anregungen und Kritik sind wir immer dankbar. Zusätzlich haben wir die Funktion
eines Ombudsmannes eingerichtet. Er steht für Beschwerden, die nicht direkt mit uns
zufrieden stellend geklärt werden konnten, zur Verfügung.
Unser Service:
Gerne reservieren wir unverbindlich vorab einen Seminarplatz. Ein Anruf genügt!
Die Hotelkosten übernehmen wir und stellen sie nach Seminarende dem Arbeitgeber in Rechnung. Unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer brauchen sich vor
Ort um nichts zu kümmern.
74 Service
75
Bildung lohnt sich:
Der Weiterbildungspass
Bildung bei Arbeit und Leben lohnt sich immer. Wer bei uns ein Seminar besucht,
bekommt einen Weiterbildungspass: Ein kleines Kärtchen, auf dem die
Seminarbesuche vermerkt werden – wie eine Quittung. Wer viermal bei uns war,
erhält von uns ein „Überraschungsgeschenk”.
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Termin:
Seminar:
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/VHS NW
Arbeit und Leben DGB Term
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Landesarbeitsgemeins
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-18 · fax 02 11/93800
fon 02 11/93800 -17/
e-mail [email protected]
➋
Unterschrift Arb
Termin:
eit und Leben
➍
Unterschrift Arb
eit und Leben
Service-Hotline
Unter den Telefonnummern 0211 - 93800 -19/ -35/ -45 bzw. unter der Adresse
[email protected] stehen wir für Fragen zur Verfügung. Wir beraten bei der Seminarauswahl, Bildungsplanung und wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit bestreitet
oder die Teilnahme am Seminar verweigert.
www.mein.aulnrw.de
Das individuelle Seminar-Archiv von
Arbeit und Leben NW
Unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer bekommen einen personalisierten
Zugang, mit dem sie Materialien, Fotos und Präsentationen zu den von ihnen
besuchten Seminaren und Veranstaltungen abrufen können.
Der Zugang ist sowohl über unsere Startseite www.aulnrw.de als auch über
www.mein.aulnrw.de möglich.
Bei Fragen und Problemen steht Silke Abdellattif (0211 - 938800 -18) gerne zur
Verfügung.
Anmeldeformular 77
76 Meine Bildungsplanung
Fax-Nr.: 0211 - 93800 -27
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........................................................................................................................
an
Arbeit und Leben DGB/VHS NW
Mintropstraße 20, 40215 Düsseldorf
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Zum Seminar (Titel/Datum/Seminarnummer)
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..........................................................................................................................
..........................................................................................................................
........................................................................................................................
melde ich mich verbindlich an:
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Name, Vorname ...................................................................................................
Privatanschrift/Telefon .........................................................................................
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Betrieb ...............................................................................................................
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Betriebsanschrift .................................................................................................
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Telefon ...............................................................................................................
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Funktion im Betrieb .............................................................................................
........................................................................................................................
Kostenstelle/Bestellnummer .................................................................................
........................................................................................................................
Rechnungsanschrift (falls nicht identisch mit der Betriebsadresse):
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..........................................................................................................................
........................................................................................................................
E-Mail ...............................................................................................................
........................................................................................................................
Unterschrift ........................................................................................................
........................................................................................................................
........................................................................................................................
Ich benötige folgende Programme: .......... für Betriebsräte und .......... für die SBV.
Liegt ein spezieller Zimmerwunsch (Rauchen, Funktionsbeeinträchtigungen ...) vor?
Wir bemühen uns um entsprechende Berücksichtigung.
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Jahreskalender 2016
JANUAR
01 Fr
Ferien NRW: Weihnachtsferien: 23.12.2015 – 06.01.2016 • Osterferien: 21.03. – 01.04.2016 • Pfingstferien: 17.05.2016 • Sommerferien: 11.07. – 23.08.2016 • Herbstferien: 10.10. – 21.10.2016 • Weihnachtsferien: 23.12.2016 – 06.01.2017
FEBRUAR
MÄRZ
APRIL
01 Mo 5. Woche
01 Di
01 Fr
02 Sa
02 Di
02 Mi
02 Sa
03 So
03 Mi
03 Do
03 So
Neujahr
MAI
01 So
JUNI
JULI
AUGUST
SEPTEMBER
OKTOBER
NOVEMBER
DEZEMBER
01 Di
01 Do
01 Mi
01 Fr
01 Mo 31. Woche
01 Do
01 Sa
02 Mo 18. Woche
02 Do
02 Sa
02 Di
02 Fr
02 So
02 Mi
02 Fr
03 Di
03 Fr
03 So
03 Mi
03 Sa
03 Mo 40. Woche
03 Do
03 Sa
1. Mai
Allerheiligen
Tag der deutschen Einheit
04 Mo 1. Woche
04 Do
04 Fr
04 Mo 14. Woche
04 Mi
04 Sa
04 Mo 27. Woche
04 Do
04 So
04 Di
04 Fr
04 So 2. Advent
05 Sa
05 Di
05 Do
05 So
05 Di
05 Fr
05 Mo 36. Woche
05 Mi
05 Sa
05 Mo 49. Woche
Weiberfastnacht
05 Di
05 Fr
Christi Himmelfahrt
06 Mi
06 Sa
06 So
06 Mi
06 Fr
06 Mo 23. Woche
06 Mi
06 Sa
06 Di
06 Do
06 So
06 Di
07 Do
07 So
07 Mo 10. Woche
07 Do
07 Sa
07 Di
07 Do
07 So
07 Mi
07 Fr
07 Mo 45. Woche
07 Mi
08 Fr
08 Mo 6. Woche
08 Di
08 Fr
08 So
08 Mi
08 Fr
08 Mo 32. Woche
08 Do
08 Sa
08 Di
08 Do
09 Mi
09 Sa
09 Mo 19. Woche
09 Do
09 Sa
09 Di
09 Fr
09 So
09 Mi
09 Fr
10 Do
10 So
10 Di
10 Fr
10 So
10 Mi
10 Sa
10 Mo 41. Woche
10 Do
10 Sa
Rosenmontag
09 Sa
09 Di
Karnevalsdienstag
10 So
10 Mi
Aschermittwoch
11 Mo 2. Woche
11 Do
11 Fr
11 Mo 15. Woche
11 Mi
11 Sa
11 Mo 28. Woche
11 Do
11 So
11 Di
11 Fr
11 So 3. Advent
12 Di
12 Fr
12 Sa
12 Di
12 Do
12 So
12 Di
12 Fr
12 Mo 37. Woche
12 Mi
12 Sa
12 Mo 50. Woche
13 Mi
13 Sa
13 So
13 Mi
13 Fr
13 Mo 24. Woche
13 Mi
13 Sa
13 Di
13 Do
13 So
13 Di
14 Do
14 So
14 Mo 11. Woche
14 Do
14 Sa
14 Di
14 Do
14 So
14 Mi
14 Fr
14 Mo 46. Woche
14 Mi
15 Fr
15 Mo 7. Woche
15 Di
15 Fr
15 So
15 Mi
15 Fr
15 Mo 33. Woche
15 Do
15 Sa
15 Di
15 Do
16 Do
16 Sa
16 Di
16 Fr
16 So
16 Mi
16 Fr
Pfingstsonntag
16 Sa
16 Di
16 Mi
16 Sa
16 Mo 20. Woche
Pfingstmontag
17 So
17 Mi
17 Do
17 So
17 Di
17 Fr
17 So
17 Mi
17 Sa
17 Mo 42. Woche
17 Do
17 Sa
18 Mo 3. Woche
18 Do
18 Fr
18 Mo 16. Woche
18 Mi
18 Sa
18 Mo 29. Woche
18 Do
18 So
18 Di
18 Fr
18 So 4. Advent
19 Di
19 Fr
19 Sa
19 Di
19 Do
19 So
19 Di
19 Fr
19 Mo 38. Woche
19 Mi
19 Sa
19 Mo 51. Woche
20 Mi
20 Sa
20 So
20 Mi
20 Fr
20 Mo 25. Woche
20 Mi
20 Sa
20 Di
20 Do
20 So
20 Di
21 Do
21 So
21 Mo 12. Woche
Frühlingsanfang
21 Do
21 Sa
21 Di
21 Do
21 So
21 Mi
21 Fr
21 Mo 47. Woche
21 Mi
Sommeranfang
Herbstanfang
22 Fr
22 Mo 8. Woche
22 Di
22 Fr
22 So
22 Mi
22 Fr
22 Mo 34. Woche
22 Do
22 Sa
22 Di
22 Do
23 Sa
23 Di
23 Mi
23 Sa
23 Mo 21. Woche
23 Do
23 Sa
23 Di
23 Fr
23 So
23 Mi
23 Fr
24 So
24 Mi
24 Do
24 So
24 Di
24 Fr
24 So
24 Mi
24 Sa
24 Mo 43. Woche
24 Do
24 Sa
25 Mo 4. Woche
25 Do
25 Fr
25 Mo 17. Woche
25 Mi
25 Sa
25 Mo 30. Woche
25 Do
25 So
25 Di
25 Fr
25 So
26 Di
26 Fr
26 Sa
26 Di
26 Do
26 So
26 Di
26 Fr
26 Mo 39. Woche
26 Mi
26 Sa
26 Mo
Heiligabend
Karfreitag
1. Weihnachtstag
Ostersamstag
27 Mi
27 Sa
27 So
Fronleichnam
52. Woche
2. Weihnachtstag
27 Mi
27 Fr
27 Mo 26. Woche
27 Mi
27 Sa
27 Di
27 Do
27 So 1. Advent
27 Di
28 Do
28 Sa
28 Di
28 Do
28 So
28 Mi
28 Fr
28 Mo 48. Woche
28 Mi
29 Di
29 Fr
29 So
29 Mi
29 Fr
29 Mo 35. Woche
29 Do
29 Sa
29 Di
29 Do
30 Mi
30 Sa
30 Mo 22. Woche
30 Do
30 Sa
30 Di
30 Fr
30 So
30 Mi
30 Fr
Beginn Sommerzeit
28 Do
28 So
28 Mo 13. Woche
Ostermontag
29 Fr
30 Sa
29 Mo 9. Woche
Ende Sommerzeit
31 So
31 Do
31 Di
31 So
31 Mi
31 Mo 44. Woche
31 Sa
Silvester