KAMMER - EXPRESS M AG A Z I N D E R Z A H N Ä R ZT E K A M M E R B R E M E N Kein Brandschutzhelfer Keine Erstattung bei Brandschaden » Infos auf der Seite 6 06/2016 – 07/2016 2 Mitgliederverwaltung / Weiterbildung Zdenka Schröder Tel.: 0421 33303-44 / E-Mail: [email protected] Buchhaltung Anja Spannhake Tel.: 0421 33303-20 / E-Mail: [email protected] Sekretariat Ina Pischke Tel.: 0421 33303-22 / E-Mail: [email protected] Geschäftsführung Jörg Bauer – Hauptgeschäftsführer Tel.: 0421 33303-33 / E-Mail: [email protected] Rubina Ordemann – Geschäftsführerin Fortbildungsinstitut der Zahnärztekammer Bremen Tel.: 0421 33303-75 / E-Mail: [email protected] Praxisführung/ Röntgen Renate Friedrich Tel.: 0421 33303-40 / E-Mail: [email protected] GOZ / Patientenberatung Britta Meyer Tel.: 0421 33303-60 / E-Mail: [email protected] Passgenaue Besetzung Kerstin Kück Tel.: 0421 33303-65 / E-Mail: [email protected] Ausbildung ZFA Jutta Bernet Tel.: 0421 33303-66 / E-Mail: [email protected] Fortbildungsinstitut Sabine Osmers Tel.: 0421 33303-74 / E-Mail: [email protected] Nadine Büchtmann Tel.: 0421 33303-76 / E-Mail: [email protected] Thorsten Hogrefe Tel.: 0421 33303-77 / E-Mail: [email protected] Sandra Kulisch Tel.: 0421 33303-78 / E-Mail: [email protected] Impressum Herausgeber: Zahnärztekammer Bremen Universitätsallee 25 · 28359 Bremen Telefon: 0421 33303-0 · Fax: 0421 33303-23 E-Mail: [email protected] · www.zaek-hb.de Der Vorstand: Dr. Wolfgang Menke Dr. Wolf-Peter Behnke Andreas Bösch Dr. Katja Feyer Tel.: 04 21 449025 Tel.: 0421 601336 Tel.: 0471 77055 Tel.: 0421 321010 Redaktionsleitung, Textchef, Chef vom Dienst, Bildredaktion, verantwortlich für den Anzeigenteil: Jörg Bauer Tel.: 0421 33303-33 Autoren dieser Ausgabe: Jörg Bauer (jb), Jutta Bernet (jub), Nadine Büchtmann (nb), Elif Can (ec), Dr. Daniel Combé (dc), Dr. Katja Feyer (kf ), Renate Friedrich (rf ), Kerstin Kück (kk), Britta Meyer (bm), Rubina Ordemann (rb), Ina Pischke (ip) Gestaltung: ecce:media GbR, Bremen · Tel.: 0421 2222-492 Fotonachweis: Studio Gielen; Zahnärztekammer Bremen Titelfoto: © stockphoto-graf – fotolia.com Druck: Stürken Albrecht GmbH & Co. KG · Konsul-Smidt-Straße 14c 28217 Bremen · Auflage: 800 Stück Diese Mitgliederinformation enthält amtliche Bekanntmachungen der Zahnärztekammer Bremen gem. § 8 Abs. 3 der Satzung. Wenn in Texten des Kammer-Express die weibliche Form nicht der männlichen Form – oder umgekehrt – beigestellt ist, so ist der Grund dafür allein die bessere Lesbarkeit. Wo sinnvoll, ist selbstverständlich immer auch die weiblich bzw. männliche Form gemeint. Für unverlangt eingesandte Leserbriefe, Manuskripte, Fotos und Zeichnungen übernimmt die Zahnärztekammer Bremen keine Haftung. Die Redaktion behält sich das Recht vor, Leserbriefe gekürzt aufzunehmen. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung der Zahnärztekammer Bremen mit Quellenangabe. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in einigen Bundesländern gibt es ihn schon. Bis Mitte 2018 soll er bundesweit, flächendeckend eingeführt sein – der elektronische Zahnarztausweis. Er erfüllt mehrere Aufgaben: Neben der Gewährleistung einer Authentifizierung des Zahnarztes gegenüber Kammer und KZV soll die gesamte Kommunikation der Zahnärzte untereinander und schließlich die Online-Abrechnung des Zahnarztes bei der KZV erfolgen. Der e-Zahnarztausweis ist ein erster Schritt in eine datensichere Umgebung. Das Ganze ist vor dem Hintergrund der Einführung einer Telematik-Infrastruktur im Gesundheitswesen zu sehen. Noch ist die Struktur nicht eingeführt. Sie wird jedoch im neuen E-Health-Gesetz weiter vorangetrieben. In zwei Jahren sollen Zahnarzt und Arztpraxen sowie Krankenhäuser umfassend an die Telematikstruktur angeschlossen sein (der sogenannte flächendeckende Online-Rollout). Die Benutzung des e-Zahnarztausweises ist zur Zeit noch freiwillig, solange die Telematik-Infrastruktur nicht eingeführt ist. Die Vorbereitungen zu ihrer Einführung laufen bereits seit über zehn Jahren. Als Grund für die Verzögerung werden immer wieder Datenschutzaspekte und Probleme bei der technischen Umsetzung genannt. Wenn alle Strukturen aufeinander abgestimmt sind und die Verschlüsselung funktioniert, werden weitere Anwendungen hinzukommen. Wie zum Beispiel das Auslesen der Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte, die Kommunikation sämtlicher Leistungserbringer im Gesundheitsbereich, der patientenbezogene elektronische Medikationsplan, der Zugriff auf Notfalldaten des Patienten oder der elektronische Arztbrief. Die Möglichkeiten der Übertragung von Daten durch das Internet sind grenzenlos. Wichtig ist, dass die Datensicherheit gewahrt ist. Aber wenn man den Profis auf diesem Gebiet Glauben schenken darf, ist eine funktionierende Verschlüsselung von Daten die einzige Sache, auf die man sich wirklich verlassen kann. Hoffen wir das Beste In diesem Sinn eine schöne Zeit Ihre Katja Feyer Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bremen. 06/2016 – 07/2016 Neuigkeiten und Vorstandsinformationen Vorstandssitzung im April Am 28. April 201 kam der ehrenamtliche Vorstand der Zahnärztekammer zu seiner monatlichen Sitzung zusammen. Die Vorstandsmitglieder informierten sich gegenseitig über wahrgenommene Termine aus ihren jeweiligen Referaten. Herr Dr. Menke berichtete unter anderem über seine Sitzungen bei der Bundeszahnärztekammer, beim Versorgungswerk, beim Beratungsforum und fasste die positiven Eindrücke zusammen, die er vom gemeinsamen Empfang der Bremer Heilberufe gewonnen hatte (siehe dazu auch S. 4 dieser Ausgabe). Herr Dr. Behnke informierte über ein Gespräch, welches er aufgrund der Neubesetzung der Stelle ›MPG -Praxisbegehung‹ mit Frau Dr. Hanke von der Bremer Aufsichtsbehörde geführt hatte. Frau Dr. Feyer gab eine Situationsbeschreibung über den Stand der Einführung des WBO-KFO- Curriculums. Danach diskutierte der Vorstand einzelne Positionen der Jahresrechnung 2015 sowie den Prüfbericht des KZBV-Prüfers. Die Delegiertenversammlung wird Anfang Juni in ihrer Sitzung abschließend über die Jahresrechnung beraten. Bereits in seiner letzten Sitzung hatte der Vorstand die in mehreren Punkten geänderte ›Richtlinie für die Gutachter der Zahnärztekammer Bremen‹ beraten. Diese trat jetzt zum 01. Mai 201 in Kraft (siehe ZÄK-Homepage/gesetzliche Grundlagen). Der Vorstand der Zahnärztekammer Bremen beriet abschließend über die Gründung eines Landesverbandes der Freien Berufe in Bremen. Bedingung: Die Ärztekammer und die Rechtsanwaltskammer treten ebenfalls diesem Landesverband bei. Ansonsten bietet die Zahnärztekammer ihre Mitarbeit in einem LFB -Arbeitskreis an. (jb) den geringen beziehungsweise begrenzten Versorgungs- und Berechnungsmöglichkeiten des Basistarifs zusammenhängt. Zugegeben, das Behandeln der Versicherten im Basistarif gestaltet sich im Rahmen einer modernen Zahnmedizin oft schwierig und wenig attraktiv. Wenn Sie sich (trotzdem) berufen fühlen und es Ihnen möglich ist, die Patienten zu den bestehenden Konditionen des Basistarifs zu behandeln, melden Sie sich bitte beiBritta Meyer (0421 0-0 oder [email protected]) Neues aus der Patientenberatung Hilfe, ich bin im Basistarif versichert! »Können sie mir eine Praxis nennen, in der ich, versichert im Basistarif, behandelt werde?« Diese Frage hört Britta Meyer, Patientenberaterin der Zahnärztekammer Bremen, wöchentlich mindestens einmal. Die Anrufer berichten von großen Problemen, überhaupt einen Termin zu bekommen, sobald das Stichwort ›Basistarif‹ gefallen ist. Patienten, die bereits in Behandlung sind, erzählen, dass der Zahnarzt plötzlich das Behandlungsverhältnis beendet. Sie vermuten, dass dieses mit den Bedingungen und Delegiertenversammlung Die nächste Delegiertenversammlung findet statt am . Juni um um . Uhr s.t. im Haus der Zahnärzte. Leider sieht sich der Vorstand aufgrund der Vorkommnisse aus der letzten DV dazu veranlasst, insbesondere die Gäste um pünktliches Erscheinen zu bitten. Dabei weist der Vorstand vorsorglich darauf hin, dass die Eingangstür ab 19.00 Uhr verschlossen ist und daher ein späterer Zugang nicht ohne Weiteres gewähleistet werden kann. (jb) Neue Richtlinie für Gutachter Zum 1. Mai 201 ist die neue Richtlinie für Gutachter der Zahnärztekammer Bremen (ZÄK) in Kraft getreten (Vorstandbeschluss vom 28.04.201). In einzelnen Paragraphen haben sich Absätze durch ergänzende bzw. zusätzliche oder weggefallene Bestimmungen geändert. Neu ist der § 7 – Haftpflichtversicherung des Gutachters. Nicht neu, aber präziser gefasst ist § 4 Abs. – Entschädigung des Gutachters. Differenziert ist das Berechnen der Kosten nach Art des Gutachtens beschrieben. Die Richtlinie ist auf der Homepage der ZÄK unter Rechtliche Grundlagen eingestellt. (bm) Sie wollen den Kammer-Express nicht mehr per Post? Dann können wir auch anders: Ganz im Sinne von der Papierf lut Herr werden und ›Kosten sparen‹ mailen wir Ihnen den Kammer-Express gerne als PDF. Per Telefax an 0421 33303-23 Ich will den Kammer-Express per E-Mail anstatt per Post: E-Mail-Adresse Praxisstempel, Unterschrift 06/2016 – 07/2016 © destina – fotolia.com Name 3 4 Zahnärztliche Berufsausübung und Recht Bremer Heilberufsempfang Am 20.04.2016 öffnete die Bremer Kunsthalle wieder ihre Pforten, um 120 Gästen aus Medizin, Politik, Krankenversicherung, Verwaltung und Finanzwirtschaft die Möglichkeit zu geben, sich miteinander auszutauschen und Verbindungen zu knüpfen (neudeutsch: zu netzwerken!). (v.l.) Dr. Wolfgang Menke, Dr. Heidrun Gitter, Karl Heinz Schrömgens, Prof. Dr. Christiane Woopen, Dr. Dirk Mittermeier Dr. Wolfgang Menke, Bremer Zahnärztekammerpräsident, begrüßte im Namen der Ärzte-, Psychotherapeuten- und Zahnärztekammer sowie der Bremer KZV und KV die Gäste und wies in seinen einleitenden Worten auf drei Punkte hin, welche die Heilberufler ›gerade umtreiben‹: Zum einen das Antikorruptionsgesetz, welches nach Meinung von Menke die Gefahr birgt, alle »Heilberufler unter Generalverdacht zu stellen und damit zu verunglimpfen«. Zum zweiten die positive Urteilsfindung des BGH in Sachen ärztlicher Portalbetreiber und deren zukünftig verschärfte Prüfund Haftungspflicht bei denunzierenden Patienteneinträgen in ihren Bewertungsportalen. Und zum dritten berichtete der Präsident über die Überlegungen verschiedener Freier Berufe, auch in Bremen wieder einen Landesverband zu gründen. Prof. Dr. Christiane Woopen, Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, hielt danach ihren Festvortrag über »Die Vermessung des Menschen – Big Data und Gesundheit«; ein Thema, das – wie sich schon während ihres Vortrags herausstellte – die Gäste bewegte – und auch noch lange danach zu angeregten Gesprächen und Diskussionen führte. Woopen leitete ein mit einem (fi ktiven) Szenario über einen an Diabetes mellitus Erkrankten und der schon fast irrwitzig zu nennenden möglichen Flut angesammelter Daten über diesen Patienten bei Arzt und Krankenkasse, aber auch bei Reisebüro oder gar Hotel! Dabei wird Big Data charakterisiert von den fünf V´s, nämlich Volume, Variety, Velocity, Veracity und Value. Unter den Überschriften Menschenbild, Selbstbestimmung, Privacy, Gerechtigkeit und Solidarität stellte Woopen den vordergründigen Nutzen von Big Data für den Einzelnen heraus, um dann auf die großen Gefahren wie Entmündigung, Erfassung des Menschen nur noch durch Algorithmen, fremdbestimmte Lebensführung und Vernachlässigung eigener Präferenzen hinzuweisen. Zum Schluss ihres Vortrags machte Woopen noch einmal die 06/2016 – 07/2016 Zahnärztliche Berufsausübung und Recht »Der Mensch ist mehr als die Summe seiner Daten« mahnte die Vorsitzende des Deutschen Ethikrates zum Schluss ihrer Ansprache. Vorsitzende des Deutschen Ethikrates: Prof. Dr. Christiane Woopen Voller Saal in der Bremer Kunsthalle Ambivalenz deutlich: »Big Data als Hoffnungsträger in der Medizin? Ja. Durch die Weiterentwicklung personalisierter Medizin werden Patienten von effektiven Therapien, von datengestützt angepassten individuellen Auswahl und Dosierung der Medikamente, von der individuell zeitnah mit dem D-Drucker in der Praxis gefertigten Prothese sowie von fortlaufendem Monitoring und zeitnaher Beratung bezüglich vieler Lebensbereiche profitieren können. Ihre Lebenslänge und ihre Lebensqualität wird sich wohl in so manchen Bereichen verbessern können. Big Data als Irrweg? Ja, wenn keine Rahmenbedingungen geschaffen werden, um Selbstbestimmung und Privatheit zu schützen sowie soziale Gerechtigkeit zu sichern. Im Gesundheitswesen müssen Kompetenzen, Strukturen und Prozesse weiterentwickelt werden. Dazu gehören auch Abrechnungsmodalitäten, adaptive klinische Forschungsdesigns und Zulassungsverfahren. Es muss verhindert werden, dass (zum Teil kommerziell getriebene) 06/2016 – 05/2016 04/2016 07/2016 Eröffnete den Bremer Heilberufsempfang: Dr. Wolfgang Menke Datenmonopolisten unsere Gesundheitsforschung und -versorgung übernehmen und einseitige datenverengte Vorstellungen von einem gesunden Leben etablieren«. »Der Mensch ist mehr als die Summe seiner Daten«, mahnte die Vorsitzende des Deutschen Ethikrates zum Schluss ihrer Ansprache. Der Bremer Heilberufsempfang fand zum zweiten Mal in neuem Gewand in der Kunsthalle statt, also in gediegen-festlichem Rahmen mit Fingerfood, einem kurzen Festvortrag und der Begrüßung durch den Repräsentanten der organisierenden Institution (hier: die Zahnärztekammer Bremen) statt. War die Erstveranstaltung im Jahre 2015 schon recht zufriedenstellend verlaufen, so konnten die 5 einladenden heilberuflichen Organisationen mit der Veranstaltung am 20.04.201 die Gästezahl verdoppeln; eine schöne Tendenz auch für die Zukunft dieser gelungenen Veranstaltung. Übrigens: das nächste Mal wird der Bremer Heilberufsempfang organisiert von der KV-Bremen. (jb) 5 6 Zahnärztliche Berufsausübung und Recht Kein Brandschutzhelfer – keine Erstattung bei Brandschaden Passiert war das einem Zahnarzt aus Bayern. In seiner Praxis brach nachts ein Feuer aus. Der Sachschaden belief sich auf über 1 Million Euro. Der Zahnarzt steht nun vor einem Trümmerhaufen: Die Praxis muss für Wochen geschlossen und komplett instand gesetzt werden. Die Patienten müssen in anderen Praxen weiter behandelt werden und auch die Mitarbeiter warten auf ihr Gehalt. In der Regel sind Zahnarztpraxen gegen Brände versichert. So auch diese Praxis. Die jährliche Unterweisung der Mitarbeiter und das Üben im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen wurden durchgeführt und dokumentiert. Doch die Überraschung für den Zahnarzt kam mit dem Schreiben seiner Feuerversicherung. Die Versicherung lehnte die Erstattung des Schadens ab. Begründung: Der Zahnarzt hatte nicht alle notwendigen Vorkehrungen zum Brandschutz getroffen, nämlich keinen Brandschutzhelfer bestellt. Gesetzliche Grundlage zu Brandschutzmaßnahmen: Nach § des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. berücksichtigen. Deshalb sollten möglichst immer zwei Mitarbeiter zum Brandschutzhelfer in einer Praxis ausgebildet sein. Auch der Zahnarzt kann sich zum Brandschutzhelfer ausbilden lassen. Die vorgeschriebene Ausbildung umDie ASR A. (Technische Regeln fasst je einen 2-stündigen theorefür Arbeitsstätten – Maßnahmen tischen sowie praktischen Teil. gegen Brände) konkretisiert die Anforderungen an die Ausstattung mit Damit Sie bei so einem Unglücksund das Betreiben von Brandmelde- fall keine Schwierigkeiten bei der und Feuerlöscheinrichtungen in Schadenserstattung erwarten müsArbeitsstätten sowie die damit ver- sen, plant die ZÄK zurzeit eine bundenen organisatorischen Maß- Schulung zum Brandschutzhelfer. nahmen. Danach müssen 5% der Im Herbst informieren wir Sie über Beschäftigten in Unternehmen als das weitere Vorgehen. Auch einige Brandschutzhelfer ausgebildet sein. Mitarbeiter der Zahnärztekammer Ein Brandschutzhelfer muss immer Bremen haben bereits an einer solanwesend sein. Bei der Anzahl der chen Schulung teilgenommen. Brandschutzhelfer sind Schichtbe- Fragen zu diesem Thema beanttrieb und Abwesenheit, z. B. Urlaub, wortet Ihnen vorab gerne Renate Krankheit oder Personalwechsel, zu Friedrich, Telefon 0421 0-40.(rf) Spitzen – Klimatechnik von KLK für Ihre Praxisräume Alle(s) für ein gutes K lima www.klk.de Für angenehmes Arbeiten in Ihrem Betrieb, auch Ihre Patienten fühlen sich wohl ● Modernste Technik, extrem leise und effizient, von Fachleuten sauber installiert ● Perfekt geplant und Top-Finanziert ohne Eigenkapitalbindung z. B. für 3 Praxis – Räume monatlich nur 333 € * Lassen Sie sich kostenlos beraten. Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten und Kosten auf. Klar und transparent, ohne finanzielles Risiko. Und wir kümmern uns um den gesamten Ablauf mit direktem Ansprechpartner. Ohne Wenn und Aber. ● Wir freuen uns auf Sie. Telefonische Kontaktaufnahme unter 0421 56352-0 Stichwort „Arztpraxis“ oder schicken Sie eine Email an: [email protected]. * Beispiel für Monatsrate bei Mietkauf: 3 Praxisräume (z.B. 2 x Behandlung und 1 x Anmeldung, typische Installationssituationen in Gewerbegebäuden, alle baulichen Nebenarbeiten eingeschlossen) Laufzeit 60 Monate. Auch in gemieteten Flächen. 06/2016 – 07/2016 Ausbildung Ausschüsse planen die Zwischen- und Abschlussprüfung ZFA Bremen Am 1. März 201 tagten die Mitglieder der Prüfungsausschüsse Bremen. Die Mitglieder planten unter anderem die Zwischen- und Abschlussprüfung ZFA für den Sommer 201. Ferner legten die Ausschüsse die schrift lichen Prüfungsfragen fest. Ein weiterer Tagesordnungspunkt war das Koordinieren der praktischen Prüfungen am 25. und 27. Mai 201. Die Prüfungsausschüsse hatten in diesem Jahr bei drei Auszubildenden zu entscheiden, ob sie zur vorzeitigen Abschlussprüfung zugelassen werden. Die Ausschussmitglieder stimmten in allen Fällen den Anträgen zu. Ein weiteres Thema waren die Fehlzeiten von fünf Auszubildenden und die damit verbundene Nichtzulassung zur Prüfung. (jub) Erinnerung Welche Abschlussnote hat meine Auszubildende? Termin Freisprechungsfeier Telefonische Auskunft nicht möglich Die Freisprechungsfeier für die Bremer und Bremerhavener Zahn- Wir verstehen, dass Sie und Ihre Auszubildende neugierig auf die medizinischen Fachangestellten findet statt im Weser-Stadion Prüfungsabschlussnote sind und diese schnellstmöglich in Erfaham Mittwoch, . Juni , von . bis . Uhr. rung bringen möchten. Aus Datenschutzgründen können wir teLiebe Ausbilder, wir freuen uns, wenn wir Sie auch bei der Freisprechungsfeier Ihrer Auszubildenden begrüßen dürfen! (jub) lefonisch keine Auskünfte über die Noten der ZFA-Abschlussprüfung erteilen. Die Prüfungsergebnisse für Bremen und Bremerhaven versenden wir per Post ab dem 15. Juni 201 an alle Auszubildenden und Ausbildungspraxen. (jub) ZFA – und wie geht’s nach der Ausbildung weiter? am 4. Mai 201 an. Rubina Ordemann, Geschäft sführerin des Fortbildungsinstituts, zeigt den Oberstufenschülerinnen in der BeMit diesen Fragen fängt die ›Kar- rufsschule Am Wandrahm diverse rieresprechstunde‹ der Kammer Möglichkeiten der Fortbildung auf, Wie gefällt mir mein Beruf? Wie viel Euro netto brauche ich monatlich nach der Ausbildung? Zu Beginn der Karrieresprechstunde beantworten alle Schülerinnen zwei Fragen. Schuljahr 2016/2017 Einschulungstag für die ZFAs Bremen Ihre Auszubildenden werden eingeschult am Donnerstag, 04.08.201, von 10.00 bis 1.00 Uhr und Freitag, 05.08.201, von 9.00 bis 1.00 Uhr. Die Einschulung findet statt im Schulzentrum Walle, Am Wandrahm 2, 28195 Bremen. Dafür müssen Sie Ihre Auszubildenden an beiden Tagen freistellen. (jub) 06/2016 – 07/2016 Bremerhaven Ihre Auszubildenden werden eingeschult am Montag, 08.08.201, von 08.05 bis 1.00 Uhr. Die Einschulung findet statt im Haus 1, Raum 1101, Berufliche Schule für Dienstleistung, Gewerbe und Gestaltung, Georg-Büchner-Str. 1, 27574 Bremerhaven. An diesem Tag müssen Sie Ihre Auszubildenden dafür freistellen. (jub) die unter anderem die Berufszufriedenheit und den Kontostand erhöhen können. Jutta Bernet, Fachbereich Ausbildung, beantwortet zusätzlich anfallende Fragen zur Abschlussprüfung. (jub) 7 8 Fortbildung Was war los im FIZ? FORTBILDUNGS INSTITUT DER ZAHNÄRZTEKAMMER BREMEN Am 12. März 2016 fand an drei Veranstaltungsorten – im Haus der Zahnärzte, in der Buschhöhe und in Bremerhaven – der Tag der Praxen statt. ZAHNÄRZTETAG Dr. Wolfgang Menke (Präsident der ZÄK Bremen) begrüßt die Teilnehmer des ZÄ-Tages. Volles Haus in der Buschhöhe beim Zahnärztetag. Einleitende Worte: Dieter Seemann, Mitglied der Geschäftsleitung der ZAeG Der Bremer Zahnärztetag fand diesmal in der Buschhöhe statt; die Themen waren bunt gemischt: Ernährung, Mentale Stärke, Abrechnung, Komposit, Chirurgie und Training für die Augen. Die Dozenten Pollmer, Pahl, Wuttig, Prof. Dr. Meyer, PD. Dr. Petersilka und Hampe sorgten für angeregte Unterhaltung. PROPHYLAXETAG Beate Hampe – Augentraining. Herbert Prange – Psychologie in der Prophylaxe. Spaß in der Pause Der Prophylaxetag fand im Haus der Zahnärzte statt – und Meyer-Loos, Wuttig, Pollmer, Alkozei, PD. Dr. Petersilka, Prange, Hampe und Dr. Brinkmann begeisterten fast 100 Teilnehmerinnen. TAG DER VERWALTUNGSPROFIS Motivierte Verwaltungsprofis Ina Temp – Konfl ikte erfolgreich lösen. Matthias Möller – Schlagfertigkeit – gekonnt kontern. In Bremerhaven fand der Tag der Verwaltungsprofis statt – und die Dozenten Temp, Tietze, Prange, S. Pahl, Dr. Combé, K. Pahl und Möller hatten viel Input für die Verwaltungsprofis. Von hilfreichen Tipps zur Konfliktbewältigung, Körpersprache, Burn-Out-Prophylaxe bis hin zur Schlagfertigkeit war alles dabei. 06/2016 – 07/2016 Fortbildung © Natallia Vintsik – fotolia.com Summer School 2016 Mehr finden Sie unter w w w.fizaek-hb.de –> Vor dem Kurs -> Kurse -> Kurskategorie: Summer School. Werden Sie Lotse in der Prophylaxe White spot, Wurzelkaries, Erosionen, Hypersensibilitäten, Xerostomie, Halitosis Die kontinuierliche Weiterentwicklung der Prophylaxe trägt dazu bei, Bekanntes zu überdenken, Bewährtes zu hinterfragen und offen zu sein für Neues. Sie als Lotse sind verantwortungsbewusster und vertrauensvoller Ansprechpartner, wenn es um vorbeugende Zahnpflege geht. Um den Überblick nicht zu verlieren und der Informationsflut Herr zu werden, ist es wichtig, dass Sie auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft sind. Solveyg Hesse bringt Sie auf diesen aktuellen Stand. Das Seminar vertieft nachgenannte Themen: White spot, Wurzelkaries, Erosionen, Hypersensibilitäten, Xerostomie, Halitosis. Bleiben Sie am Ball – werden Sie der Prophylaxe-Lotse für Ihre Patienten. Kurs-Nr. 16303 Freitag, 24.06.2016, 14.00 Uhr – 18.30 Uhr EUR 228,– Gesundheit beginnt im Mund – Krankheit oftmals auch Neben dem täglichen Zähneputzen zählt auch die zahnärztliche Prophylaxe zu den Grundvoraussetzungen für die langfristige Sicherung der Mundgesundheit. Die meisten oralen Erkrankungen sind bakterielle biofilminduzierte Infektionserkrankungen. Neben gesunden Patienten kommen vermehrt Patienten mit allgemeinen Erkrankungen in die Praxis. Solveyg Hesse geht auf die Auswirkungen der Erkrankungen und die therapiebedingten Besonderheiten im Rahmen der unterstützenden Parodontitistherapie ein. Folgende Themen erörtert Solveyg Hesse mit Ihnen: Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Rheumatoide Arthritis, Osteoporose, Rauchen. Werden Sie Experte für Ihre Patienten. Kurs-Nr. 16304 Freitag, 08.07.2016, 14.00 Uhr – 18.30 Uhr EUR 228,– Workshop: Retainer, Brackets und Co – keine Angst vor KFO! KFO-Patienten in der Prophylaxe optimal betreuen Was wäre die heutige Kieferorthopädie ohne Prophylaxe? Eine professionelle Prophylaxe ist vor, während und nach einer kieferorthopädischen Behandlung für die Erhaltung der Mundgesundheit zwingend notwendig. Für jede Phase das passende Prophylaxekonzept! Dieser praxisnahe Prophylaxekurs unterstützt Sie, Ihre KFO-Patienten optimal in jeder Phase in der Prophylaxe zu betreuen. Dieser Kurs liefert Ihnen das nötige Werkzeug zur Prophylaxe bei KFO-Patienten. Haben Sie keine Scheu mehr vor Klammer, Brackets und Co! Kurs-Nr. 16302 Freitag, 15.07.2016, 14.00 Uhr – 19.00 Uhr, Samstag, 16.07.2016, 10.00 Uhr – 16.00 Uhr, EUR 285,– Diabetespatienten – Herzlich willkommen Der 6. Schritt: Diabetespatienten optimal betreuen Erfahren Sie von Dentalhygienikerin Sona Alkozei, wie Sie Ihre Diabetespatienten optimal-professionell in der Praxis betreuen, Lösungen und Konzepte für die Etablierung eines interdisziplinären Behandlungsansatzes unter Berücksichtigung der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse finden. Freuen Sie sich auf eine lehrreiche Fortbildung mit vielen Tipps! Tageskurs inkl. praktischem Teil. Ihr Fortbildungsteam freut sich auf Ihre Anmeldung: Bremen: [email protected] oder 0421 333 03-70 · Bremerhaven: [email protected] 06/2016 – 07/2016 Kurs-Nr. 16301 Freitag, 29.07.2016, 14.00 – 20.00 Uhr, EUR 189,– 9 Frage: Müssen wir auf das Auskunftsersuchen einer privaten Krankenversicherung antworten? Wie können wir das berechnen? go! z Fach 24 GOZ-Anfragen aus den Praxen und Antworten der Zahnärztekammer Antwort: Wird der Zahnarzt allerdings vom Patienten aufgefordert, eine Anfrage seiner privaten Krankenversicherung zu beantworten, so ergibt sich aus dem Behandlungsvertrag auf Grundlage von § 241 Abs. 2 BGB in der Regel die Pflicht, diese Anfrage zu beantworten. Ein Ablehnen ist nur im Ausnahmefall gerechtfertigt. Kurze Erläuterungen zu Heil- und Kostenplänen sowie Rechnungen sollten in diesem Fall kostenfrei erfolgen. Häufig handelt es sich jedoch um mehrseitige Fragebögen, umfangreiche Stellungnahmen oder um das Zusenden von Röntgenbildern und/oder Modellen, die letztendlich nur dem Feststellen der Leistungspflicht der Versicherung dienen. Für diese Dienstleistung kann der Zahnarzt gemäß § 612 BGB ein Honorar in Rechnung stellen. Da es sich bei der Auskunft nicht um ein Ausüben der Zahnheilkunde handelt und jeglicher therapeutischer Ansatz fehlt, kann keine Honorierung nach GOZ oder GOÄ erfolgen. Die Höhe für das zu berechnende Honorar hat sich in angemessener Art und Weise an dem erforderlichen Aufwand zu orientieren. Zur Kalkulation kann der Stundenkostensatz der Praxis herangezogen werden unter Beachtung des § 138 BGB. Es ist aber dringend erforderlich, im Vorfeld schriftlich eine Honorarvereinbarung zu treffen. Liegt eine derartige Vereinbarung nicht vor, könnte aufgrund § 612 Abs. 2 BGB bei einem Prozess ein Gericht zu der (unrichtigen) Auffassung gelangen, die ›übliche Vergütung‹ sei im Rückgriff auf eine Leistung der GOZ/GOÄ zu ermitteln. Der Anspruch auf Auslagenersatz für Fotokopien, Schreibgebühren, Porto- und Versandkosten folgt aus § 670 BGB. Die Bundeszahnärztekammer hat eine ausführliche Stellungnahme zu dieser Thematik verfasst inklusive Patienteninformation, Mustervereinbarung und Musterschreiben für die PKV. Der BZÄK-Kommentar ist unter folgendem Link herunterzuladen: https://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/goz/pos14/p5_Pos_Honorierung_Auskunftserteilung_PKV.pdf (bm) ✁ Zum Berechnen des Honorars bestehen bereits mehrere Urteile verschiedener Amtsgerichte aus den Jahren 1995 bis 2008. Alle gerichtlichen Entscheidungen widersprechen eindeutig den Intentionen einzelner privater Krankenver-sicherungsunternehmen, dass das Honorieren der Auskunftserteilung mit einer Leistung der GOÄ (Nr. 75 GOÄ) vorzunehmen ist. Da sich durch das Novellieren der GOZ 2012 die Bestimmungen und Inhalte der GOÄ nicht verändert haben und in naher Zukunft auch nicht verändern werden, hat diese Rechtsprechung weiterhin Bestand. Krankenversicherung antworten? Wie können wir das berechnen? Es existiert für den Zahnarzt weder eine gesetzliche Pflicht noch eine vertragliche Grundlage, direkt an ihn gerichtete Anfragen eines privaten Krankenversicherungs-unternehmens zu beantworten. Eine vertragliche Beziehung besteht oder bestand ausschließlich zwischen dem Zahnarzt und seinem Patienten. Frage: Müssen wir auf das Auskunftsersuchen einer privaten 10 06/2016 – 07/2016 Zahnärztliche Berufsausübung undfallen Recht Wenn es brennt, Hier habe ich es mit Finanzexperten zu tun, die den Gesundheitsmarkt kennen. Entscheidungen schnell und unbürokratisch. Egal, ob es um meine Praxis oder Familie geht: Ich habe einen kompetenten und verlässlichen Partner für alle Finanzfragen. Die Berater der Sparkasse Bremen kenne ich persönlich – das gefällt mir. Erste Wahl für Heilberufe – mit Branchenexpertise und Beratungsqualität Von der Finanzierung des eigenen Studiums über Finanzfragen rund um die eigene Praxis oder Apotheke bis hin zur gewinnbringenden Verwaltung von privatem Vermögen: Unsere Spezialisten begleiten Sie nicht nur als Finanzexperten, sondern auch als zertifizierte Berater für Heilberufe. Bei uns bekommen Sie exzellente Beratung, verlässlichen persönlichen Kontakt und die Stärke eines Marktführers. Diese Vorteile schätzen unsere Kunden sehr. www.sparkasse-bremen.de/heilberufe Stark. Fair. Hanseatisch. 06/2016 – 07/2016 11 Persönliches und Verschiedenes Neu in der Selbstverwaltung für die Kollegenschaft tätig: Dr. Jan von Lübcke Obwohl mit noch jung an Jahren – und dann auch noch frisch niedergelassen – engagiert sich Dr. Jan von Lübcke schon in der Selbstverwaltung unserer Kammer: Er ist Mitglied in den Prüfungsausschüssen ZFA , ZMV und ZMP sowie im Sprachprüfungsausschuss. Und beim Ausbildungs-Kennenlern-Tag unterstützt er unsere Ausbildungsplatzvermittlerin Kerstin Kück bei der Gewinnung möglicher ZFA-Azubis. Seit dem 01.04.201 ist von Lübcke besser bekannt als ›der Zahnarzt im Mühlenviertel‹, so der Name seiner Praxis. Nach Studienzeit in Hamburg und Promotion über die ›Rezeptierung von Antibiotika unter Zahnärzten‹ verbrachte von Lübcke seine Assistenzzeit bei Frank Buschmeyer in Bremerhaven und ab 2011 in Partnerschaft bei Dr. Michael Weiß in Bremen, bevor er sich jetzt seinen Traum einer eigenen Praxis erfüllte. In seiner Freizeit sitzt von Lübcke gerne im Sattel seines Rennrads, verbringt aber auch viel Zeit im heimischen Garten (»Ich bin ein Familienmensch«) oder urlaubt in Südtirol beim Skifahren. Die Kammer freut sich jedenfalls über sein Engagement in der Selbstverwaltung und sagt auf diesem Wege herzlichen Dank. (jb) Praxisjubiläen! Die Zahnärztekammer gratuliert folgenden Jubilarinnen: 10 15 20 jähriges Jubiläum 10.07.201 Tanja Ullrich aus der Praxis Brockmann, Bremen 01.07.201 Martina Opitz aus der Praxis Dr. Conradi, Romberg und Prof. Dr. Dr. Bremerich jähriges Jubiläum 15.05.201 Natalie Bold aus der Praxis Dr. Menke und Partner 15.0.201 Cornelia Kretschmer aus der Praxis Dr. Menke und Partner jähriges Jubiläum Aufruf der Praxis Dybvik-Nielsen »Wir planen den Kauf mehrerer neuer Behandlungseinheiten. Welche Praxis benötigt ebenfalls eine neue Behandlungseinheit und hat Interesse, mit uns gemeinsam ! unter dem Gesichtspunkt eines Preisnachlasses mit Herstellern zu verhandeln?« Bitte ggf. melden unter [email protected] In Memoriam DR. KLAUS PICKEL 01.07.201 Bettina Buchmann aus der Praxis Dr. Peppel 01.07.201 Sylvia Möller aus der Praxis Dr. Mirgorod * 18.01.131 † 13.01.2016 Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren Kammer vergibt Nebenjob Zu guter Letzt … Service-Team des Fortbildungsins- Service-Team des FIZ bei Verantituts der ZÄK Bremen (FIZ) sucht staltungen für Sie. Haben Sie Lust Verstärkung. auf diese Tätigkeit? Wenn Sie Interesse an diesem ›Rollentausch‹ Teilnehmer begrüßen, Zertifikate haben, bewerben Sie sich bei uns. austeilen, umbauen, verpflegen, Das FIZ sucht weitere Mitarbeiter/ Sma l lta l k , innen ab sofort auf 450,00-Euroaufräumen, Basis. Arbeitszeiten: in der Teilnehmer Woche und samstags (halb- oder verabschie- ganztägig). Der Stundenlohn den. Das und beträgt 12,– Euro. Senden Sie mehr macht Ihre Kurzbewerbung (Anschreiunser sie- ben, Lebenslauf) per E-Mail an benköpfiges [email protected]. Fordert die Not, dass du dich an einen Doktor wendest, so gib zuerst acht, ob der Mann gesunde Vernunft hat, ob er bescheiden, verschwiegen, fleißig, anhänglich an seine Kunst ist, ob er ein gefühlvolles, menschenliebendes Herz offenbart, ob er seinen Kranken mit einer Menge verschiedener Arzneien bestürmt oder sich einfacher Mittel bedient, ob er Brotneid hat gegen seine Kunstverwandten. Bist du über diesen Punkt befriedigt und beruhigt, so vertraue dich ihm an. Adolph Freiherr von Knigge ( – ) © robert6666 – fotolia.com 12 06/2016 – 07/2016
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