- Zahnärztekammer Bremen

KAMMER - EXPRESS
M AG A Z I N D E R Z A H N Ä R ZT E K A M M E R B R E M E N
Kein Brandschutzhelfer
Keine Erstattung bei Brandschaden
» Infos auf der Seite 6
06/2016 – 07/2016
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Mitgliederverwaltung / Weiterbildung
Zdenka Schröder
Tel.: 0421 33303-44 / E-Mail: [email protected]
Buchhaltung
Anja Spannhake
Tel.: 0421 33303-20 / E-Mail: [email protected]
Sekretariat
Ina Pischke
Tel.: 0421 33303-22 / E-Mail: [email protected]
Geschäftsführung
Jörg Bauer – Hauptgeschäftsführer
Tel.: 0421 33303-33 / E-Mail: [email protected]
Rubina Ordemann – Geschäftsführerin Fortbildungsinstitut
der Zahnärztekammer Bremen
Tel.: 0421 33303-75 / E-Mail: [email protected]
Praxisführung/ Röntgen
Renate Friedrich
Tel.: 0421 33303-40 / E-Mail: [email protected]
GOZ / Patientenberatung
Britta Meyer
Tel.: 0421 33303-60 / E-Mail: [email protected]
Passgenaue Besetzung
Kerstin Kück
Tel.: 0421 33303-65 / E-Mail: [email protected]
Ausbildung ZFA
Jutta Bernet
Tel.: 0421 33303-66 / E-Mail: [email protected]
Fortbildungsinstitut
Sabine Osmers
Tel.: 0421 33303-74 / E-Mail: [email protected]
Nadine Büchtmann
Tel.: 0421 33303-76 / E-Mail: [email protected]
Thorsten Hogrefe
Tel.: 0421 33303-77 / E-Mail: [email protected]
Sandra Kulisch
Tel.: 0421 33303-78 / E-Mail: [email protected]
Impressum
Herausgeber:
Zahnärztekammer Bremen
Universitätsallee 25 · 28359 Bremen
Telefon: 0421 33303-0 · Fax: 0421 33303-23
E-Mail: [email protected] · www.zaek-hb.de
Der Vorstand:
Dr. Wolfgang Menke
Dr. Wolf-Peter Behnke
Andreas Bösch
Dr. Katja Feyer
Tel.: 04 21 449025
Tel.: 0421 601336
Tel.: 0471 77055
Tel.: 0421 321010
Redaktionsleitung, Textchef, Chef vom Dienst,
Bildredaktion, verantwortlich für den Anzeigenteil:
Jörg Bauer
Tel.: 0421 33303-33
Autoren dieser Ausgabe:
Jörg Bauer (jb), Jutta Bernet (jub), Nadine Büchtmann (nb),
Elif Can (ec), Dr. Daniel Combé (dc), Dr. Katja Feyer (kf ),
Renate Friedrich (rf ), Kerstin Kück (kk), Britta Meyer (bm),
Rubina Ordemann (rb), Ina Pischke (ip)
Gestaltung:
ecce:media GbR, Bremen · Tel.: 0421 2222-492
Fotonachweis: Studio Gielen; Zahnärztekammer Bremen
Titelfoto: © stockphoto-graf – fotolia.com
Druck:
Stürken Albrecht GmbH & Co. KG · Konsul-Smidt-Straße 14c
28217 Bremen · Auflage: 800 Stück
Diese Mitgliederinformation enthält amtliche Bekanntmachungen der
Zahnärztekammer Bremen gem. § 8 Abs. 3 der Satzung.
Wenn in Texten des Kammer-Express die weibliche Form nicht der
männlichen Form – oder umgekehrt – beigestellt ist, so ist der Grund
dafür allein die bessere Lesbarkeit. Wo sinnvoll, ist selbstverständlich
immer auch die weiblich bzw. männliche Form gemeint.
Für unverlangt eingesandte Leserbriefe, Manuskripte, Fotos und Zeichnungen übernimmt die Zahnärztekammer Bremen keine Haftung. Die
Redaktion behält sich das Recht vor, Leserbriefe gekürzt aufzunehmen.
Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung der
Zahnärztekammer Bremen mit Quellenangabe.
Liebe Kolleginnen
und Kollegen,
in einigen Bundesländern gibt es ihn schon. Bis Mitte 2018 soll er bundesweit,
flächendeckend eingeführt sein – der elektronische Zahnarztausweis.
Er erfüllt mehrere Aufgaben:
Neben der Gewährleistung einer Authentifizierung des Zahnarztes gegenüber
Kammer und KZV soll die gesamte Kommunikation der Zahnärzte untereinander
und schließlich die Online-Abrechnung des Zahnarztes bei der KZV erfolgen.
Der e-Zahnarztausweis ist ein erster Schritt in eine datensichere Umgebung.
Das Ganze ist vor dem Hintergrund der Einführung einer Telematik-Infrastruktur
im Gesundheitswesen zu sehen. Noch ist die Struktur nicht eingeführt. Sie wird
jedoch im neuen E-Health-Gesetz weiter vorangetrieben. In zwei Jahren sollen
Zahnarzt und Arztpraxen sowie Krankenhäuser umfassend an die Telematikstruktur angeschlossen sein (der sogenannte flächendeckende Online-Rollout).
Die Benutzung des e-Zahnarztausweises ist zur Zeit noch freiwillig, solange die
Telematik-Infrastruktur nicht eingeführt ist. Die Vorbereitungen zu ihrer Einführung laufen bereits seit über zehn Jahren. Als Grund für die Verzögerung werden
immer wieder Datenschutzaspekte und Probleme bei der technischen Umsetzung
genannt.
Wenn alle Strukturen aufeinander abgestimmt sind und die Verschlüsselung
funktioniert, werden weitere Anwendungen hinzukommen. Wie zum Beispiel das
Auslesen der Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte, die Kommunikation
sämtlicher Leistungserbringer im Gesundheitsbereich, der patientenbezogene
elektronische Medikationsplan, der Zugriff auf Notfalldaten des Patienten oder der
elektronische Arztbrief.
Die Möglichkeiten der Übertragung von Daten durch das Internet sind grenzenlos.
Wichtig ist, dass die Datensicherheit gewahrt ist.
Aber wenn man den Profis auf diesem Gebiet Glauben schenken darf, ist eine
funktionierende Verschlüsselung von Daten die einzige Sache, auf die man sich
wirklich verlassen kann.
Hoffen wir das Beste In diesem Sinn eine schöne Zeit
Ihre Katja Feyer
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bremen.
06/2016 – 07/2016
Neuigkeiten und Vorstandsinformationen
Vorstandssitzung im April
Am 28. April 201 kam der ehrenamtliche Vorstand der Zahnärztekammer zu seiner monatlichen
Sitzung zusammen. Die Vorstandsmitglieder informierten sich gegenseitig über wahrgenommene
Termine aus ihren jeweiligen Referaten. Herr Dr. Menke berichtete
unter anderem über seine Sitzungen bei der Bundeszahnärztekammer, beim Versorgungswerk, beim
Beratungsforum und fasste die positiven Eindrücke zusammen, die
er vom gemeinsamen Empfang
der Bremer Heilberufe gewonnen
hatte (siehe dazu auch S. 4 dieser Ausgabe). Herr Dr. Behnke
informierte über ein Gespräch,
welches er aufgrund der Neubesetzung der Stelle ›MPG -Praxisbegehung‹ mit Frau Dr. Hanke
von der Bremer Aufsichtsbehörde
geführt hatte. Frau Dr. Feyer gab
eine Situationsbeschreibung über
den Stand der Einführung des
WBO-KFO- Curriculums.
Danach diskutierte der Vorstand
einzelne Positionen der Jahresrechnung 2015 sowie den Prüfbericht
des KZBV-Prüfers. Die Delegiertenversammlung wird Anfang Juni
in ihrer Sitzung abschließend über
die Jahresrechnung beraten.
Bereits in seiner letzten Sitzung
hatte der Vorstand die in mehreren
Punkten geänderte ›Richtlinie für
die Gutachter der Zahnärztekammer Bremen‹ beraten. Diese trat
jetzt zum 01. Mai 201 in Kraft
(siehe ZÄK-Homepage/gesetzliche
Grundlagen).
Der Vorstand der Zahnärztekammer Bremen beriet abschließend über die Gründung eines
Landesverbandes der Freien Berufe
in Bremen. Bedingung: Die Ärztekammer und die Rechtsanwaltskammer treten ebenfalls diesem
Landesverband bei. Ansonsten
bietet die Zahnärztekammer ihre
Mitarbeit in einem LFB -Arbeitskreis an. (jb)
den geringen beziehungsweise begrenzten Versorgungs- und Berechnungsmöglichkeiten des Basistarifs
zusammenhängt.
Zugegeben, das Behandeln der
Versicherten im Basistarif gestaltet
sich im Rahmen einer modernen
Zahnmedizin oft schwierig und
wenig attraktiv.
Wenn Sie sich (trotzdem) berufen fühlen und es Ihnen möglich
ist, die Patienten zu den bestehenden Konditionen des Basistarifs zu
behandeln, melden Sie sich bitte
beiBritta Meyer (0421 0-0
oder [email protected])
Neues aus der Patientenberatung
Hilfe, ich bin im Basistarif versichert!
»Können
sie mir eine Praxis nennen, in der ich, versichert im Basistarif, behandelt werde?« Diese
Frage hört Britta Meyer, Patientenberaterin der Zahnärztekammer
Bremen, wöchentlich mindestens
einmal.
Die Anrufer berichten von
großen Problemen, überhaupt einen Termin zu bekommen, sobald
das Stichwort ›Basistarif‹ gefallen
ist. Patienten, die bereits in Behandlung sind, erzählen, dass der Zahnarzt plötzlich das Behandlungsverhältnis beendet. Sie vermuten, dass
dieses mit den Bedingungen und
Delegiertenversammlung
Die nächste Delegiertenversammlung findet statt
am . Juni  um um . Uhr s.t. im Haus der Zahnärzte.
Leider sieht sich der Vorstand aufgrund der Vorkommnisse aus der
letzten DV dazu veranlasst, insbesondere die Gäste um pünktliches
Erscheinen zu bitten. Dabei weist der Vorstand vorsorglich darauf
hin, dass die Eingangstür ab 19.00 Uhr verschlossen ist und daher ein
späterer Zugang nicht ohne Weiteres gewähleistet werden kann. (jb)
Neue Richtlinie für Gutachter
Zum 1. Mai 201 ist die neue Richtlinie für Gutachter der Zahnärztekammer Bremen (ZÄK) in Kraft
getreten (Vorstandbeschluss vom
28.04.201). In einzelnen Paragraphen haben sich Absätze durch ergänzende bzw. zusätzliche oder weggefallene Bestimmungen geändert.
Neu ist der § 7 – Haftpflichtversicherung des Gutachters. Nicht
neu, aber präziser gefasst ist
§ 4 Abs.  – Entschädigung des
Gutachters. Differenziert ist das
Berechnen der Kosten nach Art
des Gutachtens beschrieben.
Die Richtlinie ist auf der Homepage der ZÄK unter Rechtliche
Grundlagen eingestellt. (bm)
Sie wollen den Kammer-Express nicht mehr per Post?
Dann können wir auch anders: Ganz im Sinne von der Papierf lut Herr werden und ›Kosten sparen‹ mailen wir Ihnen den
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Praxisstempel, Unterschrift
06/2016 – 07/2016
© destina – fotolia.com
Name
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Zahnärztliche Berufsausübung und Recht
Bremer Heilberufsempfang
Am 20.04.2016 öffnete die Bremer Kunsthalle wieder ihre Pforten, um 120 Gästen aus
Medizin, Politik, Krankenversicherung, Verwaltung und Finanzwirtschaft die
Möglichkeit zu geben, sich miteinander auszutauschen und Verbindungen zu knüpfen
(neudeutsch: zu netzwerken!).
(v.l.) Dr. Wolfgang Menke, Dr. Heidrun Gitter, Karl Heinz Schrömgens, Prof. Dr. Christiane Woopen, Dr. Dirk Mittermeier
Dr. Wolfgang Menke, Bremer
Zahnärztekammerpräsident, begrüßte im Namen der Ärzte-,
Psychotherapeuten- und Zahnärztekammer sowie der Bremer
KZV und KV die Gäste und wies
in seinen einleitenden Worten
auf drei Punkte hin, welche die
Heilberufler ›gerade umtreiben‹:
Zum einen das Antikorruptionsgesetz, welches nach Meinung von
Menke die Gefahr birgt, alle »Heilberufler unter Generalverdacht zu
stellen und damit zu verunglimpfen«. Zum zweiten die positive
Urteilsfindung des BGH in Sachen
ärztlicher Portalbetreiber und
deren zukünftig verschärfte Prüfund Haftungspflicht bei denunzierenden Patienteneinträgen in ihren
Bewertungsportalen. Und zum dritten berichtete der Präsident über die
Überlegungen verschiedener Freier
Berufe, auch in Bremen wieder
einen Landesverband zu gründen.
Prof. Dr. Christiane Woopen, Vorsitzende des Deutschen Ethikrates,
hielt danach ihren Festvortrag über
»Die Vermessung des Menschen –
Big Data und Gesundheit«; ein
Thema, das – wie sich schon während ihres Vortrags herausstellte –
die Gäste bewegte – und auch noch
lange danach zu angeregten Gesprächen und Diskussionen führte.
Woopen leitete ein mit einem (fi ktiven) Szenario über einen an Diabetes mellitus Erkrankten und der
schon fast irrwitzig zu nennenden
möglichen Flut angesammelter Daten über diesen Patienten bei Arzt
und Krankenkasse, aber auch bei
Reisebüro oder gar Hotel! Dabei
wird Big Data charakterisiert von
den fünf V´s, nämlich Volume,
Variety, Velocity, Veracity und
Value. Unter den Überschriften
Menschenbild, Selbstbestimmung, Privacy, Gerechtigkeit und
Solidarität stellte Woopen den
vordergründigen Nutzen von Big
Data für den Einzelnen heraus,
um dann auf die großen Gefahren
wie Entmündigung, Erfassung des
Menschen nur noch durch Algorithmen, fremdbestimmte Lebensführung und Vernachlässigung
eigener Präferenzen hinzuweisen.
Zum Schluss ihres Vortrags
machte Woopen noch einmal die
06/2016 – 07/2016
Zahnärztliche Berufsausübung und Recht
»Der Mensch ist mehr als die
Summe seiner Daten«
mahnte die Vorsitzende des Deutschen
Ethikrates zum Schluss ihrer Ansprache.
Vorsitzende des Deutschen Ethikrates:
Prof. Dr. Christiane Woopen
Voller Saal in der Bremer Kunsthalle
Ambivalenz deutlich: »Big Data als
Hoffnungsträger in der Medizin?
Ja. Durch die Weiterentwicklung
personalisierter Medizin werden
Patienten von effektiven Therapien,
von datengestützt angepassten individuellen Auswahl und Dosierung
der Medikamente, von der individuell zeitnah mit dem D-Drucker
in der Praxis gefertigten Prothese
sowie von fortlaufendem Monitoring und zeitnaher Beratung
bezüglich vieler Lebensbereiche
profitieren können. Ihre Lebenslänge und ihre Lebensqualität wird
sich wohl in so manchen Bereichen
verbessern können.
Big Data als Irrweg? Ja, wenn keine
Rahmenbedingungen geschaffen
werden, um Selbstbestimmung
und Privatheit zu schützen sowie
soziale Gerechtigkeit zu sichern. Im
Gesundheitswesen müssen Kompetenzen, Strukturen und Prozesse
weiterentwickelt werden. Dazu gehören auch Abrechnungsmodalitäten, adaptive klinische Forschungsdesigns und Zulassungsverfahren.
Es muss verhindert werden, dass
(zum Teil kommerziell getriebene)
06/2016 – 05/2016
04/2016
07/2016
Eröffnete den Bremer Heilberufsempfang: Dr. Wolfgang Menke
Datenmonopolisten unsere Gesundheitsforschung und -versorgung übernehmen und einseitige
datenverengte Vorstellungen von
einem gesunden Leben etablieren«.
»Der Mensch ist mehr als die
Summe seiner Daten«, mahnte die
Vorsitzende des Deutschen Ethikrates zum Schluss ihrer Ansprache.
Der Bremer Heilberufsempfang
fand zum zweiten Mal in neuem
Gewand in der Kunsthalle statt,
also in gediegen-festlichem Rahmen mit Fingerfood, einem
kurzen Festvortrag und der
Begrüßung durch den Repräsentanten der organisierenden Institution (hier: die Zahnärztekammer
Bremen) statt. War die Erstveranstaltung im Jahre 2015 schon recht
zufriedenstellend verlaufen, so
konnten die 5 einladenden heilberuflichen Organisationen mit der
Veranstaltung am 20.04.201 die
Gästezahl verdoppeln; eine schöne
Tendenz auch für die Zukunft
dieser gelungenen Veranstaltung.
Übrigens: das nächste Mal wird
der Bremer Heilberufsempfang
organisiert von der KV-Bremen. (jb)
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Zahnärztliche Berufsausübung und Recht
Kein Brandschutzhelfer –
keine Erstattung bei Brandschaden
Passiert war das einem Zahnarzt
aus Bayern. In seiner Praxis brach
nachts ein Feuer aus. Der Sachschaden belief sich auf über 1 Million
Euro. Der Zahnarzt steht nun vor
einem Trümmerhaufen: Die Praxis
muss für Wochen geschlossen und
komplett instand gesetzt werden.
Die Patienten müssen in anderen
Praxen weiter behandelt werden
und auch die Mitarbeiter warten
auf ihr Gehalt. In der Regel sind
Zahnarztpraxen gegen Brände versichert. So auch diese Praxis. Die
jährliche Unterweisung der Mitarbeiter und das Üben im Umgang
mit Feuerlöscheinrichtungen wurden durchgeführt und dokumentiert. Doch die Überraschung für
den Zahnarzt kam mit dem Schreiben seiner Feuerversicherung. Die
Versicherung lehnte die Erstattung
des Schadens ab. Begründung: Der
Zahnarzt hatte nicht alle notwendigen Vorkehrungen zum Brandschutz getroffen, nämlich keinen
Brandschutzhelfer bestellt.
Gesetzliche Grundlage zu Brandschutzmaßnahmen: Nach §  des
Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber entsprechend der Art der
Arbeitsstätte und der Tätigkeiten
sowie der Zahl der Beschäftigten
die Maßnahmen zu treffen, die zur
Ersten Hilfe, Brandbekämpfung
und Evakuierung der Beschäftigten
erforderlich sind.
berücksichtigen. Deshalb sollten
möglichst immer zwei Mitarbeiter zum Brandschutzhelfer in einer
Praxis ausgebildet sein. Auch der
Zahnarzt kann sich zum Brandschutzhelfer ausbilden lassen. Die
vorgeschriebene Ausbildung umDie ASR A. (Technische Regeln fasst je einen 2-stündigen theorefür Arbeitsstätten – Maßnahmen tischen sowie praktischen Teil.
gegen Brände) konkretisiert die Anforderungen an die Ausstattung mit Damit Sie bei so einem Unglücksund das Betreiben von Brandmelde- fall keine Schwierigkeiten bei der
und Feuerlöscheinrichtungen in Schadenserstattung erwarten müsArbeitsstätten sowie die damit ver- sen, plant die ZÄK zurzeit eine
bundenen organisatorischen Maß- Schulung zum Brandschutzhelfer.
nahmen. Danach müssen 5% der Im Herbst informieren wir Sie über
Beschäftigten in Unternehmen als das weitere Vorgehen. Auch einige
Brandschutzhelfer ausgebildet sein. Mitarbeiter der Zahnärztekammer
Ein Brandschutzhelfer muss immer Bremen haben bereits an einer solanwesend sein. Bei der Anzahl der chen Schulung teilgenommen.
Brandschutzhelfer sind Schichtbe- Fragen zu diesem Thema beanttrieb und Abwesenheit, z. B. Urlaub, wortet Ihnen vorab gerne Renate
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06/2016 – 07/2016
Ausbildung
Ausschüsse planen die Zwischen- und Abschlussprüfung ZFA Bremen
Am 1. März 201 tagten die Mitglieder der Prüfungsausschüsse
Bremen. Die Mitglieder planten
unter anderem die Zwischen- und
Abschlussprüfung ZFA für den
Sommer 201. Ferner legten die
Ausschüsse die schrift lichen Prüfungsfragen fest.
Ein weiterer Tagesordnungspunkt
war das Koordinieren der praktischen Prüfungen am 25. und
27. Mai 201.
Die Prüfungsausschüsse hatten
in diesem Jahr bei drei Auszubildenden zu entscheiden, ob sie
zur vorzeitigen Abschlussprüfung zugelassen werden. Die Ausschussmitglieder stimmten in allen
Fällen den Anträgen zu. Ein weiteres Thema waren die Fehlzeiten
von fünf Auszubildenden und die
damit verbundene Nichtzulassung
zur Prüfung. (jub)
Erinnerung
Welche Abschlussnote hat meine Auszubildende?
Termin Freisprechungsfeier 
Telefonische Auskunft nicht möglich
Die Freisprechungsfeier für die Bremer und Bremerhavener Zahn- Wir verstehen, dass Sie und Ihre
Auszubildende neugierig auf die
medizinischen Fachangestellten findet statt im Weser-Stadion
Prüfungsabschlussnote sind und
diese schnellstmöglich in Erfaham Mittwoch, . Juni , von . bis . Uhr.
rung bringen möchten. Aus Datenschutzgründen können wir teLiebe Ausbilder, wir freuen uns, wenn wir Sie auch bei der
Freisprechungsfeier Ihrer Auszubildenden begrüßen dürfen! (jub)
lefonisch keine Auskünfte über die
Noten der ZFA-Abschlussprüfung
erteilen. Die Prüfungsergebnisse für
Bremen und Bremerhaven versenden
wir per Post ab dem 15. Juni 201
an alle Auszubildenden und Ausbildungspraxen. (jub)
ZFA – und wie geht’s nach der Ausbildung weiter?
am 4. Mai 201 an. Rubina Ordemann, Geschäft sführerin des
Fortbildungsinstituts, zeigt den
Oberstufenschülerinnen in der BeMit diesen Fragen fängt die ›Kar- rufsschule Am Wandrahm diverse
rieresprechstunde‹ der Kammer Möglichkeiten der Fortbildung auf,
Wie gefällt mir mein Beruf?
Wie viel Euro netto brauche ich
monatlich nach der Ausbildung?
Zu Beginn der Karrieresprechstunde
beantworten alle Schülerinnen zwei Fragen.
Schuljahr 2016/2017
Einschulungstag für die ZFAs
Bremen
Ihre Auszubildenden werden
eingeschult am
Donnerstag, 04.08.201,
von 10.00 bis 1.00 Uhr und
Freitag, 05.08.201,
von 9.00 bis 1.00 Uhr.
Die Einschulung findet statt
im Schulzentrum Walle, Am
Wandrahm 2, 28195 Bremen. Dafür
müssen Sie Ihre Auszubildenden an
beiden Tagen freistellen. (jub)
06/2016 – 07/2016
Bremerhaven
Ihre Auszubildenden werden
eingeschult am
Montag, 08.08.201,
von 08.05 bis 1.00 Uhr.
Die Einschulung findet statt im
Haus 1, Raum 1101, Berufliche
Schule für Dienstleistung, Gewerbe
und Gestaltung, Georg-Büchner-Str.
1, 27574 Bremerhaven. An diesem
Tag müssen Sie Ihre Auszubildenden
dafür freistellen. (jub)
die unter anderem die Berufszufriedenheit und den Kontostand erhöhen können. Jutta Bernet, Fachbereich Ausbildung, beantwortet
zusätzlich anfallende Fragen zur
Abschlussprüfung. (jub)
7
8
Fortbildung
Was war los im FIZ?
FORTBILDUNGS INSTITUT
DER ZAHNÄRZTEKAMMER BREMEN
Am 12. März 2016 fand an drei Veranstaltungsorten –
im Haus der Zahnärzte, in der Buschhöhe und in Bremerhaven – der Tag der Praxen statt.
ZAHNÄRZTETAG
Dr. Wolfgang Menke (Präsident
der ZÄK Bremen) begrüßt die Teilnehmer des ZÄ-Tages.
Volles Haus in der Buschhöhe
beim Zahnärztetag.
Einleitende Worte: Dieter Seemann,
Mitglied der Geschäftsleitung der ZAeG
Der Bremer Zahnärztetag fand diesmal in der Buschhöhe statt; die Themen waren bunt gemischt:
Ernährung, Mentale Stärke, Abrechnung, Komposit, Chirurgie und Training für die Augen. Die Dozenten Pollmer,
Pahl, Wuttig, Prof. Dr. Meyer, PD. Dr. Petersilka und Hampe sorgten für angeregte Unterhaltung.
PROPHYLAXETAG
Beate Hampe – Augentraining.
Herbert Prange – Psychologie
in der Prophylaxe.
Spaß in der Pause
Der Prophylaxetag fand im Haus der Zahnärzte statt – und Meyer-Loos, Wuttig, Pollmer, Alkozei,
PD. Dr. Petersilka, Prange, Hampe und Dr. Brinkmann begeisterten fast 100 Teilnehmerinnen.
TAG DER VERWALTUNGSPROFIS
Motivierte Verwaltungsprofis
Ina Temp – Konfl ikte
erfolgreich lösen.
Matthias Möller – Schlagfertigkeit –
gekonnt kontern.
In Bremerhaven fand der Tag der Verwaltungsprofis statt – und die Dozenten Temp, Tietze, Prange, S. Pahl,
Dr. Combé, K. Pahl und Möller hatten viel Input für die Verwaltungsprofis. Von hilfreichen Tipps zur
Konfliktbewältigung, Körpersprache, Burn-Out-Prophylaxe bis hin zur Schlagfertigkeit war alles dabei.
06/2016 – 07/2016
Fortbildung
© Natallia Vintsik –
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9
Frage:
Müssen wir auf das Auskunftsersuchen einer privaten
Krankenversicherung antworten? Wie können wir das berechnen?
go! z Fach 24
GOZ-Anfragen aus den Praxen und Antworten der Zahnärztekammer
Antwort:
Wird der Zahnarzt allerdings vom Patienten aufgefordert, eine Anfrage seiner privaten Krankenversicherung zu beantworten, so ergibt sich aus dem Behandlungsvertrag auf Grundlage von § 241 Abs. 2 BGB in der Regel die Pflicht, diese
Anfrage zu beantworten. Ein Ablehnen ist nur im Ausnahmefall gerechtfertigt.
Kurze Erläuterungen zu Heil- und Kostenplänen sowie Rechnungen sollten in diesem Fall kostenfrei erfolgen.
Häufig handelt es sich jedoch um mehrseitige Fragebögen, umfangreiche Stellungnahmen oder um das Zusenden von
Röntgenbildern und/oder Modellen, die letztendlich nur dem Feststellen der Leistungspflicht der Versicherung dienen.
Für diese Dienstleistung kann der Zahnarzt gemäß § 612 BGB ein Honorar in Rechnung stellen. Da es sich bei der
Auskunft nicht um ein Ausüben der Zahnheilkunde handelt und jeglicher therapeutischer Ansatz fehlt, kann keine
Honorierung nach GOZ oder GOÄ erfolgen. Die Höhe für das zu berechnende Honorar hat sich in angemessener Art
und Weise an dem erforderlichen Aufwand zu orientieren. Zur Kalkulation kann der Stundenkostensatz der Praxis
herangezogen werden unter Beachtung des § 138 BGB.
Es ist aber dringend erforderlich, im Vorfeld schriftlich eine Honorarvereinbarung zu treffen. Liegt eine derartige Vereinbarung nicht vor, könnte aufgrund § 612 Abs. 2 BGB bei einem Prozess ein Gericht zu der (unrichtigen) Auffassung
gelangen, die ›übliche Vergütung‹ sei im Rückgriff auf eine Leistung der GOZ/GOÄ zu ermitteln.
Der Anspruch auf Auslagenersatz für Fotokopien, Schreibgebühren, Porto- und Versandkosten folgt aus § 670 BGB.
Die Bundeszahnärztekammer hat eine ausführliche Stellungnahme zu dieser Thematik verfasst inklusive Patienteninformation,
Mustervereinbarung und Musterschreiben für die PKV. Der BZÄK-Kommentar ist unter folgendem Link herunterzuladen:
https://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/goz/pos14/p5_Pos_Honorierung_Auskunftserteilung_PKV.pdf
(bm)
✁ Zum Berechnen des Honorars bestehen bereits mehrere Urteile verschiedener Amtsgerichte aus den Jahren 1995 bis
2008. Alle gerichtlichen Entscheidungen widersprechen eindeutig den Intentionen einzelner privater Krankenver-sicherungsunternehmen, dass das Honorieren der Auskunftserteilung mit einer Leistung der GOÄ (Nr. 75 GOÄ) vorzunehmen ist. Da sich durch das Novellieren der GOZ 2012 die Bestimmungen und Inhalte der GOÄ nicht verändert haben
und in naher Zukunft auch nicht verändern werden, hat diese Rechtsprechung weiterhin Bestand.
Krankenversicherung antworten? Wie können wir das berechnen?
Es existiert für den Zahnarzt weder eine gesetzliche Pflicht noch eine vertragliche Grundlage, direkt an ihn gerichtete
Anfragen eines privaten Krankenversicherungs-unternehmens zu beantworten. Eine vertragliche Beziehung besteht
oder bestand ausschließlich zwischen dem Zahnarzt und seinem Patienten.
Frage: Müssen wir auf das Auskunftsersuchen einer privaten
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Zahnärztliche Berufsausübung
undfallen
Recht
Wenn es brennt,
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Gesundheitsmarkt kennen.
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Persönliches und Verschiedenes
Neu in der Selbstverwaltung für die Kollegenschaft tätig: Dr. Jan von Lübcke
Obwohl mit  noch jung an
Jahren – und dann auch noch
frisch niedergelassen – engagiert
sich Dr. Jan von Lübcke schon
in der Selbstverwaltung unserer
Kammer: Er ist Mitglied in den
Prüfungsausschüssen ZFA , ZMV
und ZMP sowie im Sprachprüfungsausschuss. Und beim Ausbildungs-Kennenlern-Tag unterstützt
er unsere Ausbildungsplatzvermittlerin Kerstin Kück bei der Gewinnung möglicher ZFA-Azubis.
Seit dem 01.04.201 ist von Lübcke
besser bekannt als ›der Zahnarzt
im Mühlenviertel‹, so der Name
seiner Praxis. Nach Studienzeit
in Hamburg und Promotion über
die ›Rezeptierung von Antibiotika unter Zahnärzten‹ verbrachte
von Lübcke seine Assistenzzeit bei
Frank Buschmeyer in Bremerhaven und ab 2011 in Partnerschaft
bei Dr. Michael Weiß in Bremen,
bevor er sich jetzt seinen Traum
einer eigenen Praxis erfüllte.
In seiner Freizeit sitzt von Lübcke
gerne im Sattel seines Rennrads,
verbringt aber auch viel Zeit im
heimischen Garten (»Ich bin ein
Familienmensch«) oder urlaubt in
Südtirol beim Skifahren.
Die Kammer freut sich jedenfalls über sein Engagement in der
Selbstverwaltung und sagt auf
diesem Wege herzlichen Dank. (jb)
Praxisjubiläen!
Die Zahnärztekammer gratuliert folgenden Jubilarinnen:
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15
20
jähriges
Jubiläum
10.07.201 Tanja Ullrich
aus der Praxis Brockmann, Bremen
01.07.201 Martina Opitz
aus der Praxis Dr. Conradi, Romberg und
Prof. Dr. Dr. Bremerich
jähriges
Jubiläum
15.05.201 Natalie Bold
aus der Praxis Dr. Menke und Partner
15.0.201 Cornelia Kretschmer
aus der Praxis Dr. Menke und Partner
jähriges
Jubiläum
Aufruf der Praxis Dybvik-Nielsen
»Wir planen den Kauf mehrerer
neuer Behandlungseinheiten. Welche Praxis benötigt ebenfalls eine
neue Behandlungseinheit und
hat Interesse, mit uns gemeinsam
!
unter dem Gesichtspunkt eines
Preisnachlasses mit Herstellern zu
verhandeln?«
Bitte ggf. melden unter
[email protected]
In Memoriam
DR. KLAUS PICKEL
01.07.201 Bettina Buchmann
aus der Praxis Dr. Peppel
01.07.201 Sylvia Möller
aus der Praxis Dr. Mirgorod
* 18.01.131 † 13.01.2016
Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren
Kammer vergibt Nebenjob
Zu guter Letzt …
Service-Team des Fortbildungsins- Service-Team des FIZ bei Verantituts der ZÄK Bremen (FIZ) sucht staltungen für Sie. Haben Sie Lust
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Teilnehmer Woche und samstags (halb- oder
verabschie- ganztägig). Der Stundenlohn
den. Das und beträgt 12,– Euro. Senden Sie
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benköpfiges [email protected].
Fordert die Not, dass du dich an einen
Doktor wendest, so gib zuerst acht, ob
der Mann gesunde Vernunft hat, ob er
bescheiden, verschwiegen, fleißig,
anhänglich an seine Kunst ist, ob er ein
gefühlvolles, menschenliebendes Herz
offenbart, ob er seinen Kranken mit
einer Menge verschiedener Arzneien
bestürmt oder sich einfacher Mittel
bedient, ob er Brotneid hat gegen seine
Kunstverwandten. Bist du über
diesen Punkt befriedigt und
beruhigt, so vertraue dich ihm an.
Adolph Freiherr von Knigge ( – )
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