NORDPOL Expedition n Eisbrecher-Expeditio 7 der Extraklasse 201 Der Ostsibirische See Nordpol das ultimative Ziel Laptevsee Cambridge Bay KANADA Resolute Pond Inlet Russland NORDPOL Karasee Qaanaaq Baffin Bay Iqaulit SPITZBERGEN GRÖNLAND Longyearbyen Davidstraße Sisimiut Barentssee Ilulissat Unter der Führung von Robert Edwin Peary begann am 17. Juli 1908 Nuuk in New York eine legendäre Expedition: Als erste Etappe erreichten ihre Teilnehmer Tasiilaq im März 1909 die Nordküste Grönlands. Von dort aus ging es mit 24 Mann Narsarsuaq auf 19 Schlitten, gezogen von 133 Hunden, weiter - Richtung Nordpol. Unter widrigsten Bedingungen will Peary ihn mit einem kleinen Teil seiner Gruppe am 06. April 1909 erreicht haben. Nach seiner Rückkehr erfuhr er jedoch, dass Dr. Frederick Cook - einst Schiffsarzt der Peary-Expedition von 1891/92 - behauptete, den Nordpol bereits im Jahr zuvor erreicht zu haben. Experten setzten sich immer wieder mit dem Problem auseinander. Da es Cook jedoch nicht gelang, glaubwürdige Beweise vorzulegen, entschied die National Geographic Society bezüglich dieses legendären Ereignisses schließlich zugunsten von Peary. Scoresbysund Murmansk Ittoqqorttoormiit Reykjavik ISLAND Polarkr eis Helsinki Oslo 14 Tage Reise 14.06. - 27.06.2017 & 25.06. - 08.07.2017 2 | nordpol-reisen.de St. Petersburg Moskau chsten li d r ö n m u z S P 0 0 .0 Mit 75 Punkt der Welt! Das Abenteuer Nordpol lockt seit Jahrhunderten Forscher und Abenteurer, die zu etlichen Expeditionen aufbrachen, um diesen abgelegenen, isolierten und doch magischen Ort zu erreichen. 1926 wurde er von Amundsen und Nobile als Erster überflogen und erst vor 45 Jahren, 1969, stand offiziell und stichhaltig bewiesen der erste Mensch am Pol. Die ungewöhnliche Reise an Bord der „50 Years of Victory“ führt Sie über eine Distanz von mehr als 20 Breitengraden hinweg durch bis zu 3 Meter dickes Eis bis auf 90° Nord - bis zum Nordpol. Mit 75.000 PS erkämpft sich Ihr Schiff den Weg durchs dicke Eis. So oft es geht, hebt der Hubschrauber an Bord zu Eiserkundungen ab und bietet Ihnen einzigartige Chancen auf atemberaubende Aussichten und spektakuläre Bilder. Und dann zeigen die Steuergeräte 90° nördliche Breite! Sie gehen von Bord und stehen an einem Punkt, an dem die Zeit still steht. An einem Ort, wo alle Zeitzonen gelten, den Abenteurer und Forscher jahrhundertelang zu erreichen versuchten. „ 50 Years of Victory“ ein Gigant der Superlative Die „50 Years of Victory“ ist der modernste und größte Eisbrecher der „Arktika Flotte“. Angetrieben von zwei Atomreaktoren, schafft die VICTORY mit ihren unglaublichen 75.000 PS auf eine Höchstgeschwindigkeit von 21 Knoten. Dank ganz speziellen, löffelförmigen Bugform stellt selbst mehrjähriges, bis zu 3 Meter dickes Packeis kein Problem für sie dar. Mit der höchstmöglichen Eisklasse LL!, ihren 25.000 BRT und den genannten Pferdestärken gibt es im Arktischen Ozean kaum etwas, das ihre Fahrt aufhalten könnte. Kraftpaket Länge: 151 m Breite: 30 m Tiefgang: 11 m Passagiere:126 Crew:140 Hubschrauber:1 4 | nordpol-reisen.de Die Kiellegung für das „Projekt No. 10521“ erfolgte 1989 noch zu Zeiten der Sowjetunion in Leningrad. Bis sich nach dem Zerfall der Sowjetunion die politische und finanzielle Situation geklärt hatte, mussten die Arbeiten jedoch für mehrere Jahre eingestellt werden. Erst 2003 wurden die Bauarbeiten wieder aufgenommen. 2007 erreichte sie schließlich ihren Heimathafen Murmansk. Seit 2009 fährt die „50 Years of Victory“ im Sommer mit Abenteurern zum Nordpol, während sie den Rest des Jahres als Arbeitsschiff die Nordostpassage frei hält sowie für wissenschaftliche und Versorgungszwecke in der hohen Arktis eingesetzt wird. Einen Spezialauftrag erledigte sie 2013: In der Rekordzeit von 91 Stunden und 12 Minuten erreichte sie im Oktober - während der Polarnacht - den Nordpol. Wichtigster „Passagier“ auf dieser Rekordfahrt war das olympische Feuer! Expeditionsberatung + 49 (0) 50 32 - 801 00 50 Momente für die Ewigkeit 41 Ein exklusiver Kreis: Auf 90°Nord liegt Ihnen die Welt zu Füßen! TIPPS von FOTOExperten Die Polargebiete gehören zu den fotogensten Orten der Welt. Grenzenlose Eisflächen, die 24 Stunden scheinende Sonne am endlosen Horizont, sowie eine faszinierende Tierwelt – das alles liefert fantastische Fotomotive. Damit Sie auch wirklich mit gelungenen Bildern von der Reise zurückkehren, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, an der Seite eines erfahrenen Fotografen mehr über Theorie und Praxis des Fotografierens zu erlernen. Unser Foto-Experte beantwortet Ihre Fragen und gibt Tipps – in Form von Vorträgen an Bord. Erlernen Sie die wichtigsten Bausteine der Fotografie auf eine unterhaltsame Weise, vor einer traumhaften Kulisse und mit vielen Gelegenheiten für Fragen und Feedback. e iv t o M e h c is t s a t n a F 192 kaum erforschte Inseln im Polarmeer Franz Josef Land Auf dem Rückweg vom Nordpol erleben Sie ein weiteres Highlight dieser außergewöhnlichen Expeditionsreise. Die VICTORY macht Station in der nördlichsten Inselgruppe Europas und Eurasiens: Franz Josef Land. Dieses, heute zu Russland gehörende, Archipel wurde erst am 30. August 1873 von der Mannschaft des österreichisch-ungarischen Expeditionsschiffs TEGETTHOFF unter der Leitung von Carl Weyprecht und Julius Payer entdeckt und zu Ehren des k.u.k. Monarchen in Kaiser Franz Josef Land be- 8 | nordpol-reisen.de nannt. Aufgrund der Nähe zum Nordpol fiel den Inseln in Zeiten des Kalten Krieges eine besondere strategische Bedeutung zu. Von insgesamt drei Flugbasen aus kontrollierte die Sowjetunion große Teile des arktischen Luftraums und hätten mit ihren strategischen Bomberverbänden innerhalb kurzer Zeit die USA erreichen können. Erst mit der Verbreitung der Interkontinentalraketen in den 1970er Jahren nahm die militärische Bedeutung der Inseln ab. Was jedoch blieb, ist deren Status als „verbotenes Land“, weshalb nur wenige hundert Reisende pro Jahr hierher kommen konnten, die meisten auf dem Rückweg vom Nordpol! Expeditionsberatung + 49 (0) 50 32 - 801 00 50 Die Chancen Eisbären, Walrosse und Eisfüchse in ihrem Lebensraum beobachten zu können, stehen gut und mit etwas Glück lassen sich in den südlicheren Gewässern die sehr seltenen Grönlandwale blicken. Buckelwale und Belugas sind ebenfalls recht häufig anzutreffen. Der Rubinifelsen in der Tichajabucht ist der größte Brutfelsen der Dickschnabellummen und Dreizehenmöwen des Archipels. Die Wassertiefe unterhalb dieser imposanten Basaltklippen erlaubt es der VICTORY sehr nah an die Brutfelsen heranzukommen. Erst 2011 wurde eine bedeutende, bis dahin gänzlich unbekannte, Kolonie von Elfenbeinmöwen an der Ostküste von Alexandraland entdeckt, was einmal mehr zeigt, wie wenig diese Inseln bisher erforscht sind! na u a F & a r lo F e d n e r Faszinie Reiseverlauf Tag 1. - 2. Hinflug | Einschiffung Nach Ihrer Anreise über Moskau startet die Tour mit einer Übernachtung in Murmansk. Vielleicht werden Sie dort schon den einen- oder anderen, weiteren Teilnehmer Ihres Abenteuers kennen lernen. Nach einer erholsamen Nacht geht es am nächsten Morgen im Anschluss an die üblichen Einreiseformalitäten im organisierten Gruppentransfer zum Hafen von Murmansk, dem Heimathafen der russischen Eisbrecherflotte. Dort steht der rote Riese der Atombootflotte, die „50 Years of Victory“, schon bereit zum Aufbruch – immer nach Norden, bis der Pol erreicht ist. 10 | nordpol-reisen.de Doch bevor es richtig losgeht, werden Sie von Ihrem Expeditionsteam begrüßt und die Einschiffung erfolgt. Richten Sie sich in Ihren Kabinen ein und unternehmen Sie eine erste Erkundungstour an Bord. Schon bald heißt es“ Leinen los“. Mit der einsetzenden Flut läuft die Victory aus und die Fahrt zum Nordpol beginnt! Tag 3. bis 5. Barentssee Diesen Tag fährt der Eisbrecher noch durch die offene Barentssee – Kurs Nord. 10 Breitengrade, also gute 1.111 km, legen Sie durch das meist eisfreie Meer zurück. Sie machen sich mit dem beeindruckenden Schiff vertraut – hören erste Vorträge der mitreisenden Lektoren, gönnen sich eine Massage oder entspannen einfach. Die Führung durch den gewaltigen Maschinenraum sollten Sie jedoch auf keinen Fall verpassen. In dieser Zeit sind Sie ganz auf den Spuren bekannter Seefahrer und Entdecker. Während am Himmel zahlreiche Seevögel kreisen, tummeln sich im Wasser Wale, die gelegentlich zum Luft holen oder fressen an die Wasseroberfläche kommen. Die Spannung steigt, denn jederzeit können Sie nun die Packeisgrenze erreichen. Und von da an lohnt es sich, Ausschau zu halten nach dem König der Arktis – denn Sie befinden sich im Lebensraum der EISBÄREN! Expeditionsberatung + 49 (0) 50 32 - 801 00 50 1. - 5. Tag Am ersten Tag fliegen Sie nach Helsinki und werden direkt in Ihr luxuriöses Hotel gebracht. Dort erwartet Sie ein Willkommens-Abendessen, bei dem Sie die weiteren Teilnehmer Ihres Abenteuers kennenlernen. Nach einer erholsamen Nacht geht es am nächsten Morgen im organisierten Gruppentransfer zum Flughafen Helsinki und ein Charterflugzeug bringt Sie nach Murmansk, dem Heimathafen der russischen Eisbrecherflotte. Im Anschluss an die üblichen Einreiseformalitäten geht es zum Hafen. Dort steht der rote Riese der Atombootflotte, die „50 Years of Vitctory“, schon bereit zum Aufbruch - immer nach Norden, bis der Pol erreicht ist. Doch bevor es richtig losgeht, werden Sie von Ihrem Expeditionsteam begrüßt und die Einschiffung erfolgt. Richten Sie sich in Ihren Kabinen ein und unternehmen Sie eine erste Erkundungstour an Bord. Schon bald heißt es “Leinen los“. Mit der einsetzenden Flut läut die Victory aus und die Fahrt zum Nordpol beginnt! Die nächsten Tage führen Sie durch die Barentssee. 10 Breitengrade, also gute 1.111 km, legen Sie durch das meist eisfreie Meer zurück. In dieser Zeit sind Sie ganz auf den Spuren bekannter Seefahrer und Entdecker. Während am Himmel zahlreiche Seevögel kreisen, tummeln sich im Wasser Wale, die gelegentlich zum Luft holen oder fressen an die Wasseroberfläche kommen. Die Spannung steigt, denn jederzeit können Sie nun die Packeisgrenze erreichen. Und von da an lohnt es sich, Ausschau zu halten nach dem König der Arktis: Sie befinden sich im Lebensraum der Eisbären. Expeditions-Kreuzfahrten sind extrem abhängig von Eis- und Wetterbedingungen. Der genaue Reiseverlauf entscheiden sich erst vor Ort. Hier angegeben ist nur ein Beispiel. Freuen Sie sich (auch) auf das Unerwartete! GUT zu WISSEN! Expeditions-Kreuzfahrten sind extrem abhängig von Eis- und Wetterbedingungen. Der genaue Reiseverlauf entscheidet sich erst vor Ort. Hier angegeben ist nur ein Beispiel. Freuen Sie sich (auch) auf das Unerwartete! s! ti rk A r e d ig n ö K im e b z n ie d Au Reiseverlauf Tag 6. - Barentssee Vermutlich zwischen 83° und 86° Nord wartet bereits der berüchtigte Packeisgürtel auf Sie. Der weiße Eispanzer kann nur von den extrem starken Atomeisbrechern durchpflügt werden und die „50 Years of Victory“ ist der größte dieser Flotte. Wann wird die Eisgrenze erreicht? Ein spannender Moment, wenn der Eisbrecher beginnt, seine Bestimmung zu erfüllen. Kurs Nord – „geradeaus“ bahnt sich die VICTORY ihren Weg durch bis zu 3 m dickes Eis. Wir halten Ausschau nach Eisbären! Der König der Arktis nähert sich oft neugierig dem Schiff und der Kapitän stoppt die Maschinen um uns einmalige Fotomotive zu ermöglichen. Aber auch das Eis an sich verändert sich permanent; die Lichtverhältnisse 12 | nordpol-reisen.de und die 24 Stunden scheinende Sonne, das Packeis, welches sich in gewaltigen Schollen am Bug des Schiffes bricht ... unvergessliche Erlebnisse. Aus dem bordeigenen Helikopter können Sie bei Flügen über das ewige Eis (inklusiv, wetterabhängig) die Erdkrümmung erahnen und Fotos einer unvergleichlichen Landschaft jenseits jeglicher Zivilisation bekommen. Lässt die Dicke des Eises es zu, betreten Sie den arktischen Ozean – der hier bis zu 4500 m tief ist. Auf dem Weg zu dem nördlichsten Punkt unserer Erde halten die Lektoren abwechslungsreiche Vorträge über die arktische Flora und Fauna, das Klima, das Packeis, historische Ereignisse und Sie erhalten interessante Informationen und zahlreiche Fakten über Ihr Ziel. Tag 7. - Nordpol Es kommt immer ein wenig auf die äußeren Bedingungen an, wann genau der Nordpol, 90° Nord, erreicht wird, meistens jedoch am siebten Tag. Spannung liegt in der Luft, die Passagiere versammeln sich auf der zu jeder Zeit offenen Brücke und die Blicke sind auf das GPS des Eisbrechers gerichtet. Der Kapitän leistet Präzisionsarbeit und das Gerät springt um auf 90° Nord. Sie sind „top of the world“, alle Blicke gehen nach Süden – ein unglaubliches Erlebnis, welches gebührend gefeiert wird. Lassen es die Eisverhältnisse zu, unternehmen Sie einen Eisgang – oder vielleicht sogar ein kurzes Bad im arktischen Ozean? Dieser Tag wird in Ihrer Erinnerung bleiben – egal, wie Sie ihn persönlich erleben: ausgelassen oder besinnlich, angesichts der Position auf der Erdkugel, an der Sie sich befinden. Expeditionsberatung + 49 (0) 50 32 - 801 00 50 Ziel erreicht ! r h a w d r i w m u ein Tra Reiseverlauf Tag 8. bis 10. - Franz Josef Land Der Eisbrecher hat sich wieder einen Weg durch das Eis mit Kurs Süd gebahnt – das offene Gewässer ist wieder erreicht und auch die geheimnisvollen Inseln des Franz-Josef-Land. Der Archipel war lange Zeit für Reisende nicht zugänglich und noch immer umgibt die 190 Inseln ein Hauch von Abenteuer. Entdeckergeschichte zum Anfassen beim Betreten der Inseln und den Überresten vergangener Expeditionen. Das historische Kap Tegethoff, die geheimnisvollen Steinkugeln auf Champ, Gletscher und arktische Flora – Natur in ihrer reinsten Form. Ausflüge mit den bordeigenen Zodiacs und Helikopter, das Sichten von Walrossen und vielleicht wieder Eisbären, hoch aufragende Vogelfelsen und verlassene Forscherstationen vermitteln den Eindruck eines in sich ruhenden Kosmos am Rande der Welt. 14 | nordpol-reisen.de Tag 11. bis 13. - Barentsee Die Barentssee ist wieder erreicht. Sie genießen weiterhin die Annehmlichkeiten unseres Eisbrechers, stehen an Deck und beobachten Vögel die das Schiff begleiten. Vielleicht sichten Sie Wale. Ihre mitreisenden Lektoren haben Sie während der vergangenen Tage über sowohl historische Themen als auch aktuelle Themen z.B. zum Klimawandel informiert. Wird sich Ihr Blick und Ihre Meinung verändert haben? In jedem Fall werden Sie unvergessliche Erlebnisse und Erinnerungen mit nach Hause nehmen. Am letzten Tag versammeln sich Alle wehmütig zu einer letzten Zusammenfassung dieser unvergesslichen Reise. Mit dem Hochwasser laufen Sie wieder in den Hafen von Murmansk ein und es ist Zeit, sich von Ihrem Expeditionsteam und der Schiffsbesatzung zu verabschieden. Die Heimreise beginnt mit einem Gruppentransfer zum Flughafen von Murmansk. Es folgt der Rückflug nach Deutschland über Moskau, bei dem Sie die Wahl haben, noch einmal im Flughafenhotel Radisson Blue in Moskau zu übernachten oder ohne weitere inklusive Übernachtung nach Hause zu reisen. Tag 14 - Rückreise Am Vormittag Transfer zum Flughafen und Flug nach Frankfurt. Von hier individuelle Weitereise. Jan Bryde - Expeditionsleiter Jan wurde 1966 in Hamburg geboren und verbrachte seine Kindheit in Spanien. Seine Ausbildung beendete er in Deutschland und wurde Reiseverkehrskaufmann. Seit 1994 arbeitet er als Expeditionsleiter und Kreuzfahrtdirektor an Bord von Expeditionsschiffen, Ozeanriesen und Flusskreuzfahrtschiffen. Dabei lernte er über 115 Länder kennen – nicht nur die klassischen Kreuzfahrtziele, sondern auch entfernte Gebiete abseits der Touristenpfade. Jan umrundete mit dem Schiff die Erde, bereiste die europäischen Flüsse wie Rhein, Main und Donau, durchquerte Russland von St. Petersburg bis nach Moskau und Rostov am Don sowie Europa von Norwegen über die Ostsee bis zum Mittelmeer, schipperte über den Sankt-Lorenz-Strom zu den Großen Seen in Nordamerika. Jan befuhr den Amazonas ebenso wie den Orinoco, um danach Spitzbergen, Kamtschatka, Tschukotka und die Beringsee von den Kurilen bis zur Wrangelinsel in der Tschuktschensee zu erkunden. Auch durchfuhr er die Nordwestpassage, wobei er Ellesmere Island und Grönland passierte. Expeditionen brachten ihn nach Papua-Neuguinea und in den Süd-Pazifik, zu den Fidschi Inseln und der Osterinsel. Er unternahm über 30 Reisen in die Antarktis, darunter eine halbe Umschiffung des Kontinents von Neuseeland über das Rossmeer bis zur Antarktischen Halbinsel. Jan war 22 Mal am Nordpol bei 90° Nord, am „Top of the World”. Zu den Hobbys von Jan Bryde gehört das Fotografieren. Die Fotografie in Verbindung mit seinen Reiseerfahrungen bietet auch die Grundlage für viele seiner Vorträge, die sich auf einem hohen, digitalen Niveau bewegen. Außerdem werden seine fantastischen Fotos immer wieder gerne von Kreuzfahrtgesellschaften und internationalen Reiseunternehmen als Bildmaterial oder für Postkarten genutzt. Jan Bryde spricht fließend Deutsch, Englisch, Spanisch und Französisch und verfügt über gute niederländische und dänische Sprachkenntnisse. Expeditionsberatung + 49 (0) 50 32 - 801 00 50 Leistungen & Preise 14 Tage Reise ÜBRIGENS 14.06. - 27.06.2017 & 25.06. - 08.07.2017 Auch geteilte Kabinen buchbar! 14.06. - 27.06.2017 & 25.06. - 08.07.2017 Linienflug ab Deutschland über Moskau nach Murmansk und zurück Katalogpreis 2-Bett Standardkabine 27.790,- € 1 Übernachtung vor der Expedition in Murmansk Minisuite 31.390,- € 1 Übernachtung nach der Expedition in Moskau (optional) Juniorsuite 37.790,- € Charterflug von Helsinki nach Murmansk und zurück Grandsuite 38.690,- € Alle Landgänge, Zodiacfahrten und Helikopterflüge während der Expeditions-Kreuzfahrt Arktikasuite 41.390,- € Victorysuite 42.290,- € Einzel (2-Bett Standardkabine) 17.800,- € Zuschlag 11 Nächte Expeditions-Kreuzfahrt inkl. Vollpension Profesionelle Expeditionsleitung Erfahrenes, deutsch/internationales Experten-/Lektorenteam an Bord Wetterfeste Expeditionsjacke Leih-Gummistiefel für Landgänge Kabinenservice Tee, Kaffee und Wasser rund um die Uhr Transfers zum/vom Charterflug in Helsinki Erstellung des offiziellen Einladungsschreibens zur Einholung des russischen Visums Gruppentransfer in Murmansk Digitales Logbuch mit Fotos der Reise im Anschluss an die Tour 16 | nordpol-reisen.de Nicht im Reisepreis enthalten: • Visum für Russland, zweifache Einreise (ca. € 100 pro Person) • Persönliche Ausgaben • Obligatorische Auslandskrankenversicherung inkl. Rücktransport • Flughafentransfers in Helsinki Limitiertes Kontingent - rechtzeitig buchen! Expeditionsberatung + 49 (0) 50 32 - 801 00 50 Stand 06/2016 Änderungen vorbehalten Inklusivleistungen der Nordpol-Expedition 2 - Bett Standardkabine Minisuite Juniorsuite Grandsuite Arktikasuite Victorysuite Die 46 Außenkabinen und 18 Suiten bieten den Gästen Komfort, eine gute Ausstattung und sind sehr geräumig. Auch sonst soll es Ihnen an nichts mangeln - Dank des Restaurants mit freier Sitzplatzwahl, der Bar, einer Bibliothek und des Salons, in dem die spannenden Vorträge durch die fachkundigen Lektoren gehalten werden. Für die Fitness steht Ihnen ein Innenschwimmbad, eine Sauna, ein Fitnessraum und eine kleine Sporthalle zur Verfügung. 2-Bett Standardkabine (46 Kabinen) Minisuite (6 Kabinen) Juniorsuite (4 Kabinen) Verfügt über ein Kojenbett, ein Sofabett, Bad mit Dusche, TV und DVD - Player, Fenster Verfügt über einen Wohn- und Schlafbereich, Bad mit Dusche, TV und DVD - Player, Fenster Schlaf- und Wohnbereich, Sofabett im Wohnbereich, separates Bad mit Dusche, Kühlschrank, TV und DVD - Player, Kaffeemaschine, Fenster Grandsuite (1 Kabine) Großer Schlaf- und Wohnbereich, Sofabett im Wohnbereich, separates Bad mit Badewanne, Kühlschrank, TV und DVD - Player, Kaffeemaschine, Fenster Arktikasuite (5 Kabinen) Exklusiver Schlaf- und Wohnbereich, Sofabett im Wohnbereich, separates Bad mit Badewanne, Kühlschrank, TV und DVD - Player, Kaffeemaschine, Fenster Victorysuite (1 Kabine) Großer Schlaf- und Wohnbereich, Sofabett im Wohnbereich, separates Bad mit Badewanne, Kühlschrank, TV und DVD - Player, Kaffeemaschine, Fenster - 801 00 50 Expeditionsberatung + 49 (0) 50 32 AGB Poseidon Expeditions Reise- und Zahlungsbedingungen für Buchungen in Deutschland 1. Vertragspartner Die nachstehenden Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen und regeln die Rechtsbeziehungen des zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter (im folgenden „Poseidon“ genannt, vgl. auch Ziff. 22) entstehenden Vertragsverhältnisses zur Durchführung von Pauschalreisen, insbesondere für Schiffskreuzfahrten. Eventuelle Abweichungen in den jeweiligen Reiseausschreibungen haben Vorrang. 2. Abschluss des Reisevertrages 2.1 Für alle Buchungswege gilt: a) Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von Poseidon für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. b) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. c) Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung von Poseidon vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von Poseidon vor, an das es für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist Poseidon die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt Poseidon den Eingang der Buchung auch auf elektronischem Weg. 2.2 Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt: a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde Poseidon den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch Poseidon zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Poseidon dem Kunden eine Reisebestätigung schriftlich oder in Textform übermitteln. Hierzu ist Poseidon nicht verpflichtet, wenn die Buchung weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt. 2.3 Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet) gilt für den Vertragsabschluss: a) Dem Kunden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt erläutert. b) Dem Kunden stehen zur Korrektur der Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. d) Soweit der Vertragstext von Poseidon gespeichert wird, wird der Kunde darüber sowie über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde Poseidon den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. f) Dem Kunden wird der Eingang der Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung). g) Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung) durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend der Buchung (Reiseanmeldung). Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung von Poseidon beim Kunden zu Stande, die keiner besonderen Form bedarf und telefonisch, per E-Mail, Fax oder schriftlich erfolgen kann. h) Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm, so kommt der Reisevertrag mit Darstellung dieser Buchungsbestätigung zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang der Buchung bedarf. In diesem Fall wird dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. 2.4 Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Poseidon dem Kunden mit der Reisebestätigung eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Gleichzeitig erhält der Kunde seinen Reisepreissicherungsschein gemäß § 651 k BGB. Der Reisevertrag kommt mit Wirkung für alle in der Anmeldung genannten Teilnehmer und auf Grundlage dieser Reisebedingungen zustande, welche der Kunde mit der Wirkung für alle von ihm benannten Teilnehmer anerkennt. Sollten dem Kunden die Reise- und Zahlungsbedingungen bei seiner Reiseanmeldung nicht vorliegen, übersendet Poseidon diese mit der Reisebestätigung/Rechnung. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 10 Tagen den Reise- und Zahlungsbedingungen (bei kurzfristigen Buchungen, das heißt innerhalb von 28 Tagen vor Reiseantritt, unverzüglich), ist der Reisevertrag zu diesen Bedingungen zustande gekommen. Im Falle des Widerspruchs bleibt der Reisevertrag ohne Einbeziehung der Reise- und Zahlungsbedingungen wirksam. 2.6 Behinderte Kunden müssen bei ihrer Kreuzfahrtanmeldung Poseidon ihre Behinderung mitteilen, damit Poseidon gewährleisten kann, dass die Reise ordnungsgemäß durchgeführt werden kann (siehe auch Punkt 10.2). 2.7 Besteht bei Reiseantritt eine Schwangerschaft, so ist bis zur 23. Schwangerschaftswoche ein Unbedenklichkeitsattest des Arztes (auf englisch) an Poseidon Frankfurt zu übersenden und auch zum Check-In mitzubringen. 3. Prospektangaben Die in diesem Prospekt enthaltenen Angaben sind für Poseidon bindend. Poseidon kann jedoch vor Vertragsschluss vom Prospekt abweichende Änderungen erklären. Eine Preisanpassung ist insbesondere aus folgenden Gründen zulässig: • aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten durch einen Zuschlag auf den Reisepreis jedes Reiseteilnehmers für Kurz-, Mittel- und Langstrecken-Flüge, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes, • wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf bzw. Übertragung zusätzlicher Kontingente aus anderen Ländern nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist. 4. Bezahlung 4.1 Die Zahlungen des Kunden sind gemäß § 651 k BGB abgesichert, weil der Kunde von Poseidon mit der Reisebestätigung den Reisepreissicherungsschein erhalten hat. Nach Vertragsschluss wird gegen Aushändigung des Reisepreissicherungsscheins eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reise-preises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird in jedem Fall 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Reisepreissicherungsschein übergeben ist. 4.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Poseidon berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 9.1 zu belasten. 5. Zug zum Flug Sofern Sie einen Flug bei Poseidon gebucht haben, ist eine Zugfahrt innerhalb Deutschlands zu Ihrem Abflughafen eingeschlossen, ebenso die Rückfahrt nach Rückkunft des Fluges. Bitte beachten Sie bei der Planung der Bahnverbindung zur Anreise, dass Sie mindestens 3 Stunden vor Abflug am Flughafen ankommen. 6. Leistungsumfang Der Umfang der vertraglichen Leistungen und deren Preis ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der jeweils maßgeblichen Ausschreibung von Poseidon, den Reiseunterlagen, insbesondere der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung. 7. Leistungsänderungen 7.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Poseidon nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Poseidon wird den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund informieren. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unverzüglich unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Poseidon in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat sein Recht unverzüglich nach Erklärung von Poseidon über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise gegenüber Poseidon geltend zu machen. 18 | nordpol-reisen.de 7.2 Über notwendig werdende Änderungen der Fahrtzeiten und/oder der Routen der Kreuzfahrt, z. B. aus Sicherheits- oder Witterungsgründen, entscheidet allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän. Kurzfristige Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung, des Fluggerätes, der Fluggesellschaft sowie Zwischenlandungen bleiben ausdrücklich vorbehalten, soweit der Gesamtzuschnitt der Reise dadurch nicht be einträchtigt wird. Der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise ist dann beeinträchtigt, wenn deren Wert oder deren Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrage vorausgesetzten Nutzen aufgehoben oder mehr als nur unerheblich gemindert ist. Dies bestimmt sich vor allem anhand der Reisedauer, der Reisezeit und anhand des Reisepreises. 8. Preisänderungen/Preiserhöhungen Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten, insbesondere Treibstoffkosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse möglich. Die Preisänderungen werden wie folgt berechnet: Bei der Erhöhung der bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere der Treibstoffkosten, kann Poseidon den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen. a) Bei einer auf den Sitzplatz/das Kabinenbett bezogenen Erhöhung kann Poseidon vom Kunden den konkreten Erhöhungsbetrag verlangen. b) Soweit vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel eine Preiserhöhung gefordert wird, werden die zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann Poseidon vom Kunden verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren Poseidon gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, auf den jeweiligen Reisepreis entfallenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Verändern sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Wechselkurse dergestalt, dass sich Kosten für die Reise erhöhen, so ist Poseidon berechtigt, die tatsächlich hierdurch entstandenen Mehrkosten für die Reise vom Kunden zu fordern. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Sollte eine Preisänderung erfolgen, wird der Kunde unverzüglich mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises davon in Kenntnis gesetzt. In jedem Fall ist eine Preisänderung nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt möglich, Preiserhöhungen danach sind nicht mehr zulässig. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5 % des Reisepreises ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise aus dem Programm von Poseidon zu verlangen, wenn Poseidon in der Lage ist, dem Kunden eine solche anzubieten. Der Kunde hat die Rechte unverzüglich nach Erhalt der Erklärung über die Preiserhöhung Poseidon gegenüber geltend zu machen. 9. Rücktritt durch den Reisegast, Umbuchung und Ersatzreisender 9.1 Rücktritt durch den Reisegast Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Kündigungserklärung sollte aus Beweisgründen grundsätzlich schriftlich erfolgen. Der Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Poseidon. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt die Reise nicht an, kann Poseidon Ersatz seiner Aufwendungen und der getroffenen Reisevorkehrungen verlangen. Bei der Berechnung der Rücktrittspauschalen hat Poseidon gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnliche, mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Dem Kunden bleibt vorbehalten, Poseidon gegenüber nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. In der Regel belaufen sich die Rücktrittskosten, die Poseidon für ihre Reise fordern muss – jeweils pro Person – auf: bis 210 Tage vor Reisebeginn: 15 % ab 209 Tage bis 181 Tage vor Reisebeginn: 30 % ab 180 Tage bis 91 Tage vor Reisebeginn: 40 % ab 90 Tage bis 66 Tage vor Reisebeginn: 55 % ab 65 Tage bis 31 Tage vor Reisebeginn: 70 % ab 30 Tage bis 7 Tage vor Reisebeginn: 85 % ab 6 Tage vor Reisebeginn bis am Tage der Anreise oder bei Nichterscheinen : 95 % Soweit eine oder mehrere Personen aus einer Mehrbettkabine (2 oder mehr Personen) nicht mehr an einer Reise teilnehmen wollen (Stornierung), so ist die Stornierung der gesamten Kabine, verbunden mit der Neubuchung für die verbleibenden Reisegäste, erforderlich. Poseidon wird sich das durch die Verwendung der ursprünglichen Reiseleistung erlangte, sowie evtl. ersparte Aufwendungen, anrechnen lassen. Bei der Neubuchung einer Kabine zur Einzelbelegung beträgt der Zuschlag, den Poseidon berechnet, 100 % des Kabinenpreises. 9.2 Namensänderung/Ersatzreisende Bei Änderungen des Namens oder Nennung einer Ersatzperson muss Poseidon Ihnen die entstehenden Mehrkosten berechnen, inkl. der Mehrkosten seitens Drittanbietern (Flug, Hotel). Für den Mehraufwand im Hause von Poseidon entsteht in jedem Fall zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 60,– je Reisendem. Als Namensänderung gilt jede Veränderung der Schreibweise des Vor- oder Zunamens. Eine Änderung des Namens oder Nennung einer Ersatzperson ist bereits vor Reisebeginn nicht mehr möglich, sofern Poseidon die Namen der Passagiere dieser Reise in Befolgung der gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen der entsprechenden Reiseländer bereits an die zuständigen Behörden, insbesondere an die Hafen- und Einwanderungsbehörden der im Laufe der geplanten Reise besuchten Länder gemeldet hat. Soweit eine solche Änderung nach diesem Zeitpunkt erforderlich ist oder gewünscht wird, muss die Reise ersatzlos storniert werden. Ferner kann Poseidon dem Eintritt einer Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. 9.3 Umbuchung Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Schiffs, des Reisebeginns (Flug), der Unterkunft oder der Beförderungsart (z. B. Wechsel der Kabinenkategorie, Änderung der Ausreise etc.) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden trotzdem eine Umbuchung vorgenommen, so wird Poseidon dem Kunden die entstehenden Mehrkosten berechnen. Umbuchungen werden nicht durchgeführt, wenn sich dadurch der Reisepreis reduziert. Für den Mehraufwand seitens Poseidon entsteht zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von € 20,– pro Person, wenn der entsprechende Wunsch des Kunden spätestens am 60. Tag vor Kreuzfahrtbeginn vorliegt und eine entsprechende Änderung möglich ist. Änderungen ab dem 60. Tag vor Reiseantritt sowie Änderungen zum Zwecke der Preisreduzierung sind nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag möglich. Es gelten dann die obigen Rücktrittskostenpauschalen (siehe Ziffer 9.1). 10. Vertragsbeendigung durch den Reiseveranstalter 10.1 Poseidon kann den Reisevertrag kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von Poseidon nachhaltig stört oder wenn sich der Kunde in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. 10.2 Lässt der geistige oder körperliche Zustand eines Kunden nach dem pflichtgemäßen Ermessen der medizinischen Berater der Poseidon eine Reise bzw. Weiterreise nicht zu, weil der Kunde reiseunfähig ist oder eine Gefahr für sich selbst oder Dritte darstellt, kann der Reisevertrag jederzeit gekündigt werden und die weitere Beförderung verweigert werden. Weiterhin hat Poseidon das Recht, einen Reisevertrag zu kündigen bzw. die Beförderung zu verweigern, soweit Kundinnen bei Reiseantritt die 24. Schwangerschaftswoche erreicht haben oder während der Reise erreichen würden. 10.3 Soweit der Kunde seine vertragliche Verpflichtung verletzt, Poseidon bereits vor der Abreise Passdaten zur Weitergabe an die entsprechenden Einreisebehörden zu übermitteln, kann der Reisevertrag ohne Setzung einer weiteren Frist gekündigt bzw. die Beförderung verweigert werden. 10.4 Soweit aus den o. g. Gründen ein Reisevertrag von Poseidon gekündigt und eine weitere Beförderung verweigert wird, so behält Poseidon den Anspruch auf den Reisepreis. Poseidon lässt sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen, die Poseidon aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt. Für eventuell entstehende Mehrkosten des Kunden steht Poseidon nicht ein. Insbesondere trägt der Kunde Mehraufwendungen für einen Rücktransport an seinen Heimatort selbst. 11. Haftungsbeschränkungen des Reiseveranstalters 11.1 Gesetzliche Haftungsbeschränkung Eine Haftung von Poseidon ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf Poseidon und/oder von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Insbesondere wird die Haftung durch die Verordnung (EG)392/2009 und das Athener Übereinkommens von 1974 über die Beförderung von Reisenden, und ihrem Gepäck auf See in seiner durch das Protokoll von 2002 geänderten Fassung geregelt, soweit Poseidon und/oder ein Leistungsträger Beförderer bzw. vertraglicher Beförderer ist. 11.2 Vertragliche Haftungsbeschränkung Im Übrigen ist eine Haftung von Poseidon für vertragliche Schadensersatzansprüche, die nicht die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren sind, sind insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt (§ 651 h BGB), a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch Poseidon herbeigeführt wird oder b) soweit Poseidon für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Gesamtkosten für die Unterbringung im Falle einer Annullierung der Abfahrt ist für höchstens 3 Nächte in Höhe von € 80 pro Fahrgast und Nacht beschränkt. Poseidon trägt die Kosten der Beförderung zwischen dem Hafenterminal und der Unterkunft. 11.3 Haftung für Fremdleistungen Poseidon haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort etc.), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelnden Vertragspartners als Fremdleistung eindeutig gekennzeichnet werden. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 15. Kündigung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Kunde als auch Poseidon den Vertrag gemäß § 651 j BGB kündigen. 16. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten Poseidon wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaft, in denen die Reisen angeboten sind, über die Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Diese sind auch auf unserer Internetseite www.royalcaribbean.de/Visa & Ausweise hinterlegt. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Diese Informationen gelten ohne Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit). Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch den Reiseveranstalter hat der Kunde die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen. Entstehen z. B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Reise Schwierigkeiten, die auf das Verhalten des Kunden zurückzuführen sind (z. B. keine Beschaffung des erforderlichen Visums), so kann der Kunde nicht kostenfrei zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen folgenlos in Anspruch nehmen. Insofern gelten die Bestimmungen in den Abschnitten „Rücktritt durch den Reisegast, Umbuchungen, Ersatzperson“ und „Rücktritt durch den Reiseveranstalter“ entsprechend. Wird eine Pauschalreise gebucht, so ist zur Buchung der Flüge die Angabe der Passdaten zwingend erforderlich. Die gilt für alle Strecken weltweit. 11.4 Poseidon haftet nicht für Kosten, die dem Kunden durch sein verspätetes Eintreffen am Schiff entstehen, sofern Poseidon die Beförderung zum Schiff nicht vertraglich geschuldet hat. Dies gilt für Abfahrtshäfen ebenso wie für die unterwegs angelaufenen Häfen, sofern Landausflüge in eigener Regie und auf eigenes Risiko unternommen werden. Der Kapitän ist nicht verpflichtet, auf eventuell verspätete Kunden zu warten. 17. Ausführende Fluggesellschaft Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (EuVO 2111/05) verpflichtet Poseidon, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flüge bei der Buchung zu informieren. 12. Mängelrüge & Voraussetzung bei Kündigung wegen Schlechtleistung Der Kunde ist verpflichtet, einen aufgetretenen Mangel gegenüber Poseidon unverzüglich anzuzeigen. Vor der Kündigung des Reisevertrages (§ 651 e BGB) muss der Kunde Poseidon eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung setzen, sofern die Abhilfe nicht unmöglich ist oder von Poseidon verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist. Steht bei der Buchung eine ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennt Poseidon dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen bzw. durchführen. Sobald Poseidon weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, wird Poseidon den Kunden darüber informieren. 13. Ausschlussfristen Der Kunde ist mit Ansprüchen Poseidon gegenüber ausgeschlossen, soweit er diese nicht innerhalb der folgenden Fristen möglichst schriftlich gegenüber Poseidon geltend macht, wobei Reisebüros nicht zur Annahme von Anspruchsanmeldungen bevollmächtigt sind. 13.1 Vertragliche Ansprüche Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche gemäß § 651 c bis 651 f BGB muss der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich bei Poseidon geltend machen, es sei denn, der Kunde war an der Einhaltung der Frist ohne sein Verschulden gehindert. 13.2 Ansprüche aus § 823, 831 BGB (Ansprüche aus unerlaubter Handlung), soweit kein Personenschaden vorliegt. Ansprüche aus § 823, 831 BGB (Ansprüche aus unerlaubter Handlung) müssen, soweit es sich um keinen Personenschaden handelt, innerhalb von einem Monat nach vertraglich vereinbartem Reiseende möglichst schriftlich Poseidon gegenüber geltend gemacht werden, es sei denn, der Kunde war an der Einhaltung der Frist ohne sein Verschulden gehindert. 14. Verjährung 14.1 Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, verjähren in zwei Jahren. Alle übrigen Ansprüche Schadensersatzansprüche nach §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. 14.2 Die Verjährung vertraglicher Ansprüche beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. 14.3 Schweben zwischen dem Kunden und Poseidon Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder Poseidon die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird Poseidon den Kunden über den Wechsel informieren. Poseidon wird unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Liste der Fluggesellschaften, mit denen eine Beförderung nicht zulässig ist, ist über die Internetseite http://ec.europa.eu/ transport/air-ban/list_de.htm abrufbar. 18. Reiserücktrittskostenversicherung Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Poseidon empfiehlt dringend, eine solche Versicherung bei Buchung abzuschließen. 19. Datenschutz und Allgemeines 19.1 Die personenbezogenen Daten, die der Kunde Poseidon zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist. 19.2 Die Einzelheiten der Reiseausschreibung entsprechen dem Stand ihrer Verfassung. Ein Irrtum wird vorbehalten. Insbesondere für Schreib- und Rechenfehler wird nicht gehaftet. Offensichtliche Rechenfehler berechtigen Poseidon zur Anfechtung des Reisevertrages. Poseidon haftet nicht für Angaben in Reiseausschreibungen Dritter, auf deren Entstehung sie keinen Einfluss nehmen und deren Richtigkeit sie nicht überprüfen konnte. Reisebüros sind von Poseidon nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Angaben in Prospekten bzw. in Reiseausschreibungen oder über die Reservierungsbestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern. 20. Gerichtsstand & Rechtswahl 20.1 Der Kunde kann Poseidon in Hamburg (Deutschland) verklagen. 20.2 Für Klagen von Poseidon gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Frankfurt vereinbart. 20.3 Auf das gesamte Rechtsverhältnis, insbesondere auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Poseidon findet deutsches Recht Anwendung. Soweit bei Klagen des Kunden gegen Poseidon im Ausland für die Haftung von Poseidon dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bzgl. der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden, ausschließlich deutsches Recht Anwendung, soweit dies rechtlich zulässig ist. 20.4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedsstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als diese Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. 22. Salvatorische Klausel Sollte eine der Bestimmungen dieser Reise- und Zahlungsbedingungen gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus sonstigen Gründen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Reise- und Zahlungsbedingungen sowie die sonstigen zwischen den Parteien getroffenen vertraglichen Vereinbarungen hiervon unberührt. 23. Reiseveranstalter Reiseveranstalter ist Poseidon Expeditions GmbH, Große Elbstr. 42, Bitte beachten Sie hierzu ergänzend die Angaben bei Ihrer Buchung und den Reiseunterlagen. Poseidon Expeditions GmbH® ©2014, Poseidon Expeditions GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Die Reise- und Zahlungsbedingungen finden Sie auch im Internet unter www. poseidonexpeditions.de TICKET-/UNTERLAGENVERSAND Die Tickets werden frühestens nach dem Zahlungseingang und spätestens 7 Werktage vor Abreise versandt. Der Versand erfolgt normalerweise per Post. Für kurzfristigere Buchungen lassen wir – sofern möglich - das Ticket am Hafen hinterlegen und senden Ihnen einen Hinterlegungsnachweis per Email. Für den Fall, dass eine Hinterlegung nicht möglich ist, erfolgt der Versand per Kurier. Die Kosten für eine Hinterlegung oder den Kurierversand gehen zu Ihren Lasten. VERSANDKOSTEN Es werden für den standardmäßigen Postversand der Tickets keine Kosten fällig. STORNIERUNG Stornierungen müssen schriftlich per Email, Fax oder Post erfolgen. Es werden mindestens die von den Reedereien erhobenen Stornokosten berechnet.Darüber hinaus behalten wir uns vor, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von mind. €25,- je Stornierung in Rechnung zu stellen. Die Stornobedingungen der Reedereien finden Sie in den jeweiligen Katalogen, bzw. in deren AGB. Auf Wunsch schicken wir Ihnen diese per Email zu. UMBUCHUNG Ein Umbuchungsvorgang kostet bis zu €25,- zuzüglich der eventuell von den Veranstaltern, Leistungsträgern oder den Reedereien erhobenen Gebühren. Umbuchungsaufträge akzeptieren wir nur in schriftlicher Form per Email, Fax oder Post. VERMITTLERSTATUS Für alle Buchungen, die bei der Fietz GmbH - Polar-Kreuzfahrten getätigt werden, gilt: Der Abschluss des Reisevertrages erfolgt zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter, Leistungsträger oder der Reederei. Fietz GmbH - Polar-Kreuzfahrten ist lediglich der Vermittler gemäß §651ff HGB. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Kunde mehrere Leistungen zusammen bucht. Für Reisen und touristische Arrangements, bei denen die Fietz GmbH - Polar-Kreuzfahrten als Eigenveranstalter auftritt (diese werden gesondert als Eigenveranstaltung ausgewiesen), gelten die in den jeweiligen hierfür produzierten Prospekten dargestellten Bedingungen. Soweit Leistungen ausländischer Reedereien, Leistungsträger oder Reiseveranstalter vermittelt werden, kann für diese Verträge auch ausländisches Recht zur Anwendung gelangen. PASS- UND VISUMSVORSCHRIFTEN Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung seiner Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Im Rahmen unserer Beratung geben wir gern Auskunft über solche Vorschriften, können jedoch keine Haftung für die Richtigkeit dieser Aussagen – insbesondere der Visumsbestimmungen – übernehmen. Wir verweisen auf die Homepage des Auswärtigen Amts und die konsularischen Vertretungen der betreffenden Länder. AGB Vermittler: Fietz GmbH ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES Mit Ihrer Buchung per Email, Fax oder Brief bieten Sie uns verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages an. Dieser kommt mit unserer Bestätigung entweder per Email, Fax oder Post zustande. Dem Reisevertrag zugrunde liegen die Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters, die Sie im entsprechenden Katalog finden. Auf Wunsch senden wir Ihnen diese auch per Email zu. Mit Ihrer Buchung erkennen Sie die Reisebedingungen des genannten Reiseveranstalters an. Die vertragliche Pflicht der Fietz GmbH - Polar-Kreuzfahrten ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Beförderungleistung. Die Erbringung der gebuchten Leistungen als solche ist nicht Bestandteil der Pflichten von der Fietz GmbH - Polar- Kreuzfahrten. RECHNUNGEN Buchungsbestätigungen und Rechnungen werden generell nur per Email oder per Fax versandt. Ein Postversand ist nur für Reiseunter-lagen wie Tickets vorgesehen. BEZAHLUNG Sie können per Überweisung oder bar bezahlen. Nach erfolgter Buchung erhalten Sie innerhalb weniger Tage per Email eine Buchungsbestätigung und Rechnung. Hierin sind der Gesamtbetrag und der Anzahlungsbetrag ausgewiesen. Eine Anzahlung wird generell bei allen Buchungen fällig. Generell gilt ein Zahlungsziel von 6 Wochen vor Abreise als vereinbart, sofern seitens des Veranstalters keine abweichenden Bedingungen gelten. Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Buchung kostenpflichtig stornieren können wenn: A) Ihre Zahlung nicht spätestens 7 Tage nach dem auf der Rechnung angegbenen Zahlungsziel auf unserem Konto eingegangen ist, oder B) Sie bei kurzfristigen Buchungen keinen Zahlungsnachweis in Form eines von der Bank gestempelten und unterschriebenen Belegs per Fax beibringen. VERSICHERUNGEN Bitte beachten Sie, dass auf allen Expeditonskreuzfahrten eine Auslandsreisekrankenversicherung mit Flugrettung obligatorisch ist. Sie können bei der Fietz GmbH - PolarKreuzfahrten alle Reiseversicherungen abschließen. Die Versicherungsleistung tritt erst durch die schriftliche Bestätigung des Versicherungsabschlusses durch uns per Email oder Fax in Kraft. Für Buchungen, die ab 16 Tage vor der Abreise getätigt werden, übernehmen wir keine Gewähr bezüglich der Möglichkeit eines erfolgreichen Versicherungsabschlusses. MITWIRKUNGSPFLICHT DES KUNDEN Bei allen Anfragen und Buchungen per Email, Fax oder Postbrief ist der Kunde für die Richtigkeit der von ihm gemachten Angaben verantwortlich. Wir antworten in der Regel innerhalb weniger Stunden auf die von Ihnen genannte Emailadresse/Faxnummer. Sollten Sie nach spätestens 48 Stunden keine Antwort bekommen, sind Sie verpflichtet bei der Fietz GmbH - Polar-Kreuzfahrten nachzufragen. Der Grund für eine fehlende Antwort oder Buchungsbestätigung liegt häufig in einer falsch angegebene Emailadresse oder an aktivierten sogenannten Spam-Email-Filtern. Für Kosten, die aufgrund fehlerhaft angegebener Kundendaten entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Neustadt am Rübenberge. Fietz GmbH Polar-Kreuzfahrten |Mittelstraße 2 | D-31535 Neustadt Tel: +49 (0) 5032 - 80 100 50 Fax:+49 (0) 5032 - 96 774 39 [email protected] | www.polar-kreuzfahrten.de www.nordpol-reisen.de Handelsregister: Amtsgericht Hannover HRB 111297 USt-Ident Nr.: DE 241877893 | Geschäftsführer: Frank Fietz Fotos: © Poseidon Expeditions; Sven Achtermann; Simon Bober; Kerstin Langenberger; Adam Rheborg; Juhe Kuva/Visit Finnland Expeditionsberatung + 49 (0) 50 32 - 801 00 50 Fietz GmbH Polar-Kreuzfahrten Mittelstraße 2 | D- 31535 Neustadt Mit dem stärksten Eisbrecher der Welt zum Nordpol Expeditionsberatung: + 49 (0) 50 32 - 801 00 50 [email protected] www.nordpol-reisen.de
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