Katalog Nordpol Reisen 2017

NORDPOL
Expedition
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Eisbrecher-Expeditio
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der Extraklasse 201
Der
Ostsibirische See
Nordpol
das ultimative Ziel
Laptevsee
Cambridge Bay
KANADA
Resolute
Pond
Inlet
Russland
NORDPOL
Karasee
Qaanaaq
Baffin Bay
Iqaulit
SPITZBERGEN
GRÖNLAND
Longyearbyen
Davidstraße
Sisimiut
Barentssee
Ilulissat
Unter der Führung von Robert Edwin Peary begann am 17. Juli 1908 Nuuk
in New
York eine legendäre Expedition: Als erste Etappe erreichten ihre Teilnehmer Tasiilaq
im März 1909 die Nordküste Grönlands. Von dort aus ging es mit 24
Mann
Narsarsuaq
auf 19 Schlitten, gezogen von 133 Hunden, weiter - Richtung Nordpol.
Unter widrigsten Bedingungen will Peary ihn mit einem kleinen Teil seiner
Gruppe am 06. April 1909 erreicht haben.
Nach seiner Rückkehr erfuhr er jedoch, dass Dr. Frederick Cook - einst Schiffsarzt der Peary-Expedition von 1891/92 - behauptete, den Nordpol bereits im
Jahr zuvor erreicht zu haben. Experten setzten sich immer wieder mit dem
Problem auseinander. Da es Cook jedoch nicht gelang, glaubwürdige Beweise
vorzulegen, entschied die National Geographic Society bezüglich dieses legendären Ereignisses schließlich zugunsten von Peary.
Scoresbysund
Murmansk
Ittoqqorttoormiit
Reykjavik
ISLAND
Polarkr
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Helsinki
Oslo
14 Tage Reise
14.06. - 27.06.2017 & 25.06. - 08.07.2017
2 | nordpol-reisen.de
St. Petersburg
Moskau
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Mit 75
Punkt der Welt!
Das Abenteuer Nordpol lockt seit Jahrhunderten Forscher und Abenteurer, die zu etlichen Expeditionen aufbrachen, um diesen abgelegenen,
isolierten und doch magischen Ort zu erreichen. 1926 wurde er von
Amundsen und Nobile als Erster überflogen und erst vor 45 Jahren, 1969,
stand offiziell und stichhaltig bewiesen der erste Mensch am Pol.
Die ungewöhnliche Reise an Bord der „50 Years of Victory“ führt Sie über
eine Distanz von mehr als 20 Breitengraden hinweg durch bis zu 3 Meter dickes Eis bis auf 90° Nord - bis zum Nordpol. Mit 75.000 PS erkämpft sich Ihr Schiff den Weg durchs dicke Eis. So oft es geht, hebt der
Hubschrauber an Bord zu Eiserkundungen ab und bietet Ihnen einzigartige Chancen auf atemberaubende Aussichten und spektakuläre Bilder.
Und dann zeigen die Steuergeräte 90° nördliche Breite! Sie gehen von Bord
und stehen an einem Punkt, an dem die Zeit still steht. An einem Ort, wo
alle Zeitzonen gelten, den Abenteurer und Forscher jahrhundertelang zu erreichen versuchten.
„ 50 Years of Victory“
ein Gigant der Superlative
Die „50 Years of Victory“ ist der modernste und größte Eisbrecher der „Arktika Flotte“. Angetrieben von zwei Atomreaktoren, schafft die
VICTORY mit ihren unglaublichen 75.000 PS auf eine Höchstgeschwindigkeit von 21 Knoten. Dank ganz speziellen, löffelförmigen Bugform stellt
selbst mehrjähriges, bis zu 3 Meter dickes Packeis kein Problem für sie dar.
Mit der höchstmöglichen Eisklasse LL!, ihren 25.000 BRT und den genannten Pferdestärken gibt es im Arktischen Ozean kaum etwas, das ihre
Fahrt aufhalten könnte.
Kraftpaket
Länge: 151 m
Breite: 30 m
Tiefgang: 11 m
Passagiere:126
Crew:140
Hubschrauber:1
4 | nordpol-reisen.de
Die Kiellegung für das „Projekt No. 10521“ erfolgte 1989 noch zu Zeiten der
Sowjetunion in Leningrad. Bis sich nach dem Zerfall der Sowjetunion die politische und finanzielle Situation geklärt hatte, mussten die Arbeiten jedoch für
mehrere Jahre eingestellt werden. Erst 2003 wurden die Bauarbeiten wieder
aufgenommen. 2007 erreichte sie schließlich ihren Heimathafen Murmansk.
Seit 2009 fährt die „50 Years of Victory“ im Sommer mit Abenteurern
zum Nordpol, während sie den Rest des Jahres als Arbeitsschiff die Nordostpassage frei hält sowie für wissenschaftliche und Versorgungszwecke in der
hohen Arktis eingesetzt wird.
Einen Spezialauftrag erledigte sie 2013: In der Rekordzeit von 91 Stunden
und 12 Minuten erreichte sie im Oktober - während der Polarnacht - den
Nordpol. Wichtigster „Passagier“ auf dieser Rekordfahrt war das olympische Feuer!
Expeditionsberatung + 49 (0) 50 32 - 801 00 50
Momente für
die Ewigkeit
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Ein exklusiver
Kreis:
Auf 90°Nord
liegt Ihnen die Welt
zu Füßen!
TIPPS
von FOTOExperten
Die Polargebiete gehören zu den fotogensten Orten
der Welt. Grenzenlose Eisflächen, die 24 Stunden
scheinende Sonne am endlosen Horizont, sowie eine
faszinierende Tierwelt – das alles liefert fantastische
Fotomotive.
Damit Sie auch wirklich mit gelungenen Bildern von der
Reise zurückkehren, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, an
der Seite eines erfahrenen Fotografen mehr über Theorie und Praxis des Fotografierens zu erlernen.
Unser Foto-Experte beantwortet Ihre Fragen und
gibt Tipps – in Form von Vorträgen an Bord. Erlernen
Sie die wichtigsten Bausteine der Fotografie auf eine unterhaltsame Weise, vor einer traumhaften Kulisse und
mit vielen Gelegenheiten für Fragen und Feedback.
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192 kaum erforschte Inseln im Polarmeer
Franz Josef Land
Auf dem Rückweg vom Nordpol erleben Sie ein
weiteres Highlight dieser außergewöhnlichen
Expeditionsreise. Die VICTORY macht Station in
der nördlichsten Inselgruppe Europas und Eurasiens: Franz Josef Land.
Dieses, heute zu Russland gehörende, Archipel
wurde erst am 30. August 1873 von der Mannschaft des österreichisch-ungarischen Expeditionsschiffs TEGETTHOFF unter der Leitung von Carl Weyprecht und Julius Payer entdeckt und zu Ehren des
k.u.k. Monarchen in Kaiser Franz Josef Land be-
8 | nordpol-reisen.de
nannt. Aufgrund der Nähe zum Nordpol fiel den
Inseln in Zeiten des Kalten Krieges eine besondere strategische Bedeutung zu. Von insgesamt drei
Flugbasen aus kontrollierte die Sowjetunion große
Teile des arktischen Luftraums und hätten mit ihren
strategischen Bomberverbänden innerhalb kurzer
Zeit die USA erreichen können.
Erst mit der Verbreitung der Interkontinentalraketen in den 1970er Jahren nahm die militärische
Bedeutung der Inseln ab. Was jedoch blieb, ist deren Status als „verbotenes Land“, weshalb nur
wenige hundert Reisende pro Jahr hierher kommen
konnten, die meisten auf dem Rückweg vom Nordpol!
Expeditionsberatung + 49 (0) 50 32 - 801 00 50
Die Chancen Eisbären, Walrosse und Eisfüchse in ihrem Lebensraum
beobachten zu können, stehen gut und mit etwas Glück lassen sich in
den südlicheren Gewässern die sehr seltenen Grönlandwale blicken.
Buckelwale und Belugas sind ebenfalls recht häufig anzutreffen.
Der Rubinifelsen in der Tichajabucht ist der größte Brutfelsen der Dickschnabellummen und Dreizehenmöwen des Archipels. Die Wassertiefe unterhalb dieser imposanten Basaltklippen erlaubt es der VICTORY
sehr nah an die Brutfelsen heranzukommen. Erst 2011 wurde eine bedeutende, bis dahin gänzlich unbekannte, Kolonie von Elfenbeinmöwen
an der Ostküste von Alexandraland entdeckt, was einmal mehr zeigt,
wie wenig diese Inseln bisher erforscht sind!
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Faszinie
Reiseverlauf
Tag 1. - 2. Hinflug | Einschiffung
Nach Ihrer Anreise über Moskau startet die Tour
mit einer Übernachtung in Murmansk. Vielleicht
werden Sie dort schon den einen- oder anderen,
weiteren Teilnehmer Ihres Abenteuers kennen
lernen. Nach einer erholsamen Nacht geht es am
nächsten Morgen im Anschluss an die üblichen Einreiseformalitäten im organisierten Gruppentransfer
zum Hafen von Murmansk, dem Heimathafen der
russischen Eisbrecherflotte.
Dort steht der rote Riese der Atombootflotte, die
„50 Years of Victory“, schon bereit zum Aufbruch –
immer nach Norden, bis der Pol erreicht ist.
10 | nordpol-reisen.de
Doch bevor es richtig losgeht, werden Sie von Ihrem Expeditionsteam begrüßt und die Einschiffung
erfolgt. Richten Sie sich in Ihren Kabinen ein und
unternehmen Sie eine erste Erkundungstour an
Bord. Schon bald heißt es“ Leinen los“. Mit der einsetzenden Flut läuft die Victory aus und die Fahrt
zum Nordpol beginnt!
Tag 3. bis 5. Barentssee
Diesen Tag fährt der Eisbrecher noch durch die offene
Barentssee – Kurs Nord. 10 Breitengrade, also gute
1.111 km, legen Sie durch das meist eisfreie Meer zurück. Sie machen sich mit dem beeindruckenden Schiff
vertraut – hören erste Vorträge der mitreisenden
Lektoren, gönnen sich eine Massage oder entspannen einfach. Die Führung durch den gewaltigen
Maschinenraum sollten Sie jedoch auf keinen Fall
verpassen. In dieser Zeit sind Sie ganz auf den Spuren bekannter Seefahrer und Entdecker. Während
am Himmel zahlreiche Seevögel kreisen, tummeln
sich im Wasser Wale, die gelegentlich zum Luft
holen oder fressen an die Wasseroberfläche kommen. Die Spannung steigt, denn jederzeit können
Sie nun die Packeisgrenze erreichen.
Und von da an lohnt es sich, Ausschau zu halten
nach dem König der Arktis – denn Sie befinden
sich im Lebensraum der EISBÄREN!
Expeditionsberatung + 49 (0) 50 32 - 801 00 50
1. - 5. Tag
Am ersten Tag fliegen Sie nach Helsinki und werden direkt in Ihr luxuriöses
Hotel gebracht. Dort erwartet Sie ein Willkommens-Abendessen, bei dem Sie
die weiteren Teilnehmer Ihres Abenteuers kennenlernen. Nach einer erholsamen Nacht geht es am nächsten Morgen im organisierten Gruppentransfer
zum Flughafen Helsinki und ein Charterflugzeug bringt Sie nach Murmansk, dem
Heimathafen der russischen Eisbrecherflotte.
Im Anschluss an die üblichen Einreiseformalitäten geht es zum Hafen. Dort
steht der rote Riese der Atombootflotte, die „50 Years of Vitctory“, schon bereit
zum Aufbruch - immer nach Norden, bis der Pol erreicht ist. Doch bevor es
richtig losgeht, werden Sie von Ihrem Expeditionsteam begrüßt und die Einschiffung erfolgt. Richten Sie sich in Ihren Kabinen ein und unternehmen Sie
eine erste Erkundungstour an Bord. Schon bald heißt es “Leinen los“. Mit der
einsetzenden Flut läut die Victory aus und die Fahrt zum Nordpol beginnt!
Die nächsten Tage führen Sie durch die Barentssee. 10 Breitengrade, also gute
1.111 km, legen Sie durch das meist eisfreie Meer zurück. In dieser Zeit sind Sie
ganz auf den Spuren bekannter Seefahrer und Entdecker. Während am Himmel
zahlreiche Seevögel kreisen, tummeln sich im Wasser Wale, die gelegentlich
zum Luft holen oder fressen an die Wasseroberfläche kommen. Die Spannung
steigt, denn jederzeit können Sie nun die Packeisgrenze erreichen.
Und von da an lohnt es sich, Ausschau zu halten nach dem König der Arktis:
Sie befinden sich im Lebensraum der Eisbären.
Expeditions-Kreuzfahrten sind extrem abhängig von Eis- und Wetterbedingungen. Der genaue Reiseverlauf entscheiden sich erst vor Ort.
Hier angegeben ist nur ein Beispiel. Freuen Sie sich (auch) auf das Unerwartete!
GUT zu WISSEN!
Expeditions-Kreuzfahrten sind
extrem abhängig von
Eis- und Wetterbedingungen.
Der genaue Reiseverlauf
entscheidet sich erst vor Ort.
Hier angegeben ist nur ein
Beispiel. Freuen Sie sich (auch)
auf das Unerwartete!
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Reiseverlauf
Tag 6. - Barentssee
Vermutlich zwischen 83° und 86° Nord wartet bereits der berüchtigte Packeisgürtel auf Sie. Der
weiße Eispanzer kann nur von den extrem starken
Atomeisbrechern durchpflügt werden und die „50
Years of Victory“ ist der größte dieser Flotte.
Wann wird die Eisgrenze erreicht? Ein spannender Moment, wenn der Eisbrecher beginnt, seine
Bestimmung zu erfüllen. Kurs Nord – „geradeaus“
bahnt sich die VICTORY ihren Weg durch bis zu
3 m dickes Eis.
Wir halten Ausschau nach Eisbären! Der König
der Arktis nähert sich oft neugierig dem Schiff und
der Kapitän stoppt die Maschinen um uns einmalige
Fotomotive zu ermöglichen. Aber auch das Eis an
sich verändert sich permanent; die Lichtverhältnisse
12 | nordpol-reisen.de
und die 24 Stunden scheinende Sonne, das Packeis, welches sich in gewaltigen Schollen am Bug des
Schiffes bricht ... unvergessliche Erlebnisse.
Aus dem bordeigenen Helikopter können Sie bei
Flügen über das ewige Eis (inklusiv, wetterabhängig)
die Erdkrümmung erahnen und Fotos einer unvergleichlichen Landschaft jenseits jeglicher Zivilisation
bekommen. Lässt die Dicke des Eises es zu, betreten Sie den arktischen Ozean – der hier bis zu 4500
m tief ist.
Auf dem Weg zu dem nördlichsten Punkt unserer
Erde halten die Lektoren abwechslungsreiche Vorträge über die arktische Flora und Fauna, das Klima,
das Packeis, historische Ereignisse und Sie erhalten
interessante Informationen und zahlreiche Fakten
über Ihr Ziel.
Tag 7. - Nordpol
Es kommt immer ein wenig auf die äußeren Bedingungen an, wann genau der Nordpol, 90° Nord,
erreicht wird, meistens jedoch am siebten Tag.
Spannung liegt in der Luft, die Passagiere versammeln sich auf der zu jeder Zeit offenen Brücke
und die Blicke sind auf das GPS des Eisbrechers
gerichtet. Der Kapitän leistet Präzisionsarbeit und
das Gerät springt um auf 90° Nord. Sie sind „top
of the world“, alle Blicke gehen nach Süden – ein
unglaubliches Erlebnis, welches gebührend gefeiert
wird. Lassen es die Eisverhältnisse zu, unternehmen
Sie einen Eisgang – oder vielleicht sogar ein kurzes
Bad im arktischen Ozean? Dieser Tag wird in Ihrer
Erinnerung bleiben – egal, wie Sie ihn persönlich erleben: ausgelassen oder besinnlich, angesichts der
Position auf der Erdkugel, an der Sie sich befinden.
Expeditionsberatung + 49 (0) 50 32 - 801 00 50
Ziel erreicht
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Reiseverlauf
Tag 8. bis 10. - Franz Josef Land
Der Eisbrecher hat sich wieder einen Weg durch
das Eis mit Kurs Süd gebahnt – das offene Gewässer ist wieder erreicht und auch die geheimnisvollen Inseln des Franz-Josef-Land. Der Archipel war
lange Zeit für Reisende nicht zugänglich und noch
immer umgibt die 190 Inseln ein Hauch von Abenteuer. Entdeckergeschichte zum Anfassen beim Betreten der Inseln und den Überresten vergangener
Expeditionen. Das historische Kap Tegethoff, die
geheimnisvollen Steinkugeln auf Champ, Gletscher
und arktische Flora – Natur in ihrer reinsten Form.
Ausflüge mit den bordeigenen Zodiacs und Helikopter, das Sichten von Walrossen und vielleicht wieder
Eisbären, hoch aufragende Vogelfelsen und verlassene Forscherstationen vermitteln den Eindruck eines
in sich ruhenden Kosmos am Rande der Welt.
14 | nordpol-reisen.de
Tag 11. bis 13. - Barentsee
Die Barentssee ist wieder erreicht. Sie genießen
weiterhin die Annehmlichkeiten unseres Eisbrechers, stehen an Deck und beobachten Vögel die
das Schiff begleiten. Vielleicht sichten Sie Wale.
Ihre mitreisenden Lektoren haben Sie während der
vergangenen Tage über sowohl historische Themen
als auch aktuelle Themen z.B. zum Klimawandel
informiert. Wird sich Ihr Blick und Ihre Meinung
verändert haben? In jedem Fall werden Sie unvergessliche Erlebnisse und Erinnerungen mit nach
Hause nehmen.
Am letzten Tag versammeln sich Alle wehmütig zu
einer letzten Zusammenfassung dieser unvergesslichen Reise. Mit dem Hochwasser laufen Sie wieder
in den Hafen von Murmansk ein und es ist Zeit, sich
von Ihrem Expeditionsteam und der Schiffsbesatzung zu verabschieden. Die Heimreise beginnt mit
einem Gruppentransfer zum Flughafen von Murmansk. Es folgt der Rückflug nach Deutschland über
Moskau, bei dem Sie die Wahl haben, noch einmal
im Flughafenhotel Radisson Blue in Moskau zu übernachten oder ohne weitere inklusive Übernachtung
nach Hause zu reisen.
Tag 14 - Rückreise
Am Vormittag Transfer zum Flughafen und Flug nach
Frankfurt. Von hier individuelle Weitereise.
Jan Bryde - Expeditionsleiter
Jan wurde 1966 in Hamburg geboren und verbrachte seine Kindheit in Spanien. Seine Ausbildung beendete er in Deutschland und wurde
Reiseverkehrskaufmann. Seit 1994 arbeitet er
als Expeditionsleiter und Kreuzfahrtdirektor
an Bord von Expeditionsschiffen, Ozeanriesen
und Flusskreuzfahrtschiffen.
Dabei lernte er über 115 Länder kennen – nicht
nur die klassischen Kreuzfahrtziele, sondern
auch entfernte Gebiete abseits der Touristenpfade. Jan umrundete mit dem Schiff die Erde, bereiste die europäischen Flüsse wie Rhein, Main und
Donau, durchquerte Russland von St. Petersburg
bis nach Moskau und Rostov am Don sowie Europa von Norwegen über die Ostsee bis zum Mittelmeer, schipperte über den Sankt-Lorenz-Strom zu
den Großen Seen in Nordamerika. Jan befuhr den
Amazonas ebenso wie den Orinoco, um danach
Spitzbergen, Kamtschatka, Tschukotka und die Beringsee von den Kurilen bis zur Wrangelinsel in der
Tschuktschensee zu erkunden. Auch durchfuhr er
die Nordwestpassage, wobei er Ellesmere Island
und Grönland passierte. Expeditionen brachten ihn
nach Papua-Neuguinea und in den Süd-Pazifik, zu
den Fidschi Inseln und der Osterinsel.
Er unternahm über 30 Reisen in die Antarktis, darunter eine halbe Umschiffung des Kontinents von
Neuseeland über das Rossmeer bis zur Antarktischen Halbinsel. Jan war 22 Mal am Nordpol bei 90°
Nord, am „Top of the World”.
Zu den Hobbys von Jan Bryde gehört das Fotografieren. Die Fotografie in Verbindung mit seinen Reiseerfahrungen bietet auch die Grundlage für viele
seiner Vorträge, die sich auf einem hohen, digitalen
Niveau bewegen. Außerdem werden seine fantastischen Fotos immer wieder gerne von Kreuzfahrtgesellschaften und internationalen Reiseunternehmen
als Bildmaterial oder für Postkarten genutzt.
Jan Bryde spricht fließend Deutsch, Englisch, Spanisch und Französisch und verfügt über gute niederländische und dänische Sprachkenntnisse.
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Leistungen & Preise
14 Tage Reise
ÜBRIGENS
14.06. - 27.06.2017 & 25.06. - 08.07.2017
Auch geteilte
Kabinen buchbar!
14.06. - 27.06.2017 & 25.06. - 08.07.2017
Linienflug ab Deutschland über Moskau nach Murmansk und zurück
Katalogpreis
2-Bett Standardkabine
27.790,- €
1 Übernachtung vor der Expedition in Murmansk
Minisuite
31.390,- €
1 Übernachtung nach der Expedition in Moskau (optional)
Juniorsuite
37.790,- €
Charterflug von Helsinki nach Murmansk und zurück
Grandsuite
38.690,- €
Alle Landgänge, Zodiacfahrten und Helikopterflüge während der Expeditions-Kreuzfahrt
Arktikasuite
41.390,- €
Victorysuite
42.290,- €
Einzel (2-Bett Standardkabine)
17.800,- € Zuschlag
11 Nächte Expeditions-Kreuzfahrt inkl. Vollpension
Profesionelle Expeditionsleitung
Erfahrenes, deutsch/internationales Experten-/Lektorenteam an Bord
Wetterfeste Expeditionsjacke
Leih-Gummistiefel für Landgänge
Kabinenservice
Tee, Kaffee und Wasser rund um die Uhr
Transfers zum/vom Charterflug in Helsinki
Erstellung des offiziellen Einladungsschreibens zur Einholung des russischen Visums
Gruppentransfer in Murmansk
Digitales Logbuch mit Fotos der Reise im Anschluss an die Tour
16 | nordpol-reisen.de
Nicht im Reisepreis enthalten:
• Visum für Russland, zweifache Einreise
(ca. € 100 pro Person)
• Persönliche Ausgaben
• Obligatorische Auslandskrankenversicherung
inkl. Rücktransport
• Flughafentransfers in Helsinki
Limitiertes Kontingent - rechtzeitig buchen!
Expeditionsberatung + 49 (0) 50 32 - 801 00 50
Stand 06/2016 Änderungen vorbehalten
Inklusivleistungen der Nordpol-Expedition
2 - Bett Standardkabine
Minisuite
Juniorsuite
Grandsuite
Arktikasuite
Victorysuite
Die 46 Außenkabinen und 18 Suiten bieten den Gästen Komfort, eine
gute Ausstattung und sind sehr geräumig. Auch sonst soll es Ihnen an
nichts mangeln - Dank des Restaurants mit freier Sitzplatzwahl, der Bar,
einer Bibliothek und des Salons, in dem die spannenden Vorträge durch
die fachkundigen Lektoren gehalten werden. Für die Fitness steht Ihnen
ein Innenschwimmbad, eine Sauna, ein Fitnessraum und eine kleine
Sporthalle zur Verfügung.
2-Bett
Standardkabine
(46 Kabinen)
Minisuite
(6 Kabinen)
Juniorsuite
(4 Kabinen)
Verfügt über ein Kojenbett, ein Sofabett, Bad mit
Dusche, TV und DVD - Player, Fenster
Verfügt über einen Wohn- und Schlafbereich,
Bad mit Dusche, TV und DVD - Player, Fenster
Schlaf- und Wohnbereich, Sofabett im Wohnbereich, separates Bad mit Dusche, Kühlschrank, TV
und DVD - Player, Kaffeemaschine, Fenster
Grandsuite
(1 Kabine)
Großer Schlaf- und Wohnbereich, Sofabett im
Wohnbereich, separates Bad mit Badewanne, Kühlschrank, TV und DVD - Player, Kaffeemaschine,
Fenster
Arktikasuite
(5 Kabinen)
Exklusiver Schlaf- und Wohnbereich, Sofabett im
Wohnbereich, separates Bad mit Badewanne, Kühlschrank, TV und DVD - Player, Kaffeemaschine,
Fenster
Victorysuite
(1 Kabine)
Großer Schlaf- und Wohnbereich, Sofabett im
Wohnbereich, separates Bad mit Badewanne, Kühlschrank, TV und DVD - Player, Kaffeemaschine,
Fenster
- 801 00 50
Expeditionsberatung + 49 (0) 50 32
AGB Poseidon Expeditions Reise- und Zahlungsbedingungen für Buchungen in Deutschland
1. Vertragspartner
Die nachstehenden Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen und regeln die Rechtsbeziehungen des zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter (im
folgenden „Poseidon“ genannt, vgl. auch Ziff. 22) entstehenden Vertragsverhältnisses
zur Durchführung von Pauschalreisen, insbesondere für Schiffskreuzfahrten. Eventuelle
Abweichungen in den jeweiligen Reiseausschreibungen haben Vorrang.
2. Abschluss des Reisevertrages
2.1 Für alle Buchungswege gilt:
a) Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von Poseidon für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der
Buchung vorliegen.
b) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung
durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
c) Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung von Poseidon vom Inhalt der Buchung ab,
so liegt ein neues Angebot von Poseidon vor, an das es für die Dauer von zehn Tagen
gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande,
wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist Poseidon die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt. Die Buchung kann mündlich,
schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt Poseidon den Eingang der Buchung auch
auf elektronischem Weg.
2.2 Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax
erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde Poseidon den Abschluss des
Reisevertrages verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung)
durch Poseidon zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich
nach Vertragsschluss wird Poseidon dem Kunden eine Reisebestätigung schriftlich oder
in Textform übermitteln. Hierzu ist Poseidon nicht verpflichtet, wenn die Buchung weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
2.3 Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet) gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem Kunden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt
erläutert.
b) Dem Kunden stehen zur Korrektur der Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit
zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.
d) Soweit der Vertragstext von Poseidon gespeichert wird, wird der Kunde darüber sowie über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der
Kunde Poseidon den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
f) Dem Kunden wird der Eingang der Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung).
g) Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung) durch Betätigung des Buttons
„zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend der Buchung (Reiseanmeldung). Der
Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung von Poseidon beim Kunden zu Stande, die keiner besonderen Form bedarf und telefonisch, per E-Mail, Fax oder
schriftlich erfolgen kann.
h) Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm, so kommt der Reisevertrag mit Darstellung dieser Buchungsbestätigung zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang der
Buchung bedarf. In diesem Fall wird dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung und
zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt.
2.4 Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Poseidon dem Kunden mit der
Reisebestätigung eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Gleichzeitig erhält
der Kunde seinen Reisepreissicherungsschein gemäß § 651 k BGB. Der Reisevertrag
kommt mit Wirkung für alle in der Anmeldung genannten Teilnehmer und auf Grundlage dieser Reisebedingungen zustande, welche der Kunde mit der Wirkung für
alle von ihm benannten Teilnehmer anerkennt. Sollten dem Kunden die Reise- und
Zahlungsbedingungen bei seiner Reiseanmeldung nicht vorliegen, übersendet Poseidon diese mit der Reisebestätigung/Rechnung. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb
von 10 Tagen den Reise- und Zahlungsbedingungen (bei kurzfristigen Buchungen, das
heißt innerhalb von 28 Tagen vor Reiseantritt, unverzüglich), ist der Reisevertrag zu diesen Bedingungen zustande gekommen. Im Falle des Widerspruchs bleibt der Reisevertrag ohne Einbeziehung der Reise- und Zahlungsbedingungen wirksam.
2.6 Behinderte Kunden müssen bei ihrer Kreuzfahrtanmeldung Poseidon ihre Behinderung mitteilen, damit Poseidon gewährleisten kann, dass die Reise ordnungsgemäß
durchgeführt werden kann (siehe auch Punkt 10.2).
2.7 Besteht bei Reiseantritt eine Schwangerschaft, so ist bis zur 23. Schwangerschaftswoche ein Unbedenklichkeitsattest des Arztes (auf englisch) an Poseidon Frankfurt zu
übersenden und auch zum Check-In mitzubringen.
3. Prospektangaben
Die in diesem Prospekt enthaltenen Angaben sind für Poseidon bindend. Poseidon
kann jedoch vor Vertragsschluss vom Prospekt abweichende Änderungen erklären. Eine
Preisanpassung ist insbesondere aus folgenden Gründen zulässig:
• aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten durch einen Zuschlag auf den Reisepreis jedes Reiseteilnehmers für Kurz-, Mittel- und Langstrecken-Flüge, der Abgaben
für bestimmte Leistungen, wie Hafen oder Flughafengebühren, oder einer Änderung
der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes,
• wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise
nur durch den Einkauf bzw. Übertragung zusätzlicher Kontingente aus anderen Ländern
nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist.
4. Bezahlung
4.1 Die Zahlungen des Kunden sind gemäß § 651 k BGB abgesichert, weil der Kunde
von Poseidon mit der Reisebestätigung den Reisepreissicherungsschein erhalten hat.
Nach Vertragsschluss wird gegen Aushändigung des Reisepreissicherungsscheins eine
Anzahlung in Höhe von 20 % des Reise-preises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird
in jedem Fall 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Reisepreissicherungsschein
übergeben ist.
4.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den
vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Poseidon berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß
Ziffer 9.1 zu belasten.
5. Zug zum Flug
Sofern Sie einen Flug bei Poseidon gebucht haben, ist eine Zugfahrt innerhalb Deutschlands zu Ihrem Abflughafen eingeschlossen, ebenso die Rückfahrt nach Rückkunft des
Fluges. Bitte beachten Sie bei der Planung der Bahnverbindung zur Anreise, dass Sie
mindestens 3 Stunden vor Abflug am Flughafen ankommen.
6. Leistungsumfang
Der Umfang der vertraglichen Leistungen und deren Preis ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der jeweils maßgeblichen Ausschreibung von Poseidon, den Reiseunterlagen, insbesondere der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung.
7. Leistungsänderungen
7.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Poseidon nicht wider
Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Poseidon wird
den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von
dem Änderungsgrund informieren. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unverzüglich unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise
zu verlangen, wenn Poseidon in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den
Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat sein Recht unverzüglich nach
Erklärung von Poseidon über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise
gegenüber Poseidon geltend zu machen.
18 | nordpol-reisen.de
7.2 Über notwendig werdende Änderungen der Fahrtzeiten und/oder der Routen der
Kreuzfahrt, z. B. aus Sicherheits- oder Witterungsgründen, entscheidet allein der für
das Schiff verantwortliche Kapitän. Kurzfristige Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung, des Fluggerätes, der Fluggesellschaft sowie Zwischenlandungen bleiben
ausdrücklich vorbehalten, soweit der Gesamtzuschnitt der Reise dadurch nicht be
einträchtigt wird. Der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise ist dann beeinträchtigt,
wenn deren Wert oder deren Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrage vorausgesetzten Nutzen aufgehoben oder mehr als nur unerheblich gemindert
ist. Dies bestimmt sich vor allem anhand der Reisedauer, der Reisezeit und anhand des
Reisepreises.
8. Preisänderungen/Preiserhöhungen
Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im Falle der Erhöhung der
Beförderungskosten, insbesondere Treibstoffkosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse möglich. Die Preisänderungen werden wie folgt
berechnet:
Bei der Erhöhung der bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere der Treibstoffkosten, kann Poseidon den Reisepreis nach Maßgabe
der nachfolgenden Berechnung erhöhen.
a) Bei einer auf den Sitzplatz/das Kabinenbett bezogenen Erhöhung kann Poseidon vom
Kunden den konkreten Erhöhungsbetrag verlangen.
b) Soweit vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel eine Preiserhöhung
gefordert wird, werden die zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann Poseidon vom Kunden verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder
Flughafengebühren Poseidon gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, auf den jeweiligen Reisepreis entfallenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
Verändern sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Wechselkurse dergestalt, dass sich Kosten für die Reise erhöhen, so ist Poseidon berechtigt, die tatsächlich
hierdurch entstandenen Mehrkosten für die Reise vom Kunden zu fordern.
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem Reisetermin
mehr als 4 Monate liegen. Sollte eine Preisänderung erfolgen, wird der Kunde unverzüglich mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises davon in Kenntnis gesetzt. In jedem Fall ist eine Preisänderung nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt möglich,
Preiserhöhungen danach sind nicht mehr zulässig. Bei einer Preiserhöhung von mehr
als 5 % des Reisepreises ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise aus dem Programm
von Poseidon zu verlangen, wenn Poseidon in der Lage ist, dem Kunden eine solche
anzubieten. Der Kunde hat die Rechte unverzüglich nach Erhalt der Erklärung über die
Preiserhöhung Poseidon gegenüber geltend zu machen.
9. Rücktritt durch den Reisegast, Umbuchung und Ersatzreisender
9.1 Rücktritt durch den Reisegast
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Kündigungserklärung sollte aus Beweisgründen grundsätzlich schriftlich erfolgen. Der Nichtantritt
der Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Poseidon.
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt die Reise nicht an, kann Poseidon
Ersatz seiner Aufwendungen und der getroffenen Reisevorkehrungen verlangen. Bei
der Berechnung der Rücktrittspauschalen hat Poseidon gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnliche, mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen
berücksichtigt. Dem Kunden bleibt vorbehalten, Poseidon gegenüber nachzuweisen,
dass ein Schaden nicht oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
In der Regel belaufen sich die Rücktrittskosten, die Poseidon für ihre Reise fordern muss
– jeweils pro Person – auf:
bis 210 Tage vor Reisebeginn: 15 %
ab 209 Tage bis 181 Tage vor Reisebeginn: 30 %
ab 180 Tage bis 91 Tage vor Reisebeginn: 40 %
ab 90 Tage bis 66 Tage vor Reisebeginn: 55 %
ab 65 Tage bis 31 Tage vor Reisebeginn: 70 %
ab 30 Tage bis 7 Tage vor Reisebeginn: 85 %
ab 6 Tage vor Reisebeginn bis am Tage der Anreise oder bei Nichterscheinen : 95 %
Soweit eine oder mehrere Personen aus einer Mehrbettkabine (2 oder mehr Personen)
nicht mehr an einer Reise teilnehmen wollen (Stornierung), so ist die Stornierung der
gesamten Kabine, verbunden mit der Neubuchung für die verbleibenden Reisegäste,
erforderlich. Poseidon wird sich das durch die Verwendung der ursprünglichen Reiseleistung erlangte, sowie evtl. ersparte Aufwendungen, anrechnen lassen.
Bei der Neubuchung einer Kabine zur Einzelbelegung beträgt der Zuschlag, den Poseidon berechnet, 100 % des Kabinenpreises.
9.2 Namensänderung/Ersatzreisende
Bei Änderungen des Namens oder Nennung einer Ersatzperson muss Poseidon Ihnen
die entstehenden Mehrkosten berechnen, inkl. der Mehrkosten seitens Drittanbietern
(Flug, Hotel). Für den Mehraufwand im Hause von Poseidon entsteht in jedem Fall zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 60,– je Reisendem. Als Namensänderung gilt jede Veränderung der Schreibweise des Vor- oder Zunamens.
Eine Änderung des Namens oder Nennung einer Ersatzperson ist bereits vor
Reisebeginn nicht mehr möglich, sofern Poseidon die Namen der Passagiere
dieser Reise in Befolgung der gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen der entsprechenden Reiseländer bereits an die zuständigen Behörden, insbesondere an die Hafen- und Einwanderungsbehörden der im Laufe der geplanten Reise
besuchten Länder gemeldet hat.
Soweit eine solche Änderung nach diesem Zeitpunkt erforderlich ist oder gewünscht
wird, muss die Reise ersatzlos storniert werden. Ferner kann Poseidon dem Eintritt einer
Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht
genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen
entgegenstehen.
9.3 Umbuchung
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Schiffs, des Reisebeginns (Flug), der Unterkunft oder der Beförderungsart
(z. B. Wechsel der Kabinenkategorie, Änderung der Ausreise etc.) besteht nicht. Wird
auf Wunsch des Kunden trotzdem eine Umbuchung vorgenommen, so wird Poseidon
dem Kunden die entstehenden Mehrkosten berechnen. Umbuchungen werden nicht
durchgeführt, wenn sich dadurch der Reisepreis reduziert. Für den Mehraufwand seitens Poseidon entsteht zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von € 20,– pro Person, wenn
der entsprechende Wunsch des Kunden spätestens am 60. Tag vor Kreuzfahrtbeginn
vorliegt und eine entsprechende Änderung möglich ist. Änderungen ab dem 60. Tag
vor Reiseantritt sowie Änderungen zum Zwecke der Preisreduzierung sind nur nach
vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag möglich. Es gelten dann die obigen Rücktrittskostenpauschalen (siehe Ziffer 9.1).
10. Vertragsbeendigung durch den Reiseveranstalter
10.1 Poseidon kann den Reisevertrag kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der
Reise ungeachtet einer Abmahnung von Poseidon nachhaltig stört oder wenn sich der
Kunde in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
10.2 Lässt der geistige oder körperliche Zustand eines Kunden nach dem pflichtgemäßen Ermessen der medizinischen Berater der Poseidon eine Reise bzw. Weiterreise nicht
zu, weil der Kunde reiseunfähig ist oder eine Gefahr für sich selbst oder Dritte darstellt,
kann der Reisevertrag jederzeit gekündigt werden und die weitere Beförderung verweigert werden.
Weiterhin hat Poseidon das Recht, einen Reisevertrag zu kündigen bzw. die Beförderung zu verweigern, soweit Kundinnen bei Reiseantritt die 24. Schwangerschaftswoche
erreicht haben oder während der Reise erreichen würden.
10.3 Soweit der Kunde seine vertragliche Verpflichtung verletzt, Poseidon bereits vor
der Abreise Passdaten zur Weitergabe an die entsprechenden Einreisebehörden zu
übermitteln, kann der Reisevertrag ohne Setzung einer weiteren Frist gekündigt bzw.
die Beförderung verweigert werden.
10.4 Soweit aus den o. g. Gründen ein Reisevertrag von Poseidon gekündigt und eine
weitere Beförderung verweigert wird, so behält Poseidon den Anspruch auf den Reisepreis. Poseidon lässt sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen, die Poseidon aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in
Anspruch genommenen Leistungen erlangt. Für eventuell entstehende Mehrkosten des
Kunden steht Poseidon nicht ein. Insbesondere trägt der Kunde Mehraufwendungen für
einen Rücktransport an seinen Heimatort selbst.
11. Haftungsbeschränkungen des Reiseveranstalters
11.1 Gesetzliche Haftungsbeschränkung
Eine Haftung von Poseidon ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften,
die auf Poseidon und/oder von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen
anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Insbesondere wird die Haftung durch die Verordnung (EG)392/2009 und das Athener Übereinkommens von 1974 über die Beförderung von Reisenden, und ihrem Gepäck auf See
in seiner durch das Protokoll von 2002 geänderten Fassung geregelt, soweit Poseidon
und/oder ein Leistungsträger Beförderer bzw. vertraglicher Beförderer ist.
11.2 Vertragliche Haftungsbeschränkung
Im Übrigen ist eine Haftung von Poseidon für vertragliche Schadensersatzansprüche,
die nicht die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
resultieren sind, sind insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt
(§ 651 h BGB),
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch Poseidon herbeigeführt wird oder
b) soweit Poseidon für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Die Gesamtkosten für die Unterbringung im Falle einer Annullierung der Abfahrt ist für
höchstens 3 Nächte in Höhe von € 80 pro Fahrgast und Nacht beschränkt. Poseidon trägt
die Kosten der Beförderung zwischen dem Hafenterminal und der Unterkunft.
11.3 Haftung für Fremdleistungen
Poseidon haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort
etc.), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung
ausdrücklich und unter Angabe des vermittelnden Vertragspartners als Fremdleistung
eindeutig gekennzeichnet werden.
Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
15. Kündigung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Kunde als auch
Poseidon den Vertrag gemäß § 651 j BGB kündigen.
16. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten
Poseidon wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaft, in denen die Reisen angeboten sind, über die Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor
Reiseantritt unterrichten. Diese sind auch auf unserer Internetseite www.royalcaribbean.de/Visa & Ausweise hinterlegt. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige
Konsulat Auskunft. Diese Informationen gelten ohne Besonderheiten in der Person des
Kunden und eventueller Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit).
Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch den Reiseveranstalter hat
der Kunde die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen.
Entstehen z. B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Reise Schwierigkeiten, die auf das Verhalten des Kunden zurückzuführen sind (z. B. keine Beschaffung
des erforderlichen Visums), so kann der Kunde nicht kostenfrei zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen folgenlos in Anspruch nehmen. Insofern gelten die Bestimmungen
in den Abschnitten „Rücktritt durch den Reisegast, Umbuchungen, Ersatzperson“ und
„Rücktritt durch den Reiseveranstalter“ entsprechend.
Wird eine Pauschalreise gebucht, so ist zur Buchung der Flüge die Angabe der Passdaten
zwingend erforderlich. Die gilt für alle Strecken weltweit.
11.4 Poseidon haftet nicht für Kosten, die dem Kunden durch sein verspätetes Eintreffen am Schiff entstehen, sofern Poseidon die Beförderung zum Schiff nicht vertraglich
geschuldet hat. Dies gilt für Abfahrtshäfen ebenso wie für die unterwegs angelaufenen
Häfen, sofern Landausflüge in eigener Regie und auf eigenes Risiko unternommen
werden. Der Kapitän ist nicht verpflichtet, auf eventuell verspätete Kunden zu warten.
17. Ausführende Fluggesellschaft
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (EuVO 2111/05) verpflichtet Poseidon, den Kunden über die
Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) sämtlicher im Rahmen der gebuchten
Reise zu erbringenden Flüge bei der Buchung zu informieren.
12. Mängelrüge & Voraussetzung bei Kündigung wegen Schlechtleistung
Der Kunde ist verpflichtet, einen aufgetretenen Mangel gegenüber Poseidon unverzüglich anzuzeigen. Vor der Kündigung des Reisevertrages (§ 651 e BGB) muss der Kunde
Poseidon eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung setzen, sofern die Abhilfe nicht
unmöglich ist oder von Poseidon verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung
durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist.
Steht bei der Buchung eine ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennt Poseidon dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen bzw. durchführen. Sobald Poseidon weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, wird Poseidon den Kunden darüber informieren.
13. Ausschlussfristen
Der Kunde ist mit Ansprüchen Poseidon gegenüber ausgeschlossen, soweit er diese
nicht innerhalb der folgenden Fristen möglichst schriftlich gegenüber Poseidon geltend macht, wobei Reisebüros nicht zur Annahme von Anspruchsanmeldungen bevollmächtigt sind.
13.1 Vertragliche Ansprüche
Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche gemäß § 651 c bis 651 f BGB muss der
Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst
schriftlich bei Poseidon geltend machen, es sei denn, der Kunde war an der Einhaltung
der Frist ohne sein Verschulden gehindert.
13.2 Ansprüche aus § 823, 831 BGB (Ansprüche aus unerlaubter Handlung), soweit kein
Personenschaden vorliegt.
Ansprüche aus § 823, 831 BGB (Ansprüche aus unerlaubter Handlung) müssen, soweit es
sich um keinen Personenschaden handelt, innerhalb von einem Monat nach vertraglich
vereinbartem Reiseende möglichst schriftlich Poseidon gegenüber geltend gemacht
werden, es sei denn, der Kunde war an der Einhaltung der Frist ohne sein Verschulden
gehindert.
14. Verjährung
14.1 Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, verjähren in zwei Jahren. Alle übrigen Ansprüche
Schadensersatzansprüche nach §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr.
14.2 Die Verjährung vertraglicher Ansprüche beginnt mit dem Tag, der dem Tag des
vertraglichen Reiseendes folgt.
14.3 Schweben zwischen dem Kunden und Poseidon Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder Poseidon die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.
Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft,
wird Poseidon den Kunden über den Wechsel informieren. Poseidon wird unverzüglich
alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie
möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Liste der Fluggesellschaften, mit denen eine Beförderung nicht zulässig ist, ist über die Internetseite http://ec.europa.eu/
transport/air-ban/list_de.htm abrufbar.
18. Reiserücktrittskostenversicherung
Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Poseidon
empfiehlt dringend, eine solche Versicherung bei Buchung abzuschließen.
19. Datenschutz und Allgemeines
19.1 Die personenbezogenen Daten, die der Kunde Poseidon zur Verfügung stellt,
werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit dies zur Vertragsdurchführung
erforderlich ist.
19.2 Die Einzelheiten der Reiseausschreibung entsprechen dem Stand ihrer Verfassung. Ein Irrtum wird vorbehalten. Insbesondere für Schreib- und Rechenfehler wird
nicht gehaftet. Offensichtliche Rechenfehler berechtigen Poseidon zur Anfechtung
des Reisevertrages. Poseidon haftet nicht für Angaben in Reiseausschreibungen Dritter, auf deren Entstehung sie keinen Einfluss nehmen und deren Richtigkeit sie nicht
überprüfen konnte. Reisebüros sind von Poseidon nicht bevollmächtigt, Zusicherungen
zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Angaben in Prospekten bzw. in
Reiseausschreibungen oder über die Reservierungsbestätigung hinausgehen oder im
Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.
20. Gerichtsstand & Rechtswahl
20.1 Der Kunde kann Poseidon in Hamburg (Deutschland) verklagen.
20.2 Für Klagen von Poseidon gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand
Frankfurt vereinbart.
20.3 Auf das gesamte Rechtsverhältnis, insbesondere auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Poseidon findet deutsches Recht Anwendung. Soweit bei Klagen des Kunden gegen Poseidon im Ausland für die Haftung von Poseidon dem Grunde
nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bzgl. der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden, ausschließlich
deutsches Recht Anwendung, soweit dies rechtlich zulässig ist.
20.4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas
anderes zugunsten des Kunden ergibt oder wenn und insoweit auf den Reisevertrag
anwendbare nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedsstaat der EU, dem der Kunde
angehört, für den Kunden günstiger sind als diese Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
22. Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen dieser Reise- und Zahlungsbedingungen gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus sonstigen Gründen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Reise- und Zahlungsbedingungen sowie die
sonstigen zwischen den Parteien getroffenen vertraglichen Vereinbarungen hiervon
unberührt.
23. Reiseveranstalter
Reiseveranstalter ist Poseidon Expeditions GmbH, Große Elbstr. 42,
Bitte beachten Sie hierzu ergänzend die Angaben bei Ihrer Buchung und den Reiseunterlagen.
Poseidon Expeditions GmbH® ©2014, Poseidon Expeditions GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Die Reise- und Zahlungsbedingungen finden Sie auch im Internet unter www.
poseidonexpeditions.de
TICKET-/UNTERLAGENVERSAND
Die Tickets werden frühestens nach dem Zahlungseingang und spätestens 7 Werktage
vor Abreise versandt. Der Versand erfolgt normalerweise per Post. Für kurzfristigere
Buchungen lassen wir – sofern möglich - das Ticket am Hafen hinterlegen und senden
Ihnen einen Hinterlegungsnachweis per Email. Für den Fall, dass eine Hinterlegung nicht
möglich ist, erfolgt der Versand per Kurier. Die Kosten für eine Hinterlegung oder den
Kurierversand gehen zu Ihren Lasten.
VERSANDKOSTEN
Es werden für den standardmäßigen Postversand der Tickets keine Kosten fällig.
STORNIERUNG
Stornierungen müssen schriftlich per Email, Fax oder Post erfolgen. Es werden mindestens die von den Reedereien erhobenen Stornokosten berechnet.Darüber hinaus
behalten wir uns vor, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von mind. €25,- je Stornierung
in Rechnung zu stellen. Die Stornobedingungen der Reedereien finden Sie in den jeweiligen Katalogen, bzw. in deren AGB. Auf Wunsch schicken wir Ihnen diese per Email zu.
UMBUCHUNG
Ein Umbuchungsvorgang kostet bis zu €25,- zuzüglich der eventuell von den Veranstaltern, Leistungsträgern oder den Reedereien erhobenen Gebühren. Umbuchungsaufträge akzeptieren wir nur in schriftlicher Form per Email, Fax oder Post.
VERMITTLERSTATUS
Für alle Buchungen, die bei der Fietz GmbH - Polar-Kreuzfahrten getätigt werden, gilt:
Der Abschluss des Reisevertrages erfolgt zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter, Leistungsträger oder der Reederei. Fietz GmbH - Polar-Kreuzfahrten ist lediglich
der Vermittler gemäß §651ff HGB. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Kunde
mehrere Leistungen zusammen bucht. Für Reisen und touristische Arrangements, bei
denen die Fietz GmbH - Polar-Kreuzfahrten als Eigenveranstalter auftritt (diese werden
gesondert als Eigenveranstaltung ausgewiesen), gelten die in den jeweiligen hierfür
produzierten Prospekten dargestellten Bedingungen. Soweit Leistungen ausländischer
Reedereien, Leistungsträger oder Reiseveranstalter vermittelt werden, kann für diese
Verträge auch ausländisches Recht zur Anwendung gelangen.
PASS- UND VISUMSVORSCHRIFTEN
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung seiner Reise wichtigen
Vorschriften selbst verantwortlich. Im Rahmen unserer Beratung geben wir gern Auskunft über solche Vorschriften, können jedoch keine Haftung für die Richtigkeit dieser
Aussagen – insbesondere der Visumsbestimmungen – übernehmen. Wir verweisen auf
die Homepage des Auswärtigen Amts und die konsularischen Vertretungen der betreffenden Länder.
AGB Vermittler: Fietz GmbH
ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES
Mit Ihrer Buchung per Email, Fax oder Brief bieten Sie uns verbindlich den Abschluss
eines Reisevertrages an. Dieser kommt mit unserer Bestätigung entweder per Email,
Fax oder Post zustande. Dem Reisevertrag zugrunde liegen die Reisebedingungen des
jeweiligen Veranstalters, die Sie im entsprechenden Katalog finden. Auf Wunsch senden wir Ihnen diese auch per Email zu. Mit Ihrer Buchung erkennen Sie die Reisebedingungen des genannten Reiseveranstalters an. Die vertragliche Pflicht der Fietz GmbH
- Polar-Kreuzfahrten ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Beförderungleistung. Die Erbringung der gebuchten Leistungen als solche ist nicht Bestandteil der
Pflichten von der Fietz GmbH - Polar- Kreuzfahrten.
RECHNUNGEN
Buchungsbestätigungen und Rechnungen werden generell nur per Email oder per Fax
versandt. Ein Postversand ist nur für Reiseunter-lagen wie Tickets vorgesehen.
BEZAHLUNG
Sie können per Überweisung oder bar bezahlen. Nach erfolgter Buchung erhalten Sie
innerhalb weniger Tage per Email eine Buchungsbestätigung und Rechnung. Hierin sind
der Gesamtbetrag und der Anzahlungsbetrag ausgewiesen. Eine Anzahlung wird generell bei allen Buchungen fällig. Generell gilt ein Zahlungsziel von 6 Wochen vor Abreise
als vereinbart, sofern seitens des Veranstalters keine abweichenden Bedingungen gelten. Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Buchung kostenpflichtig stornieren können wenn:
A) Ihre Zahlung nicht spätestens 7 Tage nach dem auf der Rechnung angegbenen Zahlungsziel auf unserem Konto eingegangen ist, oder B) Sie bei kurzfristigen Buchungen
keinen Zahlungsnachweis in Form eines von der Bank gestempelten und unterschriebenen Belegs per Fax beibringen.
VERSICHERUNGEN
Bitte beachten Sie, dass auf allen Expeditonskreuzfahrten eine Auslandsreisekrankenversicherung mit Flugrettung obligatorisch ist. Sie können bei der Fietz GmbH - PolarKreuzfahrten alle Reiseversicherungen abschließen. Die Versicherungsleistung tritt
erst durch die schriftliche Bestätigung des Versicherungsabschlusses durch uns per
Email oder Fax in Kraft. Für Buchungen, die ab 16 Tage vor der Abreise getätigt werden,
übernehmen wir keine Gewähr bezüglich der Möglichkeit eines erfolgreichen Versicherungsabschlusses.
MITWIRKUNGSPFLICHT DES KUNDEN
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Richtigkeit der von ihm gemachten Angaben verantwortlich. Wir antworten in der Regel
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