Sehr geehrte Studienbewerberin, sehr geehrter Studienbewerber, die Universität Augsburg freut sich über Ihre Bewerbung. Sie sind ein sogenannter Regelfall und müssen deshalb keinen schriftlichen Antrag auf Zulassung einreichen. Ihre Angaben können Sie im Kontrollblatt überprüfen. Bitte reichen Sie das Kontrollblatt nicht ein. Ihre Bewerbung wird zeitnah in den Status ‚gültig‘ gesetzt, dies können Sie nach einer erneuten Anmeldung selbst überprüfen. Sollten Sie einen Fehler gemacht oder etwas vergessen haben, müssen Sie wie folgt vorgehen: • Persönliche Daten müssen über hochschulstart.de geändert werden. • Daten zur Hochschulzugangsberechtigung können im bereits vorhandenen Antrag geändert werden. Für alle weiteren Änderungen müssen Sie Ihren bisherigen Antrag zurückziehen und einen neuen Antrag stellen. Ein bereits abgegebener Antrag kann nicht mehr geändert werden. Bitte bedenken Sie, dass Sie sich nur für einen N.C.-Studiengang bewerben können (Ausnahme: erstes und höheres Semester im selben Studiengang). Schicken Sie uns bitte vorab keine losen Abiturzeugnisse oder sonstigen Unterlagen über Praktika, ehrenamtliches Engagement etc. zu. Ihre Unterlagen werden erst bei der Immatrikulation geprüft. Nähere Informationen dazu erhalten Sie im Falle einer Zulassung auf Ihrem Zulassungsbescheid. Bitte beachten Sie nachstehende Verfahrensweise bei Zulassung oder Ablehnung: Zulassungsbeschränkte Studiengänge, die über hochschulstart.de vergeben werden (DoSV-Studiengänge): Bei jeder Statusänderung erhalten Sie eine E-Mail. Zulassungsangebote werden über hochschulstart.de ausgesprochen. Falls Sie ein Zulassungsangebot annehmen, werden Sie über die weitere Vorgehensweise und die Immatrikulation an der Universität Augsburg informiert. Ablehnungsbescheide werden von hochschulstart.de nach Beendigung der Koordinierungsphase 2 versandt. Zulassungsbeschränkte Studiengänge, die über die Universität Augsburg vergeben werden: Anfang August erhalten Sie per E-Mail Bescheid, ob Sie zugelassen wurden. Dann können Sie Ihren Antrag auf Einschreibung ausdrucken und ggf. die Einschreibung vornehmen. Erhalten Sie eine Absage, besteht weiterhin die Möglichkeit, dass Sie zu einem späteren Zeitpunkt in einem evtl. stattfindenden Nachrückverfahren noch zugelassen werden. Zudem können Sie sich noch für einen zulassungsfreien Studiengang über http://www.uni-augsburg.de/einrichtungen/studentenkanzlei/bewerbung/ zu bewerben. Seite 1 von 2 Informationen, wenn Sie bereits an der Universität Augsburg immatrikuliert sind: Sollten Sie bereits zum Zeitpunkt einer evtl. Zulassung für einen anderen Studiengang bei der Universität Augsburg immatrikuliert sein, können Sie in der im Zulassungsbescheid genannten Frist die Umschreibung unter Vorlage dieses Bescheides und des Antrags auf Studiengangwechsel beantragen, Rückmeldung vorausgesetzt . Sollten Sie bereits zum Zeitpunkt einer evtl. Zulassung für einen anderen Studiengang bei der Universität Augsburg immatrikuliert sein und Ihr bisheriges Studium an der Universität Augsburg weiterführen wollen, zugleich sich aber auch für den neuen Studiengang einschreiben wollen, reichen Sie den Antrag auf Doppelstudium in der im Zulassungs-bescheid genannten Frist in der Studentenkanzlei ein, Rückmeldung vorausgesetzt . Bitte bewahren Sie auch im Fall einer Absage alle Dokumente gut auf, Sie benötigen solche Unterlagen u. U. noch für andere Behörden (z. B. für die Familienkasse-/Kindergeld). Seite 2 von 2
© Copyright 2024 ExpyDoc