Bitte beachten Sie nachstehende Verfahrensweise bei Zulassung

Sehr geehrte Studienbewerberin,
sehr geehrter Studienbewerber,
die Universität Augsburg freut sich über Ihre Bewerbung. Sie sind ein sogenannter
Regelfall und müssen deshalb keinen schriftlichen Antrag auf Zulassung einreichen.
Ihre Angaben können Sie im Kontrollblatt überprüfen. Bitte reichen Sie das Kontrollblatt
nicht ein.
Ihre Bewerbung wird zeitnah in den Status ‚gültig‘ gesetzt, dies können Sie nach einer
erneuten Anmeldung selbst überprüfen.
Sollten Sie einen Fehler gemacht oder etwas vergessen haben, müssen Sie wie folgt
vorgehen:
• Persönliche Daten müssen über hochschulstart.de geändert werden.
• Daten zur Hochschulzugangsberechtigung können im bereits vorhandenen Antrag geändert werden.
Für alle weiteren Änderungen müssen Sie Ihren bisherigen Antrag zurückziehen und
einen neuen Antrag stellen. Ein bereits abgegebener Antrag kann nicht mehr geändert
werden.
Bitte bedenken Sie, dass Sie sich nur für einen N.C.-Studiengang bewerben können
(Ausnahme: erstes und höheres Semester im selben Studiengang). Schicken Sie
uns bitte vorab keine losen Abiturzeugnisse oder sonstigen Unterlagen über Praktika,
ehrenamtliches Engagement etc. zu.
Ihre Unterlagen werden erst bei der Immatrikulation geprüft. Nähere Informationen dazu
erhalten Sie im Falle einer Zulassung auf Ihrem Zulassungsbescheid.
Bitte beachten Sie nachstehende Verfahrensweise bei Zulassung oder
Ablehnung:
Zulassungsbeschränkte Studiengänge, die über hochschulstart.de vergeben
werden (DoSV-Studiengänge):
Bei jeder Statusänderung erhalten Sie eine E-Mail. Zulassungsangebote werden
über hochschulstart.de ausgesprochen. Falls Sie ein Zulassungsangebot annehmen,
werden Sie über die weitere Vorgehensweise und die Immatrikulation an der Universität
Augsburg informiert. Ablehnungsbescheide werden von hochschulstart.de nach
Beendigung der Koordinierungsphase 2 versandt.
Zulassungsbeschränkte Studiengänge, die über die Universität Augsburg
vergeben werden:
Anfang August erhalten Sie per E-Mail Bescheid, ob Sie zugelassen wurden. Dann
können Sie Ihren Antrag auf Einschreibung ausdrucken und ggf. die Einschreibung
vornehmen.
Erhalten Sie eine Absage, besteht weiterhin die Möglichkeit, dass Sie zu einem
späteren Zeitpunkt in einem evtl. stattfindenden Nachrückverfahren noch zugelassen
werden.
Zudem können Sie sich noch für einen zulassungsfreien Studiengang über
http://www.uni-augsburg.de/einrichtungen/studentenkanzlei/bewerbung/
zu bewerben.
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Informationen, wenn Sie bereits an der Universität Augsburg
immatrikuliert sind:
Sollten Sie bereits zum Zeitpunkt einer evtl. Zulassung für einen anderen
Studiengang bei der Universität Augsburg immatrikuliert sein, können Sie in der
im Zulassungsbescheid genannten Frist die Umschreibung unter Vorlage dieses
Bescheides und des Antrags auf Studiengangwechsel beantragen, Rückmeldung
vorausgesetzt .
Sollten Sie bereits zum Zeitpunkt einer evtl. Zulassung für einen anderen Studiengang
bei der Universität Augsburg immatrikuliert sein und Ihr bisheriges Studium an der
Universität Augsburg weiterführen wollen, zugleich sich aber auch für den neuen
Studiengang einschreiben wollen, reichen Sie den Antrag auf Doppelstudium in der
im Zulassungs-bescheid genannten Frist in der Studentenkanzlei ein, Rückmeldung
vorausgesetzt .
Bitte bewahren Sie auch im Fall einer Absage alle Dokumente gut auf, Sie
benötigen solche Unterlagen u. U. noch für andere Behörden (z. B. für die
Familienkasse-/Kindergeld).
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