KLARTEXT 38

KLARTEXT
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03.07. 2016
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Mail vom 01.07.2016 an die Ruhegehaltskasse (Stiftung) für Beschäftigte der DAG
Betreff: Anpassung Ruhegehalt
Sehr geehrte Kollegin Lüßenhop, liebe Sabine,
das Schreiben von Achim Schäfer vom 29.06.2016 empfinde ich als Provokation.
Es hat mit den Zusagen und dem Selbstverständnis aus der „DAG-Zeit“ nichts zu
tun. Ich selbst war einige Jahre im Vorstand bzw. Mitgliederversammlung der
Ruhegehaltskasse und auch einige Jahre im Gesamtbetriebsrat der DAG, im
Gesamtbetriebsausschuss, in der Verhandlungskommission und im Ausschuss für
die Ruhegehaltskasse. Viele Jahre auch Bundessprecher der Bezirksleiter der
DAG. Insoweit traue ich mir schon ein eigenes, realistisches Urteil zu, was
vereinbart, zugesagt und zwischen den Betriebsparteien auch unstreitig war.
Es hat sicher wenig Sinn hier alles noch einmal zu wiederholen, was schon gesagt,
geschrieben und ausgetauscht ist, ohne das es eine Veränderung der Haltung von
ver.di oder der Ruhegehaltskasse gegeben hat. ver.di hat zu „meiner Ruhegehaltskasse“ nichts beigetragen. ver.di ist auch nicht zuständig für Entscheidungen
„meiner Ruhegehaltskasse“ und die DAG-Ruhegehaltskasse hat auch nichts mit
der wirtschaftlichen Lage von ver.di zu tun. Verfehlte Finanzpolitik, verkehrte
Verbandsstrukturen und kein Konzept es nachhaltig zu ändern mag es geben, aber
die Stiftung Ruhegehaltskasse war nicht dazu bestimmt, ver.di „zu retten“ sondern
dazu, mir im Rentnerdasein ein Auskommen zu sichern bzw. den Lebensstandard
abzusichern. Ich habe 40 Jahre darauf vertraut und stehe nun da und muss
hinnehmen, dass Schreiben versandt werden, die ich als unverschämte
Provokation empfinde.
Ich verstehe auch nicht, dass Ihr, die Verantwortlichen der Ruhegehaltskasse, alles
hinnehmt, obwohl Ihr es doch besser wissen müsstet und Eure Rentner schützen
solltet vor der Willkür von ver.di.
Ich bestreite entschieden, dass die Anpassung zu Recht unterblieben ist und
widerspreche hiermit ausdrücklich. Die wirtschaftliche Lage von ver.di hat nichts
mit meinem Rechtsanspruch auf Anpassung aus der Ruhegehaltskasse zu tun.
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