ISSN 07245165 Kerbe 3 2016 Forum für soziale Psychiatrie August September Oktober 34. Jahrgang THEMENSCHWERPUNKT Prävention und Präventionsgesetz Prävention in der sozialpsychiatrischen Arbeit Ambivalenzen und erste Ansätze I N H A LT K E R B E 3 | 20 16 3 Editorial 4Themenschwerpunkt Prävention Tomas Steffens, Anja Dieterich, Seite 4 Das Präventionsgesetz Grundsätze und Kritik Tomas Steffens, Seite 8 Von der Erbgesundheit zum Selbst als Risiko Entwicklungslinien der Prävention in der Psychiatrie Viola Balz, Seite 12 Erfahrungen aus der Suchtprävention Lernfeld für die Gemeindepsychiatrie Knut Kiepe, Theo Wessel, Seite 15 Betriebliche Prävention Chancen und Risiken Karsten Groth, Seite 19 2 Im Aufwind Unterstützung für Kinder psychisch erkrankter Eltern und deren Familien Kirsten Wolf, Seite 23 Gute Präventionsansätze Aus der Sicht von Psychiatrieerfahrenen und Angehörigen Benno Rehn, Seite 25 Ganzheitliche Gesundheitssorge in der Sozialpsychiatrie Warum uns das Präventionsgesetz interessieren könnte Andrea Krainhöfer, Seite 28 Ergotherapie meets EX-IN Ansätze zur Sekundär- und Tertiärprävention – Beteiligung psychiatrieerfahrener Genesungsbegleiter in der Ergotherapie Sabine Joel, Klaus Pies, Seite 31 33Spectrum Ermordet und von aller Welt verlassen Zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus Götz Aly, Seite 33 Geschichtsschreibung „von unten“ Über den Aufbau des Biographischen Archivs der Psychiatrie Burkhart Brückner im Gespräch mit Bettina Jahnke, Seite 37 40Kontrovers Debatte im Nachklang der Psychiatrie-Tagung 2016 Rückblick: Wolfgang Bayer. Ein offener Brief: Jasna Russo. Stellungnahme: Tilman Steinert, Hans-Joachim Salize, Harald Dreßing, Hans-Georg Juckel, Ingmar Steinhart. 44Nachrichten 46 Termine EDITORIAL Liebe Leserin, lieber Leser Von den meisten unbemerkt, ist das Präventionsgesetz im letzten Jahr am 17.07.2015 in Kraft getreten. Nach mehrmaligen Anläufen und jahrelangen Auseinandersetzungen ist es gelungen, neben Behandlung und Rehabilitation eine weitere Säule der gesundheitlichen Unterstützung gesetzlich zu normieren. In den vorausgehenden Regierungsperioden sind bereits mehrfach Anläufe zu einem Präventionsgesetz unternommen worden, die dann allerdings am Ende der Legislaturen im Wahlkampf versandeten. Vor diesem Hintergrund kann die Verabschiedung des Präventionsgesetzes für sich schon als Erfolg bezeichnet werden. Dass Prävention ein wichtiges Thema für die Gesundheitserhaltung und – versorgung sowohl des Einzelnen als auch der Allgemeinheit ist, leuchtet zumindest jedem Menschen ein, der noch durch Fernsehspots des letzten Jahrtausends kernsozialisiert wurde wie „Die Feuerwehr hilft – Vorbeugen musst du“ (NDR 1991). Prävention so verstanden ist in der Vermutung begründet, dass die eigenen Handlungen einen erheblichen Einfluss auf zukünftige – auch gesundheitliche – Risiken haben werden. Damit ist die persönliche Verantwortung jedes Einzelnen angesprochen. Dass aber nicht nur das Verhalten von Menschen, sondern auch ihre Lebensverhältnisse Gesundheit und Wohlergehen beeinflussen, liegt zwar auch auf der Hand, wie dies in Theorie und Praxis jedoch zu gestalten ist, dass die persönliche Autonomie gesichert als auch gesundheitliche Ungleichheit verringert wird kann, ist durchaus strittig. Dies drückt sich aus in unterschiedlichen Gewichtungen zwischen Verhaltens- und Verhältnisprävention. Nur auf die Vermeidung von gesundheitlichen und anderen Lebensrisiken abzuheben, wäre eine unzulässige Verengung der Aufgaben von Prävention. Auch die Milderung von Beeinträchtigungen ist eine präventive Aufgabe. Damit ist Prävention ein Auftrag vor jeder Erkrankung mit dem Ziel, das Erkrankungsrisiko zu minimieren, ein Auftrag während der Erkrankung mit dem Ziel der Schädigungsreduktion und letztlich ein Auftrag nach der Erkrankung mit den Zielen, die Krankheitsfolgen oder ein Wiedererkrankungsrisiko zu minimieren. Es gibt im Zusammenhang mit dem Präventionsgesetz einiges zu sichten. Insgesamt soll das Themenheft Prävention selbst präventiv wirken und dabei helfen, dass der Diskurs um dieses neue Gesetz nicht einfach an der (Gemeinde-)Psychiatrie vorbeigeht. Es soll zum einen Überblicke über das komplexe Thema leisten und das neue Gesetz vorstellen Natürlich ist der Zusammenhang zwischen Psychiatrie und Prävention zentral. Und der Einblick in einige besondere Arbeitsfelder darf nicht fehlen. Praxis und Praxisbeispiele sind besonders anschlussfähig und lehrreich für viele Arbeitszusammenhänge. Deshalb sollen entsprechende Projekte und Maßnahmen in diesem Heft ausreichend Raum finden. Ein besonders wichtiges Thema im Zusammenhang mit der Prävention und dem neuen Gesetz ist die Beziehung zwischen Salutogenese und betrieblicher Prävention. Das Themenheft kann natürlich nur die Umrisse des Themas skizzieren, aber vielleicht dennoch Anlass für eine intensivere Befassung in der Praxis sein. In diesem Sinne wünschen wir eine anregende Lektüre. Katharina Ratzke Johannes Peter Petersen Tomas Steffens 3
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