und Editorial

ISSN 07245165
Kerbe
3
2016
Forum für
soziale Psychiatrie
August
September
Oktober
34. Jahrgang
THEMENSCHWERPUNKT
Prävention und
Präventionsgesetz
Prävention in der sozialpsychiatrischen Arbeit
Ambivalenzen
und erste Ansätze
I N H A LT K E R B E 3 | 20 16
3 Editorial
4Themenschwerpunkt
Prävention
Tomas Steffens, Anja Dieterich,
Seite 4
Das Präventionsgesetz
Grundsätze und Kritik
Tomas Steffens, Seite 8
Von der Erbgesundheit
zum Selbst als Risiko
Entwicklungslinien der Prävention
in der Psychiatrie
Viola Balz, Seite 12
Erfahrungen aus der
Suchtprävention
Lernfeld für die Gemeindepsychiatrie
Knut Kiepe, Theo Wessel, Seite 15
Betriebliche Prävention
Chancen und Risiken
Karsten Groth, Seite 19
2
Im Aufwind
Unterstützung für Kinder psychisch
erkrankter Eltern und deren Familien
Kirsten Wolf, Seite 23
Gute Präventionsansätze
Aus der Sicht von Psychiatrieerfahrenen und Angehörigen
Benno Rehn, Seite 25
Ganzheitliche Gesundheitssorge in der Sozialpsychiatrie
Warum uns das Präventionsgesetz
interessieren könnte
Andrea Krainhöfer, Seite 28
Ergotherapie meets EX-IN
Ansätze zur Sekundär- und Tertiärprävention – Beteiligung psychiatrieerfahrener Genesungsbegleiter in der
Ergotherapie
Sabine Joel, Klaus Pies, Seite 31
33Spectrum
Ermordet und von aller Welt
verlassen
Zum Gedenken an die Opfer des
Nationalsozialismus
Götz Aly, Seite 33
Geschichtsschreibung „von
unten“
Über den Aufbau des Biographischen
Archivs der Psychiatrie
Burkhart Brückner im Gespräch mit
Bettina Jahnke, Seite 37
40Kontrovers
Debatte im Nachklang der
Psychiatrie-Tagung 2016
Rückblick: Wolfgang Bayer.
Ein offener Brief: Jasna Russo.
Stellungnahme: Tilman Steinert,
Hans-Joachim Salize, Harald
Dreßing, Hans-Georg Juckel, Ingmar
Steinhart.
44Nachrichten
46 Termine
EDITORIAL
Liebe Leserin,
lieber Leser
Von den meisten unbemerkt, ist das
Präventionsgesetz im letzten Jahr am
17.07.2015 in Kraft getreten. Nach
mehrmaligen Anläufen und jahrelangen Auseinandersetzungen ist es
gelungen, neben Behandlung und
Rehabilitation eine weitere Säule der
gesundheitlichen Unterstützung gesetzlich zu normieren. In den vorausgehenden Regierungsperioden sind
bereits mehrfach Anläufe zu einem
Präventionsgesetz unternommen worden, die dann allerdings am Ende der
Legislaturen im Wahlkampf versandeten. Vor diesem Hintergrund kann die
Verabschiedung des Präventionsgesetzes für sich schon als Erfolg bezeichnet
werden.
Dass Prävention ein wichtiges Thema
für die Gesundheitserhaltung und –
versorgung sowohl des Einzelnen als
auch der Allgemeinheit ist, leuchtet
zumindest jedem Menschen ein, der
noch durch Fernsehspots des letzten
Jahrtausends kernsozialisiert wurde
wie „Die Feuerwehr hilft – Vorbeugen
musst du“ (NDR 1991). Prävention so
verstanden ist in der Vermutung begründet, dass die eigenen Handlungen
einen erheblichen Einfluss auf zukünftige – auch gesundheitliche – Risiken
haben werden. Damit ist die persönliche Verantwortung jedes Einzelnen
angesprochen. Dass aber nicht nur das
Verhalten von Menschen, sondern auch
ihre Lebensverhältnisse Gesundheit und
Wohlergehen beeinflussen, liegt zwar
auch auf der Hand, wie dies in Theorie
und Praxis jedoch zu gestalten ist, dass
die persönliche Autonomie gesichert
als auch gesundheitliche Ungleichheit
verringert wird kann, ist durchaus
strittig. Dies drückt sich aus in unterschiedlichen Gewichtungen zwischen
Verhaltens- und Verhältnisprävention.
Nur auf die Vermeidung von gesundheitlichen und anderen Lebensrisiken
abzuheben, wäre eine unzulässige Verengung der Aufgaben von Prävention.
Auch die Milderung von Beeinträchtigungen ist eine präventive Aufgabe.
Damit ist Prävention ein Auftrag vor
jeder Erkrankung mit dem Ziel, das
Erkrankungsrisiko zu minimieren, ein
Auftrag während der Erkrankung mit
dem Ziel der Schädigungsreduktion
und letztlich ein Auftrag nach der
Erkrankung mit den Zielen, die Krankheitsfolgen oder ein Wiedererkrankungsrisiko zu minimieren.
Es gibt im Zusammenhang mit dem
Präventionsgesetz einiges zu sichten.
Insgesamt soll das Themenheft Prävention selbst präventiv wirken und
dabei helfen, dass der Diskurs um dieses neue Gesetz nicht einfach an der
(Gemeinde-)Psychiatrie vorbeigeht. Es
soll zum einen Überblicke über das
komplexe Thema leisten und das neue
Gesetz vorstellen Natürlich ist der Zusammenhang zwischen Psychiatrie und
Prävention zentral. Und der Einblick
in einige besondere Arbeitsfelder darf
nicht fehlen. Praxis und Praxisbeispiele
sind besonders anschlussfähig und
lehrreich für viele Arbeitszusammenhänge. Deshalb sollen entsprechende
Projekte und Maßnahmen in diesem
Heft ausreichend Raum finden. Ein
besonders wichtiges Thema im Zusammenhang mit der Prävention und dem
neuen Gesetz ist die Beziehung zwischen Salutogenese und betrieblicher
Prävention.
Das Themenheft kann natürlich nur die
Umrisse des Themas skizzieren, aber
vielleicht dennoch Anlass für eine intensivere Befassung in der Praxis sein.
In diesem Sinne wünschen wir eine
anregende Lektüre.
Katharina Ratzke
Johannes Peter Petersen
Tomas Steffens
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