90841 Antrag Internationale

Antrag
Gütertransportversicherung
Antrag auf Internationale
­Gütertransportversicherung
Neuantrag
1. Vermittler
Bedarfsermittlung
Org.-Bereich
Vermittler-Nr. bzw. OD/Bezirk
Anteil
2. VermittlerOD/Bezirk
Anteil
AbweichenderOD/Bezirk
Betreuer
Inkassoart
Partnerinfofeld (PIF)/Kooperationspartner
Veränderungsantrag
Für HaustarifAngest.Kz. Firmen-Nr.Personal-Nr.
Aufzuhebende Verträge
Hinweis zu den
Folgen einer
vorvertraglichen
Anzeigepflicht­
verletzung
Sämtliche Fragen des Antrages müssen deutlich, vollständig und wahrheitsgemäß durch den Antragsteller beantwortet werden. Bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der Anzeigepflicht können wir ganz oder teilweise leistungsfrei sein. Bei fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht können wir das Recht zur
rückwirkenden Vertragsanpassung haben (z. B. Beitragsanpassung/Leistungsausschluss) oder den Versicherungsvertrag kündigen. Ein Vertragsanpassungsrecht
beschränkt auf den Beginn der laufenden Versicherungsperiode oder Kündigungsrecht, kann auch im Falle einer schuldlosen Verletzung der Anzeigepflicht
­bestehen. Hierzu verweisen wir ausdrücklich auf unsere Belehrung „Mitteilung nach § 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen
Anzeigepflicht“ (siehe Folgeseite nach Unterschriftenzeile zum Antrag).
Änderungen zu vorstehenden Angaben, die sich vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung ergeben, sind unverzüglich dem Versicherer mitzuteilen.
Bei ist
­Zutreffendes
­anzukreuzen
Ist der/die Antragsteller/in bereits
Kunde/Kundin bei unserer Gesellschaft?
ja
nein
Persönliche
Daten
Herr
Frau
Firma
ohne Anrede
Kundennummer:
Name
Vorname, Titel
Zusatzzeile
Straße, Haus-Nr.
Postleitzahl
Telefon-Nr.
Staatsangehörigkeit
Wohnort
privat
Selbstständig?
D
SEPALastschrift­
mandat
Versicherungsschein-Nr. unserer Gesellschaft:
ja
dienstlich
Derzeitige Tätigkeit/Beruf/Branche
Telefax
Umsatzsumme (Vorjahr) in €
nein
Mandat für wiederkehrende Zahlungen
Mandatsreferenznummer wird separat mitgeteilt
Gläubigeridentifikation
DE 51 ZZZ 000000 28636
Ich/Wir ermächtige/n die Generali Lebensversicherung AG*, Beiträge von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich/weisen wir
mein/unser Kreditinstitut an, die von der Generali Lebensversicherung AG* auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann/Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, bei meinem/unserem Kreditinstitut die Erstattung des
belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
IBANBIC
D E
Name des Kreditinstituts
Ort
Datum
Unterschrift des/der Kontoinhabers/in
Bitte nur ausfüllen, wenn der Versicherungsnehmer/Antragsteller nicht der o.g. Kontoinhaber ist.
Name, Straße und Hausnummer, Land, Postleitzahl und Ort
* Das Beitragsinkasso für Lebens- und Sachversicherungen wird von der Generali Lebensversicherung AG vorgenommen.
Vertragsbeginn
Vertragsdauer
Zahlungsweise
Versicherungsbeginn 12 Uhr
Hinweis und
Vertragsgrundlagen
Versicherungsschutz wird auf Grundlage der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (DTV-Güterversicherungsbedingungen 2000 – volle Deckung;
Bestim­mun­gen für die laufende Versicherung; Merkblatt für den Schadenfall; Bergungs- und Beseitigungskkostenklausel) sowie den weiteren ver­
einbarten Klauseln und Besonderen Versicherungsbedingungen gewährt. Eine detaillierte Übersicht welche Bedingungen, Klauseln und sonstigen
Bestimmungen vereinbart wurden, werden wir Ihnen mit dem Versicherungsschein zukommen lassen. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie eine detaillierte
Übersicht der maßgeblichen Vertrags­grund­lagen bereits vor Vertragsschluss wünschen.
Güter
1. Welche Güter werden transportiert? (Keine Sammelbegriffe verwenden und, sofern vorhanden, Prospekte beifügen)
Verpackung
2. Art der Verpackung
Laufzeit: max. 1 Jahr (länger nicht möglich)
Weicht der angegebene Ablauf von der angegebenen Dauer ab, so gilt der Ablauf als
vereinbart. Bei mindestens einjähriger Dauer verlängert sich der Vertrag mit Ablauf der
Vertragszeit von Jahr zu Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor dem je­weiligen
1
Ablauf
der anderen Partei eine Kündigung in Textform zugegangen ist.
/2 jährlich mit 3 % Zuschlag
monatlich mit 5 % Zuschlag (nur mit SEPA-Lastschriftmandat möglich)
Versicherungsablauf 12 Uhr
Zahlungsweise:
jährlich
1
/4 jährlich mit 5 % Zuschlag
neugebraucht
Kartons
Kisten
sonstige Umhüllungen:
Werden die Güter in Containern verpackt?
nein
Paletten
Säcke
Fässer
BallenKanister
unverpackt, sofern handelsüblich
ja
Transporte
3. Um welche Art von Transporten handelt es sich?
Bezüge (gekaufte fakturierte Güter) sowie deren Retouren
Versendungen (verkaufte fakturierte Güter) sowie deren Retouren
Zwischentransporte (nicht fakturierte Transporte zwischen einzelnen, eigenen und fremden Betriebsstätten, ausgenommen betriebliche Umzüge)
Direktlieferungen (von Herstellern und/oder Zulieferern zu Kunden des Antragstellers) sowie deren Retouren
Beförderungsmittel
4. Welche Beförderungsmittel kommen in Frage?
eigenes Kraftfahrzeug einschl. Anhänger (es gilt die Kraftfahrzeug-Diebstahlklausel)
fremdes Kraftfahrzeug einschl. Anhänger
Bahn
Paketdienst
Flugzeug
Binnenschiff
Seeschiff (es gilt die DTV-Güter­versicherungsbedingungen Klassifikations- und Altersklausel)
Beiträge
5. Beiträge: (nicht gültig für Veredelungs- und andere Lohnverarbeitungsbetriebe!)
Sonstige Transporte (welche?)
Post
Geltungsbereich: Der Jahresbeitrag richtet sich für jedes einzelne Versicherungsjahr stets nach dem beantragten
Geltungsbereich. (Bitte nur einen Geltungsbereich ankreuzen!)
Bei Exporten nach außereuropäischen Ländern besteht Versicherungsschutz bis „Frei an Bord“ (FOB) europäischer
See- bzw. Flughafen; darüber hinaus gelten die Beitragssätze gemäß Ziffer 6.
Für Importe aus außereuropäischen Ländern sind ebenfalls die Beitragssätze gemäß Ziffer 6. zu beachten.
Jahresvorauszahlungsbeiträge (ohne Versicherungsteuer) in EUR
Deutschland Deutschland und angrenzende Länder Europa innerhalb der geographischen
(Belgien, Dänemark, Frankreich, Luxemburg, Grenzen einschl. der gesamten Türkei
Niederlande, Österreich, Polen, Schweiz und und Zyperns (ausgenommen die Staaten
EUR
Tschechische Republik)
der ehemaligen Sowjetunion)
90841 4/07.2016
Wie hoch ist der jährliche
Umsatz des Unternehmens
(Gesamtwert der ausgehenden
fakturierten und frei verkauften
Güter ohne Mehrwertsteuer)
bis zu
1.000.000 0,44 ‰ 500
0,56 ‰ 750
0,72 ‰1.000
bis zu
2.000.000 0,44 ‰ 550
0,56 ‰ 800
0,72 ‰1.100
bis zu
3.000.000 0,40 ‰ 950
0,52 ‰1.300 0,64 ‰1.500
bis zu
4.000.000 0,40 ‰ 1.3500,52 ‰1.700 0,64 ‰2.200
bis zu
5.000.000 0,36 ‰ 1.7500,48 ‰2.250 0,60 ‰2.900
bis zu
7.500.000 0,32 ‰ 2.0000,44 ‰2.600 0,52 ‰3.200
über
7.500.000Anfrage
Jahresmindest- bis 3.000.000500
beitrag
über3.000.000 1.000
Anfrage
750
1.500
Anfrage
1.000
2.000
6. Sollen Transporte versichert werden nach/von
Jahrestransportwert €
SeeLuft
Beitragssatz
Nordamerika
nein
ja
1,20 ‰0,72 ‰
Mittel- und Südamerika
nein
ja
3,20 ‰1,92 ‰
Asien
nein
ja
2,40 ‰1,44 ‰
jedoch Hongkong, Japan, Singapur und Taiwan
nein
ja
2,00 ‰1,20 ‰
Afrika
nein
ja
2,80 ‰1,68 ‰
Australien und Ozeanien
nein
ja
2,00 ‰1,20 ‰
den Staaten der ehemaligen Sowjetunion
nein
ja
4,40 ‰2,64 ‰
jedoch Estland, Lettland, Litauen
nein
ja
2,40 ‰1,44 ‰
7. Hinweis zur Beitragsberechnung
Übersteigt die Schadenquote des abgelaufenen Versicherungsjahres 50 % wird ein Risikoerschwerniszuschlag von 20 % erhoben. Der Zuschlagsbeitrag wird
rückwirkend auf den Beitrag für das abgelaufene Versicherungsjahr erhoben.
Politische
Risiken
8. Mitversicherung politischer Risiken durch Einschluss der
DTV-Kriegsklausel DTV-Streik- und Aufruhrklausel DTV-Beschlagnahme-Klausel
Für Transporte innerhalb der geographischen Grenzen Europas einschließlich der gesamten Türkei und Zyperns ist der Beitrag für die politischen Risiken im
Umsatzbeitrag enthalten.
Der Beitrag für die sonstigen Staaten und Kriegs-/Krisengebiete richtet sich nach der Tagesquotierung.
Güterfolge- und
reine Vermögensschäden
9.Versicherung von Güterfolge- und reinen Vermögensschäden (es gelten die DTV-Güterversicherungsbedingungen 2000 (DTV-Güter 2000 – Fassung 2008)
Güterfolgeschaden-Klausel und Vermögensschaden-Klausel)
(Versicherungsschutz bis zu einem Höchstentschädigungsbetrag von 100.000 € ist im Umsatzbeitrag enthalten)
Wird eine Anhebung des Höchstentschädigungsbetrages gegen Beitragszuschlag gewünscht für
Güterfolgeschäden
nein
ja
Höchstentschädigung
€
nein
ja
Höchstentschädigung
€
Reine Vermögensschäden
Der Beitrag erhöht sich um die Versicherungsteuer, soweit nicht die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung vorliegen.
Maxima
10.Höchstmöglicher Wert je Transport pro
Transportmittel
€
€
firmeneigenes Kraftfahrzeug (max. 100.000 €)
Postpaket
€
privater Paketdienst
€
feuertechnisch getrenntes Lager
€
transportbedingtes Zwischenlager
€
vom Versicherungsnehmer verfügte Lagerung
€
Lagerdauer über insgesamt 60 Tage
Genaue Adresse des(der) Lager(stätten) – ggf. Beiblatt verwenden (Ab 250.000 € gesonderte Risikobeschreibung erforderlich)
nein
ja,
Tage
Sonstige Risiken
Versicherungsschutz wird auch gewünscht für (Gesonderte Antragsformulare erforderlich)
Ausstellungen/Messen ja
nein Musterkollektionen ja
nein Vorversicherung
Vorschäden
11. Besteht oder bestand in den letzten 3 Jahren bereits eine Versicherung gegen die gleichen Gefahren? Gruppen-Reisegepäck ja
ja
nein
nein
Versicherer,VersicherungsAnschriftSchein-Nr.:
Wer hat gekündigt?
Versicherer
Versicherungsnehmer
Kündigungsgrund:
Schäden in den letzten 3 Jahren?
ja
nein
Anzahl
Art der Schäden
(Bitte ausfüllen, auch wenn keine Vorversicherung bestand; ggf. Beiblatt verwenden)
Schadenhöhe
Hinweis: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie als Antragsteller verpflichtet sind, uns diese Fragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten, da
wir die Angaben im Rahmen der Risikoprüfung benötigen. Zur Überprüfung und Ergänzung Ihrer Angaben kann ein Datenaustausch mit anderen Versicherern
erforderlich werden.
12. Sonstiges
€
Bitte beachten Sie vor Unterzeichnung dieses Antrages die wichtigen Hinweise auf der Rückseite. An diesen Antrag
halte ich mich einen Monat gebunden.
Werbewider­
spruchsrecht
Sie können der Verwendung Ihrer Daten zu Zwecken der Werbung so­wie der Markt- und Meinungsforschung jederzeit ganz oder zum Teil wider­
sprechen. Der Widerspruch ist zu richten an: Generali Versicherung AG, Adenauerring 7, 81737 München. Bei einem Widerspruch per Telefax oder
E-Mail ist der Wider­spruch an die Fax-Nr. 089 5121-1000 bzw. an die E-Mail-Adresse [email protected] zu richten.
Empfangsbestätigung
Ich bestätige, dass ich rechtzeitig vor Unterzeichnung dieses Antrages die der/den beantragten Versicherung/en zugrunde liegenden Allgemeinen Versiche­rungs­­
bedin­gun­gen, Zusatzbedingungen, Besonderen Versicherungsbedingungen und Klauseln, die Kundeninformationen sowie die Hinweise zum Schutz Ihrer Daten
erhalten habe.
Ort und Datum
Unterschrift des Antragstellers
Information zur
Verwendung
Ihrer Daten
Zur Einschätzung des zu versichernden Risikos vor dem Ab­schluss des Versicherungsvertrags sowie zur Abwicklung des Vertragsver­hältnisses, insbesondere
im Leistungsfall, benötigen wir personenbezogene Daten von Ihnen. Zur Förderung der Trans­parenz der Datenverarbeitungen sind die Generali Versicherungen
den sog. „Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft“ beigetreten. Weitere Informationen zu
den Verhaltensregeln und zu Listen der Unter­nehmen unserer Gruppe, die an einer zentralisierten Daten­ver­ar­bei­tung teilnehmen sowie Listen der Auftragnehmer
und der Dienst­leister, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäfts­be­ziehungen bestehen, finden Sie unter „Hinweise zum Schutz Ihrer Daten“.
Unterschriften
Bevor Sie den Antrag unterschreiben, überprüfen Sie bitte alle Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Lesen Sie bitte auch die beiliegenden Vertrags- und
Kunden­informationen sowie die wichtigen Hinweise, Erläuterungen und Vertragsgrundlagen.
Ort, Datum
Unterschrift des Antragstellers
Unterschrift des Vermittlers
Mitteilung nach § 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung
der gesetzlichen Anzeigepflicht
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass Sie die Antragsfragen wahr­heitsgemäß
und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung bei­messen.
Angaben, die Sie nicht gegenüber dem Versicherungsvermittler machen möchten, sind unverzüglich und unmittelbar gegenüber
der Generali Versicherung AG, 81731 München, in Textform nachzuholen.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen.
Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information entnehmen.
Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen?
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in
Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Ver­trags­
annahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.
Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird?
1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes
Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass
weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der
nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.
Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben
wir dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand
–weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles
–noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht
ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.
Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen
Vertragszeit entspricht.
2.Kündigung
Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuld­los
verletzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch
zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.
3. Vertragsänderung und Wegfall des Versicherungsschutzes
Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände,
wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen Vertrags­
bestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil.
Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode
Vertrags­bestand­teil.
Erhöht sich durch die Vertragsänderung (in der Kfz-Versicherung nur bei Änderung der Art und Verwendung des Fahrzeugs) der
Beitrag um mehr als 10 Prozent oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie
den Vertrag innerhalb eine Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht
­werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen.
4. Ausübung unserer Rechte
Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats in Textform
­geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend
ge­machte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf die
wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach
Satz 1 nicht verstrichen ist.
Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Ver­trags­
schluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn
Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben.
5. Stellvertretung durch eine andere Person
Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des
Rücktritts, der Kündigung, der rückwirkenden Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte die
Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf,
dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter
noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Wie wird der Beitrag zu einer Güterversicherung abgerechnet?
Das Verfahren ist ganz einfach. Bei Vertragsabschluss wird ein Vor­
auszahlungsbeitrag eingehoben, der sich aus dem voraussichtlichen
Umsatz und dem vereinbarten Geltungsbereich ergibt. Nach Ablauf
des Versicherungsjahres erfolgt die Endabrechnung aufgrund des
tatsächlichen Umsatzes bzw. der sonstigen, vereinbarten Bei­
tragsberechnungsgrundlagen und des vereinbarten Geltungsbe­
reiches.
Welche Transporte gelten bei der Güterversicherung versichert?
● Bezüge/Importe (gekaufte fakturierte Güter)
● Versendungen/Exporte (verkaufte fakturierte Güter)
●Zwischentransporte (Transporte zwischen einzelnen, eigenen und
fremden Betriebsstätten, ausgenommen betriebliche Umzüge)
●Direktlieferungen (von Herstellern und/oder Zulieferern zu Kunden
des Versicherungsnehmers
● Retouren aus den vorgenannten Sendungen
● Auswahl- und Mustersendungen
●Kommissions- und Konsignationssendungen (Warenlieferung in
Kommission auf ein Konsignationslager – besondere Form der
Lagerwirtschaft – in einem ausgewählten Vertriebsort)
●Reparatursendungen (nur Rücktransporte an den Absender), kostenlose Austausch- und Garantielieferungen
● Transporte zu fremden Verpackungsfirmen und zurück
● Transporte zu Vorführungen und zurück
Welche Risiken können gegen einen geson­derten Beitrag
mitversichert werden?
●Gruppen-Reisegepäck
●Ausstellungen/Messen
●Musterkollektionen
Wichtige Lieferklauseln (Incoterms 2010)
FOB Free on Bord (… named port of shipment)
Frei an Bord (… benannter Verschiffungshafen)
„Frei an Bord“ bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn die Ware
an Bord des vom Käufer benannten Schiffes im benannten Ver­
schiffungs­­hafen verladen ist. Dies bedeutet, dass der Käufer von
diesem Zeit­punkt an alle Kosten und Gefahren des Verlusts oder der
Beschä­­di­gung der Ware zu tragen hat. Die FOB-Klausel verpflichtet
den Ver­käufer, die Ware zur Ausfuhr freizumachen. Diese Klausel
kann nur für den See- oder Binnenschiffstransport verwendet werden.
Falls die Parteien nicht beabsichtigen, die Ware per Schiff zu liefern,
sollte die FCA-Klausel verwendet werden.
FCA Free Carrier (… named place)
Frei Frachtführer (… benannter Ort)
„Frei Frachtführer“ bedeutet, dass der Verkäufer die zur Ausfuhr freigemachte Ware dem vom Käufer benannten Frachtführer am benannten Ort liefert. Es sollte beachtet werden, dass der ausgewählte Ort
der Lieferung Folgen für die Verpflichtung zur Be- und Entladung der
Ware an diesem Ort nach sich zieht. Falls die Lieferung beim Verkäu­
fer stattfindet, ist der Verkäufer für die Beladung verantwortlich. Falls
die Lieferung an einem anderen Ort stattfindet, ist der Verkäufer nicht
für die Entladung verantwortlich.
Diese Klausel kann für jede Transportart verwendet werden, einschließlich des multimodalen Transports. „Frachtführer“ ist, wer sich
durch einen Beförderungsvertrag verpflichtet, die Beförderung per
Schiene, Straße, Luft, See, Binnenschiff oder in einer Kombination
dieser Transportarten durchzuführen oder durchführen zu lassen.
Benennt der Käufer für die Entgegennahme eine andere Person als
den Frachtführer, hat der Verkäufer seine Lieferverpflichtung erfüllt,
wenn die Ware dieser Person geliefert wird.
CIF Cost, Insurance and Freight (… named port of distination)
Kosten, Versicherung, Fracht (… benannter Bestimmungshafen)
„Kosten, Versicherung, Fracht“ bedeutet, dass der Verkäufer liefert,
wenn die Ware an Bord des Schiffes im Verschiffungshafen verladen ist. Der Verkäufer hat die Kosten und die Fracht zu t­ragen, die
erforderlich sind, um die Ware zum benannten Bestim­mungshafen zu
befördern; Jedoch gehen die Gefahr des Verlusts oder der Be­schä­
digung der Ware sowie alle zusätzlichen Kosten, die auf Ereignisse
nach Lieferung der Ware zurückzuführen sind, vom Verkäufer auf den
Käufer über. In der CIF-Klausel hat der Verkäufer jedoch zusätzlich
die Seetransportversicherung gegen die vom Käufer getragene Gefahr
des Verlusts oder der Beschädigung der Ware w
­ ährend des Trans­
ports abzuschließen.
Risikoträger:
Generali Versicherung AG · Adenauerring 7, 81737 München
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dietmar Meister
Vorstand: Giovanni Liverani (Vorsitzender),
Bernd Felske, Dr. Nora Gürtler, Ulrich C. Nießen,
Dr. Monika Sebold-Bender, Dr. Rainer Sommer, Dr. Torsten Utecht
Sitz: München, Amtsgericht München HRB 177658
Versicherungsteuer-Nr.: 9116/806/00262
USt-ID-Nr. DE 811 763 800
Versicherungsumsätze sind umsatzsteuerfrei.
Folglich schließt der Verkäufer den Versicherungsvertrag ab und
zahlt die Versicherungsprämie. Der Käufer sollte beachten, dass
gemäß der CIF-Klausel der Verkäufer nur verpflichtet ist, eine Versi­
cherung mit Mindestdeckung abzuschließen. Sollte der Käufer einen
Schutz mit höherer Deckung wünschen, müsste er dies entweder
ausdrücklich mit dem Käufer vereinbaren oder eigene zusätzliche
Versicherungsvorkehrungen treffen.
Die CIF-Klausel verpflichtet den Verkäufer, die Ware zur Ausfuhr freizumachen.
Diese Klausel kann nur für den See- und Binnenschiffstransport verwendet werden. Sollten die Parteien nicht beabsichtigen, die Ware
per Schiff zu liefern, sollte die CIP-Klausel verwendet w
­ erden.
CFR Cost and Freight (... named port of destination)
Kosten und Fracht (... benannter Bestimmungshafen)
„Kosten und Fracht“ bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn die
Ware an Bord des Schiffes im Verschiffungshafen verladen ist.
Der Verkäufer hat die Kosten und die Fracht zu tragen, die erforderlich sind, um die Ware zum benannten Bestimmungshafen zu befördern; Jedoch gehen die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung
der Ware ebenso wie zusätzliche Kosten, die auf Ereignisse nach
Lie­ferung der Ware an Bord zurückzuführen sind, vom Verkäufer auf
den Käufer über.
Die CFR-Klausel verpflichtet den Verkäufer, die Ware zur Ausfuhr
­freizumachen.
Diese Klausel kann nur für den See- und Binnenschiffstransport verwendet werden. Falls die Parteien nicht beabsichtigen, die Ware per
Schiff zu liefern, sollte die CPT-Klausel verwendet werden.
CIP Carriage and Insurance Paid to (… named place of destination)
Frachtfrei versichert (… bennanter Bestimmungsort)
„Frachtfrei versichert“ bedeutet, dass der Verkäufer die Ware dem
von ihm benannten Frachtführer liefert, der Verkäufer hat jedoch
zusätzlich die Frachtkosten zu übernehmen, die erforderlich sind,
um die Ware bis zum benannten Bestimmungsort zu befördern.
Dies bedeutet, dass der Käufer alle Gefahren sowie alle zusätzlichen Kosten trägt, die nach der derart erfolgten Lieferung der Ware
auftreten. Bei der CIP-Klausel hat der Verkäufer jedoch auch die
Transport­versicherung gegen die vom Käufer getragene Gefahr des
Verlusts oder der Beschädigung der Ware während der Beförderung
zu beschaffen.
Folglich schließt der Verkäufer die Versicherung ab und zahlt die
Ver­sicherungsprämie. Der Käufer sollte beachten, dass gemäß der
CIP-Klausel der Verkäufer verpflichtet ist, nur eine Versicherung mit
Min­destdeckung abzuschließen. Sollte der Käufer einen Schutz mit
­höherer Deckung wünschen, müsste er dies entweder insoweit ausdrücklich mit dem Verkäufer vereinbaren oder eigene zusätzliche Ver­
sicherungsvorkehrungen treffen.
CPT Carriage Paid to (… named place of destination)
Frachtfrei (… benannter Bestimmungsort)
„Frachtfrei“ bedeutet, dass der Verkäufer die Ware dem von ihm
benannten Frachtführer liefert, der Verkäufer hat jedoch zusätzlich die
Frachtkosten zu übernehmen, die erforderlich sind, um die Ware bis
zum benannten Bestimmungsort zu befördern. Dies bedeutet, dass
der Käufer alle Gefahren sowie alle anderen Kosten trägt, die nach
der erfolgten Lieferung der Ware auftreten.
Zu CIP und CPT
„Frachtführer“ ist, wer sich durch einen Beförderungsvertrag verpflichtet, die Beförderung per Schiene, Straße, Luft, See, Binnenschiff oder in einer Kombination dieser Transportarten durchzuführen
oder durchführen zu lassen.
Werden mehrere aufeinanderfolgende Frachtführer für die Beförde­
rung zum benannten Ort eingesetzt, geht die Gefahr auf den Käufer
über, sobald die Ware dem ersten Frachtführer übergeben worden ist.
Die CPT-Klausel verpflichtet den Verkäufer, die Ware zur Ausfuhr freizumachen.
Diese Klausel kann für jede Transportart verwendet werden, einschließlich des multimodalen Transports.
Ein Unternehmen der Generali Gruppe
Wichtige Hinweise, Erläuterungen und Vertragsgrundlagen
Umfang des Versicherungsschutzes der Internationalen Güter­trans­
port­versicherung (nachstehend Güterversicherung genannt)
Die Güterversicherung bietet einen wichtigen und wertvollen Versiche­
rungsschutz, weil sie neben den klassischen Transportgefahren
●Strandung; eine Strandung liegt vor, wenn das die Güter beför­
dernde Schiff auf Grund stößt oder auf Grund festgerät, kentert,
sinkt, scheitert, mit anderen Fahrzeugen oder Sachen zusammenstößt oder durch Eis beschädigt wird
● Unfall eines die Güter befördernden anderen Transportmittels
● Einsturz von Lagergebäuden
● Brand, Blitzschlag, Explosion; Erdbeben, Seebeben, vulkanische
Ausbrüche und sonstige Naturkatastrophen; Anprall oder Absturz
eines Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung
● Überbordwerfen, Überbordspülen oder Überbordgehen durch
schweres Wetter
● Aufopferung der Güter
●Entladen, Zwischenlagern und Verladen von Gütern in einem
Nothafen/Flughafen, der infolge des Eintritts einer versicherten
Gefahr angelaufen oder infolge einer Notlandung angeflogen
wurde
●Verlust infolge Beschädigung oder durch Abhandenkommen (z. B.
Diebstahl, Unterschlagung, Nicht- oder Falschauslieferung)
●Totalverlust ganzer Kolli beim Be-, Um- oder Entladen des Trans­
portmittels
auch Schäden deckt, verursacht durch
●Leckage
●Bruch
● Verbiegen und Verbeulen
●Rost und/oder Oxydation, verursacht durch Regen, Schnee,
Hagel, Süßwasser, Beiladung oder Beschädigung der äußeren
Verpackung
Die Güterversicherung bietet also Volle Deckung. Volle Deckung
bedeutet in diesem Falle eine Versicherung gegen alle Gefahren des
Ver­lustes und der Beschädigung, die nur durch die ausgeschlossenen
Gefahren und die nicht ersatzpflichtigen Schäden eingeschränkt ist.
Welche Gefahren und Schäden sind durch die Güter­ver­sicherung
nicht versichert?
Ausgeschlossen sind die Gefahren
●des Krieges, Bürgerkrieges oder kriegsähnlicher Ereignisse und
solche, die sich unabhängig vom Kriegszustand aus der feindli­
chen Verwendung von Kriegswerkzeugen sowie aus dem Vorhan­
densein von Kriegswerkzeugen als Folge einer dieser Gefahren
ergeben.
●von Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristischen oder politischen Gewalthandlungen, unabhängig von der Anzahl der daran
beteiligten Personen, Aufruhr und sonstigen bürgerlichen Unruhen.
●der Beschlagnahme, Entziehung oder sonstiger Eingriffe von hoher
Hand
(Diese Gefahren können gemäß den jeweiligen DTV-Klauseln mitver­
sichert werden.)
●aus der Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen,
und zwar ohne Rücksicht auf sonstige mitwirkende Ursachen.
●der Kernenergie und sonstiger ionisierender Strahlung.
●der Zahlungsunfähigkeit und des Zahlungsverzuges des Reeders,
Charterers oder Betreibers des Schiffes oder sonstiger finanzieller
Auseinandersetzungen mit den genannten Parteien, es sei denn,
dass
– der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die genannten
Parteien oder den beauftragten Spediteur mit der Sorgfalt eines
ordentlichen Kaufmannes ausgewählt hat;
– der Versicherungsnehmer bzw. Versicherte Käufer ist und nach
den Bedingungen des Kaufvertrages keinen Einfluss auf die
Auswahl der am Transport beteiligten Parteien nehmen konnte.
Nicht ersatzpflichtige Schäden
Der Versicherer leistet keinen Ersatz für Schäden, verursacht durch
● eine Verzögerung der Reise
● inneren Verderb oder die natürliche Beschaffenheit der Güter
●handelsübliche Mengen-, Maß- und Gewichtsdifferenzen oder
-verluste, die jedoch als berücksichtigt gelten, sofern hierfür eine
Abzugsfranchise vereinbart ist
●normale Luftfeuchtigkeit oder gewöhnliche Temperaturschwankun­
gen
Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen des Falles
auch aus einer dieser nicht versicherten Gefahr oder Ursache entstehen konnte, hat der Versicherer den Schaden zu ersetzen, wenn er
mit überwiegender Wahrscheinlichkeit durch eine versicherte Gefahr
herbeigeführt worden ist.
● nicht beanspruchungsgerechte Verpackung oder unsachgemäße
Verladeweise, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat diese
weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verschuldet.
● Der Versicherer leistet ferner keinen Ersatz für mittelbare Schäden
aller Art, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Was ist bei der Güterversicherung zu beachten, wenn firmen­
eigene, geleaste oder gemietete Kraftfahrzeuge verwendet
­werden?
Kraftfahrzeug-Diebstahlklausel Für Transporte mit firmeneigenen,
auch geleasten und/oder gemieteten Kraftfahrzeugen und/oder
Anhängern gilt:
1.Am Tage, das ist von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr, sind die Güter im
unbeaufsichtigten Kraftfahrzeug bis zur Dauer von höchstens zwei
Stunden gegen Diebstahl versichert.
2.Bei einem Aufenthalt, der länger als zwei Stunden dauert und
­während der Nachtzeit, das ist von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr, sind
die Güter nur versichert, wenn das Fahrzeug
a) in einer verschlossenen Einzelgarage oder bewachten Sammel­
garage,
b) auf einem umfriedeten Grundstück,
c) auf einem bewachten Parkplatz abgestellt ist.
Ausgenommen davon ist kurzfristiges Verlassen des Kraftfahr­
zeuges zu Rast- und Verpflegungszwecken oder verursacht durch
Kraftfahrzeugpannen. Sie dürfen den dafür üblicherweise notwendigen Zeitaufwand nicht überschreiten.
3.Soweit in zumutbarer Entfernung nachweislich keine der unter
Zif­fer 2. genannten Einstellmöglichkeiten vorhanden ist, besteht
­trotzdem Versicherungsschutz. Die Entschädigungsleistung ist mit
25.000 € und einem Selbstbehalt des Versicherungsnehmers von
20 %, mindestens 500 €, je Schadenereignis begrenzt.
4. Voraussetzung für den Versicherungsschutz gemäß den Ziffern 1.
bis 3. ist, dass sich die Güter in einem allseitig verschlossenen,
von außen nicht einsehbaren Koffer- oder Innenraum des Kraft­
fahrzeuges befinden. Bei Verwendung von Planenfahrzeugen ist
Voraussetzung, dass die geschlossene Plane durch Kette und
Schloss oder sonstige ausreichende Vorrichtungen gegen einfaches Öffnen gesichert ist.
5.Schäden infolge Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub sind
unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen. Das
polizeiliche Protokoll bzw. eine Bestätigung über die vorgenom­
mene Meldung bei der Polizeidienststelle ist mit den sonstigen
Schadenunterlagen einzureichen.
Wie wird bei der Güterversicherung die Versicherungssumme
gebildet?
Die Höhe der Entschädigung hängt entscheidend von der Versiche­
rungssumme ab. Um vollen Schadenersatz zu gewährleisten, soll
die Versicherungssumme nicht nur dem Versicherungswert der Ware
entsprechen (Vermeidung einer Unterversicherung), sondern auch alle
versicherbaren Nebeninteressen umfassen.
Der Versicherungswert der Güter setzt sich wie folgt zusammen:
●gemeiner Handelswert (1) oder in dessen Ermangelung der
­gemeine Wert (2) der Güter am Absendungsort bei Beginn der
Versicherung
zuzüglich
●Versicherungskosten (Beitrag für die Transportversicherung)
● Kosten bis zur Annahme durch den Beförderer
● endgültig bezahlte Fracht (3)
Nebeninteressen wie:
● gewöhnliche Fracht (4)
●Zollkosten
●Nachreisekosten
● imaginärer Gewinn (5)
Zum Versicherungswert gehört auch der Wert der Verpackung.
Gehen die Güter verloren, werden auch die Kosten der Verpackung
ersetzt. Bei Beschädigung ist entscheidend, ob die Verpackung nach
Ende der Reise noch weiteren Zwecken dient (z. B. bei einer Ver­
kaufs­packung) und dem Versicherungsnehmer dadurch ein Schaden
entstanden ist. Dies gilt auch für eine Verpackung, die nachweislich
mehrmals verwendet wird (Mehrwegverpackung).
Auf den Einwand einer Unterversicherung wird verzichtet, wenn der
Versicherungsnehmer den tatsächlichen Umsatz oder die sonstigen,
vereinbarten Beitragsberechnungsgrundlagen anmeldet.
(1)Der gemeine Handelswert (Fakturenwert) ist der Wert von Gütern,
die im kaufmännischen Verkehr regelmäßig gehandelt werden.
(2)Der gemeine Wert ist der allgemeine Verkäuflichkeitswert.
(3)Die endgütig bezahlte Fracht ist die Fracht, die nach dem Fracht­
vertrag ohne Rücksicht auf den Ausgang der Reise zu zahlen ist.
(4)Die gewöhnliche Fracht ist die Fracht, die nur zu zahlen ist, wenn
die Güter das Bestimmungsziel erreichen.
(5)Der imaginäre Gewinn ist der Gewinn, den der Empfänger/Käufer
der Güter am Ankunftsort nach kaufmännischer Berechnung durch
Weiterveräußerung, Bearbeitung oder Veredelung zu erzielen hofft.
Der imaginäre Gewinn kann nur zugunsten des Empfän­gers/
Käufers versichert werden, denn der Gewinn des Verkäufers ist
bereits im Verkaufspreis enthalten. In der Güterversicherung ist bei
fakturierten Gütern ein imaginärer Gewinn von 10 % des Ver­siche­
rungswertes mitversichert. Wenn ein höherer imaginärer Ge­winn
versichert sein soll, ist eine Sondervereinbarung erforderlich.
Die Versicherung des imaginären Gewinns ist nur zusammen mit
der Versicherung der Güter möglich. Jedoch wird ein zugunsten
des Empfängers/Käufers mitversicherter imaginärer Gewinn dann
nicht ersetzt, wenn die Güter vor dem kaufrechtlichen Gefahrüber­
gang total verlorengehen – z. B. bei einer CIF-Lieferung bereits
auf der Vorreise zum Seeschiff. Da in derartigen Fällen der Absen­
der/Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zur Neulieferung
verpflichtet ist, entgeht dem Empfänger/Käufer kein imaginärer
Gewinn.