Antrag Gütertransportversicherung Antrag auf Internationale Gütertransportversicherung Neuantrag 1. Vermittler Bedarfsermittlung Org.-Bereich Vermittler-Nr. bzw. OD/Bezirk Anteil 2. VermittlerOD/Bezirk Anteil AbweichenderOD/Bezirk Betreuer Inkassoart Partnerinfofeld (PIF)/Kooperationspartner Veränderungsantrag Für HaustarifAngest.Kz. Firmen-Nr.Personal-Nr. Aufzuhebende Verträge Hinweis zu den Folgen einer vorvertraglichen Anzeigepflicht verletzung Sämtliche Fragen des Antrages müssen deutlich, vollständig und wahrheitsgemäß durch den Antragsteller beantwortet werden. Bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der Anzeigepflicht können wir ganz oder teilweise leistungsfrei sein. Bei fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht können wir das Recht zur rückwirkenden Vertragsanpassung haben (z. B. Beitragsanpassung/Leistungsausschluss) oder den Versicherungsvertrag kündigen. Ein Vertragsanpassungsrecht beschränkt auf den Beginn der laufenden Versicherungsperiode oder Kündigungsrecht, kann auch im Falle einer schuldlosen Verletzung der Anzeigepflicht bestehen. Hierzu verweisen wir ausdrücklich auf unsere Belehrung „Mitteilung nach § 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht“ (siehe Folgeseite nach Unterschriftenzeile zum Antrag). Änderungen zu vorstehenden Angaben, die sich vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung ergeben, sind unverzüglich dem Versicherer mitzuteilen. Bei ist Zutreffendes anzukreuzen Ist der/die Antragsteller/in bereits Kunde/Kundin bei unserer Gesellschaft? ja nein Persönliche Daten Herr Frau Firma ohne Anrede Kundennummer: Name Vorname, Titel Zusatzzeile Straße, Haus-Nr. Postleitzahl Telefon-Nr. Staatsangehörigkeit Wohnort privat Selbstständig? D SEPALastschrift mandat Versicherungsschein-Nr. unserer Gesellschaft: ja dienstlich Derzeitige Tätigkeit/Beruf/Branche Telefax Umsatzsumme (Vorjahr) in € nein Mandat für wiederkehrende Zahlungen Mandatsreferenznummer wird separat mitgeteilt Gläubigeridentifikation DE 51 ZZZ 000000 28636 Ich/Wir ermächtige/n die Generali Lebensversicherung AG*, Beiträge von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich/weisen wir mein/unser Kreditinstitut an, die von der Generali Lebensversicherung AG* auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann/Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, bei meinem/unserem Kreditinstitut die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. IBANBIC D E Name des Kreditinstituts Ort Datum Unterschrift des/der Kontoinhabers/in Bitte nur ausfüllen, wenn der Versicherungsnehmer/Antragsteller nicht der o.g. Kontoinhaber ist. Name, Straße und Hausnummer, Land, Postleitzahl und Ort * Das Beitragsinkasso für Lebens- und Sachversicherungen wird von der Generali Lebensversicherung AG vorgenommen. Vertragsbeginn Vertragsdauer Zahlungsweise Versicherungsbeginn 12 Uhr Hinweis und Vertragsgrundlagen Versicherungsschutz wird auf Grundlage der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (DTV-Güterversicherungsbedingungen 2000 – volle Deckung; Bestimmungen für die laufende Versicherung; Merkblatt für den Schadenfall; Bergungs- und Beseitigungskkostenklausel) sowie den weiteren ver einbarten Klauseln und Besonderen Versicherungsbedingungen gewährt. Eine detaillierte Übersicht welche Bedingungen, Klauseln und sonstigen Bestimmungen vereinbart wurden, werden wir Ihnen mit dem Versicherungsschein zukommen lassen. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie eine detaillierte Übersicht der maßgeblichen Vertragsgrundlagen bereits vor Vertragsschluss wünschen. Güter 1. Welche Güter werden transportiert? (Keine Sammelbegriffe verwenden und, sofern vorhanden, Prospekte beifügen) Verpackung 2. Art der Verpackung Laufzeit: max. 1 Jahr (länger nicht möglich) Weicht der angegebene Ablauf von der angegebenen Dauer ab, so gilt der Ablauf als vereinbart. Bei mindestens einjähriger Dauer verlängert sich der Vertrag mit Ablauf der Vertragszeit von Jahr zu Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor dem jeweiligen 1 Ablauf der anderen Partei eine Kündigung in Textform zugegangen ist. /2 jährlich mit 3 % Zuschlag monatlich mit 5 % Zuschlag (nur mit SEPA-Lastschriftmandat möglich) Versicherungsablauf 12 Uhr Zahlungsweise: jährlich 1 /4 jährlich mit 5 % Zuschlag neugebraucht Kartons Kisten sonstige Umhüllungen: Werden die Güter in Containern verpackt? nein Paletten Säcke Fässer BallenKanister unverpackt, sofern handelsüblich ja Transporte 3. Um welche Art von Transporten handelt es sich? Bezüge (gekaufte fakturierte Güter) sowie deren Retouren Versendungen (verkaufte fakturierte Güter) sowie deren Retouren Zwischentransporte (nicht fakturierte Transporte zwischen einzelnen, eigenen und fremden Betriebsstätten, ausgenommen betriebliche Umzüge) Direktlieferungen (von Herstellern und/oder Zulieferern zu Kunden des Antragstellers) sowie deren Retouren Beförderungsmittel 4. Welche Beförderungsmittel kommen in Frage? eigenes Kraftfahrzeug einschl. Anhänger (es gilt die Kraftfahrzeug-Diebstahlklausel) fremdes Kraftfahrzeug einschl. Anhänger Bahn Paketdienst Flugzeug Binnenschiff Seeschiff (es gilt die DTV-Güterversicherungsbedingungen Klassifikations- und Altersklausel) Beiträge 5. Beiträge: (nicht gültig für Veredelungs- und andere Lohnverarbeitungsbetriebe!) Sonstige Transporte (welche?) Post Geltungsbereich: Der Jahresbeitrag richtet sich für jedes einzelne Versicherungsjahr stets nach dem beantragten Geltungsbereich. (Bitte nur einen Geltungsbereich ankreuzen!) Bei Exporten nach außereuropäischen Ländern besteht Versicherungsschutz bis „Frei an Bord“ (FOB) europäischer See- bzw. Flughafen; darüber hinaus gelten die Beitragssätze gemäß Ziffer 6. Für Importe aus außereuropäischen Ländern sind ebenfalls die Beitragssätze gemäß Ziffer 6. zu beachten. Jahresvorauszahlungsbeiträge (ohne Versicherungsteuer) in EUR Deutschland Deutschland und angrenzende Länder Europa innerhalb der geographischen (Belgien, Dänemark, Frankreich, Luxemburg, Grenzen einschl. der gesamten Türkei Niederlande, Österreich, Polen, Schweiz und und Zyperns (ausgenommen die Staaten EUR Tschechische Republik) der ehemaligen Sowjetunion) 90841 4/07.2016 Wie hoch ist der jährliche Umsatz des Unternehmens (Gesamtwert der ausgehenden fakturierten und frei verkauften Güter ohne Mehrwertsteuer) bis zu 1.000.000 0,44 ‰ 500 0,56 ‰ 750 0,72 ‰1.000 bis zu 2.000.000 0,44 ‰ 550 0,56 ‰ 800 0,72 ‰1.100 bis zu 3.000.000 0,40 ‰ 950 0,52 ‰1.300 0,64 ‰1.500 bis zu 4.000.000 0,40 ‰ 1.3500,52 ‰1.700 0,64 ‰2.200 bis zu 5.000.000 0,36 ‰ 1.7500,48 ‰2.250 0,60 ‰2.900 bis zu 7.500.000 0,32 ‰ 2.0000,44 ‰2.600 0,52 ‰3.200 über 7.500.000Anfrage Jahresmindest- bis 3.000.000500 beitrag über3.000.000 1.000 Anfrage 750 1.500 Anfrage 1.000 2.000 6. Sollen Transporte versichert werden nach/von Jahrestransportwert € SeeLuft Beitragssatz Nordamerika nein ja 1,20 ‰0,72 ‰ Mittel- und Südamerika nein ja 3,20 ‰1,92 ‰ Asien nein ja 2,40 ‰1,44 ‰ jedoch Hongkong, Japan, Singapur und Taiwan nein ja 2,00 ‰1,20 ‰ Afrika nein ja 2,80 ‰1,68 ‰ Australien und Ozeanien nein ja 2,00 ‰1,20 ‰ den Staaten der ehemaligen Sowjetunion nein ja 4,40 ‰2,64 ‰ jedoch Estland, Lettland, Litauen nein ja 2,40 ‰1,44 ‰ 7. Hinweis zur Beitragsberechnung Übersteigt die Schadenquote des abgelaufenen Versicherungsjahres 50 % wird ein Risikoerschwerniszuschlag von 20 % erhoben. Der Zuschlagsbeitrag wird rückwirkend auf den Beitrag für das abgelaufene Versicherungsjahr erhoben. Politische Risiken 8. Mitversicherung politischer Risiken durch Einschluss der DTV-Kriegsklausel DTV-Streik- und Aufruhrklausel DTV-Beschlagnahme-Klausel Für Transporte innerhalb der geographischen Grenzen Europas einschließlich der gesamten Türkei und Zyperns ist der Beitrag für die politischen Risiken im Umsatzbeitrag enthalten. Der Beitrag für die sonstigen Staaten und Kriegs-/Krisengebiete richtet sich nach der Tagesquotierung. Güterfolge- und reine Vermögensschäden 9.Versicherung von Güterfolge- und reinen Vermögensschäden (es gelten die DTV-Güterversicherungsbedingungen 2000 (DTV-Güter 2000 – Fassung 2008) Güterfolgeschaden-Klausel und Vermögensschaden-Klausel) (Versicherungsschutz bis zu einem Höchstentschädigungsbetrag von 100.000 € ist im Umsatzbeitrag enthalten) Wird eine Anhebung des Höchstentschädigungsbetrages gegen Beitragszuschlag gewünscht für Güterfolgeschäden nein ja Höchstentschädigung € nein ja Höchstentschädigung € Reine Vermögensschäden Der Beitrag erhöht sich um die Versicherungsteuer, soweit nicht die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung vorliegen. Maxima 10.Höchstmöglicher Wert je Transport pro Transportmittel € € firmeneigenes Kraftfahrzeug (max. 100.000 €) Postpaket € privater Paketdienst € feuertechnisch getrenntes Lager € transportbedingtes Zwischenlager € vom Versicherungsnehmer verfügte Lagerung € Lagerdauer über insgesamt 60 Tage Genaue Adresse des(der) Lager(stätten) – ggf. Beiblatt verwenden (Ab 250.000 € gesonderte Risikobeschreibung erforderlich) nein ja, Tage Sonstige Risiken Versicherungsschutz wird auch gewünscht für (Gesonderte Antragsformulare erforderlich) Ausstellungen/Messen ja nein Musterkollektionen ja nein Vorversicherung Vorschäden 11. Besteht oder bestand in den letzten 3 Jahren bereits eine Versicherung gegen die gleichen Gefahren? Gruppen-Reisegepäck ja ja nein nein Versicherer,VersicherungsAnschriftSchein-Nr.: Wer hat gekündigt? Versicherer Versicherungsnehmer Kündigungsgrund: Schäden in den letzten 3 Jahren? ja nein Anzahl Art der Schäden (Bitte ausfüllen, auch wenn keine Vorversicherung bestand; ggf. Beiblatt verwenden) Schadenhöhe Hinweis: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie als Antragsteller verpflichtet sind, uns diese Fragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten, da wir die Angaben im Rahmen der Risikoprüfung benötigen. Zur Überprüfung und Ergänzung Ihrer Angaben kann ein Datenaustausch mit anderen Versicherern erforderlich werden. 12. Sonstiges € Bitte beachten Sie vor Unterzeichnung dieses Antrages die wichtigen Hinweise auf der Rückseite. An diesen Antrag halte ich mich einen Monat gebunden. Werbewider spruchsrecht Sie können der Verwendung Ihrer Daten zu Zwecken der Werbung sowie der Markt- und Meinungsforschung jederzeit ganz oder zum Teil wider sprechen. Der Widerspruch ist zu richten an: Generali Versicherung AG, Adenauerring 7, 81737 München. Bei einem Widerspruch per Telefax oder E-Mail ist der Widerspruch an die Fax-Nr. 089 5121-1000 bzw. an die E-Mail-Adresse [email protected] zu richten. Empfangsbestätigung Ich bestätige, dass ich rechtzeitig vor Unterzeichnung dieses Antrages die der/den beantragten Versicherung/en zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungs bedingungen, Zusatzbedingungen, Besonderen Versicherungsbedingungen und Klauseln, die Kundeninformationen sowie die Hinweise zum Schutz Ihrer Daten erhalten habe. Ort und Datum Unterschrift des Antragstellers Information zur Verwendung Ihrer Daten Zur Einschätzung des zu versichernden Risikos vor dem Abschluss des Versicherungsvertrags sowie zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses, insbesondere im Leistungsfall, benötigen wir personenbezogene Daten von Ihnen. Zur Förderung der Transparenz der Datenverarbeitungen sind die Generali Versicherungen den sog. „Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft“ beigetreten. Weitere Informationen zu den Verhaltensregeln und zu Listen der Unternehmen unserer Gruppe, die an einer zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmen sowie Listen der Auftragnehmer und der Dienstleister, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen, finden Sie unter „Hinweise zum Schutz Ihrer Daten“. Unterschriften Bevor Sie den Antrag unterschreiben, überprüfen Sie bitte alle Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Lesen Sie bitte auch die beiliegenden Vertrags- und Kundeninformationen sowie die wichtigen Hinweise, Erläuterungen und Vertragsgrundlagen. Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers Unterschrift des Vermittlers Mitteilung nach § 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass Sie die Antragsfragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen. Angaben, die Sie nicht gegenüber dem Versicherungsvermittler machen möchten, sind unverzüglich und unmittelbar gegenüber der Generali Versicherung AG, 81731 München, in Textform nachzuholen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information entnehmen. Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertrags annahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet. Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird? 1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand –weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles –noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. 2.Kündigung Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. 3. Vertragsänderung und Wegfall des Versicherungsschutzes Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen Vertrags bestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch die Vertragsänderung (in der Kfz-Versicherung nur bei Änderung der Art und Verwendung des Fahrzeugs) der Beitrag um mehr als 10 Prozent oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eine Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen. 4. Ausübung unserer Rechte Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats in Textform geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertrags schluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben. 5. Stellvertretung durch eine andere Person Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der rückwirkenden Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Wie wird der Beitrag zu einer Güterversicherung abgerechnet? Das Verfahren ist ganz einfach. Bei Vertragsabschluss wird ein Vor auszahlungsbeitrag eingehoben, der sich aus dem voraussichtlichen Umsatz und dem vereinbarten Geltungsbereich ergibt. Nach Ablauf des Versicherungsjahres erfolgt die Endabrechnung aufgrund des tatsächlichen Umsatzes bzw. der sonstigen, vereinbarten Bei tragsberechnungsgrundlagen und des vereinbarten Geltungsbe reiches. Welche Transporte gelten bei der Güterversicherung versichert? ● Bezüge/Importe (gekaufte fakturierte Güter) ● Versendungen/Exporte (verkaufte fakturierte Güter) ●Zwischentransporte (Transporte zwischen einzelnen, eigenen und fremden Betriebsstätten, ausgenommen betriebliche Umzüge) ●Direktlieferungen (von Herstellern und/oder Zulieferern zu Kunden des Versicherungsnehmers ● Retouren aus den vorgenannten Sendungen ● Auswahl- und Mustersendungen ●Kommissions- und Konsignationssendungen (Warenlieferung in Kommission auf ein Konsignationslager – besondere Form der Lagerwirtschaft – in einem ausgewählten Vertriebsort) ●Reparatursendungen (nur Rücktransporte an den Absender), kostenlose Austausch- und Garantielieferungen ● Transporte zu fremden Verpackungsfirmen und zurück ● Transporte zu Vorführungen und zurück Welche Risiken können gegen einen gesonderten Beitrag mitversichert werden? ●Gruppen-Reisegepäck ●Ausstellungen/Messen ●Musterkollektionen Wichtige Lieferklauseln (Incoterms 2010) FOB Free on Bord (… named port of shipment) Frei an Bord (… benannter Verschiffungshafen) „Frei an Bord“ bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn die Ware an Bord des vom Käufer benannten Schiffes im benannten Ver schiffungshafen verladen ist. Dies bedeutet, dass der Käufer von diesem Zeitpunkt an alle Kosten und Gefahren des Verlusts oder der Beschädigung der Ware zu tragen hat. Die FOB-Klausel verpflichtet den Verkäufer, die Ware zur Ausfuhr freizumachen. Diese Klausel kann nur für den See- oder Binnenschiffstransport verwendet werden. Falls die Parteien nicht beabsichtigen, die Ware per Schiff zu liefern, sollte die FCA-Klausel verwendet werden. FCA Free Carrier (… named place) Frei Frachtführer (… benannter Ort) „Frei Frachtführer“ bedeutet, dass der Verkäufer die zur Ausfuhr freigemachte Ware dem vom Käufer benannten Frachtführer am benannten Ort liefert. Es sollte beachtet werden, dass der ausgewählte Ort der Lieferung Folgen für die Verpflichtung zur Be- und Entladung der Ware an diesem Ort nach sich zieht. Falls die Lieferung beim Verkäu fer stattfindet, ist der Verkäufer für die Beladung verantwortlich. Falls die Lieferung an einem anderen Ort stattfindet, ist der Verkäufer nicht für die Entladung verantwortlich. Diese Klausel kann für jede Transportart verwendet werden, einschließlich des multimodalen Transports. „Frachtführer“ ist, wer sich durch einen Beförderungsvertrag verpflichtet, die Beförderung per Schiene, Straße, Luft, See, Binnenschiff oder in einer Kombination dieser Transportarten durchzuführen oder durchführen zu lassen. Benennt der Käufer für die Entgegennahme eine andere Person als den Frachtführer, hat der Verkäufer seine Lieferverpflichtung erfüllt, wenn die Ware dieser Person geliefert wird. CIF Cost, Insurance and Freight (… named port of distination) Kosten, Versicherung, Fracht (… benannter Bestimmungshafen) „Kosten, Versicherung, Fracht“ bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn die Ware an Bord des Schiffes im Verschiffungshafen verladen ist. Der Verkäufer hat die Kosten und die Fracht zu tragen, die erforderlich sind, um die Ware zum benannten Bestimmungshafen zu befördern; Jedoch gehen die Gefahr des Verlusts oder der Beschä digung der Ware sowie alle zusätzlichen Kosten, die auf Ereignisse nach Lieferung der Ware zurückzuführen sind, vom Verkäufer auf den Käufer über. In der CIF-Klausel hat der Verkäufer jedoch zusätzlich die Seetransportversicherung gegen die vom Käufer getragene Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware w ährend des Trans ports abzuschließen. Risikoträger: Generali Versicherung AG · Adenauerring 7, 81737 München Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dietmar Meister Vorstand: Giovanni Liverani (Vorsitzender), Bernd Felske, Dr. Nora Gürtler, Ulrich C. Nießen, Dr. Monika Sebold-Bender, Dr. Rainer Sommer, Dr. Torsten Utecht Sitz: München, Amtsgericht München HRB 177658 Versicherungsteuer-Nr.: 9116/806/00262 USt-ID-Nr. DE 811 763 800 Versicherungsumsätze sind umsatzsteuerfrei. Folglich schließt der Verkäufer den Versicherungsvertrag ab und zahlt die Versicherungsprämie. Der Käufer sollte beachten, dass gemäß der CIF-Klausel der Verkäufer nur verpflichtet ist, eine Versi cherung mit Mindestdeckung abzuschließen. Sollte der Käufer einen Schutz mit höherer Deckung wünschen, müsste er dies entweder ausdrücklich mit dem Käufer vereinbaren oder eigene zusätzliche Versicherungsvorkehrungen treffen. Die CIF-Klausel verpflichtet den Verkäufer, die Ware zur Ausfuhr freizumachen. Diese Klausel kann nur für den See- und Binnenschiffstransport verwendet werden. Sollten die Parteien nicht beabsichtigen, die Ware per Schiff zu liefern, sollte die CIP-Klausel verwendet w erden. CFR Cost and Freight (... named port of destination) Kosten und Fracht (... benannter Bestimmungshafen) „Kosten und Fracht“ bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn die Ware an Bord des Schiffes im Verschiffungshafen verladen ist. Der Verkäufer hat die Kosten und die Fracht zu tragen, die erforderlich sind, um die Ware zum benannten Bestimmungshafen zu befördern; Jedoch gehen die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware ebenso wie zusätzliche Kosten, die auf Ereignisse nach Lieferung der Ware an Bord zurückzuführen sind, vom Verkäufer auf den Käufer über. Die CFR-Klausel verpflichtet den Verkäufer, die Ware zur Ausfuhr freizumachen. Diese Klausel kann nur für den See- und Binnenschiffstransport verwendet werden. Falls die Parteien nicht beabsichtigen, die Ware per Schiff zu liefern, sollte die CPT-Klausel verwendet werden. CIP Carriage and Insurance Paid to (… named place of destination) Frachtfrei versichert (… bennanter Bestimmungsort) „Frachtfrei versichert“ bedeutet, dass der Verkäufer die Ware dem von ihm benannten Frachtführer liefert, der Verkäufer hat jedoch zusätzlich die Frachtkosten zu übernehmen, die erforderlich sind, um die Ware bis zum benannten Bestimmungsort zu befördern. Dies bedeutet, dass der Käufer alle Gefahren sowie alle zusätzlichen Kosten trägt, die nach der derart erfolgten Lieferung der Ware auftreten. Bei der CIP-Klausel hat der Verkäufer jedoch auch die Transportversicherung gegen die vom Käufer getragene Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware während der Beförderung zu beschaffen. Folglich schließt der Verkäufer die Versicherung ab und zahlt die Versicherungsprämie. Der Käufer sollte beachten, dass gemäß der CIP-Klausel der Verkäufer verpflichtet ist, nur eine Versicherung mit Mindestdeckung abzuschließen. Sollte der Käufer einen Schutz mit höherer Deckung wünschen, müsste er dies entweder insoweit ausdrücklich mit dem Verkäufer vereinbaren oder eigene zusätzliche Ver sicherungsvorkehrungen treffen. CPT Carriage Paid to (… named place of destination) Frachtfrei (… benannter Bestimmungsort) „Frachtfrei“ bedeutet, dass der Verkäufer die Ware dem von ihm benannten Frachtführer liefert, der Verkäufer hat jedoch zusätzlich die Frachtkosten zu übernehmen, die erforderlich sind, um die Ware bis zum benannten Bestimmungsort zu befördern. Dies bedeutet, dass der Käufer alle Gefahren sowie alle anderen Kosten trägt, die nach der erfolgten Lieferung der Ware auftreten. Zu CIP und CPT „Frachtführer“ ist, wer sich durch einen Beförderungsvertrag verpflichtet, die Beförderung per Schiene, Straße, Luft, See, Binnenschiff oder in einer Kombination dieser Transportarten durchzuführen oder durchführen zu lassen. Werden mehrere aufeinanderfolgende Frachtführer für die Beförde rung zum benannten Ort eingesetzt, geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Ware dem ersten Frachtführer übergeben worden ist. Die CPT-Klausel verpflichtet den Verkäufer, die Ware zur Ausfuhr freizumachen. Diese Klausel kann für jede Transportart verwendet werden, einschließlich des multimodalen Transports. Ein Unternehmen der Generali Gruppe Wichtige Hinweise, Erläuterungen und Vertragsgrundlagen Umfang des Versicherungsschutzes der Internationalen Gütertrans portversicherung (nachstehend Güterversicherung genannt) Die Güterversicherung bietet einen wichtigen und wertvollen Versiche rungsschutz, weil sie neben den klassischen Transportgefahren ●Strandung; eine Strandung liegt vor, wenn das die Güter beför dernde Schiff auf Grund stößt oder auf Grund festgerät, kentert, sinkt, scheitert, mit anderen Fahrzeugen oder Sachen zusammenstößt oder durch Eis beschädigt wird ● Unfall eines die Güter befördernden anderen Transportmittels ● Einsturz von Lagergebäuden ● Brand, Blitzschlag, Explosion; Erdbeben, Seebeben, vulkanische Ausbrüche und sonstige Naturkatastrophen; Anprall oder Absturz eines Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung ● Überbordwerfen, Überbordspülen oder Überbordgehen durch schweres Wetter ● Aufopferung der Güter ●Entladen, Zwischenlagern und Verladen von Gütern in einem Nothafen/Flughafen, der infolge des Eintritts einer versicherten Gefahr angelaufen oder infolge einer Notlandung angeflogen wurde ●Verlust infolge Beschädigung oder durch Abhandenkommen (z. B. Diebstahl, Unterschlagung, Nicht- oder Falschauslieferung) ●Totalverlust ganzer Kolli beim Be-, Um- oder Entladen des Trans portmittels auch Schäden deckt, verursacht durch ●Leckage ●Bruch ● Verbiegen und Verbeulen ●Rost und/oder Oxydation, verursacht durch Regen, Schnee, Hagel, Süßwasser, Beiladung oder Beschädigung der äußeren Verpackung Die Güterversicherung bietet also Volle Deckung. Volle Deckung bedeutet in diesem Falle eine Versicherung gegen alle Gefahren des Verlustes und der Beschädigung, die nur durch die ausgeschlossenen Gefahren und die nicht ersatzpflichtigen Schäden eingeschränkt ist. Welche Gefahren und Schäden sind durch die Güterversicherung nicht versichert? Ausgeschlossen sind die Gefahren ●des Krieges, Bürgerkrieges oder kriegsähnlicher Ereignisse und solche, die sich unabhängig vom Kriegszustand aus der feindli chen Verwendung von Kriegswerkzeugen sowie aus dem Vorhan densein von Kriegswerkzeugen als Folge einer dieser Gefahren ergeben. ●von Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristischen oder politischen Gewalthandlungen, unabhängig von der Anzahl der daran beteiligten Personen, Aufruhr und sonstigen bürgerlichen Unruhen. ●der Beschlagnahme, Entziehung oder sonstiger Eingriffe von hoher Hand (Diese Gefahren können gemäß den jeweiligen DTV-Klauseln mitver sichert werden.) ●aus der Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen, und zwar ohne Rücksicht auf sonstige mitwirkende Ursachen. ●der Kernenergie und sonstiger ionisierender Strahlung. ●der Zahlungsunfähigkeit und des Zahlungsverzuges des Reeders, Charterers oder Betreibers des Schiffes oder sonstiger finanzieller Auseinandersetzungen mit den genannten Parteien, es sei denn, dass – der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die genannten Parteien oder den beauftragten Spediteur mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes ausgewählt hat; – der Versicherungsnehmer bzw. Versicherte Käufer ist und nach den Bedingungen des Kaufvertrages keinen Einfluss auf die Auswahl der am Transport beteiligten Parteien nehmen konnte. Nicht ersatzpflichtige Schäden Der Versicherer leistet keinen Ersatz für Schäden, verursacht durch ● eine Verzögerung der Reise ● inneren Verderb oder die natürliche Beschaffenheit der Güter ●handelsübliche Mengen-, Maß- und Gewichtsdifferenzen oder -verluste, die jedoch als berücksichtigt gelten, sofern hierfür eine Abzugsfranchise vereinbart ist ●normale Luftfeuchtigkeit oder gewöhnliche Temperaturschwankun gen Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen des Falles auch aus einer dieser nicht versicherten Gefahr oder Ursache entstehen konnte, hat der Versicherer den Schaden zu ersetzen, wenn er mit überwiegender Wahrscheinlichkeit durch eine versicherte Gefahr herbeigeführt worden ist. ● nicht beanspruchungsgerechte Verpackung oder unsachgemäße Verladeweise, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat diese weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verschuldet. ● Der Versicherer leistet ferner keinen Ersatz für mittelbare Schäden aller Art, sofern nichts anderes vereinbart ist. Was ist bei der Güterversicherung zu beachten, wenn firmen eigene, geleaste oder gemietete Kraftfahrzeuge verwendet werden? Kraftfahrzeug-Diebstahlklausel Für Transporte mit firmeneigenen, auch geleasten und/oder gemieteten Kraftfahrzeugen und/oder Anhängern gilt: 1.Am Tage, das ist von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr, sind die Güter im unbeaufsichtigten Kraftfahrzeug bis zur Dauer von höchstens zwei Stunden gegen Diebstahl versichert. 2.Bei einem Aufenthalt, der länger als zwei Stunden dauert und während der Nachtzeit, das ist von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr, sind die Güter nur versichert, wenn das Fahrzeug a) in einer verschlossenen Einzelgarage oder bewachten Sammel garage, b) auf einem umfriedeten Grundstück, c) auf einem bewachten Parkplatz abgestellt ist. Ausgenommen davon ist kurzfristiges Verlassen des Kraftfahr zeuges zu Rast- und Verpflegungszwecken oder verursacht durch Kraftfahrzeugpannen. Sie dürfen den dafür üblicherweise notwendigen Zeitaufwand nicht überschreiten. 3.Soweit in zumutbarer Entfernung nachweislich keine der unter Ziffer 2. genannten Einstellmöglichkeiten vorhanden ist, besteht trotzdem Versicherungsschutz. Die Entschädigungsleistung ist mit 25.000 € und einem Selbstbehalt des Versicherungsnehmers von 20 %, mindestens 500 €, je Schadenereignis begrenzt. 4. Voraussetzung für den Versicherungsschutz gemäß den Ziffern 1. bis 3. ist, dass sich die Güter in einem allseitig verschlossenen, von außen nicht einsehbaren Koffer- oder Innenraum des Kraft fahrzeuges befinden. Bei Verwendung von Planenfahrzeugen ist Voraussetzung, dass die geschlossene Plane durch Kette und Schloss oder sonstige ausreichende Vorrichtungen gegen einfaches Öffnen gesichert ist. 5.Schäden infolge Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub sind unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen. Das polizeiliche Protokoll bzw. eine Bestätigung über die vorgenom mene Meldung bei der Polizeidienststelle ist mit den sonstigen Schadenunterlagen einzureichen. Wie wird bei der Güterversicherung die Versicherungssumme gebildet? Die Höhe der Entschädigung hängt entscheidend von der Versiche rungssumme ab. Um vollen Schadenersatz zu gewährleisten, soll die Versicherungssumme nicht nur dem Versicherungswert der Ware entsprechen (Vermeidung einer Unterversicherung), sondern auch alle versicherbaren Nebeninteressen umfassen. Der Versicherungswert der Güter setzt sich wie folgt zusammen: ●gemeiner Handelswert (1) oder in dessen Ermangelung der gemeine Wert (2) der Güter am Absendungsort bei Beginn der Versicherung zuzüglich ●Versicherungskosten (Beitrag für die Transportversicherung) ● Kosten bis zur Annahme durch den Beförderer ● endgültig bezahlte Fracht (3) Nebeninteressen wie: ● gewöhnliche Fracht (4) ●Zollkosten ●Nachreisekosten ● imaginärer Gewinn (5) Zum Versicherungswert gehört auch der Wert der Verpackung. Gehen die Güter verloren, werden auch die Kosten der Verpackung ersetzt. Bei Beschädigung ist entscheidend, ob die Verpackung nach Ende der Reise noch weiteren Zwecken dient (z. B. bei einer Ver kaufspackung) und dem Versicherungsnehmer dadurch ein Schaden entstanden ist. Dies gilt auch für eine Verpackung, die nachweislich mehrmals verwendet wird (Mehrwegverpackung). Auf den Einwand einer Unterversicherung wird verzichtet, wenn der Versicherungsnehmer den tatsächlichen Umsatz oder die sonstigen, vereinbarten Beitragsberechnungsgrundlagen anmeldet. (1)Der gemeine Handelswert (Fakturenwert) ist der Wert von Gütern, die im kaufmännischen Verkehr regelmäßig gehandelt werden. (2)Der gemeine Wert ist der allgemeine Verkäuflichkeitswert. (3)Die endgütig bezahlte Fracht ist die Fracht, die nach dem Fracht vertrag ohne Rücksicht auf den Ausgang der Reise zu zahlen ist. (4)Die gewöhnliche Fracht ist die Fracht, die nur zu zahlen ist, wenn die Güter das Bestimmungsziel erreichen. (5)Der imaginäre Gewinn ist der Gewinn, den der Empfänger/Käufer der Güter am Ankunftsort nach kaufmännischer Berechnung durch Weiterveräußerung, Bearbeitung oder Veredelung zu erzielen hofft. Der imaginäre Gewinn kann nur zugunsten des Empfängers/ Käufers versichert werden, denn der Gewinn des Verkäufers ist bereits im Verkaufspreis enthalten. In der Güterversicherung ist bei fakturierten Gütern ein imaginärer Gewinn von 10 % des Versiche rungswertes mitversichert. Wenn ein höherer imaginärer Gewinn versichert sein soll, ist eine Sondervereinbarung erforderlich. Die Versicherung des imaginären Gewinns ist nur zusammen mit der Versicherung der Güter möglich. Jedoch wird ein zugunsten des Empfängers/Käufers mitversicherter imaginärer Gewinn dann nicht ersetzt, wenn die Güter vor dem kaufrechtlichen Gefahrüber gang total verlorengehen – z. B. bei einer CIF-Lieferung bereits auf der Vorreise zum Seeschiff. Da in derartigen Fällen der Absen der/Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zur Neulieferung verpflichtet ist, entgeht dem Empfänger/Käufer kein imaginärer Gewinn.
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