ANLAGE 1 zur Abiturverfügung (WBK) Terminplan und besondere Regelungen für die Abiturprüfung im Wintersemester 2016/17 Für die zentrale Abiturprüfung im Wintersemester Weiterbildungskollegs folgende Termine bestimmt: I. Vorlage von Prüfungsvorschlägen Schulaufsichtsbehörde der 2016/17 Schulen werden bei der für die oberen für die gestaltungspraktische Aufgabe im Fach Kunst: 02.09.2016 Senden Sie Ihren Vorschlag in einem größeren verschlossenen und versiegelten Umschlag, auf dem Sie auf der Vorderseite das Stichwort Kunst deutlich vermerken, bitte an folgende Adresse: Herrn LRSD Stefan Holtschneider (Dezernat 43) über Bezirksregierung Düsseldorf Postfach 300865 40408 Düsseldorf II. Distribution von Unterlagen Versand der Briefe mit Zugangscodes für d. Zentralabitur 1. Brief 12.09. bis 16.09.2016 2. Brief 19.09. bis 23.09.2016 Rückmeldung der Schulen über den Erhalt der Briefe mit den Zugangscodes bis spätestens 27.09.2016 Versand der Prüfungsaufgaben und Materialien für EK und KU (außer Unterlagen für die Lehrkraft) 24.10.2016 Rückmeldung der Schulen über den Erhalt Prüfungsaufgaben in EK und KU bis spätestens 25.10.2016 der Der Download der Prüfungsaufgaben findet in der Regel am letzten Unterrichtstag vor der Prüfung des jeweiligen Faches statt. Weitere Angaben hierzu werden in den Briefen mit den Zugangscodes enthalten sein. - 2 - III. Verfahren für den ersten Nachschreibetermin des Herbsttermins der Weiterbildungskollegs Die Weiterbildungskollegs teilen die Namen der Studierenden (einschl. der weiteren erforderlichen Angaben), für die ein Nachschreibetermin erforderlich ist, spätestens am Unterrichtstag nach dem Haupttermin online über die Internetseite für die zentralen Schulverwaltungsanwendungen (www.schulministerium.nrw.de/BP/SVW) mit. Die zuständigen Bezirksregierungen informieren die betroffenen Weiterbildungskollegs über die weiteren Verfahrensabläufe. IV. Prüfungen zum Erwerb des Latinums, Graecums und Hebraicums Über die Verfahren und Termine bezüglich der Prüfungen zum Erwerb des Latinums, Graecums und Hebraicums informieren die zuständigen Bezirksregierungen zu Beginn des Schuljahres 2016/17 per Rundverfügung.
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