160610_Anlage 1WT zur AbiturverfĂĽgung 2016_Wbk_fi

ANLAGE 1 zur Abiturverfügung (WBK)
Terminplan und besondere Regelungen für die Abiturprüfung im
Wintersemester 2016/17
Für die zentrale Abiturprüfung im Wintersemester
Weiterbildungskollegs folgende Termine bestimmt:
I.
Vorlage von Prüfungsvorschlägen
Schulaufsichtsbehörde
der
2016/17
Schulen
werden
bei
der
für
die
oberen
für die gestaltungspraktische Aufgabe im Fach Kunst:
02.09.2016
Senden Sie Ihren Vorschlag in einem größeren verschlossenen und versiegelten
Umschlag, auf dem Sie auf der Vorderseite das Stichwort Kunst deutlich vermerken,
bitte an folgende Adresse:
Herrn LRSD Stefan Holtschneider
(Dezernat 43)
über
Bezirksregierung Düsseldorf
Postfach 300865
40408 Düsseldorf
II.
Distribution von Unterlagen
Versand der Briefe mit Zugangscodes für d. Zentralabitur
1. Brief
12.09. bis 16.09.2016
2. Brief
19.09. bis 23.09.2016
Rückmeldung der Schulen über den Erhalt der Briefe mit
den Zugangscodes bis spätestens
27.09.2016
Versand der Prüfungsaufgaben und Materialien für EK
und KU (außer Unterlagen für die Lehrkraft)
24.10.2016
Rückmeldung der Schulen über den Erhalt
Prüfungsaufgaben in EK und KU bis spätestens
25.10.2016
der
Der Download der Prüfungsaufgaben findet in der Regel am letzten Unterrichtstag vor
der Prüfung des jeweiligen Faches statt. Weitere Angaben hierzu werden in den Briefen
mit den Zugangscodes enthalten sein.
- 2 -
III.
Verfahren für den ersten Nachschreibetermin des Herbsttermins der
Weiterbildungskollegs
Die Weiterbildungskollegs teilen die Namen der Studierenden (einschl. der weiteren
erforderlichen Angaben), für die ein Nachschreibetermin erforderlich ist, spätestens am
Unterrichtstag nach dem Haupttermin online über die Internetseite für die zentralen
Schulverwaltungsanwendungen (www.schulministerium.nrw.de/BP/SVW) mit. Die
zuständigen Bezirksregierungen informieren die betroffenen Weiterbildungskollegs über
die weiteren Verfahrensabläufe.
IV. Prüfungen zum Erwerb des Latinums, Graecums und Hebraicums
Über die Verfahren und Termine bezüglich der Prüfungen zum Erwerb des Latinums,
Graecums und Hebraicums informieren die zuständigen Bezirksregierungen zu Beginn
des Schuljahres 2016/17 per Rundverfügung.