Technische Universität Berlin - TU Berlin: Abteilung II

Der Präsident
RUNDSCHREIBEN
 FAK  WE  ZUV
Bearbeiter/in:
Hr. Michalek
Stellenzeichen / Tel.
IV D / 24252
Schlagwort :
Aufforderung zur Meldung vergütungspflichtiger Drucker
Datum:
14. Juni 2016
Gruppe
G/E
Dieses Rundschreiben
ersetzt:
Aufforderung zur Meldung vergütungspflichtiger Drucker
Hintergrund
Rückwirkend zum 1. Januar 2015 wird eine auf Drucker erweiterte Betreibervergütung nach
§ 54c des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
erhoben. Damit wurde die Vergütungspflicht des Betreibers von Ablichtungsgeräten (klassische
Kopiergeräte) auf Drucker erweitert. Diese sogenannte Betreibervergütung wird von der Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT) erhoben.
Die von der druckerbetreibenden Einrichtung der TUB zu tragende Vergütung beträgt je Gerät
300,96 € / Jahr, zuzgl. 7 % MwSt. Dieser Tarif gilt bis zum 31. Dezember 2016. Die dafür anfallenden Kosten sind durch die jeweils meldende Einrichtung der TUB aus eigenen Mitteln zu
bezahlen.
Welche Geräte (Drucker) sind betroffen
„Digitaldrucker: Drucker, die digitale Vorlagen auf Papier vervielfältigen können, unabhängig
davon, ob diese im Wege des Tintenstrahldrucks, des Laserdrucks oder durch LED-, Gel-,
Wachs- oder Festtintentechnologien geschieht. Digitaldrucker unterfallen der Vergütungspflicht,
wenn sie Papier mindestens im Format DIN A4 und nicht größer als im Format DIN A3 verarbeiten können."
Die Vergütungspflicht betrifft (wie schon bei Kopiergeräten) nur Drucker, die von der TUB nicht
verwaltungsintern oder nicht ausschließlich verwaltungsintern genutzt werden. Darunter fallen
insbesondere Drucker, welche von Studierenden oder Dritten mit oder ohne Entgelt genutzt
werden dürfen.
2
Was ist zu tun
Bitte melden Sie selbstständig Ihre vergütungspflichtigen Drucker gemäß zuvor genannter Definition bis zum 30.06.2016 direkt an die Verwertungsgesellschaft WORT per Formular oder über das
Onlineportal, siehe URL am Ende des Schreibens.
Durch die rückwirkende Einführung zum 1. Januar 2015 wird erstmals die Zahlung in diesem Jahr
fällig. In den Folgejahren ist ebenfalls jeweils zum 30. Juni die Meldung selbstständig an die
VG Wort abzugeben!
Formular zur Meldung der Betreibervergütung
https://tom.vgwort.de/repro/editOperatorType
Rahmenvertrag zur Vergütung von Ansprüchen - Betreiberabgabe für Kopiergeräte und Drucker
(§54c UrhG)
Stand: Januar 2016 (PDF)
http://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/DBV/vereinbarungen/2016_01_08__54c_
RahmenV.pdf
Ausnahmeregeln
http://www.vgwort.de/einnahmen-tarife/vervielfaeltigen/bibliotheken.html
FAQs zum neuen Rahmenvertrag "Betreiberabgabe für Kopiergeräte und Drucker (§54c UrhG)"
Stand: Februar 2016 (PDF)
http://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/DBV/vereinbarungen/FAQs_zum_neuen_
Rahmenvertrag.pdf