Der Präsident RUNDSCHREIBEN FAK WE ZUV Bearbeiter/in: Hr. Michalek Stellenzeichen / Tel. IV D / 24252 Schlagwort : Aufforderung zur Meldung vergütungspflichtiger Drucker Datum: 14. Juni 2016 Gruppe G/E Dieses Rundschreiben ersetzt: Aufforderung zur Meldung vergütungspflichtiger Drucker Hintergrund Rückwirkend zum 1. Januar 2015 wird eine auf Drucker erweiterte Betreibervergütung nach § 54c des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) erhoben. Damit wurde die Vergütungspflicht des Betreibers von Ablichtungsgeräten (klassische Kopiergeräte) auf Drucker erweitert. Diese sogenannte Betreibervergütung wird von der Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT) erhoben. Die von der druckerbetreibenden Einrichtung der TUB zu tragende Vergütung beträgt je Gerät 300,96 € / Jahr, zuzgl. 7 % MwSt. Dieser Tarif gilt bis zum 31. Dezember 2016. Die dafür anfallenden Kosten sind durch die jeweils meldende Einrichtung der TUB aus eigenen Mitteln zu bezahlen. Welche Geräte (Drucker) sind betroffen „Digitaldrucker: Drucker, die digitale Vorlagen auf Papier vervielfältigen können, unabhängig davon, ob diese im Wege des Tintenstrahldrucks, des Laserdrucks oder durch LED-, Gel-, Wachs- oder Festtintentechnologien geschieht. Digitaldrucker unterfallen der Vergütungspflicht, wenn sie Papier mindestens im Format DIN A4 und nicht größer als im Format DIN A3 verarbeiten können." Die Vergütungspflicht betrifft (wie schon bei Kopiergeräten) nur Drucker, die von der TUB nicht verwaltungsintern oder nicht ausschließlich verwaltungsintern genutzt werden. Darunter fallen insbesondere Drucker, welche von Studierenden oder Dritten mit oder ohne Entgelt genutzt werden dürfen. 2 Was ist zu tun Bitte melden Sie selbstständig Ihre vergütungspflichtigen Drucker gemäß zuvor genannter Definition bis zum 30.06.2016 direkt an die Verwertungsgesellschaft WORT per Formular oder über das Onlineportal, siehe URL am Ende des Schreibens. Durch die rückwirkende Einführung zum 1. Januar 2015 wird erstmals die Zahlung in diesem Jahr fällig. In den Folgejahren ist ebenfalls jeweils zum 30. Juni die Meldung selbstständig an die VG Wort abzugeben! Formular zur Meldung der Betreibervergütung https://tom.vgwort.de/repro/editOperatorType Rahmenvertrag zur Vergütung von Ansprüchen - Betreiberabgabe für Kopiergeräte und Drucker (§54c UrhG) Stand: Januar 2016 (PDF) http://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/DBV/vereinbarungen/2016_01_08__54c_ RahmenV.pdf Ausnahmeregeln http://www.vgwort.de/einnahmen-tarife/vervielfaeltigen/bibliotheken.html FAQs zum neuen Rahmenvertrag "Betreiberabgabe für Kopiergeräte und Drucker (§54c UrhG)" Stand: Februar 2016 (PDF) http://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/DBV/vereinbarungen/FAQs_zum_neuen_ Rahmenvertrag.pdf
© Copyright 2024 ExpyDoc