Europäisches Parlament 2014-2019 Plenarsitzungsdokument A8-0220/2016 27.6.2016 BERICHT über eine auf die Zukunft ausgerichtete innovative Strategie für Handel und Investitionen (2015/2105(INI)) Ausschuss für internationalen Handel Berichterstatterin: Tiziana Beghin RR\1099166DE.doc DE PE576.919v02-00 In Vielfalt geeint DE PR_INI INHALT Seite ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS ............ 3 BEGRÜNDUNG ...................................................................................................................... 31 STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN .................................................................................................................................................. 33 STELLUNGNAHME DES ENTWICKLUNGSAUSSCHUSSES ......................................... 38 STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR BESCHÄFTIGUNG UND SOZIALE ANGELEGENHEITEN ........................................................................................................... 43 STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR INDUSTRIE, FORSCHUNG UND ENERGIE ................................................................................................................................. 50 STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR BINNENMARKT UND VERBRAUCHERSCHUTZ..................................................................................................... 56 STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR LANDWIRTSCHAFT UND LÄNDLICHE ENTWICKLUNG ............................................................................................ 62 ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS.... 70 PE576.919v02-00 DE 2/70 RR\1099166DE.doc ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS zu einer auf die Zukunft ausgerichteten innovativen Strategie für Handel und Investitionen (2015/2105(INI)) Das Europäische Parlament, unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. November 2015 zum Stand der Doha-Entwicklungsagenda im Vorfeld der 10. Ministerkonferenz der WTO1, – unter Hinweis auf seine Empfehlungen an die Kommission vom 8. Juli 2015 bzw. 3. Februar 2016 für die Verhandlungen über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft und das Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen, unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Handel für alle – Hin zu einer verantwortungsbewussteren Handels- und Investitionspolitik“, – unter Hinweis auf die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, die 2015 auf dem Gipfel der Vereinten Nationen zur nachhaltigen Entwicklung in New York verabschiedet wurde, unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Juli 2015 zu externen Auswirkungen der Handels- und Investitionspolitik der EU auf öffentlich-private Initiativen in Drittländern2, unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Juni 2015 zum Schutz und zur Durchsetzung von Immaterialgüterrechten in Drittländern3, – unter Hinweis auf seine Entschließung vom 29. April 2015 zum zweiten Jahrestag des Einsturzes des Rana-Plaza-Gebäudes und den Fortschritten bezüglich des Nachhaltigkeitspakts für Bangladesch4, unter Hinweis auf den Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs Nr. 2/2014 mit dem Titel „Werden die Präferenzhandelsregelungen angemessen verwaltet?“, unter Hinweis auf die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen und die Dreigliedrige Grundsatzerklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik, – unter Hinweis auf die Verordnung der Europäischen Union über Holz aus illegalem Einschlag, die Richtlinie der Europäischen Union über die Offenlegung nichtfinanzieller Informationen, den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung zu Konfliktmineralien, die Klausel über Transparenz in der Lieferkette im 1 Angenommene Texte, P8_TA(2015)0415. Angenommene Texte, P8_TA(2015)0250. 3 Angenommene Texte, P8_TA(2015)0219. 4 Angenommene Texte, P8_TA(2015)0175. 2 RR\1099166DE.doc 3/70 PE576.919v02-00 DE britischen Gesetz über moderne Sklavenarbeit und den französischen Gesetzentwurf über Sorgfaltspflicht, unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. September 2011 zu einer neuen Handelspolitik für Europa im Rahmen der Strategie Europa 20201, unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Februar 2011 zu Europa 20202, unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. November 2010 zur internationalen Handelspolitik im Zuge der Herausforderungen des Klimawandels3, unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. November 2010 zu Menschenrechten, Sozial- und Umweltnormen in internationalen Handelsabkommen4, unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. November 2010 zur sozialen Verantwortung von Unternehmen in internationalen Handelsabkommen5, – unter Hinweis auf die vom Rat (Auswärtige Angelegenheiten) am 24. Juni 2013 angenommenen Leitlinien der Europäischen Union für die Förderung und den Schutz der Ausübung aller Menschenrechte durch lesbische, schwule, bi-, trans- und intersexuelle Personen, – unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 7./8. Februar 2013, dessen Schlussfolgerungen vom 21. November 2014 zum Thema Handel und die Schlussfolgerungen des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) vom 27. November 2015, – unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für internationalen Handel zu dem Bericht über Transparenz, Rechenschaftspflicht und Integrität in den EU-Organen, unter Hinweis auf das Abkommen von Marrakesch zur Gründung der Welthandelsorganisation, unter Hinweis auf Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union (EUV), gestützt auf Artikel 207, 208 und 218 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), – unter Hinweis auf Artikel 24 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2015/478 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2015 über eine gemeinsame Einfuhrregelung,– unter Hinweis auf den im AEUV festgeschriebenen Grundsatz der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung, gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung, – unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für internationalen Handel sowie die 1 ABl. C 56 E vom 26.2.2013, S. 87. ABl. C 188 E vom 28.6.2012, S. 42. 3 ABl. C 99 E vom 3.4.2012, S. 94. 4 ABl. C 99 E vom 3.4.2012, S. 31. 5 ABl. C 99 E vom 3.4.2012, S. 101. 2 PE576.919v02-00 DE 4/70 RR\1099166DE.doc Stellungnahmen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, des Entwicklungsausschusses, des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie, des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz und des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A7-0220/2016), A. in der Erwägung, dass Handel kein Selbstzweck ist, sondern ein Mittel, um Wohlstand und Gleichheit zu erreichen, Chancen für Unternehmen zu eröffnen, eine nachhaltige Entwicklung, sozialen Fortschritt und kulturelles Verständnis zu fördern, die Beschäftigung zu steigern sowie den Lebensstandard zu verbessern, ohne die öffentlichen Ausgaben zu erhöhen; B. in der Erwägung, dass es keinen Schutz ohne Handelsabkommen und keine Handelsabkommen ohne Schutz geben kann; C. in der Erwägung, dass die gemeinsame Handelspolitik einen tiefgreifenden Wandel durchlaufen hat, seit der Vertrag von Lissabon im Dezember 2009 in Kraft getreten ist; in der Erwägung, dass es sich beim Handel keinesfalls um einen isolierten Bereich handelt, sondern vielmehr um ein Gebiet, das mit vielen anderen Politikbereichen im Zusammenhang steht und von ihnen abhängt; in der Erwägung, dass die Verhandlungen über Handel und Investitionen über den bloßen Abbau von Zöllen hinausgehen müssen, da die komplexen Herausforderungen heutzutage in Regulierungsfragen und der Angleichung von internationalen Normen bestehen; D. in der Erwägung, dass es – ohne den Beitrag des Freihandels zum Wirtschaftswachstum infrage zu stellen – bislang keine ernsthafte Debatte in der Europäischen Union über die Kosten der Freihandelspolitik (beispielsweise Anpassungsprozesse in der Industrie wie etwa Schließungen von Industrieunternehmen, Verlust von Arbeitsplätzen im verarbeitenden Gewerbe, Verlagerung von ganzen Industriezweigen in Drittländer und erhöhte Einfuhren) sowie über eine Kosten-Nutzen-Analyse der Freihandelspolitik insgesamt gegeben hat; in der Erwägung, dass sich verschiedene Interessenträger angesichts dieses Fehlens einer ehrlichen Debatte veranlasst sehen, die Logik und Richtung der EU-Handelspolitik und der EU-Politiken allgemein infrage zu stellen, und in der Erwägung, dass diese bedauerliche Entwicklung durch eine ehrliche Debatte beendet werden könnte; E. in der Erwägung, dass das Vertrauen, das Unternehmen und Industriezweige in der EU in die Solidität der EU-Handelspolitik setzen, durch die weltweite Überkapazität in Schlüsselindustrien und das sich daraus ergebende Handelsungleichgewicht allmählich untergraben wird; F. in der Erwägung, dass der Beitrag, den der Außenhandel in Zeiten eines geringen Wirtschaftswachstums zu einem Konjunkturaufschwung in Europa leistet, von entscheidender Bedeutung dafür ist, konkrete, messbare Ergebnisse zu erreichen, angemessene Arbeitsplätze zu schaffen und ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum sowie Gleichheit in Europa und darüber hinaus zu erreichen; G. in der Erwägung, dass die Handelspolitik der neuen Generation die Sorgen der Menschen hinsichtlich Transparenz, Beteiligung, Wohlergehen und Arbeitsplätze sowie die Erwartungen der Unternehmen in Bezug auf eine globale und stark vernetzte RR\1099166DE.doc 5/70 PE576.919v02-00 DE Wirtschaft und den Kampf gegen die Armut sowie die Notwendigkeit, eine gerechtere Verteilung der Gewinne aus Handel berücksichtigen und sich mit neuen Themenbereichen wie dem digitalen Handel und der wichtigen Rolle von KMU befassen muss; H. in der Erwägung, dass die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit durch die laufenden Handelsverhandlungen auf die Handelspolitik der EU gelenkt wurde; in der Erwägung, dass sich immer mehr Bürger für Handelspolitik interessieren und besorgt darüber sind, dass die gemeinsame Handelspolitik die Rechtsvorschriften und Normen der Union und der Mitgliedstaaten untergraben könnte; I. in der Erwägung, dass sich die Kommission eindeutig dazu bekannt hat, dass kein Handelsabkommen jemals zu einem niedrigeren regulatorischen Schutzniveau führen wird, Veränderungen bei den Schutzniveaus nur mehr Schutz bedeuten können und das Regulierungsrecht stets gewahrt wird; J. in der Erwägung, dass Bürger, Unternehmen und KMU in der EU Zweifel daran äußern, dass große Industrieverbände wirklich die Interessen von EU-Bürgern, EUUnternehmen und allgemein der Europäischen Union vertreten; K. in der Erwägung, dass die regulatorische Zusammenarbeit bei Handelsabkommen nach dem in Artikel 191 AEUV festgelegten Grundsatz der Vorsorge das höchste Schutzniveau in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit sicherstellen muss; L. in der Erwägung, dass die EU-Organe im Sinne der Transparenz prüfen müssen, ob die im Namen der Industriezweige der EU vorgelegten Standpunkte tatsächlich die im verarbeitenden Gewerbe der EU vorherrschenden Auffassungen widerspiegeln; M. in der Erwägung, dass die Handels- und Investitionspolitik der EU gefördert werden muss, und zwar nicht nur, indem für positive Auswirkungen im Bereich Beschäftigung und in Bezug auf mehr Wohlstand für die Bürger gesorgt wird, sondern auch, indem Rechte im Bereich Umweltschutz und Soziales gestärkt werden und für ein möglichst hohes Maß an Transparenz, Engagement und Rechenschaftspflicht gesorgt wird und indem zu diesem Zweck ein beständiger Dialog mit Unternehmen, Verbrauchern, den Sozialpartnern, allen anderen betroffenen Interessenträgern sowie den lokalen und regionalen Behörden geführt wird und bei den Verhandlungen eindeutige Leitlinien vorgegeben werden; N. in der Erwägung, dass Ursprungsregeln den wahren Umfang der Liberalisierung des Handels bestimmen, da sie festlegen, welche Güter tatsächlich von Freihandelsabkommen profitieren, wobei sie jedoch in den öffentlichen Debatten über die Handelspolitik häufig kein Thema sind und bisher vom Parlament noch nicht geprüft wurden; O. in der Erwägung, dass die Europäische Union im Rahmen ihrer Handelspolitik und in den Handelsverhandlungen, die sie führt, berücksichtigen muss, dass bestimmte Wirtschaftszweige, insbesondere der Agrarsektor, auf Marktöffnungen sensibel reagieren; P. in der Erwägung, dass der Anteil der EU-28 am globalen BIP, der 2013 noch 23,7 % PE576.919v02-00 DE 6/70 RR\1099166DE.doc betrug, bis 2050 auf nur noch 15,5 % abfallen soll, und in der Erwägung, dass ab 2015 90 % des globalen Wirtschaftswachstums außerhalb der EU generiert werden, sowie in der Erwägung, dass die Wachstumsrate der Wirtschaft in den Schwellenländern erheblich zurückgeht; Q. in der Erwägung, dass die EU derzeit der größte Handelsraum der Welt ist, auf den ein Drittel des Welthandels entfällt, und in der Erwägung, dass dieser Anteil bis 2020 auf 26 % zurückgehen soll; R. in der Erwägung, dass in Handelsabkommen und diesbezüglichen Verhandlungen die Auffassungen berücksichtigt werden sollten, die in den Entschließungen des Parlaments zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) und zum Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (TiSA) festgelegt sind, und dass die Verhandlungsführung und die geschlossen Abkommen diesen Auffassungen entsprechen sollten; S. in der Erwägung, dass sich das Zentrum der Wohlstandschaffung derzeit ganz eindeutig nach Osten hin, d. h. in den asiatisch-pazifischen Raum und nach China verlagert, zumal China Japan bereits überholt hat und die Vereinigten Staaten von Amerika als die weltweit größte Volkswirtschaft vermutlich im Jahr 2025 ablösen dürfte; in der Erwägung, dass dies belegt, dass Schwellen- und Entwicklungsländer schnell zur Gruppe der Industrieländer aufschließen und den Stand reifer Volkswirtschaften erreichen; T. in der Erwägung, dass sich auch andere Variablen, so zum Beispiel der demografische Wandel, in negativer Weise auf die Position der EU auf der Welthandelsbühne auswirken; in der Erwägung, dass zu erwarten steht, dass der Anteil der EU an der Weltbevölkerung von 7,1 % im Jahr 2013 auf 5,3 % im Jahr 2060 zurückgehen dürfte; U. in der Erwägung, dass die grenzüberschreitenden Ströme von Kapital, Gütern, Dienstleistungen und Daten 2014 Schätzungen zufolge mit 7,8 Billionen USD zusätzlich zum Welthandel beigetragen haben und dass hiervon der Mehrwert der Datenströme allein 2,8 Billionen USD ausmachte und damit höher war als der auf 2,7 Billionen USD geschätzte Wert des Handels mit Gütern; Schnellere Anpassung an die sich in raschem Wandel befindlichen Tendenzen im Welthandel 1. begrüßt die neue Strategie der Kommission mit der Bezeichnung „Handel für alle – Hin zu einer verantwortungsbewussteren Handels- und Investitionspolitik“ und insbesondere den neuen Schwerpunkt auf Elementen wie dem verantwortungsbewussten Management von Lieferketten, fairem und ethischem Handel, dem globalen digitalen Markt, dem Handel mit digitalen Waren und Dienstleistungen und den gesellschaftlichen Kosten der Liberalisierung des Handels; ist der festen Überzeugung, dass die künftige Handelspolitik verschiedene Formen von Protektionismus bekämpfen muss, etwa durch den Abbau unnötiger nichttarifärer Handelshemmnisse, und neue Marktzugänge vor allem für KMU sicherstellen muss; weist darauf hin, dass die Liberalisierung des Handels in angemessener Weise durchgeführt werden muss, um RR\1099166DE.doc 7/70 PE576.919v02-00 DE eine nachhaltige Entwicklung sicherzustellen; bedauert, dass die Kommission die neue Strategie verzögert vorgelegt hat, zumal das Parlament gefordert hatte, dass bis zum Sommer 2012 eine überarbeitete mittel- und langfristige Handelsstrategie vorgelegt wird; 2. vertritt nachdrücklich die Ansicht, dass das verarbeitende Gewerbe einen wesentlichen Beitrag zur Reindustrialisierung Europas leistet und dass die Strategie daher in stärkerem Maße auf die Rolle des verarbeitenden Gewerbes im Rahmen der gemeinsamen Handelspolitik ausgerichtet sein sollte, auch wenn Dienstleistungen 70 % der europäischen Wirtschaftstätigkeit ausmachen und 90 % der künftigen Arbeitsplätze in diesem Bereich entstehen werden; fordert die Kommission nachdrücklich auf, mit den Handelspartnern zusammenzuarbeiten, um dafür zu sorgen, dass diese ihre Märkte insbesondere in den Bereichen Verkehr, Telekommunikation und öffentliches Beschaffungswesen für EU-Unternehmen weiter öffnen, während ausländische Unternehmen nach wie vor Nutzen aus einem breiten Zugang zum Binnenmarkt der EU ziehen; 3. stellt fest, dass die Handelspolitik der EU von größter geopolitischer und wirtschaftlicher Bedeutung für Europa ist, um die Globalisierung zu gestalten, internationale Normen zu stärken und den Zugang zu Auslandsmärkten zu verbessern; weist darauf hin, dass es andere sein werden, die die internationalen Vorschriften festlegen, wenn wir jetzt nicht handeln; betont, dass angesichts der Tatsache, dass die EU die weltgrößte Handelsmacht ist, nachhaltiger und verantwortlicher Handel das stärkste politische Instrument ist, um europäische Interessen, Investitionen und Unternehmen zu unterstützen und europäische Werte im Ausland zu fördern, und dass mit ihm gleichzeitig in Europa Arbeitsplätze geschaffen werden und Wachstum generiert wird; unterstützt das Ziel der Kommission, die Synergien zwischen der Handelspolitik und der Binnenmarktpolitik auszuweiten, und empfiehlt, in diesen Politikbereichen den Maßnahmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen Vorrang einzuräumen; 4. begrüßt die Zusage der Kommission, wonach die in der Union erreichten verbraucherrechtlichen Standards in Handelsabkommen, unter anderem vor dem Hintergrund der digitalen Revolution, unter keinen Umständen abgesenkt werden; betont, dass das Parlament weiterhin sorgfältig überwachen wird, dass dieses Versprechen in den laufenden Verhandlungen gewahrt wird; 5. hebt hervor, dass Binnenmarkt und Handelspolitik der EU miteinander zusammenhängen und in vollem Umfang miteinander und mit den weiter gefassten Strategien und Werten der Union vereinbar sein sollten; vertritt die Auffassung, dass ein offener, verantwortlicher und freier weltweiter Handel auf der Grundlage transparenter und strenger globaler Regeln eine wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass der Binnenmarkt funktioniert und wächst und Bürgern, Verbrauchern und Unternehmen, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen, zugutekommt; weist darauf hin, dass die Öffnung des Handels mit einer höheren Produktivität einhergeht, zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit nach außen beiträgt, bereits jetzt für einen von sieben Arbeitsplätzen im Binnenmarkt verantwortlich zeichnet und erhebliche Vorteile für die Verbraucher mit sich bringt; PE576.919v02-00 DE 8/70 RR\1099166DE.doc 6. fordert die Kommission auf, ihre Handels- und Investitionsstrategie regelmäßig zu überarbeiten und dem Parlament ab 2017 alle zwei Jahre einen ausführlichen, öffentlich zugänglichen Zwischenbericht über ihre Umsetzung zu übermitteln, damit sichergestellt ist, dass sie ihre Zusagen auch einhält; fordert die Kommission auf, in diesen Berichten auch über die Fortschritte in den laufenden Handelsverhandlungen und die Umsetzung der geltenden Handelsabkommen zu berichten; 7. fordert die Kommission nachdrücklich auf, ihre Verfahren zu beschleunigen, damit ausgehandelte Handelsabkommen dem Parlament in kürzerer Zeit vorgelegt werden und dadurch vorläufig angewendet oder schneller in Kraft treten können; Transparente Handelspolitik und Ausbau des Mitspracherechts der Bürger 8. begrüßt das inzwischen transparentere Vorgehen der Kommission und die verbesserte Teilhabe in allen Phasen der Handelsverhandlungen und unterstützt die TTIPTransparenzinitiative der Kommission; räumt ein, dass die Kommission die Transparenz der Verhandlungen verbessert hat, nachdem das Parlament sie mehrmals dazu aufgefordert hatte, und dass sie zu diesem Zweck allen Mitgliedern des Europäischen Parlaments und der einzelstaatlichen Parlamente den Zugang zu vertraulichen Verhandlungsdokumenten eröffnet hat und nun auch den Interessenträgern mehr Informationen bereitstellt; weist erneut darauf hin, dass die Tatsache, dass die Mitglieder des Parlaments nun einen besseren Zugang zu vertraulichen Informationen haben, zu einer Stärkung der parlamentarischen Kontrolle geführt hat, und es dem Parlament somit möglich ist, seinen im Rahmen der gemeinsamen Handelspolitik bestehenden Verpflichtungen noch besser nachzukommen; fordert daher eine Ausweitung der Transparenzinitiative der Kommission, damit umfassende Transparenz und die Möglichkeit einer öffentlichen Kontrolle für alle laufenden und zukünftigen Handelsverhandlungen sichergestellt werden, und fordert zudem, dass sich die Kommission mit den Partnerländern abstimmt, um ein Höchstmaß an Transparenz zu fördern, wobei sichergestellt werden muss, dass es sich um einen gegenseitigen Prozess handelt, bei dem die Verhandlungsposition der EU nicht gefährdet wird, und dass Übereinstimmung hinsichtlich des gewünschten Maßes an Transparenz der Verhandlungen in den Vorstudien erzielt wird; betont, dass sinnvolle Transparenz die weltweite Unterstützung für einen auf Regeln beruhenden Handel verbessern kann; 9. fordert den Rat auf, alle bisher angenommenen und künftigen Verhandlungsmandate unverzüglich zu veröffentlichen; 10. fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass die Zivilgesellschaft und die Sozialpartner in hohem und ausgewogenem Maße einbezogen werden, und zwar auch im Rahmen angemessener öffentlicher Konsultationen im Internet und über Informationskampagnen, damit die Handelspolitik der EU inhaltlich verbessert und auf den Schutz der Bürgerrechte ausgerichtet und ihre Legitimität damit gestärkt wird; 11. hebt hervor, dass im Kontext der gegenwärtigen Debatte über den Umfang von Handelsverhandlungen bei der Zusammenarbeit in Regulierungsfragen die vorrangige Funktion der Regulierung – nämlich das Wahren des öffentlichen Interesses – gesichert werden muss; betont, dass Handel und Investitionen durch eine verbesserte RR\1099166DE.doc 9/70 PE576.919v02-00 DE Zusammenarbeit zwischen den Regulierungsbehörden maßgeblich erleichtert werden sollten, bei der unnötige technische Handelshemmnisse und doppelter oder überflüssiger Verwaltungsaufwand und Formalitäten ermittelt werden, die KMU unverhältnismäßig belasten, wobei technische Verfahren in Verbindung mit grundlegenden Normen und Vorschriften nicht aufs Spiel gesetzt werden dürfen, europäische Normen auf den Gebieten Gesundheit, Sicherheit, Verbraucher, Arbeit, Sozial- und Umweltgesetzgebung und kulturelle Vielfalt beibehalten, das Vorsorgeprinzip umfassend gewahrt und die Regelungsautonomie nationaler, regionaler und lokaler Behörden in vollem Umfang berücksichtigt werden müssen; weist erneut darauf hin, dass die entsprechenden Verfahren auf einem intensiveren Informationsaustausch und einer verbesserten Annahme internationaler technischer Normen beruhen und zu einer größeren Konvergenz führen müssen und unter keinen Umständen die demokratisch legitimierten Entscheidungsprozesse von Handelspartnern untergraben oder verzögern dürfen; spricht sich dafür aus, weitere internationale technische Normen, die auf Folgenabschätzungen beruhen, einzuführen und anzuwenden und unterstützt alle Anstrengungen zur uneingeschränkten Einbeziehung der Handelspartner der Union in internationalen Normungsgremien; ist jedoch der Auffassung, dass das Fehlen eines gemeinsamen internationalen Standards weder der gegenseitigen Anerkennung von Gleichwertigkeit noch Bemühungen um gemeinsame transatlantische technische Standards im Weg stehen sollte; 12. fordert die Europäische Kommission auf, bei den Konsultationen mit der Industrie über Handelsinitiativen sicherzustellen, dass EU-Verbände tatsächlich die Handelsinteressen der EU vertreten, indem sie die tatsächliche Interessenlage der nationalen Unternehmen widerspiegeln, damit Transparenz sichergestellt wird und die Handelsinteressen der EU gewahrt werden; hebt hervor, dass Dokumente der EU-Organe möglichst veröffentlicht werden sollten, da Transparenz von entscheidender Bedeutung ist, um die Unterstützung der Öffentlichkeit für die gemeinsame Handelspolitik zu gewinnen; fordert die Kommission auf, die Empfehlungen der Europäischen Bürgerbeauftragten vom Juli 2015 umzusetzen, insbesondere, was den Zugang zu Dokumenten für alle Verhandlungen betrifft; Mehr Kohärenz zwischen den Handelszielen der EU und den anderen Aspekten ihrer außenpolitischen Maßnahmen in Bezug auf Handel für Entwicklung 13. weist erneut darauf hin, dass die gemeinsame Handelspolitik den Grundsätzen und Zielen des auswärtigen Handelns der Union gemäß Artikel 21 EUV und Artikel 208 AEUV Rechnung tragen muss und die Förderung der Werte der EU gemäß Artikel 2 EUV vorantreiben sollte; weist erneut darauf hin, dass außenpolitische Maßnahmen und innenpolitisches Handeln, das einen außenpolitischen Bezug aufweist, kohärent sein müssen; betont, dass die EU rechtlich verpflichtet ist, die Menschenrechte zu achten, und dass sie die nachhaltige wirtschaftliche, soziale und ökologische Entwicklung der Handelsländer fördern sollte; ist der Ansicht, dass die EU verpflichtet ist, alle erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen, um alle möglichen negativen Auswirkungen, die sich möglicherweise aus der gemeinsamen Handelspolitik ergeben, vorauszusehen, ihnen vorzubeugen und sie zu beseitigen, und zu diesem Zweck regelmäßig Ex-ante- und Ex-post-Folgenabschätzungen in Bezug auf die Menschenrechte und Nachhaltigkeit durchzuführen und die Handelsabkommen in der Folge gegebenenfalls auf den Prüfstand zu stellen; bekräftigt, dass lediglich ein PE576.919v02-00 DE 10/70 RR\1099166DE.doc gerechter und angemessen regulierter Handel, der den Zielen für nachhaltige Entwicklung entspricht, Ungleichheiten verringern und Entwicklung fördern kann; bekräftigt, dass die Ziele für nachhaltige Entwicklung mehrere handelsbezogene Ziele in verschiedenen Politikbereichen umfassen und dass eine der konkretesten Zielsetzungen in der Steigerung der Ausfuhren aus Entwicklungsländern mit Blick auf die Verdopplung des Anteils der am wenigsten entwickelten Länder an den globalen Ausfuhren bis 2020 besteht; 14. begrüßt, dass die Zahl der Menschen, die laut Definition der Weltbank in absoluter Armut leben, seit 1990 stark zurückgegangen ist; stellt jedoch fest, dass mehr unternommen werden muss, um private und öffentliche Investitionen in den am wenigsten entwickelten Ländern zu fördern, damit die institutionellen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen geschaffen werden, unter denen diese Länder einen größeren Nutzen aus den Vorteilen ziehen können, die der Handel bietet, indem sie dabei unterstützt werden, ihre Volkswirtschaften zu diversifizieren und in die weltweiten Wertschöpfungsketten zu integrieren, damit sie sich auf hochwertigere Erzeugnisse spezialisieren können; 15. nimmt die Ankündigungen der Kommission zur Kenntnis, durch ihre Handels- und Investitionsabkommen weltweit eine nachhaltige Entwicklung zu stärken und die Achtung der Menschenrechte sowie von Arbeits- und Sozialnormen und ökologischer Nachhaltigkeit zu fördern; fordert jedoch mit Nachdruck gezielte Anstrengungen, um die entsprechenden Kapitel in der Praxis umzusetzen und durchzusetzen; pflichtet der Kommission in deren Ansicht bei, dass der EU eine Sonderrolle zukommt, was die Verantwortung in Bezug auf die Auswirkungen ihrer handelspolitischen Maßnahmen auf die Entwicklungsländer und insbesondere auf die am wenigsten entwickelten Länder angeht; 16. ist der Ansicht, dass das Thema Migration zu den größten Herausforderungen für die EU im 21. Jahrhundert zählt; betont, dass es entscheidend ist, die Kohärenz der Handels- und Investitionspolitik der EU sicherzustellen, um die Ursachen der Migration zu bekämpfen; bedauert, dass diesem Umstand im Rahmen der Strategie „Handel für alle“ nicht ausreichend Rechnung getragen wurde; 17. vertritt die Auffassung, dass insbesondere für Partnerländer, die sich in einer Wirtschaftskrise befinden, das Ziel der vertieften und umfassenden Freihandelszone (DCFTA) vor allem darin bestehen muss, die Lebensbedingungen der einfachen Bevölkerung spürbar und dauerhaft zu verbessern; 18. betont, dass Bestimmungen in Bezug auf die Menschenrechte, Sozial- und Umweltnormen und Verpflichtungen zu Arbeitnehmerrechten auf der Grundlage der Kernübereinkommen der IAO und der Grundsätze der sozialen Verantwortung von Unternehmen, einschließlich der Leitsätze der OECD für multinationale Unternehmen und der Leitprinzipien der VN für Wirtschaft und Menschenrechte, verbindlich sein und einen wesentlichen Teil der Handelsabkommen der EU in Form von einklagbaren Verpflichtungen darstellen müssen; fordert die Kommission auf, Kapitel über nachhaltige Entwicklung in alle Handels- und Investitionsabkommen der EU aufzunehmen; ist der Ansicht, dass ein dreistufiger Ansatz mit Regierungskonsultationen, internen Beratungsgruppen und Expertengremien verfolgt RR\1099166DE.doc 11/70 PE576.919v02-00 DE werden muss, in dem die IAO und die im Abkommen enthaltene allgemeine Vorschrift zur Streitbeilegung als letztes Mittel zur Konfliktlösung vorgesehen sind, wobei hier die Möglichkeit zur Verhängung finanzieller Sanktionen besteht; weist darauf hin, dass Arbeits- und Umweltnormen nicht auf die Kapitel zum Handel und zur nachhaltigen Entwicklung beschränkt sind, sondern in allen Bereichen von Handelsabkommen wirksam sein müssen; 19. betont, dass in Handelsabkommen wirksame Schutzmechanismen vorgesehen werden sollten; fordert gleichzeitig, dass ein wirksamer Mechanismus zur Durchsetzung der Arbeitnehmer- und Umweltrechte, auf die die Menschenrechtsklausel nicht anwendbar ist, in solche Abkommen aufgenommen wird; fordert ein Verfahren, in dessen Rahmen das Parlament die Kommission auffordern kann, Untersuchungen in Bezug auf Verstöße von Dritten gegen deren Verpflichtungen im Rahmen von Klauseln über wesentliche Elemente einzuleiten; fordert die Kommission auf, einen strukturierten und entpolitisierten Prozess einzuführen, nach dem im Falle mutmaßlicher Verstöße gegen Verpflichtungen im Rahmen von Kapiteln zu Handel und nachhaltiger Entwicklung gemäß eindeutiger Kriterien Konsultationen mit einem Partner eingeleitet werden müssen; 20. betont, dass die Zivilgesellschaft in die Verhandlungen über Freihandelsabkommen einbezogen werden muss und weist darauf hin, dass modernere Medien genutzt werden können, um die Beteiligung der Zivilgesellschaft zu vereinfachen; 21. weist erneut darauf hin, wie wichtig es ist, dass die europäischen und internationalen Vorschriften über den Waffenhandel eingehalten werden, insbesondere der Vertrag der Vereinten Nationen über den Waffenhandel und der Verhaltenskodex der EU über Waffenausfuhren; weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Handelspolitik der Union ein Instrument der Wirtschaftsdiplomatie ist, das ebenfalls einen Beitrag zur Bekämpfung der Ursachen des Terrorismus leisten könnte; unterstreicht, dass wirksame Rechtsvorschriften zur Kontrolle der Ausfuhren ebenfalls zu den Schlüsselaspekten der EU-Handelspolitik gehören; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, die EU-Rechtsvorschriften über Ausfuhrkontrollen für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck zu aktualisieren, damit die strategischen Ziele der EU verfolgt werden können und stärker auf die Achtung der universellen Werte hingewirkt werden kann; 22. weist erneut darauf hin, dass Schätzungen der IAO zufolge weltweit 865 Millionen Frauen in höherem Maße zum Wirtschaftswachstum beitragen könnten, wenn man sie besser unterstützen würde; stellt fest, dass das Potenzial von Unternehmen, die von Frauen geführt werden, im Hinblick auf die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, die Wirtschaftsförderung und das nachhaltige Wachstum bislang nicht ausgeschöpft wird; stellt fest, dass sich die Handelspolitik in den einzelnen Wirtschaftszweigen ganz unterschiedlich auf die Gleichstellung der Geschlechter auswirken kann und dass mehr Daten zum Thema Geschlecht und Handel benötigt werden; nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission in ihrer Mitteilung mit dem Titel „Handel für alle“ die geschlechterspezifische Dimension von Handelsabkommen nicht thematisiert; fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen zu intensivieren, Handelsverhandlungen als Instrument zur weltweiten Förderung der Gleichstellung der Geschlechter zu nutzen, und sich verstärkt dafür einzusetzen, dass sowohl Frauen als auch Männer Nutzen aus PE576.919v02-00 DE 12/70 RR\1099166DE.doc der Liberalisierung des Handels ziehen können und vor deren negativen Auswirkungen geschützt werden; ist der Ansicht, dass die Kommission zu diesem Zweck dafür sorgen sollte, dass die geschlechterspezifische Perspektive als Querschnittsthema in alle künftigen Handelsabkommen integriert wird, und dass sie die geschlechterspezifischen Auswirkungen der in Kraft befindlichen Handelsabkommen überwachen sollte; 23. begrüßt die Ankündigung der Kommission, eine Halbzeitbewertung des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) vorzunehmen und dabei vor allem die Möglichkeit zu prüfen, Präferenzen im Rahmen des Systems auch auf Dienstleistungen auszuweiten; hebt zudem hervor, dass APS, einschließlich EBA und APS+, Instrumente sind, die die Wahrung der Grundwerte möglich machen, und weist mit Nachdruck darauf hin, dass sie wirksam umgesetzt und weiterverfolgt werden müssen; Transparente globale Wertschöpfungsketten bei gleichzeitiger Wahrung der grundlegenden Werte und Normen weltweit 24. räumt ein, dass die Internationalisierung der weltweiten Produktionssysteme dazu beitrug, dass es für Hunderte von Millionen Menschen neue Möglichkeiten der Wirtschaftsentwicklung und einen beschäftigungsbasierten Weg aus der Armut gegeben hat; weist erneut darauf hin, dass der IAO zufolge 780 Millionen erwerbstätige Frauen und Männer nicht so entlohnt werden, dass sie der Armut entkommen könnten; betont, dass durch die Ausweitung der globalen Wertschöpfungsketten einerseits zwar neue Beschäftigungsmöglichkeiten entstanden sind, andererseits aber die mangelhafte Durchsetzung geltender Arbeitsgesetze und Arbeitssicherheitsstandards – die eingeführt wurden, um die Arbeitnehmer vor einer übermäßig hohen Anzahl von Arbeitsstunden und inakzeptablen Bedingungen zu schützen – in den Beschaffungsländern nach wie vor dringend angegangen werden muss; weist darauf hin, dass globale Wertschöpfungsketten auch dazu geführt haben, dass einige Lieferanten die Arbeitnehmerrechte missachten, ihre geschäftlichen Tätigkeiten nach Orten außerhalb der EU verlegen, Arbeitnehmer unter unsicheren und inakzeptablen Bedingungen beschäftigen, eine übermäßig hohe Anzahl von Arbeitsstunden vorschreiben und den Arbeitnehmern den Zugang zu grundlegenden Rechten verwehren; weist erneut darauf hin, dass sich aus diesen Praktiken für Lieferanten, die die Arbeitnehmerrechte und die internationalen Arbeits- und Umweltnormen achten, und für Regierungen, die darauf hinarbeiten, dass sich die Löhne und der Lebensstandard verbessern, unfaire Wettbewerbsbedingungen ergeben; fordert die Kommission auf, die Auswirkungen der Zunahme von globalen Wertschöpfungsketten zu untersuchen und in enger Zusammenarbeit mit der IAO und der OECD konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Bedingungen in ihnen vorzulegen; betont, dass die weitere Eingliederung der EU in die globalen Wertschöpfungsketten von den beiden Grundsätzen getragen sein muss, dass einerseits das europäische soziale und ordnungspolitische Modell geschützt werden und andererseits für die Sicherung und Schaffung von nachhaltigem und gerechtem Wachstum und menschenwürdiger Beschäftigung in der EU und auch in den Partnerländern gesorgt werden muss; räumt ein, dass die Globalisierung der Wertschöpfungsketten eine Zunahme des importierten Inhalts sowohl in der inländischen Produktion als auch in den Exporten zur Folge hat und dass die Kosten protektionistischer Maßnahmen dadurch deutlich steigen; RR\1099166DE.doc 13/70 PE576.919v02-00 DE 25. ist der Ansicht, dass die Handelspolitik dazu beitragen muss, dass ein transparenter Produktionsprozess entlang der gesamten Wertschöpfungskette sichergestellt wird und die grundlegenden Umwelt-, Sozial- und Sicherheitsstandards eingehalten werden; empfiehlt der Kommission, Initiativen zu Normen der Sorgfaltspflicht für Lieferketten zu fördern, die über die bestehenden, unverbindlichen Verpflichtungen hinausgehen; begrüßt, dass die Kommission beabsichtigt, eng mit der IAO und der OECD zusammenzuarbeiten, was die Ausarbeitung eines globalen Konzepts zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen besonders in der Bekleidungsbranche angeht; betont, dass im Hinblick auf weitere Initiativen für verantwortungsvolle Lieferketten neue sektorbezogene bzw. geografische Möglichkeiten ermittelt und bewertet werden müssen; sieht der anstehenden Mitteilung der Kommission zum Thema soziale Verantwortung der Unternehmen erwartungsvoll entgegen; 26. fordert die Kommission nachdrücklich auf, das umfassende Rahmenwerk der Handelsund Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen (UNCTAD) für eine Investitionspolitik für nachhaltige Entwicklung voranzubringen; 27. fordert, dass die Handelshilfe und die technische Unterstützung gezielt darauf ausgerichtet werden, arme Erzeuger, Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen, Genossenschaften und Frauen zu stärken und die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern, damit ihnen der Handel auf lokalen und regionalen Märkten stärker zugutekommt; 28. fordert die Kommission auf, Rechtsvorschriften zu entwickeln, die auf ein Verbot der Einfuhr von Waren abzielen, die mit jeglicher Form von Zwangsarbeit oder moderner Sklaverei produziert wurden, und in der Zwischenzeit die Kontrolle der Einfuhr- und Lieferketten in Bezug auf ethische Fragen zu verstärken; 29. betont, dass es von entscheidender Bedeutung ist, das gesamte Spektrum der Rechte des geistigen Eigentums besser zu schützen und die entsprechende Durchsetzung wirksamer zu gestalten, wenn die Eingliederung in die globalen Wertschöpfungsketten voranschreiten soll; 30. fordert die Kommission auf, alle Entwicklungsländer dabei zu unterstützen, die im Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS-Übereinkommen) enthaltenen Flexibilitätsregelungen, welche in der am 14. November 2001 veröffentlichten Erklärung von Doha zum TRIPS-Übereinkommen und die öffentliche Gesundheit anerkannt und bestätigt wurden, vollständig und effektiv zu nutzen, um sicherzustellen, dass sie im Rahmen ihrer nationalen öffentlichen Gesundheitsprogramme Arzneimittel zu erschwinglichen Preisen bereitstellen können; ermahnt den Rat in diesem Zusammenhang, seinen mit der Erklärung von Doha eingegangen Verpflichtungen nachzukommen, indem er sicherstellt, dass die Kommission ausdrücklich den Zugang zu Arzneimitteln gewährleistet, wenn sie im Rahmen künftiger bilateraler und regionaler Handelsabkommen mit Entwicklungsländern TRIPS-plus-Bestimmungen in Bezug auf pharmazeutische Erzeugnisse aushandelt oder wenn sich Entwicklungsländer um den Beitritt zur WTO bemühen; begrüßt, dass die Kommission den Antrag der am wenigsten entwickelten Länder auf Verlängerung des geistigen Eigentums an Arzneimitteln unterstützt, bedauert jedoch die endgültige Entscheidung des TRIPS-Rates der WTO, lediglich eine PE576.919v02-00 DE 14/70 RR\1099166DE.doc Verlängerung von 17 Jahren zu gewähren; 31. begrüßt die Aufmerksamkeit, die die Kommission dem fairen Handel in ihrer Mitteilung mit dem Titel „Handel für alle“ widmet, und fordert sie auf, vorrangig ihrer Verpflichtung nachzukommen, die vorhandene Struktur für die Umsetzung von Freihandelsabkommen zu nutzen, um den fairen Handel zu unterstützen, Konzepte für fairen Handel bei kleinen Erzeugern in Drittländern im Rahmen von EU-Delegationen zu fördern und Sensibilisierungsmaßnahmen in der EU zu entwickeln, wie beispielsweise die Schaffung der Auszeichnung „EU-Stadt für fairen und ethischen Handel“; 32. ist der Ansicht, dass durch die neuen Technologien und das Internet neue Instrumente zur Verfügung stehen, um Produkte entlang der Lieferkette zu verfolgen; 33. hebt die Rolle von Bankdienstleistungen bei der Entwicklung von Handel und Investitionen hervor; fordert die EU auf, die Förderung des Zugangs zu Bankdienstleistungen in Entwicklungsländern zu unterstützen; 34. begrüßt die Ankündigung der Kommission, wonach sie die Modernisierung der Ursprungsregeln beabsichtigt, da Ursprungsregeln ein immer größeres Handelshemmnis bei Handelsstrukturen darstellen, die von globalen Wertschöpfungsketten dominiert werden; unterstreicht, dass der Modernisierung der Ursprungsregeln bei allen Freihandelsabkommen, die die Union aushandelt, Vorrang eingeräumt werden muss; fordert die Kommission auf, sich insbesondere für flexible Ursprungsregeln einzusetzen, einschließlich niedriger Anforderungen an den Wertzuwachs und Änderungen der untergeordneten Codes des Harmonisierten Systems; Kontrolle, Auswertung und Nachbereitung bestehender Abkommen als wesentliche Prioritäten im Rahmen der Handelspolitik der EU 35. begrüßt den Vorschlag der Kommission im Hinblick auf eine intensivere Partnerschaft mit dem Parlament und den Interessenträgern in Bezug auf die Umsetzung von Handelsabkommen; betont, dass das Parlament in alle Phasen des Verfahrens einbezogen und dabei stets umfassend und rechtzeitig über die entsprechenden Entwicklungen informiert werden muss – auch mittels einer systematischen Konsultation des Parlaments vor der Ausarbeitung der Verhandlungsmandate; weist darauf hin, dass die Kommission verpflichtet ist, das Parlament über ihre Aktivitäten in Bezug auf die Umsetzung, die Kontrolle und die Nachbereitung der Handels- und Investitionsabkommen zu unterrichten; 36. fordert die Kommission auf, nicht zu fordern, dass Handelsabkommen und die Kapitel von Assoziierungsabkommen zum Thema Handel schon vorläufig angewendet werden, bevor das Parlament seine Zustimmung erteilt; weist erneut darauf hin, dass dies die Befugnisse des Parlaments ernsthaft beeinträchtigen und möglicherweise zu Rechtsunsicherheiten für die Vertragspartner und die betroffenen Wirtschaftsakteure führen würde; erinnert an und begrüßt die diesbezüglichen Verpflichtungen des für Handel zuständigen Kommissionsmitglieds und empfiehlt nachdrücklich, diese Regelung in der neuen interinstitutionellen Vereinbarung zu formalisieren; RR\1099166DE.doc 15/70 PE576.919v02-00 DE 37. ist der Ansicht, dass bei gemischten Abkommen das bereits erprobte Verfahren, wonach ein Abkommen nach der Zustimmung durch das Parlament nur provisorisch angewandt wird, solange die Ratifizierung durch die nationalen Parlamente noch aussteht, das beste Gleichgewicht zwischen demokratischer Kontrolle und Effizienz darstellt; 38. besteht darauf, dass die Kontrolle, Auswertung und Nachbereitung bestehender Abkommen zur höchsten Priorität der gemeinsamen Handelspolitik werden müssen; fordert die Kommission angesichts der immer umfangreicher werdenden Verhandlungsagenda auf, angemessene Ressourcen so umzuverteilen, dass die GD Handel die Abkommen, deren Umsetzung noch aussteht, besser überwachen kann; fordert die Kommission auf, spezifische Indikatoren einzuführen, um die Überwachung der Umsetzung von Freihandelsabkommen sicherzustellen, und dem Parlament regelmäßig einen öffentlich zugänglichen umfangreichen und ausführlichen Umsetzungsbericht vorzulegen, der auf die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft und die Auswirkungen der Abkommen auf die verschiedenen Sektoren und deren jeweilige Marktanteile eingeht; 39. fordert die Kommission auf, die Qualität und die Genauigkeit der Ex-ante- und Ex-PostBewertungen auf der Grundlage der überarbeiteten Methodik zu verbessern; betont, dass alle handelspolitischen Initiativen einer eingehenden und umfassenden Nachhaltigkeitsprüfung unterzogen werden müssen, insbesondere mit Blick auf die jüngste Empfehlung des Bürgerbeauftragten bezüglich der Beschwerde 1409/201/JN über das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Vietnam; hebt hervor, dass die Bewertungen zumindest empfindliche Wirtschaftszweige, Menschenrechte, Sozial- und Umweltrechte sowie die Landwirtschaft und die lokalen Erzeugnisse in den Regionen in äußerster Randlage umfassen sollten; ist besorgt darüber, dass es an Zwischen- und Expost-Bewertungen mangelt und dass die durchgeführten Bewertungen von schlechter Qualität sind, wie dem Sonderbericht Nr. 02/2014 des Europäischen Rechnungshofes zu entnehmen ist; besteht darauf, dass in Bezug auf alle Handelsabkommen Zwischen- und Ex-post-Bewertungen von höherer Qualität durchgeführt werden, damit die politischen Entscheidungsträger, die Interessenträger und die europäischen Steuerzahler bewerten können, ob mit den Handelsabkommen die angestrebten Ergebnisse erzielt werden; fordert die Kommission auf, Informationen über die Auswirkungen der Handelsabkommen vorzulegen, die – unter besonderer Berücksichtigung von KMU, der Schaffung angemessener Arbeitsplätze, der Menschenrechte und der Umwelt, auch in den Partnerländern – abgeschlossen wurden, und zusätzliche Maßnahmen einzuleiten, um sicherzustellen, dass die EU-Handelspolitik den am wenigsten entwickelten Ländern zugutekommt; 40. fordert die Kommission auf, dem Parlament einen Bericht über doppelte Bepreisung und andere den Preis verzerrende Praktiken wichtiger EU-Handelspartner vorzulegen und dabei besonderes Augenmerk auf Energieressourcen zu legen und anzugeben, welche wirtschaftlichen Auswirkungen derartige Praktiken auf die EU-Wirtschaft haben und welche Schritte die Kommission – auf bilateraler, multilateraler und WTO-Ebene – unternommen hat, um diese Praktiken zu beseitigen; fordert die Kommission auf, alles in ihrer Machst Stehende zu unternehmen, um die Praxis der doppelten Bepreisung und andere den Preis verzerrende Praktiken im Rahmen ihrer Handelsbeziehungen mit all ihren Handelspartnern abzuschaffen; PE576.919v02-00 DE 16/70 RR\1099166DE.doc Förderung des weltweiten Handels anhand eines multilateralen Ansatzes innerhalb der WTO 41. betont, dass das multilaterale Handelssystem der WTO nach wie vor die beste Option zur Gewährleistung eines offenen, fairen und regelbasierten Systems darstellt, das den ganz unterschiedlichen Interessen ihrer Mitglieder Rechnung trägt und diese Interessen ausgleicht; weist erneut darauf hin, dass das Parlament nachdrücklich eine multilaterale Agenda befürwortet; begrüßt den Abschluss der Verhandlungen zum Übereinkommen über Handelserleichterungen, das zur Vereinfachung und Modernisierung der Zollverfahren in vielen Ländern beitragen wird, wodurch es für Entwicklungsländer leichter wird, am weltweiten Handelssystem teilzuhaben; fordert eine zügige und ordnungsgemäße Umsetzung des Abkommens durch alle Parteien; 42. stellt fest, dass im Rahmen der 10. Ministerkonferenz der WTO, die 2015 in Nairobi stattfand, begrenzte Verbesserungen vorgenommen werden konnten; nimmt zur Kenntnis, dass zwischen den WTO-Mitgliedern Uneinigkeit herrscht, was die Fortführung der Doha-Runde betrifft, und dass es neuer Ansätze zur Lösung nach wie vor bestehender Probleme bei der Berücksichtigung der unterschiedlichen Interessen in den Entwicklungsländern und der am wenigsten entwickelten Länder bedarf, und erkennt an, dass die aufstrebenden Volkswirtschaften zunehmend in der Verantwortung stehen, die Doha-Runde zum Abschluss zu bringen; begrüßt die Zusage der EU, über einen Zeitraum von fünf Jahren 400 Mio. EUR für Entwicklungsländer, insbesondere die am wenigsten entwickelten Länder, zur Verfügung zu stellen, um sie bei der Umsetzung des Übereinkommens über Handelserleichterungen zu unterstützen; weist darauf hin, dass einige WTO-Mitglieder daran interessiert sind, neue Verhandlungsbereiche in Angriff zu nehmen, unter anderem die Bereiche Investitionen, staatliche Unternehmen, Wettbewerb und digitaler Handel; ist der Ansicht, dass das Ergebnis der Ministerkonferenz von Nairobi eine Grundlage dafür darstellt, der Verhandlungsfunktion der WTO eine neue Dynamik zu verleihen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Initiative zu ergreifen, was die Reform und Stärkung der WTO angeht, unter anderem durch Stärkung der Koordinierung mit der IAO und anderen in den Bereichen Umwelt und Menschenrechte tätigen Agenturen der Vereinten Nationen, um die Effizienz, die Transparenz und die Rechenschaftspflicht zu verbessern; hebt hervor, dass der Handelshilfe (Aid for Trade – AfT) beim Aufbau von handelsbezogenen Kapazitäten sowie bei der technischen Unterstützung von Entwicklungsländern und den am wenigsten entwickelten Ländern eine entscheidende Rolle zukommt; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, sich zu verpflichten, die Handelshilfe zu erhöhen, damit den Entwicklungsländern ein größerer Anteil der Wertschöpfung in globalen Wertschöpfungsketten zukommt; fordert die Kommission auf, bei der bevorstehenden Überarbeitung der Strategie für Handelshilfe auf die Frage des gerechten und ethischen Handels einzugehen; 43. ist der Ansicht, dass plurilaterale Verhandlungen innerhalb der WTO (wie etwa das Übereinkommen über den Handel mit Waren der Informationstechnologie (ITA), das Abkommen über den Handel mit Umweltschutzgütern und das Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (TiSA)) lediglich die zweitbeste Lösung darstellen, da sie zwar die Möglichkeit bieten, wieder Fortschritte auf WTO-Ebene zu erzielen, jedoch nur, indem die Tür offengehalten wird, damit interessierte WTO-Mitglieder beitreten RR\1099166DE.doc 17/70 PE576.919v02-00 DE können; ist der festen Überzeugung, dass diese Abkommen nach Möglichkeit ausreichend ambitioniert sein müssen, um von allen WTO-Mitgliedern auf der Grundlage der Meistbegünstigung angewandt zu werden, und als Grundbausteine für künftige multilaterale Abkommen dienen sollten; betont, dass die Handelspolitik auch als Instrument zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit umweltfreundlicher Produkte eingesetzt werden sollte, sowohl in Bezug auf ihre Verwendung als auch hinsichtlich der Produktionsmethoden; betont, dass die Initiative für umweltfreundliche Produkte multilateralisiert werden und dass geprüft werden sollte, ob im Hinblick auf wirklich umweltfreundliche Produkte Handelsabkommen die erste Wahl darstellen; betont, dass das TiSA eine Gelegenheit darstellt, wieder für Fortschritte beim Handel mit Dienstleistungen auf WTO-Ebene zu sorgen; 44. fordert, dass die WTO eine starke und wirksame parlamentarische Dimension erhält, um die Transparenz der Organisation zu erhöhen und die demokratische Legitimität der globalen Handelspolitik zu stärken; fordert die WTO nachdrücklich auf, die Parlamentarische Konferenz zur WTO uneingeschränkt zu nutzen und dafür zu sorgen, dass Parlamentarier Zugang zu sämtlichen Informationen erhalten, die sie benötigen, um ihre Aufsichtsfunktion wirksam zu erfüllen und einen sinnvollen Beitrag zur Handelspolitik zu leisten; Maßgeschneiderter Ansatz bei Entscheidungen über künftige Verhandlungen über Freihandelsabkommen 45. fordert die Kommission auf, den Schwerpunkt – in ausgewogener Weise und unter gebührender Berücksichtigung der Gegenseitigkeit und des beiderseitigen Nutzens – auf den Abschluss der laufenden Handelsverhandlungen zu legen und die möglichen kumulierten Auswirkungen insbesondere für sensible Produkte, die von Kontingenten oder Liberalisierungen im Rahmen laufender Verhandlungen und bereits abgeschlossener Handelsabkommen betroffen sind, zu bewerten; spricht sich dafür aus, dass vor der Aufnahme von neuen Verhandlungen über Freihandelsabkommen die tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen der bereits abgeschlossenen Abkommen besser analysiert und kommuniziert werden, um ein angemessenes Gleichgewicht zwischen dem Schutz sensibler Bereiche der Landwirtschaft und der Förderung der offensiven Interessen der Union als einer der größten Exporteure von Agrarerzeugnissen und Nahrungsmitteln zu finden, unter anderem, indem angemessene Übergangszeiträume und Quoten für sensible Erzeugnisse und in einigen Fällen deren Ausschluss vorgesehen werden; fordert die Kommission auf, vor der Ausarbeitung von Verhandlungsmandaten Sondierungen sowie unparteiische und unvoreingenommene Ex-ante-Nachhaltigkeitsprüfungen durchzuführen und dabei den Interessen der Union Rechnung zu tragen; 46. ist der Meinung, dass in erster Linie dringend dafür gesorgt werden muss, dass erfolgreich abgeschlossene Handelsverhandlungen so schnell wie möglich ratifiziert werden; fordert insbesondere den Abschluss von Abkommen mit Kanada und Singapur, um für die Öffnung zweier großer Märkte zu sorgen, die für die künftigen Interessen von EU-Unternehmen entscheidend sein werden; fordert, dass sachkundige EU-weite Debatten im Rahmen politischer Diskussionen stattfinden, wenn im Europäischen Parlament und in nationalen Parlamenten Abstimmungen durchgeführt werden; PE576.919v02-00 DE 18/70 RR\1099166DE.doc 47. betont, wie überaus wichtig es ist, im Zuge aller EU-Handelsverhandlungen sensible und offensive Interessen wie die Förderung von Investitionen, die Beseitigung unnötiger Handelshemmnisse, die Anerkennung und der Schutz von geografischen Angaben und Arbeitnehmerrechten, die Verbesserung des Zugangs zu öffentlichen Aufträgen (insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Gespräche über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) und das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan), die Gewährleistung angemessener und hochwertiger Arbeitsplätze, die Integration von KMU in weltweite Wertschöpfungsketten, den Ausschluss öffentlicher und audiovisueller Dienste und die rechtliche Sicherstellung des Regelungsrechts bei der Aushandlung von Freihandelsabkommen im Rahmen ehrgeiziger, ausgewogener und umfassender Pakete zu verfolgen; 48. beharrt darauf, dass Handelsverhandlungen einer maßgeschneiderten regionalen Handelsstrategie folgen und vollständig im Einklang mit dem regionalen Integrationsprozess stehen müssen, insbesondere in Asien, Afrika und Lateinamerika, bei denen es sich nach Auffassung der Kommission um Regionen handelt, die – ohne die zentrale Rolle der Strategischen Partnerschaft zwischen der EU und den Vereinigten Staaten zu beeinträchtigen – von entscheidender Bedeutung für die Wirtschaftsinteressen der EU sind; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, unverzüglich Verhandlungen über ein Investitionsabkommen mit Taiwan aufzunehmen; weist erneut darauf hin, dass die EU und Lateinamerika natürliche Verbündete sind und gemeinsam eine Bevölkerung von einer Milliarde Menschen aufweisen, die ein Viertel des weltweiten BIP generieren; weist darauf hin, dass das Potenzial dieser Partnerschaft noch nicht vollständig ausgeschöpft worden ist; begrüßt, dass die Kommission in ihrer neuen Handels- und Investitionsstrategie einen wesentlichen Schwerpunkt auf Lateinamerika legt; fordert die Kommission auf, die derzeitige Dynamik in den Handelsverhandlungen mit dem Mercosur zu nutzen, um zu einem umfassenden, ausgewogenen und ehrgeizigen Abkommen zu gelangen; unterstützt die Modernisierung der Abkommen mit Mexiko und Chile; fordert, dass weitere Impulse dahingehend gegeben werden, mit Australien und Neuseeland Verhandlungen über Freihandelsabkommen aufzunehmen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Verhandlungen mit Malaysia wiederzubeleben und so bald wie möglich nach dem Abschluss von vorbereitenden Gesprächen über eine umfassende Wirtschaftspartnerschaft Verhandlungen mit Indonesien aufzunehmen; 49. betont, dass vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen auch ein besonderes Augenmerk auf den Rahmen für die Zeit nach dem Cotonou-Abkommen, bei dem der Bezug zu den Menschenrechtsklauseln in den WPA hervorzuheben ist, sowie auf die Unterstützung der Schaffung einer kontinentalen Freihandelszone für Afrika zur Förderung von Stabilität, regionaler Integration, Wachstum sowie Beschäftigung und Innovationen vor Ort gelegt werden sollte; weist darauf hin, dass die EU für Stabilität in ihrer Nachbarschaft sorgen muss, und fordert eine stärkere handelspolitische und wirtschaftliche Integration, um in diesem Zusammenhang eine vollständige, zügige und angemessene Umsetzung der umfassenden Freihandelsabkommen mit der Ukraine, Georgien und der Republik Moldau sowie konkrete Fortschritte in Bezug auf Tunesien, Marokko und Jordanien zu erreichen; RR\1099166DE.doc 19/70 PE576.919v02-00 DE 50. fordert die Kommission auf, nationale Unternehmen in alle Phasen der Handelsverhandlungen vollumfänglich einzubeziehen, und zwar auch, indem sie neben den Konsultationen mit EU-Dachverbänden an den Konsultationen mit nationalen Verbänden beteiligt werden, sowie ausgehandelten Handelsabkommen eine Liste beizufügen, in der die Ergebnisse der Verhandlungen für die verschiedenen Sektoren sowie die Gründe für die von der Kommission getroffenen Entscheidungen eindeutig angegeben sind; Ablehnung der Gewährung des Marktwirtschaftsstatus (MWS) für China und Erfordernis wirksamer handelspolitischer Schutzinstrumente (TDI) 51. betont, dass die EU im Falle von weiteren Maßnahmen zur Liberalisierung des Handels – die zu unfairen Handelspraktiken und Wettbewerb zwischen Ländern in Bezug auf jegliche nichttarifäre Handelshemmnisse, Arbeitsrechte sowie Umweltschutz- und Gesundheitsnormen führen könnten – in der Lage sein muss, noch wirksamer auf unfaire Handelspraktiken zu reagieren und für gleiche Wettbewerbsbedingungen zu sorgen; unterstreicht, dass handelspolitische Schutzinstrumente (TDI) ein unerlässlicher Bestandteil der Handelsstrategie der EU bleiben und dazu beitragen müssen, die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu verbessern, indem die Bedingungen für einen fairen Wettbewerb soweit notwendig wiederhergestellt werden; weist darauf hin, dass die derzeit gültigen EU-Bestimmungen über den Handelsschutz auf das Jahr 1995 zurückgehen; betont, dass das Unionssystem für den Handelsschutz dringend modernisiert werden muss, es dabei jedoch nicht geschwächt werden darf; stellt fest, dass die EU-Bestimmungen über den Handelsschutz wirksamer sein, für KMU zugänglich werden, an die heutigen Herausforderungen und Handelsgepflogenheiten angepasst werden und zudem die Transparenz und die Berechenbarkeit verbessern müssen und dass die Untersuchungen kürzer sein müssen; bedauert, dass der Vorschlag für die Modernisierung der TDI im Rat blockiert wird, der nicht in der Lage war, Ergebnisse zu dieser außerordentlich wichtigen Rechtsvorschrift zu liefern; bedauert, dass die Kommission in ihrer Mitteilung mit dem Titel „Handel für alle“ keinerlei Bezug auf die erforderliche Modernisierung der TDI nimmt; fordert den Rat nachdrücklich auf, den Stillstand mit Blick auf die Modernisierung der TDI auf der Grundlage des Standpunkts des Parlaments zu überwinden, zumal China derzeit vehement die Zuerkennung des Marktwirtschaftsstatus (MWS) einfordert; 52. weist erneut auf die Bedeutung hin, die der Partnerschaft der EU mit China zukommt, in deren Rahmen freier und fairer Handel und Investitionen eine wichtige Rolle spielen; ist überzeugt davon, dass die EU bei ihren Antidumping- und Antisubventionsuntersuchungen der Einfuhren aus China eine von der Standardmethode abweichende Methode anwenden sollte, um die Vergleichbarkeit der Preise – im Einklang mit und unter uneingeschränkter Anwendung von jenen Teilen von Abschnitt 15 des Beitrittsprotokolls für China, die den Spielraum für die Anwendung einer von der Standardmethode abweichenden Methode bieten – zu bestimmen, solange China die für den Marktwirtschaftsstatus geltenden fünf Kriterien nicht erfüllt; fordert die Kommission auf, einen diesem Grundsatz entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten, und weist erneut darauf hin, dass sich die Kommission diesbezüglich eng mit anderen WTO-Partnern abstimmen muss; PE576.919v02-00 DE 20/70 RR\1099166DE.doc 53. fordert die Kommission auf, diesbezüglich erst dann Maßnahmen zu ergreifen, wenn eine tiefgreifende und umfassende Folgenabschätzung durchgeführt wurde, bei der alle etwaigen Auswirkungen und Folgen für Beschäftigung und nachhaltiges Wachstum in allen Sektoren der EU sowie die möglichen Auswirkungen auf und Folgen für das Wachstum und die Umwelt berücksichtigt wurden; Bessere Kohärenz zwischen der Handels- und der Industriepolitik der EU und verbesserter Schutz der Rechte des geistigen Eigentums 54. ist der Meinung, dass mehr getan werden muss, um die Bedürfnisse der europäischen Industrie umfassend zu berücksichtigen, und dass dem verarbeitenden Gewerbe in der EU häufig nicht der gleiche Stellenwert wie dem Dienstleistungs- und dem Finanzsektor eingeräumt wird; unterstreicht, dass die Handelspolitik einheitliche Wettbewerbsbedingungen für die europäische Industrie gewährleisten, Zugang zu neuen und aufstrebenden Märkten bieten und eine Aufwärtskonvergenz bezüglich der Standards fördern sowie gleichzeitig die doppelte Zertifizierung verringern muss; fordert die Kommission auf, für die Kohärenz zwischen der Handels- und der Industriepolitik der EU zu sorgen, die Entwicklung und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu fördern und dabei insbesondere die Reindustrialisierungsstrategie zu beachten; 55. betont, dass den Ursprungsregeln eine wichtige Rolle bei der Bestimmung dessen zukommt, welche Branchen bei Freihandelsabkommen der EU gewinnen oder verlieren; fordert die Kommission angesichts dessen, dass Ursprungsregeln bislang durch das Parlament noch nicht vollständig analysiert wurden, auf, einen Bericht auszuarbeiten, in dem sie die Veränderungen aufführt, die sie in den vergangenen zehn Jahren auf vierstelliger KN-Ebene an ihrer bevorzugten üblichen Verhandlungsposition bei Freihandelsabkommen in Bezug auf Ursprungsregeln vorgenommen hat, und die Gründe für mögliche Änderungen angibt; 56. ist der Ansicht, dass das Überleben ganzer Branchen der europäischen Industrie gefährdet ist, wenn die Rechte des geistigen Eigentums nicht wirksam durchgesetzt werden; betont, dass Nachahmung zum Abbau von Arbeitsplätzen führt und Innovation behindert; weist erneut darauf hin, dass ein angemessener Schutz der Rechte des geistigen Eigentums und ihre wirksame Durchsetzung die Grundlage einer globalen Wirtschaft sind; begrüßt die Zusage der Kommission, den Schutz und die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in FHA und bei der WTO zu verbessern und bei der Betrugsbekämpfung mit ihren Partnern zusammenzuarbeiten; bestärkt die Kommission in ihrem Ziel, das gesamte Spektrum der Rechte des geistigen Eigentums einschließlich Patenten, Warenzeichen, Urheberrechten, Geschmacksmustern, geografischen Angaben, Ursprungsbezeichnungen und Arzneimitteln zu schützen; Erschließung neuer Marktchancen für Dienstleistungsanbieter in der EU und Anerkennung beruflicher Qualifikationen als wesentlicher Bestandteil der EUHandelsstrategie 57. weist darauf hin, dass die EU im Dienstleistungssektor eine führende Rolle einnimmt; betont, dass die Erschließung neuer Marktchancen ein wesentlicher Bestandteil der internationalen EU-Handelsstrategie sein muss; unterstreicht, dass Dienstleistungen unbedingt in Handelsabkommen einbezogen werden müssen, da hiermit europäischen RR\1099166DE.doc 21/70 PE576.919v02-00 DE Unternehmen und heimischen Arbeitnehmern Chancen eröffnet werden, während bestehende und künftige Dienstleistungen von allgemeinem Interesse sowie Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse gemäß den Artikeln 14 und 106 AEUV sowie Protokoll 26 vom Geltungsbereich eines jeden Abkommens ausgeschlossen werden müssen, und zwar unabhängig davon, ob sie öffentlich oder privat finanziert werden; fordert, dass die Kommission die Anerkennung beruflicher Qualifikationen fördert und in Handelsabkommen einbezieht, da hierdurch neue Chancen für europäische Unternehmen und Arbeitnehmer eröffnet werden, fordert insbesondere, die Einbeziehung bestimmter Vorteile der Richtlinie über unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer in Handels- und Investitionsabkommen im Austausch gegen diese Anerkennung zu erwägen; 58. schließt sich der Sichtweise der Kommission an, wonach die vorübergehende Mobilität von Fachkräften zu einer wichtigen Voraussetzung für die Ausweitung der internationalen Geschäftstätigkeit geworden und weiterhin von wesentlicher Bedeutung für die EU ist; betont, dass in allen EU-Handels- und Investitionsabkommen ein Kapitel über die Mobilität von Arbeitskräften enthalten sein sollte; weist jedoch darauf hin, dass die Verpflichtungen bei der Erbringungsart 4 nur für die Mobilität von hochqualifizierten Fachkräften (zum Beispiel Personen, die über einen Hochschul- bzw. einen gleichwertigen Master-Abschluss verfügen oder als Führungskraft beschäftigt sind) gelten dürfen, und zwar nur für einen bestimmten Zweck, für einen begrenzten Zeitraum und unter durch die Rechtsvorschriften des Landes, in dem die Dienstleistung erbracht wird, sowie unter durch einen diesen Rechtsvorschriften gemäß Artikel 16 der Dienstleistungsrichtlinie entsprechenden Vertrag genau festgelegten Bedingungen, während sichergestellt sein muss, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten durch nichts daran gehindert werden, Arbeitsstandards und Kollektivverträge beizubehalten und zu verbessern; 59. begrüßt die Absicht der Kommission, die Handelspolitik zur Bekämpfung neuer Formen des digitalen Protektionismus zu nutzen und im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorschriften der EU und zum Schutz der Grundrechte Bestimmungen für den elektronischen Handel und für grenzüberschreitende Datenströme festzulegen; ist der Überzeugung, dass viel mehr getan werden muss für günstige Rahmenbedingungen für den Internethandel und das Unternehmertum in der EU, indem Monopole abgebaut und gegen den Missbrauch von Monopolstellungen im Telekommunikationsmarkt sowie gegen geografische Sperren (Geoblocking) vorgegangen wird und konkrete Regresslösungen entwickelt werden; betont, dass unter allen Umständen für die regulatorische Zusammenarbeit, die Verringerung von InternetBetrugsfällen, die gegenseitige Anerkennung und die Harmonisierung der Standards im Bereich des digitalen Handels gesorgt werden muss; fordert die Kommission auf, ein neues Muster für Kapitel zum elektronischen Handel vorzulegen, wonach der bestehende und der künftige Rechtsrahmen der EU zum Schutz personenbezogener Daten in vollem Umfang von allen Verhandlungen über Abkommen ausgenommen ist, und dessen Ziel es sein sollte, für einen freien Datenfluss zu sorgen, wobei die in dem Herkunftsland der betroffenen Person geltenden Datenschutzvorschriften vollständig eingehalten werden sollten; fordert eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den Durchsetzungsbehörden, insbesondere im Hinblick auf unlautere Geschäftspraktiken im Internet; PE576.919v02-00 DE 22/70 RR\1099166DE.doc Die zentrale Rolle der digitalen Wirtschaft für den künftigen globalen Handel 60. weist darauf hin, dass die digitale Wirtschaft nicht nur in Europa, sondern weltweit immer wichtiger wird, da Schätzungen von weltweit 3,3 Milliarden Internetnutzern ausgehen, was 40 % der Weltbevölkerung ausmacht; ist der Meinung, dass Trends wie Cloud Computing, mobile Web-Dienste, intelligente Netze sowie soziale Medien die Unternehmenslandschaft radikal verändern; betont, dass die Handelspolitik der EU mit den digitalen und technologischen Entwicklungen Schritt halten muss; 61. fordert, dass die Kommission gemeinsam mit WTO-Partnern nicht nur eine Arbeitsgruppe innerhalb der WTO zum digitalen Handel schafft, die eingehend die Eignung des gegenwärtigen Rahmens für den Bereich des elektronischen Handels prüfen und spezifische Empfehlungen, Präzisierungen und Anpassungen untersuchen sollte, sondern auch die Einrichtung eines neuen Rahmens zur Erleichterung des Handels mit Dienstleistungen in Erwägung zieht und dabei auf bewährten Verfahren basierend auf der Umsetzung des Handelserleichterungsabkommens aufbaut; Unterstützung der Kommission in ihrem Kampf gegen Korruption 62. hat zur Kenntnis genommen, dass die Einbeziehung von Bestimmungen über Finanzdienstleistungen in Handelsabkommen Bedenken mit Blick auf ihre potenziellen negativen Auswirkungen im Zusammenhang mit Geldwäsche, Steuerflucht und Steuerumgehung hervorgerufen hat; fordert die Kommission nachdrücklich auf, gegen Korruption vorzugehen, die sowohl in Industrie- als auch in Entwicklungsländern ein erhebliches nichttarifäres Hemmnis darstellt; beharrt darauf, dass Handels- und Investitionsabkommen eine gute Gelegenheit bieten müssen, um die Zusammenarbeit im Hinblick auf Korruption, Geldwäsche, Steuerbetrug und Steuervermeidung zu intensivieren; ist der Auffassung, dass Verpflichtungen auf der Grundlage internationaler Standards, länderspezifische Berichterstattungspflichten und ein automatischer Informationsaustausch in entsprechende internationale Abkommen aufgenommen werden sollten, damit eine weitere Liberalisierung der Finanzdienstleistungen vorangetrieben wird; 63. hält es für bedenklich, dass der Zusammenhang zwischen Handels- und Investitionsabkommen einerseits und Doppelbesteuerungsabkommen andererseits noch nicht ausreichend untersucht wurde, und fordert die Kommission auf, alle Auswirkungen, die derartige Instrumente aufeinander und auf die politische Kohärenz im weiteren Sinne beim Kampf gegen Steuerflucht haben können, eingehend zu analysieren; Eine zukunftsorientierte Handelspolitik, die den besonderen Bedürfnissen von KMU gerecht wird 64. betont, dass eine zukunftsorientierte Handelspolitik größeres Augenmerk auf die besonderen Bedürfnisse von Kleinstunternehmen und KMU richten und dafür sorgen muss, dass KMU umfassenden Nutzen aus den Handels- und Investitionsabkommen ziehen können; weist darauf hin, dass nur wenige europäische KMU in der Lage sind, die Chancen der Globalisierung und der Liberalisierung des Handels auszumachen und zu nutzen; stellt fest, dass lediglich 13 % der europäischen KMU auf internationaler Ebene außerhalb der EU aktiv sind, jedoch ein Drittel der EU-Exporte auf KMU RR\1099166DE.doc 23/70 PE576.919v02-00 DE entfällt; unterstützt Initiativen, mit denen die internationale Betätigung von europäischen KMU gefördert wird, verweist daher nachdrücklich auf die Vorteile der Aufnahme eines Kapitels über KMU in alle künftige Freihandelsabkommen; vertritt die Ansicht, dass neue Möglichkeiten erkundet werden müssen, wie KMU beim Absatz ihrer Waren und Dienstleistungen im Ausland besser unterstützt werden können; betont, dass KMU mehr auf sie zugeschnittene Unterstützung – zuallererst auf der Ebene der Mitgliedstaaten – benötigen sowie einen leichten Zugang zu nutzerfreundlichen Informationen im Internet über Handelsmaßnahmen und spezifische und klare Leitlinien, mit denen sie über die Chancen und Vorteile aufgeklärt werden, die ihnen durch die verschiedenen in der Vergangenheit und in Zukunft von der EU abgeschlossenen Handelsabkommen geboten werden; 65. ersucht die Kommission, die Bedürfnisse von KMU übergreifend in allen Kapiteln von Handelsabkommen zu berücksichtigen, unter anderem durch die Schaffung von zentralen Anlaufstellen für KMU im Internet, an denen sie sich über einschlägige Rechtsvorschriften informieren können, was vor allem für die Anbieter grenzüberschreitender Dienstleistungen insbesondere in Bezug auf Lizenzierung und sonstige administrative Erfordernisse von größter Bedeutung ist; weist darauf hin, dass diese Instrumente gegebenenfalls zusätzlich Informationen über neue Marktzugangschancen, insbesondere für Ausschreibungen mit geringem Wert, bieten sollten; betont, dass die Handelskosten für KMU gesenkt werden müssen, indem Zollverfahren gestrafft, unnötige nichttarifäre Hemmnisse und Verwaltungsaufwand abgebaut und Ursprungsregeln vereinfacht werden; ist der Meinung, dass den KMU eine wichtige Rolle dabei zukommt, die Kommission bei der Ausgestaltung dieser Instrumente zu unterstützen, um dafür zu sorgen, dass Handelsabkommen ihren Bedürfnissen gerecht werden; legt der Kommission nahe, in allen Verhandlungsphasen einen engen Dialog mit Vertretern von KMU zu pflegen; 66. betont, dass europäische KMU nur dann vor unfairen Handelspraktiken geschützt werden können, wenn ihnen ein schnellerer Zugang zu Antidumpingverfahren gewährt wird; hält eine Reform des multilateralen Rahmens der WTO für geboten, damit KMU besser eingebunden und Streitigkeiten zügiger beigelegt werden; 67. fordert die Kommission auf, vor der Konzipierung weiterer Einzelmaßnahmen für die Förderung der internationalen Betätigung von KMU zunächst die bestehenden Instrumente der Subsidiarität, der Vermeidung von Überschneidungen sowie der Zusätzlichkeit mit Blick auf die jeweiligen Programme der Mitgliedstaaten und den europäischen Mehrwert zu bewerten und zu verbessern; unterstreicht, dass die Kommission dem Parlament eine unabhängige Bewertung aller bestehenden Programme vorlegen sollte; Investitionen 68. betont, wie wichtig zu- und abfließende Investitionen für die Wirtschaft der EU sind und dass EU-Unternehmen geschützt werden müssen, wenn sie in Drittmärkten investieren; erkennt in diesem Zusammenhang die Bemühungen der Kommission in Bezug auf das neue Investitionsgerichtssystem (ICS) an; weist auf die Notwendigkeit weiterer Diskussionen mit Interessenträgern und dem Parlament über die Investitionsgerichtsbarkeit hin; betont, dass das System mit der Rechtsordnung der EU PE576.919v02-00 DE 24/70 RR\1099166DE.doc und insbesondere mit den Zuständigkeiten der EU-Gerichte und dabei in erster Linie mit den EU-Wettbewerbsvorschriften vereinbar sein muss; unterstützt das Vorhaben, mittelfristig eine multilaterale Lösung für Investitionsstreitigkeiten zu entwickeln; bedauert, dass der ICS-Vorschlag keine Bestimmung zu den Verpflichtungen von Investoren enthält; 69. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, den im umfassenden Rahmenwerk der UNCTAD für eine Investitionspolitik für nachhaltige Entwicklung ausgesprochenen Empfehlungen nachzukommen, um Anreize für verantwortungsvollere, transparentere und nachvollziehbare Investitionen zu schaffen; 70. weist darauf hin, dass gemäß der von der Kommission lancierten „Investitionsoffensive für Europa“ Investitionen in der EU gefördert werden müssen, und vertritt die Auffassung, dass unbedingt Handelsstrategien erforderlich sind, um dieses Ziel zu verwirklichen; stellt fest, dass dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen keine externe Dimension innewohnt; ersucht die Kommission, vor der möglichen Schaffung einer externen Komponente zunächst sorgfältig die Leistung und den Nutzen des Fonds vor dem Hintergrund dessen zu prüfen, dass Kredite durch die Europäische Investitionsbank und die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung vergeben werden und der Europäische Entwicklungsfonds ebenfalls tätig ist; betont, dass mit diesen Fonds zu nachhaltiger Entwicklung und angemessenen Arbeitsplätzen beigetragen, die Armut bekämpft und die grundlegenden Ursachen von Migration abgefedert werden müssen; 71. bekräftigt, dass die Investitionspolitik der EU, insbesondere wenn öffentliche Mittel betroffen sind, zur Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung beitragen muss; weist darauf hin, dass Transparenz und Rechenschaftslegung von Einrichtungen für Entwicklungsfinanzierung und Partnerschaften zwischen öffentlichem Sektor und Privatwirtschaft (ÖPP) verbessert werden müssen, um die Finanzströme, die Schuldentragfähigkeit und den Mehrwert ihrer Projekte für die nachhaltige Entwicklung wirksam nachzuverfolgen und zu beobachten; Handel und Landwirtschaft 72. betont, dass die hohen europäischen Standards in den Bereichen Umwelt, Lebensmittelsicherheit, Tierschutz und soziales Wohlergehen für die EU-Bürger sehr wichtig sind, insbesondere, was die öffentliche Sittlichkeit und eine sachkundige Wahl der Verbraucher anbelangt, und vertritt die Auffassung, dass Handelsabkommen faire Wettbewerbsbedingungen fördern sollten, sodass die Landwirte in der EU aus den Zollzugeständnissen den größtmöglichen Nutzen ziehen können und sie nicht gegenüber Landwirten in Drittstaaten benachteiligt werden; betont, dass sichergestellt werden muss, dass EU-Standards zu Lebensmittelsicherheit und Tierschutz durch den Erhalt von Grundsätzen wie dem Vorsorgeprinzip, nachhaltiger Landwirtschaft und einem hohen Maß an Rückverfolgbarkeit und Produktkennzeichnung geschützt werden sowie dadurch, dass bei allen Einfuhren auf die Einhaltung der geltenden EURechtsvorschriften geachtet wird; nimmt die erheblichen Unterschiede bei den Tierschutznormen auf internationaler Ebene zur Kenntnis; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Ausfuhr lebender Nutztiere gemäß geltenden EURechtsvorschriften und den Normen der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) RR\1099166DE.doc 25/70 PE576.919v02-00 DE reguliert werden muss; 73. ist der Ansicht, dass die Öffnung neuer Märkte für EU-Agrarerzeugnisse wie Milchprodukte, Fleisch und lebende Tiere sowie Obst und Gemüse vor dem Hintergrund der aktuellen Agrarkrisen von entscheidender Bedeutung ist; betont, dass neue Absatzmärkte mit hoher potenzieller Kaufkraft ermittelt werden müssen; 74. ist der Ansicht, dass der Mehrwert der Landwirtschaft gestärkt werden muss und Werbekampagnen mit dem Ziel der Erschließung neuer Märkte durchgeführt werden müssen; betont, dass insbesondere die Qualitätsregelungen auf EU-Ebene gestärkt werden müssen, da diese Regelungen das beste Markenzeichen für EU-Produkte auf dem Weltmarkt sind und somit mittelbar dem gesamten europäischen Agrarsektor zugutekommen; 75. betont, dass strengere Einfuhrkontrollen an den Grenzen durchgeführt werden müssen und die Kontrollen der Produktions- und Vermarktungsbedingungen, die das Lebensmittel- und Veterinäramt in Ländern durchführt, deren Erzeugnisse in die EU ausgeführt werden, verschärft werden müssen, damit die Einhaltung der EU-Normen gewährleistet ist; 76. weist nachdrücklich darauf hin, wie wichtig Fortschritte bei sämtlichen Freihandelsverhandlungen bei den Beschränkungen in Bezug auf Gesundheit und Pflanzenschutz sowie weiteren nicht tarifären Handelshemmnissen für den Agrarhandel sind, wobei den von der EU festgelegten „roten Linien“ besondere Aufmerksamkeit eingeräumt werden muss, die sich auf die Gesundheit der Verbraucher auswirken können; 77. erinnert daran, wie wichtig geografische Angaben sind, um traditionelle Erzeugnisse der europäischen Landwirtschaft zu fördern und sie vor schädigenden Trittbrettfahrerpraktiken zu schützen, die Rechte und bewusste Entscheidungen der Verbraucher zu garantieren und ländliche Produzenten sowie Landwirte (insbesondere KMU) zu schützen; weist darauf hin, dass der Schutz und die Anerkennung geografischer Angaben in Drittstaaten potenziell einen hohen Wert für den gesamten Agrar- und Lebensmittelsektor in der EU haben, und ist der Ansicht, dass in sämtliche Handelsabkommen Schutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Bekämpfung der Produktfälschung aufgenommen werden müssen; Besserer Zugang zu öffentlichen Aufträgen für europäische Wirtschaftsakteure 78. fordert die Beseitigung der Ungleichgewichte, die hinsichtlich des Öffnungsgrads der Märkte für öffentliche Aufträge zwischen der EU und anderen Handelspartnern derzeit bestehen; fordert die Kommission auf, noch stärker auf eine ehrgeizige und gegenseitige Öffnung der internationalen Märkte für öffentliche Aufträge hinzuwirken, wobei jedoch gewährleistet sein muss, dass Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse ausgeschlossen bleiben und es Staaten weiterhin freisteht, soziale und ökologische Standards wie zum Beispiel die Kriterien des „wirtschaftlich günstigsten Angebots“ (MEAT) für ihre Auftragsvergabeverfahren zu erlassen; ist der Überzeugung, dass die Bestimmungen über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Einklang mit dem IAO-Übereinkommen 94 stehen sollten; betont dass europäische Wirtschaftsakteure, sowohl Großunternehmen als auch KMU, einen besseren Zugang zu PE576.919v02-00 DE 26/70 RR\1099166DE.doc öffentlichen Aufträgen in Drittstaaten mithilfe von Instrumenten wie dem Small Business Act und durch die Beseitigung der derzeit bestehenden Asymmetrien benötigen; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die EU einer der offensten Märkte für öffentliche Aufträge von allen WTO-Mitgliedern ist; 79. nimmt den geänderten Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über den Zugang von Waren und Dienstleistungen aus Drittländern zum EU-Binnenmarkt für öffentliche Aufträge zur Kenntnis, der ein wichtiges Instrument für die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen beim Marktzugang von Drittländern darstellt, und bedauert zutiefst, dass die Regierungen der Mitgliedstaaten am ursprünglichen Vorschlag festhalten; fordert die Kommission auf, für positive Reziprozität beim Zugang zu den Märkten für öffentliche Aufträge mit den wichtigsten Handelspartnern zu sorgen; Gleichberechtigter Zugang zu Ressourcen für einen fairen Wettbewerb auf dem Weltmarkt 80. betont, dass natürliche Ressourcen begrenzt sind und auf wirtschaftlich sowie ökologisch nachhaltige Weise genutzt werden sollten, wobei der Wiederverwendung der Vorzug gegeben werden sollte; erkennt die hohe Abhängigkeit der Entwicklungsländer und insbesondere der am wenigsten entwickelten Länder von natürlichen Ressourcen an; weist erneut darauf hin, dass – wie bereits vom Parlament in seiner Entschließung zu einer neuen Handelspolitik für Europa im Rahmen der Strategie Europa 2020 dargelegt – die europäische Handelspolitik in Bezug auf Rohstoffe eine kohärente, nachhaltige, umfassende und politikbereichsübergreifende Strategie verfolgen muss; 81. weist auf die Notwendigkeit hin, sich in Richtung einer Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen zu bewegen, und fordert die Kommission daher auf, die Zusammenarbeit bei der Energieforschung zu verbessern, damit eine Diversifizierung von Energielieferanten, -versorgungswegen und -quellen gefördert sowie neue Energiehandelspartner ermittelt werden und für mehr Wettbewerb und niedrigere Preise für Energieverbraucher gesorgt wird; betont, dass die weitere Erschließung von erneuerbaren Energiequellen und die Förderung der Energieeffizienz von entscheidender Bedeutung für die Erhöhung der Energiesicherheit und die Verringerung der Abhängigkeit von Einfuhren ist; betont, wie wichtig sowohl die Aufnahme von Bestimmungen in Freihandelsabkommen ist, die zum Ziel haben, Partnerschaften im Bereich nachhaltige Energien und insbesondere im Bereich erneuerbare Energien und Energieeffizienz aufzubauen und die technische Zusammenarbeit zu verbessern, als auch die Verhinderung einer CO2-Verlagerung, damit die groben Zielvorgaben von COP 21 erreicht werden; Der Kampf gegen den Handel mit wildlebenden Arten und daraus gewonnenen Produkten 82. ist weiterhin tief besorgt über die jüngste Zunahme von Straftaten im Zusammenhang mit wildlebenden Arten und den damit verbundenen illegalen Handel, der sich nicht nur verheerend auf die biologische Vielfalt und die Artenzahlen auswirkt, sondern auch eine deutliche und allgegenwärtige Gefahr für Lebensgrundlagen und lokale Volkswirtschaften, insbesondere in Entwicklungsländern, darstellt; begrüßt die Zusage RR\1099166DE.doc 27/70 PE576.919v02-00 DE der EU, den illegalen Handel mit wildlebenden Arten im Rahmen ihrer Antwort auf die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung zu unterbinden, insbesondere gemäß dem nachhaltigen Entwicklungsziel 15, wonach nicht nur Maßnahmen zur Beendigung der Wilderei von und des Handels mit geschützten Tierund Pflanzenarten ergriffen werden müssen, sondern auch das Angebot von und die Nachfrage nach illegalen Produkten wildlebender Tiere und Pflanzen in Angriff genommen werden müssen; erwartet in diesem Zusammenhang, dass die Kommission nach einer Bedenkzeit, zu der auch eine Konsultation des Parlaments und der Mitgliedstaaten gehört, prüft, wie Bestimmungen über den illegalen Handel mit wildlebenden Arten in alle künftigen Handelsabkommen der EU aufgenommen werden können; Bessere Zusammenarbeit der Zollbehörden und Bekämpfung unerlaubten Handels an der EU-Außengrenze 83. betont, dass stärker harmonisierte und effizientere Zollverfahren in Europa und anderswo dazu beitragen, den Handel zu fördern, die jeweiligen Anforderungen im Hinblick auf Handelserleichterungen zu erfüllen und dazu beitragen, zu verhindern, dass Fälschungen sowie illegale und nachgeahmte Waren auf den Binnenmarkt gelangen und dadurch das Wirtschaftswachstum in der EU untergraben und die Verbraucher in der EU ernsthaft gefährden; begrüßt die Absicht der Kommission, die Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden zu stärken; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten erneut auf, einen vereinheitlichten Zolldienst der EU einzurichten, damit die Zollregeln und -verfahren im gesamten Zollgebiet der EU wirksamer angewendet werden können; 84. betont, dass die Kommission bei Verhandlungen über Handelsabkommen das Ziel verfolgen sollte, die Handelspartner davon zu überzeugen, einheitliche Anlaufstellen für die Einhaltung von Zoll- und Grenzvorschriften einzurichten, falls notwendig gegebenenfalls auch unterstützt durch Mittel im Rahmen der Handelshilfe zum Aufbau von Kapazitäten; 85. betont, dass angemessene Kommunikation und enge Koordinierung notwendig sind, um dafür zu sorgen, dass die Beseitigung von Zöllen mit geeigneten technischen, institutionellen und politischen Maßnahmen einhergeht, damit der Handel weiterhin sicher bleibt; 86. fordert die Kommission auf, wesentliche Leistungsindikatoren in Betracht zu ziehen, um die Leistungen der Zollverwaltung inner- und außerhalb der EU zu bewerten; bedauert, dass derzeit nur sehr wenige öffentliche Daten verfügbar sind; weist darauf hin, dass es nützlich wäre zu wissen, wie die Zollbehörden und anderen Grenzbehörden in der EU und bei den Handelspartnern ihre alltägliche Arbeit verrichten, damit innerhalb der EU-Organe bewährte Verfahren ausgetauscht und spezifische Interessen im Bereich Handelserleichterungen koordiniert werden können, wobei die Bestimmungen von Artikel 13 des WTO-Übereinkommens über Handelserleichterungen zu berücksichtigen sind; 87. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine offene Debatte über die mögliche Verlagerung der Zollbehörden von der nationalen auf die EU-Ebene PE576.919v02-00 DE 28/70 RR\1099166DE.doc anzustoßen; Konkrete Vorteile für die Verbraucher erzielen 88. räumt ein, dass Handelsvereinbarungen den Verbrauchern potenziell erhebliche Vorteile bringen können, indem insbesondere der Wettbewerb erhöht, die Preise gesenkt, die Auswahl erweitert und Innovationen gefördert werden; fordert die Kommission zur Freisetzung dieses Potenzials dazu auf, in allen Verhandlungen nachdrücklich darauf zu drängen, dass Praktiken von geografischen Sperren (Geoblocking) eingeschränkt, internationale Roaming-Gebühren gesenkt und Fahrgastrechte gestärkt werden; 89. fordert Hilfsmittel zur Unterstützung der Verbraucher beim grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungshandel mit Drittstaaten, beispielsweise durch Beratungsstellen im Internet, die Informationen und Beratung im Zusammenhang mit Streitigkeiten anbieten; 90. besteht darauf, dass die Verbraucher korrekt über die Merkmale der unter den Handelsaustausch fallenden Erzeugnisse informiert werden; Handel für alle: Flankierende Maßnahmen für offenen Handel und Investitionsstrategien sind erforderlich, um Gewinne zu maximieren und Verluste zu minimieren 91. teilt die Auffassung der OECD, dass eine offene und faire Handels- und Investitionspolitik eine Reihe von wirksamen flankierenden Maßnahmen erfordert, um Gewinne zu maximieren und Verluste infolge einer Handelsliberalisierung für die Bürger und Volkswirtschaften der EU und von Drittstaaten zu minimieren; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission nachdrücklich auf, viel mehr Einsatz zu zeigen, wenn es darum geht, die Öffnung des Handels durch diverse unterstützende Maßnahmen zu ergänzen, damit eine nachhaltige Entwicklung gewährleistet werden kann – etwa im Bereich der öffentlichen Dienstleistungen und Investitionen, Bildung und Gesundheit, der aktiven Arbeitsmarktpolitik, dem Ausbau der Infrastruktur von Forschung und Entwicklung und der angemessenen Vorschriften zur Gewährleistung von Sozial- und Umweltschutz; 92. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, gründliche vorherige und nachträgliche Analysen auf der Grundlage von sektorspezifischen und regionalen Folgenabschätzungen für entsprechende Handelsabkommen und gesetzgeberische Maßnahmen durchzuführen, um mögliche negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt der EU frühzeitig zu erkennen, und differenziertere Wege zur Einführung von Ausgleichsmaßnahmen zu finden, mit denen Wirtschaftsbereiche und Regionen saniert werden sollen, die an den Rand gedrängt worden sind, um eine gerechtere Verteilung und eine breitere Basis von Handelsgewinnen zu erzielen; betont, dass in diesem Zusammenhang die Struktur- und Investitionsfonds der EU, insbesondere der Europäische Fonds für regionale Entwicklung und der Europäische Sozialfonds, eine herausragende Rolle spielen können; weist darauf hin, dass auch der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung ein wichtiges Instrument sein könnte, wenn er so umgestaltet würde, dass eine ausreichende Finanzierung gegeben wäre, sodass Unternehmen und Erzeuger in der EU, die von Handelssanktionen gegen Drittstaaten RR\1099166DE.doc 29/70 PE576.919v02-00 DE betroffen sind, sowie Arbeitnehmer von KMU unterstützt werden, die unter den Folgen der Globalisierung unmittelbar zu leiden haben; ° ° 93. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, dem Ausschuss der Regionen, der UNCTAD sowie der WTO zu übermitteln. PE576.919v02-00 DE ° 30/70 RR\1099166DE.doc BEGRÜNDUNG Handelsverhandlungen wie diejenigen im Rahmen des ACTA, der TTIP, des CETA und des TiSA haben die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf die europäische Handelspolitik gelenkt. Viele EU-Bürger denken bei Globalisierung vor allem an den Verlust von Arbeitsplätzen und befürchten, dass die Handels- und Investitionspolitik der EU europäische Rechtsvorschriften und Standards untergraben könnte. Gleichzeitig ist der Beitrag, den der Außenhandel zur Entwicklung der europäischen Wirtschaft leistet, jedoch von entscheidender Bedeutung. Heute ist die EU der wohlhabendste Wirtschaftsraum der Welt. Doch die wirtschaftliche Bedeutung der EU wird abnehmen: Bis zum Jahr 2050 wird die EU-28 nur noch 15 % des weltweiten BIP erwirtschaften – 2013 waren es noch 23,7 %. Das Zentrum der Wohlstandsschaffung verlagert sich nach Osten, in den asiatisch-pazifischen Raum, und auch die demografische Entwicklung wird sich in negativer Weise auf die Position der EU auf der Welthandelsbühne auswirken. Daher ist ein wirksame, umfassende und vorausschauende Handels- und Investitionsstrategie von ganz entscheidender Bedeutung für die Europäische Union. Die Kommission hat am 14. Oktober 2015 im Rahmen ihrer Mitteilung mit dem Titel „Handel für alle – Hin zu einer verantwortungsbewussteren Handels- und Investitionspolitik“ eine neue Handels- und Investitionsstrategie für die Europäische Union vorgeschlagen. Die Berichterstatterin begrüßt es, dass die Kommission eine neue Handels- und Investitionsstrategie vorgelegt hat, da das Parlament bereits im Jahr 2011 in seiner Entschließung zu einer neuen Handelspolitik für Europa im Rahmen der Strategie Europa 2020 eine auf die Zukunft ausgerichtete und innovative Strategie für Handel und Investitionen unter Berücksichtigung der neuen Herausforderungen der EU gefordert hatte. Sie bedauert jedoch, dass die Strategie nicht stark genug auf das verarbeitende Gewerbe und auf die handelspolitischen Herausforderungen zur Bewältigung der Migration ausgerichtet ist. Da sich die Öffentlichkeit in stärkerem Maße für Handelsabkommen interessiert und viele Bürger Befürchtungen im Zusammenhang mit der Globalisierung hegen, unterstreicht die Berichterstatterin, dass Handelspolitik im 21. Jahrhundert den Anliegen der Bürger Rechnung tragen muss. Wir brauchen mehr Transparenz, Engagement und Rechenschaftspflicht gegenüber allen Interessenträgern. Ferner möchte die Berichterstatterin darauf hinweisen, dass der Zugang zu bestimmten Informationen die parlamentarische Kontrolle stärkt; sie fordert daher die Kommission auf, die Transparenzinitiative auf alle künftigen Verhandlungen auszuweiten, und den Rat, alle Verhandlungsmandate zu veröffentlichen; In ihrer Strategie „Handel für alle“ gibt die Kommission das klare Ziel vor, die Liberalisierung des Handels zügig voranzubringen und die EU noch besser in die globalen Wertschöpfungsketten einzubinden. Daher erscheint es der Berichterstatterin als von entscheidender Bedeutung, das EU-System für den Handelsschutz schnellstmöglich zu modernisieren, insbesondere da China darauf drängt, dass ihm der Marktwirtschaftsstatus gewährt wird. Angesichts der äußeren Herausforderungen, der die EU im 21. Jahrhundert RR\1099166DE.doc 31/70 PE576.919v02-00 DE gegenübersteht, etwa der Migration, stellt für die Berichterstatterin die Kohärenz zwischen den handelspolitischen Zielen und anderen Aspekten der auswärtigen Politik der EU eine Priorität dar. Handels- und Investitionsabkommen müssen so gestaltet werden, dass sie ein wirkungsvolles Mittel sind, um die nachhaltige Entwicklung zu stärken und Menschenrechte, Arbeitsnormen und Sozialstandards sowie die ökologische Nachhaltigkeit weltweit zu fördern. Da sich das Welthandelsgefüge schnell verändert, fordert die Berichterstatterin die Kommission auf, die Handelsstrategie regelmäßig zu aktualisieren und jährlich einen ausführlichen Bericht über deren Umsetzung vorzulegen, damit die EU-Bürger überprüfen können, ob die Kommission ihren Zusagen nachkommt. PE576.919v02-00 DE 32/70 RR\1099166DE.doc 18.4.2016 STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN für den Ausschuss für internationalen Handel zu einer auf die Zukunft ausgerichteten innovativen Strategie für Handel und Investitionen (2015/2105(INI)) Verfasserin der Stellungnahme: Tokia Saïfi VORSCHLÄGE Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten ersucht den federführenden Ausschuss für internationalen Handel, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen: 1. nimmt die neue Strategie der Europäischen Union für Handel und Investitionen mit dem Titel „Handel für alle: Hin zu einer verantwortungsbewussteren Handels- und Investitionspolitik“ zur Kenntnis, und unterstreicht die entscheidende Rolle des Handels für Frieden, nachhaltiges Wachstum, Entwicklung und Beschäftigung; ist sich daher darüber im Klaren, dass die EU in zunehmendem Maße in der Pflicht steht, im Rahmen ihres internationalen Handels und ihrer Außenbeziehungen zur Verwirklichung dieser Ziel beizutragen; 2. weist erneut darauf hin, dass die außenpolitischen Maßnahmen der Union nicht nur in sich stimmig sein und auf die anderen politischen Maßnahmen mit einer außenpolitischen Dimension – insbesondere die Politik in den Bereichen Handel, Entwicklung, Menschenrechte, Landwirtschaft, Umwelt, Energie und Migration – abgestimmt sein müssen, sondern auch dazu eingesetzt werden müssen, die in Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union (AEUV) festgelegten Ziele zu verwirklichen; weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Handelspolitik der EU sowie die Handels- und Investitionsabkommen integrale Bestandteile der Außenpolitik der EU sind, und fordert die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, eine globale Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der EU anzunehmen; unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin, der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) und die Delegationen der EU in Drittstaaten die Aufgabe der zentralen Koordinierung wahrnehmen müssen, zumal letztere vor Ort eine wichtige Rolle als Mittler spielen können, wenn es darum geht, die Achtung der Grundwerte und Grundrechte der EU zu fördern; fordert die Mitgliedstaaten auf, mit einer Stimme zu sprechen; RR\1099166DE.doc 33/70 PE576.919v02-00 DE 3. weist darauf hin, dass die Handelspolitik einen Beitrag zum Schutz und zur Förderung der Werte der EU gemäß Artikel 2 EUV leistet, nämlich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Achtung der Menschenrechte, der Grundrechte und -freiheiten, Solidarität, Gleichheit, Achtung der Menschenwürde sowie Schutz der Umwelt und der sozialen Rechte; ist der Auffassung, dass mit unguten Handelspraktiken Schluss gemacht werde könnte, wenn diese Werte geachtet werden, und dass die Handelspolitik nur dann Wirkung entfalten kann, wenn alle wichtigen Akteure auf den Weltmärkten dieselben Regeln beachten, auch im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe; hält es für unerlässlich, dass die Handelspolitik der EU in Einklang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung im Rahmen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung steht und dazu beiträgt; begrüßt, dass die Kommission angekündigt hat, sie werde Instrumente zur Bekämpfung der Korruption in die Handelsabkommen aufnehmen, wobei das Parlament die vorgeschlagenen Maßnahmen aufmerksam verfolgen wird; 4. weist mit Nachdruck darauf hin, dass alle Handelsabkommen der EU verbindliche Menschenrechtsklauseln enthalten sollten, die es der EU erlauben, universelle Werte in Drittländern durchzusetzen und zu fördern; stellt fest, dass politischer Wille notwendig ist, damit diese Klauseln auch tatsächlich zur Anwendung gelangen und Drittländer dazu gebracht werden können, ihre Zusagen einzuhalten; fordert, dass das Parlament in der Frühphase der Verhandlungen über Handels- und Investitionsabkommen in verbesserter Form konsultiert wird, und dass den Menschenrechtsklauseln de facto auch Geltung verschafft und dem Parlament über die menschenrechtlichen Aspekte der Vereinbarungen Bericht erstattet wird; 5. hebt hervor, dass APS, APS+ und EBA wichtige Instrumente sind, die der Achtung dieser Rechte förderlich sind, und weist mit Nachdruck darauf hin, dass sie wirksam umgesetzt und weiterverfolgt werden müssen; begrüßt, dass die Kommission den ersten der alle zwei Jahre vorzulegenden Berichte über den Sachstand bei der Umsetzung der APS+-Regelung veröffentlicht und vor der Veröffentlichung dieses Berichts einen Dialog mit dem Parlament geführt hat; 6. weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Handelspolitik der Union ein Instrument der Wirtschaftsdiplomatie ist, das ebenfalls einen Beitrag zur Bekämpfung der Ursachen des Terrorismus leisten könnte; 7. erachtet es für unbedingt notwendig, dass der Handel sich an den Grundsätzen der Nachhaltigkeit und der Verantwortung orientiert; hält es für notwendig, verbindliche Kapitel über eine nachhaltige Entwicklung in die Handelsabkommen aufzunehmen, damit im Einklang mit den geltenden internationalen Übereinkommen und insbesondere in enger Zusammenarbeit mit der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) entlang der Lieferkette anspruchsvolle Sozial- und Umweltnormen durchgesetzt werden können; fordert die Kommission auf, diese Aspekte bei der Ex-ante- und Ex-post-Evaluierung der jeweiligen Abkommen verstärkt zu berücksichtigen; 8. begrüßt, dass die Kommission mehrere Initiativen zur Unterstützung des fairen Handels angekündigt hat, und fordert sie auf, im Rahmen der gemeinsamen Handelspolitik auch in Zukunft solche Maßnahmen vorzuschlagen; 9. weist darauf hin, dass die Verhandlungen über den Handel nicht dazu führen dürfen, dass die europäischen Normen abgesenkt werden, sondern dass mit diesen Normen die PE576.919v02-00 DE 34/70 RR\1099166DE.doc europäischen Bürger vielmehr geschützt werden sollen und unser Gesellschaftsmodell und das Recht, bestimmte Bereiche genau zu regeln, erhalten bleiben sollen; weist mit Nachdruck darauf hin, dass Handelsabkommen sowie die Handelspolitik der EU wichtige Instrumente sind, mit denen das nach festen Regeln funktionierende globale Handelssystem, das zunehmend unter Druck gerät, gestärkt wird; merkt an, dass dies besonders für die EU von wesentlicher Bedeutung ist, zumal ihre Wirtschaft in hohem Maße vom Handel abhängig ist; unterstreicht, dass die EU im Rahmen ihrer Handelspolitik die Festlegung hoher globaler Standards anstreben muss; 10. fordert die Kommission auf, darauf zu achten, dass die Handelsabkommen korrekt umgesetzt werden, indem das Europäische Parlament, die Interessenträger und die Zivilgesellschaft auf transparente Art und Weise verstärkt eingebunden werden und indem gewährleistet wird, dass die geschlossenen Abkommen allen Parteien auch wirklich zum Vorteil gereichen; hält es für wichtig, dass stärker darauf gedrungen wird, dass alle sich an die geschlossenen Abkommen halten und diese anwenden; fordert insbesondere die Kommission auf, darauf zu achten, dass die Menschenrechte und die grundlegenden Arbeitnehmerrechte eingehalten werden; 11. weist darauf hin, dass die multilateralen Handelsverhandlungen, die Stärkung der multilateralen Handelsarchitektur und die Verpflichtungen gegenüber der WTO für die EU nach wie vor Priorität haben, sie aber auch im ehrgeizigen Streben nach Gegenseitigkeit und beiderseitigem Nutzen bilaterale Verhandlungen führt; begrüßt, dass bei der WTO-Ministerkonferenz in Nairobi im Rahmen der Doha-Runde ein Abkommen zustande kam; bedauert, dass das Abkommen weder ein breites Themenspektrum abdeckt, noch besonderen Ehrgeiz erkenne lässt, obschon damit immerhin die Möglichkeit besteht, über die Entwicklungsagenda von Doha hinauszugehen und man sich in der WTO möglicherweise endlich mehr Gedanken über die gegenwärtige globale wirtschaftliche Lage und über die jeweilige wirtschaftliche Bedeutung der Mitgliedsländer macht; fordert die Kommission auf, eigens auf bestimmte Regionen zugeschnittene Handelsstrategien zu entwickeln, insbesondere gegenüber Asien, wo vor kurzem die Transpazifische Partnerschaft in Kraft getreten ist; 12. weist erneut darauf hin, wie wichtig es ist, dass die europäischen und internationalen Vorschriften über den Waffenhandel eingehalten werden, insbesondere der Vertrag der Vereinten Nationen über den Waffenhandel und der Verhaltenskodex der EU über Waffenausfuhren; 13. unterstreicht, dass wirksame Rechtsvorschriften zur Kontrolle der Ausfuhren ebenfalls zu den Schlüsselaspekten der EU-Handelspolitik gehören; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, die EU-Rechtsvorschriften über Ausfuhrkontrollen für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck zu aktualisieren, damit die strategischen Ziele der EU verfolgt werden können und stärker auf die Achtung der universellen Werte gedrängt werden kann; 14. weist darauf hin, dass die EU für Stabilität in ihrer Nachbarschaft sorgen muss, und fordert eine bessere wirtschaftliche Integration unserer Nachbarn im Osten und im Mittelmeerraum, insbesondere durch den Ausbau der Handelsbeziehungen; 15. fordert die Kommission auf, ihre Anstrengungen in den Bereichen Kommunikation, Transparenz und Zugang zu den Verhandlungsdokumenten fortzusetzen und zu RR\1099166DE.doc 35/70 PE576.919v02-00 DE intensivieren, damit der Informationsaustausch zwischen den Kommissionsmitgliedern und den Generaldirektionen, dem EAD, dem Rat und dem Parlament besser koordiniert wird und die Konsultation mit den Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft besser abläuft; weist mit Nachdruck darauf hin, dass der verbesserte Zugang zu Dokumenten im Zusammenhang mit den TTIP-Verhandlungen auch für Dokumente gelten sollte, die sich auf alle anderen laufenden Verhandlungen über Handelsabkommen beziehen. PE576.919v02-00 DE 36/70 RR\1099166DE.doc ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS Datum der Annahme 11.4.2016 Ergebnis der Schlussabstimmung +: –: 0: Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder Lars Adaktusson, Michèle Alliot-Marie, Nikos Androulakis, Francisco Assis, Petras Auštrevičius, Amjad Bashir, Bas Belder, Goffredo Maria Bettini, Klaus Buchner, James Carver, Fabio Massimo Castaldo, Lorenzo Cesa, Javier Couso Permuy, Andi Cristea, Arnaud Danjean, Georgios Epitideios, Knut Fleckenstein, Eugen Freund, Iveta Grigule, Richard Howitt, Sandra Kalniete, Tunne Kelam, Afzal Khan, Eduard Kukan, Ilhan Kyuchyuk, Ryszard Antoni Legutko, Arne Lietz, Barbara Lochbihler, Sabine Lösing, Andrejs Mamikins, Ramona Nicole Mănescu, David McAllister, Demetris Papadakis, Alojz Peterle, Tonino Picula, Kati Piri, Andrej Plenković, Cristian Dan Preda, Jozo Radoš, Sofia Sakorafa, Jaromír Štětina, Miguel Urbán Crespo, Ivo Vajgl, Elena Valenciano, Geoffrey Van Orden, Hilde Vautmans, Boris Zala Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter Antonio López-Istúriz White, Tokia Saïfi, Jean-Luc Schaffhauser, Helmut Scholz, György Schöpflin, Igor Šoltes, Bodil Valero Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) Beatriz Becerra Basterrechea, Claudiu Ciprian Tănăsescu RR\1099166DE.doc 46 3 7 37/70 PE576.919v02-00 DE 16.3.2016 STELLUNGNAHME DES ENTWICKLUNGSAUSSCHUSSES für den Ausschuss für internationalen Handel zu einer auf die Zukunft ausgerichteten innovativen Strategie für Handel und Investitionen (2015/2105(INI)) Verfasser der Stellungnahme: Jan Zahradil VORSCHLÄGE Der Entwicklungsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für internationalen Handel, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen: 1. betont, dass mit einem offenen Handel sowohl die regionale Integration und das wirtschaftliche Wachstum als auch nachhaltige Entwicklung, Wohlstand und Beschäftigung gefördert werden müssen; weist erneut darauf hin, dass die Länder, die am besten in die Weltwirtschaft integriert sind, auch zu den reichsten zählen und dass der Handel dazu beigetragen hat, Hunderte von Millionen Menschen aus der Armut herauszuführen; erkennt jedoch an, dass nicht allen Entwicklungsländern derartige Gewinne zuteilgeworden sind und dass insbesondere die am wenigsten entwickelten Länder (LDC) im weltweiten Handel weiterhin an den Rand gedrängt werden; begrüßt in diesem Zusammenhang den neuen Ansatz der Kommission, in dessen Rahmen Handelsund Investitionsabkommen eingesetzt werden, um Werte wie nachhaltige Entwicklung, Menschenrechte, fairen und ethischen Handel und Korruptionsbekämpfung langfristig zu fördern; 2. bekräftigt, dass lediglich ein gerechter und angemessen regulierter Handel, wenn er an die Ziele für nachhaltige Entwicklung angepasst ist, Entwicklungsmöglichkeiten bergen kann; 3. begrüßt insbesondere die Zusage der Kommission, dass kein Handelsabkommen jemals zu einem niedrigeren regulatorischen Schutzniveau führen wird, dass Veränderungen bei den Schutzniveaus nur mehr Schutz bedeuten können und dass das Regulierungsrecht immer gewährleistet sein wird; 4. fordert die Kommission auf, die verbindliche Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung zu stärken und in sämtliche Handelsabkommen umfassende Kapitel zur nachhaltigen Entwicklung aufzunehmen; PE576.919v02-00 DE 38/70 RR\1099166DE.doc 5. hebt hervor, dass die Bedeutung des potenziellen Beitrags der Handelspolitik zur nachhaltigen Entwicklung unlängst erneut in dem Abschlussdokument von Addis Abeba und der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung bestätigt wurde; bekräftigt, dass die Ziele für nachhaltige Entwicklung mehrere handelsbezogene Ziele in verschiedenen Politikbereichen umfassen und dass eine der konkretesten Zielsetzungen in der Steigerung der Ausfuhren aus Entwicklungsländern mit Blick auf die Verdopplung des Anteils der LDC an den globalen Ausfuhren bis 2020 besteht; fordert die Kommission auf, das Potenzial der Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern voll auszuschöpfen, um die Marktwirtschaften dieser Länder zu stärken; 6. begrüßt, dass in der Mitteilung mit dem Titel „Handel für alle“ der Grundsatz der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung bekräftigt und eine verantwortungsbewusstere Handels- und Investitionspolitik angestrebt wird, indem unter anderem auf die soziale Verantwortung der Unternehmen ausgerichtete Initiativen und die Sorgfaltspflicht in der gesamten Produktionskette gestärkt werden und somit zur Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung und zu integrativem Wachstum in Entwicklungsländern beigetragen wird; begrüßt außerdem die Zusage, die möglichen Auswirkungen neuer Freihandelsabkommen auf die LDC eingehend zu analysieren; bedauert, dass die Mitteilung „Handel für alle“ keinen Verweis auf das CotonouAbkommen enthält, das im Jahr 2020 ausläuft; fordert die EU auf, hinsichtlich des Rahmens nach dem Cotonou-Abkommen einen umfangreichen Konsultations- und Dialogprozess einzuleiten und auch die AKP-Staaten in diesen Prozess einzubinden; 7. ist der Ansicht, dass die Menschenrechte gegenüber Handelsbestimmungen und Investitionsvereinbarungen Vorrang genießen sollten; 8. erkennt an, dass die Handels- und Investitionspolitik der EU den Bedenken der Verbraucher Rechnung tragen muss, indem auf die soziale Verantwortung der Unternehmen ausgerichtete Initiativen und die Sorgfaltspflicht in der gesamten Produktionskette gestärkt werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten der EU jedoch nachdrücklich auf, den bestehenden freiwilligen Ansatz hinter sich zu lassen und auf eine verbindliche Sorgfaltspflicht hinzuarbeiten; 9. begrüßt die erneute Verpflichtung zu integrativem Multilateralismus sowie die auf der Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation in Nairobi erzielten Fortschritte, die insbesondere die Landwirtschaft betreffen und zu denen die Abschaffung handelsverzerrender Ausfuhrsubventionen für Agrarerzeugnisse und der verbesserte Zugang zum Markt für die LDC zählen; begrüßt in diesem Zusammenhang die Zusage der EU, über einen Zeitraum von fünf Jahren 400 Mio. EUR für Entwicklungsländer, insbesondere die LDC, zur Verfügung zu stellen, um sie bei der Umsetzung des WTOÜbereinkommens über Handelserleichterungen zu unterstützen und ihnen technische Hilfe bereitzustellen; hält es ebenfalls für erforderlich, die Doha-Runde um elektronischen und digitalen Handel zu erweitern, um technische Fortschritte schneller und gerechter mit Entwicklungsländern zu teilen und gleichzeitig dazu beizutragen, den Mangel an Infrastrukturen zu umgehen, insbesondere in abgelegenen ländlichen Gebieten; 10. stellt fest, dass sich die Entwicklungsländer in Bezug auf ihre Integration in das multilaterale Handelssystem und die damit einhergehenden Vorzüge zunehmend voneinander unterscheiden; fordert die Einführung einer besonderen Regelung für die RR\1099166DE.doc 39/70 PE576.919v02-00 DE LDC, die nur einen sehr geringen Anteil am Welthandel haben; begrüßt daher die Überarbeitung des Allgemeinen Präferenzsystems (ASP); 11. hebt hervor, dass der Handelshilfe (Aid for Trade – AfT) beim Aufbau von handelsbezogenen Kapazitäten sowie in den Bereichen technische Unterstützung, Unterstützung von Unternehmen und regionale Integration eine entscheidende Rolle zukommt; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, sich zu verpflichten, die Unterstützung in Form von Handelshilfe für Entwicklungsländer, insbesondere für LDC, mit dem Ziel zu erhöhen, Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen, die Diversifizierung der Produktion, Technologietransfers, die Entwicklung heimischer Produktionskapazitäten, den Verkehr und sonstige Infrastrukturen, die Stärkung der Rolle von Frauen sowie Genossenschaften bei der bevorstehenden Überarbeitung der EU-Strategie für Handelshilfe zu fördern; weist jedoch darauf hin, dass ernsthafte Anstrengungen von Seiten der unmittelbar betroffenen Länder und wesentliche Verbesserungen bei der Staatsführung erforderlich sind, da die Entwicklungshindernisse in diesen Ländern nicht allein durch Handel überwunden werden können; hält es in diesem Zusammenhang für wichtig, den Schwerpunkt auf die Verwirklichung von Ziel Nr. 16 der Ziele für nachhaltige Entwicklung zu legen, insbesondere im Bereich der verantwortungsvollen Staatsführung und des Steuerwesens; fordert die Kommission auf, gemäß der Ankündigung in der Mitteilung „Handel für alle“ gerechten und ethischen Handel in der bevorstehenden Überarbeitung der EU-Strategie für Handelshilfe zu behandeln; 12. bekräftigt die Rolle von Bankdienstleistungen in der Entwicklung von Handel und Investitionen; fordert die EU auf, die Förderung des Zugangs zu Bankdienstleistungen in Entwicklungsländern zu unterstützen; 13. weist darauf hin, dass Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) ein wichtiges entwicklungspolitisches Instrument zur Linderung der Armut sein und ferner zur langfristigen Förderung der Menschenrechte und der weiteren regionalen Wirtschaftsintegration beitragen können; fordert die EU auf, eine bestimmte Überwachungsstruktur in die WPA aufzunehmen, die auf die nachhaltige Entwicklung und die Menschenrechte ausgerichtet ist und mit der dafür gesorgt wird, dass Organisationen der Zivilgesellschaft und Gewerkschaften aktiv und auf transparente Weise einbezogen werden; fordert die EU auf, die Unterzeichnung der endgültigen WPA voranzutreiben; fordert die Kommission auf, in die Handels- und Investitionsabkommen der EU starke und umfassende Kapitel zur nachhaltigen Entwicklung aufzunehmen, die wirksam umgesetzt und durchgesetzt werden; 14. bekräftigt, dass die Investitionspolitik der EU, insbesondere wenn öffentliche Mittel betroffen sind, zur Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung beitragen muss; weist darauf hin, dass Transparenz und Rechenschaftslegung von Einrichtungen für Entwicklungsfinanzierung und Partnerschaften zwischen öffentlichem Sektor und Privatwirtschaft (ÖPP) verbessert werden müssen, um die Finanzströme, die Schuldentragfähigkeit und den Mehrwert ihrer Projekte für die nachhaltige Entwicklung wirksam nachzuverfolgen und zu beobachten; 15. fordert die Kommission auf, im Rahmen ihrer Handelspolitik die Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung zu verbessern, insbesondere deswegen, weil dies im PE576.919v02-00 DE 40/70 RR\1099166DE.doc Zusammenhang mit der öffentlichen Gesundheit steht; fordert die Kommission auf, die Entwicklungsländer dabei zu unterstützen, die Flexibilitätsregelungen des Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS), die in der am 14. November 2001 veröffentlichten Erklärung von Doha zum TRIPS-Übereinkommen und die öffentliche Gesundheit anerkannt wurden, zu nutzen, um im Rahmen ihrer nationalen öffentlichen Gesundheitsprogramme wichtige Arzneimittel zu erschwinglichen Preisen bereitstellen zu können; fordert die Kommission auf, in Bezug auf den Inhalt ihrer Programme zur Unterstützung des geistigen Eigentums für Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen für volle Transparenz zu sorgen und sicherzustellen, dass eine parallele Unterstützung im Bereich des geistigen Eigentums andere gesundheitsbezogene Entwicklungsprojekte nicht beeinträchtigt; 16. hebt hervor, dass es im Einklang mit Ziel Nr. 16 der Ziele für nachhaltige Entwicklung von grundlegender Bedeutung ist, weltweit Strukturen der guten Staatsführung zu fördern, um für einen fairen Zugang zum Recht für alle zu sorgen und auf allen Ebenen wirksame und rechenschaftspflichtige Einrichtungen aufzubauen; hebt hervor, dass Handelsabkommen und ausländische Direktinvestitionen ein wichtiges Instrument darstellen könnten, um die richtigen Anreize für die Verwirklichung dieses Ziels zu schaffen; betont in diesem Zusammenhang, dass Korruption sowohl in Industrie- als auch in Entwicklungsländern ein nichttarifäres Handelshemmnis ist; begrüßt die Absicht der Kommission, in sämtliche künftigen Handelsabkommen ehrgeizige Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung aufzunehmen; fordert die Kommission auf, neue Maßnahmen zur Stärkung der Rechtssicherheit in Bezug auf Investitionen zu ergreifen; 17. betont, dass für die volle Ausschöpfung der Handels- und Investitionsmöglichkeiten durch die Entwicklungsländer Reformen in diesen Ländern im Bereich der Mobilisierung inländischer Einnahmen weiter unterstützt werden müssen, sodass sie die Einnahmen schneller steigern und die Steuerhinterziehung und -umgehung besser bewältigen können, indem die Gestaltung von effizienten, wirksamen, gerechten und transparenten Steuersystemen, die im Einklang mit den Grundsätzen einer verantwortungsvollen Staatsführung stehen, unterstützt wird; 18. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, den im umfassenden Rahmenwerk der Handels- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen (UNCTAD) für eine Investitionspolitik für nachhaltige Entwicklung ausgesprochenen Empfehlungen nachzukommen, um Anreize für verantwortungsvollere, transparentere und nachvollziehbare Investitionen zu schaffen. RR\1099166DE.doc 41/70 PE576.919v02-00 DE ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS Datum der Annahme 15.3.2016 Ergebnis der Schlussabstimmung +: –: 0: Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder Louis Aliot, Nicolas Bay, Ignazio Corrao, Doru-Claudian Frunzulică, Nathan Gill, Maria Heubuch, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Linda McAvan, Norbert Neuser, Maurice Ponga, Cristian Dan Preda, Lola Sánchez Caldentey, Elly Schlein, Pedro Silva Pereira, Eleni Theocharous, Paavo Väyrynen, Bogdan Brunon Wenta Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter Juan Fernando López Aguilar, Louis-Joseph Manscour, Paul Rübig, Jan Zahradil, Joachim Zeller Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) Michèle Rivasi, Estefanía Torres Martínez PE576.919v02-00 DE 14 6 4 42/70 RR\1099166DE.doc 26.5.2016 STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR BESCHÄFTIGUNG UND SOZIALE ANGELEGENHEITEN für den Ausschuss für internationalen Handel zu einer auf die Zukunft ausgerichteten innovativen Strategie für Handel und Investitionen (2015/2105(INI)) Verfasser der Stellungnahme: Joachim Schuster VORSCHLÄGE Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten ersucht den federführenden Ausschuss für internationalen Handel, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen: 1. begrüßt die allgemeine Ausrichtung der künftigen Handelsstrategie, die die Kommission im Rahmen ihrer Mitteilung vom 14. Oktober 2015 mit dem Titel „Handel für alle. Hin zu einer verantwortungsbewussteren Handels- und Investitionspolitik“1 an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen dargelegt hat, und insbesondere ihre Schwerpunktlegung auf einen wertebasierten Ansatz, mit dem das europäische soziale und ordnungspolitische Modell im Inneren bewahrt und Handelsabkommen und -präferenzsysteme als Hebel eingesetzt werden sollen, um weltweit Werte wie nachhaltige Entwicklung, Menschenrechte, fairen und ethischen Handel sowie die Bekämpfung der Korruption zu fördern; legt der Kommission nahe, die Freihandelsabkommen der EU mit Drittstaaten im Einklang mit einem wertebasierten Ansatz auszuweiten und zu modernisieren, zumal durch EU-Exporte etwa 31 Millionen Arbeitsplätze in der Union geschaffen werden oder, anders ausgedrückt, jeder siebte Arbeitsplatz in der EU exportabhängig ist; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die EU eine globale Führungsrolle bei der Entwicklung einer neuen „Kultur der Fair-Handelsabkommen“ übernimmt; betont, dass ehrgeizige, ausgewogene und umfassende Abkommen wichtig sind, mit denen langjährige und unnötige Markthemmnisse abgebaut werden, was Verbrauchern, Bürgern, Beschäftigten und Unternehmen zum Vorteil gereicht; 2. betont, dass bei künftigen Handelsabkommen den Entschließungen des Parlaments zur transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) und zum Abkommen über 1 COM(2015)0497 RR\1099166DE.doc 43/70 PE576.919v02-00 DE den Handel mit Dienstleistungen Rechnung getragen werden sollte, die auch weiterhin bei künftigen Handelsverhandlungen Gültigkeit haben, insbesondere was den Ausschluss der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse und der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (unter anderem Wasserversorgung, Gesundheits- und Sozialdienste, Systeme der sozialen Sicherheit und Bildung) sowie den Schutz der Rechte der Arbeitnehmer betrifft; bekräftigt, dass die Qualität, Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von sowie die Zugänglichkeit und der diskriminierungsfreie und gleichberechtigte Zugang zu diesen Dienstleistungen durch Handelsabkommen nicht beeinträchtigt werden darf; 3. fordert nachdrücklich, dass die Kommission eine wirkliche demokratische Debatte mit dem Parlament durchführt und die Sozialpartner und die Zivilgesellschaft in größerem Ausmaß konsultiert, damit mehr Klarheit geschaffen, der Rahmen hierfür festgelegt und die Transparenz des Verhandlungsmandats für sämtliche Handelsabkommen gewährleistet wird; fordert, dass die Verhandlungen transparent durchgeführt werden und dass das Europäische Parlament, die nationalen Parlamente, die europäischen Sozialpartner und die Zivilgesellschaft in die Lage versetzt werden, sich sinnvoll in den Verhandlungsprozess einzubringen; 4. ist der Ansicht, dass bei Verhandlungen über eine weitere Liberalisierung des Marktes die Notwendigkeit einer EU-weiten Zusammenarbeit berücksichtigt werden sollte, um sicherzustellen, dass die Arbeitsbedingungen weiterhin im Einklang mit den in der EU geltenden einschlägigen arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften und Kollektivvereinbarungen stehen; 5. fordert dazu auf, Handelsabkommen eher auf multilateraler statt auf bilateraler Ebene auszuhandeln; 6. betont, dass es einen wirksamen Mechanismus zum Schutz europäischer Investitionen in Drittstaaten geben muss; fordert eine Bewertung, um den bestehenden Rahmen zu evaluieren, damit Effizienz und eine korrekte Umsetzung sichergestellt werden; 7. fordert gemäß der Interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung, die kürzlich vom Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten abgeschlossen wurde, mit Nachdruck, dass die Kommission dafür Sorge trägt, dass Folgenabschätzungen, einschließlich Nachhaltigkeitsprüfungen, im Verlauf von Handelsverhandlungen durchgeführt werden, um die sozialen, wirtschaftlichen, ökologischen und menschenrechtsbezogenen Auswirkungen künftiger Handelsabkommen zu evaluieren und die Auswirkungen auf die verschiedenen Bereiche, Regionen und Nationen dargelegt werden; fordert die Veröffentlichung statistischer Hochrechnungen, um sicherzustellen, dass jedes Abkommen einen angemessenen und wesentlichen Beitrag zur Schaffung von Arbeitsplätzen leistet; fordert die Kommission auf, die Folgen von Handelsabkommen zu überwachen, wodurch sowohl Ex-ante-Evaluierungen als auch Ex-post-Evaluierungen ermöglicht werden; fordert, dass den Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft die Möglichkeit eingeräumt wird, an der Gestaltung und Durchführung von Nachhaltigkeitsprüfungen mitzuwirken; weist darauf hin, dass im Rahmen der künftigen Handelsstrategie regionalen Produktionsstrukturen in Entwicklungsländern ebenfalls Rechnung getragen werden muss, sollte die Nachhaltigkeitsprüfung ergeben, dass diese infolge von Handelsabkommen gefährdet sein könnten; PE576.919v02-00 DE 44/70 RR\1099166DE.doc 8. fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass mögliche Anpassungskosten auf dem Arbeitsmarkt der EU durch ihr rechtzeitiges Eingreifen zur Unterstützung der betroffenen Sektoren, Regionen oder Mitgliedstaaten ausgeglichen werden; vertritt die Auffassung, dass diese Unterstützung durch EU-Mittel, einschließlich eines angeglichenen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) mit angemessener Mittelausstattung, bereitgestellt werden könnte; 9. ist der Überzeugung, dass der Vorschlag der Kommission, auf den EGF zurückzugreifen, um die nachteiligen Auswirkungen internationaler Handelsabkommen abzumildern, angesichts der geringen finanziellen Kapazitäten des Fonds und seiner mangelnden Fähigkeit, die negativen Folgen der Globalisierung zu verhindern oder zu bekämpfen, nicht zufriedenstellend ist; 10. betont, dass es von grundlegender Bedeutung ist, die Befugnisse des EGF auszuweiten und damit einen Mechanismus zur frühzeitigen Erkennung von Risiken sowie zur Anpassung der sektoralen, regionalen und nationalen Produktionsstrukturen in Fällen bereitzustellen, in denen aus der Nachhaltigkeitsprüfung hervorgeht, dass diese infolge von Handelsabkommen gefährdet sein könnten; 11. fordert die Kommission auf, einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten, sollten Dienstleistungserbringer aus Drittstaaten, die mit Handelspartnern zusammenarbeiten, in den EU-Arbeitsmarkt eintreten, und dafür zu sorgen, dass alle Arbeitnehmer, unabhängig von ihrem Herkunftsland, in dem Aufnahmeland in den Genuss derselben Arbeitnehmerrechte kommen wie inländische Arbeitnehmer und dass der Grundsatz der Gleichbehandlung oder Nichtdiskriminierung geachtet wird; ist der Ansicht, dass dies unbeschadet günstigerer Bestimmungen in den geltenden Rechtsvorschriften im Herkunftsstaat oder den mit diesem Land geschlossenen Vereinbarungen gelten soll; betont, dass die sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften auf Unionsebene und auf nationaler Ebene sowie Kollektivvereinbarungen garantiert werden müssen; 12. fordert, dass Garantien festgelegt werden, damit grundsätzlich dafür gesorgt wird, dass durch Handelsabkommen unter keinen Umständen Normen der Mitgliedstaaten oder der EU in den folgenden Bereichen abgeschwächt, unterlaufen oder außer Kraft gesetzt werden: Arbeitnehmerrechte, Arbeitsbedingungen, einschließlich Löhne, soziale Sicherheit, soziale Inklusion und sozialer Schutz, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Berufsausbildung, berufliche Qualifikationen, Freizügigkeit von Arbeitnehmern und Rentnern, sozialer Dialog sowie Diskriminierungsfreiheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsmarkt; fordert die Kommission mit Nachdruck auf, dafür zu sorgen, dass das Recht, gewerkschaftliche Kampfmaßnahmen zu ergreifen, nicht durch Unternehmen untergraben wird, indem sie während der Verhandlungen über Kollektivverträge und bei Arbeitsstreitigkeiten Arbeitnehmer aus Drittstaaten einsetzen; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass Arbeitsnormen nicht als nichttarifäre oder technische Handelshemmnisse betrachtet werden; fordert die Kommission auf, für höchstmögliche Transparenz zu sorgen, darauf zu achten, dass die Beteiligten in ausgewogener Weise in die Gremien der regulatorischen Zusammenarbeit einbezogen werden, und zudem sicherzustellen, dass durch regulatorische Zusammenarbeit nicht die Befugnis der Regierungen und des Europäischen Parlaments eingeschränkt wird, Rechtsvorschriften im öffentlichen Interesse zu erlassen, und sie nicht zu einem Stillstand beim Erlass von Rechtsvorschriften oder zur Abschwächung von Arbeitsnormen führt, zu RR\1099166DE.doc 45/70 PE576.919v02-00 DE denen auch gesundheits- und sicherheitsbezogene Normen gehören; 13. verweist auf die hohe Auslandsmobilität hochqualifizierter Fachkräfte aus den EUMitgliedstaaten; ist der Ansicht, dass die Handelspolitik im Hinblick auf die Mobilität der Arbeitskräfte zurückhaltend bleiben sollte; fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass die Verpflichtungen hinsichtlich Erbringungsart 4 des GATS nur für den Verkehr hochqualifizierter Fachkräfte, zum Beispiel für Personen, die über einen Masterabschluss einer Universität oder einer gleichwertigen Einrichtung verfügen oder als Führungskraft beschäftigt sind, gelten, und zwar für einen bestimmten Zweck, für einen begrenzten Zeitraum und unter genau festgelegten Bedingungen, die durch die Rechtsvorschriften des Landes, in dem die Dienstleistung erbracht wird, sowie durch einen Vertrag festgelegt werden, in dessen Rahmen solche innerstaatlichen Rechtsvorschriften eingehalten werden; betont, dass es wichtig ist, die Kategorie von Dienstleistungserbringern unter Erbringungsart 4 des GATS zu überwachen, um den Missbrauch und die Ausbeutung von Arbeitnehmern aus Drittländern zu verhindern; fordert in jedem Fall, dass Handelsabkommen Klauseln enthalten, mit denen die rechtliche Verpflichtung ausländischer Dienstleistungserbringer, die sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften der EU und der Mitgliedstaaten einzuhalten, gewahrt wird; 14. fordert, dass der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Parlaments unverzüglich darüber unterrichtet wird, falls Bestandteile von Handelsabkommen Normen aus den in Ziffer 12 erwähnten Bereichen gefährden oder ihnen entgegenstehen, um eine Beratung und Beschlussfassung zu ermöglichen; 15. stellt mit Genugtuung fest, dass die jüngsten Handelsabkommen der EU ein eigenes Kapitel zur nachhaltigen Entwicklung umfassen; erwartet, dass die EU eine führende Rolle bei der Verwirklichung des Ziels spielt, dass alle Parteien die acht grundlegenden Übereinkommen der IAO ratifizieren, umsetzen und durchsetzen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, arbeitsrechtliche Bestimmungen, insbesondere die Agenda für menschenwürdige Arbeit der IAO, weiter zu fördern, durch die das Arbeitsschutzniveau verbessert werden soll; betont, dass Arbeits- und Umweltnormen nicht nur auf die Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung beschränkt, sondern gleichermaßen in die anderen Kapitel von Handelsabkommen aufgenommen werden sollten, in denen es beispielsweise um Investitionen, den Handel mit Dienstleistungen, die Zusammenarbeit in Regulierungsfragen und die Vergabe öffentlicher Aufträge geht; fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass die Umsetzung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen und deren Einhaltung einem wirksamen Überwachungsprozess unterliegen, in den die Sozialpartner und Vertreter der Zivilgesellschaft eingebunden sind; weist darauf hin, dass Streitigkeiten über die arbeitsrechtlichen Bestimmungen Gegenstand eines Streitbeilegungsmechanismus sein sollten, einschließlich der Möglichkeit der Verhängung von abschreckenden Maßnahmen, wenn die Überwachungsgremien der IAO gebührend berücksichtigt werden und auf die Rechtsprechung der IAO Bezug genommen wird; fordert die Kommission nachdrücklich auf, erstens eine Revisionsklausel aufzunehmen, durch die ein Mechanismus geschaffen wird, mit dem es einer Vertragspartei ermöglicht würde, das Abkommen zu kündigen oder Verpflichtungen auszusetzen oder rückgängig zu machen, insbesondere wenn ein Verstoß gegen soziale Standards, die Menschenrechte oder Arbeitnehmerrechte vorliegt, und zweitens eine Klausel für soziale Sicherung aufzunehmen, mit der dafür gesorgt wird, dass der Abbau von sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften unterbunden wird; PE576.919v02-00 DE 46/70 RR\1099166DE.doc 16. ist der Überzeugung, dass – insbesondere in Hinblick auf die Wahrung hoher Sozialstandards im internationalen Handel – angemessene internationale und außergerichtliche Mediationsstellen entwickelt werden müssen, die den Grundsätzen der Transparenz und der demokratischen Kontrolle unterliegen; 17. empfiehlt, dass die Internen Beratungsgruppen (DAG), deren Aufgaben darin bestehen, sich mit Verstößen gegen Sozialklauseln im Rahmen von Handelsabkommen und Versäumnissen bei der Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards zu befassen, ausreichend finanziert werden, damit sie wirksam arbeiten können, über eine Mitgliederstruktur verfügen, in deren Rahmen Gewerkschaften und Industrieverbände sowie andere zivilgesellschaftliche Organisationen in einem ausgewogenen Verhältnis vertreten sind, gemeinsame Sitzungen der DAG beider Vertragsparteien des Handelsabkommens institutionalisiert werden, jede DAG über ihr eigenes Sekretariat verfügt und dass ihnen die Möglichkeit eingeräumt wird, verstärkt moderne Medien einzusetzen, damit die Teilhabe der Zivilgesellschaft erleichtert wird; 18. betont, dass die Effizienz der Arbeits- und Sozialaufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten erhöht und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Plattform zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit intensiviert werden muss, die Ressourcen der Aufsichtsbehörden gegebenenfalls aufgestockt werden müssen, damit die Arbeitsnormen gemäß den Empfehlungen der IAO wirksam überwacht werden können, sichergestellt werden muss, dass das Arbeitsrecht Anwendung findet, der grundlegende Schutz der Arbeitnehmer bei der Ausübung ihres Berufes gewährleistet werden muss und möglichst viele Missbräuche in diesem Bereich vermieden und begrenzt werden müssen; 19. betont, dass Maßnahmen mit Blick auf die gebotene Sorgfaltspflicht in der globalen Produktionskette wichtig sind und dass diese nachhaltig und transparent sein muss; hebt hervor, dass die Förderung freiwilliger Maßnahmen im Bereich der sozialen Verantwortung der Unternehmen (SVU) wichtig ist, und fordert die Kommission auf, Rechtsvorschriften vorzuschlagen, sollte dies zweckmäßig und durchführbar sein, um die gebotene Sorgfaltspflicht in der globalen Produktionskette zu verbessern; merkt allerdings an, dass KMU von den obligatorischen SVU-Initiativen ausgenommen werden könnten; ist der Auffassung, dass die SVU eine gerechte Steuerpolitik erfordert und daher mit Strategien zur Steuerumgehung unvereinbar ist; 20. betont, dass mit handelspolitischen Schutzinstrumenten alle Formen von unlauterem Wettbewerb bekämpft werden können; fordert den Rat und die Kommission dementsprechend auf, den Stillstand bei der Reform von handelspolitischen Schutzinstrumenten aufzuheben, ohne dass sie dadurch geschwächt werden, damit sie schneller, wirksamer und für KMU leichter zugänglich gemacht werden; betont, dass sichergestellt werden muss, dass die Union bei allen Änderungen der EUAntidumpingvorschriften die Möglichkeit behält, frühzeitige, notwendige und wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um wettbewerbswidrige Marktpraktiken auf Seiten ihrer Handelspartner zu bekämpfen, und dass dafür gesorgt werden muss, dass die EUUnternehmen weiterhin unter weltweit gleichen Wettbewerbsbedingungen operieren; merkt an, dass China zum gegenwärtigen Zeitpunkt die fünf technischen Kriterien der EU für die Definition einer Marktwirtschaft nicht erfüllt, und spricht sich daher dagegen aus, China den Marktwirtschaftsstatus zuzuerkennen, zumal auf Seiten Chinas gegen Praktiken RR\1099166DE.doc 47/70 PE576.919v02-00 DE des unlauteren Wettbewerbs vorgegangen werden muss; 21. bedauert, dass nur 13 % der KMU in Europa international außerhalb der EU tätig sind, und weist darauf hin, dass der Grund hierfür häufig nichttarifäre Handelshemmnisse sind; erwartet, dass besondere Hemmnisse für KMU bei der Aushandlung neuer Abkommen berücksichtigt werden, damit KMU Nutzen aus neuen Handelsabkommen ziehen können; 22. fordert die Kommission auf, die Ex-ante-Koordinierung zwischen ihren jeweiligen Dienststellen zu verstärken, die sich mit Handel, Beschäftigung und sozialen Angelegenheiten befassen; 23. fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass Regierungen die Möglichkeit haben, eine sozial- und umweltverträgliche Politik der Auftragsvergabe zu verfolgen; betont, dass die Regierungen durch die Bestimmungen über die Vergabe öffentlicher Aufträge nicht davon abgehalten werden dürfen, gesellschaftlichen und umweltspezifischen Erfordernissen gerecht zu werden, und dass durch die Vereinbarungen nicht die Möglichkeit eingeschränkt werden darf, soziale Anforderungen gemäß den neuen EURichtlinien zur Vergabe öffentlicher Aufträge zu stellen; ist darüber hinaus der Überzeugung, dass die Bestimmungen über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Einklang mit dem IAO-Übereinkommen 94 über arbeitsrechtliche Klauseln in öffentlichen Aufträgen stehen sollten; 24. fordert die Kommission auf, nur sehr begrenzte Verpflichtungen im Zusammenhang mit künftigen Bestimmungen über digital oder auf elektronischem Wege zu erbringende Dienstleistungen einzugehen, um die derzeit in der EU geltenden anspruchsvollen Normen in Bezug auf Beschäftigung und Arbeitsbedingungen vor dem Hintergrund einer zunehmend digitalisierten Wirtschaft nicht zu untergraben. PE576.919v02-00 DE 48/70 RR\1099166DE.doc ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS Datum der Annahme 24.5.2016 Ergebnis der Schlussabstimmung +: –: 0: Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder Laura Agea, Tiziana Beghin, Vilija Blinkevičiūtė, Enrique Calvet Chambon, Ole Christensen, Martina Dlabajová, Lampros Fountoulis, Elena Gentile, Arne Gericke, Thomas Händel, Marian Harkin, Danuta Jazłowiecka, Agnes Jongerius, Jan Keller, Kostadinka Kuneva, Jean Lambert, Jérôme Lavrilleux, Jeroen Lenaers, Javi López, Morten Løkkegaard, Thomas Mann, Dominique Martin, Anthea McIntyre, Joëlle Mélin, Georgi Pirinski, Marek Plura, Terry Reintke, Maria João Rodrigues, Claude Rolin, Anne Sander, Siôn Simon, Jutta Steinruck, Romana Tomc, Ulrike Trebesius, Marita Ulvskog, Tatjana Ždanoka Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter Michèle Alliot-Marie, Maria Arena, Amjad Bashir, Lynn Boylan, Rosa Estaràs Ferragut, Paloma López Bermejo, Edouard Martin, Joachim Schuster, Csaba Sógor, Helga Stevens, Ivo Vajgl, Tom Vandenkendelaere, Gabriele Zimmer Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) Fernando Ruas RR\1099166DE.doc 42 8 0 49/70 PE576.919v02-00 DE 7.4.2016 STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR INDUSTRIE, FORSCHUNG UND ENERGIE für den Ausschuss für internationalen Handel zu einer auf die Zukunft ausgerichteten innovativen Strategie für Handel und Investitionen (2015/2105(INI)) Verfasserin der Stellungnahme: Theresa Griffin VORSCHLÄGE Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie ersucht den federführenden Ausschuss für internationalen Handel, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen: 1. begrüßt die Initiative der Kommission mit dem Titel „Handel für alle: Hin zu einer verantwortungsbewussteren Handels- und Investitionspolitik“; weist darauf hin, dass 90 % des Weltwirtschaftswachstums in den nächsten 10 bis 15 Jahren außerhalb der EU erzielt werden wird und dass großen aufstrebenden Volkswirtschaften dabei eine wesentliche Rolle zukommt; vertritt die Auffassung, dass Handel mit Waren und Dienstleistungen und Investitionen in diesen Bereichen von entscheidender Bedeutung sind, um Wirtschaftswachstum in der EU dadurch zu fördern, dass für die Wirtschaft der EU neue Ausfuhrmärkte geöffnet werden, hochwertige Arbeitsplätze und nachhaltiges, umweltverträgliches Wachstum geschaffen werden und die Wettbewerbsfähigkeit der EU verbessert wird; betont daher, dass Europa eine solide, auf die Zukunft ausgerichtete Strategie benötigt, die auf einer schlüssigen Industriepolitik, Forschung und Innovation und der Digitalen Agenda aufbaut; 2. betont, dass die Handels- und Investitionspolitik darauf ausgerichtet sein muss, Unternehmen aus der EU neue Marktzugänge zu eröffnen, damit zu nachhaltigem Wirtschaftswachstum und zur Schaffung von hochwertigen Arbeitsplätzen mit menschenwürdigen Arbeitsbedingungen beigetragen wird, und dass diese politischen Maßnahmen so formuliert sein sollten, dass sie im Einklang mit einer Strategie für eine Reindustrialisierung stehen, die auf einem fairem Wettbewerb und Gegenseitigkeit gründet, und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Wirtschaftszweige der EU sichergestellt werden; 3. weist darauf hin, dass die Bedeutung der Dienstleistungen für den internationalen Handel PE576.919v02-00 DE 50/70 RR\1099166DE.doc zunimmt und Dienstleistungen, verarbeitendes Gewerbe und ausländische Direktinvestitionen enger miteinander verknüpft sind, da die globalen Wertschöpfungsketten immer mehr an Bedeutung gewinnen; vertritt die Auffassung, dass diese Verknüpfung in sämtlichen Handelsverhandlungen berücksichtigt werden muss, damit die Wirtschaft der EU die Vorteile uneingeschränkt nutzen kann; 4. betont die Bedeutung, die KMU und Start-up-Unternehmen – neben ihrer strategischen wirtschaftlichen Bedeutung – für Handel und Investitionen zukommt, da es in der EU über 600 000 KMU gibt, die außerhalb der EU Handel betreiben und auf die ein Drittel der Ausfuhren der EU entfällt und die über 6 Millionen Menschen beschäftigen und in denen in Europa die meisten Arbeitsplätze geschaffen werden; betont, dass Übergangszeiten wichtig sind, damit sich die Wirtschaft und KMU an die Auswirkungen von neuen Handelsabkommen anpassen können; fordert, dass KMU in künftigen Handelsabkommen systematisch besondere Kapitel gewidmet werden; fordert die Kommission auf, benutzerfreundliche Informationen über Handelsmöglichkeiten für KMU bereitzustellen und sie, unter anderem über die Strukturfonds der EU, dahingehend zu unterstützen, dass sie diese Chancen nutzen können; 5. weist darauf hin, dass die Handelspolitik ein Instrument ist, um nachhaltige Entwicklung zu fördern, unter anderem indem hohe Arbeits-, Umwelt- und Sozialstandards gemäß den Übereinkommen der IAO gefördert werden, und dass diese Standards in sämtliche Handelsabkommen aufgenommen werden sollten und ihre angemessene Anwendung genau beobachtet werden sollte; begrüßt die Forderung der Kommission, bei sämtlichen Handels- und Investitionsabkommen ein ehrgeiziges und innovatives Kapitel zur nachhaltigen Entwicklung zu fördern; 6. betont, dass es wichtig ist, in der EU im produzierenden und verarbeitenden Gewerbe die hohen Standards in Bezug auf die Rechtsvorschriften über Gesundheit und Schutz und die Umweltstandards aufrechtzuerhalten; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Handelsabkommen diese Standards festigen und dazu beitragen, dass international gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden; 7. fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu ergreifen, mit denen sichergestellt wird, dass im Handel mit Drittländern die Standards der EU eingehalten werden; 8. betont die Führungsrolle der EU bei der Klimapolitik und erachtet es für entscheidend, dass die Ambitionen in diesem Zusammenhang aufrechterhalten werden; betont daher, dass es wichtig ist, Schutzmaßnahmen in Handelsabkommen aufzunehmen, die der Verlagerung von CO2-Emissionen vorbeugen, da eine Ablösung von effizienten EU-Verfahren durch weniger nachhaltige Systeme eine Zunahme der weltweiten Gesamtemissionen zur Folge haben könnte, was der Verwirklichung der auf der COP 21 umrissenen Ziele zuwiderlaufen würde; 9. betont, dass die Handelspartner der EU von wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen abgehalten werden müssen, zu denen auch Sozial- und Umweltdumping, insbesondere Dumpingpreise für Produkte in Europa, und protektionistische und diskriminierende Maßnahmen gehören, da sie die Standards der EU gefährden und die europäische Wirtschaft destabilisieren, und dass die EU alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen muss, um sich gegen unlautere Handelspraktiken zu verteidigen; ist in diesem Zusammenhang besorgt darüber, dass China der Marktwirtschaftsstatus zuerkannt werden RR\1099166DE.doc 51/70 PE576.919v02-00 DE könnte, und fordert die Kommission auf, eine detaillierte und umfassende Folgenabschätzung durchzuführen, in der die möglichen Szenarien im Zusammenhang mit einer Vergabe des Marktwirtschaftsstatus an China bewertet werden, und dabei insbesondere auf die Auswirkungen auf das verarbeitende Gewerbe in der EU, auf die Verbraucher, auf die Investitionspolitik und auf die Wettbewerbsfähigkeit – auch von KMU – in der EU zu achten; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Ausarbeitung von wirksamen, aktualisierten Rechtsinstrumenten in ihr Arbeitsprogramm aufzunehmen, die es der EU ermöglichen, Praktiken vorzubeugen, die sich erheblich auf die Erholung der Industrie der EU und die Investitions-, Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der EU auswirken; 10. fordert die Kommission und den Rat vor dem Hintergrund, dass sich die Lage in entscheidenden Wirtschaftszweigen wie der Stahl- und der Keramikindustrie rasch verschlechtert, nachdrücklich auf, als vorrangige Maßnahme die 2013 eingeleitete Reform der handelspolitischen Schutzinstrumente der EU voranzutreiben, um die Reaktionsfähigkeit und Wirksamkeit dieser Instrumente zu verbessern und gegen unlauteren Wettbewerb vorzugehen; betont, dass das Parlament seinen Standpunkt zu dieser Reform am 5. Februar 2014 angenommen hat (2013/0103(COD)), in dem es insbesondere gefordert hat, dass die Dauer von Antidumping-Untersuchungen unter uneingeschränkter Einhaltung der WTO-Regeln verkürzt wird; 11. weist darauf hin, dass die Aufnahme von Antidumpingverfahren gegen chinesische Ausfuhren schwieriger würde, wenn China in der derzeitigen Lage der Status einer Marktwirtschaft zuerkannt würde; 12. fordert die Kommission auf, bei der Ausarbeitung ihrer Handels- und Investitionspolitik die Verlagerung von europäischen Produktionseinrichtungen in Drittländer zu verhindern, damit die Arbeitsplätze in den EU-Mitgliedstaaten erhalten bleiben; 13. vertritt die Auffassung, dass die Kommission bei der Aushandlung von Freihandelsabkommen dafür sorgen sollte, dass marktverzerrende Praktiken wie Doppelpreissysteme und Ausfuhrbeschränkungen für Rohstoffe untersagt werden; 14. weist darauf hin, dass in sämtlichen Grundmetallbranchen, die für die europäische Wirtschaft von strategischer Bedeutung sind, weltweiter Wettbewerb herrscht; vertritt die Auffassung, dass die Kommission bei der Bestimmung des jeweiligen Marktes unbedingt den Weltmarkt als Referenzmarkt ansetzen und ihre Untersuchungen nicht auf den Binnenmarkt beschränken sollte; 15. weist darauf hin, dass gemäß der von der Kommission lancierten „Investitionsoffensive für Europa“ der Kommission Investitionen in der EU gefördert werden müssen, und vertritt die Auffassung, dass unbedingt Handelsstrategien erforderlich sind, um dieses Ziel zu verwirklichen; 16. vertritt die Auffassung, dass eine auf die Zukunft ausgerichtete Handels- und Investitionspolitik erheblich zur Entwicklung des Telekommunikationsmarktes, des Urheberrechts und der digitalen Wirtschaft in Europa beiträgt und eindeutige Vorteile für die Verbraucher und Unternehmen, zu denen auch KMU gehören, in der EU mit sich bringt; betont, dass ein digitaler Binnenmarkt von entscheidender Bedeutung für die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wirtschaftswachstums der EU ist; betont, PE576.919v02-00 DE 52/70 RR\1099166DE.doc dass bei der Gegenseitigkeit in Bezug auf den Marktzugang für gleiche Ausgangsbedingungen gesorgt werden muss und dass Marktteilnehmer aus Drittländern die europäischen Industrie- und Verbraucherschutzstandards einhalten müssen; fordert die Kommission auf, in künftigen Handels- und Investitionsabkommen bestehende Handelshemmnisse in der digitalen Wirtschaft anzugehen und grenzüberschreitende Datenflüsse, Datenspeicherung und den Daten- und Verbraucherschutz aufzugreifen, damit die Anpassung und das Wachstum der digitalen Wirtschaft zum Nutzen der Verbraucher fortgesetzt werden können; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass sich die derzeitigen und künftigen Handelsabkommen nicht negativ auf die Rechtsvorschriften der EU im Bereich des Datenschutzes auswirken; 17. fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass in künftigen Handelsabkommen das Recht, die bestehenden Vorschriften über geistiges Eigentum durchzusetzen, gewahrt wird, insbesondere im Bereich des Technologietransfers; 18. fordert die Kommission auf, die europäischen Forschungsstellen dazu anzuregen, aktiver mit möglichen Partnern in Drittländern zusammenzuarbeiten, um die Investitionen in Forschung und Innovationen zu optimieren und die Abwanderung hochqualifizierter Kräfte zu verhindern; fordert die Kommission auf, die regionale Zusammenarbeit im Bereich der Forschung zu verbessern; 19. betont, dass auf dem Weg hin zu einer Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen die weltweiten Bemühungen, die Technologien für saubere Energieerzeugung weiterzuentwickeln, verstärkt werden müssen, und fordert daher die Kommission auf, in den Bereichen Energieforschung, Entwicklung und Innovation die Zusammenarbeit mit den Handelspartnern zu intensivieren; 20. fordert die Kommission auf, die Diversifizierung von Energielieferanten, -versorgungswegen und -quellen dadurch zu fördern, dass neue Energiehandelspartner ermittelt werden und auf regionaler Ebene zusammengearbeitet wird, sodass der Wettbewerb erhöht wird und niedrigere Preise für die europäischen Energieverbraucher bewirkt werden; betont, dass die weitere Erschließung von erneuerbaren Energiequellen und die Förderung der Energieeffizienz von entscheidender Bedeutung für die Erhöhung der Energiesicherheit und die Verringerung der Abhängigkeit von Einfuhren ist; betont, dass es wichtig ist, dass in Freihandelsabkommen Bestimmungen aufgenommen werden, die zum Ziel haben, Partnerschaften im Bereich nachhaltige Energien aufzubauen und die technische Zusammenarbeit zu verbessern, insbesondere im Bereich erneuerbare Energien und Energieeffizienz; empfiehlt, dass neue Handelsabkommen ein Kapitel über Energie und Rohstoffe enthalten; 21. begrüßt die Mitteilung der Kommission über eine EU-Strategie für Flüssigerdgas und die Speicherung von Gas; vertritt die Auffassung, dass in den Entwicklungen der letzten Zeit auf dem weltweiten Erdgasmarkt eine enorme Chance für Europa liegt, die Sicherheit der Energieversorgung zu erhöhen und einen wettbewerbsorientierteren Markt zu schaffen; fordert, dass die Vorhaben von gemeinsamem Interesse zügig abgeschlossen werden, damit die notwendige Infrastruktur vorhanden ist, um diese erhöhten Chancen im Gashandel zu nutzen; 22. betont, dass es wichtig ist, ein „dynamisches“ Abkommen über den Handel mit Umweltschutzgütern zu erzielen, damit diesem Abkommen, über das derzeit verhandelt RR\1099166DE.doc 53/70 PE576.919v02-00 DE wird, später weitere WTO-Partner beitreten können und damit es in der Zukunft ökologische Dienstleistungen umfassen kann, sodass die europäische Branche der umweltverträglichen Technologien gefördert wird, dazu beigetragen wird, dass die 2015 im Pariser Klimaschutzabkommen festgelegten Klima- und Energieziele verwirklicht werden, die Sicherheit der Energieversorgung in der EU gestärkt und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringert wird; 23. fordert die Kommission auf, bei der Ausarbeitung von politischen Maßnahmen im Bereich Handel und Investitionen die Gleichstellung der Geschlechter und die Gleichstellung von Schwarzen, Asiaten und Angehörigen ethnischer Minderheiten zu fördern. PE576.919v02-00 DE 54/70 RR\1099166DE.doc ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS Datum der Annahme 7.4.2016 Ergebnis der Schlussabstimmung +: –: 0: Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder Bendt Bendtsen, Xabier Benito Ziluaga, José Blanco López, David Borrelli, Reinhard Bütikofer, Jerzy Buzek, Edward Czesak, Philippe De Backer, Fredrick Federley, Theresa Griffin, Roger Helmer, Hans-Olaf Henkel, Kaja Kallas, Krišjānis Kariņš, Seán Kelly, Jeppe Kofod, Janusz Lewandowski, Paloma López Bermejo, Ernest Maragall, Edouard Martin, Nadine Morano, Angelika Niebler, Morten Helveg Petersen, Miroslav Poche, Carolina Punset, Herbert Reul, Paul Rübig, Algirdas Saudargas, Jean-Luc Schaffhauser, Neoklis Sylikiotis, Antonio Tajani, Dario Tamburrano, Patrizia Toia, Vladimir Urutchev, Kathleen Van Brempt, Martina Werner, Anna Záborská, Flavio Zanonato, Carlos Zorrinho Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter Amjad Bashir, Michał Boni, Eugen Freund, Françoise Grossetête, Benedek Jávor, Jude Kirton-Darling, Werner Langen, Svetoslav Hristov Malinov, Marian-Jean Marinescu, Marisa Matias, Sorin Moisă, Clare Moody, Dominique Riquet, Massimiliano Salini, Maria Spyraki, Anneleen Van Bossuyt Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) Momchil Nekov, Jana Žitňanská RR\1099166DE.doc 48 6 3 55/70 PE576.919v02-00 DE 2.5.2016 STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR BINNENMARKT UND VERBRAUCHERSCHUTZ für den Ausschuss für internationalen Handel zu einer neuen auf die Zukunft ausgerichteten innovativen Strategie für Handel und Investitionen (2015/2105(INI)) Verfasserin der Stellungnahme: Dita Charanzová VORSCHLÄGE Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz ersucht den federführenden Ausschuss für internationalen Handel, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen: 1. unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Handel für alle – Hin zu einer verantwortungsbewussteren Handels- und Investitionspolitik“ (COM(2015)0497); 2. hebt hervor, dass es einen Zusammenhang zwischen dem Binnenmarkt und der Handelspolitik der EU gibt, die in vollem Umfang miteinander und mit den weiter gefassten Strategien und Werten der Union vereinbar sein sollten; vertritt die Auffassung, dass offener, verantwortlicher und freier weltweiter Handel auf der Grundlage transparenter und strenger globaler Regeln eine wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass der Binnenmarkt funktioniert, wächst und Bürgern, Verbrauchern und Unternehmen, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen, zugutekommt; 3. betont, dass nachhaltiger und verantwortlicher Handel das stärkste politische Instrument für die Unterstützung europäischer Interessen, Investitionen und Unternehmen sowie für die Förderung europäischer Werte im Ausland ist, mit dem gleichzeitig in Europa Arbeitsplätze geschaffen werden und Wachstum generiert wird, zumal die EU die weltgrößte Handelsmacht ist; unterstützt das Ziel der Kommission, die Synergien zwischen der Handels- und Binnenmarktpolitik auszuweiten, und empfiehlt, im Rahmen dieser Politikbereiche den Maßnahmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen Vorrang einzuräumen; 4. weist darauf hin, dass die Öffnung des Handels mit einer höheren Produktivität einhergeht, zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit nach außen beiträgt, bereits jetzt für PE576.919v02-00 DE 56/70 RR\1099166DE.doc einen von sieben Arbeitsplätzen im Binnenmarkt verantwortlich zeichnet und erhebliche Vorteile für die Verbraucher mit sich bringen könnte; 5. ist der Ansicht, dass protektionistische Maßnahmen im gegenwärtigen wirtschaftlichen und kommerziellen Umfeld überflüssig geworden sind und sich in einigen Fällen sogar als kontraproduktiv erweisen, da europäische Waren und Dienstleistungen Teil der globalen Wertschöpfungsketten sind; vertritt jedoch die Auffassung, dass das aktuelle handelspolitische Schutzsystem in der EU auf den neuesten Stand gebracht werden muss, um angemessen auf unfaires Verhalten zu reagieren, das den internationalen Handel in einer globalisierten Welt beeinträchtigt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, grenzübergreifende Wertschöpfungsketten von Waren und Dienstleistungen zu stärken, indem durch eine Verringerung von ungerechtfertigten Handelshemmnissen die Wettbewerbsfähigkeit unserer Volkswirtschaften und das Wirtschaftswachstum gefördert werden; 6. betont, wie wichtig es ist, sicherzustellen, dass sich die EU und ihre Handelspartner an die gleichen Vorschriften halten; erinnert daran, dass die EU alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente einsetzen muss, um unfairem Wettbewerb sowie einer Nichtbeachtung der WTO-Grundsätze und der von ihren Handelspartnern eingegangenen Verpflichtungen entschlossen entgegenzutreten; 7. ist der Ansicht, dass die Mitwirkung europäischer KMU an globalen Wertschöpfungsketten in direktem Zusammenhang mit dem Internationalisierungsprozess steht; fordert die Kommission vor diesem Hintergrund auf, mehr Maßnahmen zu ergreifen, um KMU den Zugang zu Drittmärkten zu erleichtern; 8. begrüßt die im Rahmen der Strategie gemachten Anmerkungen über die Rolle von ausländischen Direktinvestitionen in den Mitgliedstaaten und im Binnenmarkt, und unterstützt alle Bemühungen zur Förderung umfassenderer ausländischer Direktinvestitionen in Europa; 9. stimmt mit der Kommission darin überein, dass bei der Vergabe öffentlicher Aufträge – angesichts ihres Anteils von 15 bis 20 % am globalen BIP – ein ganzheitlicher und ehrgeiziger Ansatz greifen muss, insbesondere im Rahmen der transatlantischen Handelsund Investitionspartnerschaft (TTIP), wo Unternehmen aus der EU derzeit nur 32 % des US-Marktes offen stehen; hält fest, dass die EU ihre Märkte für die Vergabe öffentlicher Aufträge bereits weitgehend geöffnet hat, europäische Unternehmen sich jedoch nach wie vor Beschränkungen im Ausland und einem Mangel an Gegenseitigkeit gegenübersehen; fordert die Kommission auf, dringlichst darauf hinzuarbeiten, den gegenseitigen und transparenten Marktzugang für europäische Unternehmen im Ausland grundlegend zu verbessern, und zugleich den offenen Zugang zum Binnenmarkt aufrechtzuerhalten; nimmt den geänderten Vorschlag der Europäischen Kommission für ein Instrument betreffend das internationale Beschaffungswesen (IPI) zur Kenntnis; 10. fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass im Rahmen aller Verhandlungen die neuen Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe und über die Konzessionsvergabe eingehalten werden, insbesondere in Bezug auf die Begriffsbestimmungen für öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit, Ausschlüsse, den Zugang für KMU und die Anwendung der Kriterien des wirtschaftlich günstigsten Angebots; fordert einen schnelleren Übergang zur elektronischen Auftragsvergabe, um RR\1099166DE.doc 57/70 PE576.919v02-00 DE Unternehmen, insbesondere KMU, den Zugang zum öffentlichen Beschaffungswesen zu erleichtern; 11. ist der Ansicht, dass es soliden rechtlichen und logischen Grundsätzen entspricht, dass Beschwerdeführer in Ermittlungen ihre Behauptungen begründen und nachweisen müssen, dass die betreffenden Maßnahmen im Interesse der breiteren Gemeinschaft liegen; 12. begrüßt die Zusage der Kommission, wonach die Errungenschaften der europäischen verbraucherrechtlichen Standards in Handelsabkommen, unter anderem vor dem Hintergrund der digitalen Revolution, unter keinen Umständen gesenkt werden; betont, dass das Parlament weiterhin sorgfältig überwachen wird, dass dieses Versprechen in den laufenden Verhandlungen gewahrt wird; 13. fordert Hilfsmittel zur Unterstützung der Verbraucher und Verbraucherinnen beim grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungshandel mit Drittstaaten, beispielsweise durch Online-Helpdesks, die Informationen und Beratung im Zusammenhang mit Streitigkeiten anbieten; 14. teilt die Auffassung der Kommission, wonach die Handelspolitik nur funktionieren kann, wenn Europa sich auch weiterhin auf die Beseitigung der Hindernisse für die Vollendung des Binnenmarktes, die Inangriffnahme der Fragmentierung der Regulierung, den Abbau von Bürokratie sowie mehr Wettbewerb im Binnenmarkt, insbesondere im Dienstleistungssektor, konzentriert; fordert die Kommission auf, die Empfehlungen des Parlaments hinsichtlich der Beseitigung von nicht-tarifären Handelshemmnissen im Binnenmarkt zu berücksichtigen, um sowohl innerhalb als auch außerhalb der Unionsgrenzen Handelsfreiheit sicherzustellen; begrüßt die Zusage der Kommission, alle wesentlichen Handelsinitiativen vollumfänglichen Folgenabschätzungen zu unterziehen, und fordert zudem Ex-post-Bewertungen; unterstützt eine Verbesserung der gegenseitigen Transparenz und der ordnungspolitischen Abläufe im Rahmen von Handelsabkommen, ohne dass dadurch das nationale Regulierungsrecht verletzt wird; 15. nimmt die Verhandlungen über ein Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (TiSA) zu Kenntnis und betont, dass Dienstleistungsanbieter einen breiteren Zugang zu Märkten außerhalb Europas erhalten müssen, da Dienstleistungen bereits 70 % des BIP der EU und der Beschäftigung in der EU ausmachen; fordert, dass jegliche Fortschritte bei den Verhandlungen über TiSA und TTIP mit den in der Entschließung des Parlaments enthaltenen Standpunkten vereinbar sind; erinnert daran, dass die Kommission die verschiedenen Interessen der Mitgliedstaaten berücksichtigen sollte, wenn sie über verbindliche Zeitpläne im Hinblick auf TiSA und TTIP verhandelt; begrüßt gleichermaßen die Zusage, wonach Regierungen keine Änderungen an der Art und Weise, wie sie öffentliche Dienste regulieren oder finanzieren, vornehmen müssen; 16. nimmt die TTIP-Verhandlungen zur Kenntnis und betont, dass ihr erfolgreicher Abschluss von großer politischer Bedeutung ist; appelliert an die Kommission, insbesondere den Bericht des Parlaments sowie die Stellungnahme des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz zu berücksichtigen; fordert, dass die Verhandlungen so bald wie möglich abgeschlossen werden und zugleich in einem ehrgeizigen, umfassenden und ausgewogenen Abkommen münden; ruft die Kommission auf, größeren Druck auf die amerikanischen Ansprechpartner hinsichtlich der Formulierung von Vorschlägen und PE576.919v02-00 DE 58/70 RR\1099166DE.doc Zusagen auszuüben, um die Verhandlungen voranzutreiben; 17. räumt ein, dass Transparenz beim Handel wichtig für das Vertrauen der Verbraucher in bessere Rechtsetzung und die Legitimität der EU-Handelspolitik im Ausland ist; fordert die Kommission daher auf, in den Handelsverhandlungen das Höchstmaß an Transparenz zu schaffen, einschließlich durch den Zugang zu den Verhandlungstexten und Konsultationen mit der Zivilgesellschaft im Verlauf des gesamten Prozesses; 18. fordert eine stärkere internationale Zusammenarbeit in Regulierungsfragen, insbesondere mit den USA und Japan; 19. stellt mit Genugtuung fest, dass ein starker Fokus auf dem digitalen Binnenmarkt als Teil des globalen digitalen Marktes liegt und darauf, es erst gar nicht dazu kommen zu lassen, dass dem Handel mit digitalen Waren und Dienstleistungen und dem elektronischen Handel neue Hindernisse in den Weg gelegt werden; unterstützt alle Maßnahmen, die dem freien Datenfluss förderlich sind, sofern dabei die EU-Datenschutzvorschriften eingehalten werden, sowie alle Bemühungen mit dem Ziel, eine stärkere Erleichterung des Online-Handels auf einer multilateralen Ebene und parallel zur WTO zu erreichen; unterstreicht, dass es wichtig ist, die EU-Datenschutzvorschriften einzuhalten; stimmt vollkommen mit der Aussage überein, dass die Zusammenarbeit in Regulierungsfragen, die gegenseitige Anerkennung und die Vereinheitlichung von Standards die besten Mittel sind, um die Herausforderungen der digitalen Wirtschaft zu bewältigen; 20. weist darauf hin, dass europäische Dienstleistungsanbieter im Ausland überaus wettbewerbsfähig sind; fordert die Kommission auf, bei Handelsverhandlungen sowohl die progressive als auch die wechselseitige Liberalisierung von Dienstleistungen sowie eine Politik der verstärkten Transparenz und Vorhersehbarkeit von Vorschriften und Regelungen fortzusetzen, damit Bürger und Unternehmer von Entwicklungsländern Zugang zu einer größeren Bandbreite an Dienstleistungen erhalten, von denen einige gegebenenfalls von äußerst wettbewerbsfähigen europäischen Dienstleistungsanbietern bereitgestellt werden; 21. fordert – im Rahmen von oder parallel zu den Handelsabkommen – Verhandlungen über eine größere Mobilität von Erwerbstätigen und Studenten und über die Anerkennung beruflicher Qualifikationen; fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass entsprechende Maßnahmen mit den in der Dienstleistungsrichtlinie festgelegten Grundsätzen, insbesondere Artikel 16, vereinbar sind; fordert die Kommission auf, das Parlament über den aktuellen Stand der Umsetzung der Blue-Card-Richtlinie sowie darüber, ob sie praxistauglich ist, zu unterrichten; 22. spricht sich dafür aus, weitere internationale technische Normen, die auf Folgenabschätzungen beruhen, einzuführen und anzuwenden und unterstützt alle Anstrengungen zur uneingeschränkten Einbeziehung der Handelspartner der Union in internationalen Normungsgremien; ist jedoch der Auffassung, dass das Fehlen eines gemeinsamen internationalen Standards weder der gegenseitigen Anerkennung von Gleichwertigkeit noch Bemühungen um gemeinsame transatlantische technische Standards im Weg stehen sollte; 23. hebt hervor, dass neben einer verbesserten Zusammenarbeit zwischen den Zoll- und Marktaufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten ein digitalisiertes Zollkontrollsystem RR\1099166DE.doc 59/70 PE576.919v02-00 DE notwendig ist, wenn der Warentransport beschleunigt und gegen Fälschungen innerhalb der globalen Wertschöpfungsketten vorgegangen und dabei die Qualität der Kontrollen und des Verbraucherschutzes bei eingeführten Waren und Dienstleistungen sichergestellt werden soll; unterstützt die Initiative der Kommission, die internationale Zusammenarbeit im Zollwesen zu stärken, und legt der Kommission und den Mitgliedstaaten nahe, zusammen darauf hinzuarbeiten, die Einfuhr von Waren, die das Recht des geistigen Eigentums verletzen, zu verhindern und bei allen Handelspartnern das Recht des geistigen Eigentums durchzusetzen; 24. hebt hervor, wie wichtig es ist, Innovation und Qualität als einen Mehrwert europäischer Produkte zu fördern; hält fest, dass die Anerkennung von geografischen Angaben in Handelsabkommen eine Priorität sein sollte; 25. begrüßt die Maßnahmen der Kommission zur Bekämpfung von Korruption durch den internationalen Handel; 26. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ernsthaft zu prüfen, ob ein vereinheitlichter Zolldienst der EU eingerichtet werden kann, damit die Zollregeln und verfahren im gesamten Zollgebiet der EU wirksamer angewandt werden; 27. betont, dass die neue Handelsstrategie der EU nicht auf die Eröffnung neuer Verhandlungen begrenzt sein kann, sondern dass in ihrem Rahmen auch die ordnungsgemäße Umsetzung der ausgehandelten Vereinbarungen sichergestellt werden muss und neu entstehende, ungerechtfertigte nicht-tarifäre Handelshemmnisse zwischen der EU und ihren Handelspartnern, durch die der Zugang von Unternehmen zu ausländischen Märkten beschränkt wird, bekämpft werden müssen. PE576.919v02-00 DE 60/70 RR\1099166DE.doc ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS Datum der Annahme 21.4.2016 Ergebnis der Schlussabstimmung +: –: 0: Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder Dita Charanzová, Carlos Coelho, Sergio Gaetano Cofferati, Lara Comi, Anna Maria Corazza Bildt, Daniel Dalton, Nicola Danti, Dennis de Jong, Vicky Ford, Ildikó Gáll-Pelcz, Evelyne Gebhardt, Antanas Guoga, Sergio Gutiérrez Prieto, Robert Jarosław Iwaszkiewicz, Liisa Jaakonsaari, Philippe Juvin, Antonio López-Istúriz White, Marlene Mizzi, Robert Rochefort, Virginie Rozière, Christel Schaldemose, Andreas Schwab, Olga Sehnalová, Igor Šoltes, Ivan Štefanec, Mylène Troszczynski, Anneleen Van Bossuyt, Marco Zullo Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter Lucy Anderson, Edward Czesak, Julia Reda, Dariusz Rosati, Lambert van Nistelrooij, Sabine Verheyen, Kerstin Westphal RR\1099166DE.doc 30 5 0 61/70 PE576.919v02-00 DE 7.6.2016 STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR LANDWIRTSCHAFT UND LÄNDLICHE ENTWICKLUNG für den Ausschuss für internationalen Handel zu einer auf die Zukunft ausgerichteten innovativen Strategie für Handel und Investitionen (2015/2105(INI)) Verfasserin der Stellungnahme: Esther Herranz García VORSCHLÄGE Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung ersucht den federführenden Ausschuss für internationalen Handel, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen: 1. ist der Ansicht, dass die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) seit ihrer Einführung im Jahr 1962 eine Säule der Europapolitik ist; weist darauf hin, dass die EU seit der Einführung der GAP stets auf der „Gemeinschaftspräferenz“ beharrt hat, die darin besteht, Erzeugnisse aus den Mitgliedstaaten zu bevorzugen; 2. weist darauf hin, dass die GAP der EU den maßgeblichen Ausprägungen der Agrarpolitik im Rest der Welt zuwiderläuft, wo Beihilfen für Landwirte unmittelbar an die Preise oder das Produktionsvolumen gekoppelt sind und antizyklisch eingesetzt werden; erachtet es unter diesen Umständen als wichtig, Agrarfreihandelsabkommen auszuhandeln, durch die die Landwirtschaft und der ländliche Raum in der EU nicht destabilisiert werden; 3. betont, dass dem Agrarhandel und dem Agrar- und Lebensmittelsektor eine wichtige Rolle zukommt, wenn es darum geht, Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen anzukurbeln, insbesondere in ländlichen Gebieten; hebt hervor, dass Investitionen in den Sektor und die Förderung der Stellung der EU als wichtiger Akteur auf dem Weltmarkt für die Zukunft der europäischen Landwirtschaft von grundlegender Bedeutung sind; 4. ist sich des Umstands bewusst, dass die EU-Landwirte in der Zukunft mit bedeutenden Herausforderungen konfrontiert sein werden, und ist der Ansicht, dass deshalb ein robuster gemeinsamer europäischer Rahmen, bei dem die europäischen Landwirte mittels der GAP unterstützt werden, eine Grundvoraussetzung für die Förderung von Investitionen und Wachstum im Agrar- und Lebensmittelsektor ist; PE576.919v02-00 DE 62/70 RR\1099166DE.doc 5. begrüßt, dass die Kommission in ihrer Mitteilung mit dem Titel „Handel für alle“ den Agrar- und Lebensmittelsektor als einen Sektor erwähnt, für den Exportchancen von entscheidender Bedeutung sind und im Wege einer neuen gemeinschaftlichen Handelsund Investitionsstrategie aktiv gefördert werden sollten; 6. erachtet es als sehr wichtig, für mehr Kohärenz zwischen den im Rahmen der neuen Handelsstrategie der EU vorgeschlagenen und den im Rahmen der GAP beschlossenen Maßnahmen zu sorgen, um den Landwirten ein angemessenes Einkommen zu garantieren und ein Modell der Erzeugung in der EU fortzuführen, das umwelt- und tiergerecht ist und bei dem die Lebensmittelsicherheit und die regionale Ausgewogenheit gewahrt werden; weist erneut darauf hin, dass die wirtschaftliche und soziale Tragfähigkeit des Landwirtschaftsmodells der EU sichergestellt werden muss, wie das Europäische Parlament bereits in seiner Entschließung vom 8. Juli 2015 zur TTIP betont hat; 7. bedauert, dass der multifunktionale Charakter und die konkreten Problemstellungen des Agrarsektors in der Mitteilung mit dem Titel „Handel für alle“ nicht ausdrücklich als wichtige Gesichtspunkte anerkannt werden, denen bei der Gestaltung der EUHandelspolitik Rechnung getragen werden muss; 8. ist der Ansicht, dass die Öffnung neuer Märkte für EU-Agrarerzeugnisse wie Milchprodukte, Fleisch und lebende Tiere sowie Obst und Gemüse vor dem Hintergrund der aktuellen Agrarkrisen von entscheidender Bedeutung ist; betont, dass neue Absatzmärkte mit hoher potenzieller Kaufkraft ermittelt werden müssen; 9. setzt sich für eine Aushandlung und Billigung derjenigen bilateralen oder multilateralen Übereinkommen mit Drittstaaten ein, die ausgewogen sind und bei denen besondere Sicherungen für sensible Bereiche und ein angemessener Schutz für alle landwirtschaftlichen Erzeuger in der EU sichergestellt werden; setzt sich nachdrücklich dafür ein, Bereiche auszunehmen, die schwer beeinträchtigt werden könnten; 10. ist der Ansicht, dass die Rückverfolgbarkeit von landwirtschaftlichen Produkten und wirksame Ursprungsregeln in FHA-Verhandlungen verteidigt werden müssen, wodurch Situationen vermieden werden, in denen diese Regeln durch andere Vereinbarungen zwischen den FHA-Partnern der EU und anderen Drittstaaten unterlaufen werden; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, sensible landwirtschaftliche Produkte von jeglicher Ursprungskumulierung auszunehmen; weist die Kommission erneut darauf hin, dass der Zweck von FHA-Verhandlungen darin besteht, den Handel mit echten EUProdukten und Produkten der FHA-Partner der EU zu erleichtern; 11. sieht es als erforderlich in, die besonderen Nachteile kleiner Landwirte und empfindlicher Gebiete zu berücksichtigen; ist der Ansicht, dass die EU ihr überzeugendes Markenzeichen einer hochwertigen Erzeugung bewahren muss; befürwortet es, umfassend mit den Interessenträgern im europäischen Agrar- und Lebensmittelsektor zusammenzuarbeiten, bevor neue Freihandelsverhandlungen aufgenommen werden; 12. ist der Ansicht, dass der EU-Markt durch das vor dem Abschluss stehende FHA mit Kanada und die Freihandelsabkommen, die derzeit mit den USA und dem Mercosur ausgehandelt werden oder mit Australien und Neuseeland geplant sind, für die wettbewerbsfähigsten landwirtschaftlichen Erzeuger weltweit und für diejenigen mit dem größten Exportpotenzial geöffnet wird; fordert die Kommission daher auf, sensible RR\1099166DE.doc 63/70 PE576.919v02-00 DE landwirtschaftliche Erzeugnisse in angemessener Weise zu schützen; 13. weist darauf hin, dass die USA weiterhin der größte Absatzmarkt der EU für landwirtschaftliche Erzeugnisse sind; fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass die TTIP-Verhandlungen zu einem hochwertigen ehrgeizigen, umfassenden und ausgewogenen Handels- und Investitionsabkommen führen, mit dem nachhaltiges und inklusives Wachstum sowie die Intensivierung des Handels zugunsten des EUAgrarsektors gefördert werden; 14. ist der Ansicht, dass der Mehrwert der Landwirtschaft gestärkt werden muss und Werbekampagnen mit dem Ziel der Erschließung neuer Märkte durchgeführt werden müssen; betont, dass insbesondere die Qualitätsregelungen auf EU-Ebene gestärkt werden müssen, da diese Regelungen das beste Markenzeichen für EU-Produkte auf dem Weltmarkt sind und somit indirekt dem gesamten europäischen Agrarsektor zugutekommen; 15. hält es jedoch für entscheidend, die Binnennachfrage insbesondere nach Obst und Gemüse anzukurbeln, da in 24 von 28 Mitgliedstaaten weniger als die von der Weltgesundheitsorganisation empfohlene Tagesportion von 400 g verzehrt wird; 16. begrüßt die realistische Bewertung der Kommission, was den kontinuierlichen Mangel an Fortschritten bei der Doha-Entwicklungsagenda (DDA) anbelangt; ist der Auffassung, dass, selbst wenn multilaterale Verhandlungen unerlässlich sind, die DDA den Erwartungen des europäischen Agrar- und Lebensmittelsektors eindeutig nicht gerecht geworden ist, und das trotz der einseitigen Zugeständnisse der EU, die sie etwa auf der 10. Ministerkonferenz in Nairobi eingegangen ist; fordert die EU daher auf, eine neue und wirksamere Strategie in Bezug auf multilaterale Verhandlungen im Rahmen der WTO festzulegen; 17. hebt die Bedeutung der Assoziierungsabkommen bzw. der vertieften und umfassenden Freihandelsabkommen mit Georgien, Moldau und der Ukraine für den EU-Agrarsektor hervor, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, zügig für die vollständige Umsetzung dieser Abkommen zu sorgen; 18. ist der Auffassung, dass dem für Landwirtschaft zuständigen Mitglied der Kommission bei der Durchführung von Handelsverhandlungen, die europäische Agrarinteressen unmittelbar berühren, eine führende Rolle bei allen landwirtschaftlichen Aspekten zuerkannt werden sollte; ist ferner der Ansicht, dass bei der Ausübung des Grundsatzes der Kollegialität in der Kommission niemals ein Beschluss über den Abschluss von Handelsabkommen gefasst werden sollte, wenn das zuständige Mitglied der Kommission in seiner Bewertung der grundlegenden Interessen der EU-Landwirtschaft einen gegenteiligen Standpunkt vertritt; 19. betont, dass Landwirtschaft eine politische Frage von enormer strategischer Bedeutung ist, dass Ernährungssicherheit und die Lebensweise aller Europäer von der Landwirtschaft abhängen und dass die Handelsstrategie der EU mit den Zielen der GAP gemäß Artikel 39 AEUV im Einklang stehen sollte; lehnt daher alle Verhandlungen ab, bei denen die Investitionsbemühungen des europäischen Agrar- und Lebensmittelsektors aufs Spiel gesetzt werden oder die europäische Landwirtschaft als entbehrlicher Verhandlungsgegenstand behandelt wird; fordert die Kommission auf, den Interessen der PE576.919v02-00 DE 64/70 RR\1099166DE.doc Industrie und des Dienstleistungssektors gegenüber denen der Landwirtschaft nicht länger Vorrang einzuräumen; 20. bedauert außerdem Situationen, in denen Landwirte die Folgen politischer Konflikte zu spüren bekommen, deren Ursprung nicht in der Landwirtschaft liegt; 21. warnt vor der kumulativen Wirkung der Zollzugeständnisse, ob diese nun aus multilateralen oder bilateralen Verhandlungen hervorgehen oder aus autonomen Präferenzen wie dem APS; weist darauf hin, dass bei 71 % der Einfuhren des Agrar- und Lebensmittelsektors der EU bereits Zollfreiheit gewährt wird; 22. ist der Ansicht, dass die Handelsabkommen Schutzklauseln bezüglich der Bestimmungen enthalten müssen, die durch vereinfachte und flexible Mechanismen aktiviert werden können; 23. fordert die Kommission auf, bei der Vorbereitung oder Überarbeitung von Marktzugangsangeboten im Rahmen von Handelsverhandlungen insbesondere bei sensiblen Erzeugnissen größte Vorsicht walten zu lassen und eine Strategie zum Schutz sensibler Bereiche einzurichten; verlangt, dass diese Angebote systematisch einer umfassenden Abschätzung der Folgen unterzogen werden, die die neuen Handelszugeständnisse gegenüber Drittstaaten auf europäischer Ebene zeitigen würden; 24. weist erneut darauf hin, dass die Kommission für jeden neuen Vorschlag für ein Handelsabkommen eine separate Folgenabschätzung einschließlich einer Analyse der Auswirkungen auf lokale und regionale Märkte vorlegen muss; sieht den Ergebnissen der von der Kommission in der Sitzung des Rates „Landwirtschaft und Fischerei“ vom 11. April 2016 zugesagten Folgenabschätzung über die kumulative Wirkung der verschiedenen Zollkontingente für sensible Erzeugnisse, die den Partnern der EU bereits gewährt wurden, gerade ausgehandelt werden oder geplant sind, erwartungsvoll entgegen; 25. fordert die Kommission auf, ihre Erkenntnisse rechtzeitig dem Parlament zu übermitteln und den Standpunkt des Parlaments abzuwarten, bevor sie ein Angebot im Bereich des Handels annimmt oder vorschlägt, und bereits vorliegende oder in Vorbereitung befindliche Angebote im Bereich des Handels zu ändern oder zurückzuziehen, wenn bei einer Beurteilung ihrer Auswirkungen negative Folgen für sensible Produkte festgestellt werden; fordert die Kommission auf, Bilanz über die Öffnung der EU für den Weltagrarmarkt zu ziehen; 26. betont, dass der Agrar- und Lebensmittelsektor der EU ein leistungsfähiger Wirtschaftssektor ist, der sich durch Qualität, Vielfalt und Produktinnovation auszeichnet und einen wichtigen Beitrag zur Ernährungssicherung leistet; 27. ist der Ansicht, dass der Schutz kleiner und mittlerer landwirtschaftlicher Unternehmen sowohl in den Verhandlungen über Abkommen als auch bei der Bewertung von deren Folgen besondere Aufmerksamkeit genießen muss; 28. ist der Ansicht, dass die Kommission dem Parlament klare und verlässliche Zollangaben über Waren übermitteln muss, die in die Union eingeführt werden, und dass diese Waren überwacht werden müssen; RR\1099166DE.doc 65/70 PE576.919v02-00 DE 29. betont, dass die Landwirte der Europäischen Union aufgrund der hohen europäischen Standards in den Bereichen Umwelt, Lebensmittelsicherheit, Tierwohl und soziales Wohlergehen, die unsere gesellschaftlichen Werte widerspiegeln und von europäischen Verbrauchern verlangt werden, gegenüber Landwirten aus Drittstaaten wirtschaftlich benachteiligt sind, was auf deren Produktionsmodelle, die Größe ihrer Betriebe und die im Allgemeinen weniger strengen Anforderungen zurückzuführen ist; vertritt die Auffassung, dass Handelsabkommen vergleichbare Wettbewerbsbedingungen für alle Handelspartner fördern sollten, sodass die Landwirte in der EU aus den Zollzugeständnissen den größtmöglichen Nutzen ziehen können, ohne unlauterem Wettbewerb ausgesetzt zu werden; 30. betont, dass sichergestellt werden muss, dass EU-Standards zu Lebensmittelsicherheit und Umwelt durch die Anwendung von Grundsätzen der Gegenseitigkeit und den Erhalt von Grundwerten wie dem Vorsorgeprinzip, nachhaltiger Landwirtschaft und einem hohen Maß an Rückverfolgbarkeit und Produktkennzeichnung geschützt werden; nimmt die erheblichen Unterschiede bei den Tierschutznormen auf internationaler Ebene zur Kenntnis und verurteilt die Tatsache, dass bei Handelsabkommen der niedrigste gemeinsame Nenner herangezogen wird; 31. betont, dass strengere Einfuhrkontrollen an den Grenzen durchgeführt werden müssen und die Kontrollen der Produktions- und Vermarktungsbedingungen, die das Lebensmittelund Veterinäramt in Ländern durchführt, deren Erzeugnisse in die EU ausgeführt werden, verschärft werden müssen, damit die Einhaltung der EU-Normen gewährleistet ist; 32. stellt fest, dass der Tierschutz bei vielen bevorzugten Handelspartnern der EU mangelhaft ist, beispielsweise in den Vereinigten Staaten, wo es keine Rechtsvorschriften auf föderaler Ebene gibt, durch die Nutztiere im Vorfeld des Schlachtens geschützt würden; fordert, dass die Kommission den Tierschutz als handelsbezogenes Anliegen in alle laufenden und künftigen bilateralen und multilateralen Handelsverhandlungen aufnimmt, wobei sämtliche Einfuhren tierischer Erzeugnisse aus Industrieländern mit den EURechtsvorschriften über Tierschutz und die Einfuhren aus Entwicklungsländern mit gleichwertigen Standards in Einklang stehen müssen; 33. betont, dass bei den Handelsverhandlungen zwischen der EU und Drittstaaten besonders auf den Einsatz von Pestiziden eingegangen werden muss, vor allem auf die unterschiedlichen Ansätze zu ihrem Einsatz, da die Standards dafür in der EU wesentlich anspruchsvoller sind als diejenigen in Drittstaaten; 34. betont, dass in Handelsabkommen mit Drittstaaten keine Bestimmungen enthalten sein dürfen, durch die die Garantien verringert oder abgeschwächt werden können, die die Union den Verbrauchern im Agrar- und Lebensmittelsektor gegenwärtig bietet, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung von aus GVO oder durch Klonen hergestellten Erzeugnissen; 35. fordert, dass Agrarimporte in die EU nur dann zugelassen werden, wenn für diese Importe die europäischen Standards für Verbraucherschutz, Tierschutz, Umweltschutz sowie soziale Mindeststandards eingehalten werden; 36. fordert die Kommission auf, keine Einfuhren von Agrarerzeugnissen zuzulassen, die zu einem niedrigeren Preis als ihren tatsächlichen Produktionskosten angeboten werden, und PE576.919v02-00 DE 66/70 RR\1099166DE.doc somit jegliches Sozial-, Wirtschafts- und Umweltdumping zu unterbinden; 37. besteht darauf, dass die Verbraucher korrekt über die Merkmale der unter den Handelsaustausch fallenden Erzeugnisse informiert werden müssen; 38. fordert die Kommission angesichts der Tatsache, dass geschützte geografische Angaben der europäischen Landwirtschaft einen ihrer wesentlichsten Wettbewerbsvorteile bieten und dass Produkte aus Drittstaaten ebenfalls einen Schutz unter dem EU-System für geografische Angaben beantragen können, dringend auf, ihren diesbezüglichen Standpunkt bei allen laufenden Verhandlungen, einschließlich der TTIP-Verhandlungen, standhaft zu verteidigen; vertritt außerdem die Auffassung, dass alle Abkommen, in denen geografische Angaben nicht geschützt würden, nicht unterzeichnet werden dürfen; 39. bedauert, dass im Rahmen kürzlich abgeschlossener und laufender Handelsverhandlungen von den Handelspartnern der EU lediglich eine kurze Liste geografischer Angaben aus der EU geschützt wird; fordert die Kommission daher auf, Regeln aufzustellen, durch die ein hohes Schutzniveau und dessen angemessene Umsetzung für sämtliche geografischen Angaben aus der EU auf dem Markt in den Drittstaaten, mit denen verhandelt wird, sichergestellt wird; 40. weist darauf hin, dass der Schutz und die Anerkennung geografischer Angaben in Drittstaaten potenziell einen hohen Wert für den gesamten Agrar- und Lebensmittelsektor in der EU haben, und ist der Ansicht, dass in sämtliche Handelsabkommen Schutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Bekämpfung der Produktfälschung aufgenommen werden müssen; 41. bedauert in diesem Zusammenhang, dass im Handelsabkommen mit Kanada eine Reihe wichtiger Angaben, die auf EU-Ebene geschützt sind, als generische oder semi-generische Bezeichnungen behandelt werden; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, bei Handelsverhandlungen die Länder zu unterstützen, die noch keine Systeme für den Schutz geografischer Angaben eingeführt haben, damit wirksame Systeme geschaffen werden, die mit dem in der EU bereits bestehenden System vereinbar sind; 42. weist nachdrücklich darauf hin, dass es wichtig ist, bei sämtlichen Freihandelsverhandlungen Fortschritte bei den Beschränkungen in Bezug auf Gesundheit und Pflanzenschutz sowie weiteren nicht tarifären Handelshemmnissen für den Agrarhandel zu erzielen, wobei den von der Europäischen Union festgelegten „roten Linien“ besondere Aufmerksamkeit eingeräumt werden muss, die sich auf die Gesundheit der Verbraucher auswirken können; 43. betont, dass Handelsverhandlungen unter keinen Umständen dazu genutzt werden dürfen, EU-Rechtsvorschriften zu ändern; 44. betont, dass im Zusammenhang mit der TTIP und weiteren laufenden Verhandlungen über Regulierungsfragen die umfassendere internationale Zusammenarbeit in Regulierungsfragen bei landwirtschaftlichen Themen gestärkt werden sollte, was zudem positive Spillover-Effekte auf Drittstaaten, insbesondere auf Entwicklungsländer, haben dürfte; 45. betont, dass die EU Innovation fördern sollte, um angesichts des Wachstums der RR\1099166DE.doc 67/70 PE576.919v02-00 DE Weltbevölkerung die Produktivität zu verbessern, indem sie Initiativen unterstützt, die unter anderem auf die Bekämpfung des Klimawandels und generell auf eine bessere Anpassung der Landwirte an die mit der Umwelt verbundenen Herausforderungen abzielen. PE576.919v02-00 DE 68/70 RR\1099166DE.doc ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS Datum der Annahme 6.6.2016 Ergebnis der Schlussabstimmung +: –: 0: Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder Clara Eugenia Aguilera García, Eric Andrieu, Paul Brannen, Daniel Buda, Nicola Caputo, Matt Carthy, Viorica Dăncilă, Albert Deß, Diane Dodds, Herbert Dorfmann, Norbert Erdős, Edouard Ferrand, Luke Ming Flanagan, Beata Gosiewska, Martin Häusling, Anja Hazekamp, Esther Herranz García, Jan Huitema, Peter Jahr, Jarosław Kalinowski, Elisabeth Köstinger, Zbigniew Kuźmiuk, Philippe Loiseau, Giulia Moi, Ulrike Müller, James Nicholson, Maria Noichl, Marijana Petir, Laurenţiu Rebega, Jordi Sebastià, Jasenko Selimovic, Maria Lidia Senra Rodríguez, Czesław Adam Siekierski, Marc Tarabella, Marco Zullo Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter Jean Arthuis, Bas Belder, Franc Bogovič, Angélique Delahaye, JeanPaul Denanot, Michela Giuffrida, Manolis Kefalogiannis, Norbert Lins, Stanislav Polčák, Annie Schreijer-Pierik, Tibor Szanyi, Hannu Takkula Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) Stanisław Ożóg RR\1099166DE.doc 36 2 4 69/70 PE576.919v02-00 DE ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS Datum der Annahme 16.6.2016 Ergebnis der Schlussabstimmung +: –: 0: Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder Laima Liucija Andrikienė, Tiziana Beghin, Daniel Caspary, Santiago Fisas Ayxelà, Christofer Fjellner, Eleonora Forenza, Yannick Jadot, Ska Keller, Alexander Graf Lambsdorff, Bernd Lange, David Martin, Emmanuel Maurel, Emma McClarkin, Anne-Marie Mineur, Alessia Maria Mosca, Franck Proust, Tokia Saïfi, Marietje Schaake, Helmut Scholz, Adam Szejnfeld, Iuliu Winkler, Jan Zahradil Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter Goffredo Maria Bettini, Agnes Jongerius, Sander Loones, Bolesław G. Piecha, Fernando Ruas, Jarosław Wałęsa Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) Georges Bach, Eider Gardiazabal Rubial, Jan Keller, Dominique Martin, Giulia Moi, Jozo Radoš, Dario Tamburrano, Hermann Winkler PE576.919v02-00 DE 30 2 4 70/70 RR\1099166DE.doc
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