züri fäscht 16 Ankern verboten ZSG Bürkliplatz Verkehrskonzept Ankern erlaubt Fahrstrasse imanhalten unteren verboten, Baden verboten Seebecken Achtung Bojen Sperrzone 10 km/h Badeanlage Utoquai Badeanlage Enge Hafen Enge Wasserschutzpolizei Hafen Riesbach Kommissariat Wasserschutzpolizei Bellerivestrasse 260 Postfach 8034 Zürich Telefon 044 411 71 17 Telefax 044 202 01 22 Direktwahl 044 411 84 11 Züri-Fäscht 2016 – Verkehrskonzept im unteren Seebecken der Stadt Zürich 1. Ab Freitag, 1. Juli 2016 16.00 Uhr bis Sonntag, 3. Juli 2016 24.00 Uhr wird der Schiffsverkehr oberhalb der südlichen Einfahrt Hafen Riesbach entlang dem Utoquai und dem Bürkliplatz bis auf Höhe der Ruderclubs am Mythenquai durch eine mit grünen und roten Bojen signalisierte Fahrstrasse geleitet. Temporäre Sperrzonen werden mit gelben Bojen markiert. 2. Alle Schiffe über 10 Meter Gesamtlänge (inkl. Rennruderboote) dürfen sich in der im unteren Seebecken markierten Fahrstrasse nur im Gegenuhrzeigersinn bewegen. 3. Das Baden und Schwimmen ist in der Fahrstrasse ab Freitag, 1. Juli 2016 16.00 Uhr bis Sonntag, 3. Juli 2016 24.00 Uhr nicht erlaubt. 4. Sämtliche Kurslinien der Zürcher Schifffahrtsgesellschaft inkl. der «Festwelle» zwischen Restaurant Fischstube und Landiwiese sowie deren Anlegestellen sind dauernd frei zu halten. 5. Nördlich der Linie Einfahrt Hafen Riesbach/Wache Wasserschutzpolizei bestehen während dem ganzen Festanlass temporär ein Ankerverbot sowie diverse temporäre Sperrzonen. Fahrstrassen, Ankerzonen und Sperrzonen sind im Programmheft zum Züri Fäscht und auf dem Flyer ersichtlich (siehe auch www.wasserschutzpolizei.ch). 6. Ab Freitag, 1. Juli 2016 16.00 Uhr bis Sonntag, 3. Juli 2016 24.00 Uhr dürfen Segelschiffe nördlich der Linie Restaurant Fischstube – Saffa-Insel nur ohne gesetzte Segel verkehren. 7. Ab Freitag, 1. Juli 2016 16.00 Uhr bis Sonntag, 3. Juli 2016 24.00 Uhr besteht für die Taxianlegestelle Hafen Riesbach, ehemals Kursschiffsteg Stadthausquai unterhalb «Frauenbadi» und im ganzen Hafen Enge ein Festmacheverbot. Ein- / Aussteigenlassen gestattet. Widerrechtlich festgemachte Schiffe werden umgehend kostenpflichtig abgeschleppt. Das Nichtbeachten dieser temporären Anordnungen und Signalisation hat die Bestrafung gemäss den Strafbestimmungen des Bundesgesetzes über die Binnenschifffahrt (BSG) zur Folge. Wir sorgen am Züri Fäscht 2016 zusammen mit den kantonalen Seepolizeien der Kantone Zürich und Schwyz und diversen Seerettungsdiensten der Gemeinden rund um den Zürichsee für Ihre Sicherheit im Seebecken der Stadt Zürich. Ihre Wasserschutzpolizei der Stadt Zürich. Fäschtwälle der Zürichsee Schifffahrt Pendelschiffe zwischen Enge Hafen und Zürichhorn (Fischstube) Fahrzeiten: Freitag ca. 18.05 - ca. 22.05 Uhr / ca. 23.05 - ca. 00.45 Uhr Samstag ca. 13.05 - ca. 22.05 Uhr / ca. 23.05 - ca. 00.45 Uhr Sonntag ca. 13.05 - ca. 20.05 Uhr Abfahrten ungefähr alle 20 Minuten CHF 5.- pro Fahrt Nur Spezialbillette gültig. Kinder unter 6 Jahren reisen gratis mit. Die Platzzahl ist beschränkt. Mit Wartezeiten muss gerechnet werden. Nur jedes zweite Schiff bietet Platz für Kinderwagen und Rollstühle. Esswaren und Getränke an Bord sind nicht erlaubt. Kein Velotransport. www.zsg.ch
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