Flyer - beim Züri Fäscht

züri
fäscht
16
Ankern verboten
ZSG
Bürkliplatz
Verkehrskonzept
Ankern erlaubt
Fahrstrasse
imanhalten
unteren
verboten,
Baden verboten
Seebecken
Achtung Bojen
Sperrzone
10 km/h
Badeanlage
Utoquai
Badeanlage
Enge
Hafen
Enge
Wasserschutzpolizei
Hafen
Riesbach
Kommissariat Wasserschutzpolizei
Bellerivestrasse 260
Postfach
8034 Zürich
Telefon
044 411 71 17
Telefax
044 202 01 22
Direktwahl 044 411 84 11
Züri-Fäscht 2016 – Verkehrskonzept im unteren Seebecken der Stadt Zürich
1. Ab Freitag, 1. Juli 2016 16.00 Uhr bis Sonntag, 3. Juli 2016 24.00 Uhr wird der Schiffsverkehr oberhalb
der südlichen Einfahrt Hafen Riesbach entlang dem Utoquai und dem Bürkliplatz bis auf Höhe der
Ruderclubs am Mythenquai durch eine mit grünen und roten Bojen signalisierte Fahrstrasse geleitet.
Temporäre Sperrzonen werden mit gelben Bojen markiert.
2. Alle Schiffe über 10 Meter Gesamtlänge (inkl. Rennruderboote) dürfen sich in der im unteren Seebecken
markierten Fahrstrasse nur im Gegenuhrzeigersinn bewegen.
3. Das Baden und Schwimmen ist in der Fahrstrasse ab Freitag, 1. Juli 2016 16.00 Uhr bis Sonntag, 3. Juli
2016 24.00 Uhr nicht erlaubt.
4. Sämtliche Kurslinien der Zürcher Schifffahrtsgesellschaft inkl. der «Festwelle» zwischen Restaurant
Fischstube und Landiwiese sowie deren Anlegestellen sind dauernd frei zu halten.
5. Nördlich der Linie Einfahrt Hafen Riesbach/Wache Wasserschutzpolizei bestehen während dem ganzen
Festanlass temporär ein Ankerverbot sowie diverse temporäre Sperrzonen. Fahrstrassen, Ankerzonen
und Sperrzonen sind im Programmheft zum Züri Fäscht und auf dem Flyer ersichtlich (siehe auch
www.wasserschutzpolizei.ch).
6. Ab Freitag, 1. Juli 2016 16.00 Uhr bis Sonntag, 3. Juli 2016 24.00 Uhr dürfen Segelschiffe nördlich der
Linie Restaurant Fischstube – Saffa-Insel nur ohne gesetzte Segel verkehren.
7. Ab Freitag, 1. Juli 2016 16.00 Uhr bis Sonntag, 3. Juli 2016 24.00 Uhr besteht für die Taxianlegestelle
Hafen Riesbach, ehemals Kursschiffsteg Stadthausquai unterhalb «Frauenbadi» und im ganzen Hafen
Enge ein Festmacheverbot. Ein- / Aussteigenlassen gestattet. Widerrechtlich festgemachte Schiffe werden
umgehend kostenpflichtig abgeschleppt.
Das Nichtbeachten dieser temporären Anordnungen und Signalisation hat die Bestrafung gemäss den
Strafbestimmungen des Bundesgesetzes über die Binnenschifffahrt (BSG) zur Folge.
Wir sorgen am Züri Fäscht 2016 zusammen mit den kantonalen Seepolizeien der Kantone Zürich und
Schwyz und diversen Seerettungsdiensten der Gemeinden rund um den Zürichsee für Ihre Sicherheit im
Seebecken der Stadt Zürich. Ihre Wasserschutzpolizei der Stadt Zürich.
Fäschtwälle der Zürichsee Schifffahrt
Pendelschiffe zwischen Enge Hafen und Zürichhorn (Fischstube)
Fahrzeiten:
Freitag
ca. 18.05 - ca. 22.05 Uhr / ca. 23.05 - ca. 00.45 Uhr
Samstag ca. 13.05 - ca. 22.05 Uhr / ca. 23.05 - ca. 00.45 Uhr
Sonntag ca. 13.05 - ca. 20.05 Uhr
Abfahrten ungefähr alle 20 Minuten
CHF 5.- pro Fahrt
Nur Spezialbillette gültig. Kinder unter 6 Jahren reisen gratis mit. Die Platzzahl ist beschränkt.
Mit Wartezeiten muss gerechnet werden. Nur jedes zweite Schiff bietet Platz für Kinderwagen
und Rollstühle. Esswaren und Getränke an Bord sind nicht erlaubt. Kein Velotransport.
www.zsg.ch