Anlage Satzungsänderung 2016

Anlage “ Einladung zur Jahreshauptversammlung am 07.07.2016 “:
Satzungsänderung / -ergänzung § 2 ( Zweck des Vereins ):
Aktuell:
“ Der Zweck des Vereins ist die Pflege der Körperertüchtigung seiner Mitglieder
durch den Sport, insbesondere für seine jugendlichen Mitglieder. “
Neu:
“ Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Förderung sportlicher
Übungen und Leistungen und das Unterhalten von Sportplätzen und Sportanlagen.“
Satzungsänderung / -ergänzung § 4 ( Zweckgebundene Verwendung der
Vereinsmittel ), Absatz 1:
Aktuell:
“ Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. “
Neu:
“ Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Ehrenamtlich tätige Mitglieder haben nur Anspruch auf Ersatz nachgewiesener
Auslagen.“
Satzungsänderung / -ergänzung § 16 ( Organe des Vereins ), Absatz 2 + 3:
Aktuell:
Absatz ( 2 ):
“ Die Mitgliedschaft in einem Vereinsorgan ist ein Ehrenamt. Eine Vergütung hierfür
erfolgt nicht. “
Absatz ( 3 ):
“Jedoch kann der Verein in seiner Eigenschaft als Körperschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 9
KSTG, der ausschließlich gemeinnützigen Zwecken dient, ehrenamtlich Tätigen eine
Zahlung, die so genannte „Ehrenamtspauschale“ gemäß § 3 Nr. 26 a ESTG im Jahr
gewähren.“
Neu:
Absatz ( 2 ):
“ Die Mitgliedschaft in einem Vereinsorgan ist ein Ehrenamt. Jedoch können
Mitglieder des Vorstandes für ihren Arbeits- oder Zeitaufwand (pauschale)
Vergütungen (“Ehrenamtspauschale“) erhalten. Der Umfang der Vergütungen darf
nicht unangemessen hoch sein. Maßstab der Angemessenheit ist die gemeinnützige
Zielsetzung des Vereins.“
Absatz ( 3 ):
-entfällt-
Satzungsänderung / -ergänzung § 30 ( Auflösung und Änderung des bisherigen
Zwecks des Vereins ), Absatz 5:
Aktuell:
“Das Vereinsvermögen fällt bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei
Wegfall seines bisherigen Zweckes an die katholische Kirchengemeinde St.
Laurentius Ober- / Niederlangen oder deren Rechtnachfolger, die es unmittelbar und
ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden
hat.“
Neu:
“Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das
Vermögen des Vereins an die katholische Kirchengemeinde St. Laurentius Ober- /
Niederlangen, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige
oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.“