Anlage “ Einladung zur Jahreshauptversammlung am 07.07.2016 “: Satzungsänderung / -ergänzung § 2 ( Zweck des Vereins ): Aktuell: “ Der Zweck des Vereins ist die Pflege der Körperertüchtigung seiner Mitglieder durch den Sport, insbesondere für seine jugendlichen Mitglieder. “ Neu: “ Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Förderung sportlicher Übungen und Leistungen und das Unterhalten von Sportplätzen und Sportanlagen.“ Satzungsänderung / -ergänzung § 4 ( Zweckgebundene Verwendung der Vereinsmittel ), Absatz 1: Aktuell: “ Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. “ Neu: “ Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Ehrenamtlich tätige Mitglieder haben nur Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Auslagen.“ Satzungsänderung / -ergänzung § 16 ( Organe des Vereins ), Absatz 2 + 3: Aktuell: Absatz ( 2 ): “ Die Mitgliedschaft in einem Vereinsorgan ist ein Ehrenamt. Eine Vergütung hierfür erfolgt nicht. “ Absatz ( 3 ): “Jedoch kann der Verein in seiner Eigenschaft als Körperschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KSTG, der ausschließlich gemeinnützigen Zwecken dient, ehrenamtlich Tätigen eine Zahlung, die so genannte „Ehrenamtspauschale“ gemäß § 3 Nr. 26 a ESTG im Jahr gewähren.“ Neu: Absatz ( 2 ): “ Die Mitgliedschaft in einem Vereinsorgan ist ein Ehrenamt. Jedoch können Mitglieder des Vorstandes für ihren Arbeits- oder Zeitaufwand (pauschale) Vergütungen (“Ehrenamtspauschale“) erhalten. Der Umfang der Vergütungen darf nicht unangemessen hoch sein. Maßstab der Angemessenheit ist die gemeinnützige Zielsetzung des Vereins.“ Absatz ( 3 ): -entfällt- Satzungsänderung / -ergänzung § 30 ( Auflösung und Änderung des bisherigen Zwecks des Vereins ), Absatz 5: Aktuell: “Das Vereinsvermögen fällt bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes an die katholische Kirchengemeinde St. Laurentius Ober- / Niederlangen oder deren Rechtnachfolger, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.“ Neu: “Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die katholische Kirchengemeinde St. Laurentius Ober- / Niederlangen, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.“
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