Europäische Kommission - Pressemitteilung Kartellrecht: Kommission eröffnet förmliche Untersuchung des Geschäftsgebarens von AB InBev auf belgischem Biermarkt Brüssel, 30. Juni 2016 Die Europäische Kommission hat auf eigene Initiative eine Untersuchung zur Klärung der Frage eingeleitet, ob das Unternehmen Anheuser-Busch InBev SA (AB InBev) seine beherrschende Stellung auf dem belgischen Biermarkt missbräuchlich ausnutzt, indem es unter Verstoß gegen die EU-Kartellvorschriften Einfuhren eigener Biererzeugnisse aus Nachbarstaaten behindert. Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte: „Die starke Stellung von AB InBev auf dem belgischen Biermarkt ist an sich kein Problem. Wir wollen jedoch sicherstellen, dass es auf dem europäischen Binnenmarkt keine wettbewerbsfeindlichen Handelshemmnisse für Bier gibt. Preisgünstigere Einfuhren eigener Biersorten aus benachbarten Staaten zu blockieren, ist nicht im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher und zudem wettbewerbswidrig.“ Die Kommission wird weitere Nachforschungen anstellen, um zu prüfen, ob sich die anfänglichen Bedenken bestätigen: Nach vorläufiger Auffassung der Kommission verfolgt AB InBev möglicherweise eine gezielte Strategie zur Beschränkung des sogenannten Parallelhandels mit eigenem Bier, das aus günstigeren Ländern wie den Niederlanden oder Frankreich in das teurere Belgien eingeführt wird. Im Einzelnen wird die Kommission bestimmte potenziell wettbewerbswidrige Geschäftspraktiken von AB InBev untersuchen, d. h. ob das Unternehmen - die Verpackung der Bierdosen und Bierflaschen abändert, um ihren Verkauf in anderen Ländern zu erschweren; - für „nicht-belgische“ Einzelhändler den Zugang zu Rabatten und den wichtigsten Produkten beschränkt, um sie daran zu hindern, preisgünstigeres Bier nach Belgien zu liefern. Derartige Geschäftspraktiken wären eine wettbewerbswidrige Beeinträchtigung des Handels auf dem europäischen Binnenmarkt und würden damit Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verletzen. Hintergrund Verbraucherinnen und Verbraucher, nationale Wettbewerbsbehörden und das Europäische Parlament haben sich wiederholt besorgt darüber gezeigt, dass die Preise für alltägliche Speisen und Getränke zwischen (benachbarten) EU-Mitgliedstaaten erheblich variieren ohne einen objektiven oder gerechtfertigten Grund. Ferner haben sie beklagt, dass Unternehmen den Handelsverkehr aus günstigeren in teurere Staaten (den sogenannten Parallelhandel) behindern würden, und daher die Kommission aufgefordert, gegen solche Hindernisse vorzugehen und für eine größere Preiskonvergenz innerhalb des europäischen Binnenmarkts zu sorgen. Nach Artikel 102 AEUV ist die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung verboten, soweit sie den Handel zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigen kann. Die Durchführung dieser Bestimmung ist in der EU-Kartellrechtsverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates) festgelegt, die auch von den nationalen Wettbewerbsbehörden angewendet werden kann. Leitet die Kommission ein Verfahren ein, so entfällt damit die Zuständigkeit der mitgliedstaatlichen Wettbewerbsbehörden für die Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts in der jeweiligen Angelegenheit. Die Kommission hat AB InBev und die Wettbewerbsbehörden der betreffenden Mitgliedstaaten darüber unterrichtet, dass sie in diesem Fall ein Verfahren eingeleitet hat. Für den Abschluss einer kartellrechtlichen Untersuchung gibt es keine verbindliche Frist. Die Dauer des Verfahrens hängt unter anderem von der Komplexität des jeweiligen Falls, der Kooperationsbereitschaft der betreffenden Unternehmen und der Ausübung ihres Verteidigungsrechts ab. Weitere Informationen zu diesem Kartellfall können über das öffentlich zugängliche Register der Kommission auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb unter der Nummer 40134 eingesehen werden. IP/16/2361 Kontakt für die Medien: Ricardo CARDOSO (+32 2 298 01 00) Giulia KOMEL (+32 2 296 11 75) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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