DEPARTEMENT GESUNDHEIT UND SOZIALES Abteilung Gesundheit 29. Juni 2016 STRUKTURBERICHT 2016 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis ....................................................................................................................... 3 Einleitung .............................................................................................................................................. 4 Rechtsgrundlagen ................................................................................................................................ 5 Management Summary ........................................................................................................................ 8 1. Soziale Einflussfaktoren von Gesundheit ................................................................................ 10 1.1 Bevölkerung .............................................................................................................................. 11 1.1.1 Bevölkerungsentwicklung .................................................................................................... 11 1.1.2 Bevölkerungsstruktur ........................................................................................................... 13 1.2 Haushalts- und Lebensformen .................................................................................................. 15 1.3 Bildung und Beschäftigung ....................................................................................................... 16 1.4 Wichtigste Ergebnisse ............................................................................................................... 18 2. Gesundheitszustand und Gesundheitsverhalten .................................................................... 20 2.1 Gesundheitszustand ................................................................................................................. 20 2.1.1 Physischer Gesundheitszustand ......................................................................................... 21 2.1.2 Psychischer Gesundheitszustand ....................................................................................... 22 2.2 Gesundheitsverhalten ............................................................................................................... 25 2.2.1 Schutzfaktoren ..................................................................................................................... 25 2.2.2 Risikofaktoren ...................................................................................................................... 28 2.3 Wichtigste Ergebnisse ............................................................................................................... 30 3. Gesundheitssystem ................................................................................................................... 32 3.1 Integrierte Versorgung und eHealth .......................................................................................... 32 3.1.1 Programm eHealth Aargau 2015 ......................................................................................... 32 3.1.2 Masterplan Integrierte Versorgung Aargau 2014–2017 ...................................................... 36 3.2 Ambulante Versorgung ............................................................................................................. 39 3.2.1 Medizinalberufe ................................................................................................................... 40 3.2.2 Weitere Gesundheitsberufe ................................................................................................. 44 3.2.3 Rettungswesen .................................................................................................................... 46 3.2.4 Wichtigste Ergebnisse ......................................................................................................... 48 3.3 Spitalversorgung ....................................................................................................................... 49 3.3.1 Akutsomatik ......................................................................................................................... 50 3.3.2 Psychiatrie ........................................................................................................................... 62 3.3.3 Rehabilitation ....................................................................................................................... 67 3.3.4 Ausbildungsverpflichtung..................................................................................................... 71 3.3.5 Wichtigste Ergebnisse ......................................................................................................... 74 3.4 Langzeitversorgung ................................................................................................................... 75 1 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 3.4.1 Stationäre Langzeitversorgung ........................................................................................... 76 3.4.2 Ambulante Langzeitversorgung ........................................................................................... 89 3.4.3 Wichtigste Ergebnisse ......................................................................................................... 95 3.5 Gesundheitsförderung und Prävention ..................................................................................... 97 3.5.1 Aktivitäten in den Bereichen Gesundheitsförderung und Prävention .................................. 98 3.5.2 Gesundheitsförderung im Kanton Aargau ........................................................................... 98 3.5.3 Prävention im Kanton Aargau............................................................................................ 101 3.6 Wichtigste Ergebnisse ............................................................................................................. 102 4. Finanzierung, Kosten und volkswirtschaftlicher Nutzen des Gesundheitssystems ......... 104 4.1 Finanzierung des Gesundheitswesens ................................................................................... 104 4.2 Krankenversicherungsprämien ............................................................................................... 106 4.3 Kosten des Gesundheitswesens ............................................................................................. 108 4.3.1 Kosten der Spitalversorgung ............................................................................................. 110 4.3.2 Kosten der Langzeitversorgung......................................................................................... 115 4.3.3 Kosten der Gesundheitsförderung und Prävention ........................................................... 116 4.4 Volkswirtschaftlicher Nutzen des Gesundheitswesens ........................................................... 119 4.5 Wichtigste Ergebnisse ............................................................................................................. 120 5. Quellenverzeichnis ................................................................................................................... 123 2 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 Abkürzungsverzeichnis AAA Alpine Air Ambulance AFP Aufgaben- und Finanzplanung AGS Assistentin / Assistent Gesundheit AHV Alters- und Hinterlassenenversicherung AKH Ausserkantonale Hospitalisation BIP Bruttoinlandprodukt BM Berufsmatura BMG Betriebliches Gesundheitsmanagement BMI Body Mass Index BV Bundesverfassung CMI Case Mix Index DRG Diagnosis Related Groups (Diagnosebezogene Fallgruppen) EFZ Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EL Ergänzungsleistungen ELG Ergänzungsleistungsgesetz ELS 144 Einsatzleitstelle 144 EPDG Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier FA Fachausweis FaBe Fachfrau / Fachmann Betreuung FaGe Fachfrau / Fachmann Gesundheit FMH Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte GDK Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren GesG Gesundheitsgesetz IDAG Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen IV Invalidenversicherung IVG Invalidenversicherungsgesetz IVR Interverband für Rettungswesen KLV Krankenpflege-Leistungsverordnung KNZ Kantonale Notrufzentrale KV Kantonsverfassung KVG Krankenversicherungsgesetz KVV Krankenversicherungsverordnung MAD Mittlere Aufenthaltsdauer MIVAG Masterplan Integrierte Versorgung Aargau MPA Medizinische Praxisassistentin / Medizinischer Praxisassistent NDS Nachdiplomstudien OKP Obligatorische Krankenpflegeversicherung PflG Pflegegesetz PPP Public Private Partnership REGA Schweizerische Rettungsflugwacht Repla Regionalplanungsverband SGI Schweizerische Gesellschaft für Intensivmedizin SpiG Spitalgesetz SPLG Spitalplanungs-Leistungsgruppen UVG Unfallversicherungsgesetz VZÄ Vollzeitäquivalente 3 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 Einleitung Der Strukturbericht hat zum Ziel, den Gesundheitszustand, das Gesundheitsverhalten sowie das Gesundheitssystem im Kanton Aargau aus verschiedenen Perspektiven zu beleuchten. Diese Perspektiven beinhalten zunächst die sozialen Einflussfaktoren, welche die Rahmenbedingungen für die Gesundheit der Aargauerinnen und Aargauer schaffen. Für die Darstellung der Gesundheit im Kanton Aargau sind in erste Linie der Gesundheitszustand und das Gesundheitsverhalten der aargauischen Bevölkerung massgeblich. Neben den individuellen Aspekten ist ein im Krankheitsfall angemessenes Versorgungssystem notwendig. So wird im Strukturbericht ebenfalls der Status Quo des aargauischen Versorgungssystems beschrieben. Ebendieses Versorgungssystem muss auch finanzierbar bleiben, weshalb schlussendlich ausgewählte Finanzierungsdaten des Gesundheitssystems dargestellt werden. Somit basiert der Strukturbericht auf dem Verständnis, dass strukturelle Rahmenbedingungen ebenso wie individuelles Gesundheitsverhalten für die Gesundheit der aargauischen Bevölkerung relevant sind. Folglich ist der Bericht in die genannten Perspektiven gegliedert: Das erste Kapitel enthält die sozialen Einflussfaktoren von Gesundheit, das zweite Kapitel Daten zu individuellen Befähigungsaspekten (Gesundheitszustand und Gesundheitsverhalten), das dritte Kapitel Versorgungsdaten und das vierte Kapitel die Finanzierung, Kostenentwicklung und volkswirtschaftliche Kennzahlen des Gesundheitssystems. Der Strukturbericht hat den Anspruch, das aargauische Gesundheitswesen aus zahlreichen Perspektiven darzustellen, weshalb eine Vielzahl von Quellen genutzt wurde. Aufgrund der Quellenvielfalt sind die Daten zu den einzelnen Themengebieten nicht immer in derselben Detailliertheit verfügbar. So fehlt in manchen Bereichen eine valide Datengrundlage, um die Versorgungssituation im Kanton Aargau vollständig darzustellen – dies gilt zum Beispiel für die ambulante Versorgung durch niedergelassene Leistungserbringer, aber auch für Palliative Care, interkantonale Vergleiche der Gesundheitskosten und weitere ebenfalls relevante Gesundheits- und Versorgungsbereiche. In einigen Teilbereichen werden somit schweizerische Daten ausgewiesen, insofern keine aargauischen Daten verfügbar sind. Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass aufgrund des Publikationszeitpunkts des Strukturberichts die Daten nicht in allen Bereichen gleich aktuell sind. Es werden jeweils die aktuellsten verfügbaren Daten dargestellt. Ältere Referenzjahre werden dennoch dargestellt, um Trends zu unterlegen. Im Zuge der laufenden Revision der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung (GGpl) unterscheidet das Departement Gesundheit und Soziales neu zwischen strategischem und operativem Berichtswesen. Die GGpl dient als Hauptreferenzpunkt für strategische Weichenstellungen des Grossen Rats. Der vorliegende Strukturbericht 2016 ist wiederum Teil des operativen Berichtswesens. Dem Strukturbericht kommt im Jahr 2016 die zusätzliche Funktion zu, die Datengrundlage für die Strategien in der GGpl 2025 abzubilden. Die GGpl 2025 wird Ende des Jahres 2016 im Grossen Rat beraten. Künftig ist eine periodische Gesundheitsberichterstattung geplant, in der ausgewählte Kennzahlen mit Fokus auf jeweils einen strategisch bedeutenden Versorgungsschwerpunkt mit entsprechendem Handlungsbedarf präsentiert werden. Jene Kennzahlen werden es ermöglichen, mit den in Zukunft festzulegenden Indikatoren die strategischen Schwerpunkte aus der GGpl 2025 an der Ist-Situation zu überprüfen und zu legitimieren. Weiterhin wird die Gesundheitsberichterstattung als Datengrundlage für die eigenständigen Planungsinstrumente im stationären Akut- und Langzeitbereich (Spitalund Pflegeheimliste) ergänzend nutzbar sein. Damit werden die bestehenden Leitbilder und Konzeptionen im Gesundheitsbereich nach und nach integriert beziehungsweise abgelöst. 4 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 Rechtsgrundlagen Bund und Kanton teilen sich die Kompetenzen im Gesundheitswesen. Gemäss der staatsrechtlichen Kompetenzausscheidung in Art. 42 Abs. 1 der Bundesverfassung (BV) ist das Gesundheitswesen im Grundsatz Sache der Kantone. Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht konsequent in allen Bereichen: Insbesondere in der Krankenversicherungsgesetzgebung sind bundesrechtliche Vorgaben die prägende Kraft, wohingegen die stationäre Akutversorgung und Langzeitversorgung in kantonaler Kompetenz liegen. Im Folgenden werden die für die GGpl 2025 relevanten rechtlichen Grundlagen auf Bundes- und Kantonsebene skizziert. Gesundheitsrecht im Allgemeinen Gesundheitsrecht umfasst die Gesamtheit der Rechtsnormen, die einen engen Bezug zum Schutz, zur Erhaltung und zur Förderung der menschlichen Gesundheit und zur Heilung im weitesten Sinn 1 aufweisen. Gesundheitsrecht stellt ein Querschnittsgebiet dar, das nicht nur Fragen aus allen klassischen Rechtsgebieten (Verfassungsrecht, Privatrecht, öffentliches Recht, Strafrecht) aufwirft, sondern darüber hinaus von weiteren, insbesondere ethischen und gesundheitsökonomischen Aspekten, wesentlich geprägt ist. Die der Bundesverfassung (BV) zugrunde liegende Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen orientiert sich am bundesstaatlichen Subsidiaritätsgedanken, wonach der Bund jene Aufgaben übernehmen soll, die einer einheitlichen Regelung auf Bundesebene bedürfen (vgl. Art. 43a und Art. 5a BV). Dazu gehören insbesondere: • Art. 117 BV: Kranken- und Unfallversicherung • Art. 118 BV: Schutz der Gesundheit (unter anderem Lebensmittel, Heilmittel, Betäubungsmittel, Chemikalien, übertragbare Krankheiten) • Art. 118a BV: Komplementärmedizin • Art. 118b BV: Forschung am Menschen • Art. 119 BV: Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich • Art. 119a BV: Transplantationsmedizin Trotz der Regelung zentraler und aktueller Fragen durch den Bund wird die Gesundheitspolitik in entscheidenden Bereichen von den Kantonen getragen. Die Kantone spielen im Vollzug und bezüglich der finanziellen Belastung eine entscheidende Rolle. Dazu gehören insbesondere die Aufgaben der Kantone (und teilweise der Gemeinden) im Bereich der Gesundheitspolizei und der Gesundheitsversorgung sowie Gesundheitsförderung und Prävention. Die Aufgabe zur Sicherstellung einer angemessenen medizinischen Versorgung findet nicht nur in § 41 der Kantonsverfassung (KV) ihren Niederschlag, sondern auch in weiteren zentralen kantonalen Gesetzgebungen (Gesundheitsgesetz, Spitalgesetz, Pflegegesetz). § 41 KV lautet: 1 Der Kanton trifft im Zusammenwirken mit den Gemeinden und Privaten Vorkehren zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit. 2 Er schafft Voraussetzungen für eine angemessene medizinische Versorgung der gesamten Bevölkerung. Er fördert die häusliche Krankenpflege. 3 Er fördert und beaufsichtigt die medizinischen Anstalten. Er kann eigene Einrichtungen schaffen. 4 Er unterstützt die Forschung sowie die Aus- und Weiterbildung des Medizinalpersonals. 5 Er überwacht und koordiniert das Medizinalwesen. 6 Er fördert Turnen und Sport. 1 THOMAS GÄCHTER/BERNHARD RÜTSCHE, Gesundheitsrecht, 3. Auflage 2013, S. 5 5 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 § 116 KV verlangt andererseits, dass der Finanzhaushalt sparsam, wirtschaftlich, konjunkturgerecht und auf die Dauer ausgeglichen zu führen ist (Abs. 1) und die Aufgaben und Ausgaben laufend auf ihre Notwendigkeit und Zweckmässigkeit sowie auf ihre finanziellen Auswirkungen und ihre Tragbarkeit hin zu überprüfen sind (Abs. 3). Gesundheitsrecht und Gesundheitspolitik bewegen sich in einem Spannungsfeld zwischen verschiedenen verfassungsrechtlichen Vorgaben (Versorgung versus Finanzierbarkeit) und einem wenig kohärenten Mix von Planung und Wettbewerb, was die Vorgaben, Rahmenbedingungen und Steuerungsmechanismen im ambulanten und akutstationären Bereich betrifft. Schliesslich bleibt festzustellen, dass Gesundheitspolitik nicht selten auch in einer sachlichen Nähe zur Sozialpolitik steht (zum Beispiel im Bereich der Prämienverbilligungspolitik). Dieser innere Kontext lässt sich nicht zuletzt auch aus der Formulierung der Sozialziele in Art. 41 BV ableiten, der Bund und Kantone dazu anhält, sich in Ergänzung zu persönlicher Verantwortung und privater Initiative dafür einzusetzen, dass jede Person die für ihre Gesundheit notwendige Pflege erhält (Abs. 1 lit. b) und dass jede Person gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität, Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit, Mutterschaft, Verwaisung und Verwitwung gesichert ist. Krankenversicherungsrecht im Besonderen Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) vom 18. März 1994 einschliesslich verschiedener Ausführungserlasse wurde am 1. Januar 1996 in Kraft gesetzt und hat seither diverse Anpassungen erfahren. Die letzten grösseren Anpassungen erfolgten 2011 mit der neuen Pflegefinanzierung sowie 2012 mit der Etablierung der neuen Spitalfinanzierung. Das KVG regelt insbesondere Fragen der Leistungspflicht der Krankenversicherer, der Zulassung von Leistungserbringern sowie Aufgaben und Rolle der Kantone. Der Kanton wird durch das KVG zu Leistungen verpflichtet (Spitalfinanzierung, Restkosten bei der Pflege und Prämienverbilligungen), erhält aber ebenfalls Kompetenzen. Diese liegen nebst anderem im Wesentlichen in den folgenden Bereichen: • • • • Erstellung der Spitalplanung und Pflegeheimplanung (Art. 39 KVG) Führen von Spital- und Pflegeheimliste (Art. 39 KVG) Genehmigung der Tarifverträge (Art. 46 KVG) Festsetzung der Tarife bei Fehlen eines Tarifvertrags (Art. 47 KVG) Massgeblichen Einfluss auf die strategische Ausrichtung der GGpl 2025 haben jene Teilrevisionen des KVG, welche die Spital- und Pflegefinanzierung seit 2011 beziehungsweise 2012 neu regeln. Spitalfinanzierung seit 2012 Die neue Regelung im Bereich Spitalfinanzierung wurde vom Bundesparlament am 21. Dezember 2007 verabschiedet, ist am 1. Januar 2007 unter Vorbehalt der anwendbaren Übergangsbestimmungen in Kraft getreten und wurde ab dem 1. Januar 2012 umgesetzt. Die folgenden Punkte beinhalten die Kernelemente der neuen Spitalfinanzierung: • Einführung von leistungsbezogenen Pauschalen, die auf gesamtschweizerisch einheitlichen Tarifstrukturen (SwissDRG) basieren (Art. 49 KVG). • Einbezug der Investitionskosten bei der Ermittlung der Pauschalen (Art. 49 KVG). • Finanzierung der Pauschalen durch die Kantone und die Versicherer, wobei der kantonale Anteil an den Pauschalen mindestens 55 % beträgt (Art. 49a KVG). • Erlass von einheitlichen Planungskriterien basierend auf Qualität und Wirtschaftlichkeit (Art. 39 KVG und Art. 58a ff. Krankenversicherungsverordnung [KVV]). 6 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 Pflegefinanzierung seit 2011 Am 13. Juni 2008 hat der Bundesgesetzgeber das Gesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung beschlossen. Damit einhergehen unter anderem Änderungen im KVG sowie beim Bundesgesetz über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG). Die neue Pflegefinanzierung ist per 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Die zentralen Änderungen der neuen Pflegefinanzierung lauten wie folgt: • Gemeinsame Finanzierung der Pflegekosten durch die Krankenversicherer (vom Bund festgelegter Beitrag), die Patientinnen und Patienten (sogenannte Patientenbeteiligungen; maximal 20 % des höchsten Pflegebeitrags der Krankenversicherer) und die öffentliche Hand (sogenannte Restkosten; im Aargau durch die Gemeinden). • Finanzierung der Betreuungs- und Pensionskosten allein durch die Leistungsbezügerinnen und Leistungsbezüger beziehungsweise andere Sicherungssysteme, wie zum Beispiel Ergänzungsleistungen. • Übernahme der Leistungen der Akut- und Übergangspflege durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung. 7 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 Management Summary Das Ziel des Strukturberichts 2016 besteht in der Abbildung des aargauischen Gesundheitswesens aus einer möglichst umfassenden Perspektive. So werden im ersten Kapitel jene Lebensbedingungen dargestellt, die für die Gesundheit der Bevölkerung relevant sind. So hat in den letzten Jahren hat die Bevölkerung im Kanton Aargau kontinuierlich zugenommen. Aufgrund der steigenden Lebenserwartung besteht trotz sinkender Geburtenziffer weiterhin ein Geburtenüberschuss gegenüber Todesfällen. Bis 2040 wird die Bevölkerung im Kanton Aargau um etwa ein Viertel anwachsen. Die höhere Lebenserwartung hat zudem eine Verschiebung in der Altersstruktur zur Folge, sodass der Anteil der über 65-jährigen Wohnbevölkerung im Kanton Aargau auf 27 % im Jahr 2040 geschätzt wird (davon 9,5 % 80-jährig und älter). Die relative Stagnation der Geburtenziffer in Kombination mit der steigenden Lebenserwartung führt zu einer wachsenden Anzahl von Einpersonenhaushalten beziehungsweise Paarhaushalten ohne Kinder. Diese Haushaltsformen werden in den nächsten 15 Jahren über die Hälfte der Privathaushalte im Kanton Aargau ausmachen. Die Beschäftigungsentwicklung im Kanton Aargau liegt leicht über dem Schweizer Durchschnitt und im Mittel der Deutschschweizer Kantone. Die Altersklasse der 20-34-Jährigen ist am häufigsten von Arbeitslosigkeit betroffen. Stellt sich die Prognose des Bundes für die gesamte Schweiz auch im Kanton Aargau ein, so wird das Bildungsniveau in den kommenden Jahren generell steigen. Im zweiten Kapitel wird der Fokus auf die Aspekte des Gesundheitszustand und des Gesundheitsverhaltens gelegt. Mehr als drei Viertel der Aargauerinnen und Aargauer schätzen ihren Gesundheitszustand als gut bis sehr gut ein. Gleichzeitig ist knapp ein Drittel der aargauischen Bevölkerung mit einem chronischen Gesundheitsproblem belastet. Zudem nimmt die Verbreitung von Übergewicht und Adipositas deutlich zu. Die selbst wahrgenommene Kontrolle über das eigene Leben ist unter den Aargauerinnen und Aargauern insbesondere im fortgeschrittenen Alter (65+) hoch. Soziale Unterstützung aus dem Umfeld hingegen nimmt mit steigendem Alter eher ab. In Bezug auf das Gesundheitsverhalten der aargauischen Bevölkerung lässt sich feststellen, dass Frauen im höheren Alter im Kanton Aargau sowie im Schweizer Durchschnitt besonders gesundheitsbewusst, jüngere Männer am wenigsten bewusst leben. Rund drei Viertel der aargauischen Bevölkerung achtet auf ihre Ernährung. Der Anteil der rauchenden Bevölkerung steigt im Kanton Aargau in den letzten Jahren leicht an. Der Hauptteil der Raucher befindet sich in der Altersgruppe zwischen 15 und 34 Jahren. Im dritten Kapitel wird die Perspektive gewechselt und der Fokus auf das Gesundheitssystem gelegt. Zu Beginn werden hier die Querschnittsthemen Integrierte Versorgung und eHealth behandelt. Für eine bessere Kommunikation, Koordination und Kooperation zwischen den relevanten Akteuren im Gesundheitswesen setzt der Kanton Aargau aktuell den Masterplan Integrierte Versorgung Aargau 2014–2017 (MIVAG) um. Damit verbunden ist zudem der sachgerechte Einsatz von elektronischen Informations- und Kommunikationstechnologien. So werden im kantonalen Programm eHealth Aargau 2015 (2012–2015) aktuell unter Einbezug aller relevanten Partner im Gesundheitswesen zukunftsweisende Konzepte für elektronisch assistierte Betreuungsprozesse entwickelt. Im Zentrum steht die Ermöglichung des elektronischen Patientendossiers (ePD). Das Gesundheitssystem wird in der Folge anhand der kantonalen Geschäftsfelder der ambulanten Versorgung, Spitalversorgung, Langzeitversorgung sowie Gesundheitsförderung und Prävention beschrieben. Im ambulanten Versorgungssektor bleibt die Zahnärzte- und Apothekendichte im Kanton Aargau in den letzten Jahren konstant bleibt, wohingegen die Ärztedichte in der Grund- und Spezialversorgung leicht zunimmt, im Vergleich zu den Nachbarkantonen jedoch verhältnismässig niedrig ist. Die Dichte der ärztlichen Versorgung ist zudem im Kanton Aargau regional sehr unterschiedlich ausgeprägt. In den kommenden Jahren wird sowohl der Anteil an berufstätigen Ärztinnen und Ärzten über 65 als auch der Anteil an Ärztinnen signifikant steigen. 8 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 Das stationäre Angebot in der Spitalversorgung im Kanton Aargau ist in den drei Teilbereichen Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation ausreichend ausgebaut und deckt fast alle versorgungsnotwendigen Leistungen ab. Einzig in einigen wenigen Bereichen der spezialisierten und hochspezialisierten Medizin ist das Angebot nicht im Kanton vorhanden und wird ausserkantonal eingekauft. Die Erreichbarkeit der Notfallversorgung befindet sich auf einem sehr hohen Niveau. Während im Bereich der Akutsomatik die Anzahl der von der Bevölkerung benötigten Leistungen die Anzahl der von den Aargauer Spitäler und Kliniken erbrachten Leistungen übersteigt, zeigt sich im Bereich Rehabilitation ein überdurchschnittlicher hoher Import ausserkantonaler Patientinnen und Patienten. Dies lässt sich durch die traditionelle überregionale Verankerung der aargauischen Rehabilitationskliniken erklären. Im Bereich der Psychiatrie gestalten Zu- und Abwanderung sich aktuell ausgeglichen. Die Anzahl Hospitalisierungen sowie Pflegetage steigt in der Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation in den letzten Jahren kontinuierlich an. Dabei bleibt die Hospitalisierungsrate in der Akutsomatik proportional zur Bevölkerung, während diejenige der Psychiatrie und Rehabilitation überproportional steigt. Auch das stationäre Angebot in der Langzeitversorgung ist im Kanton Aargau gut ausgestaltet. Die aargauischen Pflegeheime weisen einen hohen Selbstversorgungsgrad auf. In Bezug auf die Auslastung und innerkantonalen Wanderungen sind erhebliche regionale Unterschiede zu verzeichnen. Die Anzahl Bewohnerinnen und Bewohner in Aargauer Pflegeheimen hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Am stärksten nimmt der Anteil an Bewohnerinnen und Bewohnern auf den mittleren Pflegestufen zu, wohingegen der Anteil Bewohner mit niedriger Pflegestufe konstant bleibt. Künftig ist damit zu rechnen, dass sich zudem die Anzahl Demenzkranker im Kanton Aargau stark erhöhen wird. Gleichzeitig hat sich die Phase der Gebrechlichkeit am Lebensende grundsätzlich verkürzt, das heisst, ältere Menschen bleiben länger gesund. Die Nachfrage nach Spitexleistungen steigt im Zuge dessen in den letzten Jahren im Kanton Aargau deutlich an. Ebenfalls wächst die Dichte an Leistungserbringern – insbesondere selbstständiger Pflegefachpersonen – bleibt jedoch nach wie vor unter dem Niveau der Nachbarkantone. In den Bereichen Gesundheitsförderung und Prävention deckt der Kanton mit den fünf aufeinander abgestimmten Schwerpunktprogrammen "Gesundes Körpergewicht", "Gesundheitsfördernde Schulen", "Betriebliche Gesundheitsförderung", "Gesundheitsförderung im Alter" und "Psychische Gesundheit" die gesamte Lebensspanne der aargauischen Bevölkerung im Sinne des Lebensphasenund Settingsansatzes in der Gesundheitsförderung und Prävention ab. Im vierten Kapitel werden die Finanzierung, Kosten und der volkswirtschaftliche Nutzen des Gesundheitssystems dargestellt. Aus der Perspektive der Finanzierungsquellen wird der grösste Anteil der Gesundheitskosten durch private Haushalte getragen. Der zweitgrösste Anteil entfällt auf die staatliche Finanzierung, wovon die Kantone den mit Abstand höchsten Finanzierungsanteil haben. Während die durchschnittlichen Krankenkassenprämien im Kanton Aargau ansteigen, sinkt gleichzeitig die Richtprämie, welche für die Berechnung der individuellen Prämienverbilligung für Versicherte in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen herangezogen wird. Die Gesundheitskosten in der Schweiz und im Kanton Aargau steigen kontinuierlich an. Der grösste Teil der Gesundheitskosten in der Schweiz wird durch die Spitalversorgung ausgelöst. Auch im aargauischen Spitalsektor steigen die Kosten überproportional zu den Fallzahlen. Dies begründet sich darin, dass die Kosten nicht nur von den Fallzahlen, sondern auch vom Kantonsanteil sowie in der Akutsomatik von der durchschnittlichen Baserate und dem Case Mix Index abhängen. Auch der Aufwand für die stationäre Langzeitpflege nimmt im Verlauf der letzten Jahre deutlich zu. In der ambulanten Langzeitpflege sind die Kosten pro Klient in den letzten Jahren konstant geblieben. Aufgrund der steigenden Inanspruchnahme nimmt der Aufwand hier jedoch auch zu. Gleichzeitig schafft das Gesundheitswesen jedoch auch einen volkswirtschaftlichen Mehrwert: Das Aargauische Gesundheitswesen stellt mit seinem hohen und tendenziell steigenden Anteil an Vollzeitäquivalenten an der Gesamtbeschäftigung einen bedeutenden Arbeitgeber dar. 9 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 1. Soziale Einflussfaktoren von Gesundheit Das Verständnis von Gesundheit und Krankheit hat sich in den letzten Jahrzehnten massgeblich gewandelt. Wurde Gesundheit lange Zeit als die Abwesenheit von Krankheit verstanden, so hat sich in den letzten 20 Jahren zunehmend ein ganzheitlicherer Gesundheitsbegriff durchgesetzt, der Ge2 sundheit als Zustand des physischen, psychischen und sozialen Wohlergehens definiert. Grosse gesellschaftlich-demografische Entwicklungen und der wirtschaftliche Strukturwandel haben Lebensund Arbeitsbedingungen beeinflusst und verändert und insgesamt zu einer Zunahme von chronischen und psychischen Erkrankungen, aber auch zu einer Verlängerung der gesunden Lebensjahre im Alter geführt. Diese veränderten Bedingungen erfordern eine neue Betrachtungsweise von Gesundheit. Ein umfassendes Gesundheitsverständnis geht davon aus, dass soziale und wirtschaftliche Lebensumstände während der gesamten Lebensspanne einen entscheidenden Einfluss auf die individuelle Gesundheit und das Gesundheitssystem haben. Mit sozialen Einflussfaktoren der Gesundheit sind jene Bedingungen gemeint, in die Menschen hineingeboren werden, unter denen sie aufwachsen, leben, arbeiten und altern. Den sozialen Einflussfaktoren von Gesundheit kommt in der Gesundheitsförderung und Prävention sowie in der Ausrichtung des kurativen Gesundheitssystems eine zunehmende Bedeutung zu. Aber auch für gesundheitspolitische Entscheidungen sind die sozialen Einflussfaktoren von Gesundheit zentral. Nicht nur liefern sie wichtige Rahmenbedingungen für den allgemeinen Gesundheitszustand der Bevölkerung, dessen Verbesserung oberstes Ziel von Gesundheitspolitik ist. Ebenfalls beinhalten die Einflussfaktoren wichtige Kennziffern, welche eine adäquate Versorgungsplanung ermöglichen. Die ganzheitliche Betrachtung des Gesundheitsbegriffs entspricht dem Befähigungsansatz, welcher ebenfalls der Sozialplanung und des Sozialberichts des Kantons Aargau zugrunde liegt, und unterstützt das Zusammenwirken von Gesundheits- und Sozialpolitik. Der Ansatz beinhaltet die zentrale Vorstellung, dass die Lebensqualität der Bevölkerung sich darin äussert, welche Lebensentwürfe der Einzelne realistisch verwirklichen könnte. So spielen in diesem Konzept nicht allein individuelle Ressourcen und Potenziale eine Rolle – ebenso entscheidend ist die Einbettung des Bürgers in soziale, politische und ökonomische Strukturen. Um der Relevanz der sozialen Einflussfaktoren von Gesundheit gerecht zu werden, wird im vorliegenden Kapitel eine Auswahl der wichtigsten demographischen und sozioökonomischen Kennziffern aus dem Kanton Aargau präsentiert. Das Kapitel ist inhaltlich in drei Teile gegliedert: Im ersten Teil wird die demographische Entwicklung im Kanton Aargau nachgezeichnet sowie prognostiziert. Die künftige Anzahl und Struktur der Bevölkerung stellt eine zentrale Kennziffer für die Versorgungsplanung dar. Besonders relevant wird in diesem Zusammenhang die künftige Altersstruktur der Bevölkerung sein. Auch der Migrationshintergrund wird vor dem Hintergrund der aktuellen Bevölkerungsbewegungen künftig noch stärkere gesundheitspolitische Relevanz bekommen. So sind vor allem bildungsungewohnte Migranten und Migrantinnen mit niederem sozialem Status in der Schweiz weniger gesund und psychisch weniger ausgeglichen als der Bevölkerungsdurchschnitt. Verständigungsschwierigkeiten und soziokulturelle Barrieren erschweren ihnen zudem einen gesundheitsbewussten Lebensstil und einen adäquaten Zugang zum Gesundheitswesen. Der zweite Teil des Kapitels enthält Entwicklung und Prognose der Haushalts- und Lebensformen, welche insbesondere im Hinblick auf den künftigen Bedarf an Betreuungs- und Pflegestrukturen wichtig sind. Im dritten Teil des Kapitels werden die Faktoren Beschäftigung und Bildung dargestellt, welche nachweislich ebenfalls einen entscheidenden Einfluss auf die Gesundheit haben. So ergeben sich durch den Zusammenhang zwischen formalen Bildungsabschlüssen und der Stellung in der Arbeitswelt Bezüge zu berufsbezogenen Belastungen und Ressourcen sowie zur Einkommenssituation. Bildung drückt sich 2 vgl. Definition der World Health Organisation (WHO) 10 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 zudem in Wissen und Handlungskompetenzen aus, die eine gesundheitsförderliche Lebensweise unterstützen können. 1.1 Bevölkerung 1.1.1 Bevölkerungsentwicklung Mit einer ständigen Wohnbevölkerung von 644'830 Personen zum Jahresende 2014 ist der Kanton Aargau in seiner Bevölkerungsstärke nach wie vor der viertgrösste Kanton der Schweiz. In den vergangenen zwanzig Jahren ist die Bevölkerungszahl insgesamt um mehr als 20 % gestiegen, obwohl 3 die Geburtenziffer in diesem Zeitraum nur leicht angestiegen ist. Aufgrund der steigenden Lebenserwartung ist der Geburtenüberschuss 4 gegenüber den Sterbefällen jedoch auf einem konstanten Niveau. Als wichtigste Faktoren der Bevölkerungsentwicklung gelten neben Geburtenüberschuss der Bin5 6 nenwanderungssaldo sowie der internationale Wanderungssaldo. Werden diese drei Faktoren gemeinsam betrachtet, so ist der Bevölkerungszuwachs der letzten Jahre in erster Linie auf die Zuwanderung aus dem In- und Ausland zurückzuführen (Abbildung 1). Insbesondere die Zuwanderung aus dem Ausland beeinflusst die Bevölkerungsentwicklung im Kanton Aargau. So ist der internationale Zuwanderungssaldo zwischen 2011 und 2014 von 3'195 auf 4'985 Personen angestiegen. Es ist davon auszugehen, dass die aktuell intensiv diskutierten politischen Rahmenbedingungen zur internationalen Zuwanderung (Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative, Ausgestaltung der Personenfreizügigkeit) diese Entwicklung künftig stark beeinflussen werden. Die Zuwanderung aus anderen Kantonen in den Kanton Aargau hingegen, welche ihren Höhepunkt 2010 mit einem Saldo von über 3'000 Personen hatte, ist derzeit leicht rückläufig: 2014 liegt der Binnenwanderungssaldo bei 1'819 Personen. Erfahrungsgemäss sind die Zu- und Abwanderung aus anderen Kantonen konjunkturellen Schwankungen unterlegen, welche unter anderem mit den Boden- und Wohnungspreisen sowie dem Arbeitsmarkt zusammenhängen. Trotz des leichten Rückgangs gehört der Kanton Aargau nach wie vor zu der Minderheit der Kantone, welche mehr Personen aus anderen Kantonen anziehen, als an diese zu verlieren. Der nach wie vor verhältnismässig hohe Binnenwanderungssaldo ist indirekt ebenfalls auf die internationale Zuwanderung zurückzuschliessen: So konzentriert diese sich mehrheitlich auf städtische Zentren in der Schweiz, was die dortigen Wohnungspreise ansteigen lässt und zu einem vermehrten Zuzug in benachbarte Regionen 7 führt. 3 Geburtenziffer = Durchschnittliche Anzahl Kinder pro Frau. Geburtenüberschuss = Differenz zwischen Anzahl Lebendgeburten und Anzahl Todesfälle pro Jahr. 5 Binnenwanderungssaldo = Differenz zwischen Binnenzuwanderung und Binnenabwanderung. 6 Internationaler Wanderungssaldo = Differenz zwischen internationaler Zuwanderung und Abwanderung. 7 vgl. Stutz/Hermann 2010. 4 11 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 Abbildung 1: Bevölkerungsentwicklung im Kanton Aargau 2011–2014 Quelle: Bundesamt für Statistik (2016): STAT TAB / Statistik Aargau (2015) Gemäss aktueller Bevölkerungsprognose werden im Jahr 2040 über 800'000 Personen im Kanton Aargau wohnen (Abbildung 2). Dies entspricht einer Zunahme von insgesamt rund einem Viertel. Abbildung 2: Bevölkerungsprognose 2015–2040 im Kanton Aargau Quelle: Statistik Aargau (2013): Bevölkerungsprognose 2013 8 8 Die Bevölkerungszahlen für 2015 wurden manuell aktualisiert (Stand: März 2016). 12 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 Ein überdurchschnittliches Wachstum wird bis 2040 für die Bezirke Lenzburg (+ 36,6 %) und Aarau (+ 32,9 %) erwartet (Abbildung 3). Weniger stark wird die Bevölkerung laut Prognose in Zurzach (+4,6 %), Kulm (+8,1 %) und Brugg (+9,4 %) zunehmen. Abbildung 3: Bevölkerungsprognose 2015–2040 im Kanton Aargau nach Bezirken Quelle: Statistik Aargau (2013): Bevölkerungsprognose 2013 1.1.2 Bevölkerungsstruktur Neben der allgemeinen Zunahme der Bevölkerung im Kanton Aargau wird sich auch die Zusammensetzung der Altersgruppen in den nächsten Jahrzehnten erheblich verändern. So wird sich der Anteil der über 65-Jährigen Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung in den nächsten 20 Jahren mehr als verdoppeln und von 112'329 Personen im Jahr 2015 auf 220'679 im Jahr 2040 ansteigen. Im Jahr 2040 werden somit 27 % der Bevölkerung älter als 65 sein (davon 9,5 % 80 Jahre und älter; Abbil9 dung 4). Gleichzeitig steigt in der gesamten Schweiz die Anzahl der gesunden Lebensjahre tendenziell an und liegt im Jahr 2012 bei den Männern im Durchschnitt bei 67,7 Jahren und bei den Frauen bei 67,9 Jahren. 10 Dementsprechend steigt auch der Altersquotient in diesem Zeitraum von 27,4 (2015) auf 48,8 an. Am markantesten wächst die Zahl der über 80-Jährigen, welche 2015 noch bei einem Anteil von 4,5 % der Bevölkerung liegt und bis zum Jahr 2040 auf 9,5 % ansteigen wird. Die beschriebene Entwicklung hat zur Folge, dass im Jahr 2040 auf eine Person im Rentenalter nur noch zwei Personen im Erwerbsalter kommen. Im Gegensatz zum deutlichen Anstieg des Altersquotienten wird sich die Entwicklung des Jugend11 quotienten in den kommenden Jahren relativ konstant gestalten und bis 2040 von 32,1 nur leicht auf 31,5 zurückgehen. 9 Der Indikator „gesunde Lebensjahre“ misst die Zahl der Jahre, die eine Person voraussichtlich in guter gesundheitlicher Verfassung leben wird. Dieser statistische Indikator wird für Männer und Frauen bei der Geburt und im Alter von 50 und 65 Jahren getrennt berechnet. Dazu werden Daten zur altersspezifischen Prävalenz (Anteile) der gesunden beziehungsweise kranken Bevölkerung und Daten zur altersspezifischen Sterblichkeit benötigt. 10 Altersquotient = Verhältnis der über 64-Jährigen zu den 20- bis 64-Jährigen. 11 Jugendquotient = Verhältnis der unter 20-Jährigen zu den 20- bis 64-Jährigen. 13 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 Abbildung 4: Prognose der Altersstruktur im Kanton Aargau 2015–2040 Quelle: Statistik Aargau (2013): Bevölkerungsprognose 2013 12 Der Gesamtquotient ermöglicht eine Einschätzung über das Verhältnis zwischen den wirtschaftlich abhängigen Personen und der potenziellen Erwerbsbevölkerung im interkantonalen Vergleich. Je höher der Gesamtquotient, desto höher ist in der Regel die Nachfrage nach öffentlichen Dienstleistungen und die Belastung der verschiedenen Sozialversicherungssysteme, so auch dem Gesundheitssystem. Im Verhältnis zu seinen Nachbarkantonen entwickelt sich die Altersstruktur im Kanton Aargau leicht unter dem bundesweiten Durchschnitt (Abbildung 5). So liegt der Gesamtquotient im Jahr 2015 bei 58,5 (CH: 63,3) und im Jahr 2035 bei 79,1 (CH: 81,9). Trotz stärkerer internationaler Zuwanderung kann die Zahl der Personen im erwerbsfähigen Alter nicht in demselben Tempo ansteigen wie diejenige der Personen im Pensionsalter. Sowohl das Verhältnis der Personen ab 65 Jahren zu den Personen zwischen 20 und 64 Jahren, als auch der Quotient zwischen den über 64Jährigen und allen Erwerbspersonen (20–64-Jährige) steigen in den nächsten 30 Jahren bedeutend an. Abbildung 5: Prognose des Gesamtquotienten im interkantonalen Vergleich 2015–2035 Quelle: Bundesamt für Statistik (2016): STAT TAB 12 Gesamtquotient = Summe aus Jugend- und Altersquotient. 14 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 Die Zusammensetzung der aargauischen Wohnbevölkerung nach Aufenthaltsstatus ist zwischen 2010 und 2014 relativ konstant geblieben (Abbildung 6). Angestiegen ist in diesem Zeitraum vor allem der Anteil der ausländischen Bevölkerung mit Niederlassungsbewilligung von 15,9 % im Jahr 2010 auf 17,3 % im Jahr 2014. Die meisten Niedergelassenen stellen 2014 italienische (20,2 %), deutsche (19,2 %) und kosovarische Staatsbürger (12,7 %) dar. Vor dem Hintergrund der aktuellen europäischen Entwicklungen in Bezug auf die Flüchtlingsbewegung ist zudem künftig mit einem Anstieg des Anteils Asylsuchender und vorläufig Aufgenommener zu rechnen. 13 Abbildung 6: Entwicklung der ständigen Wohnbevölkerung im Kanton Aargau nach Anwesenheitsbewilligung 2010–2014 Quelle: Bundesamt für Statistik (2016): STAT TAB 1.2 Haushalts- und Lebensformen Weniger markant, aber dennoch relevant für die künftigen Pflege- und Betreuungsstrukturen sind die prognostizierten Veränderungen in den Haushalts- und Lebensformen. Gemäss dem mittleren Szenario des Bundesamts für Statistik wird der Bevölkerungsanteil der Einpersonenhaushalte sowie Paarhaushalte ohne Kinder weiterhin zunehmen (Abbildungen 7 und 8). Bis 2030 wird sich über die Hälfte der aargauischen Bevölkerung (53 %) in einer dieser beiden Haushalts- und Lebensformen befinden. Die durchschnittliche Haushaltsgrösse der Privathaushalte im Kanton Aargau sinkt in diesem Zeitraum leicht von 2,3 auf 2,1 Personen. Diese Entwicklung ist vornehmlich von den bereits beschriebenen demographischen Faktoren abhängig. So hat die relative Stagnation der Geburtenziffer und die Erhöhung der Lebenserwartung die Haushaltsgrösse bereits in den letzten Jahren dezimiert. Es ist davon auszugehen, dass dieser Trend sich fortsetzen wird. 13 Diese fallen in die hier dargestellte Kategorie "Weitere", welche darüber hinaus Aufenthalter mit Erwerbstätigkeit (C), und Kurzaufenthalter (L) miteinschliesst. 15 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 Abbildung 7: Prognose der Haushaltsformen im Kanton Aargau 2015–2030 Quelle: Bundesamt für Statistik (2008): Haushaltsszenarien Abbildung 8: Prognose der Lebensformen im Kanton Aargau 2015–2030 Quelle: Bundesamt für Statistik (2008): Haushaltsszenarien 1.3 Bildung und Beschäftigung Die Beschäftigungsentwicklung im Kanton Aargau liegt leicht über dem Schweizer Durchschnitt. Zwischen 2005 und 2008 ist das Beschäftigungsvolumen überdurchschnittlich angestiegen. Ein Teil der aargauischen Bevölkerung ist in einem anderen Kanton beschäftigt. Besonders wichtig sind der Kanton Zürich und – für die Bevölkerung nördlich des Juras – die beiden Halbkantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Die Erwerbs- und Einkommenschancen der Aargauer Bevölkerung hängen somit nicht allein von der wirtschaftlichen Entwicklung im eigenen Kanton ab, sondern auch von derjenigen der umliegenden Kantone. Von 1995 bis 2005 reagierte die Aargauer Wirtschaft nur schwach auf konjunkturelle Auf- und Abschwünge. In der Wachstumsphase von 2005 bis 2008 aber legte die Beschäftigung im Kanton stark zu: Das Beschäftigungsvolumen stieg um nahezu 10 %, ähnlich wie im 16 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 Kanton Zürich. In den beiden Basel verlief die Entwicklung gedämpfter. Wird ein Direktvergleich des Beschäftigungsvolumens vorgenommen (Abbildung 9), so liegt der Kanton Aargau etwa im Mittel seiner Nachbarkantone. Abbildung 9: Beschäftigungsentwicklung im interkantonalen Vergleich 1995–2008 Quelle: Bundesamt für Statistik (2008): Betriebszählungen Die Erwerbsquote im Kanton Aargau ist in allen Altersklassen vergleichsweise hoch (Abbildung 10). Auffällig sind hier die Geschlechterunterschiede. Frauen bleiben über das ganze Erwerbsleben hinweg zu einem höheren Prozentsatz ohne Erwerbsarbeit. Aufgrund des sich stark verändernden Erwerbsverhaltens der Mütter ist die Erwerbsquote der Frauen im betreuungsintensivsten Familienalter heute jedoch höher als bei den älteren Frauen (69 %). Zwischen 25 und 54 Jahren bleiben rund vier Fünftel (zwischen 78 % und 85 %) aller Frauen mit geringerem Erwerbspensum im Kanton Aargau im Erwerbsleben integriert. Die Erwerbsquote der Männer liegt über die Familienzeit hinweg bei mindestens 95 % und sinkt erst bei den 55- bis 64-Jährigen auf 86 %. Dahinter könnten sowohl Frühpensionierungen als auch das Ausscheiden aus dem Arbeitsmarkt aufgrund gesundheitlicher Probleme stehen. Abbildung 10: Erwerbsquote nach Geschlecht und Alter 2010 Quelle: Bundesamt für Statistik (2010): Schweizerische Arbeitskräfteerhebung Die Arbeitslosenquote des Kantons Aargau bewegte sich lange Zeit auf dem Niveau aller Deutschschweizer Kantone. In der jüngeren Vergangenheit hat sie sich dem Landesmittel angenähert. Das Risiko, arbeitslos zu werden, unterscheidet sich je nach Altersklasse. So ist die Altersgruppe der 20–34-Jährigen in den letzten Jahren am deutlichsten von Arbeitslosigkeit betroffen (Abbildung 11). 17 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 Abbildung 11: Entwicklung der Arbeitslosenquote nach Altersklassen 2010–2014 Quelle: Statistik Aargau (2015) Neben der Erwerbsquote ist ebenfalls die Zusammensetzung des Bildungsniveaus von Interesse (Abbildung 12). Hier zeigt sich, dass die Gruppe der 25–39-Jährigen eindeutig am besten ausgebildet ist, wobei der Bildungsfortschritt vor allem bei den Frauen markant ist. Gleichzeitig besteht in dieser Gruppe jedoch nach wie vor ein erheblicher Unterschied zwischen den Geschlechtern, indem Männer nach wie vor deutlich häufiger über eine Tertiärausbildung an einer Universität oder Fachhochschule verfügen. Folgt der Aargau dem bundesweiten Trend, wie dieser in den Bildungsszenarien 2015–2024 des Bundesamts für Statistik angezeigt ist, wird die Anzahl Lernender in der obligatorischen Schule sowie die Anzahl Hochschulabsolventen in den kommenden Jahren zunehmen. Die Abschlüsse auf Sekundarstufe II werden laut den Szenarien des Bundes nach einem leichten Rückgang in den kommenden Jahren bis 2024 ebenfalls anwachsen. Abbildung 12: Bildungsniveau der Erwerbstätigen im Kanton Aargau 2010 Quelle: Bundesamt für Statistik (2010): Strukturerhebung 1.4 Wichtigste Ergebnisse In den nächsten Jahrzehnten wird es zu weitreichenden demographischen Veränderungen im Kanton Aargau kommen: Aufgrund der Zuwanderung aus anderen Kantonen und dem Ausland ist mit einem beachtlichen Zuwachs der Aargauer Bevölkerung in allen Altersklassen zu rechnen. Weiterhin wird sich in den nächsten Jahrzehnten unter anderem aufgrund der weiterhin verhältnismässig niedrigen Geburtenrate, der Nachwirkungen der Babyboom-Generation und des medizinisch-technischen 18 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 Fortschritts eine erhebliche Verschiebung in der Altersstruktur hin zu einem deutlich höheren Anteil der Bevölkerung über 65 und über 80 Jahren ergeben. Gleichzeitig hat sich die Phase der Gebrechlichkeit am Lebensende grundsätzlich verkürzt, das heisst ältere Menschen bleiben länger gesund und aktiv. Diese Entwicklungen werden einerseits zu einer steigenden Anzahl an Pflegefällen führen – insbesondere dann, wenn geburtenstarke Jahrgänge ein sehr hohes Alter erreichen. Da ein sehr hohes Alter in der Regel verstärkte Multimorbidität sowie chronische Erkrankungen mit sich bringt, braucht es somit künftig mehr finanzielle und personelle Ressourcen für die Behandlung, Pflege und Betreuung Multimorbider und chronisch Erkrankter. Eine wichtige Herausforderung besteht hier nicht nur in der Behandlung selbst, sondern auch darin, chronisch Erkrankte im alltäglichen Leben mit ihrer Krankheit zu unterstützen. Somit wird auch der Stellenwert von Prävention und Gesundheitsförderung an Bedeutung gewinnen. Andererseits wirken sich die Entwicklungen auch auf die Nachfragestrukturen im Pflege- und Betreuungssektor aus. Die kommenden Generationen von Senioren werden ein verstärktes Bedürfnis haben, länger aktiv und unabhängig zu bleiben und höhere Ansprüche an ihre Gesundheit und Selbstständigkeit stellen. Vor dem Hintergrund sinkender Geburtenraten, der steigenden Anzahl Kleinhaushalte und der Lockerung von Familienstrukturen, welche bis anhin noch eine wichtige Rolle in der Pflege und Betreuung von Angehörigen spielten, werden neue soziale Strukturen und Wohnformen das Zusammenleben prägen. 19 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 2. Gesundheitszustand und Gesundheitsverhalten Aufgrund des umfassenderen Verständnisses von Gesundheit, welches dem vorliegenden Bericht zugrunde liegt (vgl. Kapitel 1), ist das Gesundheitssystem nicht mehr ausschliesslich auf die Bereitstellung und Finanzierung der Versorgung der Bevölkerung ausgerichtet. Vielmehr verschiebt sich das Augenmerk zunehmend in Richtung Prävention und Gesundheitsförderung. Kenntnisse über den Gesundheitszustand der Bevölkerung sind eine entscheidende Voraussetzung, um das Gesundheitssystem auf den Bedarf der Bevölkerung anzupassen und Massnahmen zur Prävention und Gesundheitsförderung festlegen zu können (die entsprechenden Strukturen werden in Kapitel 3.5 dargestellt). Nachdem in Kapitel 1 die sozialen und wirtschaftlichen Einflussfaktoren auf die Gesundheit beschrieben wurden, liegt der Schwerpunkt des vorliegenden Kapitels auf individuellen Variablen wie der physischen und psychischen Verfassung der Bevölkerung sowie Schutz- und Risikofaktoren des Gesundheitsverhaltens der aargauischen Bevölkerung. Das Kapitel ist somit in zwei Hauptteile gegliedert: Im ersten Teil wird zunächst der subjektiv wahrgenommene Gesundheitszustand der aargauischen Bevölkerung dargestellt. Darauffolgend werden ausgewählte physische Beschwerden und psychische Belastungen der Bevölkerung aufgeführt. Im zweiten Teil des Kapitels wird das Gesundheitsverhalten der aargauischen Bevölkerung näher betrachtet. Hier wird zum einen die Ausprägung der individuellen Schutzfaktoren beschrieben, welche eine gesundheitsfördernde Wirkung haben (körperliche Aktivität, gesunde Ernährung etc.). Zum anderen wird das Ausmass der Risikofaktoren dargestellt, denen eine gesundheitsschädigende Wirkung unterstellt wird (Alkohol- und Tabakkonsum etc.). Die dargestellten Ergebnisse beziehen sich mehrheitlich auf die Schweizerische Gesundheitsbefragung, in welcher die subjektive und häufig sehr situative Wahrnehmung der Befragten in Bezug auf die einzelnen Indikatoren widerspiegelt. 2.1 Gesundheitszustand 86,5 % der Aargauerinnen und Aargauer aus der Stichprobe bezeichnen ihren eigenen Gesundheitszustand als gut bis sehr gut (Abbildung 13). Damit liegt der Anteil der sich gesund fühlenden Personen im Kanton Aargau leicht über dem Durchschnittswert der Deutschschweiz (85 %). Lediglich 2,7 % bewerten ihren gesundheitlichen Zustand als schlecht bis sehr schlecht. Der subjektiv wahrgenommene Gesundheitszustand nimmt mit steigendem Alter naturgemäss ab. Dennoch schätzen knapp drei Viertel (72 %) der über 65-Jährigen ihren Gesundheitszustand als gut bis sehr gut ein. 20 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 Abbildung 13: Selbsteinschätzung des allgemeinen Gesundheitszustands 2012 Quelle: Bundesamt für Statistik (2012): Schweizerische Gesundheitsbefragung Die mehrheitlich positive Einschätzung des eigenen Gesundheitszustands geht einher mit einer ebensolchen Wahrnehmung der Lebensqualität (Abbildung 14). Insgesamt 94,3 % der Stichprobe schätzen ihre Lebensqualität als gut bis sehr gut ein. Abbildung 14: Selbsteinschätzung der allgemeinen Lebensqualität 2012 Quelle: Bundesamt für Statistik (2012): Schweizerische Gesundheitsbefragung Die positive Einschätzung des Gesundheitszustands und der Lebensqualität korrespondiert ebenfalls mit der eigenen Wahrnehmung zur Alltagsbewältigung: 97,1 % der befragten Aargauerinnen und 14 Aargauer geben an, sich im Alltag nicht eingeschränkt zu fühlen. Was die allgemeine Energie und Vitalität angeht, so fallen die Befragungswerte etwas niedriger aus. Lediglich zwei Drittel der Befragten schätzen ihre allgemeine Energie und Vitalität als hoch ein, 14,4 % bezeichnen sie als mittel und sogar 19,5 % als tief. 2.1.1 Physischer Gesundheitszustand In der Schweiz sind im Jahr 2013 74,6 % der Todesfälle bei Männern und 75,9 % der Todesfälle bei Frauen auf insgesamt vier chronische Krankheiten – Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs, Krankheiten der Atmungsorgane und Demenz – zurückzuführen. Oftmals leiden Betroffene an mehr als einer Krankheit: Eine Betrachtung der Todesursachen in der Schweiz zeigt, dass lediglich bei 11 % der Todesfälle nur eine Diagnose vorliegt, bei 24 % zwei Diagnosen sowie bei 30 % drei und bei 31 % vier Diagnosen. Auch im Kanton Aargau leiden 30 % der Stichprobe im Jahr 2012 unter einem chronischen Gesundheitsproblem, wobei Frauen etwas häufiger betroffen sind als Männer. Was nicht-übertragbare chronische Beschwerden angeht, so befindet sich im Jahr 2012 11,9 % der Bevölkerung wegen Blut- 14 Alltagsaktivitäten beinhalten im Rahmen der Befragung: Sich an- und ausziehen, aus dem Bett steigen oder von einem Sessel aufstehen, essen, zur Toilette gehen, baden oder duschen. 21 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 hochdruck, 5 % wegen Arthrose, 3 % wegen Migräne, 2,9 % wegen Diabetes und 1,9 % wegen Asthma in medizinischer Behandlung. Die Entwicklung des Körpergewichts stellt ebenfalls einen zentralen Indikator für den Gesundheitszustand dar und trägt massgeblich zur Entstehung chronischer Beschwerden wie Diabetes und HerzKreislauf-Erkrankungen bei. Die Ergebnisse der Befragung deuten darauf hin, dass Übergewicht und Adipositas ein ernstzunehmendes Gesundheitsproblem darstellen (Abbildung 15). Während der An15 teil der normalgewichtigen Bevölkerung im Jahr 1992 noch über 63,9 % beträgt, sinkt er bis zum Jahr 2012 um 11 Prozentpunkte auf 52,9 %. Zugenommen hat in dem Zeitraum sowohl die Zahl der Übergewichtigen (von 24,7 % auf 32,5 %) als auch sehr markant die Anzahl der an Adipositas Erkrankten (von 5,8 % auf 11,2 %). Diese Entwicklung entspricht einem schweizweiten Trend: Auch bundesweit ist die Anzahl Übergewichtiger in den letzten Jahren auf insgesamt 41 % der Bevölkerung gestiegen. Von diesen 41 % sind insgesamt rund 10 % der Schweizer Bevölkerung adipös. Abbildung 15: Entwicklung des Körpergewichts 1992–2012 Quelle: Bundesamt für Statistik (2012): Schweizerische Gesundheitsbefragung Eine besondere gesundheitliche Gefährdung stellt Übergewicht im Kindes- und Jugendalter dar. Der Anteil übergewichtiger oder adipöser Jugendlicher hat im Kanton Aargau in einigen Altersklassen markant zugenommen. Besonders deutlich ist der Anstieg adipöser oder übergewichtiger männlicher Jugendlicher im Alter von 13 und 14 Jahren. So steigt der Anteil übergewichtiger oder adipöser 14Jähriger Jungen im Alter zwischen 2002 und 2014 von 11,3 % auf 21,6 % (CH 2014: 16,3 %) an. Auch der Anteil übergewichtiger Mädchen im Alter von 15 Jahren nimmt im Kanton Aargau in diesem 16 Zeitraum erheblich zu (+8 %). 2.1.2 Psychischer Gesundheitszustand Neben dem physischen Zustand ist auch die psychische Verfassung der Bevölkerung von zentraler Relevanz für die Beschreibung des Gesundheitszustands. Das psychologische Konzept der Kontrollüberzeugung stellt einen aussagekräftigen Indikator zur Überprüfung der psychischen Stabilität eines Menschen dar. Das Konzept beinhaltet die Frage, wie sehr Ereignisse im Leben eines Menschen als das Ergebnis des eigenen Handelns oder als etwas extern Schicksalhaftes wahrgenommen werden. Ein hohes Mass an Kontrollüberzeugung gilt als eine Ressource für die Gesundheit. Menschen mit einer schwachen Kontrollüberzeugung fühlen sich ihren Problemen ausgeliefert und glauben wenig an die eigene Kontrolle über ihr Leben. 15 16 Untergewicht: BMI < 18,5, Normalgewicht: BMI 18,5–25, Übergewicht: BMI 25–30, Adipositas: BMI > 30 Quelle: HBSC Aargau (2002, 2006, 2010 und 2014) / Sucht Schweiz (2016) 22 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 Im Zeitverlauf lässt sich feststellen, dass die Kontrollüberzeugung der aargauischen Bevölkerung in den letzten 10 Jahren des Untersuchungszeitraums tendenziell gestiegen ist (Abbildung 16). Der Anteil der Bevölkerung mit einer hohen Kontrollüberzeugung ist zwischen 1992 und 2012 von 36 % auf 42 % angewachsen (CH 2012: 40,6 %). Insgesamt haben 2012 82,8 % der aargauischen Bevölkerung eine mittlere bis hohe Überzeugung, Kontrolle über ihr Leben zu haben (CH 2012: 79,4 %). Die Kontrollüberzeugung ist insbesondere bei älteren Menschen (65+) hoch. Signifikant niedrig ist die selbst wahrgenommene Kontrolle über das eigene Leben bei 50–64-Jährigen. Abbildung 16: Entwicklung der Kontrollüberzeugung 1992–2012 17 Quelle: Bundesamt für Statistik (2012): Schweizerische Gesundheitsbefragung Die Wahrnehmung der sozialen Unterstützung aus dem Umfeld nimmt mit steigender Bedürftigkeit im Alter ab. Lediglich 24,5 % der über 65-Jährigen erfährt in der eigenen Wahrnehmung starke soziale Unterstützung (Abbildung 17). 19,7 % dieser Altersgruppe empfindet die Unterstützung sogar als gering. Dieser Befund für den Kanton Aargau befindet sich etwas über dem Schweizer Durchschnitt, nach welchem 16,7 % der über 65-Jährigen eine geringe soziale Unterstützung wahrnehmen. Abbildung 17: Selbsteinschätzung der sozialen Unterstützung (Oslo Skala) 2012 18 Quelle: Bundesamt für Statistik (2012): Schweizerische Gesundheitsbefragung 17 Nur 15–74-Jährige; n(1992)= 645, n(1997)= 800, n(2002)= 725, n(2007)= 810, n(2012)= 955 Index basiert auf drei Fragen der Oslo-Skala zur Erhebung von sozialer Unterstützung: Anzahl nahestehender Personen, auf die man sich verlassen kann, Anteilnahme anderer Personen am eigenen Leben, Nachbarschaftshilfe verfügbar bei Bedarf. Die Werte der drei Fragen werden summiert und der Score danach in drei Kategorien eingeteilt. Je tiefer der Score ausfällt, desto schwächer ist die soziale Unterstützung. 18 23 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 Eine aktuelle mittlere oder hohe psychische Belastung geben im Jahr 2012 13,5 % der Befragten an (Abbildung 18). Der Anteil ist gegenüber der Vorperiode leicht gesunken und liegt unter dem gesamtschweizerischen Durchschnitt (18 % mittlere und hohe Belastung). Abbildung 18: Selbsteinschätzung der aktuellen psychischen Belastung 2007 und 2012 19 Quelle: Bundesamt für Statistik (2012): Schweizerische Gesundheitsbefragung Insgesamt 5,3 % der aargauischen Bevölkerung hat im Jahr 2012 angegeben, in den letzten 12 Monaten eine professionelle Behandlung aufgrund psychischer Belastungen in Anspruch genommen zu haben (Abbildung 19). Dies entspricht einer Zunahme von 2,2 % gegenüber dem Jahr 1992. Der Anteil liegt genau im Schweizer Durchschnitt (5,4 %). Insbesondere bei der männlichen Bevölkerung hat die Angabe, in den letzten 12 Monaten eine Behandlung in Anspruch genommen zu haben, in der Periode zwischen 1997 und 2012 deutlich zugenommen. Während 1997 noch 1,7 % der männlichen Bevölkerung angab, in den letzten 12 Monaten 20 aufgrund eines psychischen Problems in Behandlung gewesen zu sein, sind es 2012 bereits 4,5 %. Abbildung 19: Entwicklung des Bevölkerungsanteils in Behandlung aufgrund eines psychischen Problems 1997–2012 21 Quelle: Bundesamt für Statistik (2012): Schweizerische Gesundheitsbefragung 19 Die Selbsteinschätzung bezieht sich lediglich auf die Periode der letzten vier Wochen und ist somit eine situative Einschätzung. Der Index wird aus der Summe der Werte der folgenden Frage mit unterschiedlichen Ausprägungen gebildet: „Wie oft haben Sie sich in den letzten vier Wochen nervös / niedergeschlagen oder verstimmt / ruhig, ausgeglichen, gelassen / entmutigt und deprimiert / glücklich gefühlt?“ 20 Eingeschränkte statistische Reliabilität aufgrund n>30. 21 n(1997)= 1037, n(2002)= 1016, n(2007)= 1269, n(2012)= 1237 24 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 2.2 Gesundheitsverhalten Insgesamt haben im Kanton Aargau Frauen im höheren Alter (+65) das stärkste und junge Männer (14–34 Jahre) das geringste Gesundheitsbewusstsein. Eine ähnliche Tendenz ist schweizweit festzustellen. Der Anteil an der aargauischen Bevölkerung, welcher gesundheitliche Überlegungen in seinen Lebensstil miteinbezieht, steigt zwischen 1992 und 2012 von 67,5 % auf 68,9 % an (Abbildung 20). Der Kanton Aargau liegt hierbei leicht über dem Schweizer Durchschnitt von 67 % im Jahr 2012. Abbildung 20: Entwicklung des individuellen Stellenwerts von Gesundheit 1992–2012 22 Quelle: Bundesamt für Statistik (2012): Schweizerische Gesundheitsbefragung 2.2.1 Schutzfaktoren Schutzfaktoren bezeichnen im vorliegenden Teilkapitel jene Einflussfaktoren, denen eine gesundheitsfördernde Wirkung unterstellt werden kann. Sie beinhalten körperliche Aktivität, Ernährung sowie Vorsorgeuntersuchung bei ausgewählten Krankheitsbildern. Der durchschnittliche Aargauer treibt im Jahr 2012 3,9 Stunden pro Woche Sport. Die körperliche Aktivität der Aargauerinnen und Aargauer hat seit 2002 leicht zugenommen (Abbildung 21). So ist der Anteil der sportabstinenten Bevölkerung von 41,8 % auf 40,5 % zurückgegangen und der Anteil der Personen, die mehrmals wöchentlich Sport machen ist um 2,7 Prozentpunkte auf 28,1 % angewachsen. Zurückgegangen ist allerdings auch der Anteil intensiver Sportler. Naturgemäss nimmt die Sportfrequenz mit steigendem Alter ab. So sind 51,9 % der über 65-Jährigen und nur 29,8 % der 15– 34-Jährigen im Jahr 2012 sportlich komplett abstinent. Bei der ältesten Kohorte ist allerdings zu beobachten, dass die körperliche Aktivität im Alter in den letzten Jahren zuzunehmen scheint: Im Jahr 2002 waren noch 58,6 % der über 65-Jährigen sportlich inaktiv. 22 Befragung bezieht nur 15–74-Jährige Personen mit ein, n(1992)= 743, n(1997)= 826, n(2002)= 765, n(2007)= 854, n(2012)= 972. 25 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 Abbildung 21: Entwicklung der körperlichen Aktivität 2002–2012 23 Quelle: Bundesamt für Statistik (2012): Schweizerische Gesundheitsbefragung 65,4 % der Aargauerinnen und Aargauer sind 2012 der Meinung, sich ausreichend zu bewegen (Abbildung 22). Gleichzeitig hat fast die Hälfte der Bevölkerung den Wunsch, abzunehmen (45,4 %). Dies gilt insbesondere für den weiblichen Teil der Gesellschaft (51,1 %). Abbildung 22: Selbsteinschätzung der körperlichen Aktivität 2012 Quelle: Bundesamt für Statistik (2012): Schweizerische Gesundheitsbefragung Rund drei Viertel der aargauischen Bevölkerung (73,6 %) achtet 2012 auf seine Ernährung (Abbildung 23). In einer langfristigen Betrachtung steigt das Ernährungsbewusstsein tendenziell in den letzten 10 Jahren. Frauen interessieren sich signifikant höher als Männer für ihre Ernährung. So geben im Jahr 2012 80,9 % der befragten Frauen, aber nur 65,5 % der Männer an, auf ihre Ernährung zu achten. Auch in den Alterskohorten bestehen deutliche Unterschiede im Ernährungsverhalten. So interessieren sich 79 % der über 65-Jährigen, jedoch nur 64,6 % der 15–34-Jährigen für ihre Ernährung. Als Haupthindernis für gute Ernährung geben 43,4 % der Befragten eine grosse Vorliebe für Essen und 40,1 % Gewohnheiten und Zwänge des Alltags an. 23 n(2002)= 1015, n(2007)= 1269, n(2012)= 1271 26 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 Abbildung 23: Entwicklung des Ernährungsbewusstseins 1992–2012 24 Quelle: Bundesamt für Statistik (2012): Schweizerische Gesundheitsbefragung Was den Konsum von Früchten und Gemüse angeht, so liegen die Aargauerinnen und Aargauer mit einem durchschnittlichen Konsum von 1–2 Portionen pro Tag im Schweizer Durchschnitt (Abbildung 24). Abbildung 24: Durchschnittlicher Konsum von Früchten und Gemüse pro Tag 2012 Quelle: Bundesamt für Statistik (2012): Schweizerische Gesundheitsbefragung Für das Gesundheitsverhalten ebenfalls relevant ist der regelmässige Besuch von gängigen Vorsorgeuntersuchungen. Beispielhaft werden in diesem Kapitel für die weibliche Bevölkerung die Mammographie, für die männliche Bevölkerung die Untersuchung der Prostata sowie für beide Bevölkerungsteile die Vorsorgeuntersuchung von Muttermalen als Indikator für das Gesundheitsverhalten dargestellt (Abbildung 25). Knapp die Hälfte der weiblichen Bevölkerung über 20 Jahren hat 2012 bereits eine Mammographie durchführen lassen (+5,2 % seit 2002). Etwas mehr als die Hälfte der männlichen Bevölkerung (56 %) über 40 Jahren ist in ihrem Leben bei einer Prostata-Untersuchung gewesen. Dies sind rund 6 % mehr als im Jahr 2002. Ihre Muttermale lässt lediglich rund ein Viertel der Aargauerinnen und Aargauer untersuchen (+11,7 % gegenüber 2002). Für alle Vorsorgeuntersuchungen lässt sich im Zeitverlauf ein Zulauf feststellen. 24 n(1992)= 1000, n(1997)= 1034, n(2002)= 1016, n(2007)= 1270, n(2012)= 1271 27 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 Abbildung 25: Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen 2012 25 Quelle: Bundesamt für Statistik (2012): Schweizerische Gesundheitsbefragung 2.2.2 Risikofaktoren Im Gegensatz zu den beschriebenen Schutzfaktoren beinhalten die sogenannten Risikofaktoren eine gesundheitsschädigende Wirkung. Als besonders riskant gelten hier Alkohol-, Tabak- und Drogenkonsum. Der Anteil Personen mit erhöhtem oder mittlerem Risiko zum Alkoholkonsum liegt 2012 bei 3,3 % (Abbildung 26) und ist im Vergleich zur Vorperiode leicht gesunken (-0,4 %). Männer haben ein signifikant höheres Risiko als Frauen für starken Alkoholkonsum. Der höchste Anteil der Risikogruppe besteht in der Altersgruppe zwischen 35 und 49 Jahren. Abbildung 26: Chronischer Alkoholkonsum 2012 Quelle: Bundesamt für Statistik (2012): Schweizerische Gesundheitsbefragung Der grösste Anteil der aargauischen Bevölkerung trinkt im Jahr 2012 1–2 Mal pro Woche oder weniger als 1 Mal pro Woche Alkohol (Abbildung 27). Dies entspricht dem Schweizer Durchschnitt. Die Bevölkerungsgruppe, welche 1–2 Mal pro Woche Alkohol trinkt, hat seit 1992 um knapp 5 % zugenommen. Gruppen mit höherem oder niedrigerem Alkoholkonsum pro Woche haben tendenziell abgenommen. Auch in der Intensität des Konsums weisen Männer deutlich höhere Werte als Frauen auf. 25 Prostata-Untersuchung (Männer < 40 Jahre): n= 371, Mammographie (Frauen < 20 Jahre): n= 614, Muttermale: n= 1235. 28 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 Abbildung 27: Häufigkeit des Alkoholkonsums pro Woche 2012 Quelle: Bundesamt für Statistik (2012): Schweizerische Gesundheitsbefragung Der Anteil der Raucherinnen und Raucher im Kanton Aargau ist in den letzten 10 Jahren in etwa stabil geblieben und liegt im Jahr 2012 bei 28,2 % (Abbildung 28). Männer rauchen signifikant häufiger als Frauen. Im Kanton Aargau ist rauchen vor allem ein Jugendphänomen: 2012 rauchen in der Altersgruppe der 15–34-Jährigen insgesamt 40,1 % der Befragten (1992 waren es noch 34,2 %). Dieser Trend entspricht auch den gesamtschweizerischen Werten, allerdings ist der Anteil jugendlicher Raucherinnen und Raucher im Aargau überdurchschnittlich hoch (CH: 36,1 %). Der Anteil der Raucher in der ältesten Kohorte ist hingegen im Kanton markant gesunken: Während 1992 noch 23,9 % der über 65-Jährigen rauchte, sind es 2012 nur noch 11,7 %. Abgenommen hat generell auch die Intensität des Tabakkonsums. Die höchste Rauchintensität mit mehr als 20 Zigaretten pro Tag erfüllten 1992 noch 42,8 % aller Raucherinnen und Raucher. Im Jahr 2012 beträgt der Anteil nur noch 28,3 %. Zugenommen hat hingegen der Anteil der Raucherinnen und Raucher, welche weniger als 1 Zigarette pro Tag rauchen (von 6,1 % auf 18,5 % zwischen 1992 und 2012). Über die Hälfte der Raucherinnen und Raucher im Kanton Aargau gibt an, mit dem Rauchen aufhören zu wollen (59,4 %). Dies sind über 10 % mehr als noch im Jahr 1992. Abbildung 28: Entwicklung des Tabakkonsums 1992–2012 26 Quelle: Bundesamt für Statistik (2012): Schweizerische Gesundheitsbefragung Über drei Viertel der aargauischen Bevölkerung (77,7 %) hat 2012 noch nie illegale Drogen konsumiert (Abbildung 29). Dieser Wert liegt leicht über dem Schweizer Durchschnitt (74,8 %). Lediglich 26 n(1992)= 1038, n(1997)= 1037, n(2002)= 1015, n(2007)= 1270, n(2012)= 1272 29 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 27 2,9 % der aargauischen Bevölkerung hat bereits illegale Drogen konsumiert. Auch hier liegt der Wert unter dem Schweizer Durchschnitt von 5,2 %. Abermals treten leichte Geschlechterunterschiede auf: So liegt der Drogenkonsum bei der männlichen Bevölkerung leicht über jenem der weiblichen. Abbildung 29: Illegaler Drogenkonsum 2012 Quelle: Bundesamt für Statistik (2012): Schweizerische Gesundheitsbefragung 2.3 Wichtigste Ergebnisse Die Mehrheit der aargauischen Bevölkerung befindet sich in einem guten Gesundheitszustand. Die Mehrheit der Aargauerinnen und Aargauer beurteilt ihren Gesundheitszustand als gut bis sehr gut. Vor dem Hintergrund der demographischen Veränderungen wird jedoch der Anteil von Menschen mit physischen oder psychischen Leiden in den kommenden Jahren zunehmen. Von besonderer Relevanz sind hierbei bereits jetzt chronische Gesundheitsprobleme sowie Übergewicht und Adipositas. Die beschriebenen Entwicklungen führen dazu, dass der Gesundheitsbegriff über die Definition körperlicher Einschränkungen hinaus verstanden wird und vermehrt psychische und soziale Einflussfak28 toren auf die Gesundheit berücksichtigt werden. Diese Anschauung wird Auswirkungen haben auf die Art und Weise, wie Menschen und Gesellschaft mit Gesundheit und Krankheit umgehen, welche Versorgungsleistungen gewählt und welche Erwartungen an die Leistungserbringer gestellt werden. Gesundheitsförderung und Prävention kommen mit dieser Entwicklung künftig eine immer grössere Bedeutung zu. Aus Perspektive der Leistungserbringer und öffentlichen Hand können Gesundheitsförderung und Prävention die Inanspruchnahme etwaiger Versorgungsleistungen senken, aus individueller Perspektive die Gesundheit bis ins höhere Alter stabil halten. Aufgrund der Zunahme chronisch Erkrankter werden auch präventive Massnahmen durch einen gesünderen Lebensstil an 29 Bedeutung gewinnen. So wie das Gesundheitssystem als Ganzes verschiedenen Entwicklungen unterworfen ist, verändert sich auch das individuelle Gesundheitsverhalten der Bevölkerung. Es ist davon auszugehen, dass in Kenntnis einer gestiegenen Lebenserwartung und dem damit verbundenen Wunsch nach einer entsprechenden Lebensqualität das Interesse an Gesundheitsinformationen und damit das Gesundheitsbewusstsein in der Bevölkerung weiter zunehmen werden. Dies umfasst neben den Schutzfaktoren Ernährung und Bewegung oder präventivmedizinischer Massnahmen wie Vorsorgeunter27 Unter diesem Begriff werden Heroin, Kokain, Ecstasy sowie Speed, LSD oder halluzinogene Pilze zusammengefasst. Das Denkmodell der Entstehung von Krankheit (Pathogenese) wird damit immer stärker durch das erweiterte Erklärungsmodell der Entstehung von Gesundheit (Salutogenese) ersetzt: Laut dem salutogenetischen Modell stellen Gesundheit und Krankheit nicht zwei getrennte Zustände dar, sondern werden als Prozess verstanden. Im Zentrum stehen die Entwicklung und Stärkung von individuellen Gesundheitsressourcen als Widerstandskräfte gegen gesundheitliche Risikofaktoren im Leben des Menschen. 29 Hierbei handelt es sich um somatische Erkrankungen wie Herz-Kreislauf-Krankheiten, aber auch psychische sowie neurologische Erkrankungen, Diabetes, Atemwegserkrankungen und Krebs (vgl. BfS 2015). 28 30 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 suchungen auch den Umgang mit Risikofaktoren wie Tabak- und Alkoholkonsum. Der Lebensstil wird zu einem immer stärkeren Einflussfaktor auf das Gesundheitsverhalten werden, womit körperliche und geistige Fitness auch im höheren Alter zu Schlüsselressourcen werden. Somit wird auch dem Ausbau der individuellen Gesundheitskompetenz immer grössere Relevanz zukommen. 31 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 3. Gesundheitssystem Im nachfolgenden Kapitel werden alle relevanten Versorgungssektoren des aargauischen Gesundheitssystems beschrieben. Das Kapitel beginnt mit den Querschnittsgebieten der Integrierten Versorgung und eHealth. Darauffolgend wird der ambulante Versorgungssektor niedergelassener Leistungserbringer inklusive des aargauischen Rettungswesens dargestellt. Weiterhin wird der Spitalsektor entlang der drei Kategorien Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation beschrieben. Die Darstellung der stationären und ambulanten Langzeitversorgung erfolgt aufgrund unterschiedlicher Datenquellen daraufhin getrennt. Zum Schluss werden Aktivitäten und Programme des Kantons in den Bereichen Gesundheitsförderung und Prävention erläutert. 3.1 Integrierte Versorgung und eHealth Die integrierte Versorgung, verstanden als das bewusst und verbindlich gestaltete Zusammenspiel aller an der Behandlung und Betreuung des Patienten beteiligten Partner, zielt darauf ab, die Kommunikation, Koordination und Kooperation zwischen den Beteiligten zu fördern und damit das Kosten-Nutzen-Verhältnis in der Patientenbetreuung zu optimieren. Der Kanton Aargau setzt diese Absicht aktuell mit dem Projekt "Masterplan Integrierte Versorgung Aargau 2014-2017" (MIVAG 2017) um. Unabdingbar für die Umsetzung eines möglichst integrierten Versorgungssystems ist der sachgerechte Einsatz von elektronischen Informations- und Kommunikationstechnologien zur Gestaltung, Unterstützung und Vernetzung der Prozesse und Akteure im Gesundheitswesen (kurz: eHealth oder Electronic Healthcare). Dabei steht die nutzenorientierte Restrukturierung der Prozesse auf dem Behandlungspfad der Patientinnen und Patienten und nicht das technisch Machbare im Vordergrund. Im kantonalen Programm eHealth Aargau 2015 (2012–2015) wurden unter Einbezug aller relevanten Partner im Gesundheitswesen zukunftsweisende Konzepte für elektronisch assistierte Betreuungsprozesse entwickelt. Im Zentrum steht die Ermöglichung des elektronischen Patientendossiers (ePD). 3.1.1 Programm eHealth Aargau 2015 Am 19. Juni 2015 verabschiedeten National- und Ständerat das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG), welches voraussichtlich am 1. April 2017 in Kraft tritt. Im Kanton Aargau kam eHealth mit der Interpellation (09.107) „Elektronische Vernetzung im Gesundheitswesen“ der SP-Fraktion vom 31. März 2009 auf die politische Agenda. Daraus entwickelten sich zwei Vorprojekte des Kantons: Erstens eine Umfrage bei den Leistungserbringern im Aargau, zweitens eine Analyse der Datenströme von der Hausarztpraxis zu anderen Leistungserbringern. Diese Vorprojekte unterstrichen die Bedeutung des Themas und veranlassten den Kanton, das Programm eHealth Aargau zu starten. Der Regierungsrat beschloss am 22. Juni 2011 auf Grundlage der Strategie 23 in der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung 2010, die notwendigen – insbesondere rechtlichen und organisatorischen – Rahmenbedingungen zu schaffen, damit sich die elektronische Unterstützung der Behandlungsund Betreuungsprozesse nachhaltig etablieren kann. Das Programm eHealth Aargau wurde auf vier Jahre befristet (2012 bis 2015) und mit einem Verpflichtungskredit finanziert. Ausserdem berücksichtigt es, dass eHealth mehr beinhaltet als das elektronische Patientendossier: • Prozessunterstützung und -automatisierung, zum Beispiel eZuweisung, eAustrittsbericht • Entscheidungsunterstützung, zum Beispiel Wechselwirkungen bei Medikamenten, Therapievergleiche • Vernetzung und Kommunikation, zum Beispiel Zusammenarbeitsplattformen (Tumorboards, eBehandlungsplan), Einbezug der Patientinnen und Patienten in die Therapie (Telemonitoring) 32 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 • Wissenstransfer, zum Beispiel eLearning, Communities (Versicherte/Patienten) Das Programm umfasste fünf Handlungsfelder mit den folgenden Zielen: • Rechtliche Grundlagen und Datenschutz: Der Kanton Aargau ergänzt – ausgehend von der künftigen Bundesgesetzgebung zum ePD – die kantonale Gesetzgebung und schafft damit eine hohe Rechts- und Investitionssicherheit. • Standards und Architektur: Der Kanton erklärt die Empfehlungen des Bundes zu Standards und Architektur als verbindlich, um die Interoperabilität zwischen den IT-Systemen der Akteure im Gesundheitswesen zu gewährleisten. • Umsetzung und Finanzierung: Der Kanton beteiligt sich inhaltlich und finanziell an der Umsetzung von ersten Anwendungsfällen für das künftige ePD. Er gründet eine Organisation, welche die Arbeiten nach 2015 fortführt. • Ausbildung und Qualität: Bis zum Ablauf des Programms bestehen Konzepte, wie der standardisierte und strukturierte Austausch von Patienten- und Behandlungsdaten in die betriebliche und ausserbetriebliche (Weiter-)Bildung integriert wird. • Information und Kommunikation: Die Leistungserbringer und Bevölkerung sind für Anwendungen rund um das ePD sensibilisiert und motiviert. Ausserdem identifizierten die Programm-Verantwortlichen 12 Anwendungsfälle. Fünf davon waren bis Ende 2015 in der Umsetzung (Abbildung 30): Abbildung 30: Handlungsfelder und Anwendungsfälle des Programms eHealth Aargau 2012–2015 Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2016) Das Programm eHealth Aargau korrespondiert mit der Initiative Hightech Aargau, die der Regierungsrat 2011 beschloss, um optimale Rahmenbedingungen für die Innovationsförderung und den Technologietransfer zu schaffen. Ebenso lehnt sich das Programm an die eGovernment-Strategie des Kantons an, welche die Digitalisierung und Interaktivität von Verwaltungsleistungen fördert. Im November 2015 gewann das Programm eHealth Aargau den Innovationswettbewerb Excellence Publique der Schweizerischen Gesellschaft für Verwaltungswissenschaften in der Kategorie „Kooperationen und Fusionen“. Und im März 2016 nahmen 15 Kantone an einer Informations- und Diskussionsrunde zum Programm eHealth Aargau teil; der Aargau zählt zusammen mit Genf, Waadt und Wallis zu den Wegbereitern der elektronischen Vernetzung im Gesundheitswesen. 33 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 Ein zentraler Erfolgsfaktor für das Programm war dessen Organisation: Von Beginn weg waren die wichtigsten Leistungserbringer – Kantonsspitäler Aarau und Baden, Regionalspitäler, Rehabilitationskliniken, Psychiatrie, Pflegeheime, Ärzteverband, Apothekerverband, Spitex Verband – im Leitungsgremium vertreten. Dieses wiederum hatte – im Sinne einer Public Private Partnership – eine Co-Leitung aus je einem Vertreter des Departements Gesundheit und Soziales und des Kantonsspitals Baden. Zudem standen, wie in der eHealth-Strategie des Bundes empfohlen, immer die Prozesse und die Kommunikation im Vordergrund und nie die Technik. Schliesslich bewährt(e) es sich, eHealth und Integrierte Versorgung in der Vision „Vernetztes Gesundheitswesen Aargau“ zu verbinden (siehe Kapitel 3.1.2). Abgeschlossene, laufende und künftige Projekte Bis Mitte 2016 haben die Programmpartner folgende Projekte abgeschlossen beziehungsweise folgende Ergebnisse erreicht: • Gesetzesanpassungen, die der Grosse Rat am 4. November 2014 einstimmig genehmigte und die am 1. Juli 2015 in Kraft traten: • Die Revision des Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG, §§ 18a und 18b) ermöglicht dem Regierungsrat, Pilotprojekte für das sogenannte automatisierte Abrufverfahren zu starten – einem der Schlüssel zum ePD. • Das revidierte Gesundheitsgesetz (GesG, § 40a) überträgt dem Kanton die Aufgabe, die Transformation der Gesundheitslandschaft Aargau hin zu einer eHealth-Gemeinschaft auf Grundlage des EPDG zu koordinieren, zu fördern und zu steuern. • Kantonsbeitrag an den Aufbau und Betrieb der Stammgemeinschaft eHealth Aargau: Am 23. Juni 2015 genehmigte der Grosse Rat den entsprechenden Beitrag. Der Beitrag ist die Voraussetzung, um die Finanzhilfe des Bundes beanspruchen zu können (aufgrund des Verordnungsentwurfs kann die Stammgemeinschaft eHealth Aargau maximal 1,8 Millionen Franken beantragen). • Gründung der Trägerschaft und der Stammgemeinschaft eHealth Aargau: Am 25. September 2014 wurde der Verein "eHealth Aargau – Gesundheit digital vernetzt" (eHAG) als breit abgestützte Trägerschaft gegründet, am 26. November 2015 folgte der Verein Stammgemeinschaft eHealth Aargau (STeHAG). Hauptzweck der beiden Vereine ist es, allen Leistungserbringern und Bewohnern im Kanton Aargau die Anwendung des elektronischen Patientendossiers zu ermöglichen. Die beiden Vereine unterscheiden sich primär in der Mitgliederstruktur: Der Verein eHAG ist für sämtliche Partner der Gesundheitsversorgung offen (Leistungserbringer, Versicherer, Anbieter von Produkten und Dienstleistungen, Kanton etc.). Der Verein STeHAG ist nur für Gesundheitsfachpersonen und ihre Einrichtungen zugänglich, die sich einer eHealth-Stammgemeinschaft gemäss EPDG anschliessen müssen oder wollen. Ab August 2016 betreiben die beiden Vereine eine gemeinsame Geschäftsstelle. • Übergang Akut-Reha: Analyse und Bericht zum (möglichst) medienbruchfreien, digitalen Datenaustausch und der Standardisierung des Planungs- und Kostengutspracheprozesses (Projektpartner: Klinik Barmelweid, Kantonsspital Baden). • Alltagsnahe Anwendungsfälle: Mit dem elektronischen Impfbüchlein (in Zusammenarbeit mit der Lungenliga Aargau) und dem elektronische Vorsorgeausweis (in Zusammenarbeit mit der Pro Senectute) sollten den Leistungserbringer und der Bevölkerung die Möglichkeiten der Digitalisierung im Gesundheitswesen aufgezeigt und gleichzeitig Vorbehalte („der gläserne Patient“) abgebaut werden. 34 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 • Vernetzungsanlass am 24. September 2015: Veranstaltung mit 130 Teilnehmer aus dem aargauischen Gesundheitswesen, an dem die Verbindung von eHealth und Integrierter Versorgung breit dargestellt und diskutiert wurde. • Bestimmung der Handlungsschwerpunkte 2016ff des Kantons, zum Beispiel Information und Befähigung der Bevölkerung zur Anwendung des ePD; Förderung von Bildungsmassnahmen zu eHealth und ePD für Fachpersonen; Leistungsvereinbarungen mit dem Verein STeHAG, um die korrekte Umsetzung des EPDG zu gewährleisten; Schaffung von Rahmenbedingungen, damit möglichst viele ambulante Leistungserbringer sich dem Verein STeHAG anschliessen. • Kantonale Secure-Mail-Infrastruktur: Gesicherter und geschützter Mail-Verkehr von der Verwaltung, Justiz, Kantonspolizei und Gemeinden mit medizinischen und sozialen Leistungserbringern. • Evaluation: Eingabe der Dossiers "Bereitschaft" und "Umsetzung" bei eHealth Suisse (Koordinationsorgan von Bund und Kantonen), um die Interoperabilität der verwendeten Systeme zu gewährleisten. Folgende Projekte sind in Bearbeitung: • Kommunikationsplattform der Kantonsspitäler Aarau und Baden (eCOM): Erste Anwendungen sind die elektronische Zuweisung und der elektronische Austrittsbericht. Mögliche Ausbaustufen sind die Anbindung von weiteren Leistungserbringern (zum Beispiel Spitex und Pflegeheime) sowie die Integration von anderen Spitälern / Kliniken. • Elektronisches Impfdossier: Bisher wurden im Aargau 1400 Impfausweise digitalisiert und validiert. Absicht ist es, diese alltagsnahe Anwendung weiter auszubauen, zum Beispiel über die Apotheken und mit Einbezug der Haus- und Kinderärzte. • Pflegeheime: In Arbeit ist ein Konzept für den organisatorischen und technischen Anschluss der Pflegeheime an die Stammgemeinschaft eHealth Aargau. • Elektronische Überweisung Spital-Spitex: Ein Pilotprojekt des Kantonsspitals Baden mit der Spitex Region Brugg soll die Grundlage liefern für eine kantonsweite Lösung. • Befähigung der Bevölkerung von eHealth-Instrumenten wie dem ePD: Aufbereitung des aktuellen Wissens zum Thema; Aufbereitung von Alltagserfahrungen aus anderen Kantonen; Durchführung einer Fachtagung am 28. September 2016. • Bildungsmassnahmen für Fachleute zu eHealth und ePD: Konzept für solche Weiterbildungen im Aargau (abgestimmt auf das Teilprojekt „Bildung und Forschung“ von eHealth Suisse). Folgende Projekte sind in Vorbereitung: • Leistungsvereinbarungen zwischen dem Kanton und dem Verein STeHAG: Diese Leistungsvereinbarungen sollen erstens die gesetzeskonforme Anwendung des ePD und zweitens die klare Arbeitsteilung zwischen den Vertragspartnern gewährleisten. Die Leistungsvereinbarungen treten im August / September 2016 in Kraft. • Finanzierungsmodell für den Betrieb der Stammgemeinschaft beziehungsweise des ePD: Noch ist unklar, wie hoch der Nutzen des ePD bei den einzelnen Versorgungspartnern ist. Ein Pilotprojekt zur elektronischen Medikation soll hier Klarheit schaffen und Hinweise liefern, wer wie viel für diesen Nutzen zahlen und damit den Betrieb der Stammgemeinschaft sichern könnte. • Gesuch an den Bund für die Finanzhilfe: Bis sechs Monate nach Inkrafttreten des EPDG (voraussichtlich 1. April 2017) muss die Finanzhilfe des Bundes für den Aufbau der Stammgemeinschaft eHealth Aargau beantragt werden. 35 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 3.1.2 Masterplan Integrierte Versorgung Aargau 2014–2017 Mit dem Ziel, die Integrierte Versorgung als das bewusst und verbindlich gestaltete Zusammenspiel von Leistungserbringern, Patienten, Kostenträgern und Politik zu fördern, hat der Regierungsrat im Jahr 2013 den Masterplan Integrierte Versorgung 2014–2017 (MIVAG) beschlossen und eine Projektstelle genehmigt. Der MIVAG ist neben dem Programm eHealth Aargau der zweite Baustein der Vision "Vernetztes Gesundheitswesen Aargau" (Abbildung 31). Die reale und virtuelle Vernetzung bedingen und verstärken sich gegenseitig, weshalb sie aufeinander abgestimmt werden. Diese Symbiose ist ein Novum in der Schweiz und stösst bei zahlreichen Kantonen auf Interesse. Abbildung 31: Vision "Vernetztes Gesundheitswesen Aargau" Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2016) Die Vision steht unter dem Leitmotiv "Besser vernetzt – mehr Gesundheit für alle" und fokussiert folgende Ziele: • Mehr Handlungskompetenz für die Menschen/Patienten (inklusive Angehörige) • Bessere Qualität und Sicherheit der Behandlung und Betreuung • Mehr Effizienz der Behandlung und Betreuung • Positive Wirkung auf die Kosten und Finanzierbarkeit • Bereicherung der Arbeit der Gesundheitsfachleute Die Aktivitäten werden gemeinsam mit den Versorgungspartnern entwickelt (Partizipation) und venetzen bereits Bestehendes (bottom up). Ein starker Fokus ist auf die Bevölkerung gerichtet (Förderung der Eigenverantwortung). Der Kanton versteht sich als Motivator, Dienstleister und Kommunikator. Leitungsgremium ist der Koordinationsausschuss mit Vertretern von medizinischen und sozialen Leistungserbringern, Patienten, Versicherern, Bildung, Gemeinden, Regionen und Kanton. Nach der Auftakt-Veranstaltung am 3. März 2014 mit 135 Teilnehmern entwickelten sechs Arbeitsgruppen 12 Projektskizzen und 29 Empfehlungen. Diese wurden an der Ergebniskonferenz vom 15. September 2014 diskutiert, modifiziert und priorisiert. Die Ergebnisse dienen dem Koordinationsausschuss und dem Projektleiter als Orientierungshilfe (Abbildungen 32 und 33). 36 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 Abbildung 32: Projektskizzen aus den Arbeitsgruppen (priorisiert) Arbeitsgruppe Kurzzeitambulant Akut-Reha Projekt Rang Angebotsportal* 1 Merkblatt 7 Behandlungspfad Akut-Reha 3 Arbeitsintegration von Jugendlichen / jungen Erwachsenen mit psychischen Problemen 6 Psychiatrische Notfallversorgung 7 Sozialberatung PDAG – Pro Infirmis 11 Zusammenarbeit Hausärzte – Psychiater 10 Care Points 12 Patientenkoordinator/in 1 Delegation und Kooperation 5 Standardisierter Medikationsplan 4 Kooperationskompetenz 9 Psychiatrie Chronisch Medikamente Bildung *Bearbeitet oder In Bearbeitung Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2016) Abbildung 33: Die 10 priorisierten Empfehlungen aus den Arbeitsgruppen und der Ergebniskonferenz Rang Empfehlung 1 Übersicht der Beratungs- und Unterstützungsangebote für chronisch Kranke* 2 Vergütung der Spitex für Austrittsgespräche in stationären Einrichtungen 3 Digitale Identität für medizinische, soziale und juristische Fachpersonen 4 Volltextdatenbank mit empfehlenswerten Websites zu Gesundheit/Krankheit 5 Leistungen von Fachorganisationen wie Pro Senectute oder SRK bekannt(er) machen 6 Best-Practice-Beispiele der Betreuung von chronisch kranken Menschen sammeln 7 Interprofessionelle Aus- und Weiterbildungsmodule zur Erhöhung der Kooperationskompetenz 8 Notfallblatt Psychiatrie/psychosozial für ambulante Fachpersonen 9 Leitfaden für die interprofessionelle Zusammenarbeit + Plattformen für den Erfahrungsaustausch 10 Kurse für pflegende Angehörige und Nachbarschaftshilfe *Bearbeitet oder In Bearbeitung Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2016) 37 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 Abgeschlossene, laufende und künftige Projekte Bis Mitte 2016 haben die Versorgungspartner folgende Vernetzungsprojekte bearbeitet: • Angebotsportal für Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Aargau: Das bestehende Verzeichnis auf der Webseite des Kantons (www.ag.ch/alter) wird mit den Daten von Pro Senectute (www.infosenior.ch) abgeglichen und im Herbst 2016 neu lanciert. Damit können Leistungserbringer wie Betroffene rasch und gezielt nach geeigneten Angeboten suchen. In Prüfung ist sodann die Integration von Unterstützungsleistungen für Menschen mit psychischen Problemen. • Integrierter Behandlungspfad Akut-Reha: Ein Pilotprojekt von mehreren Versorgungspartnern, das auch die stillschweigende Kostengutsprache umfasst (Kantonsspital Baden, aarReha, RehaClinic, Klinik Barmelweid, CSS). In Prüfung sind die Ausdehnung auf weitere Spitäler und der Einbezug von niedergelassenen Ärzten. • Übergang von Spital / Rehabilitationsklinik zur Spitex (Vaka / Spitex Verband Aargau): Blankoformular des Kantonsspitals Baden (KSB) für mehrere Spitexorganisationen der Region (kein Umweg mehr über den Hausarzt und damit keine Verzögerungen). Es ist vorgesehen, die vereinfachte Spitex-Verordnung auf alle Spitäler und Rehabilitationskliniken im Kanton auszuweiten. • Standardisierung des Übergangs von den PDAG zur Spitex: Vereinbarung der PDAG mit dem Spitex Verband Aargau für die Zusammenarbeit und Kommunikation. Die Vereinbarung könnte anderen Versorgungspartnern als Vorlage für die bessere Integration dienen. • Standardisierung des Berichtswesens: Einheitliche Formulare und Prozesse für den Spitaleintritt und Spitalaustritt. Einbezogen sind Spitäler, niedergelassene Ärzte, Apotheken, Spitexorganisationen und Pflegeheime. Die Formulare und Prozesse sollen nach und nach im ganzen Kanton verwendet werden. • Vergütung von Koordinationsleistungen in komplexen und instabilen Pflegesituationen (KLV Art. 7 Abs. 2 Buchst. A Ziff. 3): Es ist anerkannt, dass die Spitex in bestimmten Fällen beim Austrittsgespräch im Spital dabei sein sollte. Knackpunkt ist die Frage, wer dieses Gespräch bezahlt (falls es vor dem Austrittstag stattfindet). Es konnte bisher keine Lösung gefunden werden, weshalb das Thema pendent bleibt. • Regionale, bevölkerungsorientierte Versorgungsmodelle (Gesundheitsregionen): Solche Versorgungsmodelle dürften für die Herausforderungen der Zukunft besser taugen als das heutige System. Der Aargau ist der Kanton der Regionen und verfügt mit den Regionalplanungsverbänden über Räume, die sich für ein wegweisendes Modell eignen könnten. Das „Gesunde Freiamt“ versucht, diesen Weg zu gehen. • Verstärkte Zusammenarbeit zwischen niedergelassenen Ärzten und Apothekern: Es ist unbestritten, dass diese beiden Berufsgruppen eine zentrale Achse der Grundversorgung spielen – gerade im Aargau ohne ärztliche Medikamentenabgabe. Deshalb ist die Zusammenarbeit systematisch zu stärken. Ein Beispiel dafür ist der gemeinsame Auftritt der beiden Berufsverbände bei der nationalen Kampagne zur Darmkrebs-Früherkennung im Frühjahr 2016. Ebenfalls in Diskussion ist eine Meldesystem Apotheke-Hausarzt für den Polymedikationscheck. • Arbeitsintegration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit psychischen Problemen: Das Thema gewinnt an Bedeutung, weil die Politik künftig unter 30-Jährigen keine IV-Rente mehr zahlen will. Mit einem Runden Tisch aller möglichen Beteiligten ist ein erster Schritt erfolgt. • Projekt Optima (KSA und Partner): Das Projekt startete 2009 mit Unterstützung des Kantons und ist heute ein wichtiges „Entwicklungslabor“ für Prozesse und Instrumente zur Verbesserung der Integrierten Versorgung (spitalintern wie sektorenübergreifend). 38 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 • Vernetzung mit nationalen Aktivitäten: Um möglichst viele Synergien zu erkennen und zu nutzen, bestehen enge Kontakte zu Initiativen des Bundes zur Förderung der Integrierten Versorgung, zum Beispiel die Nationale Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (NCDStrategie), das Förderprogramm „Interprofessionalität im Gesundheitswesen 2017–2021“, das Nationale Forschungsprogramm 74 „Gesundheitsversorgung“ (je ein Projekt von KSA und KSB sind in der zweiten Runde). Der Masterplan Integrierte Versorgung ist auf der Website des Kantons Aargau umfassend dokumentiert. Dort sind zum Beispiel alle Projektskizzen und Empfehlungen zu finden, eine Zusammenstellung weiterer Arbeitsergebnisse, die Präsentation der Vernetzungsanlässe, Fachartikel (unter anderem in der Schweizerischen Ärztezeitung), eine Projekt-Landkarte Aargau sowie die Zusammenfassungen der Sitzungen des Koordinationsausschusses (die den Stand der Umsetzung wiedergeben). Zudem konnte der MIVAG über persönliche Gespräche sowohl kantonal wie national gut verankert werden. Zunehmend wichtiger wird die Beratung von Personen und Institutionen, die sich mit der besseren Integration von Versorgungs- und Informationsleistungen beschäftigen. So lieferte das Departement Gesundheit und Soziales Grundlagen für die Finanzierung der aufsuchenden Demenz-Beratung und die Organisation der Pflegerischen Anlauf- und Beratungsstelle (PABS) Baden Regio. 3.2 Ambulante Versorgung Die ambulante Akutversorgung umfasst alle akuten Dienstleistungen, die nicht im Rahmen eines stationären Aufenthalts der Patientinnen und Patienten erbracht werden. Sie wird sichergestellt durch 30 frei praktizierende Medizinalpersonen , Spitalambulatorien sowie selbstständige Fachpersonen, Organisationen und Betriebe, die für die Ausübung ihrer Tätigkeiten einer Bewilligungspflicht unter31 liegen. Im vorliegenden Kapitel wird die ambulante Versorgungslandschaft ohne Spitalambulatorien dargestellt (diese wird im Kapitel zur Spitalversorgung erörtert). Im Gegensatz zum stationären Versorgungssektor unterliegt der ambulante Bereich einem eher marktorientierten, das heisst primär einem nach den Regeln von Angebot und Nachfrage funktionierenden Versorgungssystem. Zudem werden ambulante ärztliche Gesundheitsleistungen nach dem Tarifsystem TARMED abgerechnet, wohingegen bei akutstationären Leistungen seit 2012 Fallpauschalen gelten. Im ambulanten Sektor bestehen somit wettbewerbsähnliche Strukturen und – damit verbunden – eine begrenzte Steuerbarkeit durch die öffentliche Hand. Eine Steuerungsmöglichkeit des ambulanten Angebots hat sich aus dem Zulassungsstopp von Ärztinnen und Ärzten ergeben, welche im Jahr 2002 vom Bundesrat im Rahmen der Verordnung über die Einschränkung der Zulassung von Leistungserbringern zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) erlassen wurde. Für die Umsetzung dieser Beschränkung waren die Kantone zuständig. Die Zulassungsbeschränkung war ursprünglich auf drei Jahre befristet. In der Folge wurde sie für die Grundversorgerinnen und Grundversorger bis Ende 2008 und für die Spezialärztinnen und Spezialärzte bis Ende 2011 verlängert. Nach einem vorübergehenden Zeitraum ohne Zulassungsbeschränkung wurde am 1. Juli 2013 eine flexiblere Form der Zulassungssteuerung eingeführt. Ausgenommen von der Regelung sind Ärztinnen und Ärzte, die mindestens drei Jahre an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte gearbeitet haben. Diese Übergangslösung gilt bis zum 30. Juni 2016. Der Kanton Aargau verzichtet seit Beginn der Übergangsfrist auf eine entspre30 Gemäss Medizinalberufegesetz (Stand: 1. Januar 2015): Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker und Chiropraktikerinnen und Chiropraktiker. 31 Die Krankenversicherungsgesetzgebung legt fest, welche Berufe unter welchen Voraussetzungen berechtigt sind, zulasten der OKP tätig zu sein. Diese Berufe unterliegen zudem einer gesundheitspolizeilich motivierten Bewilligungspflicht, für welche die kantonale Gesetzgebung die jeweiligen Bewilligungsvoraussetzungen festlegt. Vereinzelte Berufe im Gesundheitswesen unterliegen einer Bewilligungspflicht, sind aber nicht als Leistungserbringer des KVG anerkannt. Im Verhältnis zur verfassungsrechtlich geschützten Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 BV) wirkt diese Bewilligungspflicht (Art. 36 BV) als einschränkend. 39 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 chende Zulassungsbeschränkung. Die Kantone sollen jedoch weiterhin die Möglichkeit haben, den ambulanten Bereich innerhalb der Krankenversicherung zu steuern und die Anzahl von Ärztinnen und Ärzten bei Bedarf einzuschränken. Der Bundesrat hat sich deshalb im April 2016 für das vom Parlament vorgeschlagene dringliche Bundesgesetz ausgesprochen, das die derzeit geltende Zulassungssteuerung bis im Sommer 2019 weiterführen will. Parallel dazu sollen neue Wege aufgezeigt werden, mit welchen eine Gesundheitsversorgung in hoher Qualität gesichert und gleichzeitig die Kostenentwicklung eingedämmt werden kann. Im vorliegenden Kapitel wird zunächst die ambulante Versorgungslandschaft von niedergelassenen Leistungserbringern dargestellt. Aufgrund der unterschiedlichen Verfügbarkeit von Daten für Medizinalberufe einerseits und andere niedergelassene Gesundheitsberufe andererseits erfolgt die Aufteilung des Kapitels nach diesen beiden Berufsgruppen. Da für Medizinalberufe eine breitere Datenbasis vorhanden ist, wird bei der Beschreibung der Versorgungslandschaft der Fokus auf die Anzahl von Leistungserbringern im Vergleich zur Bevölkerungsgrösse dargelegt (Dichte), um die Abdeckung der ambulanten Versorgung in den aargauischen Bezirken sowie im interkantonalen Vergleich aufzuzeigen. Ebenfalls relevant für die Beschreibung der Versorgungslandschaft sind die Entwicklung und Beschaffenheit des Personalbestands und der Ausbildungssituation. Aufgrund der begrenzten Datengrundlage im ambulanten Sektor können aktuell noch keine Versorgungsleistungen ausgewiesen werden. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass sich die Datenbasis mit Abschluss der Statistiken für die ambulante Gesundheitsversorgung (MARS) verbessern wird. Weiterhin wird im vorliegenden Kapitel der Status Quo des aargauischen Rettungswesens dargestellt. Das Rettungswesen befasst sich mit erkrankten und verunfallten Menschen am Ort des Geschehens und während des Transports in die Notfallstation eines Zielspitals oder in eine Arztpraxis. Das aargauische Rettungswesen ist historisch gewachsen und Rechtsgrundlagen existieren nur punktuell. Die aktuelle Organisation des Rettungswesens basiert auf dem gültigen Rettungskonzept 2005 aus dem Jahr 1995, welches im Rahmen der damaligen Spitalkonzeption des Kantons Aargau entwickelt wurde. Der Interverband für Rettungswesen (IVR) sieht für die notfallmedizinische Versorgung in personeller Hinsicht Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter und – bei Bedarf – Notfallärztinnen und Notfallärzte vor. Im aargauischen Rettungswesen werden zusätzlich Anästhesiepflegerinnen und -pfleger eingesetzt. Notärztinnen und Notärzte kommen zur Einsatzbewältigung nur vereinzelt zum Einsatz und stehen nicht flächendeckend zur Verfügung. Im vorliegenden Teilkapitel wird zunächst die Versorgungslandschaft des Rettungswesens im Kanton Aargau beschrieben. Darauffolgend werden die Versorgungsleistungen im Rahmen von Einsatzhäufigkeiten dargestellt. 3.2.1 Medizinalberufe 40 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 3.2.1.1 Versorgungslandschaft Während die Anzahl niedergelassener Zahnärztinnen und Zahnärzte und Apotheken in den letzten Jahren relativ stabil geblieben ist, steigt die Anzahl niedergelassener Ärztinnen und Ärzte im Kanton Aargau zwischen 2008 und 2014 um 16 % von 877 auf 1'041 an (Abbildung 34). Entscheidend für die Beurteilung des ambulanten Angebots ist jedoch neben der absoluten Anzahl insbesondere die Dichte der Leistungserbringer des jeweiligen Einzugsgebiets. 32 Für den Kanton Aargau ist festzustellen, dass sowohl die Zahnärzte- als auch die Apothekendichte im Verlauf der letzten Jahre auf demselben Niveau geblieben ist. Die Ärztedichte steigt sehr leicht an und liegt im Jahr 2014 bei 1,61 Ärzten pro 1'000 Einwohnern (2008: 1,48 Ärzte pro 1'000 Einwohner). Die Anzahl niedergelassener Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Apotheken entwickelt sich somit proportional zur Bevölkerung, wohingegen der Ärztebestand im Verhältnis zu Bevölkerung sehr leicht zunimmt. Hier ist jedoch zu beachten, dass die Dichte sich stets auf Personen und nicht auf Pensen bezieht. Vor dem Hintergrund der Zunahme an weiblichen Ärzten (siehe Kapitel 3.2.1.2 Personalbestand) und einer generellen Tendenz zu mehr Teilzeitarbeit ist damit zu rechnen, dass die Pensen trotz leicht steigender Dichte eher zurückgehen. Abbildung 34: Entwicklung der Anzahl und Dichte von Ärzten, Zahnärzten und Apotheken im Kanton Aargau 2008–2014 Jahr 33 Ärztinnen und Ärzte Anzahl Dichte 2014 1'041 2013 Zahnärztinnen und Zahnärzte Anzahl Dichte 1,61 284 1'031 1,62 2012 982 2011 Apotheken Anzahl Dichte 0,44 118 0,18 287 0,45 118 0,18 1,56 289 0,46 117 0,18 958 1,55 291 0,47 115 0,18 2010 954 1,56 282 0,46 115 0,18 2009 920 1,54 270 0,45 115 0,19 2008 877 1,48 262 0,44 113 0,19 Quelle: Bundesamt für Statistik (2015): Ärzte und Zahnärzte Zwischen den verschiedenen Bezirken im Kanton Aargau fällt die Dichte der Leistungserbringer sehr unterschiedlich aus (Abbildung 35). So sind in den städtischen Gebieten Aarau, Rheinfelden, Baden und Brugg im Aargauer Durchschnitt überproportional viele Leistungserbringer im Verhältnis zur Bevölkerungsgrösse vertreten. Besonders prägnant ist die Dichte von 3,92 Spezialärzten pro 1'000 Einwohner in Aarau. Einige ländliche Gebiete liegen hingegen, was die Versorgung durch niedergelassene Leistungserbringer angeht, unter dem kantonalen Durchschnitt. So kommen im Bezirk Muri beispielsweise lediglich 0,35 niedergelassene Allgemeinmediziner auf 1'000 Einwohner. Es ist demnach eine deutliche Konzentration in den Städten wahrnehmbar. Dieser Befund entspricht einem schweizweiten Trend, nach welchem sich niedergelassene Ärztinnen und Ärzte zunehmend auf die Kernstädte der Agglomerationen konzentrieren. So ist die Grund- und Spezialversorgungsdichte niedergelassener Ärztinnen und Ärzte in der Mehrheit der ländlichen Gemeinden in der Schweiz 34 rückläufig. 32 Dichte = Anzahl Leistungserbringer pro 1'000 Einwohner; bezieht sich stets auf Personen und nicht auf Vollzeitäquivalente. Die Datengrundlage bezieht sich nur auf niedergelassene Ärztinnen und Ärzte und Apotheken und nicht auf Spitalärztinnen und -ärzte sowie Spitalapotheken. 33 Die FMH-Statistik berücksichtigt lediglich Verbandsmitglieder; zudem wurden nur niedergelassene Ärztinnen und Ärzte und keine Spitalärztinnen und -ärzte miteinbezogen. 34 Obsan (2015): Zulassungsstopp für Ärztinnen und Ärzte in Praxen – Entwicklung des Ärztebestands. 41 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 Abbildung 35: Regionale Dichte von Allgemein- und Spezialärzten, Zahnärzten und Apotheken im Kanton Aargau 2014 35 Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2014) / eigene Berechnungen (2016) 36 Trotz der leicht steigenden Ärztedichte in der ambulanten Grundversorgung in den letzten Jahren liegt der Kanton im Jahr 2014 mit 0,89 niedergelassenen Grundversorgern pro 1'000 Einwohner relativ deutlich unter dem Wert seiner Nachbarkantone (Abbildung 36). So ist beispielsweise die Dichte im Kanton Basel-Landschaft mit 1,3 Grundversorgern pro 1'000 Einwohner im Jahr 2014 deutlich höher als im Kanton Aargau. Grundsätzlich steigt in allen Kantonen die Dichte an Grundversorgern in den letzten Jahren leicht an. Abbildung 36: Entwicklung Ärztedichte in der ambulanten Grundversorgung (ohne Spitäler) im interkantonalen Vergleich 2011–2014 37 Jahr AG BE BL BS LU SO ZG ZH CH 2014 0,89 1,24 1,30 1,92 1,03 1,06 1,17 1,28 1,18 2013 0,89 1,23 1,27 1,91 0,99 1,04 1,13 1,28 1,17 2012 0,85 1,19 1,23 1,90 0,97 1,02 1,07 1,25 1,14 2011 0,84 1,16 1,18 1,85 0,91 1,02 1,11 1,22 1,11 Quelle: FMH – Ärztestatistik (2015) / eigene Berechnung (2016) Die Anzahl von niedergelassenen Spezialärzten im Kanton Aargau liegt im Jahr 2014 mit 0,92 Ärztinnen und Ärzten pro 1'000 Einwohner leicht über der niedergelassenen Grundversorgerdichte im Kanton, ist jedoch niedriger als die Dichte von Spezialärztinnen und -ärzten in den meisten Nachbarkantonen (Abbildung 37). Besonders markant ist hier abermals der Unterschied zum Kanton BaselStadt, welcher mit 2,96 Ärztinnen und Ärzten pro 1'000 Einwohner eine überdurchschnittlich hohe Dichte in der Spezialversorgung durch Niedergelassene aufweist. Wie auch im Grundversorgungsbe35 Angaben basieren auf der Anzahl der Berufsausübungsbewilligungen und weichen daher leicht von der FMH-Statistik ab. Zu den Allgemeinmedizinern werden hier lediglich Ärztinnen und Ärzte ohne Spezialisierung und jene mit dem FMH-Titel Allgemeine Innere Medizin gezählt, weshalb nicht vollständig von Grundversorgung gesprochen werden kann. Zudem werden in die Datenmengen angestellte Spitalärztinnen und -ärzte mit Berufsausübungsbewilligung mit einbezogen. 36 Grundversorgung = FMH-Titel Allgemeine Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin, Praktischer Arzt. 37 Die Berechnung der Ärztedichte basiert auf dem Datensatz "Berufstätige Ärzte nach Facharzttitel" aus der FMH-Statistik. Die absolute Anzahl berufstätiger Ärztinnen und Ärzte ist hier höher, da sie mit mehreren Facharzttiteln in jeder Rubrik gezählt werden. Es werden zudem nur niedergelassene und keine Spitalärztinnen und -ärzte miteinbezogen. 42 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 reich nimmt die Ärztedichte auch in der Spezialversorgung in allen Kantonen in den vergangenen Jahren zu. Vor dem Hintergrund des Zulassungsstopps, der innerhalb der hier abgebildeten Kantone von Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Luzern und Solothurn umgesetzt wird, ist insbesondere die Entwicklung der Ärztedichte in der Übergangsphase seit Ende des Zulassungsstopps für Spezialärzte (ab 1. Januar 2012) interessant. Hier zeigt sich, dass sich die Spezialärztedichte zwischen 2012 und 2013 nicht signifikant zwischen den Kantonen mit und ohne Zulassungsstopp unterscheidet. Dieser Be38 fund deckt sich mit dem Ergebnis einer Analyse von santésuisse , nach welcher keine Unterschiede in der Kostenentwicklung der ambulanten Versorgung zwischen Kantonen mit und ohne Zulassungsstopp beobachtet werden kann. Abbildung 37: Entwicklung Ärztedichte in der ambulanten spezialisierten Versorgung (ohne Spitäler) im interkantonalen Vergleich 2011–2014 39 Jahr AG BE BL BS LU SO ZG ZH CH 2014 0,92 1,23 1,35 2,96 0,82 0,78 1,14 1,62 1,27 2013 0,91 1,23 1,34 2,96 0,82 0,75 1,15 1,63 1,26 2012 0,88 1,18 1,26 2,84 0,80 0,71 1,10 1,57 1,21 2011 0,87 1,16 1,22 2,71 0,75 0,69 1,09 1,47 1,16 Quelle: FMH – Ärztestatistik (2015) / eigene Berechnung (2016) Zwischen 2011 und 2014 ist die markanteste Zunahme niedergelassener Ärztinnen und Ärzte bei 40 denjenigen ohne spezialisierte Weiterbildung (Praktische Ärztin/Praktischer Arzt , +61 %, CH: +39 %) sowie auf den Fachgebieten Kardiologie (+29 %, CH: -12 %), Ophthalmologie (+21 %, CH: +20 %), Psychiatrie und Psychotherapie Kinder (+18 %, CH: +13 %) und Anästhesiologie (+17 %, CH: -5 %) zu verzeichnen (Abbildung 38). Die starke Zunahme Praktischer Ärztinnen und Ärzte ist mit dem Zuzug ausländischer (insbesondere deutscher) Ärztinnen und Ärzte erklärbar, deren Facharzttitel in der Schweiz nicht vollständig anerkannt wird. Abbildung 38: Entwicklung der Anzahl niedergelassener Ärztinnen und Ärzte im Kanton Aargau nach Fachgebiet 2011–2014 41 Fachrichtung 2011 2012 2013 2014 ∆ 2011/2014 Allgemeine Innere Medizin 404 409 424 419 +4% Praktischer Arzt / Praktische Ärztin 54 58 74 87 + 61 % Psychiatrie und Psychotherapie 107 115 121 126 +18 % Kinder- und Jugendmedizin 61 66 67 68 +11 % Gynäkologie und Geburtshilfe 64 63 69 66 +3 % Anästhesiologie 35 37 43 41 +17 % Ophtalmologie 34 36 40 41 +21 % Chirurgie 36 35 34 34 -6 % 38 santésuisse (2016): Aufhebung Zulassungsstopp – Faktenblatt 1: Kostenentwicklung der Arztleistungen in den Kantonen. Spezialversorgung = alle FMH-Titel ausser Allgemeine Innere Medizin (bis 2011: Allgemeine Medizin und Innere Medizin als getrennte Facharzttitel), Kinder- und Jugendmedizin, Praktische Ärztin/Praktischer Arzt. Datengrundlage: Siehe Fussnote 33. 40 Inhaber des eidgenössischen Weiterbildungstitels "Praktische Ärztin/Praktischer Arzt" verfügen am Ende ihrer Weiterbildung über die Kompetenz, eigenverantwortlich im Bereich der medizinischen Grundversorgung tätig zu sein. Die geforderte dreijährige Weiterbildung stellt eine Minimalvorgabe dar, mit der noch keine fachärztliche Kompetenz erworben wird. In der Regel gilt der Titel "Praktische Ärztin/Praktischer Arzt" als Basisweiterbildung für den späteren Erwerb des Facharzttitels Allgemein Innere Medizin. 41 Dargestellt werden nur jene Fachgebiete, die von > 20 Ärzten im Kanton Aargau ausgeübt werden. Datengrundlage: Siehe Fussnote 33. 39 43 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 2011 2012 2013 2014 ∆ 2011/2014 Kinder und Jugendpsychiatrie 20 22 23 24 +20 % Orthopädische Chirurgie 25 23 21 24 -4 % Dermatologie und Venerologie 20 22 24 23 +15 % Kardiologie 17 18 21 22 +29 % Fachrichtung Quelle: FMH – Ärztestatistik (2015) / eigene Berechnung (2016) 3.2.1.2 Personalbestand Im Kanton Aargau zeigen sich in Bezug auf die Ärztedemographie zwei Entwicklungen, die ebenfalls dem Schweizer Trend entsprechen. Erstens nimmt der Anteil der über 60-Jährigen berufstätigen Ärztinnen und Ärzte in den letzten Jahren deutlich zu. Dies primär vor dem Hintergrund demographischer Veränderung, jedoch ebenfalls aufgrund der verstärkten Zuwanderung älterer Ärztinnen und Ärzte aus dem europäischen Ausland. Die demographische Entwicklung wird sich vor dem Hintergrund der Verschiebungen in der Altersstruktur weiterhin fortsetzen. Verschärft wird dieser Trend zusätzlich durch das bevorstehende Ausscheiden der sogenannten "Babyboomer"-Generation aus dem Arztberuf. Zweitens nimmt der Anteil von Frauen im Arztberuf zu. Im ambulanten Sektor sind im Kanton Aargau im Jahr 2014 35 % der Ärzte weiblich. Der Anteil steigt kontinuierlich. Diese Entwicklung wird künftig in Bezug auf Arbeitszeitmodelle höhere Relevanz erhalten. Laut den Daten der FMH nimmt zudem schweizweit der Anteil der berufstätigen Ärztinnen und Ärzte in Praxen, die ihren Abschluss im Ausland erworben haben, kontinuierlich zu und steigt von 14,1 % im Jahr 2008 auf 24 % im Jahr 2014. Es ist damit zu rechnen, dass sich dieser Trend fortsetzen wird. In Bezug auf die Ausbildung des medizinischen Nachwuchses in der Schweiz lässt sich feststellen, dass die Universitätsabschlüsse in Humanmedizin in den letzten Jahren zunehmen (Abbildung 39). Während im Jahr 2005 noch insgesamt 622 Personen ihr Studium an einer Schweizer Universität abgeschlossen haben, sind es im Jahr 2014 bereits 924. Auffällig ist hier zudem der deutliche Anstieg weiblicher Absolventen in den letzten 10 Jahren. 2014 schliessen 515 Studentinnen und 409 Studenten ihr Studium der Humanmedizin in der Schweiz ab. Abbildung 39: Entwicklung der Anzahl Abschlüsse in Humanmedizin 1990–2015 Quelle: FMH – Ärztestatistik (2016) 3.2.2 Weitere Gesundheitsberufe Die Medizinalberufe werden im ambulanten Gesundheitsmarkt durch zahlreiche weitere Berufsgruppen ergänzt. Das KVG definiert, unter welchen Voraussetzungen diese Berufe berechtigt sind, zulasten der OKP tätig zu sein. Diese unterliegen zudem einer Bewilligungspflicht, für welche im Rahmen 44 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 der kantonalen Gesetzgebung Bewilligungsvoraussetzungen festgelegt sind. Diverse Berufe im Gesundheitswesen unterliegen einer Bewilligungspflicht, ohne jedoch als Leistungserbringer des KVG anerkannt zu sein. Die Anzahl der niedergelassenen Leistungserbringer im ambulanten Versorgungssektor hat zwischen 2009 und 2016 in der Mehrheit der Berufsgruppen zugenommen (Abbildung 40). Bei jenen grösseren Berufsgruppen, welche im Jahr 2009 bereits unter die Bewilligungspflicht fielen, ist eine deutliche Steigerung der Anzahl selbstständiger Pflegefachpersonen (+ 117 %), Hebammen und Entbindungspflegern (+50 %) sowie medizinischer Masseurinnen und Masseuren (+46 %) zu verzeichnen. Abbildung 40: Anzahl niedergelassener Leistungserbringer mit Berufsausübungsbewilligung im Kanton Aargau 2009 und 2016 2009 42 2016 43 ∆ 2009/2016 Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner 173 376 +117 % Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten 265 247 -7 % Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten 265 247 -7 % Hebammen und Entbindungspfleger 133 199 +50 % Medizinische Masseurinnen und Masseure 112 164 +46 % Podologinnen und Podologen 128 156 +22 % Optikerinnen und Optiker / Optometristinnen und Optometristen 105 137 +30 % Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause 44 76 85 +12 % Ergotherapeuten und Ergotherapeutinnen 55 71 +29 % Drogerien 52 54 +4 % Leistungserbringer Ambulante ärztliche Einrichtungen gemäss Art. 36a KVG 45 Logopäden und Logopädinnen 37 22 28 Osteopathinnen und Osteopathen 27 Organisationen der Physiotherapie 18 Ernährungsberaterinnen und Ernährungsberater 19 Transport- und Rettungsunternehmen 46 17 +27 % –11 % 14 Dentalhygienikerinnen und Dentalhygieniker 9 13 +44 % Organisationen der Ergotherapie 3 11 +267 % 42 Stand: 1. Januar 2009 Stand: 29. Februar 2016 Gemäss Art. 51-52b KVV wird Pflegerinnen und Pflegern, Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten sowie Ernährungsberaterinnen und Ernährungsberaterinnen die Möglichkeit geboten, eine Organisation zu gründen. Dazu gehören folgende Rechtsformen: Stiftung, GmbH, AG, Genossenschaft, Verein, Öffentlich-rechtliche Institution, Einzelfirma, Kollektivgesellschaft und andere. Die Organisationen der Physiotherapie können somit offiziell Leistungen zulasten der Grundversicherung erbringen. 45 Art. 36a KVG: Einrichtungen, die der ambulanten Krankenpflege durch Ärztinnen und Ärzte dienen, sind zugelassen, wenn die dort tätigen Ärztinnen und Ärzte die Voraussetzungen nach Artikel 36 erfüllen. 46 Die 2009 nicht vermerkten Berufe (ambulante ärztliche Einrichtungen gemäss Art. 36a KVG, Osteopathinnen und Osteopathen, Organisationen der Physiotherapie und Transport- und Rettungsunternehmen) bestanden zu diesem Zeitpunkt zwar, fielen jedoch noch nicht unter die Bewilligungspflicht. 43 44 45 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 2009 47 2016 48 ∆ 2009/2016 Abgabestelle für Mittel und Gegenstände 49 4 9 +56 % Laboratorien für medizinische Analysen 5 5 – 1 +100 % Leistungserbringer Anwendung von Fortpflanzungsverfahren Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2016) 3.2.3 Rettungswesen 3.2.3.1 Versorgungslandschaft Acht Akutspitäler an neun Standorten sowie zwei private Rettungsdienstorganisationen betreiben im Kanton Aargau in eigener Verantwortung einen bodengebundenen Rettungsdienst (Abbildung 41). Ergänzt werden die bodengebundenen Rettungsdienste durch den Luftrettungsdienst Alpine Air Ambulance (AAA) mit Standort auf dem Flugplatz Birrfeld. Koordiniert und geführt werden die Rettungsdienste aktuell von der Einsatzleitstelle (ELS) 144 am Kantonsspital Aarau (KSA). Diese wird ab 2016 in eine einheitliche kantonale Notrufzentrale (KNZ) überführt. Die Rettungsdienste sind vom Interverband für Rettungswesen (IVR) zertifiziert und verfügen zudem über eine Betriebsbewilligung als Rettungs- und Transportunternehmen für den Kanton Aargau. Den aargauischen Rettungsdiensten sind die Einsatzgebiete so zugeteilt, dass innerhalb von 15 Minuten nach Alarmeingang der Unfall- und Erkrankungsort erreicht werden kann. Rechtsgrundlage für diese Planung ist das Rettungskonzept 2005, das im November 1995, gestützt auf die damalige Spitalkonzeption, beschlossen wurde. Zudem hat der Grosse Rat im Rahmen der Aufgaben- und Finanzplanung (AFP) bestimmt, dass die 15-Minuten-Regel in 80 % der Fälle erreicht werden muss. Abbildung 41: Einsatzgebiet und Standort der bodengebundenen Rettungsdienste im Kanton Aargau 50 Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2016) 47 Stand: 1. Januar 2009 Stand: 29. Februar 2016 49 Mittel und Gegenstände, die der Behandlung oder der Untersuchung einer Krankheit und ihrer Folgen dienen und als Pflichtleistung der OKP übernommen werden (zum Beispiel Messgeräte oder Hörhilfen). 50 Stand: 6. April 2016 48 46 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 3.2.3.2 Versorgungsleistungen Rettungseinsätze können in insgesamt drei Dringlichkeitsstufen (D1–D3) eingeteilt werden, wobei Einsätze der ersten beiden Stufen als Primäreinsätze und Einsätze der dritten Stufe als Sekundär51 einsätze gelten. In den letzten zwei Jahren ist im Kanton Aargau ein gesamthafter Anstieg der Primäreinsätze zu verzeichnen (Abbildung 42). Die Mehrheit der Rettungsdienste hält die gesetzliche Vorgabe ein, in mindestens 80 % der Einsätze in weniger als 15 Minuten nach Alarmeingang am Einsatzort zu sein. Auch die kantonalen Durchschnittswerte liegen hier zwischen 83 % (2014) und 84 % (2015). Die Asana Gruppe mit Standort Leuggern sowie der private Rettungsdienst Intermedic liegen 2015 mit 75 % beziehungsweise 69 % unter dem Durchschnitt der anderen Anbieter. Dies ist in Bezug auf Leuggern vornehmlich mit der Grösse und ländlichen Beschaffenheit des Einzugsgebiets beziehungsweise bei Intermedic mit der Häufigkeit von Einsätzen in benachbarten Einzugsgebieten zu erklären. Abbildung 42: Anzahl Primäreinsätze D1 und D2 im Kanton Aargau 2014/2015 Jahr Rettungsdienst 2014 D1 % <15 Minuten 2015 D2 D1 % <=15 Minuten bis Ankunft bei bis Ankunft bei D1 D1 D2 Aarau 2142 84 % 1829 2626 86 % 1754 Baden 2993 84 % 1355 3450 84 % 1353 Brugg 862 83 % 798 956 85 % 810 GZF 1079 88 % 1044 1223 87 % 986 Intermedic 746 68 % 634 693 69 % 662 Leuggern 550 70 % 551 627 75 % 525 Menziken 462 85 % 392 525 83 % 467 Muri 427 83 % 344 517 81 % 392 Neeser 799 85 % 723 948 83 % 723 Zofingen 952 89 % 830 1088 88 % 753 GESAMT 11'012 Ø 83 % 8500 12'653 Ø 84 % 8425 Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2016) Bis 2013 wurde von der ELS 144 bei Bedarf nach einem Rettungshelikopter ausschliesslich die Schweizerische Rettungsflugwacht (REGA) aufgeboten. 2013 erfolgte die Tätigkeitsaufnahme der Alpine Air Ambulance AG (AAA) auf dem Flugplatz Birrfeld, womit erstmals Rettungshelikopter innerhalb des Kantons Aargau starten können. 51 Dringlichkeit 1 (D1) Sofortiger Einsatz mit Sondersignalen für einen Notfall mit vermuteter Beeinträchtigung der Vitalfunktionen. Dringlichkeit 2 (D2) Einsatz ohne Verzug mit Sondersignalen, nur soweit notwendig für flüssiges Vorwärtskommen im Verkehr für einen Notfall ohne vermutete Beeinträchtigung der Vitalfunktionen. Dringlichkeit 3 (D3) Einsatz ohne Sondersignale auf Vorbestellung oder wenn keine Dringlichkeit vorliegt. 47 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 Die Einsatzahlen der REGA sind im Kanton Aargau seit 2012 relativ konstant (Abbildung 43). Mit dem Markteintritt der AAA steigen die Luftrettungseinsätze im Jahr 2013 deutlich an. Die grundsätzliche Steigerung der Rettungseinsätze aus der Luft ist unter anderem mit der allgemein steigenden Anzahl multimorbider Patientinnen und Patienten zu erklären (vgl. Kapitel 1). Da diverse akut auftretende Krankheiten früher behandelt werden können, wird ein möglichst schneller Behandlungsbeginn immer relevanter. In Kombination mit der sehr raschen Verfügbarkeit eines Helikopters im Kanton veranlassen die bodengebundenen Einsatzteams vor Ort häufiger einen Helikoptereinsatz, als dies noch früher der Fall war. Zudem geniesst die Rettung aus der Luft einen qualitativ höheren Stellenwert als eine bodengebundene Rettung, da im Rettungshelikopter stets ein Notarzt im Einsatz ist und der Kanton Aargau nicht über ein flächendeckendes Notarztsystem verfügt. Abbildung 43: Entwicklung der Anzahl der Luftrettungseinsätze pro Jahr und Rettungsunternehmen 2010–2014 Einsatzart 2010 2011 2012 2013 2014 Primäreinsätze 53 85 66 31 20 Sekundäreinsätze 44 68 51 61 79 GESAMT REGA 97 153 117 92 99 Primäreinsätze / / / / 149 Sekundäreinsätze / / / / 28 GESAMT AAA / / / 146 177 97 153 117 238 276 REGA Alpine Air Ambulance 52 GESAMT KANTON Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2016) 3.2.4 Wichtigste Ergebnisse Der Kanton Aargau weist in der ambulanten Versorgung eine im interkantonalen Vergleich niedrigere Versorgungsdichte in der Grund- und Spezialversorgung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte auf. Innerhalb des Kantons unterscheidet sich die Dichte zudem regional: Die aargauische Versorgungslandschaft folgt hier einem nationalen Trend, nach welchem sich die ärztliche Versorgung zunehmend auf städtische Gebiete konzentriert und die Ärztedichte – insbesondere in der Grundversorgung – in ländlichen Gebieten tendenziell niedriger ist. Künftig wird der Bedarf an Gesundheitsleistungen noch weiter zunehmen (vgl. Kapitel 1). Vor dem Hintergrund der sich verändernden Ärztedemographie, wonach der Anteil über 60-Jähriger berufstätiger Ärztinnen und Ärzte in den kommenden Jahren stark zunehmen und zudem mit den sogenannten "Babyboomern" eine gesamte Generation aus dem Berufsleben ausscheiden wird, könnte es somit zu einer Verknappung der ärztlichen Ressourcen in ländlichen Gebieten kommen. Dies trifft besonders auf Hausärztinnen und Hausärzte zu, welchen im Gesundheitssystem aufgrund ihres breiten Betreuungsspektrums eine sehr zentrale Rolle einnehmen. Darüber hinaus werden sich aufgrund des deutlich wachsenden Anteils weiblicher Ärzte, welcher sich sowohl bei den Absolventen des Medizinstudiums als auch in der Ärztedemographie widerspiegelt, die Arbeitszeitmodelle wandeln müssen. Der Kanton Aargau hat als nicht-universitärer Kanton keinen direkten Einfluss auf die künftige Ausgestaltung des medizinischen Hochschulstudiums. Aus 52 2013 wurde bei der AAA noch nicht zwischen einem primären und sekundären Rettungseinsatz unterschieden. 48 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 diesem Grund ist eine Kompensation einer potentiellen Hausärzteknappheit nicht möglich. Um langfristig ein ausgewogenes Angebot im ambulanten Versorgungssektor zu gewährleisten, müssen neue, integrierte Versorgungsformen entwickelt und erprobt werden. Auch das aargauische Rettungswesen ist von den beschriebenen demographischen Verschiebungen und dem Druck auf den Personalmarkt betroffen. Die Folgen sind eine sich grundsätzlich wandelnde Bedarfssituation im Gesundheitswesen und damit ein Anstieg rettungsdienstlicher Einsätze. Eine entsprechende Rechtsgrundlage für das aargauische Rettungswesen dürfte damit immer dringlicher werden. 3.3 Spitalversorgung Dem Kanton kommt verfassungsgemäss die Aufgabe zu, die Finanzierung und Planung der medizinischen Angebote via Spitalliste im Kanton Aargau in den Bereichen Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation vorzunehmen. Die Aufnahme auf die Spitalliste setzt voraus, dass ein Spital der vom Kanton aufgestellten Planung für eine bedarfsgerechte Spitalversorgung entspricht. Die Planung für eine bedarfsgerechte Versorgung umfasst die Sicherstellung der stationären Behandlung im Spital für die gesamte Bevölkerung des Kantons Aargau und wird periodisch überprüft. Bei der Beurteilung und Auswahl des auf der Spitalliste zu sichernden Angebots muss der Kanton die Wirtschaftlichkeit und die Qualität der Leistungserbringung, den Zugang der Patientinnen und Patienten zur Behandlung innert nützlicher Frist sowie die Bereitschaft und Fähigkeit des Spitals/der Klinik zur Erfüllung des Leistungsauftrags berücksichtigen. Im vorliegenden Teilkapitel werden die wichtigsten Daten zur Spitalversorgung in den Bereichen Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation dargestellt. Alle drei Teilbereiche werden anhand ihrer Versorgungslandschaft und Versorgungsleistungen sowie des Personalbestands beschrieben. Im Rahmen der Versorgungslandschaft werden neben strukturellen Informationen zu den Leistungserbringern für den akutsomatischen und psychiatrischen Bereich auch die Erreichbarkeit für die jeweiligen medizinische Angebote ausgewiesen. Die Versorgungsleistungen werden in den drei Teilbereichen sowohl aus der Perspektive des Standorts Aargau als auch aus der Perspektive der aargauischen Patientinnen und Patienten betrachtet, wobei der akutsomatische Bereich aufgrund der 53 Datenverfügbarkeit eine ausführlichere Darstellung erlaubt. Im letzten Abschnitt des vorliegenden Kapitels wird zudem die Entwicklung der Ausbildungsleistungen der Spitäler im Rahmen der Einführung der Ausbildungsverpflichtung dargestellt. 53 Zum Zeitpunkt der Publikation des Strukturberichts ist das Jahr 2015 noch nicht vollständig abgerechnet worden. Die Versorgungsleistungen für das Jahr 2015 werden infolgedessen erst im nächsten Strukturbericht abgebildet. 49 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 3.3.1 Akutsomatik 3.3.1.1 Versorgungslandschaft Im Jahr 2014 stellen gemäss Spitalliste 2015 11 Akutspitäler und ein Geburtshaus die akutsomatische Versorgung im Kanton Aargau sicher. Zusätzlich zu den aargauischen Spitälern befinden sich weitere sieben ausserkantonale Akutspitäler in den Kantonen Basel-Stadt/Basel-Landschaft, Zürich und Luzern auf der Aargauer Spitalliste 2015. Die Anzahl der aargauischen Spitäler ist in den letzten 15 Jahren weitestgehend stabil geblieben. In Bezug auf die Erreichbarkeit medizinischer Einrichtungen bestehen keine Schwellenwerte, die als Zielgrössen eine objektive Bewertung ermöglichen würden. Das H+ Spital- und Klinikbarometer lässt jedoch Rückschlüsse auf die von der Schweizer Bevölkerung akzeptierte Distanz für bestimmte medizinische Leistungen zu. Für insgesamt 71 % der Befragten dürfte die medizinische Einrichtung bei einem Notfall nicht mehr als eine Viertelstunde entfernt sein. Dies sind 6 % weniger als noch im Vorjahr. 26 % würden eine halbe Stunde Entfernung akzeptieren. Für mehrmals wöchentlich wiederkehrende, ambulante Behandlungen wird von den Befragten eine geringere Entfernung als bei einmaligen Behandlungen erwartet. So ist beispielsweise bei einmaligen chirurgischen Eingriffen die Nähe zum Wohnort weniger wichtig: Bei einem spezialisierten (23 %) oder einem Routine-Eingriff (28 %) liegt die mittlere genannte Dauer jeweils bei maximal einer Stunde. Auch bei einer mehrwöchigen stationären Behandlung ist die Distanz bei der Mehrheit der Befragten nicht entscheidend: Für eine stationäre Rehabilitation sind 21 % der Befragten bereit, bis zu einer Stunde zu reisen. Etwa die Hälfte der Befragten würde für einen Aufenthalt in der stationären Psychiatrie mehr als zwei Stunden Fahrt auf sich nehmen. 50 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 Insgesamt zeichnet sich somit der Trend ab, dass die Bevölkerung zunehmend längere Anfahrtswege akzeptiert, solange der Zeitfaktor aus medizinischen Gründen unkritisch ist. Zudem werden Qualitätsaspekte in Bezug auf die Auswahl der Spitäler höher gewichtet. 91,6 % der aargauischen Bevölkerung erreichen das nächstgelegene Angebot der Notfallversorgung in bis zu 15 Minuten (Abbildung 44). Dieser Befund liegt fast exakt im Durchschnitt der nordwestschweizer Kantone (91,7 %). Im Radius einer Erreichbarkeit von bis zu 20 Minuten Fahrzeit liegen sogar 99,7 % der aargauischen Bevölkerung (Nordwestschweiz: 98,7 %), in einer Entfernung von 21–30 Minuten lediglich 0,2 % (1'119 Personen). Kein Notfallpatient im Kanton Aargau muss länger als 30 Minuten Weg zur nächstgelegenen Notfallversorgung auf sich nehmen. Gemäss den Kriterien 54 des IVR ist die Erreichbarkeit der Notfallversorgung im Kanton Aargau somit überdurchschnittlich gut. Abbildung 44: Erreichbarkeit Notfallversorgung nach Fahrzeiten im interkantonalen Vergleich 2012 55 Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2015): Schlussbericht Patientenströme Kanton Aargau 63,5 % der aargauischen Bevölkerung unter 18 Jahren erreichen das nächstgelegene Angebot der pädiatrischen Basisversorgung in bis zu 15 Minuten (Abbildung 45). Damit liegt der Kanton Aargau deutlich unter der Erreichbarkeit der Nordwestschweiz (77,4 %). Insgesamt 36,6 % der pädiatrischen Patientinnen und Patienten im Kanton Aargau sind über 15 Minuten zur nächstgelegenen Versorgungsmöglichkeit unterwegs. Dies betrifft insgesamt 40'701 Personen. Abbildung 45: Erreichbarkeit Kindermedizin (Basis) nach Fahrtzeiten im interkantonalen Vergleich 2012 56 Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2015): Schlussbericht Patientenströme Kanton Aargau 54 Der IVR gibt als Sollvorgabe für die Zeit vom Aufbieten der Ambulanz bis zum Eintreffen derselben am Ereignisort eine maximale Zeit von 15 Minuten vor, welche in 90 % der Fälle eingehalten werden sollte. Die Sollvorgabe des IVR ist somit eine weitere Orientierungshilfe zur Beurteilung der Erreichbarkeit hinsichtlich der Notfallversorgung, auch wenn diese Vorgabe als Kriterium für die Anerkennung von Rettungsdiensten formuliert ist und die vorliegend berechneten Erreichbarkeitszeiten auf den Wegzeiten mit dem privaten Personenverkehr basieren. 55 Für die Kategorien 0–15 Minuten, 16–20 Minuten, 21–30 Minuten und über 30 Minuten werden jeweils die Anzahl Personen sowie der Prozentsatz der Aargauer Bevölkerung ausgewiesen, welche im entsprechenden Zeitfenster das nächstgelegene Angebot erreichen. Zu berücksichtigen ist, dass sich die Erreichbarkeitszeiten auf die Fahrzeiten beziehen, welche mit Personenwagen bei guter Befahrbarkeit der Strassen gemäss den beschilderten Tempi sowie keiner Beeinträchtigungen durch Staus resultieren. Bei der Notfallversorgung berücksichtigt wurden dabei alle Spitäler mit einem Leistungsauftrag in der Leistungsgruppe Basispaket Chirurgie und Innere Medizin ihres Standortkantons. 56 Hierbei wird ausschliesslich die stationäre Kindermedizin betrachtet. Auf der Angebotsseite werden dabei alle Spitäler mit einem Leistungsauftrag Basis-Kinderchirurgie des Standortkantons und auf Nachfrageseite die Nordwestschweizer Wohnbevölkerung unter 18 Jahren berücksichtigt. 51 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 3.3.1.2 Versorgungsleistungen Die Versorgungsleistungen im akutstationären Bereich können sowohl aus der Perspektive des Spitalstandorts im Kanton Aargau als auch aus der Perspektive der aargauischen Patientinnen und Patienten betrachtet werden. Beide Perspektiven müssen aufgrund ihrer unterschiedlichen Grundmengen getrennt betrachtet werden. Bei den Versorgungsleistungen im Kanton Aargau handelt es sich um alle Leistungen, die gesamthaft sowohl von Patientinnen und Patienten mit Wohnsitz im Kanton Aargau, als auch von Patientinnen und Patienten mit ausserkantonalem Wohnsitz in Aargauer Spitälern in Anspruch genommen werden. Die Grundmenge beinhaltet somit alle Patientinnen und Patienten, die innerhalb der Kantonsgrenzen behandelt werden. Ein Teilaspekt dieser Perspektive ist zudem die Zuwanderung. Diese bezieht sich auf Patientinnen und Patienten mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Aargau, die sich in aargauischen Spitälern behandeln lassen und lässt Rückschlüsse auf die Attraktivität der aargauischen Versorgungsangebote auf ausserkantonale Patientinnen und Patienten zu. Ebenfalls relevant ist in diesem Zusammenhang die Qualitätssicherung in den aargauischen Spitälern, welche anhand der Patientenzufriedenheit dargestellt wird. Die Versorgungsleistungen für aargauische Patientinnen und Patienten wiederum beinhalten jene Leistungen, welche inner- oder ausserkantonal durch Patientinnen und Patienten mit Wohnsitz im Kanton Aargau genutzt und vom Kanton über den Kantonsanteil finanziert werden. Die Grundmenge beinhaltet somit alle Patientinnen und Patienten mit Wohnsitz im Kanton Aargau. Analog zur Zuwanderung in den Kanton ist aus dieser Perspektive der Aspekt der Abwanderung relevant. Die Abwanderung bezieht sich auf Patientinnen und Patienten mit Wohnsitz im Kanton Aargau, welche in einem ausserkantonalen Spital hospitalisiert werden. Im vorliegenden Kapitel werden für die beiden Teilbereiche verschiedene Datenquellen herangezo57 gen, die sich auf unterschiedliche Zeiträume beziehen. Die beiden Perspektiven sind somit klar zu trennen. Die entsprechende Aufteilung in Versorgungsleistungen im Kanton Aargau und Versorgungsleistungen für aargauische Patientinnen und Patienten wird auch für die Teilbereiche Psychiatrie und Rehabilitation angewandt. Versorgungsleistungen im Kanton Aargau Im Jahr 2013 erfolgen gesamthaft 86'078 Hospitalisationen in akutsomatischen Spitälern im Kanton Aargau, wovon 88,1 % (75'806) durch Patientinnen und Patienten mit Wohnsitz im Kanton Aargau und 11,9 % (10'272) durch Patientinnen und Patienten aus anderen Kantonen in Anspruch genommen werden (Abbildung 46). Der Anteil der Aargauer Patientinnen und Patienten bleibt im selben Zeitraum relativ konstant. 57 Die Auswertungen zu den aargauischen Patienten stammen mehrheitlich aus dem kantonalen Abrechnungssystem eAgle und umfassen die stationären KVG und IVG-Spitalaufenthalte von Aargauer Patienten aus den Jahren 2013–2015 in inner- und ausserkantonalen Spitälern der Bereiche Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation. Dies entspricht den stationären Leistungen, welche vom Kanton über den Kantonsanteil getragen werden. Der KVG-Kantonsanteil beträgt im Jahr 2013 48,6 % und im Jahr 2014 49 %. Der IVG-Kantonsanteil beträgt 20 % für die Jahre 2013–2015. Die Auswertungen wurden Mitte März 2016 durchgeführt, daher ist das Abrechnungsjahr 2015 noch nicht vollständig an den Kanton abgerechnet worden und kann noch nicht abgebildet werden. Für die detaillierte Analyse der Abwanderung wird zusätzlich der Schlussbericht des Projekts „Monitoring der regionalen und überregionalen Patientenströme“ herbeigezogen. Die Ergebnisse beziehen sich jeweils auf die Jahre 2011–2013. Bezüglich der Versorgungsleistungen im Kanton Aargau wird ebenfalls der entsprechende Schlussbericht zu den Patientenströmen als Quelle benutzt. 52 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 Abbildung 46: Anzahl Fälle in akutsomatischen Listenspitälern im Kanton Aargau 2011–2013 58 Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2015): Schlussbericht Patientenströme Kanton Aargau Der Anteil ausserkantonaler Patientinnen und Patienten, die sich in einem aargauischen Akutspital behandeln lassen, ist über die Jahre hinweg weitgehend stabil (Abbildung 47). Die grösste Gruppe zugewanderter Patientinnen und Patienten stammt mit 4,6 % aus dem Kanton Solothurn. Darauf folgen Patientinnen und Patienten aus dem Kanton Luzern (2,1 %), dem Ausland (1,4 %) und dem Kanton Zürich (1,3 %). Patientinnen und Patienten aus den übrigen Kantonen sind von untergeordneter Bedeutung. Die Verteilung zwischen den Herkunftskantonen bleibt in den Jahren zwischen 2011 und 2013 relativ stabil, die grösste Zunahme ist mit +351 Patientinnen und Patienten (+0,4 Prozentpunkte) aus dem Ausland feststellbar. Abbildung 47: Hospitalisationen ausserkantonaler Patientinnen und Patienten im Kanton Aargau 2011– 2013 59 2011 2012 ∆ 2011/2013 2013 Fälle % Fälle % Fälle % Fälle pp AG 73'826 88,5 74'737 88,2 75'806 88,1 1'980 -0,4 Zuwanderung 9'581 11,5 9'982 11,8 10'272 11,9 691 0,4 BL 414 0,5 438 0,5 502 0,6 88 0,1 BS 160 0,2 155 0,2 173 0,2 13 0 SO 3'791 4,5 3'920 4,6 3'943 4,6 152 0 BE 739 0,9 714 0,8 709 0,8 -30 -0,1 LU 1'882 2,3 1'940 2,3 1'837 2,1 -45 -0,1 ZH 979 1,2 990 1,2 1'119 1,3 140 0,1 ZG 134 0,2 165 0,2 153 0,2 19 0 Übrige Kantone / unbekannt 593 0,5 594 0,3 596 0,3 3 0 Ausland 889 1,1 1'066 1,3 1'240 1,4 351 0,4 Wohnkanton des Patienten Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2015): Schlussbericht Patientenströme Kanton Aargau 58 Die Fallzahl bezieht sich dabei auf die Gesamtzahl der akutsomatischen Hospitalisationen mit Austrittsdatum im betreffenden Auswertungsjahr. 59 Abgebildet sind alle Hospitalisationen der Patientinnen und Patienten mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons in Spitälern mit Standort im Kanton Aargau. Ausgewiesen wird jeweils die Anzahl Fälle nach Wohnkanton der Patientin und des Patienten und Jahr. Die Veränderung zwischen den Jahren 2011 und 2013 wird anhand der absoluten Fallzahl sowie der Veränderung in Prozentpunkten dargestellt. 53 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 Anhand der Spitalplanungs-Leistungsgruppen (SPLG) werden die Fallzahlen der akutsomatischen Spitäler nach Leistungen gruppiert (Abbildung 48). Somit können die unterschiedlichen Leistungsspektren der Spitäler dargelegt werden. Rund die Hälfte (52,2 %) der im Kanton Aargau erbrachten akutsomatischen Spitalleistungen wird an den beiden Kantonsspitälern Aarau und Baden erbracht. Nach dem Basispaket ist in den meisten akutsomatischen Spitälern die Leistungsgruppe "Bewegungsapparat" der grösste Leistungsbereich (Ausnahme: Klinik Barmelweid und Geburtshus Storchenäscht). Bei Behandlungsfällen ausserhalb von Leistungsaufträgen handelt es sich in den meisten Fällen um Notfälle oder um Fälle, bei denen der Zuteilungsalgorithmus aufgrund einer Nebendiagnose den Fall in eine spezialisierte Gruppe zugewiesen hat, obwohl die eigentliche Behandlung auf Grundversorgungsniveau stattgefunden hat. Das Departement Gesundheit und Soziales überprüft diese Fälle nachträglich im Rahmen des Leistungscontrollings und sucht gegebenenfalls das Gespräch mit den betroffenen Spitälern. 54 von 124 60 KSB 10 310 1 86 1 22 85 33 29 9 21 1 161 48 0 0 643 23 356 492 423 10 2 5242 47.2% 19 408 35 43 6 11 201 207 53 293 985 23 555 81 19 0 2044 63 514 863 757 260 2 9921 25.0% Ja 2 3 2406 75.4% 4 0 0 253 23 9 88 31 10 2 7 1 59 61 0 0 4 6 0 29 0 1814 GZF Laufenburg Ja Ja 18 9 7762 49.3% 245 745 629 1295 39 18 159 172 37 9 8 11 292 68 0 0 14 90 1 76 0 3827 Ja 6 4 5233 60.4% 26 8 0 1258 31 27 158 29 29 4 23 10 54 58 0 0 24 246 3 73 0 3162 Ja 4 1 3797 35.0% 74 652 635 659 17 3 14 16 4 4 0 0 168 26 0 0 9 158 0 24 0 1329 Kreisspital Muri Spital Zofingen Asana Leuggern Ja 1 0 3443 57.9% 48 225 194 616 40 5 40 10 15 8 5 0 135 36 0 0 15 14 0 41 0 1995 0 0 2634 10.2% 183 721 669 721 11 0 0 1 1 0 0 0 49 0 0 0 0 10 0 0 0 268 0 0 500 11.4% 0 0 0 0 0 1 0 1 0 0 0 0 0 426 0 0 0 3 0 12 0 57 0 0 313 6.1% 0 162 132 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 19 Asana Menziken Villa im Park Barmelweid Storchennäscht Leistungsbereichen 2014 = Leistungsauftrag in mindestens einer Gruppe des Leistungsbereichs 2476 2479 Ja Hirslanden GZF Rheinfelden Notfallstation vorhanden Ja Ja Ja Intensivstation vorhanden Ja Ja Ja Basispaket 9912 7950 Nervensystem und Sinnesorgane Dermatologie 160 50 Hals-Nasen-Ohren 1453 263 Neurochirurgie 327 6 Neurologie 1163 554 Ophthalmologie 248 0 Innere Organe Endokrinologie 99 51 Gastroenterelogie 609 725 Viszeralchirurgie 444 275 Hämatologie 401 182 Gefässe 731 613 Herz 1621 255 Nephrologie 92 128 Urologie 1337 1000 Pneumologie 751 225 Thoraxchirurgie 110 6 Transplantationen 0 0 Bewegungsapparat Bewegungsapparat chirurgisch 2097 1284 Rheumatologie 110 60 Gynäkologie & Geburtshilfe Gynäkologie 753 949 Geburtshilfe 1885 1971 Neugeborene 1667 1756 Übrige (Radio-)Onkologie 376 202 Schwere Verletzungen 80 21 Total 26426 18526 Anteil Basispaket 37.5% 42.9% Anteil Kantonsspitäler an Gesamtleistungen: 30.7% 21.5% KSA Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 Abbildung 48: Anzahl Patientinnen und Patienten nach akutsomatischem Spital und Spitalplanungs60 Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2016) Notfallstation vorhanden: Leistungsauftrag Basispaket. Intensivstation vorhanden: Grundlage SGI-Zertifizierung. 55 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 In Bezug auf spezialisierte Angebote besitzen im Kanton Aargau zudem gemäss Spitalliste 2015 insgesamt sieben Aargauer Akutspitäler und zwei ausserkantonale Akutspitäler einen Leistungsauftrag als Kompetenzzentrum Palliative Care. Im Sinne einer wirtschaftlichen Behandlung sollen zudem alle Behandlungen, die ambulant möglich sind (sogenannte substituierbare DRG), auch tatsächlich ambulant erbracht werden. Dazu gehören beispielsweise arthroskopische Meniskusentfernungen und Dekompressionen bei Karpaltunnelsyndrom. Im Jahr 2014 zeigt sich, dass die Mehrheit der entsprechenden Eingriffe ambulant vorgenommen wird (60,9 %; Abbildung 49). Auffällig ist, dass die überwiegende Mehrheit der ambulant vorgenommenen Eingriffe nicht in Spitälern, sondern bei übrigen ambulanten Leistungserbringern erfolgt. Abbildung 49: Prozentuale Verteilung ausgewählter Eingriffe stationär/ambulant 2014 bei Aargauer Leistungserbringern Quelle: SASIS AG (2016) Bei den stationären Eingriffen beträgt die durchschnittliche Aufenthaltsdauer im Jahr 2014 lediglich 61 2,3 Tage bei einem durchschnittlichen Case-Mix-Index (CMI) von 0,612 (Abbildung 50). Abbildung 50: Verweildauer und CMI ausgewählter Eingriffe stationär/ambulant 2014 bei Aargauer Leistungserbringern stationär Stationäre Eingriffe / Behandlungen Fallzahl Ø Verweil- ambulant CMI dauer Leistenbruch (Inguinalhernie) Anzahl Anzahl Fälle Fälle (Spitäler) (übrige LE) Total Fälle 1'389 2,3 0,632 48 89 137 Krampfadern (Varizen) 984 1,9 0,618 167 255 422 Operative Rachenmandel-Entfernung (Adenotonsillektomie) 721 3,3 0,577 73 25 98 Exzision von Hämmorhoiden 181 2,7 0,476 189 193 382 Grauer Star (Katarakt) 33 2 0,597 1'261 3'907 5'168 61 Der Schweregrad, auch Case-Mix-Index (CMI), berechnet sich als Mittelwert der Kostengewichte aller betreffenden Patientinnen und Patienten. 56 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 stationär Stationäre Eingriffe / Behandlungen Fallzahl Ø Verweil- ambulant CMI dauer Schiefstand des Grosszehs (Hallux valgus) Anzahl Anzahl Fälle Fälle (Spitäler) (übrige LE) Total Fälle 377 3,4 0,699 8 17 25 Arthroskopische Meniskusentfernung 1'212 1,8 0,63 261 453 714 Dekompression bei Karpaltunnelsyndrom 26 3,3 0,592 494 1'033 1'527 Steissbeinfistel (Sakraldermoid) 254 1,8 0,403 35 34 69 Plastische Operation des Nasenseptums / Rhinoplastik 415 2,2 0,671 0 64 64 Zervixkonisation 47 1,5 0,434 138 26 164 5'639 2,3 0,612 2'674 6'096 8'770 Total Quelle: SASIS AG (2016) Qualitätssicherung in der Akutsomatik Die Qualitätssicherung ist neben der Wirtschaftlichkeit eines der wichtigsten Kriterien für die Aufnahme und den Verbleib von Spitälern und Kliniken auf der Spitalliste. In verschiedenen Erlassen wie beispielsweise dem KVG, dem Spitalgesetz (SpiG) und der Verordnung über die Spitalliste (SpiliV) finden sich ergänzende Regelungen über die Qualität und umfassende Angaben über die Qualitätssicherung. Der Kanton Aargau sorgt für die Sicherstellung der Qualität und die zielgruppengerechte und transparente Kommunikation der Messresultate. Zur Sicherstellung einer hohen Qualität fliessen die Ergebnisse der Qualitätserhebungen in den Prozess der Leistungsvergabe ein. Mit dem Beitritt zum nationalen Qualitätsvertrag am 1. Juli 2011 unterstützt der Kanton Aargau die Umsetzung des nationalen Messplans respektive nationaler Qualitätsmessungen und die Transparenz von Qualitätsdaten. Der nationale Verein für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken (ANQ) positioniert sich als führende Organisation für nationale Qualitätsmessungen im stationären Bereich der Spitäler und Kliniken, koordiniert seine Aktivitäten mit denjenigen des Bundes und ist Kooperationspartner desselben im Hinblick auf die Umsetzung der Qualitätsstrategie. Mit der Spitalliste sind alle Listenspitäler verpflichtet, den nationalen Messplan des ANQ umzusetzen. 62 Die Auswertung des ANQ-Fragebogen zu relevanten Themen der Patientenzufriedenheit zeigt, dass die (nicht risikobereinigten) Zufriedenheitswerte von fünf Spitälern im Jahr 2014 unter dem durchschnittlichen Wert und fünf Spitäler über oder gleich dem Wert liegen. Beide Kantonsspitäler befinden sich zudem in den Jahren 2013 und 2014 unter dem Mittelwert des Gesamtkollektivs (Abbildung 51). Die Ergebnisse der Hirslanden Klinik Aarau liegen in den Vergleichsjahren 2013 und 2014 jeweils über dem nationalen Gesamtkollektiv. Gesamthaft betrachtet sind für die Jahre 2013 62 Die Fragen des ANQ-Fragebogen verfügen über eine Antwortskalierung 0–10. Bei den ersten zwei Fragen wird die allgemeine Zufriedenheit mit der Behandlung erfasst. Anhand zwei weiterer Fragen beurteilen die Patientinnen und Patienten die verständliche Informationsgabe der Ärzteschaft sowie der Pflegefachpersonen. Schliesslich beurteilen sie, ob sie sich im Spital respekt- und würdevoll behandelt fühlten. Eingeschlossen in die nationale Patientenbefragung des ANQ wurden alle erwachsenen akutstationären Patientinnen und Patienten mit Austritt im Monat September. Ausgeschlossen wurden verstorbene Patientinnen und Patienten und diejenigen ohne festen Wohnsitz in der Schweiz. Mehrfachhospitalisierte Patientinnen und Patienten wurden nur einmal befragt. Nationaler Kurzfragebogen (5 Fragen): 1. Würden Sie für dieselbe Behandlung wieder in dieses Spital kommen? 2. Wie beurteilen Sie die Qualität der Behandlung, die Sie erhalten haben? 3. Wenn Sie Fragen an einen Arzt oder eine Ärztin stellten, bekamen Sie verständliche Antworten? 4. Wenn Sie Fragen an das Pflegepersonal stellten, bekamen Sie verständliche Antworten? 5. Wurden Sie während Ihres Spitalaufenthaltes mit Respekt und Würde behandelt? 57 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 und 2014 keine grösseren Unterschiede feststellbar. Beim Gesundheitszentrum Fricktal und dem Spital Laufenburg zeigt sich eine Steigerung der Zufriedenheitswerte zwischen 2013 und 2014. Abbildung 51: Patientenzufriedenheit in den Aargauer Spitälern 2013/2014 Spital Gesamt Ø Potentielle Qualität Wiederkehr Verständlichkeit (Arzt) 63 Verständ- Respekt / lichkeit Würde (Pflege) 2014 2013 2014 2013 2014 2013 2014 2013 2014 2013 2014 2013 Hirslanden 9,29 9,37 9,36 9,48 9,19 9,28 9,31 9,42 9,06 9,17 9,54 9,50 Villa im Park 9,26 9,30 9,32 9,28 9,14 9,21 9,34 9,37 9,07 9,12 9,41 9,50 Asana Leuggern 9,25 9,57 9,34 9,67 9,14 9,48 9,13 9,34 9,16 9,60 9,48 9,77 Spital Muri 9,20 9,21 9,29 9,17 9,05 9,05 9,10 9,07 9,09 9,24 9,49 9,54 Spital Zofingen 9,10 8,97 9,17 8,93 9,12 8,93 8,86 8,72 9,06 8,86 9,29 9,39 Ø 9,10 9,12 9,12 9,15 9,00 9,01 9,05 9,06 8,96 8,97 9,39 9,39 GZF Rheinfelden 9,00 9,05 8,87 8,99 8,90 8,84 8,92 9,02 8,96 8,93 9,34 9,46 GZF Laufenburg 8,96 8,96 9,04 8,74 8,92 8,98 9,09 8,72 8,54 8,92 9,23 9,43 Asana Menziken 8,96 9,02 8,96 8,72 8,83 8,84 8,93 9,14 8,77 9,06 9,29 9,34 KSB 8,90 9,02 8,91 9,01 8,71 8,77 8,85 9,02 8,81 8,96 9,21 9,36 KSA 8,87 8,77 8,95 8,81 8,76 8,63 8,75 8,72 8,73 8,66 9,16 9,03 Quelle: ANQ (2015): Nationaler Vergleichsbericht Messung 2013/2014, Version 1.0, September 2014/Mai 2015 Für die Sicherung der Qualität sorgen darüber hinaus ebenfalls die Mindestfallzahlen. So sind in diversen Leistungsgruppen auf der Aargauer Spitalliste Mindestfallzahlen für bestimmte medizinische Eingriffe vorgeschrieben. Versorgungsleistungen für die aargauischen Patientinnen und Patienten Mit 82,1 % findet 2014 die überwiegende Mehrheit der Hospitalisationen von aargauischen Patientinnen und Patienten in Listenspitälern im Kanton Aargau statt (Abbildung 52). Abbildung 52: Entwicklung der Marktanteile nach Standort der Spitäler 2013–2014 Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2016) Während im Jahr 2013 noch 85‘798 Hospitalisationen von Patientinnen und Patienten mit Wohnsitz im Kanton Aargau verzeichnet wurden, sind es im Jahr 2014 bereits 86'898 (Abbildung 53). Die Hospitalisationsrate steigt proportional zur Bevölkerungsanzahl: Zwischen 2013 und 2014 bleibt die An- 63 Sortierung nach Gesamt Ø 2014. 58 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 zahl Hospitalisationen pro 1'000 Einwohner auf demselben Niveau (2013: 134,9 / 2014: 134,8). Während der CMI kurz nach Einführung der neuen Spitalfinanzierung im Jahr 2012 stärker angestiegen ist, nimmt er zwischen 2013 und 2014 nur leicht zu. Die starke Zunahme zum Anfang der Einführung der neuen Spitalfinanzierung lässt sich mit einer verbesserten Erfassung der durchgeführten Leistungen in den Spitälern erklären, da hier eine exakte Leistungserfassung erstmals vergütungsrelevant wurde. Weiterhin ist zu bemerken, dass ausserhalb des Kantons Aargau behandelte Patientinnen und Patienten im Jahr 2013 einen durchschnittlichen Schweregrad (CMI) von 1,3 aufweisen, wohingegen sich für die in Aargauer Spitälern behandelten Patientinnen und Patienten ein durchschnittlicher CMI von 0,97 ergibt. Wird der CMI pro Leistungsbereich betrachtet, so ist derselbe Umstand für die Mehrheit der Leistungsbereiche festzustellen. Dies lässt den zusätzlichen Rückschluss zu, dass es sich bei den Aargauer Patientinnen und Patienten, die sich in ausserkantonalen Spitälern behandeln lassen, eher um schwerere beziehungsweise komplexere Fälle handelt. Zwischen 2013 und 2014 nimmt die Mittlere Aufenthaltsdauer (MAD) der aargauischen Patienten in innerkantonalen Listenspitälern ganz leicht ab, in der Summe aller Spitalgruppen jedoch zu. Diese Entwicklung ist mit dem Umstand zu erklären, dass die MAD bei ausserkantonalen Spitälern deutlich höher ist und zwischen 2013 und 2014 nochmals steigt. Abbildung 53: Hospitalisierungen, Case-Mix-Indizes und Mittlere Aufenthaltsdauer der aargauischen Patienten nach Spitalgruppen 2013–2014 2013 Hospitalisationen CMI MAD in Tagen Innerkantonale Listenspitäler 71'161 0,965 5,48 Ausserkantonale Listenspitäler 4'931 1,887 7,06 Übrige ausserkantonale Spitäler 9'706 1,020 4,74 Total 85'798 1,025 5,49 2014 Hospitalisationen CMI MAD in Tagen Innerkantonale Listenspitäler 71'349 0,973 5,44 Ausserkantonale Listenspitäler 5'262 1,878 7,19 Übrige ausserkantonale Spitäler 10'287 1,067 6,54 Total 86'898 1,039 5,67 Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2016) Mit steigendem Alter nimmt sowohl die Wahrscheinlichkeit einer Hospitalisation als auch deren durchschnittliche Aufenthaltsdauer zu (Abbildung 54). Dieser Befund ist mit der Zunahme an chronischen Erkrankungen und dem höheren Grad der Multimorbidität im Alter zu erklären. Durch die höhere Hospitalisationsrate und die höhere MAD der älteren Generationen nimmt auch die Anzahl der Aufenthaltstage entsprechend zu. Die Altersgruppe der 60–79-Jährigen macht im Jahr 2014 18,2 % der Aargauer Bevölkerung aus. Gleichzeitig sind jedoch 30,8 % der Hospitalisationen und sogar 35,8 % der Aufenthaltstage dieser Altersgruppe zuzuschreiben, womit die 60–79-Jährigen die Gruppe mit der höchsten Inanspruchnahme stationärer Leistungen darstellen. Mit Ausnahme der allgemeinen Reduktion der MAD sind keine wesentlichen Veränderungen über die Zeit hinweg erkennbar. 59 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 Abbildung 54: Patienten und Aufenthaltstage nach Altersgruppen 2013–2014 Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2016) In Bezug auf die Spitalwahl der aargauischen Patientinnen und Patienten bei Aargauer Spitälern lässt sich feststellen, dass gesamthaft 25,9 % der Fälle im KSA und weitere 19,5 % im KSB behandelt werden (Abbildung 55). 11,8 % der Behandlungen haben in ausserkantonalen Nichtlistenspitälern stattgefunden. Die stärkste Patientenwanderung der Aargauerinnen und Aargauer ausserhalb des eigenen Standortbezirks findet innerhalb des Kantons ins KSA statt. Abbildung 55: Innerkantonale Spitalwahl der Aargauerinnen und Aargauer Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2016) Wird der Standortkanton der von Aargauer Patientinnen und Patienten besuchten ausserkantonalen Spitälern aufgeschlüsselt, sind zwischen 2011 und 2013 die folgenden Abwanderungsströme erkennbar (Abbildung 56): Der grösste Anteil ausserkantonaler Leistungen ist auf Hospitalisationen im Kanton Zürich auszumachen. Im Jahr 2013 erfolgten 7‘045 Hospitalisationen der Aargauer Bevölkerung in Zürcher Spitälern, was 7,6 % aller Hospitalisationen von Aargauer Patientinnen und Patienten entspricht. Es folgen darauf die Hospitalisationen in den Kantonen Basel-Stadt (3,9 %), BaselLandschaft (1,5 %) sowie Bern, Solothurn und Luzern (je 1 %). Die grösste Zunahme im Zeitraum zwischen 2011 und 2013 ist für die Abwanderung in den Kanton Zürich (+1‘043 Fälle) und den Kanton Basel-Stadt (+834) feststellbar. 60 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 Abbildung 56: Ausserkantonale Hospitalisation aargauischer Patienten nach Standortkanton der Hospitalisation 2011–2013 2011 Standortkanton des Spitals 2012 ∆ 2011/2013 2013 Fälle % Fälle % Fälle % Fälle pp AG 73'826 84,4 74'737 82,9 75'806 82 1'980 -2,4 Abwanderung 13'676 15,6 15'425 17,1 16'623 18 2'947 2,4 BL 1'120 1,3 1'356 1,5 1'399 1,5 279 0,2 BS 2'814 3,2 3'161 3,5 3'648 3,9 834 0,7 SO 602 0,7 879 1 964 1 362 0,4 BE 880 1 883 1 931 1 51 0 LU 718 0,8 786 0,9 923 1 205 0,2 ZH 6'002 6,9 6'781 7,5 7'045 7,6 1'043 0,8 ZG 448 0,5 503 0,6 589 0,6 141 0,1 1'092 1 1'076 0,9 1'124 0,9 32 0 Übrige Kantone / unbekannt Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2015): Schlussbericht Patientenströme Kanton Aargau Im direkten Verhältnis der interkantonalen Zu- und Abwanderung lässt sich feststellen, dass der Kanton Aargau in der akutsomatischen Versorgung einen Exportkanton darstellt, was bedeutet, dass sich in der Summe mehr aargauische Patientinnen und Patienten ausserkantonal behandeln lassen, als ausserkantonale Patientinnen und Patienten ein Spital im Kanton Aargau auswählen. Im Jahr 2013 lassen sich 10'272 ausserkantonale Patientinnen und Patienten in einem aargauischen Spital behandeln, wohingegen 16'623 aargauische Patientinnen und Patienten ein ausserkantonales Spital aufsuchen. Der Patientensaldo als Differenz zwischen Ab- und Zuwanderung liegt folglich im Jahr 2013 bei -6'351 Patientinnen und Patienten. Die Analyse der Patientenströme zeigt zudem, dass ausserkantonale Hospitalisationen (AKH) von Aargauer Patientinnen und Patienten in den Kantonen Fribourg, Glarus, Graubünden, Jura, Neuenburg, Nidwalden, Obwalden, Tessin, Uri und Wallis mehrheitlich auf Notfalleintritte zurückzuführen sind. Bei den Hospitalisationen von Aargauern in den mehrheitlich geographisch nahe liegenden Kantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Solothurn, Zug und Zürich handelt es sich überdurchschnittlich oft um geplante Eintritte. Es sind dies auch mehrheitlich jene Standortkantone, in denen sich der Grossteil der Behandlungen auf spezialisierte Eingriffe bezieht und einen geringen Anteil des Basispakets aufweist. 3.3.1.3 Personal Die Anzahl der Vollzeitäquivalente (VZÄ) pro Spital steigt im Zeitraum zwischen 2012 und 2014 kontinuierlich an (Abbildung 57). Im Jahr 2014 sind 6'646,12 VZÄ in den aargauischen Spitälern tätig. 61 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 Abbildung 57: Entwicklung der Vollzeitäquivalente Akutsomatik nach Spital 2012-2014 (ohne Auszubildende) 2012 gesamt 2013 Ärztinnen gesamt /Ärzte 2014 Ärztinnen gesamt /Ärzte Ärztinnen /Ärzte KSA 2623,97 485,3 2739,9 521 2865,34 541,6 KSB 1340,41 233,4 1395,57 244,8 1473,29 259,1 Hirslanden Klinik 458,04 10,2 469,86 11,8 490,39 10,9 Spital Zofingen 312,29 37,1 411,46 41 440,86 40,1 GZF 409,25 51,4 422,76 60,8 457,55 65,1 Spital Muri 373,26 53,3 403 56,6 437,2 65,8 Asana Menziken 161,08 13,7 171,13 13,3 183,61 15,1 Klinik Barmelweid 191,89 28,2 193,25 28,1 182,5 28,7 Asana Leuggern 120 7,9 132,67 10,2 115,38 7 5677,9 920,5 6339,6 987,6 6646,12 1033,4 Gesamt Quelle: Angaben der Spitäler (Stand: April 2016) / Bundesamt für Statistik (2015): Krankenhausstatistik 3.3.2 Psychiatrie 62 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 3.3.2.1 Versorgungslandschaft Der Kanton Aargau verfügt gemäss Spitalliste 2015 über sechs psychiatrische Kliniken an acht Standorten. Obwohl vorher bereits ansässig im Kanton Aargau, wurden im Jahr 2010 die Klinik im Hasel und die Klinik für Suchttherapie zu den psychiatrischen Kliniken gezählt und fungieren seither in dieser Kategorie. Auf der Spitalliste Psychiatrie des Kantons Aargau befinden sich zudem drei weitere psychiatrische Kliniken in den Kantonen Basel-Stadt und Luzern. Die Schweizerische Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) formuliert in ihrem Leitfaden für die Psychiatrieplanung folgende Vorgabe betreffend die Erreichbarkeit psychiatrischer Dienste: „Mittelfristig sollten psychiatrische Dienste in einem Sektor/einer Region für 90 % dieser Bevölkerung innerhalb von 30 Minuten mit öffentlichen Transportmitteln zu erreichen sein. Es liegen ausreichend viele Hinweise vor, dass bei schwerer Erkrankten der Anteil der Therapieabbrecher proportional zur 64 Distanz zu den Leistungserbringern zunimmt.“ 33,4 % der aargauischen Bevölkerung erreichen das nächstgelegene Angebot der psychiatrischen Notfallversorgung in bis zu 15 Minuten, weitere 24,5 % liegen innerhalb eines Radius von 20 Minuten Fahrzeit (Abbildung 58). In 30 Minuten erreichen insgesamt 90,9 % der Aargauer Bevölkerung das nächstgelegene Angebot der psychiatrischen Notfallversorgung. Für 9,1 % liegt das nächstgelegene Angebot in einer Entfernung von über 30 Minuten. Die Erreichbarkeit des psychiatrischen Angebots im Kanton Aargau liegt somit unter dem nordwestschweizer Durchschnitt mit einer Erreichbarkeit von 49,8 % unter 15 Minuten und 94 % unter 30 Minuten. Mit Bezug auf den Leitfaden zur Psychiatrieplanung der GDK, der eine Erreichbarkeit psychiatrischer Dienste in bis zu 30 Minuten mit dem öffentlichen Verkehr als Zielvorgabe formuliert, kann die psychiatrische Notfallversorgung im Kanton Aargau dennoch als gut beurteilt werden. Abbildung 58: Erreichbarkeit Psychiatrische Kliniken 24h im interkantonalen Vergleich 2012 65 Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2015): Schlussbericht Patientenströme Kanton Aargau 64 Innerhalb des Leitfadens wird nicht weiter spezifiziert, welche konkreten Angebote die Dienste umfassen sollen, für welche die Zielvorgabe einer Erreichbarkeit von 30 Minuten formuliert ist. Für die Erreichbarkeitsanalyse im Rahmen des Monitorings wurden sämtliche stationären Einrichtungen mit einer 24-Stunden-Aufnahme beziehungsweise alle Einrichtungen mit einem Leistungsauftrag in der Leistungsgruppe Grundversorgung mit Akutbehandlung eingeschlossen. Ein Leistungsauftrag Grundversorgung mit Akutbehandlung erfordert eine Notfallstation, die rund um die Uhr ärztlich besetzt ist. Der Fokus der Erreichbarkeitsanalyse liegt somit auf der psychiatrischen Notfallversorgung und weicht von der durch die GDK formulierten Zielvorgabe (psychiatrische Dienste) ab. Ambulante Angebote und Tageskliniken werden nicht berücksichtigt. Ausserdem werden nicht die Wegzeiten mit dem öffentlichen Verkehr berechnet, sondern, in Analogie zu den Auswertungen Akutsomatik, die Fahrzeiten mit dem Privatverkehr. Nichtsdestotrotz soll die Vorgabe der GDK als Leitlinie für die Erreichbarkeitsanalyse dienen. 65 Es werden jeweils für die Kategorien 0–15 Minuten, 16–20 Minuten, 21–30 Minuten und über 30 Minuten die Anzahl Personen sowie der Prozentsatz der Nordwestschweizer Bevölkerung ausgewiesen, die im entsprechenden Zeitfenster das nächstgelegene Angebot der psychiatrischen Notfallversorgung erreicht. Die Erreichbarkeitszeiten beziehen sich auf die Fahrzeiten mit Personenwagen bei guter Befahrbarkeit der Strassen gemäss den beschilderten Tempi sowie keiner Beeinträchtigungen durch Staus. 63 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 3.3.2.2 Versorgungsleistungen Analog zum akutsomatischen Bereich werden die Versorgungsleistungen sowohl aus der Perspektive des Spitalstandorts im Kanton Aargau, als auch aus der Perspektive der aargauischen Patientinnen und Patienten dargestellt. Versorgungsleistungen im Kanton Aargau Im Jahr 2013 erfolgen gesamthaft 4'596 Hospitalisationen in Aargauer Psychiatrien (Abbildung 59), wovon 80 % (3'675) durch Patientinnen und Patienten mit Wohnsitz im Kanton Aargau und 20 % (921) durch Patientinnen und Patienten aus anderen Kantonen in Anspruch genommen werden. Sowohl hinsichtlich der Gesamtzahl behandelter Fälle als auch in Bezug auf die Gesamtzahl der Pflegetage ist ein kontinuierlicher Anstieg zu verzeichnen. Abbildung 59: Anzahl Fälle und Pflegetage in Aargauer psychiatrischen Kliniken 2011–2013 66 Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2015): Schlussbericht Patientenströme Kanton Aargau Abgesehen von der Sammelkategorie übrige Schweiz sind neben dem Kanton Zürich (3,9 % der Hospitalisationen in Aargauer Spitälern im Jahr 2013) die anderen Nordwestschweizer Kantone die bedeutendsten Zuwanderungskantone (Abbildung 60). 4,1 % der Patientinnen und Patienten im Jahr 2013 stammen aus dem Kanton Basel-Landschaft, 3,2 % aus dem Kanton Solothurn und 2,4 % aus dem Kanton Basel-Stadt. Abbildung 60: Hospitalisationen ausserkantonaler Patientinnen und Patienten im Kanton Aargau 2011– 2013 2011 2012 ∆ 2011/2013 2013 Wohnkanton des Patienten Fälle % Fälle % Fälle % Fälle pp AG 3'106 82,4 3'459 82 3'675 80 569 -2,4 Zuwanderung 664 17,6 759 18 921 20 257 2,4 BL 128 3,4 143 3,4 190 4,1 62 0,7 BS 83 2,2 87 2,1 110 2,4 27 0,2 SO 83 2,2 100 2,4 145 3,2 63 1 BE 29 0,8 32 0,8 48 1 19 0,3 LU 47 1,2 72 1,7 66 1,4 19 0,2 66 Als Fall gezählt wird eine Hospitalisation mit Austrittsdatum im betreffenden Auswertungsjahr. Die Pflegetage dagegen beziehen sich auf die Gesamtzahl der Pflegetage im jeweiligen Datenjahr, unabhängig vom Eintritts- beziehungsweise Austrittsdatum der Patientinnen und Patienten. 64 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 2011 Wohnkanton des Patienten 2012 ∆ 2011/2013 2013 Fälle % Fälle % Fälle % Fälle pp ZH 145 3,8 163 3,9 180 3,9 35 0,1 ZG 11 0,3 13 0,3 19 0,4 8 0,1 Übrige Kantone / unbekannt 120 3,2 134 3,2 142 3,1 22 -0,1 Ausland 18 0,5 15 0,4 20 0,4 2 0 Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2015): Schlussbericht Patientenströme Kanton Aargau Qualitätssicherung in der Psychiatrie Seit 2012 sind die psychiatrischen Kliniken verpflichtet, die vom ANQ vorgeschriebenen nationalen Messungen der Psychiatrie umzusetzen. In diesem Jahr hat der ANQ erstmalig landesweite Messergebnisse zur Symptombelastung transparent pro Klinik in der Erwachsenenpsychiatrie publiziert. Aufgrund der Komplexität und fehlender Vergleichsdaten aus den Vorjahren werden diese Daten nicht im vorliegenden Bericht dargestellt. Die Messergebnisse sind auf der Website des ANQ einsehbar. Die Resultate der Freiheitsbeschränkenden Massnahmen werden erstmals 2016 (über die Erfassung 2015) transparent pro Klinik veröffentlicht. Gemäss Messplan Psychiatrie müssen auch die psychiatrischen Kliniken die Zufriedenheit der Patientinnen und Patienten erheben. Zurzeit wird die Zufriedenheit der Patientinnen und Patienten in der Psychiatrie noch mit individuellen Instrumenten erfragt. Um einen nationalen Kurzfragebogen (einheitlich und fachübergreifend) ergänzend einzusetzen, wird im 2016 ein Pilotprojekt gestartet. Die national verpflichtende Einführung dieser Messung ist für 2017 vorgesehen. Vor diesem Hintergrund ist es im Moment nicht möglich, Zufriedenheitswerte transparent zu publizieren. Versorgungsleistungen für die aargauischen Patientinnen und Patienten Wie bereits bei den akutsomatischen Spitälern findet die Mehrheit der Hospitalisationen der Aargauerinnen und Aargauer auch im psychiatrischen Bereich in Listenspitälern im Kanton Aargau statt (Abbildung 61). Zwischen 2013 und 2014 nimmt sowohl der Anteil der innerkantonalen als auch der ausserkantonalen Listenspitäler zuungunsten der übrigen Spitäler zu. Abbildung 61: Entwicklung der Marktanteile nach Standort der Spitäler 2013–2014 Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2016) Die Gesamtzahl der Hospitalisationen von Aargauer Patientinnen und Patienten ist zwischen 2013 und 2014 von 9'100 auf 10'398 Fälle angestiegen (Abbildung 62). Die Entwicklung zwischen 2013 und 2014 entspricht einem Anstieg von 12,5 %. Infolgedessen steigt die Hospitalisationsrate im Bereich Psychiatrie von 14,3 Hospitalisationen pro 1‘000 Einwohner im Jahr 2013 auf 16,1 im Jahr 2014. Bei den Pflegetagen ist zwischen 2013 und 2014 ebenfalls ein Anstieg zu verzeichnen. 65 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 Abbildung 62: Hospitalisierungen und Pflegetage der aargauischen Patientinnen und Patienten 2013– 2014 Jahr Hospitalisierungen Pflegetage 2013 9'100 179'163 2014 10'398 189'607 Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2016) Werden ausserkantonale Psychiatrien in Anspruch genommen, so ist der häufigste Zielkanton für Aargauer Patientinnen und Patienten der Kanton Zürich mit 239 Hospitalisationen im Jahr 2013 (Abbildung 63). Zwischen 2011 und 2013 ist für den Kanton Zürich jedoch ein Rückgang um 32 Hospitalisationen festzustellen. Dies entspricht einer Abnahme um 1,6 Prozentpunkte. Während somit im Jahr 2011 6,7 % der psychiatrischen Behandlungen von Aargauer Patientinnen und Patienten in Einrichtungen mit Standort im Kanton Zürich erfolgten, so waren es im Jahr 2013 nur noch 5,1 %. Darüber hinaus sind insbesondere die Kantone Bern und Zug (je 3,3 % der Hospitalisationen von Aargauer Patientinnen und Patienten im Jahr 2013), Luzern (2,7 %), Basel-Stadt (2,6 %), Thurgau (1,9 %) und Basel-Landschaft (1,4 %) von erwähnenswerter Bedeutung. Ausser beim Kanton Thurgau kann die Abwanderung in diese Kantone mit ihrer geographischen Nähe zum Kanton Aargau erklärt werden. Zudem figurieren das Universitäts-Kinderspital beider Basel und die Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel auf der Spitalliste des Kantons Aargau. Abbildung 63: Ausserkantonale Hospitalisation aargauischer Patientinnen und Patienten nach Standortkanton der Hospitalisation 2011–2013 2011 2012 ∆ 2011/2013 2013 Standortkanton des Spitals Fälle % Fälle % Fälle % Fälle pp AG 3'106 76,3 3'459 76,5 3'675 78,2 569 1,9 Abwanderung 966 23,7 1'064 23,5 1'027 21,8 61 -1,9 BL 53 1,3 63 1,4 66 1,4 13 0,1 BS 83 2 130 2,9 120 2,6 37 0,5 SO 26 0,6 19 0,4 16 0,3 -10 -0,3 BE 127 3,1 117 2,6 153 3,3 26 0,1 LU 159 3,9 146 3,2 127 2,7 -32 -1,2 ZH 271 6,7 253 5,6 239 5,1 -32 -1,6 ZG 104 2,6 133 2,9 156 3,3 52 0,8 Übrige Kantone / unbekannt 143 3,4 203 4,2 150 3,1 7 -0,5 Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2015): Schlussbericht Patientenströme Kanton Aargau Im Jahr 2013 beläuft sich die Abwanderung von Aargauer Patientinnen und Patienten auf 1‘027 Fälle, währenddessen 921 ausserkantonale Patientinnen und Patienten Leistungen in psychiatrischen Einrichtungen des Kantons Aargau beanspruchten. Der Patientensaldo beträgt somit +107 Fälle. 3.3.2.3 Personal Die Anzahl der VZÄ pro psychiatrische Einrichtung steigt im Zeitraum zwischen 2012 und 2014 kontinuierlich an (Abbildung 64). Im Jahr 2014 sind 1124,66 VZÄ in den aargauischen Psychiatrien beschäftigt. 66 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 Abbildung 64: Entwicklung der Vollzeitäquivalente Psychiatrie nach Spital 2012–2014 (ohne Auszubildende) 2012 gesamt 2013 Ärztinnen gesamt /Ärzte 2014 Ärztinnen gesamt /Ärzte Ärztinnen /Ärzte PDAG 528,69 55,6 699,93 94,3 735,09 99,8 Klinik Barmelweid 191,89 28,2 193,25 28,1 182,5 28,7 Schützen Rheinfelden 112,14 22,6 125,64 21,5 128,49 21 Klinik im Hasel 39,13 2,8 42,88 2,5 47,2 2,9 Klinik für Suchtmedizin 11,65 0,3 12,14 0,5 12,26 0,3 Klinik für Schlafmedizin 18,64 2,5 19,23 3,1 19,12 3 Gesamt 902,14 112 1093,07 150 1124,66 155,7 Quelle: Angaben der Spitäler (Stand: April 2016) / Bundesamt für Statistik (2015): Krankenhausstatistik 3.3.3 Rehabilitation 3.3.3.1 Versorgungslandschaft Insgesamt sind gemäss Spitalliste 2015 sieben Rehabilitationskliniken im Kanton Aargau ansässig. Vier Kliniken aus den Kantonen Zürich, Luzern und Basel-Stadt ergänzen das aargauische Angebot. 67 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 3.3.3.2 Versorgungsleistungen Analog zum akutsomatischen und psychiatrischen Bereich werden die Versorgungsleistungen sowohl aus der Perspektive des Spitalstandorts im Kanton Aargau, als auch aus der Perspektive der aargauischen Patientinnen und Patienten dargestellt. Versorgungsleistungen im Kanton Aargau Im Jahr 2013 erfolgen gesamthaft 11'116 Hospitalisationen in Aargauer Rehabilitationskliniken (Abbildung 65), wovon 36,4 % (4'042) durch Patientinnen und Patienten mit Wohnsitz im Kanton Aargau und 63,6 % (7'074) durch Patientinnen und Patienten aus anderen Kantonen in Anspruch genommen werden. Somit sind zwei Drittel der Hospitalisationen in der Rehabilitation auf ausserkantonale Patientinnen und Patienten zurückzuführen. Im Vergleich zu den übrigen Nordwestschweizer Kantonen weist der Kanton Aargau damit die höchste Zuwanderung von ausserkantonalen Patientinnen und Patienten aus. Die Anzahl Hospitalisationen im Bereich der Rehabilitation nimmt in Aargauer Spitälern zwischen 2011 und 2013 geringfügig ab. Die geleisteten Pflegetage nehmen hingegen im gleichen Zeitraum von 304‘503 auf 311‘179 im Jahr 2013 leicht zu. Abbildung 65: Anzahl Fälle und Pflegetage in Aargauer Rehabilitationskliniken 2011–2013 67 Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2015): Schlussbericht Patientenströme Kanton Aargau Mit 25,5 % im Jahr 2013 sind die Zürcher am stärksten unter den ausserkantonalen Patientinnen und Patienten vertreten, wobei innerhalb der Beobachtungsperiode ein deutlicher Rückgang der Zuwanderung aus dem Kanton Zürich feststellbar ist (Abbildung 66). Der Rückgang der Zürcher Patientinnen und Patienten ist mit der Eröffnung der Standorte Kilchberg und Zollikerberg der RehaClinic im Laufe des Jahres 2012 zu erklären, wodurch sich der Anteil der Zürcher Patientinnen und Patienten an den Standorten der RehaClinic im Kanton Aargau merklich reduzierte. Ferner sind im Jahr 2013 9,5 % der Hospitalisationen in Rehabilitationseinrichtungen mit Standort im Kanton Aargau auf Patientinnen und Patienten aus dem Kanton Basel-Landschaft und 7,2 % auf Patientinnen und Patienten aus dem Kanton Solothurn zurückzuführen. 67 Als Fall gezählt wird eine Hospitalisation mit Austrittsdatum im betreffenden Auswertungsjahr. Die Pflegetage dagegen beziehen sich auf die Gesamtzahl der Pflegetage im jeweiligen Datenjahr, unabhängig vom Eintritts- beziehungsweise Austrittsdatum der Patientinnen und Patienten. Diese Fall- und Pflegetagedefinition gilt für alle nachfolgenden Auswertungen. 68 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 Abbildung 66: Hospitalisationen ausserkantonaler Patientinnen und Patienten im Kanton Aargau 2011– 2013 2011 2012 ∆ 2011/2013 2013 Wohnkanton des Patienten Fälle % Fälle % Fälle % Fälle pp AG 3'991 35,7 3'975 35,6 4'042 36,4 51 0,6 Zuwanderung 7'176 64,3 7'192 64,4 7'074 63,6 -102 -0,6 BL 1'006 9 1'045 9,4 1'056 9,5 50 0,5 BS 483 4,3 521 4,7 501 4,5 18 0,2 SO 618 5,5 778 7 804 7,2 186 1,7 BE 278 2,5 306 2,7 335 3 57 0,5 LU 426 3,8 420 3,8 484 4,4 58 0,5 ZH 3'358 30,1 3'057 27,4 2'836 25,5 -522 -4,6 ZG 59 0,5 80 0,7 75 0,7 16 0,1 Übrige Kantone / unbekannt 752 6,7 793 7,1 801 7,2 49 0,5 Ausland 196 1,8 192 1,7 182 1,6 -14 -0,1 Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2015): Schlussbericht Patientenströme Kanton Aargau Qualitätssicherung in der Rehabilitation 68 Die Ergebnisse des ANQ-Fragebogens für die aargauischen Rehabilitationskliniken zeigen ein divergentes Bild. So liegt die Hälfte der befragten Rehabilitationskliniken im Jahr 2015 über und die andere Hälfte unter dem Gesamtdurchschnitt. Bei der Rehaklinik Bellikon sowie der RehaClinic am Standort Baden können im Jahr 2015 deutliche Abweichungen vom nationalen Mittelwert in der Zufriedenheit festgestellt werden, wogegen die Salina Medizin AG und die Klinik Barmelweid in demselben Jahr deutlich über dem Gesamtkollektiv liegen und somit von einer hohen Patientenzufriedenheit ausgegangen werden kann (Abbildung 67). Bei denjenigen Kliniken, welche unter dem Mittelwert liegen, ist auch im Jahresvergleich 2014 und 2015 keine signifikante Steigerung der Bewertung der Patientenzufriedenheit sichtbar. Abbildung 67: Patientenzufriedenheit in den Aargauer Rehabilitationskliniken 2014/2015 Ø Potentielle Qualität Wiederkehr 69 Verständlich- Verständlich- Respekt / keit (Arzt) keit (Pflege) Würde Klinik 2015 2014 2015 2014 2015 2014 2015 2014 2015 2014 2015 2014 Salina Medizin 9,37 9,38 9,75 9,52 9,31 9,37 8,92 9,00 9,24 9,32 9,64 9,67 Klinik Barmelweid 9,27 9,16 9,28 9,12 8,94 8,97 9,18 8,98 9,32 9,21 9,63 9,54 AaReha Schinznach 9,16 9,03 8,70 9,05 8,66 8,95 8,68 9,31 8,89 9,48 9,24 Reha Rheinfelden 9,03 8,86 8,97 8,75 8,92 8,85 8,85 8,51 9,01 8,87 9,38 9,32 Ø 8,96 8,90 8,88 8,78 8,75 8,70 8,79 8,99 8,93 9,33 9,31 9,14 9,05 8,86 9,01 9,14 8,39 9,14 8,96 9,07 9,12 9,50 8,18 8,75 7,82 8,57 8,05 8,87 7,86 8,79 8,35 9,24 8,81 Klinik im Park RehaClinic (Zurzach) 8,91 8,84 8,83 8,84 68 Der ANQ-Fragebogen Rehabilitation stimmt bezüglich der Themen und der Länge mit dem ANQ-Fragebogen Akutsomatik überein. Die Begrifflichkeiten wurden vom ANQ an die Besonderheiten der Rehabilitation angepasst. 69 Sortierung nach Gesamt Ø 2015. 69 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 Ø Potentielle Qualität Wiederkehr Verständlich- Verständlich- Respekt / keit (Arzt) keit (Pflege) Würde Klinik 2015 2014 2015 2014 2015 2014 2015 2014 2015 2014 2015 2014 RehaClinic (Baden) 8,55 8,49 8,15 7,71 8,44 8,48 8,30 8,63 8,97 8,61 8,87 9,00 Rehaklinik Bellikon 8,51 8,25 8,22 8,44 8,49 8,23 8,38 8,65 9,00 8,96 8,99 8,62 Quelle: ANQ (2015): Nationaler Vergleichsbericht Messung 2013/2014, Version 1.0, September 2014/Mai 2015 Versorgungsleistungen für die aargauischen Patientinnen und Patienten Auch in der Rehabilitation wählt die Mehrheit der aargauischen Patientinnen und Patienten ein kantonales Listenspital (Abbildung 68). Während der Anteil aargauischer Patientinnen und Patienten in kantonalen Listenspitälern zwischen 2013 und 2014 leicht abnimmt, ist bei den ausserkantonalen Listenspitälern in diesem Zeitraum ein geringfügiger Anstieg zu verzeichnen. Abbildung 68: Entwicklung der Marktanteile nach Standort der Spitäler 2013–2015 Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2016) Die Gesamtzahl der Hospitalisationen von Aargauer Patientinnen und Patienten ist zwischen 2013 und 2014 von 4'949 auf 5'439 Fälle angestiegen ist (Abbildung 69). Die Entwicklung zwischen 2013 und 2014 entspricht einem Anstieg von 9 %. Die Hospitalisationsrate im Bereich Rehabilitation steigt in diesem Zeitraum von 7,8 Hospitalisationen pro 1‘000 Einwohner im Jahr 2013 auf 8,4 im Jahr 2014. Die Pflegetage steigen in demselben Zeitraum ebenfalls an. Abbildung 69: Hospitalisierungen und Pflegetage der aargauischen Patientinnen und Patienten 2013– 2015 Jahr Fälle Pflegetage 2013 4'949 117'375 2014 5'439 124'405 Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2016) Bei ausserkantonalen Hospitalisationen ist der Kanton Luzern wichtigster Zielkanton (Abbildung 70). Darauf folgen die Kantone Appenzell Ausserrhoden (2,6 % der Gesamtnachfrage), Thurgau (1,9 %), Bern (1,7 %), Zürich (1,6 %) und Graubünden (1,3 %). Die Abwanderung der Aargauer Bevölkerung ist somit heterogener als jene der übrigen Nordwestschweizer Kantone. Abbildung 70: Ausserkantonale Hospitalisation aargauischer Patientinnen und Patienten nach Standortkanton der Hospitalisation 2011–2013 2011 2012 ∆ 2011/2013 2013 Standortkanton des Spitals Fälle % Fälle % Fälle % Fälle pp AG 3'991 85 3'975 84,3 4'042 83,7 51 -1,2 706 15 742 15,7 785 16,3 79 1,2 3 0,1 3 0,1 5 0,1 2 0 Abwanderung BL 70 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 2011 Standortkanton des Spitals 2012 ∆ 2011/2013 2013 Fälle % Fälle % Fälle % Fälle pp BS 44 0,9 45 1 46 1 2 0 SO 13 0,3 1 0 0 0 -13 0,3 BE 68 1,4 73 1,5 80 1,7 12 0,2 LU 97 2,1 145 3,1 147 3 50 1 ZH 112 2,4 94 2 78 1,6 -34 -0,8 ZG 9 0,2 23 0,5 36 0,7 27 0,6 360 6,6 358 7,6 393 8,2 33 -0,1 Übrige Kantone / unbekannt Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2015): Schlussbericht Patientenströme Kanton Aargau Im Jahr 2013 beläuft sich die Abwanderung von Aargauer Patientinnen und Patienten auf 785 Fälle, währenddessen 7‘074 ausserkantonale Patientinnen und Patienten Leistungen in Aargauer Rehabilitationskliniken beanspruchten. Der Patientensaldo beträgt somit +6‘289 Fälle. 3.3.3.3 Personal Die Anzahl der VZÄ pro Rehabilitationsklinik steigt im Zeitraum zwischen 2012 und 2014 leicht an (Abbildung 71). Im Jahr 2014 sind 1476,02 VZÄ in den aargauischen Rehabilitationskliniken beschäftigt. Abbildung 71: Entwicklung der Vollzeitäquivalente Rehabilitation nach Spital 2012–2014 (ohne Auszubildende) 2012 Leistungserbringer gesamt 2013 Ärztinnen gesamt /Ärzte 2014 Ärztinnen gesamt /Ärzte Ärztinnen /Ärzte aarReha Schinznach 139,27 13,8 148,85 14,3 158,61 15,5 Salina Medizin 63,34 5,7 63,56 5,3 75,57 6,1 Reha Rheinfelden 353,74 21,4 368,22 22,7 386,27 22,8 RehaClinic 337,49 32,3 343,83 30 312,77 26,6 Rehaklinik Bellikon 413,77 46,1 413,46 44,7 418,75 48,3 Klinik im Park 119,09 4,6 120,35 4,9 124,05 5 Gesamt 1426,7 123,9 1458,27 121,9 1476,02 124,3 Quelle: Angaben der Spitäler (Stand: April 2016) / Bundesamt für Statistik (2015): Krankenhausstatistik 3.3.4 Ausbildungsverpflichtung Aufgrund der akuten Personalknappheit in Pflegeberufen und weiteren Berufen des Gesundheitswesens und deren prognostizierter Verschärfung in den kommenden Jahren wurde im Kanton Aargau die Ausbildungsverpflichtung eingeführt, welche seit 2012 über ein Bonus-Malus-System von den beteiligten Institutionen (Spitäler, Pflegeheime, Spitexorganisationen) umgesetzt wird. Innerhalb des Bonus-Malus-Systems werden Leistungserbringer, die das Soll an Ausbildungsplätzen nicht erreichen, zu einem Malus (Ersatzabgabe) verpflichtet und Betriebe, welche das Ausbildungspunkte-Soll übertreffen, in Form eines Bonus im Rahmen der verfügbaren Mittel (eingenommene Maluszahlungen) ausbezahlt werden. Als Standard für die Ausbildungsverpflichtung gilt nicht der objektive Ausbildungsbedarf, sondern primär das individuelle Ausbildungspotenzial des jeweiligen 71 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 Betriebs, welches durch die Anzahl an Vollzeitstellen ermittelt wird. Ein Betrieb wird hier lediglich zu der Ausbildung jener Berufe verpflichtet, in welchen er auch ausgebildetes Personal beschäftigt. Die Ausbildungsleistungen werden in Ausbildungspunkten bemessen, wobei die Tätigkeit in komplexeren Berufsfeldern mit einer höheren Punktezahl abgegolten wird, als jene in einfacheren Berufen. Aufgrund der Anzahl Vollzeitstellen wird sodann für jeden Betrieb ein Ausbildungspunkte-Soll festgelegt, welches in Differenz zu den faktischen Ausbildungsplätzen gesetzt wird, um die Bonus- oder MalusSituation zu errechnen. Wird der Erreichungsgrad der festgelegten Soll-Punkte betrachtet, so haben die aargauischen Spitäler und Kliniken das Soll an Ausbildungsleistungen im Jahr 2014 zu 82,3 % erreicht (Abbildung 72). Abbildung 72: Prozentuale Erreichung der Soll-Punkte 2011–2014 70 Quelle: OdA GS Aargau (2015) Über alle Berufsgruppen der Sekundarstufe II hinweg gehen die Ausbildungsangebote im Jahr 2014 um 4,3 % gegenüber dem Vorjahr leicht zurück (Abbildung 73). Der markante Anstieg im Jahr 2013 beim Angebot Fachfrauen und Fachmänner Gesundheit (FaGe) mit Berufsmatura (BM) ist ebenfalls rückläufig. Das Angebot an Ausbildungsstellen Assistentin und Assistent Gesundheit (AGS) hat sich fast um die Hälfte verringert, was jedoch mit den fehlenden Arbeitsfeldern in den Spitälern zu erklären ist. Abbildung 73: Entwicklung der Ausbildungsleistungen Sekundarstufe II 2011–2014 in Ausbildungspunkten (prozentuale Veränderung zwischen 2013 und 2014) Sekundarstufe II 2011 2012 2013 2014 Veränderung Assistentin/Assistent Gesundheit AGS 40,00 39,09 30,36 16,84 -44,5 % Fachfrau/Fachmann Gesundheit FaGe 246,00 257,17 235,38 245,52 4,3 % Fachfrau/Fachmann Gesundheit FaGe mit Berufsmatur 28,00 35,00 51,18 39,84 -22,2 % Fachfrau/Fachmann Gesundheit FaGe Erwachsene 36,00 24,00 18,18 16,40 -9,8 % Fachfrau/Fachmann Betreuung FaBe 0 3,00 0 0 0% Fachfrau/Fachmann Betreuung FaBe mit Berufsmatur 0 0 0 0 0% Fachfrau/Fachmann Betreuung FaBe Erwachsene 0 1,00 0 0 0% Medizinische Praxisassistentin/-assistent MPA 3,00 2,00 2,10 4,06 93,3 % Medizinische Praxisassistentin/-assistent MPA mit Berufsmatur 1,00 1,00 1,00 1,00 0% 354,00 362,26 338,20 323,66 -4,3 % Total Quelle: OdA GS Aargau (2015) 70 Die 100 %-Basis wird von der Gesamtanzahl an Soll-Punkten gebildet. 72 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 Die Angebote auf Tertiärstufe nehmen zwischen 2013 und 2014 leicht ab (Abbildung 74). Der markanteste Anstieg betrifft mit einer Steigerung von 214,4 % die Berufsgruppe Logopädin und Logopäde auf Fachhochschulniveau. Der Aufwärtstrend bei den Bildungen Fachfrau und Fachmann Operationstechnik, Biomedizinische Analytikerin und Analytiker mit Berufsmatura, Rettungssanitäterin und Rettungssanitäter, Ernährungsberaterin und Ernährungsberater auf Fachhochschulniveau und Hebamme und Entbindungspfleger auf Fachhochschulniveau hält nach wie vor an. Da der berufsbegleitende Studiengang Pflegefachfrau und Pflegefachmann neu bei der Deklaration angegeben werden kann, ergibt sich hier eine Steigerung von 100 %. Abbildung 74: Entwicklung der Ausbildungsleistungen Tertiärstufe 2011–2014 in Ausbildungspunkten (prozentuale Veränderung zwischen 2013 und 2014) VerändeTertiärstufe 2011 2012 2013 2014 rung 6'789,00 7'485,50 7'824,30 7'321,01 -6,4 % Pflegefachfrau/-mann HF berufsbegleitend 0 0 0 85,40 100 % Fachfrau/Fachmann Operationstechnik HF 632,00 658,00 802,70 929,00 15,7 % Med. Tech. Radiologie Assistentin/Assistent (MTRA) HF 497,00 454,30 410,00 406,00 -1,0 % Aktivierungstherapeutin/Aktivierungstherapeut HF 29,00 24,00 81,00 27,00 -66,7 % Biomedizinische/r Analytikerin/Analytiker (BMA) HF 439,00 555,10 692,00 754,20 9,0 % Rettungssanitäterin/Rettungsanitäter HF 376,00 514,00 592,20 642,00 8,4 % Sozialpädagogin/Sozialpädagoge HF 69,00 29,20 45,60 45,60 0% Pflegefachfrau/-mann FH 380,00 347,00 623,00 656,25 5,3 % Ergotherapeutin/Ergotherapeut FH 310,00 294,80 436,50 352,50 -19,2 % 3'145,00 3'063,70 2'729,70 2'676,90 -1,9 % Ernährungsberaterin/Ernährungsberater FH 145,00 146,30 163,00 208,60 28,0 % Hebamme/Entbindungspfleger FH 558,00 647,00 730,00 829,29 13,6 % Logopädin/Logopäde FH 100,00 95,00 97,20 208,40 114,4 % Sozialpädagogin/Sozialpädagoge FH 50,00 86,10 29,20 50,70 73,6 % 13'519,00 14'400,00 15'256,40 15'192,85 -0,4 % Pflegefachfrau/-mann HF Physiotherapeutin/Physiotherapeut FH Total Quelle: OdA GS Aargau (2015) Im Bereich der Nachdiplomstudien (NDS) ist zwischen 2013 und 2014 ein gesamthafter Anstieg von 3 % ersichtlich (Abbildung 75). Im Vergleich des gesamten Zeitraums zwischen 2011 und 2014 ist in allen NDS eine Steigerung zwischen 10 % bis 50 % sichtbar. Die Berufsgruppe Fachfrau und Fachmann Notfallpflege nimmt hier mit 51,7 % am deutlichsten zu. 73 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 Abbildung 75: Entwicklung der Ausbildungsleistungen Nachdiplomstudien 2011–2014 in Ausbildungspunkten (prozentuale Veränderung zwischen 2013 und 2014) VerändeBerufe 2011 2012 2013 2014 rung Fachfrau/Fachmann Anästhesie 20,00 21,00 21,84 24,29 11,2 % Fachfrau/Fachmann Intensivpflege 32,00 33,00 32,52 35,32 8,6 % Fachfrau/Fachmann Notfallpflege 18,00 20,00 30,00 27,31 -9,0 % Total 70,00 74,00 84,36 86,92 3% Quelle: OdA GS Aargau (2015) 3.3.5 Wichtigste Ergebnisse Der Spitalsektor stellt jenen Versorgungsbereich dar, der in den letzten Jahren dem deutlichsten Wandel unterlegen war. Das stationäre Angebot im Kanton Aargau ist in den drei Teilbereichen Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation ausreichend ausgebaut und deckt fast alle versorgungsnotwendigen Leistungen ab. Einzig in einigen wenigen Bereichen der spezialisierten und hochspezialisierten Medizin ist kein Angebot im Kanton vorhanden und wird ausserkantonal eingekauft. Die Erreichbarkeit der Notfallversorgung befindet sich auf einem sehr hohen Niveau. Während im Bereich der Akutsomatik die Anzahl der von der Bevölkerung benötigten Leistungen die Anzahl der von den Aargauer Spitäler und Kliniken erbrachten Leistungen übersteigt und somit ein Netto-Patientenexport stattfindet, zeigt sich im Bereich Rehabilitation ein überdurchschnittlicher hoher Import ausserkantonaler Patientinnen und Patienten. Dies lässt sich durch die traditionelle überregionale Verankerung der aargauischen Rehabilitationskliniken erklären. Im Bereich der Psychiatrie gestalten sich Zu- und Abwanderung aktuell ausgeglichen. Die Anzahl Hospitalisierungen sowie Pflegetage steigt in der Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation in den letzten Jahren kontinuierlich an. Dabei bleibt die Hospitalisierungsrate in der Akutsomatik proportional zur Bevölkerung, während diejenige der Psychiatrie und Rehabilitation überproportional steigt. Durch den Wegfall der Kantonsgrenzen nehmen die ausserkantonalen Spital- und Klinikaufenthalte der aargauischen Bevölkerung in den letzten Jahren tendenziell zu. Patientinnen und Patienten wählen immer dezidierter ihren gewünschten Behandlungsort aus und sind zunehmend dazu bereit, hierfür längere Distanzen auf sich zu nehmen. Damit wird die Qualität der Behandlung zu einem wichtigen Wettbewerbskriterium für die Spitäler und Kliniken. Dies kann zur Folge haben, dass ineffizient wirtschaftende oder in qualitativer Hinsicht schlecht aufgestellte Spitäler langfristig nicht auf dem Markt bestehen können. Gleichzeitig ist für alle drei Sektoren feststellbar, dass die Mehrheit der Aargauer Kantonsangehörigen für ihre stationäre Behandlung nach wie vor ein aargauisches Spital wählt. Darüber hinaus ist festzustellen, dass durch den stärkeren Wettbewerb auch die mit dem Gesundheitswesen verbundenen Chancen für wirtschaftliches Wachstum und Arbeitsplätze an Bedeutung gewinnen. Damit können Spitäler und Kliniken sich ebenfalls viel mehr als Standortfaktor und/oder attraktiver Arbeitgeber profilieren. Die Steigerung der VZÄ in den letzten Jahren sowie der hohe Ausbildungsanteil in Spitälern und Kliniken bestätigen diesen Trend im Kanton Aargau. 74 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 3.4 Langzeitversorgung Die Gesundheitsversorgung im Langzeitbereich basiert auf ambulanten und stationären Dienstleistungen. Für die Versorgung in Lebensabschnitten mit Pflege- und Betreuungsbedarf sind die Gemeinden zuständig, wenn die Leistungen im Rahmen des Pflegegesetzes (PflG) erbracht werden. Die Gemeinden sind gesetzlich dazu verpflichtet, bedarfsgerechte und qualitativ angemessene Angebote in der ambulanten und stationären Langzeitpflege zu planen und sicherzustellen. Im Sinne der Vernetzung, Koordination und Synergienutzung erfüllen die Gemeinden diese Aufgabe gemeinsam mit anderen politischen Gemeinden. Dabei können sie sowohl mit öffentlichen, wie auch privaten Trägerschaften zusammenarbeiten. Der Kanton Aargau unterstützt die Gemeinden und Regionen mit Planungsinstrumenten, Informationen und Datengrundlagen. Damit eine stationäre Pflegeeinrichtung auf die kantonale Pflegeheimliste aufgenommen wird und dadurch berechtigt ist, sowohl mit den Krankenkassen als auch der öffentlichen Hand die Pflegekosten abzurechnen, muss vorgängig der Bedarf an stationären Langzeitpflegebetten in der Gemeinde und in der Region abgeklärt und anhand des kantonalen oder regionalen Richtwerts beurteilt werden. Dazu ist jede Gemeinde für die entsprechende Bedarfsanalyse einem Regionalplanungsverband (Repla) zugeteilt. Im ambulanten Bereich sind die Spitexorganisationen mit Leistungsvereinbarung der Gemeinden für die Sicherstellung des Mindestangebots zuständig. In Ergänzung dazu arbeiten auch private Spitexorganisationen und selbstständig tätige Pflegefachpersonen für die Leistungserbringung in Gemeinden und Regionen. Der Abschluss einer Leistungsvereinbarung ist nicht an eine bestimmte Gesellschaftsform gebunden. Im vorliegenden Kapitel werden die stationären und ambulanten Kennzahlen aufgrund ihrer unterschiedlich differenzierten Datenquellen getrennt dargestellt. Für beide Versorgungssektoren wird zunächst die strukturelle Versorgungslandschaft im Kanton Aargau mit der Anzahl von Institutionen sowie Kennzahlen zur Versorgungsdichte kantonal und interkantonal dargestellt. Bei den Pflegeheimen wird zusätzlich die Klientenwanderung gezeigt. Darauffolgend werden die Versorgungsleistungen der beiden Sektoren im Kanton Aargau sowie im interkantonalen Vergleich beschrieben. Schlussendlich werden der Personalbestand und die Ausbildungssituation in den Pflegeinstitutionen sowie Spitexorganisationen sowie die Entwicklung der Ausbildungsleistungen im Rahmen der Ausbildungsverpflichtung aufgeführt. Für die Qualitätssicherung und -entwicklung wurde im Jahr 2015 sowohl im stationären als auch im ambulanten Langzeitpflegebereich ein neues System eingeführt. Dieses enthält sowohl Befragungen der Institutionen im Rahmen einer Selbstevaluation, als auch regelmässige Audits, welche direkt in der jeweiligen Institution durchgeführt werden. Resultate daraus werden in den nächsten Strukturbericht einfliessen. 75 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 3.4.1 Stationäre Langzeitversorgung 3.4.1.1 Versorgungslandschaft Im Kanton Aargau sind im Jahr 2014 insgesamt 100 Pflegeheime ansässig (Abbildung 76). Während die Anzahl an Institutionen in den letzten Jahren konstant geblieben ist, steigt die Bettenanzahl leicht an. Die Gesamtauslastung bleibt in den vergangenen Jahren unverändert. Sowohl die Anzahl Bewohnerinnen und Bewohner als auch der Klientinnen und Klienten nimmt in 71 den letzten Jahren in den Aargauer Pflegeheimen zu. Ebenfalls steigt die jährliche Fluktuationsrate und liegt im Jahr 2014 bei 49 %, weshalb die Anzahl Klientinnen und Klienten pro Jahr signifikant höher als die Anzahl Bewohnerinnen und Bewohner am Stichtag ist. Diese Rate liegt deutlich über der Fluktuationsrate der Schweiz, welche im Jahr 2014 38,6 % beträgt. In den Nachbarkantonen ist die Fluktuationsrate im Jahr 2014 ebenfalls leicht niedriger als im Kanton Aargau (ZH: 37,8 %, SO: 43,8 %, BL: 37,9 %, BS: 43,5 %, LU: 35,8 %). Dies hängt unter anderem mit dem unterschiedlich ausgestalteten Angebot der Akut- und Übergangspflege (AÜP) zusammen. Abbildung 76: Entwicklung der Anzahl und Auslastung der Pflegeheime im Kanton Aargau 2010–2014 Jahr Institutionen Betten Bewohner/innen Klienten/innen Fluktuations- (31. Dezember) (pro Jahr) rate 72 Auslastung 2014 100 6'171 6'034 10'306 49 % 98 % 2013 101 6'173 5'914 10'155 47,4 % 96 % 2012 98 6'066 5'827 9'779 45,4 % 96 % 2011 98 5'992 5'798 9'266 43,3 % 97 % 2010 98 5'953 5'818 9'197 42,8 % 98 % Quelle: Bundesamt für Statistik (2015): SOMED-Statistik In Bezug auf die Auslastung der Pflegeheime zeigen sich regionale Unterschiede. So weisen die Planungsregionen Fricktal, Brugg, Aarau, Zofingen, aargauSüd und Mutschellen-Reusstal-Kelleramt eine sehr hohe Auslastung von 97-100 %, die Regionen Lenzburg-Seetal und Suhrental eine niedrigere Auslastung von unter 90 % auf (Abbildung 77). 71 Fluktuationsrate = Austrittsrate von Bewohnern pro Jahr. 76 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 Abbildung 77: Auslastung der Pflegeheime nach Regionen 2014 in Prozent Quelle: Bundesamt für Statistik (2015): SOMED-Statistik / eigene Berechnung (2016) Von den Pflegeheimen auf der Aargauer Pflegeheimliste verfügen acht Institutionen über AÜP, zwei Institutionen sind auf Schwerstpflegebedarf spezialisiert und zwölf Betriebe weisen Tages- und Nachtstrukturen auf. Insgesamt 24 Institutionen sind auf Demenz und zwei Betriebe auf Gerontopsychiatrie spezialisiert (Abbildung 78). Abbildung 78: Bettenanzahl und spezialisierte Angebote auf der Pflegeheimliste nach Planungsregion 2016 Quelle: Pflegeheimliste Kanton Aargau (2016) Die Versorgungsdichte von Langzeitplätzen in aargauischen Pflegeheimen liegt mit 55,6 Plätzen pro 1'000 Einwohner über 65 Jahren im Kanton Aargau unter dem Schweizer Durchschnitt (63,7) sowie auch niedriger als in den meisten Nachbarkantonen (ZH: 71,8; LU: 72,5; BS: 76,3; Abbildung 79). Die Dichte an Kurzzeitplätzen wiederum liegt im Verhältnis zu den anderen Kantonen und dem gesamtschweizerischen Durchschnitt etwas höher. 77 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 Abbildung 79: Versorgungsdichte 73 der Pflegeheime im interkantonalen Vergleich 2014 Pflegeheime Kanton Langzeitplätze Dichte Kurzzeitplätze Dichte Plätze AÜP Dichte AG 5'975 55,6 151 1,4 44 0,4 ZH 17'492 71,8 210 0,9 91 0,4 LU 4'847 72,5 40 0,6 15 0,2 SO 2'749 55,5 45 0,9 BS 2'964 76,3 65 1,7 BL 2'868 48,6 49 0,8 CH 93'724 63,7 1'494 1,0 318 0,2 Quelle: Bundesamt für Statistik (2015): SOMED-Statistik Mit 96,5 % aller aargauischen Klientinnen und Klienten des Jahres 2014 (9'841 von 10'306) bewohnt die absolute Mehrheit der Aargauerinnen und Aargauer ein im Kanton ansässiges Pflegeheim. In Bezug auf die Zu- und Abwanderung weisen die Aargauer Heime zudem in den vergangenen Jahren einen leichten Zuwanderungsüberschuss auf, das heisst die Zuwanderung ausserkantonaler Klientinnen und Klienten in aargauische Pflegeheime überwiegt leicht gegenüber der Abwanderung aargauischer Klientinnen und Klienten in Heime ausserhalb des Kantons (2014: +465 gegenüber -358; Abbildung 80). Die meisten ausserkantonalen Klientinnen und Klienten stammen im Jahr 2014 aus den Kantonen Zürich (173), Solothurn (101) und Luzern (67). Aargauer Klientinnen und Klienten ausserhalb des eigenen Kantons bewohnen in demselben Jahr hauptsächlich Pflegeheime in Zürich (124), Bern (72) und Solothurn (52). Abbildung 80: Zu- und Abwanderung von Klientinnen und Klienten in Pflegeheimen 2012–2014 Zuwanderung 74 Abwanderung Herkunft 2012 2013 2014 Ziel 2012 2012 2014 ZH 177 213 173 ZH 121 123 124 SO 95 105 101 BE 39 38 72 LU 50 62 67 SO 52 48 52 BE 31 37 33 BL 11 26 32 BL 15 24 18 LU 47 38 22 BS 16 20 17 BS 6 6 4 Ausland / unbekannt 12 13 12 ZG 4 4 7 ZG 3 4 4 SG 16 10 11 Übrige Kantone 53 48 40 Übrige Kantone 42 39 34 Gesamt 452 526 465 Gesamt 338 332 358 Quelle: Bundesamt für Statistik (2015): SOMED-Statistik 73 Dichte = Anzahl der Plätze in den Institutionen pro 1'000 Einwohner (nur Bevölkerung über 65 Jahre) Zuwanderung = Aufenthalt ausserkantonaler Klientinnen und Klienten in einem Aargauer Pflegeheim. Abwanderung = Aufenthalt Aargauer Klientinnen und Klienten in einem ausserkantonalen Pflegeheim. 74 78 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 Bei einem generell hohen Selbstversorgungsgrad in der Gesamtheit der aargauischen Institutionen 75 unterscheidet sich die Binnenversorgungsquote regional relativ deutlich (Abbildung 81). So liegt die Quote in den Regionen Fricktal, Oberes Freiamt und Zofingen über 90 %, in den Regionen Zurzibiet, Suhrental und Lenzburg um die 70 % und in der Region Mutschellen-Reusstal-Kelleramt bei 67 %. Abbildung 81: Binnenversorgungsquote nach Regionen 2014 in Prozent Quelle: Bundesamt für Statistik (2015): SOMED-Statistik / eigene Berechnung (2016) Die Mehrheit der Wanderungen zwischen den Institutionen in den aargauischen Planungsregionen findet zwischen benachbarten Regionen statt (Abbildung 82). So befindet sich prozentual ein hoher Anteil der im Suhrental gemeldeten Klientinnen und Klienten in einem Pflegeheim der benachbarten Regionen Zofingen und Aarau. Die aus Sicht der Herkunftsregion prozentual grösste interregionale Zuwanderung erfolgt in die Planungsregionen Mutschellen-Reusstal-Kelleramt und das Obere Freiamt. Wird die absolute Anzahl an Klientinnen und Klienten betrachtet, findet die grösste Wanderung aus der Planungsregion Baden nach Mutschellen-Reusstal-Kelleramt statt. Abbildung 82: Prozentuale 76 Wanderungen zwischen den Regionen 2014 Quelle: Bundesamt für Statistik (2015): SOMED-Statistik / eigene Berechnung (2016) 75 Binnenversorgungsquote = Anteil der in der Planungsregion ansässigen Klientinnen und Klienten, welche in einem Pflegeheim innerhalb der eigenen Region wohnen. 76 Die Prozentangabe bezieht sich jeweils auf den Anteil der in der Herkunftsregion gemeldeten Klientinnen und Klienten, welche sich in einem Pflegeheim ausserhalb ihrer Region befinden. 79 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 3.4.1.2 Versorgungsleistungen Das Durchschnittsalter der Bewohnerinnen und Bewohner in den aargauischen Pflegeheimen hat sich zwischen 2006 und 2014 nur sehr geringfügig verändert (Abbildung 83). Die Bewohnerinnen und Bewohner sind im Jahr 2014 im Durchschnitt 83,6 Jahre alt, wobei weiblichen Bewohner mit durchschnittlich 84,7 Jahren etwas älter als die männlichen Bewohner mit 81,3 Jahren sind. Das durchschnittliche Eintrittsalter ist in derselben Periode leicht von 79,9 Jahren (2006) auf 80,8 Jahren (2014) gestiegen. Abbildung 83: Entwicklung des Durchschnittsalters der aargauischen Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner 2006–2014 Quelle: Statistik Aargau (2015) Im interkantonalen Vergleich liegt das Durchschnittsalter der aargauischen Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner in etwa im Mittel der Nachbarkantone und ganz leicht über dem Schweizer Durchschnitt (Abbildung 84). Auch in den dargestellten Kantonen sowie auf Bundesebene entwickelt sich das Durchschnittsalter relativ konstant. Abbildung 84: Entwicklung des Durchschnittsalters der Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner im interkantonalen Vergleich 2010–2014 Quelle: Bundesamt für Statistik (2015): SOMED-Statistik 80 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 Ebenfalls nur geringfügig verändert hat sich im Kanton Aargau zwischen 2006 und 2014 das Verhältnis innerhalb der Altersklassen (Abbildung 85). Weiterhin bilden im Jahr 2014 die 85-89-Jährigen die grösste, die 65-69-Jährigen die kleinste Altersgruppe unter den Bewohnerinnen und Bewohnern. Die Gruppe der 90-94-Jährigen steigt zwischen 2006 und 2014 zwar in der absoluten Anzahl von 1'645 auf 2'109 Bewohnerinnen und Bewohner an, allerdings in geringerem Masse als die Altersgruppen der 85-89-Jährigen sowie der 65-69-Jährigen und 70-74-Jährigen, weshalb der prozentuale Anteil in dieser Altersgruppe zwischen 2006 und 2014 leicht sinkt. Abbildung 85: Entwicklung der Verteilung von aargauischen Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern nach Altersgruppen 2006–2014 77 Quelle: Statistik Aargau (2015) / eigene Berechnung (2016) Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Aargauer Pflegeheimen nimmt sowohl im Langzeit- als auch im Kurzzeitbereich ab (Abbildung 86). Während die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in der Langzeitpflege im Jahr 2010 noch bei 927 Tagen lag, befinden sich die Bewohnerinnen und Bewohner im Jahr 2014 nur noch durchschnittlich 796 Tage in einem Pflegeheim. Die durchschnittliche Länge von Kurzzeitaufenthalten geht im Verlauf der letzten Jahre ebenfalls, wenngleich weniger markant, von 38 auf 33 Tage zurück. 77 Die 100 %-Basis für die Berechnung bildet die absolute Anzahl von Bewohnerinnen und Bewohnern pro Jahr. 81 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 Abbildung 86: Entwicklung der durchschnittlichen Aufenthaltsdauer pro Klientin und Klient in aargauischen Pflegeheimen 2010–2014 Quelle: Bundesamt für Statistik (2015): SOMED-Statistik Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer im Langzeitpflegebereich ist im Kanton Aargau deutlich niedriger als in seinen Nachbarkantonen (Abbildung 87). Auch gesamtschweizerisch betrachtet liegt der Aargau mit durchschnittlich 796 Tagen Langzeitaufenthalt im Pflegeheim wiederum unter dem Durchschnitt (CH: 925 Tage). 82 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 Abbildung 87: Durchschnittliche Aufenthaltsdauer pro Klientin und Klient im Pflegeheim im interkantonalen Vergleich 2014 Quelle: Bundesamt für Statistik (2015): SOMED-Statistik Bei der grossen Mehrheit der Bewohnerinnen und Bewohner in aargauischen Pflegeheimen erfolgt der Heimeintritt aus einem Spital (45,8 % aller Eintritte im Jahr 2014) oder von zuhause aus (39,3 % 2014; Abbildung 88). Während der Anteil Eintritte von zuhause aus in den letzten vier Jahren deutlich sinkt, nehmen die Eintritte aus dem Spital zu. Eine schweizweite Untersuchung hat gezeigt, dass hirnorganische Erkrankungen (Demenz) die häufigste Ursache für einen Wechsel in eine stationäre Pflegeeinrichtung darstellt. So liegt bei 65 % aller Bewohnerinnen und Bewohner in deutschschwei78 zer Heimen bei Eintritt entweder eine Demenzdiagnose oder ein Demenzverdacht vor. Im Jahr 2014 leiden insgesamt 7'939 Personen unter einer dementiellen Erkrankung (Abbildung 88). Laut Prognose der Schweizerischen Alzheimervereinigung wird sich die Anzahl an Demenz erkrankter Menschen im Kanton Aargau bis 2035 in etwa verdoppeln. 78 Höpflinger/Van Wezemael (2014): Age Report III. Wohnen im höheren Lebensalters. Grundlagen und Trends. 83 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 Abbildung 88: Demenzprävalenz im Kanton Aargau nach Alter und Geschlecht 2014 Quelle: Schweizerische Alzheimervereinigung Aargau (2014) Was den Aufenthaltsort nach dem Austritt aus dem Pflegeheim angeht, so ist der Hauptaustrittsgrund zwar nach wie vor das Versterben der Klientin/des Klienten (54,3 % aller Austritte im Jahr 2014; Abbildung 89). Die Anzahl an Austritten aufgrund Versterbens verringert sich jedoch zwischen 2010 und 2014. Die Anzahl an Klientinnen und Klienten, die nach dem Heimaustritt wieder in ihr gewohntes Umfeld zurück können, steigt hingegen zwischen 2010 und 2014 von 27,5 % auf 34,1 %. Abbildung 89: Entwicklung der Herkunft und Bestimmungsort bei Ein- und Austritt in ein Pflegeheim Kanton Aargau 2010–2014 79 Quelle: Bundesamt für Statistik: SOMED-Statistik (provisorische Daten für 2014) 79 Die 100 %-Basis bildet jeweils die Gesamtzahl der Eintritte sowie die Gesamtzahl der Austritte pro Jahr. Klientinnen und Klienten, für die eine falsche Postleitzahl zum zivilrechtlichen Wohnsitz angegeben wurde, erscheinen in der Kategorie "unbekannt" und sind nicht in die Darstellung miteinbezogen. Weiterhin werden in der SOMED-Statistik die sozialmedizinischen Institutionen im Jahr 2014 bei Austritten den Spitälern zugeteilt, weshalb der Wert in diesem Jahr 0 beträgt. 84 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 Hinsichtlich des Herkunftsortes bei Eintritt liegt der Aargau in etwa im gesamtschweizerischen Durchschnitt (Abbildung 90). Im interkantonalen Vergleich relativ ungleich verteilt ist jedoch der Bestimmungsort nach dem Austritt. Hier fallen insbesondere die Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Solothurn mit einem besonders hohen Sterbeanteil in Pflegeheimen im Kontrast zu einem niedrigen Anteil an Austritten nach Hause auf. Abbildung 90: Herkunft und Bestimmungsort bei Ein- und Austritt in ein Pflegeheim im interkantonalen Vergleich 2014 80 Quelle: Bundesamt für Statistik (2015): SOMED-Statistik Der durchschnittliche Pflegebedarf bei Eintritt ins Pflegeheim beträgt im Jahr 2014 99 Minuten pro Tag (entspricht Pflegestufe 5). Mit 673 beziehungsweise 659 Personen sind die Pflegebedürftigen mit 21–40 Minuten und 81–100 Minuten pro Tag die grösste Gruppe unter den neu eintretenden Bewohnerinnen und Bewohnern im Jahr 2014 (Abbildung 91). 30,8 % aller Eintritte im Jahr 2014 sind für eine dieser beiden Pflegestufen eingeteilt. 958 Bewohnerinnen und Bewohner benötigen 2014 weniger als 40 Minuten Pflege pro Tag. 74 der neu beherbergten Bewohnerinnen und Bewohner haben einen Pflegebedarf von über 200 Minuten. 80 Die 100 %-Basis bildet jeweils die Gesamtzahl der Eintritte sowie die Gesamtzahl der Austritte pro Kanton. 85 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 Abbildung 91: Pflegebedarf pro Tag bei Eintritt in ein Pflegeheim nach Eintrittsgrund im Kanton Aargau 2014 Quelle: Statistik Aargau (2015) Im Verlauf der Jahre 2012 bis 2014 ist der Anteil an Pflegebedürftigen auf den niedrigen Pflegestufen (0–3) in etwa konstant geblieben (Abbildung 92). Am stärksten zugenommen hat der Anteil an Bewohnerinnen und Bewohnern auf den mittleren Pflegestufen (4–9): Während sich im Jahr 2012 noch 59,3 % der Bewohnerinnen und Bewohner innerhalb der Pflegestufen vier bis neun befinden, sind es im Jahr 2014 bereits 61,9 %. Der Anteil stark pflegebedürftiger Bewohnerinnen und Bewohner (10– 12) nimmt prozentual leicht ab. In absoluter Hinsicht ist jedoch darauf hinzuweisen, dass sich die Anzahl Bewohnerinnen und Bewohner auf Pflegestufe 10 und 12 deutlich reduziert, auf Stufe 11 jedoch zunimmt. Abbildung 92: Entwicklung der prozentualen Verteilung auf Pflegestufen und der durchschnittlichen Pflegebedarfsstufe im Kanton Aargau 2012–2014 81 Quelle: Bundesamt für Statistik (2015): SOMED-Statistik 3.4.1.3 Personal Die Anzahl VZÄ in Pflegeheimen steigt in den letzten Jahren deutlich von 5'335,8 im Jahr 2011 auf 5'594,8 an (Abbildung 93). Das Assistenzpersonal Pflege stellt 2014 den grössten Anteil an VZÄ dar (19,8 %). Vergleichbar hohe Pensen leisten das diplomierte Pflegepersonal (946,1 VZÄ, entspricht 81 Gewichteter Wert nach Bewohnerzahl pro Pflegestufe 86 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 16,9 %), das Pflegepersonal Fachausweis (FA) oder Eidgenössischer Fähigkeitsausweis (EFZ) (669,9 VZÄ, entspricht 12 %) sowie die Personen in Ökonomie und Hausdienst (654,3, entspricht 11,7 %). Personen ohne Ausbildungsabschluss erbringen ebenfalls einen grossen Anteil an personellen Ressourcen (550,7 VZÄ 9,8 %). Abbildung 93: Entwicklung der Anzahl Vollzeitäquivalente nach Ausbildungsart in aargauischen Pflegeheimen im Kanton Aargau 2014 Ausbildungsart 2012 2013 2014 1'097,1 1'120,2 1'109,0 Pflegepersonal mit Diplomabschluss 964,7 964,2 946,1 Lernende und Pflegepraktikanten 697,8 801,8 952,8 Ökonomie und Hausdienst 673,3 694,3 654,3 Ohne Ausbildungsabschluss 621,9 597,9 550,7 Personal Pflege/Betreuung FA oder EFZ 593,7 631,6 669,9 andere Ausbildungen 367,6 428,1 401,8 Verwaltung 235,1 256,8 230,5 übrige therapeutische und betreuerische Berufe 84,6 88,5 79,8 5'335,8 5'583,4 5'594,8 Assistenzpersonal Pflege Gesamt Quelle: Statistik Aargau (2015) Wird der Erreichungsgrad der festgelegten Ausbildungspunkte betrachtet (vgl. Einleitung Kapitel 3.3.4), so haben die aargauischen Pflegeheime das Soll an Ausbildungsleistungen im Jahr 2014 zu 77,2 % erreicht (Abbildung 94). Abbildung 94: Prozentuale Erreichung der Soll-Punkte 2012–2014 82 Quelle: OdA GS Aargau (2015) In Berufen der Sekundarstufe II steigt der Anteil am Ausbildungs-Soll zwischen 2013 und 2014 um 18,9 % (Abbildung 95). Die Steigerung von Ausbildungsleistungen erfolgt in allen Berufsgruppen ausser bei Fachfrau und Fachmann Betreuung (FaBe). Die Verdoppelung der Fachfrau und Fachmann Gesundheit (FaGe) für Erwachsene lässt sich dadurch erklären, dass aufgrund der Pflegehilfestellen noch ein Rekrutierungspotenzial besteht. 82 Die 100 %-Basis wird von der Gesamtanzahl an Soll-Punkten gebildet. 87 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 Abbildung 95: Entwicklung der Ausbildungsleistungen Sekundarstufe II 2012–2014 in Ausbildungspunkten (prozentuale Veränderung zwischen 2013 und 2014) VerändeSekundarstufe II 2012 2013 2014 rung Assistentin/Assistent Gesundheit AGS 96,00 116,43 149,31 28,2 % Fachfrau/Fachmann Gesundheit FaGe 323,03 334,96 390,92 16,7 % Fachfrau/Fachmann Gesundheit FaGe mit Berufsmatur 16,00 10,68 16,22 51,9 % Fachfrau/Fachmann Gesundheit FaGe Erwachsene 105,20 104,82 127,03 21,2 % Fachfrau/Fachmann Betreuung FaBe 14,00 18,78 13,54 -27,9 % 0 0 0 0% 8,00 4,88 5,08 4,1 % 562,23 590,55 702,10 18,9 % Fachfrau/Fachmann Betreuung FaBe mit Berufsmatur Fachfrau/Fachmann Betreuung FaBe Erwachsene Total Quelle: OdA GS Aargau (2015) Auf Tertiärstufe zeigt sich zwischen 2013 und 2014 ein gesamthafter Anstieg der Ausbildungsleistungen um 1,9 % (Abbildung 96). War 2013 in den Ausbildungen Pflegefachfrau und Pflegefachmann, Aktivierungstherapeutin und Aktivierungstherapeut sowie Ergotherapeutin und Ergotherapeut noch eine Steigerung ersichtlich, war diese 2014 wieder etwas rückläufig. Da der berufsbegleitende Studiengang Pflegefachfrau und Pflegefachmann neu bei der Deklaration angegeben werden kann, ergibt sich hier eine 100 %-Steigerung. Abbildung 96: Entwicklung der Ausbildungsleistungen Tertiärstufe 2012–2014 in Ausbildungspunkten (prozentuale Veränderung zwischen 2013 und 2014) Verände2012 2013 2014 rung 710,00 897,04 797,04 -11,1 % Pflegefachfrau/-mann HF berufsbegleitend 0 0 34,80 100 % Fachfrau/Fachmann Operationstechnik HF 0 0 0 0% Med. Tech. Radiologie Assistentin/Assistent (MTRA) HF 0 0 0 0% 100,50 169,00 161,60 -4,4 % 0 0 0 0% 1,00 0 0 0% 0 0 0 0% Pflegefachfrau/-mann FH 15,00 0 6,00 100 % Ergotherapeutin/Ergotherapeut FH 62,00 79,00 72,00 -8,9 % Physiotherapeutin/Physiotherapeut FH 48,00 43,00 139,10 323,5 % Tertiärstufe Pflegefachfrau/-mann HF Aktivierungstherapeutin/Aktivierungstherapeut HF Biomedizinische/r Analytikerin / Analytiker (BMA) HF Rettungssanitäterin/Rettungsanitäter HF Sozialpädagogin/Sozialpädagoge HF 88 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 VerändeTertiärstufe 2012 2013 2014 rung Ernährungsberaterin / Ernährungsberater FH 0 0 0 0% Hebamme/Entbindungspfleger FH 0 0 0 0% 3,00 0 0 0% 0 0 0 0% 939,50 1'188,04 1'210,54 1,9 % Logopädin/Logopäde FH Sozialpädagogin/Sozialpädagoge FH Total Quelle: OdA GS Aargau (2015) 3.4.2 Ambulante Langzeitversorgung 3.4.2.1 Versorgungslandschaft 60 gemeinnützige und 19 erwerbswirtschaftliche Spitexorganisationen sowie 55 selbstständige Pflegefachpersonen sind 2014 im Kanton Aargau tätig (Abbildung 97). Während die Anzahl gemeinnütziger Organisationen zwischen 2010 und 2014 leicht abgenommen hat, nimmt die Anzahl erwerbswirtschaftlicher Organisationen sowie selbstständig erwerbender Pflegefachpersonen deutlich zu: Zwischen 2010 und 2014 steigt die Anzahl erwerbswirtschaftlicher Organisationen im Kanton Aargau von sieben auf 19, die Anzahl Selbstständiger von 15 auf 55. Zudem betreiben insgesamt 13 Pflegeheime im Kanton Aargau einen Inhouse-Spitexdienst (Stand: März 2016). Die Anzahl Klientinnen und Klienten von Spitexleistungen wächst in den letzten Jahren parallel zur Anzahl Organisationen und Selbstständiger um 22,6 % an. 89 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 83 Abbildung 97: Entwicklung der Anzahl von Spitexorganisationen , selbständig erwerbenden Pflegefachpersonen und Spitexklientinnen und -klienten im Kanton Aargau 2010–2014 84 Quelle: Statistik Aargau (2015) In allen Kantonen sowie im schweizerischen Durchschnitt steigt die Versorgungsdichte von Spitex85 leistungen in den vergangenen Jahren an (Abbildung 98). Im Kanton Aargau beträgt die Dichte im Jahr 2014 9,4 VZÄ pro 1'000 Einwohner über 65. Damit liegt der Kanton Aargau in der Spitexversorgung unter der Versorgungsdichte seiner Nachbarkantone sowie unter dem Schweizer Durchschnitt (12,8). Abbildung 98: Entwicklung der Versorgungsdichte im interkantonalen Vergleich 2010–2014 86 Jahr AG SO BL BS LU ZH CH 2014 9,4 10,0 10,4 16,9 10,9 11,2 12,8 2013 8,2 10,1 10,2 15,9 10,2 11,0 12,5 2012 8,0 9,9 9,8 15,5 9,8 11,5 12,5 2011 7,2 10,1 9,6 15,4 9,6 11,2 12,1 2010 10,5 9,7 8,9 15,7 9,3 10,5 11,8 Quelle: Bundesamt für Statistik (2015): Spitex-Statistik 3.4.2.2 Versorgungsleistungen Die Inanspruchnahme von Spitexleistungen steigt zwischen 2010 und 2014 um insgesamt 76,6 % an und liegt im Jahr 2014 bei gesamthaft 1'068'304 Stunden (Abbildung 99). Besonders stark nimmt die Inanspruchnahme der über 80-Jährigen zu. Die verrechneten Stunden für Pflege und hauswirtschaftliche Hilfestellungen steigen in der genannten Zeitperiode von 415'630 auf 588'770 Stunden an. Diese Zunahme ist insbesondere auf pflegerische Leistungen zurückzuführen. 2014 werden rund die Hälfte (55 %) aller verrechneten pflegerischen und hauswirtschaftlichen Leistungen von über 80jährigen Klientinnen und Klienten bezogen. 83 Inklusive Onkologiepflege, Kinder-Spitex und private Spitexorganisationen. Ab 2014 sind Betriebe dazugekommen, welche nur hauswirtschaftliche Dienste anbieten. 85 Dichte = Anzahl VZÄ pro 1'000 Einwohner (Gesamtbevölkerung und Bevölkerung über 65 Jahre). 86 Bevölkerung über 65 Jahre. 84 90 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 Abbildung 99: Prozentuale Entwicklung der verrechneten Stunden für pflegerische und hauswirtschaftliche Spitexleistungen nach Altersgruppen 2010–2014 Quelle: Statistik Aargau (2015) Die Nachfrage nach Leistungen der KLV durch Spitexorganisationen nimmt in allen dargestellten Kantonen sowie auch gesamtschweizerisch zu (Abbildung 100). Im Kanton Aargau haben im Jahr 2014 insgesamt 15'088 Klientinnen und Klienten KLV-Leistungen bei Spitexorganisationen nachgefragt. Im Durchschnitt werden im Kanton Aargau 2014 pro Klient 46 Stunden an KLV-Leistungen verrechnet. Der Kanton Aargau liegt hier somit 10 Stunden unter dem gesamtschweizerischen Durchschnitt von 56 Stunden. Die durchschnittlich verrechneten Stunden unterscheiden sich zum Teil erheblich zwischen den Kantonen. So werden im Kanton Solothurn durchschnittlich 41 Stunden pro Klientin und Klient für KLV-Leistungen verrechnet, wohingegen es im Kanton Basel-Stadt mit 81 Stunden fast doppelt so viele sind. 91 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 Abbildung 100: KLV-Leistungen: Entwicklung der Anzahl Klientinnen und Klienten und durchschnittlich verrechnete Stunden pro Klient im interkantonalen Vergleich 2010–2014 Quelle: Bundesamt für Statistik (2015): Spitex-Statistik Auch die Nachfrage nach hauswirtschaftlichen Leistungen nimmt in allen Kantonen sowie generell in der Schweiz zu (Abbildung 101). Im Jahr 2014 haben insgesamt 9'671 Klientinnen und Klienten Hauswirtschaftsleistungen nachgefragt. Mit durchschnittlich 40 verrechneten Stunden an Hauswirtschaftsleistungen liegt der Kanton Aargau ebenfalls unter dem Schweizer Durchschnitt (46 Stunden). Die Schwankungen zwischen den Kantonen sind hier weniger prägnant als bei den KLV-Leistungen. 92 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 Abbildung 101: Hauswirtschaftsleistungen: Entwicklung der Anzahl Klientinnen und Klienten und durchschnittlich verrechnete Stunden pro Klient 2010–2014 Quelle: Bundesamt für Statistik (2015): Spitex-Statistik 3.4.2.3 Personal 37,5 % der VZÄ sind Fachpersonen mit einer tertiären Pflegeausbildung (Abbildung 102). Zusammen mit denjenigen, die ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis im Pflegebereich besitzen, decken sie 60 % der VZÄ ab. 8,5 % der Mitarbeitenden besitzen eine Ausbildung in Richtung Administration. Ebensoviele Mitarbeitende (8,7 %) besitzen keine aufgabenspezifische Ausbildung. Der Anteil von Praktikanten beläuft sich auf 4,9 %. Abbildung 102: Vollzeitäquivalente nach Ausbildungsart in Spitexorganisationen im Kanton Aargau 2014 Ausbildungsart 2012 2013 2014 tertiäre Ausbildung Pflege 318,40 310,35 375,23 Pflegeausbildung EFZ 233,59 180,82 230,26 keine aufgabenspezifische Ausbildung 100,59 94,81 87,14 Pflegekurs 59,18 59,77 151,6 Ausbildung Administration 24,09 57,80 85,37 Praktikant/in / Lernende 51,89 37,36 48,89 Nachdiplomsausbildung Pflege 31,68 29,80 29,65 Quelle: Statistik Aargau (2015) 93 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 Wird der Erreichungsgrad der festgelegten Soll-Punkte in Bezug auf die Ausbildungsleistungen betrachtet (vgl. Einleitung Kapitel 3.3.4), so haben die aargauischen Spitexorganisationen das Soll an Ausbildungsleistungen im Jahr 2014 zu 56,5 % erreicht (Abbildung 103). Abbildung 103: Prozentuale Erreichung der Soll-Punkte 2012–2014 87 Quelle: OdA GS Aargau (2015) In Berufen der Sekundarstufe II steigt der Anteil am Ausbildungs-Soll zwischen 2013 und 2014 um 30,5 % (Abbildung 104). Insbesondere die Ausbildungsangebote in der Berufsgruppe Fachfrau und Fachmann Gesundheit (FaGe) haben deutlich zugenommen. Bei der Ausbildung Fachfrau und Fachmann Gesundheit für Erwachsene sind die Zahlen rückläufig. Trotz des Rückgangs haben die Spitexorganisationen im Vergleich zu den Gesamtstellen nach wie vor prozentual den höchsten Anteil in dieser Berufsgruppe. Abbildung 104: Entwicklung der Ausbildungsleistungen Sekundarstufe II 2012–2014 in Ausbildungspunkten (prozentuale Veränderung zwischen 2013 und 2014) Verände2012 2013 2014 rung Assistentin/Assistent Gesundheit AGS 0 0,88 2,44 277,3 % Fachfrau/Fachmann Gesundheit FaGe 27,10 30,99 45,21 45,9 % Fachfrau/Fachmann Gesundheit FaGe mit Berufsmatur 2,00 1,88 5,00 266 % Fachfrau/Fachmann Gesundheit FaGe Erwachsene 19,00 16,52 14,26 -13,7 % Fachfrau/Fachmann Betreuung FaBe 0 0 0 0% Fachfrau/Fachmann Betreuung FaBe mit Berufsmatur 0 0 0 0% Fachfrau/Fachmann Betreuung FaBe Erwachsene 0 1,00 0 -100 % 48,10 51,27 66,91 30,5 % Sekundarstufe II Total Quelle: OdA GS Aargau (2015) 87 Die 100 %-Basis wird von der Gesamtanzahl an Soll-Punkten gebildet. 94 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 Auf Tertiärstufe zeigt sich zwischen 2013 und 2014 ein gesamthafter Anstieg der Ausbildungsleistungen um 23,3 % (Abbildung 105). Auch in den Spitexorganisationen wurden die ersten berufsbegleitenden Ausbildungswochen zur Pflegefachfrau und Pflegefachmann angeboten, was mit einer sehr markanten Erhöhung der Ausbildungsleistungen einhergeht. Da der berufsbegleitende Studiengang Pflegefachfrau und Pflegefachmann neu bei der Deklaration angegeben werden kann, ergibt sich hier eine 100 %-Steigerung. Abbildung 105: Entwicklung der Ausbildungsleistungen Tertiärstufe 2012–2014 in Ausbildungspunkten (prozentuale Veränderung zwischen 2013 und 2014) VerändeTertiärstufe 2012 2013 2014 rung 217,00 194,65 205,00 5,3 % Pflegefachfrau/-mann HF berufsbegleitend 0 0 11,84 100 % Fachfrau/Fachmann Operationstechnik HF 0 0 0 0% Med. Tech. Radiologie Assistentin/Assistent (MTRA) HF 0 0 0 0% Aktivierungstherapeutin/Aktivierungstherapeut HF 0 0 0 0% Biomedizinische/r Analytikerin/Analytiker (BMA) HF 0 0 0 0% Rettungssanitäterin/Rettungsanitäter HF 0 14,04 3,00 -78,6 % Sozialpädagogin/ Sozialpädagoge HF 0 0 0 0% 13,00 2,00 40,00 2000 % Ergotherapeutin/Ergotherapeut FH 0 0 0 0% Physiotherapeutin / Physiotherapeut FH 0 0 0 0% Ernährungsberaterin/Ernährungsberater FH 0 0 0 0% Hebamme/Entbindungspfleger FH 0 0 0 0% Logopädin/Logopäde FH 0 0 0 0% Sozialpädagogin/Sozialpädagoge FH 0 0 0 0% 220,00 210,69 259,84 23,3 % Pflegefachfrau/-mann HF Pflegefachfrau/-mann FH Total Quelle: OdA GS Aargau (2015) 3.4.3 Wichtigste Ergebnisse Das Angebot der stationären Langzeitversorgung im Kanton Aargau ist gut ausgebaut. Die aargauischen Pflegeheime weisen einen hohen Selbstversorgungsgrad auf. In Bezug auf die Auslastung und innerkantonalen Wanderungen sind erhebliche regionale Unterschiede zu verzeichnen. Die Anzahl Bewohnerinnen und Bewohner in Aargauer Pflegeheimen hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Am stärksten nimmt der Anteil an Bewohnerinnen und Bewohnern auf den mittleren Pflegestufen zu, wohingegen der Anteil Bewohnerinnen und Bewohner mit niedriger Pflegestufe konstant bleibt. Künftig ist damit zu rechnen, dass sich zudem die Anzahl Demenzkranker im Kanton Aargau stark erhöhen wird. Gleichzeitig hat sich die Phase der Gebrechlichkeit am Lebensende grundsätzlich verkürzt, das heisst ältere Menschen bleiben länger gesund. Immer häufiger gehen 95 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 aargauische Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner somit nach ihrem Aufenthalt im Pflegeheim in ihr gewohntes soziales Umfeld zurück. Die Nachfrage nach Spitexleistungen steigt in den letzten Jahren im Kanton Aargau deutlich. Ebenfalls wächst die Dichte an Leistungserbringern – insbesondere selbstständiger Pflegefachpersonen –bleibt jedoch nach wie vor unter dem Niveau der Nachbarkantone. Die Anzahl Pflege- und Betreuungsbedürftiger wird auch im Kanton Aargau in den kommenden Jahrzehnten deutlich zunehmen. Durch die längere Gesundheit betagter Menschen wird das Altern jedoch gestaltbarer, indem beispielsweise durch einen gesundheitsförderlichen Lebensstil die behinderungsfreie Lebenserwartung ausgedehnt werden kann. Bei zunehmender Mobilitätseinschränkung könnte somit vorerst auf ambulante Angebote zurückgegriffen werden. Die zunehmende Anzahl an Austritten aus dem Pflegeheim zurück in das gewohnte Umfeld im Kanton Aargau spricht dafür, dass der beschriebene Rückgriff auf ambulante Strukturen bereits stattfindet. Allerdings bleibt der Anteil von Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern mit niedrigen Pflegestufen, welche ebenfalls ambulante Angebote nutzen könnten, in den letzten Jahren relativ konstant. Vor dem Hintergrund der deutlich wachsenden Nachfrage nach Spitexleistungen – insbesondere bei über 80-Jährigen – bei einer im interkantonalen Vergleich eher niedrigen Versorgungsdichte stellt sich die Frage, ob Bewohnerinnen und Bewohnern mit geringem Pflegebedarf ausreichend ambulante Alternativen zum stationären Heimaufenthalt zur Verfügung stehen. Obwohl einige Befunde für eine allmähliche Substitution stationärer durch ambulante Angebote sprechen, besteht weiterhin Nachholbedarf auf diesem Gebiet. Der Eintritt in stationäre Pflegeeinrichtungen wird zudem durch die signifikant steigende Demenzprävalenz sowie den häufig damit verbundenen Bedarf an Sicherheit, soziale Integration und Pflege beschleunigt. Die zunehmende Komplexität von Krankheitsbildern wird dazu führen, dass ein nicht unerheblicher Teil der Bevölkerung mit chronischen Erkrankungen und Multimorbidität einer zeitlich umfassenden und spezialisierten Betreuung durch entsprechend qualifiziertes Personal bedarf. Die seit 2012 eingeführte Ausbildungsverpflichtung zeigt hier bereits erste Fortschritte in der Steigerung von Ausbildungsleistungen. Bei Wohnmodellen sowie Gesundheits- und Pflegeangeboten wird künftig nicht allein die Anzahl älterer Menschen, sondern auch die gesundheitliche Qualität der Lebenszeit im Alter von Bedeutung sein. Das selbstständige Wohnen und Leben gilt als zentrale Wunschvorstellung der kommenden Altersgenerationen. Entsprechend werden in Zukunft noch verstärkter Wohnformen notwendig sein, die selbstständiges Wohnen mit Betreuungs- und Pflegeleistungen kombinieren. Vor dem Hintergrund der Lockerung von Familienstrukturen, welche bis anhin noch eine wichtige Rolle in der Pflege und Betreuung von Angehörigen spielten, werden neue soziale Strukturen das Zusammenleben prägen. Es ist darum damit zu rechnen, dass Pflege und Betreuung in Zukunft immer mehr von Professionellen geleistet werden, wodurch die Ausbildung von genügend Fachpersonal weiterhin von grosser Bedeutung sein wird. Der hohe Selbstversorgungsgrad der Pflegeheime im Kanton Aargau bei gleichzeitigen regionalen Unterschieden in der Auslastung und Wanderung von Bewohnerinnen und Bewohnern wirft zudem die Frage nach einem regionalen Richtwert auf. 96 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 3.5 Gesundheitsförderung und Prävention Gesundheitsförderung beschreibt den Prozess der Steigerung und Stärkung des Gesundheitspotenzials von Menschen. Das Ziel von Prävention wiederum besteht in der Vermeidung des Auftretens von Erkrankungen und damit der Verringerung ihrer Verbreitung sowie Verminderung ihrer Auswirkungen auf Mortalität und Morbidität. Gesundheitsförderung und Prävention beinhalten stets eine ethisch sowie ökonomisch begründbare Komponente: Einerseits soll die individuelle Gesundheit des Einzelnen verbessert werden, andererseits können Gesundheitsförderung und Prävention ökonomische Lasten für dann obsolet gewordene kurative Behandlungen verringern. Vor dem Hintergrund der in Kapitel 1 beschriebenen demographischen Verschiebungen sowie der in Kapitel 2 dargestellten Entwicklungen im Gesundheitsverhalten werden die Lebenserwartung und der Stellenwert von Gesundheit generell zunehmen. Gesundheitsförderung und Prävention kommen mit dieser Entwicklung künftig eine immer grössere Bedeutung zu. Aus Perspektive der Leistungserbringer und der öffentlichen Hand können Gesundheitsförderung und Prävention die Inanspruchnahme entsprechender Versorgungsleistungen senken, aus individueller Perspektive die Gesundheit bis ins höhere Alter stabil halten. Ebenfalls zu88 nehmen wird mit den demographischen Verschiebungen auch die Anzahl chronisch Erkrankter. Für diese Menschen wird insbesondere die sogenannte tertiäre Prävention, das heisst die langfristige Bewältigung des Alltags mit der Erkrankung, eine wichtige Rolle spielen. Da das Bewusstsein für die eigene Gesundheit grösstenteils zunimmt und die Informationsquellen für gesundheitsrelevante Informationen zahlreicher geworden sind, wird dem Ausbau der individuellen Gesundheitskompetenz immer grössere Relevanz zukommen. In der Schweiz engagieren sich zahlreiche staatliche und nicht-staatliche Akteure auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene im Bereich der Gesundheitsförderung sowie in der Primär-, Sekundärund Tertiärprävention. Die staatliche Kompetenz in den Bereichen Gesundheitsförderung und Prävention fällt gemäss der bundesstaatlichen Vorgaben in den Zuständigkeitsbereich der Kantone und Gemeinden. Der Koordination, Zusammenarbeit und Vernetzung zwischen Bund, nationalen Fachorganisationen (wie zum Beispiel Gesundheitsförderung Schweiz) sowie den Kantonen und Gemeinden kommen grosse Bedeutung zu. Der Bund setzt bisher den Schwerpunkt auf die Bekämpfung von Risikofaktoren mittels nationaler Präventionsprogramme (Alkohol 2013–2016; Tabak 2013–2016; Ernährung und Bewegung 2013–2016; Migration und Gesundheit 2014–2017). Vorgesehen ist, künf88 Hierbei handelt es sich um somatische Erkrankungen wie Herz-Kreislauf-Krankheiten, aber auch psychische sowie neurologische Erkrankungen, Diabetes, Atemwegerkrankungen und Krebs (vgl. BfS 2015). 97 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 tig die nationalen Programme in die Nationale Strategie Prävention nichtübertragbarer Krankheiten zu integrieren. 89 Im vorliegenden Kapitel wird zunächst der konzeptionelle Rahmen vorgestellt, in dem Aktivitäten in den Bereichen Gesundheitsförderung und Prävention organisiert werden. Daraufhin werden kantonale Aktivitäten in beiden Bereichen skizziert. 3.5.1 Aktivitäten in den Bereichen Gesundheitsförderung und Prävention Aktivitäten im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention folgen strukturell dem sogenannten Lebensphasenansatz, in welchem die gesamte Lebensspanne eines Menschen anhand von drei Phasen betrachtet wird (Abbildung 106). In der ersten Lebensphase der Kindheit und Jugend stehen das Wachstum und eine gesunde Entwicklung sowie die Ausbildung eines gesundheitsförderlichen Lebensstils im Zentrum. Im Rahmen der zweiten Lebensphase des Erwachsenenalters geht es vermehrt um die Erhaltung von Gesundheit und Vorbeugung von Krankheit und um die gesellschaftliche Teilhabe und das ökonomische Potenzial. Innerhalb der dritten und letzten Lebensphase liegt der Fokus auf einem möglichst langen Verweilen in der Selbstständigkeit sowie der Erhaltung der Lebensqualität trotz gesundheitlicher Einschränkungen. Je nach Lebensphase sind unterschiedliche Lebenswelten ("Settings") sowie Bezugs- und Fachpersonen von grösserer Relevanz. Diese haben als Multiplikatoren einen massgeblichen Einfluss auf den Lebensstil und die gesundheitlichen Rahmenbedingungen des jeweiligen Menschen. Beispiele für einzelne Settings können Gemeinden, Unternehmen, Spitäler, Arztpraxen, Pflegeheime oder Schulen sein. Abbildung 106: Visualisierung des Lebensphasen- und Setting-Ansatzes Quelle: Bundesamt für Gesundheit / GDK / Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz (2015) 3.5.2 Gesundheitsförderung im Kanton Aargau Mit zurzeit fünf aufeinander abgestimmten Schwerpunktprogrammen verfolgt der Kanton Aargau gesundheitsfördernde Massnahmen, welche sich analog des beschriebenen Lebensphasen- und 90 Settingsansatzes über die ganze Lebensspanne hinweg an die gesamte Bevölkerung richten. Die mehrjährigen Schwerpunktprogramme orientieren sich in der Regel an einem festgelegten konzeptionellen Rahmen mit vier Ebenen: (1) Interventionen (auch Module, Modulprojekte): Verbreitung und Implementierung erprobter Interventionen (2) Policy: Gestaltung gesellschaftlicher Strukturen (3) Vernetzung: Vernetzung von Akteuren auf Kantons-, Gemeinde- und Organisationsebene zwecks Zusammenarbeit, Wissens- und Erfahrungsaustausch 89 90 (NCD-Strategie 2017–2024) Die Programme sind unter www.ag.ch/dgs umfangreich dokumentiert. 98 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 (4) Öffentlichkeitsarbeit: Sensibilisierung der Bevölkerung Die vier Ebenen stehen in einer Wechselwirkung zueinander. Um die gewünschte Dynamik und Intensität zu erreichen, sind Massnahmen der einzelnen Ebenen möglichst kohärent ausgestaltet und aufeinander abgestimmt. Wirkungskontrollen zu den einzelnen Schwerpunktprogrammen werden auf Bundesebene durch Gesundheitsförderung Schweiz vorgenommen. Im Herbst 2015 ist zudem ein Evaluationsbericht des Schwerpunktprogramms "Psychische Gesundheit" im Auftrag des Departements Gesundheit und Soziales vorgenommen worden (siehe Kapitel 3.5.2.5). 3.5.2.1 Schwerpunktprogramm"Gesundes Körpergewicht" Übergewicht und Adipositas sind schweizweit sowie im Kanton Aargau ein verbreitetes Gesundheitsproblem (vgl. Kapitel 2: Gesundheitszustand und Gesundheitsverhalten). Mit finanzieller und fachlicher Unterstützung von Gesundheitsförderung Schweiz lancierte der Kanton Aargau 2007 (mittlerweile zusammen mit 20 weiteren Kantonen) das kantonale Schwerpunktprogramm "Gesundes Körpergewicht". Das Ziel des Schwerpunktprogramms "Gesundes Körpergewicht" besteht darin, mit ausreichend Bewegung und einer ausgewogene Ernährung im Alltag sowie einem positiven Körperbild langfristig zu einem gesunden Körpergewicht beizutragen. Die kantonalen Massnahmen setzen bei der Verbesserung der Verhältnisse und Rahmenbedingungen (wie beispielsweise durch das Schaffen eines ausgewogenen Ernährungsangebots in Kindertagesstätten) an und werden in der 3. Programmphase (2016–2019) weiter nachhaltig in den Regelstrukturen verankert. Eine 2014 schweizweit von Gesundheitsförderung Schweiz durchgeführte Evaluation zeigt, dass die kantonalen Schwerpunktprogramme im Allgemeinen sowie die verschiedenen Präventionsprojekte im Speziellen eine positive Wirkung haben, sowohl im Hinblick auf das Erreichen der Zielgruppe, als 91 auch hinsichtlich des Verhaltens der Kinder und Jugendlichen. 3.5.2.2 Schwerpunktprogramm "Gesundheitsfördernde Schulen Aargau" Forschungsergebnisse weisen darauf hin, dass die Anzahl Schülerinnen und Schüler, welche während der Schulzeit gesundheitlich belastet sind, in den letzten Jahren zugenommen hat. Psychische Beschwerden, Suchtmittelkonsum und Übergewicht gehören auch im Kanton Aargau zu den Hauptproblemen dieser Schülerinnen und Schüler. In Bezug auf die Gesundheit der Lehrpersonen ist bekannt, dass rund ein Fünftel der Aargauer Lehrerinnen und Lehrer im Verlauf ihrer Laufbahn Anzeichen von emotionaler Erschöpfung aufweisen. Die langfristigen Folgen der gesundheitlichen Probleme im Kindes- und Jugendalter sind für die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen von grosser Bedeutung. Das Schwerpunktprogramm "Gesundheitsfördernde Schulen Aargau" hat zum Ziel, die gesund erhaltenden Faktoren bei Schülerinnen und Schülern sowie Lehrpersonen und Schulleitenden zu stärken, indem ein Bewusstsein geschaffen wird, welche Massnahmen gesundheitsfördernd sind und wie sie der Einzelne aber auch das Schulsystem als Ganzes wirkungsvoll umsetzen können. In der ersten Phase (2010–2013) des Programms wurde eine Struktur (Netzwerk gesundheitsfördernder Schulen) aufgebaut, welche die Schulen auf ihrem Weg zu einer gesundheitsfördernden Schule unterstützt. Es ging darum, passende Arbeitsinstrumente zu entwickeln, ein Beratungsangebot aufzubauen, Fachpersonen zu qualifizieren, Schulen für die Gesundheitsförderung zu sensibilisieren. Es bestehen zurzeit 18 kantonale und zwei sprachregionale Netzwerke gesundheitsfördernder Schulen mit total über 1'700 Schulen, welche das Schweizerische Netzwerk Gesundheitsfördernder Schu91 Gesundheitsförderung Schweiz (2014): Wirkungsanalyse ausgewählter Modulprojekte der Kantonalen Aktionsprogramme Gesundes Körpergewicht. Arbeitspapier 21. 99 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 len im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit und Gesundheitsförderung Schweiz durch RADIX koordiniert. In der 2. Programmphase (2014–2017) steht die Verankerung eines integralen Verständnisses von Gesundheitsförderung und Schulentwicklung im Zentrum zudem soll der Mehrwert zum Beitritt ins kantonale Netzwerk gesundheitsfördernder Schulen gesteigert werden. 3.5.2.3 Schwerpunktprogramm "Betriebliche Gesundheitsförderung" Durch die fortschreitende gesellschaftliche Tendenz zur Individualisierung und Globalisierung nimmt die Komplexität der Lebenssituationen in allen Bereichen zu und stellt die Menschen vor wachsende Herausforderungen. Insbesondere in der Arbeitswelt sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einem verstärkten Leistungs- und Konkurrenzdruck ausgesetzt. Wenn durch gezieltes Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) Arbeit so gestaltet werden kann, dass die Gesundheit erhalten bleibt, können viele Kosten eingespart und Produktivitätsverluste vermindert werden. Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Gesundheit für Innovationskraft, Flexibilität und Kreativität wird immer mehr erkannt. In Hochleistungsgesellschaften wie der Schweiz sind gut qualifizierte, leistungsfähige und eigenverantwortlich handelnde Arbeitskräfte ein wesentlicher Erfolgsfaktor und eine Quelle der Wertschöpfung. 2007 wurde im Kanton Aargau die betriebliche Gesundheitsförderung als Schwerpunkt aufgenommen und der Zugang zu den Unternehmen über die Gründung eines Vereins (Forum BGM) erleichtert. Das Schwerpunktprogramm "Betriebliche Gesundheitsförderung" verfolgt das Ziel, zum einen die betrieblichen Rahmenbedingungen gesundheitsgerecht zu gestalten und zum anderen das gesundheitsförderliche Verhalten der Mitarbeitenden bei der Arbeit zu stärken. Das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BMG) soll im Kanton Aargau verbreitet und in Aargauer Betrieben ein integrativer Bestandteil der Unternehmenskultur werden. In der 1. Phase des Programms (2011–2014) wurde für die Umsetzung eine fachliche Anbindung an das Institut für Arbeitsmedizin (ifa) in Baden erreicht. Mit der praktischen Ausrichtung stösst das Programm bei den Betrieben zunehmend auf Interesse und es gelingt, BMG in Kanton Aargau zu verbreiten. Um die erzielten Wirkungen zu stabilisieren, wird das Programm in der 2. Phase (2015–2018) durch professionelle Unterstützung auf mehreren Ebenen in den Betrieben noch stärker verankert werden. 3.5.2.4 Schwerpunktprogramm "Gesundheitsförderung im Alter" Gesundheit im Alter ist von erheblicher gesellschaftlicher und individueller Bedeutung. Obwohl im Alter gesundheitliche Probleme und Beschwerden zunehmen, ist das Alter nicht gleichbedeutend mit Krankheit, Einschränkung und Pflegebedürftigkeit (vgl. Kapitel 1, 2 und 3.4). Faktisch liegt die Krankheitshäufigkeit jedoch in den meisten Krankheitsgruppen bei älteren Menschen höher als bei jüngeren Erwachsenen. Bei den somatischen Erkrankungen stehen Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Stoffwechselkrankheiten, Muskel- und Skelettkrankheiten sowie bösartige Tumoren im Vordergrund. Bei den psychischen Erkrankungen sind vor allem Demenzen und Depressionen bedeutsam. Aufgrund der besseren Gesundheit und der verbesserten Information von älteren Menschen respektive ihren Angehörigen können Eintritte in ein Pflegeheim hinausgezögert oder ganz vermieden werden. Dies dämpft den Anstieg der Pflegekosten, was insbesondere aufgrund der demographischen Entwicklung von Bedeutung ist. Mit der Zunahme der älteren Bevölkerung ist mit einem potenziell höheren Pflegebedarf und entsprechend mit einem Anstieg der Pflegekosten zu rechnen. Hinzu kommt, dass gesündere, selbstständige ältere Menschen den Generationenvertrag, das heisst die personellen Ressourcen der jüngeren Generationen, entlasten. Im Zeichen des demographischen Wandels und des Rückgangs der jüngeren Bevölkerung ist dieser Nutzen ebenfalls beachtlich. Das Schwerpunktprogramm "Gesundheitsförderung im Alter" wurde als Teil der kantonalen Alterspolitik lanciert. Es richtet sich an die Bevölkerung ganz am Ende der Lebensspanne. Ziel des Programms "Gesundheitsförderung im Alter" ist es, die Förderung der Gesundheit und Lebensqualität der älteren Bevölkerung sowie die Vernetzung der Angebote zu verbessern. Zudem sollen Rahmen100 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 bedingungen geschaffen werden, die ein Leben bei möglichst langer Gesundheit und Selbstständigkeit ermöglichen. Die Auswertung der ersten vier Programmjahre zeigt deutliche Erfolge. Während der 1. Phase (2012 –2015) lag der Fokus auf der Entwicklung von Strukturen. Dank der Partnerschaften konnten bereits in der ersten Programmphase mehrere Angebote aus der Themenpalette aufgegriffen und bearbeitet werden. Die bestehenden Arbeiten sollen in der 2. Programmphase (2016–2019) weitergeführt werden. In Anlehnung an nationale Bestrebungen bleiben Befähigung und Erlangung von Gesundheitskompetenzen nach wie vor im Zentrum der Interventionen. 3.5.2.5 Schwerpunktprogramm "Psychische Gesundheit" Psychische Krankheiten gehören schweizweit zu den am häufigsten auftretenden Erkrankungen und stellen die häufigste Invaliditätsursache dar (vgl. Kapitel 2). Sie verursachen zudem hohe volkswirtschaftliche Kosten. Durchschnittliche Kosten eines Falles in der Erwachsenenpsychiatrie belaufen sich auf Fr. 24‘788.‒. In der Schweiz werden die direkten medizinischen Kosten der psychischen Krankheiten auf vier Milliarden Franken geschätzt, die indirekten Kosten aufgrund von Absentismus, vorzeitiger Pensionierung und informeller Pflege auf 8,7 Milliarden Franken. Demzufolge stellen psychische Erkrankungen eine grosse gesundheitspolitische Herausforderung dar, die eine intensive Zusammenarbeit aller Akteure verlangt. Massnahmen zur Förderung der psychischen Gesundheit sind somit von grosser gesundheitspolitischer Relevanz. Der Kanton Aargau lancierte 2013 das kantonale Schwerpunktprogramm "Psychische Gesundheit“. Das Programm soll die psychische Gesundheit der Aargauer Bevölkerung und die Rahmenbedingungen zugunsten der psychischen Gesundheit verbessern. Auf der Ebene der Interventionen werden die Lebensphasen und ihre Übergänge sowie häufige, kritische Lebensereignisse besonders beachtet. In der ersten Programmphase (2013–2016) konnte das kantonale Netzwerk "Psychische Gesundheit Kanton Aargau“ aufgebaut werden. Es vernetzt alle wichtigen Organisationen im Kanton Aargau, die sich mit den Themen psychische Gesundheit und Verminderung psychischer Erkrankungen befassen. Zusammen mit den Netzwerkmitgliedern sind Projekte (zum Beispiel die Aktionstage Psychische Gesundheit Kanton Aargau) umgesetzt worden, die bei der Bevölkerung des Kantons Aargau auf grosse Resonanz stossen. Aktuell laufen in 22 Kantonen Aktivitäten im Bereich psychische Gesundheit (mit oder ohne formelle Programme). Für die Umsetzung der 2. Programmphase (2017–2020) sollen bestehende Massnahmen weiter ausgestaltet sowie Bekanntheit und Reichweite der Angebote verstärkt werden. Die Ergebnisse der im Herbst 2015 durchgeführten Online-Umfrage bei den Mitgliedern des Netzwerks "Psychische Gesundheit Kanton Aargau“ sind zudem mit wenigen Ausnahmen positiv bis sehr positiv. Die strategische Ausrichtung des Schwerpunktprogramms "Psychische Gesundheit" wird als richtig erachtet und soll in der zweite Phase beibehalten werden. Infor92 mation und Kommunikation werden mehrheitlich mit gut bis sehr gut bewertet. 3.5.3 Prävention im Kanton Aargau 3.5.3.1 Suchtprävention, -beratung und -behandlung Mit der Suchtprävention und Suchtberatung sollen die Entstehung süchtigen Verhaltens verhindert und der Suchtmittelmissbrauch bekämpft, der Ausstieg Betroffener aus der Suchtmittelabhängigkeit unterstützt und der Schutz Dritter vor gesundheitsschädigenden Auswirkungen durch Suchtmittelkonsum gewährleistet werden. Der Kanton ist verantwortlich für die Suchtprävention, die ambulante Suchtberatung sowie den Zugang zur stationären Suchtmittelbehandlung. Er sorgt zudem für die Koordination und Vernetzung der Angebote der Suchthilfe. 92 Weitere Informationen zu der besagten Evaluation befinden sich auf der Webseite des Kantons Aargau. 101 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 An insgesamt 17 Standorten im Kanton Aargau stehen der Bevölkerung Angebote zur Suchtprävention und -beratung zur Verfügung (Abbildung 107). Abbildung 107: Standorte der Einrichtungen für Suchtprävention und Suchthilfe im Kanton Aargau (Stand: März 2015) Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2016) Im Bereich der Suchtprävention bestehen ein Kompetenzzentrum der Aargauischen Stiftung für Suchthilfe mit Informations- und Dokumentationsstelle sowie weitere Angebote der Aargauischen Stiftung für Suchthilfe, der Lungenliga Aargau sowie des Blauen Kreuzes. Die ambulante Suchtberatung beinhaltet neun dezentral organisierte Fachstellen, ebenfalls die Aargauer Stiftung Sucht, das Beratungszentrum Baden, die Beratungsstelle des Blauen Kreuzes sowie die Von Effinger Stiftung. Die stationäre Suchtmittelbehandlung umfasst den Suchtmittelentzug, die stationäre Suchtmittelrehabilitation sowie die heroingestützte Behandlung. Für den Suchtmittelentzug bestehen im Kanton Aargau zwei Drogenentzugsstationen mit insgesamt 18 Plätzen sowie weitere Entzugsmöglichkeiten in Akutspitälern oder Psychiatrien. Die Leistungserbringer sind hier die Stiftung Sozialtherapie, die Psychiatrische Dienste Aargau (PDAG) sowie die Akutspitäler. In der stationären Rehabilitation bestehen vier spezialisierte Einrichtungen mit insgesamt 109 Plätzen. Im Rahmen der heroingestützten Behandlung weist der Kanton Aargau eine Indikationsstelle und ein Behandlungszentrum mit 30 Plätzen auf, welches von den PDAG betrieben wird. Der Kanton Aargau fördert zudem Massnahmen im Bereich der Tabakprävention (Tabakpräventionsprogramm 2016–2019), welche den Einstieg in die Tabaksucht verhindern, Passivrauchen vermeiden und den Ausstieg aus der Sucht unterstützen sollen. Hierfür arbeitet der Kanton in insgesamt 23 Projekten mit zwölf externen Partnern zusammen. 3.6 Wichtigste Ergebnisse Der Kanton deckt mit den fünf aufeinander abgestimmten Schwerpunktprogrammen "Gesundes Körpergewicht", "Gesundheitsfördende Schulen Aargau", "Betriebliche Gesundheitsförderung", "Gesundheitsförderung im Alter" und "Psychische Gesundheit" die gesamte Lebensspanne der aargauischen Bevölkerung im Sinne des Lebensphasen- und Settingsansatzes in der Gesundheitsförderung 102 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 und Prävention ab. Die Koordination sowie die Zusammenarbeit und Vernetzung zwischen Bund, nationalen Fachorganisationen und den Kantonen sowie Gemeinden kommt auch künftig grosse Bedeutung zu. Zur Wirkungsoptimierung ist zudem eine grundsätzliche Orientierung an nationalen und internationalen Strategien wichtig. Vor dem Hintergrund der demographischen Verschiebungen werden die generelle Lebenserwartung und der Stellenwert von Gesundheit auch im höheren Alter zunehmen. Gesundheitsförderung und Prävention kommen mit dieser Entwicklung künftig eine immer grössere Bedeutung zu. Aus Perspektive der Leistungserbringer und öffentlichen Hand können Gesundheitsförderung und Prävention die Inanspruchnahme etwaiger Versorgungsleistungen senken, aus individueller Perspektive die Gesundheit bis ins höhere Alter stabil halten. Ebenfalls zunehmen wird mit den demographischen Verschiebungen auch die Anzahl chronisch Erkrankter. Neben den psychischen Erkrankungen lösen fünf Erkrankungsgruppen den grössten Teil der Krankheitslast in der Schweiz aus: Krebs, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, chronische Atemwegserkrankungen und muskuloskelettale Erkrankungen. Diese nicht-übertragbaren Krankheiten stehen in einem kausalen Zusammenhang mit den vier weit verbreiteten und über den Lebensstil veränderbaren Risikofaktoren der unausgewogenen Ernährung, der mangelnden Bewegung, des Tabakkonsums und des übermässigen Alkoholkonsums. Da zudem das Bewusstsein für die eigene Gesundheit grösstenteils zunimmt und die Informationsquellen für gesundheitsrelevante Informationen zahlreicher geworden sind, wird dem Ausbau der individuellen Gesundheitskompetenz immer stärkere Relevanz zukommen. Da in diesem Zusammenhang der Bezug von Versorgungsleistungen weiter steigen wird, ist auch ein kompetenter und kostensensibler Umgang mit den entsprechenden Leistungen immer wichtiger. Mit steigender Mobilität der Bevölkerung wächst zudem das Risiko für die Entstehung neuer Krankheiten sowie deren schnellere Verbreitung. Gleichzeitig ist eine zunehmend kritischere Einstellung gegenüber Impfungen zu vernehmen, was wiederum das Risiko für entsprechende Epidemien weiter erhöht und zu Komplikationen im Krankheitsverlauf führen kann. In seiner Überwachungspflicht muss der Kanton auf die Entwicklungen im Bereich Infektionskrankheiten reagieren und bestehende Möglichkeiten ausschöpfen oder erweitern. 103 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 4. Finanzierung, Kosten und volkswirtschaftlicher Nutzen des Gesundheitssystems Die steigenden Gesundheitskosten werden sowohl schweizweit als auch im Kanton Aargau für die kommenden Jahre als eine der zentralen Herausforderungen für das Gesundheitssystem im Speziellen und das politische System im Allgemeinen angesehen. Verschiedene Entwicklungen führen dazu, dass der Konsum von Versorgungsleistungen zunimmt und die Gesundheitskosten in den kommenden Jahren weiterhin ansteigen werden. Die Kostentreiber dieser Entwicklung sind ein komplexes Zusammenspiel verschiedener Faktoren: Insbesondere der medizinisch-technische Fortschritt, die demographische Entwicklung und die steigende Anspruchshaltung bei geringer Kostensensibilität der Patientinnen und Patienten tragen zu den steigenden Gesundheitskosten bei. Weitere Kostentreiber sind Fehlanreize im Finanzierungssystem, eine hohe Spital- und Ärztedichte und die Mengenausweitung zum Teil unnötiger Leistungsangebote. Im Zusammenhang mit den steigenden Kosten ist zu beachten, dass dem Gesundheitssektor – neben dem gesundheitlichen Nutzen für die Leistungsbezüger – ebenso ein bedeutsamer volkswirtschaftlicher Nutzen zukommt. Da Leistungen im Gesundheitswesen im Vergleich zu anderen Branchen überdurchschnittlich wertschöpfungs- und beschäftigungsintensiv sind, führen die beschriebene Mengenausweitung und steigenden Kosten auch zu einem generellen Anstieg des volkswirtschaftlichen Gesamtnutzens. Im vorliegenden Kapitel werden in einem allgemeinen Einführungsteil die Finanzierungsquellen und -regimes im Schweizer Gesundheitswesen, die Aufteilung der Kosten in alle wichtigen Sektoren des Gesundheitssystems sowie die Entwicklung der Durchschnitts- und Richtprämien dargestellt. Auf die Kostenentwicklung im Kanton Aargau wird im zweiten Teil des Kapitels anhand der einzelnen Geschäftsfelder, in denen der Kanton Steuerungskompetenz besitzt (Spitalversorgung, Langzeitversorgung und Gesundheitsförderung/Prävention) eingegangen. Im dritten Teil des Kapitels wird der volkswirtschaftliche Nutzen des Gesundheitswesens anhand von Kennzahlen zur Wertschöpfung und Beschäftigung erläutert. 4.1 Finanzierung des Gesundheitswesens Die Finanzierung des Gesundheitswesens wird von unterschiedlichen Regimes getragen. Als Regime wird in diesem Zusammenhang jener Kostenträger verstanden, welcher den Leistungserbringern die jeweiligen Leistungen unmittelbar bezahlt. Im Schweizer Gesundheitssystem werden die folgenden Kategorien von Finanzierungsregimes unterschieden: • Staat (Bund, Kantone, Gemeinden): Prävention, Verwaltung und Zuschüsse an Leistungserbringer, • Sozialversicherungen (Krankenversicherung KVG, Unfallversicherung UVG etc.), • Regimes bedarfsabhängiger Sozialleistungen (Ergänzungsleistungen AHV/IV, kantonal geregelte Alters- und Pflegehilfe), • Privatversicherungen, • Private Haushalte: Finanzierung von Leistungen, die nicht von anderen Regimes (Staat, Sozialversicherungen etc.) gedeckt werden, 104 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 • Private Organisationen ohne Erwerbscharakter (Gesundheitsligen etc.). Mit 63,2 % wird mehr als die Hälfte des Schweizer Gesundheitswesens im Jahr 2013 durch Sozialversicherungen (43,2 %) und den Staat (20,2 %) finanziert (Abbildung 108). Die Sozialversicherungen sind somit zwar der grösste Direktfinanzierer des Gesundheitswesens, der Anteil staatlicher Finanzierungsregimes an den Gesundheitskosten steigt zwischen 2008 und 2013 jedoch kontinuierlich an. Der grösste Anteil staatlicher Finanzierung wird hier von den Kantonen bestritten. Mit 23,8 % ist der Finanzierungsanteil der privaten Haushalte im Jahr 2013 ebenfalls hoch. 93 Gemäss Prognose der Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich wird die Finanzierungslast in den kommenden Jahren besonders bei bedarfsabhängigen Sozialleistungen, im KVG-Bereich der Sozialversicherungen und bei privaten Kostenbeteiligungen zunehmen. Abbildung 108: Finanzierung des Gesundheitswesens nach Finanzierungsregimes Finanzierungsregime 2008 2009 2010 2011 2012 2013 18,6 % 19,4 % 19,0 % 19,5 % 20,4 % 20,2 % Bund 0,3 % 0,4 % 0,3 % 0,2 % 0,2 % 0,2 % Kantone 15,7 % 16,3 % 16,0 % 16,3 % 17,3 % 17,0 % Gemeinden 2,7 % 2,7 % 2,6 % 3,0 % 2,9 % 3,0 % Sozialversicherungen 42,2 % 41,8 % 41,8 % 41,4 % 41,1 % 43,2 % Bedarfsabhängige Sozialleistungen 4,3 % 4,4 % 4,5 % 4,6 % 4,5 % 4,4 % Privatversicherungen 9,0 % 8,8 % 8,6 % 8,6 % 7,2 % 7,3 % Private Haushalte 24,8 % 24,7 % 25,1 % 25,0 % 25,8 % 23,8 % Andere private Finanzierung 1,0 % 1,0 % 1,0 % 0,9 % 1,0 % 1,0 % Staat Quelle: Bundesamt für Statistik (2015): Kosten und Finanzierung des Gesundheitswesens Ebenfalls kann die Finanzierung des Gesundheitswesens nach den ursprünglichen Finanzierungsquellen aufgeteilt werden. Auf diese Weise kann unterschieden werden, welche Finanzierungsanteile aus Steuern oder Sozialabgaben gewonnen werden. Die Finanzierungslast im Gesundheitswesen wird hier nach den wichtigsten Wirtschaftsakteuren aufgeteilt: • Staat: Der Staat kann als Leistungserbringer (Verwaltung, Prävention, Rettungsdienste), Finanzierungsträger anderer Leistungserbringer (Spitäler, Spitex) oder als Finanzierungsträger von Regimes der Sozialen Sicherheit (Prämienverbilligung, Ergänzungsleistungen AHV/IV) in Erscheinung treten. • Unternehmen: Die Unternehmen bezahlen Prämien beziehungsweise Beiträge in Form von Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- oder Selbständigerwerbendenanteilen an die Regimes der Sozialen Sicherheit, die direkt oder indirekt für Gesundheitsgüter und -dienstleistungen aufkommen (Unfallversicherung, IV, AHV). • Private Haushalte: Die Haushalte kommen direkt für Güter und Dienstleistungen des Gesundheitswesens auf. Sie beteiligen sich in Form von Franchisen und Selbstbehalten an den Kosten der Sozial- oder Privatversicherungen und bezahlen Versicherungsprämien für obligatorische oder private Versicherungen im Gesundheitsbereich. Aus der Perspektive der Finanzierungsquellen wird mit 61 % im Jahr 2013 der grösste Anteil der Gesundheitskosten durch private Haushalte getragen (Abbildung 109). Weitere 32,2 % entfallen auf 93 KOF Prognose der Gesundheitsausgaben (2015). 105 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 die staatliche Finanzierung, wovon die Kantone mit 22,1 % den mit Abstand höchsten Finanzierungsanteil haben. Abbildung 109: Finanzierung des Gesundheitswesens nach Quellen Quelle 2008 2009 2010 2011 2012 2013 30,9 % 31,6 % 31,8 % 32,3 % 32,9 % 32,7 % Bund 6,0 % 5,9 % 5,9 % 6,0 % 6,0 % 6,1 % Kantone 20,8 % 21,6 % 21,7 % 21,8 % 22,5 % 22,1 % Gemeinden 4,1 % 4,2 % 4,1 % 4,5 % 4,5 % 4,5 % Unternehmen 7,3 % 7,0 % 6,9 % 6,8 % 6,1 % 6,3 % Private Haushalte 61,8 % 61,4 % 61,3 % 60,9 % 60,9 % 61,0 % Staat Quelle: Bundesamt für Statistik (2015): Kosten und Finanzierung des Gesundheitswesens 4.2 Krankenversicherungsprämien Die monatlichen Durchschnittsprämien im Kanton Aargau entwickeln sich gleichförmig zu den Nachbarkantonen, jedoch auf etwas niedrigerem Niveau als dem Bundesdurchschnitt (Abbildung 110). In allen drei Altersgruppen steigen die Durchschnittsprämien zwischen 2013 und 2015 kontinuierlich an. Abbildung 110: Entwicklung der Durchschnittsprämien in Franken im interkantonalen Vergleich 2013– 2015 94 Junge Erwachsene (19–25 Jahre) Erwachsene (ab 26 Jahren) Kinder (0–18 Jahre) Kt. 2013 2014 2015 2013 2014 2015 2013 2014 2015 AG Fr. 364.20 Fr. 373.24 Fr. 387.38 Fr. 329.57 Fr. 339.68 Fr. 355.41 Fr. 82.92 Fr. 85.45 Fr. 89.04 ZH Fr. 385.49 Fr. 394.09 Fr. 411.69 Fr. 352.35 Fr. 362.09 Fr. 379.27 Fr. 91.69 Fr. 94.04 Fr. 98.23 LU Fr. 344.15 Fr. 355.07 Fr. 372.63 Fr. 312.85 Fr. 324.07 Fr. 342.86 Fr. 76.56 Fr. 79.46 Fr. 83.20 SO Fr. 367.83 Fr. 376.84 Fr. 397.09 Fr. 334.08 Fr. 343.44 Fr. 362.69 Fr. 84.97 Fr. 86.59 Fr. 90.73 BS Fr. 505.86 Fr. 512.08 Fr. 533.18 Fr. 461.38 Fr. 473.36 Fr. 497.64 Fr. 121.69 Fr. 123.05 Fr. 127.71 BL Fr. 413.86 Fr. 420.76 Fr. 441.92 Fr. 374.25 Fr. 383.82 Fr. 405.96 Fr. 98.69 Fr. 100.51 Fr. 105.23 CH Fr. 387.70 Fr. 396.12 Fr. 411.84 Fr. 353.08 Fr. 363.55 Fr. 379.71 Fr. 89.35 Fr. 91.52 Fr. 94.99 Quelle: Bundesamt für Gesundheit (2016): Kantonale Durchschnittsprämien Art. 65 Abs. 1 KVG verlangt von den Kantonen, dass Versicherte in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen Prämienverbilligung gewährt werden muss. Zudem müssen für untere und mittlere Einkommen die Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung zu mindestens 50 % verbilligt werden. Es ist daher durch eine bedarfsgerechte Prämienverbilligungspolitik sicherzustellen, 94 Krankenpflege-Grundversicherung (mit Unfall). 106 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 dass die auf die Prämienverbilligung angewiesenen Personen in genügendem Masse unterstützt werden. Damit sind nicht nur Personen gemeint, welche unter bis knapp über dem Existenzminimum leben, sondern auch Personen und Familien des unteren Mittelstands. Bei der Umsetzung der Prämienverbilligung sind die Kantone relativ frei. Dies hat zur Folge, dass sich die Prämienverbilligungssysteme je nach Kanton unterscheiden. Ein wichtiges Element zur Berechnung der individuellen Prämienverbilligung im Kanton Aargau ist die Richtprämie. Im Kontrast zur Durchschnittsprämie, welche im Kanton Aargau in den letzten Jahren deutlich steigt, sinkt die Richtprämie seit 2014 aus finanzpolitischen Gründen (Abbildung 111). Der Kantonsanteil im Aargau liegt im Jahr 2014 mit 37 % deutlich unter dem Bundesdurchschnitt (44 %). Im Jahr 2015 verringert sich der aargauische Kantonsanteil nochmals deutlich auf 31,8 %. Abbildung 111: Entwicklung der Durchschnitts- und Richtprämie für Erwachsene im Kanton Aargau 2005–2016 Quelle: Bundesamt für Gesundheit (2016) / Departement Gesundheit und Soziales (2016) Finanziert wird die Prämienverbilligung durch den Bund und die Kantone gemeinsam. Der Bundesbeitrag entspricht 7,5 % der Bruttokosten der OKP. Im Jahr 2015 hat der Bund dem Kanton Aargau 184,6 Millionen Franken überwiesen (Abbildung 112). Dies entspricht knapp 70 % der Kosten, während der kantonale Anteil nur noch gut 30 % beträgt. Abbildung 112: Entwicklung der Prämienverbilligungen im Kanton Aargau 2012–2015 Anteil Bund Anteil Kanton Prämienverbilligung Jahr In Millionen Franken Prozentanteil In Millionen Franken Prozentanteil In Millionen Franken 2012 165,1 63,28 % 95,8 36,72 % 260,8 2013 169,9 63,48 % 97,7 36,52 % 267,6 2014 175,1 62,25 % 106,2 37,75 % 281,3 2015 184,6 68,17 % 86,2 31,83 % 270,8 Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2016) 107 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 4.3 Kosten des Gesundheitswesens Um die Kosten des Gesundheitswesens beschreiben zu können, müssen die Anzahl Patientinnen und Patienten, die durchschnittliche medizinische Leistung pro Patientin und Patient und der Preis pro Leistungseinheit berücksichtigt werden. Während die ersten beiden Komponenten für die einzelnen Bereiche im Kapitel 3 (Gesundheitssystem) abgehandelt werden, sollen im vorliegenden Kapitel reine Kostenbetrachtungen der Güter und Dienstleistungen im Gesundheitswesen angestellt werden. Die Gesundheitskosten steigen seit einigen Jahren kontinuierlich an. Laut Prognose der Konjunkturforschungsstelle wird das das Ausgabenwachstum in den Jahren 2016 und 2017 mit jährlich 3,5 % beziehungsweise 3,9 % weiterhin andauern. Der Anteil der Gesundheitsausgaben am Bruttoinlandprodukt nimmt ebenfalls von fast 11 % im Jahr 2015 auf 12,1 % im Jahr 2017 zu. Werden die Gesamtkosten des Schweizer Gesundheitswesens nach Leistungserbringern aufgeteilt, entfallen im Jahr 2013 mit 54 % mehr als die Hälfte der Kosten für Güter und Dienstleistungen des Gesundheitswesens auf die Spitäler (36,6 %), Pflegeheime (13,3 %) sowie die Institutionen für Behinderte (4,1%; Abbildung 113). Die ambulanten Versorger (Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und -ärzte, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Spitexdienste, sonstige paramedizinische Dienste, Laboratorien, übrige) machten insgesamt 31,6 % der Kosten im Schweizer Gesundheitswesen aus, wobei die Ärztinnen und Ärzte mit 18 % die grösste Gruppe der Leistungserbringer innerhalb dieses Sektors darstellen. Der Detailhandel mit Arzneimitteln und therapeutischen Apparaten erreicht einen Anteil von 7,8 %. Die Verwaltungskosten und Ausgaben für Prävention und Unfallverhütung der Versicherer (4 %) und des Staates (1,6 %), welche als Leistungen des Gesundheitswesens zu betrachten sind, machten zusammen 5,6 % der Ausgaben aus. Gemäss Konjunkturforschungsstelle werden die Gesamtkosten in den kommenden Jahren für alle Leistungserbringer zunehmen. Besonders markant wird die Zunahme bei den Spitälern und Spitexanbietern sein. 108 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 Abbildung 113: Prozentuale Aufteilung der Gesamtkosten des Schweizer Gesundheitswesens nach Leistungserbringer 2008–2013 Leistungserbringer 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Spitäler 35,4 % 35,6 % 35,9 % 35,9 % 37,0 % 36,6 % Sozialmedizinische Institutionen 17,1 % 17,2 % 17,2 % 17,5 % 17,4 % 17,4 % Ambulante Versorger 30,9 % 30,5 % 30,8 % 30,9 % 30,6 % 31,6 % Detailhandel 8,9 % 9,0 % 8,7 % 8,5 % 8,2 % 7,8 % Staat 2,2 % 2,4 % 1,9 % 1,7 % 1,6 % 1,6 % Versicherer 4,4 % 4,3 % 4,3 % 4,4 % 4,1 % 4,0 % Org. ohne Erwerbscharakter 1,1 % 1,1 % 1,1 % 1,1 % 1,0 % 1,1 % Quelle: Bundesamt für Statistik (2015): Kosten und Finanzierung des Gesundheitswesens Die Aufteilung der Kosten anhand von Leistungen im Gesundheitswesen gleicht zwar derjenigen der Leistungserbringer, basiert aber auf einer funktionalen Betrachtung. Die Leistungen beziehungsweise wirtschaftlichen Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Gesundheitswesen werden nach ihrer Funktion klassifiziert und nicht nach der Instanz, welche die Sach- oder Dienstleistung erbracht hat. Auch in der funktionalen Betrachtungsweise entfällt im Jahr 2013 fast die Hälfte der Gesamtkosten auf stationäre Behandlungen (Abbildung 114). Dieser Anteil bleibt in den letzten Jahren relativ konstant. Die ambulante Behandlung durch niedergelassene Leistungserbringer steigt hingegen in den letzten Jahren um insgesamt 2,5 Prozentpunkte leicht an. Dieser Anstieg ist mehrheitlich auf Behandlungen durch niedergelassene Ärzte und Spitäler sowie auf die steigende Inanspruchnahme von Spitexleistungen zurückzuführen. Laut Prognose der Konjunkturforschungsstelle werden die Gesamtkosten in den kommenden Jahren in jedem Leistungsbereich anwachsen, besonders jedoch bei den ambulanten Leistungen der Spitäler sowie bei Spitexleistungen. Abbildung 114: Prozentuale Aufteilung der Gesamtkosten des Schweizer Gesundheitswesens nach Leis95 tungen 2008–2013 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Stationäre Behandlung 45,4 % 45,5 % 45,4 % 45,4 % 46,1 % 45,2 % Akutbehandlung 26,7 % 26,8 % 26,6 % 26,3 % 27,1 % 26,2 % Rehabilitation 1,5 % 1,6 % 1,6 % 1,6 % 1,6 % 1,7 % Langzeit 12,9 % 13,0 % 13,0 % 13,3 % 13,4 % 13,3 % Andere 4,1 % 4,2 % 4,2 % 4,2 % 4,1 % 4,1 % Ambulante Behandlung 31,7 % 31,5 % 32,5 % 32,9 % 32,9 % 34,2 % Ärzte 14,2 % 14,1 % 14,2 % 14,4 % 14,2 % 14,9 % Spitäler 7,1 % 7,3 % 7,8 % 8,0 % 8,3 % 8,7 % Zahnärzte 6,3 % 6,1 % 6,1 % 5,9 % 5,8 % 5,8 % Physiotherapie 1,2 % 1,2 % 1,3 % 1,3 % 1,2 % 1,3 % Psychotherapie 0,3 % 0,3 % 0,3 % 0,3 % 0,3 % 0,4 % Spitex 2,2 % 2,1 % 2,5 % 2,7 % 2,7 % 2,8 % Andere paramedizinische Leistungen 0,3 % 0,3 % 0,3 % 0,3 % 0,3 % 0,3 % 95 Akutbehandlung inklusive Psychiatrien. 109 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Andere Leistungen 3,4 % 3,4 % 3,3 % 3,3 % 3,4 % 3,4 % Verkauf Gesundheitsgüter 12,1 % 12,2 % 11,7 % 11,4 % 11,0 % 10,6 % Gesundheitsförderung und Prävention 2,4 % 2,5 % 2,4 % 2,2 % 2,1 % 2,2 % Verwaltung 5,0 % 5,0 % 4,8 % 4,7 % 4,4 % 4,3 % Quelle: Bundesamt für Statistik (2015): Kosten und Finanzierung des Gesundheitswesens 4.3.1 Kosten der Spitalversorgung Die auf der KVG-Revision basierende neue Spitalfinanzierung seit 2012 hat einen Systemwechsel ergeben, der auf mehr Transparenz in den stationären Leistungsangeboten und eine allgemeine Stärkung des Wettbewerbs abzielt. Kernelemente der Revision sind die Leistungsfinanzierung der stationären Behandlung, die Gleichbehandlung öffentlicher und privater Spitäler und die Mitfinanzierungspflicht der Kantone für alle Spitäler auf der Spitalliste (das heisst die freie Spitalwahl für die Bevölkerung. Im neuen Finanzierungsmodell übernehmen öffentliche Hand und Versicherer anteilig die Finanzierung der stationären Behandlung der Aargauer Patientinnen und Patienten im Grundversicherungsbereich in den Akutspitälern sowie den Kliniken für Psychiatrie und medizinische Rehabilitation. Der Kanton ist nach Ablauf der Übergangsfrist ab 2017 verpflichtet, mindestens 55 % der Kosten für die stationäre Behandlungen in Listenspitälern zu bezahlen. Innerhalb der drei Teilbereiche Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation wird in den nachfolgenden Ausführungen nach Kennzahlen zum effektiven Aufwand und zu Tarifen beziehungsweise zur Tarifbildung unterschieden. Aufgrund des Auswertungszeitpunktes im März 2016 ist das Jahr 2015 noch nicht vollständig abgerechnet worden. Die Daten für das Jahr 2015 können infolgedessen – analog zum Kapitel 3.3 – erst im nächsten Strukturbericht abgebildet werden. 4.3.1.1 Akutsomatik Aufwand Sowohl die Fallzahlen als auch die Kosten nehmen in der Akutsomatik zwischen 2013 und 2014 zu (Abbildung 115). Dabei steigen die Kosten prozentual stärker an, als die Fallzahlen. Dies begründet sich darin, dass die Kosten nicht nur von den Fallzahlen, sondern auch vom Kantonsanteil, der durchschnittlichen Baserate und dem CMI abhängen. Abbildung 115: Entwicklung der Fälle, kantonalen Kosten und Durchschnittskosten im Bereich Akutsomatik der Aargauer Bevölkerung 2013–2014 Jahr Fälle Kosten in Millionen Franken ø Kosten je Fall in Franken 2013 85'798 416,6 4'855 2014 86'898 432 4'971 Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2016) Entsprechend steigt auch der Gesamtaufwand in der akutsomatischen Spitalversorgung zwischen 2013 und 2014 von 857,2 Millionen Franken auf 881,6 Millionen Franken an (Abbildung 116). 110 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 Abbildung 116: Entwicklung des Aufwands Akutsomatik (KVG-Leistungen) 2013–2014 96 2013 2014 48,60 % 49 % 416,6 432 51,40 % 51 % Anteil Versicherungen in Millionen Franken 440,6 449,6 GESAMT in Millionen Franken 857,2 881,6 Anteil Kanton in % Anteil Kanton in Millionen Franken Anteil Versicherungen in % Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2016) Aufgrund des überproportionalen Kostenwachstums im Verhältnis zur Bevölkerungszahl steigen die Pro-Kopf-Kosten der Aargauer Bevölkerung zwischen 2013 und 2014 von durchschnittlich Fr. 1'348.20 auf Fr. 1'367.20 (Abbildung 117). Abbildung 117: Entwicklung des durchschnittlichen Pro-Kopf-Aufwands Akutsomatik der Aargauer Bevölkerung pro Jahr in Franken 2013–2014 2013 2014 Fr. 1'348.20 Fr. 1'367.20 Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2016) / eigene Berechnung (2016) Tarife Die durchschnittliche Baserate sinkt zwar zwischen 2013 und 2014 von Fr. 9'951.– auf Fr. 9'905.–, obwohl teilweise noch Arbeitstarife verwendet werden (Abbildung 118). Der CMI hingegen steigt über die besagten Jahre an, wobei der Anstieg in den ersten Jahren der neuen Spitalfinanzierung (ab 2012) stärker war. Abbildung 118: Durchschnittliche Baserate und CMI 2013–2014 97 Jahr ø Baserate in Franken CMI 2013 9'951.– 1,025 2014 9'905.– 1,039 Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2016) Gemäss Bundesrecht orientieren sich die Spitaltarife sowohl bei der Tarifgenehmigung als auch bei der hoheitlichen Tariffestsetzung im Sinne eines Referenzwertes an der Entschädigung jener Spitäler, welche die tarifierte, obligatorisch versicherte Leistung in der notwendigen Qualität effizient und günstig erbringen. Der Referenzwert (= Wirtschaftlichkeitsmassstab) ist aufgrund eines Benchmarkings der schweregradbereinigten Fallkosten, welche auf den benchmarking-relevanten Betriebskosten der Spitäler basieren, zu bestimmen. Das Benchmarking ist mit genügend Vergleichsspitälern, idealtypisch mit schweizweiten Fallkostendaten, durchzuführen. Allerdings liegen vermutlich erst ab dem Tarifjahr 2016 schweizweit einheitlich geprüfte Fallkostendaten für ein nationales Benchmarking vor. Dementsprechend hat der Kanton Aargau in seine Benchmarkings 2013 bis 2015 lediglich die durch das Bundesverwaltungsgericht als bundesrechtskonform bestätigten Fallkosten des Kantons Zürich mit 96 Ohne Berücksichtigung der Kostenbeteiligung von Patientinnen und Patienten. Basierend auf Arbeitstarifen. 97 111 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 einbezogen. Universitätsspitäler, Kinderspitäler und Geburtshäuser wurden vom Benchmarking ausgeschlossen. Grundsätzlich sollen keine Tarife über dem Referenzwert genehmigt oder festgesetzt werden. Vorbehalten bleiben Tarifdifferenzierungen bei spitalspezifischen Besonderheiten. Die folgende Abbildung 119 zeigt die massgeblichen Referenzwerte für die Tarifjahre 2013 bis 2015. Abbildung 119: Massgebliche Referenzwerte Akutsomatik des Kantons Aargau Tarifjahre 2013-2015 in Franken 2011 2012 2013 9'662.– 9'481.– 9'637.– Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2016) Die folgende Abbildung 120 zeigt die durchschnittlichen, schweregradbereinigten OKP-Fallkosten 2011 bis 2014 (relevant für die Tarifjahre 2013 bis 2016) der in das Benchmarking einbezogenen Listenspitäler des Kantons Aargau. Abbildung 120: Durchschnittliche schweregradbereinigte OKP-Fallkosten 2011 bis 2014 (Tarifjahre 20132016) in Franken 98 Datenjahr 2011 2012 2013 2014 Tarifjahr 2013 2014 2015 2016 KSA 10'332 10'098 10'597 10'809 Gesundheitszentrum Fricktal 9'758 9'311 9'559 10'119 KSB 10'423 9'817 9'906 10'117 Spital Zofingen 9'166 9'664 9'372 9'992 Spital Muri 9'877 9'558 9'710 9'702 Asana Menziken 8'793 9'081 9'144 9'584 Villa im Park 8'666 9'074 8'554 9'575 Asana Leuggern 8'793 9'081 9'741 9'161 Klinik Barmelweid 15'376 12'599 13'167 9'024 Hirslanden 9'414 9'146 8'710 8'551 Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2016) Bei einem durchschnittlichen Listenspital des Kantons Aargau werden die Gesamtkosten massgeblich durch die Personalkosten (ca. 60 %) beeinflusst. Daneben gehören auch der medizinische Bedarf und die Anlagenutzungskosten zu den Kostentreibern. Ein externer Haupteinflussfaktor auf die Kosten stellt insbesondere die in den letzten Jahren zunehmende Patientenkomplexität dar, welche mit einer kontinuierlich steigenden Anzahl an älteren und chronisch kranken Patientinnen und Patienten verbunden ist. Demgegenüber konnten einige Spitäler in den letzten Jahren durch Prozessoptimierungen, wie einer besseren Ressourcen- und Kapazitätsplanung, aber auch durch die Verbesserung der Kodierqualität und der Einführung einer zertifizierten Kosten- und Leistungsrechnung, die Personal- und Sachkosten positiv beeinflussen. Bei der Durchführung der Wirtschaftlichkeitsprüfung konnte über die Jahre hinweg eine grosse Verbesserung der Datenqualität bei allen beteiligten Spitälern festgestellt wer98 Die Fallkosten der Klinik Villa im Park und des Spitals Zofingen mussten aufgrund nicht überall nachvollziehbar dargelegten Kosten im Benchmarking 2015 ausgeschlossen werden. Das Tarifjahr 2016 ist unter Vorbehalt zu behandeln; Sortierung nach Fallkosten Datenjahr 2014 / Tarifjahr 2016. 112 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 den. Durch die stetige Weiterentwicklung der Abbildungsgenauigkeit der Swiss DRG Tarifstruktur erhöhte sich zudem die leistungsgerechte Abgeltung. 4.3.1.2 Psychiatrie Auch im Bereich Psychiatrie steigen die Fallzahlen, Pflegetage und Kosten zwischen 2013 und 2014 an (Abbildung 121). Abbildung 121: Fälle, Pflegetage und kantonale Kosten im Bereich Psychiatrie der Aargauer Bevölkerung 2013–2014 Jahr Fälle Pflegetage Kosten in Millionen Franken 2013 9'100 179'163 53,6 2014 10'398 189'607 57,9 Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2016) Dementsprechend steigt der Gesamtaufwand im Bereich der Psychiatrie von 110,3 Millionen Franken im Jahr 2013 auf 118,2 Millionen Franken im Jahr 2014 (Abbildung 122). Abbildung 122: Entwicklung des Aufwands Psychiatrie (KVG-Leistungen) 2013-2014 2013 2014 48,60 % 49 % 53,6 57,9 51,40 % 51 % Anteil Versicherungen in Millionen Franken 56,7 60,3 GESAMT in Millionen Franken 110,3 118,2 Anteil Kanton in % Anteil Kanton in Millionen Franken Anteil Versicherungen in % Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2016) Wie in der akutsomatischen Spitalversorgung steigen die Kosten auch im Bereich Psychiatrie überproportional zur Bevölkerung an und liegen im Jahr 2014 bei durchschnittlich Fr. 183.30 pro Kopf (Abbildung 123). Abbildung 123: Entwicklung des durchschnittlichen Pro-Kopf-Aufwands Psychiatrie der Aargauer Bevölkerung pro Jahr in Franken 2013–2014 2013 2014 Fr. 173.50 Fr. 183.30 Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2016) / eigene Berechnung (2016) Tarife Für den Bereich der Psychiatrie fehlt zurzeit eine schweizweit einheitliche, leistungsorientierte Tarifstruktur, weshalb Tagespauschalen festzulegen sind. Mit der Einführung einer einheitlichen Tarifstruktur ist ab Tarifjahr 2018 zu rechnen. Solange keine schweizweit einheitliche Tarifstruktur zur Verfügung steht und die Preisbestimmung anhand eines Referenztarifs wie im Bereich Akutsomatik nicht möglich ist, ist eine Tariffindung, die sich an den vom Spital ausgewiesenen Betriebskosten orientiert, zulässig. Die ausgewiesenen spitalindividuellen Betriebskosten müssen aber einer strengen Prüfung unterzogen werden. 113 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 Finanzierung von sektorisierten Angeboten Das aktuelle Finanzierungssystem führt zu Fehlanreizen in der psychiatrischen Versorgung. Es begünstigt die stationäre Behandlung, da ambulante Angebote (inklusive Tagesstrukturen) nur ungenügend über die Tarife abgegolten werden, was bei den Spitälern zu ungedeckten Kosten führt. Der Kanton beteiligt sich daher mit gemeinwirtschaftlichen Leistungen an diesen sogenannten sektorisierten Versorgungsangeboten mit dem Ziel, die teureren stationären Leistungen durch bedarfsgerechte ambulante Angebote zu substituieren (Abbildung 124). Abbildung 124: Entwicklung des Aufwands an Gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL) des Kantons im Bereich der sektorisierten Versorgung Psychiatrie 2013–2015 Aufwand in Millionen Franken 2013 2014 2015 11,6 10,6 10,7 Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2016) 4.3.1.3 Rehabilitation Aufwand Analog zu den Sektoren Akutsomatik und Psychiatrie nehmen auch in der Rehabilitation die Fallzahlen, Pflegetage und Kosten zwischen 2013 und 2014 zu (Abbildung 125). Abbildung 125: Fälle, Pflegetage und kantonale Kosten im Bereich Rehabilitation der Aargauer Bevölkerung 2013-2014 Jahr Fälle Pflegetage Kosten in Millionen Franken 2013 4'949 117'375 37,5 2014 5'439 124'405 40,4 Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2016) Entsprechend steigt der Gesamtaufwand in der Rehabilitation zwischen 2013 und 2014 von 77,2 Millionen Franken auf 82,4 Millionen Franken an (Abbildung 126). Abbildung 126: Entwicklung des Aufwands Rehabilitation (KVG-Leistungen) 2013-2014 2013 2014 48,60 % 49 % 37,5 40,4 51,40 % 51 % Anteil Versicherungen in Millionen Franken 39,7 42 GESAMT in Millionen Franken 77,2 82,4 Anteil Kanton in % Anteil Kanton in Millionen Franken Anteil Versicherungen in % Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2016) Auch in der Rehabilitation wachsen die Kosten überproportional zur Bevölkerung. So beträgt der ProKopf-Aufwand im Jahr 2014 durchschnittlich Fr. 127.80 (Abbildung 127). 114 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 Abbildung 127: Entwicklung des durchschnittlichen Pro-Kopf-Aufwands Rehabilitation der Aargauer Bevölkerung pro Jahr in Franken 2013–2014 2013 2014 Fr. 121.40 Fr. 127.80 Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2016) / eigene Berechnung (2016) Tarife Für den Bereich der Rehabilitation fehlt zurzeit eine schweizweit einheitliche, leistungsorientierte Tarifstruktur, weshalb Tagespauschalen festzulegen sind. Mit der Einführung einer einheitlichen Tarifstruktur ist frühestens ab Tarifjahr 2018 zu rechnen. Solange keine schweizweit einheitliche Tarifstruktur zur Verfügung steht und die Preisbestimmung anhand eines Referenztarifs wie im Bereich Akutsomatik nicht möglich ist, ist eine Tariffindung, die sich an den vom Spital ausgewiesenen Betriebskosten orientiert, zulässig. Die ausgewiesenen spitalindividuellen Betriebskosten müssen aber einer strengen Prüfung unterzogen werden. 4.3.2 Kosten der Langzeitversorgung 4.3.2.1 Stationäre Langzeitversorgung Mit Eintritt in eine Pflegeeinrichtung entstehen Kosten für die Pflege, Pension sowie medizinische und allgemeine Betreuung der Bewohnerin und des Bewohners. Die Pflegekosten werden gemeinsam durch die Krankenversicherer (mit einem vom Bund festgelegten Beitrag), die Patientinnen und Patienten (mit dem sogenannten Eigenbeitrag von maximal 20 % des höchsten Pflegebeitrags der Krankenversicherer) und die öffentliche Hand (mit den sogenannten Restkosten über die Gemeinden) getragen. Die Finanzierung der Betreuungs- und Pensionskosten wird allein durch die Leistungsbezügerinnen und Leistungsbezüger beziehungsweise subsidiär durch andere Sicherungssysteme, wie zum Beispiel Ergänzungsleistungen, übernommen. Von 2012 bis 2014 ist ein deutlicher Anstieg bei den Pflegeheimkosten zu verzeichnen (Abbildungen 128 und 129). Im Bereich der KVG-pflichtigen Pflege ist dieser in erster Linie auf die Anhebung des Tarifs zurückzuführen. Im Rahmen eines Normkostenverfahrens wird der Tarif jeweils aufgrund der effektiv erbrachten Leistungen beziehungsweise der effektiv anfallenden Kosten kalkuliert. Abbildung 128: Entwicklung der Betriebskosten in Pflegeheimen nach Hauptkostenträger 2012–2014 in Millionen Franken Jahr Pension KVG-pflichtige Pflege Betreuung Total 2014 242,48 213,68 93,50 549,66 2013 233,55 208,38 90,25 532,18 2012 231,59 196,93 83,12 511,64 2011 218,43 192,48 75,91 486,82 2010 190,18 181,70 69,26 441,14 Quelle: Bundesamt für Statistik (2015): SOMED-Statistik 115 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 Abbildung 129: Entwicklung der Betriebskosten pro Bewohnerin und Bewohner in Pflegeheimen nach Hauptkostenträger 2012–2014 Jahr Pension KVG-pflichtige Pflege Betreuung Total 2014 Fr. 40'185.– Fr. 35'413.– Fr. 15'495.– Fr. 91'093.– 2013 Fr. 39'490.– Fr. 35'236.– Fr. 15'260.– Fr. 89'986.– 2012 Fr. 39'745.– Fr. 33'795.– Fr. 14'264.– Fr. 87'804.– 2011 Fr. 37'672.– Fr. 33'198.– Fr. 13'092.– Fr. 83'963.– 2010 Fr. 32'688.– Fr. 31'231.– Fr. 11'905.– Fr. 75'824.– Quelle: Bundesamt für Statistik (2015): SOMED-Statistik 4.3.2.2 Ambulante Langzeitversorgung Mit der Teilrevision des Pflegegesetzes wurde der Regierungsrat per 1. Januar 2013 ermächtigt, im Rahmen einer Tarifordnung Normkosten zur Bestimmung der Restkosten zu erlassen. Diese gelten für die Leistungserbringer der Hilfe und Pflege zu Hause ohne Leistungsvereinbarung. Die Spitexorganisationen mit Leistungsvereinbarung der Gemeinden, zuständig für die Sicherstellung des Mindestangebots, verfügen seit 2007 über eine jährlich erstellte Kostenrechnung. Als Grundlage für die Berechnung der Normkosten 2015 wurden die Kostenrechnungsdaten des Geschäftsjahrs 2013 verwendet. Die Durchschnittsvollkosten 2013 gemäss Art. 7 Abs. 1 KLV wurden durch den Kanton geprüft und plausibilisiert. Die Bestrebungen seitens Kanton und Gemeinden zur Verbesserung des Angebots im SpitexBereich zeigen deutlich Wirkung (Abbildung 130). Die Anzahl Kunden steigt stetig an. Mit ambulanten Pflegeleistungen können Heimeintritte hinausgezögert oder ganz verhindert werden. Die Kosten pro Klient sind seit 2012 konstant geblieben. Für das Jahr 2015 ist mit einem Anstieg zu rechnen, da im tariflichen Bereich Anpassungen vorgenommen wurden. Abbildung 130: Entwicklung des Gesamt- und Personalaufwands von Spitexleistungen pro Klientin und Klient 2008–2014 Gesamtaufwand Jahr Anzahl Klienten/innen 2014 Personalaufwand Pro Klient/in in Franken In Millionen Franken Pro Klient/in in Franken In Millionen Franken 20'360 5'151.– 104,9 4'344.– 88,4 2013 17'341 5'175.– 89,7 4'406.– 76,4 2012 16'571 5'144.– 85,2 4'387.– 72,7 2011 14'967 5'049.– 75,6 4'330.– 64,8 2010 14'766 4'822.– 71,2 4'157.– 61,4 2009 13'049 4'408.– 57,5 3'811.– 49,7 2008 13'023 4'149.– 54,0 3'571.– 46,5 Quelle: Bundesamt für Statistik (2015): Spitexstatistik 4.3.3 Kosten der Gesundheitsförderung und Prävention 4.3.3.1 Kosten durch nichtübertragbare Krankheiten In der Schweiz leiden immer mehr Menschen an nichtübertragbaren Krankheiten. Diese Zunahme ist hauptsächlich auf Veränderungen im Lebensstil wie etwa unausgewogene Ernährung oder mangelnde Bewegung zurückzuführen (vgl. Kapitel 2: Gesundheitszustand/Gesundheitsverhalten). Es gilt als 116 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 wissenschaftlich belegt, dass mit einem gesünderen Lebensstil über die Hälfte aller Erkrankungen 99 vermieden werden könnte. Nichtübertragbare Krankheiten wie Krebs, Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen verursachen in der Schweiz im Jahr 2011 rund 80 % der gesamten Gesundheitskosten, wobei davon die HerzKreislauf-Krankheiten den grössten Teil ausmachen (Abbildung 131). Insgesamt entfallen rund 44 % auf die stationäre Behandlung, 36 % auf die ambulante Behandlung und etwas mehr als 9 % auf Medikamente. Je nach Krankheit sind die Anteile indes unterschiedlich hoch. Abbildung 131: Kostenaufteilung nach Krankheiten in der Schweiz 2011 100 Quelle: Wieser et al. (2014) / Interpharma Neben direkten medizinischen Kosten für Arztbesuche, Spitalaufenthalte und Medikamente verursachen Krankheiten immer auch indirekte Kosten, etwa durch Produktivitätsverluste am Arbeitsplatz oder durch die Pflege durch Angehörige. 2011 machen in der Schweiz bei den meisten der sieben wichtigsten nichtübertragbaren Krankheiten die indirekten Kosten die Mehrheit der Kosten aus (Abbildung 132). So verursachen Rückenschmerzen und Rheuma, Krebs, Demenz, Diabetes und speziell psychische Krankheiten weniger direkte medizinische Kosten als indirekte Kosten. 99 Im November 2013 haben die Kantone deshalb gemeinsam mit dem Bund die Erarbeitung einer nationalen Strategie zur Prävention von nichtübertragbaren Krankheiten beschlossen. 100 Andere Krankheiten: Infektionskrankheiten, Erkrankungen bei Schwangerschaft/Geburt, Mangelernährung, Verletzungen; anderes: Laboruntersuchungen, therapeutische Apparate, Radiologie, Transport und Rettung, Verwaltung. 117 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 Abbildung 132: Anteil direkter und indirekter Kosten pro Krankheit an den Gesamtkosten des Schweizer Gesundheitswesens 2011 Quelle: Wieser et al. (2014) / Interpharma 4.3.3.2 Kantonaler Aufwand für Prävention und Gesundheitsförderung Der Kantonale Aufwand für Gesundheitsförderung und Prävention kann anhand der Bereiche Ge101 102 sundheitsförderung (Schwerpunktprogramme 1–5) , Prävention (Suchthilfe, Alkoholzehntel, Spielsucht) sowie präventivmedizinischen Massnahmen dargestellt werden (Abbildung 133). In allen drei Bereichen nehmen die Aufwendungen in den Jahren 2013 bis 2015 ab. Im Vergleich zum Gesamtaufwand des Kantons im Bereich Gesundheitswesen stellen sie einen verhältnismässig geringen Betrag dar. 101 Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) verpflichtet die Versicherer dazu, gemeinsam mit den Kantonen eine Institution zu betreiben, welche Massnahmen zur Förderung der Gesundheit und zur Verhütung von Krankheiten anregt, koordiniert und evaluiert. Diese Aufgabe wird durch die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz wahrgenommen und zum grössten Teil über einen Zuschlag auf der Krankenkassenprämie finanziert. 102 Alkoholzehntel:10 % des Reinertrages der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV) sind zweckgebunden für die Suchtprävention/Suchthilfe. Swisslos: 0,5 % des Swisslos-Bruttospielertrags sind zweckgebunden für die Spielsuchprävention/Spielsuchtberatung. 118 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 Abbildung 133: Aufwand pro Jahr in den Bereichen Gesundheitsförderung, Prävention und Präventivmedizin 2013–2015 Gesundheitsförderung 2013 2014 2015 Beitrag Kanton in Millionen Franken 0,88 0,81 0,63 Anteil Kanton in % 82 % 86 % 77 % Beitrag Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz in Millionen Franken 0,19 0,13 0,19 Anteil Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz in % 18 % 14 % 23 % GESAMT in Millionen Franken 1,07 0,94 0,83 Prävention und Suchthilfe 2013 2014 2015 4,6 5,23 4,6 Anteil Kanton in % 65 % 70 % 66 % Beitrag aus dem Alkoholzehntel in Millionen Franken 2,28 1,96 2,15 Anteil aus dem Alkoholzehntel in % 32 % 27 % 31 % Beitrag aus dem Swisslos-Bruttospielertrag in Millionen Franken 0,23 0,24 0,24 Anteil aus dem Swisslos-Bruttospielertrag in % 3% 3% 3% GESAMT in Millionen Franken 7,11 7,43 6,99 Präventivmedizinische Massnahmen 2013 2014 2015 Beitrag Kanton in Millionen Franken 2,56 2,01 1,7 Beitrag Kanton in Millionen Franken Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2016) 4.4 Volkswirtschaftlicher Nutzen des Gesundheitswesens Die direkten Effekte im Rahmen der Produktion von Leistungen ergeben sich aus der Beschäftigung sowie der damit verbundenen Wertschöpfung, die von den Leistungserbringern erarbeitet wird. Beschäftigung und Wertschöpfung im Gesundheitswesen resultieren einerseits aus direkten Leistungen (Versorgungsleistungen, wie beispielsweise eine Blinddarmoperation), beziehen jedoch auch indirekte Leistungen mit ein. Indirekte Leistungen ergeben sich aus der durch die Produktion von Versorgungsleistungen induzierte Nachfrage nach sogenannten Vorleistungen. Diese Vorleistungen werden in der Regel in anderen Branchen produziert (zum Beispiel in der Lebensmittelbranche mit der Herstellung von Lebensmitteln für stationäre Institutionen oder in der Bauindustrie bei der Erstellung von Immobilien). Die Summe der direkten und indirekten Beschäftigungs- und Wertschöpfungseffekte bildet den messbaren volkswirtschaftlichen Gesamtnutzen des Gesundheitssystems. Als Indikatoren zur Beurteilung der volkswirtschaftlichen Bedeutung aus der Perspektive des Produktionsnutzens 119 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 werden in der Regel die Bruttowertschöpfung und die Beschäftigungsrate herangezogen. Die Bruttowertschöpfung des Gesundheitswesens beinhaltet den Bruttoproduktionswert einer Versorgungsleistung abzüglich der Vorleistungen und entspricht dem im Gesundheitswesen erwirtschafteten Bei103 trag an der Gesamtwirtschaft. Die Beschäftigung wird mit der Anzahl an VZÄ bestimmt. Der Schweizer Gesundheitssektor entwickelt sich zu einem immer wichtigeren Zweig der Schweizer Wirtschaft. Im Jahr 2014 erreichte die Beschäftigung im Gesundheitswesen 239'800 VZÄ. Der Anteil der Beschäftigten im Gesundheitswesen an der Gesamtbeschäftigung nimmt langfristig zu und erhöht sich, gemessen in VZÄ, von 4,9 % im Jahr 1992 auf 6,8 % im Jahr 2014 (Abbildung 134). Der Anteil des Gesundheitswesens an der gesamten Wertschöpfung steigt von 3,7 % im Jahr 1997 auf 5 % im Jahr 2013. Die Gesundheitsausgabenquote, das heisst der Anteil der Gesundheitsausgaben am Bruttoinlandprodukt, ist in den zehn Jahren vor 2013 von 10,4 % auf 10,9 % gestiegen. Im entsprechenden Prognosezeitraum erhöhen sich die Gesundheitsausgaben stärker als das nominelle Bruttoinlandprodukt, wodurch die Quote bis 2017 auf 12,1 % ansteigt. Abbildung 134: Wertschöpfung im Schweizer Gesundheitswesen 1997–2013 Quelle: Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich (2015) Das Aargauische Gesundheitswesen weist im Jahr 2013 insgesamt 22'329 VZÄ auf. Dies entspricht schätzungsweise einem Anteil von 14 % an allen VZÄ im Kanton Aargau. Die Stellen im Gesundheitswesen verteilen sich zu 45 % auf Spitäler, zu 25 % auf Pflegeheime, zu 15 % auf niedergelassene Medizinalpersonen, zu 12 % auf Institutionen für Menschen mit Behinderungen, Sucht- oder psychosozialen Problemen und zu 3 % auf die Spitex. Von den VZÄ in den Spitälern fielen insgesamt hohe 12 % auf Beschäftigte in Ausbildung (vgl. detaillierte Personaldaten in Kapitel 3: Gesundheitssystem). 4.5 Wichtigste Ergebnisse Die Gesundheitskosten in der Schweiz und im Kanton Aargau steigen kontinuierlich an. Aus der Perspektive der Finanzierungsquellen wird der grösste Anteil der Gesundheitskosten durch private Haushalte getragen. Der zweigrösste Anteil entfällt auf die staatliche Finanzierung, wovon die Kantone den mit Abstand höchsten Finanzierungsanteil haben. Während die durchschnittlichen Krankenkassenprämien im Kanton Aargau ansteigen, sinkt gleichzeitig die Richtprämie, welche für die 103 Diese ergeben sich aus dem Gesamtarbeitszeitvolumen dividiert durch die Stundenzahl, welche normalerweise im Jahresdurchschnitt pro Vollzeitarbeitsplatz geleistet wird. 120 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 Berechnung der individuellen Prämienverbilligung für Versicherte in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen herangezogen wird. Der grösste Teil der Gesundheitskosten in der Schweiz wird durch die Spitalversorgung ausgelöst. Auch im aargauischen Spitalsektor steigen die Kosten überproportional zu den Fallzahlen. Dies begründet sich darin, dass die Kosten nicht nur von den Fallzahlen, sondern auch vom Kantonsanteil sowie in der Akutsomatik von der durchschnittlichen Baserate und dem CMI abhängen. Auch der Aufwand für die stationäre Langzeitpflege nimmt im Verlauf der letzten Jahre deutlich zu. In der ambulanten Langzeitpflege sind die Kosten pro Klientin und Klient in den letzten Jahren konstant geblieben. Aufgrund der steigenden Inanspruchnahme nimmt der Aufwand hier jedoch zu. Gleichzeitig schafft das Gesundheitswesen jedoch auch einen volkswirtschaftlichen Mehrwert: Das Aargauische Gesundheitswesen stellt mit seinem hohen und tendenziell steigenden Anteil an Vollzeitäquivalenten an der Gesamtbeschäftigung einen bedeutenden Arbeitgeber dar. Das kontinuierliche Wachstum der Gesundheitskosten in der Schweiz und im Kanton Aargau wird sich künftig weiterhin fortsetzen. Die Kostentreiber dieser Entwicklung sind ein komplexes Zusammenspiel verschiedener Faktoren: Insbesondere der medizinisch-technische Fortschritt, die demographische Entwicklung, die steigende Anspruchshaltung bei geringer Kostensensibilität der Patientinnen und Patienten sowie diverse Fehlanreize tragen zu den steigenden Gesundheitskosten bei. Dies führt infolge der daraus resultierenden Mengenausweitung zu einer systemimmanenten Kostensteigerung. Im Gesundheitswesen reagieren die Preise zudem nicht auf Angebot und Nachfrage, sondern sind reguliert. Bei derartigen festen Preisen führt eine grössere Menge automatisch zu höheren Kosten. Die Kostensteigerung wiederum macht sich in steigenden Prämien bemerkbar, welche zu einem vermehrten Anspruchsdenken führen. Neben der Prämiensteigerung wirken sich die steigenden Kosten aufgrund dessen, dass die öffentliche Hand mit der 55 %-Beteiligung an den Spitalleistungen, der Restkostenfinanzierung im Langzeitpflegebereich und der Prämienverbilligung einen wesentlichen Teil der Gesundheitsausgaben trägt, auch auf die Steuern aus. Die Steuern wiederum können nicht jährlich im gleichen Umfang wie die Prämien nach oben angepasst werden. Steigende öffentliche Gesundheitskosten bedeuten somit eine Einschränkung bei den anderen öffentlichen Ausgaben. Künftige Zielsetzungen müssen aufgrund der beschriebenen Entwicklungen darin bestehen, eine optimale Finanzierung der Gesundheitskosten zu finden, wobei die Kosten in erster Linie durch Effizienzsteigerungen positiv beeinflusst werden sollten. Mit einer konsequenten Ausrichtung an eine wirtschaftliche und qualitativ hochstehende Leistungserbringung kann der Kanton dazu beitragen. Die langfristige Finanzierbarkeit des Gesundheitswesens steht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger in ihrer Dreifachrolle als Leistungsbezüger, Prämien- und Steuerzahler. Im Sinne des Standorts Aargau steht zudem, dass in die Überlegung zu Finanzierungsfragen auch die volkswirtschaftliche Bedeutung des Gesundheitswesens in Bezug auf Wertschöpfung und Beschäftigung miteinbezogen wird. Die Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems steht im direkten Zusammenhang mit den Versorgungsleistungen in den unterschiedlichen Sektoren (vgl. Kapitel 3). Die Einführung von SwissDRG und die neue Spitalfinanzierung sollten die Anreize zur Reorganisation der Spitallandschaft verstärken. Es ist derzeit unsicher, ob es tatsächlich nur aufgrund der Wettbewerbsmechanismen zu einer Strukturanpassung kommen wird. Entfällt diese, kann sich das negativ auf die Kosteneffizienz und die Qualität auswirken. Dem Kanton kommt hinsichtlich effizienter Spitalstrukturen daher weiterhin eine wichtige Rolle zu. Dieser kann er insbesondere mit einer bedarfsgerechte Spitalplanung und der Schaffung von Rahmenbedingungen, die einen regulierten Wettbewerb zulassen, nachkommen. 121 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 Im Rahmen der neuen Spitalfinanzierung kommt der verpflichtend durchzuführenden Wirtschaftlichkeitsprüfung bei der Tariffindung eine grosse Bedeutung zu. Grundlage dafür ist eine vom Bundesverwaltungsgericht gestützte Methodik, welches eine einheitliche, nachvollziehbare und transparente Ermittlung der Fallkosten aller Listenspitäler durch detaillierte Kosten- und Leistungsanalysen verlangt. Der aus diesen Daten erstellte Fallkostenvergleich (Benchmarking) ermöglicht die Ermittlung des Benchmark-Tarifs. Der Benchmark-Tarif bestimmt, wann die Leistung in der notwendigen Qualität effizient und günstig erbracht wird und wird dadurch zum Massstab für die Bestimmung der Wirtschaftlichkeit eines Spitals. Er dient damit insbesondere als Orientierungshilfe bei der Tariffindung. Ein weiterer grosser Handlungsbedarf bei der Spitalfinanzierung besteht bei der Beseitigung der diversen Fehlanreize. Diese können durch die unterschiedliche Finanzierung der ambulanten und der stationären Leistungen entstehen. Aber auch dadurch, dass mit den heutigen Tarifstrukturen gewisse Leistungen, zum Beispiel im Bereich der sektorisierten psychiatrischen Versorgung, nur ungenügend abgegolten werden. Dies kann dazu führen, dass notwendige und nützliche Leistungen nicht angeboten oder in den stationären Bereich verlagert werden. Grundsätzlich ist es an den Versicherern und den Leistungserbringern, neue Versorgungs- oder Abgeltungsmodelle zu entwickeln. Bis dahin ist es indes wichtig, dass sich die öffentliche Hand an der Finanzierung von sinnvollen, bedarfsgerechten Leistungen durch die Zusprechung von GWL beteiligt und damit nicht nur zur Versorgungssicherheit, sondern auch zur Entlastung des stationären teureren Settings beiträgt. Mit Einführung der revidierten Pflegefinanzierung im Jahr 2011 wurde die seit Bestehen des KVG ungeklärte Kostenträgerschaft im Langzeitpflegebereich beseitigt. Die Krankenversicherer übernehmen lediglich einen Beitrag an den Pflegekosten. Der Anteil der Bewohnerinnen und Bewohner ist begrenzt und die Regelung der Restfinanzierung obliegt dem Staatswesen. Im Kanton Aargau werden die Restkosten durch die Gemeinden getragen. Nebst der demographischen Entwicklung, welche im Kanton Aargau auch in den kommenden Jahren spürbar sein wird, wirkt in erster Linie das stagnierende Angebot an diplomierten Pflegefachleuten und der damit zu erwartende Lohnanstieg kostentreibend. Solange die Beiträge der Krankenversicherer im Langzeitpflegebereich nicht angepasst werden, geht der Kostenschub praktisch ausschliesslich zulasten des Staatswesens. Verstärkt wird die Situation durch die Zunahme von an einer Demenz leidender Menschen, welche sowohl im ambulanten, als auch im stationären Langzeitpflegebereich spürbar sein wird. Die Bereiche Gesundheitsförderung und Prävention beanspruchen nur ein sehr geringes Budget innerhalb des kantonalen Gesamtaufwands. Dieses nimmt darüber hinaus in den letzten Jahren ab. Vor dem Hintergrund des beschriebenen Einsparungspotenzials in Bezug auf kurative Behandlungen – insbesondere bei nichtübertragbaren Krankheiten – einerseits und der knappen finanziellen Ressourcen andererseits müssen daher künftig kostengünstige Lösungen mit breitem Wirkungspotenzial im Vordergrund der Überlegungen stehen. 122 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 5. Quellenverzeichnis Kapitel Quelle (chronologisch) 1. Bundesamt für Statistik (2016): STAT TAB Soziale Einflussfaktoren von Gesundheit Statistik Aargau (2013): Bevölkerungsprognose 2013 Da die Bevölkerungsdaten für das Jahr 2015 noch nicht vollständig sind (Stand: 23. März 2016), wird nur der gesamthafte Bevölkerungsstand und jener nach Bezirken auf das Jahr 2015 bezogen. Alle anderen Bevölkerungskennzahlen beziehen sich auf das Jahr 2014 und werden aktualisiert, sobald der Datensatz vollständig ist. Bundesamt für Statistik (2010): Schweizerische Arbeitskräfteerhebung Bundesamt für Statistik (2008): Haushaltsszenarien Bundesamt für Statistik (2008): Betriebszählungen 2. Gesundheitszustand und Gesundheitsverhalten Bundesamt für Statistik (2012): Schweizerische Gesundheitsbefragung HBSC Aargau (2002, 2006, 2010 und 2014) Sucht Schweiz (2016) 3. Gesundheitssystem Bundesamt für Statistik (2015): Ärzte und Zahnärzte 3.1 Ambulante Akutversorgung Departement Gesundheit und Soziales (2014): Medizinalpersonen nach Bezirken / eigene Berechnung (2016) Die Ärztedichte wurde anhand der jeweiligen Einwohnerzahl der Bezirke berechnet. FMH – Ärztestatistik (2015) / eigene Berechnung (2016) Für den interkantonalen Vergleich wurde die Ärztedichte anhand der jeweiligen Einwohnerzahl der Kantone berechnet. Für die Unterscheidung zwischen Grund- und Spezialversorgung wurden die einzelnen Facharzttitel den beiden Versorgungsebenen manuell zugeteilt. Departement Gesundheit und Soziales (2016): Anzahl erteilter Berufsausübungsbewilligungen (Stand: 29. Februar 2016) Departement Gesundheit und Soziales (2016): Angaben der Rettungsdienste an den Kanton 3.2 Spitalversorgung Departement Gesundheit und Soziales (2016) Die Auswertungen zu den aargauischen Patienten stammen aus dem kantonalen Abrechnungssystem eAgle und umfassen die stationären KVG und IVG Spitalaufenthalte von Aargauer Patienten aus den Jahren 2013–2015 in inner- und ausserkantonalen Spitälern der Bereiche Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation. Dies entspricht den stationären Leistungen, welche vom Kanton über den Kantonsanteil getragen werden. Die Auswertungen wurden Mitte März 2016 durchgeführt, daher ist das Abrechnungsjahr 2015 noch nicht vollständig an den Kanton abgerechnet worden und kann noch nicht abgebildet werden. 123 von 124 Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016 Departement Gesundheit und Soziales (2015): Monitoring der regionalen und überregionalen Patientenströme für den Kanton Aargau. Schlussbericht Kanton Aargau. ANQ (2015): Nationaler Vergleichsbericht Messung 2013/2014, Version 1.0, September 2014/Mai 2015 OdA GS AG (2015): Ausbildungsverpflichtung. Auswertung Datenerhebung 2014 (18. Mai 2015) 3.3 Langzeitversorgung Bundesamt für Statistik (2015): Statistik der sozialmedizinischen Institutionen (SOMED-Statistik) Provisorische Daten für 2014 (Stand: 19. November 2015) Pflegeheimliste Kanton Aargau (2016) Stand: 29. Februar 2016 Statistik Aargau (2015): Alters- und Pflegeheime / Spitex Schweizerische Alzheimervereinigung Aargau (2014):7900 Menschen mit Demenz leben zuhause. Bundesamt für Statistik (2015): Spitex-Statistik OdA GS AG (2015): Ausbildungsverpflichtung. Auswertung Datenerhebung 2014 (18. Mai 2015) 3.4 Gesundheitsförderung und Bundesamt für Gesundheit / Schweizerische Konferenz der kantoPrävention nalen Gesundheitsdirektorinnen und –direktoren / Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz (2015): Psychische Gesundheit in der Schweiz. Bestandsaufnahme und Handlungsfelder. Departement Gesundheit und Soziales (2016): Eigene Abbildung 4. Finanzierung, Kosten und volkswirtschaftlicher Nutzen des Gesundheitswesen Bundesamt für Statistik (2015): Kosten und Finanzierung des Gesundheitswesen Bundesamt für Gesundheit (2016): Kantonale Durchschnittsprämien Departement Gesundheit und Soziales (2016): Prämienverbilligungen und Richtprämien Departement Gesundheit und Soziales (2016): Daten aus den kantonalen Abrechnungssystemen und Tarifen Departement Gesundheit und Soziales (2016): Daten aus den kantonalen Abrechnungssystemen / eigene Berechnung (2016) Für den Pro-Kopf-Aufwand werden die jeweiligen Einwohnerzahlen verwendet. Bundesamt für Statistik (2015): Statistik der sozialmedizinischen Institutionen (SOMED-Statistik) Provisorische Daten für 2014 (Stand: 19. November 2015) Bundesamt für Statistik (2015): Spitex-Statistik Wieser et al. (2014) : Die Kosten nichtübertragbarer Krankheiten in der Schweiz Abbildung: Interpharma Departement Gesundheit und Soziales (2016): Jahresrechnung Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich (2015): Herbstprognose der schweizerischen Gesundheitsausgaben 2014-2017 124 von 124
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