Strukturbericht - beim Kanton Aargau

DEPARTEMENT
GESUNDHEIT UND SOZIALES
Abteilung Gesundheit
29. Juni 2016
STRUKTURBERICHT 2016
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis ....................................................................................................................... 3
Einleitung .............................................................................................................................................. 4
Rechtsgrundlagen ................................................................................................................................ 5
Management Summary ........................................................................................................................ 8
1.
Soziale Einflussfaktoren von Gesundheit ................................................................................ 10
1.1 Bevölkerung .............................................................................................................................. 11
1.1.1 Bevölkerungsentwicklung .................................................................................................... 11
1.1.2 Bevölkerungsstruktur ........................................................................................................... 13
1.2 Haushalts- und Lebensformen .................................................................................................. 15
1.3 Bildung und Beschäftigung ....................................................................................................... 16
1.4 Wichtigste Ergebnisse ............................................................................................................... 18
2.
Gesundheitszustand und Gesundheitsverhalten .................................................................... 20
2.1 Gesundheitszustand ................................................................................................................. 20
2.1.1 Physischer Gesundheitszustand ......................................................................................... 21
2.1.2 Psychischer Gesundheitszustand ....................................................................................... 22
2.2 Gesundheitsverhalten ............................................................................................................... 25
2.2.1 Schutzfaktoren ..................................................................................................................... 25
2.2.2 Risikofaktoren ...................................................................................................................... 28
2.3 Wichtigste Ergebnisse ............................................................................................................... 30
3.
Gesundheitssystem ................................................................................................................... 32
3.1 Integrierte Versorgung und eHealth .......................................................................................... 32
3.1.1 Programm eHealth Aargau 2015 ......................................................................................... 32
3.1.2 Masterplan Integrierte Versorgung Aargau 2014–2017 ...................................................... 36
3.2 Ambulante Versorgung ............................................................................................................. 39
3.2.1 Medizinalberufe ................................................................................................................... 40
3.2.2 Weitere Gesundheitsberufe ................................................................................................. 44
3.2.3 Rettungswesen .................................................................................................................... 46
3.2.4 Wichtigste Ergebnisse ......................................................................................................... 48
3.3 Spitalversorgung ....................................................................................................................... 49
3.3.1 Akutsomatik ......................................................................................................................... 50
3.3.2 Psychiatrie ........................................................................................................................... 62
3.3.3 Rehabilitation ....................................................................................................................... 67
3.3.4 Ausbildungsverpflichtung..................................................................................................... 71
3.3.5 Wichtigste Ergebnisse ......................................................................................................... 74
3.4 Langzeitversorgung ................................................................................................................... 75
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Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
3.4.1 Stationäre Langzeitversorgung ........................................................................................... 76
3.4.2 Ambulante Langzeitversorgung ........................................................................................... 89
3.4.3 Wichtigste Ergebnisse ......................................................................................................... 95
3.5 Gesundheitsförderung und Prävention ..................................................................................... 97
3.5.1 Aktivitäten in den Bereichen Gesundheitsförderung und Prävention .................................. 98
3.5.2 Gesundheitsförderung im Kanton Aargau ........................................................................... 98
3.5.3 Prävention im Kanton Aargau............................................................................................ 101
3.6 Wichtigste Ergebnisse ............................................................................................................. 102
4.
Finanzierung, Kosten und volkswirtschaftlicher Nutzen des Gesundheitssystems ......... 104
4.1 Finanzierung des Gesundheitswesens ................................................................................... 104
4.2 Krankenversicherungsprämien ............................................................................................... 106
4.3 Kosten des Gesundheitswesens ............................................................................................. 108
4.3.1 Kosten der Spitalversorgung ............................................................................................. 110
4.3.2 Kosten der Langzeitversorgung......................................................................................... 115
4.3.3 Kosten der Gesundheitsförderung und Prävention ........................................................... 116
4.4 Volkswirtschaftlicher Nutzen des Gesundheitswesens ........................................................... 119
4.5 Wichtigste Ergebnisse ............................................................................................................. 120
5.
Quellenverzeichnis ................................................................................................................... 123
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Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
Abkürzungsverzeichnis
AAA
Alpine Air Ambulance
AFP
Aufgaben- und Finanzplanung
AGS
Assistentin / Assistent Gesundheit
AHV
Alters- und Hinterlassenenversicherung
AKH
Ausserkantonale Hospitalisation
BIP
Bruttoinlandprodukt
BM
Berufsmatura
BMG
Betriebliches Gesundheitsmanagement
BMI
Body Mass Index
BV
Bundesverfassung
CMI
Case Mix Index
DRG
Diagnosis Related Groups (Diagnosebezogene Fallgruppen)
EFZ
Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis
EL
Ergänzungsleistungen
ELG
Ergänzungsleistungsgesetz
ELS 144
Einsatzleitstelle 144
EPDG
Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier
FA
Fachausweis
FaBe
Fachfrau / Fachmann Betreuung
FaGe
Fachfrau / Fachmann Gesundheit
FMH
Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte
GDK
Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren
GesG
Gesundheitsgesetz
IDAG
Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen
IV
Invalidenversicherung
IVG
Invalidenversicherungsgesetz
IVR
Interverband für Rettungswesen
KLV
Krankenpflege-Leistungsverordnung
KNZ
Kantonale Notrufzentrale
KV
Kantonsverfassung
KVG
Krankenversicherungsgesetz
KVV
Krankenversicherungsverordnung
MAD
Mittlere Aufenthaltsdauer
MIVAG
Masterplan Integrierte Versorgung Aargau
MPA
Medizinische Praxisassistentin / Medizinischer Praxisassistent
NDS
Nachdiplomstudien
OKP
Obligatorische Krankenpflegeversicherung
PflG
Pflegegesetz
PPP
Public Private Partnership
REGA
Schweizerische Rettungsflugwacht
Repla
Regionalplanungsverband
SGI
Schweizerische Gesellschaft für Intensivmedizin
SpiG
Spitalgesetz
SPLG
Spitalplanungs-Leistungsgruppen
UVG
Unfallversicherungsgesetz
VZÄ
Vollzeitäquivalente
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Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
Einleitung
Der Strukturbericht hat zum Ziel, den Gesundheitszustand, das Gesundheitsverhalten sowie das
Gesundheitssystem im Kanton Aargau aus verschiedenen Perspektiven zu beleuchten. Diese Perspektiven beinhalten zunächst die sozialen Einflussfaktoren, welche die Rahmenbedingungen für die
Gesundheit der Aargauerinnen und Aargauer schaffen. Für die Darstellung der Gesundheit im Kanton Aargau sind in erste Linie der Gesundheitszustand und das Gesundheitsverhalten der aargauischen Bevölkerung massgeblich. Neben den individuellen Aspekten ist ein im Krankheitsfall angemessenes Versorgungssystem notwendig. So wird im Strukturbericht ebenfalls der Status Quo des
aargauischen Versorgungssystems beschrieben. Ebendieses Versorgungssystem muss auch finanzierbar bleiben, weshalb schlussendlich ausgewählte Finanzierungsdaten des Gesundheitssystems
dargestellt werden.
Somit basiert der Strukturbericht auf dem Verständnis, dass strukturelle Rahmenbedingungen ebenso wie individuelles Gesundheitsverhalten für die Gesundheit der aargauischen Bevölkerung relevant
sind. Folglich ist der Bericht in die genannten Perspektiven gegliedert: Das erste Kapitel enthält die
sozialen Einflussfaktoren von Gesundheit, das zweite Kapitel Daten zu individuellen Befähigungsaspekten (Gesundheitszustand und Gesundheitsverhalten), das dritte Kapitel Versorgungsdaten und
das vierte Kapitel die Finanzierung, Kostenentwicklung und volkswirtschaftliche Kennzahlen des
Gesundheitssystems.
Der Strukturbericht hat den Anspruch, das aargauische Gesundheitswesen aus zahlreichen Perspektiven darzustellen, weshalb eine Vielzahl von Quellen genutzt wurde. Aufgrund der Quellenvielfalt
sind die Daten zu den einzelnen Themengebieten nicht immer in derselben Detailliertheit verfügbar.
So fehlt in manchen Bereichen eine valide Datengrundlage, um die Versorgungssituation im Kanton
Aargau vollständig darzustellen – dies gilt zum Beispiel für die ambulante Versorgung durch niedergelassene Leistungserbringer, aber auch für Palliative Care, interkantonale Vergleiche der Gesundheitskosten und weitere ebenfalls relevante Gesundheits- und Versorgungsbereiche. In einigen Teilbereichen werden somit schweizerische Daten ausgewiesen, insofern keine aargauischen Daten
verfügbar sind. Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass aufgrund des Publikationszeitpunkts des
Strukturberichts die Daten nicht in allen Bereichen gleich aktuell sind. Es werden jeweils die aktuellsten verfügbaren Daten dargestellt. Ältere Referenzjahre werden dennoch dargestellt, um Trends zu
unterlegen.
Im Zuge der laufenden Revision der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung (GGpl) unterscheidet
das Departement Gesundheit und Soziales neu zwischen strategischem und operativem Berichtswesen. Die GGpl dient als Hauptreferenzpunkt für strategische Weichenstellungen des Grossen Rats.
Der vorliegende Strukturbericht 2016 ist wiederum Teil des operativen Berichtswesens. Dem Strukturbericht kommt im Jahr 2016 die zusätzliche Funktion zu, die Datengrundlage für die Strategien in
der GGpl 2025 abzubilden. Die GGpl 2025 wird Ende des Jahres 2016 im Grossen Rat beraten.
Künftig ist eine periodische Gesundheitsberichterstattung geplant, in der ausgewählte Kennzahlen
mit Fokus auf jeweils einen strategisch bedeutenden Versorgungsschwerpunkt mit entsprechendem
Handlungsbedarf präsentiert werden. Jene Kennzahlen werden es ermöglichen, mit den in Zukunft
festzulegenden Indikatoren die strategischen Schwerpunkte aus der GGpl 2025 an der Ist-Situation
zu überprüfen und zu legitimieren. Weiterhin wird die Gesundheitsberichterstattung als Datengrundlage für die eigenständigen Planungsinstrumente im stationären Akut- und Langzeitbereich (Spitalund Pflegeheimliste) ergänzend nutzbar sein. Damit werden die bestehenden Leitbilder und Konzeptionen im Gesundheitsbereich nach und nach integriert beziehungsweise abgelöst.
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Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
Rechtsgrundlagen
Bund und Kanton teilen sich die Kompetenzen im Gesundheitswesen. Gemäss der staatsrechtlichen
Kompetenzausscheidung in Art. 42 Abs. 1 der Bundesverfassung (BV) ist das Gesundheitswesen im
Grundsatz Sache der Kantone. Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht konsequent in allen Bereichen:
Insbesondere in der Krankenversicherungsgesetzgebung sind bundesrechtliche Vorgaben die prägende Kraft, wohingegen die stationäre Akutversorgung und Langzeitversorgung in kantonaler Kompetenz liegen. Im Folgenden werden die für die GGpl 2025 relevanten rechtlichen Grundlagen auf
Bundes- und Kantonsebene skizziert.
Gesundheitsrecht im Allgemeinen
Gesundheitsrecht umfasst die Gesamtheit der Rechtsnormen, die einen engen Bezug zum Schutz,
zur Erhaltung und zur Förderung der menschlichen Gesundheit und zur Heilung im weitesten Sinn
1
aufweisen.
Gesundheitsrecht stellt ein Querschnittsgebiet dar, das nicht nur Fragen aus allen klassischen
Rechtsgebieten (Verfassungsrecht, Privatrecht, öffentliches Recht, Strafrecht) aufwirft, sondern darüber hinaus von weiteren, insbesondere ethischen und gesundheitsökonomischen Aspekten, wesentlich geprägt ist.
Die der Bundesverfassung (BV) zugrunde liegende Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen orientiert sich am bundesstaatlichen Subsidiaritätsgedanken, wonach der Bund jene Aufgaben
übernehmen soll, die einer einheitlichen Regelung auf Bundesebene bedürfen (vgl. Art. 43a und Art.
5a BV). Dazu gehören insbesondere:
• Art. 117 BV: Kranken- und Unfallversicherung
• Art. 118 BV: Schutz der Gesundheit (unter anderem Lebensmittel, Heilmittel, Betäubungsmittel,
Chemikalien, übertragbare Krankheiten)
• Art. 118a BV: Komplementärmedizin
• Art. 118b BV: Forschung am Menschen
• Art. 119 BV: Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich
• Art. 119a BV: Transplantationsmedizin
Trotz der Regelung zentraler und aktueller Fragen durch den Bund wird die Gesundheitspolitik in
entscheidenden Bereichen von den Kantonen getragen. Die Kantone spielen im Vollzug und bezüglich der finanziellen Belastung eine entscheidende Rolle. Dazu gehören insbesondere die Aufgaben
der Kantone (und teilweise der Gemeinden) im Bereich der Gesundheitspolizei und der Gesundheitsversorgung sowie Gesundheitsförderung und Prävention. Die Aufgabe zur Sicherstellung einer
angemessenen medizinischen Versorgung findet nicht nur in § 41 der Kantonsverfassung (KV) ihren
Niederschlag, sondern auch in weiteren zentralen kantonalen Gesetzgebungen (Gesundheitsgesetz,
Spitalgesetz, Pflegegesetz).
§ 41 KV lautet:
1
Der Kanton trifft im Zusammenwirken mit den Gemeinden und Privaten Vorkehren zur Erhaltung
und Wiederherstellung der Gesundheit.
2
Er schafft Voraussetzungen für eine angemessene medizinische Versorgung der gesamten Bevölkerung. Er fördert die häusliche Krankenpflege.
3
Er fördert und beaufsichtigt die medizinischen Anstalten. Er kann eigene Einrichtungen schaffen.
4
Er unterstützt die Forschung sowie die Aus- und Weiterbildung des Medizinalpersonals.
5
Er überwacht und koordiniert das Medizinalwesen.
6
Er fördert Turnen und Sport.
1
THOMAS GÄCHTER/BERNHARD RÜTSCHE, Gesundheitsrecht, 3. Auflage 2013, S. 5
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§ 116 KV verlangt andererseits, dass der Finanzhaushalt sparsam, wirtschaftlich, konjunkturgerecht
und auf die Dauer ausgeglichen zu führen ist (Abs. 1) und die Aufgaben und Ausgaben laufend auf
ihre Notwendigkeit und Zweckmässigkeit sowie auf ihre finanziellen Auswirkungen und ihre Tragbarkeit hin zu überprüfen sind (Abs. 3).
Gesundheitsrecht und Gesundheitspolitik bewegen sich in einem Spannungsfeld zwischen verschiedenen verfassungsrechtlichen Vorgaben (Versorgung versus Finanzierbarkeit) und einem wenig
kohärenten Mix von Planung und Wettbewerb, was die Vorgaben, Rahmenbedingungen und Steuerungsmechanismen im ambulanten und akutstationären Bereich betrifft.
Schliesslich bleibt festzustellen, dass Gesundheitspolitik nicht selten auch in einer sachlichen Nähe
zur Sozialpolitik steht (zum Beispiel im Bereich der Prämienverbilligungspolitik). Dieser innere Kontext lässt sich nicht zuletzt auch aus der Formulierung der Sozialziele in Art. 41 BV ableiten, der
Bund und Kantone dazu anhält, sich in Ergänzung zu persönlicher Verantwortung und privater Initiative dafür einzusetzen, dass jede Person die für ihre Gesundheit notwendige Pflege erhält (Abs. 1 lit.
b) und dass jede Person gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität, Krankheit, Unfall,
Arbeitslosigkeit, Mutterschaft, Verwaisung und Verwitwung gesichert ist.
Krankenversicherungsrecht im Besonderen
Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) vom 18. März 1994 einschliesslich verschiedener Ausführungserlasse wurde am 1. Januar 1996 in Kraft gesetzt und hat seither diverse Anpassungen erfahren. Die letzten grösseren Anpassungen erfolgten 2011 mit der neuen Pflegefinanzierung sowie
2012 mit der Etablierung der neuen Spitalfinanzierung.
Das KVG regelt insbesondere Fragen der Leistungspflicht der Krankenversicherer, der Zulassung
von Leistungserbringern sowie Aufgaben und Rolle der Kantone. Der Kanton wird durch das KVG zu
Leistungen verpflichtet (Spitalfinanzierung, Restkosten bei der Pflege und Prämienverbilligungen),
erhält aber ebenfalls Kompetenzen. Diese liegen nebst anderem im Wesentlichen in den folgenden
Bereichen:
•
•
•
•
Erstellung der Spitalplanung und Pflegeheimplanung (Art. 39 KVG)
Führen von Spital- und Pflegeheimliste (Art. 39 KVG)
Genehmigung der Tarifverträge (Art. 46 KVG)
Festsetzung der Tarife bei Fehlen eines Tarifvertrags (Art. 47 KVG)
Massgeblichen Einfluss auf die strategische Ausrichtung der GGpl 2025 haben jene Teilrevisionen
des KVG, welche die Spital- und Pflegefinanzierung seit 2011 beziehungsweise 2012 neu regeln.
Spitalfinanzierung seit 2012
Die neue Regelung im Bereich Spitalfinanzierung wurde vom Bundesparlament am 21. Dezember
2007 verabschiedet, ist am 1. Januar 2007 unter Vorbehalt der anwendbaren Übergangsbestimmungen in Kraft getreten und wurde ab dem 1. Januar 2012 umgesetzt.
Die folgenden Punkte beinhalten die Kernelemente der neuen Spitalfinanzierung:
•
Einführung von leistungsbezogenen Pauschalen, die auf gesamtschweizerisch einheitlichen
Tarifstrukturen (SwissDRG) basieren (Art. 49 KVG).
•
Einbezug der Investitionskosten bei der Ermittlung der Pauschalen (Art. 49 KVG).
•
Finanzierung der Pauschalen durch die Kantone und die Versicherer, wobei der kantonale
Anteil an den Pauschalen mindestens 55 % beträgt (Art. 49a KVG).
•
Erlass von einheitlichen Planungskriterien basierend auf Qualität und Wirtschaftlichkeit (Art.
39 KVG und Art. 58a ff. Krankenversicherungsverordnung [KVV]).
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Pflegefinanzierung seit 2011
Am 13. Juni 2008 hat der Bundesgesetzgeber das Gesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung beschlossen. Damit einhergehen unter anderem Änderungen im KVG sowie beim Bundesgesetz über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG).
Die neue Pflegefinanzierung ist per 1. Januar 2011 in Kraft getreten.
Die zentralen Änderungen der neuen Pflegefinanzierung lauten wie folgt:
•
Gemeinsame Finanzierung der Pflegekosten durch die Krankenversicherer (vom Bund festgelegter Beitrag), die Patientinnen und Patienten (sogenannte Patientenbeteiligungen; maximal 20 % des höchsten Pflegebeitrags der Krankenversicherer) und die öffentliche Hand
(sogenannte Restkosten; im Aargau durch die Gemeinden).
•
Finanzierung der Betreuungs- und Pensionskosten allein durch die Leistungsbezügerinnen
und Leistungsbezüger beziehungsweise andere Sicherungssysteme, wie zum Beispiel Ergänzungsleistungen.
•
Übernahme der Leistungen der Akut- und Übergangspflege durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung.
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Management Summary
Das Ziel des Strukturberichts 2016 besteht in der Abbildung des aargauischen Gesundheitswesens
aus einer möglichst umfassenden Perspektive. So werden im ersten Kapitel jene Lebensbedingungen dargestellt, die für die Gesundheit der Bevölkerung relevant sind. So hat in den letzten Jahren
hat die Bevölkerung im Kanton Aargau kontinuierlich zugenommen. Aufgrund der steigenden Lebenserwartung besteht trotz sinkender Geburtenziffer weiterhin ein Geburtenüberschuss gegenüber
Todesfällen. Bis 2040 wird die Bevölkerung im Kanton Aargau um etwa ein Viertel anwachsen. Die
höhere Lebenserwartung hat zudem eine Verschiebung in der Altersstruktur zur Folge, sodass der
Anteil der über 65-jährigen Wohnbevölkerung im Kanton Aargau auf 27 % im Jahr 2040 geschätzt
wird (davon 9,5 % 80-jährig und älter). Die relative Stagnation der Geburtenziffer in Kombination mit
der steigenden Lebenserwartung führt zu einer wachsenden Anzahl von Einpersonenhaushalten
beziehungsweise Paarhaushalten ohne Kinder. Diese Haushaltsformen werden in den nächsten 15
Jahren über die Hälfte der Privathaushalte im Kanton Aargau ausmachen. Die Beschäftigungsentwicklung im Kanton Aargau liegt leicht über dem Schweizer Durchschnitt und im Mittel der Deutschschweizer Kantone. Die Altersklasse der 20-34-Jährigen ist am häufigsten von Arbeitslosigkeit betroffen. Stellt sich die Prognose des Bundes für die gesamte Schweiz auch im Kanton Aargau ein, so
wird das Bildungsniveau in den kommenden Jahren generell steigen.
Im zweiten Kapitel wird der Fokus auf die Aspekte des Gesundheitszustand und des Gesundheitsverhaltens gelegt. Mehr als drei Viertel der Aargauerinnen und Aargauer schätzen ihren Gesundheitszustand als gut bis sehr gut ein. Gleichzeitig ist knapp ein Drittel der aargauischen Bevölkerung
mit einem chronischen Gesundheitsproblem belastet. Zudem nimmt die Verbreitung von Übergewicht
und Adipositas deutlich zu. Die selbst wahrgenommene Kontrolle über das eigene Leben ist unter
den Aargauerinnen und Aargauern insbesondere im fortgeschrittenen Alter (65+) hoch. Soziale Unterstützung aus dem Umfeld hingegen nimmt mit steigendem Alter eher ab. In Bezug auf das Gesundheitsverhalten der aargauischen Bevölkerung lässt sich feststellen, dass Frauen im höheren
Alter im Kanton Aargau sowie im Schweizer Durchschnitt besonders gesundheitsbewusst, jüngere
Männer am wenigsten bewusst leben. Rund drei Viertel der aargauischen Bevölkerung achtet auf
ihre Ernährung. Der Anteil der rauchenden Bevölkerung steigt im Kanton Aargau in den letzten Jahren leicht an. Der Hauptteil der Raucher befindet sich in der Altersgruppe zwischen 15 und 34 Jahren.
Im dritten Kapitel wird die Perspektive gewechselt und der Fokus auf das Gesundheitssystem gelegt.
Zu Beginn werden hier die Querschnittsthemen Integrierte Versorgung und eHealth behandelt. Für
eine bessere Kommunikation, Koordination und Kooperation zwischen den relevanten Akteuren im
Gesundheitswesen setzt der Kanton Aargau aktuell den Masterplan Integrierte Versorgung Aargau
2014–2017 (MIVAG) um. Damit verbunden ist zudem der sachgerechte Einsatz von elektronischen
Informations- und Kommunikationstechnologien. So werden im kantonalen Programm eHealth Aargau 2015 (2012–2015) aktuell unter Einbezug aller relevanten Partner im Gesundheitswesen zukunftsweisende Konzepte für elektronisch assistierte Betreuungsprozesse entwickelt. Im Zentrum
steht die Ermöglichung des elektronischen Patientendossiers (ePD).
Das Gesundheitssystem wird in der Folge anhand der kantonalen Geschäftsfelder der ambulanten
Versorgung, Spitalversorgung, Langzeitversorgung sowie Gesundheitsförderung und Prävention
beschrieben.
Im ambulanten Versorgungssektor bleibt die Zahnärzte- und Apothekendichte im Kanton Aargau in
den letzten Jahren konstant bleibt, wohingegen die Ärztedichte in der Grund- und Spezialversorgung
leicht zunimmt, im Vergleich zu den Nachbarkantonen jedoch verhältnismässig niedrig ist. Die Dichte
der ärztlichen Versorgung ist zudem im Kanton Aargau regional sehr unterschiedlich ausgeprägt. In
den kommenden Jahren wird sowohl der Anteil an berufstätigen Ärztinnen und Ärzten über 65 als
auch der Anteil an Ärztinnen signifikant steigen.
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Das stationäre Angebot in der Spitalversorgung im Kanton Aargau ist in den drei Teilbereichen Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation ausreichend ausgebaut und deckt fast alle versorgungsnotwendigen Leistungen ab. Einzig in einigen wenigen Bereichen der spezialisierten und hochspezialisierten Medizin ist das Angebot nicht im Kanton vorhanden und wird ausserkantonal eingekauft. Die
Erreichbarkeit der Notfallversorgung befindet sich auf einem sehr hohen Niveau. Während im Bereich der Akutsomatik die Anzahl der von der Bevölkerung benötigten Leistungen die Anzahl der von
den Aargauer Spitäler und Kliniken erbrachten Leistungen übersteigt, zeigt sich im Bereich Rehabilitation ein überdurchschnittlicher hoher Import ausserkantonaler Patientinnen und Patienten. Dies
lässt sich durch die traditionelle überregionale Verankerung der aargauischen Rehabilitationskliniken
erklären. Im Bereich der Psychiatrie gestalten Zu- und Abwanderung sich aktuell ausgeglichen. Die
Anzahl Hospitalisierungen sowie Pflegetage steigt in der Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation
in den letzten Jahren kontinuierlich an. Dabei bleibt die Hospitalisierungsrate in der Akutsomatik proportional zur Bevölkerung, während diejenige der Psychiatrie und Rehabilitation überproportional
steigt.
Auch das stationäre Angebot in der Langzeitversorgung ist im Kanton Aargau gut ausgestaltet. Die
aargauischen Pflegeheime weisen einen hohen Selbstversorgungsgrad auf. In Bezug auf die Auslastung und innerkantonalen Wanderungen sind erhebliche regionale Unterschiede zu verzeichnen. Die
Anzahl Bewohnerinnen und Bewohner in Aargauer Pflegeheimen hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Am stärksten nimmt der Anteil an Bewohnerinnen und Bewohnern auf den mittleren Pflegestufen zu, wohingegen der Anteil Bewohner mit niedriger Pflegestufe konstant bleibt.
Künftig ist damit zu rechnen, dass sich zudem die Anzahl Demenzkranker im Kanton Aargau stark
erhöhen wird. Gleichzeitig hat sich die Phase der Gebrechlichkeit am Lebensende grundsätzlich
verkürzt, das heisst, ältere Menschen bleiben länger gesund. Die Nachfrage nach Spitexleistungen
steigt im Zuge dessen in den letzten Jahren im Kanton Aargau deutlich an. Ebenfalls wächst die
Dichte an Leistungserbringern – insbesondere selbstständiger Pflegefachpersonen – bleibt jedoch
nach wie vor unter dem Niveau der Nachbarkantone.
In den Bereichen Gesundheitsförderung und Prävention deckt der Kanton mit den fünf aufeinander
abgestimmten Schwerpunktprogrammen "Gesundes Körpergewicht", "Gesundheitsfördernde Schulen", "Betriebliche Gesundheitsförderung", "Gesundheitsförderung im Alter" und "Psychische Gesundheit" die gesamte Lebensspanne der aargauischen Bevölkerung im Sinne des Lebensphasenund Settingsansatzes in der Gesundheitsförderung und Prävention ab.
Im vierten Kapitel werden die Finanzierung, Kosten und der volkswirtschaftliche Nutzen des Gesundheitssystems dargestellt. Aus der Perspektive der Finanzierungsquellen wird der grösste Anteil
der Gesundheitskosten durch private Haushalte getragen. Der zweitgrösste Anteil entfällt auf die
staatliche Finanzierung, wovon die Kantone den mit Abstand höchsten Finanzierungsanteil haben.
Während die durchschnittlichen Krankenkassenprämien im Kanton Aargau ansteigen, sinkt gleichzeitig die Richtprämie, welche für die Berechnung der individuellen Prämienverbilligung für Versicherte
in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen herangezogen wird. Die Gesundheitskosten in der
Schweiz und im Kanton Aargau steigen kontinuierlich an. Der grösste Teil der Gesundheitskosten in
der Schweiz wird durch die Spitalversorgung ausgelöst. Auch im aargauischen Spitalsektor steigen
die Kosten überproportional zu den Fallzahlen. Dies begründet sich darin, dass die Kosten nicht nur
von den Fallzahlen, sondern auch vom Kantonsanteil sowie in der Akutsomatik von der durchschnittlichen Baserate und dem Case Mix Index abhängen. Auch der Aufwand für die stationäre Langzeitpflege nimmt im Verlauf der letzten Jahre deutlich zu. In der ambulanten Langzeitpflege sind die
Kosten pro Klient in den letzten Jahren konstant geblieben. Aufgrund der steigenden Inanspruchnahme nimmt der Aufwand hier jedoch auch zu. Gleichzeitig schafft das Gesundheitswesen jedoch
auch einen volkswirtschaftlichen Mehrwert: Das Aargauische Gesundheitswesen stellt mit seinem
hohen und tendenziell steigenden Anteil an Vollzeitäquivalenten an der Gesamtbeschäftigung einen
bedeutenden Arbeitgeber dar.
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1.
Soziale Einflussfaktoren von Gesundheit
Das Verständnis von Gesundheit und Krankheit hat sich in den letzten Jahrzehnten massgeblich
gewandelt. Wurde Gesundheit lange Zeit als die Abwesenheit von Krankheit verstanden, so hat sich
in den letzten 20 Jahren zunehmend ein ganzheitlicherer Gesundheitsbegriff durchgesetzt, der Ge2
sundheit als Zustand des physischen, psychischen und sozialen Wohlergehens definiert. Grosse
gesellschaftlich-demografische Entwicklungen und der wirtschaftliche Strukturwandel haben Lebensund Arbeitsbedingungen beeinflusst und verändert und insgesamt zu einer Zunahme von chronischen und psychischen Erkrankungen, aber auch zu einer Verlängerung der gesunden Lebensjahre
im Alter geführt. Diese veränderten Bedingungen erfordern eine neue Betrachtungsweise von Gesundheit.
Ein umfassendes Gesundheitsverständnis geht davon aus, dass soziale und wirtschaftliche Lebensumstände während der gesamten Lebensspanne einen entscheidenden Einfluss auf die individuelle
Gesundheit und das Gesundheitssystem haben. Mit sozialen Einflussfaktoren der Gesundheit sind
jene Bedingungen gemeint, in die Menschen hineingeboren werden, unter denen sie aufwachsen,
leben, arbeiten und altern. Den sozialen Einflussfaktoren von Gesundheit kommt in der Gesundheitsförderung und Prävention sowie in der Ausrichtung des kurativen Gesundheitssystems eine zunehmende Bedeutung zu. Aber auch für gesundheitspolitische Entscheidungen sind die sozialen Einflussfaktoren von Gesundheit zentral. Nicht nur liefern sie wichtige Rahmenbedingungen für den
allgemeinen Gesundheitszustand der Bevölkerung, dessen Verbesserung oberstes Ziel von Gesundheitspolitik ist. Ebenfalls beinhalten die Einflussfaktoren wichtige Kennziffern, welche eine adäquate Versorgungsplanung ermöglichen.
Die ganzheitliche Betrachtung des Gesundheitsbegriffs entspricht dem Befähigungsansatz, welcher
ebenfalls der Sozialplanung und des Sozialberichts des Kantons Aargau zugrunde liegt, und unterstützt das Zusammenwirken von Gesundheits- und Sozialpolitik. Der Ansatz beinhaltet die zentrale
Vorstellung, dass die Lebensqualität der Bevölkerung sich darin äussert, welche Lebensentwürfe der
Einzelne realistisch verwirklichen könnte. So spielen in diesem Konzept nicht allein individuelle Ressourcen und Potenziale eine Rolle – ebenso entscheidend ist die Einbettung des Bürgers in soziale,
politische und ökonomische Strukturen.
Um der Relevanz der sozialen Einflussfaktoren von Gesundheit gerecht zu werden, wird im vorliegenden Kapitel eine Auswahl der wichtigsten demographischen und sozioökonomischen Kennziffern
aus dem Kanton Aargau präsentiert. Das Kapitel ist inhaltlich in drei Teile gegliedert: Im ersten Teil
wird die demographische Entwicklung im Kanton Aargau nachgezeichnet sowie prognostiziert. Die
künftige Anzahl und Struktur der Bevölkerung stellt eine zentrale Kennziffer für die Versorgungsplanung dar. Besonders relevant wird in diesem Zusammenhang die künftige Altersstruktur der Bevölkerung sein. Auch der Migrationshintergrund wird vor dem Hintergrund der aktuellen Bevölkerungsbewegungen künftig noch stärkere gesundheitspolitische Relevanz bekommen. So sind vor allem
bildungsungewohnte Migranten und Migrantinnen mit niederem sozialem Status in der Schweiz weniger gesund und psychisch weniger ausgeglichen als der Bevölkerungsdurchschnitt. Verständigungsschwierigkeiten und soziokulturelle Barrieren erschweren ihnen zudem einen gesundheitsbewussten Lebensstil und einen adäquaten Zugang zum Gesundheitswesen. Der zweite Teil des
Kapitels enthält Entwicklung und Prognose der Haushalts- und Lebensformen, welche insbesondere
im Hinblick auf den künftigen Bedarf an Betreuungs- und Pflegestrukturen wichtig sind. Im dritten Teil
des Kapitels werden die Faktoren Beschäftigung und Bildung dargestellt, welche nachweislich ebenfalls einen entscheidenden Einfluss auf die Gesundheit haben. So ergeben sich durch den Zusammenhang zwischen formalen Bildungsabschlüssen und der Stellung in der Arbeitswelt Bezüge zu
berufsbezogenen Belastungen und Ressourcen sowie zur Einkommenssituation. Bildung drückt sich
2
vgl. Definition der World Health Organisation (WHO)
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zudem in Wissen und Handlungskompetenzen aus, die eine gesundheitsförderliche Lebensweise
unterstützen können.
1.1 Bevölkerung
1.1.1 Bevölkerungsentwicklung
Mit einer ständigen Wohnbevölkerung von 644'830 Personen zum Jahresende 2014 ist der Kanton
Aargau in seiner Bevölkerungsstärke nach wie vor der viertgrösste Kanton der Schweiz. In den vergangenen zwanzig Jahren ist die Bevölkerungszahl insgesamt um mehr als 20 % gestiegen, obwohl
3
die Geburtenziffer in diesem Zeitraum nur leicht angestiegen ist. Aufgrund der steigenden Lebenserwartung ist der Geburtenüberschuss 4 gegenüber den Sterbefällen jedoch auf einem konstanten
Niveau.
Als wichtigste Faktoren der Bevölkerungsentwicklung gelten neben Geburtenüberschuss der Bin5
6
nenwanderungssaldo sowie der internationale Wanderungssaldo. Werden diese drei Faktoren
gemeinsam betrachtet, so ist der Bevölkerungszuwachs der letzten Jahre in erster Linie auf die Zuwanderung aus dem In- und Ausland zurückzuführen (Abbildung 1). Insbesondere die Zuwanderung
aus dem Ausland beeinflusst die Bevölkerungsentwicklung im Kanton Aargau. So ist der internationale Zuwanderungssaldo zwischen 2011 und 2014 von 3'195 auf 4'985 Personen angestiegen. Es ist
davon auszugehen, dass die aktuell intensiv diskutierten politischen Rahmenbedingungen zur internationalen Zuwanderung (Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative, Ausgestaltung der Personenfreizügigkeit) diese Entwicklung künftig stark beeinflussen werden.
Die Zuwanderung aus anderen Kantonen in den Kanton Aargau hingegen, welche ihren Höhepunkt
2010 mit einem Saldo von über 3'000 Personen hatte, ist derzeit leicht rückläufig: 2014 liegt der Binnenwanderungssaldo bei 1'819 Personen. Erfahrungsgemäss sind die Zu- und Abwanderung aus
anderen Kantonen konjunkturellen Schwankungen unterlegen, welche unter anderem mit den Boden- und Wohnungspreisen sowie dem Arbeitsmarkt zusammenhängen. Trotz des leichten Rückgangs gehört der Kanton Aargau nach wie vor zu der Minderheit der Kantone, welche mehr Personen aus anderen Kantonen anziehen, als an diese zu verlieren. Der nach wie vor verhältnismässig
hohe Binnenwanderungssaldo ist indirekt ebenfalls auf die internationale Zuwanderung zurückzuschliessen: So konzentriert diese sich mehrheitlich auf städtische Zentren in der Schweiz, was die
dortigen Wohnungspreise ansteigen lässt und zu einem vermehrten Zuzug in benachbarte Regionen
7
führt.
3
Geburtenziffer = Durchschnittliche Anzahl Kinder pro Frau.
Geburtenüberschuss = Differenz zwischen Anzahl Lebendgeburten und Anzahl Todesfälle pro Jahr.
5
Binnenwanderungssaldo = Differenz zwischen Binnenzuwanderung und Binnenabwanderung.
6
Internationaler Wanderungssaldo = Differenz zwischen internationaler Zuwanderung und Abwanderung.
7
vgl. Stutz/Hermann 2010.
4
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Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
Abbildung 1: Bevölkerungsentwicklung im Kanton Aargau 2011–2014
Quelle: Bundesamt für Statistik (2016): STAT TAB / Statistik Aargau (2015)
Gemäss aktueller Bevölkerungsprognose werden im Jahr 2040 über 800'000 Personen im Kanton
Aargau wohnen (Abbildung 2). Dies entspricht einer Zunahme von insgesamt rund einem Viertel.
Abbildung 2: Bevölkerungsprognose 2015–2040 im Kanton Aargau
Quelle: Statistik Aargau (2013): Bevölkerungsprognose 2013 8
8
Die Bevölkerungszahlen für 2015 wurden manuell aktualisiert (Stand: März 2016).
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Ein überdurchschnittliches Wachstum wird bis 2040 für die Bezirke Lenzburg (+ 36,6 %) und Aarau
(+ 32,9 %) erwartet (Abbildung 3). Weniger stark wird die Bevölkerung laut Prognose in Zurzach
(+4,6 %), Kulm (+8,1 %) und Brugg (+9,4 %) zunehmen.
Abbildung 3: Bevölkerungsprognose 2015–2040 im Kanton Aargau nach Bezirken
Quelle: Statistik Aargau (2013): Bevölkerungsprognose 2013
1.1.2 Bevölkerungsstruktur
Neben der allgemeinen Zunahme der Bevölkerung im Kanton Aargau wird sich auch die Zusammensetzung der Altersgruppen in den nächsten Jahrzehnten erheblich verändern. So wird sich der Anteil
der über 65-Jährigen Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung in den nächsten 20 Jahren mehr als
verdoppeln und von 112'329 Personen im Jahr 2015 auf 220'679 im Jahr 2040 ansteigen. Im Jahr
2040 werden somit 27 % der Bevölkerung älter als 65 sein (davon 9,5 % 80 Jahre und älter; Abbil9
dung 4). Gleichzeitig steigt in der gesamten Schweiz die Anzahl der gesunden Lebensjahre tendenziell an und liegt im Jahr 2012 bei den Männern im Durchschnitt bei 67,7 Jahren und bei den Frauen
bei 67,9 Jahren.
10
Dementsprechend steigt auch der Altersquotient in diesem Zeitraum von 27,4 (2015) auf 48,8 an.
Am markantesten wächst die Zahl der über 80-Jährigen, welche 2015 noch bei einem Anteil von
4,5 % der Bevölkerung liegt und bis zum Jahr 2040 auf 9,5 % ansteigen wird. Die beschriebene Entwicklung hat zur Folge, dass im Jahr 2040 auf eine Person im Rentenalter nur noch zwei Personen
im Erwerbsalter kommen.
Im Gegensatz zum deutlichen Anstieg des Altersquotienten wird sich die Entwicklung des Jugend11
quotienten in den kommenden Jahren relativ konstant gestalten und bis 2040 von 32,1 nur leicht
auf 31,5 zurückgehen.
9
Der Indikator „gesunde Lebensjahre“ misst die Zahl der Jahre, die eine Person voraussichtlich in guter gesundheitlicher Verfassung leben wird.
Dieser statistische Indikator wird für Männer und Frauen bei der Geburt und im Alter von 50 und 65 Jahren getrennt berechnet. Dazu werden
Daten zur altersspezifischen Prävalenz (Anteile) der gesunden beziehungsweise kranken Bevölkerung und Daten zur altersspezifischen Sterblichkeit benötigt.
10
Altersquotient = Verhältnis der über 64-Jährigen zu den 20- bis 64-Jährigen.
11
Jugendquotient = Verhältnis der unter 20-Jährigen zu den 20- bis 64-Jährigen.
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Abbildung 4: Prognose der Altersstruktur im Kanton Aargau 2015–2040
Quelle: Statistik Aargau (2013): Bevölkerungsprognose 2013
12
Der Gesamtquotient ermöglicht eine Einschätzung über das Verhältnis zwischen den wirtschaftlich
abhängigen Personen und der potenziellen Erwerbsbevölkerung im interkantonalen Vergleich. Je
höher der Gesamtquotient, desto höher ist in der Regel die Nachfrage nach öffentlichen Dienstleistungen und die Belastung der verschiedenen Sozialversicherungssysteme, so auch dem Gesundheitssystem. Im Verhältnis zu seinen Nachbarkantonen entwickelt sich die Altersstruktur im Kanton
Aargau leicht unter dem bundesweiten Durchschnitt (Abbildung 5). So liegt der Gesamtquotient im
Jahr 2015 bei 58,5 (CH: 63,3) und im Jahr 2035 bei 79,1 (CH: 81,9). Trotz stärkerer internationaler
Zuwanderung kann die Zahl der Personen im erwerbsfähigen Alter nicht in demselben Tempo ansteigen wie diejenige der Personen im Pensionsalter. Sowohl das Verhältnis der Personen ab 65
Jahren zu den Personen zwischen 20 und 64 Jahren, als auch der Quotient zwischen den über 64Jährigen und allen Erwerbspersonen (20–64-Jährige) steigen in den nächsten 30 Jahren bedeutend
an.
Abbildung 5: Prognose des Gesamtquotienten im interkantonalen Vergleich 2015–2035
Quelle: Bundesamt für Statistik (2016): STAT TAB
12
Gesamtquotient = Summe aus Jugend- und Altersquotient.
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Die Zusammensetzung der aargauischen Wohnbevölkerung nach Aufenthaltsstatus ist zwischen
2010 und 2014 relativ konstant geblieben (Abbildung 6). Angestiegen ist in diesem Zeitraum vor allem der Anteil der ausländischen Bevölkerung mit Niederlassungsbewilligung von 15,9 % im Jahr
2010 auf 17,3 % im Jahr 2014. Die meisten Niedergelassenen stellen 2014 italienische (20,2 %),
deutsche (19,2 %) und kosovarische Staatsbürger (12,7 %) dar. Vor dem Hintergrund der aktuellen
europäischen Entwicklungen in Bezug auf die Flüchtlingsbewegung ist zudem künftig mit einem Anstieg des Anteils Asylsuchender und vorläufig Aufgenommener zu rechnen. 13
Abbildung 6: Entwicklung der ständigen Wohnbevölkerung im Kanton Aargau nach Anwesenheitsbewilligung 2010–2014
Quelle: Bundesamt für Statistik (2016): STAT TAB
1.2 Haushalts- und Lebensformen
Weniger markant, aber dennoch relevant für die künftigen Pflege- und Betreuungsstrukturen sind die
prognostizierten Veränderungen in den Haushalts- und Lebensformen. Gemäss dem mittleren Szenario des Bundesamts für Statistik wird der Bevölkerungsanteil der Einpersonenhaushalte sowie
Paarhaushalte ohne Kinder weiterhin zunehmen (Abbildungen 7 und 8). Bis 2030 wird sich über die
Hälfte der aargauischen Bevölkerung (53 %) in einer dieser beiden Haushalts- und Lebensformen
befinden. Die durchschnittliche Haushaltsgrösse der Privathaushalte im Kanton Aargau sinkt in diesem Zeitraum leicht von 2,3 auf 2,1 Personen. Diese Entwicklung ist vornehmlich von den bereits
beschriebenen demographischen Faktoren abhängig. So hat die relative Stagnation der Geburtenziffer und die Erhöhung der Lebenserwartung die Haushaltsgrösse bereits in den letzten Jahren dezimiert. Es ist davon auszugehen, dass dieser Trend sich fortsetzen wird.
13
Diese fallen in die hier dargestellte Kategorie "Weitere", welche darüber hinaus Aufenthalter mit Erwerbstätigkeit (C), und Kurzaufenthalter (L)
miteinschliesst.
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Abbildung 7: Prognose der Haushaltsformen im Kanton Aargau 2015–2030
Quelle: Bundesamt für Statistik (2008): Haushaltsszenarien
Abbildung 8: Prognose der Lebensformen im Kanton Aargau 2015–2030
Quelle: Bundesamt für Statistik (2008): Haushaltsszenarien
1.3 Bildung und Beschäftigung
Die Beschäftigungsentwicklung im Kanton Aargau liegt leicht über dem Schweizer Durchschnitt. Zwischen 2005 und 2008 ist das Beschäftigungsvolumen überdurchschnittlich angestiegen. Ein Teil der
aargauischen Bevölkerung ist in einem anderen Kanton beschäftigt. Besonders wichtig sind der Kanton Zürich und – für die Bevölkerung nördlich des Juras – die beiden Halbkantone Basel-Stadt und
Basel-Landschaft. Die Erwerbs- und Einkommenschancen der Aargauer Bevölkerung hängen somit
nicht allein von der wirtschaftlichen Entwicklung im eigenen Kanton ab, sondern auch von derjenigen
der umliegenden Kantone. Von 1995 bis 2005 reagierte die Aargauer Wirtschaft nur schwach auf
konjunkturelle Auf- und Abschwünge. In der Wachstumsphase von 2005 bis 2008 aber legte die Beschäftigung im Kanton stark zu: Das Beschäftigungsvolumen stieg um nahezu 10 %, ähnlich wie im
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Kanton Zürich. In den beiden Basel verlief die Entwicklung gedämpfter. Wird ein Direktvergleich des
Beschäftigungsvolumens vorgenommen (Abbildung 9), so liegt der Kanton Aargau etwa im Mittel
seiner Nachbarkantone.
Abbildung 9: Beschäftigungsentwicklung im interkantonalen Vergleich 1995–2008
Quelle: Bundesamt für Statistik (2008): Betriebszählungen
Die Erwerbsquote im Kanton Aargau ist in allen Altersklassen vergleichsweise hoch (Abbildung 10).
Auffällig sind hier die Geschlechterunterschiede. Frauen bleiben über das ganze Erwerbsleben hinweg zu einem höheren Prozentsatz ohne Erwerbsarbeit. Aufgrund des sich stark verändernden Erwerbsverhaltens der Mütter ist die Erwerbsquote der Frauen im betreuungsintensivsten Familienalter
heute jedoch höher als bei den älteren Frauen (69 %). Zwischen 25 und 54 Jahren bleiben rund vier
Fünftel (zwischen 78 % und 85 %) aller Frauen mit geringerem Erwerbspensum im Kanton Aargau
im Erwerbsleben integriert. Die Erwerbsquote der Männer liegt über die Familienzeit hinweg bei mindestens 95 % und sinkt erst bei den 55- bis 64-Jährigen auf 86 %. Dahinter könnten sowohl Frühpensionierungen als auch das Ausscheiden aus dem Arbeitsmarkt aufgrund gesundheitlicher Probleme stehen.
Abbildung 10: Erwerbsquote nach Geschlecht und Alter 2010
Quelle: Bundesamt für Statistik (2010): Schweizerische Arbeitskräfteerhebung
Die Arbeitslosenquote des Kantons Aargau bewegte sich lange Zeit auf dem Niveau aller Deutschschweizer Kantone. In der jüngeren Vergangenheit hat sie sich dem Landesmittel angenähert. Das
Risiko, arbeitslos zu werden, unterscheidet sich je nach Altersklasse. So ist die Altersgruppe der
20–34-Jährigen in den letzten Jahren am deutlichsten von Arbeitslosigkeit betroffen (Abbildung 11).
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Abbildung 11: Entwicklung der Arbeitslosenquote nach Altersklassen 2010–2014
Quelle: Statistik Aargau (2015)
Neben der Erwerbsquote ist ebenfalls die Zusammensetzung des Bildungsniveaus von Interesse
(Abbildung 12). Hier zeigt sich, dass die Gruppe der 25–39-Jährigen eindeutig am besten ausgebildet ist, wobei der Bildungsfortschritt vor allem bei den Frauen markant ist. Gleichzeitig besteht in
dieser Gruppe jedoch nach wie vor ein erheblicher Unterschied zwischen den Geschlechtern, indem
Männer nach wie vor deutlich häufiger über eine Tertiärausbildung an einer Universität oder Fachhochschule verfügen. Folgt der Aargau dem bundesweiten Trend, wie dieser in den Bildungsszenarien 2015–2024 des Bundesamts für Statistik angezeigt ist, wird die Anzahl Lernender in der obligatorischen Schule sowie die Anzahl Hochschulabsolventen in den kommenden Jahren zunehmen. Die
Abschlüsse auf Sekundarstufe II werden laut den Szenarien des Bundes nach einem leichten Rückgang in den kommenden Jahren bis 2024 ebenfalls anwachsen.
Abbildung 12: Bildungsniveau der Erwerbstätigen im Kanton Aargau 2010
Quelle: Bundesamt für Statistik (2010): Strukturerhebung
1.4 Wichtigste Ergebnisse
In den nächsten Jahrzehnten wird es zu weitreichenden demographischen Veränderungen im Kanton Aargau kommen: Aufgrund der Zuwanderung aus anderen Kantonen und dem Ausland ist mit
einem beachtlichen Zuwachs der Aargauer Bevölkerung in allen Altersklassen zu rechnen. Weiterhin
wird sich in den nächsten Jahrzehnten unter anderem aufgrund der weiterhin verhältnismässig niedrigen Geburtenrate, der Nachwirkungen der Babyboom-Generation und des medizinisch-technischen
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Fortschritts eine erhebliche Verschiebung in der Altersstruktur hin zu einem deutlich höheren Anteil
der Bevölkerung über 65 und über 80 Jahren ergeben. Gleichzeitig hat sich die Phase der Gebrechlichkeit am Lebensende grundsätzlich verkürzt, das heisst ältere Menschen bleiben länger gesund
und aktiv.
Diese Entwicklungen werden einerseits zu einer steigenden Anzahl an Pflegefällen führen – insbesondere dann, wenn geburtenstarke Jahrgänge ein sehr hohes Alter erreichen. Da ein sehr hohes
Alter in der Regel verstärkte Multimorbidität sowie chronische Erkrankungen mit sich bringt, braucht
es somit künftig mehr finanzielle und personelle Ressourcen für die Behandlung, Pflege und Betreuung Multimorbider und chronisch Erkrankter. Eine wichtige Herausforderung besteht hier nicht nur in
der Behandlung selbst, sondern auch darin, chronisch Erkrankte im alltäglichen Leben mit ihrer
Krankheit zu unterstützen. Somit wird auch der Stellenwert von Prävention und Gesundheitsförderung an Bedeutung gewinnen. Andererseits wirken sich die Entwicklungen auch auf die Nachfragestrukturen im Pflege- und Betreuungssektor aus. Die kommenden Generationen von Senioren
werden ein verstärktes Bedürfnis haben, länger aktiv und unabhängig zu bleiben und höhere Ansprüche an ihre Gesundheit und Selbstständigkeit stellen. Vor dem Hintergrund sinkender Geburtenraten, der steigenden Anzahl Kleinhaushalte und der Lockerung von Familienstrukturen, welche bis
anhin noch eine wichtige Rolle in der Pflege und Betreuung von Angehörigen spielten, werden neue
soziale Strukturen und Wohnformen das Zusammenleben prägen.
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Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
2.
Gesundheitszustand und Gesundheitsverhalten
Aufgrund des umfassenderen Verständnisses von Gesundheit, welches dem vorliegenden Bericht
zugrunde liegt (vgl. Kapitel 1), ist das Gesundheitssystem nicht mehr ausschliesslich auf die Bereitstellung und Finanzierung der Versorgung der Bevölkerung ausgerichtet. Vielmehr verschiebt sich
das Augenmerk zunehmend in Richtung Prävention und Gesundheitsförderung. Kenntnisse über den
Gesundheitszustand der Bevölkerung sind eine entscheidende Voraussetzung, um das Gesundheitssystem auf den Bedarf der Bevölkerung anzupassen und Massnahmen zur Prävention und Gesundheitsförderung festlegen zu können (die entsprechenden Strukturen werden in Kapitel 3.5 dargestellt).
Nachdem in Kapitel 1 die sozialen und wirtschaftlichen Einflussfaktoren auf die Gesundheit beschrieben wurden, liegt der Schwerpunkt des vorliegenden Kapitels auf individuellen Variablen wie
der physischen und psychischen Verfassung der Bevölkerung sowie Schutz- und Risikofaktoren des
Gesundheitsverhaltens der aargauischen Bevölkerung. Das Kapitel ist somit in zwei Hauptteile gegliedert: Im ersten Teil wird zunächst der subjektiv wahrgenommene Gesundheitszustand der aargauischen Bevölkerung dargestellt. Darauffolgend werden ausgewählte physische Beschwerden und
psychische Belastungen der Bevölkerung aufgeführt. Im zweiten Teil des Kapitels wird das Gesundheitsverhalten der aargauischen Bevölkerung näher betrachtet. Hier wird zum einen die Ausprägung
der individuellen Schutzfaktoren beschrieben, welche eine gesundheitsfördernde Wirkung haben
(körperliche Aktivität, gesunde Ernährung etc.). Zum anderen wird das Ausmass der Risikofaktoren
dargestellt, denen eine gesundheitsschädigende Wirkung unterstellt wird (Alkohol- und Tabakkonsum etc.). Die dargestellten Ergebnisse beziehen sich mehrheitlich auf die Schweizerische Gesundheitsbefragung, in welcher die subjektive und häufig sehr situative Wahrnehmung der Befragten in
Bezug auf die einzelnen Indikatoren widerspiegelt.
2.1 Gesundheitszustand
86,5 % der Aargauerinnen und Aargauer aus der Stichprobe bezeichnen ihren eigenen Gesundheitszustand als gut bis sehr gut (Abbildung 13). Damit liegt der Anteil der sich gesund fühlenden
Personen im Kanton Aargau leicht über dem Durchschnittswert der Deutschschweiz (85 %). Lediglich 2,7 % bewerten ihren gesundheitlichen Zustand als schlecht bis sehr schlecht. Der subjektiv
wahrgenommene Gesundheitszustand nimmt mit steigendem Alter naturgemäss ab. Dennoch schätzen knapp drei Viertel (72 %) der über 65-Jährigen ihren Gesundheitszustand als gut bis sehr gut
ein.
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Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
Abbildung 13: Selbsteinschätzung des allgemeinen Gesundheitszustands 2012
Quelle: Bundesamt für Statistik (2012): Schweizerische Gesundheitsbefragung
Die mehrheitlich positive Einschätzung des eigenen Gesundheitszustands geht einher mit einer
ebensolchen Wahrnehmung der Lebensqualität (Abbildung 14). Insgesamt 94,3 % der Stichprobe
schätzen ihre Lebensqualität als gut bis sehr gut ein.
Abbildung 14: Selbsteinschätzung der allgemeinen Lebensqualität 2012
Quelle: Bundesamt für Statistik (2012): Schweizerische Gesundheitsbefragung
Die positive Einschätzung des Gesundheitszustands und der Lebensqualität korrespondiert ebenfalls
mit der eigenen Wahrnehmung zur Alltagsbewältigung: 97,1 % der befragten Aargauerinnen und
14
Aargauer geben an, sich im Alltag nicht eingeschränkt zu fühlen.
Was die allgemeine Energie und Vitalität angeht, so fallen die Befragungswerte etwas niedriger aus.
Lediglich zwei Drittel der Befragten schätzen ihre allgemeine Energie und Vitalität als hoch ein,
14,4 % bezeichnen sie als mittel und sogar 19,5 % als tief.
2.1.1 Physischer Gesundheitszustand
In der Schweiz sind im Jahr 2013 74,6 % der Todesfälle bei Männern und 75,9 % der Todesfälle bei
Frauen auf insgesamt vier chronische Krankheiten – Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs, Krankheiten der Atmungsorgane und Demenz – zurückzuführen. Oftmals leiden Betroffene an mehr als einer
Krankheit: Eine Betrachtung der Todesursachen in der Schweiz zeigt, dass lediglich bei 11 % der
Todesfälle nur eine Diagnose vorliegt, bei 24 % zwei Diagnosen sowie bei 30 % drei und bei 31 %
vier Diagnosen.
Auch im Kanton Aargau leiden 30 % der Stichprobe im Jahr 2012 unter einem chronischen Gesundheitsproblem, wobei Frauen etwas häufiger betroffen sind als Männer. Was nicht-übertragbare chronische Beschwerden angeht, so befindet sich im Jahr 2012 11,9 % der Bevölkerung wegen Blut-
14
Alltagsaktivitäten beinhalten im Rahmen der Befragung: Sich an- und ausziehen, aus dem Bett steigen oder von einem Sessel aufstehen,
essen, zur Toilette gehen, baden oder duschen.
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hochdruck, 5 % wegen Arthrose, 3 % wegen Migräne, 2,9 % wegen Diabetes und 1,9 % wegen
Asthma in medizinischer Behandlung.
Die Entwicklung des Körpergewichts stellt ebenfalls einen zentralen Indikator für den Gesundheitszustand dar und trägt massgeblich zur Entstehung chronischer Beschwerden wie Diabetes und HerzKreislauf-Erkrankungen bei. Die Ergebnisse der Befragung deuten darauf hin, dass Übergewicht und
Adipositas ein ernstzunehmendes Gesundheitsproblem darstellen (Abbildung 15). Während der An15
teil der normalgewichtigen Bevölkerung im Jahr 1992 noch über 63,9 % beträgt, sinkt er bis zum
Jahr 2012 um 11 Prozentpunkte auf 52,9 %. Zugenommen hat in dem Zeitraum sowohl die Zahl der
Übergewichtigen (von 24,7 % auf 32,5 %) als auch sehr markant die Anzahl der an Adipositas Erkrankten (von 5,8 % auf 11,2 %). Diese Entwicklung entspricht einem schweizweiten Trend: Auch
bundesweit ist die Anzahl Übergewichtiger in den letzten Jahren auf insgesamt 41 % der Bevölkerung gestiegen. Von diesen 41 % sind insgesamt rund 10 % der Schweizer Bevölkerung adipös.
Abbildung 15: Entwicklung des Körpergewichts 1992–2012
Quelle: Bundesamt für Statistik (2012): Schweizerische Gesundheitsbefragung
Eine besondere gesundheitliche Gefährdung stellt Übergewicht im Kindes- und Jugendalter dar. Der
Anteil übergewichtiger oder adipöser Jugendlicher hat im Kanton Aargau in einigen Altersklassen
markant zugenommen. Besonders deutlich ist der Anstieg adipöser oder übergewichtiger männlicher
Jugendlicher im Alter von 13 und 14 Jahren. So steigt der Anteil übergewichtiger oder adipöser 14Jähriger Jungen im Alter zwischen 2002 und 2014 von 11,3 % auf 21,6 % (CH 2014: 16,3 %) an.
Auch der Anteil übergewichtiger Mädchen im Alter von 15 Jahren nimmt im Kanton Aargau in diesem
16
Zeitraum erheblich zu (+8 %).
2.1.2 Psychischer Gesundheitszustand
Neben dem physischen Zustand ist auch die psychische Verfassung der Bevölkerung von zentraler
Relevanz für die Beschreibung des Gesundheitszustands.
Das psychologische Konzept der Kontrollüberzeugung stellt einen aussagekräftigen Indikator zur
Überprüfung der psychischen Stabilität eines Menschen dar. Das Konzept beinhaltet die Frage, wie
sehr Ereignisse im Leben eines Menschen als das Ergebnis des eigenen Handelns oder als etwas
extern Schicksalhaftes wahrgenommen werden. Ein hohes Mass an Kontrollüberzeugung gilt als
eine Ressource für die Gesundheit. Menschen mit einer schwachen Kontrollüberzeugung fühlen sich
ihren Problemen ausgeliefert und glauben wenig an die eigene Kontrolle über ihr Leben.
15
16
Untergewicht: BMI < 18,5, Normalgewicht: BMI 18,5–25, Übergewicht: BMI 25–30, Adipositas: BMI > 30
Quelle: HBSC Aargau (2002, 2006, 2010 und 2014) / Sucht Schweiz (2016)
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Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
Im Zeitverlauf lässt sich feststellen, dass die Kontrollüberzeugung der aargauischen Bevölkerung in
den letzten 10 Jahren des Untersuchungszeitraums tendenziell gestiegen ist (Abbildung 16). Der
Anteil der Bevölkerung mit einer hohen Kontrollüberzeugung ist zwischen 1992 und 2012 von 36 %
auf 42 % angewachsen (CH 2012: 40,6 %). Insgesamt haben 2012 82,8 % der aargauischen Bevölkerung eine mittlere bis hohe Überzeugung, Kontrolle über ihr Leben zu haben (CH 2012: 79,4 %).
Die Kontrollüberzeugung ist insbesondere bei älteren Menschen (65+) hoch. Signifikant niedrig ist
die selbst wahrgenommene Kontrolle über das eigene Leben bei 50–64-Jährigen.
Abbildung 16: Entwicklung der Kontrollüberzeugung 1992–2012
17
Quelle: Bundesamt für Statistik (2012): Schweizerische Gesundheitsbefragung
Die Wahrnehmung der sozialen Unterstützung aus dem Umfeld nimmt mit steigender Bedürftigkeit
im Alter ab. Lediglich 24,5 % der über 65-Jährigen erfährt in der eigenen Wahrnehmung starke soziale Unterstützung (Abbildung 17). 19,7 % dieser Altersgruppe empfindet die Unterstützung sogar
als gering. Dieser Befund für den Kanton Aargau befindet sich etwas über dem Schweizer Durchschnitt, nach welchem 16,7 % der über 65-Jährigen eine geringe soziale Unterstützung wahrnehmen.
Abbildung 17: Selbsteinschätzung der sozialen Unterstützung (Oslo Skala) 2012
18
Quelle: Bundesamt für Statistik (2012): Schweizerische Gesundheitsbefragung
17
Nur 15–74-Jährige; n(1992)= 645, n(1997)= 800, n(2002)= 725, n(2007)= 810, n(2012)= 955
Index basiert auf drei Fragen der Oslo-Skala zur Erhebung von sozialer Unterstützung: Anzahl nahestehender Personen, auf die man sich
verlassen kann, Anteilnahme anderer Personen am eigenen Leben, Nachbarschaftshilfe verfügbar bei Bedarf. Die Werte der drei Fragen werden summiert und der Score danach in drei Kategorien eingeteilt. Je tiefer der Score ausfällt, desto schwächer ist die soziale Unterstützung.
18
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Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
Eine aktuelle mittlere oder hohe psychische Belastung geben im Jahr 2012 13,5 % der Befragten an
(Abbildung 18). Der Anteil ist gegenüber der Vorperiode leicht gesunken und liegt unter dem gesamtschweizerischen Durchschnitt (18 % mittlere und hohe Belastung).
Abbildung 18: Selbsteinschätzung der aktuellen psychischen Belastung 2007 und 2012
19
Quelle: Bundesamt für Statistik (2012): Schweizerische Gesundheitsbefragung
Insgesamt 5,3 % der aargauischen Bevölkerung hat im Jahr 2012 angegeben, in den letzten 12 Monaten eine professionelle Behandlung aufgrund psychischer Belastungen in Anspruch genommen zu
haben (Abbildung 19). Dies entspricht einer Zunahme von 2,2 % gegenüber dem Jahr 1992. Der
Anteil liegt genau im Schweizer Durchschnitt (5,4 %).
Insbesondere bei der männlichen Bevölkerung hat die Angabe, in den letzten 12 Monaten eine Behandlung in Anspruch genommen zu haben, in der Periode zwischen 1997 und 2012 deutlich zugenommen. Während 1997 noch 1,7 % der männlichen Bevölkerung angab, in den letzten 12 Monaten
20
aufgrund eines psychischen Problems in Behandlung gewesen zu sein, sind es 2012 bereits 4,5 %.
Abbildung 19: Entwicklung des Bevölkerungsanteils in Behandlung aufgrund eines psychischen Problems 1997–2012
21
Quelle: Bundesamt für Statistik (2012): Schweizerische Gesundheitsbefragung
19
Die Selbsteinschätzung bezieht sich lediglich auf die Periode der letzten vier Wochen und ist somit eine situative Einschätzung. Der Index wird
aus der Summe der Werte der folgenden Frage mit unterschiedlichen Ausprägungen gebildet: „Wie oft haben Sie sich in den letzten vier Wochen nervös / niedergeschlagen oder verstimmt / ruhig, ausgeglichen, gelassen / entmutigt und deprimiert / glücklich gefühlt?“
20
Eingeschränkte statistische Reliabilität aufgrund n>30.
21
n(1997)= 1037, n(2002)= 1016, n(2007)= 1269, n(2012)= 1237
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2.2 Gesundheitsverhalten
Insgesamt haben im Kanton Aargau Frauen im höheren Alter (+65) das stärkste und junge Männer
(14–34 Jahre) das geringste Gesundheitsbewusstsein. Eine ähnliche Tendenz ist schweizweit festzustellen. Der Anteil an der aargauischen Bevölkerung, welcher gesundheitliche Überlegungen in
seinen Lebensstil miteinbezieht, steigt zwischen 1992 und 2012 von 67,5 % auf 68,9 % an (Abbildung 20). Der Kanton Aargau liegt hierbei leicht über dem Schweizer Durchschnitt von 67 % im Jahr
2012.
Abbildung 20: Entwicklung des individuellen Stellenwerts von Gesundheit 1992–2012
22
Quelle: Bundesamt für Statistik (2012): Schweizerische Gesundheitsbefragung
2.2.1 Schutzfaktoren
Schutzfaktoren bezeichnen im vorliegenden Teilkapitel jene Einflussfaktoren, denen eine gesundheitsfördernde Wirkung unterstellt werden kann. Sie beinhalten körperliche Aktivität, Ernährung sowie Vorsorgeuntersuchung bei ausgewählten Krankheitsbildern.
Der durchschnittliche Aargauer treibt im Jahr 2012 3,9 Stunden pro Woche Sport. Die körperliche
Aktivität der Aargauerinnen und Aargauer hat seit 2002 leicht zugenommen (Abbildung 21). So ist
der Anteil der sportabstinenten Bevölkerung von 41,8 % auf 40,5 % zurückgegangen und der Anteil
der Personen, die mehrmals wöchentlich Sport machen ist um 2,7 Prozentpunkte auf 28,1 % angewachsen. Zurückgegangen ist allerdings auch der Anteil intensiver Sportler. Naturgemäss nimmt die
Sportfrequenz mit steigendem Alter ab. So sind 51,9 % der über 65-Jährigen und nur 29,8 % der 15–
34-Jährigen im Jahr 2012 sportlich komplett abstinent. Bei der ältesten Kohorte ist allerdings zu beobachten, dass die körperliche Aktivität im Alter in den letzten Jahren zuzunehmen scheint: Im Jahr
2002 waren noch 58,6 % der über 65-Jährigen sportlich inaktiv.
22
Befragung bezieht nur 15–74-Jährige Personen mit ein, n(1992)= 743, n(1997)= 826, n(2002)= 765, n(2007)= 854, n(2012)= 972.
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Abbildung 21: Entwicklung der körperlichen Aktivität 2002–2012
23
Quelle: Bundesamt für Statistik (2012): Schweizerische Gesundheitsbefragung
65,4 % der Aargauerinnen und Aargauer sind 2012 der Meinung, sich ausreichend zu bewegen (Abbildung 22). Gleichzeitig hat fast die Hälfte der Bevölkerung den Wunsch, abzunehmen (45,4 %).
Dies gilt insbesondere für den weiblichen Teil der Gesellschaft (51,1 %).
Abbildung 22: Selbsteinschätzung der körperlichen Aktivität 2012
Quelle: Bundesamt für Statistik (2012): Schweizerische Gesundheitsbefragung
Rund drei Viertel der aargauischen Bevölkerung (73,6 %) achtet 2012 auf seine Ernährung (Abbildung 23). In einer langfristigen Betrachtung steigt das Ernährungsbewusstsein tendenziell in den
letzten 10 Jahren. Frauen interessieren sich signifikant höher als Männer für ihre Ernährung. So geben im Jahr 2012 80,9 % der befragten Frauen, aber nur 65,5 % der Männer an, auf ihre Ernährung
zu achten. Auch in den Alterskohorten bestehen deutliche Unterschiede im Ernährungsverhalten. So
interessieren sich 79 % der über 65-Jährigen, jedoch nur 64,6 % der 15–34-Jährigen für ihre Ernährung.
Als Haupthindernis für gute Ernährung geben 43,4 % der Befragten eine grosse Vorliebe für Essen
und 40,1 % Gewohnheiten und Zwänge des Alltags an.
23
n(2002)= 1015, n(2007)= 1269, n(2012)= 1271
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Abbildung 23: Entwicklung des Ernährungsbewusstseins 1992–2012
24
Quelle: Bundesamt für Statistik (2012): Schweizerische Gesundheitsbefragung
Was den Konsum von Früchten und Gemüse angeht, so liegen die Aargauerinnen und Aargauer mit
einem durchschnittlichen Konsum von 1–2 Portionen pro Tag im Schweizer Durchschnitt (Abbildung
24).
Abbildung 24: Durchschnittlicher Konsum von Früchten und Gemüse pro Tag 2012
Quelle: Bundesamt für Statistik (2012): Schweizerische Gesundheitsbefragung
Für das Gesundheitsverhalten ebenfalls relevant ist der regelmässige Besuch von gängigen Vorsorgeuntersuchungen. Beispielhaft werden in diesem Kapitel für die weibliche Bevölkerung die Mammographie, für die männliche Bevölkerung die Untersuchung der Prostata sowie für beide Bevölkerungsteile die Vorsorgeuntersuchung von Muttermalen als Indikator für das Gesundheitsverhalten
dargestellt (Abbildung 25).
Knapp die Hälfte der weiblichen Bevölkerung über 20 Jahren hat 2012 bereits eine Mammographie
durchführen lassen (+5,2 % seit 2002). Etwas mehr als die Hälfte der männlichen Bevölkerung (56
%) über 40 Jahren ist in ihrem Leben bei einer Prostata-Untersuchung gewesen. Dies sind rund 6 %
mehr als im Jahr 2002. Ihre Muttermale lässt lediglich rund ein Viertel der Aargauerinnen und Aargauer untersuchen (+11,7 % gegenüber 2002). Für alle Vorsorgeuntersuchungen lässt sich im Zeitverlauf ein Zulauf feststellen.
24
n(1992)= 1000, n(1997)= 1034, n(2002)= 1016, n(2007)= 1270, n(2012)= 1271
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Abbildung 25: Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen 2012
25
Quelle: Bundesamt für Statistik (2012): Schweizerische Gesundheitsbefragung
2.2.2 Risikofaktoren
Im Gegensatz zu den beschriebenen Schutzfaktoren beinhalten die sogenannten Risikofaktoren eine
gesundheitsschädigende Wirkung. Als besonders riskant gelten hier Alkohol-, Tabak- und Drogenkonsum.
Der Anteil Personen mit erhöhtem oder mittlerem Risiko zum Alkoholkonsum liegt 2012 bei 3,3 %
(Abbildung 26) und ist im Vergleich zur Vorperiode leicht gesunken (-0,4 %). Männer haben ein signifikant höheres Risiko als Frauen für starken Alkoholkonsum. Der höchste Anteil der Risikogruppe
besteht in der Altersgruppe zwischen 35 und 49 Jahren.
Abbildung 26: Chronischer Alkoholkonsum 2012
Quelle: Bundesamt für Statistik (2012): Schweizerische Gesundheitsbefragung
Der grösste Anteil der aargauischen Bevölkerung trinkt im Jahr 2012 1–2 Mal pro Woche oder weniger als 1 Mal pro Woche Alkohol (Abbildung 27). Dies entspricht dem Schweizer Durchschnitt. Die
Bevölkerungsgruppe, welche 1–2 Mal pro Woche Alkohol trinkt, hat seit 1992 um knapp 5 % zugenommen. Gruppen mit höherem oder niedrigerem Alkoholkonsum pro Woche haben tendenziell abgenommen. Auch in der Intensität des Konsums weisen Männer deutlich höhere Werte als Frauen
auf.
25
Prostata-Untersuchung (Männer < 40 Jahre): n= 371, Mammographie (Frauen < 20 Jahre): n= 614, Muttermale: n= 1235.
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Abbildung 27: Häufigkeit des Alkoholkonsums pro Woche 2012
Quelle: Bundesamt für Statistik (2012): Schweizerische Gesundheitsbefragung
Der Anteil der Raucherinnen und Raucher im Kanton Aargau ist in den letzten 10 Jahren in etwa
stabil geblieben und liegt im Jahr 2012 bei 28,2 % (Abbildung 28). Männer rauchen signifikant häufiger als Frauen. Im Kanton Aargau ist rauchen vor allem ein Jugendphänomen: 2012 rauchen in der
Altersgruppe der 15–34-Jährigen insgesamt 40,1 % der Befragten (1992 waren es noch 34,2 %).
Dieser Trend entspricht auch den gesamtschweizerischen Werten, allerdings ist der Anteil jugendlicher Raucherinnen und Raucher im Aargau überdurchschnittlich hoch (CH: 36,1 %). Der Anteil der
Raucher in der ältesten Kohorte ist hingegen im Kanton markant gesunken: Während 1992 noch
23,9 % der über 65-Jährigen rauchte, sind es 2012 nur noch 11,7 %. Abgenommen hat generell
auch die Intensität des Tabakkonsums. Die höchste Rauchintensität mit mehr als 20 Zigaretten pro
Tag erfüllten 1992 noch 42,8 % aller Raucherinnen und Raucher. Im Jahr 2012 beträgt der Anteil nur
noch 28,3 %. Zugenommen hat hingegen der Anteil der Raucherinnen und Raucher, welche weniger
als 1 Zigarette pro Tag rauchen (von 6,1 % auf 18,5 % zwischen 1992 und 2012). Über die Hälfte der
Raucherinnen und Raucher im Kanton Aargau gibt an, mit dem Rauchen aufhören zu wollen (59,4
%). Dies sind über 10 % mehr als noch im Jahr 1992.
Abbildung 28: Entwicklung des Tabakkonsums 1992–2012
26
Quelle: Bundesamt für Statistik (2012): Schweizerische Gesundheitsbefragung
Über drei Viertel der aargauischen Bevölkerung (77,7 %) hat 2012 noch nie illegale Drogen konsumiert (Abbildung 29). Dieser Wert liegt leicht über dem Schweizer Durchschnitt (74,8 %). Lediglich
26
n(1992)= 1038, n(1997)= 1037, n(2002)= 1015, n(2007)= 1270, n(2012)= 1272
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Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
27
2,9 % der aargauischen Bevölkerung hat bereits illegale Drogen konsumiert. Auch hier liegt der
Wert unter dem Schweizer Durchschnitt von 5,2 %. Abermals treten leichte Geschlechterunterschiede auf: So liegt der Drogenkonsum bei der männlichen Bevölkerung leicht über jenem der weiblichen.
Abbildung 29: Illegaler Drogenkonsum 2012
Quelle: Bundesamt für Statistik (2012): Schweizerische Gesundheitsbefragung
2.3 Wichtigste Ergebnisse
Die Mehrheit der aargauischen Bevölkerung befindet sich in einem guten Gesundheitszustand. Die
Mehrheit der Aargauerinnen und Aargauer beurteilt ihren Gesundheitszustand als gut bis sehr gut.
Vor dem Hintergrund der demographischen Veränderungen wird jedoch der Anteil von Menschen mit
physischen oder psychischen Leiden in den kommenden Jahren zunehmen. Von besonderer Relevanz sind hierbei bereits jetzt chronische Gesundheitsprobleme sowie Übergewicht und Adipositas.
Die beschriebenen Entwicklungen führen dazu, dass der Gesundheitsbegriff über die Definition körperlicher Einschränkungen hinaus verstanden wird und vermehrt psychische und soziale Einflussfak28
toren auf die Gesundheit berücksichtigt werden. Diese Anschauung wird Auswirkungen haben auf
die Art und Weise, wie Menschen und Gesellschaft mit Gesundheit und Krankheit umgehen, welche
Versorgungsleistungen gewählt und welche Erwartungen an die Leistungserbringer gestellt werden.
Gesundheitsförderung und Prävention kommen mit dieser Entwicklung künftig eine immer grössere
Bedeutung zu. Aus Perspektive der Leistungserbringer und öffentlichen Hand können Gesundheitsförderung und Prävention die Inanspruchnahme etwaiger Versorgungsleistungen senken, aus individueller Perspektive die Gesundheit bis ins höhere Alter stabil halten. Aufgrund der Zunahme chronisch Erkrankter werden auch präventive Massnahmen durch einen gesünderen Lebensstil an
29
Bedeutung gewinnen.
So wie das Gesundheitssystem als Ganzes verschiedenen Entwicklungen unterworfen ist, verändert
sich auch das individuelle Gesundheitsverhalten der Bevölkerung. Es ist davon auszugehen, dass in
Kenntnis einer gestiegenen Lebenserwartung und dem damit verbundenen Wunsch nach einer entsprechenden Lebensqualität das Interesse an Gesundheitsinformationen und damit das Gesundheitsbewusstsein in der Bevölkerung weiter zunehmen werden. Dies umfasst neben den Schutzfaktoren Ernährung und Bewegung oder präventivmedizinischer Massnahmen wie Vorsorgeunter27
Unter diesem Begriff werden Heroin, Kokain, Ecstasy sowie Speed, LSD oder halluzinogene Pilze zusammengefasst.
Das Denkmodell der Entstehung von Krankheit (Pathogenese) wird damit immer stärker durch das erweiterte Erklärungsmodell der Entstehung von Gesundheit (Salutogenese) ersetzt: Laut dem salutogenetischen Modell stellen Gesundheit und Krankheit nicht zwei getrennte Zustände dar, sondern werden als Prozess verstanden. Im Zentrum stehen die Entwicklung und Stärkung von individuellen Gesundheitsressourcen als Widerstandskräfte gegen gesundheitliche Risikofaktoren im Leben des Menschen.
29
Hierbei handelt es sich um somatische Erkrankungen wie Herz-Kreislauf-Krankheiten, aber auch psychische sowie neurologische Erkrankungen, Diabetes, Atemwegserkrankungen und Krebs (vgl. BfS 2015).
28
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suchungen auch den Umgang mit Risikofaktoren wie Tabak- und Alkoholkonsum. Der Lebensstil
wird zu einem immer stärkeren Einflussfaktor auf das Gesundheitsverhalten werden, womit körperliche und geistige Fitness auch im höheren Alter zu Schlüsselressourcen werden. Somit wird auch
dem Ausbau der individuellen Gesundheitskompetenz immer grössere Relevanz zukommen.
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3.
Gesundheitssystem
Im nachfolgenden Kapitel werden alle relevanten Versorgungssektoren des aargauischen Gesundheitssystems beschrieben. Das Kapitel beginnt mit den Querschnittsgebieten der Integrierten Versorgung und eHealth. Darauffolgend wird der ambulante Versorgungssektor niedergelassener Leistungserbringer inklusive des aargauischen Rettungswesens dargestellt. Weiterhin wird der
Spitalsektor entlang der drei Kategorien Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation beschrieben.
Die Darstellung der stationären und ambulanten Langzeitversorgung erfolgt aufgrund unterschiedlicher Datenquellen daraufhin getrennt. Zum Schluss werden Aktivitäten und Programme des Kantons
in den Bereichen Gesundheitsförderung und Prävention erläutert.
3.1 Integrierte Versorgung und eHealth
Die integrierte Versorgung, verstanden als das bewusst und verbindlich gestaltete Zusammenspiel
aller an der Behandlung und Betreuung des Patienten beteiligten Partner, zielt darauf ab, die Kommunikation, Koordination und Kooperation zwischen den Beteiligten zu fördern und damit das Kosten-Nutzen-Verhältnis in der Patientenbetreuung zu optimieren. Der Kanton Aargau setzt diese Absicht aktuell mit dem Projekt "Masterplan Integrierte Versorgung Aargau 2014-2017" (MIVAG 2017)
um. Unabdingbar für die Umsetzung eines möglichst integrierten Versorgungssystems ist der sachgerechte Einsatz von elektronischen Informations- und Kommunikationstechnologien zur Gestaltung,
Unterstützung und Vernetzung der Prozesse und Akteure im Gesundheitswesen (kurz: eHealth oder
Electronic Healthcare). Dabei steht die nutzenorientierte Restrukturierung der Prozesse auf dem
Behandlungspfad der Patientinnen und Patienten und nicht das technisch Machbare im Vordergrund.
Im kantonalen Programm eHealth Aargau 2015 (2012–2015) wurden unter Einbezug aller relevanten
Partner im Gesundheitswesen zukunftsweisende Konzepte für elektronisch assistierte Betreuungsprozesse entwickelt. Im Zentrum steht die Ermöglichung des elektronischen Patientendossiers
(ePD).
3.1.1 Programm eHealth Aargau 2015
Am 19. Juni 2015 verabschiedeten National- und Ständerat das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG), welches voraussichtlich am 1. April 2017 in Kraft tritt. Im Kanton
Aargau kam eHealth mit der Interpellation (09.107) „Elektronische Vernetzung im Gesundheitswesen“ der SP-Fraktion vom 31. März 2009 auf die politische Agenda. Daraus entwickelten sich zwei
Vorprojekte des Kantons: Erstens eine Umfrage bei den Leistungserbringern im Aargau, zweitens
eine Analyse der Datenströme von der Hausarztpraxis zu anderen Leistungserbringern. Diese Vorprojekte unterstrichen die Bedeutung des Themas und veranlassten den Kanton, das Programm
eHealth Aargau zu starten.
Der Regierungsrat beschloss am 22. Juni 2011 auf Grundlage der Strategie 23 in der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung 2010, die notwendigen – insbesondere rechtlichen und organisatorischen
– Rahmenbedingungen zu schaffen, damit sich die elektronische Unterstützung der Behandlungsund Betreuungsprozesse nachhaltig etablieren kann.
Das Programm eHealth Aargau wurde auf vier Jahre befristet (2012 bis 2015) und mit einem Verpflichtungskredit finanziert. Ausserdem berücksichtigt es, dass eHealth mehr beinhaltet als das elektronische Patientendossier:
• Prozessunterstützung und -automatisierung, zum Beispiel eZuweisung, eAustrittsbericht
• Entscheidungsunterstützung, zum Beispiel Wechselwirkungen bei Medikamenten, Therapievergleiche
• Vernetzung und Kommunikation, zum Beispiel Zusammenarbeitsplattformen (Tumorboards, eBehandlungsplan), Einbezug der Patientinnen und Patienten in die Therapie (Telemonitoring)
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Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
• Wissenstransfer, zum Beispiel eLearning, Communities (Versicherte/Patienten)
Das Programm umfasste fünf Handlungsfelder mit den folgenden Zielen:
• Rechtliche Grundlagen und Datenschutz: Der Kanton Aargau ergänzt – ausgehend von der künftigen Bundesgesetzgebung zum ePD – die kantonale Gesetzgebung und schafft damit eine hohe
Rechts- und Investitionssicherheit.
• Standards und Architektur: Der Kanton erklärt die Empfehlungen des Bundes zu Standards und
Architektur als verbindlich, um die Interoperabilität zwischen den IT-Systemen der Akteure im Gesundheitswesen zu gewährleisten.
• Umsetzung und Finanzierung: Der Kanton beteiligt sich inhaltlich und finanziell an der Umsetzung
von ersten Anwendungsfällen für das künftige ePD. Er gründet eine Organisation, welche die Arbeiten nach 2015 fortführt.
• Ausbildung und Qualität: Bis zum Ablauf des Programms bestehen Konzepte, wie der standardisierte und strukturierte Austausch von Patienten- und Behandlungsdaten in die betriebliche und
ausserbetriebliche (Weiter-)Bildung integriert wird.
• Information und Kommunikation: Die Leistungserbringer und Bevölkerung sind für Anwendungen
rund um das ePD sensibilisiert und motiviert.
Ausserdem identifizierten die Programm-Verantwortlichen 12 Anwendungsfälle. Fünf davon waren
bis Ende 2015 in der Umsetzung (Abbildung 30):
Abbildung 30: Handlungsfelder und Anwendungsfälle des Programms eHealth Aargau 2012–2015
Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2016)
Das Programm eHealth Aargau korrespondiert mit der Initiative Hightech Aargau, die der Regierungsrat 2011 beschloss, um optimale Rahmenbedingungen für die Innovationsförderung und den
Technologietransfer zu schaffen. Ebenso lehnt sich das Programm an die eGovernment-Strategie
des Kantons an, welche die Digitalisierung und Interaktivität von Verwaltungsleistungen fördert.
Im November 2015 gewann das Programm eHealth Aargau den Innovationswettbewerb Excellence
Publique der Schweizerischen Gesellschaft für Verwaltungswissenschaften in der Kategorie „Kooperationen und Fusionen“. Und im März 2016 nahmen 15 Kantone an einer Informations- und Diskussionsrunde zum Programm eHealth Aargau teil; der Aargau zählt zusammen mit Genf, Waadt und
Wallis zu den Wegbereitern der elektronischen Vernetzung im Gesundheitswesen.
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Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
Ein zentraler Erfolgsfaktor für das Programm war dessen Organisation: Von Beginn weg waren die
wichtigsten Leistungserbringer – Kantonsspitäler Aarau und Baden, Regionalspitäler, Rehabilitationskliniken, Psychiatrie, Pflegeheime, Ärzteverband, Apothekerverband, Spitex Verband – im Leitungsgremium vertreten. Dieses wiederum hatte – im Sinne einer Public Private Partnership – eine
Co-Leitung aus je einem Vertreter des Departements Gesundheit und Soziales und des Kantonsspitals Baden. Zudem standen, wie in der eHealth-Strategie des Bundes empfohlen, immer die Prozesse und die Kommunikation im Vordergrund und nie die Technik. Schliesslich bewährt(e) es sich,
eHealth und Integrierte Versorgung in der Vision „Vernetztes Gesundheitswesen Aargau“ zu verbinden (siehe Kapitel 3.1.2).
Abgeschlossene, laufende und künftige Projekte
Bis Mitte 2016 haben die Programmpartner folgende Projekte abgeschlossen beziehungsweise folgende Ergebnisse erreicht:
• Gesetzesanpassungen, die der Grosse Rat am 4. November 2014 einstimmig genehmigte und
die am 1. Juli 2015 in Kraft traten:
• Die Revision des Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das
Archivwesen (IDAG, §§ 18a und 18b) ermöglicht dem Regierungsrat, Pilotprojekte für das sogenannte automatisierte Abrufverfahren zu starten – einem der Schlüssel zum ePD.
• Das revidierte Gesundheitsgesetz (GesG, § 40a) überträgt dem Kanton die Aufgabe, die
Transformation der Gesundheitslandschaft Aargau hin zu einer eHealth-Gemeinschaft auf
Grundlage des EPDG zu koordinieren, zu fördern und zu steuern.
• Kantonsbeitrag an den Aufbau und Betrieb der Stammgemeinschaft eHealth Aargau: Am
23. Juni 2015 genehmigte der Grosse Rat den entsprechenden Beitrag. Der Beitrag ist die Voraussetzung, um die Finanzhilfe des Bundes beanspruchen zu können (aufgrund des Verordnungsentwurfs kann die Stammgemeinschaft eHealth Aargau maximal 1,8 Millionen Franken beantragen).
• Gründung der Trägerschaft und der Stammgemeinschaft eHealth Aargau: Am 25. September 2014 wurde der Verein "eHealth Aargau – Gesundheit digital vernetzt" (eHAG) als breit abgestützte Trägerschaft gegründet, am 26. November 2015 folgte der Verein Stammgemeinschaft
eHealth Aargau (STeHAG). Hauptzweck der beiden Vereine ist es, allen Leistungserbringern und
Bewohnern im Kanton Aargau die Anwendung des elektronischen Patientendossiers zu ermöglichen. Die beiden Vereine unterscheiden sich primär in der Mitgliederstruktur: Der Verein eHAG ist
für sämtliche Partner der Gesundheitsversorgung offen (Leistungserbringer, Versicherer, Anbieter
von Produkten und Dienstleistungen, Kanton etc.). Der Verein STeHAG ist nur für Gesundheitsfachpersonen und ihre Einrichtungen zugänglich, die sich einer eHealth-Stammgemeinschaft gemäss EPDG anschliessen müssen oder wollen. Ab August 2016 betreiben die beiden Vereine eine gemeinsame Geschäftsstelle.
• Übergang Akut-Reha: Analyse und Bericht zum (möglichst) medienbruchfreien, digitalen Datenaustausch und der Standardisierung des Planungs- und Kostengutspracheprozesses (Projektpartner: Klinik Barmelweid, Kantonsspital Baden).
• Alltagsnahe Anwendungsfälle: Mit dem elektronischen Impfbüchlein (in Zusammenarbeit mit
der Lungenliga Aargau) und dem elektronische Vorsorgeausweis (in Zusammenarbeit mit der Pro
Senectute) sollten den Leistungserbringer und der Bevölkerung die Möglichkeiten der Digitalisierung im Gesundheitswesen aufgezeigt und gleichzeitig Vorbehalte („der gläserne Patient“) abgebaut werden.
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Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
• Vernetzungsanlass am 24. September 2015: Veranstaltung mit 130 Teilnehmer aus dem aargauischen Gesundheitswesen, an dem die Verbindung von eHealth und Integrierter Versorgung
breit dargestellt und diskutiert wurde.
• Bestimmung der Handlungsschwerpunkte 2016ff des Kantons, zum Beispiel Information und
Befähigung der Bevölkerung zur Anwendung des ePD; Förderung von Bildungsmassnahmen zu
eHealth und ePD für Fachpersonen; Leistungsvereinbarungen mit dem Verein STeHAG, um die
korrekte Umsetzung des EPDG zu gewährleisten; Schaffung von Rahmenbedingungen, damit
möglichst viele ambulante Leistungserbringer sich dem Verein STeHAG anschliessen.
• Kantonale Secure-Mail-Infrastruktur: Gesicherter und geschützter Mail-Verkehr von der Verwaltung, Justiz, Kantonspolizei und Gemeinden mit medizinischen und sozialen Leistungserbringern.
• Evaluation: Eingabe der Dossiers "Bereitschaft" und "Umsetzung" bei eHealth Suisse (Koordinationsorgan von Bund und Kantonen), um die Interoperabilität der verwendeten Systeme zu gewährleisten.
Folgende Projekte sind in Bearbeitung:
• Kommunikationsplattform der Kantonsspitäler Aarau und Baden (eCOM): Erste Anwendungen sind die elektronische Zuweisung und der elektronische Austrittsbericht. Mögliche Ausbaustufen sind die Anbindung von weiteren Leistungserbringern (zum Beispiel Spitex und Pflegeheime)
sowie die Integration von anderen Spitälern / Kliniken.
• Elektronisches Impfdossier: Bisher wurden im Aargau 1400 Impfausweise digitalisiert und validiert. Absicht ist es, diese alltagsnahe Anwendung weiter auszubauen, zum Beispiel über die
Apotheken und mit Einbezug der Haus- und Kinderärzte.
• Pflegeheime: In Arbeit ist ein Konzept für den organisatorischen und technischen Anschluss der
Pflegeheime an die Stammgemeinschaft eHealth Aargau.
• Elektronische Überweisung Spital-Spitex: Ein Pilotprojekt des Kantonsspitals Baden mit der
Spitex Region Brugg soll die Grundlage liefern für eine kantonsweite Lösung.
• Befähigung der Bevölkerung von eHealth-Instrumenten wie dem ePD: Aufbereitung des aktuellen Wissens zum Thema; Aufbereitung von Alltagserfahrungen aus anderen Kantonen; Durchführung einer Fachtagung am 28. September 2016.
• Bildungsmassnahmen für Fachleute zu eHealth und ePD: Konzept für solche Weiterbildungen
im Aargau (abgestimmt auf das Teilprojekt „Bildung und Forschung“ von eHealth Suisse).
Folgende Projekte sind in Vorbereitung:
• Leistungsvereinbarungen zwischen dem Kanton und dem Verein STeHAG: Diese Leistungsvereinbarungen sollen erstens die gesetzeskonforme Anwendung des ePD und zweitens die klare
Arbeitsteilung zwischen den Vertragspartnern gewährleisten. Die Leistungsvereinbarungen treten
im August / September 2016 in Kraft.
• Finanzierungsmodell für den Betrieb der Stammgemeinschaft beziehungsweise des ePD:
Noch ist unklar, wie hoch der Nutzen des ePD bei den einzelnen Versorgungspartnern ist. Ein Pilotprojekt zur elektronischen Medikation soll hier Klarheit schaffen und Hinweise liefern, wer wie
viel für diesen Nutzen zahlen und damit den Betrieb der Stammgemeinschaft sichern könnte.
• Gesuch an den Bund für die Finanzhilfe: Bis sechs Monate nach Inkrafttreten des EPDG (voraussichtlich 1. April 2017) muss die Finanzhilfe des Bundes für den Aufbau der Stammgemeinschaft eHealth Aargau beantragt werden.
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Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
3.1.2 Masterplan Integrierte Versorgung Aargau 2014–2017
Mit dem Ziel, die Integrierte Versorgung als das bewusst und verbindlich gestaltete Zusammenspiel
von Leistungserbringern, Patienten, Kostenträgern und Politik zu fördern, hat der Regierungsrat im
Jahr 2013 den Masterplan Integrierte Versorgung 2014–2017 (MIVAG) beschlossen und eine Projektstelle genehmigt.
Der MIVAG ist neben dem Programm eHealth Aargau der zweite Baustein der Vision "Vernetztes
Gesundheitswesen Aargau" (Abbildung 31). Die reale und virtuelle Vernetzung bedingen und verstärken sich gegenseitig, weshalb sie aufeinander abgestimmt werden. Diese Symbiose ist ein Novum in der Schweiz und stösst bei zahlreichen Kantonen auf Interesse.
Abbildung 31: Vision "Vernetztes Gesundheitswesen Aargau"
Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2016)
Die Vision steht unter dem Leitmotiv "Besser vernetzt – mehr Gesundheit für alle" und fokussiert
folgende Ziele:
• Mehr Handlungskompetenz für die Menschen/Patienten (inklusive Angehörige)
• Bessere Qualität und Sicherheit der Behandlung und Betreuung
• Mehr Effizienz der Behandlung und Betreuung
• Positive Wirkung auf die Kosten und Finanzierbarkeit
• Bereicherung der Arbeit der Gesundheitsfachleute
Die Aktivitäten werden gemeinsam mit den Versorgungspartnern entwickelt (Partizipation) und venetzen bereits Bestehendes (bottom up). Ein starker Fokus ist auf die Bevölkerung gerichtet (Förderung der Eigenverantwortung).
Der Kanton versteht sich als Motivator, Dienstleister und Kommunikator. Leitungsgremium ist der
Koordinationsausschuss mit Vertretern von medizinischen und sozialen Leistungserbringern, Patienten, Versicherern, Bildung, Gemeinden, Regionen und Kanton.
Nach der Auftakt-Veranstaltung am 3. März 2014 mit 135 Teilnehmern entwickelten sechs Arbeitsgruppen 12 Projektskizzen und 29 Empfehlungen. Diese wurden an der Ergebniskonferenz vom 15.
September 2014 diskutiert, modifiziert und priorisiert. Die Ergebnisse dienen dem Koordinationsausschuss und dem Projektleiter als Orientierungshilfe (Abbildungen 32 und 33).
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Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
Abbildung 32: Projektskizzen aus den Arbeitsgruppen (priorisiert)
Arbeitsgruppe
Kurzzeitambulant
Akut-Reha
Projekt
Rang
Angebotsportal*
1
Merkblatt
7
Behandlungspfad Akut-Reha
3
Arbeitsintegration von Jugendlichen / jungen Erwachsenen mit psychischen Problemen
6
Psychiatrische Notfallversorgung
7
Sozialberatung PDAG – Pro Infirmis
11
Zusammenarbeit Hausärzte – Psychiater
10
Care Points
12
Patientenkoordinator/in
1
Delegation und Kooperation
5
Standardisierter Medikationsplan
4
Kooperationskompetenz
9
Psychiatrie
Chronisch
Medikamente
Bildung
*Bearbeitet oder In Bearbeitung
Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2016)
Abbildung 33: Die 10 priorisierten Empfehlungen aus den Arbeitsgruppen und der Ergebniskonferenz
Rang
Empfehlung
1
Übersicht der Beratungs- und Unterstützungsangebote für chronisch Kranke*
2
Vergütung der Spitex für Austrittsgespräche in stationären Einrichtungen
3
Digitale Identität für medizinische, soziale und juristische Fachpersonen
4
Volltextdatenbank mit empfehlenswerten Websites zu Gesundheit/Krankheit
5
Leistungen von Fachorganisationen wie Pro Senectute oder SRK bekannt(er) machen
6
Best-Practice-Beispiele der Betreuung von chronisch kranken Menschen sammeln
7
Interprofessionelle Aus- und Weiterbildungsmodule zur Erhöhung der Kooperationskompetenz
8
Notfallblatt Psychiatrie/psychosozial für ambulante Fachpersonen
9
Leitfaden für die interprofessionelle Zusammenarbeit + Plattformen für den Erfahrungsaustausch
10
Kurse für pflegende Angehörige und Nachbarschaftshilfe
*Bearbeitet oder In Bearbeitung
Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2016)
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Abgeschlossene, laufende und künftige Projekte
Bis Mitte 2016 haben die Versorgungspartner folgende Vernetzungsprojekte bearbeitet:
• Angebotsportal für Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Aargau: Das bestehende
Verzeichnis auf der Webseite des Kantons (www.ag.ch/alter) wird mit den Daten von Pro Senectute (www.infosenior.ch) abgeglichen und im Herbst 2016 neu lanciert. Damit können Leistungserbringer wie Betroffene rasch und gezielt nach geeigneten Angeboten suchen. In Prüfung ist sodann die Integration von Unterstützungsleistungen für Menschen mit psychischen Problemen.
• Integrierter Behandlungspfad Akut-Reha: Ein Pilotprojekt von mehreren Versorgungspartnern,
das auch die stillschweigende Kostengutsprache umfasst (Kantonsspital Baden, aarReha,
RehaClinic, Klinik Barmelweid, CSS). In Prüfung sind die Ausdehnung auf weitere Spitäler und
der Einbezug von niedergelassenen Ärzten.
• Übergang von Spital / Rehabilitationsklinik zur Spitex (Vaka / Spitex Verband Aargau):
Blankoformular des Kantonsspitals Baden (KSB) für mehrere Spitexorganisationen der Region
(kein Umweg mehr über den Hausarzt und damit keine Verzögerungen). Es ist vorgesehen, die
vereinfachte Spitex-Verordnung auf alle Spitäler und Rehabilitationskliniken im Kanton auszuweiten.
• Standardisierung des Übergangs von den PDAG zur Spitex: Vereinbarung der PDAG mit dem
Spitex Verband Aargau für die Zusammenarbeit und Kommunikation. Die Vereinbarung könnte
anderen Versorgungspartnern als Vorlage für die bessere Integration dienen.
• Standardisierung des Berichtswesens: Einheitliche Formulare und Prozesse für den Spitaleintritt und Spitalaustritt. Einbezogen sind Spitäler, niedergelassene Ärzte, Apotheken, Spitexorganisationen und Pflegeheime. Die Formulare und Prozesse sollen nach und nach im ganzen Kanton
verwendet werden.
• Vergütung von Koordinationsleistungen in komplexen und instabilen Pflegesituationen
(KLV Art. 7 Abs. 2 Buchst. A Ziff. 3): Es ist anerkannt, dass die Spitex in bestimmten Fällen
beim Austrittsgespräch im Spital dabei sein sollte. Knackpunkt ist die Frage, wer dieses Gespräch
bezahlt (falls es vor dem Austrittstag stattfindet). Es konnte bisher keine Lösung gefunden werden, weshalb das Thema pendent bleibt.
• Regionale, bevölkerungsorientierte Versorgungsmodelle (Gesundheitsregionen): Solche
Versorgungsmodelle dürften für die Herausforderungen der Zukunft besser taugen als das heutige System. Der Aargau ist der Kanton der Regionen und verfügt mit den Regionalplanungsverbänden über Räume, die sich für ein wegweisendes Modell eignen könnten. Das „Gesunde
Freiamt“ versucht, diesen Weg zu gehen.
• Verstärkte Zusammenarbeit zwischen niedergelassenen Ärzten und Apothekern: Es ist unbestritten, dass diese beiden Berufsgruppen eine zentrale Achse der Grundversorgung spielen –
gerade im Aargau ohne ärztliche Medikamentenabgabe. Deshalb ist die Zusammenarbeit systematisch zu stärken. Ein Beispiel dafür ist der gemeinsame Auftritt der beiden Berufsverbände bei
der nationalen Kampagne zur Darmkrebs-Früherkennung im Frühjahr 2016. Ebenfalls in Diskussion ist eine Meldesystem Apotheke-Hausarzt für den Polymedikationscheck.
• Arbeitsintegration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit psychischen Problemen: Das Thema gewinnt an Bedeutung, weil die Politik künftig unter 30-Jährigen keine IV-Rente
mehr zahlen will. Mit einem Runden Tisch aller möglichen Beteiligten ist ein erster Schritt erfolgt.
• Projekt Optima (KSA und Partner): Das Projekt startete 2009 mit Unterstützung des Kantons
und ist heute ein wichtiges „Entwicklungslabor“ für Prozesse und Instrumente zur Verbesserung
der Integrierten Versorgung (spitalintern wie sektorenübergreifend).
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• Vernetzung mit nationalen Aktivitäten: Um möglichst viele Synergien zu erkennen und zu nutzen, bestehen enge Kontakte zu Initiativen des Bundes zur Förderung der Integrierten Versorgung, zum Beispiel die Nationale Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (NCDStrategie), das Förderprogramm „Interprofessionalität im Gesundheitswesen 2017–2021“, das
Nationale Forschungsprogramm 74 „Gesundheitsversorgung“ (je ein Projekt von KSA und KSB
sind in der zweiten Runde).
Der Masterplan Integrierte Versorgung ist auf der Website des Kantons Aargau umfassend dokumentiert. Dort sind zum Beispiel alle Projektskizzen und Empfehlungen zu finden, eine Zusammenstellung weiterer Arbeitsergebnisse, die Präsentation der Vernetzungsanlässe, Fachartikel (unter
anderem in der Schweizerischen Ärztezeitung), eine Projekt-Landkarte Aargau sowie die Zusammenfassungen der Sitzungen des Koordinationsausschusses (die den Stand der Umsetzung wiedergeben). Zudem konnte der MIVAG über persönliche Gespräche sowohl kantonal wie national gut
verankert werden.
Zunehmend wichtiger wird die Beratung von Personen und Institutionen, die sich mit der besseren
Integration von Versorgungs- und Informationsleistungen beschäftigen. So lieferte das Departement
Gesundheit und Soziales Grundlagen für die Finanzierung der aufsuchenden Demenz-Beratung und
die Organisation der Pflegerischen Anlauf- und Beratungsstelle (PABS) Baden Regio.
3.2 Ambulante Versorgung
Die ambulante Akutversorgung umfasst alle akuten Dienstleistungen, die nicht im Rahmen eines
stationären Aufenthalts der Patientinnen und Patienten erbracht werden. Sie wird sichergestellt durch
30
frei praktizierende Medizinalpersonen , Spitalambulatorien sowie selbstständige Fachpersonen,
Organisationen und Betriebe, die für die Ausübung ihrer Tätigkeiten einer Bewilligungspflicht unter31
liegen. Im vorliegenden Kapitel wird die ambulante Versorgungslandschaft ohne Spitalambulatorien
dargestellt (diese wird im Kapitel zur Spitalversorgung erörtert).
Im Gegensatz zum stationären Versorgungssektor unterliegt der ambulante Bereich einem eher
marktorientierten, das heisst primär einem nach den Regeln von Angebot und Nachfrage funktionierenden Versorgungssystem. Zudem werden ambulante ärztliche Gesundheitsleistungen nach dem
Tarifsystem TARMED abgerechnet, wohingegen bei akutstationären Leistungen seit 2012 Fallpauschalen gelten. Im ambulanten Sektor bestehen somit wettbewerbsähnliche Strukturen und – damit
verbunden – eine begrenzte Steuerbarkeit durch die öffentliche Hand. Eine Steuerungsmöglichkeit
des ambulanten Angebots hat sich aus dem Zulassungsstopp von Ärztinnen und Ärzten ergeben,
welche im Jahr 2002 vom Bundesrat im Rahmen der Verordnung über die Einschränkung der Zulassung von Leistungserbringern zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
(OKP) erlassen wurde. Für die Umsetzung dieser Beschränkung waren die Kantone zuständig. Die
Zulassungsbeschränkung war ursprünglich auf drei Jahre befristet. In der Folge wurde sie für die
Grundversorgerinnen und Grundversorger bis Ende 2008 und für die Spezialärztinnen und Spezialärzte bis Ende 2011 verlängert. Nach einem vorübergehenden Zeitraum ohne Zulassungsbeschränkung wurde am 1. Juli 2013 eine flexiblere Form der Zulassungssteuerung eingeführt. Ausgenommen von der Regelung sind Ärztinnen und Ärzte, die mindestens drei Jahre an einer
anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte gearbeitet haben. Diese Übergangslösung gilt bis
zum 30. Juni 2016. Der Kanton Aargau verzichtet seit Beginn der Übergangsfrist auf eine entspre30
Gemäss Medizinalberufegesetz (Stand: 1. Januar 2015): Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker
und Chiropraktikerinnen und Chiropraktiker.
31
Die Krankenversicherungsgesetzgebung legt fest, welche Berufe unter welchen Voraussetzungen berechtigt sind, zulasten der OKP tätig zu
sein. Diese Berufe unterliegen zudem einer gesundheitspolizeilich motivierten Bewilligungspflicht, für welche die kantonale Gesetzgebung die
jeweiligen Bewilligungsvoraussetzungen festlegt. Vereinzelte Berufe im Gesundheitswesen unterliegen einer Bewilligungspflicht, sind aber nicht
als Leistungserbringer des KVG anerkannt. Im Verhältnis zur verfassungsrechtlich geschützten Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 BV) wirkt diese
Bewilligungspflicht (Art. 36 BV) als einschränkend.
39 von 124
Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
chende Zulassungsbeschränkung. Die Kantone sollen jedoch weiterhin die Möglichkeit haben, den
ambulanten Bereich innerhalb der Krankenversicherung zu steuern und die Anzahl von Ärztinnen
und Ärzten bei Bedarf einzuschränken. Der Bundesrat hat sich deshalb im April 2016 für das vom
Parlament vorgeschlagene dringliche Bundesgesetz ausgesprochen, das die derzeit geltende Zulassungssteuerung bis im Sommer 2019 weiterführen will. Parallel dazu sollen neue Wege aufgezeigt
werden, mit welchen eine Gesundheitsversorgung in hoher Qualität gesichert und gleichzeitig die
Kostenentwicklung eingedämmt werden kann.
Im vorliegenden Kapitel wird zunächst die ambulante Versorgungslandschaft von niedergelassenen
Leistungserbringern dargestellt. Aufgrund der unterschiedlichen Verfügbarkeit von Daten für Medizinalberufe einerseits und andere niedergelassene Gesundheitsberufe andererseits erfolgt die Aufteilung des Kapitels nach diesen beiden Berufsgruppen. Da für Medizinalberufe eine breitere Datenbasis vorhanden ist, wird bei der Beschreibung der Versorgungslandschaft der Fokus auf die Anzahl
von Leistungserbringern im Vergleich zur Bevölkerungsgrösse dargelegt (Dichte), um die Abdeckung
der ambulanten Versorgung in den aargauischen Bezirken sowie im interkantonalen Vergleich aufzuzeigen. Ebenfalls relevant für die Beschreibung der Versorgungslandschaft sind die Entwicklung
und Beschaffenheit des Personalbestands und der Ausbildungssituation. Aufgrund der begrenzten
Datengrundlage im ambulanten Sektor können aktuell noch keine Versorgungsleistungen ausgewiesen werden. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass sich die Datenbasis mit Abschluss der Statistiken
für die ambulante Gesundheitsversorgung (MARS) verbessern wird.
Weiterhin wird im vorliegenden Kapitel der Status Quo des aargauischen Rettungswesens dargestellt. Das Rettungswesen befasst sich mit erkrankten und verunfallten Menschen am Ort des Geschehens und während des Transports in die Notfallstation eines Zielspitals oder in eine Arztpraxis.
Das aargauische Rettungswesen ist historisch gewachsen und Rechtsgrundlagen existieren nur
punktuell. Die aktuelle Organisation des Rettungswesens basiert auf dem gültigen Rettungskonzept
2005 aus dem Jahr 1995, welches im Rahmen der damaligen Spitalkonzeption des Kantons Aargau
entwickelt wurde. Der Interverband für Rettungswesen (IVR) sieht für die notfallmedizinische Versorgung in personeller Hinsicht Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter und – bei Bedarf – Notfallärztinnen und Notfallärzte vor. Im aargauischen Rettungswesen werden zusätzlich Anästhesiepflegerinnen und -pfleger eingesetzt. Notärztinnen und Notärzte kommen zur Einsatzbewältigung nur
vereinzelt zum Einsatz und stehen nicht flächendeckend zur Verfügung. Im vorliegenden Teilkapitel
wird zunächst die Versorgungslandschaft des Rettungswesens im Kanton Aargau beschrieben. Darauffolgend werden die Versorgungsleistungen im Rahmen von Einsatzhäufigkeiten dargestellt.
3.2.1 Medizinalberufe
40 von 124
Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
3.2.1.1 Versorgungslandschaft
Während die Anzahl niedergelassener Zahnärztinnen und Zahnärzte und Apotheken in den letzten
Jahren relativ stabil geblieben ist, steigt die Anzahl niedergelassener Ärztinnen und Ärzte im Kanton
Aargau zwischen 2008 und 2014 um 16 % von 877 auf 1'041 an (Abbildung 34). Entscheidend für
die Beurteilung des ambulanten Angebots ist jedoch neben der absoluten Anzahl insbesondere die
Dichte der Leistungserbringer des jeweiligen Einzugsgebiets. 32 Für den Kanton Aargau ist festzustellen, dass sowohl die Zahnärzte- als auch die Apothekendichte im Verlauf der letzten Jahre auf demselben Niveau geblieben ist. Die Ärztedichte steigt sehr leicht an und liegt im Jahr 2014 bei 1,61
Ärzten pro 1'000 Einwohnern (2008: 1,48 Ärzte pro 1'000 Einwohner). Die Anzahl niedergelassener
Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Apotheken entwickelt sich somit proportional zur Bevölkerung,
wohingegen der Ärztebestand im Verhältnis zu Bevölkerung sehr leicht zunimmt. Hier ist jedoch zu
beachten, dass die Dichte sich stets auf Personen und nicht auf Pensen bezieht. Vor dem Hintergrund der Zunahme an weiblichen Ärzten (siehe Kapitel 3.2.1.2 Personalbestand) und einer generellen Tendenz zu mehr Teilzeitarbeit ist damit zu rechnen, dass die Pensen trotz leicht steigender
Dichte eher zurückgehen.
Abbildung 34: Entwicklung der Anzahl und Dichte von Ärzten, Zahnärzten und Apotheken im Kanton
Aargau 2008–2014
Jahr
33
Ärztinnen und Ärzte
Anzahl
Dichte
2014
1'041
2013
Zahnärztinnen und Zahnärzte
Anzahl
Dichte
1,61
284
1'031
1,62
2012
982
2011
Apotheken
Anzahl
Dichte
0,44
118
0,18
287
0,45
118
0,18
1,56
289
0,46
117
0,18
958
1,55
291
0,47
115
0,18
2010
954
1,56
282
0,46
115
0,18
2009
920
1,54
270
0,45
115
0,19
2008
877
1,48
262
0,44
113
0,19
Quelle: Bundesamt für Statistik (2015): Ärzte und Zahnärzte
Zwischen den verschiedenen Bezirken im Kanton Aargau fällt die Dichte der Leistungserbringer sehr
unterschiedlich aus (Abbildung 35). So sind in den städtischen Gebieten Aarau, Rheinfelden, Baden
und Brugg im Aargauer Durchschnitt überproportional viele Leistungserbringer im Verhältnis zur Bevölkerungsgrösse vertreten. Besonders prägnant ist die Dichte von 3,92 Spezialärzten pro 1'000
Einwohner in Aarau. Einige ländliche Gebiete liegen hingegen, was die Versorgung durch niedergelassene Leistungserbringer angeht, unter dem kantonalen Durchschnitt. So kommen im Bezirk Muri
beispielsweise lediglich 0,35 niedergelassene Allgemeinmediziner auf 1'000 Einwohner. Es ist demnach eine deutliche Konzentration in den Städten wahrnehmbar. Dieser Befund entspricht einem
schweizweiten Trend, nach welchem sich niedergelassene Ärztinnen und Ärzte zunehmend auf die
Kernstädte der Agglomerationen konzentrieren. So ist die Grund- und Spezialversorgungsdichte
niedergelassener Ärztinnen und Ärzte in der Mehrheit der ländlichen Gemeinden in der Schweiz
34
rückläufig.
32
Dichte = Anzahl Leistungserbringer pro 1'000 Einwohner; bezieht sich stets auf Personen und nicht auf Vollzeitäquivalente. Die Datengrundlage bezieht sich nur auf niedergelassene Ärztinnen und Ärzte und Apotheken und nicht auf Spitalärztinnen und -ärzte sowie Spitalapotheken.
33
Die FMH-Statistik berücksichtigt lediglich Verbandsmitglieder; zudem wurden nur niedergelassene Ärztinnen und Ärzte und keine Spitalärztinnen und -ärzte miteinbezogen.
34
Obsan (2015): Zulassungsstopp für Ärztinnen und Ärzte in Praxen – Entwicklung des Ärztebestands.
41 von 124
Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
Abbildung 35: Regionale Dichte von Allgemein- und Spezialärzten, Zahnärzten und Apotheken im Kanton Aargau 2014
35
Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2014) / eigene Berechnungen (2016)
36
Trotz der leicht steigenden Ärztedichte in der ambulanten Grundversorgung in den letzten Jahren
liegt der Kanton im Jahr 2014 mit 0,89 niedergelassenen Grundversorgern pro 1'000 Einwohner relativ deutlich unter dem Wert seiner Nachbarkantone (Abbildung 36). So ist beispielsweise die Dichte
im Kanton Basel-Landschaft mit 1,3 Grundversorgern pro 1'000 Einwohner im Jahr 2014 deutlich
höher als im Kanton Aargau. Grundsätzlich steigt in allen Kantonen die Dichte an Grundversorgern in
den letzten Jahren leicht an.
Abbildung 36: Entwicklung Ärztedichte in der ambulanten Grundversorgung (ohne Spitäler) im interkantonalen Vergleich 2011–2014 37
Jahr
AG
BE
BL
BS
LU
SO
ZG
ZH
CH
2014
0,89
1,24
1,30
1,92
1,03
1,06
1,17
1,28
1,18
2013
0,89
1,23
1,27
1,91
0,99
1,04
1,13
1,28
1,17
2012
0,85
1,19
1,23
1,90
0,97
1,02
1,07
1,25
1,14
2011
0,84
1,16
1,18
1,85
0,91
1,02
1,11
1,22
1,11
Quelle: FMH – Ärztestatistik (2015) / eigene Berechnung (2016)
Die Anzahl von niedergelassenen Spezialärzten im Kanton Aargau liegt im Jahr 2014 mit 0,92 Ärztinnen und Ärzten pro 1'000 Einwohner leicht über der niedergelassenen Grundversorgerdichte im
Kanton, ist jedoch niedriger als die Dichte von Spezialärztinnen und -ärzten in den meisten Nachbarkantonen (Abbildung 37). Besonders markant ist hier abermals der Unterschied zum Kanton BaselStadt, welcher mit 2,96 Ärztinnen und Ärzten pro 1'000 Einwohner eine überdurchschnittlich hohe
Dichte in der Spezialversorgung durch Niedergelassene aufweist. Wie auch im Grundversorgungsbe35
Angaben basieren auf der Anzahl der Berufsausübungsbewilligungen und weichen daher leicht von der FMH-Statistik ab. Zu den Allgemeinmedizinern werden hier lediglich Ärztinnen und Ärzte ohne Spezialisierung und jene mit dem FMH-Titel Allgemeine Innere Medizin gezählt,
weshalb nicht vollständig von Grundversorgung gesprochen werden kann. Zudem werden in die Datenmengen angestellte Spitalärztinnen und
-ärzte mit Berufsausübungsbewilligung mit einbezogen.
36
Grundversorgung = FMH-Titel Allgemeine Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin, Praktischer Arzt.
37
Die Berechnung der Ärztedichte basiert auf dem Datensatz "Berufstätige Ärzte nach Facharzttitel" aus der FMH-Statistik. Die absolute Anzahl
berufstätiger Ärztinnen und Ärzte ist hier höher, da sie mit mehreren Facharzttiteln in jeder Rubrik gezählt werden. Es werden zudem nur niedergelassene und keine Spitalärztinnen und -ärzte miteinbezogen.
42 von 124
Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
reich nimmt die Ärztedichte auch in der Spezialversorgung in allen Kantonen in den vergangenen
Jahren zu.
Vor dem Hintergrund des Zulassungsstopps, der innerhalb der hier abgebildeten Kantone von Bern,
Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Luzern und Solothurn umgesetzt wird, ist insbesondere die Entwicklung der Ärztedichte in der Übergangsphase seit Ende des Zulassungsstopps für Spezialärzte (ab 1.
Januar 2012) interessant. Hier zeigt sich, dass sich die Spezialärztedichte zwischen 2012 und 2013
nicht signifikant zwischen den Kantonen mit und ohne Zulassungsstopp unterscheidet. Dieser Be38
fund deckt sich mit dem Ergebnis einer Analyse von santésuisse , nach welcher keine Unterschiede
in der Kostenentwicklung der ambulanten Versorgung zwischen Kantonen mit und ohne Zulassungsstopp beobachtet werden kann.
Abbildung 37: Entwicklung Ärztedichte in der ambulanten spezialisierten Versorgung (ohne Spitäler) im
interkantonalen Vergleich 2011–2014 39
Jahr
AG
BE
BL
BS
LU
SO
ZG
ZH
CH
2014
0,92
1,23
1,35
2,96
0,82
0,78
1,14
1,62
1,27
2013
0,91
1,23
1,34
2,96
0,82
0,75
1,15
1,63
1,26
2012
0,88
1,18
1,26
2,84
0,80
0,71
1,10
1,57
1,21
2011
0,87
1,16
1,22
2,71
0,75
0,69
1,09
1,47
1,16
Quelle: FMH – Ärztestatistik (2015) / eigene Berechnung (2016)
Zwischen 2011 und 2014 ist die markanteste Zunahme niedergelassener Ärztinnen und Ärzte bei
40
denjenigen ohne spezialisierte Weiterbildung (Praktische Ärztin/Praktischer Arzt , +61 %, CH: +39
%) sowie auf den Fachgebieten Kardiologie (+29 %, CH: -12 %), Ophthalmologie (+21 %, CH: +20
%), Psychiatrie und Psychotherapie Kinder (+18 %, CH: +13 %) und Anästhesiologie (+17 %, CH: -5
%) zu verzeichnen (Abbildung 38). Die starke Zunahme Praktischer Ärztinnen und Ärzte ist mit dem
Zuzug ausländischer (insbesondere deutscher) Ärztinnen und Ärzte erklärbar, deren Facharzttitel in
der Schweiz nicht vollständig anerkannt wird.
Abbildung 38: Entwicklung der Anzahl niedergelassener Ärztinnen und Ärzte im Kanton Aargau nach
Fachgebiet 2011–2014 41
Fachrichtung
2011
2012
2013
2014
∆ 2011/2014
Allgemeine Innere Medizin
404
409
424
419
+4%
Praktischer Arzt / Praktische Ärztin
54
58
74
87
+ 61 %
Psychiatrie und Psychotherapie
107
115
121
126
+18 %
Kinder- und Jugendmedizin
61
66
67
68
+11 %
Gynäkologie und Geburtshilfe
64
63
69
66
+3 %
Anästhesiologie
35
37
43
41
+17 %
Ophtalmologie
34
36
40
41
+21 %
Chirurgie
36
35
34
34
-6 %
38
santésuisse (2016): Aufhebung Zulassungsstopp – Faktenblatt 1: Kostenentwicklung der Arztleistungen in den Kantonen.
Spezialversorgung = alle FMH-Titel ausser Allgemeine Innere Medizin (bis 2011: Allgemeine Medizin und Innere Medizin als getrennte Facharzttitel), Kinder- und Jugendmedizin, Praktische Ärztin/Praktischer Arzt. Datengrundlage: Siehe Fussnote 33.
40
Inhaber des eidgenössischen Weiterbildungstitels "Praktische Ärztin/Praktischer Arzt" verfügen am Ende ihrer Weiterbildung über die Kompetenz, eigenverantwortlich im Bereich der medizinischen Grundversorgung tätig zu sein. Die geforderte dreijährige Weiterbildung stellt eine
Minimalvorgabe dar, mit der noch keine fachärztliche Kompetenz erworben wird. In der Regel gilt der Titel "Praktische Ärztin/Praktischer Arzt"
als Basisweiterbildung für den späteren Erwerb des Facharzttitels Allgemein Innere Medizin.
41
Dargestellt werden nur jene Fachgebiete, die von > 20 Ärzten im Kanton Aargau ausgeübt werden. Datengrundlage: Siehe Fussnote 33.
39
43 von 124
Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
2011
2012
2013
2014
∆ 2011/2014
Kinder und Jugendpsychiatrie
20
22
23
24
+20 %
Orthopädische Chirurgie
25
23
21
24
-4 %
Dermatologie und Venerologie
20
22
24
23
+15 %
Kardiologie
17
18
21
22
+29 %
Fachrichtung
Quelle: FMH – Ärztestatistik (2015) / eigene Berechnung (2016)
3.2.1.2 Personalbestand
Im Kanton Aargau zeigen sich in Bezug auf die Ärztedemographie zwei Entwicklungen, die ebenfalls
dem Schweizer Trend entsprechen. Erstens nimmt der Anteil der über 60-Jährigen berufstätigen
Ärztinnen und Ärzte in den letzten Jahren deutlich zu. Dies primär vor dem Hintergrund demographischer Veränderung, jedoch ebenfalls aufgrund der verstärkten Zuwanderung älterer Ärztinnen und
Ärzte aus dem europäischen Ausland. Die demographische Entwicklung wird sich vor dem Hintergrund der Verschiebungen in der Altersstruktur weiterhin fortsetzen. Verschärft wird dieser Trend
zusätzlich durch das bevorstehende Ausscheiden der sogenannten "Babyboomer"-Generation aus
dem Arztberuf. Zweitens nimmt der Anteil von Frauen im Arztberuf zu. Im ambulanten Sektor sind im
Kanton Aargau im Jahr 2014 35 % der Ärzte weiblich. Der Anteil steigt kontinuierlich. Diese Entwicklung wird künftig in Bezug auf Arbeitszeitmodelle höhere Relevanz erhalten.
Laut den Daten der FMH nimmt zudem schweizweit der Anteil der berufstätigen Ärztinnen und Ärzte
in Praxen, die ihren Abschluss im Ausland erworben haben, kontinuierlich zu und steigt von 14,1 %
im Jahr 2008 auf 24 % im Jahr 2014. Es ist damit zu rechnen, dass sich dieser Trend fortsetzen wird.
In Bezug auf die Ausbildung des medizinischen Nachwuchses in der Schweiz lässt sich feststellen,
dass die Universitätsabschlüsse in Humanmedizin in den letzten Jahren zunehmen (Abbildung 39).
Während im Jahr 2005 noch insgesamt 622 Personen ihr Studium an einer Schweizer Universität
abgeschlossen haben, sind es im Jahr 2014 bereits 924. Auffällig ist hier zudem der deutliche Anstieg weiblicher Absolventen in den letzten 10 Jahren. 2014 schliessen 515 Studentinnen und 409
Studenten ihr Studium der Humanmedizin in der Schweiz ab.
Abbildung 39: Entwicklung der Anzahl Abschlüsse in Humanmedizin 1990–2015
Quelle: FMH – Ärztestatistik (2016)
3.2.2 Weitere Gesundheitsberufe
Die Medizinalberufe werden im ambulanten Gesundheitsmarkt durch zahlreiche weitere Berufsgruppen ergänzt. Das KVG definiert, unter welchen Voraussetzungen diese Berufe berechtigt sind, zulasten der OKP tätig zu sein. Diese unterliegen zudem einer Bewilligungspflicht, für welche im Rahmen
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Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
der kantonalen Gesetzgebung Bewilligungsvoraussetzungen festgelegt sind. Diverse Berufe im Gesundheitswesen unterliegen einer Bewilligungspflicht, ohne jedoch als Leistungserbringer des KVG
anerkannt zu sein.
Die Anzahl der niedergelassenen Leistungserbringer im ambulanten Versorgungssektor hat zwischen 2009 und 2016 in der Mehrheit der Berufsgruppen zugenommen (Abbildung 40). Bei jenen
grösseren Berufsgruppen, welche im Jahr 2009 bereits unter die Bewilligungspflicht fielen, ist eine
deutliche Steigerung der Anzahl selbstständiger Pflegefachpersonen (+ 117 %), Hebammen und
Entbindungspflegern (+50 %) sowie medizinischer Masseurinnen und Masseuren (+46 %) zu verzeichnen.
Abbildung 40: Anzahl niedergelassener Leistungserbringer mit Berufsausübungsbewilligung im Kanton
Aargau 2009 und 2016
2009 42
2016 43
∆ 2009/2016
Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner
173
376
+117 %
Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
265
247
-7 %
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
265
247
-7 %
Hebammen und Entbindungspfleger
133
199
+50 %
Medizinische Masseurinnen und Masseure
112
164
+46 %
Podologinnen und Podologen
128
156
+22 %
Optikerinnen und Optiker / Optometristinnen und Optometristen
105
137
+30 %
Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause 44
76
85
+12 %
Ergotherapeuten und Ergotherapeutinnen
55
71
+29 %
Drogerien
52
54
+4 %
Leistungserbringer
Ambulante ärztliche Einrichtungen gemäss Art. 36a KVG 45
Logopäden und Logopädinnen
37
22
28
Osteopathinnen und Osteopathen
27
Organisationen der Physiotherapie
18
Ernährungsberaterinnen und Ernährungsberater
19
Transport- und Rettungsunternehmen 46
17
+27 %
–11 %
14
Dentalhygienikerinnen und Dentalhygieniker
9
13
+44 %
Organisationen der Ergotherapie
3
11
+267 %
42
Stand: 1. Januar 2009
Stand: 29. Februar 2016
Gemäss Art. 51-52b KVV wird Pflegerinnen und Pflegern, Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten sowie Ernährungsberaterinnen und Ernährungsberaterinnen die Möglichkeit geboten, eine Organisation zu gründen. Dazu gehören
folgende Rechtsformen: Stiftung, GmbH, AG, Genossenschaft, Verein, Öffentlich-rechtliche Institution, Einzelfirma, Kollektivgesellschaft
und andere. Die Organisationen der Physiotherapie können somit offiziell Leistungen zulasten der Grundversicherung erbringen.
45
Art. 36a KVG: Einrichtungen, die der ambulanten Krankenpflege durch Ärztinnen und Ärzte dienen, sind zugelassen, wenn die dort tätigen
Ärztinnen und Ärzte die Voraussetzungen nach Artikel 36 erfüllen.
46
Die 2009 nicht vermerkten Berufe (ambulante ärztliche Einrichtungen gemäss Art. 36a KVG, Osteopathinnen und Osteopathen, Organisationen der Physiotherapie und Transport- und Rettungsunternehmen) bestanden zu diesem Zeitpunkt zwar, fielen jedoch noch nicht unter die
Bewilligungspflicht.
43
44
45 von 124
Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
2009 47
2016 48
∆ 2009/2016
Abgabestelle für Mittel und Gegenstände 49
4
9
+56 %
Laboratorien für medizinische Analysen
5
5
–
1
+100 %
Leistungserbringer
Anwendung von Fortpflanzungsverfahren
Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2016)
3.2.3 Rettungswesen
3.2.3.1 Versorgungslandschaft
Acht Akutspitäler an neun Standorten sowie zwei private Rettungsdienstorganisationen betreiben im
Kanton Aargau in eigener Verantwortung einen bodengebundenen Rettungsdienst (Abbildung 41).
Ergänzt werden die bodengebundenen Rettungsdienste durch den Luftrettungsdienst Alpine Air Ambulance (AAA) mit Standort auf dem Flugplatz Birrfeld. Koordiniert und geführt werden die Rettungsdienste aktuell von der Einsatzleitstelle (ELS) 144 am Kantonsspital Aarau (KSA). Diese wird ab
2016 in eine einheitliche kantonale Notrufzentrale (KNZ) überführt.
Die Rettungsdienste sind vom Interverband für Rettungswesen (IVR) zertifiziert und verfügen zudem
über eine Betriebsbewilligung als Rettungs- und Transportunternehmen für den Kanton Aargau. Den
aargauischen Rettungsdiensten sind die Einsatzgebiete so zugeteilt, dass innerhalb von 15 Minuten
nach Alarmeingang der Unfall- und Erkrankungsort erreicht werden kann. Rechtsgrundlage für diese
Planung ist das Rettungskonzept 2005, das im November 1995, gestützt auf die damalige Spitalkonzeption, beschlossen wurde. Zudem hat der Grosse Rat im Rahmen der Aufgaben- und Finanzplanung (AFP) bestimmt, dass die 15-Minuten-Regel in 80 % der Fälle erreicht werden muss.
Abbildung 41: Einsatzgebiet und Standort der bodengebundenen Rettungsdienste im Kanton Aargau
50
Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2016)
47
Stand: 1. Januar 2009
Stand: 29. Februar 2016
49
Mittel und Gegenstände, die der Behandlung oder der Untersuchung einer Krankheit und ihrer Folgen dienen und als Pflichtleistung der OKP
übernommen werden (zum Beispiel Messgeräte oder Hörhilfen).
50
Stand: 6. April 2016
48
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Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
3.2.3.2 Versorgungsleistungen
Rettungseinsätze können in insgesamt drei Dringlichkeitsstufen (D1–D3) eingeteilt werden, wobei
Einsätze der ersten beiden Stufen als Primäreinsätze und Einsätze der dritten Stufe als Sekundär51
einsätze gelten. In den letzten zwei Jahren ist im Kanton Aargau ein gesamthafter Anstieg der Primäreinsätze zu verzeichnen (Abbildung 42). Die Mehrheit der Rettungsdienste hält die gesetzliche
Vorgabe ein, in mindestens 80 % der Einsätze in weniger als 15 Minuten nach Alarmeingang am
Einsatzort zu sein. Auch die kantonalen Durchschnittswerte liegen hier zwischen 83 % (2014) und 84
% (2015). Die Asana Gruppe mit Standort Leuggern sowie der private Rettungsdienst Intermedic
liegen 2015 mit 75 % beziehungsweise 69 % unter dem Durchschnitt der anderen Anbieter. Dies ist
in Bezug auf Leuggern vornehmlich mit der Grösse und ländlichen Beschaffenheit des Einzugsgebiets beziehungsweise bei Intermedic mit der Häufigkeit von Einsätzen in benachbarten Einzugsgebieten zu erklären.
Abbildung 42: Anzahl Primäreinsätze D1 und D2 im Kanton Aargau 2014/2015
Jahr
Rettungsdienst
2014
D1
% <15 Minuten
2015
D2
D1
% <=15 Minuten
bis Ankunft bei
bis Ankunft bei
D1
D1
D2
Aarau
2142
84 %
1829
2626
86 %
1754
Baden
2993
84 %
1355
3450
84 %
1353
Brugg
862
83 %
798
956
85 %
810
GZF
1079
88 %
1044
1223
87 %
986
Intermedic
746
68 %
634
693
69 %
662
Leuggern
550
70 %
551
627
75 %
525
Menziken
462
85 %
392
525
83 %
467
Muri
427
83 %
344
517
81 %
392
Neeser
799
85 %
723
948
83 %
723
Zofingen
952
89 %
830
1088
88 %
753
GESAMT
11'012
Ø 83 %
8500
12'653
Ø 84 %
8425
Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2016)
Bis 2013 wurde von der ELS 144 bei Bedarf nach einem Rettungshelikopter ausschliesslich die
Schweizerische Rettungsflugwacht (REGA) aufgeboten. 2013 erfolgte die Tätigkeitsaufnahme der
Alpine Air Ambulance AG (AAA) auf dem Flugplatz Birrfeld, womit erstmals Rettungshelikopter innerhalb des Kantons Aargau starten können.
51
Dringlichkeit 1 (D1) Sofortiger Einsatz mit Sondersignalen für einen Notfall mit vermuteter Beeinträchtigung der Vitalfunktionen. Dringlichkeit 2
(D2) Einsatz ohne Verzug mit Sondersignalen, nur soweit notwendig für flüssiges Vorwärtskommen im Verkehr für einen Notfall ohne vermutete
Beeinträchtigung der Vitalfunktionen. Dringlichkeit 3 (D3) Einsatz ohne Sondersignale auf Vorbestellung oder wenn keine Dringlichkeit vorliegt.
47 von 124
Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
Die Einsatzahlen der REGA sind im Kanton Aargau seit 2012 relativ konstant (Abbildung 43). Mit
dem Markteintritt der AAA steigen die Luftrettungseinsätze im Jahr 2013 deutlich an. Die grundsätzliche Steigerung der Rettungseinsätze aus der Luft ist unter anderem mit der allgemein steigenden
Anzahl multimorbider Patientinnen und Patienten zu erklären (vgl. Kapitel 1). Da diverse akut auftretende Krankheiten früher behandelt werden können, wird ein möglichst schneller Behandlungsbeginn
immer relevanter. In Kombination mit der sehr raschen Verfügbarkeit eines Helikopters im Kanton
veranlassen die bodengebundenen Einsatzteams vor Ort häufiger einen Helikoptereinsatz, als dies
noch früher der Fall war. Zudem geniesst die Rettung aus der Luft einen qualitativ höheren Stellenwert als eine bodengebundene Rettung, da im Rettungshelikopter stets ein Notarzt im Einsatz ist und
der Kanton Aargau nicht über ein flächendeckendes Notarztsystem verfügt.
Abbildung 43: Entwicklung der Anzahl der Luftrettungseinsätze pro Jahr und Rettungsunternehmen
2010–2014
Einsatzart
2010
2011
2012
2013
2014
Primäreinsätze
53
85
66
31
20
Sekundäreinsätze
44
68
51
61
79
GESAMT REGA
97
153
117
92
99
Primäreinsätze
/
/
/
/
149
Sekundäreinsätze
/
/
/
/
28
GESAMT AAA
/
/
/
146
177
97
153
117
238
276
REGA
Alpine Air Ambulance 52
GESAMT KANTON
Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2016)
3.2.4 Wichtigste Ergebnisse
Der Kanton Aargau weist in der ambulanten Versorgung eine im interkantonalen Vergleich niedrigere
Versorgungsdichte in der Grund- und Spezialversorgung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
auf. Innerhalb des Kantons unterscheidet sich die Dichte zudem regional: Die aargauische Versorgungslandschaft folgt hier einem nationalen Trend, nach welchem sich die ärztliche Versorgung zunehmend auf städtische Gebiete konzentriert und die Ärztedichte – insbesondere in der Grundversorgung – in ländlichen Gebieten tendenziell niedriger ist. Künftig wird der Bedarf an Gesundheitsleistungen noch weiter zunehmen (vgl. Kapitel 1). Vor dem Hintergrund der sich verändernden Ärztedemographie, wonach der Anteil über 60-Jähriger berufstätiger Ärztinnen und Ärzte in den kommenden Jahren stark zunehmen und zudem mit den sogenannten "Babyboomern" eine gesamte
Generation aus dem Berufsleben ausscheiden wird, könnte es somit zu einer Verknappung der ärztlichen Ressourcen in ländlichen Gebieten kommen. Dies trifft besonders auf Hausärztinnen und
Hausärzte zu, welchen im Gesundheitssystem aufgrund ihres breiten Betreuungsspektrums eine
sehr zentrale Rolle einnehmen.
Darüber hinaus werden sich aufgrund des deutlich wachsenden Anteils weiblicher Ärzte, welcher
sich sowohl bei den Absolventen des Medizinstudiums als auch in der Ärztedemographie widerspiegelt, die Arbeitszeitmodelle wandeln müssen. Der Kanton Aargau hat als nicht-universitärer Kanton
keinen direkten Einfluss auf die künftige Ausgestaltung des medizinischen Hochschulstudiums. Aus
52
2013 wurde bei der AAA noch nicht zwischen einem primären und sekundären Rettungseinsatz unterschieden.
48 von 124
Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
diesem Grund ist eine Kompensation einer potentiellen Hausärzteknappheit nicht möglich. Um langfristig ein ausgewogenes Angebot im ambulanten Versorgungssektor zu gewährleisten, müssen
neue, integrierte Versorgungsformen entwickelt und erprobt werden.
Auch das aargauische Rettungswesen ist von den beschriebenen demographischen Verschiebungen
und dem Druck auf den Personalmarkt betroffen. Die Folgen sind eine sich grundsätzlich wandelnde
Bedarfssituation im Gesundheitswesen und damit ein Anstieg rettungsdienstlicher Einsätze. Eine
entsprechende Rechtsgrundlage für das aargauische Rettungswesen dürfte damit immer dringlicher
werden.
3.3 Spitalversorgung
Dem Kanton kommt verfassungsgemäss die Aufgabe zu, die Finanzierung und Planung der medizinischen Angebote via Spitalliste im Kanton Aargau in den Bereichen Akutsomatik, Psychiatrie und
Rehabilitation vorzunehmen. Die Aufnahme auf die Spitalliste setzt voraus, dass ein Spital der vom
Kanton aufgestellten Planung für eine bedarfsgerechte Spitalversorgung entspricht. Die Planung für
eine bedarfsgerechte Versorgung umfasst die Sicherstellung der stationären Behandlung im Spital
für die gesamte Bevölkerung des Kantons Aargau und wird periodisch überprüft. Bei der Beurteilung
und Auswahl des auf der Spitalliste zu sichernden Angebots muss der Kanton die Wirtschaftlichkeit
und die Qualität der Leistungserbringung, den Zugang der Patientinnen und Patienten zur Behandlung innert nützlicher Frist sowie die Bereitschaft und Fähigkeit des Spitals/der Klinik zur Erfüllung
des Leistungsauftrags berücksichtigen.
Im vorliegenden Teilkapitel werden die wichtigsten Daten zur Spitalversorgung in den Bereichen
Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation dargestellt. Alle drei Teilbereiche werden anhand ihrer
Versorgungslandschaft und Versorgungsleistungen sowie des Personalbestands beschrieben. Im
Rahmen der Versorgungslandschaft werden neben strukturellen Informationen zu den Leistungserbringern für den akutsomatischen und psychiatrischen Bereich auch die Erreichbarkeit für die jeweiligen medizinische Angebote ausgewiesen. Die Versorgungsleistungen werden in den drei Teilbereichen sowohl aus der Perspektive des Standorts Aargau als auch aus der Perspektive der
aargauischen Patientinnen und Patienten betrachtet, wobei der akutsomatische Bereich aufgrund der
53
Datenverfügbarkeit eine ausführlichere Darstellung erlaubt.
Im letzten Abschnitt des vorliegenden Kapitels wird zudem die Entwicklung der Ausbildungsleistungen der Spitäler im Rahmen der Einführung der Ausbildungsverpflichtung dargestellt.
53
Zum Zeitpunkt der Publikation des Strukturberichts ist das Jahr 2015 noch nicht vollständig abgerechnet worden. Die Versorgungsleistungen
für das Jahr 2015 werden infolgedessen erst im nächsten Strukturbericht abgebildet.
49 von 124
Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
3.3.1 Akutsomatik
3.3.1.1 Versorgungslandschaft
Im Jahr 2014 stellen gemäss Spitalliste 2015 11 Akutspitäler und ein Geburtshaus die akutsomatische Versorgung im Kanton Aargau sicher. Zusätzlich zu den aargauischen Spitälern befinden sich
weitere sieben ausserkantonale Akutspitäler in den Kantonen Basel-Stadt/Basel-Landschaft, Zürich
und Luzern auf der Aargauer Spitalliste 2015. Die Anzahl der aargauischen Spitäler ist in den letzten
15 Jahren weitestgehend stabil geblieben.
In Bezug auf die Erreichbarkeit medizinischer Einrichtungen bestehen keine Schwellenwerte, die als
Zielgrössen eine objektive Bewertung ermöglichen würden. Das H+ Spital- und Klinikbarometer lässt
jedoch Rückschlüsse auf die von der Schweizer Bevölkerung akzeptierte Distanz für bestimmte medizinische Leistungen zu. Für insgesamt 71 % der Befragten dürfte die medizinische Einrichtung bei
einem Notfall nicht mehr als eine Viertelstunde entfernt sein. Dies sind 6 % weniger als noch im Vorjahr. 26 % würden eine halbe Stunde Entfernung akzeptieren. Für mehrmals wöchentlich wiederkehrende, ambulante Behandlungen wird von den Befragten eine geringere Entfernung als bei einmaligen Behandlungen erwartet. So ist beispielsweise bei einmaligen chirurgischen Eingriffen die Nähe
zum Wohnort weniger wichtig: Bei einem spezialisierten (23 %) oder einem Routine-Eingriff (28 %)
liegt die mittlere genannte Dauer jeweils bei maximal einer Stunde. Auch bei einer mehrwöchigen
stationären Behandlung ist die Distanz bei der Mehrheit der Befragten nicht entscheidend: Für eine
stationäre Rehabilitation sind 21 % der Befragten bereit, bis zu einer Stunde zu reisen. Etwa die Hälfte der Befragten würde für einen Aufenthalt in der stationären Psychiatrie mehr als zwei Stunden
Fahrt auf sich nehmen.
50 von 124
Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
Insgesamt zeichnet sich somit der Trend ab, dass die Bevölkerung zunehmend längere Anfahrtswege akzeptiert, solange der Zeitfaktor aus medizinischen Gründen unkritisch ist. Zudem werden Qualitätsaspekte in Bezug auf die Auswahl der Spitäler höher gewichtet.
91,6 % der aargauischen Bevölkerung erreichen das nächstgelegene Angebot der Notfallversorgung
in bis zu 15 Minuten (Abbildung 44). Dieser Befund liegt fast exakt im Durchschnitt der nordwestschweizer Kantone (91,7 %). Im Radius einer Erreichbarkeit von bis zu 20 Minuten Fahrzeit liegen
sogar 99,7 % der aargauischen Bevölkerung (Nordwestschweiz: 98,7 %), in einer Entfernung von
21–30 Minuten lediglich 0,2 % (1'119 Personen). Kein Notfallpatient im Kanton Aargau muss länger
als 30 Minuten Weg zur nächstgelegenen Notfallversorgung auf sich nehmen. Gemäss den Kriterien
54
des IVR ist die Erreichbarkeit der Notfallversorgung im Kanton Aargau somit überdurchschnittlich
gut.
Abbildung 44: Erreichbarkeit Notfallversorgung nach Fahrzeiten im interkantonalen Vergleich 2012
55
Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2015): Schlussbericht Patientenströme Kanton Aargau
63,5 % der aargauischen Bevölkerung unter 18 Jahren erreichen das nächstgelegene Angebot der
pädiatrischen Basisversorgung in bis zu 15 Minuten (Abbildung 45). Damit liegt der Kanton Aargau
deutlich unter der Erreichbarkeit der Nordwestschweiz (77,4 %). Insgesamt 36,6 % der pädiatrischen
Patientinnen und Patienten im Kanton Aargau sind über 15 Minuten zur nächstgelegenen Versorgungsmöglichkeit unterwegs. Dies betrifft insgesamt 40'701 Personen.
Abbildung 45: Erreichbarkeit Kindermedizin (Basis) nach Fahrtzeiten im interkantonalen Vergleich
2012
56
Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2015): Schlussbericht Patientenströme Kanton Aargau
54
Der IVR gibt als Sollvorgabe für die Zeit vom Aufbieten der Ambulanz bis zum Eintreffen derselben am Ereignisort eine maximale Zeit von 15
Minuten vor, welche in 90 % der Fälle eingehalten werden sollte. Die Sollvorgabe des IVR ist somit eine weitere Orientierungshilfe zur Beurteilung der Erreichbarkeit hinsichtlich der Notfallversorgung, auch wenn diese Vorgabe als Kriterium für die Anerkennung von Rettungsdiensten
formuliert ist und die vorliegend berechneten Erreichbarkeitszeiten auf den Wegzeiten mit dem privaten Personenverkehr basieren.
55
Für die Kategorien 0–15 Minuten, 16–20 Minuten, 21–30 Minuten und über 30 Minuten werden jeweils die Anzahl Personen sowie der Prozentsatz der Aargauer Bevölkerung ausgewiesen, welche im entsprechenden Zeitfenster das nächstgelegene Angebot erreichen. Zu berücksichtigen ist, dass sich die Erreichbarkeitszeiten auf die Fahrzeiten beziehen, welche mit Personenwagen bei guter Befahrbarkeit der Strassen
gemäss den beschilderten Tempi sowie keiner Beeinträchtigungen durch Staus resultieren. Bei der Notfallversorgung berücksichtigt wurden
dabei alle Spitäler mit einem Leistungsauftrag in der Leistungsgruppe Basispaket Chirurgie und Innere Medizin ihres Standortkantons.
56
Hierbei wird ausschliesslich die stationäre Kindermedizin betrachtet. Auf der Angebotsseite werden dabei alle Spitäler mit einem Leistungsauftrag Basis-Kinderchirurgie des Standortkantons und auf Nachfrageseite die Nordwestschweizer Wohnbevölkerung unter 18 Jahren berücksichtigt.
51 von 124
Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
3.3.1.2 Versorgungsleistungen
Die Versorgungsleistungen im akutstationären Bereich können sowohl aus der Perspektive des Spitalstandorts im Kanton Aargau als auch aus der Perspektive der aargauischen Patientinnen und Patienten betrachtet werden. Beide Perspektiven müssen aufgrund ihrer unterschiedlichen Grundmengen getrennt betrachtet werden.
Bei den Versorgungsleistungen im Kanton Aargau handelt es sich um alle Leistungen, die gesamthaft sowohl von Patientinnen und Patienten mit Wohnsitz im Kanton Aargau, als auch von Patientinnen und Patienten mit ausserkantonalem Wohnsitz in Aargauer Spitälern in Anspruch genommen
werden. Die Grundmenge beinhaltet somit alle Patientinnen und Patienten, die innerhalb der Kantonsgrenzen behandelt werden. Ein Teilaspekt dieser Perspektive ist zudem die Zuwanderung. Diese
bezieht sich auf Patientinnen und Patienten mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Aargau, die sich in
aargauischen Spitälern behandeln lassen und lässt Rückschlüsse auf die Attraktivität der aargauischen Versorgungsangebote auf ausserkantonale Patientinnen und Patienten zu. Ebenfalls relevant
ist in diesem Zusammenhang die Qualitätssicherung in den aargauischen Spitälern, welche anhand
der Patientenzufriedenheit dargestellt wird.
Die Versorgungsleistungen für aargauische Patientinnen und Patienten wiederum beinhalten jene
Leistungen, welche inner- oder ausserkantonal durch Patientinnen und Patienten mit Wohnsitz im
Kanton Aargau genutzt und vom Kanton über den Kantonsanteil finanziert werden. Die Grundmenge
beinhaltet somit alle Patientinnen und Patienten mit Wohnsitz im Kanton Aargau. Analog zur Zuwanderung in den Kanton ist aus dieser Perspektive der Aspekt der Abwanderung relevant. Die Abwanderung bezieht sich auf Patientinnen und Patienten mit Wohnsitz im Kanton Aargau, welche in einem
ausserkantonalen Spital hospitalisiert werden.
Im vorliegenden Kapitel werden für die beiden Teilbereiche verschiedene Datenquellen herangezo57
gen, die sich auf unterschiedliche Zeiträume beziehen. Die beiden Perspektiven sind somit klar zu
trennen. Die entsprechende Aufteilung in Versorgungsleistungen im Kanton Aargau und Versorgungsleistungen für aargauische Patientinnen und Patienten wird auch für die Teilbereiche Psychiatrie und Rehabilitation angewandt.
Versorgungsleistungen im Kanton Aargau
Im Jahr 2013 erfolgen gesamthaft 86'078 Hospitalisationen in akutsomatischen Spitälern im Kanton
Aargau, wovon 88,1 % (75'806) durch Patientinnen und Patienten mit Wohnsitz im Kanton Aargau
und 11,9 % (10'272) durch Patientinnen und Patienten aus anderen Kantonen in Anspruch genommen werden (Abbildung 46). Der Anteil der Aargauer Patientinnen und Patienten bleibt im selben
Zeitraum relativ konstant.
57
Die Auswertungen zu den aargauischen Patienten stammen mehrheitlich aus dem kantonalen Abrechnungssystem eAgle und umfassen die
stationären KVG und IVG-Spitalaufenthalte von Aargauer Patienten aus den Jahren 2013–2015 in inner- und ausserkantonalen Spitälern der
Bereiche Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation. Dies entspricht den stationären Leistungen, welche vom Kanton über den Kantonsanteil
getragen werden. Der KVG-Kantonsanteil beträgt im Jahr 2013 48,6 % und im Jahr 2014 49 %. Der IVG-Kantonsanteil beträgt 20 % für die
Jahre 2013–2015. Die Auswertungen wurden Mitte März 2016 durchgeführt, daher ist das Abrechnungsjahr 2015 noch nicht vollständig an den
Kanton abgerechnet worden und kann noch nicht abgebildet werden. Für die detaillierte Analyse der Abwanderung wird zusätzlich der Schlussbericht des Projekts „Monitoring der regionalen und überregionalen Patientenströme“ herbeigezogen. Die Ergebnisse beziehen sich jeweils auf
die Jahre 2011–2013. Bezüglich der Versorgungsleistungen im Kanton Aargau wird ebenfalls der entsprechende Schlussbericht zu den Patientenströmen als Quelle benutzt.
52 von 124
Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
Abbildung 46: Anzahl Fälle in akutsomatischen Listenspitälern im Kanton Aargau 2011–2013
58
Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2015): Schlussbericht Patientenströme Kanton Aargau
Der Anteil ausserkantonaler Patientinnen und Patienten, die sich in einem aargauischen Akutspital
behandeln lassen, ist über die Jahre hinweg weitgehend stabil (Abbildung 47). Die grösste Gruppe
zugewanderter Patientinnen und Patienten stammt mit 4,6 % aus dem Kanton Solothurn. Darauf
folgen Patientinnen und Patienten aus dem Kanton Luzern (2,1 %), dem Ausland (1,4 %) und dem
Kanton Zürich (1,3 %). Patientinnen und Patienten aus den übrigen Kantonen sind von untergeordneter Bedeutung. Die Verteilung zwischen den Herkunftskantonen bleibt in den Jahren zwischen
2011 und 2013 relativ stabil, die grösste Zunahme ist mit +351 Patientinnen und Patienten (+0,4
Prozentpunkte) aus dem Ausland feststellbar.
Abbildung 47: Hospitalisationen ausserkantonaler Patientinnen und Patienten im Kanton Aargau 2011–
2013
59
2011
2012
∆ 2011/2013
2013
Fälle
%
Fälle
%
Fälle
%
Fälle
pp
AG
73'826
88,5
74'737
88,2
75'806
88,1
1'980
-0,4
Zuwanderung
9'581
11,5
9'982
11,8
10'272
11,9
691
0,4
BL
414
0,5
438
0,5
502
0,6
88
0,1
BS
160
0,2
155
0,2
173
0,2
13
0
SO
3'791
4,5
3'920
4,6
3'943
4,6
152
0
BE
739
0,9
714
0,8
709
0,8
-30
-0,1
LU
1'882
2,3
1'940
2,3
1'837
2,1
-45
-0,1
ZH
979
1,2
990
1,2
1'119
1,3
140
0,1
ZG
134
0,2
165
0,2
153
0,2
19
0
Übrige Kantone / unbekannt
593
0,5
594
0,3
596
0,3
3
0
Ausland
889
1,1
1'066
1,3
1'240
1,4
351
0,4
Wohnkanton des Patienten
Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2015): Schlussbericht Patientenströme Kanton Aargau
58
Die Fallzahl bezieht sich dabei auf die Gesamtzahl der akutsomatischen Hospitalisationen mit Austrittsdatum im betreffenden Auswertungsjahr.
59
Abgebildet sind alle Hospitalisationen der Patientinnen und Patienten mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons in Spitälern mit Standort im
Kanton Aargau. Ausgewiesen wird jeweils die Anzahl Fälle nach Wohnkanton der Patientin und des Patienten und Jahr. Die Veränderung
zwischen den Jahren 2011 und 2013 wird anhand der absoluten Fallzahl sowie der Veränderung in Prozentpunkten dargestellt.
53 von 124
Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
Anhand der Spitalplanungs-Leistungsgruppen (SPLG) werden die Fallzahlen der akutsomatischen
Spitäler nach Leistungen gruppiert (Abbildung 48). Somit können die unterschiedlichen Leistungsspektren der Spitäler dargelegt werden. Rund die Hälfte (52,2 %) der im Kanton Aargau erbrachten
akutsomatischen Spitalleistungen wird an den beiden Kantonsspitälern Aarau und Baden erbracht.
Nach dem Basispaket ist in den meisten akutsomatischen Spitälern die Leistungsgruppe "Bewegungsapparat" der grösste Leistungsbereich (Ausnahme: Klinik Barmelweid und Geburtshus Storchenäscht).
Bei Behandlungsfällen ausserhalb von Leistungsaufträgen handelt es sich in den meisten Fällen um
Notfälle oder um Fälle, bei denen der Zuteilungsalgorithmus aufgrund einer Nebendiagnose den Fall
in eine spezialisierte Gruppe zugewiesen hat, obwohl die eigentliche Behandlung auf Grundversorgungsniveau stattgefunden hat. Das Departement Gesundheit und Soziales überprüft diese Fälle
nachträglich im Rahmen des Leistungscontrollings und sucht gegebenenfalls das Gespräch mit den
betroffenen Spitälern.
54 von 124
60
KSB
10
310
1
86
1
22
85
33
29
9
21
1
161
48
0
0
643
23
356
492
423
10
2
5242
47.2%
19
408
35
43
6
11
201
207
53
293
985
23
555
81
19
0
2044
63
514
863
757
260
2
9921
25.0%
Ja
2
3
2406
75.4%
4
0
0
253
23
9
88
31
10
2
7
1
59
61
0
0
4
6
0
29
0
1814
GZF Laufenburg
Ja
Ja
18
9
7762
49.3%
245
745
629
1295
39
18
159
172
37
9
8
11
292
68
0
0
14
90
1
76
0
3827
Ja
6
4
5233
60.4%
26
8
0
1258
31
27
158
29
29
4
23
10
54
58
0
0
24
246
3
73
0
3162
Ja
4
1
3797
35.0%
74
652
635
659
17
3
14
16
4
4
0
0
168
26
0
0
9
158
0
24
0
1329
Kreisspital Muri Spital Zofingen Asana Leuggern
Ja
1
0
3443
57.9%
48
225
194
616
40
5
40
10
15
8
5
0
135
36
0
0
15
14
0
41
0
1995
0
0
2634
10.2%
183
721
669
721
11
0
0
1
1
0
0
0
49
0
0
0
0
10
0
0
0
268
0
0
500
11.4%
0
0
0
0
0
1
0
1
0
0
0
0
0
426
0
0
0
3
0
12
0
57
0
0
313
6.1%
0
162
132
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
19
Asana Menziken Villa im Park Barmelweid Storchennäscht
Leistungsbereichen 2014
= Leistungsauftrag in mindestens einer Gruppe des Leistungsbereichs
2476
2479
Ja
Hirslanden GZF Rheinfelden
Notfallstation vorhanden
Ja
Ja
Ja
Intensivstation vorhanden
Ja
Ja
Ja
Basispaket
9912 7950
Nervensystem und Sinnesorgane
Dermatologie
160
50
Hals-Nasen-Ohren
1453
263
Neurochirurgie
327
6
Neurologie
1163
554
Ophthalmologie
248
0
Innere Organe
Endokrinologie
99
51
Gastroenterelogie
609
725
Viszeralchirurgie
444
275
Hämatologie
401
182
Gefässe
731
613
Herz
1621
255
Nephrologie
92
128
Urologie
1337 1000
Pneumologie
751
225
Thoraxchirurgie
110
6
Transplantationen
0
0
Bewegungsapparat
Bewegungsapparat chirurgisch
2097 1284
Rheumatologie
110
60
Gynäkologie & Geburtshilfe
Gynäkologie
753
949
Geburtshilfe
1885 1971
Neugeborene
1667 1756
Übrige
(Radio-)Onkologie
376
202
Schwere Verletzungen
80
21
Total
26426 18526
Anteil Basispaket
37.5% 42.9%
Anteil Kantonsspitäler an Gesamtleistungen: 30.7% 21.5%
KSA
Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
Abbildung 48: Anzahl Patientinnen und Patienten nach akutsomatischem Spital und Spitalplanungs60
Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2016)
Notfallstation vorhanden: Leistungsauftrag Basispaket. Intensivstation vorhanden: Grundlage SGI-Zertifizierung.
55 von 124
Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
In Bezug auf spezialisierte Angebote besitzen im Kanton Aargau zudem gemäss Spitalliste 2015
insgesamt sieben Aargauer Akutspitäler und zwei ausserkantonale Akutspitäler einen Leistungsauftrag als Kompetenzzentrum Palliative Care.
Im Sinne einer wirtschaftlichen Behandlung sollen zudem alle Behandlungen, die ambulant möglich
sind (sogenannte substituierbare DRG), auch tatsächlich ambulant erbracht werden. Dazu gehören
beispielsweise arthroskopische Meniskusentfernungen und Dekompressionen bei Karpaltunnelsyndrom. Im Jahr 2014 zeigt sich, dass die Mehrheit der entsprechenden Eingriffe ambulant vorgenommen wird (60,9 %; Abbildung 49). Auffällig ist, dass die überwiegende Mehrheit der ambulant vorgenommenen Eingriffe nicht in Spitälern, sondern bei übrigen ambulanten Leistungserbringern erfolgt.
Abbildung 49: Prozentuale Verteilung ausgewählter Eingriffe stationär/ambulant 2014 bei Aargauer Leistungserbringern
Quelle: SASIS AG (2016)
Bei den stationären Eingriffen beträgt die durchschnittliche Aufenthaltsdauer im Jahr 2014 lediglich
61
2,3 Tage bei einem durchschnittlichen Case-Mix-Index (CMI) von 0,612 (Abbildung 50).
Abbildung 50: Verweildauer und CMI ausgewählter Eingriffe stationär/ambulant 2014 bei Aargauer Leistungserbringern
stationär
Stationäre Eingriffe / Behandlungen
Fallzahl
Ø Verweil-
ambulant
CMI
dauer
Leistenbruch (Inguinalhernie)
Anzahl
Anzahl
Fälle
Fälle
(Spitäler)
(übrige LE)
Total Fälle
1'389
2,3
0,632
48
89
137
Krampfadern (Varizen)
984
1,9
0,618
167
255
422
Operative Rachenmandel-Entfernung
(Adenotonsillektomie)
721
3,3
0,577
73
25
98
Exzision von Hämmorhoiden
181
2,7
0,476
189
193
382
Grauer Star (Katarakt)
33
2
0,597
1'261
3'907
5'168
61
Der Schweregrad, auch Case-Mix-Index (CMI), berechnet sich als Mittelwert der Kostengewichte aller betreffenden Patientinnen und Patienten.
56 von 124
Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
stationär
Stationäre Eingriffe / Behandlungen
Fallzahl
Ø Verweil-
ambulant
CMI
dauer
Schiefstand des Grosszehs (Hallux
valgus)
Anzahl
Anzahl
Fälle
Fälle
(Spitäler)
(übrige LE)
Total Fälle
377
3,4
0,699
8
17
25
Arthroskopische Meniskusentfernung
1'212
1,8
0,63
261
453
714
Dekompression bei Karpaltunnelsyndrom
26
3,3
0,592
494
1'033
1'527
Steissbeinfistel (Sakraldermoid)
254
1,8
0,403
35
34
69
Plastische Operation des Nasenseptums / Rhinoplastik
415
2,2
0,671
0
64
64
Zervixkonisation
47
1,5
0,434
138
26
164
5'639
2,3
0,612
2'674
6'096
8'770
Total
Quelle: SASIS AG (2016)
Qualitätssicherung in der Akutsomatik
Die Qualitätssicherung ist neben der Wirtschaftlichkeit eines der wichtigsten Kriterien für die Aufnahme und den Verbleib von Spitälern und Kliniken auf der Spitalliste. In verschiedenen Erlassen
wie beispielsweise dem KVG, dem Spitalgesetz (SpiG) und der Verordnung über die Spitalliste
(SpiliV) finden sich ergänzende Regelungen über die Qualität und umfassende Angaben über die
Qualitätssicherung. Der Kanton Aargau sorgt für die Sicherstellung der Qualität und die zielgruppengerechte und transparente Kommunikation der Messresultate. Zur Sicherstellung einer hohen Qualität fliessen die Ergebnisse der Qualitätserhebungen in den Prozess der Leistungsvergabe ein.
Mit dem Beitritt zum nationalen Qualitätsvertrag am 1. Juli 2011 unterstützt der Kanton Aargau die
Umsetzung des nationalen Messplans respektive nationaler Qualitätsmessungen und die Transparenz von Qualitätsdaten. Der nationale Verein für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken
(ANQ) positioniert sich als führende Organisation für nationale Qualitätsmessungen im stationären
Bereich der Spitäler und Kliniken, koordiniert seine Aktivitäten mit denjenigen des Bundes und ist
Kooperationspartner desselben im Hinblick auf die Umsetzung der Qualitätsstrategie. Mit der Spitalliste sind alle Listenspitäler verpflichtet, den nationalen Messplan des ANQ umzusetzen.
62
Die Auswertung des ANQ-Fragebogen zu relevanten Themen der Patientenzufriedenheit zeigt,
dass die (nicht risikobereinigten) Zufriedenheitswerte von fünf Spitälern im Jahr 2014 unter dem
durchschnittlichen Wert und fünf Spitäler über oder gleich dem Wert liegen. Beide Kantonsspitäler
befinden sich zudem in den Jahren 2013 und 2014 unter dem Mittelwert des Gesamtkollektivs (Abbildung 51). Die Ergebnisse der Hirslanden Klinik Aarau liegen in den Vergleichsjahren 2013 und
2014 jeweils über dem nationalen Gesamtkollektiv. Gesamthaft betrachtet sind für die Jahre 2013
62
Die Fragen des ANQ-Fragebogen verfügen über eine Antwortskalierung 0–10. Bei den ersten zwei Fragen wird die allgemeine Zufriedenheit
mit der Behandlung erfasst. Anhand zwei weiterer Fragen beurteilen die Patientinnen und Patienten die verständliche Informationsgabe der
Ärzteschaft sowie der Pflegefachpersonen. Schliesslich beurteilen sie, ob sie sich im Spital respekt- und würdevoll behandelt fühlten. Eingeschlossen in die nationale Patientenbefragung des ANQ wurden alle erwachsenen akutstationären Patientinnen und Patienten mit Austritt im
Monat September. Ausgeschlossen wurden verstorbene Patientinnen und Patienten und diejenigen ohne festen Wohnsitz in der Schweiz.
Mehrfachhospitalisierte Patientinnen und Patienten wurden nur einmal befragt. Nationaler Kurzfragebogen (5 Fragen):
1.
Würden Sie für dieselbe Behandlung wieder in dieses Spital kommen?
2.
Wie beurteilen Sie die Qualität der Behandlung, die Sie erhalten haben?
3.
Wenn Sie Fragen an einen Arzt oder eine Ärztin stellten, bekamen Sie verständliche Antworten?
4.
Wenn Sie Fragen an das Pflegepersonal stellten, bekamen Sie verständliche Antworten?
5.
Wurden Sie während Ihres Spitalaufenthaltes mit Respekt und Würde behandelt?
57 von 124
Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
und 2014 keine grösseren Unterschiede feststellbar. Beim Gesundheitszentrum Fricktal und dem
Spital Laufenburg zeigt sich eine Steigerung der Zufriedenheitswerte zwischen 2013 und 2014.
Abbildung 51: Patientenzufriedenheit in den Aargauer Spitälern 2013/2014
Spital
Gesamt Ø
Potentielle
Qualität
Wiederkehr
Verständlichkeit (Arzt)
63
Verständ-
Respekt /
lichkeit
Würde
(Pflege)
2014
2013
2014
2013
2014
2013
2014
2013
2014
2013
2014
2013
Hirslanden
9,29
9,37
9,36
9,48
9,19
9,28
9,31
9,42
9,06
9,17
9,54
9,50
Villa im Park
9,26
9,30
9,32
9,28
9,14
9,21
9,34
9,37
9,07
9,12
9,41
9,50
Asana Leuggern
9,25
9,57
9,34
9,67
9,14
9,48
9,13
9,34
9,16
9,60
9,48
9,77
Spital Muri
9,20
9,21
9,29
9,17
9,05
9,05
9,10
9,07
9,09
9,24
9,49
9,54
Spital Zofingen
9,10
8,97
9,17
8,93
9,12
8,93
8,86
8,72
9,06
8,86
9,29
9,39
Ø
9,10
9,12
9,12
9,15
9,00
9,01
9,05
9,06
8,96
8,97
9,39
9,39
GZF Rheinfelden
9,00
9,05
8,87
8,99
8,90
8,84
8,92
9,02
8,96
8,93
9,34
9,46
GZF Laufenburg
8,96
8,96
9,04
8,74
8,92
8,98
9,09
8,72
8,54
8,92
9,23
9,43
Asana Menziken
8,96
9,02
8,96
8,72
8,83
8,84
8,93
9,14
8,77
9,06
9,29
9,34
KSB
8,90
9,02
8,91
9,01
8,71
8,77
8,85
9,02
8,81
8,96
9,21
9,36
KSA
8,87
8,77
8,95
8,81
8,76
8,63
8,75
8,72
8,73
8,66
9,16
9,03
Quelle: ANQ (2015): Nationaler Vergleichsbericht Messung 2013/2014, Version 1.0, September 2014/Mai 2015
Für die Sicherung der Qualität sorgen darüber hinaus ebenfalls die Mindestfallzahlen. So sind in
diversen Leistungsgruppen auf der Aargauer Spitalliste Mindestfallzahlen für bestimmte medizinische
Eingriffe vorgeschrieben.
Versorgungsleistungen für die aargauischen Patientinnen und Patienten
Mit 82,1 % findet 2014 die überwiegende Mehrheit der Hospitalisationen von aargauischen Patientinnen und Patienten in Listenspitälern im Kanton Aargau statt (Abbildung 52).
Abbildung 52: Entwicklung der Marktanteile nach Standort der Spitäler 2013–2014
Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2016)
Während im Jahr 2013 noch 85‘798 Hospitalisationen von Patientinnen und Patienten mit Wohnsitz
im Kanton Aargau verzeichnet wurden, sind es im Jahr 2014 bereits 86'898 (Abbildung 53). Die Hospitalisationsrate steigt proportional zur Bevölkerungsanzahl: Zwischen 2013 und 2014 bleibt die An-
63
Sortierung nach Gesamt Ø 2014.
58 von 124
Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
zahl Hospitalisationen pro 1'000 Einwohner auf demselben Niveau (2013: 134,9 / 2014: 134,8). Während der CMI kurz nach Einführung der neuen Spitalfinanzierung im Jahr 2012 stärker angestiegen
ist, nimmt er zwischen 2013 und 2014 nur leicht zu. Die starke Zunahme zum Anfang der Einführung
der neuen Spitalfinanzierung lässt sich mit einer verbesserten Erfassung der durchgeführten Leistungen in den Spitälern erklären, da hier eine exakte Leistungserfassung erstmals vergütungsrelevant wurde.
Weiterhin ist zu bemerken, dass ausserhalb des Kantons Aargau behandelte Patientinnen und Patienten im Jahr 2013 einen durchschnittlichen Schweregrad (CMI) von 1,3 aufweisen, wohingegen
sich für die in Aargauer Spitälern behandelten Patientinnen und Patienten ein durchschnittlicher CMI
von 0,97 ergibt. Wird der CMI pro Leistungsbereich betrachtet, so ist derselbe Umstand für die
Mehrheit der Leistungsbereiche festzustellen. Dies lässt den zusätzlichen Rückschluss zu, dass es
sich bei den Aargauer Patientinnen und Patienten, die sich in ausserkantonalen Spitälern behandeln
lassen, eher um schwerere beziehungsweise komplexere Fälle handelt.
Zwischen 2013 und 2014 nimmt die Mittlere Aufenthaltsdauer (MAD) der aargauischen Patienten in
innerkantonalen Listenspitälern ganz leicht ab, in der Summe aller Spitalgruppen jedoch zu. Diese
Entwicklung ist mit dem Umstand zu erklären, dass die MAD bei ausserkantonalen Spitälern deutlich
höher ist und zwischen 2013 und 2014 nochmals steigt.
Abbildung 53: Hospitalisierungen, Case-Mix-Indizes und Mittlere Aufenthaltsdauer der aargauischen
Patienten nach Spitalgruppen 2013–2014
2013
Hospitalisationen
CMI
MAD in Tagen
Innerkantonale Listenspitäler
71'161
0,965
5,48
Ausserkantonale Listenspitäler
4'931
1,887
7,06
Übrige ausserkantonale Spitäler
9'706
1,020
4,74
Total
85'798
1,025
5,49
2014
Hospitalisationen
CMI
MAD in Tagen
Innerkantonale Listenspitäler
71'349
0,973
5,44
Ausserkantonale Listenspitäler
5'262
1,878
7,19
Übrige ausserkantonale Spitäler
10'287
1,067
6,54
Total
86'898
1,039
5,67
Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2016)
Mit steigendem Alter nimmt sowohl die Wahrscheinlichkeit einer Hospitalisation als auch deren
durchschnittliche Aufenthaltsdauer zu (Abbildung 54). Dieser Befund ist mit der Zunahme an chronischen Erkrankungen und dem höheren Grad der Multimorbidität im Alter zu erklären. Durch die höhere Hospitalisationsrate und die höhere MAD der älteren Generationen nimmt auch die Anzahl der
Aufenthaltstage entsprechend zu.
Die Altersgruppe der 60–79-Jährigen macht im Jahr 2014 18,2 % der Aargauer Bevölkerung aus.
Gleichzeitig sind jedoch 30,8 % der Hospitalisationen und sogar 35,8 % der Aufenthaltstage dieser
Altersgruppe zuzuschreiben, womit die 60–79-Jährigen die Gruppe mit der höchsten Inanspruchnahme stationärer Leistungen darstellen. Mit Ausnahme der allgemeinen Reduktion der MAD sind
keine wesentlichen Veränderungen über die Zeit hinweg erkennbar.
59 von 124
Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
Abbildung 54: Patienten und Aufenthaltstage nach Altersgruppen 2013–2014
Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2016)
In Bezug auf die Spitalwahl der aargauischen Patientinnen und Patienten bei Aargauer Spitälern
lässt sich feststellen, dass gesamthaft 25,9 % der Fälle im KSA und weitere 19,5 % im KSB behandelt werden (Abbildung 55). 11,8 % der Behandlungen haben in ausserkantonalen Nichtlistenspitälern stattgefunden. Die stärkste Patientenwanderung der Aargauerinnen und Aargauer ausserhalb
des eigenen Standortbezirks findet innerhalb des Kantons ins KSA statt.
Abbildung 55: Innerkantonale Spitalwahl der Aargauerinnen und Aargauer
Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2016)
Wird der Standortkanton der von Aargauer Patientinnen und Patienten besuchten ausserkantonalen
Spitälern aufgeschlüsselt, sind zwischen 2011 und 2013 die folgenden Abwanderungsströme erkennbar (Abbildung 56): Der grösste Anteil ausserkantonaler Leistungen ist auf Hospitalisationen im
Kanton Zürich auszumachen. Im Jahr 2013 erfolgten 7‘045 Hospitalisationen der Aargauer Bevölkerung in Zürcher Spitälern, was 7,6 % aller Hospitalisationen von Aargauer Patientinnen und Patienten entspricht. Es folgen darauf die Hospitalisationen in den Kantonen Basel-Stadt (3,9 %), BaselLandschaft (1,5 %) sowie Bern, Solothurn und Luzern (je 1 %). Die grösste Zunahme im Zeitraum
zwischen 2011 und 2013 ist für die Abwanderung in den Kanton Zürich (+1‘043 Fälle) und den Kanton Basel-Stadt (+834) feststellbar.
60 von 124
Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
Abbildung 56: Ausserkantonale Hospitalisation aargauischer Patienten nach Standortkanton der Hospitalisation 2011–2013
2011
Standortkanton des Spitals
2012
∆ 2011/2013
2013
Fälle
%
Fälle
%
Fälle
%
Fälle
pp
AG
73'826
84,4
74'737
82,9
75'806
82
1'980
-2,4
Abwanderung
13'676
15,6
15'425
17,1
16'623
18
2'947
2,4
BL
1'120
1,3
1'356
1,5
1'399
1,5
279
0,2
BS
2'814
3,2
3'161
3,5
3'648
3,9
834
0,7
SO
602
0,7
879
1
964
1
362
0,4
BE
880
1
883
1
931
1
51
0
LU
718
0,8
786
0,9
923
1
205
0,2
ZH
6'002
6,9
6'781
7,5
7'045
7,6
1'043
0,8
ZG
448
0,5
503
0,6
589
0,6
141
0,1
1'092
1
1'076
0,9
1'124
0,9
32
0
Übrige Kantone / unbekannt
Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2015): Schlussbericht Patientenströme Kanton Aargau
Im direkten Verhältnis der interkantonalen Zu- und Abwanderung lässt sich feststellen, dass der Kanton Aargau in der akutsomatischen Versorgung einen Exportkanton darstellt, was bedeutet, dass
sich in der Summe mehr aargauische Patientinnen und Patienten ausserkantonal behandeln lassen,
als ausserkantonale Patientinnen und Patienten ein Spital im Kanton Aargau auswählen. Im Jahr
2013 lassen sich 10'272 ausserkantonale Patientinnen und Patienten in einem aargauischen Spital
behandeln, wohingegen 16'623 aargauische Patientinnen und Patienten ein ausserkantonales Spital
aufsuchen. Der Patientensaldo als Differenz zwischen Ab- und Zuwanderung liegt folglich im Jahr
2013 bei -6'351 Patientinnen und Patienten.
Die Analyse der Patientenströme zeigt zudem, dass ausserkantonale Hospitalisationen (AKH) von
Aargauer Patientinnen und Patienten in den Kantonen Fribourg, Glarus, Graubünden, Jura, Neuenburg, Nidwalden, Obwalden, Tessin, Uri und Wallis mehrheitlich auf Notfalleintritte zurückzuführen
sind. Bei den Hospitalisationen von Aargauern in den mehrheitlich geographisch nahe liegenden
Kantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Solothurn, Zug und Zürich handelt es sich überdurchschnittlich oft um geplante Eintritte. Es sind dies auch mehrheitlich jene Standortkantone, in denen
sich der Grossteil der Behandlungen auf spezialisierte Eingriffe bezieht und einen geringen Anteil
des Basispakets aufweist.
3.3.1.3 Personal
Die Anzahl der Vollzeitäquivalente (VZÄ) pro Spital steigt im Zeitraum zwischen 2012 und 2014 kontinuierlich an (Abbildung 57). Im Jahr 2014 sind 6'646,12 VZÄ in den aargauischen Spitälern tätig.
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Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
Abbildung 57: Entwicklung der Vollzeitäquivalente Akutsomatik nach Spital 2012-2014 (ohne Auszubildende)
2012
gesamt
2013
Ärztinnen
gesamt
/Ärzte
2014
Ärztinnen
gesamt
/Ärzte
Ärztinnen
/Ärzte
KSA
2623,97
485,3
2739,9
521
2865,34
541,6
KSB
1340,41
233,4
1395,57
244,8
1473,29
259,1
Hirslanden Klinik
458,04
10,2
469,86
11,8
490,39
10,9
Spital Zofingen
312,29
37,1
411,46
41
440,86
40,1
GZF
409,25
51,4
422,76
60,8
457,55
65,1
Spital Muri
373,26
53,3
403
56,6
437,2
65,8
Asana Menziken
161,08
13,7
171,13
13,3
183,61
15,1
Klinik Barmelweid
191,89
28,2
193,25
28,1
182,5
28,7
Asana Leuggern
120
7,9
132,67
10,2
115,38
7
5677,9
920,5
6339,6
987,6
6646,12
1033,4
Gesamt
Quelle: Angaben der Spitäler (Stand: April 2016) / Bundesamt für Statistik (2015): Krankenhausstatistik
3.3.2 Psychiatrie
62 von 124
Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
3.3.2.1 Versorgungslandschaft
Der Kanton Aargau verfügt gemäss Spitalliste 2015 über sechs psychiatrische Kliniken an acht
Standorten. Obwohl vorher bereits ansässig im Kanton Aargau, wurden im Jahr 2010 die Klinik im
Hasel und die Klinik für Suchttherapie zu den psychiatrischen Kliniken gezählt und fungieren seither
in dieser Kategorie. Auf der Spitalliste Psychiatrie des Kantons Aargau befinden sich zudem drei
weitere psychiatrische Kliniken in den Kantonen Basel-Stadt und Luzern.
Die Schweizerische Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) formuliert in ihrem Leitfaden für die Psychiatrieplanung folgende Vorgabe betreffend die Erreichbarkeit psychiatrischer Dienste:
„Mittelfristig sollten psychiatrische Dienste in einem Sektor/einer Region für 90 % dieser Bevölkerung
innerhalb von 30 Minuten mit öffentlichen Transportmitteln zu erreichen sein. Es liegen ausreichend
viele Hinweise vor, dass bei schwerer Erkrankten der Anteil der Therapieabbrecher proportional zur
64
Distanz zu den Leistungserbringern zunimmt.“
33,4 % der aargauischen Bevölkerung erreichen das nächstgelegene Angebot der psychiatrischen
Notfallversorgung in bis zu 15 Minuten, weitere 24,5 % liegen innerhalb eines Radius von 20 Minuten
Fahrzeit (Abbildung 58). In 30 Minuten erreichen insgesamt 90,9 % der Aargauer Bevölkerung das
nächstgelegene Angebot der psychiatrischen Notfallversorgung. Für 9,1 % liegt das nächstgelegene
Angebot in einer Entfernung von über 30 Minuten. Die Erreichbarkeit des psychiatrischen Angebots
im Kanton Aargau liegt somit unter dem nordwestschweizer Durchschnitt mit einer Erreichbarkeit von
49,8 % unter 15 Minuten und 94 % unter 30 Minuten.
Mit Bezug auf den Leitfaden zur Psychiatrieplanung der GDK, der eine Erreichbarkeit psychiatrischer
Dienste in bis zu 30 Minuten mit dem öffentlichen Verkehr als Zielvorgabe formuliert, kann die psychiatrische Notfallversorgung im Kanton Aargau dennoch als gut beurteilt werden.
Abbildung 58: Erreichbarkeit Psychiatrische Kliniken 24h im interkantonalen Vergleich 2012
65
Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2015): Schlussbericht Patientenströme Kanton Aargau
64
Innerhalb des Leitfadens wird nicht weiter spezifiziert, welche konkreten Angebote die Dienste umfassen sollen, für welche die Zielvorgabe
einer Erreichbarkeit von 30 Minuten formuliert ist. Für die Erreichbarkeitsanalyse im Rahmen des Monitorings wurden sämtliche stationären
Einrichtungen mit einer 24-Stunden-Aufnahme beziehungsweise alle Einrichtungen mit einem Leistungsauftrag in der Leistungsgruppe Grundversorgung mit Akutbehandlung eingeschlossen. Ein Leistungsauftrag Grundversorgung mit Akutbehandlung erfordert eine Notfallstation, die
rund um die Uhr ärztlich besetzt ist. Der Fokus der Erreichbarkeitsanalyse liegt somit auf der psychiatrischen Notfallversorgung und weicht von
der durch die GDK formulierten Zielvorgabe (psychiatrische Dienste) ab. Ambulante Angebote und Tageskliniken werden nicht berücksichtigt.
Ausserdem werden nicht die Wegzeiten mit dem öffentlichen Verkehr berechnet, sondern, in Analogie zu den Auswertungen Akutsomatik, die
Fahrzeiten mit dem Privatverkehr. Nichtsdestotrotz soll die Vorgabe der GDK als Leitlinie für die Erreichbarkeitsanalyse dienen.
65
Es werden jeweils für die Kategorien 0–15 Minuten, 16–20 Minuten, 21–30 Minuten und über 30 Minuten die Anzahl Personen sowie der
Prozentsatz der Nordwestschweizer Bevölkerung ausgewiesen, die im entsprechenden Zeitfenster das nächstgelegene Angebot der psychiatrischen Notfallversorgung erreicht. Die Erreichbarkeitszeiten beziehen sich auf die Fahrzeiten mit Personenwagen bei guter Befahrbarkeit der
Strassen gemäss den beschilderten Tempi sowie keiner Beeinträchtigungen durch Staus.
63 von 124
Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
3.3.2.2 Versorgungsleistungen
Analog zum akutsomatischen Bereich werden die Versorgungsleistungen sowohl aus der Perspektive des Spitalstandorts im Kanton Aargau, als auch aus der Perspektive der aargauischen Patientinnen und Patienten dargestellt.
Versorgungsleistungen im Kanton Aargau
Im Jahr 2013 erfolgen gesamthaft 4'596 Hospitalisationen in Aargauer Psychiatrien (Abbildung 59),
wovon 80 % (3'675) durch Patientinnen und Patienten mit Wohnsitz im Kanton Aargau und 20 %
(921) durch Patientinnen und Patienten aus anderen Kantonen in Anspruch genommen werden.
Sowohl hinsichtlich der Gesamtzahl behandelter Fälle als auch in Bezug auf die Gesamtzahl der
Pflegetage ist ein kontinuierlicher Anstieg zu verzeichnen.
Abbildung 59: Anzahl Fälle und Pflegetage in Aargauer psychiatrischen Kliniken 2011–2013
66
Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2015): Schlussbericht Patientenströme Kanton Aargau
Abgesehen von der Sammelkategorie übrige Schweiz sind neben dem Kanton Zürich (3,9 % der
Hospitalisationen in Aargauer Spitälern im Jahr 2013) die anderen Nordwestschweizer Kantone die
bedeutendsten Zuwanderungskantone (Abbildung 60). 4,1 % der Patientinnen und Patienten im Jahr
2013 stammen aus dem Kanton Basel-Landschaft, 3,2 % aus dem Kanton Solothurn und 2,4 % aus
dem Kanton Basel-Stadt.
Abbildung 60: Hospitalisationen ausserkantonaler Patientinnen und Patienten im Kanton Aargau 2011–
2013
2011
2012
∆ 2011/2013
2013
Wohnkanton des Patienten
Fälle
%
Fälle
%
Fälle
%
Fälle
pp
AG
3'106
82,4
3'459
82
3'675
80
569
-2,4
Zuwanderung
664
17,6
759
18
921
20
257
2,4
BL
128
3,4
143
3,4
190
4,1
62
0,7
BS
83
2,2
87
2,1
110
2,4
27
0,2
SO
83
2,2
100
2,4
145
3,2
63
1
BE
29
0,8
32
0,8
48
1
19
0,3
LU
47
1,2
72
1,7
66
1,4
19
0,2
66
Als Fall gezählt wird eine Hospitalisation mit Austrittsdatum im betreffenden Auswertungsjahr. Die Pflegetage dagegen beziehen sich auf die
Gesamtzahl der Pflegetage im jeweiligen Datenjahr, unabhängig vom Eintritts- beziehungsweise Austrittsdatum der Patientinnen und Patienten.
64 von 124
Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
2011
Wohnkanton des Patienten
2012
∆ 2011/2013
2013
Fälle
%
Fälle
%
Fälle
%
Fälle
pp
ZH
145
3,8
163
3,9
180
3,9
35
0,1
ZG
11
0,3
13
0,3
19
0,4
8
0,1
Übrige Kantone / unbekannt
120
3,2
134
3,2
142
3,1
22
-0,1
Ausland
18
0,5
15
0,4
20
0,4
2
0
Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2015): Schlussbericht Patientenströme Kanton Aargau
Qualitätssicherung in der Psychiatrie
Seit 2012 sind die psychiatrischen Kliniken verpflichtet, die vom ANQ vorgeschriebenen nationalen
Messungen der Psychiatrie umzusetzen. In diesem Jahr hat der ANQ erstmalig landesweite Messergebnisse zur Symptombelastung transparent pro Klinik in der Erwachsenenpsychiatrie publiziert.
Aufgrund der Komplexität und fehlender Vergleichsdaten aus den Vorjahren werden diese Daten
nicht im vorliegenden Bericht dargestellt. Die Messergebnisse sind auf der Website des ANQ einsehbar. Die Resultate der Freiheitsbeschränkenden Massnahmen werden erstmals 2016 (über die
Erfassung 2015) transparent pro Klinik veröffentlicht.
Gemäss Messplan Psychiatrie müssen auch die psychiatrischen Kliniken die Zufriedenheit der Patientinnen und Patienten erheben. Zurzeit wird die Zufriedenheit der Patientinnen und Patienten in der
Psychiatrie noch mit individuellen Instrumenten erfragt. Um einen nationalen Kurzfragebogen (einheitlich und fachübergreifend) ergänzend einzusetzen, wird im 2016 ein Pilotprojekt gestartet. Die
national verpflichtende Einführung dieser Messung ist für 2017 vorgesehen. Vor diesem Hintergrund
ist es im Moment nicht möglich, Zufriedenheitswerte transparent zu publizieren.
Versorgungsleistungen für die aargauischen Patientinnen und Patienten
Wie bereits bei den akutsomatischen Spitälern findet die Mehrheit der Hospitalisationen der Aargauerinnen und Aargauer auch im psychiatrischen Bereich in Listenspitälern im Kanton Aargau statt
(Abbildung 61). Zwischen 2013 und 2014 nimmt sowohl der Anteil der innerkantonalen als auch der
ausserkantonalen Listenspitäler zuungunsten der übrigen Spitäler zu.
Abbildung 61: Entwicklung der Marktanteile nach Standort der Spitäler 2013–2014
Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2016)
Die Gesamtzahl der Hospitalisationen von Aargauer Patientinnen und Patienten ist zwischen 2013
und 2014 von 9'100 auf 10'398 Fälle angestiegen (Abbildung 62). Die Entwicklung zwischen 2013
und 2014 entspricht einem Anstieg von 12,5 %. Infolgedessen steigt die Hospitalisationsrate im Bereich Psychiatrie von 14,3 Hospitalisationen pro 1‘000 Einwohner im Jahr 2013 auf 16,1 im Jahr
2014. Bei den Pflegetagen ist zwischen 2013 und 2014 ebenfalls ein Anstieg zu verzeichnen.
65 von 124
Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
Abbildung 62: Hospitalisierungen und Pflegetage der aargauischen Patientinnen und Patienten 2013–
2014
Jahr
Hospitalisierungen
Pflegetage
2013
9'100
179'163
2014
10'398
189'607
Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2016)
Werden ausserkantonale Psychiatrien in Anspruch genommen, so ist der häufigste Zielkanton für
Aargauer Patientinnen und Patienten der Kanton Zürich mit 239 Hospitalisationen im Jahr 2013 (Abbildung 63). Zwischen 2011 und 2013 ist für den Kanton Zürich jedoch ein Rückgang um 32 Hospitalisationen festzustellen. Dies entspricht einer Abnahme um 1,6 Prozentpunkte. Während somit im
Jahr 2011 6,7 % der psychiatrischen Behandlungen von Aargauer Patientinnen und Patienten in
Einrichtungen mit Standort im Kanton Zürich erfolgten, so waren es im Jahr 2013 nur noch 5,1 %.
Darüber hinaus sind insbesondere die Kantone Bern und Zug (je 3,3 % der Hospitalisationen von
Aargauer Patientinnen und Patienten im Jahr 2013), Luzern (2,7 %), Basel-Stadt (2,6 %), Thurgau
(1,9 %) und Basel-Landschaft (1,4 %) von erwähnenswerter Bedeutung. Ausser beim Kanton Thurgau kann die Abwanderung in diese Kantone mit ihrer geographischen Nähe zum Kanton Aargau
erklärt werden. Zudem figurieren das Universitäts-Kinderspital beider Basel und die Universitären
Psychiatrischen Kliniken Basel auf der Spitalliste des Kantons Aargau.
Abbildung 63: Ausserkantonale Hospitalisation aargauischer Patientinnen und Patienten nach Standortkanton der Hospitalisation 2011–2013
2011
2012
∆ 2011/2013
2013
Standortkanton des Spitals
Fälle
%
Fälle
%
Fälle
%
Fälle
pp
AG
3'106
76,3
3'459
76,5
3'675
78,2
569
1,9
Abwanderung
966
23,7
1'064
23,5
1'027
21,8
61
-1,9
BL
53
1,3
63
1,4
66
1,4
13
0,1
BS
83
2
130
2,9
120
2,6
37
0,5
SO
26
0,6
19
0,4
16
0,3
-10
-0,3
BE
127
3,1
117
2,6
153
3,3
26
0,1
LU
159
3,9
146
3,2
127
2,7
-32
-1,2
ZH
271
6,7
253
5,6
239
5,1
-32
-1,6
ZG
104
2,6
133
2,9
156
3,3
52
0,8
Übrige Kantone / unbekannt
143
3,4
203
4,2
150
3,1
7
-0,5
Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2015): Schlussbericht Patientenströme Kanton Aargau
Im Jahr 2013 beläuft sich die Abwanderung von Aargauer Patientinnen und Patienten auf 1‘027 Fälle, währenddessen 921 ausserkantonale Patientinnen und Patienten Leistungen in psychiatrischen
Einrichtungen des Kantons Aargau beanspruchten. Der Patientensaldo beträgt somit +107 Fälle.
3.3.2.3 Personal
Die Anzahl der VZÄ pro psychiatrische Einrichtung steigt im Zeitraum zwischen 2012 und 2014 kontinuierlich an (Abbildung 64). Im Jahr 2014 sind 1124,66 VZÄ in den aargauischen Psychiatrien beschäftigt.
66 von 124
Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
Abbildung 64: Entwicklung der Vollzeitäquivalente Psychiatrie nach Spital 2012–2014 (ohne Auszubildende)
2012
gesamt
2013
Ärztinnen
gesamt
/Ärzte
2014
Ärztinnen
gesamt
/Ärzte
Ärztinnen
/Ärzte
PDAG
528,69
55,6
699,93
94,3
735,09
99,8
Klinik Barmelweid
191,89
28,2
193,25
28,1
182,5
28,7
Schützen Rheinfelden
112,14
22,6
125,64
21,5
128,49
21
Klinik im Hasel
39,13
2,8
42,88
2,5
47,2
2,9
Klinik für Suchtmedizin
11,65
0,3
12,14
0,5
12,26
0,3
Klinik für Schlafmedizin
18,64
2,5
19,23
3,1
19,12
3
Gesamt
902,14
112
1093,07
150
1124,66
155,7
Quelle: Angaben der Spitäler (Stand: April 2016) / Bundesamt für Statistik (2015): Krankenhausstatistik
3.3.3 Rehabilitation
3.3.3.1 Versorgungslandschaft
Insgesamt sind gemäss Spitalliste 2015 sieben Rehabilitationskliniken im Kanton Aargau ansässig.
Vier Kliniken aus den Kantonen Zürich, Luzern und Basel-Stadt ergänzen das aargauische Angebot.
67 von 124
Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
3.3.3.2 Versorgungsleistungen
Analog zum akutsomatischen und psychiatrischen Bereich werden die Versorgungsleistungen sowohl aus der Perspektive des Spitalstandorts im Kanton Aargau, als auch aus der Perspektive der
aargauischen Patientinnen und Patienten dargestellt.
Versorgungsleistungen im Kanton Aargau
Im Jahr 2013 erfolgen gesamthaft 11'116 Hospitalisationen in Aargauer Rehabilitationskliniken (Abbildung 65), wovon 36,4 % (4'042) durch Patientinnen und Patienten mit Wohnsitz im Kanton Aargau
und 63,6 % (7'074) durch Patientinnen und Patienten aus anderen Kantonen in Anspruch genommen
werden. Somit sind zwei Drittel der Hospitalisationen in der Rehabilitation auf ausserkantonale Patientinnen und Patienten zurückzuführen. Im Vergleich zu den übrigen Nordwestschweizer Kantonen
weist der Kanton Aargau damit die höchste Zuwanderung von ausserkantonalen Patientinnen und
Patienten aus. Die Anzahl Hospitalisationen im Bereich der Rehabilitation nimmt in Aargauer Spitälern zwischen 2011 und 2013 geringfügig ab. Die geleisteten Pflegetage nehmen hingegen im gleichen Zeitraum von 304‘503 auf 311‘179 im Jahr 2013 leicht zu.
Abbildung 65: Anzahl Fälle und Pflegetage in Aargauer Rehabilitationskliniken 2011–2013
67
Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2015): Schlussbericht Patientenströme Kanton Aargau
Mit 25,5 % im Jahr 2013 sind die Zürcher am stärksten unter den ausserkantonalen Patientinnen und
Patienten vertreten, wobei innerhalb der Beobachtungsperiode ein deutlicher Rückgang der Zuwanderung aus dem Kanton Zürich feststellbar ist (Abbildung 66). Der Rückgang der Zürcher Patientinnen und Patienten ist mit der Eröffnung der Standorte Kilchberg und Zollikerberg der RehaClinic im
Laufe des Jahres 2012 zu erklären, wodurch sich der Anteil der Zürcher Patientinnen und Patienten
an den Standorten der RehaClinic im Kanton Aargau merklich reduzierte. Ferner sind im Jahr 2013
9,5 % der Hospitalisationen in Rehabilitationseinrichtungen mit Standort im Kanton Aargau auf Patientinnen und Patienten aus dem Kanton Basel-Landschaft und 7,2 % auf Patientinnen und Patienten
aus dem Kanton Solothurn zurückzuführen.
67
Als Fall gezählt wird eine Hospitalisation mit Austrittsdatum im betreffenden Auswertungsjahr. Die Pflegetage dagegen beziehen sich auf die
Gesamtzahl der Pflegetage im jeweiligen Datenjahr, unabhängig vom Eintritts- beziehungsweise Austrittsdatum der Patientinnen und Patienten.
Diese Fall- und Pflegetagedefinition gilt für alle nachfolgenden Auswertungen.
68 von 124
Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
Abbildung 66: Hospitalisationen ausserkantonaler Patientinnen und Patienten im Kanton Aargau 2011–
2013
2011
2012
∆ 2011/2013
2013
Wohnkanton des Patienten
Fälle
%
Fälle
%
Fälle
%
Fälle
pp
AG
3'991
35,7
3'975
35,6
4'042
36,4
51
0,6
Zuwanderung
7'176
64,3
7'192
64,4
7'074
63,6
-102
-0,6
BL
1'006
9
1'045
9,4
1'056
9,5
50
0,5
BS
483
4,3
521
4,7
501
4,5
18
0,2
SO
618
5,5
778
7
804
7,2
186
1,7
BE
278
2,5
306
2,7
335
3
57
0,5
LU
426
3,8
420
3,8
484
4,4
58
0,5
ZH
3'358
30,1
3'057
27,4
2'836
25,5
-522
-4,6
ZG
59
0,5
80
0,7
75
0,7
16
0,1
Übrige Kantone / unbekannt
752
6,7
793
7,1
801
7,2
49
0,5
Ausland
196
1,8
192
1,7
182
1,6
-14
-0,1
Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2015): Schlussbericht Patientenströme Kanton Aargau
Qualitätssicherung in der Rehabilitation
68
Die Ergebnisse des ANQ-Fragebogens für die aargauischen Rehabilitationskliniken zeigen ein
divergentes Bild. So liegt die Hälfte der befragten Rehabilitationskliniken im Jahr 2015 über und die
andere Hälfte unter dem Gesamtdurchschnitt. Bei der Rehaklinik Bellikon sowie der RehaClinic am
Standort Baden können im Jahr 2015 deutliche Abweichungen vom nationalen Mittelwert in der Zufriedenheit festgestellt werden, wogegen die Salina Medizin AG und die Klinik Barmelweid in demselben Jahr deutlich über dem Gesamtkollektiv liegen und somit von einer hohen Patientenzufriedenheit ausgegangen werden kann (Abbildung 67). Bei denjenigen Kliniken, welche unter dem
Mittelwert liegen, ist auch im Jahresvergleich 2014 und 2015 keine signifikante Steigerung der Bewertung der Patientenzufriedenheit sichtbar.
Abbildung 67: Patientenzufriedenheit in den Aargauer Rehabilitationskliniken 2014/2015
Ø
Potentielle
Qualität
Wiederkehr
69
Verständlich-
Verständlich-
Respekt /
keit (Arzt)
keit (Pflege)
Würde
Klinik
2015
2014
2015
2014
2015
2014
2015
2014
2015
2014
2015
2014
Salina Medizin
9,37
9,38
9,75
9,52
9,31
9,37
8,92
9,00
9,24
9,32
9,64
9,67
Klinik Barmelweid
9,27
9,16
9,28
9,12
8,94
8,97
9,18
8,98
9,32
9,21
9,63
9,54
AaReha Schinznach
9,16
9,03
8,70
9,05
8,66
8,95
8,68
9,31
8,89
9,48
9,24
Reha Rheinfelden
9,03
8,86
8,97
8,75
8,92
8,85
8,85
8,51
9,01
8,87
9,38
9,32
Ø
8,96
8,90
8,88
8,78
8,75
8,70
8,79
8,99
8,93
9,33
9,31
9,14
9,05
8,86
9,01
9,14
8,39
9,14
8,96
9,07
9,12
9,50
8,18
8,75
7,82
8,57
8,05
8,87
7,86
8,79
8,35
9,24
8,81
Klinik im Park
RehaClinic (Zurzach)
8,91
8,84
8,83
8,84
68
Der ANQ-Fragebogen Rehabilitation stimmt bezüglich der Themen und der Länge mit dem ANQ-Fragebogen Akutsomatik überein. Die Begrifflichkeiten wurden vom ANQ an die Besonderheiten der Rehabilitation angepasst.
69
Sortierung nach Gesamt Ø 2015.
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Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
Ø
Potentielle
Qualität
Wiederkehr
Verständlich-
Verständlich-
Respekt /
keit (Arzt)
keit (Pflege)
Würde
Klinik
2015
2014
2015
2014
2015
2014
2015
2014
2015
2014
2015
2014
RehaClinic (Baden)
8,55
8,49
8,15
7,71
8,44
8,48
8,30
8,63
8,97
8,61
8,87
9,00
Rehaklinik Bellikon
8,51
8,25
8,22
8,44
8,49
8,23
8,38
8,65
9,00
8,96
8,99
8,62
Quelle: ANQ (2015): Nationaler Vergleichsbericht Messung 2013/2014, Version 1.0, September 2014/Mai 2015
Versorgungsleistungen für die aargauischen Patientinnen und Patienten
Auch in der Rehabilitation wählt die Mehrheit der aargauischen Patientinnen und Patienten ein kantonales Listenspital (Abbildung 68). Während der Anteil aargauischer Patientinnen und Patienten in
kantonalen Listenspitälern zwischen 2013 und 2014 leicht abnimmt, ist bei den ausserkantonalen
Listenspitälern in diesem Zeitraum ein geringfügiger Anstieg zu verzeichnen.
Abbildung 68: Entwicklung der Marktanteile nach Standort der Spitäler 2013–2015
Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2016)
Die Gesamtzahl der Hospitalisationen von Aargauer Patientinnen und Patienten ist zwischen 2013
und 2014 von 4'949 auf 5'439 Fälle angestiegen ist (Abbildung 69). Die Entwicklung zwischen 2013
und 2014 entspricht einem Anstieg von 9 %. Die Hospitalisationsrate im Bereich Rehabilitation steigt
in diesem Zeitraum von 7,8 Hospitalisationen pro 1‘000 Einwohner im Jahr 2013 auf 8,4 im Jahr
2014. Die Pflegetage steigen in demselben Zeitraum ebenfalls an.
Abbildung 69: Hospitalisierungen und Pflegetage der aargauischen Patientinnen und Patienten 2013–
2015
Jahr
Fälle
Pflegetage
2013
4'949
117'375
2014
5'439
124'405
Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2016)
Bei ausserkantonalen Hospitalisationen ist der Kanton Luzern wichtigster Zielkanton (Abbildung 70).
Darauf folgen die Kantone Appenzell Ausserrhoden (2,6 % der Gesamtnachfrage), Thurgau (1,9 %),
Bern (1,7 %), Zürich (1,6 %) und Graubünden (1,3 %). Die Abwanderung der Aargauer Bevölkerung
ist somit heterogener als jene der übrigen Nordwestschweizer Kantone.
Abbildung 70: Ausserkantonale Hospitalisation aargauischer Patientinnen und Patienten nach Standortkanton der Hospitalisation 2011–2013
2011
2012
∆ 2011/2013
2013
Standortkanton des Spitals
Fälle
%
Fälle
%
Fälle
%
Fälle
pp
AG
3'991
85
3'975
84,3
4'042
83,7
51
-1,2
706
15
742
15,7
785
16,3
79
1,2
3
0,1
3
0,1
5
0,1
2
0
Abwanderung
BL
70 von 124
Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
2011
Standortkanton des Spitals
2012
∆ 2011/2013
2013
Fälle
%
Fälle
%
Fälle
%
Fälle
pp
BS
44
0,9
45
1
46
1
2
0
SO
13
0,3
1
0
0
0
-13
0,3
BE
68
1,4
73
1,5
80
1,7
12
0,2
LU
97
2,1
145
3,1
147
3
50
1
ZH
112
2,4
94
2
78
1,6
-34
-0,8
ZG
9
0,2
23
0,5
36
0,7
27
0,6
360
6,6
358
7,6
393
8,2
33
-0,1
Übrige Kantone / unbekannt
Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2015): Schlussbericht Patientenströme Kanton Aargau
Im Jahr 2013 beläuft sich die Abwanderung von Aargauer Patientinnen und Patienten auf 785 Fälle,
währenddessen 7‘074 ausserkantonale Patientinnen und Patienten Leistungen in Aargauer Rehabilitationskliniken beanspruchten. Der Patientensaldo beträgt somit +6‘289 Fälle.
3.3.3.3 Personal
Die Anzahl der VZÄ pro Rehabilitationsklinik steigt im Zeitraum zwischen 2012 und 2014 leicht an
(Abbildung 71). Im Jahr 2014 sind 1476,02 VZÄ in den aargauischen Rehabilitationskliniken beschäftigt.
Abbildung 71: Entwicklung der Vollzeitäquivalente Rehabilitation nach Spital 2012–2014 (ohne Auszubildende)
2012
Leistungserbringer
gesamt
2013
Ärztinnen
gesamt
/Ärzte
2014
Ärztinnen
gesamt
/Ärzte
Ärztinnen
/Ärzte
aarReha Schinznach
139,27
13,8
148,85
14,3
158,61
15,5
Salina Medizin
63,34
5,7
63,56
5,3
75,57
6,1
Reha Rheinfelden
353,74
21,4
368,22
22,7
386,27
22,8
RehaClinic
337,49
32,3
343,83
30
312,77
26,6
Rehaklinik Bellikon
413,77
46,1
413,46
44,7
418,75
48,3
Klinik im Park
119,09
4,6
120,35
4,9
124,05
5
Gesamt
1426,7
123,9
1458,27
121,9
1476,02
124,3
Quelle: Angaben der Spitäler (Stand: April 2016) / Bundesamt für Statistik (2015): Krankenhausstatistik
3.3.4 Ausbildungsverpflichtung
Aufgrund der akuten Personalknappheit in Pflegeberufen und weiteren Berufen des Gesundheitswesens und deren prognostizierter Verschärfung in den kommenden Jahren wurde im Kanton Aargau
die Ausbildungsverpflichtung eingeführt, welche seit 2012 über ein Bonus-Malus-System von den
beteiligten Institutionen (Spitäler, Pflegeheime, Spitexorganisationen) umgesetzt wird.
Innerhalb des Bonus-Malus-Systems werden Leistungserbringer, die das Soll an Ausbildungsplätzen
nicht erreichen, zu einem Malus (Ersatzabgabe) verpflichtet und Betriebe, welche das Ausbildungspunkte-Soll übertreffen, in Form eines Bonus im Rahmen der verfügbaren Mittel (eingenommene
Maluszahlungen) ausbezahlt werden. Als Standard für die Ausbildungsverpflichtung gilt nicht der
objektive Ausbildungsbedarf, sondern primär das individuelle Ausbildungspotenzial des jeweiligen
71 von 124
Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
Betriebs, welches durch die Anzahl an Vollzeitstellen ermittelt wird. Ein Betrieb wird hier lediglich zu
der Ausbildung jener Berufe verpflichtet, in welchen er auch ausgebildetes Personal beschäftigt. Die
Ausbildungsleistungen werden in Ausbildungspunkten bemessen, wobei die Tätigkeit in komplexeren
Berufsfeldern mit einer höheren Punktezahl abgegolten wird, als jene in einfacheren Berufen. Aufgrund der Anzahl Vollzeitstellen wird sodann für jeden Betrieb ein Ausbildungspunkte-Soll festgelegt,
welches in Differenz zu den faktischen Ausbildungsplätzen gesetzt wird, um die Bonus- oder MalusSituation zu errechnen.
Wird der Erreichungsgrad der festgelegten Soll-Punkte betrachtet, so haben die aargauischen Spitäler und Kliniken das Soll an Ausbildungsleistungen im Jahr 2014 zu 82,3 % erreicht (Abbildung 72).
Abbildung 72: Prozentuale Erreichung der Soll-Punkte 2011–2014
70
Quelle: OdA GS Aargau (2015)
Über alle Berufsgruppen der Sekundarstufe II hinweg gehen die Ausbildungsangebote im Jahr 2014
um 4,3 % gegenüber dem Vorjahr leicht zurück (Abbildung 73). Der markante Anstieg im Jahr 2013
beim Angebot Fachfrauen und Fachmänner Gesundheit (FaGe) mit Berufsmatura (BM) ist ebenfalls
rückläufig. Das Angebot an Ausbildungsstellen Assistentin und Assistent Gesundheit (AGS) hat sich
fast um die Hälfte verringert, was jedoch mit den fehlenden Arbeitsfeldern in den Spitälern zu erklären ist.
Abbildung 73: Entwicklung der Ausbildungsleistungen Sekundarstufe II 2011–2014 in Ausbildungspunkten (prozentuale Veränderung zwischen 2013 und 2014)
Sekundarstufe II
2011
2012
2013
2014
Veränderung
Assistentin/Assistent Gesundheit AGS
40,00
39,09
30,36
16,84
-44,5 %
Fachfrau/Fachmann Gesundheit FaGe
246,00
257,17
235,38
245,52
4,3 %
Fachfrau/Fachmann Gesundheit FaGe mit Berufsmatur
28,00
35,00
51,18
39,84
-22,2 %
Fachfrau/Fachmann Gesundheit FaGe Erwachsene
36,00
24,00
18,18
16,40
-9,8 %
Fachfrau/Fachmann Betreuung FaBe
0
3,00
0
0
0%
Fachfrau/Fachmann Betreuung FaBe mit Berufsmatur
0
0
0
0
0%
Fachfrau/Fachmann Betreuung FaBe Erwachsene
0
1,00
0
0
0%
Medizinische Praxisassistentin/-assistent MPA
3,00
2,00
2,10
4,06
93,3 %
Medizinische Praxisassistentin/-assistent MPA mit Berufsmatur
1,00
1,00
1,00
1,00
0%
354,00
362,26
338,20
323,66
-4,3 %
Total
Quelle: OdA GS Aargau (2015)
70
Die 100 %-Basis wird von der Gesamtanzahl an Soll-Punkten gebildet.
72 von 124
Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
Die Angebote auf Tertiärstufe nehmen zwischen 2013 und 2014 leicht ab (Abbildung 74). Der markanteste Anstieg betrifft mit einer Steigerung von 214,4 % die Berufsgruppe Logopädin und Logopäde auf Fachhochschulniveau.
Der Aufwärtstrend bei den Bildungen Fachfrau und Fachmann Operationstechnik, Biomedizinische
Analytikerin und Analytiker mit Berufsmatura, Rettungssanitäterin und Rettungssanitäter, Ernährungsberaterin und Ernährungsberater auf Fachhochschulniveau und Hebamme und Entbindungspfleger auf Fachhochschulniveau hält nach wie vor an. Da der berufsbegleitende Studiengang Pflegefachfrau und Pflegefachmann neu bei der Deklaration angegeben werden kann, ergibt sich hier
eine Steigerung von 100 %.
Abbildung 74: Entwicklung der Ausbildungsleistungen Tertiärstufe 2011–2014 in Ausbildungspunkten
(prozentuale Veränderung zwischen 2013 und 2014)
VerändeTertiärstufe
2011
2012
2013
2014
rung
6'789,00
7'485,50
7'824,30
7'321,01
-6,4 %
Pflegefachfrau/-mann HF berufsbegleitend
0
0
0
85,40
100 %
Fachfrau/Fachmann Operationstechnik HF
632,00
658,00
802,70
929,00
15,7 %
Med. Tech. Radiologie Assistentin/Assistent (MTRA) HF
497,00
454,30
410,00
406,00
-1,0 %
Aktivierungstherapeutin/Aktivierungstherapeut HF
29,00
24,00
81,00
27,00
-66,7 %
Biomedizinische/r Analytikerin/Analytiker (BMA) HF
439,00
555,10
692,00
754,20
9,0 %
Rettungssanitäterin/Rettungsanitäter HF
376,00
514,00
592,20
642,00
8,4 %
Sozialpädagogin/Sozialpädagoge HF
69,00
29,20
45,60
45,60
0%
Pflegefachfrau/-mann FH
380,00
347,00
623,00
656,25
5,3 %
Ergotherapeutin/Ergotherapeut FH
310,00
294,80
436,50
352,50
-19,2 %
3'145,00
3'063,70
2'729,70
2'676,90
-1,9 %
Ernährungsberaterin/Ernährungsberater FH
145,00
146,30
163,00
208,60
28,0 %
Hebamme/Entbindungspfleger FH
558,00
647,00
730,00
829,29
13,6 %
Logopädin/Logopäde FH
100,00
95,00
97,20
208,40
114,4 %
Sozialpädagogin/Sozialpädagoge FH
50,00
86,10
29,20
50,70
73,6 %
13'519,00
14'400,00
15'256,40
15'192,85
-0,4 %
Pflegefachfrau/-mann HF
Physiotherapeutin/Physiotherapeut FH
Total
Quelle: OdA GS Aargau (2015)
Im Bereich der Nachdiplomstudien (NDS) ist zwischen 2013 und 2014 ein gesamthafter Anstieg von
3 % ersichtlich (Abbildung 75). Im Vergleich des gesamten Zeitraums zwischen 2011 und 2014 ist in
allen NDS eine Steigerung zwischen 10 % bis 50 % sichtbar. Die Berufsgruppe Fachfrau und Fachmann Notfallpflege nimmt hier mit 51,7 % am deutlichsten zu.
73 von 124
Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
Abbildung 75: Entwicklung der Ausbildungsleistungen Nachdiplomstudien 2011–2014 in Ausbildungspunkten (prozentuale Veränderung zwischen 2013 und 2014)
VerändeBerufe
2011
2012
2013
2014
rung
Fachfrau/Fachmann Anästhesie
20,00
21,00
21,84
24,29
11,2 %
Fachfrau/Fachmann Intensivpflege
32,00
33,00
32,52
35,32
8,6 %
Fachfrau/Fachmann Notfallpflege
18,00
20,00
30,00
27,31
-9,0 %
Total
70,00
74,00
84,36
86,92
3%
Quelle: OdA GS Aargau (2015)
3.3.5 Wichtigste Ergebnisse
Der Spitalsektor stellt jenen Versorgungsbereich dar, der in den letzten Jahren dem deutlichsten
Wandel unterlegen war. Das stationäre Angebot im Kanton Aargau ist in den drei Teilbereichen
Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation ausreichend ausgebaut und deckt fast alle versorgungsnotwendigen Leistungen ab. Einzig in einigen wenigen Bereichen der spezialisierten und hochspezialisierten Medizin ist kein Angebot im Kanton vorhanden und wird ausserkantonal eingekauft. Die
Erreichbarkeit der Notfallversorgung befindet sich auf einem sehr hohen Niveau.
Während im Bereich der Akutsomatik die Anzahl der von der Bevölkerung benötigten Leistungen die
Anzahl der von den Aargauer Spitäler und Kliniken erbrachten Leistungen übersteigt und somit ein
Netto-Patientenexport stattfindet, zeigt sich im Bereich Rehabilitation ein überdurchschnittlicher hoher Import ausserkantonaler Patientinnen und Patienten. Dies lässt sich durch die traditionelle überregionale Verankerung der aargauischen Rehabilitationskliniken erklären. Im Bereich der Psychiatrie
gestalten sich Zu- und Abwanderung aktuell ausgeglichen. Die Anzahl Hospitalisierungen sowie
Pflegetage steigt in der Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation in den letzten Jahren kontinuierlich an. Dabei bleibt die Hospitalisierungsrate in der Akutsomatik proportional zur Bevölkerung, während diejenige der Psychiatrie und Rehabilitation überproportional steigt.
Durch den Wegfall der Kantonsgrenzen nehmen die ausserkantonalen Spital- und Klinikaufenthalte
der aargauischen Bevölkerung in den letzten Jahren tendenziell zu. Patientinnen und Patienten wählen immer dezidierter ihren gewünschten Behandlungsort aus und sind zunehmend dazu bereit, hierfür längere Distanzen auf sich zu nehmen. Damit wird die Qualität der Behandlung zu einem wichtigen Wettbewerbskriterium für die Spitäler und Kliniken. Dies kann zur Folge haben, dass ineffizient
wirtschaftende oder in qualitativer Hinsicht schlecht aufgestellte Spitäler langfristig nicht auf dem
Markt bestehen können. Gleichzeitig ist für alle drei Sektoren feststellbar, dass die Mehrheit der Aargauer Kantonsangehörigen für ihre stationäre Behandlung nach wie vor ein aargauisches Spital
wählt.
Darüber hinaus ist festzustellen, dass durch den stärkeren Wettbewerb auch die mit dem Gesundheitswesen verbundenen Chancen für wirtschaftliches Wachstum und Arbeitsplätze an Bedeutung
gewinnen. Damit können Spitäler und Kliniken sich ebenfalls viel mehr als Standortfaktor und/oder
attraktiver Arbeitgeber profilieren. Die Steigerung der VZÄ in den letzten Jahren sowie der hohe
Ausbildungsanteil in Spitälern und Kliniken bestätigen diesen Trend im Kanton Aargau.
74 von 124
Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
3.4 Langzeitversorgung
Die Gesundheitsversorgung im Langzeitbereich basiert auf ambulanten und stationären Dienstleistungen. Für die Versorgung in Lebensabschnitten mit Pflege- und Betreuungsbedarf sind die Gemeinden zuständig, wenn die Leistungen im Rahmen des Pflegegesetzes (PflG) erbracht werden.
Die Gemeinden sind gesetzlich dazu verpflichtet, bedarfsgerechte und qualitativ angemessene Angebote in der ambulanten und stationären Langzeitpflege zu planen und sicherzustellen. Im Sinne
der Vernetzung, Koordination und Synergienutzung erfüllen die Gemeinden diese Aufgabe gemeinsam mit anderen politischen Gemeinden. Dabei können sie sowohl mit öffentlichen, wie auch privaten Trägerschaften zusammenarbeiten. Der Kanton Aargau unterstützt die Gemeinden und Regionen mit Planungsinstrumenten, Informationen und Datengrundlagen. Damit eine stationäre Pflegeeinrichtung auf die kantonale Pflegeheimliste aufgenommen wird und dadurch berechtigt ist, sowohl
mit den Krankenkassen als auch der öffentlichen Hand die Pflegekosten abzurechnen, muss vorgängig der Bedarf an stationären Langzeitpflegebetten in der Gemeinde und in der Region abgeklärt
und anhand des kantonalen oder regionalen Richtwerts beurteilt werden. Dazu ist jede Gemeinde für
die entsprechende Bedarfsanalyse einem Regionalplanungsverband (Repla) zugeteilt. Im ambulanten Bereich sind die Spitexorganisationen mit Leistungsvereinbarung der Gemeinden für die Sicherstellung des Mindestangebots zuständig. In Ergänzung dazu arbeiten auch private Spitexorganisationen und selbstständig tätige Pflegefachpersonen für die Leistungserbringung in Gemeinden und
Regionen. Der Abschluss einer Leistungsvereinbarung ist nicht an eine bestimmte Gesellschaftsform
gebunden.
Im vorliegenden Kapitel werden die stationären und ambulanten Kennzahlen aufgrund ihrer unterschiedlich differenzierten Datenquellen getrennt dargestellt. Für beide Versorgungssektoren wird
zunächst die strukturelle Versorgungslandschaft im Kanton Aargau mit der Anzahl von Institutionen
sowie Kennzahlen zur Versorgungsdichte kantonal und interkantonal dargestellt. Bei den Pflegeheimen wird zusätzlich die Klientenwanderung gezeigt. Darauffolgend werden die Versorgungsleistungen der beiden Sektoren im Kanton Aargau sowie im interkantonalen Vergleich beschrieben.
Schlussendlich werden der Personalbestand und die Ausbildungssituation in den Pflegeinstitutionen
sowie Spitexorganisationen sowie die Entwicklung der Ausbildungsleistungen im Rahmen der Ausbildungsverpflichtung aufgeführt.
Für die Qualitätssicherung und -entwicklung wurde im Jahr 2015 sowohl im stationären als auch im
ambulanten Langzeitpflegebereich ein neues System eingeführt. Dieses enthält sowohl Befragungen
der Institutionen im Rahmen einer Selbstevaluation, als auch regelmässige Audits, welche direkt in
der jeweiligen Institution durchgeführt werden. Resultate daraus werden in den nächsten Strukturbericht einfliessen.
75 von 124
Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
3.4.1 Stationäre Langzeitversorgung
3.4.1.1 Versorgungslandschaft
Im Kanton Aargau sind im Jahr 2014 insgesamt 100 Pflegeheime ansässig (Abbildung 76). Während
die Anzahl an Institutionen in den letzten Jahren konstant geblieben ist, steigt die Bettenanzahl leicht
an. Die Gesamtauslastung bleibt in den vergangenen Jahren unverändert.
Sowohl die Anzahl Bewohnerinnen und Bewohner als auch der Klientinnen und Klienten nimmt in
71
den letzten Jahren in den Aargauer Pflegeheimen zu. Ebenfalls steigt die jährliche Fluktuationsrate
und liegt im Jahr 2014 bei 49 %, weshalb die Anzahl Klientinnen und Klienten pro Jahr signifikant
höher als die Anzahl Bewohnerinnen und Bewohner am Stichtag ist. Diese Rate liegt deutlich über
der Fluktuationsrate der Schweiz, welche im Jahr 2014 38,6 % beträgt. In den Nachbarkantonen ist
die Fluktuationsrate im Jahr 2014 ebenfalls leicht niedriger als im Kanton Aargau (ZH: 37,8 %, SO:
43,8 %, BL: 37,9 %, BS: 43,5 %, LU: 35,8 %). Dies hängt unter anderem mit dem unterschiedlich
ausgestalteten Angebot der Akut- und Übergangspflege (AÜP) zusammen.
Abbildung 76: Entwicklung der Anzahl und Auslastung der Pflegeheime im Kanton Aargau 2010–2014
Jahr
Institutionen
Betten
Bewohner/innen
Klienten/innen
Fluktuations-
(31. Dezember)
(pro Jahr)
rate
72
Auslastung
2014
100
6'171
6'034
10'306
49 %
98 %
2013
101
6'173
5'914
10'155
47,4 %
96 %
2012
98
6'066
5'827
9'779
45,4 %
96 %
2011
98
5'992
5'798
9'266
43,3 %
97 %
2010
98
5'953
5'818
9'197
42,8 %
98 %
Quelle: Bundesamt für Statistik (2015): SOMED-Statistik
In Bezug auf die Auslastung der Pflegeheime zeigen sich regionale Unterschiede. So weisen die
Planungsregionen Fricktal, Brugg, Aarau, Zofingen, aargauSüd und Mutschellen-Reusstal-Kelleramt
eine sehr hohe Auslastung von 97-100 %, die Regionen Lenzburg-Seetal und Suhrental eine niedrigere Auslastung von unter 90 % auf (Abbildung 77).
71
Fluktuationsrate = Austrittsrate von Bewohnern pro Jahr.
76 von 124
Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
Abbildung 77: Auslastung der Pflegeheime nach Regionen 2014 in Prozent
Quelle: Bundesamt für Statistik (2015): SOMED-Statistik / eigene Berechnung (2016)
Von den Pflegeheimen auf der Aargauer Pflegeheimliste verfügen acht Institutionen über AÜP, zwei
Institutionen sind auf Schwerstpflegebedarf spezialisiert und zwölf Betriebe weisen Tages- und
Nachtstrukturen auf. Insgesamt 24 Institutionen sind auf Demenz und zwei Betriebe auf Gerontopsychiatrie spezialisiert (Abbildung 78).
Abbildung 78: Bettenanzahl und spezialisierte Angebote auf der Pflegeheimliste nach Planungsregion
2016
Quelle: Pflegeheimliste Kanton Aargau (2016)
Die Versorgungsdichte von Langzeitplätzen in aargauischen Pflegeheimen liegt mit 55,6 Plätzen pro
1'000 Einwohner über 65 Jahren im Kanton Aargau unter dem Schweizer Durchschnitt (63,7) sowie
auch niedriger als in den meisten Nachbarkantonen (ZH: 71,8; LU: 72,5; BS: 76,3; Abbildung 79).
Die Dichte an Kurzzeitplätzen wiederum liegt im Verhältnis zu den anderen Kantonen und dem gesamtschweizerischen Durchschnitt etwas höher.
77 von 124
Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
Abbildung 79: Versorgungsdichte
73
der Pflegeheime im interkantonalen Vergleich 2014
Pflegeheime
Kanton
Langzeitplätze
Dichte
Kurzzeitplätze
Dichte
Plätze AÜP
Dichte
AG
5'975
55,6
151
1,4
44
0,4
ZH
17'492
71,8
210
0,9
91
0,4
LU
4'847
72,5
40
0,6
15
0,2
SO
2'749
55,5
45
0,9
BS
2'964
76,3
65
1,7
BL
2'868
48,6
49
0,8
CH
93'724
63,7
1'494
1,0
318
0,2
Quelle: Bundesamt für Statistik (2015): SOMED-Statistik
Mit 96,5 % aller aargauischen Klientinnen und Klienten des Jahres 2014 (9'841 von 10'306) bewohnt
die absolute Mehrheit der Aargauerinnen und Aargauer ein im Kanton ansässiges Pflegeheim. In
Bezug auf die Zu- und Abwanderung weisen die Aargauer Heime zudem in den vergangenen Jahren
einen leichten Zuwanderungsüberschuss auf, das heisst die Zuwanderung ausserkantonaler Klientinnen und Klienten in aargauische Pflegeheime überwiegt leicht gegenüber der Abwanderung aargauischer Klientinnen und Klienten in Heime ausserhalb des Kantons (2014: +465 gegenüber -358;
Abbildung 80). Die meisten ausserkantonalen Klientinnen und Klienten stammen im Jahr 2014 aus
den Kantonen Zürich (173), Solothurn (101) und Luzern (67). Aargauer Klientinnen und Klienten
ausserhalb des eigenen Kantons bewohnen in demselben Jahr hauptsächlich Pflegeheime in Zürich
(124), Bern (72) und Solothurn (52).
Abbildung 80: Zu- und Abwanderung von Klientinnen und Klienten in Pflegeheimen 2012–2014
Zuwanderung
74
Abwanderung
Herkunft
2012
2013
2014
Ziel
2012
2012
2014
ZH
177
213
173
ZH
121
123
124
SO
95
105
101
BE
39
38
72
LU
50
62
67
SO
52
48
52
BE
31
37
33
BL
11
26
32
BL
15
24
18
LU
47
38
22
BS
16
20
17
BS
6
6
4
Ausland / unbekannt
12
13
12
ZG
4
4
7
ZG
3
4
4
SG
16
10
11
Übrige Kantone
53
48
40
Übrige Kantone
42
39
34
Gesamt
452
526
465
Gesamt
338
332
358
Quelle: Bundesamt für Statistik (2015): SOMED-Statistik
73
Dichte = Anzahl der Plätze in den Institutionen pro 1'000 Einwohner (nur Bevölkerung über 65 Jahre)
Zuwanderung = Aufenthalt ausserkantonaler Klientinnen und Klienten in einem Aargauer Pflegeheim. Abwanderung = Aufenthalt Aargauer
Klientinnen und Klienten in einem ausserkantonalen Pflegeheim.
74
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Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
Bei einem generell hohen Selbstversorgungsgrad in der Gesamtheit der aargauischen Institutionen
75
unterscheidet sich die Binnenversorgungsquote regional relativ deutlich (Abbildung 81). So liegt die
Quote in den Regionen Fricktal, Oberes Freiamt und Zofingen über 90 %, in den Regionen Zurzibiet,
Suhrental und Lenzburg um die 70 % und in der Region Mutschellen-Reusstal-Kelleramt bei 67 %.
Abbildung 81: Binnenversorgungsquote nach Regionen 2014 in Prozent
Quelle: Bundesamt für Statistik (2015): SOMED-Statistik / eigene Berechnung (2016)
Die Mehrheit der Wanderungen zwischen den Institutionen in den aargauischen Planungsregionen
findet zwischen benachbarten Regionen statt (Abbildung 82). So befindet sich prozentual ein hoher
Anteil der im Suhrental gemeldeten Klientinnen und Klienten in einem Pflegeheim der benachbarten
Regionen Zofingen und Aarau. Die aus Sicht der Herkunftsregion prozentual grösste interregionale
Zuwanderung erfolgt in die Planungsregionen Mutschellen-Reusstal-Kelleramt und das Obere
Freiamt. Wird die absolute Anzahl an Klientinnen und Klienten betrachtet, findet die grösste Wanderung aus der Planungsregion Baden nach Mutschellen-Reusstal-Kelleramt statt.
Abbildung 82: Prozentuale
76
Wanderungen zwischen den Regionen 2014
Quelle: Bundesamt für Statistik (2015): SOMED-Statistik / eigene Berechnung (2016)
75
Binnenversorgungsquote = Anteil der in der Planungsregion ansässigen Klientinnen und Klienten, welche in einem Pflegeheim innerhalb der
eigenen Region wohnen.
76
Die Prozentangabe bezieht sich jeweils auf den Anteil der in der Herkunftsregion gemeldeten Klientinnen und Klienten, welche sich in einem
Pflegeheim ausserhalb ihrer Region befinden.
79 von 124
Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
3.4.1.2 Versorgungsleistungen
Das Durchschnittsalter der Bewohnerinnen und Bewohner in den aargauischen Pflegeheimen hat
sich zwischen 2006 und 2014 nur sehr geringfügig verändert (Abbildung 83). Die Bewohnerinnen
und Bewohner sind im Jahr 2014 im Durchschnitt 83,6 Jahre alt, wobei weiblichen Bewohner mit
durchschnittlich 84,7 Jahren etwas älter als die männlichen Bewohner mit 81,3 Jahren sind. Das
durchschnittliche Eintrittsalter ist in derselben Periode leicht von 79,9 Jahren (2006) auf 80,8 Jahren
(2014) gestiegen.
Abbildung 83: Entwicklung des Durchschnittsalters der aargauischen Pflegeheimbewohnerinnen und
-bewohner 2006–2014
Quelle: Statistik Aargau (2015)
Im interkantonalen Vergleich liegt das Durchschnittsalter der aargauischen Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner in etwa im Mittel der Nachbarkantone und ganz leicht über dem Schweizer
Durchschnitt (Abbildung 84). Auch in den dargestellten Kantonen sowie auf Bundesebene entwickelt
sich das Durchschnittsalter relativ konstant.
Abbildung 84: Entwicklung des Durchschnittsalters der Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner im
interkantonalen Vergleich 2010–2014
Quelle: Bundesamt für Statistik (2015): SOMED-Statistik
80 von 124
Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
Ebenfalls nur geringfügig verändert hat sich im Kanton Aargau zwischen 2006 und 2014 das Verhältnis innerhalb der Altersklassen (Abbildung 85). Weiterhin bilden im Jahr 2014 die 85-89-Jährigen
die grösste, die 65-69-Jährigen die kleinste Altersgruppe unter den Bewohnerinnen und Bewohnern.
Die Gruppe der 90-94-Jährigen steigt zwischen 2006 und 2014 zwar in der absoluten Anzahl von
1'645 auf 2'109 Bewohnerinnen und Bewohner an, allerdings in geringerem Masse als die Altersgruppen der 85-89-Jährigen sowie der 65-69-Jährigen und 70-74-Jährigen, weshalb der prozentuale
Anteil in dieser Altersgruppe zwischen 2006 und 2014 leicht sinkt.
Abbildung 85: Entwicklung der Verteilung von aargauischen Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern
nach Altersgruppen 2006–2014
77
Quelle: Statistik Aargau (2015) / eigene Berechnung (2016)
Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Aargauer Pflegeheimen nimmt sowohl im Langzeit- als
auch im Kurzzeitbereich ab (Abbildung 86). Während die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in der
Langzeitpflege im Jahr 2010 noch bei 927 Tagen lag, befinden sich die Bewohnerinnen und Bewohner im Jahr 2014 nur noch durchschnittlich 796 Tage in einem Pflegeheim. Die durchschnittliche
Länge von Kurzzeitaufenthalten geht im Verlauf der letzten Jahre ebenfalls, wenngleich weniger
markant, von 38 auf 33 Tage zurück.
77
Die 100 %-Basis für die Berechnung bildet die absolute Anzahl von Bewohnerinnen und Bewohnern pro Jahr.
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Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
Abbildung 86: Entwicklung der durchschnittlichen Aufenthaltsdauer pro Klientin und Klient in aargauischen Pflegeheimen 2010–2014
Quelle: Bundesamt für Statistik (2015): SOMED-Statistik
Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer im Langzeitpflegebereich ist im Kanton Aargau deutlich niedriger als in seinen Nachbarkantonen (Abbildung 87). Auch gesamtschweizerisch betrachtet liegt der
Aargau mit durchschnittlich 796 Tagen Langzeitaufenthalt im Pflegeheim wiederum unter dem
Durchschnitt (CH: 925 Tage).
82 von 124
Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
Abbildung 87: Durchschnittliche Aufenthaltsdauer pro Klientin und Klient im Pflegeheim im interkantonalen Vergleich 2014
Quelle: Bundesamt für Statistik (2015): SOMED-Statistik
Bei der grossen Mehrheit der Bewohnerinnen und Bewohner in aargauischen Pflegeheimen erfolgt
der Heimeintritt aus einem Spital (45,8 % aller Eintritte im Jahr 2014) oder von zuhause aus (39,3 %
2014; Abbildung 88). Während der Anteil Eintritte von zuhause aus in den letzten vier Jahren deutlich
sinkt, nehmen die Eintritte aus dem Spital zu. Eine schweizweite Untersuchung hat gezeigt, dass
hirnorganische Erkrankungen (Demenz) die häufigste Ursache für einen Wechsel in eine stationäre
Pflegeeinrichtung darstellt. So liegt bei 65 % aller Bewohnerinnen und Bewohner in deutschschwei78
zer Heimen bei Eintritt entweder eine Demenzdiagnose oder ein Demenzverdacht vor. Im Jahr
2014 leiden insgesamt 7'939 Personen unter einer dementiellen Erkrankung (Abbildung 88). Laut
Prognose der Schweizerischen Alzheimervereinigung wird sich die Anzahl an Demenz erkrankter
Menschen im Kanton Aargau bis 2035 in etwa verdoppeln.
78
Höpflinger/Van Wezemael (2014): Age Report III. Wohnen im höheren Lebensalters. Grundlagen und Trends.
83 von 124
Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
Abbildung 88: Demenzprävalenz im Kanton Aargau nach Alter und Geschlecht 2014
Quelle: Schweizerische Alzheimervereinigung Aargau (2014)
Was den Aufenthaltsort nach dem Austritt aus dem Pflegeheim angeht, so ist der Hauptaustrittsgrund zwar nach wie vor das Versterben der Klientin/des Klienten (54,3 % aller Austritte im Jahr
2014; Abbildung 89). Die Anzahl an Austritten aufgrund Versterbens verringert sich jedoch zwischen
2010 und 2014. Die Anzahl an Klientinnen und Klienten, die nach dem Heimaustritt wieder in ihr gewohntes Umfeld zurück können, steigt hingegen zwischen 2010 und 2014 von 27,5 % auf 34,1 %.
Abbildung 89: Entwicklung der Herkunft und Bestimmungsort bei Ein- und Austritt in ein Pflegeheim
Kanton Aargau 2010–2014
79
Quelle: Bundesamt für Statistik: SOMED-Statistik (provisorische Daten für 2014)
79
Die 100 %-Basis bildet jeweils die Gesamtzahl der Eintritte sowie die Gesamtzahl der Austritte pro Jahr. Klientinnen und Klienten, für die eine
falsche Postleitzahl zum zivilrechtlichen Wohnsitz angegeben wurde, erscheinen in der Kategorie "unbekannt" und sind nicht in die Darstellung
miteinbezogen. Weiterhin werden in der SOMED-Statistik die sozialmedizinischen Institutionen im Jahr 2014 bei Austritten den Spitälern zugeteilt, weshalb der Wert in diesem Jahr 0 beträgt.
84 von 124
Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
Hinsichtlich des Herkunftsortes bei Eintritt liegt der Aargau in etwa im gesamtschweizerischen
Durchschnitt (Abbildung 90). Im interkantonalen Vergleich relativ ungleich verteilt ist jedoch der Bestimmungsort nach dem Austritt. Hier fallen insbesondere die Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft
und Solothurn mit einem besonders hohen Sterbeanteil in Pflegeheimen im Kontrast zu einem niedrigen Anteil an Austritten nach Hause auf.
Abbildung 90: Herkunft und Bestimmungsort bei Ein- und Austritt in ein Pflegeheim im interkantonalen
Vergleich 2014
80
Quelle: Bundesamt für Statistik (2015): SOMED-Statistik
Der durchschnittliche Pflegebedarf bei Eintritt ins Pflegeheim beträgt im Jahr 2014 99 Minuten pro
Tag (entspricht Pflegestufe 5). Mit 673 beziehungsweise 659 Personen sind die Pflegebedürftigen
mit 21–40 Minuten und 81–100 Minuten pro Tag die grösste Gruppe unter den neu eintretenden
Bewohnerinnen und Bewohnern im Jahr 2014 (Abbildung 91). 30,8 % aller Eintritte im Jahr 2014 sind
für eine dieser beiden Pflegestufen eingeteilt. 958 Bewohnerinnen und Bewohner benötigen 2014
weniger als 40 Minuten Pflege pro Tag. 74 der neu beherbergten Bewohnerinnen und Bewohner
haben einen Pflegebedarf von über 200 Minuten.
80
Die 100 %-Basis bildet jeweils die Gesamtzahl der Eintritte sowie die Gesamtzahl der Austritte pro Kanton.
85 von 124
Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
Abbildung 91: Pflegebedarf pro Tag bei Eintritt in ein Pflegeheim nach Eintrittsgrund im Kanton Aargau
2014
Quelle: Statistik Aargau (2015)
Im Verlauf der Jahre 2012 bis 2014 ist der Anteil an Pflegebedürftigen auf den niedrigen Pflegestufen
(0–3) in etwa konstant geblieben (Abbildung 92). Am stärksten zugenommen hat der Anteil an Bewohnerinnen und Bewohnern auf den mittleren Pflegestufen (4–9): Während sich im Jahr 2012 noch
59,3 % der Bewohnerinnen und Bewohner innerhalb der Pflegestufen vier bis neun befinden, sind es
im Jahr 2014 bereits 61,9 %. Der Anteil stark pflegebedürftiger Bewohnerinnen und Bewohner (10–
12) nimmt prozentual leicht ab. In absoluter Hinsicht ist jedoch darauf hinzuweisen, dass sich die
Anzahl Bewohnerinnen und Bewohner auf Pflegestufe 10 und 12 deutlich reduziert, auf Stufe 11
jedoch zunimmt.
Abbildung 92: Entwicklung der prozentualen Verteilung auf Pflegestufen und der durchschnittlichen
Pflegebedarfsstufe im Kanton Aargau 2012–2014
81
Quelle: Bundesamt für Statistik (2015): SOMED-Statistik
3.4.1.3 Personal
Die Anzahl VZÄ in Pflegeheimen steigt in den letzten Jahren deutlich von 5'335,8 im Jahr 2011 auf
5'594,8 an (Abbildung 93). Das Assistenzpersonal Pflege stellt 2014 den grössten Anteil an VZÄ dar
(19,8 %). Vergleichbar hohe Pensen leisten das diplomierte Pflegepersonal (946,1 VZÄ, entspricht
81
Gewichteter Wert nach Bewohnerzahl pro Pflegestufe
86 von 124
Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
16,9 %), das Pflegepersonal Fachausweis (FA) oder Eidgenössischer Fähigkeitsausweis (EFZ)
(669,9 VZÄ, entspricht 12 %) sowie die Personen in Ökonomie und Hausdienst (654,3, entspricht
11,7 %). Personen ohne Ausbildungsabschluss erbringen ebenfalls einen grossen Anteil an personellen Ressourcen (550,7 VZÄ 9,8 %).
Abbildung 93: Entwicklung der Anzahl Vollzeitäquivalente nach Ausbildungsart in aargauischen Pflegeheimen im Kanton Aargau 2014
Ausbildungsart
2012
2013
2014
1'097,1
1'120,2
1'109,0
Pflegepersonal mit Diplomabschluss
964,7
964,2
946,1
Lernende und Pflegepraktikanten
697,8
801,8
952,8
Ökonomie und Hausdienst
673,3
694,3
654,3
Ohne Ausbildungsabschluss
621,9
597,9
550,7
Personal Pflege/Betreuung FA oder EFZ
593,7
631,6
669,9
andere Ausbildungen
367,6
428,1
401,8
Verwaltung
235,1
256,8
230,5
übrige therapeutische und betreuerische Berufe
84,6
88,5
79,8
5'335,8
5'583,4
5'594,8
Assistenzpersonal Pflege
Gesamt
Quelle: Statistik Aargau (2015)
Wird der Erreichungsgrad der festgelegten Ausbildungspunkte betrachtet (vgl. Einleitung Kapitel
3.3.4), so haben die aargauischen Pflegeheime das Soll an Ausbildungsleistungen im Jahr 2014 zu
77,2 % erreicht (Abbildung 94).
Abbildung 94: Prozentuale Erreichung der Soll-Punkte 2012–2014
82
Quelle: OdA GS Aargau (2015)
In Berufen der Sekundarstufe II steigt der Anteil am Ausbildungs-Soll zwischen 2013 und 2014 um
18,9 % (Abbildung 95). Die Steigerung von Ausbildungsleistungen erfolgt in allen Berufsgruppen
ausser bei Fachfrau und Fachmann Betreuung (FaBe). Die Verdoppelung der Fachfrau und Fachmann Gesundheit (FaGe) für Erwachsene lässt sich dadurch erklären, dass aufgrund der Pflegehilfestellen noch ein Rekrutierungspotenzial besteht.
82
Die 100 %-Basis wird von der Gesamtanzahl an Soll-Punkten gebildet.
87 von 124
Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
Abbildung 95: Entwicklung der Ausbildungsleistungen Sekundarstufe II 2012–2014 in Ausbildungspunkten (prozentuale Veränderung zwischen 2013 und 2014)
VerändeSekundarstufe II
2012
2013
2014
rung
Assistentin/Assistent Gesundheit AGS
96,00
116,43
149,31
28,2 %
Fachfrau/Fachmann Gesundheit FaGe
323,03
334,96
390,92
16,7 %
Fachfrau/Fachmann Gesundheit FaGe mit Berufsmatur
16,00
10,68
16,22
51,9 %
Fachfrau/Fachmann Gesundheit FaGe Erwachsene
105,20
104,82
127,03
21,2 %
Fachfrau/Fachmann Betreuung FaBe
14,00
18,78
13,54
-27,9 %
0
0
0
0%
8,00
4,88
5,08
4,1 %
562,23
590,55
702,10
18,9 %
Fachfrau/Fachmann Betreuung FaBe mit Berufsmatur
Fachfrau/Fachmann Betreuung FaBe Erwachsene
Total
Quelle: OdA GS Aargau (2015)
Auf Tertiärstufe zeigt sich zwischen 2013 und 2014 ein gesamthafter Anstieg der Ausbildungsleistungen um 1,9 % (Abbildung 96). War 2013 in den Ausbildungen Pflegefachfrau und Pflegefachmann, Aktivierungstherapeutin und Aktivierungstherapeut sowie Ergotherapeutin und Ergotherapeut
noch eine Steigerung ersichtlich, war diese 2014 wieder etwas rückläufig. Da der berufsbegleitende
Studiengang Pflegefachfrau und Pflegefachmann neu bei der Deklaration angegeben werden kann,
ergibt sich hier eine 100 %-Steigerung.
Abbildung 96: Entwicklung der Ausbildungsleistungen Tertiärstufe 2012–2014 in Ausbildungspunkten
(prozentuale Veränderung zwischen 2013 und 2014)
Verände2012
2013
2014
rung
710,00
897,04
797,04
-11,1 %
Pflegefachfrau/-mann HF berufsbegleitend
0
0
34,80
100 %
Fachfrau/Fachmann Operationstechnik HF
0
0
0
0%
Med. Tech. Radiologie Assistentin/Assistent (MTRA) HF
0
0
0
0%
100,50
169,00
161,60
-4,4 %
0
0
0
0%
1,00
0
0
0%
0
0
0
0%
Pflegefachfrau/-mann FH
15,00
0
6,00
100 %
Ergotherapeutin/Ergotherapeut FH
62,00
79,00
72,00
-8,9 %
Physiotherapeutin/Physiotherapeut FH
48,00
43,00
139,10
323,5 %
Tertiärstufe
Pflegefachfrau/-mann HF
Aktivierungstherapeutin/Aktivierungstherapeut HF
Biomedizinische/r Analytikerin / Analytiker (BMA) HF
Rettungssanitäterin/Rettungsanitäter HF
Sozialpädagogin/Sozialpädagoge HF
88 von 124
Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
VerändeTertiärstufe
2012
2013
2014
rung
Ernährungsberaterin / Ernährungsberater FH
0
0
0
0%
Hebamme/Entbindungspfleger FH
0
0
0
0%
3,00
0
0
0%
0
0
0
0%
939,50
1'188,04
1'210,54
1,9 %
Logopädin/Logopäde FH
Sozialpädagogin/Sozialpädagoge FH
Total
Quelle: OdA GS Aargau (2015)
3.4.2 Ambulante Langzeitversorgung
3.4.2.1 Versorgungslandschaft
60 gemeinnützige und 19 erwerbswirtschaftliche Spitexorganisationen sowie 55 selbstständige Pflegefachpersonen sind 2014 im Kanton Aargau tätig (Abbildung 97). Während die Anzahl gemeinnütziger Organisationen zwischen 2010 und 2014 leicht abgenommen hat, nimmt die Anzahl erwerbswirtschaftlicher Organisationen sowie selbstständig erwerbender Pflegefachpersonen deutlich zu:
Zwischen 2010 und 2014 steigt die Anzahl erwerbswirtschaftlicher Organisationen im Kanton Aargau
von sieben auf 19, die Anzahl Selbstständiger von 15 auf 55. Zudem betreiben insgesamt 13 Pflegeheime im Kanton Aargau einen Inhouse-Spitexdienst (Stand: März 2016). Die Anzahl Klientinnen und
Klienten von Spitexleistungen wächst in den letzten Jahren parallel zur Anzahl Organisationen und
Selbstständiger um 22,6 % an.
89 von 124
Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
83
Abbildung 97: Entwicklung der Anzahl von Spitexorganisationen , selbständig erwerbenden Pflegefachpersonen und Spitexklientinnen und -klienten im Kanton Aargau 2010–2014
84
Quelle: Statistik Aargau (2015)
In allen Kantonen sowie im schweizerischen Durchschnitt steigt die Versorgungsdichte von Spitex85
leistungen in den vergangenen Jahren an (Abbildung 98). Im Kanton Aargau beträgt die Dichte im
Jahr 2014 9,4 VZÄ pro 1'000 Einwohner über 65. Damit liegt der Kanton Aargau in der Spitexversorgung unter der Versorgungsdichte seiner Nachbarkantone sowie unter dem Schweizer Durchschnitt
(12,8).
Abbildung 98: Entwicklung der Versorgungsdichte im interkantonalen Vergleich 2010–2014
86
Jahr
AG
SO
BL
BS
LU
ZH
CH
2014
9,4
10,0
10,4
16,9
10,9
11,2
12,8
2013
8,2
10,1
10,2
15,9
10,2
11,0
12,5
2012
8,0
9,9
9,8
15,5
9,8
11,5
12,5
2011
7,2
10,1
9,6
15,4
9,6
11,2
12,1
2010
10,5
9,7
8,9
15,7
9,3
10,5
11,8
Quelle: Bundesamt für Statistik (2015): Spitex-Statistik
3.4.2.2 Versorgungsleistungen
Die Inanspruchnahme von Spitexleistungen steigt zwischen 2010 und 2014 um insgesamt 76,6 % an
und liegt im Jahr 2014 bei gesamthaft 1'068'304 Stunden (Abbildung 99). Besonders stark nimmt die
Inanspruchnahme der über 80-Jährigen zu. Die verrechneten Stunden für Pflege und hauswirtschaftliche Hilfestellungen steigen in der genannten Zeitperiode von 415'630 auf 588'770 Stunden an. Diese Zunahme ist insbesondere auf pflegerische Leistungen zurückzuführen. 2014 werden rund die
Hälfte (55 %) aller verrechneten pflegerischen und hauswirtschaftlichen Leistungen von über 80jährigen Klientinnen und Klienten bezogen.
83
Inklusive Onkologiepflege, Kinder-Spitex und private Spitexorganisationen.
Ab 2014 sind Betriebe dazugekommen, welche nur hauswirtschaftliche Dienste anbieten.
85
Dichte = Anzahl VZÄ pro 1'000 Einwohner (Gesamtbevölkerung und Bevölkerung über 65 Jahre).
86
Bevölkerung über 65 Jahre.
84
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Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
Abbildung 99: Prozentuale Entwicklung der verrechneten Stunden für pflegerische und hauswirtschaftliche Spitexleistungen nach Altersgruppen 2010–2014
Quelle: Statistik Aargau (2015)
Die Nachfrage nach Leistungen der KLV durch Spitexorganisationen nimmt in allen dargestellten
Kantonen sowie auch gesamtschweizerisch zu (Abbildung 100). Im Kanton Aargau haben im Jahr
2014 insgesamt 15'088 Klientinnen und Klienten KLV-Leistungen bei Spitexorganisationen nachgefragt. Im Durchschnitt werden im Kanton Aargau 2014 pro Klient 46 Stunden an KLV-Leistungen
verrechnet. Der Kanton Aargau liegt hier somit 10 Stunden unter dem gesamtschweizerischen
Durchschnitt von 56 Stunden. Die durchschnittlich verrechneten Stunden unterscheiden sich zum
Teil erheblich zwischen den Kantonen. So werden im Kanton Solothurn durchschnittlich 41 Stunden
pro Klientin und Klient für KLV-Leistungen verrechnet, wohingegen es im Kanton Basel-Stadt mit 81
Stunden fast doppelt so viele sind.
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Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
Abbildung 100: KLV-Leistungen: Entwicklung der Anzahl Klientinnen und Klienten und durchschnittlich
verrechnete Stunden pro Klient im interkantonalen Vergleich 2010–2014
Quelle: Bundesamt für Statistik (2015): Spitex-Statistik
Auch die Nachfrage nach hauswirtschaftlichen Leistungen nimmt in allen Kantonen sowie generell in
der Schweiz zu (Abbildung 101). Im Jahr 2014 haben insgesamt 9'671 Klientinnen und Klienten
Hauswirtschaftsleistungen nachgefragt. Mit durchschnittlich 40 verrechneten Stunden an Hauswirtschaftsleistungen liegt der Kanton Aargau ebenfalls unter dem Schweizer Durchschnitt (46 Stunden).
Die Schwankungen zwischen den Kantonen sind hier weniger prägnant als bei den KLV-Leistungen.
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Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
Abbildung 101: Hauswirtschaftsleistungen: Entwicklung der Anzahl Klientinnen und Klienten und
durchschnittlich verrechnete Stunden pro Klient 2010–2014
Quelle: Bundesamt für Statistik (2015): Spitex-Statistik
3.4.2.3 Personal
37,5 % der VZÄ sind Fachpersonen mit einer tertiären Pflegeausbildung (Abbildung 102). Zusammen
mit denjenigen, die ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis im Pflegebereich besitzen, decken sie 60
% der VZÄ ab. 8,5 % der Mitarbeitenden besitzen eine Ausbildung in Richtung Administration. Ebensoviele Mitarbeitende (8,7 %) besitzen keine aufgabenspezifische Ausbildung. Der Anteil von Praktikanten beläuft sich auf 4,9 %.
Abbildung 102: Vollzeitäquivalente nach Ausbildungsart in Spitexorganisationen im Kanton Aargau 2014
Ausbildungsart
2012
2013
2014
tertiäre Ausbildung Pflege
318,40
310,35
375,23
Pflegeausbildung EFZ
233,59
180,82
230,26
keine aufgabenspezifische Ausbildung
100,59
94,81
87,14
Pflegekurs
59,18
59,77
151,6
Ausbildung Administration
24,09
57,80
85,37
Praktikant/in / Lernende
51,89
37,36
48,89
Nachdiplomsausbildung Pflege
31,68
29,80
29,65
Quelle: Statistik Aargau (2015)
93 von 124
Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
Wird der Erreichungsgrad der festgelegten Soll-Punkte in Bezug auf die Ausbildungsleistungen betrachtet (vgl. Einleitung Kapitel 3.3.4), so haben die aargauischen Spitexorganisationen das Soll an
Ausbildungsleistungen im Jahr 2014 zu 56,5 % erreicht (Abbildung 103).
Abbildung 103: Prozentuale Erreichung der Soll-Punkte 2012–2014
87
Quelle: OdA GS Aargau (2015)
In Berufen der Sekundarstufe II steigt der Anteil am Ausbildungs-Soll zwischen 2013 und 2014 um
30,5 % (Abbildung 104). Insbesondere die Ausbildungsangebote in der Berufsgruppe Fachfrau und
Fachmann Gesundheit (FaGe) haben deutlich zugenommen. Bei der Ausbildung Fachfrau und
Fachmann Gesundheit für Erwachsene sind die Zahlen rückläufig. Trotz des Rückgangs haben die
Spitexorganisationen im Vergleich zu den Gesamtstellen nach wie vor prozentual den höchsten Anteil in dieser Berufsgruppe.
Abbildung 104: Entwicklung der Ausbildungsleistungen Sekundarstufe II 2012–2014 in Ausbildungspunkten (prozentuale Veränderung zwischen 2013 und 2014)
Verände2012
2013
2014
rung
Assistentin/Assistent Gesundheit AGS
0
0,88
2,44
277,3 %
Fachfrau/Fachmann Gesundheit FaGe
27,10
30,99
45,21
45,9 %
Fachfrau/Fachmann Gesundheit FaGe mit Berufsmatur
2,00
1,88
5,00
266 %
Fachfrau/Fachmann Gesundheit FaGe Erwachsene
19,00
16,52
14,26
-13,7 %
Fachfrau/Fachmann Betreuung FaBe
0
0
0
0%
Fachfrau/Fachmann Betreuung FaBe mit Berufsmatur
0
0
0
0%
Fachfrau/Fachmann Betreuung FaBe Erwachsene
0
1,00
0
-100 %
48,10
51,27
66,91
30,5 %
Sekundarstufe II
Total
Quelle: OdA GS Aargau (2015)
87
Die 100 %-Basis wird von der Gesamtanzahl an Soll-Punkten gebildet.
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Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
Auf Tertiärstufe zeigt sich zwischen 2013 und 2014 ein gesamthafter Anstieg der Ausbildungsleistungen um 23,3 % (Abbildung 105). Auch in den Spitexorganisationen wurden die ersten berufsbegleitenden Ausbildungswochen zur Pflegefachfrau und Pflegefachmann angeboten, was mit einer
sehr markanten Erhöhung der Ausbildungsleistungen einhergeht. Da der berufsbegleitende Studiengang Pflegefachfrau und Pflegefachmann neu bei der Deklaration angegeben werden kann, ergibt
sich hier eine 100 %-Steigerung.
Abbildung 105: Entwicklung der Ausbildungsleistungen Tertiärstufe 2012–2014 in Ausbildungspunkten
(prozentuale Veränderung zwischen 2013 und 2014)
VerändeTertiärstufe
2012
2013
2014
rung
217,00
194,65
205,00
5,3 %
Pflegefachfrau/-mann HF berufsbegleitend
0
0
11,84
100 %
Fachfrau/Fachmann Operationstechnik HF
0
0
0
0%
Med. Tech. Radiologie Assistentin/Assistent (MTRA) HF
0
0
0
0%
Aktivierungstherapeutin/Aktivierungstherapeut HF
0
0
0
0%
Biomedizinische/r Analytikerin/Analytiker (BMA) HF
0
0
0
0%
Rettungssanitäterin/Rettungsanitäter HF
0
14,04
3,00
-78,6 %
Sozialpädagogin/ Sozialpädagoge HF
0
0
0
0%
13,00
2,00
40,00
2000 %
Ergotherapeutin/Ergotherapeut FH
0
0
0
0%
Physiotherapeutin / Physiotherapeut FH
0
0
0
0%
Ernährungsberaterin/Ernährungsberater FH
0
0
0
0%
Hebamme/Entbindungspfleger FH
0
0
0
0%
Logopädin/Logopäde FH
0
0
0
0%
Sozialpädagogin/Sozialpädagoge FH
0
0
0
0%
220,00
210,69
259,84
23,3 %
Pflegefachfrau/-mann HF
Pflegefachfrau/-mann FH
Total
Quelle: OdA GS Aargau (2015)
3.4.3 Wichtigste Ergebnisse
Das Angebot der stationären Langzeitversorgung im Kanton Aargau ist gut ausgebaut. Die aargauischen Pflegeheime weisen einen hohen Selbstversorgungsgrad auf. In Bezug auf die Auslastung
und innerkantonalen Wanderungen sind erhebliche regionale Unterschiede zu verzeichnen. Die Anzahl Bewohnerinnen und Bewohner in Aargauer Pflegeheimen hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Am stärksten nimmt der Anteil an Bewohnerinnen und Bewohnern auf den mittleren Pflegestufen zu, wohingegen der Anteil Bewohnerinnen und Bewohner mit niedriger Pflegestufe
konstant bleibt. Künftig ist damit zu rechnen, dass sich zudem die Anzahl Demenzkranker im Kanton
Aargau stark erhöhen wird. Gleichzeitig hat sich die Phase der Gebrechlichkeit am Lebensende
grundsätzlich verkürzt, das heisst ältere Menschen bleiben länger gesund. Immer häufiger gehen
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Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
aargauische Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner somit nach ihrem Aufenthalt im Pflegeheim
in ihr gewohntes soziales Umfeld zurück. Die Nachfrage nach Spitexleistungen steigt in den letzten
Jahren im Kanton Aargau deutlich. Ebenfalls wächst die Dichte an Leistungserbringern – insbesondere selbstständiger Pflegefachpersonen –bleibt jedoch nach wie vor unter dem Niveau der Nachbarkantone.
Die Anzahl Pflege- und Betreuungsbedürftiger wird auch im Kanton Aargau in den kommenden Jahrzehnten deutlich zunehmen. Durch die längere Gesundheit betagter Menschen wird das Altern jedoch gestaltbarer, indem beispielsweise durch einen gesundheitsförderlichen Lebensstil die behinderungsfreie Lebenserwartung ausgedehnt werden kann. Bei zunehmender Mobilitätseinschränkung
könnte somit vorerst auf ambulante Angebote zurückgegriffen werden. Die zunehmende Anzahl an
Austritten aus dem Pflegeheim zurück in das gewohnte Umfeld im Kanton Aargau spricht dafür, dass
der beschriebene Rückgriff auf ambulante Strukturen bereits stattfindet. Allerdings bleibt der Anteil
von Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern mit niedrigen Pflegestufen, welche ebenfalls ambulante Angebote nutzen könnten, in den letzten Jahren relativ konstant. Vor dem Hintergrund der
deutlich wachsenden Nachfrage nach Spitexleistungen – insbesondere bei über 80-Jährigen – bei
einer im interkantonalen Vergleich eher niedrigen Versorgungsdichte stellt sich die Frage, ob Bewohnerinnen und Bewohnern mit geringem Pflegebedarf ausreichend ambulante Alternativen zum
stationären Heimaufenthalt zur Verfügung stehen. Obwohl einige Befunde für eine allmähliche Substitution stationärer durch ambulante Angebote sprechen, besteht weiterhin Nachholbedarf auf diesem Gebiet.
Der Eintritt in stationäre Pflegeeinrichtungen wird zudem durch die signifikant steigende Demenzprävalenz sowie den häufig damit verbundenen Bedarf an Sicherheit, soziale Integration und Pflege
beschleunigt. Die zunehmende Komplexität von Krankheitsbildern wird dazu führen, dass ein nicht
unerheblicher Teil der Bevölkerung mit chronischen Erkrankungen und Multimorbidität einer zeitlich
umfassenden und spezialisierten Betreuung durch entsprechend qualifiziertes Personal bedarf. Die
seit 2012 eingeführte Ausbildungsverpflichtung zeigt hier bereits erste Fortschritte in der Steigerung
von Ausbildungsleistungen.
Bei Wohnmodellen sowie Gesundheits- und Pflegeangeboten wird künftig nicht allein die Anzahl
älterer Menschen, sondern auch die gesundheitliche Qualität der Lebenszeit im Alter von Bedeutung
sein. Das selbstständige Wohnen und Leben gilt als zentrale Wunschvorstellung der kommenden
Altersgenerationen. Entsprechend werden in Zukunft noch verstärkter Wohnformen notwendig sein,
die selbstständiges Wohnen mit Betreuungs- und Pflegeleistungen kombinieren. Vor dem Hintergrund der Lockerung von Familienstrukturen, welche bis anhin noch eine wichtige Rolle in der Pflege
und Betreuung von Angehörigen spielten, werden neue soziale Strukturen das Zusammenleben prägen. Es ist darum damit zu rechnen, dass Pflege und Betreuung in Zukunft immer mehr von Professionellen geleistet werden, wodurch die Ausbildung von genügend Fachpersonal weiterhin von grosser Bedeutung sein wird.
Der hohe Selbstversorgungsgrad der Pflegeheime im Kanton Aargau bei gleichzeitigen regionalen
Unterschieden in der Auslastung und Wanderung von Bewohnerinnen und Bewohnern wirft zudem
die Frage nach einem regionalen Richtwert auf.
96 von 124
Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
3.5 Gesundheitsförderung und Prävention
Gesundheitsförderung beschreibt den Prozess der Steigerung und Stärkung des Gesundheitspotenzials von Menschen. Das Ziel von Prävention wiederum besteht in der Vermeidung des Auftretens
von Erkrankungen und damit der Verringerung ihrer Verbreitung sowie Verminderung ihrer Auswirkungen auf Mortalität und Morbidität. Gesundheitsförderung und Prävention beinhalten stets eine
ethisch sowie ökonomisch begründbare Komponente: Einerseits soll die individuelle Gesundheit des
Einzelnen verbessert werden, andererseits können Gesundheitsförderung und Prävention ökonomische Lasten für dann obsolet gewordene kurative Behandlungen verringern.
Vor dem Hintergrund der in Kapitel 1 beschriebenen demographischen Verschiebungen sowie der in
Kapitel 2 dargestellten Entwicklungen im Gesundheitsverhalten werden die Lebenserwartung und
der Stellenwert von Gesundheit generell zunehmen.
Gesundheitsförderung und Prävention kommen mit dieser Entwicklung künftig eine immer grössere
Bedeutung zu. Aus Perspektive der Leistungserbringer und der öffentlichen Hand können Gesundheitsförderung und Prävention die Inanspruchnahme entsprechender Versorgungsleistungen senken, aus individueller Perspektive die Gesundheit bis ins höhere Alter stabil halten. Ebenfalls zu88
nehmen wird mit den demographischen Verschiebungen auch die Anzahl chronisch Erkrankter. Für
diese Menschen wird insbesondere die sogenannte tertiäre Prävention, das heisst die langfristige
Bewältigung des Alltags mit der Erkrankung, eine wichtige Rolle spielen. Da das Bewusstsein für die
eigene Gesundheit grösstenteils zunimmt und die Informationsquellen für gesundheitsrelevante Informationen zahlreicher geworden sind, wird dem Ausbau der individuellen Gesundheitskompetenz
immer grössere Relevanz zukommen.
In der Schweiz engagieren sich zahlreiche staatliche und nicht-staatliche Akteure auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene im Bereich der Gesundheitsförderung sowie in der Primär-, Sekundärund Tertiärprävention. Die staatliche Kompetenz in den Bereichen Gesundheitsförderung und Prävention fällt gemäss der bundesstaatlichen Vorgaben in den Zuständigkeitsbereich der Kantone und
Gemeinden. Der Koordination, Zusammenarbeit und Vernetzung zwischen Bund, nationalen Fachorganisationen (wie zum Beispiel Gesundheitsförderung Schweiz) sowie den Kantonen und Gemeinden kommen grosse Bedeutung zu. Der Bund setzt bisher den Schwerpunkt auf die Bekämpfung von
Risikofaktoren mittels nationaler Präventionsprogramme (Alkohol 2013–2016; Tabak 2013–2016;
Ernährung und Bewegung 2013–2016; Migration und Gesundheit 2014–2017). Vorgesehen ist, künf88
Hierbei handelt es sich um somatische Erkrankungen wie Herz-Kreislauf-Krankheiten, aber auch psychische sowie neurologische Erkrankungen, Diabetes, Atemwegerkrankungen und Krebs (vgl. BfS 2015).
97 von 124
Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
tig die nationalen Programme in die Nationale Strategie Prävention nichtübertragbarer Krankheiten
zu integrieren.
89
Im vorliegenden Kapitel wird zunächst der konzeptionelle Rahmen vorgestellt, in dem Aktivitäten in
den Bereichen Gesundheitsförderung und Prävention organisiert werden. Daraufhin werden kantonale Aktivitäten in beiden Bereichen skizziert.
3.5.1 Aktivitäten in den Bereichen Gesundheitsförderung und Prävention
Aktivitäten im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention folgen strukturell dem sogenannten
Lebensphasenansatz, in welchem die gesamte Lebensspanne eines Menschen anhand von drei
Phasen betrachtet wird (Abbildung 106). In der ersten Lebensphase der Kindheit und Jugend stehen
das Wachstum und eine gesunde Entwicklung sowie die Ausbildung eines gesundheitsförderlichen
Lebensstils im Zentrum. Im Rahmen der zweiten Lebensphase des Erwachsenenalters geht es vermehrt um die Erhaltung von Gesundheit und Vorbeugung von Krankheit und um die gesellschaftliche
Teilhabe und das ökonomische Potenzial. Innerhalb der dritten und letzten Lebensphase liegt der
Fokus auf einem möglichst langen Verweilen in der Selbstständigkeit sowie der Erhaltung der Lebensqualität trotz gesundheitlicher Einschränkungen. Je nach Lebensphase sind unterschiedliche
Lebenswelten ("Settings") sowie Bezugs- und Fachpersonen von grösserer Relevanz. Diese haben
als Multiplikatoren einen massgeblichen Einfluss auf den Lebensstil und die gesundheitlichen Rahmenbedingungen des jeweiligen Menschen. Beispiele für einzelne Settings können Gemeinden,
Unternehmen, Spitäler, Arztpraxen, Pflegeheime oder Schulen sein.
Abbildung 106: Visualisierung des Lebensphasen- und Setting-Ansatzes
Quelle: Bundesamt für Gesundheit / GDK / Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz (2015)
3.5.2 Gesundheitsförderung im Kanton Aargau
Mit zurzeit fünf aufeinander abgestimmten Schwerpunktprogrammen verfolgt der Kanton Aargau
gesundheitsfördernde Massnahmen, welche sich analog des beschriebenen Lebensphasen- und
90
Settingsansatzes über die ganze Lebensspanne hinweg an die gesamte Bevölkerung richten.
Die mehrjährigen Schwerpunktprogramme orientieren sich in der Regel an einem festgelegten konzeptionellen Rahmen mit vier Ebenen:
(1) Interventionen (auch Module, Modulprojekte): Verbreitung und Implementierung erprobter
Interventionen
(2) Policy: Gestaltung gesellschaftlicher Strukturen
(3) Vernetzung: Vernetzung von Akteuren auf Kantons-, Gemeinde- und Organisationsebene
zwecks Zusammenarbeit, Wissens- und Erfahrungsaustausch
89
90
(NCD-Strategie 2017–2024)
Die Programme sind unter www.ag.ch/dgs umfangreich dokumentiert.
98 von 124
Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
(4) Öffentlichkeitsarbeit: Sensibilisierung der Bevölkerung
Die vier Ebenen stehen in einer Wechselwirkung zueinander. Um die gewünschte Dynamik und Intensität zu erreichen, sind Massnahmen der einzelnen Ebenen möglichst kohärent ausgestaltet und
aufeinander abgestimmt.
Wirkungskontrollen zu den einzelnen Schwerpunktprogrammen werden auf Bundesebene durch
Gesundheitsförderung Schweiz vorgenommen. Im Herbst 2015 ist zudem ein Evaluationsbericht des
Schwerpunktprogramms "Psychische Gesundheit" im Auftrag des Departements Gesundheit und
Soziales vorgenommen worden (siehe Kapitel 3.5.2.5).
3.5.2.1 Schwerpunktprogramm"Gesundes Körpergewicht"
Übergewicht und Adipositas sind schweizweit sowie im Kanton Aargau ein verbreitetes Gesundheitsproblem (vgl. Kapitel 2: Gesundheitszustand und Gesundheitsverhalten). Mit finanzieller und
fachlicher Unterstützung von Gesundheitsförderung Schweiz lancierte der Kanton Aargau 2007 (mittlerweile zusammen mit 20 weiteren Kantonen) das kantonale Schwerpunktprogramm "Gesundes
Körpergewicht".
Das Ziel des Schwerpunktprogramms "Gesundes Körpergewicht" besteht darin, mit ausreichend
Bewegung und einer ausgewogene Ernährung im Alltag sowie einem positiven Körperbild langfristig
zu einem gesunden Körpergewicht beizutragen. Die kantonalen Massnahmen setzen bei der Verbesserung der Verhältnisse und Rahmenbedingungen (wie beispielsweise durch das Schaffen eines
ausgewogenen Ernährungsangebots in Kindertagesstätten) an und werden in der 3. Programmphase (2016–2019) weiter nachhaltig in den Regelstrukturen verankert.
Eine 2014 schweizweit von Gesundheitsförderung Schweiz durchgeführte Evaluation zeigt, dass die
kantonalen Schwerpunktprogramme im Allgemeinen sowie die verschiedenen Präventionsprojekte
im Speziellen eine positive Wirkung haben, sowohl im Hinblick auf das Erreichen der Zielgruppe, als
91
auch hinsichtlich des Verhaltens der Kinder und Jugendlichen.
3.5.2.2 Schwerpunktprogramm "Gesundheitsfördernde Schulen Aargau"
Forschungsergebnisse weisen darauf hin, dass die Anzahl Schülerinnen und Schüler, welche während der Schulzeit gesundheitlich belastet sind, in den letzten Jahren zugenommen hat. Psychische
Beschwerden, Suchtmittelkonsum und Übergewicht gehören auch im Kanton Aargau zu den Hauptproblemen dieser Schülerinnen und Schüler. In Bezug auf die Gesundheit der Lehrpersonen ist bekannt, dass rund ein Fünftel der Aargauer Lehrerinnen und Lehrer im Verlauf ihrer Laufbahn Anzeichen von emotionaler Erschöpfung aufweisen.
Die langfristigen Folgen der gesundheitlichen Probleme im Kindes- und Jugendalter sind für die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen von grosser Bedeutung. Das Schwerpunktprogramm "Gesundheitsfördernde Schulen Aargau" hat zum Ziel, die gesund erhaltenden Faktoren bei Schülerinnen und Schülern sowie Lehrpersonen und Schulleitenden zu stärken, indem ein Bewusstsein
geschaffen wird, welche Massnahmen gesundheitsfördernd sind und wie sie der Einzelne aber auch
das Schulsystem als Ganzes wirkungsvoll umsetzen können.
In der ersten Phase (2010–2013) des Programms wurde eine Struktur (Netzwerk gesundheitsfördernder Schulen) aufgebaut, welche die Schulen auf ihrem Weg zu einer gesundheitsfördernden
Schule unterstützt. Es ging darum, passende Arbeitsinstrumente zu entwickeln, ein Beratungsangebot aufzubauen, Fachpersonen zu qualifizieren, Schulen für die Gesundheitsförderung zu sensibilisieren.
Es bestehen zurzeit 18 kantonale und zwei sprachregionale Netzwerke gesundheitsfördernder Schulen mit total über 1'700 Schulen, welche das Schweizerische Netzwerk Gesundheitsfördernder Schu91
Gesundheitsförderung Schweiz (2014): Wirkungsanalyse ausgewählter Modulprojekte der Kantonalen Aktionsprogramme Gesundes Körpergewicht. Arbeitspapier 21.
99 von 124
Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
len im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit und Gesundheitsförderung Schweiz durch RADIX
koordiniert. In der 2. Programmphase (2014–2017) steht die Verankerung eines integralen Verständnisses von Gesundheitsförderung und Schulentwicklung im Zentrum zudem soll der Mehrwert zum
Beitritt ins kantonale Netzwerk gesundheitsfördernder Schulen gesteigert werden.
3.5.2.3 Schwerpunktprogramm "Betriebliche Gesundheitsförderung"
Durch die fortschreitende gesellschaftliche Tendenz zur Individualisierung und Globalisierung nimmt
die Komplexität der Lebenssituationen in allen Bereichen zu und stellt die Menschen vor wachsende
Herausforderungen. Insbesondere in der Arbeitswelt sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einem verstärkten Leistungs- und Konkurrenzdruck ausgesetzt. Wenn durch gezieltes Betriebliches
Gesundheitsmanagement (BGM) Arbeit so gestaltet werden kann, dass die Gesundheit erhalten
bleibt, können viele Kosten eingespart und Produktivitätsverluste vermindert werden.
Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Gesundheit für Innovationskraft, Flexibilität und Kreativität
wird immer mehr erkannt. In Hochleistungsgesellschaften wie der Schweiz sind gut qualifizierte, leistungsfähige und eigenverantwortlich handelnde Arbeitskräfte ein wesentlicher Erfolgsfaktor und eine
Quelle der Wertschöpfung.
2007 wurde im Kanton Aargau die betriebliche Gesundheitsförderung als Schwerpunkt aufgenommen und der Zugang zu den Unternehmen über die Gründung eines Vereins (Forum BGM) erleichtert. Das Schwerpunktprogramm "Betriebliche Gesundheitsförderung" verfolgt das Ziel, zum einen
die betrieblichen Rahmenbedingungen gesundheitsgerecht zu gestalten und zum anderen das gesundheitsförderliche Verhalten der Mitarbeitenden bei der Arbeit zu stärken. Das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BMG) soll im Kanton Aargau verbreitet und in Aargauer Betrieben ein integrativer Bestandteil der Unternehmenskultur werden. In der 1. Phase des Programms (2011–2014)
wurde für die Umsetzung eine fachliche Anbindung an das Institut für Arbeitsmedizin (ifa) in Baden
erreicht. Mit der praktischen Ausrichtung stösst das Programm bei den Betrieben zunehmend auf
Interesse und es gelingt, BMG in Kanton Aargau zu verbreiten. Um die erzielten Wirkungen zu stabilisieren, wird das Programm in der 2. Phase (2015–2018) durch professionelle Unterstützung auf
mehreren Ebenen in den Betrieben noch stärker verankert werden.
3.5.2.4 Schwerpunktprogramm "Gesundheitsförderung im Alter"
Gesundheit im Alter ist von erheblicher gesellschaftlicher und individueller Bedeutung. Obwohl im
Alter gesundheitliche Probleme und Beschwerden zunehmen, ist das Alter nicht gleichbedeutend mit
Krankheit, Einschränkung und Pflegebedürftigkeit (vgl. Kapitel 1, 2 und 3.4). Faktisch liegt die Krankheitshäufigkeit jedoch in den meisten Krankheitsgruppen bei älteren Menschen höher als bei jüngeren Erwachsenen. Bei den somatischen Erkrankungen stehen Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Stoffwechselkrankheiten, Muskel- und Skelettkrankheiten sowie bösartige Tumoren im Vordergrund. Bei
den psychischen Erkrankungen sind vor allem Demenzen und Depressionen bedeutsam.
Aufgrund der besseren Gesundheit und der verbesserten Information von älteren Menschen respektive ihren Angehörigen können Eintritte in ein Pflegeheim hinausgezögert oder ganz vermieden werden. Dies dämpft den Anstieg der Pflegekosten, was insbesondere aufgrund der demographischen
Entwicklung von Bedeutung ist. Mit der Zunahme der älteren Bevölkerung ist mit einem potenziell
höheren Pflegebedarf und entsprechend mit einem Anstieg der Pflegekosten zu rechnen. Hinzu
kommt, dass gesündere, selbstständige ältere Menschen den Generationenvertrag, das heisst die
personellen Ressourcen der jüngeren Generationen, entlasten. Im Zeichen des demographischen
Wandels und des Rückgangs der jüngeren Bevölkerung ist dieser Nutzen ebenfalls beachtlich.
Das Schwerpunktprogramm "Gesundheitsförderung im Alter" wurde als Teil der kantonalen Alterspolitik lanciert. Es richtet sich an die Bevölkerung ganz am Ende der Lebensspanne. Ziel des Programms "Gesundheitsförderung im Alter" ist es, die Förderung der Gesundheit und Lebensqualität
der älteren Bevölkerung sowie die Vernetzung der Angebote zu verbessern. Zudem sollen Rahmen100 von 124
Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
bedingungen geschaffen werden, die ein Leben bei möglichst langer Gesundheit und Selbstständigkeit ermöglichen.
Die Auswertung der ersten vier Programmjahre zeigt deutliche Erfolge. Während der 1. Phase (2012
–2015) lag der Fokus auf der Entwicklung von Strukturen. Dank der Partnerschaften konnten bereits
in der ersten Programmphase mehrere Angebote aus der Themenpalette aufgegriffen und bearbeitet
werden. Die bestehenden Arbeiten sollen in der 2. Programmphase (2016–2019) weitergeführt werden. In Anlehnung an nationale Bestrebungen bleiben Befähigung und Erlangung von Gesundheitskompetenzen nach wie vor im Zentrum der Interventionen.
3.5.2.5 Schwerpunktprogramm "Psychische Gesundheit"
Psychische Krankheiten gehören schweizweit zu den am häufigsten auftretenden Erkrankungen und
stellen die häufigste Invaliditätsursache dar (vgl. Kapitel 2). Sie verursachen zudem hohe volkswirtschaftliche Kosten. Durchschnittliche Kosten eines Falles in der Erwachsenenpsychiatrie belaufen
sich auf Fr. 24‘788.‒. In der Schweiz werden die direkten medizinischen Kosten der psychischen
Krankheiten auf vier Milliarden Franken geschätzt, die indirekten Kosten aufgrund von Absentismus,
vorzeitiger Pensionierung und informeller Pflege auf 8,7 Milliarden Franken. Demzufolge stellen psychische Erkrankungen eine grosse gesundheitspolitische Herausforderung dar, die eine intensive
Zusammenarbeit aller Akteure verlangt. Massnahmen zur Förderung der psychischen Gesundheit
sind somit von grosser gesundheitspolitischer Relevanz.
Der Kanton Aargau lancierte 2013 das kantonale Schwerpunktprogramm "Psychische Gesundheit“.
Das Programm soll die psychische Gesundheit der Aargauer Bevölkerung und die Rahmenbedingungen zugunsten der psychischen Gesundheit verbessern. Auf der Ebene der Interventionen werden die Lebensphasen und ihre Übergänge sowie häufige, kritische Lebensereignisse besonders
beachtet. In der ersten Programmphase (2013–2016) konnte das kantonale Netzwerk "Psychische
Gesundheit Kanton Aargau“ aufgebaut werden. Es vernetzt alle wichtigen Organisationen im Kanton
Aargau, die sich mit den Themen psychische Gesundheit und Verminderung psychischer Erkrankungen befassen. Zusammen mit den Netzwerkmitgliedern sind Projekte (zum Beispiel die Aktionstage
Psychische Gesundheit Kanton Aargau) umgesetzt worden, die bei der Bevölkerung des Kantons
Aargau auf grosse Resonanz stossen. Aktuell laufen in 22 Kantonen Aktivitäten im Bereich psychische Gesundheit (mit oder ohne formelle Programme). Für die Umsetzung der 2. Programmphase
(2017–2020) sollen bestehende Massnahmen weiter ausgestaltet sowie Bekanntheit und Reichweite
der Angebote verstärkt werden. Die Ergebnisse der im Herbst 2015 durchgeführten Online-Umfrage
bei den Mitgliedern des Netzwerks "Psychische Gesundheit Kanton Aargau“ sind zudem mit wenigen
Ausnahmen positiv bis sehr positiv. Die strategische Ausrichtung des Schwerpunktprogramms "Psychische Gesundheit" wird als richtig erachtet und soll in der zweite Phase beibehalten werden. Infor92
mation und Kommunikation werden mehrheitlich mit gut bis sehr gut bewertet.
3.5.3 Prävention im Kanton Aargau
3.5.3.1 Suchtprävention, -beratung und -behandlung
Mit der Suchtprävention und Suchtberatung sollen die Entstehung süchtigen Verhaltens verhindert
und der Suchtmittelmissbrauch bekämpft, der Ausstieg Betroffener aus der Suchtmittelabhängigkeit
unterstützt und der Schutz Dritter vor gesundheitsschädigenden Auswirkungen durch Suchtmittelkonsum gewährleistet werden. Der Kanton ist verantwortlich für die Suchtprävention, die ambulante
Suchtberatung sowie den Zugang zur stationären Suchtmittelbehandlung. Er sorgt zudem für die
Koordination und Vernetzung der Angebote der Suchthilfe.
92
Weitere Informationen zu der besagten Evaluation befinden sich auf der Webseite des Kantons Aargau.
101 von 124
Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
An insgesamt 17 Standorten im Kanton Aargau stehen der Bevölkerung Angebote zur Suchtprävention und -beratung zur Verfügung (Abbildung 107).
Abbildung 107: Standorte der Einrichtungen für Suchtprävention und Suchthilfe im Kanton Aargau
(Stand: März 2015)
Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2016)
Im Bereich der Suchtprävention bestehen ein Kompetenzzentrum der Aargauischen Stiftung für
Suchthilfe mit Informations- und Dokumentationsstelle sowie weitere Angebote der Aargauischen
Stiftung für Suchthilfe, der Lungenliga Aargau sowie des Blauen Kreuzes. Die ambulante Suchtberatung beinhaltet neun dezentral organisierte Fachstellen, ebenfalls die Aargauer Stiftung Sucht, das
Beratungszentrum Baden, die Beratungsstelle des Blauen Kreuzes sowie die Von Effinger Stiftung.
Die stationäre Suchtmittelbehandlung umfasst den Suchtmittelentzug, die stationäre Suchtmittelrehabilitation sowie die heroingestützte Behandlung. Für den Suchtmittelentzug bestehen im Kanton
Aargau zwei Drogenentzugsstationen mit insgesamt 18 Plätzen sowie weitere Entzugsmöglichkeiten
in Akutspitälern oder Psychiatrien. Die Leistungserbringer sind hier die Stiftung Sozialtherapie, die
Psychiatrische Dienste Aargau (PDAG) sowie die Akutspitäler. In der stationären Rehabilitation bestehen vier spezialisierte Einrichtungen mit insgesamt 109 Plätzen. Im Rahmen der heroingestützten
Behandlung weist der Kanton Aargau eine Indikationsstelle und ein Behandlungszentrum mit 30
Plätzen auf, welches von den PDAG betrieben wird.
Der Kanton Aargau fördert zudem Massnahmen im Bereich der Tabakprävention (Tabakpräventionsprogramm 2016–2019), welche den Einstieg in die Tabaksucht verhindern, Passivrauchen vermeiden und den Ausstieg aus der Sucht unterstützen sollen. Hierfür arbeitet der Kanton in insgesamt
23 Projekten mit zwölf externen Partnern zusammen.
3.6 Wichtigste Ergebnisse
Der Kanton deckt mit den fünf aufeinander abgestimmten Schwerpunktprogrammen "Gesundes Körpergewicht", "Gesundheitsfördende Schulen Aargau", "Betriebliche Gesundheitsförderung", "Gesundheitsförderung im Alter" und "Psychische Gesundheit" die gesamte Lebensspanne der aargauischen Bevölkerung im Sinne des Lebensphasen- und Settingsansatzes in der Gesundheitsförderung
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Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
und Prävention ab. Die Koordination sowie die Zusammenarbeit und Vernetzung zwischen Bund,
nationalen Fachorganisationen und den Kantonen sowie Gemeinden kommt auch künftig grosse
Bedeutung zu. Zur Wirkungsoptimierung ist zudem eine grundsätzliche Orientierung an nationalen
und internationalen Strategien wichtig.
Vor dem Hintergrund der demographischen Verschiebungen werden die generelle Lebenserwartung
und der Stellenwert von Gesundheit auch im höheren Alter zunehmen. Gesundheitsförderung und
Prävention kommen mit dieser Entwicklung künftig eine immer grössere Bedeutung zu. Aus Perspektive der Leistungserbringer und öffentlichen Hand können Gesundheitsförderung und Prävention die
Inanspruchnahme etwaiger Versorgungsleistungen senken, aus individueller Perspektive die Gesundheit bis ins höhere Alter stabil halten. Ebenfalls zunehmen wird mit den demographischen Verschiebungen auch die Anzahl chronisch Erkrankter. Neben den psychischen Erkrankungen lösen
fünf Erkrankungsgruppen den grössten Teil der Krankheitslast in der Schweiz aus: Krebs, Diabetes,
Herz-Kreislauf-Erkrankungen, chronische Atemwegserkrankungen und muskuloskelettale Erkrankungen. Diese nicht-übertragbaren Krankheiten stehen in einem kausalen Zusammenhang mit den
vier weit verbreiteten und über den Lebensstil veränderbaren Risikofaktoren der unausgewogenen
Ernährung, der mangelnden Bewegung, des Tabakkonsums und des übermässigen Alkoholkonsums.
Da zudem das Bewusstsein für die eigene Gesundheit grösstenteils zunimmt und die Informationsquellen für gesundheitsrelevante Informationen zahlreicher geworden sind, wird dem Ausbau der
individuellen Gesundheitskompetenz immer stärkere Relevanz zukommen. Da in diesem Zusammenhang der Bezug von Versorgungsleistungen weiter steigen wird, ist auch ein kompetenter und
kostensensibler Umgang mit den entsprechenden Leistungen immer wichtiger. Mit steigender Mobilität der Bevölkerung wächst zudem das Risiko für die Entstehung neuer Krankheiten sowie deren
schnellere Verbreitung. Gleichzeitig ist eine zunehmend kritischere Einstellung gegenüber Impfungen
zu vernehmen, was wiederum das Risiko für entsprechende Epidemien weiter erhöht und zu Komplikationen im Krankheitsverlauf führen kann. In seiner Überwachungspflicht muss der Kanton auf die
Entwicklungen im Bereich Infektionskrankheiten reagieren und bestehende Möglichkeiten ausschöpfen oder erweitern.
103 von 124
Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
4.
Finanzierung, Kosten und volkswirtschaftlicher Nutzen des Gesundheitssystems
Die steigenden Gesundheitskosten werden sowohl schweizweit als auch im Kanton Aargau für die
kommenden Jahre als eine der zentralen Herausforderungen für das Gesundheitssystem im Speziellen und das politische System im Allgemeinen angesehen. Verschiedene Entwicklungen führen dazu, dass der Konsum von Versorgungsleistungen zunimmt und die Gesundheitskosten in den kommenden Jahren weiterhin ansteigen werden. Die Kostentreiber dieser Entwicklung sind ein
komplexes Zusammenspiel verschiedener Faktoren: Insbesondere der medizinisch-technische Fortschritt, die demographische Entwicklung und die steigende Anspruchshaltung bei geringer Kostensensibilität der Patientinnen und Patienten tragen zu den steigenden Gesundheitskosten bei. Weitere
Kostentreiber sind Fehlanreize im Finanzierungssystem, eine hohe Spital- und Ärztedichte und die
Mengenausweitung zum Teil unnötiger Leistungsangebote.
Im Zusammenhang mit den steigenden Kosten ist zu beachten, dass dem Gesundheitssektor – neben dem gesundheitlichen Nutzen für die Leistungsbezüger – ebenso ein bedeutsamer volkswirtschaftlicher Nutzen zukommt. Da Leistungen im Gesundheitswesen im Vergleich zu anderen Branchen überdurchschnittlich wertschöpfungs- und beschäftigungsintensiv sind, führen die beschriebene
Mengenausweitung und steigenden Kosten auch zu einem generellen Anstieg des volkswirtschaftlichen Gesamtnutzens.
Im vorliegenden Kapitel werden in einem allgemeinen Einführungsteil die Finanzierungsquellen und
-regimes im Schweizer Gesundheitswesen, die Aufteilung der Kosten in alle wichtigen Sektoren des
Gesundheitssystems sowie die Entwicklung der Durchschnitts- und Richtprämien dargestellt. Auf die
Kostenentwicklung im Kanton Aargau wird im zweiten Teil des Kapitels anhand der einzelnen Geschäftsfelder, in denen der Kanton Steuerungskompetenz besitzt (Spitalversorgung, Langzeitversorgung und Gesundheitsförderung/Prävention) eingegangen. Im dritten Teil des Kapitels wird der
volkswirtschaftliche Nutzen des Gesundheitswesens anhand von Kennzahlen zur Wertschöpfung
und Beschäftigung erläutert.
4.1 Finanzierung des Gesundheitswesens
Die Finanzierung des Gesundheitswesens wird von unterschiedlichen Regimes getragen. Als Regime wird in diesem Zusammenhang jener Kostenträger verstanden, welcher den Leistungserbringern die jeweiligen Leistungen unmittelbar bezahlt. Im Schweizer Gesundheitssystem werden die
folgenden Kategorien von Finanzierungsregimes unterschieden:
• Staat (Bund, Kantone, Gemeinden): Prävention, Verwaltung und Zuschüsse an Leistungserbringer,
• Sozialversicherungen (Krankenversicherung KVG, Unfallversicherung UVG etc.),
• Regimes bedarfsabhängiger Sozialleistungen (Ergänzungsleistungen AHV/IV, kantonal geregelte Alters- und Pflegehilfe),
• Privatversicherungen,
• Private Haushalte: Finanzierung von Leistungen, die nicht von anderen Regimes (Staat, Sozialversicherungen etc.) gedeckt werden,
104 von 124
Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
• Private Organisationen ohne Erwerbscharakter (Gesundheitsligen etc.).
Mit 63,2 % wird mehr als die Hälfte des Schweizer Gesundheitswesens im Jahr 2013 durch Sozialversicherungen (43,2 %) und den Staat (20,2 %) finanziert (Abbildung 108). Die Sozialversicherungen sind somit zwar der grösste Direktfinanzierer des Gesundheitswesens, der Anteil staatlicher
Finanzierungsregimes an den Gesundheitskosten steigt zwischen 2008 und 2013 jedoch kontinuierlich an. Der grösste Anteil staatlicher Finanzierung wird hier von den Kantonen bestritten. Mit 23,8 %
ist der Finanzierungsanteil der privaten Haushalte im Jahr 2013 ebenfalls hoch.
93
Gemäss Prognose der Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich wird die Finanzierungslast in
den kommenden Jahren besonders bei bedarfsabhängigen Sozialleistungen, im KVG-Bereich der
Sozialversicherungen und bei privaten Kostenbeteiligungen zunehmen.
Abbildung 108: Finanzierung des Gesundheitswesens nach Finanzierungsregimes
Finanzierungsregime
2008
2009
2010
2011
2012
2013
18,6 %
19,4 %
19,0 %
19,5 %
20,4 %
20,2 %
Bund
0,3 %
0,4 %
0,3 %
0,2 %
0,2 %
0,2 %
Kantone
15,7 %
16,3 %
16,0 %
16,3 %
17,3 %
17,0 %
Gemeinden
2,7 %
2,7 %
2,6 %
3,0 %
2,9 %
3,0 %
Sozialversicherungen
42,2 %
41,8 %
41,8 %
41,4 %
41,1 %
43,2 %
Bedarfsabhängige Sozialleistungen
4,3 %
4,4 %
4,5 %
4,6 %
4,5 %
4,4 %
Privatversicherungen
9,0 %
8,8 %
8,6 %
8,6 %
7,2 %
7,3 %
Private Haushalte
24,8 %
24,7 %
25,1 %
25,0 %
25,8 %
23,8 %
Andere private Finanzierung
1,0 %
1,0 %
1,0 %
0,9 %
1,0 %
1,0 %
Staat
Quelle: Bundesamt für Statistik (2015): Kosten und Finanzierung des Gesundheitswesens
Ebenfalls kann die Finanzierung des Gesundheitswesens nach den ursprünglichen Finanzierungsquellen aufgeteilt werden. Auf diese Weise kann unterschieden werden, welche Finanzierungsanteile
aus Steuern oder Sozialabgaben gewonnen werden. Die Finanzierungslast im Gesundheitswesen
wird hier nach den wichtigsten Wirtschaftsakteuren aufgeteilt:
• Staat: Der Staat kann als Leistungserbringer (Verwaltung, Prävention, Rettungsdienste), Finanzierungsträger anderer Leistungserbringer (Spitäler, Spitex) oder als Finanzierungsträger von Regimes der Sozialen Sicherheit (Prämienverbilligung, Ergänzungsleistungen AHV/IV) in Erscheinung treten.
• Unternehmen: Die Unternehmen bezahlen Prämien beziehungsweise Beiträge in Form von Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- oder Selbständigerwerbendenanteilen an die Regimes der Sozialen Sicherheit, die direkt oder indirekt für Gesundheitsgüter und -dienstleistungen aufkommen (Unfallversicherung, IV, AHV).
• Private Haushalte: Die Haushalte kommen direkt für Güter und Dienstleistungen des Gesundheitswesens auf. Sie beteiligen sich in Form von Franchisen und Selbstbehalten an den Kosten
der Sozial- oder Privatversicherungen und bezahlen Versicherungsprämien für obligatorische oder private Versicherungen im Gesundheitsbereich.
Aus der Perspektive der Finanzierungsquellen wird mit 61 % im Jahr 2013 der grösste Anteil der
Gesundheitskosten durch private Haushalte getragen (Abbildung 109). Weitere 32,2 % entfallen auf
93
KOF Prognose der Gesundheitsausgaben (2015).
105 von 124
Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
die staatliche Finanzierung, wovon die Kantone mit 22,1 % den mit Abstand höchsten Finanzierungsanteil haben.
Abbildung 109: Finanzierung des Gesundheitswesens nach Quellen
Quelle
2008
2009
2010
2011
2012
2013
30,9 %
31,6 %
31,8 %
32,3 %
32,9 %
32,7 %
Bund
6,0 %
5,9 %
5,9 %
6,0 %
6,0 %
6,1 %
Kantone
20,8 %
21,6 %
21,7 %
21,8 %
22,5 %
22,1 %
Gemeinden
4,1 %
4,2 %
4,1 %
4,5 %
4,5 %
4,5 %
Unternehmen
7,3 %
7,0 %
6,9 %
6,8 %
6,1 %
6,3 %
Private Haushalte
61,8 %
61,4 %
61,3 %
60,9 %
60,9 %
61,0 %
Staat
Quelle: Bundesamt für Statistik (2015): Kosten und Finanzierung des Gesundheitswesens
4.2 Krankenversicherungsprämien
Die monatlichen Durchschnittsprämien im Kanton Aargau entwickeln sich gleichförmig zu den Nachbarkantonen, jedoch auf etwas niedrigerem Niveau als dem Bundesdurchschnitt (Abbildung 110). In
allen drei Altersgruppen steigen die Durchschnittsprämien zwischen 2013 und 2015 kontinuierlich an.
Abbildung 110: Entwicklung der Durchschnittsprämien in Franken im interkantonalen Vergleich 2013–
2015
94
Junge Erwachsene
(19–25 Jahre)
Erwachsene (ab 26 Jahren)
Kinder (0–18 Jahre)
Kt.
2013
2014
2015
2013
2014
2015
2013
2014
2015
AG
Fr. 364.20
Fr. 373.24
Fr. 387.38
Fr. 329.57
Fr. 339.68
Fr. 355.41
Fr. 82.92
Fr. 85.45
Fr. 89.04
ZH
Fr. 385.49
Fr. 394.09
Fr. 411.69
Fr. 352.35
Fr. 362.09
Fr. 379.27
Fr. 91.69
Fr. 94.04
Fr. 98.23
LU
Fr. 344.15
Fr. 355.07
Fr. 372.63
Fr. 312.85
Fr. 324.07
Fr. 342.86
Fr. 76.56
Fr. 79.46
Fr. 83.20
SO
Fr. 367.83
Fr. 376.84
Fr. 397.09
Fr. 334.08
Fr. 343.44
Fr. 362.69
Fr. 84.97
Fr. 86.59
Fr. 90.73
BS
Fr. 505.86
Fr. 512.08
Fr. 533.18
Fr. 461.38
Fr. 473.36
Fr. 497.64
Fr. 121.69
Fr. 123.05
Fr. 127.71
BL
Fr. 413.86
Fr. 420.76
Fr. 441.92
Fr. 374.25
Fr. 383.82
Fr. 405.96
Fr. 98.69
Fr. 100.51
Fr. 105.23
CH
Fr. 387.70
Fr. 396.12
Fr. 411.84
Fr. 353.08
Fr. 363.55
Fr. 379.71
Fr. 89.35
Fr. 91.52
Fr. 94.99
Quelle: Bundesamt für Gesundheit (2016): Kantonale Durchschnittsprämien
Art. 65 Abs. 1 KVG verlangt von den Kantonen, dass Versicherte in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen Prämienverbilligung gewährt werden muss. Zudem müssen für untere und mittlere Einkommen die Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung zu mindestens 50 % verbilligt werden. Es ist daher durch eine bedarfsgerechte Prämienverbilligungspolitik sicherzustellen,
94
Krankenpflege-Grundversicherung (mit Unfall).
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Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
dass die auf die Prämienverbilligung angewiesenen Personen in genügendem Masse unterstützt
werden. Damit sind nicht nur Personen gemeint, welche unter bis knapp über dem Existenzminimum
leben, sondern auch Personen und Familien des unteren Mittelstands.
Bei der Umsetzung der Prämienverbilligung sind die Kantone relativ frei. Dies hat zur Folge, dass
sich die Prämienverbilligungssysteme je nach Kanton unterscheiden. Ein wichtiges Element zur Berechnung der individuellen Prämienverbilligung im Kanton Aargau ist die Richtprämie. Im Kontrast
zur Durchschnittsprämie, welche im Kanton Aargau in den letzten Jahren deutlich steigt, sinkt die
Richtprämie seit 2014 aus finanzpolitischen Gründen (Abbildung 111). Der Kantonsanteil im Aargau
liegt im Jahr 2014 mit 37 % deutlich unter dem Bundesdurchschnitt (44 %). Im Jahr 2015 verringert
sich der aargauische Kantonsanteil nochmals deutlich auf 31,8 %.
Abbildung 111: Entwicklung der Durchschnitts- und Richtprämie für Erwachsene im Kanton Aargau
2005–2016
Quelle: Bundesamt für Gesundheit (2016) / Departement Gesundheit und Soziales (2016)
Finanziert wird die Prämienverbilligung durch den Bund und die Kantone gemeinsam. Der Bundesbeitrag entspricht 7,5 % der Bruttokosten der OKP. Im Jahr 2015 hat der Bund dem Kanton Aargau
184,6 Millionen Franken überwiesen (Abbildung 112). Dies entspricht knapp 70 % der Kosten, während der kantonale Anteil nur noch gut 30 % beträgt.
Abbildung 112: Entwicklung der Prämienverbilligungen im Kanton Aargau 2012–2015
Anteil Bund
Anteil Kanton
Prämienverbilligung
Jahr
In Millionen
Franken
Prozentanteil
In Millionen
Franken
Prozentanteil
In Millionen
Franken
2012
165,1
63,28 %
95,8
36,72 %
260,8
2013
169,9
63,48 %
97,7
36,52 %
267,6
2014
175,1
62,25 %
106,2
37,75 %
281,3
2015
184,6
68,17 %
86,2
31,83 %
270,8
Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2016)
107 von 124
Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
4.3 Kosten des Gesundheitswesens
Um die Kosten des Gesundheitswesens beschreiben zu können, müssen die Anzahl Patientinnen
und Patienten, die durchschnittliche medizinische Leistung pro Patientin und Patient und der Preis
pro Leistungseinheit berücksichtigt werden. Während die ersten beiden Komponenten für die einzelnen Bereiche im Kapitel 3 (Gesundheitssystem) abgehandelt werden, sollen im vorliegenden Kapitel
reine Kostenbetrachtungen der Güter und Dienstleistungen im Gesundheitswesen angestellt werden.
Die Gesundheitskosten steigen seit einigen Jahren kontinuierlich an. Laut Prognose der Konjunkturforschungsstelle wird das das Ausgabenwachstum in den Jahren 2016 und 2017 mit jährlich 3,5 %
beziehungsweise 3,9 % weiterhin andauern. Der Anteil der Gesundheitsausgaben am Bruttoinlandprodukt nimmt ebenfalls von fast 11 % im Jahr 2015 auf 12,1 % im Jahr 2017 zu.
Werden die Gesamtkosten des Schweizer Gesundheitswesens nach Leistungserbringern aufgeteilt,
entfallen im Jahr 2013 mit 54 % mehr als die Hälfte der Kosten für Güter und Dienstleistungen des
Gesundheitswesens auf die Spitäler (36,6 %), Pflegeheime (13,3 %) sowie die Institutionen für Behinderte (4,1%; Abbildung 113). Die ambulanten Versorger (Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und
-ärzte, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Spitexdienste, sonstige paramedizinische Dienste, Laboratorien, übrige) machten insgesamt
31,6 % der Kosten im Schweizer Gesundheitswesen aus, wobei die Ärztinnen und Ärzte mit 18 % die
grösste Gruppe der Leistungserbringer innerhalb dieses Sektors darstellen. Der Detailhandel mit
Arzneimitteln und therapeutischen Apparaten erreicht einen Anteil von 7,8 %. Die Verwaltungskosten
und Ausgaben für Prävention und Unfallverhütung der Versicherer (4 %) und des Staates (1,6 %),
welche als Leistungen des Gesundheitswesens zu betrachten sind, machten zusammen 5,6 % der
Ausgaben aus.
Gemäss Konjunkturforschungsstelle werden die Gesamtkosten in den kommenden Jahren für alle
Leistungserbringer zunehmen. Besonders markant wird die Zunahme bei den Spitälern und Spitexanbietern sein.
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Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
Abbildung 113: Prozentuale Aufteilung der Gesamtkosten des Schweizer Gesundheitswesens nach Leistungserbringer 2008–2013
Leistungserbringer
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Spitäler
35,4 %
35,6 %
35,9 %
35,9 %
37,0 %
36,6 %
Sozialmedizinische Institutionen
17,1 %
17,2 %
17,2 %
17,5 %
17,4 %
17,4 %
Ambulante Versorger
30,9 %
30,5 %
30,8 %
30,9 %
30,6 %
31,6 %
Detailhandel
8,9 %
9,0 %
8,7 %
8,5 %
8,2 %
7,8 %
Staat
2,2 %
2,4 %
1,9 %
1,7 %
1,6 %
1,6 %
Versicherer
4,4 %
4,3 %
4,3 %
4,4 %
4,1 %
4,0 %
Org. ohne Erwerbscharakter
1,1 %
1,1 %
1,1 %
1,1 %
1,0 %
1,1 %
Quelle: Bundesamt für Statistik (2015): Kosten und Finanzierung des Gesundheitswesens
Die Aufteilung der Kosten anhand von Leistungen im Gesundheitswesen gleicht zwar derjenigen der
Leistungserbringer, basiert aber auf einer funktionalen Betrachtung. Die Leistungen beziehungsweise wirtschaftlichen Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Gesundheitswesen werden nach ihrer
Funktion klassifiziert und nicht nach der Instanz, welche die Sach- oder Dienstleistung erbracht hat.
Auch in der funktionalen Betrachtungsweise entfällt im Jahr 2013 fast die Hälfte der Gesamtkosten
auf stationäre Behandlungen (Abbildung 114). Dieser Anteil bleibt in den letzten Jahren relativ konstant. Die ambulante Behandlung durch niedergelassene Leistungserbringer steigt hingegen in den
letzten Jahren um insgesamt 2,5 Prozentpunkte leicht an. Dieser Anstieg ist mehrheitlich auf Behandlungen durch niedergelassene Ärzte und Spitäler sowie auf die steigende Inanspruchnahme von
Spitexleistungen zurückzuführen.
Laut Prognose der Konjunkturforschungsstelle werden die Gesamtkosten in den kommenden Jahren
in jedem Leistungsbereich anwachsen, besonders jedoch bei den ambulanten Leistungen der Spitäler sowie bei Spitexleistungen.
Abbildung 114: Prozentuale Aufteilung der Gesamtkosten des Schweizer Gesundheitswesens nach Leis95
tungen 2008–2013
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Stationäre Behandlung
45,4 %
45,5 %
45,4 %
45,4 %
46,1 %
45,2 %
Akutbehandlung
26,7 %
26,8 %
26,6 %
26,3 %
27,1 %
26,2 %
Rehabilitation
1,5 %
1,6 %
1,6 %
1,6 %
1,6 %
1,7 %
Langzeit
12,9 %
13,0 %
13,0 %
13,3 %
13,4 %
13,3 %
Andere
4,1 %
4,2 %
4,2 %
4,2 %
4,1 %
4,1 %
Ambulante Behandlung
31,7 %
31,5 %
32,5 %
32,9 %
32,9 %
34,2 %
Ärzte
14,2 %
14,1 %
14,2 %
14,4 %
14,2 %
14,9 %
Spitäler
7,1 %
7,3 %
7,8 %
8,0 %
8,3 %
8,7 %
Zahnärzte
6,3 %
6,1 %
6,1 %
5,9 %
5,8 %
5,8 %
Physiotherapie
1,2 %
1,2 %
1,3 %
1,3 %
1,2 %
1,3 %
Psychotherapie
0,3 %
0,3 %
0,3 %
0,3 %
0,3 %
0,4 %
Spitex
2,2 %
2,1 %
2,5 %
2,7 %
2,7 %
2,8 %
Andere paramedizinische Leistungen
0,3 %
0,3 %
0,3 %
0,3 %
0,3 %
0,3 %
95
Akutbehandlung inklusive Psychiatrien.
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Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Andere Leistungen
3,4 %
3,4 %
3,3 %
3,3 %
3,4 %
3,4 %
Verkauf Gesundheitsgüter
12,1 %
12,2 %
11,7 %
11,4 %
11,0 %
10,6 %
Gesundheitsförderung und Prävention
2,4 %
2,5 %
2,4 %
2,2 %
2,1 %
2,2 %
Verwaltung
5,0 %
5,0 %
4,8 %
4,7 %
4,4 %
4,3 %
Quelle: Bundesamt für Statistik (2015): Kosten und Finanzierung des Gesundheitswesens
4.3.1 Kosten der Spitalversorgung
Die auf der KVG-Revision basierende neue Spitalfinanzierung seit 2012 hat einen Systemwechsel
ergeben, der auf mehr Transparenz in den stationären Leistungsangeboten und eine allgemeine
Stärkung des Wettbewerbs abzielt. Kernelemente der Revision sind die Leistungsfinanzierung der
stationären Behandlung, die Gleichbehandlung öffentlicher und privater Spitäler und die Mitfinanzierungspflicht der Kantone für alle Spitäler auf der Spitalliste (das heisst die freie Spitalwahl für die
Bevölkerung.
Im neuen Finanzierungsmodell übernehmen öffentliche Hand und Versicherer anteilig die Finanzierung der stationären Behandlung der Aargauer Patientinnen und Patienten im Grundversicherungsbereich in den Akutspitälern sowie den Kliniken für Psychiatrie und medizinische Rehabilitation. Der
Kanton ist nach Ablauf der Übergangsfrist ab 2017 verpflichtet, mindestens 55 % der Kosten für die
stationäre Behandlungen in Listenspitälern zu bezahlen.
Innerhalb der drei Teilbereiche Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation wird in den nachfolgenden Ausführungen nach Kennzahlen zum effektiven Aufwand und zu Tarifen beziehungsweise zur
Tarifbildung unterschieden.
Aufgrund des Auswertungszeitpunktes im März 2016 ist das Jahr 2015 noch nicht vollständig abgerechnet worden. Die Daten für das Jahr 2015 können infolgedessen – analog zum Kapitel 3.3 – erst
im nächsten Strukturbericht abgebildet werden.
4.3.1.1 Akutsomatik
Aufwand
Sowohl die Fallzahlen als auch die Kosten nehmen in der Akutsomatik zwischen 2013 und 2014 zu
(Abbildung 115). Dabei steigen die Kosten prozentual stärker an, als die Fallzahlen. Dies begründet
sich darin, dass die Kosten nicht nur von den Fallzahlen, sondern auch vom Kantonsanteil, der
durchschnittlichen Baserate und dem CMI abhängen.
Abbildung 115: Entwicklung der Fälle, kantonalen Kosten und Durchschnittskosten im Bereich Akutsomatik der Aargauer Bevölkerung 2013–2014
Jahr
Fälle
Kosten in Millionen Franken
ø Kosten je Fall in Franken
2013
85'798
416,6
4'855
2014
86'898
432
4'971
Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2016)
Entsprechend steigt auch der Gesamtaufwand in der akutsomatischen Spitalversorgung zwischen
2013 und 2014 von 857,2 Millionen Franken auf 881,6 Millionen Franken an (Abbildung 116).
110 von 124
Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
Abbildung 116: Entwicklung des Aufwands Akutsomatik (KVG-Leistungen) 2013–2014
96
2013
2014
48,60 %
49 %
416,6
432
51,40 %
51 %
Anteil Versicherungen in Millionen Franken
440,6
449,6
GESAMT in Millionen Franken
857,2
881,6
Anteil Kanton in %
Anteil Kanton in Millionen Franken
Anteil Versicherungen in %
Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2016)
Aufgrund des überproportionalen Kostenwachstums im Verhältnis zur Bevölkerungszahl steigen die
Pro-Kopf-Kosten der Aargauer Bevölkerung zwischen 2013 und 2014 von durchschnittlich
Fr. 1'348.20 auf Fr. 1'367.20 (Abbildung 117).
Abbildung 117: Entwicklung des durchschnittlichen Pro-Kopf-Aufwands Akutsomatik der Aargauer Bevölkerung pro Jahr in Franken 2013–2014
2013
2014
Fr. 1'348.20
Fr. 1'367.20
Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2016) / eigene Berechnung (2016)
Tarife
Die durchschnittliche Baserate sinkt zwar zwischen 2013 und 2014 von Fr. 9'951.– auf Fr. 9'905.–,
obwohl teilweise noch Arbeitstarife verwendet werden (Abbildung 118). Der CMI hingegen steigt über
die besagten Jahre an, wobei der Anstieg in den ersten Jahren der neuen Spitalfinanzierung (ab
2012) stärker war.
Abbildung 118: Durchschnittliche Baserate und CMI 2013–2014
97
Jahr
ø Baserate in Franken
CMI
2013
9'951.–
1,025
2014
9'905.–
1,039
Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2016)
Gemäss Bundesrecht orientieren sich die Spitaltarife sowohl bei der Tarifgenehmigung als auch bei
der hoheitlichen Tariffestsetzung im Sinne eines Referenzwertes an der Entschädigung jener Spitäler, welche die tarifierte, obligatorisch versicherte Leistung in der notwendigen Qualität effizient und
günstig erbringen.
Der Referenzwert (= Wirtschaftlichkeitsmassstab) ist aufgrund eines Benchmarkings der schweregradbereinigten Fallkosten, welche auf den benchmarking-relevanten Betriebskosten der Spitäler
basieren, zu bestimmen. Das Benchmarking ist mit genügend Vergleichsspitälern, idealtypisch mit
schweizweiten Fallkostendaten, durchzuführen. Allerdings liegen vermutlich erst ab dem Tarifjahr
2016 schweizweit einheitlich geprüfte Fallkostendaten für ein nationales Benchmarking vor. Dementsprechend hat der Kanton Aargau in seine Benchmarkings 2013 bis 2015 lediglich die durch das
Bundesverwaltungsgericht als bundesrechtskonform bestätigten Fallkosten des Kantons Zürich mit
96
Ohne Berücksichtigung der Kostenbeteiligung von Patientinnen und Patienten.
Basierend auf Arbeitstarifen.
97
111 von 124
Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
einbezogen. Universitätsspitäler, Kinderspitäler und Geburtshäuser wurden vom Benchmarking ausgeschlossen.
Grundsätzlich sollen keine Tarife über dem Referenzwert genehmigt oder festgesetzt werden. Vorbehalten bleiben Tarifdifferenzierungen bei spitalspezifischen Besonderheiten. Die folgende Abbildung 119 zeigt die massgeblichen Referenzwerte für die Tarifjahre 2013 bis 2015.
Abbildung 119: Massgebliche Referenzwerte Akutsomatik des Kantons Aargau Tarifjahre 2013-2015 in
Franken
2011
2012
2013
9'662.–
9'481.–
9'637.–
Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2016)
Die folgende Abbildung 120 zeigt die durchschnittlichen, schweregradbereinigten OKP-Fallkosten
2011 bis 2014 (relevant für die Tarifjahre 2013 bis 2016) der in das Benchmarking einbezogenen
Listenspitäler des Kantons Aargau.
Abbildung 120: Durchschnittliche schweregradbereinigte OKP-Fallkosten 2011 bis 2014 (Tarifjahre 20132016) in Franken
98
Datenjahr
2011
2012
2013
2014
Tarifjahr
2013
2014
2015
2016
KSA
10'332
10'098
10'597
10'809
Gesundheitszentrum Fricktal
9'758
9'311
9'559
10'119
KSB
10'423
9'817
9'906
10'117
Spital Zofingen
9'166
9'664
9'372
9'992
Spital Muri
9'877
9'558
9'710
9'702
Asana Menziken
8'793
9'081
9'144
9'584
Villa im Park
8'666
9'074
8'554
9'575
Asana Leuggern
8'793
9'081
9'741
9'161
Klinik Barmelweid
15'376
12'599
13'167
9'024
Hirslanden
9'414
9'146
8'710
8'551
Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2016)
Bei einem durchschnittlichen Listenspital des Kantons Aargau werden die Gesamtkosten massgeblich durch die Personalkosten (ca. 60 %) beeinflusst. Daneben gehören auch der medizinische Bedarf und die Anlagenutzungskosten zu den Kostentreibern. Ein externer Haupteinflussfaktor auf die
Kosten stellt insbesondere die in den letzten Jahren zunehmende Patientenkomplexität dar, welche
mit einer kontinuierlich steigenden Anzahl an älteren und chronisch kranken Patientinnen und Patienten verbunden ist.
Demgegenüber konnten einige Spitäler in den letzten Jahren durch Prozessoptimierungen, wie einer
besseren Ressourcen- und Kapazitätsplanung, aber auch durch die Verbesserung der Kodierqualität
und der Einführung einer zertifizierten Kosten- und Leistungsrechnung, die Personal- und Sachkosten positiv beeinflussen. Bei der Durchführung der Wirtschaftlichkeitsprüfung konnte über die Jahre
hinweg eine grosse Verbesserung der Datenqualität bei allen beteiligten Spitälern festgestellt wer98
Die Fallkosten der Klinik Villa im Park und des Spitals Zofingen mussten aufgrund nicht überall nachvollziehbar dargelegten Kosten im
Benchmarking 2015 ausgeschlossen werden. Das Tarifjahr 2016 ist unter Vorbehalt zu behandeln; Sortierung nach Fallkosten Datenjahr 2014 /
Tarifjahr 2016.
112 von 124
Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
den. Durch die stetige Weiterentwicklung der Abbildungsgenauigkeit der Swiss DRG Tarifstruktur
erhöhte sich zudem die leistungsgerechte Abgeltung.
4.3.1.2 Psychiatrie
Auch im Bereich Psychiatrie steigen die Fallzahlen, Pflegetage und Kosten zwischen 2013 und 2014
an (Abbildung 121).
Abbildung 121: Fälle, Pflegetage und kantonale Kosten im Bereich Psychiatrie der Aargauer Bevölkerung 2013–2014
Jahr
Fälle
Pflegetage
Kosten in Millionen Franken
2013
9'100
179'163
53,6
2014
10'398
189'607
57,9
Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2016)
Dementsprechend steigt der Gesamtaufwand im Bereich der Psychiatrie von 110,3 Millionen Franken im Jahr 2013 auf 118,2 Millionen Franken im Jahr 2014 (Abbildung 122).
Abbildung 122: Entwicklung des Aufwands Psychiatrie (KVG-Leistungen) 2013-2014
2013
2014
48,60 %
49 %
53,6
57,9
51,40 %
51 %
Anteil Versicherungen in Millionen Franken
56,7
60,3
GESAMT in Millionen Franken
110,3
118,2
Anteil Kanton in %
Anteil Kanton in Millionen Franken
Anteil Versicherungen in %
Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2016)
Wie in der akutsomatischen Spitalversorgung steigen die Kosten auch im Bereich Psychiatrie überproportional zur Bevölkerung an und liegen im Jahr 2014 bei durchschnittlich Fr. 183.30 pro Kopf
(Abbildung 123).
Abbildung 123: Entwicklung des durchschnittlichen Pro-Kopf-Aufwands Psychiatrie der Aargauer Bevölkerung pro Jahr in Franken 2013–2014
2013
2014
Fr. 173.50
Fr. 183.30
Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2016) / eigene Berechnung (2016)
Tarife
Für den Bereich der Psychiatrie fehlt zurzeit eine schweizweit einheitliche, leistungsorientierte Tarifstruktur, weshalb Tagespauschalen festzulegen sind. Mit der Einführung einer einheitlichen Tarifstruktur ist ab Tarifjahr 2018 zu rechnen.
Solange keine schweizweit einheitliche Tarifstruktur zur Verfügung steht und die Preisbestimmung
anhand eines Referenztarifs wie im Bereich Akutsomatik nicht möglich ist, ist eine Tariffindung, die
sich an den vom Spital ausgewiesenen Betriebskosten orientiert, zulässig. Die ausgewiesenen spitalindividuellen Betriebskosten müssen aber einer strengen Prüfung unterzogen werden.
113 von 124
Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
Finanzierung von sektorisierten Angeboten
Das aktuelle Finanzierungssystem führt zu Fehlanreizen in der psychiatrischen Versorgung. Es begünstigt die stationäre Behandlung, da ambulante Angebote (inklusive Tagesstrukturen) nur ungenügend über die Tarife abgegolten werden, was bei den Spitälern zu ungedeckten Kosten führt. Der
Kanton beteiligt sich daher mit gemeinwirtschaftlichen Leistungen an diesen sogenannten sektorisierten Versorgungsangeboten mit dem Ziel, die teureren stationären Leistungen durch bedarfsgerechte ambulante Angebote zu substituieren (Abbildung 124).
Abbildung 124: Entwicklung des Aufwands an Gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL) des Kantons
im Bereich der sektorisierten Versorgung Psychiatrie 2013–2015
Aufwand in Millionen Franken
2013
2014
2015
11,6
10,6
10,7
Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2016)
4.3.1.3 Rehabilitation
Aufwand
Analog zu den Sektoren Akutsomatik und Psychiatrie nehmen auch in der Rehabilitation die Fallzahlen, Pflegetage und Kosten zwischen 2013 und 2014 zu (Abbildung 125).
Abbildung 125: Fälle, Pflegetage und kantonale Kosten im Bereich Rehabilitation der Aargauer Bevölkerung 2013-2014
Jahr
Fälle
Pflegetage
Kosten in Millionen Franken
2013
4'949
117'375
37,5
2014
5'439
124'405
40,4
Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2016)
Entsprechend steigt der Gesamtaufwand in der Rehabilitation zwischen 2013 und 2014 von 77,2
Millionen Franken auf 82,4 Millionen Franken an (Abbildung 126).
Abbildung 126: Entwicklung des Aufwands Rehabilitation (KVG-Leistungen) 2013-2014
2013
2014
48,60 %
49 %
37,5
40,4
51,40 %
51 %
Anteil Versicherungen in Millionen Franken
39,7
42
GESAMT in Millionen Franken
77,2
82,4
Anteil Kanton in %
Anteil Kanton in Millionen Franken
Anteil Versicherungen in %
Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2016)
Auch in der Rehabilitation wachsen die Kosten überproportional zur Bevölkerung. So beträgt der ProKopf-Aufwand im Jahr 2014 durchschnittlich Fr. 127.80 (Abbildung 127).
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Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
Abbildung 127: Entwicklung des durchschnittlichen Pro-Kopf-Aufwands Rehabilitation der Aargauer
Bevölkerung pro Jahr in Franken 2013–2014
2013
2014
Fr. 121.40
Fr. 127.80
Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2016) / eigene Berechnung (2016)
Tarife
Für den Bereich der Rehabilitation fehlt zurzeit eine schweizweit einheitliche, leistungsorientierte
Tarifstruktur, weshalb Tagespauschalen festzulegen sind. Mit der Einführung einer einheitlichen Tarifstruktur ist frühestens ab Tarifjahr 2018 zu rechnen.
Solange keine schweizweit einheitliche Tarifstruktur zur Verfügung steht und die Preisbestimmung
anhand eines Referenztarifs wie im Bereich Akutsomatik nicht möglich ist, ist eine Tariffindung, die
sich an den vom Spital ausgewiesenen Betriebskosten orientiert, zulässig. Die ausgewiesenen spitalindividuellen Betriebskosten müssen aber einer strengen Prüfung unterzogen werden.
4.3.2 Kosten der Langzeitversorgung
4.3.2.1 Stationäre Langzeitversorgung
Mit Eintritt in eine Pflegeeinrichtung entstehen Kosten für die Pflege, Pension sowie medizinische
und allgemeine Betreuung der Bewohnerin und des Bewohners. Die Pflegekosten werden gemeinsam durch die Krankenversicherer (mit einem vom Bund festgelegten Beitrag), die Patientinnen und
Patienten (mit dem sogenannten Eigenbeitrag von maximal 20 % des höchsten Pflegebeitrags der
Krankenversicherer) und die öffentliche Hand (mit den sogenannten Restkosten über die Gemeinden) getragen. Die Finanzierung der Betreuungs- und Pensionskosten wird allein durch die Leistungsbezügerinnen und Leistungsbezüger beziehungsweise subsidiär durch andere Sicherungssysteme, wie zum Beispiel Ergänzungsleistungen, übernommen.
Von 2012 bis 2014 ist ein deutlicher Anstieg bei den Pflegeheimkosten zu verzeichnen (Abbildungen
128 und 129). Im Bereich der KVG-pflichtigen Pflege ist dieser in erster Linie auf die Anhebung des
Tarifs zurückzuführen. Im Rahmen eines Normkostenverfahrens wird der Tarif jeweils aufgrund der
effektiv erbrachten Leistungen beziehungsweise der effektiv anfallenden Kosten kalkuliert.
Abbildung 128: Entwicklung der Betriebskosten in Pflegeheimen nach Hauptkostenträger 2012–2014 in
Millionen Franken
Jahr
Pension
KVG-pflichtige Pflege
Betreuung
Total
2014
242,48
213,68
93,50
549,66
2013
233,55
208,38
90,25
532,18
2012
231,59
196,93
83,12
511,64
2011
218,43
192,48
75,91
486,82
2010
190,18
181,70
69,26
441,14
Quelle: Bundesamt für Statistik (2015): SOMED-Statistik
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Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
Abbildung 129: Entwicklung der Betriebskosten pro Bewohnerin und Bewohner in Pflegeheimen nach
Hauptkostenträger 2012–2014
Jahr
Pension
KVG-pflichtige Pflege
Betreuung
Total
2014
Fr. 40'185.–
Fr. 35'413.–
Fr. 15'495.–
Fr. 91'093.–
2013
Fr. 39'490.–
Fr. 35'236.–
Fr. 15'260.–
Fr. 89'986.–
2012
Fr. 39'745.–
Fr. 33'795.–
Fr. 14'264.–
Fr. 87'804.–
2011
Fr. 37'672.–
Fr. 33'198.–
Fr. 13'092.–
Fr. 83'963.–
2010
Fr. 32'688.–
Fr. 31'231.–
Fr. 11'905.–
Fr. 75'824.–
Quelle: Bundesamt für Statistik (2015): SOMED-Statistik
4.3.2.2 Ambulante Langzeitversorgung
Mit der Teilrevision des Pflegegesetzes wurde der Regierungsrat per 1. Januar 2013 ermächtigt, im
Rahmen einer Tarifordnung Normkosten zur Bestimmung der Restkosten zu erlassen. Diese gelten
für die Leistungserbringer der Hilfe und Pflege zu Hause ohne Leistungsvereinbarung.
Die Spitexorganisationen mit Leistungsvereinbarung der Gemeinden, zuständig für die Sicherstellung
des Mindestangebots, verfügen seit 2007 über eine jährlich erstellte Kostenrechnung. Als Grundlage
für die Berechnung der Normkosten 2015 wurden die Kostenrechnungsdaten des Geschäftsjahrs
2013 verwendet. Die Durchschnittsvollkosten 2013 gemäss Art. 7 Abs. 1 KLV wurden durch den
Kanton geprüft und plausibilisiert.
Die Bestrebungen seitens Kanton und Gemeinden zur Verbesserung des Angebots im SpitexBereich zeigen deutlich Wirkung (Abbildung 130). Die Anzahl Kunden steigt stetig an. Mit ambulanten Pflegeleistungen können Heimeintritte hinausgezögert oder ganz verhindert werden. Die Kosten
pro Klient sind seit 2012 konstant geblieben. Für das Jahr 2015 ist mit einem Anstieg zu rechnen, da
im tariflichen Bereich Anpassungen vorgenommen wurden.
Abbildung 130: Entwicklung des Gesamt- und Personalaufwands von Spitexleistungen pro Klientin und
Klient 2008–2014
Gesamtaufwand
Jahr
Anzahl
Klienten/innen
2014
Personalaufwand
Pro Klient/in
in Franken
In Millionen
Franken
Pro Klient/in in
Franken
In Millionen
Franken
20'360
5'151.–
104,9
4'344.–
88,4
2013
17'341
5'175.–
89,7
4'406.–
76,4
2012
16'571
5'144.–
85,2
4'387.–
72,7
2011
14'967
5'049.–
75,6
4'330.–
64,8
2010
14'766
4'822.–
71,2
4'157.–
61,4
2009
13'049
4'408.–
57,5
3'811.–
49,7
2008
13'023
4'149.–
54,0
3'571.–
46,5
Quelle: Bundesamt für Statistik (2015): Spitexstatistik
4.3.3 Kosten der Gesundheitsförderung und Prävention
4.3.3.1 Kosten durch nichtübertragbare Krankheiten
In der Schweiz leiden immer mehr Menschen an nichtübertragbaren Krankheiten. Diese Zunahme ist
hauptsächlich auf Veränderungen im Lebensstil wie etwa unausgewogene Ernährung oder mangelnde Bewegung zurückzuführen (vgl. Kapitel 2: Gesundheitszustand/Gesundheitsverhalten). Es gilt als
116 von 124
Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
wissenschaftlich belegt, dass mit einem gesünderen Lebensstil über die Hälfte aller Erkrankungen
99
vermieden werden könnte.
Nichtübertragbare Krankheiten wie Krebs, Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen verursachen
in der Schweiz im Jahr 2011 rund 80 % der gesamten Gesundheitskosten, wobei davon die HerzKreislauf-Krankheiten den grössten Teil ausmachen (Abbildung 131). Insgesamt entfallen rund 44 %
auf die stationäre Behandlung, 36 % auf die ambulante Behandlung und etwas mehr als 9 % auf
Medikamente. Je nach Krankheit sind die Anteile indes unterschiedlich hoch.
Abbildung 131: Kostenaufteilung nach Krankheiten in der Schweiz 2011
100
Quelle: Wieser et al. (2014) / Interpharma
Neben direkten medizinischen Kosten für Arztbesuche, Spitalaufenthalte und Medikamente verursachen Krankheiten immer auch indirekte Kosten, etwa durch Produktivitätsverluste am Arbeitsplatz
oder durch die Pflege durch Angehörige. 2011 machen in der Schweiz bei den meisten der sieben
wichtigsten nichtübertragbaren Krankheiten die indirekten Kosten die Mehrheit der Kosten aus (Abbildung 132). So verursachen Rückenschmerzen und Rheuma, Krebs, Demenz, Diabetes und speziell psychische Krankheiten weniger direkte medizinische Kosten als indirekte Kosten.
99
Im November 2013 haben die Kantone deshalb gemeinsam mit dem Bund die Erarbeitung einer nationalen Strategie zur Prävention von
nichtübertragbaren Krankheiten beschlossen.
100
Andere Krankheiten: Infektionskrankheiten, Erkrankungen bei Schwangerschaft/Geburt, Mangelernährung, Verletzungen; anderes: Laboruntersuchungen, therapeutische Apparate, Radiologie, Transport und Rettung, Verwaltung.
117 von 124
Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
Abbildung 132: Anteil direkter und indirekter Kosten pro Krankheit an den Gesamtkosten des Schweizer
Gesundheitswesens 2011
Quelle: Wieser et al. (2014) / Interpharma
4.3.3.2 Kantonaler Aufwand für Prävention und Gesundheitsförderung
Der Kantonale Aufwand für Gesundheitsförderung und Prävention kann anhand der Bereiche Ge101
102
sundheitsförderung (Schwerpunktprogramme 1–5) , Prävention (Suchthilfe, Alkoholzehntel,
Spielsucht) sowie präventivmedizinischen Massnahmen dargestellt werden (Abbildung 133). In allen
drei Bereichen nehmen die Aufwendungen in den Jahren 2013 bis 2015 ab. Im Vergleich zum Gesamtaufwand des Kantons im Bereich Gesundheitswesen stellen sie einen verhältnismässig geringen Betrag dar.
101
Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) verpflichtet die Versicherer dazu, gemeinsam mit den Kantonen eine Institution zu betreiben, welche
Massnahmen zur Förderung der Gesundheit und zur Verhütung von Krankheiten anregt, koordiniert und evaluiert. Diese Aufgabe wird durch die
Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz wahrgenommen und zum grössten Teil über einen Zuschlag auf der Krankenkassenprämie finanziert.
102
Alkoholzehntel:10 % des Reinertrages der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV) sind zweckgebunden für die Suchtprävention/Suchthilfe. Swisslos: 0,5 % des Swisslos-Bruttospielertrags sind zweckgebunden für die Spielsuchprävention/Spielsuchtberatung.
118 von 124
Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
Abbildung 133: Aufwand pro Jahr in den Bereichen Gesundheitsförderung, Prävention und Präventivmedizin 2013–2015
Gesundheitsförderung
2013
2014
2015
Beitrag Kanton in Millionen Franken
0,88
0,81
0,63
Anteil Kanton in %
82 %
86 %
77 %
Beitrag Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz in Millionen Franken
0,19
0,13
0,19
Anteil Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz in %
18 %
14 %
23 %
GESAMT in Millionen Franken
1,07
0,94
0,83
Prävention und Suchthilfe
2013
2014
2015
4,6
5,23
4,6
Anteil Kanton in %
65 %
70 %
66 %
Beitrag aus dem Alkoholzehntel in Millionen Franken
2,28
1,96
2,15
Anteil aus dem Alkoholzehntel in %
32 %
27 %
31 %
Beitrag aus dem Swisslos-Bruttospielertrag in Millionen Franken
0,23
0,24
0,24
Anteil aus dem Swisslos-Bruttospielertrag in %
3%
3%
3%
GESAMT in Millionen Franken
7,11
7,43
6,99
Präventivmedizinische Massnahmen
2013
2014
2015
Beitrag Kanton in Millionen Franken
2,56
2,01
1,7
Beitrag Kanton in Millionen Franken
Quelle: Departement Gesundheit und Soziales (2016)
4.4 Volkswirtschaftlicher Nutzen des Gesundheitswesens
Die direkten Effekte im Rahmen der Produktion von Leistungen ergeben sich aus der Beschäftigung
sowie der damit verbundenen Wertschöpfung, die von den Leistungserbringern erarbeitet wird. Beschäftigung und Wertschöpfung im Gesundheitswesen resultieren einerseits aus direkten Leistungen
(Versorgungsleistungen, wie beispielsweise eine Blinddarmoperation), beziehen jedoch auch indirekte Leistungen mit ein. Indirekte Leistungen ergeben sich aus der durch die Produktion von Versorgungsleistungen induzierte Nachfrage nach sogenannten Vorleistungen. Diese Vorleistungen werden
in der Regel in anderen Branchen produziert (zum Beispiel in der Lebensmittelbranche mit der Herstellung von Lebensmitteln für stationäre Institutionen oder in der Bauindustrie bei der Erstellung von
Immobilien). Die Summe der direkten und indirekten Beschäftigungs- und Wertschöpfungseffekte
bildet den messbaren volkswirtschaftlichen Gesamtnutzen des Gesundheitssystems. Als Indikatoren
zur Beurteilung der volkswirtschaftlichen Bedeutung aus der Perspektive des Produktionsnutzens
119 von 124
Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
werden in der Regel die Bruttowertschöpfung und die Beschäftigungsrate herangezogen. Die Bruttowertschöpfung des Gesundheitswesens beinhaltet den Bruttoproduktionswert einer Versorgungsleistung abzüglich der Vorleistungen und entspricht dem im Gesundheitswesen erwirtschafteten Bei103
trag an der Gesamtwirtschaft. Die Beschäftigung wird mit der Anzahl an VZÄ bestimmt.
Der Schweizer Gesundheitssektor entwickelt sich zu einem immer wichtigeren Zweig der Schweizer
Wirtschaft. Im Jahr 2014 erreichte die Beschäftigung im Gesundheitswesen 239'800 VZÄ. Der Anteil
der Beschäftigten im Gesundheitswesen an der Gesamtbeschäftigung nimmt langfristig zu und erhöht sich, gemessen in VZÄ, von 4,9 % im Jahr 1992 auf 6,8 % im Jahr 2014 (Abbildung 134). Der
Anteil des Gesundheitswesens an der gesamten Wertschöpfung steigt von 3,7 % im Jahr 1997 auf 5
% im Jahr 2013.
Die Gesundheitsausgabenquote, das heisst der Anteil der Gesundheitsausgaben am Bruttoinlandprodukt, ist in den zehn Jahren vor 2013 von 10,4 % auf 10,9 % gestiegen. Im entsprechenden Prognosezeitraum erhöhen sich die Gesundheitsausgaben stärker als das nominelle Bruttoinlandprodukt,
wodurch die Quote bis 2017 auf 12,1 % ansteigt.
Abbildung 134: Wertschöpfung im Schweizer Gesundheitswesen 1997–2013
Quelle: Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich (2015)
Das Aargauische Gesundheitswesen weist im Jahr 2013 insgesamt 22'329 VZÄ auf. Dies entspricht
schätzungsweise einem Anteil von 14 % an allen VZÄ im Kanton Aargau. Die Stellen im Gesundheitswesen verteilen sich zu 45 % auf Spitäler, zu 25 % auf Pflegeheime, zu 15 % auf niedergelassene Medizinalpersonen, zu 12 % auf Institutionen für Menschen mit Behinderungen, Sucht- oder
psychosozialen Problemen und zu 3 % auf die Spitex. Von den VZÄ in den Spitälern fielen insgesamt hohe 12 % auf Beschäftigte in Ausbildung (vgl. detaillierte Personaldaten in Kapitel 3: Gesundheitssystem).
4.5 Wichtigste Ergebnisse
Die Gesundheitskosten in der Schweiz und im Kanton Aargau steigen kontinuierlich an. Aus der Perspektive der Finanzierungsquellen wird der grösste Anteil der Gesundheitskosten durch private
Haushalte getragen. Der zweigrösste Anteil entfällt auf die staatliche Finanzierung, wovon die Kantone den mit Abstand höchsten Finanzierungsanteil haben. Während die durchschnittlichen Krankenkassenprämien im Kanton Aargau ansteigen, sinkt gleichzeitig die Richtprämie, welche für die
103
Diese ergeben sich aus dem Gesamtarbeitszeitvolumen dividiert durch die Stundenzahl, welche normalerweise im Jahresdurchschnitt pro
Vollzeitarbeitsplatz geleistet wird.
120 von 124
Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
Berechnung der individuellen Prämienverbilligung für Versicherte in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen herangezogen wird.
Der grösste Teil der Gesundheitskosten in der Schweiz wird durch die Spitalversorgung ausgelöst.
Auch im aargauischen Spitalsektor steigen die Kosten überproportional zu den Fallzahlen. Dies begründet sich darin, dass die Kosten nicht nur von den Fallzahlen, sondern auch vom Kantonsanteil
sowie in der Akutsomatik von der durchschnittlichen Baserate und dem CMI abhängen. Auch der
Aufwand für die stationäre Langzeitpflege nimmt im Verlauf der letzten Jahre deutlich zu. In der ambulanten Langzeitpflege sind die Kosten pro Klientin und Klient in den letzten Jahren konstant geblieben. Aufgrund der steigenden Inanspruchnahme nimmt der Aufwand hier jedoch zu.
Gleichzeitig schafft das Gesundheitswesen jedoch auch einen volkswirtschaftlichen Mehrwert: Das
Aargauische Gesundheitswesen stellt mit seinem hohen und tendenziell steigenden Anteil an Vollzeitäquivalenten an der Gesamtbeschäftigung einen bedeutenden Arbeitgeber dar.
Das kontinuierliche Wachstum der Gesundheitskosten in der Schweiz und im Kanton Aargau wird
sich künftig weiterhin fortsetzen. Die Kostentreiber dieser Entwicklung sind ein komplexes Zusammenspiel verschiedener Faktoren: Insbesondere der medizinisch-technische Fortschritt, die demographische Entwicklung, die steigende Anspruchshaltung bei geringer Kostensensibilität der Patientinnen und Patienten sowie diverse Fehlanreize tragen zu den steigenden Gesundheitskosten bei.
Dies führt infolge der daraus resultierenden Mengenausweitung zu einer systemimmanenten Kostensteigerung. Im Gesundheitswesen reagieren die Preise zudem nicht auf Angebot und Nachfrage,
sondern sind reguliert. Bei derartigen festen Preisen führt eine grössere Menge automatisch zu höheren Kosten. Die Kostensteigerung wiederum macht sich in steigenden Prämien bemerkbar, welche
zu einem vermehrten Anspruchsdenken führen. Neben der Prämiensteigerung wirken sich die steigenden Kosten aufgrund dessen, dass die öffentliche Hand mit der 55 %-Beteiligung an den Spitalleistungen, der Restkostenfinanzierung im Langzeitpflegebereich und der Prämienverbilligung einen
wesentlichen Teil der Gesundheitsausgaben trägt, auch auf die Steuern aus. Die Steuern wiederum
können nicht jährlich im gleichen Umfang wie die Prämien nach oben angepasst werden. Steigende
öffentliche Gesundheitskosten bedeuten somit eine Einschränkung bei den anderen öffentlichen
Ausgaben.
Künftige Zielsetzungen müssen aufgrund der beschriebenen Entwicklungen darin bestehen, eine
optimale Finanzierung der Gesundheitskosten zu finden, wobei die Kosten in erster Linie durch Effizienzsteigerungen positiv beeinflusst werden sollten. Mit einer konsequenten Ausrichtung an eine
wirtschaftliche und qualitativ hochstehende Leistungserbringung kann der Kanton dazu beitragen.
Die langfristige Finanzierbarkeit des Gesundheitswesens steht im Interesse der Bürgerinnen und
Bürger in ihrer Dreifachrolle als Leistungsbezüger, Prämien- und Steuerzahler. Im Sinne des Standorts Aargau steht zudem, dass in die Überlegung zu Finanzierungsfragen auch die volkswirtschaftliche Bedeutung des Gesundheitswesens in Bezug auf Wertschöpfung und Beschäftigung miteinbezogen wird.
Die Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems steht im direkten Zusammenhang mit den Versorgungsleistungen in den unterschiedlichen Sektoren (vgl. Kapitel 3).
Die Einführung von SwissDRG und die neue Spitalfinanzierung sollten die Anreize zur Reorganisation der Spitallandschaft verstärken. Es ist derzeit unsicher, ob es tatsächlich nur aufgrund der Wettbewerbsmechanismen zu einer Strukturanpassung kommen wird. Entfällt diese, kann sich das negativ auf die Kosteneffizienz und die Qualität auswirken. Dem Kanton kommt hinsichtlich effizienter
Spitalstrukturen daher weiterhin eine wichtige Rolle zu. Dieser kann er insbesondere mit einer bedarfsgerechte Spitalplanung und der Schaffung von Rahmenbedingungen, die einen regulierten
Wettbewerb zulassen, nachkommen.
121 von 124
Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
Im Rahmen der neuen Spitalfinanzierung kommt der verpflichtend durchzuführenden Wirtschaftlichkeitsprüfung bei der Tariffindung eine grosse Bedeutung zu. Grundlage dafür ist eine vom Bundesverwaltungsgericht gestützte Methodik, welches eine einheitliche, nachvollziehbare und transparente
Ermittlung der Fallkosten aller Listenspitäler durch detaillierte Kosten- und Leistungsanalysen verlangt. Der aus diesen Daten erstellte Fallkostenvergleich (Benchmarking) ermöglicht die Ermittlung
des Benchmark-Tarifs. Der Benchmark-Tarif bestimmt, wann die Leistung in der notwendigen Qualität effizient und günstig erbracht wird und wird dadurch zum Massstab für die Bestimmung der Wirtschaftlichkeit eines Spitals. Er dient damit insbesondere als Orientierungshilfe bei der Tariffindung.
Ein weiterer grosser Handlungsbedarf bei der Spitalfinanzierung besteht bei der Beseitigung der
diversen Fehlanreize. Diese können durch die unterschiedliche Finanzierung der ambulanten und
der stationären Leistungen entstehen. Aber auch dadurch, dass mit den heutigen Tarifstrukturen
gewisse Leistungen, zum Beispiel im Bereich der sektorisierten psychiatrischen Versorgung, nur
ungenügend abgegolten werden. Dies kann dazu führen, dass notwendige und nützliche Leistungen
nicht angeboten oder in den stationären Bereich verlagert werden. Grundsätzlich ist es an den Versicherern und den Leistungserbringern, neue Versorgungs- oder Abgeltungsmodelle zu entwickeln. Bis
dahin ist es indes wichtig, dass sich die öffentliche Hand an der Finanzierung von sinnvollen, bedarfsgerechten Leistungen durch die Zusprechung von GWL beteiligt und damit nicht nur zur Versorgungssicherheit, sondern auch zur Entlastung des stationären teureren Settings beiträgt.
Mit Einführung der revidierten Pflegefinanzierung im Jahr 2011 wurde die seit Bestehen des KVG
ungeklärte Kostenträgerschaft im Langzeitpflegebereich beseitigt. Die Krankenversicherer übernehmen lediglich einen Beitrag an den Pflegekosten. Der Anteil der Bewohnerinnen und Bewohner ist
begrenzt und die Regelung der Restfinanzierung obliegt dem Staatswesen. Im Kanton Aargau werden die Restkosten durch die Gemeinden getragen. Nebst der demographischen Entwicklung, welche im Kanton Aargau auch in den kommenden Jahren spürbar sein wird, wirkt in erster Linie das
stagnierende Angebot an diplomierten Pflegefachleuten und der damit zu erwartende Lohnanstieg
kostentreibend. Solange die Beiträge der Krankenversicherer im Langzeitpflegebereich nicht angepasst werden, geht der Kostenschub praktisch ausschliesslich zulasten des Staatswesens. Verstärkt
wird die Situation durch die Zunahme von an einer Demenz leidender Menschen, welche sowohl im
ambulanten, als auch im stationären Langzeitpflegebereich spürbar sein wird.
Die Bereiche Gesundheitsförderung und Prävention beanspruchen nur ein sehr geringes Budget
innerhalb des kantonalen Gesamtaufwands. Dieses nimmt darüber hinaus in den letzten Jahren ab.
Vor dem Hintergrund des beschriebenen Einsparungspotenzials in Bezug auf kurative Behandlungen
– insbesondere bei nichtübertragbaren Krankheiten – einerseits und der knappen finanziellen Ressourcen andererseits müssen daher künftig kostengünstige Lösungen mit breitem Wirkungspotenzial
im Vordergrund der Überlegungen stehen.
122 von 124
Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
5.
Quellenverzeichnis
Kapitel
Quelle (chronologisch)
1.
Bundesamt für Statistik (2016): STAT TAB
Soziale Einflussfaktoren
von Gesundheit
Statistik Aargau (2013): Bevölkerungsprognose 2013
Da die Bevölkerungsdaten für das Jahr 2015 noch nicht vollständig sind (Stand: 23. März 2016), wird nur der gesamthafte
Bevölkerungsstand und jener nach Bezirken auf das Jahr 2015
bezogen. Alle anderen Bevölkerungskennzahlen beziehen sich
auf das Jahr 2014 und werden aktualisiert, sobald der Datensatz
vollständig ist.
Bundesamt für Statistik (2010): Schweizerische Arbeitskräfteerhebung
Bundesamt für Statistik (2008): Haushaltsszenarien
Bundesamt für Statistik (2008): Betriebszählungen
2.
Gesundheitszustand und
Gesundheitsverhalten
Bundesamt für Statistik (2012): Schweizerische Gesundheitsbefragung
HBSC Aargau (2002, 2006, 2010 und 2014)
Sucht Schweiz (2016)
3.
Gesundheitssystem
Bundesamt für Statistik (2015): Ärzte und Zahnärzte
3.1
Ambulante Akutversorgung
Departement Gesundheit und Soziales (2014): Medizinalpersonen
nach Bezirken / eigene Berechnung (2016)
Die Ärztedichte wurde anhand der jeweiligen Einwohnerzahl der
Bezirke berechnet.
FMH – Ärztestatistik (2015) / eigene Berechnung (2016)
Für den interkantonalen Vergleich wurde die Ärztedichte anhand
der jeweiligen Einwohnerzahl der Kantone berechnet. Für die
Unterscheidung zwischen Grund- und Spezialversorgung wurden die einzelnen Facharzttitel den beiden Versorgungsebenen
manuell zugeteilt.
Departement Gesundheit und Soziales (2016): Anzahl erteilter
Berufsausübungsbewilligungen (Stand: 29. Februar 2016)
Departement Gesundheit und Soziales (2016): Angaben der Rettungsdienste an den Kanton
3.2
Spitalversorgung
Departement Gesundheit und Soziales (2016)
Die Auswertungen zu den aargauischen Patienten stammen aus
dem kantonalen Abrechnungssystem eAgle und umfassen die
stationären KVG und IVG Spitalaufenthalte von Aargauer Patienten aus den Jahren 2013–2015 in inner- und ausserkantonalen Spitälern der Bereiche Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation. Dies entspricht den stationären Leistungen, welche vom
Kanton über den Kantonsanteil getragen werden. Die Auswertungen wurden Mitte März 2016 durchgeführt, daher ist das Abrechnungsjahr 2015 noch nicht vollständig an den Kanton abgerechnet worden und kann noch nicht abgebildet werden.
123 von 124
Strukturbericht 2016: Provisorische Version vom 29. Juni 2016
Departement Gesundheit und Soziales (2015): Monitoring der
regionalen und überregionalen Patientenströme für den Kanton
Aargau. Schlussbericht Kanton Aargau.
ANQ (2015): Nationaler Vergleichsbericht Messung 2013/2014,
Version 1.0, September 2014/Mai 2015
OdA GS AG (2015): Ausbildungsverpflichtung. Auswertung Datenerhebung 2014 (18. Mai 2015)
3.3
Langzeitversorgung
Bundesamt für Statistik (2015): Statistik der sozialmedizinischen
Institutionen (SOMED-Statistik)
Provisorische Daten für 2014 (Stand: 19. November 2015)
Pflegeheimliste Kanton Aargau (2016)
Stand: 29. Februar 2016
Statistik Aargau (2015): Alters- und Pflegeheime / Spitex
Schweizerische Alzheimervereinigung Aargau (2014):7900 Menschen mit Demenz leben zuhause.
Bundesamt für Statistik (2015): Spitex-Statistik
OdA GS AG (2015): Ausbildungsverpflichtung. Auswertung Datenerhebung 2014 (18. Mai 2015)
3.4
Gesundheitsförderung und Bundesamt für Gesundheit / Schweizerische Konferenz der kantoPrävention
nalen Gesundheitsdirektorinnen und –direktoren / Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz (2015): Psychische Gesundheit in der
Schweiz. Bestandsaufnahme und Handlungsfelder.
Departement Gesundheit und Soziales (2016): Eigene Abbildung
4.
Finanzierung, Kosten und
volkswirtschaftlicher Nutzen des Gesundheitswesen
Bundesamt für Statistik (2015): Kosten und Finanzierung des Gesundheitswesen
Bundesamt für Gesundheit (2016): Kantonale Durchschnittsprämien
Departement Gesundheit und Soziales (2016): Prämienverbilligungen und Richtprämien
Departement Gesundheit und Soziales (2016): Daten aus den
kantonalen Abrechnungssystemen und Tarifen
Departement Gesundheit und Soziales (2016): Daten aus den
kantonalen Abrechnungssystemen / eigene Berechnung (2016)
Für den Pro-Kopf-Aufwand werden die jeweiligen Einwohnerzahlen verwendet.
Bundesamt für Statistik (2015): Statistik der sozialmedizinischen
Institutionen (SOMED-Statistik)
Provisorische Daten für 2014 (Stand: 19. November 2015)
Bundesamt für Statistik (2015): Spitex-Statistik
Wieser et al. (2014) : Die Kosten nichtübertragbarer Krankheiten in
der Schweiz
Abbildung: Interpharma
Departement Gesundheit und Soziales (2016): Jahresrechnung
Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich (2015): Herbstprognose der schweizerischen Gesundheitsausgaben 2014-2017
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