Ausgabe 428 24. Juni 2016

SCHWEIZERISCHE
24. JUNI 2016
Nr. 11 – 133. Jahrgang
DIE ZEITUNG FÜR KMU
Regionalbund
Standpunkt-Ausgabe Nr. 428 – 19. Jahrgang
AZA 4410 Liestal
Das Line-up für den «Tag der Wirtschaft» vom kommenden
24. November 2016 steht. Das Thema lautet «Erfolgsfaktor Internationalisierung».
«TAG DER WIRTSCHAFT» 2016 –
DIE MEINUNG
Spitzenevent nimmt Gestalt an
Von Christoph Buser,
Landrat, Direktor
Wirtschaftskammer
Baselland.
Hochaktuelles
Tagungsthema
D
ie Schweiz ist eine der offensten Volkwirtschaften weltweit. Die Wirtschaft
ist international überdurchschnittlich
vernetzt. Das liegt an unseren grossen global
tätigen Unternehmen in der Pharma-Industrie, unseren Grossbanken und den Industriekonzernen. Aber nicht nur. Wie die Credit
Suisse 2014 in ihrer Studie «Erfolgsfaktoren
für Schweizer KMU» festhielt, betreiben auch
69 Prozent der Schweizer KMU grenzüberschreitende Aktivitäten, wobei die Export­
tätigkeit bei Industrie-KMU naturgemäss
stärker ausgeprägt sei als bei DienstleistungsKMU. Die Studienverfasser schätzen, dass die
KMU rund einen Fünftel zu den Schweizer
Gesamtexporten beitragen.
G
erade im derzeitigen internationalen
Umfeld, in welchem sich so vieles
insbesondere auch auf dem politischen
Parkett im Umbruch befindet, stellen sich
entscheidende Fragen: Welches sind die Chancen der Internationalisierung für das eigene
Unternehmen? Wo liegen die Risiken? Wie ist
das Unternehmen aufzustellen, damit es sich
auf dem dynamischen globalen Markt
behaupten kann? Welche Fallen sind zu
umgehen? Und welches sind Erfolgsfaktoren
für Schweizer Unternehmen, die es zu
stärken gilt?
Um diese und weitere wichtige Fragen im
Zusammenhang mit der immer stärker
globalisierten Wirtschaft dreht sich der «Tag
der Wirtschaft» vom 24. November 2016.
Patentrezepte gibt es zwar keine, aber entscheidende Antworten von ausgewiesenen
Experten. Unter dem Titel «Erfolgsfaktor
Internationalisierung» wird ein wertvoller
Erfahrungsaustausch verschiedenster Player
stattfinden. Vertreten sind Inhaber von
international erfolgreichen Schweizer KMU,
Schlüsselpersonen in Grossunternehmen und
auch die Politik (siehe Text rechts). Der «Tag
der Wirtschaft» steht damit einmal mehr im
Zeichen eines hochaktuellen Tagungsthemas.
Preise für Innovationen
Bereits zum zweiten Mal werden am
«Tag der Wirtschaft» 2016 die Gewinner des Innovationswettbewerbs
«SwissInnovation Challenge» sowie
der «SwissNEXT Challenge» der Wirtschaftskammer Baselland, der Basellandschaftlichen
Kantonalbank
(BLKB) und der FHNW geehrt. Vertreten wird die BLKB von Dr. Beat
Oberlin, Präsident der Geschäfts­
leitung. FHNW-Direktionspräsident
Prof. Dr. ­Crispino Bergamaschi wird
ebenfalls an der Preisvergabe teilnehmen. Die gastgebende Wirtschafts-
ENERGIEGESETZ –
HEUTE IN DER
SERVICE PUBLIC
Milliardenbudget für
Staatsmedien zementiert.
USR III Für KMU unerfreulich,
aber das kleinere Übel.
BFI-BOTSCHAFT Schöne Worte – aber
keine Taten.
Welches sind die Chancen der zunehmenden Internationalisierung für
die Schweizer Wirtschaft? Wo liegen
die Risiken? Welche Art neuen Denkens ist für Unternehmerinnen und
Unternehmer erforderlich, und wie
sieht eine zukunftsgerichtete Aufstellung aus, um im Wettbewerb in verschiedenen Märkten bestehen zu
können? Um diese und weitere Fragen geht es am kommenden «Tag der
Wirtschaft» am 24. November 2016
unter dem Titel «Erfolgsfaktor Internationalisierung».
Das Hauptreferat zum hochaktuellen
Thema wird der Schweizer Finanzminister, Bundesrat Ueli Maurer, halten. Zu den weiteren Referenten gesellen sich regionale­Politiker wie der
Baselbieter Finanzdirektor ­
Anton
Lauber und Wirtschaftsgrössen wie
Philipp Ries, Industry Leader G
­ oogle
Switzerland, Christoph Mäder, GLMitglied der Syngenta International
AG, Marc Aeschlimann, CEO der R&S
Group, sowie Richard E. Weber, Präsident und CEO der REGO-FIX AG.
Auch Prof. Dr. Ruedi Nützi, Direktor
der Hochschule für Wirtschaft der
Fachhochschule Nordwestschweiz
(FHNW), ist dabei. Und Markus Somm,
Chefredaktor und Verleger der «Basler
Zeitung», wird eine hochkarätig besetzte Talkrunde leiten. Moderiert
wird der Abend wie schon 2012, 2014
und 2015 von Rainer Maria Salzgeber.
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16
Auch am «Tag der Wirtschaft» 2016 werden im Anschluss an die Tagung rund 750 Gäste am «Networking-Dinner» ein Spitzenmenü mit
vornehmlich regionalen Produkten geniessen können – kreiert von Osteria-TRE-Küchenchef Flavio Fermi unter Mithilfe der Schweizer­
Junioren-Kochnationalmannschaft. Im Bild: das «Networking-Dinner» am vergangenen «Tag der Wirtschaft».
FOTO ARCHIV
kammer wird von Präsident Andreas
Schneider­ und Direktor Christoph
Buser vertreten. Wie am «Tag der
Wirtschaft» 2015 wird Flavio Fermi,
Küchenchef der Osteria TRE (1 Michelin-Stern, 16 Gault-Millau-Punkte),­für das exklusive «NetworkingDinner» aus regionalen Produkten ein
Spitzenmenü kreieren – zum ersten
Mal mit der Schweizer Junioren-Kochnationalmannschaft. Unterstützt
werden sie vom Cateringteam des Bad
Bubendorf Hotels unter der Gesamtleitung von Roland Tischhauser.
Die Vorbereitungen für den Gross­
anlass laufen auf Hochtouren. In den
kommenden Tagen werden die Einladungen verschickt. Auch ein erstes
Arbeitstreffen zwischen Christoph
Buser und Bundesrat Ueli Maurer hat
am 8. Juni bereits stattgefunden.
Daniel Schindler
Bundesrat Ueli Maurer und Wirtschaftskammerdirektor Christoph Buser haben sich am
8. Juni in Bern zu einer Besprechung zum «Tag der Wirtschaft» 2016 getroffen. FOTO ZVG
Baselbieter Landrat setzt den Auftrag des Stimmvolks von 2010 um.
Energiegesetz ist unter Dach und Fach
Nach rund drei Jahren intensiver Vorbereitungsarbeit und zahlreichen Debatten hat der Baselbieter Landrat
am 16. Juni 2016 in zweiter Lesung
das revidierte Baselbieter Energie­
gesetz beschlossen. Dabei wurde die
bereits in der ersten Lesung vom
2. Juni 2016 weggefallene Anschlusspflicht an Fernwärmenetze auch in
der zweiten Lesung knapp abgelehnt,
nachdem Links-Grün zuvor abermals
eine Anschlusspflicht gefordert hatte.
Standpunkt der Wirtschaft: Offizielles Informationsorgan der
Neu ins revidierte Baselbieter Energiegesetz ist die Bestimmung aufgenommen worden, wonach die Regierung die Abwicklung des Energie­
pakets öffentlich ausschreiben muss
und nicht freihändig vergeben darf.
Ablaufdatum in Verfassung
Anders als noch nach der ersten Lesung konnte erreicht werden, dass
die strikt zweckgebundene und moderate Förderabgabe auf nicht erneu-
erbare Energien nicht nur im Gesetz
zeitlich befristet wird. Auch in der
Verfassung soll nun das Ablaufdatum
31.12.2030 verankert werden.
Verfassungsänderung wird nötig
Die vom Baselbieter Landrat in der
Vorwoche gefassten Beschlüsse tragen dem Volkswillen von 2010 Rechnung, wonach der Anteil nicht erneuerbarer Energien im Baselbiet bis
2030 auf 40 Prozent steigen soll –
Verkehr ausgenommen. Die Einführung der Förderabgabe bedingt eine
Verfassungsänderung und wird deswegen voraussichtlich im Herbst zur
Abstimmung gelangen.
«Erstmals hat die Stimmbevölkerung
eine klare Preisangabe für die umweltpolitischen Zielsetzungen, die sie
2010 gesetzt hat», sagt Christoph
Buser, Direktor der Wirtschaftskammer Baselland.
Daniel Schindler
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Redaktion: Telefon 061 927 64 64 – Fax 061 927 65 50 – Internet: www.kmu.org – E-Mail: [email protected]
BL 2
HAUS DER WIRTSCHAFT
24. Juni 2016 – Schweizerische Gewerbezeitung
Haus der Wirtschaft – Dienstleistungs- und Kompetenz-Zentrum für KMU aus Gewerbe, Handel, Dienstleistung und Industrie
KMU-LEHRBETRIEBSVERBUND – Zwei
Mal pro Woche bietet der KMU-Lehrbetriebsverbund Baselland und Umgebung Stützkurse
für Lernende an. Die Stützkurse stehen gegen Entgelt auch Jugendlichen offen, die ihre Lehre ausserhalb des Verbunds machen.
Die Stützkurse des LBV sorgen für bessere Schulnoten
Demnächst erhalten die Lernenden
im Kanton Baselland wieder ihre Semesterzeugnisse. Für manche dieser
Lernenden und deren Lehrbetriebe
kommt es dabei zur enttäuschenden
Erkenntnis, dass die ausgewiesenen
Noten nicht den Erwartungen entsprechen.
Um gute Leistungen in der Berufsfachschule zu erbringen, benötigen
viele Jugendliche Unterstützung.
Dass Lehrbetriebe nicht immer Zeit
oder Ressourcen haben, um diese
Unterstützung anzubieten, hat der
KMU-Lehrbetriebsverbund Baselland und Umgebung (LBV) bereits
2008 erkannt. Damals hat der LBV
damit begonnen, seinen Lernenden
bei Bedarf sogenannte Stützkurse
anzubieten.
Hohe Anforderungen
Dass viele Jugendliche Unterstützung
brauchen, verwundert nicht. «Die
Anforderungen an Lernende während
der Lehrzeit sind hoch, egal ob dies
die schulischen oder betrieblichen
Vorgaben betrifft», sagt Magdalena
Mäder, Stützkursverantwortliche
beim LBV. Sie müssten für Prüfungen
an der Berufsfachschule lernen,
Hausaufgaben machen, überbetriebliche Kurse vorbereiten, die Lern- und
Leistungsdokumentation führen –
und all dies nebst der praktischen
Arbeit im Betrieb. «Dies kann rasch
zu einer Überforderung der lernenden Person führen», sagt Mäder.
Der KMU-Lehrbetriebsverbund führt
die Stützkurse zwei Mal pro Woche
am Abend in den Sitzungszimmern
im Haus der Wirtschaft in Liestal
durch. Die Lernenden treffen zwischen 17 und 18 Uhr ein und haben
eine Präsenzzeit von zwei Stunden.
Handys verboten
In ruhiger Atmosphäre − es gilt
unter anderem ein absolutes Handyverbot − erledigen die Lernenden
Hausaufgaben, bereiten sich auf anstehende Prüfungen vor, beschäftigen
sich mit dem Lernstoff, den sie in der
Schule nicht verstanden haben, oder
arbeiten an ihren Lern- und Leistungsdokumentationen.
Die Jugendlichen lernen im Selbststudium. Die Stützkursleitung, bestehend aus zwei oder drei Betreuungspersonen, steht jederzeit bereit,
um Fragen zu beantworten oder den
Jugendlichen bei der Lösungsfindung
zu helfen.
Zu den Besuchern der Stützkurse gehört auch Burhan Serifi, KV-Lernender
im 3. Lehrjahr: «Ich finde es besonders gut, dass mich die Stützkursleitung auch fordert.» Wenn er beispiels-
FÜR ALLE LERNENDEN
Der Stützkurs steht auch Lernenden offen, welche ihre Lehre nicht
im KMU-Lehrbetriebsverbund Baselland und Umgebung (LBV)
absolvieren – dies zu attraktiven
Konditionen.
Interessierte Lehrbetriebe finden
weitere Informationen auf der
Website des KMU-Lehrbetriebs­
verbunds (Adresse siehe unten)
oder können ihre Lernenden für
das kommende Lehrjahr anmelden bei:
Magdalena Mäder,
Stützkursverantwortliche
Telefon: 061 927 65 19)
E-Mail: [email protected]
Lernende erhalten an den Stützkursen fachkundige Unterstützung. weise Englischwörter lerne, dann werde er nach einer vorgegebenen Zeit
abgefragt. «So habe ich sofort ein
Feedback, ob ich diese gut gelernt habe. Das motiviert mich», sagt er.
Lernende können ihr Lernmaterial
vorgängig der Stützkursleitung zukommen lassen. Damit kann diese
spezifische Aufgaben vorbereiten, die
FOTO ARCHIV
der Problemstellung des Lernenden
genau entsprechen. Diese individuelle Lernbetreuung beseitigt schulische Defizite und bringe nachhaltige
schulische Verbesserungen.
Den Lernenden, die ihre Lehre im
KMU-Lehrbetriebsverbund absolvieren, und den Lehrbetrieben werden
für die Stützkurse keine Kosten ver-
www.kmu-lehrbetriebsverbund.ch
rechnet. Dies geht nur dank der finanziellen Unterstützung durch die
Wirtschaftskammer und durch das
von der Basellandschaftlichen Kantonalbank lancierte Projekt «Jobs for
Juniors». Dies ermöglicht es dem
LBV, die Stützkurse im dafür erforderlichen Rahmen regelmässig
durchzuführen. Anja Grönvold
POLIT-KOLUMNE
UBS-VORSORGEINDEX
Ladenhüter gehören in den Papierkorb
Z
Vorsorgesystem gerät
immer mehr in Schieflage
u den wertvollsten Besonderheiten der
direkten Demokratie nach Schweizer Art
gehört das Vernehmlassungsverfahren.
Die Bundesverfassung (Artikel 147) umschreibt das so: «Die Kantone, die politischen
Parteien und die interessierten Kreise werden
bei der Vorbereitung wichtiger Erlasse und
anderer Vorhaben von grosser Tragweite sowie
bei wichtigen völkerrechtlichen Verträgen zur
Stellungnahme eingeladen.»
Zweck der Übung laut Gesetz: «Das Verfahren
soll Aufschluss geben über die sachliche
Richtigkeit, die Vollzugstauglichkeit und die
Akzeptanz eines Vorhabens des Bundes.» Nur
in einer Hinsicht bleiben die Spielregeln
aus­gesprochen schwammig: Nirgendwo steht
geschrieben, wie die Gewichtung der Vernehmlassungsergebnisse durch den Bundesrat und
die Bundesversammlung zu erfolgen hat.
E
in anschauliches Beispiel, wie man es
auf keinen Fall machen darf, liefert
ausgerechnet die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrats. Das Traktandum mit dem Titel «Angemessene Vertretung
der Sprachgemeinschaften in einem Bundesrat
mit neun Mitgliedern» sei ein Vorhaben
«von hoher symbolischer Bedeutung», meinte
die SPK vor Jahresfrist und schickte ihre
Zukunftsideen ins Vernehmlassungsverfahren.
Wörtlich wurde erläutert: «In einer grösseren
Regierung können die verschiedenen Bevölkerungsgruppen besser berücksichtigt werden.
Dies gilt insbesondere für die italienischsprachige Schweiz, welche bei der aktuellen partei­
politischen Konstellation fast keine Chancen
hat, in einem siebenköpfigen Bundesrat
überhaupt vertreten zu sein.»
Und für alle, die das noch nicht überzeugt,
lieferte die SPK noch das Dauerbrennerargument nach: «Eine Vergrösserung der Exekutive
drängt sich aber auch im Interesse einer
bestmöglichen Ausübung der Regierungstätigkeit auf.» Seit anderthalb Jahrzehnten schla-
IMPRESSUM
standpunkt
auf. Von den vier Bundesratsparteien beurteilten SVP, FDP und CVP den Reformvorschlag
skeptisch. Einzig die SP fand Gefallen daran.
Fazit der SPK zum Vernehmlassungsverfahren: «Insgesamt waren 30 von 44 Stellungnahmen negativ.»
D
Peter Amstutz, ehemaliger
Leiter der BundeshausRedaktion der «Basler Zeitung»
gen sich Bundesrat und Bundesversammlung
nun mit diesem Ladenhüter herum. Warum?
Der Bundesrat selber fühlt sich als Siebner­
gremium pudelwohl und will keine Reform,
welche nur Intrigen und Grabenkämpfe fördert sowie die lästige Frage einer «Aufwertung» des Bundespräsidiums bezüglich Status
und Amtsdauer wiederbelebt. Darum nickten
die Exekutivmitglieder bisher bloss lustlos die
Einsetzung von Staatssekretären ab, die nur
repräsentative Kompetenzen haben und keinesfalls Einfluss auf die Bundesratspolitik
nehmen dürfen.
D
as jüngste SPK-Vernehmlassungs­
verfahren­zum neunköpfigen Bundesrat fiel denn auch vernichtend aus.
Nur gerade die fünf Kantone Luzern,
­Freiburg, Tessin, Waadt und Jura stimmten
der Idee, den Bundesrat um zwei zusätzliche
Mitglieder zu vergrössern, grundsätzlich zu.
21 Kantone listeten seitenweise Vorbehalte
Herausgeber/Verlag:
Schweizerischer Gewerbeverband sgv,
Schwarztorstrasse 26, Postfach 8166, 3001 Bern,
Tel. 031 380 14 14 – [email protected]
Redaktion sgz: Schwarztorstrasse 26, 3007 Bern
Tel. 031 380 14 14 – [email protected]
ie einzig richtige Schlussfolgerung des
vorberatenden Gremiums daraus wäre
deshalb gewesen, den Ladenhüter
endgültig zu entsorgen und sich wichtigeren
Landesproblemen zuzuwenden. Doch die
nationalrätliche SPK notierte nach Kenntnisnahme des vielstimmigen Nein-Echos folgendes Fazit ins Protokoll: «Die Kommission ist
der Ansicht, dass der sprach- und regionalpolitischen Zusammensetzung der Regierung
auf Bundesebene eine hohe symbolische
Bedeutung zukommt, welche von den Kantonsregierungen vielleicht unterschätzt wird.»
Etwas weniger geschwurbelt heisst das: «Wir
haben euch zwar um die Meinung gefragt,
aber eure Antworten zeigen, dass ihr nichts
vom Thema versteht ...»
Mit hauchdünnen 11 gegen 10 Stimmen (bei
3 Enthaltungen) machte die eigenmächtige
SPK den Weg frei für die parlamentarische
Weiterberatung des überflüssigen Anliegens.
Bei der Behandlung des Nulltraktandums
sollten vor allem die Empfehlungen zweier
Innerschweizer Kantone beherzigt werden.
Obwalden: «Die angemessene Vertretung der
Sprachregionen und Landesgegenden im
Bundesrat ist nur einer von vielen Gesichtspunkten bei der Auswahl der Regierungsmitglieder.» Nidwalden: «Bei der Wahl eines
Bundesrates hat die Bundesversammlung
insbesondere auch die fachliche Qualifikation
in den Vordergrund zu stellen.» Dem ist
nichts mehr beizufügen.
Seit Anfang 2015 hat sich die Situation des
Schweizer Vorsorgesystems deutlich verschlechtert. Dies zeigt der neue UBS-Vorsorgeindex. Der
deutliche Rückgang des Vorsorgeindexes ist auf
zwei Faktoren zurückzuführen, wie die UBS mitteilt: Erstens hat sich die Altersstruktur der
Schweizer Bevölkerung weiter hin zu den Rentnern verschoben. Zweitens gab es im letzten
Jahr wegen der Aufhebung des Euro-Mindestkurses einen konjunkturellen Einbruch.
Die Grossbank errechnet den Index aus Daten
aus vier Bereichen. Neben der Demografie und
der Wirtschaftsentwicklung bezieht die UBS bei
der Berechnung auch die Börsenentwicklung
und die Systemänderungen durch Reformen ein.
Alterung der Bevölkerung
Neben dem Index hat die UBS auch zum ersten
Mal berechnet, wie stark die Kantone durch die
Alterung der Bevölkerung betroffen sind. Hohe
Mehrbelastungen kommen gemäss diesen Berechnungen neben den Kantonen Tessin und
Jura auch auf die Kantone Bern, Wallis, Neuenburg, Uri, Genf, Solothurn, Basel-Stadt und
Schaffhausen zu. Ohne Reformen droht gemäss
der UBS allen Kantonen ein beträchtlicher Anstieg der Schulden.
Die UBS hat auch berechnet, wie stark sich die
jetzt diskutierten Reformen auf die finanzielle
Situation der AHV auswirken werden. Gemäss
der aktuellen Gesetzeslage klafft in der Kasse
der AHV eine Lücke von 1060 Milliarden Franken. Die Reform wird gemäss UBS die Situation
der AHV zwar verbessern; weil die Deckungslücke aber auch so noch sehr gross bleiben
­werde, seien weitere Reformen nötig.
sda
Der Autor gibt seine eigene Meinung wieder. Diese muss sich
nicht mit jener der Wirtschaftskammer decken.
Regionalbund «Standpunkt»
Herausgeber: n Wirtschaftskammer Baselland
n Arbeitgeber Baselland n Unabhängiges
Podium für eine liberale Wirtschaft und
Gesellschaft, Haus der Wirtschaft,
Altmarktstrasse 96, 4410 Liestal
Tel. 061 927 64 64, Fax 061 927 65 50
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Verantwortung: Christoph Buser, Direktor
Redaktion/Umbruch: Reto Anklin (ra)
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Bitte an Wirtschaftskammer Baselland
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Der Abdruck von Textbeiträgen mit vollständiger
Quellenangabe ist erlaubt.
LANDRAT
Haus der Wirtschaft – Dienstleistungs- und Kompetenz-Zentrum für KMU aus Gewerbe, Handel, Dienstleistung und Industrie
VERKEHRSPOLITIK
Rheinstrasse soll Ausweichroute für
Ereignisfall auf der A22 bleiben.
Landratsmehrheit
gegen Rückbau
Soll nach dem Willen der Parlamentsmehrheit für Notfälle auf der A22 als Ausweichroute dienen: Die Rheinstrasse zwischen Liestal und Pratteln.
FOTO ARCHIV
Mehr als 36 000 Fahrzeuge standen auf der
Rheinstrasse zwischen Pratteln und Liestal vor
der Eröffnung des Schönthaltunnels täglich
Stossstange an Stossstange. Seit der Eröffnung
der A22 Ende 2013 befahren noch 8000 Fahrzeuge den Streckenabschnitt. Das angestrebte
Verkehrsberuhigungsziel wurde klar erreicht.
Trotzdem fordert Links-Grün im Landrat stur,
die Rheinstrasse sei zurückzubauen. Für 40 Millionen Franken – auf Kosten der Baselbieter
Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.
Aus Sicht der Wirtschaft wäre dieser Luxusrückbau ein Desaster. Mit der formulierten Gesetzesinitiative «zur Verkehrs-Kapazitätssicherung der
Rheinstrasse zwischen Pratteln und Liestal
(Rheinstrasse Pratteln/Liestal-Initiative)» strebt
sie vielmehr eine rasch verfügbare Ausweichroute für den Ereignisfall auf der A22 an. In der
zweiten Lesung vom vergangenen 16. Juni hat
der Landrat nun mit 45 Nein- gegen 43 Ja-Stimmen die Initiative abgelehnt. Er verzichtet aber
explizit auf eine Abstimmungsempfehlung an
die Stimmbevölkerung.
Zwei Varianten: Minuten oder Tage
Der Regierungsrat hatte der Initiative einen
Gegenvorschlag gegenübergestellt, der die
Rheinstrasse ebenfalls als Ausweichroute vorsieht. Während die Strecke nach dem Willen der
Initianten aber innert kürzester Frist – im besten Fall innert Minuten – freigegeben werden
könnte, soll die Ausweichroute bei der Variante
des regierungsrätlichen Gegenvorschlags erst
nach zwei bis drei Tagen zur Verfügung stehen.
«Bei einem unvorhergesehenen Ereignis im
Schönthaltunnel, zum Beispiel einem Unfall, ist
das viel zu spät», sagt Wirtschaftskammer­
direktor Christoph Buser.
Der FDP-Landrat weist darauf hin, dass es die
Regierung selbst war, die das Hauptmotiv für
das Nein des Parlaments zur Initiative geliefert
habe. Denn die vom Regierungsrat ausgearbeitete Umsetzung der Initiative sei «in eine völlig
übetrieben ausgestaltete Variante» ausgeartet
mit Kosten von 20 Millionen Franken – plus/
minus 40 Prozent. «Kein Wunder, ist das Parlament angesichts der angespannten Kantonsfinanzen auf die Bremse getreten», sagt Buser.
Die Initiative könnte laut dem Wirtschaftskammerdirektor auch kostengünstiger umgesetzt
werden. «Nötig ist ein massvoller Einsatz von
Videokameras und allgemein der Verzicht auf
zu teure technische Infrastruktur.» Auf diese Variante hat vor rund drei Wochen anlässlich der
ersten Lesung im Landrat auch die «IG Rheinstrasse vernünftig» hingewiesen, in der betroffene Unternehmen entlang der Rheinstrasse vertreten sind.
Beste Lösung: Initiative günstig umsetzen
Die Initiative und der regierungsrätliche Gegenvorschlag gelangen zeitgleich an die Urne. Nachdem die Mehrheit des Baselbieter Landrats die
Rheinstrasse als Ausweichroute für den Ereignisfall auf der A22 also klar behalten möchte,
stellt sich die Frage nach der zielführendsten
Variante. Für Christoph Buser steht fest: «Am
besten ist eine günstige Umsetzung der Initiative oder der Gegenvorschlag der Regierung. Unbrauchbar ist der von Links-Grün favorisierte
Luxusrückbau.» Daniel Schindler
BL 3
Schweizerische Gewerbezeitung – 24. Juni 2016
In zweiter Lesung stellt sich der Landrat fast einstimmig hinter das revidierte
Baselbieter Energiegesetz – neu mit Ablaufdatum für die Energieabgabe in der Verfassung.
ENERGIEGESETZ –
Preisschild für Energieeffizienz
Das revidierte Baselbieter Energiegesetz ist in trockenen Tüchern. Die
Energieabgabe zur Verdreifachung
des Förderbetrags von heute jährlich
5 auf neu 15 Millionen Franken wird
zeitlich begrenzt und läuft laut Gesetz und Verfassung – sollte das Volk
der Vorlage voraussichtlich im Herbst
des laufenden Jahres zustimmen –
am 31.12.2030 aus.
Dies hat der Baselbieter Landrat in
seiner zweiten Lesung zum revidierten Baselbieter Energiegesetz und
zur geplanten Förderabgabe am vergangenen Donnerstag, 16. Juni, beschlossen. Mit 80 zu 4 Stimmen bei
3 Enthaltungen hat das Parlament
das Energiegesetz verabschiedet. Damit schaffte es locker die 4/5-Hürde,
die es braucht, damit keine Volksabstimmung notwendig wird.
Stimmvolk hat das letzte Wort
Bei der vom Landrat ebenfalls beschlossenen Förderabgabe auf nichterneuerbare Energien indes hat die
Stimmbevölkerung voraussichtlich
im Herbst das letzte Wort. Für die
Einführung der moderaten und strikt
zweckgebundenen Abgabe ist eine
Verfassungsänderung nötig. Diese ist
dem Souverän vorzulegen.
Vorgesehen ist, mit den zusätzlichen
finanziellen Mitteln das erfolgreiche
Baselbieter Energiepaket auszubauen
und auf Gewerbe und Industrie zu erweitern. Wirtschaftskammerdirektor
Christoph Buser weist darauf hin,
dass der entsprechende Volksauftrag
von 2010 unmissverständlich sei und
ernstgenommen werden müsse. Demnach soll der Anteil erneuerbarer
Energien (ohne Verkehr) im Kanton
Baselland bis 2030 auf 40 Prozent steigen. Laut Buser ist wesentlich, dass
für Unternehmen, die ihre Hausauf-
Der Landrat bestätigte in zweiter Lesung des Energiegesetzes seine Zustimmung aus der ersten Lesung (Bild).
gaben gemacht haben und bereits
ihren Beitrag zum Energiesparen und
zur CO2-Reduktion leisten, entsprechende Ausnahmeregelungen bestehen. Das sei nun gegeben.
In einer ersten Reaktion äusserte
sich auch die Liga Baselbieter Stromkunden positiv. Die von der Stimmbevölkerung gesteckten Ziele erhielten nun «ein Preisetikett», was die
Liga begrüsse. «Sollte das Stimmvolk
die Abgabe ablehnen, müssten auch
die im Energiegesetz festgeschriebenen, hohen energiepolitischen Zielsetzungen nach unten korrigiert
werden», heisst es in einer Mitteilung. Daniel Schindler
FOTO ARCHIV
BASELBIETER ENERGIEPAKET ON TOUR
Insgesamt rund 550 interessierte
Mitglieder des Hauseigentümerverbands Baselland (HEV) liessen sich
im Mai und Juni 2016 an fünf Veranstaltungen in Reinach, Muttenz,
Gelterkinden, Liestal und Bottmingen über das Baselbieter Energie­
paket informieren.
Dabei erfuhren sie, dass sich eine
energetische Sanierung nicht nur
wegen der Umwelt, sondern auch
aus finanziellen Gründen lohnt. So
könne der Ölverbrauch eines durch-
schnittlichen unsanierten Einfamilienhauses nach einer Sanierung
massiv gesenkt werden, hiess es. Für
Hauseigentümerinnen und -eigentümer stünden «die drei W» im Zentrum: Wirtschaftlichkeit, Werterhaltung und Wertsteigerung.
Auskunft gaben Energiefachleute
von EBM (Elektra Birseck Münchenstein) und EBL (Elektra Baselland),
unabhängige Energieberater und
ein Fachmann des Baselbieter Amts
für Umweltschutz und Energie. dan
Das Verbleiben im Arbeitsprozess oder die Rückkehr an den Arbeitsplatz kann bei
Krebs den Heilungsprozess fördern, sagt Karin Fäh, Geschäftsführerin der Krebsliga beider Basel.
FACHTAGUNG –
Arbeiten mit der Diagnose Krebs
«Sie haben Krebs.» Diese schockierende Diagnose erhalten jährlich
mehr als 37 000 Menschen in der
Schweiz. Mehr als 15 000 von ihnen
befinden sich im erwerbsfähigen Alter. Insgesamt leben in der Schweiz
derzeit rund 64 000 20- bis 69-Jährigen mit der Diagnose Krebs.
Diese Zahlen der Krebsliga beider Basel zeigen klar: Krebs kann jeden und
jede betreffen, wenn nicht als Patientin oder Patient, so doch als Familienangehöriger, Freund oder Arbeitskollege.
«Für Menschen mit einer Krebserkrankung kann das Verbleiben im
oder die Rückkehr in den Arbeitsprozess den Heilungsprozess fördern
und die Gesundheit nachhaltig beeinflussen», sagt Karin Fäh von der
Krebsliga beider Basel. «Wir wissen,
dass ein gutes Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
die Rückkehr an den Arbeitsplatz
massgeblich unterstützt.»
Arbeit­geber oder Linienvorgesetzte
seien sich aber vielleicht nicht immer
sicher, wie sie einen betroffenen Mitarbeiter oder eine betroffene Mitarbeiterin am besten unterstützen
können, so Fäh.
Um in diesem Punkt Hilfestellung zu
leisten, organisiert die Krebsliga beider Basel eine Tagung (siehe Kasten)
– in Partnerschaft mit Wirtschafts-
kammer Baselland, Universitätsspital
Basel, asim Begutachtung, Arbeitgeberverband Basel, Handelskammer
beider Basel (HKBB) und Gewerbeverband Basel-Stadt (GVBS).
Die Tagung fördert das Verständnis
der Krebserkrankung und ihrer Folgen, verdeutlicht die psychologischen
Probleme und geht auf die sozialen
und rechtlichen Aspekte ein. Besonders wichtig ist für die Betroffenen
laut Karin Fäh der Umgang der Vorgesetzten und Kollegen mit dem Thema Krebs.
Wichtige Fragen sind zu klären
«Wann wird was kommuniziert? Welche Arbeitsmodelle können dem Betroffenen angeboten werden? Wie
lange ist eine Mehrbelastung für die
Kolleginnen und Kollegen zumutbar?
Welche finanziellen Auswirkungen
hat der Ausfall des kranken Mitarbeitenden?» Zu diesen und weiteren Fragen diskutieren Fachpersonen aus
Unternehmen, Verbänden, Medizin
und Forschung.
Unter den Referierenden finden sich
Werner Schmid, Präsident der Krebsliga beider Basel, und Dr. Severin
Schwan, CEO der Roche Group. Die
Fachreferate und die anschliessenden Diskussionen stehen unter den
Titeln: «Der kranke Mensch im Mittelpunkt», «Der kranke Mensch als
TAGUNG ZUM THEMA
Ein gutes Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterstützt die
Genesung erheblich. BILD ZVG KLBB
Arbeitnehmer im Mittelpunkt» und
«Was bieten die Krebsliga beider Basel und das Universitätsspital?».
Paneldiskussion zum Abschluss
An der Paneldiskussion zum Abschluss der Tagung nimmt auch Urs
Berger, Stv. Direktor der Wirtschaftskammer Baselland und Leiter Berufsund Weiterbildung, teil. Zum Thema
diskutieren wird er mit Prof. Dr. Christoph Rochlitz, Leiter Tumor­zentrum
des Universitätsspitals ­Basel; Yvonne
Datum: Donnerstag, 22. September 2016; 8.30 bis 13.00 Uhr mit
anschliessendem Stehlunch.
Tagungsort: Roche Basel, Grenz­
acherstrasse, Bau 1, Auditorium.
Kosten: Die Veranstaltung ist
kostenlos. Sie richtet sich an
Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Vor­
gesetzte, HR-Verantwortliche und
weitere Interessierte.
Anmeldung: Anmeldungen
bitte unter [email protected]. Die Teilnehmerzahl ist limitiert. Die
Zusage­erfolgt in der Reihenfolge
des Eingangs der Anmeldungen.
Zusätzliche Informationen sind im
Internet erhältlich: www.klbb.ch
Bollag, Leiterin asim Begutachtung
Universitätsspital Basel; Ruth Madörin, Leiterin Psychosoziale Dienstleistungen der Krebsliga beider Basel;
Barbara Gutzwiller-Holliger, Direktorin des Arbeitgeberverbands BaselStadt, und GVBS-­Direktor Dr. Gabriel
Barell. Moderiert wird der Anlass von
Dr. Stephan Feldhaus, Head Group
Communications von Roche. Die Veranstaltung findet am 22. September
statt und ist kostenlos.
Daniel Schindler
HAUS DER WIRTSCHAFT
Haus der Wirtschaft – Dienstleistungs- und Kompetenz-Zentrum für KMU aus Gewerbe, Handel, Dienstleistung und Industrie
BASELLAND TOURISMUS
Leistungsträger präsentierten sich
an der Mitgliederversammlung.
«Einfaches
besonders gut
machen»
Die Mitglieder von Baselland Tourismus trafen sich zur
jährlichen Versammlung im Coop Tagungszentrum in
Muttenz.
FOTO UF
Zugegeben, es gibt spannendere Momente als
den statuarischen Teil einer Mitgliederversammlung. Doch geschickt aufgezogen sorgte der alljährliche Event von Baselland Tourismus für
Abwechslung und angeregte Gespräche. Partner
und Leistungsträger nutzten die Generalversammlung erstmals als Plattform.
So präsentierten sich am vergangenen 2. Juni
das Museum.bl, Augusta Raurica, die Basler
Personenschifffahrt, die Hotel Courtyard, das
Forum Würth, Baseloutdoor, das Museum für
Musikautomaten, die Baselbieter Brauerei, das
Läckerli Huus, die Wasserfallenbahn und – last
but not least – Basel Tourismus im Coop Tagungszentrum in Muttenz.
«Jammern oder anpacken»
Mit seinem Referat unter dem Titel «Jammern
oder anpacken» zog Hanspeter Brunner, Gastro­
nom aus dem Berner Seeland, die Teilnehmenden in seinen Bann. Brunners Erfolg gründet
auf einem einfachen Rezept: «Nicht einfach
­Gutes, sondern das Einfache besonders gut.»
Das Restaurant ist auf Wochen ausgebucht.
In einem weiteren Referat forderte Jörg Neumann
die Leistungsträger im Baselbieter Tourismus
auf, vom mit Gasttaxengeldern finanzierten
­Programm «Mystery Checking» zu profitieren.
Professionelle und anonyme Prüfpersonen geben sich als Kunden aus und analysieren einen
Betrieb. Der Bericht legt eine Basis für die
Weiter­entwicklung.
Die Mitglieder von Baselland Tourismus sind
herzlich eingeladen, ihre Unternehmen und
Dienstleistungen an der nächsten Mitgliederversammlung im Frühsommer 2017 zu präsentieren.
Ueli Frei
BERUFSBILDUNG
Neues Design für
berufsberatung.ch
Das offizielle Schweizer Informationsportal für
alle Fragen rund um Beruf, Ausbildung und
Arbeitswelt – berufsberatung.ch – wurde vollständig erneuert. Es präsentiert sich in einem
komplett neuen Design und mit zahlreichen
neuen Funktionen, wie das Schweizerische
Dienstleistungszentrum Berufsbildung | Berufs-,
Studien- und Laufbahnberatung (SDBB) mitteilt.
Benutzerinnen und Benutzer können ihre Recherchen speichern und auf einer personalisierten Seite jederzeit wieder abrufen.
Alle Informationen rund um Berufe
Auf berufsberatung.ch sind alle Informationen
rund um Beruf, Ausbildung und Arbeitswelt an
einem Ort vereint. Das Portal umfasst rund
35 000 offene Lehrstellen, 30 000 Aus- und Weiterbildungsangebote, 3800 Hochschulstudiengänge und 2700 Berufe.
Mehr als 200 Fachleute der kantonalen Berufs-,
Studien- und Laufbahnberatungsstellen halten
die Informationen aktuell. berufsberatung.ch ist
eine Dienstleistung des SDBB. Das Portal wird
zu gleichen Teilen durch die Kantone und den
Bund finanziert.
Reto Anklin
BL 5
Schweizerische Gewerbezeitung – 24. Juni 2016
«Gesundheitsvorsorge ist eine Führungsaufgabe – Screening und Analyse
der Absenzgründe sind zwingend», sagt Claudio Grass von der Funk Insurance Brokers AG.
KMU BUSINESS-TREFF –
So sinken die Absenzenkosten
Die Schweiz verfügt über einen überdurchschnittlichen Wohlstand. Als
Gründe dafür nannte Claudio Grass,
Leiter Marktentwicklung bei der
Funk Insurance Brokers AG, am
KMU Business-Treff vom Donnerstagabend, 16. Juni 2016, verschiedene Gründe: Innovation, Sicherheit, Finanzplatz, Lage und Lebensqualität, Ausbildung, Stabilität und
Arbeitsfriede seit 1937 – und nicht
zuletzt: «Alle arbeiten viel und
lang.»
Diese hohe Arbeitsamkeit lasse sich
auch mit Statistiken belegen, sagte
Grass. Demnach leisten Schweizerinnen und Schweizer durchschnittlich
rund 1000 Arbeitsstunden pro Jahr
und Kopf. Zum Vergleich: In den USA
sind es 770 Stunden, in Deutschland
700 Stunden und in Frankreich gerade Mal 630 Stunden.
Die Kehrseite der Medaille: Im OECDVergleich schneidet die Schweiz bei
den krankheitsbedingten Absenzen
nur mässig ab. Und: Mit 52 Prozent
ist der Anteil an psychosomatischen
Krankheiten relativ hoch – Tendenz
steigend.
Grundlagen schaffen
«Verstehen wir die Gründe für die
Absenzen? Können wir sie einordnen? Und vor allem: Können wir daraus lernen?», fragte Grass die gegen
40 Gäste im Haus der Wirtschaft. Die
Antwort verblüffte: Nicht immer besteht bei den Führungsverantwort­
lichen genügend Klarheit und Überblick in Bezug auf die Absenzen der
Mitarbeitenden. Darum sei es zwingend, dass die entsprechenden
Grundlagen geschaffen werden.
In einem ersten Schritt sei eine vertiefte­Auswertung und professionelle Interpretation aller bestehenden
Absenzendaten der Krankheitsfälle
vorzunehmen. Aufgrund dieser
Claudio Grass, Leiter Marktentwicklung bei der Funk Insurance Brokers AG, informiert die Teilnehmenden des KMU Business-Treffs im
Haus der Wirtschaft darüber, wie sie die Absenzenkosten im Unternehmen senken können.
FOTO SCHNÖRRINGER
Daten könne unter anderem die
Sinnhaftigkeit einer Krankentaggeldversicherung geprüft werden, so
Claudio Grass.
Leitfaden erarbeiten
Im Weiteren gehe es darum, ein erfolgreiches Absenzenmanagement
zu etablieren. «Konzentrieren Sie
sich auf die krankheitsgefährdeten
Mitarbeitenden, die länger als 15
Tage pro Jahr krankheitsbedingt fehlen, mehr als drei Kurzabsenzen aufweisen oder mehr als zwei Arztzeugnisse­pro Jahr vorbringen», sagte
Grass. Dabei sei es von grösster
Wichtigkeit, einen entsprechenden
Leitfaden zu erarbeiten und sich
daran zu halten.
Angepasster Massnahmenplan
Beides – sowohl Analyse und Screening als auch einen angepassten
Massnahmenplan – biete die Funk
Insurance Brokers AG an. «Gerade die
mittleren Kader, die oftmals sehr nahe
an den betroffenen Mitarbeitenden
sind, müssen nicht alle Probleme
selbst lösen – aber sie müssen gemäss
dem Leitfaden rapportieren, damit
frühzeitig die erarbeiteten zielführenden Massnahmen ergriffen werden
können», sagte Grass. «Halten Sie
Kontakt mit den erkrankten Mitarbei
WORKTRAIN – Die Stiftung Profil von Pro Infirmis hat
Stellenvermittlung und Personalverleih übernommen.
Im Zeichen der Neuausrichtung
Aus einem Pilotprojekt ist eine feste
Institution geworden: worktrain – mit
Sitz in Basel – hat in den vergangenen 30 Jahren unter dem Titel der
Beruflichen Integration verschiedene
Standbeine aufgebaut, die vielen Personen geholfen haben, im Berufs­
leben wieder Fuss zu fassen.
Das Vereinsjahr 2015 war für die Geschäftsstelle und den Vorstand anspruchsvoll und interessant zugleich,
wie worktrain mitteilt. worktrain hat
die Bereiche Stellenvermittlung/­
Personalverleih per September 2015
an die Stiftung Profil von Pro Infirmis
übertragen.
Eingliederungsprogramme
worktrain bietet weiterhin in den Bereichen Kaufmännisches und Detailhandel individuell zugeschnittene
Eingliederungsprogramme für über
Behörden zugewiesene Personen an
– immer mit dem Ziel, diese Menschen in naher Zukunft wieder in die
freie Wirtschaft zu integrieren.
Dieser Geschäftsbereich von worktrain wird kommerziell geführt. worktrain steht als Leistungsanbieter
gegenüber den IV-Stellen und Sozialhilfebehörden im freien Wettbewerb.
Im Jubiläumsjahr 2016 gilt es, die
Konsolidierung der einzelnen
­Geschäftsbereiche voranzutreiben
und die Fühler nach neuen Projekten
auszustrecken. worktrain wurde 1986
gegründet. Mit der Stiftung für Hilfeleistungen an Arbeitnehmer und der
Stiftung Werkstar in Arlesheim gelang
es damals mit den Personalverantwortlichen der BGP (Basler Gesellschaft für Personal­management) den
Grundstein für eine Organisation zu
legen, die ihren Betrieb – vorerst ausschliesslich als Stellenvermittlung/
Personalverleih unter dem Namen
«Soziale Stellenbörse» – aufnahm.
Wirtschaftskammer ist dabei
Nebst der BGP beteiligten sich dank
des guten Beziehungsnetzes der Initianten zur regionalen Arbeitgeberschaft auch die Wirtschafts­kammer
Baselland, der damalige Basler
Volkswirtschaftsbund (heute Arbeitgeberverband Basel), der Gewerbeverband Basel-Stadt sowie die
Handels­kammer beider Basel. Mit
diesen Verbänden wurden Exponenten der regionalen Wirtschaft gefunden, welche für die Sache der Behinderten einstehen. 2010 wurde der
Aussenauftritt der Institution neu
gestaltet. Aus der Sozialen Stellenbörse ist der worktrain entstanden,
der Arbeit und Training vereint und
zu einem neuen Ganzen zusammenschweisse. «Rollend, dy­namisch wie
eine Eisenbahn», schreibt worktrain
dazu.
Alexandra Mächler
tenden und bieten Sie nach einer
krankheits- oder unfallbedingten Abwesenheit erleichterte Arbeitsbedingungen an», sagte der Spezialist.
Mit einem konsequenten Risiko­
management lassen sich laut Grass
auch die Kosten senken. Sinnvoll sei
oftmals eine Absicherung der finanziellen Folgen unerwarteter Ereignisse­zur Sicherung der Substanz und
Ertragskraft des Unternehmens. Auch
in diesem Bereich biete die Funk Insurance Brokers AG Beratung und
eine transparente und wissenschaftlich fundierte Analyse zur Bestimmung des wirtschaftlich idealen
Selbstbehalts.
Daniel Schindler
BL 6
AUSBILDUNGSZENTREN
24. Juni 2016 – Schweizerische Gewerbezeitung
Haus der Wirtschaft – Dienstleistungs- und Kompetenz-Zentrum für KMU aus Gewerbe, Handel, Dienstleistung und Industrie
Die Gewerblich-industrielle Berufsfachschule Liestal (GiBL) bildet Lernende
in insgesamt 25 Berufsbildern aus. Gegründet wurde die Berufsfachschule vor mehr als 140 Jahren vom Gewerbeverein Liestal.
GEWERBLICH-INDUSTRIELLE BERUFSFACHSCHULE LIESTAL GIBL –
Zukunftsorientiertes Bildungszentrum
Die vom Kanton Basel-Landschaft geführte Gewerblich-industrielle Berufsfachschule Liestal (GiBL) versteht sich
als zukunftsorientiertes Bildungszentrum für Berufe in Gewerbe,­Industrie
und im Dienst­leistungs­bereich. Mit
einem breit gefächerten Ausbildungsangebot, das auch Brücken­angebote
einschliesst, will die Berufsschule in
die Breite wirken. Auch schwächere
Schulabgänger erhalten eine Chance
und werden stufengerecht gefördert.
110 Lehrkräfte unterrichten mehr
als 1700 Lernende (einschliesslich
Brücken­angebote und Berufsmaturität)­in insgesamt 25 Berufsbildern.
IN KÜRZE
Gewerblich-industrielle
Berufsfachschule Liestal
Mühlemattstrasse 34
4410 Liestal
Gegründet:
1875
Anzahl Lernende:
1627
Trägerschaft:
Kanton Basel-Landschaft
Auf dem Schildareal in Liestal betreibt
die GiBL die «Vorlehre Metall». Dabei
handelt es sich um ein ­Brücken­angebot
für Jugendliche, die nach der obligatorischen Schulzeit keine Lehrstelle
finden. Die Vorlehre soll diesen den
Zugang zu einer handwerklich-technischen Berufs­lehre­erleichtern. Während dreier Tage pro Woche findet
eine praktische Ausbildung in der
Werkstätte statt. An zwei Schultagen
wird der Stoff aus der obligatorischen
Schulzeit gefestigt.
Erstes Lehrjahr an der GiBL
Am gleichen Ort betreibt die Gewerblich-industrielle Berufsfachschule die
«Grundschule Metall». Hier finden im
Auftrag verschiedener Firmen das
­erste Lehrjahr und die Grundausbildung in den Berufen Polymechaniker,
Produktionsmechaniker, Automatiker,
Konstrukteur, Bau- oder Landmaschinenmechaniker, Motorgerätemechaniker sowie Anlagen- und Apparatebauer statt.
Die einjährige Grundschule ermöglicht es den Absolventen, anschliessend direkt ins zweite Lehrjahr in
den jeweiligen Betrieben einzusteigen. In der Grundschule Metall werden zudem die überbetrieblichen
Kurse für Polymechaniker und Konstrukteure durchgeführt.
Bei der GiBL handelt es sich um die
älteste Berufsfachschule des Kantons
Basel-Landschaft. Gegründet wurde
sie vor gut 140 Jahren vom Gewerbeverein Liestal als «Gewerbliche Fort-
Leitung:
Markus Riedweg, Rektor
Michael Heinimann, Leiter Grundschule Metall, instruiert die Lernenden.
bildungsschule». In der Jubiläumsschrift, die zum 125-jährigen Bestehen
im Jahr 2000 publiziert wurde, wird
der Schulbeginn wie folgt geschildert:
«Diese startete am 15. November 1875
mit 60 Schülern und einem beachtlichen Unterrichtsprogramm. Die Fächer waren: Linear- und Freihandzeichnen, deutsche Sprache und Geschäftsaufsätze, bürgerliche Buchhaltung, Rechnen und Geometrie sowie
Vaterlandskunde. Schulbeginn war in
der Regel abends um 20 Uhr. Am
Sonntag wurde nachmittags um 15
Uhr unterrichtet. Ein Eintrittsgeld von
zwei Franken wurde bei regelmässigem Besuch zurückerstattet. Bei mehr
als drei unentschuldigten Absenzen
ging man dieses Beitrags verlustig.»
1918 werden mit dem kantonalen
«Gesetz über das Lehrlingswesen»
der obligatorische Schulbesuch und
formelle Lehrabschlussprüfungen
eingeführt. In der Folge übernimmt
der Kanton die Trägerschaft der Schule. Die in Gelterkinden, Sissach und
Waldenburg bestehenden Gewerbeschulen werden bis 1968 aufgelöst
und am heutigen Schulstandort in
Liestal konzentriert.Marcel W. Buess
Der Standpunkt der Wirtschaft präsentiert
in einer Serie Baselbieter Ausbildungs­
zentren der dualen Bildung. Als nächstes­
­erscheint: GIB Muttenz.
Zwei Lernende haben gerade ein Metallstück eingepresst.
FOTOS MWB
Ein Lernender bei der Arbeit an der Bohrmaschine.
Berufsbilder:
n Automobil-Assistent/in EBA
n Automobil-Fachmann/frau EFZ
n Automobil-Mechatroniker/in EFZ
n Carossier/in Spenglerei EFZ
n Coiffeuse/Coiffeur EFZ + EBA
n Fachmann/frau Betriebsunterhalt EFZ
n Forstwart/in EFZ
n Haustechnikpraktiker/in EBA
n Konstrukteur/in EFZ
n Polymechaniker/in EFZ
n Baumaschinenmechaniker/in EFZ
n Landmaschinenmechaniker/in EFZ
n Motorgerätemechaniker/in EFZ
n Mechanikerpraktiker/in EBA
n Produktionsmechaniker/in EFZ
n Logistiker/in EFZ + EBA
n Maler/in EFZ
n Malerpraktiker/in EBA
n Sanitärinstallateur/in EFZ
n Spengler/in EFZ
n Schreiner/in EFZ
n Unterhaltspraktiker/in EBA
n Zeichner/in EFZ FA
Weiterbildungsangebote:
n Hauswart/in mit eidg. Fachausweis (FA)
n Logistikfachmann/frau
mit eidg. Fachausweis (FA)
n Kurse in den Bereichen Bau und Unterhalt, Logistik, Technik, Informatik und Sprachen
Lernende der GiBL verwandeln einen Smart Roadster in ein Elektromobil.
LINKS
www.gibliestal.ch
INTERVIEW – «Auch im Kanton Baselland gab und gibt es leistungsschwächere Jugendliche», sagt Markus Riedweg, Rektor der Gewerblich-industriellen
Berufsfachschule Liestal. Die «Vorlehre Baselland» ist ein Brückenangebot, das den Teilnehmenden hilft, schulische Defizite aufzuarbeiten.
«Wir wollen auch den Schwächeren eine Zukunftsperspektive bieten»
Die GiBL steht in der Tradition einer
140-jährigen Tätigkeit zugunsten der
beruflichen Aus- und Weiterbildung.
Im Mittelpunkt stand immer – und
steht nach wie vor – der Mensch mit
seinen individuellen Fähigkeiten. Das
Brückenangebot Vorlehre zeugt davon. Gleichzeitig agiert die kantonale Berufsfachschule aber auch zukunftsorientiert, wie Rektor Markus
Riedweg im Interview am Beispiel des
Elektromobils «E-GiBL One» aufzeigt.
Standpunkt: Herr Riedweg, im
letzten Jahr konnte die «Vorlehre
Baselland» ihr 20-jähriges
Bestehen feiern. Wie kam es zu
diesem Angebot?
n Markus Riedweg: Auch in unserem
Kanton gab und gibt es leistungsschwächere Jugendliche, die nach
Markus Riedweg,
Rektor
Gewerblich-­
industrielle
Berufsfachschule
Liestal.
dem Schulabschluss sehr grosse
Schwierigkeiten haben, eine geeignete Lehrstelle zu finden. Im Bestreben,
allen, also auch den schwächeren
Schulabgängern, eine Zukunftsperspektive zu bieten, haben wir ab dem
Schuljahr 1996/97 das Angebot der
«Vorlehre Baselland» geschaffen. Da-
bei handelt es sich um ein freiwilliges
duales Brückenangebot, das an die
obligatorische Schulzeit anschliesst
und den betroffenen Jugendlichen
ermöglicht, schulische Defizite aufzuarbeiten. Zudem erhalten sie in
den Lehrbetrieben einen ersten wichtigen Einblick in die Arbeitswelt.
Kann man von einer Erfolgs­
geschichte sprechen?
n Das kann man, ohne zu übertreiben.
Dieses Angebot, das nach einem Probejahr vom Landrat institutionalisiert
wurde und seit Sommer 1997 ein fester Bestandteil der Baselbieter Bildungslandschaft ist, hat sich bewährt.
Dank des Besuchs der «Vorlehre­Baselland» konnten in den vergangenen
20 Jahren sehr viele Jugendliche anschliessend erfolgreich eine Berufs-
lehre absolvieren. Im laufenden
Schuljahr haben rund 40 Jugendliche
dieses Brückenangebot besucht.
Ihre Schule zeichnet sich nicht nur
durch eine hohe Sozialkompetenz
aus. Mit dem Projekt «E-GiBL
One» stellen sie sich auch der
technologischen Zukunft.
n Wir sind die erste Berufsfachschule in der Schweiz, an der die Lernenden ihre Kenntnisse über Elektroautos mit einem eigenen Umbau­
projekt erwerben können. Gemäss
dem neuen Lehrplan ist die Elektromobilitätstechnologie natürlich auch
an der GiBL ein wichtiges Thema.
Getreu unserer Philosophie «Praxis
statt Theorie» haben wir in Zusammenarbeit mit der EBL das Projekt
­«E-GiBL One» entwickelt.
Und wie sieht dieses Projekt
genau aus?
n Die Teilnehmenden an dem Projekt
verwandeln einen benzinbetriebenen Smart Roadster in ein E-Mobil.
In einer ersten Phase haben angehende Automobil­mechatroniker den
Umbau in allen Einzelheiten diskutiert und Schritt für Schritt geplant.
Bis Mitte 2017 werden nun weitere
Fachklassen (Automobil-Fachleute,
Konstrukteure) und die Lernenden
der Grundschule Metall in das Vorhaben involviert. Das fächerübergreifende Projekt wird schliesslich
gegen 20 Klassen beschäftigen. Das
projektbezogene Zusammen­wirken
unterschiedlichster Fachrichtungen
ist für uns dabei ein sehr zentraler
Projektansatz.
Interview: Marcel W. Buess
RATGEBER
Haus der Wirtschaft – Dienstleistungs- und Kompetenz-Zentrum für KMU aus Gewerbe, Handel, Dienstleistung und Industrie
VBLEI
Baselbieter Elektroinstallateure
beklagen Preiszerfall in der Branche.
«Wir verkaufen
keine Rabatte»
Qualitativ hochstehende Arbeit und ausgebildetes Fachpersonal hätten ihren Preis, sagt VBLEI-Präsident Heinz
Lussi an der Generalversammlung.
FOTO MWB
Mit einem lachenden und einem weinenden
Auge­blickte Präsident Heinz Lussi an der
­Generalversammlung des Verbands Baselbieter
Elektroinstallateure (VBLEI) auf das Verbandsjahr 2015 zurück. Trotz Aufhebung des FrankenMindestkurses durch die Nationalbank habe das
letzte Jahr der Bauwirtschaft und dem Bauneben­
gewerbe «Vollbeschäftigung wie in der Hochkonjunktur» gebracht. Davon hätte auch das
Elektrogewerbe profitieren können.
Trotzdem funktioniere das Gesetz von Angebot
und Nachfrage nicht, stellte Lussi fest. «Wir
alle haben die Auftragsbücher voll, aber die Angebotspreise erholen sich einfach nicht.» Auch
im letzten Jahr habe die Branche am Zerfall der
Preise gelitten. «Liebe Berufskollegen, wir verkaufen keine Rabatte!», mahnte ein engagierter
VBLEI-Präsident in seinem schriftlichen Jahresbericht seine Berufskollegen. Vielmehr würde
die Branche Fachwissen und qualitativ hochstehende Arbeit durch ausgebildetes Fachpersonal
anbieten. Und all dies habe seinen Preis.
Neue Bildungsverordnung
Mit dem neuen Lehrjahr trat im August 2015 eine
neue Bildungsverordnung mit den EFZ-Berufsbildern Montage-Elektriker/in, Elektroinstallateur/in, Telematiker/in und Elektroplaner/in in
Kraft. Diese führte zu verschiedenen Anpassungen und Neuerungen bei der ­Berufsschule, den
überbetrieblichen Kursen und bei den Lehr­
firmen. Ein Thema war und ist zum Beispiel das
neue Arbeitsbuch, welches die Lernenden künftig führen müssen. Aus diesem Grund führte der
Verband zusammen mit den Basler Kollegen,
dem schweizerischen Dach­verband und der Gewerblich-industriellen ­
Berufsschule Muttenz
zwei instruktive Infoabende durch.
Chefexperte Marco Madörin wies in seinem
Jahres­bericht auf die Qualifikationsverfahren vor
einem Jahr hin, an denen aussergewöhnlich v
­ iele
Kandidaten teilgenommen hätten. Insgesamt
waren es 55 Elektroinstallateure EFZ und
­
24 Montageelektriker EFZ.
Marcel W. Buess
VORSTAND BESTÄTIGT
Als letzter Branchenverband in diesem Jahr
hielt der Verband Basellandschaftlicher
Elektro-Installationsfirmen (VBLEI) am 10. Juni
seine ordentliche Generalversammlung ab. Sie
fand im Restaurant Bad Eptingen in Eptingen
statt. In diesem Jahr stand statutengemäss
die Erneuerungswahl der Verbandsorgane an.
Wie bei den anderen Geschäften gab es auch
hier keine Überraschung. Die bisherige Verbandsleitung ist auch die neue: Heinz Lussi,
Präsident; Rolf Joss, Vizepräsident und ÜKObmann; Markus Meier, Sekretär; Tobias
Schäfer, Kassier; Marco Madörin, Chefexperte, sowie Lukas Bürgin und Marc Burkhard als weitere Vorstandsmitglieder. Das
Verbandssekretariat liegt in den Händen von
Martin Moos.
MWB
BL 7
Schweizerische Gewerbezeitung – 24. Juni 2016
Im Haus der Wirtschaft vermittelten Rechtsexperten der
Wirtschaftskammer Baselland Praxistipps rund um das Thema Arbeitszeugnis.
WORKSHOP ARBEITSRECHT –
«Es muss nicht nur positiv sein»
Der auf Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Markus Prazeller referiert vor den Teilnehmenden des Workshops Arbeitsrecht.
Jeder kennt es, fast jeder hat schon
eines erhalten – und trotzdem bereitet die Formulierung von Arbeitszeugnissen nicht selten Schwierigkeiten. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sehen sich regelmässig mit folgenden Fragen konfrontiert: Darf eine
längere Abwesenheit oder der Kündigungsgrund im Arbeitszeugnis erwähnt werden? Wie vermeide ich codierte Formulierungen? Darf ich Referenzauskünfte erteilen, die über
den Inhalt des Arbeitszeugnisses hinausgehen?
Im Workshop Arbeitsrecht, der am
vergangenen 7. Juni zum zweiten
Mal im Haus der Wirtschaft ausgerichtet wurde, gaben die Wirtschaftskammer-Juristen Auskunft über diese und weitere Fragen zum Arbeitszeugnis.
Begrüsst wurden die gut 30 Teilnehmenden von Landrat Markus Meier,
Stv. Direktor der Wirtschaftskammer
Baselland und Geschäftsführer des
Verbands Arbeitgeber Baselland, der
den Workshop veranstaltete. «Mit
unseren Workshops wollen wir unseren Mitgliedern die Möglichkeit geben, sich detailliert über ein arbeitsrechtliches Thema zu informieren
und den Rechtsexperten Fragen zu
stellen», sagte Meier.
Vollständige Personalakte
Fürsprecherin Barbara Gfeller, Leiterin Beratungen bei der Wirtschaftskammer, unterstrich in ihrem Vortrag
die Wichtigkeit einer vollständigen
Personalakte, die als Grundlage für
eine faire und kompetente Bewertung
des Arbeitnehmenden dient.
«Der Arbeitgeber hat sicherzustellen,
dass er die Aussagen in einem
Arbeitszeugnis über die Leistung und
das Verhalten des Arbeitnehmers
auch belegen kann», hielt Gfeller fest.
Ausserdem ermögliche eine gute
­Dokumentation dem Arbeitgeber, die
Aussagen im Arbeitszeugnis im
Streitfall auch zu belegen.
Markus Prazeller, auf Arbeitsrecht
spezialisierter Anwalt bei der Kanzlei
Battegay Dürr Wagner in Basel und
Mitglied des Legal-Teams der Wirtschaftskammer, wies die Teilnehmenden auf Stolperfallen hin.
Er stelle immer wieder fest, dass sich
in Arbeitszeugnissen oftmals nichtssagende Standardformulierungen
fänden. Diese seien mit dem Sinn
und Zweck eines Arbeitszeugnisses
nicht zu vereinbaren. «Ein Arbeitszeugnis hat sich fair und vollständig
mit der Leistung und dem Verhalten
des Arbeitnehmers auseinanderzusetzen, dient es doch schliesslich als
Grundlage für den Entscheid eines
potentiellen künftigen Arbeitgebers,
eine Person anzustellen oder nicht»,
betonte Prazeller. Aus diesem Grund
gehörten auch sogenannte Codierungen – negative Aussagen, die jedoch
positiv formuliert werden – nicht in
ein Arbeitszeugnis.
Zu Unsicherheit unter Personalverantwortlichen führt in der Praxis immer wieder die arbeitsrechtliche Formel der «wohlwollenden» Formulierung – ein Thema, das auch im
Workshop Arbeitsrecht eingehend
FOTO GFELLER
diskutiert wurde. «Ein Zeugnis muss
nicht nur positiv sein. Sofern negative Tatsachen für die Gesamtbeurteilung des Arbeitnehmers entscheidend sind, müssen sie auch im
Arbeitszeugnis erwähnt werden»,
sagte Barbara Gfeller.
Private Vorfälle nicht erwähnen
Nicht im Arbeitszeugnis erwähnt
werden sollen hingegen kleinere oder
einmalige Vorfälle nicht gravierender
Art. Auch private Vorfälle bleiben in
der Regel unerwähnt. «Eine ausserdienstliche Verfehlung gehört nur in
jenen seltenen Fällen ins Arbeitszeugnis, in denen sie für die Leistung
oder das Verhalten des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz relevant ist»,
sagte Prazeller.
Reto Anklin
Der nächste Workshop Arbeitsrecht findet
am 28. September 2016 im Haus der
Wirtschaft statt.
Das Thema und Informationen zur
Anmeldung werden rechtzeitig im «Stand­
punkt der Wirtschaft» bekanntgegeben.
Wenn sich eine Eigentumswohnung als kleiner erweist als vom Verkäufer angegeben, liegt eine Kaufpreisminderung drin – auch wenn der Preis dem eigentlichen Wert entsprochen hat.
RATGEBER RECHT –
Kaufpreisminderung für kleinere Wohnung
Ein Käufer einer Eigentumswohnung
verklagte den Verkäufer erfolgreich
auf eine Kaufpreisminderung, weil im
Kaufvertrag eine bestimmte Quadratmeterzahl der Bruttogeschossfläche
zugesichert wurde, welche sich effektiv als zu hoch herausgestellt hatte.
Bestandteil des Kaufvertrags für die
Wohnung waren der Baubeschrieb
und der Grundrissplan der schlüssel­
fertig zu erstellenden Wohnung. In
den Aufteilungsplänen der Wohnung
wurde diese mit einer Bruttogeschossfläche von insgesamt 193 m2
angegeben.
Käufer klagte Verkäufer ein
Nach Bezug der Wohnung liess der
Käufer die Wohnung vermessen. Als
sich herausstellte, dass diese nur
151 m2­ Bruttogeschossfläche aufwies,
klagte der Käufer den Verkäufer ein.
Das Gericht ging von einem Mangel
am Kaufobjekt aus und gewährte eine
Kaufpreisminderung. Dieses Urteil
wurde letztinstanzlich auch vom
Bundesgericht bestätigt (Urteil
4A_417/2007).
Alexander Heinzelmann,
Rechtsanwalt,
Legal-Team
Wirtschaftskammer.
Ein Kaufgegenstand ist dann mangelhaft, wenn ihm eine vom Verkäufer
zugesicherte Eigenschaft fehlt (Art.
197 Abs. 1 OR). Eine Zusicherung
kann gemäss Bundesgericht nicht
nur ausdrücklich im Kaufvertrag oder
in vertragsintegrierenden Dokumenten erfolgen.
Es genügt auch jede Behauptung,
dass die Kaufsache eine bestimmte,
objektiv feststellbare Eigenschaft aufweise, wenn der Käufer nach Treu
und Glauben auf diese Angabe vertrauen darf.
Im öffentlich beurkundeten Kauf­
vertrag wurde ausdrücklich auf die
Aufteilungspläne verwiesen, welche
vom Verkäufer unterzeichnet sowie
vom Notar gestempelt und visiert
worden sind. Dadurch wurden diese
Aufteilungspläne zum Bestandteil des
Kaufvertrages, wodurch eine vertragliche Zusicherung bezüglich der
Brutto­geschossfläche des Kaufobjektes abgegeben wurde.
Bundesgericht bejaht Kausalität
Eine solche Zusicherung ist aber nur
dann relevant, wenn dies für den
Käufer bei seinem Entschluss, den
Kaufgegenstand zu den definierten
Bedingungen zu erwerben, auch kausal war. Eine solche Kausalität bejahte­das Bundesgericht im vorliegenden
Fall von Flächenangaben bei einem
Wohnungskauf.
Speziell war im vorliegenden Fall,
dass der Gerichtsexperte zum Schluss
kam, dass der bezahlte Kaufpreis für
die Wohnung auch dem effektiven
Wert der Wohnung entsprach. Das
Bundesgericht bejahte dennoch einen
Mangel, da der Käufer ohne Weiteres
hätte annehmen dürfen, dass der
Kaufpreis für die Wohnung besonders
günstig war. Das Bundesgericht liess
auch das Argument des Verkäufers,
dass der Käufer bei der Besichtigung
die Unrichtigkeit der Bruttogeschossfläche-Angabe hätte erkennen müssen, nicht gelten, weil dies von einem
Laien und bei einer Wohnung, welche auf mehrere Etagen verteilt sei,
nicht ohne Weiteres richtig einschätzbar sei.
LEGAL-TEAM
Rechtsanwalt Alexander Heinzel­
mann ist Mitglied des Legal-Teams
der Wirtschaftskammer Baselland.
Das Legal-Team steht den Mitgliedern der Wirtschaftskammer für
Auskünfte zur Verfügung.
Es ist erreichbar unter­­der Telefon­
nummer 061 927 66 70 oder
via E-Mail an dessen Leiterin,
Fürsprecherin Barbara Gfeller:
[email protected].
BL 8
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Computer
Transoft GmbH – gegr. 1982
Hard- und Softwaredienstleister
[email protected]
061 301 33 36
Druckerei & Lettershop
DICAD GmbH
Ribigasse 5, 4434 Hölstein
www.dicad.ch [email protected]
061 953 00 22
Eventtechnik Audio/Video/Licht
b.t boutique für bild + ton ag
Moosmattstrasse 12, 4304 Giebenach
www.btaudio.ch
061 816 60 60
Facility Services
Immobilienmarkt
Gottlieb AG, Facility Services
Markgräflerstrasse 50, 4057 Basel
www.gottlieb.ch
061 689 91 91
ERA Immobilien Birseck
Baslerstrasse 41, 4106 Therwil
www.ERAimmobilien.ch
061 721 15 15
Informatik
Fenster
Aerni Fenster AG
Hauptstrasse 173, 4422 Arisdorf
www.aerni.ch
061 815 35 35
CSF AG
Sorgenfreie IT
www.csf.ch [email protected]
061 467 99 33
Gerber-Vogt AG
Fenster- und Fassadenbau
www.gerber-vogt.ch
061 815 35 35
ICSystems + Support AG
... ihr kompetenter IT-Partner
www.icsystems.ch
061 716 29 30
MEVO-Fenster AG
Chr. Merian-Ring 25, Reinach
www.mevo.ch
061 717 10 10
SOWACOM «Your all-in-one IT-Partner»
Schönmattstrasse 4, 4153 Reinach
www.sowacom.ch
061 406 14 14
Schreinerei Schneider AG
Wannenweg 6
4133 Pratteln
www.schreinerei-schneider.ch
061 826 90 90
Flachdach/Abdichtungen
Ausländerdienst Baselland
Bahnhofstrasse 16
4133 Pratteln
www.ald-bl.ch [email protected]
061 827 99 00
Internet/Telefonie
A + B Flachdach AG
4102 Binningen/Basel
www.abflachdach.ch
061 381 70 00
ImproWare AG – Breitband.ch
Zurlindenstrasse 29, 4133 Pratteln
www.breitband.ch
061 826 93 07
TECTON-FLADAG AG
Rütiweg 3, 4133 Pratteln
www.tecton.ch
061 827 99 20
Isolation
Garten & Umgebung
Frey-Gärten GmbH
Altbrunnweg 2, 4410 Liestal
www.frey-garten.ch
061 922 12 20
Gipsergeschäfte/Wandsysteme
STÖCKLI WADESCO AG
Götzisbodenweg 2, 4133 Pratteln
www.stoeckliwadesco.ch
061 823 00 00
Grafik/Werbung
Grafik – massgeschneidert für KMU
Erwin Schönholzer, Grafik-Atelier
Altmarktstrasse 96, 4410 Liestal
[email protected]
061 927 65 25
Haushaltgeräte
M. Wagner & Co. AG
Schlossstrasse 21, 4133 Pratteln
www.wagnerhaushalt.ch
061 821 11 12
Immobilien Management
PRIVERA AG
Mühlemattstrasse 22, 4104 Oberwil
www.privera.ch [email protected]
058 715 60 07
Anzeigenservice «Standpunkt» und «Firmenregister»
Integrationsfragen
Roth AG Lausen
Malerei/Brandschutz/Isolation
Industriestrasse 12, 4415 Lausen
www.roth.ch
061 926 77 20
Kassen- und Branchenlösungen
paul stoffel data ag
Marschalkenstrasse 81, 4054 Basel
www.kassen-stoffel.ch
[email protected]
061 283 31 61
Lichtkuppeln (RWA-Systeme)
ISBA AG
Industriestrasse 15, 4222 Zwingen
www.isba.ch
061 761 33 44
Parkettbeläge
Glatt & Vettiger AG
Oristalstrasse 87, 4410 Liestal
www.glatt-vettiger.ch
061 921 94 37
Patent- und Markenanwälte
BOHEST AG, ehemals
A. Braun Braun Héritier Eschmann AG
Holbeinstrasse 36–38, 4051 Basel
www.bohest.ch [email protected]
061 295 57 00
Schreinereien
Treuhand/Revision
Schreinerei Schneider AG
Wannenweg 6
4133 Pratteln
www.schreinerei-schneider.ch
061 826 90 90
Schwimmbad & Naturpool
Frey-Gärten GmbH
Altbrunnweg 2, 4410 Liestal
www.bluebase-pool.ch
061 922 12 20
Stellenvermittlung
Personal Contact Group AG
St. Jakob-Strasse 110, 4132 Muttenz
www.personal.ch
061 685 91 11
Personal Contact Basel AG
Elisabethenstrasse 4, 4010 Basel
061 666 61 40
Personal Contact Laufen AG
Bahnhofstrasse 16, 4242 Laufen
061 765 91 00
Transport
Felix Transport AG
Talstrasse 47, 4144 Arlesheim
www.felixtransport.ch
061 766 10 10
Treuhand/Revision
BDO AG
Gestadeckplatz 2, 4410 Liestal
www.bdo.ch
061 927 87 00
BDO AG
Münchensteinerstr. 43, 4052 Basel
www.bdo.ch
061 317 37 77
BDO AG
Baselstrasse 160, 4242 Laufen
www.bdo.ch
061 766 90 60
Duttweiler Treuhand AG
Arisdörferstrasse 2, 4410 Liestal
www.duttweiler-treuhand.ch
061 927 97 11
ONLINE TREUHAND AG
Nenzlingerweg 5, 4153 Reinach
www.onlinetreuhand.ch
061 717 81 91
TRETOR AG
Dornacherstrasse 230, 4053 Basel
www.tretor.ch
061 270 10 70
TRETOR AG
Industriestrasse 7, 4410 Liestal
www.tretor.ch
061 926 83 83
Unternehmensberatung
Temporalis Consulting GmbH
4153 Reinach, Baselstrasse 159
www.temporalis-consulting.ch
061 751 86 90
Vermessung
Jermann Ing. + Geometer AG
Arlesheim, Liestal, Sissach, Zwingen
www.jermann-ag.ch
061 706 93 93
Versicherungen
Die Mobiliar, 4147 Aesch
Generalagentur Stephan Hohl
www.mobiaesch.ch
061 756 56 56
Wasserschadensanierung
Trocktech AG Entfeuchtungstechnik
Mühlacker 70, 4444 Rümlingen
www.trocktech.ch
062 299 00 81
Weine und Destillate
Siebe Dupf Kellerei AG
Kasernenstrasse 25, 4410 Liestal
www.siebe-dupf.ch
061 921 13 33
Werbeanlagen & Beschriftungen
Neonwidmer AG Werbeanlagen
Weidenweg 18, 4147 Aesch
www.neonwidmer.ch
061 751 44 55
Wintergärten/Verglasungen
Furrer Metallbau AG
Kanalstrasse 1, 4415 Lausen
www.furrer-metallbau.ch
061 921 58 80
Workshops / Seminare
Coaching Schweizer GmbH
Kanonengasse 24, 4410 Liestal
www.coaching-schweizer.ch
061 922 01 59
Ramseier Treuhand AG
Krummeneichstrasse 34,
4133 Pratteln, www.rta.ch
061 826 60 60
Testor Treuhand AG
Holbeinstrasse 48, 4002 Basel
www.testor.ch
061 205 45 45
Braunpat Braun Eder AG
Reussstrasse 22, 4054 Basel
www.braunpat.ch [email protected]
061 307 90 30
Erika Sprecher, Haus der Wirtschaft, 4410 Liestal
Telefon: 061 927 65 38 E-Mail: [email protected]