Ausgleichskasse Gewerbe Thurgau

AHV- und Familienausgleichskasse
des Thurgauer Gewerbeverbandes
Wir bieten für das Thurgauer Gewerbe ein umfassendes
Dienstleistungsangebot der 1. Säule und der Familienzulagen zu
fairen Konditionen.
Tätigkeitsgebiete:
s Alters- Hinterlassenenversicherung (AHV)
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Invalidenversicherung (IV)
Mutterschaftsentschädigung (MSE)
Erwerbsersatzentschädigung (EO)
Arbeitslosenversicherung (Beitragsbezug)
Familienzulagen (FZ)  für alle Kantone
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Fakten zu unserer Ausgleichskasse:
• Die Ausgleichskasse des Thurgauer Gewerbeverbandes
beschäftigt 8 Mitarbeitende
• 1'250 Kunden aus allen Branchen werden betreut
Zahlen zu unserer Ausgleichskasse:
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AHV/IV/EO-Beiträge: CHF 69 Millionen
AHV/IV/EO-Leistungen: CHF 53 Millionen
Familienzulagen Beiträge: CHF 12 Millionen
Familienzulagen Leistungen: CHF 12 Millionen
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Verwaltungskosten:
s 1.50% der AHV-Beiträge bei einer Lohnsumme bis CHF 500’000
s 1.00% der AHV-Beiträge bei einer Lohnsumme ab CHF 500’000
Der Grundansatz beträgt 2.00% bzw. 1.50%. Bei der Nutzung des
PartnerWeb erhalten Sie einen Rabatt von 0.50%.
Weitere 0.50% Ermässigung erhalten Sie
ab einer Lohnsumme von CHF 500’000
und der pünktlichen Beitragszahlung.
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Beitragssatz Familienausgleichskasse:
1.60% der AHV-pflichtigen Lohnsumme
die kantonale Ausgleichskasse Thurgau (SVZ) erhebt einen
Beitragssatz von 1.80% der AHV-pflichtigen Lohnsumme
Rechnungsbeispiel bei einer
Lohnsumme von CHF 1,5 Million
Beiträge an unsere Familienausgleichskasse:
1.60% von CHF 1’500’000 = CHF 24’000.00
Beiträge an das SVZ:
1.80% von CHF 1’500’000 = CHF 27’000.00
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Unser PartnerWeb:
Bei der Nutzung von unserem PartnerWeb profitieren Sie von einer
Beitragsreduktion von 0.50% und können Ihre Geschäftsfälle mit uns
elektronisch abwickeln.
Wir bieten Ihnen über unser PartnerWeb:
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Übermittlung von Lohnmeldungen (ELM, Online-Erfassung, Upload)
An- und Abmeldungen von Mitarbeitenden
die komplette Abwicklung der Familienzulagen
elektronische Ablage sämtlicher Dokumente und somit optimale
Übersicht über Ihre Geschäftsfälle
s Bearbeitung über eine gesicherte Anwendung rund um die Uhr
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Wechsel zu unserer Ausgleichskasse:
s ein Wechsel ist jeweils per Ende Jahr möglich
s bis zum 31.08 des laufenden Jahres ist uns der Wunsch,
mit unserer Ausgleichskasse abzurechnen, mitzuteilen
s wir unterstützen Sie gerne, um Ihnen den
Wechsel zu unserer Ausgleichskasse so
einfach wie möglich zu gestalten
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Wir freuen uns, wenn Sie sich für uns entscheiden
Kontaktdaten:
Ausgleichskasse des
Thurgauer Gewerbeverbandes
Postfach, 8570 Weinfelden
Homepage: www.ahv55tgv.ch
E-Mail:
[email protected]
Telefon:
071 622 17 22
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