AHV- und Familienausgleichskasse des Thurgauer Gewerbeverbandes Wir bieten für das Thurgauer Gewerbe ein umfassendes Dienstleistungsangebot der 1. Säule und der Familienzulagen zu fairen Konditionen. Tätigkeitsgebiete: s Alters- Hinterlassenenversicherung (AHV) s s s s s Invalidenversicherung (IV) Mutterschaftsentschädigung (MSE) Erwerbsersatzentschädigung (EO) Arbeitslosenversicherung (Beitragsbezug) Familienzulagen (FZ) für alle Kantone Seite 2/8 Fakten zu unserer Ausgleichskasse: • Die Ausgleichskasse des Thurgauer Gewerbeverbandes beschäftigt 8 Mitarbeitende • 1'250 Kunden aus allen Branchen werden betreut Zahlen zu unserer Ausgleichskasse: • • • • AHV/IV/EO-Beiträge: CHF 69 Millionen AHV/IV/EO-Leistungen: CHF 53 Millionen Familienzulagen Beiträge: CHF 12 Millionen Familienzulagen Leistungen: CHF 12 Millionen Seite 3/8 Verwaltungskosten: s 1.50% der AHV-Beiträge bei einer Lohnsumme bis CHF 500’000 s 1.00% der AHV-Beiträge bei einer Lohnsumme ab CHF 500’000 Der Grundansatz beträgt 2.00% bzw. 1.50%. Bei der Nutzung des PartnerWeb erhalten Sie einen Rabatt von 0.50%. Weitere 0.50% Ermässigung erhalten Sie ab einer Lohnsumme von CHF 500’000 und der pünktlichen Beitragszahlung. Seite 4/8 Beitragssatz Familienausgleichskasse: 1.60% der AHV-pflichtigen Lohnsumme die kantonale Ausgleichskasse Thurgau (SVZ) erhebt einen Beitragssatz von 1.80% der AHV-pflichtigen Lohnsumme Rechnungsbeispiel bei einer Lohnsumme von CHF 1,5 Million Beiträge an unsere Familienausgleichskasse: 1.60% von CHF 1’500’000 = CHF 24’000.00 Beiträge an das SVZ: 1.80% von CHF 1’500’000 = CHF 27’000.00 Seite 5/8 Unser PartnerWeb: Bei der Nutzung von unserem PartnerWeb profitieren Sie von einer Beitragsreduktion von 0.50% und können Ihre Geschäftsfälle mit uns elektronisch abwickeln. Wir bieten Ihnen über unser PartnerWeb: s s s s Übermittlung von Lohnmeldungen (ELM, Online-Erfassung, Upload) An- und Abmeldungen von Mitarbeitenden die komplette Abwicklung der Familienzulagen elektronische Ablage sämtlicher Dokumente und somit optimale Übersicht über Ihre Geschäftsfälle s Bearbeitung über eine gesicherte Anwendung rund um die Uhr Seite 6/8 Wechsel zu unserer Ausgleichskasse: s ein Wechsel ist jeweils per Ende Jahr möglich s bis zum 31.08 des laufenden Jahres ist uns der Wunsch, mit unserer Ausgleichskasse abzurechnen, mitzuteilen s wir unterstützen Sie gerne, um Ihnen den Wechsel zu unserer Ausgleichskasse so einfach wie möglich zu gestalten Seite 7/8 Wir freuen uns, wenn Sie sich für uns entscheiden Kontaktdaten: Ausgleichskasse des Thurgauer Gewerbeverbandes Postfach, 8570 Weinfelden Homepage: www.ahv55tgv.ch E-Mail: [email protected] Telefon: 071 622 17 22 Seite 8/8
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