Checkliste zum Erwerb einer Erlaubnis nach § 34i GewO

Checkliste zum Erwerb einer Erlaubnis nach § 34i GewO
(Immobiliardarlehensvermittler) im vereinfachten Verfahren
Die Erteilung einer Erlaubnis nach § 34i Gewerbeordnung (GewO) kann nur erfolgen, wenn
die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
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persönliche Zuverlässigkeit
geordnete Vermögensverhältnisse
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Sachkunde
Hauptsitz bzw. Hauptniederlassung und Tätigkeit im Inland
Legt der Antragsteller eine Kopie seiner Erlaubnisurkunde nach § 34 c GewO für die Vermittlung von Darlehen (Ausstellungsdatum vor dem 21. März 2016) vor, müssen lediglich die
Versicherungsbestätigung sowie der Sachkundenachweis eingereicht werden.
Die Übergangsfrist für das vereinfachte Verfahren endet am 21.03.2017!
Bei Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) müssen alle Gesellschafter die Erlaubnis beantragen und die erforderlichen Nachweise erbringen. Bei einer Kommanditgesellschaft trifft
die Verpflichtung nur die persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementär) und die geschäftsführenden Kommanditisten.
Bei der Beantragung der Erlaubnis sind zur Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen
folgende Nachweise vom Antragsteller zu erbringen:
1. Antragsformular im Original (siehe www.ihk-nw.de/idv)
2. Kopie der Erlaubnisurkunde nach § 34 c GewO für die Darlehensvermittlung
(Ausstellungsdatum vor dem 21. März 2016)
3. Nachweis über das Bestehen einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
oder einer gleichwertigen Garantie
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Mindestdeckung 460.000 Euro je Versicherungsfall und Höchstleistung 750.000 Euro
für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
Nachweis durch Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens
Ist der Antragsteller als geschäftsführender Gesellschafter in einer oder mehreren
Personenhandelsgesellschaften (PHG) tätig, ist auch für die PHG eine Versicherungsbestätigung zu erbringen.
4. Nachweis der Sachkunde (alternative Möglichkeiten)
9.1
Sachkundeprüfung bei der IHK
Gepr. Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK
9.2
Gleichgestellte Berufsqualifikationen (inkl. deren Vorläufer und Nachfolger):
Vorlage des Abschlusszeugnisses (ohne weitere praktische Berufserfahrung)
- Immobilienkaufmann/-frau
- Bank- oder Sparkassenkaufmann/-frau
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-2-
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Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen, Fachrichtung Finanzberatung bis 31.07.2014
Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen, Fachrichtung Finanzberatung ab 01.08.2014 mit Wahlfach „Private Immobilienfinanzierung und Versicherungen“
Geprüfte(r) Immobilienfachwirt/-in
Geprüfte(r) Bankfachwirt/-in
Geprüfte(r) Fachwirt/-in für Finanzberatung
Geprüfte(r) Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen
Geprüfte(r) Fachberater/-in für Finanzdienstleistungen mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung im Bereich des § 34i GewO
Mathematisches, wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Studium an einer
Hochschule/Berufsakademie mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung im
Bereich des § 34i GewO
9.3
Abschluss nach dem Standard des gemeinsamen Lernzielkatalogs der deutschen
Bausparkassen des Berufsbildungswerks der Bausparkassen e.V., der IHK Potsdam, der I Nord Westfalen, der Sparkassenakademie Niedersachsen, der Sparkassenakademie Schloss Waldthausen, der Sparkassenakademie BadenWürttemberg, der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein / Niederlassung
Lübeck oder der Beruflichen Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft
(BFZ) gemeinnützige GmbH
9.4
Nachweis der ununterbrochenen Tätigkeit im Sinne des § 34i Abs. 1 S. 1 GewO
mindestens seit dem 21.03.2011 (Übergangsregelung im Sinne des § 160 Abs. 3
GewO)
Gebühren laut Gebührentarif der IHK Nord Westfalen:
- Erlaubniserteilung im vereinfachten Verfahren nach § 160 GewO
- Registereintragung (Gewerbetreibender)
- Registereintragung ((leitender) Angestellter)
- Registrierung von EU/EWR-Staaten (pro Land)
Ansprechpartner:
Britta Thiemann
Tel.: 0251 707-300
Fax: 0251 707-498
E-Mail: [email protected]
Stand: Juni 2016
IHK Nord Westfalen
Sentmaringer Weg 61
48151 Münster
www.ihk-nw.de/idv
220,00 Euro
25,00 Euro
10,00 Euro
20,00 Euro