am 05. Juli 2016 in Groß-Reken Schirmherr: Minister für Inneres und Kommunales des Landes NordrheinWestfalen Veranstalter: Dachverband der Polizei-Sportvereine Nordrhein-Westfalen e.V. Ausrichter: LR Borken in Zusammenarbeit mit dem Polizeisportverein Unna und den Radsportfreunden Borken e.V. 1 I Allgemeine Bedingungen Austragungsort Die diesjährigen Polizeilandesmeisterschaften im Radsport finden am Dienstag, 05.07.2016, in der Zeit von 09:30 bis ca. 16:00 Uhr (einschließlich Siegerehrung) beim LR Borken statt. Zur Eröffnung finden sich die Teilnehmenden im Eingangsbereich der Dreifachturnhalle (neben dem Rathaus) Kirchstr. 14 48734 Reken ein. Begrüßung / Eröffnung Die Begrüßung und Eröffnung wird am Dienstag, 05.07.2016, 09:30 Uhr, durch den Landrat Borken Dr. Kai Zwicker erfolgen. Startberechtigung Startberechtigt sind alle Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte des Landes Nordrhein-Westfalen. Bei einer Abordnung von mehr als drei Monaten können mit Einverständnis der Stammbehörde die Teilnehmerinnen und Teilnehmer für die Abordnungsbehörde starten. Die Verzichtserklärung bedarf der Schriftform. Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt sind auch Polizeibedienstete NRW (Regierungsbeschäftigte und Verwaltungsbeamte der Polizeibehörden) sowie Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte des Bundes, der Länder und der Niederlande (Euregio). Die Wertung erfolgt in der Gästeklasse. Sie starten auf eigene Kosten in ihrer Freizeit. II Durchführungsbestimmungen Sportordnung Für die Wettbewerbe gelten die Bestimmungen der Sportordnung des BDR (Bundes Deutscher Radfahrer) und die Wettkampfordnung der Polizei gemäß PDV 291. Wettbewerbe Die Polizeilandesmeisterschaften NRW werden als Zeitfahren über eine Strecke von 18,6 km in Einzel- und Mannschaftswettbewerben ausgetragen. 2 Klasseneinteilung Altersklassen weiblich/männlich NRW-Teilnehmer AK1 bis 25 Jahre AK2 26 - 30 AK3 31 - 35 AK4 36 - 40 AK5 41 - 45 AK6 46 - 50 AK7 51 - 55 AK8 56 - 60 AK9 61 - 65 AK10 Pensionäre Gästeklasse AK1 bis 30 Jahre AK2 31 - 40 AK3 41 - 50 AK4 51 - 60 AK5 61 - 65 Pensionäre Fahrerinnen Geburtsjahrgänge Jg. 1991 und jünger Jg. 1990 - 1986 Jg. 1985 - 1981 Jg. 1980 - 1976 Jg. 1975 - 1971 Jg. 1970 - 1966 Jg. 1965 - 1961 Jg. 1960 - 1956 Jg. 1955 - 1951 Pensionäre (Stichtag 31.05.1954) gemäß Geburtsdatum Jg. bis 1986 Jg. 1985 - 1976 Jg. 1975 - 1966 Jg. 1965 - 1956 Jg. 1955 - 1951 Jg. 1950 und älter starten in einer Klasse Sofern in einer Altersklasse nicht mindestens drei Teilnehmende an den Start gehen erfolgt die Wertung in der nächst jüngeren Altersklasse. Bei der AK 1 erfolgt die Wertung in der AK 2. Wettkampfausschuss Frank Schemmer, Fachwart im Radsport NRW Gina Dreisbach, Kampfrichtergemeinschaft der Polizei NRW Bernhard Weßing, Radsportfreunde Borken e.V. Durchführung • Der Start der Rennen ist für Dienstag, 05.07.2016, 10:00 Uhr, vorgesehen. • Der Startabstand je Fahrerinnen und Fahrer wird in Abhängigkeit der Gesamtteilnehmerzahl festgelegt (30 bzw. 60 Sekunden). • Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Zeitfahren erhalten vom Veranstalter festgelegte Startzeiten, die ab dem 27.06.2016 über die Intrapol-Seite des LR Borken abgerufen werden können. • Der Start erfolgt im Einzelstart gegen die Uhr. Die Fahrerinnen und Fahrer müssen sich bis 15 Minuten vor dem Start am Startplatz anmelden und sich dann im Bereich der gekennzeichneten Startschneise aufhalten. • Der Start erfolgt stehend, die Fahrerin/der Fahrer wird von einem neutralen Starthelfer gehalten und darf nicht angeschoben werden. • Hält eine Zeitfahrerin/ein Zeitfahrer aus eigenem Verschulden die vorgegebene Startzeit nicht ein, gilt für die Endzeit die vorgegebene Startzeit bis zum Überfahren der Ziellinie. Die Differenz vom vorgegebenen Startzeitpunkt bis zum tatsächlichen Start wird der Endzeit zugerechnet. 3 • • Das Überschreiten der vorgegebenen Startzeit ist nur bis maximal 15 Sekunden bis zum nächsten Start möglich. Verspätete Fahrerinnen und Fahrer dürfen nicht in die Startzeit der nachfolgenden Starterin/des nachfolgenden Starters kommen. Ein Neustart ist nur in Ausnahmefällen nach Entscheidung des Wettkampfausschusses möglich. Nach dem ersten Start ist ein Warmfahren auf der Zeitfahrstrecke und im Startund Zielbereich untersagt. Disqualifizierungsgründe • Windschattenfahren (Der Abstand zum Vorausfahrenden muss mindestens 10 m betragen. Beim Überholen ist ein Seitenabstand zum Überholten von mindestens 2 m einzuhalten. Ein eingeholter Fahrer muss nach einem Kilometer einen Mindestabstand von 25 m einhalten. Der Gewährung von Schrittmacherdiensten ist dem Windschattenfahren gleich gestellt.) • Führungsdienste jeglicher Art • Schneiden einer Kurve, insbesondere bei Gegenverkehr • Nichteinhalten der Regeln der StVO und Verlassen der Strecke • jeglicher Service (Versorgung etc.) während des Zeitfahrens • Nichtbeachten von Anweisungen der Kampfrichterinnen und Kampfrichtern Bei Verstößen behält sich der Wettkampfausschuss nach Rücksprache mit den Wettkampfrichtern vor, eine Disqualifikation auszusprechen. Start- und Zielbereich Start: 48734 Groß-Reken, Siepe, 200 m nördlich der Einmündung Heidener Straße Ziel: 48734 Groß-Reken, Velener Straße, Höhe Ulmenstraße Strecke Bei der Strecke handelt es sich um einen 9,3 km langen Rundkurs nordwestlich von Groß-Reken. Der Rundkurs ist zweimal im Uhrzeigersinn zu bewältigen. Die erste Streckenhälfte besteht aus gut ausgebauten Landwirtschaftswegen (Siepe, Voßplacke, Bollengraben und Papendyk), bei der zweiten Streckenhälfte handelt es sich um die zwei-spurige K 11 (Velener Straße). Die Strecke verläuft nach dem Start auf den ersten 3 km zunächst leicht hügelig mit Gefällestrecken (mit einer technisch anspruchsvollen Kurve). Auf den nächsten 5 km führt die Strecke flach durch das „Schwarze Venn“. Auf dem letzten Teilstück ist der Rekener Berg (60 HM auf 1 km) zu bewältigen. Dort erfolgt die Streckenteilung in die zweite Runde bzw. den Zieleinlauf. Auf die Ausschilderung, Markierungen und Hinweise wird ausdrücklich hingewiesen. Streckenposten sind ausreichend besetzt. Die Strecke führt durch verkehrsarme Bauernschaften und über die wenig verkehrsbelastete K 11. Die Polizei Borken übernimmt die Bedarfsverkehrsregelung. Streckenverlauf und -profil Die Streckenbeschreibung sowie eine Übersichtskarte sind als Anlagen beigefügt. Eine Veröffentlichung auf der Intranet-Seite des LR Borken ist beabsichtigt. 4 Startunterlagen Die Startunterlagen sind am Wettkampftag durch die Teilnehmenden persönlich abzuholen. Die Startnummer muss deutlich sichtbar mittig auf dem Rücken getragen werden. Falsch zugeordnete Startnummern und eigenmächtige Änderungen führen zur Disqualifikation. Mannschaften Zu einer Mannschaft gehören die jeweils drei zeitschnellsten Fahrerinnen und Fahrer einer Behörde. Jede Behörde kann nur eine Mannschaft stellen. Sofern eine Behörde keine eigene Mannschaft stellen kann, besteht die Möglichkeit der Startgemeinschaft mit einer anderen Behörde. Diese Startgemeinschaften sind bereits mit den Meldungen bekannt zu geben. Allgemeine Hinweise Umkleide In der Dreifachturnhalle am Rathaus der Gemeinde Reken stehen Umkleide- und Duschmöglichkeiten zur Verfügung. Für die Aufbewahrung von Wertsachen übernimmt der Ausrichter keine Haftung. Verpflegung Alle Teilnehmenden erhalten am Meldeort eine kostenlose Verpflegung und Getränke. Übernachtungsmöglichkeiten Im Bedarfsfall ist der Veranstalter bei der Suche nach Übernachtungsmöglichkeiten behilflich. Die anfallenden Kosten sind selbst zu tragen. Sanitätsdienst Am Veranstaltungstag stehen Rettungshelfer des Deutschen Roten Kreuzes anlassbezogen zur Verfügung. Besondere Hinweise • • • • • Das Tragen eines Sturzhelmes ist Voraussetzung für die Teilnahme. Der Sturzhelm muss aus festem Material bestehen und muss den anerkannten Sicherheitsbestimmungen der DIN-Norm 33954, der SNEL- und/oder ANSI-Norm oder vergleichbaren Normen zu entsprechen. Die Strecke wird weitestgehend vom Individualverkehr freigehalten, geringfügiges Verkehrsaufkommen ist dennoch möglich. Durch die Polizei besetzte Durchlassstellen und Ausweichrouten sind eingerichtet. Auf die Einhaltung der Regeln der StVO wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf das Rechtsfahrgebot während des Rennens. In besonderen Fällen behält sich der Ausrichter eine Unterbrechung des Rennens oder notfalls auch den Abbruch der Veranstaltung vor. Den Anweisungen des Ordnungspersonals, Kampfrichtern und eingesetzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten ist Folge zu leisten. 5 III Meldungen und Startgeld Meldungen Anmeldungen gemäß Anlage Meldeformular sind für die jeweilige Polizeibehörde geschlossen an das Wettkampfbüro zu richten. Das Startgeld ist geschlossen für jede Behörde bis zum Meldeschluss zu überweisen. Anmeldungen werden erst mit Eingang des Startgeldes gültig. Startgeld Das Startgeld beträgt 15,00 € für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Das Startgeld ist in Absprache mit dem RSF Borken auf folgendes Konto zu überweisen: Kontoinhaber: Geldinstitut: Iban: Verwendungszweck: Radsportfreunde Borken e.V. VR-Bank Westmünsterland DE 27 4286 1387 0526 3387 02 PLM Radsport 2016 Die Überweisung muss die Behörde, Anzahl der Teilnehmenden und das Datum der Meldung enthalten. Bei Einzelmeldungen sind Name, Vorname, Behörde/Land/Bund einzutragen. Bei Nichtteilnahme wird das Startgeld nicht erstattet. Meldeschluss: Donnerstag, 09.06.2016 Nachmeldungen: sind in Ausnahmefällen gegen Zahlung einer Nachmeldegebühr in Höhe von 10,- Euro möglich bis zur Veröffentlichung der Startzeiten am 27.06.2016. Am Veranstaltungstag werden ausdrücklich keine Nachmeldungen mehr entgegengenommen. Wettkampfbüro Das Wettkampfbüro wird ab sofort bei der Kreispolizeibehörde Borken, DirZA, Dez. 2.2, eingerichtet. Die Sportbeauftragten des LR Borken, Joachim Flüthmann, und Karsten Woltering, stehen für weitere Fragen zur Verfügung. Wettkampfbüro PLM Radsport 2016 DirZA, Dez. 2.2 Kreispolizeibehörde Borken Burloer Str. 91-93 46325 Borken Joachim Flüthmann Tel.: 0 28 61 / 900-4934 CN-Pol: 07-651-4934 E-Mail: F Borken PLM Radsport 2016 Karsten Woltering Tel.: 0 28 61 / 900-3200 CN-Pol: 07-651-3200 E-Mail: F Borken PLM Radsport 2016 6 Meldeort am Veranstaltungstag Das Wettkampfbüro für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer befindet sich am Veranstaltungstag im Eingangsbereich der Dreifachturnhalle (neben dem Rathaus) Kirchstr. 14 48734 Reken Die Teilnehmenden werden gebeten, sich bei Eintreffen dort anzumelden. IV Ehrungen Titel Die zeitschnellsten Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den Altersklassen sind als Sieger ihres Rennens „Polizeilandesmeister 2016 im Radsport“. Bei Zeitgleichheit ergibt die Startreihenfolge die Platzierung. Ehrungen Die Siegerehrung erfolgt zeitnah nach dem Zieleinlauf des letzten Starters im Eingangsbereich der Dreifachturnhalle neben dem Rathaus der Gemeinde Reken. Die Plätze 1 bis 3 werden mit einer Medaille und einer Urkunde (Einzel- u. Mannschaftswertung) geehrt. Für die Plätze 4 bis 6 sind Urkunden (Einzelwertung) vorgesehen. Für die beste sportliche Leistung wird der Ehrenpreis des Ministers durch den Vorsitzenden des Polizeisportkuratoriums LPD Günter Lange überreicht. V Sonstiges Wegbeschreibung/Anfahrt Die Wegbeschreibung sowie Anfahrt zum Start- und Zielbereich werden zeitgerecht auf der Intranet-Seite des LR Borken veröffentlicht. Parkmöglichkeiten Parkmöglichkeiten stehen in ausreichendem Umfang in unmittelbarer Nähe der Dreifachturnhalle zur Verfügung. Internet/Intranet Die Ausschreibung ist im Intrapol auf der Landessportseite sowie der Polizei Borken eingestellt und im Internet über die Homepage der Polizei Borken sowie der Radsportfreunde Borken e.V. (www.rsf-borken.de) abrufbar. Datenschutz Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der PLM im Radsport 2016 erklären sich mit ihrer Anmeldung einverstanden, dass ihre persönlichen Daten zur Durchführung der Wettbewerbe computergeschützt gespeichert und bearbeitet werden und personenbezogene Daten (Fotos, Name, Behörde) im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Nordrhein-Westfalen intern und extern publiziert werden. 7 Haftungsausschluss Der Veranstalter und die Ausrichter übernehmen keine Haftung bei Unfällen, Diebstahl oder anderen Schadensfällen. Mit der Anmeldung wird der Haftungssausschluss anerkannt. Vorbehalt Der Ausrichter behält sich notwendig werdende Änderungen dieser Ausschreibung vor. 8
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