Umschau - muenchen.de

Rathaus
Umschau
Montag, 27. Juni 2016
Ausgabe 119
muenchen.de/ru
Inhaltsverzeichnis
Terminhinweise2
Bürgerangelegenheiten3
Meldungen3
›› Kulturstrand 2016 – Urban League als Veranstalterin bestätigt
3
›› KVR-Pressestelle: eingeschränkte Erreichbarkeit und 4
›› neuer Ansprechpartner
4
›› „BIER.MACHT.MÜNCHEN“ – Führungen durch die Ausstellung
4
Antworten auf Stadtratsanfragen
6
Anträge und Anfragen aus dem Stadtrat
Pressemitteilungen städtischer Beteiligungsgesellschaften
Herausgeber: Presse- und Informationsamt der Landeshauptstadt München
Verantwortlich für den Inhalt: Stefan Hauf, Druck: Stadtkanzlei, Gemeinsame Anschrift: Rathaus, Marienplatz 8, 80313
München, Telefon 2 33-9 26 00, Telefax 2 33-2 59 53, [email protected], www.muenchen.de/rathaus
Terminhinweise
Wiederholung
Dienstag, 28. Juni, 12.30 Uhr, Saal des Alten Rathauses
Anlässlich der Verabschiedung von Kreisverwaltungsreferent Dr. Wilfried
Blume-Beyerle in den Ruhestand lädt Oberbürgermeister Dieter Reiter zu
einem Stehempfang ein.
Dienstag, 28. Juni, 15.45 Uhr, Messe München
Oberbürgermeister Dieter Reiter spricht beim Spatenstich für die Messehallen C5 und C6
Wiederholung
Dienstag, 28. Juni, 19 Uhr,
Verwaltungszentrum der Stadtsparkasse, Ungererstraße 75
Kulturreferent Dr. Hans-Georg Küppers überreicht die Schwabinger Kunstpreise an den Bildhauer Klaus Backmund, die Schriftstellerin Dr. Eva Gesine Baur und die Jazz-Sängerin Jenny Evans. Die Laudationes halten
Dr. Norbert Jocher für Klaus Backmund, Tilman Spengler für Dr. Eva Gesine
Baur und Christine Prunkl für Jenny Evans. Die Preisverleihung findet im
Rahmen einer geschlossenen Feier statt.
Donnerstag, 30. Juni, 19 Uhr, Allerheiligenhofkirche in der Residenz
Oberbürgermeister Dieter Reiter spricht beim Jahresempfang der Regionalbischöfin Susanne Breit-Keßler Grußworte.
Wiederholung
Freitag, 1. Juli, 10 Uhr, Teamtheater, Am Einlass 4
Münchens Partnerstadt stellt bei einem Breakfast Media Briefing das Edinburgh Festival Fringe vor. Das Fringe ist mit über 50.000 Aufführungen und
knapp 3.300 Shows aus 48 Ländern an 294 Veranstaltungsorten in ganz
Edinburgh das größte Kunstfestival der Welt und findet heuer vom 5. bis
29. August statt. Mehr Infos unter www.edfringe.com.
Achtung Redaktionen: Anmeldungen zum Breakfast Media Briefing bitte
per Mail an [email protected].
Rathaus Umschau
27.6.2016, Seite 2
Bürgerangelegenheiten
Montag, 4. Juli, 18.30 Uhr, Sitzungssaal des Sozialbürgerhauses
Sendling, Meindlstraße 16 (barrierefrei)
Sitzung des Bezirksausschusses 6 (Sendling). Zu Beginn der Sitzung findet
eine Bürgersprechstunde mit dem Vorsitzenden Markus Lutz statt.
Meldungen
Kulturstrand 2016 – Urban League als Veranstalterin bestätigt
(27.6.2016) Die Urban League erhält den Zuschlag für den diesjährigen Kulturstrand. Dies ist das Ergebnis einer aufwändigen kompletten Neuprüfung
der Konzepte von Urban League und der urbanauten. Die Entscheidung
erfolgte unter Einholung zusätzlicher Stellungnahmen der Fachdienststellen, einer umfassenden Bewertung aller Rückmeldungen durch das Kreisverwaltungsreferat (KVR) und unter sorgfältiger Berücksichtigung der vom
Verwaltungsgericht München (VG) gemachten Vorgaben für das Auswahlverfahren.
Das VG hatte in seiner Eilentscheidung vom 31. Mai 2016 die Durchführung
des Kulturstrandes bis zur Nachbesserung der Auswahlentscheidung ausgesetzt. Dabei wurde nicht die Entscheidung an sich bemängelt, sondern
lediglich einzelne Punkte des Verfahrens:
Das VG hat in seiner ausführlichen Begründung insbesondere die konkrete
Ausgestaltung des Auswahlvorgangs in der Kategorie „Zuverlässigkeit und
Bewährtheit des Bewerbers“ kritisiert. Zudem wurde die Bewertung in der
Kategorie „Akzeptanz bei den Anwohnern“ vor allem im Hinblick auf die
Rückmeldungen der Bezirksausschüsse bemängelt.
Das KVR hat daraufhin nicht nur diese zwei Punkte, sondern alle sieben
Kriterien einer kompletten und umfangreichen Neubewertung unterzogen.
Dazu wurden zu den bereits vorliegenden noch zusätzliche Stellungnahmen verschiedenster Fachdienststellen, wie des Kulturreferats, des Baureferats, aller Bezirksinspektionen des KVR, der Bezirksausschüsse sowie
des Polizeipräsidiums eingeholt.
Von den insgesamt rund 15 eingebundenen Fachdienststellen liegt zu den
sieben Über- und 27 Unterkategorien eine nachvollziehbare Begründung
vor. Das KVR hat die bereits vorliegenden sowie die neuen Rückmeldungen detailliert ausgewertet sowie die Punktevergabe auf Schlüssigkeit und
Richtigkeit überprüft. Die Vorgaben des VG wurden dabei berücksichtigt.
Rathaus Umschau
27.6.2016, Seite 3
Die ursprüngliche Auswahlentscheidung des KVR hat sich im Ergebnis klar
bestätigt. Die Urban League setzte sich erneut mit deutlichem Punkteabstand gegenüber den urbanauten durch und erhält deshalb den Zuschlag
für die Durchführung des diesjährigen Kulturstrandes.
Die Entscheidung wurde heute beiden Veranstaltern mitgeteilt. Der Genehmigungsbescheid zur Durchführung der Veranstaltung wird bereits
vorbereitet, so dass die Veranstaltung schnellst möglich beginnen kann.
Die durch das Gerichtsverfahren und die anschließend notwendige Neubewertung entstandene zeitliche Verzögerung wird durch eine Verlängerung
des Genehmigungszeitraums kompensiert. So kann der Kulturstrand – wie
auch in den letzten Jahren – für eine Dauer von drei Monaten stattfinden.
„Ich hoffe, dass die Entscheidung des Kreisverwaltungsreferats nunmehr
von allen Bewerbern akzeptiert wird. Die Münchnerinnen und Münchner
sollen möglichst bald ,ihren‘ Kulturstrand genießen können“, so Kreisverwaltungsreferent Dr. Wilfried Blume-Beyerle.
KVR-Pressestelle: eingeschränkte Erreichbarkeit und
neuer Ansprechpartner
(27.6.2016) Die Pressestelle des Kreisverwaltungsreferats (KVR) ist von
Dienstag, 28. Juni, bis Freitag, 1. Juli, nur eingeschränkt erreichbar. Grund
hierfür ist der Referentenwechsel und die damit verbundenen notwendigen personellen und organisatorischen Maßnahmen.
Die Erreichbarkeit im Überblick:
- Dienstag, 28. Juni: bis 10.30 Uhr
- Mittwoch, 29. Juni: bis 13 Uhr
- Donnerstag, 30. Juni: Pressestelle nicht besetzt, Noterreichbarkeit unter
der Telefonnummer 2 33-4 45 47
- Freitag, 1. Juli: eingeschränkte Erreichbarkeit unter der Telefonnummer
2 33-4 50 04
Ab Freitag, 1. Juli, übernimmt Johannes Mayer die Pressearbeit für das
Kreisverwaltungsreferat. Er ist unter der neuen Telefonnummer der
KVR-Pressestelle 2 33-4 50 04 und unter [email protected]
erreichbar.
„BIER.MACHT.MÜNCHEN“ – Führungen durch die Ausstellung
(27.6.2016) Am Samstag, 2. Juli, 15 Uhr, führt Barbara Link im Münchner
Stadtmuseum, St.-Jakobs-Platz 1, in englischer Sprache durch die Ausstellung „BIER.MACHT.MÜNCHEN“ (Munich – Powered by Beer). Am Sonntag,
3. Juli, 11 Uhr, führt Martina Sepp in deutscher Sprache durch die Ausstellung.
500 Jahre Reinheitsgebot in Bayern – mehr als 500 Jahre „Münchner Bier“
und Münchner Brauereien. Die Ausstellung spürt dem Einfluss des GersRathaus Umschau
27.6.2016, Seite 4
tensaftes auf die Entwicklung der Münchner Stadtgestalt und -kultur, die
bildenden Künste, die Feste und das Kabarett nach – und beschäftigt sich
daher eingehend mit der Rolle des Bieres in Gesellschaft und Politik, damals wie heute.
Bei beiden Führungen kostet der Eintritt ermäßigt 3,50 Euro, hinzu kommt
die Führungsgebühr in Höhe von 7 Euro.
Rathaus Umschau
27.6.2016, Seite 5
Antworten auf Stadtratsanfragen
Montag, 27. Juni 2016
„Nachtstrom 2.0“ – oder wie Münchner Mieter vom Strom-Spotmarkt
wirklich profitieren können: „power to the people“
Antrag Stadtrat Dr. Georg Kronawitter und Marian Offman (CSU-Fraktion)
vom 4.10.2013
Inklusion in der Kultur
Gebärdensprache und Einblendung von Texten an Theatern
Antrag Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael Mattar,
Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (Fraktion Freiheitsrechte, Transparenz und Bürgerbeteiligung (FDP – HUT – Piraten)) vom
9.3.2016
Rathaus Umschau
27.6.2016, Seite 6
„Nachtstrom 2.0“ – oder wie Münchner Mieter vom Strom-Spotmarkt
wirklich profitieren können: „power to the people“
Antrag Stadtrat Dr. Georg Kronawitter und Marian Offman (CSU-Fraktion)
vom 4.10.2013
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (I) Elisabeth Merk:
Zunächst bedanke ich mich für die gewährte Fristverlängerung.
In Ihrem Antrag vom 4.10.2013 sollen die städtischen Wohnungsbaugesellschaften GEWOFAG und GWG beauftragt werden, dem Stadtrat ein
technisch-wirtschaftliches Szenario vorzustellen, wie jene Mieter, die beim
Heizen oder bei der Warmwasserbereitung sogenannten „Nachtstrom“
(=Wärmestrom) verwenden (müssen), von den wegen kaum planbarer
Überschüsse bei Wind- und Solarstromerzeugung oft extrem niedrigen
Stromeinkaufspreisen finanziell profitieren können. In der Begründung
wird auf die unvorhersehbaren Schwankungen der Strompreisentwicklung
an der Strombörse und auf fehlende Stromspeicherlösungen für Privathaushalte verwiesen.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu
beantworten.
Zur weiteren Bearbeitung des Antrags haben wir die beiden städtischen
Wohnungsbaugesellschaften und die Stadtwerke München GmbH um
Stellungnahme gebeten und können Ihnen nun zu Ihrem Antrag vom
4.10.2013 als Antwort des Referats für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes mitteilen:
Die Stadtwerke München teilen mit, dass elektrische Nachtspeicherheizungen 1970-1990 eingeführt wurden. Zusätzlich wurde die Gebäudedämmung verbessert, um den Wärmebedarf zu senken.
Aufgrund der Energiewende verteuerte sich allerdings das Heizen mit
Nachtstrom, was auf Umlagen für beispielsweise erneuerbare Energien,
Kraft-Wärme-Kopplung usw. sowie die Stromsteuer zurückzuführen ist.
Mittlerweile wurde erkannt, dass die elektrische Nachtspeichertechnologie
sich dafür eignet, den überschüssigen Strom aus der erneuerbaren Energieerzeugung zu nutzen. Demnach ergänzen sich Nachtspeicher und Wärmeenergieerzeugung perfekt, da das Windaufkommen im Winterhalbjahr
stärker ist als in den übrigen Monaten.
Rathaus Umschau
27.6.2016, Seite 7
Da die Windstromerzeugung hauptsächlich über Offshore-Anlagen im Norden stattfindet, benötigen die Stadtwerke München ein Netzsystem, das
die überschüssigen Mengen nach Süden transportieren kann. Dieser
Netzausbau ist in Planung, die Umsetzung geht allerdings nur schleppend
voran. Auch die politische Einigung auf Bundesebene im Juli 2015, die
einen generellen Vorrang der Erdverkabelung sowie geänderte Trassenführungen für die Gleichstromleitungen Wilster-Grafenrheinfeld (Korridor C)
und Bad-Lauchstädt-Meitingen (Korridor D) beinhaltet, hat zu Verzögerungen geführt.
Die zweite Voraussetzung besteht in einer neuen Steuerungslogik,
die gewährleistet, dass bei Überschussproduktion eine Aufladung der
Nachtstromspeicher zu jeder Tageszeit möglich ist.
Des Weiteren müssen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass die
Speicherheizungsanlagen an den niedrigen Spotpreisen (evtl. sogar negativ) partizipieren können. Der dadurch entstehende Beschaffungspreis für
die Speicherheizung setzt sich aus langfristigen Preisen (Terminmarkt) und
kurzfristigen Preisen (Spotmarkt) zusammen. Der künftige Endpreis für die
Speicherheizung kann deshalb nicht im Voraus bestimmt werden.
Der Smart Meter Rollout und damit die Bereitstellung von intelligenten
Messsystemen soll ab 2017 für Verbraucher beginnen. Erfahrungen mit
diesen Angeboten, wie in der Anfrage gewünscht, werden nicht vor 2018
vorliegen. Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende, das den
Smart Meter Rollout festlegen soll, befindet sich zudem noch im parlamentarischen Verfahren.
Die Speicherheizungspreise auf Spotmarktbasis zu kalkulieren, bietet
natürlich die Chance, von niedrigen oder negativen Spotmarktpreisen zu
profitieren, beinhaltet aber auch das Risiko, den Speicher im Bedarfsfall bei
sehr hohen Spotmarktpreisen aufladen zu müssen. Der Speicherheizungskunde kennt seinen Bezugspreis auf jeden Fall erst nach der Abrechnung.
Die fortschreitende Energiewende liefert nicht nur sehr niedrige oder negative Spotmarktpreise, sondern auch sehr hohe Preisspitzen, was im Bedarfsfall – leerer Speicher bei niedrigen Temperaturen – die vermeintlichen
Preisvorteile aus negativen Preisen mehr als egalisieren kann.
Die vorgenannten Gründe zeigen, dass es noch einiger Zeit bedarf, um die
Voraussetzungen für eine sinnvolle Nutzung zu realisieren. Derzeit können
somit von den Stadtwerken München noch keine fundierten Aussagen getroffen werden.
Rathaus Umschau
27.6.2016, Seite 8
Die GWG München hat uns auf Anfrage mitgeteilt, dass derzeit nur in einem Objekt (mit insgesamt 40 Wohneinheiten, Baujahr 1960) sogenannte
Nachtspeicheröfen in Betrieb sind. Bei den anderen Objekten in Besitz der
GWG München werden in der Regel Warmwasser und Heizungswärme
über zentrale Anlagen bzw. die Fernwärmeversorgung bereitgestellt.
Die GEWOFAG bestätigt zwar, dass die im Antrag zum Ausdruck kommende Anregung dem Grunde nach ein Potential zum Nutzen der Verbraucher hat, weist aber einschränkend auf folgende Aspekte hin:
Aus Sicht der GEWOFAG ist kein technisch sinnvolles und zugleich wirtschaftliches Szenario vorstellbar, wie Mieterinnen und Mieter, die ihr
Warmwasser mit Strom bereiten oder die Wohnungen mit Raumwärme
(aus Nachtspeicheröfen) versorgen, von extrem niedrigen Stromeinkaufspreisen profitieren können. Mieterinnen und Mieter, deren Wohnungen auf
diese Weise versorgt werden, verfügen grundsätzlich über individuelle Verträge mit den von ihnen persönlich gewählten Stromanbietern. Der Inhalt
dieser Verträge entzieht sich der Kenntnis der GEWOFAG als Vermieterin
und wird auch nicht von ihr bestimmt.
Darüber hinaus verfügt die GEWOFAG in ihrem Bestand nur über einen
sehr geringen Anteil an elektrisch beheizten (zentralen) Warmwasserspeichern. Zum größten Teil erfolgt die Warmwasserversorgung im elektrisch
versorgten Bestand über elektrische Durchlauferhitzer, die kein Speichervolumen besitzen. Diese sind mit dem vorgeschlagenen Szenario nicht
kompatibel.
Die Wahl des Stromanbieters ist grundsätzlich frei. Die GEWOFAG kann als
Vermieterin keine Empfehlung aussprechen oder gar Vorgaben machen,
von welchem Anbieter Mieterinnen und Mieter ihren Strom beziehen.
Sollte die GEWOFAG in Betracht ziehen, als „Händler“ für Strom zu fungieren, müsste sie zum Energieversorgungsunternehmen (EVU) werden. Dies
wäre mit der Schaffung einer kompletten Infrastruktur gemäß eines EVU –
von Einkauf über Inkasso bis Zählerdienst – verbunden.
Im Sinne der Mieterinnen und Mieter würde auch die GEWOFAG eine
andere Preisgestaltung im Hinblick auf Wärme- und Nachtstrom ausdrücklich begrüßen. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf die modernen
Wärmepumpenanlagen, die die GEWOAFG zur Förderung der Nutzung regenerativer Energiequellen betreibt.
Rathaus Umschau
27.6.2016, Seite 9
Folgende Aspekte aus der Antwort der Referentin für Gesundheit und
Umwelt vom 12.11.2015 (veröffentlicht in der Rathaus Umschau vom
17.11.2015) auf eine Anfrage der Stadträtin Sabine Krieger (Fraktion Bündnis
90/Die Grünen/Rosa Liste) vom 24.6.2015 zum Thema „Wann ist endlich
Schluss mit Nachtspeicherheizungen?“ sind in diesem Zusammenhang zusätzlich erwähnenswert:
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 hatte festgelegt, dass alle
Nachtspeicherheizungen bis 2020 außer Betrieb genommen werden müssen. Zwar entfiel 2014 diese Bestimmung, trotzdem sinkt der Anteil der
Nachtspeicherheizungen an den Heizsystemen weiterhin. Dies liegt einerseits an der Ineffizienz dieser Heizform, andererseits an wirtschaftlichen
Gründen, da die Beheizung mit Strom deutlich teurer ist als die mit Erdgas
oder Heizöl.
Zudem entstehen bei der Erzeugung von Raumwärme durch elektrische
Heizungen im Vergleich zu anderen Wärmeerzeugungssystemen deutlich
höhere CO2-Emissionen. Dies liegt daran, dass der verbrauchte Strom nicht
nur aus regenerativer Energie besteht. Somit ist auch aus ökologischer
Sicht die Nutzung von Nachtspeicherheizungen kritisch zu bewerten.
Aus Sicht des Referates für Stadtplanung und Bauordnung wird insbesondere die Sichtweise der GEWOFAG bestätigt. Abweichend von der
Begründung des Antrags gibt es in den (Miet-) Wohnungen der städtischen
Wohnungsbaugesellschaften keine für den Einsatz von überschüssigem
Regenerativstrom nutzbaren relevanten Warmwasserspeicher. Die zentralen Anlagen zur Warmwasserbereitung werden nur zu einem sehr geringen
Teil elektrisch beheizt. Eine nachträgliche zusätzliche oder vollständige
Umrüstung mit elektrischen Heizregistern wäre bei den gegenwärtigen
Rahmenbedingungen nicht nur ökonomisch, sondern auch ökologisch kontraproduktiv.
Im Bereich der Raumwärmeversorgung werden Objekte mit Nachtspeicheröfen in der Regel bei anstehenden großen Sanierungsmaßnahmen auf
zentrale Heizungssysteme umgestellt. Dabei wird bevorzugt der Anschluss
an die Fernwärme angestrebt.
Das geforderte technisch-wirtschaftliche Szenario, wie Münchner Mieterinnen und Mieter vom Strom-Spotmarkt profitieren können, kann in den
Beständen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften daher nicht sinnvoll dargestellt werden. Im Bereich der Warmwasserversorgung gibt es
keine dezentralen Warmwasserspeicher und im Bereich der Raumwärme
(Nachtspeicheröfen) haben die städtischen Wohnungsbaugesellschaften
Rathaus Umschau
27.6.2016, Seite 10
keinen Einfluss auf die Wahl der Stromlieferanten durch die Mieterinnen
und Mieter.
Auch „Mieterstrom“-Konzepte, bei denen ein Betreiber oder Energiedienstleister Strom aus Photovoltaik-Anlagen den Mieterinnen und Mietern des darunter liegenden Objekts etwas günstiger als der Markt zur
Verfügung stellt, können kaum von niedrigen Spotmarktpreisen profitieren:
Hierzu müssten Preistiefs jeweils zeitgleich mit einer Unterdeckung an lokal erzeugtem Strom auftreten, was kaum kalkulierbar und verwertbar ist.
Um überhaupt einen nennenswerten Effekt zu erzielen, müssten kostenintensive Batteriespeicher eingesetzt werden.
Das geforderte Szenario eignet sich für Endverbraucher z.B. im Bereich von
Einfamilienhäusern, deren Nutzer unmittelbar die zeitliche Regelung von
(elektrisch beheizten) Warmwasserspeichern für Trinkwassererwärmung
und/oder Raumwärmeversorgung beeinflussen können. Dies gilt insbesondere auch für den Betrieb elektrischer Wärmepumpen.
Die Entwicklung der Preisgestaltung bei den Sondertarifen (Wärme- oder
Nachtstrom) wird auch im Referat für Stadtplanung und Bauordnung kritisch beobachtet. Ein entsprechendes lokales Angebot zur Nutzung von
Stromüberschüssen für den Elektro-Heizmarkt wäre tatsächlich hilfreich,
auch wenn die vielen Mieterinnen und Mieter städtischer Wohnungen
nicht unmittelbar profitieren können.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten.
Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
Rathaus Umschau
27.6.2016, Seite 11
Inklusion in der Kultur
Gebärdensprache und Einblendung von Texten an Theatern
Antrag Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael Mattar,
Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (Fraktion Freiheitsrechte, Transparenz und Bürgerbeteiligung (FDP – HUT – Piraten)) vom
9.3.2016
Antwort Kulturreferent Dr. Hans-Georg Küppers:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat
zuständig ist. Sie beantragen die Einführung von Gebärdensprache und die
Einblendung von Texten an städtischen Theatern. Der Auftrag, Inklusion im
Kulturbereich für Menschen mit Behinderungen einzuleiten und umzuset¬zen wurde mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrats der Landeshauptstadt München vom 17.12.2014 dem Kulturreferat bereits zugewiesen
(Sitzungsvorlage Nr. 08-14/V 01908). Der Inhalt Ihres Antrages betrifft eine
laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und §
22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 9.3.2016 teile ich Ihnen Folgendes mit:
1. Die Landeshauptstadt München sorgt in ihren kommunalen Theatern für ein Angebot von Vorstellungen mit Gebärdensprache und/
oder der Einblendung von Texten. Das Angebot sollte zunächst monatlich und bei entsprechender Nachfrage wöchentlich erfolgen.
Der Antrag zielt auf den Aufbau eines regelmäßigen Angebotes für gehörlose Menschen sowie für Menschen mit einer Hörbehinderung. Das Kulturreferat unterstützt dieses Anliegen und erprobt mittlerweile in unterschiedlichen Formaten, wie ein solches Angebot aussehen könnte.
Im Rahmen der Maßnahme 31 des Münchner Aktionsplans zur Umsetzung
der UN-Behindertenrechtskonvention wurden beispielsweise 15 Veranstaltungen im Rahmen von „Was geht? Kunst und Inklusion“ mit Gebärdensprachdolmetschern/innen begleitet.
Abgesehen davon, dass es teilweise schwierig war, für so viele Veranstaltungen Gebärdensprachdolmetscher/innen unter Vertrag zu nehmen,
mussten die Veranstalter aber auch zur Kenntnis nehmen, dass trotz intensiver Werbung niemand anwesend war, der Gebärdensprache benötigte.
Nach der offiziellen Schwerbehindertenstatistik 2015 waren insgesamt
Rathaus Umschau
27.6.2016, Seite 12
ca. 300 Kinder, Jugendliche und Erwachsene in München gehörlos und
ca. 400 mehrfachbehinderte Menschen registriert, die ebenfalls gehörlos
sind. Die Nachfrage nach kulturellen Angeboten ist in dieser Bevölkerungsgruppe nicht signifikant höher als in der übrigen Bevölkerung Münchens.
Das Kulturreferat ist sich dieser Thematik bewusst und versucht demnach,
Besuche in allen Kulturinstitutionen entsprechend der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention zu ermöglichen. Mit dem Gehörlosenverband
München und Umland e.V. (GMU) ist vereinbart, dass künftig alle Veranstaltungen mit Gebärdensprachdolmetschern/innen an den Verband digital
gemeldet werden, damit dieser auf seinen Internetseiten die Mitglieder
gezielt auf die Ereignisse aufmerksam macht.
In allen städtischen Theatern sind bereits Induktionsschleifen für schwerhörige Menschen vorhanden bzw. werden mobile Frequenzmodulations-Hörsysteme (FM-Anlagen) erprobt.
Die fest installierten oder mobilen Induktionsschleifen bauen ein Magnetfeld auf, das Menschen mit Hörgeräten oder Cochlea-Implantaten durch
ein Umschalten ihrer Geräte auf die Telefon-Spule (T-Funktion) nutzen können. Sie blenden alle Nebengeräusche aus und ermöglichen störungsfreies
Hören. Mobile Hörsysteme können außerdem mit Kopfhörern ausgestattet
werden, so dass Menschen, die noch kein Hörgerät tragen, sie ebenfalls
nutzen können. Der Vorteil ist, dass sie an allen Plätzen eines Zuschauerraumes eingesetzt werden können, also keine speziellen Plätze vorgehalten werden müssen.
Zusätzlich kann eine mobile FM-Anlage auch über die Veranstaltungstechnik des Kulturreferats von verschiedenen Veranstaltern ausgeliehen werden.
Texteinblendungen mit Hilfe von anwesenden oder über das Internet verbundenen Schriftdolmetschern/innen sind zwar für Kongresse, Tagungen
oder Besprechungen gut geeignet, selten jedoch für Theateraufführungen,
weil das Publikum zeitverzögert jeden Tippfehler und die automatischen
Rechtschreib-Korrekturen der Computer-Programme mitlesen muss.
Münchner Volkstheater
Das Münchner Volkstheater hat nach einem erfolgreichen Experiment mit
der Audiodeskription eines Stückes für blinde und sehbehinderte Menschen vor, voraussichtlich in der nächsten Spielzeit ein Stück mit Gebärdensprachdolmetschern/innen zu zeigen. Auch für die Spielzeit 2017 werden im Münchner Volkstheater inklusive Aufführungen zu sehen sein. Ob
Über- oder Untertitel möglich werden, hängt jedoch am jetzigen Standort
des Volkstheaters von der Dramaturgie und der Inszenierung eines jeden
einzelnen Stückes ab. Eine feste Installationsmöglichkeit ist in diesem TheRathaus Umschau
27.6.2016, Seite 13
ater baulich nicht gegeben. Mit dem Neubau des Münchner Volkstheaters
werden jedoch alle baulich erforderlichen Voraussetzungen für ein inklusives Theater vorhanden sein.
Münchner Kammerspiele
Auch bei den Münchner Kammerspielen wurden bereits zahlreiche Erfahrungen mit Gebärdensprachdolmetschern/innen in verschiedenen Inszenierungen gemacht. Derzeit schauen sich Gebärdensprachdolmetscher/innen
verschiedene Inszenierungen an, um festzustellen, ob eine Übersetzung
in Gebärdensprache überhaupt möglich ist. Aus dieser Einschätzung wird
eine Auswahl getroffen. Stücke mit Improvisationsanteilen eigenen sich
nicht, da für die Gebärdensprachdolmetscher/innen die erforderliche Vorbereitung der Gesten für die Simultanübersetzung nicht möglich ist.
Die Münchner Kammerspiele zeigen bereits in der Kammer 1 Texte in englischer Sprache. Unter- bzw. Übertitel in Deutsch sind in Planung.
Auch die Münchner Kammerspiele experimentieren bereits mit der Audiodeskription eines Stückes sowie Tastführungen vor der Vorstellung in
Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund
e.V. (BBSB).
Schauburg
Die Schauburg hat als Jugendtheater seit langem für alle Kinder und Jugendlichen das Tanztheater entwickelt. Das Tanztheater kommt völlig ohne
Sprache aus. Es wurde besonders für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund entwickelt, ist aber auch für gehörlose und hörbehinderte
Kinder und Jugendliche geeignet. Dieses Angebot ist inklusiv. Weiterhin
pflegt die Schauburg seit Jahren eine Zusammenarbeit mit dem Gisela-Gymnasium. Diese Schule hat eine Klasse mit hörbehinderten Schülern/
innen. Zur Vorbereitung des Unterrichts und des Theaterbesuchs stellt das
Theater für die Lehrkräfte der Schule Unterrichtsmaterial (Texte und Videos)
zur Verfügung.
Die Schauburg sieht aufgrund der beengten Bedingungen des Hauses allerdings keine Möglichkeit, die Übersetzung durch Gebärdensprachdolmetscher/innen oder Texteinblendungen anzubieten.
Eine Induktionsschleife ist vorhanden.
Deutsches Theater
Das Deutsche Theater ist als reines Gastspielhaus darauf angewiesen,
dass die Produzenten im In- und Ausland inklusive Produktionen liefern.
Erfahrungsgemäß war dies bisher sehr selten – und wenn, dann ungenügend – der Fall.
Rathaus Umschau
27.6.2016, Seite 14
Bei der Übersetzung in Gebärdensprache ergibt sich außerdem dieselbe
Situation, wie in den Kammerspielen bereits geschildert: Die Stücke müssten vorher durch Gebärdensprachdolmetscher/innen auf ihre Eignung hin
getestet werden. Bei einer kurzen Gastspielzeit ist dies kaum realisierbar.
Zusätzlich müsste das Haus die Texte für die Vorbereitung selbst erstellen.
Für ein reines Gastspielhaus, wie es das Deutsche Theater ist, ist diese
Vorgehensweise nicht möglich. Aber das Deutsche Theater ist dafür sensibilisiert, nach inklusiven Produktionen Ausschau zu halten.
Fazit
Alle Theater haben sich auf den Weg gemacht, Inklusion an ihren Häusern
umzusetzen. Texteinblendungen werden nach Möglichkeit an den Theatern
je nach Inszenierung eingesetzt, ebenso die Gebärdensprachdolmetscher/
innen. Allerdings muss jedes Haus individuell Erfahrungen sammeln und
die Praktikabilität ausloten.
In allen städtischen Theatern sind bereits Induktionsschleifen vorhanden
bzw. werden mobile Frequenzmodulations-Hörsysteme (FM-Anlagen)
erprobt. Zusätzlich kann eine mobile FM-Anlage bei der Veranstaltungstechnik des Kulturreferats von anderen Veranstaltern ausgeliehen werden.
Darüber hinaus ist es erforderlich, die Theater mit einem erweiterten Budget für inklusive Vorstellungen auszustatten. Das Kulturreferat wird dies
im nächsten Grundsatzbeschluss zur Inklusion voraussichtlich im Frühjahr
2017 dem Stadtrat vorlegen.
Der Vorschlag, monatlich und später wöchentlich in jedem Theater Texteinblendungen und Gebärdensprachdolmetscher/innen einzusetzen ist wegen
der oben genannten Bedingungen leider nicht möglich.
2. Der Oberbürgermeister wird gebeten, mit dem Freistaat zu sprechen, mit dem Ziel, ein entsprechendes Angebot für die Staatlichen
Theater zu schaffen.
An den städtischen Theatern wurde die Erfahrung gemacht , dass nur individuelle Lösungen an den Häusern sinnvoll sind. Das Kulturreferat wird
diese Ausführungen an die Behindertenbeauftragte des Freistaates Bayern,
Frau Badura, senden mit der Bitte um Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch – zumindest für die Theater in München.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen
und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.
Rathaus Umschau
27.6.2016, Seite 15
Anträge und Anfragen aus dem Stadtrat
Inhaltsverzeichnis
Montag, 27. Juni 2016
Handlungsweise bei vermissten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch,
Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und
Wolfgang Zeilnhofer (Fraktion Freiheitsrechte, Transparenz und Bürgerbeteiligung (FDP – HUT – Piraten))
Impressum: Die presserechtliche Verantwortung für die nachfolgenden Anträge und Anfragen liegt bei den jeweiligen Stadtratsmitgliedern.
Alle: Rathaus, 80313 München; Druck: Stadtkanzlei
' 3 " '
$4
%&
#
'
,
"
0
9
(
%&
("
C
CD - -*
! "#" $
(
. /*'
%&
'
(
3
$
4
"
'
1 '2$
(
9(
,
'
$
*
+(
,
! "#
"
*
5-
0
8 (
$
,
%&
(
:
0
:
!
(
9
+
*
9
) *
(
10
'2 (
%&
) *
*
6
+
$
#
"
7
"
3"
$
-
("
(
"
("
1<
"
=>
,5
'
%
;
$'
4&
2
9
=
! &
4&
'
<
!
5
:"
8 (
'&
8 (
(
,
>
6"
<
> 9
*
' 3 "
> 9
:"
<
> 9
4 "
<
3
(
6
$ *
<
$(
?
(
*
"
9
" 1
3
?
$
$ "9
$"
8 (
"
(
3
$ "
*
3
(
2
"
$
*
=
% (
=
"
$
9
"
8
=
$
(
>
(
3
@"
8 (
"
<
(
(
> 9
>
<
> 9
:"
<
B
' 3 "
+
=
"
"
9
"
A
Pressemitteilungen städtischer
Beteiligungsgesellschaften
Inhaltsverzeichnis
Montag, 27. Juni 2016
Terminhinweis
Pressemitteilung MVG
Tollwood: Ganz einfach mobil mit der MVGLinie 99
Pressemitteilung MVG
U-Bahn, Bus und Tram so gefragt wie nie:
MVG bleibt in allen drei Betriebszweigen
auf Rekordkurs
Pressemitteilung MVG
Gut zu arbeiten!
GWG München erhält Zertifikat zum audit
berufundfamilie
Pressemitteilung GWG München
Die presserechtliche Verantwortung für die nachfolgenden Pressemitteilungen liegt jeweils bei der Beteiligungsgesellschaft, die sie herausgibt.
27.6.2016
Achtung, Redaktionen: Terminhinweis!
Dienstag, 28. Juni, 11.30 Uhr, Königsplatz
Münchens Busflotte wird modernisiert und erweitert: Die MVG bekommt
weitere sechs fabrikneue Gelenkbusse. MVG-Chef Herbert König und
MVG-Buschef Ralf Willrett präsentieren die Neuzugänge vor ihrer Inbetriebnahme am Königsplatz.
Anfahrt: U2 Königsplatz
Hinweis: Wegen der Buspräsentation wird der Königsplatz ab ca. 11 Uhr
kurzzeitig für den Verkehr gesperrt.
Seite 1 von 1
Herausgeber
Stadtwerke München GmbH
Pressestelle
Telefon: +49 89 2361-5042
E-Mail: [email protected]
www.swm.de
Redaktion
Pressereferent Bereich MVG
Matthias Korte
Telefon: +49 89 2361-6042
E-Mail: [email protected]
www.mvg.de
27.6.2016
Tollwood: Ganz einfach mobil mit der MVG-Linie 99
Die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) richtet zum Tollwood-Sommerfestival vom 29. Juni bis 24. Juli eine Sonderlinie ein: Die Busse mit der
Liniennummer 99 fahren während des gesamten Veranstaltungszeitraums
direkt zum Festivalgelände im südlichen Olympiapark. Darüber hinaus bieten sich weitere Verbindungen mit U-Bahn, Bus und Tram sowie den MVGNachtlinien zur An- und Abreise an. Auch die 1.200 MVG Räder sind eine
gute Alternative!
U-Bahnanschluss im 10-Minuten-Takt
Die MVG-Busse pendeln im 10-Minuten-Takt (freitags und samstags in
Spitzenzeiten alle 5 Minuten) zwischen den U-Bahnhöfen Westfriedhof
(U1, U7; StadtBus 151, 164, 165, 180) und Scheidplatz (U2, U3, U8; Tram
12, 28; StadtBus 140, 141, 142). Vor allem am Wochenende empfiehlt die
Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG), über den schwächer frequentierten
U-Bahnhof Westfriedhof anzureisen. Unterwegs bedienen sie die Haltestellen Borstei (Tram 20, 21), Parkharfe, Tollwood (Haupteingang), SpiridonLouis-Ring (MetroBus 59) und Ackermannstraße (Tram 27). Die Sonderlinie fährt montags bis freitags von 14 bis 1 Uhr sowie samstags und sonntags von 11 bis 1 Uhr. Es gilt der reguläre MVV-Tarif. Neben den üblichen
Kaufmöglichkeiten für Tickets gibt es extra einen stationären Fahrkartenau-
Seite 1 von 3
Herausgeber
Stadtwerke München GmbH
Pressestelle
Telefon: +49 89 2361-5042
E-Mail: [email protected]
www.swm.de
Redaktion
Pressereferent Bereich MVG
Matthias Korte
Telefon: +49 89 2361-6042
E-Mail: [email protected]
www.mvg.de
tomaten direkt am Tollwood-Gelände. Er steht in unmittelbarer Nähe des Haupteingangs. Selbstverständlich ist die Tollwood-Bus 99 auch in der Verbindungsauskunft inkl. Livedaten zu finden, auch in der App „MVG Fahrinfo München“.
MVG-Tipp: Auch alternative Verbindungen nutzen
Das Festivalgelände kann auch gut mit regulären U-Bahn-, Bus- und Tramlinien
der MVG erreicht werden. Geeignet sind zum Beispiel die Tramlinien 12, 20/21
und 27 sowie die Buslinien 53, 59, 173, 177, 178 und 180 – und zwar über folgende Haltestellen (Auswahl):






Tram 20/21 Leonrodplatz, Goethe-Institut oder Olympiapark West
Tram 12 und MetroBus 53 Leonrodplatz oder Infanteriestraße
Tram 27 Ackermannstraße
MetroBus 59 Spiridon-Louis-Ring
StadtBus 173, 180 Olympiazentrum
StadtBus 177, 178 Petuelring
Für Spätheimkehrer stehen die MVG-Nachtlinien N20, N27, N43/N44 und – am
Wochenende – N76 zur Verfügung. Sie fahren zwischen ca. 1 und ca. 4.30 Uhr,
am Wochenende halbstündlich und unter der Woche alle 60 Minuten (Auswahl):




NachtTram N20 Leonrodplatz, Goethe-Institut oder Olympiapark West
NachtTram N27 Ackermannstraße
NachtBus N43/N44 Leonrodplatz oder Infanteriestraße
NachtBus N76 Olympiazentrum (Nächte Fr./Sa. und Sa./So.)
Der Fußweg von allen genannten Haltestellen zum Tollwood-Gelände beträgt rund
15 bis 20 Gehminuten.
MVG-Kundenservice: Minifahrplan und mehr
Die MVG hat für die Bus-Sonderlinie 99 einen eigenen Minifahrplan herausgebracht, der auch die Fahrzeiten aller MVG-Zubringerlinien zum Bus 99 enthält. Er
ist in den MVG-Kundencentern am Hauptbahnhof und am Sendlinger Tor zu haben und findet sich auch als Beihefter im aktuellen Tollwood-Magazin. Auf dem
Festivalgelände selbst informiert die MVG an fünf Infomasten über die Fahrzeiten
der Buslinie 99 – am Haupteingang inkl. Live-Anzeiger – und über die AbfahrtszeiSeite 2 von 3
ten der U-Bahnen an den Anschlussbahnhöfen Westfriedhof und Scheidplatz. Außerdem werden dort auch alle relevanten MVG-Minifahrpläne verteilt.
Vorankündigung: Am Donnerstag, 14. Juli, und am Samstag 23. Juli, kann die
Linie die Haltestellen Tollwood und Parkharfe wegen zusätzlicher Veranstaltungen
im Olympiapark (B2RUN und Sommernachtstraum) nicht bedienen. Die Busse
werden an beiden Tagen über Dachauer Straße – Schwere-Reiter-Straße –
Ackermannbogen umgeleitet.
Hinweis: Die Fotos stehen unter www.swm.de/presse zur Verfügung.
Seite 3 von 3
27.6.2016
U-Bahn, Bus und Tram so gefragt wie nie: MVG
bleibt in allen drei Betriebszweigen auf Rekordkurs
Herausgeber
Stadtwerke München GmbH
Pressestelle
Telefon: +49 89 2361-5042
E-Mail: [email protected]
www.swm.de
Bereits im Januar konnte die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) einen
erneuten Fahrgastrekord vermelden: Insgesamt waren 2015 rund 566 Millionen Fahrgäste mit MVG-Verkehrsmitteln unterwegs, rund 11 Millionen
(ca. 2 Prozent) mehr als 2014 (555 Millionen). Nach der Detailabstimmung
mit den weiteren Verbundpartnern der MVG stehen nun auch die Zahlen
für die einzelnen Betriebszweige fest. Fazit: In allen drei Betriebszweigen –
U-Bahn, Bus und Tram – verzeichnete die MVG im vergangenen Jahr einen neuen Nachfrage-Rekord. Beim Bus stiegen die Fahrgastzahlen um
ca. 3,2 Prozent von 187 auf 193 Millionen. Die U-Bahn hatte rund 2 Prozent mehr Fahrgäste, nämlich 398 statt 390 Millionen. Die Tram schließlich
beförderte 119 statt 118 Millionen Kunden, was eine Steigerung um ca. 0,8
Prozent bedeutet. Bundesweit lag der Zuwachs 2015 bei 0,5 Prozent.
Redaktion
Pressereferent Bereich MVG
Matthias Korte
Telefon: +49 89 2361-6042
E-Mail: [email protected]
www.mvg.de
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
U-Bahn
330
336
349
351
360
368
378
384
390
398
Tram
89
91
94
94,5
98
99,5
104
105
118
119
Bus
165
166
171
172
175
178
181
184
187
193
MVG
475
482
497
500
512
522
536
544
555
566
Entwicklung Fahrgastzahlen seit 2006; in Millionen
Der überdurchschnittliche Anstieg beim Bus im Jahr 2015 ist vor allem auf
umfangreiche Angebotsverbesserungen zurückzuführen. Dazu zählten
Taktverdichtungen auf mehreren wichtigen Linien, Streckenverlängerungen
und auch die Aufwertung des StadtBus 144 zum MetroBus 59. Im Ergebnis
der Straßenbahn haben die Einschränkungen rund um die letztjährige
Großbaustelle am Ostfriedhof ihre Spuren hinterlassen, weswegen der
etwas geringere Prozentsatz – nach einem Riesensprung von 2013 auf
Seite 1 von 2
2014 – plausibel ist. Die U-Bahn entwickelte sich entsprechend dem MVGDurchschnitt und spiegelte damit auch das weiter steigende Bevölkerungswachstum wider. Positive Nachfrageeffekte ergaben sich auch durch das Semesterticket. Allerdings waren damit Mindereinnahmen verbunden.
MVG-Chef Herbert König: „Die MVG-Fahrgastzahlen legen seit 2004 ununterbrochen zu, und zwar weitaus stärker als im Bundesschnitt. Das ist einerseits auf das
massive Wachstum in München und der Region zurückzuführen. Andererseits
überzeugen wir unsere Kunden natürlich auch durch ein weiterhin hochattraktives
und kontinuierlich ausgeweitetes Angebot. Gleichwohl kann es nicht endlos weiter
nach oben gehen, wenn wir nicht in absehbarer Zeit die Kapazitäten auch unserer
Infrastruktur erweitern. Wir beschaffen zwar kontinuierlich mehr und größere Fahrzeuge. So erwarten wir in Kürze weitere Buszüge; die neuen U-Bahnzüge bringen
noch mehr Kapazität und ab Ende 2017 kommen größere Trambahnen. Das allein
hilft aber nicht mehr weiter, wenn dann bald die Strecken voll sind. Hier ist die Politik gefragt, endlich den Weg für die Tram-Westtangente und die TramNordtangente freizumachen sowie der U9-Spange größtmögliche Priorität zu geben.“
Seite 2 von 2
Presseinformation vom 27. Juni 2016
Download Text und Bilder
unter: www.gwg-muenchen.de/presse
Ansprechpartner:
Michael Schmitt, GWG München Unternehmenskommunikation
Tel: 089 55114-212, Fax: 089 55114-218
[email protected]
Gut zu arbeiten!
GWG München erhält Zertifikat zum audit berufundfamilie
Mit dem von der berufundfamilie Service GmbH – einer Initiative der Gemeinnützigen
Hertie-Stiftung – verliehenen Zertifikat verpflichtet sich die GWG München ihre
lebensphasenbewusste Personalpolitik regelmäßig zu überprüfen und weiter
voranzutreiben. In einem dreimonatigen Audit-Verfahren wurden bestehende Maßnahmen
zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie ausgewertet und anschließend eine
Zielvereinbarung formuliert. Die Verleihung des Zertifikats fand am 23. Juni 2016 in
Anwesenheit von Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend in Berlin statt.
Vereinbarkeit braucht Veränderung
Mit dem audit berufundfamilie erhalten Unternehmen und Institutionen auf ihrem Weg zur
familien- und lebensphasenbewussten Gestaltung ihrer Arbeitsstellen neben dem renommierten
Zertifikat eine umfassende Beratung und Begleitung bestehend aus fundierter Analyse,
kontinuierlicher Prozessoptimierung und Vermittlung von Fach- und Methodenwissen.
Voraussetzung für das drei Jahre gültige Zertifikat ist die erfolgreiche Durchführung des audit
berufundfamilie, das als Managementinstrument der nachhaltigen Verbesserung einer familienund lebensphasenbewussten Personalpolitik bzw. von familiengerechten Arbeitsbedingungen
dient.
Oliver Schmitz, Geschäftsführer der berufundfamilie Service GmbH, betont: „Das Zertifikat ist
nicht nur der Nachweis für das Engagement des Arbeitgebers, eine familien- und lebensphasenbewusste Personalpolitik zu etablieren. Das Zertifikat belegt auch, dass der Arbeitgeber
diese an sich verändernde Rahmenbedingungen anpassen kann – sei es aufgrund externer
Faktoren, wie neue gesetzliche Regelungen, oder hinsichtlich interner Entwicklungen. Als
„Entwicklungsaudit“ angelegt fängt das audit schließlich einen strukturellen Organisationswandel genauso auf wie personelle Umwälzungen, zu denen veränderte Altersstrukturen oder sich
verändernde Lebensentwürfe der Beschäftigten zählen können. Eine gelingende Vereinbarkeit
greift Veränderungen auf. Und: Sie braucht auch selbst Veränderung, um erfolgreich zu bleiben.“
Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei der GWG München
Auch die GWG München hat das Audit durchgeführt und ihre Personalpolitik damit auf den
Prüfstand gestellt. Vor allem die flexible Arbeitszeit ohne Kernzeit unterstützt die
Presseinformation vom 27. Juni 2016 Seite 2
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aktiv dabei, Berufs- und Privatleben miteinander zu
vereinbaren. Daneben bietet die GWG München mit einer Vielzahl verschiedener Arbeitszeitmodelle weitere Unterstützung an.
Die beiden GWG-Geschäftsführer, Hans-Otto Kraus und Dietmar Bock, freuen sich sehr über
das Zertifikat zum audit berufundfamilie: „Die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben ist ein
wichtiger Baustein unserer Personalpolitik. Das Qualitätssiegel vom audit berufundfamilie zeigt,
dass wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Chance geben, Beruf und Familie gut
unter einen Hut zu bringen.“
Das audit berufundfamilie und das audit familienbewusste hochschule
Einsetzbar in allen Branchen und unterschiedlichen Betriebsgrößen, erfasst das audit den
Status quo der bereits angebotenen familien- und lebensphasenbewussten Maßnahmen,
entwickelt systematisch das betriebsindividuelle Potenzial und sorgt mit verbindlichen
Zielvereinbarungen dafür, dass Familienbewusstsein in der Organisationskultur verankert wird.
Nach erfolgreichem Abschluss dieses Prozesses erteilt ein unabhängiges, prominent mit
Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Verbänden besetztes Kuratorium das
Zertifikat zum audit. Die praktische Umsetzung wird von der berufundfamilie Service GmbH
jährlich überprüft. Nach drei Jahren können im Rahmen einer Re-Auditierung weiterführende
personalpolitische Ziele vereinbart werden. Nur bei erfolgreicher Re-Auditierung darf der
Arbeitgeber das Zertifikat weiterführen. Seit der Einführung des audit im Jahr 1998 wurden über
1.600 Arbeitgeber mit dem Zertifikat ausgezeichnet. Aktuell sind in Deutschland insgesamt rund
1.000 Arbeitgeber nach dem audit berufundfamilie bzw. audit familiengerechte hochschule
zertifiziert, darunter 496 Unternehmen, 118 Institutionen und 118 Hochschulen. Davon können
über 1,79 Millionen Beschäftigte und mehr als 1,45 Millionen Studierende profitieren.
Presseinformation vom 27. Juni 2016 Seite 3
Die GWG München nahm das Zertifikat gemeinsam mit anderen ausgezeichneten Unternehmen aus
Bayern entgegen. Foto: berufundfamilie Service GmbH
Die GWG München
Derzeit bewirtschaftet die GWG München rund 28.000 Mietwohnungen und knapp 600
Gewerbeeinheiten. Sie arbeitet kontinuierlich daran, in der stetig wachsenden Stadt bezahlbaren
Wohnraum für die Münchnerinnen und Münchner anzubieten. Darüber hinaus engagiert sich das
Unternehmen in der Stadtteilentwicklung, realisiert Wohnformen für alle Lebensphasen und
verpflichtet sich dem Klimaschutz. Im Mittelpunkt aller Aktivitäten steht immer die Wohn- und
Lebensqualität der Kunden.