B 51, Umgehung Saarlouis - Teilumgehung Roden A 8, AD Saarlouis, Anhebung der A8 und Ersatzneubau BW 448 Bürgerinformation 7. Januar 2016, Kulturhalle Roden Allgemeines Mobilität im Straßenverkehr als Standortvorteil für das Saarland Voraussetzung ist ein leistungsfähiges, sicheres und umweltverträgliches Straßennetz Entschärfung von Stausituationen und Entlastung von Ortsdurchfahrten als aktive Maßnahme zur Verbesserung der Lebensqualität in den Städten 02.02.2016 Seite 2 Ziele Lückenschluß der B 51, Umgehung Saarlouis Statische Ertüchtigung A 8, BW 448 02.02.2016 Seite 3 Projektbeteiligte Bauherr: Bundesrepublik Deutschland Vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Auftragsverwaltung: Saarland Vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Planung und Baudurchführung: Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) 02.02.2016 Seite 4 Allgemeines zu Straßen- und Verkehrsplanungen Der Bundesverkehrswegeplan umfasst alle Investitionen des Bundes in seine Verkehrswege, nicht nur den Neu- und Ausbau, sondern auch die Erhaltung und Erneuerung. Der BVWP wird für einen überschaubaren Zeitraum von ca. 10 bis 15 Jahren vom Bundesverkehrsministerium aufgestellt und vom Bundeskabinett beschlossen. Der BVWP bildet die Grundlage für die Ausbaugesetze für Bundesfernstraßen und Bundesschienenwege mit den jeweiligen Bedarfsplänen. 02.02.2016 Seite 5 Allgemeines zu Straßen- und Verkehrsplanungen Der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (BPL) konkretisiert den Bundesverkehrswegeplan für den Verkehrsträger Straße und stellt als Anlage zum Fernstraßenausbaugesetz FStrAbG die rechtliche Grundlage für die Planung und den Bau der Bundesfernstraßen dar. Die B 51 Umgehung Saarlouis-Roden ist als sog. „Bedarfsplan-maßnahme“ gemeldet. 02.02.2016 Seite 6 Allgemeines zu Straßen- und Verkehrsplanungen Planungen im Infrastrukturbereich als dynamischer und iterativer Prozess mit verschiedenen Planungsstufen: Machbarkeitsstudie Screening (Überprüfung evtl. erheblicher nachteiliger Umwelteinwirkungen) Voruntersuchung und Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) Scoping-Verfahren Informationsverfahren Vorentwurf Genehmigungsplanung und Baurechtsverfahren Ausführungsplanung Ausschreibung und Vergabe Bau 02.02.2016 Seite 7 Allgemeines zu Straßen- und Verkehrsplanungen Planfeststellungsbeschluss = Baugenehmigung • Öffentliche Bekanntmachung • Öffentliche Auslegung (1 Monat) • Einwendungsfrist (2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist) • Jeder/Jede, dessen/deren Belange durch das Vorhaben berührt werden • Erörterungstermin • Planfeststellungbeschluss 02.02.2016 Seite 8 Historie seit 1971 Planungen zum Neubau der B 51, Umgehung Ensdorf - Saarlouis 12.07.1994 B 51 Umgehung Saarlouis Teilstrecke Fraulautern-Roden Planfeststellungsbeschluss 2001 Informationsverfahren zum Lückenschluss B 51neu Teilumgehung Roden mit den Trägern öffentlicher Belange 2008 Fertigstellung Vorentwurf B 51 Teilumgehung Roden mit Trogbauwerk unter der A8 2009 Feststellung statischer Defizite an Saarbauwerk 448 (A 8) Überarbeitung Vorentwurf, Synergieeffekte mit A 8 Auf kostenintensives Trogbauwerk kann bei gleichzeitiger Anhebung der A 8 verzichtet werden 02.02.2016 13.02.2013 Seite 9 Genehmigung des Bundes B 51neu, Umgehung Saarlouis Teilumgehung Roden 02.02.2016 Seite 10 Notwendigkeit der Maßnahme Lückenschluss im bestehenden Bundesfernstraßennetz Entlastung der B 51, OD Roden DTV2010 = 13.241 Kfz/24h, DTVSV,2010= 276 Kfz/24 h (2,08%) Reduzierung um ca. 30% Verbesserung der Verkehrssicherheit. 02.02.2016 Erreichen der vollen verkehrlichen Funktionsfähigkeit der gesamten Umgehung B51neu, Ensdorf - Saarlouis Seite 11 Übersichtskarte 02.02.2016 Seite 12 Planungsdaten zur B 51 neu Teilumgehung Roden Die Ausbaulänge der B 51neu (Lückenschluss) beträgt 2,440 km. Überregionale Landstraße der Kategorie LS II (anbaufrei, außerhalb geschlossener Ortschaft, einbahnig) Verbindungsfunktion der Mittelzentren Völklingen, Saarlouis und Merzig 02.02.2016 Seite 13 Übersichtslageplan Notw 02.02.2016 Seite 17 Übersichtslageplan Notw 02.02.2016 Seite 18 Anhebung der A 8 und Ersatzneubau BW 448 02.02.2016 Seite 19 Notwendigkeit der Maßnahme 02.02.2016 • Das Brückenbauwerk über die Saar BW 448 entspricht nicht mehr den statischen Anforderungen an die Brückenklasse 60 (eingeschränkte Nutzung) für zukünftigen Verkehr • Exponierte Lage im Autobahnnetz: DTV2010 = 38.631 Kfz/24, DTVSV, 2010 = 4.875 Kfz/24h • Wirtschaftlichkeitsberechnungen ergaben, dass der Ersatzneubau die Seite 20 Übersichtslageplan Notw 02.02.2016 Seite 21 Lärmschutz 02.02.2016 Seite 28 Lärmschutzmaßnahmen Lärmschutzwall und Lärmschutzwand vorgesehen (Länge ca. 700 m, Höhe 2,00 m) Keine Überschreitung Grenzwerte 02.02.2016 Seite 33 der Natur & Umwelt 02.02.2016 Seite 34 Betroffene Schutzgebiete • Natura 2000-Gebiet „Rodener Saarwiese“ (FloraFauna-Habitat-(FFH)-Gebiet) • Überschwemmungsgebiet an der Saar • Landschaftsschutzgebiet „Rodener Saarwiesen“ • Wasserschutzgebiete Bei B51n und A8-Anhebung handelt es sich um ein UVP-pflichtiges Vorhaben 02.02.2016 Umweltverträglichkeitsstudie FFH-Verträglichkeitsstudie Artenschutzbetrachtung Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 36 Untersuchung der Auswirkungen Erhoben, kartiert und dokumentiert wurden dazu unter anderem Vögel Fledermäuse Amphibien Reptilien Tagfalter und artenschutzrelevante Nachtfalter Floristik 02.02.2016 Seite 38 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Die Baumaßnahme verursacht nach dem Leitfaden Eingriffsbewertung des Umweltministeriums ein Gesamtdefizit von 1,1 Mio. Ökologische Werteinheiten (ÖW) Um die vorhabensbedingten Eingriffe im Bereich der ehemaligen Saar-Aue im Bezugsraum "Rodener Saarwiesen" zu kompensieren sind funktional Maßnahmen zur Aufwertung von Fließgewässer- und Auenstandorten geeignet. Sowohl die Ersatzmaßnahme „Ellbachrenaturierung“ als auch das Ökokonto-Projekt „Ökologische Aufwertung der Saaraue bei Wadgassen“ erfüllen diesen Anspruch in hohem Maße. 02.02.2016 CEF-Maßnahme (=Vorgezogene Ersatzmaßnahme) "Glatthaferwiese Saaraue" bei Ensdorf Seite 45 zur Sicherung der lokalen Population des Neuntöters. 02.02.2016 Seite 46 Flächenbedarf 02.02.2016 Seite 49 Inanspruchnahme privater Flächen • Vorübergehende Inanspruchnahme (Baubereich, Lagerflächen, Baustraßen, Montageplatz) und Grundstückserwerb (Straßenkörper, Nebeneinrichtungen) • Nur geringer Anteil an privatem Grundeigentum betroffen • Entschädigungen über Bodenrichtwerte • Erwerb direkt durch Landesbetrieb für Straßenbau nach Abschluss Planfeststellugnsverfahren 02.02.2016 Seite 50 Bauablauf und Auswirkungen 02.02.2016 Seite 51 Dillingen Bauablauf BW 448 Roden Seite 52 Bauablauf Ersatzneubau BW 448 prioritär, B 51 neu Teilumgehung Roden gleichzeitig Bau unter der Prämisse Erhaltung der Leistungsfähigkeit der A8, d.h. ständige Bereitstellung von zwei Fahrstreifen je Richtung Neubau der nördlichen Teilbrücke und Richtungsfahrbahn neben Bestand Verlegung des Verkehrs auf neue Fahrbahn Abriss der bestehenden Saarbrücke Bau der südlichen Teilbrücke und Richtungsfahrbahn Normalverkehrsführung auf der neuen A8 Zeitgleicher Bau der B51neu über alle Bauphasen der A8 und Saarbrücke 02.02.2016 Seite 53 Bauzeit ca. 4 Jahre (ca. 55.000 m³, Erdbewegungen, Auswirkungen und Einschränkungen Einschränkung der Querung der Saar über die Saarbrücke während der Bauzeit Einschränkung des Zuganges zur Saar über die Rodener Wiesen während der Bauzeit Umleitung des Radverkehrs während der Bauzeit Kein Baustellenverkehr, Andienung der Baustelle erfolgt über Baustellenzufahrten von der A8 und den Knotenpunkten der B51, Hafen und Wilhelm-Heinrich-Brücke 02.02.2016 Seite 54 Umleitungsstrecke Saar-Radweg 02.02.2016 Seite 55 Kosten B51neu Umgehung Saarlouis, Teilumgehung Roden Gesamtkosten ca. 14 Mio.€ A8, AD Saarlouis, Anhebung der A8 und Ersatzneubau BW 448 Gesamtkosten ca. 24 Mio.€ 02.02.2016 Seite 56 Ausblick Offenlage der Planfeststellungsunterlagen Vorraussichtlich ab 13.01.2016 in Saarlouis, Ensdorf und Wallerfangen Baubeginn frühestens 2018 Bauzeit ca. 4 Jahre 02.02.2016 Seite 57 Danke für die Aufmerksamkeit! Peter-Neuber-Allee 1 66538 Neunkirchen [email protected] Telefon 06821/100-0 02.02.2016 Seite 58
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