Endfassung B 51 - Bürgerinformation 07.01.2016

B 51, Umgehung Saarlouis
- Teilumgehung Roden
A 8, AD Saarlouis, Anhebung der A8
und Ersatzneubau BW 448
Bürgerinformation
7. Januar 2016, Kulturhalle Roden
Allgemeines
 Mobilität im Straßenverkehr als Standortvorteil
für das Saarland
 Voraussetzung ist ein leistungsfähiges, sicheres
und umweltverträgliches Straßennetz
 Entschärfung von Stausituationen und Entlastung
von Ortsdurchfahrten als aktive Maßnahme zur
Verbesserung der Lebensqualität in den Städten
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Ziele
 Lückenschluß der B 51, Umgehung
Saarlouis
 Statische Ertüchtigung A 8, BW 448
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Projektbeteiligte
 Bauherr: Bundesrepublik Deutschland
Vertreten durch das Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur
 Auftragsverwaltung: Saarland
Vertreten durch das Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
 Planung und Baudurchführung:
Landesbetrieb für Straßenbau (LfS)
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Allgemeines zu Straßen- und
Verkehrsplanungen
Der Bundesverkehrswegeplan umfasst alle
Investitionen des Bundes in seine Verkehrswege,
nicht nur den Neu- und Ausbau, sondern auch die
Erhaltung und Erneuerung.
Der BVWP wird für einen überschaubaren Zeitraum
von ca. 10 bis 15 Jahren vom
Bundesverkehrsministerium aufgestellt und vom
Bundeskabinett beschlossen.
Der BVWP bildet die Grundlage für die Ausbaugesetze
für Bundesfernstraßen und Bundesschienenwege mit
den jeweiligen Bedarfsplänen.
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Allgemeines zu Straßen- und
Verkehrsplanungen
Der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (BPL)
konkretisiert den Bundesverkehrswegeplan für den
Verkehrsträger Straße und stellt als Anlage zum
Fernstraßenausbaugesetz FStrAbG die rechtliche
Grundlage für die Planung und den Bau der
Bundesfernstraßen dar.
Die B 51 Umgehung Saarlouis-Roden ist als sog.
„Bedarfsplan-maßnahme“ gemeldet.
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Allgemeines zu Straßen- und
Verkehrsplanungen
Planungen im Infrastrukturbereich als dynamischer und
iterativer Prozess mit verschiedenen Planungsstufen:
Machbarkeitsstudie
Screening (Überprüfung evtl. erheblicher nachteiliger Umwelteinwirkungen)
Voruntersuchung und Umweltverträglichkeitsstudie (UVS)
Scoping-Verfahren
Informationsverfahren
Vorentwurf
Genehmigungsplanung und Baurechtsverfahren
Ausführungsplanung
Ausschreibung und Vergabe
Bau
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Allgemeines zu Straßen- und
Verkehrsplanungen
Planfeststellungsbeschluss = Baugenehmigung
• Öffentliche Bekanntmachung
• Öffentliche Auslegung (1 Monat)
• Einwendungsfrist (2 Wochen nach Ablauf der
Auslegungsfrist)
• Jeder/Jede, dessen/deren Belange durch das
Vorhaben berührt werden
• Erörterungstermin
• Planfeststellungbeschluss
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Historie
seit 1971
Planungen zum Neubau der B 51, Umgehung Ensdorf - Saarlouis
12.07.1994
B 51 Umgehung Saarlouis Teilstrecke Fraulautern-Roden
Planfeststellungsbeschluss
2001
Informationsverfahren zum Lückenschluss B 51neu Teilumgehung Roden mit
den Trägern öffentlicher Belange
2008
Fertigstellung Vorentwurf B 51 Teilumgehung Roden mit Trogbauwerk unter der
A8
2009
Feststellung statischer Defizite an Saarbauwerk 448 (A 8)

Überarbeitung Vorentwurf, Synergieeffekte mit A 8

Auf kostenintensives Trogbauwerk kann bei gleichzeitiger Anhebung der A 8
verzichtet werden
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Genehmigung des Bundes
B 51neu, Umgehung Saarlouis
Teilumgehung Roden
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Notwendigkeit der Maßnahme
 Lückenschluss im bestehenden
Bundesfernstraßennetz
 Entlastung der B 51, OD Roden
DTV2010 = 13.241 Kfz/24h, DTVSV,2010= 276
Kfz/24 h (2,08%)
Reduzierung um ca. 30%
 Verbesserung der Verkehrssicherheit.
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 Erreichen der vollen verkehrlichen
Funktionsfähigkeit der gesamten Umgehung
B51neu,
Ensdorf - Saarlouis
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Übersichtskarte
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Planungsdaten zur B 51 neu Teilumgehung Roden
 Die Ausbaulänge der B 51neu
(Lückenschluss) beträgt 2,440 km.
 Überregionale Landstraße der Kategorie LS
II (anbaufrei, außerhalb geschlossener
Ortschaft, einbahnig)
 Verbindungsfunktion der Mittelzentren
Völklingen, Saarlouis und Merzig
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Übersichtslageplan
Notw
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Übersichtslageplan
Notw
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Anhebung der A 8 und
Ersatzneubau BW 448
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Notwendigkeit der Maßnahme
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• Das Brückenbauwerk über die Saar
BW 448 entspricht nicht mehr den
statischen Anforderungen an die
Brückenklasse 60 (eingeschränkte
Nutzung) für zukünftigen Verkehr
• Exponierte Lage im Autobahnnetz:
DTV2010 = 38.631 Kfz/24, DTVSV, 2010
= 4.875 Kfz/24h
• Wirtschaftlichkeitsberechnungen
ergaben, dass der Ersatzneubau die
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Übersichtslageplan
Notw
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Lärmschutz
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Lärmschutzmaßnahmen
Lärmschutzwall
und
Lärmschutzwand vorgesehen
(Länge ca. 700 m, Höhe 2,00 m)
Keine
Überschreitung
Grenzwerte
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der
Natur & Umwelt
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Betroffene Schutzgebiete
• Natura 2000-Gebiet „Rodener Saarwiese“ (FloraFauna-Habitat-(FFH)-Gebiet)
• Überschwemmungsgebiet an der Saar
• Landschaftsschutzgebiet „Rodener Saarwiesen“
• Wasserschutzgebiete
Bei B51n und A8-Anhebung handelt es sich um
ein UVP-pflichtiges Vorhaben
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Umweltverträglichkeitsstudie
FFH-Verträglichkeitsstudie
Artenschutzbetrachtung
Landschaftspflegerischer
Begleitplan
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Untersuchung der Auswirkungen
Erhoben, kartiert und dokumentiert wurden
dazu unter anderem
 Vögel
 Fledermäuse
 Amphibien
 Reptilien
 Tagfalter und artenschutzrelevante
Nachtfalter
 Floristik
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Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Die Baumaßnahme verursacht nach dem Leitfaden
Eingriffsbewertung des Umweltministeriums ein Gesamtdefizit
von 1,1 Mio. Ökologische Werteinheiten (ÖW)
Um die vorhabensbedingten Eingriffe im Bereich der ehemaligen
Saar-Aue im Bezugsraum "Rodener Saarwiesen" zu
kompensieren sind funktional Maßnahmen zur Aufwertung von
Fließgewässer- und Auenstandorten geeignet.
Sowohl die Ersatzmaßnahme „Ellbachrenaturierung“ als auch
das Ökokonto-Projekt „Ökologische Aufwertung der Saaraue
bei Wadgassen“ erfüllen diesen Anspruch in hohem Maße.
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CEF-Maßnahme (=Vorgezogene Ersatzmaßnahme)
"Glatthaferwiese Saaraue" bei Ensdorf
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zur Sicherung der lokalen Population des Neuntöters.
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Flächenbedarf
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Inanspruchnahme privater Flächen
• Vorübergehende Inanspruchnahme (Baubereich,
Lagerflächen, Baustraßen, Montageplatz) und
Grundstückserwerb (Straßenkörper,
Nebeneinrichtungen)
• Nur geringer Anteil an privatem Grundeigentum
betroffen
• Entschädigungen über Bodenrichtwerte
• Erwerb direkt durch Landesbetrieb für Straßenbau
nach Abschluss Planfeststellugnsverfahren
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Bauablauf und
Auswirkungen
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Dillingen
Bauablauf
BW 448
Roden
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Bauablauf
Ersatzneubau BW 448 prioritär, B 51 neu Teilumgehung Roden
gleichzeitig
 Bau unter der Prämisse Erhaltung der Leistungsfähigkeit der
A8, d.h. ständige Bereitstellung von zwei Fahrstreifen je
Richtung
 Neubau der nördlichen Teilbrücke und Richtungsfahrbahn
neben Bestand
 Verlegung des Verkehrs auf neue Fahrbahn
 Abriss der bestehenden Saarbrücke
 Bau der südlichen Teilbrücke und Richtungsfahrbahn
 Normalverkehrsführung auf der neuen A8
 Zeitgleicher Bau der B51neu über alle Bauphasen der A8
und Saarbrücke
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 Bauzeit ca. 4 Jahre (ca. 55.000 m³, Erdbewegungen,
Auswirkungen und Einschränkungen
 Einschränkung der Querung der Saar über die
Saarbrücke während der Bauzeit
 Einschränkung des Zuganges zur Saar über die
Rodener Wiesen während der Bauzeit
 Umleitung des Radverkehrs während der
Bauzeit
 Kein Baustellenverkehr, Andienung der Baustelle
erfolgt über Baustellenzufahrten von der A8 und
den Knotenpunkten der B51, Hafen und
Wilhelm-Heinrich-Brücke
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Umleitungsstrecke Saar-Radweg
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Kosten
B51neu Umgehung Saarlouis, Teilumgehung Roden
Gesamtkosten
ca. 14 Mio.€
A8, AD Saarlouis, Anhebung der A8 und
Ersatzneubau BW 448
Gesamtkosten
ca. 24 Mio.€
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Ausblick
Offenlage der
Planfeststellungsunterlagen
Vorraussichtlich ab 13.01.2016
in Saarlouis, Ensdorf und
Wallerfangen
Baubeginn frühestens 2018
Bauzeit ca. 4 Jahre
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Danke für die Aufmerksamkeit!
Peter-Neuber-Allee 1
66538 Neunkirchen
[email protected]
Telefon 06821/100-0
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