Marktausblick Spezial Brexit und die Folgen anlassbezogen 29. Juni 2016 Künftiges Rechtsverhältnis maßgeblich für ökonomische Auswirkungen Knackpunkte Finanzdienstleistungen und Migration von EU Bürgern Effekte beim Wachstum mittelfristig spürbar, auf den Finanzmärkten kurzfristig Verlängerung der Negativzinsphase in Eurozone Aktienmarktprognosen um 5 bis 10 % abgesenkt Brexit sollte Binnenkonjunktur in CE und SEE vorerst nur leicht tangieren, mittelfristig aber dämpfende Effekte Neue BIP- und Finanzmarktprognosen auf Seite 2 Quelle: fotolia/ lassedesignen Finanzanalysten, RBI Wien Peter Brezinschek [email protected] Johannes, Mattner, CFA [email protected] Gottfried Steindl, CIIA [email protected] Der 23.Juni 2016 leitet eine Zeitenwende in der Europäischen Union ein. An diesem Tag wurden die britischen Buchmacher und Finanzmärkte gleichermaßen überrascht. Das Votum der Briten hat heftig eingeschlagen und bei Währungen, Aktienmärkten und Risikoprämien für Anleihen markante Kursbewegungen ausgelöst. Der Brexit ist ein noch nie dagewesenes Ereignis und folglich in seinen Konsequenzen schwer abschätzbar. Daher hat der Vorsichtsgedanke Priorität erhalten und riskante Asset-Kategorien wurden massiv abgestoßen. Dabei sind die mittelfristigen Wirtschaftsaussichten natürlich davon abhängig, in welchem Rechtsverhältnis Großbritannien mit den EU-27 nach Beendigung der Mitgliedschaft kooperiert. Trotz scharfer Töne auf beiden Seiten dürfte doch die ökonomische Vernunft der geringsten Schäden obsiegen. Wir erwarten daher die stärksten Einbußen klarerweise bei Großbritannien selbst, wo wir die BIP-Prognosen für 2017 und 2018 auf 1,0 bzw. 0,9 % (von jeweils 1,8 %) merkbar abgesenkt haben. Eine Rezession sehen wir aber nicht. Mit Wachstumsrevisionen von durchschnittlich 0,2 Prozentpunkten für die Eurozone in 2017 (neu: 1,5 %) halten wir die Einbußen für überschaubar. Neben negativen psychologischen Investitionsaspekten sind auch positive Verlagerungseffekte in einige Eurostaaten zu berücksichtigen, die vor allem ab 2018 wirken könnten. Die Einflüsse auf Volkswirtschaften außerhalb Europas (z.B. USA und China) sind nur im Zehntelprozentbereich angesiedelt. Somit dürfte die Prognose für das BIP-Wachstum der Weltwirtschaft 2017 von 3,2 % nur marginal nach unten genommen werden. Allerdings betonen nicht nur die Notenbanken die bestehenden Abwärtsrisiken. Zur Vermeidung von Finanzmarktverwerfungen sind sie im Einsatz, entweder über Währungsinterventionen oder Asset-Käufe. Insgesamt kann festgehalten werden, dass die Geldpolitik an das neue Umfeld angepasst wird. Für die USA bedeutet dies aus den Erfahrungen der vergangenen Jahre ein neuerliches Verschieben der Zinsanhebungen. Janet Yellen ist im Zweifelsfall trotz guter Konjunktur- und Arbeitsmarktzahlen nicht bereit, die internationale Finanzmarktlage durch Zinsmaßnahmen zur irritieren. Wir sehen daher erst im Dezember 2016 nach Beruhigung der Märkte eine Chance auf einen Zinsschritt. Bei der Schweizerischen Notenbank sind die Währungsinterventionen wieder aufgenommen worden, eine nochmalige Zinssenkung haben wir nicht angedacht. Dies könnte in Japan eventuell der Fall sein, sollte die Yen-Stärke zum USD das Konjunkturbild eintrüben. Die ultra-expansive Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) wird weit in das Jahr 2017 fortgesetzt. Die EZB hat sich festgelegt, bis März 2017 monatlich EUR 80 Mrd. an Wertpapieren im Rahmen des Quantitative Easings (QE) anzukaufen. Ein abruptes Ende ist nicht zu erwarten. Seit Juni läuft auch das Corporate Bond Kaufprogramm mit geschätzt EUR 5-7 Mrd. monatlich. Eine Anpassung der Kaufregeln für das Staatsanleihenprogramm zur Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Aufklärungen am Ende des Dokuments 1 Spezial BIP-Prognosen* real, % p.a. 2016 2017 2,0 (2,0) 1,0 (1,8) Eurozone 1,6 (1,6) 1,5 (1,7) Deutschland 1,8 (1,8) 1,7 (1,8) Österreich 1,4 (1,4) 1,3 (1,4) USA 2,5 (2,5) 2,4 (2,5) Polen 3,5 (3,6) 3,8 (4,0) Ungarn 2,2 (2,2) 2,7 (2,9) Tschechische Republik 2,3 (2,3) 2,7 (2,9) Slowakei 3,5 (3,5) 3,3 (3,5) Großbritannien Renditen & Spreadprognosen* in % aktuell** Sep. 16 Dez. 16 Mrz. 17 Jun. 17 USA 1,47 1,8 (2,1) 2,1 (2,4) 2,3 (2,6) 2,6 (2,9) Deutschland 0,7 (1,0) -0,11 0,0 (0,5) 0,3 (0,8) 0,5 (0,8) AT-DE 37 40 (30) 30 (25) 25 (20) 30 (25) IT-DE 142 140 (110) 130 (100) 120 (100) 130 (110) ES-DE 143 150 (130) 120 (100) 110 (90) 120 (100) FX-Prognosen* aktuell** Sep. 16 Dez. 16 Mrz. 17 Jun. 17 EUR/USD 1,11 1,10 (1,10) 1,05 (1,05) 1,03 (1,03) 0,99 (0,99) EUR/CHF 1,08 1,08 (1,10) 1,08 (1,10) 1,10 (1,12) 1,10 (1,12) EUR/GBP 0,83 0,85 (0,76) 0,87 (0,73) 0,90 (0,73) 0,92 (0,74) EUR/PLN 4,41 4,40 (4,30) 4,35 (4,30) 4,30 (4,25) 4,30 (4,25) EUR/HUF 317 315 (315) 315 (315) 310 (310) 310 (310) * Prognosen vor Brexit in Klammern ** Stand 29.06.2016 11:15 MESZ Quelle: Reuters, RBI/Raiffeisen RESEARCH Aktienmarktprognosen aktuell* Sep. 16 Dez. 16 Mrz. 17 Jun. 17 Euro STOXX 50 2.758,6 2.700 (3.000) 2.850 (3.050) 2.650 (2.800) 2.600 (2.750) DAX 30 9.447,3 9.500 (10.100) 9.800 (10.200) 9.300 (9.500) 9.000 (9.400) FTSE 100 6.140,5 6.150 (6.300) 6.300 (6.400) 6.000 (5.900) 5.900 (5.800) SMI 7.773,8 7.800 (8.000) 8.000 (8.200) 7.700 (7.600) 7.500 (7.500) DJIA 17.409,7 17.500 (17.800) 17.800 (18.000) 17.200 (17.600) 17.000 17.400) S&P 500 2.036,1 2.070 (2.100) 2.120 (2.140) 2.000 (2.050) 1.980 (2.000) Nasdaq Comp. 4.691,9 4.900 (5.000) 5.100 (5.100) 4.600 (4.700) 4.500 (4.600) 15.323,1 16.200 (16.500) 16.600 (17.000) 15.800 (16.000) 14.500 (15.800) Nikkei 225 aktuell* Sep.16 Dez.16 Mär.17 Jun.17 ATX 2.028 2.050 (2.250) 2.100 (2.300) 2.000 (2.150) 1.950 (2.100) MICEX 1.857 1.950 (2.000) 2.000 (2.040) 2.020 (2.050) 2.030 (2.070) WIG 30 1.954 1.890 (2.040) 1.940 (2.080) 1.910 (2.040) 1.870 (2.040) PX 806 850 (880) 860 (900) 830 (860) 810 (850) BET 6444 6.600 (6.650) 6.700 (6.750) 6.500 (6.650) 6.300 (6.600) BUX 26.227 26.500 (28.000) 27.000 (29.000) 26.500 (28.000) 25.500 (27.300) 972 990 (1.010) 990 (1.030) 960 (1.010) 940 (1.000) 76.929 80.000 (82.000) 82.000 (84.000) 79.000 (83.000) 76.000 (82.000) CROBEX10 BIST Nat. 100 * Schlusskurs vom 28.06.2016, Prognosen vor Brexit (21.06.) in Klammern Quelle: RBI/Raiffeisen RESEARCH 2 Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Aufklärungen am Ende des Dokuments Spezial Vermeidung hoher Renditeunterschiede für EUR-Periphärstaaten hat auch Auswirkung auf die Devisenmärkte. Die nachhaltigsten Auswirkungen sehen wir beim Pfund, das mittelfristig auf über 0,90 zum EUR abwerten dürfte. Der CHF profitiert ebenso wie der JPY von der sicheren Hafenfunktion gegenüber EUR. Unter Prämisse weiterer Devisenmarktinterventionen der Schweizerischen Nationalbank SNB gehen wir von keiner weiteren dauerhaften Aufwertung des CHF zum EUR auf Jahressicht aus (1,08 Dez). Die Zinsverschiebung in USA und die noch negativeren Renditen in Deutschland lassen EUR/USD unverändert zwischen 1,10 (Sept) und 1,05 (Dez) pendeln. Auswirkungen auf die Kapitalmärkte Im Vergleich zum GB-Verbleib Szenario haben wir die Aktienmarktprognosen um 5 bis 10 % abgesenkt. Insgesamt sollte nach den ersten Handelstagen das Korrekturpotenzial ausgeschöpft sein. Gewinnrevisionen nach unten werden aber Erholungsphasen einbremsen. Weiterhin überwiegend negative Renditen dürften die meisten Eurozone-Staatsanleihen aufweisen. In Japan und der Schweiz notieren sogar 91 % bzw. 86 % aller Anleihen mit negativer Rendite. Deutsche Staatsanleiherenditen dürften bis zum 10jährigen Laufzeitenbereich länger als ursprünglich erwartet im negativen Zinsbereich notieren. Während die Länder der Kern-Eurozone durch niedrigere Renditen in Anlehnung an die deutschen Staatsanleihen von der Risikoaversion profitieren, sehen wir bei den EUR-Periphärländern höhere Renditeaufschläge als im Basisszenario. Eine weitere Spreizung der Renditeunterschiede sehen wir jedoch durch das Quantitative Easing der EZB als wenig wahrscheinlich. Auswirkungen auf CEE-Wirtschaft In Zentral- und Osteuropa (CEE) sind es vor allem die neuen Mitgliedsländer, für die sich aus der Scheidung Großbritanniens von der EU Konsequenzen ergeben. Abhängig vom künftigen Rechtsverhältnis UK und EU, das in den kommenden zwei Jahren verhandelt wird, sehen wir folgende Aspekte: Zum einen ergeben sich wachstumsdämpfende Effekte aus dem Exportrückgang nach Großbritannien direkt und der gebremsten Wirtschaftsleistung in der Eurozone (1,5 statt 1,7 % BIP-Plus in 2017) indirekt. Zum anderen wird UK ab 2019 auch als Nettozahler ins EU-Budget ausfallen oder weniger beitragen, wenn es nur noch am Europäischen Wirtschaftsraum teilnimmt. Dies betrifft mittelfristig Polen, Ungarn und Rumänien als größere Nettoempfängerländer. Des Weiteren ist auch Zurückhaltung bei Investitionen wegen der unsicheren Lage möglich. Insgesamt haben wir daher analog zur Eurozone die Wachstumsprognosen für Polen, Tschechien etc. um rund 0,2 Prozentpunkte für 2017 zurückgenommen. Insgesamt kann aber festgehalten werden, dass die inländische Nachfrage sich nach wie vor als Wachstumsmotor in CE und SEE zeigt. Auswirkungen auf CEE-Finanzmärkte Die politischen Unsicherheiten haben sich auch auf die Währungsentwicklung in den vergangenen Monaten übertragen. Der polnische Zloty und der rumänische Leu sind die prominentesten „Opfer“, welche entgegen den ökonomischen Fundamentaldaten zur Schwäche neigen. Als Brexit-Folge dürften PLN und HUF am volatilsten reagieren – wir erwarten aber längerfristig keine nachhaltige Abschwächung dieser Währungen gegenüber dem aktuellen „Post-Brexit“-Niveau. Die großteils vollzogene Rentenmarktkorrektur in CE/SEE mit nennenswert ausgeweiteter Renditedifferenz zu deutschen Euro-Staatsanleihen bietet für die zweite Jahreshälfte 2016 genügend Risikopuffer. Daher ist eine Reihe von CEE Anleihenmärkte auf Kauf gesetzt. Dies gilt langfristig auch für russische Staatsanleihen. Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Aufklärungen am Ende des Dokuments 3 Spezial Die Brexit-Auswirkungen sind auch auf den Börsen in CE und SE spürbar, so dass wir einen volatilen Seitwärtstrend in Q3 erwarten. Aufgrund der geringeren ökonomischen Auswirkungen sind auch die Prognoserevisionen für die Aktienmärkte weniger ausgeprägt als für die Eurozone. Für Russland und Türkei haben wir dagegen eine Kaufempfehlung. Auswirkungen auf Österreich Wie jede andere Volkswirtschaft in der Eurozone wird auch Österreich durch das Brexit-Votum vor Herausforderungen gestellt. Jedoch sollte die konjunkturelle Dynamik keine nennenswerte Abschwächung erfahren, auch wenn mit einem nennenswerten Rückgang der Ausfuhren in das Vereinigte Königreich zu rechnen ist. Denn die Bedeutung des Vereinigten Königreiches für den Exportsektor (achtwichtigster Absatzmarkt bei Güterexporten, Exportanteil: 3,2 %) ist geringer als in den meisten anderen Euroländern, obgleich die Güterexporte nach UK (2015: 6,0 % p.a.) zuletzt stärker ausgeweitet werden als die Gesamtexporte (2015: 2,7 % p.a.). Während die Exporte nach UK somit zwar einen Rücksetzer erfahren dürften, sollte der davon ausgehende Effekt auf die österreichische Konjunktur begrenzt sein. Neben den direkten Auswirkungen wäre auch ein geringeres Investitionswachstum aufgrund einer länger anhaltenden und sich verstärkenden Phase politischer Unsicherheit denkbar. Zwar dürfte sich die Phase der Unsicherheit noch länger hinziehen, eine Eskalation und etwaige Referenden in anderen EU-Staaten stellen derzeit jedoch nicht unser Basisszenario dar. Alles in allem ergibt sich aufgrund des Brexit-Votums für das laufende Jahr kein Änderungsbedarf bei unseren Wachstumsannahmen (+1,4 % p.a.), während wir 2017 nur einen geringen Effekt auf das BIP-Wachstum (1,3 % p.a. statt 1,4 % p.a.) erwarten. Überdies basierte bereits das vor der Brexit-Abstimmung gültige Szenario auf vergleichsweise vorsichtigen Konjunkturerwartungen. Auswirkungen auf ATX Der Einfluss eines Brexit ist nur für wenige österreichische Unternehmen aufgrund ihrer Exponiertheit signifikant (z.B. Wienerberger, Zumtobel). Indirekte Effekte könnten sich mittel- bis längerfristig aber auch durch ein reduziertes EU-Budget und schwächer tendierende CEE-Währungen ergeben. Zudem spielt die Aussicht auf weiterhin niedrige Zinsen den Finanzwerten nicht in die Karten. Alles in allem rechnen wir auf aggregierter Ebene somit mit einem Gewinnrückgang von rund 10 % gegenüber dem Vorjahr. Die Aufregung rund um das Referendum in Großbritannien sollte sich nicht allzu rasch legen. Das Agieren der EZB erachten wir aktuell nur als einen stützenden Faktor. Von fundamentaler Seite sehen wir nach wie vor keine ausreichende Dynamik, die positive Effekte für die Kursentwicklung hervorrufen könnte. Demgegenüber bleiben aber die Bewertungen im moderaten Bereich. Wir stufen den ATX mit einem Kursziel von 2050 im dritten Quartal daher mit „Halten“ ein. Finanzanalysten: Peter Brezinschek, RBI Wien; Johannes Mattner, CFA, RBI Wien 4 Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Aufklärungen am Ende des Dokuments Spezial Unser politisches Basiszenario Post-Brexit: Nach dem Volksentscheid pro Brexit gibt es eine Vielfalt an Möglichkeiten wie Großbritannien und die EU ihr Verhältnis in Zukunft definieren. Das Spektrum der verschiedenen Ansätze beinhaltet als ein Extrem eine weiterhin sehr enge Bindung und am anderen Ende der Skala eine weitgehende Auflösung der wirtschaftlichen und politischen Bande. Vom Ergebnis der Verhandlungen hängen letztlich nicht nur die mittel- bis längerfristigen Auswirkungen auf die Realwirtschaft und die Finanzmärkte ab, sondern auch die zukünftige Ausgestaltung der EU. Anhand der Motivlagen haben wir ein Szenario entwickelt, das aus unserer Sicht die höchste Wahrscheinlichkeit hat und auf dessen Basis wir unsere Prognosen erstellt haben. Allerdings ist die Unsicherheit außerordentlich hoch und so werden erst die nächsten Monate zeigen, ob sich die Verhandlungen und die politischen Dynamik in die von uns unterstellte Richtung entwickeln. Ökonomisch betrachtet haben alle Beteiligten ein Interesse daran, die bestehenden Handelsbeziehungen möglichst wenig zu beeinträchtigen. Großbritannien will zugleich Selbstbestimmung bei Regularien erreichen, Einzahlungen in den EU Haushalt verringern und vor allem den Zuzug aus EU Ländern beschränken. Die EU-Länder werden jedoch den Briten kaum nur die „Rosinen“ überlassen. Beim Thema Migration von EU Bürgern hat die EU bislang gegenüber Norwegen und der Schweiz, die beide enge Verbindungen hegen, eine kompromisslose Haltung eingenommen. Zudem ist beiden Ländern der uneingeschränkte Zugang zum Finanzdienstleistungssektor verwehrt und es sind substanzielle Beiträge zum EU Budget zu verrichten. Während Norwegen Produktund Marktregulierungen weitgehend übernimmt, hat die Schweiz über hundert Einzelverträge ausverhandelt. Das Verhandlungsergebnis dürfte unseren Überlegungen nach folgende Elemente für Großbritannien beinhalten: Freier Marktzugang von Waren und Dienstleistungen – Einschränkungen im Finanzbereich Großteils Übernahme der Produkt/Markt Regulierungen der EU Eigene bilaterale Handelsabkommen mit Dritten Nennenswerter Beitrag zum EU Budget Gewisse Immigrationsbeschränkung für EU Bürger Eigene Außen- und Steuerpolitik Bei dieser Ausgestaltung reduziert sich der politische Einfluss Großbritanniens massiv. Großbritannien kann sich zwar weiter als Standort für Unternehmen, die den EU Binnenmarkt bedienen wollen, positionieren, verliert aber an Attraktivität. London sollte sich als das weltweit größte Finanzzentrum halten, gewisse Geschäftsfelder verteuern sich jedoch bzw. wandern in ein EU Land. Auch für die EU bedeutet das Ausscheiden Großbritanniens einen spürbaren politischen Bedeutungsverlust und wird wohl eine Phase der Neuorientierung auslösen. Zum einen ist ein Schub Richtung stärkere Integration mit Steuerharmonisierung, Regulierung der Finanzbranche oder gemeinsamer Migrationspolitik denkbar. Allerdings sind es gerade die umfassenden und oft komplizierten Regulierungen aus Brüssel, welche den EU kritischen Kräften in allen Ländern Auftrieb verleihen. Insofern ist zum anderen auch eine noch stärkere Betonung nationaler Interessen der EU Länder denkbar, welche sinnvolle gemeinsame Lösungen verhindern. Finanzanalyst: Gottfried Steindl, CIIA, RBI Wien Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Aufklärungen am Ende des Dokuments 5 Spezial Brexit – Wirtschaftliche Auswirkung auf die Eurozone Wachstumsdämpfender Effekt aus Handel absehbar Verschiebung von Investitionsströmen Verlagerung von Finanzdienstleistungen Der Austritt Großbritanniens aus der EU wird die Wirtschaft der Euroländer vor allem über folgende Wirkungskanäle beeinflussen. Handel: Die absehbar signifikante Abwertung des Pfunds und der Wachstumseinbruch in Großbritannien werden die Exporte der Euroländer nach Großbritannien negativ beeinflussen. Zudem profitieren aus Großbritannien exportierte Güter- und Dienstleistungen vom schwächeren Pfund und dürften in EU Ländern erzeugte Waren verdrängen. Weiters wird sich mittel- bis längerfristig je nach Verhandlungslösung und Auseinanderentwicklung von Standards auch die Handelsverflechtung mit Großbritannien mehr oder weniger verringern. Legt man die Import- und Exportquoten zu Grunde so sollten Irland, Zypern, Malta, Belgien und die Niederlande am stärksten den negativen Handelseffekt zu spüren bekommen. Investitionen: Unsicherheit über zukünftige politische Rahmenbedingung sowie Nervosität auf den Finanzmärkten (eingeschränkter Zugang zu Finanzierungen, erhöhte Risikoprämien) sind Gift für Investitionen. Die mit Brexit einhergehende Findungsphase der EU und vor allem der mögliche Verlust eines großen Absatzmarktes verringern die Attraktivität für Finanzinvestitionen und werden wohl auch die reale Investitionstätigkeit von Unternehmen aus dem In- und Ausland belasten. Zusätzlich ist mit dem absehbaren Konjunktureinbruch in Großbritannien eine Verringerung der Erträge aus den dort getätigten Direktinvestitionen (FDI) absehbar. Allerdings sollten einige Länder aus einer Verlagerung der FDI von Großbritannien in die EU / Eurozone profitieren können. Neben Großbritannien haben sich vor allem Irland, die Niederlande aber auch Belgien, Österreich und die Slowakei bei internationalen Unternehmen als Hub oder Produktionsstandort für den EU Binnenmarkt etabliert. Die stärkste Verschränkung über Direktinvestitionen mit Großbritannien lässt sich wieder für Irland, Zypern, Malta und die Niederlande ablesen. Weiters stechen Estland und Spanien hervor. Finanzsektor: Einen besonderen Stellenwert nimmt der Finanzsektor ein. Im internationalen Vergleich hat diese Branche in Großbritannien einen überproportionalen Anteil an der Bruttowertschöpfung, wobei die Finanzdienstleistungen in der ganzen Welt und in einem erheblichen Ausmaß in die EU verkauft werden. Aus der absehbaren Verschiebung gewisser Aktivitäten von London in die EU dürften Deutschland und Frankreich mit ihren internationalen Finanzzentren Frankfurt und Paris profitieren. Daneben sollten Länder mit einer starken Finanzbrache Vorteile ziehen. Einmal mehr finden sich ausgehend von diesem Kriterium mit Luxemburg, Irland, Zypern, Malta, den Niederlanden und Belgien ein Gros der oben genannten Länder wieder. Förderungen - Europäische Institutionen: Durch den Wegfall von Mitgliedsbeiträgen aus Großbritannien ergeben sich zum Teil substanzielle finanzielle Einbußen für die Nettoempfänger von EU Geldern. Allerdings rechnen wir nicht mit einem vollständigen Ausfall von Beiträgen aus Großbritannien, sodass die ausgewiesenen Werte einen Maximalwert darstellen sollten. Weiters sind auch unter den Nettozahlern einzelne Regionen und Branchen betroffen, da wohl nicht davon auszugehen ist, dass die nationalen Budgets die Einbußen der EU-Fördergelder auffangen. Neben den Mitgliedsländern stehen wohl auch Europäischen Institutionen (Aufsichtsbehörden, Investitionsbank, etc.) sowie der EU-Verwaltung in Zukunft weniger Mittel zur Verfügung. Der Abbau an britischen Vertretern und Beschäftigten bzw. deren Ersatz durch EU Bürger werden die daraus resultierenden negativen Effekte nicht auffangen können. Finanzanalyst: Gottfried Steindl, CIIA, RBI Wien 6 Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Aufklärungen am Ende des Dokuments Risikohinweise und Aufklärungen Risikohinweise und Aufklärungen Warnhinweise Die Zahlenangaben zur Wertentwicklung beziehen sich auf die Vergangenheit. Die vergangene Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für künftige Ergebnisse und Entwicklungen eines Finanzinstruments, eines Finanzindexes oder einer Wertpapierdienstleistung. Dies gilt insbesondere, falls das Finanzinstrument, der Finanzindex oder die Wertpapierdienstleistung seit weniger als 12 Monaten angeboten wird. Insbesondere ist dann dieser besonders kurze Vergleichszeitraum kein verlässlicher Indikator für künftige Ergebnisse. Die Wertentwicklung eines Finanzinstrumentes, eines Finanzindexes oder einer Wertpapierdienstleistung wird durch Provisionen, Gebühren und andere Entgelte reduziert, die von den individuellen Umständen des Investors abhängen. Infolge von Währungsschwankungen kann das Veranlagungsergebnis eines Finanzinstruments sowie einer Finanz- oder Wertpapierdienstleistung steigen oder fallen. Prognosen zu zukünftigen Entwicklungen beruhen auf reinen Schätzungen und Annahmen. Die tatsächliche zukünftige Entwicklung kann von der Prognose abweichen. Prognosen sind daher kein verlässlicher Indikator für künftige Ergebnisse und Entwicklungen eines Finanzinstruments, eines Finanzindexes oder einer Wertpapierdienstleistung. Die von den in der Publikation angeführten von Analysten aus Tochterbanken oder der Raiffeisen Centrobank (abgekürzt bezeichnet als „RCB“) erstellten Informationen/Empfehlungen werden in dieser Publikation unter der Verantwortung der Raiffeisen Bank International AG (abgekürzt bezeichnet als „RBI“) unverändert weitergegeben. Eine Darstellung der Konzepte und Methoden, die bei der Erstellung von Finanzanalysen angewendet werden, ist verfügbar unter: www.raiffeisenresearch.com/concept_and_methods Detaillierte Information zur Sensitivitätsanalyse (Verfahren zur Prüfung der Stabilität der in Zusammenhang mit Finanzanalysen unter Umständen getätigten Annahmen) sind unter folgendem Link zu finden: www.raiffeisenresearch.com/sensitivity_analysis Die Verteilung aller Empfehlungen für das dem Erstellungsdatum der Publikation vorhergehende Kalenderquartal sowie die Verteilung der Empfehlungen, in deren Zusammenhang in den letzten 12 Monaten Investmentbanking-Dienstleistungen gem. § 48f (6) Z 6 BörseG erbracht wurden, sind verfügbar unter: www.raiffeisenresearch.com/distribution_of_recommendation Offenlegung von Umständen und Interessen, die die Objektivität der RBI gefährden könnten (gem. § 48f (5) und (6) BörseG): www.raiffeisenresearch.com/disclosuresobjectivity Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Aufklärungen am Ende des Dokuments 7 Offenlegung Staatsanleihen Emittent Outright: Historie der Empfehlungen (Empfehlungshorizont 1-4 Monate) Emittent DE Laufzeitsegment Datum der Erstveröffentlichung der Empfehlungen US 2J 10J 2J 10J 09.01.2015 Verkauf Halten Verkauf Verkauf 08.05.2015 I Kauf I I 12.06.2015 I n.v. I I 23.06.2015 I Kauf I I 10.07.2015 I Halten I I 30.07.2015 I Verkauf I I 08.10.2015 I I I I 17.12.2015 I I I I 11.03.2016 I n.v. I I 18.03.2016 I Halten I I 29.04.2016 I Verkauf I I Länder der Eurozone Jänner 1989 USA Jänner 1989 Spread: Historie der Empfehlungen (Empfehlungshorizont 1-4 Monate) Emittent AT-DE FR-DE IT-DE ES-DE IE-DE PT-DE DE-DE 10J-10J 10J-10J 10J-10J 10J-10J 10J-10J 10J-10J 10J-2J 26.02.2015 Kauf Kauf Kauf Kauf Kauf Kauf Halten 08.05.2015 I I I I I I Kauf 12.06.2015 I I I I I I n.v. 19.06.2015 n.v. n.v. n.v. n.v. n.v. n.v. I 23.06.2015 Kauf Kauf Kauf Kauf Kauf Kauf Kauf 29.06.2015 Halten Halten Halten Halten Halten Halten I 16.07.2015 Kauf Kauf Kauf Kauf Kauf Kauf I 07.08.2015 I I I I I I Verkauf 18.09.2015 I I I Halten I I I 30.10.2015 I I I Kauf I Halten I 27.11.2015 I I I I I Kauf I 11.03.2016 I I I I I I n.v. 18.03.2016 I I I I I I Halten Laufzeitsegment 27.05.2016 I I I I I I Verkauf 29.06.2016 Halten Halten Halten Halten Halten Halten I Aktienindizes Finanzinstrumente/Unternehmen Datum der Erstveröffentlichung der Empfehlung ATX Euro STOXX 50 DAX 30 FTSE 100 SMI S&P 500 Nasdaq Comp. DJIA Nikkei 225 HSCEI 01.04.1993 26.02.1998 01.04.1993 01.04.1993 01.04.1993 01.04.1993 01.07.1998 01.04.1993 01.04.1993 01.01.2007 Aktienindizes Historie der Empfehlungen (der dieser Publikation unmittelbar vorausgehenden 12 Monate) (Empfehlungshorizont 1-4 Monate) Datum 8 ATX Euro STOXX 50 DAX 30 FTSE 100 SMI S&P 500 Nasdaq Comp. DJIA Nikkei 225 HSCEI 15.05.2015 Halten Kauf Kauf Halten Kauf Halten Kauf 29.05.2015 I I I I I I I Halten Kauf Verkauf I Halten 05.06.2015 I I I I I I I Halten I I 22.06.2015 Kauf I I Kauf Halten I I Kauf I Kauf Halten 24.07.2015 I I I I 21.08.2015 I I I I I I I I I Kauf I Kauf I Kauf I 28.08.2015 I I I I I Kauf I I I I I 18.09.2015 I I 23.10.2015 Halten I I Halten I I I I I | I I I Halten I Halten I Halten 06.11.2015 I Halten 13.11.2015 I I Halten I Halten I Halten I I I I I I I I I Halten I 04.12.2015 I 17.12.2015 Kauf Kauf Kauf Kauf Kauf I Kauf I Kauf I I I I I I I Verkauf I Kauf 08.01.2016 26.02.2016 I I I I I Kauf I Kauf I I I I I I I Halten I Halten I I 04.03.2016 I I I I I I Halten I I I 11.03.2016 Halten I I Halten I I I I I I 30.03.2016 I I I I Halten I I I I Halten 22.04.2016 I Halten Halten I I I I I I I 27.05.2016 I I I I I I I I Halten I Offenlegung Wienerberger Start der Coverage: Die erstmalige Veröffentlichung einer Einschätzung zu diesem Emittenten erfolgte am 1. Jänner 2002. Historie der Empfehlungen der letzten 12 Monate ISIN Datum vergangener Empfehlungen Unternehmen Einschätzung AT0000831706 04.05.2016 Wienerberger Halten AT0000831706 04.03.2016 Wienerberger Halten AT0000831706 13.11.2015 Wienerberger Halten AT0000831706 21.08.2015 Wienerberger Halten AT0000831706 20.05.2015 Wienerberger Halten Zumtobel Start der Coverage: Die erstmalige Veröffentlichung einer Einschätzung zu diesem Emittenten erfolgte am 20. Juni 2006. Historie der Empfehlungen der letzten 12 Monate ISIN Datum vergangener Empfehlungen Unternehmen Einschätzung AT0000837307 28.04.2016 Zumtobel Halten AT0000837307 15.04.2016 Zumtobel Halten AT0000837307 02.03.2016 Zumtobel Halten AT0000837307 11.12.2015 Zumtobel Kauf AT0000837307 09.09.2015 Zumtobel Kauf Aktienmärkte MICEX WIG 30 PX BUX BET CROBEX 10 21.01.2015 Kauf Kauf Kauf Kauf Kauf Halten 14.10.2015 I Halten Halten Halten Halten I 13.01.2016 I Kauf Kauf Kauf Kauf I 13.04.2016 I Halten I I I I Finanzinstrumente/ Datum der ErstveröffentUnternehmen lichung der Empfehlung BIST 100 25.06.2012 MICEX 21.12.2009 WIG 30 08.12.2014 PX 01.06.1994 BUX 01.06.1994 BET 19.12.2006 CROBEX 10 31.07.2009 ATX 01.04.1993 9 Spezial Disclaimer Disclaimer Finanzanalyse Für die Erstellung dieser Publikation verantwortlich: Raiffeisen Bank International AG („RBI“) Die RBI ist ein Kreditinstitut gemäß § 1 Bankwesengesetz (BWG) mit dem Firmensitz Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich. Raiffeisen RESEARCH ist eine Organisationseinheit der RBI. Zuständige Aufsichtsbehörde: Als ein Kreditinstitut gemäß § 1 Bankwesengesetz (BWG) unterliegt die Raiffeisen Bank International AG (RBI) der Aufsicht der Finanzmarktaufsicht (FMA) und der Oesterreichischen Nationalbank. Darüber hinaus unterliegt die RBI der behördlichen Aufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB), die diese innerhalb eines Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) wahrnimmt, der aus der EZB und den nationalen zuständigen Behörden besteht (Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates – SSM-Verordnung). Verweise auf gesetzliche Normen beziehen sich auf solche der Republik Österreich, soweit nicht ausdrücklich anders angeführt. Dieses Dokument dient zu Informationszwecken und darf nicht ohne Zustimmung der RBI vervielfältigt oder an andere Personen weiterverteilt werden. Dieses Dokument ist weder ein Angebot, noch eine Einladung zur Angebotsstellung, noch ein Prospekt im Sinne des KMG oder des Börsegesetzes oder eines vergleichbaren ausländischen Gesetzes. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich eines Finanzinstruments, eines Finanzproduktes oder einer Veranlagung (alle nachfolgend „Produkt“) hat auf Grundlage eines genehmigten und veröffentlichten Prospektes oder der vollständigen Dokumentation des entsprechenden Produkts erfolgen und nicht auf Grundlage dieses Dokuments. Dieses Dokument ist keine persönliche Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten im Sinne des Wertpapieraufsichtsgesetzes. Weder dieses Dokument noch seine Bestandteile bilden die Grundlage irgendeines Vertrages oder einer Verpflichtung irgendeiner Art. Dieses Dokument stellt keinen Ersatz für die erforderliche Beratung in Bezug auf den Kauf oder Verkauf eines Finanzinstruments, eines Finanzproduktes oder einer Veranlagung dar. Eine individuelle anleger- und anlagegerechte Beratung in Bezug auf den Kauf oder Verkauf eines der genannten Produkte kann bei Ihrem Bankberater eingeholt werden. Diese Analyse basiert auf grundsätzlich allgemein zugänglichen Informationen und nicht auf vertraulichen Informationen, die dem unmittelbaren Verfasser der Analyse ausschließlich aufgrund der Kundenbeziehung zu einer Person zugegangen sind. Die RBI erachtet – außer anderwärtig in dieser Publikation ausdrücklich offengelegt – sämtliche Informationen als zuverlässig, macht jedoch keine Zusicherungen betreffend deren Genauigkeit und Vollständigkeit. In Schwellenmärkten kann ein erhöhtes Abrechnungs- und Depotstellenrisiko bestehen, als in Märkten mit einer etablierten Infrastruktur. Die Liquidität von Aktien/Finanzinstrumenten ist unter anderem von der Anzahl der Market Maker beeinflussbar. Beide Umstände können zu einem erhöhten Risiko hinsichtlich der Sicherheit einer unter Berücksichtigungder in diesem Dokument enthaltenen Informationen getätigten Investition führen. Die Information dieser Publikation entspricht dem Stand zum Erstellungsdatum. Sie kann aufgrund künftiger Entwicklungen überholt sein, ohne dass die Publikation geändert wird. Sofern nicht ausdrücklich anders offengelegt (www.raiffeisenresearch.com/special_compensation) werden die von der RBI beschäftigten Analysten nicht für bestimmte Investment Banking-Transaktionen vergütet. Die Vergütung des Autors bzw. der Autoren dieses Berichtes basiert (unter anderem) auf der Gesamtrentabilität der RBI, die sich unter anderem aus den Einnahmen aus dem Investmentbanking und sonstigen Geschäften der RBI ergibt. Im Allgemeinen verbietet die RBI ihren Analysten und diesen Bericht erstattenden Personen den Erwerb von Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten jeglicher Unternehmen, die von den Analysten abgedeckt werden, sofern der Erwerb nicht von der Compliance-Abteilung der RBI vorab genehmigt wurde. Die RBI hat folgende organisatorische oder verwaltungstechnische Vereinbarungen – einschließlich Informationsschranken – zur Verhinderung oder Vermeidung von Interessenskonflikten im Zusammenhang mit Empfehlungen getroffen: Die RBI hat grundsätzlich verbindliche Vertraulichkeitsbereiche definiert. Diese sind typischerweise solche Einheiten von Kreditinstituten, die von anderen Einheiten durch organisatorische Maßnahmen hinsichtlich des Informationsaustausches abzugrenzen sind, weil dort ständig oder vorübergehend compliance-relevante Informationen anfallen können. Compliance-relevante Informationen dürfen einen Vertraulichkeitsbereich grundsätzlich nicht verlassen und sind im internen Geschäftsverkehr auch gegenüber anderen Einheiten streng vertraulich zu behandeln. Das gilt nicht für die im üblichen Geschäftsablauf betriebsnotwendige Weitergabe von Informationen. Diese beschränkt sich jedoch auf das unbedingt Erforderliche (Need-to-know-Prinzip). Werden compliance-relevante Informationen zwischen zwei Vertraulichkeitsbereichen ausgetauscht, darf das nur unter Einschaltung des Compliance Officers erfolgen. SONDERREGELN FÜR DAS VEREINIGTE KÖNIGREICH GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND (UK): Dieses Dokument stellt weder ein öffentliches Angebot im Sinne des Kapitalmarktgesetzes („KMG“) dar, noch einen Prospekt im Sinne des KMG oder des Börsengesetzes. Ferner beabsichtigt dieses Dokument nicht die Empfehlung des Kaufs oder Verkaufs von Wertpapieren oder anderen Anlageformen im Sinne des Wertpapieraufsichtsgesetzes. Dieses Dokument stellt keinen Ersatz für die erforderliche Beratung in Bezug auf den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder Anlagen dar. Für jegliche Beratung in Bezug auf den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder Anlagen können Sie sich gerne an Ihre RAIFFEISENBANK wenden. Diese Publikation wurde von der Raiffeisen Bank International AG („RB“I) zur Förderung ihres Anlagengeschäftes genehmigt oder herausgegeben. Die RBI London Branch wurde von der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) ermächtigt und wird in eingeschränktem Maße von der Financial Conduct Authority („FCA“) reguliert. Details zum Ausmaß der Regulierung der Zweigniederlassung in London durch die FCA sind auf Anfrage erhältlich. Diese Veröffentlichung ist nicht für Investoren gedacht, die im Sinne der FCA-Regeln Endkunden sind, und darf daher nicht an sie verteilt werden. Weder die in diesem Dokument enthaltenen Informationen und die darin geäußerten Meinungen stellen ein Angebot oder eine Aufforderung zu einem Angebot zum Kauf (oder Verkauf) von Anlagen dar und sind nicht derart auszulegen. Die RBI könnte eine Own Account Transaction (Transaktion in eigener Sache) im Sinne der FCA-Regeln in jede hierin erwähnte oder damit verbundene Anlage getätigt haben und als Folge einen Anteil oder eine Beteiligung an besagter Anlage halten. Die RBI könnte als Manager oder Co-Manager eines öffentlichen Angebots jedes in diesem Bericht erwähnten und/oder damit verbundenen Wertpapiers handeln oder gehandelt haben. SPEZIFISCHE BESCHRÄNKUNGEN FÜR DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA UND KANADA: Dieses Dokument darf weder in die Vereinigten Staaten von Amerika oder Kanada oder in ihre jeweiligen Hoheitsgebiete oder Besitzungen übertragen oder darin verteilt werden, noch darf es an irgendeine US-amerikanische Person oder irgendeine Person mit Wohnsitz in Kanada verteilt werden, es sei denn, die Übermittlung erfolgt direkt durch die RB International Markets (USA) LLC (abgekürzt „RBIM“), einem in den USA registrierten Broker-Dealer und vorbehaltlich der nachstehenden Bedingungen. SPEZIFISCHE INFORMATIONEN FÜR DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA UND KANADA: Dieses Research-Dokument ist ausschließlich für institutionelle Investoren bestimmt und unterliegt nicht allen Unabhängigkeits- und Offenlegungsstandards, die für die Erstellung von Research-Unterlagen für Kleinanleger/Privatanleger anwendbar sind. Dieser Bericht wurde Ihnen durch die RB International Markets (USA) LLC (abgekürzt „RBIM“), einem in den USA registrierten Broker-Dealer übermittelt, wurde jedoch von unserem nicht-US-amerikanischen Verbundunternehmen Raiffeisen Bank International AG (RBI) erstellt. Jeder Auftrag zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren, die Gegenstand dieses Berichts sind, muss bei der RBIM platziert werden. Die RBIM ist unter folgender Adresse erreichbar: 1133, Avenue of the Americas, 16th floor, New York, NY 10036, Telefon +1 (212) 600-2588. Dieses Dokument wurde außerhalb der Vereinigten Staaten von einem oder mehreren Analysten erstellt, für die möglicherweise Vorschriften hinsichtlich der Erstellung von Berichten und der Unabhängigkeit von Forschungsanalysten nicht galten, die mit jenen vergleichbar sind, die in den Vereinigten Staaten in Kraft sind. Der/die Analyst/en, der/die dieses Dokument erstellte/n (i) sind nicht bei der Financial Industry Regulatory Authority (FINRA) in den Vereinigten Staaten als Research-Analysten registriert oder qualifiziert und (ii) dürfen keine assoziierten Personen der RBIM sein und unterliegen daher nicht den Vorschriften der FINRA, inklusive der Vorschriften bezüglich des Verhaltens oder der Unabhängigkeit von Research-Analysten. Die in diesem Bericht enthaltenen Meinungen, Schätzungen und Prognosen sind nur zum Datum dieses Berichtes jene der RBI und können ohne Vorankündigung geändert werden. Die in diesem Bericht enthaltenen Informationen wurden von der RBI von als zuverlässig erachteten Quellen zusammengestellt, doch die RBI, ihre verbundenen Unternehmen oder irgendeine andere Person geben keinerlei ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherung oder Gewährleistung bezüglich der Genauigkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit des Berichts. Jene Wertpapiere, die nicht in den Vereinigten Staaten registriert sind, dürfen weder innerhalb der Vereinigten Staaten noch einer USamerikanischen Person direkt oder indirekt angeboten oder verkauft werden (im Sinne der Regulation S des Securities Act of 1933 (abergekürzt „Wertpapiergesetz“), es sei denn, es liegt eine Ausnahme gemäß dem Wertpapiergesetz vor. Dieser Bericht stellt weder ein Angebot zum Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers im Sinne von Abschnitt 5 des Wertpapiergesetzes dar, noch bildet dieser Bericht oder irgendeine hierin enthaltene Information die Grundlage eines Vertrages oder einer Verpflichtung irgendeiner Art. Dieser Bericht stellt lediglich allgemeine Informationen zur Verfügung. In Kanada darf er nur an Personen mit Wohnsitz in Kanada verteilt werden, die aufgrund ihrer Befreiung von der Prospektpflicht gemäß den im jeweiligen Territorium bzw. der jeweiligen Provinz geltenden wertpapierrechtlichen Bestimmungen berechtigt sind, Abschlüsse in Zusammenhang mit den hierin beschriebenen Wertpapieren zu tätigen. EU-VERORDNUNG NR. 833/2014 ÜBER RESTRIKTIVE MASSNAHMEN ANGESICHTS DER HANDLUNGEN RUSSLANDS, DIE DIE LAGE IN DER UKRAINE DESTABILISIEREN Bitte beachten Sie, dass sich die Analysen und Empfehlungen nur auf Finanzinstrumente beziehen, die nicht von Sanktionen gemäß EU-Verordnung Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der geltenden Fassung betroffen sind. Das sind Finanzinstrumente, die vor dem 1. August 2014 begeben wurden. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass der Erwerb von Finanzinstrumenten mit einer Laufzeit von über 30 Tagen, die nach dem 31. Juli 2014 begeben wurden, gemäß EU-Verordnung Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der geltenden Fassung verboten ist. Zu solchen verbotenen Finanzinstrumenten wird nicht Stellung genommen. HINWEIS FÜR DAS FÜRSTENTUM LIECHTENSTEIN: Die RICHTLINIE 2003/125/EG DER KOMMISSION vom 22. Dezember 2003 zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die sachgerechte Darbietung von Anlageempfehlungen und die Offenlegung von Interessenkonflikten wurde im Fürstentum Liechtenstein durch die Finanzanalyse-Marktmissbrauchs-Verordnung in nationales Recht umgesetzt. Sollte sich eine Bestimmung dieses Disclaimers unter dem jeweils anwendbaren Recht als rechtswidrig, unwirksam oder nicht durchsetzbar herausstellen, ist diese, soweit sie von den übrigen Bestimmungen trennbar ist, so zu behandeln, als wäre sie nicht Bestandteil dieses Disclaimers. In keinem Fall berührt sie die Rechtmäßigkeit, Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen. 10 10 Spezial Impressum/Ansprechpartner Impressum Informationen gemäß § 5 E-Commerce Gesetz Raiffeisen Bank International AG Firmensitz: Am Stadtpark 9, 1030 Wien Postanschrift: 1010 Wien; Postfach 50 Telefon: +43-1-71707-0 Fax: + 43-1-71707- 1848 Firmenbuchnummer: FN 122119m beim Handelsgericht Wien Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: UID ATU 57531200 Österreichisches Datenverarbeitungsregister: Datenverarbeitungsregisternummer (DVR): 4002771 S.W.I.F.T.-Code: RZBA AT WW Aufsichtsbehörden: Als ein Kreditinstitut gemäß § 1 Bankwesengesetz (BWG) unterliegt die Raiffeisen Bank International AG (RBI) der Aufsicht der Finanzmarktaufsicht (FMA) und der Oesterreichischen Nationalbank. Darüber hinaus unterliegt die RBI der behördlichen Aufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB), die diese innerhalb eines Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) wahrnimmt, der aus der EZB und den nationalen zuständigen Behörden besteht (Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates – SSM-Verordnung). Verweise auf gesetzliche Normen beziehen sich auf solche der Republik Österreich, soweit nicht ausdrücklich anders angeführt. Mitgliedschaft: Die Raiffeisen Bank International AG ist Mitglied der Wirtschaftskammer Österreich, Bundessparte Bank und Versicherung, Fachverband der Raiffeisenbanken Angaben nach dem österreichischen Mediengesetz Herausgeber und Redaktion dieser Publikation Raiffeisen Bank International AG, Am Stadtpark 9, A-1030 Wien Medieninhaber dieser Publikation Raiffeisen RESEARCH – Verein zur Verbreitung von volkswirtschaftlichen Analysen und Finanzmarktanalysen Am Stadtpark 9, A-1030 Wien Vorstand von Raiffeisen RESEARCH – Verein zur Verbreitung von volkswirtschaftlichen Analysen und Finanzmarktanalysen: Mag. Peter Brezinschek (Obmann), Mag. Helge Rechberger (Obmann-Stv.) Raiffeisen RESEARCH – Verein zur Verbreitung von volkswirtschaftlichen Analysen und Finanzmarktanalysen ist als behördlich registrierter Verein konstituiert. Zweck und Tätigkeit des Vereins ist unter anderem die Verbreitung von Analysen, Daten, Prognosen und Berichten und ähnlichen Publikationen bezogen auf die österreichische und internationale Volkswirtschaft und den Finanzmarkt. Grundlegende inhaltliche Richtung dieser Publikation Analyse zu Volkswirtschaft, Zinsen und Währungen, Staatsanleihen und Unternehmensanleihen, Aktien sowie Rohstoffen mit den regionalen Schwerpunkten Eurozone sowie Zentral- und Osteuropa unter Berücksichtigung der globalen Märkte. Die Analyse erfolgt unter Einsatz der unterschiedlichen Analyse-Ansätze: Fundamentaler Analyse, quantitativer Analyse und/oder tech- nischer Analyse. Hersteller dieser Publikation Raiffeisen Bank International AG, Am Stadtpark 9, A-1030 Wien Editor: Valentin Hofstätter, CFA, RBI Wien Ansprechpartner Global Head of Research: Peter Brezinschek (DW 1517) Research Sales: Werner Weingraber (DW 5975) Top-Down CEE Banking Sector: Gunter Deuber (DW 5707), Elena Romanova (DW 1378) Volkswirtschaft, Zinsen, Währungen: Valentin Hofstätter (Leitung, DW 1685), Jörg Angelé (DW 1687), Gunter Deuber (DW 5707), Wolfgang Ernst (DW 1500), Stephan Imre (DW 6757), Lydia Kranner (DW 1609), Patrick Krizan (DW 5644), Matthias Reith (DW 6741), Andreas Schwabe (DW 1389), Gintaras Shlizhyus (DW 1343), Gottfried Steindl (DW 1523), Martin Stelzeneder (DW 1614) Credit/Corporate Bonds: Christoph Klaper (Leitung, DW 1652), Jörg Bayer (DW 1909), Eva-Maria Grosse (DW 5848), Michael Heller (DW 2453), Martin Kutny (DW 2013), Jürgen Walter (DW 5932) 11 Aktienmarktanalyse: Helge Rechberger (Leitung, DW 1533), Aaron Alber (DW 1513), Connie Gaisbauer (DW 2178), Christian Hinterwallner (DW 1633), Hannes Loacker (DW 1885), Johannes Mattner (DW 1463), Christine Nowak (DW 1625), Leopold Salcher (DW 2176), Andreas Schiller (DW 1358), Christoph Vahs (DW 5889) Quant Research/Emerging Markets: Veronika Lammer (Leitung, DW 3741), Florian Acker (DW 2108), Björn Chyba (DW 8161), Judith Galter (DW 1320), Thomas Keil (DW 8886), Andreas Mannsparth (DW 8133), Nina Neubauer-Kukiæ (DW 1635), Stefan Theußl (DW 1593) Technische Analyse Stefan Memmer (DW 1421), Robert Schittler (DW 1537) Publikationen, Layout Birgit Bachhofner (DW 3518), Kathrin Korinek (DW 1518) Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Aufklärungen am Ende des Dokuments 11
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