Makro FI Global Spezial Brexit und die

Marktausblick
Spezial
Brexit und die Folgen
anlassbezogen







29. Juni 2016
Künftiges Rechtsverhältnis maßgeblich für ökonomische Auswirkungen
Knackpunkte Finanzdienstleistungen und Migration von EU Bürgern
Effekte beim Wachstum mittelfristig spürbar, auf den Finanzmärkten kurzfristig
Verlängerung der Negativzinsphase in Eurozone
Aktienmarktprognosen um 5 bis 10 % abgesenkt
Brexit sollte Binnenkonjunktur in CE und SEE vorerst nur leicht tangieren, mittelfristig aber dämpfende Effekte
Neue BIP- und Finanzmarktprognosen auf Seite 2
Quelle: fotolia/
lassedesignen
Finanzanalysten, RBI Wien
Peter Brezinschek
[email protected]
Johannes, Mattner, CFA
[email protected]
Gottfried Steindl, CIIA
[email protected]
Der 23.Juni 2016 leitet eine Zeitenwende in der Europäischen Union ein. An
diesem Tag wurden die britischen Buchmacher und Finanzmärkte gleichermaßen
überrascht. Das Votum der Briten hat heftig eingeschlagen und bei Währungen,
Aktienmärkten und Risikoprämien für Anleihen markante Kursbewegungen ausgelöst. Der Brexit ist ein noch nie dagewesenes Ereignis und folglich in seinen
Konsequenzen schwer abschätzbar. Daher hat der Vorsichtsgedanke Priorität erhalten und riskante Asset-Kategorien wurden massiv abgestoßen.
Dabei sind die mittelfristigen Wirtschaftsaussichten natürlich davon abhängig,
in welchem Rechtsverhältnis Großbritannien mit den EU-27 nach Beendigung
der Mitgliedschaft kooperiert. Trotz scharfer Töne auf beiden Seiten dürfte doch
die ökonomische Vernunft der geringsten Schäden obsiegen. Wir erwarten daher die stärksten Einbußen klarerweise bei Großbritannien selbst, wo wir die
BIP-Prognosen für 2017 und 2018 auf 1,0 bzw. 0,9 % (von jeweils 1,8 %) merkbar abgesenkt haben. Eine Rezession sehen wir aber nicht. Mit Wachstumsrevisionen von durchschnittlich 0,2 Prozentpunkten für die Eurozone in 2017 (neu:
1,5 %) halten wir die Einbußen für überschaubar. Neben negativen psychologischen Investitionsaspekten sind auch positive Verlagerungseffekte in einige Eurostaaten zu berücksichtigen, die vor allem ab 2018 wirken könnten. Die Einflüsse
auf Volkswirtschaften außerhalb Europas (z.B. USA und China) sind nur im Zehntelprozentbereich angesiedelt.
Somit dürfte die Prognose für das BIP-Wachstum der Weltwirtschaft 2017 von
3,2 % nur marginal nach unten genommen werden. Allerdings betonen nicht nur
die Notenbanken die bestehenden Abwärtsrisiken. Zur Vermeidung von Finanzmarktverwerfungen sind sie im Einsatz, entweder über Währungsinterventionen
oder Asset-Käufe. Insgesamt kann festgehalten werden, dass die Geldpolitik an
das neue Umfeld angepasst wird.
Für die USA bedeutet dies aus den Erfahrungen der vergangenen Jahre ein neuerliches Verschieben der Zinsanhebungen. Janet Yellen ist im Zweifelsfall trotz
guter Konjunktur- und Arbeitsmarktzahlen nicht bereit, die internationale Finanzmarktlage durch Zinsmaßnahmen zur irritieren. Wir sehen daher erst im Dezember 2016 nach Beruhigung der Märkte eine Chance auf einen Zinsschritt. Bei
der Schweizerischen Notenbank sind die Währungsinterventionen wieder aufgenommen worden, eine nochmalige Zinssenkung haben wir nicht angedacht. Dies
könnte in Japan eventuell der Fall sein, sollte die Yen-Stärke zum USD das Konjunkturbild eintrüben. Die ultra-expansive Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) wird weit in das Jahr 2017 fortgesetzt. Die EZB hat sich festgelegt,
bis März 2017 monatlich EUR 80 Mrd. an Wertpapieren im Rahmen des Quantitative Easings (QE) anzukaufen. Ein abruptes Ende ist nicht zu erwarten. Seit
Juni läuft auch das Corporate Bond Kaufprogramm mit geschätzt EUR 5-7 Mrd.
monatlich. Eine Anpassung der Kaufregeln für das Staatsanleihenprogramm zur
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Aufklärungen am Ende des Dokuments
1
Spezial
BIP-Prognosen*
real, % p.a.
2016
2017
2,0 (2,0)
1,0 (1,8)
Eurozone
1,6 (1,6)
1,5 (1,7)
Deutschland
1,8 (1,8)
1,7 (1,8)
Österreich
1,4 (1,4)
1,3 (1,4)
USA
2,5 (2,5)
2,4 (2,5)
Polen
3,5 (3,6)
3,8 (4,0)
Ungarn
2,2 (2,2)
2,7 (2,9)
Tschechische Republik
2,3 (2,3)
2,7 (2,9)
Slowakei
3,5 (3,5)
3,3 (3,5)
Großbritannien
Renditen & Spreadprognosen*
in %
aktuell**
Sep. 16
Dez. 16
Mrz. 17
Jun. 17
USA
1,47
1,8 (2,1)
2,1 (2,4)
2,3 (2,6)
2,6 (2,9)
Deutschland
0,7 (1,0)
-0,11
0,0 (0,5)
0,3 (0,8)
0,5 (0,8)
AT-DE
37
40 (30)
30 (25)
25 (20)
30 (25)
IT-DE
142
140 (110)
130 (100)
120 (100)
130 (110)
ES-DE
143
150 (130)
120 (100)
110 (90)
120 (100)
FX-Prognosen*
aktuell**
Sep. 16
Dez. 16
Mrz. 17
Jun. 17
EUR/USD
1,11
1,10 (1,10)
1,05 (1,05)
1,03 (1,03)
0,99 (0,99)
EUR/CHF
1,08
1,08 (1,10)
1,08 (1,10)
1,10 (1,12)
1,10 (1,12)
EUR/GBP
0,83
0,85 (0,76)
0,87 (0,73)
0,90 (0,73)
0,92 (0,74)
EUR/PLN
4,41
4,40 (4,30)
4,35 (4,30)
4,30 (4,25)
4,30 (4,25)
EUR/HUF
317
315 (315)
315 (315)
310 (310)
310 (310)
* Prognosen vor Brexit in Klammern
** Stand 29.06.2016 11:15 MESZ
Quelle: Reuters, RBI/Raiffeisen RESEARCH
Aktienmarktprognosen
aktuell*
Sep. 16
Dez. 16
Mrz. 17
Jun. 17
Euro STOXX 50
2.758,6
2.700 (3.000)
2.850 (3.050)
2.650 (2.800)
2.600 (2.750)
DAX 30
9.447,3
9.500 (10.100)
9.800 (10.200)
9.300 (9.500)
9.000 (9.400)
FTSE 100
6.140,5
6.150 (6.300)
6.300 (6.400)
6.000 (5.900)
5.900 (5.800)
SMI
7.773,8
7.800 (8.000)
8.000 (8.200)
7.700 (7.600)
7.500 (7.500)
DJIA
17.409,7
17.500 (17.800)
17.800 (18.000)
17.200 (17.600)
17.000 17.400)
S&P 500
2.036,1
2.070 (2.100)
2.120 (2.140)
2.000 (2.050)
1.980 (2.000)
Nasdaq Comp.
4.691,9
4.900 (5.000)
5.100 (5.100)
4.600 (4.700)
4.500 (4.600)
15.323,1
16.200 (16.500)
16.600 (17.000)
15.800 (16.000)
14.500 (15.800)
Nikkei 225
aktuell*
Sep.16
Dez.16
Mär.17
Jun.17
ATX
2.028
2.050 (2.250)
2.100 (2.300)
2.000 (2.150)
1.950 (2.100)
MICEX
1.857
1.950 (2.000)
2.000 (2.040)
2.020 (2.050)
2.030 (2.070)
WIG 30
1.954
1.890 (2.040)
1.940 (2.080)
1.910 (2.040)
1.870 (2.040)
PX
806
850 (880)
860 (900)
830 (860)
810 (850)
BET
6444
6.600 (6.650)
6.700 (6.750)
6.500 (6.650)
6.300 (6.600)
BUX
26.227
26.500 (28.000)
27.000 (29.000)
26.500 (28.000)
25.500 (27.300)
972
990 (1.010)
990 (1.030)
960 (1.010)
940 (1.000)
76.929
80.000 (82.000)
82.000 (84.000)
79.000 (83.000)
76.000 (82.000)
CROBEX10
BIST Nat. 100
* Schlusskurs vom 28.06.2016, Prognosen vor Brexit (21.06.) in Klammern
Quelle: RBI/Raiffeisen RESEARCH
2
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Aufklärungen am Ende des Dokuments
Spezial
Vermeidung hoher Renditeunterschiede für EUR-Periphärstaaten hat auch Auswirkung auf die Devisenmärkte.
Die nachhaltigsten Auswirkungen sehen wir beim Pfund, das mittelfristig
auf über 0,90 zum EUR abwerten dürfte. Der CHF profitiert ebenso wie der
JPY von der sicheren Hafenfunktion gegenüber EUR. Unter Prämisse weiterer
Devisenmarktinterventionen der Schweizerischen Nationalbank SNB gehen wir
von keiner weiteren dauerhaften Aufwertung des CHF zum EUR auf Jahressicht
aus (1,08 Dez). Die Zinsverschiebung in USA und die noch negativeren Renditen
in Deutschland lassen EUR/USD unverändert zwischen 1,10 (Sept) und 1,05
(Dez) pendeln.
Auswirkungen auf die Kapitalmärkte
Im Vergleich zum GB-Verbleib Szenario haben wir die Aktienmarktprognosen
um 5 bis 10 % abgesenkt. Insgesamt sollte nach den ersten Handelstagen das
Korrekturpotenzial ausgeschöpft sein. Gewinnrevisionen nach unten werden
aber Erholungsphasen einbremsen.
Weiterhin überwiegend negative Renditen dürften die meisten Eurozone-Staatsanleihen aufweisen. In Japan und der Schweiz notieren sogar 91 % bzw. 86 %
aller Anleihen mit negativer Rendite. Deutsche Staatsanleiherenditen dürften bis
zum 10jährigen Laufzeitenbereich länger als ursprünglich erwartet im negativen
Zinsbereich notieren. Während die Länder der Kern-Eurozone durch niedrigere
Renditen in Anlehnung an die deutschen Staatsanleihen von der Risikoaversion
profitieren, sehen wir bei den EUR-Periphärländern höhere Renditeaufschläge als
im Basisszenario. Eine weitere Spreizung der Renditeunterschiede sehen wir jedoch durch das Quantitative Easing der EZB als wenig wahrscheinlich.
Auswirkungen auf CEE-Wirtschaft
In Zentral- und Osteuropa (CEE) sind es vor allem die neuen Mitgliedsländer, für
die sich aus der Scheidung Großbritanniens von der EU Konsequenzen ergeben. Abhängig vom künftigen Rechtsverhältnis UK und EU, das in den kommenden zwei Jahren verhandelt wird, sehen wir folgende Aspekte: Zum einen ergeben sich wachstumsdämpfende Effekte aus dem Exportrückgang nach Großbritannien direkt und der gebremsten Wirtschaftsleistung in der Eurozone (1,5 statt
1,7 % BIP-Plus in 2017) indirekt. Zum anderen wird UK ab 2019 auch als Nettozahler ins EU-Budget ausfallen oder weniger beitragen, wenn es nur noch am
Europäischen Wirtschaftsraum teilnimmt. Dies betrifft mittelfristig Polen, Ungarn
und Rumänien als größere Nettoempfängerländer. Des Weiteren ist auch Zurückhaltung bei Investitionen wegen der unsicheren Lage möglich. Insgesamt haben
wir daher analog zur Eurozone die Wachstumsprognosen für Polen, Tschechien etc. um rund 0,2 Prozentpunkte für 2017 zurückgenommen. Insgesamt kann
aber festgehalten werden, dass die inländische Nachfrage sich nach wie vor als
Wachstumsmotor in CE und SEE zeigt.
Auswirkungen auf CEE-Finanzmärkte
Die politischen Unsicherheiten haben sich auch auf die Währungsentwicklung
in den vergangenen Monaten übertragen. Der polnische Zloty und der rumänische Leu sind die prominentesten „Opfer“, welche entgegen den ökonomischen
Fundamentaldaten zur Schwäche neigen. Als Brexit-Folge dürften PLN und HUF
am volatilsten reagieren – wir erwarten aber längerfristig keine nachhaltige Abschwächung dieser Währungen gegenüber dem aktuellen „Post-Brexit“-Niveau.
Die großteils vollzogene Rentenmarktkorrektur in CE/SEE mit nennenswert ausgeweiteter Renditedifferenz zu deutschen Euro-Staatsanleihen bietet für die zweite
Jahreshälfte 2016 genügend Risikopuffer. Daher ist eine Reihe von CEE Anleihenmärkte auf Kauf gesetzt. Dies gilt langfristig auch für russische Staatsanleihen.
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Aufklärungen am Ende des Dokuments
3
Spezial
Die Brexit-Auswirkungen sind auch auf den Börsen in CE und SE spürbar, so dass
wir einen volatilen Seitwärtstrend in Q3 erwarten. Aufgrund der geringeren ökonomischen Auswirkungen sind auch die Prognoserevisionen für die Aktienmärkte
weniger ausgeprägt als für die Eurozone. Für Russland und Türkei haben wir dagegen eine Kaufempfehlung.
Auswirkungen auf Österreich
Wie jede andere Volkswirtschaft in der Eurozone wird auch Österreich durch
das Brexit-Votum vor Herausforderungen gestellt. Jedoch sollte die konjunkturelle Dynamik keine nennenswerte Abschwächung erfahren, auch wenn mit einem
nennenswerten Rückgang der Ausfuhren in das Vereinigte Königreich zu rechnen
ist. Denn die Bedeutung des Vereinigten Königreiches für den Exportsektor (achtwichtigster Absatzmarkt bei Güterexporten, Exportanteil: 3,2 %) ist geringer als
in den meisten anderen Euroländern, obgleich die Güterexporte nach UK (2015:
6,0 % p.a.) zuletzt stärker ausgeweitet werden als die Gesamtexporte (2015:
2,7 % p.a.). Während die Exporte nach UK somit zwar einen Rücksetzer erfahren dürften, sollte der davon ausgehende Effekt auf die österreichische Konjunktur begrenzt sein. Neben den direkten Auswirkungen wäre auch ein geringeres
Investitionswachstum aufgrund einer länger anhaltenden und sich verstärkenden
Phase politischer Unsicherheit denkbar. Zwar dürfte sich die Phase der Unsicherheit noch länger hinziehen, eine Eskalation und etwaige Referenden in anderen
EU-Staaten stellen derzeit jedoch nicht unser Basisszenario dar. Alles in allem ergibt sich aufgrund des Brexit-Votums für das laufende Jahr kein Änderungsbedarf
bei unseren Wachstumsannahmen (+1,4 % p.a.), während wir 2017 nur einen
geringen Effekt auf das BIP-Wachstum (1,3 % p.a. statt 1,4 % p.a.) erwarten.
Überdies basierte bereits das vor der Brexit-Abstimmung gültige Szenario auf vergleichsweise vorsichtigen Konjunkturerwartungen.
Auswirkungen auf ATX
Der Einfluss eines Brexit ist nur für wenige österreichische Unternehmen aufgrund
ihrer Exponiertheit signifikant (z.B. Wienerberger, Zumtobel). Indirekte Effekte
könnten sich mittel- bis längerfristig aber auch durch ein reduziertes EU-Budget
und schwächer tendierende CEE-Währungen ergeben. Zudem spielt die Aussicht
auf weiterhin niedrige Zinsen den Finanzwerten nicht in die Karten. Alles in allem rechnen wir auf aggregierter Ebene somit mit einem Gewinnrückgang von
rund 10 % gegenüber dem Vorjahr.
Die Aufregung rund um das Referendum in Großbritannien sollte sich nicht allzu rasch legen. Das Agieren der EZB erachten wir aktuell nur als einen stützenden Faktor. Von fundamentaler Seite sehen wir nach wie vor keine ausreichende
Dynamik, die positive Effekte für die Kursentwicklung hervorrufen könnte. Demgegenüber bleiben aber die Bewertungen im moderaten Bereich. Wir stufen den
ATX mit einem Kursziel von 2050 im dritten Quartal daher mit „Halten“ ein.
Finanzanalysten: Peter Brezinschek, RBI Wien;
Johannes Mattner, CFA, RBI Wien
4
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Aufklärungen am Ende des Dokuments
Spezial
Unser politisches Basiszenario Post-Brexit:
Nach dem Volksentscheid pro Brexit gibt es eine Vielfalt an Möglichkeiten wie Großbritannien und die EU ihr Verhältnis in Zukunft definieren. Das Spektrum der verschiedenen
Ansätze beinhaltet als ein Extrem eine weiterhin sehr enge Bindung und am anderen
Ende der Skala eine weitgehende Auflösung der wirtschaftlichen und politischen Bande.
Vom Ergebnis der Verhandlungen hängen letztlich nicht nur die mittel- bis längerfristigen Auswirkungen auf die Realwirtschaft und die Finanzmärkte ab, sondern auch die
zukünftige Ausgestaltung der EU. Anhand der Motivlagen haben wir ein Szenario entwickelt, das aus unserer Sicht die höchste Wahrscheinlichkeit hat und auf dessen Basis wir unsere Prognosen erstellt haben. Allerdings ist die Unsicherheit außerordentlich
hoch und so werden erst die nächsten Monate zeigen, ob sich die Verhandlungen und
die politischen Dynamik in die von uns unterstellte Richtung entwickeln.
Ökonomisch betrachtet haben alle Beteiligten ein Interesse daran, die bestehenden
Handelsbeziehungen möglichst wenig zu beeinträchtigen. Großbritannien will zugleich
Selbstbestimmung bei Regularien erreichen, Einzahlungen in den EU Haushalt verringern und vor allem den Zuzug aus EU Ländern beschränken. Die EU-Länder werden
jedoch den Briten kaum nur die „Rosinen“ überlassen. Beim Thema Migration von EU
Bürgern hat die EU bislang gegenüber Norwegen und der Schweiz, die beide enge
Verbindungen hegen, eine kompromisslose Haltung eingenommen. Zudem ist beiden
Ländern der uneingeschränkte Zugang zum Finanzdienstleistungssektor verwehrt und es
sind substanzielle Beiträge zum EU Budget zu verrichten. Während Norwegen Produktund Marktregulierungen weitgehend übernimmt, hat die Schweiz über hundert Einzelverträge ausverhandelt. Das Verhandlungsergebnis dürfte unseren Überlegungen
nach folgende Elemente für Großbritannien beinhalten:
 Freier Marktzugang von Waren und Dienstleistungen – Einschränkungen im
Finanzbereich
 Großteils Übernahme der Produkt/Markt Regulierungen der EU
 Eigene bilaterale Handelsabkommen mit Dritten
 Nennenswerter Beitrag zum EU Budget
 Gewisse Immigrationsbeschränkung für EU Bürger
 Eigene Außen- und Steuerpolitik
Bei dieser Ausgestaltung reduziert sich der politische Einfluss Großbritanniens massiv.
Großbritannien kann sich zwar weiter als Standort für Unternehmen, die den EU Binnenmarkt bedienen wollen, positionieren, verliert aber an Attraktivität. London sollte sich als
das weltweit größte Finanzzentrum halten, gewisse Geschäftsfelder verteuern sich jedoch bzw. wandern in ein EU Land.
Auch für die EU bedeutet das Ausscheiden Großbritanniens einen spürbaren politischen Bedeutungsverlust und wird wohl eine Phase der Neuorientierung auslösen. Zum einen ist ein Schub Richtung stärkere Integration mit Steuerharmonisierung, Regulierung
der Finanzbranche oder gemeinsamer Migrationspolitik denkbar. Allerdings sind es
gerade die umfassenden und oft komplizierten Regulierungen aus Brüssel, welche den
EU kritischen Kräften in allen Ländern Auftrieb verleihen. Insofern ist zum anderen auch
eine noch stärkere Betonung nationaler Interessen der EU Länder denkbar, welche sinnvolle gemeinsame Lösungen verhindern.
Finanzanalyst: Gottfried Steindl, CIIA, RBI Wien
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Aufklärungen am Ende des Dokuments
5
Spezial
Brexit – Wirtschaftliche Auswirkung auf die Eurozone
 Wachstumsdämpfender Effekt aus Handel absehbar
 Verschiebung von Investitionsströmen
 Verlagerung von Finanzdienstleistungen
Der Austritt Großbritanniens aus der EU wird die Wirtschaft der Euroländer vor allem
über folgende Wirkungskanäle beeinflussen.
Handel: Die absehbar signifikante Abwertung des Pfunds und der Wachstumseinbruch
in Großbritannien werden die Exporte der Euroländer nach Großbritannien negativ
beeinflussen. Zudem profitieren aus Großbritannien exportierte Güter- und Dienstleistungen vom schwächeren Pfund und dürften in EU Ländern erzeugte Waren verdrängen. Weiters wird sich mittel- bis längerfristig je nach Verhandlungslösung und Auseinanderentwicklung von Standards auch die Handelsverflechtung mit Großbritannien mehr
oder weniger verringern. Legt man die Import- und Exportquoten zu Grunde so sollten
Irland, Zypern, Malta, Belgien und die Niederlande am stärksten den negativen Handelseffekt zu spüren bekommen.
Investitionen: Unsicherheit über zukünftige politische Rahmenbedingung sowie Nervosität auf den Finanzmärkten (eingeschränkter Zugang zu Finanzierungen, erhöhte Risikoprämien) sind Gift für Investitionen. Die mit Brexit einhergehende Findungsphase der
EU und vor allem der mögliche Verlust eines großen Absatzmarktes verringern die Attraktivität für Finanzinvestitionen und werden wohl auch die reale Investitionstätigkeit
von Unternehmen aus dem In- und Ausland belasten. Zusätzlich ist mit dem absehbaren Konjunktureinbruch in Großbritannien eine Verringerung der Erträge aus den dort
getätigten Direktinvestitionen (FDI) absehbar. Allerdings sollten einige Länder aus einer
Verlagerung der FDI von Großbritannien in die EU / Eurozone profitieren können. Neben Großbritannien haben sich vor allem Irland, die Niederlande aber auch Belgien,
Österreich und die Slowakei bei internationalen Unternehmen als Hub oder Produktionsstandort für den EU Binnenmarkt etabliert. Die stärkste Verschränkung über Direktinvestitionen mit Großbritannien lässt sich wieder für Irland, Zypern, Malta und die Niederlande ablesen. Weiters stechen Estland und Spanien hervor.
Finanzsektor: Einen besonderen Stellenwert nimmt der Finanzsektor ein. Im internationalen Vergleich hat diese Branche in Großbritannien einen überproportionalen Anteil an der Bruttowertschöpfung, wobei die Finanzdienstleistungen in der ganzen Welt
und in einem erheblichen Ausmaß in die EU verkauft werden. Aus der absehbaren Verschiebung gewisser Aktivitäten von London in die EU dürften Deutschland und Frankreich mit ihren internationalen Finanzzentren Frankfurt und Paris profitieren. Daneben sollten Länder mit einer starken Finanzbrache Vorteile ziehen. Einmal mehr finden sich ausgehend von diesem Kriterium mit Luxemburg, Irland, Zypern, Malta, den Niederlanden
und Belgien ein Gros der oben genannten Länder wieder.
Förderungen - Europäische Institutionen: Durch den Wegfall von Mitgliedsbeiträgen
aus Großbritannien ergeben sich zum Teil substanzielle finanzielle Einbußen für die Nettoempfänger von EU Geldern. Allerdings rechnen wir nicht mit einem vollständigen Ausfall von Beiträgen aus Großbritannien, sodass die ausgewiesenen Werte einen Maximalwert darstellen sollten. Weiters sind auch unter den Nettozahlern einzelne Regionen
und Branchen betroffen, da wohl nicht davon auszugehen ist, dass die nationalen Budgets die Einbußen der EU-Fördergelder auffangen. Neben den Mitgliedsländern stehen
wohl auch Europäischen Institutionen (Aufsichtsbehörden, Investitionsbank, etc.) sowie
der EU-Verwaltung in Zukunft weniger Mittel zur Verfügung. Der Abbau an britischen
Vertretern und Beschäftigten bzw. deren Ersatz durch EU Bürger werden die daraus resultierenden negativen Effekte nicht auffangen können.
Finanzanalyst: Gottfried Steindl, CIIA, RBI Wien
6
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Aufklärungen am Ende des Dokuments
Risikohinweise und Aufklärungen
Risikohinweise und Aufklärungen
Warnhinweise
 Die Zahlenangaben zur Wertentwicklung beziehen sich auf die Vergangenheit. Die vergangene Wertentwicklung ist
kein verlässlicher Indikator für künftige Ergebnisse und Entwicklungen eines Finanzinstruments, eines Finanzindexes
oder einer Wertpapierdienstleistung. Dies gilt insbesondere, falls das Finanzinstrument, der Finanzindex oder die
Wertpapierdienstleistung seit weniger als 12 Monaten angeboten wird. Insbesondere ist dann dieser besonders kurze
Vergleichszeitraum kein verlässlicher Indikator für künftige Ergebnisse.
 Die Wertentwicklung eines Finanzinstrumentes, eines Finanzindexes oder einer Wertpapierdienstleistung wird durch
Provisionen, Gebühren und andere Entgelte reduziert, die von den individuellen Umständen des Investors abhängen.
 Infolge von Währungsschwankungen kann das Veranlagungsergebnis eines Finanzinstruments sowie einer Finanz- oder
Wertpapierdienstleistung steigen oder fallen.
 Prognosen zu zukünftigen Entwicklungen beruhen auf reinen Schätzungen und Annahmen. Die tatsächliche zukünftige Entwicklung kann von der Prognose abweichen. Prognosen sind daher kein verlässlicher Indikator für künftige
Ergebnisse und Entwicklungen eines Finanzinstruments, eines Finanzindexes oder einer Wertpapierdienstleistung.
Die von den in der Publikation angeführten von Analysten aus Tochterbanken oder der Raiffeisen Centrobank (abgekürzt
bezeichnet als „RCB“) erstellten Informationen/Empfehlungen werden in dieser Publikation unter der Verantwortung der
Raiffeisen Bank International AG (abgekürzt bezeichnet als „RBI“) unverändert weitergegeben.
Eine Darstellung der Konzepte und Methoden, die bei der Erstellung von Finanzanalysen angewendet werden, ist verfügbar unter: www.raiffeisenresearch.com/concept_and_methods
Detaillierte Information zur Sensitivitätsanalyse (Verfahren zur Prüfung der Stabilität der in Zusammenhang mit Finanzanalysen unter Umständen getätigten Annahmen) sind unter folgendem Link zu finden:
www.raiffeisenresearch.com/sensitivity_analysis
Die Verteilung aller Empfehlungen für das dem Erstellungsdatum der Publikation vorhergehende Kalenderquartal sowie die
Verteilung der Empfehlungen, in deren Zusammenhang in den letzten 12 Monaten Investmentbanking-Dienstleistungen gem.
§ 48f (6) Z 6 BörseG erbracht wurden, sind verfügbar unter: www.raiffeisenresearch.com/distribution_of_recommendation
Offenlegung von Umständen und Interessen, die die Objektivität der RBI gefährden könnten (gem. § 48f (5) und (6)
BörseG): www.raiffeisenresearch.com/disclosuresobjectivity
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Aufklärungen am Ende des Dokuments
7
Offenlegung
Staatsanleihen
Emittent
Outright: Historie der Empfehlungen (Empfehlungshorizont 1-4 Monate)
Emittent
DE
Laufzeitsegment
Datum der Erstveröffentlichung der
Empfehlungen
US
2J
10J
2J
10J
09.01.2015
Verkauf
Halten
Verkauf
Verkauf
08.05.2015
I
Kauf
I
I
12.06.2015
I
n.v.
I
I
23.06.2015
I
Kauf
I
I
10.07.2015
I
Halten
I
I
30.07.2015
I
Verkauf
I
I
08.10.2015
I
I
I
I
17.12.2015
I
I
I
I
11.03.2016
I
n.v.
I
I
18.03.2016
I
Halten
I
I
29.04.2016
I
Verkauf
I
I
Länder der Eurozone
Jänner 1989
USA
Jänner 1989
Spread: Historie der Empfehlungen (Empfehlungshorizont 1-4 Monate)
Emittent
AT-DE
FR-DE
IT-DE
ES-DE
IE-DE
PT-DE
DE-DE
10J-10J
10J-10J
10J-10J
10J-10J
10J-10J
10J-10J
10J-2J
26.02.2015
Kauf
Kauf
Kauf
Kauf
Kauf
Kauf
Halten
08.05.2015
I
I
I
I
I
I
Kauf
12.06.2015
I
I
I
I
I
I
n.v.
19.06.2015
n.v.
n.v.
n.v.
n.v.
n.v.
n.v.
I
23.06.2015
Kauf
Kauf
Kauf
Kauf
Kauf
Kauf
Kauf
29.06.2015
Halten
Halten
Halten
Halten
Halten
Halten
I
16.07.2015
Kauf
Kauf
Kauf
Kauf
Kauf
Kauf
I
07.08.2015
I
I
I
I
I
I
Verkauf
18.09.2015
I
I
I
Halten
I
I
I
30.10.2015
I
I
I
Kauf
I
Halten
I
27.11.2015
I
I
I
I
I
Kauf
I
11.03.2016
I
I
I
I
I
I
n.v.
18.03.2016
I
I
I
I
I
I
Halten
Laufzeitsegment
27.05.2016
I
I
I
I
I
I
Verkauf
29.06.2016
Halten
Halten
Halten
Halten
Halten
Halten
I
Aktienindizes
Finanzinstrumente/Unternehmen
Datum der Erstveröffentlichung der Empfehlung
ATX
Euro STOXX 50
DAX 30
FTSE 100
SMI
S&P 500
Nasdaq Comp.
DJIA
Nikkei 225
HSCEI
01.04.1993
26.02.1998
01.04.1993
01.04.1993
01.04.1993
01.04.1993
01.07.1998
01.04.1993
01.04.1993
01.01.2007
Aktienindizes
Historie der Empfehlungen (der dieser Publikation unmittelbar vorausgehenden 12 Monate) (Empfehlungshorizont 1-4
Monate)
Datum
8
ATX
Euro STOXX
50
DAX 30
FTSE 100
SMI
S&P 500
Nasdaq
Comp.
DJIA
Nikkei 225
HSCEI
15.05.2015
Halten
Kauf
Kauf
Halten
Kauf
Halten
Kauf
29.05.2015
I
I
I
I
I
I
I
Halten
Kauf
Verkauf
I
Halten
05.06.2015
I
I
I
I
I
I
I
Halten
I
I
22.06.2015
Kauf
I
I
Kauf
Halten
I
I
Kauf
I
Kauf
Halten
24.07.2015
I
I
I
I
21.08.2015
I
I
I
I
I
I
I
I
I
Kauf
I
Kauf
I
Kauf
I
28.08.2015
I
I
I
I
I
Kauf
I
I
I
I
I
18.09.2015
I
I
23.10.2015
Halten
I
I
Halten
I
I
I
I
I
|
I
I
I
Halten
I
Halten
I
Halten
06.11.2015
I
Halten
13.11.2015
I
I
Halten
I
Halten
I
Halten
I
I
I
I
I
I
I
I
I
Halten
I
04.12.2015
I
17.12.2015
Kauf
Kauf
Kauf
Kauf
Kauf
I
Kauf
I
Kauf
I
I
I
I
I
I
I
Verkauf
I
Kauf
08.01.2016
26.02.2016
I
I
I
I
I
Kauf
I
Kauf
I
I
I
I
I
I
I
Halten
I
Halten
I
I
04.03.2016
I
I
I
I
I
I
Halten
I
I
I
11.03.2016
Halten
I
I
Halten
I
I
I
I
I
I
30.03.2016
I
I
I
I
Halten
I
I
I
I
Halten
22.04.2016
I
Halten
Halten
I
I
I
I
I
I
I
27.05.2016
I
I
I
I
I
I
I
I
Halten
I
Offenlegung
Wienerberger
Start der Coverage: Die erstmalige Veröffentlichung einer Einschätzung zu diesem Emittenten erfolgte am 1. Jänner 2002.
Historie der Empfehlungen der letzten 12 Monate
ISIN
Datum vergangener Empfehlungen
Unternehmen
Einschätzung
AT0000831706
04.05.2016
Wienerberger
Halten
AT0000831706
04.03.2016
Wienerberger
Halten
AT0000831706
13.11.2015
Wienerberger
Halten
AT0000831706
21.08.2015
Wienerberger
Halten
AT0000831706
20.05.2015
Wienerberger
Halten
Zumtobel
Start der Coverage: Die erstmalige Veröffentlichung einer Einschätzung zu diesem Emittenten erfolgte am 20. Juni 2006.
Historie der Empfehlungen der letzten 12 Monate
ISIN
Datum vergangener Empfehlungen
Unternehmen
Einschätzung
AT0000837307
28.04.2016
Zumtobel
Halten
AT0000837307
15.04.2016
Zumtobel
Halten
AT0000837307
02.03.2016
Zumtobel
Halten
AT0000837307
11.12.2015
Zumtobel
Kauf
AT0000837307
09.09.2015
Zumtobel
Kauf
Aktienmärkte
MICEX
WIG 30
PX
BUX
BET
CROBEX 10
21.01.2015
Kauf
Kauf
Kauf
Kauf
Kauf
Halten
14.10.2015
I
Halten
Halten
Halten
Halten
I
13.01.2016
I
Kauf
Kauf
Kauf
Kauf
I
13.04.2016
I
Halten
I
I
I
I
Finanzinstrumente/ Datum der ErstveröffentUnternehmen
lichung der Empfehlung
BIST 100
25.06.2012
MICEX
21.12.2009
WIG 30
08.12.2014
PX
01.06.1994
BUX
01.06.1994
BET
19.12.2006
CROBEX 10
31.07.2009
ATX
01.04.1993
9
Spezial
Disclaimer
Disclaimer Finanzanalyse
Für die Erstellung dieser Publikation verantwortlich: Raiffeisen Bank International AG („RBI“)
Die RBI ist ein Kreditinstitut gemäß § 1 Bankwesengesetz (BWG) mit dem Firmensitz Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich.
Raiffeisen RESEARCH ist eine Organisationseinheit der RBI.
Zuständige Aufsichtsbehörde: Als ein Kreditinstitut gemäß § 1 Bankwesengesetz (BWG) unterliegt die Raiffeisen Bank International AG (RBI) der Aufsicht der Finanzmarktaufsicht (FMA) und der Oesterreichischen Nationalbank. Darüber hinaus unterliegt die RBI der behördlichen Aufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB), die diese innerhalb eines Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) wahrnimmt, der aus der EZB und den nationalen zuständigen Behörden besteht (Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates – SSM-Verordnung). Verweise auf gesetzliche Normen beziehen sich auf solche der Republik Österreich, soweit nicht ausdrücklich anders angeführt.
Dieses Dokument dient zu Informationszwecken und darf nicht ohne Zustimmung der RBI vervielfältigt oder an andere Personen weiterverteilt werden. Dieses Dokument ist
weder ein Angebot, noch eine Einladung zur Angebotsstellung, noch ein Prospekt im Sinne des KMG oder des Börsegesetzes oder eines vergleichbaren ausländischen
Gesetzes. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich eines Finanzinstruments, eines Finanzproduktes oder einer Veranlagung (alle nachfolgend „Produkt“) hat auf Grundlage
eines genehmigten und veröffentlichten Prospektes oder der vollständigen Dokumentation des entsprechenden Produkts erfolgen und nicht auf Grundlage dieses Dokuments.
Dieses Dokument ist keine persönliche Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten im Sinne des Wertpapieraufsichtsgesetzes. Weder dieses Dokument
noch seine Bestandteile bilden die Grundlage irgendeines Vertrages oder einer Verpflichtung irgendeiner Art. Dieses Dokument stellt keinen Ersatz für die erforderliche Beratung in Bezug auf den Kauf oder Verkauf eines Finanzinstruments, eines Finanzproduktes oder einer Veranlagung dar. Eine individuelle anleger- und anlagegerechte Beratung in Bezug auf den Kauf oder Verkauf eines der genannten Produkte kann bei Ihrem Bankberater eingeholt werden.
Diese Analyse basiert auf grundsätzlich allgemein zugänglichen Informationen und nicht auf vertraulichen Informationen, die dem unmittelbaren Verfasser der Analyse ausschließlich aufgrund der Kundenbeziehung zu einer Person zugegangen sind.
Die RBI erachtet – außer anderwärtig in dieser Publikation ausdrücklich offengelegt – sämtliche Informationen als zuverlässig, macht jedoch keine Zusicherungen betreffend deren Genauigkeit und Vollständigkeit.
In Schwellenmärkten kann ein erhöhtes Abrechnungs- und Depotstellenrisiko bestehen, als in Märkten mit einer etablierten Infrastruktur. Die Liquidität von Aktien/Finanzinstrumenten ist unter anderem von der Anzahl der Market Maker beeinflussbar. Beide Umstände können zu einem erhöhten Risiko hinsichtlich der Sicherheit einer unter
Berücksichtigungder in diesem Dokument enthaltenen Informationen getätigten Investition führen.
Die Information dieser Publikation entspricht dem Stand zum Erstellungsdatum. Sie kann aufgrund künftiger Entwicklungen überholt sein, ohne dass die Publikation geändert
wird.
Sofern nicht ausdrücklich anders offengelegt (www.raiffeisenresearch.com/special_compensation) werden die von der RBI beschäftigten Analysten nicht für bestimmte Investment Banking-Transaktionen vergütet. Die Vergütung des Autors bzw. der Autoren dieses Berichtes basiert (unter anderem) auf der Gesamtrentabilität der RBI, die sich
unter anderem aus den Einnahmen aus dem Investmentbanking und sonstigen Geschäften der RBI ergibt. Im Allgemeinen verbietet die RBI ihren Analysten und diesen Bericht erstattenden Personen den Erwerb von Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten jeglicher Unternehmen, die von den Analysten abgedeckt werden, sofern der
Erwerb nicht von der Compliance-Abteilung der RBI vorab genehmigt wurde.
Die RBI hat folgende organisatorische oder verwaltungstechnische Vereinbarungen – einschließlich Informationsschranken – zur Verhinderung oder Vermeidung von Interessenskonflikten im Zusammenhang mit Empfehlungen getroffen: Die RBI hat grundsätzlich verbindliche Vertraulichkeitsbereiche definiert. Diese sind typischerweise solche
Einheiten von Kreditinstituten, die von anderen Einheiten durch organisatorische Maßnahmen hinsichtlich des Informationsaustausches abzugrenzen sind, weil dort ständig oder vorübergehend compliance-relevante Informationen anfallen können. Compliance-relevante Informationen dürfen einen Vertraulichkeitsbereich grundsätzlich nicht
verlassen und sind im internen Geschäftsverkehr auch gegenüber anderen Einheiten streng vertraulich zu behandeln. Das gilt nicht für die im üblichen Geschäftsablauf betriebsnotwendige Weitergabe von Informationen. Diese beschränkt sich jedoch auf das unbedingt Erforderliche (Need-to-know-Prinzip). Werden compliance-relevante Informationen zwischen zwei Vertraulichkeitsbereichen ausgetauscht, darf das nur unter Einschaltung des Compliance Officers erfolgen.
SONDERREGELN FÜR DAS VEREINIGTE KÖNIGREICH GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND (UK): Dieses Dokument stellt weder ein öffentliches Angebot im Sinne
des Kapitalmarktgesetzes („KMG“) dar, noch einen Prospekt im Sinne des KMG oder des Börsengesetzes. Ferner beabsichtigt dieses Dokument nicht die Empfehlung des
Kaufs oder Verkaufs von Wertpapieren oder anderen Anlageformen im Sinne des Wertpapieraufsichtsgesetzes. Dieses Dokument stellt keinen Ersatz für die erforderliche
Beratung in Bezug auf den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder Anlagen dar. Für jegliche Beratung in Bezug auf den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder Anlagen können Sie sich gerne an Ihre RAIFFEISENBANK wenden. Diese Publikation wurde von der Raiffeisen Bank International AG („RB“I) zur Förderung ihres Anlagengeschäftes genehmigt oder herausgegeben. Die RBI London Branch wurde von der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) ermächtigt und wird in eingeschränktem Maße
von der Financial Conduct Authority („FCA“) reguliert. Details zum Ausmaß der Regulierung der Zweigniederlassung in London durch die FCA sind auf Anfrage erhältlich.
Diese Veröffentlichung ist nicht für Investoren gedacht, die im Sinne der FCA-Regeln Endkunden sind, und darf daher nicht an sie verteilt werden. Weder die in diesem Dokument enthaltenen Informationen und die darin geäußerten Meinungen stellen ein Angebot oder eine Aufforderung zu einem Angebot zum Kauf (oder Verkauf) von Anlagen dar und sind nicht derart auszulegen. Die RBI könnte eine Own Account Transaction (Transaktion in eigener Sache) im Sinne der FCA-Regeln in jede hierin erwähnte
oder damit verbundene Anlage getätigt haben und als Folge einen Anteil oder eine Beteiligung an besagter Anlage halten. Die RBI könnte als Manager oder Co-Manager eines öffentlichen Angebots jedes in diesem Bericht erwähnten und/oder damit verbundenen Wertpapiers handeln oder gehandelt haben.
SPEZIFISCHE BESCHRÄNKUNGEN FÜR DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA UND KANADA: Dieses Dokument darf weder in die Vereinigten Staaten von Amerika oder Kanada oder in ihre jeweiligen Hoheitsgebiete oder Besitzungen übertragen oder darin verteilt werden, noch darf es an irgendeine US-amerikanische Person oder
irgendeine Person mit Wohnsitz in Kanada verteilt werden, es sei denn, die Übermittlung erfolgt direkt durch die RB International Markets (USA) LLC (abgekürzt „RBIM“),
einem in den USA registrierten Broker-Dealer und vorbehaltlich der nachstehenden Bedingungen.
SPEZIFISCHE INFORMATIONEN FÜR DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA UND KANADA: Dieses Research-Dokument ist ausschließlich für institutionelle Investoren bestimmt und unterliegt nicht allen Unabhängigkeits- und Offenlegungsstandards, die für die Erstellung von Research-Unterlagen für Kleinanleger/Privatanleger anwendbar sind. Dieser Bericht wurde Ihnen durch die RB International Markets (USA) LLC (abgekürzt „RBIM“), einem in den USA registrierten Broker-Dealer übermittelt, wurde jedoch von unserem nicht-US-amerikanischen Verbundunternehmen Raiffeisen Bank International AG (RBI) erstellt. Jeder Auftrag zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren,
die Gegenstand dieses Berichts sind, muss bei der RBIM platziert werden. Die RBIM ist unter folgender Adresse erreichbar: 1133, Avenue of the Americas, 16th floor, New
York, NY 10036, Telefon +1 (212) 600-2588. Dieses Dokument wurde außerhalb der Vereinigten Staaten von einem oder mehreren Analysten erstellt, für die möglicherweise Vorschriften hinsichtlich der Erstellung von Berichten und der Unabhängigkeit von Forschungsanalysten nicht galten, die mit jenen vergleichbar sind, die in den Vereinigten Staaten in Kraft sind. Der/die Analyst/en, der/die dieses Dokument erstellte/n (i) sind nicht bei der Financial Industry Regulatory Authority (FINRA) in den Vereinigten Staaten als Research-Analysten registriert oder qualifiziert und (ii) dürfen keine assoziierten Personen der RBIM sein und unterliegen daher nicht den Vorschriften der
FINRA, inklusive der Vorschriften bezüglich des Verhaltens oder der Unabhängigkeit von Research-Analysten.
Die in diesem Bericht enthaltenen Meinungen, Schätzungen und Prognosen sind nur zum Datum dieses Berichtes jene der RBI und können ohne Vorankündigung geändert
werden. Die in diesem Bericht enthaltenen Informationen wurden von der RBI von als zuverlässig erachteten Quellen zusammengestellt, doch die RBI, ihre verbundenen
Unternehmen oder irgendeine andere Person geben keinerlei ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherung oder Gewährleistung bezüglich der Genauigkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit des Berichts. Jene Wertpapiere, die nicht in den Vereinigten Staaten registriert sind, dürfen weder innerhalb der Vereinigten Staaten noch einer USamerikanischen Person direkt oder indirekt angeboten oder verkauft werden (im Sinne der Regulation S des Securities Act of 1933 (abergekürzt „Wertpapiergesetz“), es
sei denn, es liegt eine Ausnahme gemäß dem Wertpapiergesetz vor. Dieser Bericht stellt weder ein Angebot zum Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers im Sinne von Abschnitt 5 des Wertpapiergesetzes dar, noch bildet dieser Bericht oder irgendeine hierin enthaltene Information die Grundlage eines Vertrages oder einer Verpflichtung
irgendeiner Art. Dieser Bericht stellt lediglich allgemeine Informationen zur Verfügung. In Kanada darf er nur an Personen mit Wohnsitz in Kanada verteilt werden, die aufgrund ihrer Befreiung von der Prospektpflicht gemäß den im jeweiligen Territorium bzw. der jeweiligen Provinz geltenden wertpapierrechtlichen Bestimmungen berechtigt
sind, Abschlüsse in Zusammenhang mit den hierin beschriebenen Wertpapieren zu tätigen.
EU-VERORDNUNG NR. 833/2014 ÜBER RESTRIKTIVE MASSNAHMEN ANGESICHTS DER HANDLUNGEN RUSSLANDS, DIE DIE LAGE IN DER UKRAINE DESTABILISIEREN
Bitte beachten Sie, dass sich die Analysen und Empfehlungen nur auf Finanzinstrumente beziehen, die nicht von Sanktionen gemäß EU-Verordnung Nr. 833/2014 über
restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der geltenden Fassung betroffen sind. Das sind Finanzinstrumente, die vor dem 1. August 2014 begeben wurden.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass der Erwerb von Finanzinstrumenten mit einer Laufzeit von über 30 Tagen, die nach dem 31. Juli 2014 begeben wurden, gemäß
EU-Verordnung Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der geltenden Fassung
verboten ist. Zu solchen verbotenen Finanzinstrumenten wird nicht Stellung genommen.
HINWEIS FÜR DAS FÜRSTENTUM LIECHTENSTEIN: Die RICHTLINIE 2003/125/EG DER KOMMISSION vom 22. Dezember 2003 zur Durchführung der Richtlinie
2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die sachgerechte Darbietung von Anlageempfehlungen und die Offenlegung von Interessenkonflikten wurde im Fürstentum Liechtenstein durch die Finanzanalyse-Marktmissbrauchs-Verordnung in nationales Recht umgesetzt.
Sollte sich eine Bestimmung dieses Disclaimers unter dem jeweils anwendbaren Recht als rechtswidrig, unwirksam oder nicht durchsetzbar herausstellen, ist diese, soweit
sie von den übrigen Bestimmungen trennbar ist, so zu behandeln, als wäre sie nicht Bestandteil dieses Disclaimers. In keinem Fall berührt sie die Rechtmäßigkeit, Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen.
10
10
Spezial
Impressum/Ansprechpartner
Impressum
Informationen gemäß § 5 E-Commerce Gesetz
Raiffeisen Bank International AG
Firmensitz: Am Stadtpark 9, 1030 Wien
Postanschrift: 1010 Wien; Postfach 50
Telefon: +43-1-71707-0
Fax: + 43-1-71707- 1848
Firmenbuchnummer: FN 122119m beim Handelsgericht Wien
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: UID ATU 57531200
Österreichisches Datenverarbeitungsregister: Datenverarbeitungsregisternummer (DVR): 4002771
S.W.I.F.T.-Code: RZBA AT WW
Aufsichtsbehörden: Als ein Kreditinstitut gemäß § 1 Bankwesengesetz (BWG) unterliegt die Raiffeisen Bank International AG (RBI) der Aufsicht der Finanzmarktaufsicht (FMA) und der Oesterreichischen Nationalbank. Darüber hinaus unterliegt die RBI der behördlichen Aufsicht
der Europäischen Zentralbank (EZB), die diese innerhalb eines Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM)
wahrnimmt, der aus der EZB und den nationalen zuständigen Behörden besteht (Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates – SSM-Verordnung). Verweise auf gesetzliche Normen beziehen sich auf solche der Republik Österreich, soweit nicht ausdrücklich anders angeführt.
Mitgliedschaft: Die Raiffeisen Bank International AG ist Mitglied der Wirtschaftskammer Österreich, Bundessparte Bank und Versicherung,
Fachverband der Raiffeisenbanken
Angaben nach dem österreichischen Mediengesetz
Herausgeber und Redaktion dieser Publikation
Raiffeisen Bank International AG, Am Stadtpark 9, A-1030 Wien
Medieninhaber dieser Publikation
Raiffeisen RESEARCH – Verein zur Verbreitung von volkswirtschaftlichen Analysen und Finanzmarktanalysen
Am Stadtpark 9, A-1030 Wien
Vorstand von Raiffeisen RESEARCH – Verein zur Verbreitung von volkswirtschaftlichen Analysen und Finanzmarktanalysen: Mag. Peter
Brezinschek (Obmann), Mag. Helge Rechberger (Obmann-Stv.)
Raiffeisen RESEARCH – Verein zur Verbreitung von volkswirtschaftlichen Analysen und Finanzmarktanalysen ist als behördlich registrierter
Verein konstituiert. Zweck und Tätigkeit des Vereins ist unter anderem die Verbreitung von Analysen, Daten, Prognosen und Berichten und
ähnlichen Publikationen bezogen auf die österreichische und internationale Volkswirtschaft und den Finanzmarkt.
Grundlegende inhaltliche Richtung dieser Publikation


Analyse zu Volkswirtschaft, Zinsen und Währungen, Staatsanleihen und Unternehmensanleihen, Aktien sowie Rohstoffen mit den regionalen Schwerpunkten Eurozone sowie Zentral- und Osteuropa unter Berücksichtigung der globalen Märkte.
Die Analyse erfolgt unter Einsatz der unterschiedlichen Analyse-Ansätze: Fundamentaler Analyse, quantitativer Analyse und/oder tech-
nischer Analyse.
Hersteller dieser Publikation
Raiffeisen Bank International AG, Am Stadtpark 9, A-1030 Wien
Editor: Valentin Hofstätter, CFA, RBI Wien
Ansprechpartner
Global Head of Research:
Peter Brezinschek (DW 1517)
Research Sales:
Werner Weingraber (DW 5975)
Top-Down CEE Banking Sector:
Gunter Deuber (DW 5707), Elena Romanova (DW 1378)
Volkswirtschaft, Zinsen, Währungen:
Valentin Hofstätter (Leitung, DW 1685), Jörg Angelé (DW 1687), Gunter
Deuber (DW 5707), Wolfgang Ernst (DW 1500), Stephan Imre (DW 6757),
Lydia Kranner (DW 1609), Patrick Krizan (DW 5644), Matthias Reith (DW
6741), Andreas Schwabe (DW 1389), Gintaras Shlizhyus (DW 1343),
Gottfried Steindl (DW 1523), Martin Stelzeneder (DW 1614)
Credit/Corporate Bonds:
Christoph Klaper (Leitung, DW 1652), Jörg Bayer (DW 1909), Eva-Maria
Grosse (DW 5848), Michael Heller (DW 2453), Martin Kutny (DW 2013),
Jürgen Walter (DW 5932)
11
Aktienmarktanalyse:
Helge Rechberger (Leitung, DW 1533), Aaron Alber (DW 1513), Connie
Gaisbauer (DW 2178), Christian Hinterwallner (DW 1633), Hannes
Loacker (DW 1885), Johannes Mattner (DW 1463), Christine Nowak
(DW 1625), Leopold Salcher (DW 2176), Andreas Schiller (DW 1358),
Christoph Vahs (DW 5889)
Quant Research/Emerging Markets:
Veronika Lammer (Leitung, DW 3741), Florian Acker (DW 2108), Björn
Chyba (DW 8161), Judith Galter (DW 1320), Thomas Keil (DW 8886),
Andreas Mannsparth (DW 8133), Nina Neubauer-Kukiæ (DW 1635),
Stefan Theußl (DW 1593)
Technische Analyse
Stefan Memmer (DW 1421), Robert Schittler (DW 1537)
Publikationen, Layout
Birgit Bachhofner (DW 3518), Kathrin Korinek (DW 1518)
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Aufklärungen am Ende des Dokuments
11