Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau - LWG

Bayerische Landesanstalt für
Weinbau und Gartenbau
Kaliumphosphonat im Ökoweinbau – Feld-Großversuch der LWG für Winzer geöffnet
Das Land Bayern ermöglicht über die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau in
Veitshöchheim (LWG) ökologisch zertifizierten Weinbaubetrieben den Einsatz von
Kaliumphosphonat zur Bekämfung des Falschen Mehltaus an Weinreben im Rahmen eines
Großversuchs. Damit geht Bayern den gleichen Weg wie die anderen Weinbau betreibenden
Bundesländer.
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten weist jedoch auf die
noch ausstehende Notifizierung bei der EU hin: Kaliumphosphonat ist für den ökologischen
Weinbau nach EU-Öko-Verordnung derzeit nicht zugelassen! Dies bedeutet, dass rechtliche Risiken
für die teilnehmenden Betriebe bestehen. Das Land Bayern kann nicht garantieren, dass die EUKommission den Versuch positiv bescheidet.
Der Einsatz von Kaliumphosphonat in ökologisch zertifizierten Weinbauflächen bedeutet:
Die aktuelle Ernte aus den mit Kaliumphosphonat behandelten Feldstücken darf nicht mit dem
Hinweis auf den ökologischen Weinbau vermarktet werden!
Ungeklärt ist, in welchem Zeitraum der ökologische Status teilnehmender Betriebe wieder
gegeben ist. Wird der Versuch notifiziert kann die volle Zertifizierung bereits wieder 2017
gegeben sein. Bei Ablehnung der Notifizierung durch die EU kann ein vollständiger
Umstellungszeitraum von drei Jahren notwendig werden.
Der Einsatz von Kalium-Phosphonat hat ebenso Auswirkungen auf Fördermittel für die betroffenen
Flächen.
Bei Betrieben, die 100 Prozent ihrer Fläche mit Kaliumphosphonat behandeln, muss eine
Rückführung der Öko-Förderung für den Verpflichtungszeitraum geprüft werden.
Wird nur auf Teilflächen des Betriebs gegen die Bestimmungen der Öko-Verordnung verstoßen,
folgt eine Einzelfallprüfung des Verstoßes und führt in der Regel, sofern nicht weitere Verstöße
vorliegen, nur zu einer Kürzung der Prämienzahlung im laufenden Jahr.
Zum Selbstschutz der Betriebe darf Wein aus Parzellen, der mit einem nicht im ökologischen Anbau
zugelassenen Mittel (Kaliumphosphonat) behandelt wurde keinesfalls mit ökologisch erzeugten
Produkten gemischt werden, da sonst das Gesamterzeugnis den ökologischen Status verlieren
würde.
Das Land Bayern setzt sich für eine generelle Zulassung von Kaliumphosphonat für den
Ökologischen Anbau ein. Diese auf europäischer Ebene erforderliche Rechtsanpassung wird aus
heutiger Sicht allerdings kurzfristig nicht möglich sein.
Es wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Teilnahme an dem Versuch rechtliche
Risiken birgt und es die unternehmerische Entscheidung des einzelnen Betriebs ist,
Kaliumphosphonat einzusetzen.
Die Empfehlung der beiden Fachverbände Naturland und Bioland, Fachberatung Wein, ist am
Kupfereinsatz festzuhalten und auf den Einsatz von Kaliumphosphonat zu verzichten.
Bayerische Landesanstalt für
Weinbau und Gartenbau
Sollten sich ökologisch wirtschaftende Weinbaubetriebe an diesem Feld-Großversuch mit
Kaliumphoshonat auf eigenen Rebflächen anschließen wollen, ist Voraussetzung, dass ein
entsprechend starker Befallsdruck vorliegt. Flächen, auf denen das Befallsgeschehen von
Peronospora mit Kupfer kontrolliert werden kann, scheiden aus.
Die Anmeldung zum Großversuch der LWG erfolgt über die zuständige Kontrollbehörde für den
ökologischen Anbau (Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Ernährungswirtschaft
und Märkte), Telefax: 089 17800 494; E-Mail Adresse: [email protected].
Alle weiteren Informationen hierzu finden Sie auf dem nachfolgenden Meldebogen.
Die Anmeldung verpflichtet zur Einhaltung der im Meldebogen abgegebenen Erklärungen des
Antragsstellers. Dieser hat auf seiner Rebfläche zwei Versuchsvarianten anzulegen und
entsprechende Befallserhebungen durchzuführen.
Es wird darauf hingewiesen, dass in Feldstücken, die mit Kaliumphosphonat behandelt
wurden, zu einem späteren Zeitpunkt Rückstandsuntersuchungen vorgenommen werden
können.
Fachlich weist die LWG, Sachgebiet Rebschutz, auf folgendes hin:
Die Wirkung von Kaliumphosphonat ist in jungen wachsenden Geweben am besten. In
ausgewachsenen Blättern und Trauben ab Schrotkorngröße nimmt die Wirkung ab. Die
Rückstandshöchstmengen stellen bei sachgerechter Anwendung kein Problem dar. Allerdings sind
Fälle bekannt, in denen ein Rückstand von Kaliumphosphonat auch im Jahr nach der Anwendung
noch festgestellt werden konnte.