Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau Kaliumphosphonat im Ökoweinbau – Feld-Großversuch der LWG für Winzer geöffnet Das Land Bayern ermöglicht über die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau in Veitshöchheim (LWG) ökologisch zertifizierten Weinbaubetrieben den Einsatz von Kaliumphosphonat zur Bekämfung des Falschen Mehltaus an Weinreben im Rahmen eines Großversuchs. Damit geht Bayern den gleichen Weg wie die anderen Weinbau betreibenden Bundesländer. Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten weist jedoch auf die noch ausstehende Notifizierung bei der EU hin: Kaliumphosphonat ist für den ökologischen Weinbau nach EU-Öko-Verordnung derzeit nicht zugelassen! Dies bedeutet, dass rechtliche Risiken für die teilnehmenden Betriebe bestehen. Das Land Bayern kann nicht garantieren, dass die EUKommission den Versuch positiv bescheidet. Der Einsatz von Kaliumphosphonat in ökologisch zertifizierten Weinbauflächen bedeutet: Die aktuelle Ernte aus den mit Kaliumphosphonat behandelten Feldstücken darf nicht mit dem Hinweis auf den ökologischen Weinbau vermarktet werden! Ungeklärt ist, in welchem Zeitraum der ökologische Status teilnehmender Betriebe wieder gegeben ist. Wird der Versuch notifiziert kann die volle Zertifizierung bereits wieder 2017 gegeben sein. Bei Ablehnung der Notifizierung durch die EU kann ein vollständiger Umstellungszeitraum von drei Jahren notwendig werden. Der Einsatz von Kalium-Phosphonat hat ebenso Auswirkungen auf Fördermittel für die betroffenen Flächen. Bei Betrieben, die 100 Prozent ihrer Fläche mit Kaliumphosphonat behandeln, muss eine Rückführung der Öko-Förderung für den Verpflichtungszeitraum geprüft werden. Wird nur auf Teilflächen des Betriebs gegen die Bestimmungen der Öko-Verordnung verstoßen, folgt eine Einzelfallprüfung des Verstoßes und führt in der Regel, sofern nicht weitere Verstöße vorliegen, nur zu einer Kürzung der Prämienzahlung im laufenden Jahr. Zum Selbstschutz der Betriebe darf Wein aus Parzellen, der mit einem nicht im ökologischen Anbau zugelassenen Mittel (Kaliumphosphonat) behandelt wurde keinesfalls mit ökologisch erzeugten Produkten gemischt werden, da sonst das Gesamterzeugnis den ökologischen Status verlieren würde. Das Land Bayern setzt sich für eine generelle Zulassung von Kaliumphosphonat für den Ökologischen Anbau ein. Diese auf europäischer Ebene erforderliche Rechtsanpassung wird aus heutiger Sicht allerdings kurzfristig nicht möglich sein. Es wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Teilnahme an dem Versuch rechtliche Risiken birgt und es die unternehmerische Entscheidung des einzelnen Betriebs ist, Kaliumphosphonat einzusetzen. Die Empfehlung der beiden Fachverbände Naturland und Bioland, Fachberatung Wein, ist am Kupfereinsatz festzuhalten und auf den Einsatz von Kaliumphosphonat zu verzichten. Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau Sollten sich ökologisch wirtschaftende Weinbaubetriebe an diesem Feld-Großversuch mit Kaliumphoshonat auf eigenen Rebflächen anschließen wollen, ist Voraussetzung, dass ein entsprechend starker Befallsdruck vorliegt. Flächen, auf denen das Befallsgeschehen von Peronospora mit Kupfer kontrolliert werden kann, scheiden aus. Die Anmeldung zum Großversuch der LWG erfolgt über die zuständige Kontrollbehörde für den ökologischen Anbau (Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Ernährungswirtschaft und Märkte), Telefax: 089 17800 494; E-Mail Adresse: [email protected]. Alle weiteren Informationen hierzu finden Sie auf dem nachfolgenden Meldebogen. Die Anmeldung verpflichtet zur Einhaltung der im Meldebogen abgegebenen Erklärungen des Antragsstellers. Dieser hat auf seiner Rebfläche zwei Versuchsvarianten anzulegen und entsprechende Befallserhebungen durchzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass in Feldstücken, die mit Kaliumphosphonat behandelt wurden, zu einem späteren Zeitpunkt Rückstandsuntersuchungen vorgenommen werden können. Fachlich weist die LWG, Sachgebiet Rebschutz, auf folgendes hin: Die Wirkung von Kaliumphosphonat ist in jungen wachsenden Geweben am besten. In ausgewachsenen Blättern und Trauben ab Schrotkorngröße nimmt die Wirkung ab. Die Rückstandshöchstmengen stellen bei sachgerechter Anwendung kein Problem dar. Allerdings sind Fälle bekannt, in denen ein Rückstand von Kaliumphosphonat auch im Jahr nach der Anwendung noch festgestellt werden konnte.
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