Ausschreibungsverfahren F 2392 "Simulationen zur Büroakustik"

Ausschreibungsverfahren F2392 „Simulationen zur Büroakustik“
Fragen:
1. Müssen die neu simulierten Auralisationen zwingend auf den auf Ihrer Website veröffentlichten
bestehenden simulierten und auralisierten Räumen sowie Sprech- und Störgeräuschen aufbauen
oder kann als Basis für die Integration der geforderten Mess- und Gestaltungsgrößen eine komplette
Neuberechnung der bestehenden Räume und der bestehenden Auralisationen erfolgen?
2. Da rein auf Basis der auf Ihrer Website verfügbaren Auralisationen eine diesen entsprechenden,
mit den geforderten akustischen Mess- und Gestaltungsgrößen berechneten Erweiterungen, nicht
möglich ist, würde ich gerne wissen, ob von Ihnen als Auftraggeber die in der bereits bestehenden
Software verwendeten akustischen Signale (z.B. Impulsantworten des Raumes, Sprecher, Geräusche
der Kreissäge, Drucker usw.) bereitgestellt werden?
3. Ebenfalls muss für eine identische, sprich in das bereits bestehende Projekt integrierbare
Auralisation verschiedener Büroräume die Raumgeometrie samt exakter Platzierung der Einrichtung
und Sprecher und aller verwendeten Absorptionswerte und Reflexionswerte (Streuparameter)
bekannt sein. Werden diese Daten von Ihnen zur Durchführung des Projekts bereitgestellt?
4. Des Weiteren ergeben sich je nach verwendetem Berechnungsverfahren Unterschiede in der
Auralisation der Büroräume. Mit welcher Software wurden die existierenden Auralisationen erstellt?
Ist die Wahl der Berechnungsmethodik seitens des Auftraggebers beschränkt?
5. Falls einer der in Punkt 1 – 6 verneint, oder zwingend erforderlichen Datensätze (bzw.
notwendige Informationen zur Software / Berechnungsverfahren) nicht bereitgestellt werden, ergibt
sich die Frage, wie stark die für das neue Projekt F2392 nachgebildeten, grundlegenden Büroräume
und deren Auralisationen von den als zwingend zu Grunde liegenden vorgeschriebenen, in der
bereits bestehenden Simulation konstruierten Büroräume und deren Auralisationen (F2161)
abweichen dürfen?
6. Wird zur Integration in die bestehende Website und Software der Quellcode der bestehenden
Benutzeroberfläche vom Auftraggeber bereitgestellt?
Antworten (Fragen 1-6):
Die in den bestehenden Auralisationen betrachteten Räume und Geräusche wurden auf
Grund ihrer Relevanz für eine praxisnahe Arbeitsplatzsituation und ihrer Tauglichkeit als
Demonstrator für in solchen Gegebenheiten primär wahrnehmbare akustische Effekte
erarbeitet. Für eine der Leistungsbeschreibung entsprechende Erweiterung sind daher
insbesondere die veröffentlichten bestehenden Räume zu verwenden. Die zugrunde
liegenden Daten bzw. verwendeten Berechnungsverfahren sind der entsprechenden
Website bzw. dem dort verfügbaren Handbuch zu entnehmen. Hinsichtlich der Darstellung
der Methodik sind im Angebot die in der Leistungsbeschreibung formulierten Angaben und
Anforderungen zu berücksichtigen. Unter diesen Voraussetzungen ist bei Neuberechnungen
von Auralisationen die jetzige Qualität der Höreindrücke der akustischen Effekte zu
gewährleisten.