Ausschreibungsverfahren F2392 „Simulationen zur Büroakustik“ Fragen: 1. Müssen die neu simulierten Auralisationen zwingend auf den auf Ihrer Website veröffentlichten bestehenden simulierten und auralisierten Räumen sowie Sprech- und Störgeräuschen aufbauen oder kann als Basis für die Integration der geforderten Mess- und Gestaltungsgrößen eine komplette Neuberechnung der bestehenden Räume und der bestehenden Auralisationen erfolgen? 2. Da rein auf Basis der auf Ihrer Website verfügbaren Auralisationen eine diesen entsprechenden, mit den geforderten akustischen Mess- und Gestaltungsgrößen berechneten Erweiterungen, nicht möglich ist, würde ich gerne wissen, ob von Ihnen als Auftraggeber die in der bereits bestehenden Software verwendeten akustischen Signale (z.B. Impulsantworten des Raumes, Sprecher, Geräusche der Kreissäge, Drucker usw.) bereitgestellt werden? 3. Ebenfalls muss für eine identische, sprich in das bereits bestehende Projekt integrierbare Auralisation verschiedener Büroräume die Raumgeometrie samt exakter Platzierung der Einrichtung und Sprecher und aller verwendeten Absorptionswerte und Reflexionswerte (Streuparameter) bekannt sein. Werden diese Daten von Ihnen zur Durchführung des Projekts bereitgestellt? 4. Des Weiteren ergeben sich je nach verwendetem Berechnungsverfahren Unterschiede in der Auralisation der Büroräume. Mit welcher Software wurden die existierenden Auralisationen erstellt? Ist die Wahl der Berechnungsmethodik seitens des Auftraggebers beschränkt? 5. Falls einer der in Punkt 1 – 6 verneint, oder zwingend erforderlichen Datensätze (bzw. notwendige Informationen zur Software / Berechnungsverfahren) nicht bereitgestellt werden, ergibt sich die Frage, wie stark die für das neue Projekt F2392 nachgebildeten, grundlegenden Büroräume und deren Auralisationen von den als zwingend zu Grunde liegenden vorgeschriebenen, in der bereits bestehenden Simulation konstruierten Büroräume und deren Auralisationen (F2161) abweichen dürfen? 6. Wird zur Integration in die bestehende Website und Software der Quellcode der bestehenden Benutzeroberfläche vom Auftraggeber bereitgestellt? Antworten (Fragen 1-6): Die in den bestehenden Auralisationen betrachteten Räume und Geräusche wurden auf Grund ihrer Relevanz für eine praxisnahe Arbeitsplatzsituation und ihrer Tauglichkeit als Demonstrator für in solchen Gegebenheiten primär wahrnehmbare akustische Effekte erarbeitet. Für eine der Leistungsbeschreibung entsprechende Erweiterung sind daher insbesondere die veröffentlichten bestehenden Räume zu verwenden. Die zugrunde liegenden Daten bzw. verwendeten Berechnungsverfahren sind der entsprechenden Website bzw. dem dort verfügbaren Handbuch zu entnehmen. Hinsichtlich der Darstellung der Methodik sind im Angebot die in der Leistungsbeschreibung formulierten Angaben und Anforderungen zu berücksichtigen. Unter diesen Voraussetzungen ist bei Neuberechnungen von Auralisationen die jetzige Qualität der Höreindrücke der akustischen Effekte zu gewährleisten.
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