Anmeldeformular/VertragfürWaldspielgruppe2016/2017 PersonalienderEltern Name/Vorn.Mutter: Handy: Name/Vorn.Vater: Handy: Strasse: PLZ/Ort: Tel.Privat: Tel.G.: E-Mail: PersonaliendesKindes:£Mädchen£Knabe Vorname: Nachname: Strasse: PLZ/Ort: Geburtsdatum: Muttersprache: Geschwister/Alter: SpezielleKrankheiten/Allergien: Bemerkungen,besondereAnliegen: UnterwelcherNummersinddieEltern/BezugspersonenwährendderSpielgruppenzeiterreichbar? Name/Vorname: Telefon: DieWaldspielgruppefindetMittwochVormittagstattvon8.30Uhr–11.30Uhr 280.-CHFproQuartal WirwürdengerneFotosvonunserenAktivitätenaufderHomepagewww.tribschenhoch4.chveröffentlichen, ohneNamenderKinder. SindSiedamiteinverstanden,dassauchIhrKinddaraufzuerkennenist? £Ja£Nein SimoneWyssBürgenstrasse226005Luzern 0786116505[email protected] www.tribschenhoch4.ch DieElternbestätigenmitihrerAnmeldung,dasssiedieallgemeinenGeschäftsbedingungengelesenhaben,und dasssiefürihrKindeineUnfall-undKrankenversicherungsowieeinePrivathaftpflichtversicherung abgeschlossenhaben. DerPassivmitgliederbeitragvonCHF45.--wirdnachderschriftlichenBestätigungaufunserKontoüberwiesen. RaiffeisenbankLuzern,Bahnhofstrasse5,6003Luzern. IBAN:CH7781203000051026091,SpielgruppeTribschenhoch4,Bürgenstrasse22,6005Luzern. Ort/Datum: Unterschrift: BittesendenSiedasvollständigausgefüllteAnmeldeformularan: SpielgruppeTribschenhoch4,SimoneWyss,Bürgenstrasse22,6005Luzern. SimoneWyssBürgenstrasse226005Luzern 0786116505[email protected] www.tribschenhoch4.ch AllgemeineGeschäftsbedingungenderSpielgruppeTribschenhoch4, Waldspielgruppe Spielgruppenbesuch DieGruppebestehtausmindestens7undmaximal12KindernimAltervonca.3JahrenbisKindergarten Eintritt. SolltenmehrAnmeldungeneingehenalsPlätzevorhandensind,wirdeineWartelistegeführt.Eltern,diebereits imVereinSpielgruppeTribschenhoch4Passivmitgliedsind,habenVorrang. Anmeldegebühr DieSpielgruppewirdalsVereingeführtundverwaltet.MitderAnmeldungdesKindesundderBestätigungdes VertrageswerdendieElternautomatischPassivmitglieddesVereins,fallssieesnichtbereitsschonsind.Es wirdeinjährlicherVereinsbeitragvonFr.45.-erhoben.DieserPassivmitglieder-BeitragisteinJahrgültig,er wirdnichtzurückerstattet.DiePassivmitgliedschafterlischt,sobaldderMitgliederbeitragnichtmehrbezahlt wird.PassivmitgliederhabenkeinStimm-undWahlrecht. Kosten 280.-Fr.proQuartalfüreinenSpielgruppenplatz.EinSpielgruppenjahrbestehtaus4zubezahlenden Quartalen. BeiAbwesenheitinfolgeKrankheit,FerienoderUnfallentstehtkeineBeitragsminderung.Bezahltwirdfürden reserviertenSpielgruppenplatzundnichtfürdieAnwesenheitdesKindes. Zahlungsmodus DieBeiträgewerdenimVorausbezahlt. 1.Quartalzubezahlenbis1.8.16.: 280.- 2.Quartalzubezahlenbis1.11.16.: 280.- 3.Quartalzubezahlenbis1.2.17.: 280.- 4.Quartalzubezahlenbis1.5.17.: 280.- BitteauffolgendesKontoüberweisen:RaiffeisenbankLuzern,Bahnhofstrasse5,6003Luzern. IBAN:CH7781203000051026091,SpielgruppeTribschenhoch4,Bürgenstrasse22,6005Luzern. Zeiten DieWaldspielgruppeistMittwochVormittagsvon8.30bis11.30Uhr. StartundEndeistjeweilsvordemRestaurantPeperonciniimTribschenQuartier. Betreuung DieKinderwerdenvoneinerausgebildetenSpielgruppenleiterinundeinerBegleitpersonbetreut. BitteteilenSieunswichtigeInformationenwieKrankheiten,Allergien,Medikamenten-Einnahmenoder veränderteFamiliensituationenmit. Krankheit EsdürfennurgesundeKinderWaldspielgruppegebrachtwerden.BeiAbwesenheitbittenwirSie,dasKindbei derSpielgruppenleiterinabzumelden. Unfall FürUnfällewährendderWaldspielgruppenzeitistdieKrankenkassedesKindeszuständig. SimoneWyssBürgenstrasse226005Luzern 0786116505[email protected] www.tribschenhoch4.ch AusfallderWaldspielgruppe SolltedieSpielgruppeeinmalganzausfallenwegenKrankheitoderUnfallderSpielgruppenleitern,könnendie Spielgruppenlektionnachgeholtwerden,nachAbsprachemituns.WirsindjedochbemühteineVertretungzu organisierenfallsdieSpielgruppenleiterinkrankist. SolltedieWaldspielgruppeeinmalwegenSturmoderUnwetterausfallen,könnendieLektionennicht nachgeholtwerdenundwerdennichtzurückerstattet. Ferien DieFerienundFeiertagesindgleichwiedievonderSchulederStadtLuzern. Versicherung DasKindistdurchdieSpielgruppenichtversichert.FüreineKranken-undUnfallversicherung,sowieeine PrivathaftpflichtversicherungfürdasKindsindderenElternzuständig. Kündigung DieKündigungsfristbeträgt2MonateaufEndedesQuartals.DieKündigungmussschriftlicherfolgen.Biszum AblaufderKündigungsfrististdervolleBetragzubezahlen. Probezeit DieMonateAugustundSeptembergeltenalsProbezeit.DerAustrittwährendderProbezeitistmiteiner Kündigungsfristvon7Tagenmöglich. SimoneWyssBürgenstrasse226005Luzern 0786116505[email protected] www.tribschenhoch4.ch
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