6. Baugerichtstag-Informationen

Bundesfachbereich Bauwesen
Dipl.-Ing. (FH), Architekt
Wolfgang Wulfes
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An alle Kolleginnen und Kollegen
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In den Fachbereichen Bau und TGA
28. Juni 2016
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
unser Kollege Frank Deitschun war Teilnehmer des 6. Baugerichtstag am 3./4. Juni 2016 in
Hamm und hat für den BVS eine Zusammenfassung der Ergebnisse des Baugerichtstag erstellt.
Zu einigen Themen der Arbeitskreise und zur Gesamtempfehlung aller Arbeitskreise hat er auch
Dokumente zur Verfügung gestellt.
Ich gebe die Zusammenfassung gern an Sie weiter. Der BVS hat die zugehörigen Dokumente
auf der Homepage des BVS zum Download eingestellt. Sie können die Dokumente dort einsehen
und herunterladen.
Ich bedanke mich bei Frank Deitschun für seinen Bericht und die Dokumente und empfehle Ihnen,
einmal in die Dokumente hineinzuschauen.
Wolfgang Wulfes
Leiter des BVS-Bundesfachbereich Bauwesen
BVS e. V.
Bundesgeschäftsstelle
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Präsident
Willi Schmidbauer
Geschäftsführer
Wolfgang Jacobs
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Zusammenfassung der Ergebnisse einiger Arbeitskreise des 6. Baugerichtstag am 3./4.
Juni 2016 in Hamm, aufgestellt von Frank Deitschun
Arbeitskreis 1A: BIM (Building Information Modeling)
Der Arbeitskreis hat sich der mit BIM (Building Information Modeling) beschäftigt. Hierbei handelt
es sich um ein Forschungsprogramm des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, welche in der Zeit vom 01.12.2012 bis zum 30.11.2013 durchgeführt wurde. Ziel und
Inhalt des Leitfadens sind:
Zitat:
„Der BIM-Leitfaden bietet allen am Bau Beteiligten einen ersten Einstieg in die Arbeitsmethode
Building Information Modeling (BIM). Im Rahmen eines allgemeinen Überblicks richtet sich der
BIM-Leitfaden für Deutschland an Bauherren, Planer, Bauunternehmen, das Baugewerbe, Handwerker Produkthersteller und Softwareunternehmen. Der Leitfaden erläutert die notwendigen Begrifflichkeiten, die zur Orientierung in diesem Umfeld notwendig sind, gibt einen Überblick über
Anstrengungen zu BIM im In- und Ausland und beantwortet grundsätzliche Fragen zur zielbringenden Einführung und dem korrekten Umgang mit BIM. Der Schwerpunkt liegt dabei auf einem
praktikablen und praxisnahen Einsatz"
Arbeitskreis 1B: Bauvertragsrecht
Der Arbeitskreis 1B hat sich wesentlich mit der Reform des Bauvertragsrechts nach dem Referentenentwurf, der auf Grundlage der Beratung durch den Baugerichtstag erfolgte, auseinandergesetzt und ist in Anlage AK-1B beigefügt. Der nunmehr vorliegende Entwurf zum Bauvertragsrecht als Vorlage im Bundesrat stößt größtenteils auf Ablehnung, da wesentliche Überlegungen,
so die Meinung der Juristen, nicht beachtet worden sind.
Arbeitskreis 3: Bauprozessrecht
In diesem Arbeitskreis wurde umfangreich die Möglichkeiten der Beschleunigung von Verfahren
erläutert. Es wird auf die Thesen verwiesen, mit dem Hinweis, dass die Ergebnisse im Wesentlichen von Juristen und nicht von Sachverständigen getragen wurden.
Arbeitskreis 5: Aktuelles
Der Arbeitskreis 5 setzt sich mit der DIN-Normung auseinander und kommt zu interessanten Ergebnissen, die einen Sachverständigen interessieren sollten.
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Arbeitskreis 6: Sachverständigenrecht
In diesem Arbeitskreis wurde darauf hingewiesen, dass die nunmehr geltende Energieeinsparverordnung immer in Verbindung mit europäischem Recht und zwar mit der
 Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlamentes und des Rats vom 19.05.2010 über die
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
sowie der
 Verordnung EU Nr. 244/2012 vom 16.01.2012 als Ergänzung zur Richtlinie als Ergänzung zur
Richtlinie 2010/31/U des Europäischen Parlamentes über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden durch die Schaffung eines Rahmens für eine Vergleichsmethode zur Berechnung kostenoptimalen Niveaus von Mindestanforderung an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
und Gebäudekomponenten
zu sehen ist.
Hier treten Widersprüchlichkeiten zwischen dem europäischen und dem deutschen Recht offen
zu Tage. Diese wurden diskutiert und finden sich ebenfalls in den Gesamtempfehlungen wieder,
die als Anlage in Kurzform für alle Arbeitskreise beigefügt ist.
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