Bundesfachbereich Bauwesen Dipl.-Ing. (FH), Architekt Wolfgang Wulfes Charlottenstraße 79/80 • 10117 Berlin An alle Kolleginnen und Kollegen Charlottenstraße 79/80 10117 Berlin T + 49 (0) 30 255 938 0 F + 49 (0) 30 255 938 14 E [email protected] I www.bvs-ev.de In den Fachbereichen Bau und TGA 28. Juni 2016 Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, unser Kollege Frank Deitschun war Teilnehmer des 6. Baugerichtstag am 3./4. Juni 2016 in Hamm und hat für den BVS eine Zusammenfassung der Ergebnisse des Baugerichtstag erstellt. Zu einigen Themen der Arbeitskreise und zur Gesamtempfehlung aller Arbeitskreise hat er auch Dokumente zur Verfügung gestellt. Ich gebe die Zusammenfassung gern an Sie weiter. Der BVS hat die zugehörigen Dokumente auf der Homepage des BVS zum Download eingestellt. Sie können die Dokumente dort einsehen und herunterladen. Ich bedanke mich bei Frank Deitschun für seinen Bericht und die Dokumente und empfehle Ihnen, einmal in die Dokumente hineinzuschauen. Wolfgang Wulfes Leiter des BVS-Bundesfachbereich Bauwesen BVS e. V. Bundesgeschäftsstelle Charlottenstraße 79/80 10117 Berlin T F E I + 49 30 255 938 0 + 49 30 255 938 14 [email protected] www.bvs-ev.de Präsident Willi Schmidbauer Geschäftsführer Wolfgang Jacobs – 1 – Sitz: Berlin AG München VR 7750 Finanzamt für Körperschaften Steuernr.: 27/620/50919 Bankverbindung KTO 190096675 / BLZ 100 500 00 IBAN DE54 1005 0000 0190 0966 75 SWIFT-BIC BELADEBEXXX Zusammenfassung der Ergebnisse einiger Arbeitskreise des 6. Baugerichtstag am 3./4. Juni 2016 in Hamm, aufgestellt von Frank Deitschun Arbeitskreis 1A: BIM (Building Information Modeling) Der Arbeitskreis hat sich der mit BIM (Building Information Modeling) beschäftigt. Hierbei handelt es sich um ein Forschungsprogramm des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, welche in der Zeit vom 01.12.2012 bis zum 30.11.2013 durchgeführt wurde. Ziel und Inhalt des Leitfadens sind: Zitat: „Der BIM-Leitfaden bietet allen am Bau Beteiligten einen ersten Einstieg in die Arbeitsmethode Building Information Modeling (BIM). Im Rahmen eines allgemeinen Überblicks richtet sich der BIM-Leitfaden für Deutschland an Bauherren, Planer, Bauunternehmen, das Baugewerbe, Handwerker Produkthersteller und Softwareunternehmen. Der Leitfaden erläutert die notwendigen Begrifflichkeiten, die zur Orientierung in diesem Umfeld notwendig sind, gibt einen Überblick über Anstrengungen zu BIM im In- und Ausland und beantwortet grundsätzliche Fragen zur zielbringenden Einführung und dem korrekten Umgang mit BIM. Der Schwerpunkt liegt dabei auf einem praktikablen und praxisnahen Einsatz" Arbeitskreis 1B: Bauvertragsrecht Der Arbeitskreis 1B hat sich wesentlich mit der Reform des Bauvertragsrechts nach dem Referentenentwurf, der auf Grundlage der Beratung durch den Baugerichtstag erfolgte, auseinandergesetzt und ist in Anlage AK-1B beigefügt. Der nunmehr vorliegende Entwurf zum Bauvertragsrecht als Vorlage im Bundesrat stößt größtenteils auf Ablehnung, da wesentliche Überlegungen, so die Meinung der Juristen, nicht beachtet worden sind. Arbeitskreis 3: Bauprozessrecht In diesem Arbeitskreis wurde umfangreich die Möglichkeiten der Beschleunigung von Verfahren erläutert. Es wird auf die Thesen verwiesen, mit dem Hinweis, dass die Ergebnisse im Wesentlichen von Juristen und nicht von Sachverständigen getragen wurden. Arbeitskreis 5: Aktuelles Der Arbeitskreis 5 setzt sich mit der DIN-Normung auseinander und kommt zu interessanten Ergebnissen, die einen Sachverständigen interessieren sollten. – 2 – Arbeitskreis 6: Sachverständigenrecht In diesem Arbeitskreis wurde darauf hingewiesen, dass die nunmehr geltende Energieeinsparverordnung immer in Verbindung mit europäischem Recht und zwar mit der Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlamentes und des Rats vom 19.05.2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sowie der Verordnung EU Nr. 244/2012 vom 16.01.2012 als Ergänzung zur Richtlinie als Ergänzung zur Richtlinie 2010/31/U des Europäischen Parlamentes über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden durch die Schaffung eines Rahmens für eine Vergleichsmethode zur Berechnung kostenoptimalen Niveaus von Mindestanforderung an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und Gebäudekomponenten zu sehen ist. Hier treten Widersprüchlichkeiten zwischen dem europäischen und dem deutschen Recht offen zu Tage. Diese wurden diskutiert und finden sich ebenfalls in den Gesamtempfehlungen wieder, die als Anlage in Kurzform für alle Arbeitskreise beigefügt ist. – 3 –
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